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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Neue geplante Möglichkeiten der
Prostitutionskontrolle per Gewerberecht
Zur Lizensierungsdebatte:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4410 (SW-only)
Grundlage ist die Gewerbeordnung [GewO]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/index.html [Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869.html
wichtige Paragraphen sind:
§ 14 GewO [Anzeigepflicht]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__14.html
Erlaubnispflichtige Gewerbe:
§§ 30, 33a, 33c, 33d, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d oder 34e
(Bordelle sollen erlaubnispflichtig werden [Marburger Runder Tisch])
§ 29 GewO [Auskunft und Nachschau]
Dieser Paragraph sichert Kontrollbefugnisse, die die Polizei nach Einführung des ProstG 2002 angeblich nicht mehr in ausreichendem Maß habe (Diese Behauptung wurde im Gutachten der Bundesregierung widerlegt).
Frage ist inwieweit die gewerberechtliche Regulierung der Prostitution eine Falle für alle Wohnungsprostituierten wird. Diese Profitierten konnten bisher auf den besonderen grundgesetzlichen Schutz der Privatwohnung vertrauen und Polizei hatte nur Zutrittsrecht bei Gefahr im Verzug bzw. Verletzung hoher Schutzgüter etc. bzw. gemäß Polizeiverordnung der Länder (Sonderzutrittsrecht bei Bekanntwerden Prostitution besteht bereits in mehreren Bundesländern).
§ 38 GewO [Überwachungsbedürftige Gewerbe]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__38.html
(Wohnungsprostitution (max 2 SW) sollen überwachungsbedürftig werden [Marburger Runder Tisch])
§ 35 GewO [Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__35.html
Da bisher Prostitutionskontrolle per Strafrecht erfolgte, sind viele langjährig erfolgreichen Unternehmer im Sexbiz früher oder später damit in Kontakt gekommen. Mit diesem Paragraphen könnten also viele jetzigen Betreiber von Sexarbeitsplätzen aus dem Markt gedrängt werden.
Reisegewerbe
§§ 55-63
Würde also auf Wanderhuren und den Straßenstrich angewendet und angepaßt werden.
Soweit ein erster Überblick vom Nichtjuristen.
p.s.
Der Begriff Gewerbe im Gewerberecht ist nicht identisch mit dem im Steuerrecht. So kann es kommen, daß bisher Sexworkern die Anerkennung als Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes verwehrt wird, sie aber dennoch gewerbesteuerpflichtig sind im Sinne des Steuerrechtes.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=23152#23152 (Antwort des Magistrat Frankfurt)
Vorteile eines Gewerbes:
- gesellschaftliche Anerkennung unserer Zunft.
- Selbstorganisation der Gewerbetreibenden mit Selbstkontrollbefugnissen.
Bsp.: Indisches Modell der Selbstkontrolle gegen Menschenhandel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38203#38203
- Zuständigkeit z.B. der IHK mit all ihren Unterstützungsmöglichkeiten z.B. hinsichtlich Ausbildung und Fortbildung.
- ...
Das Dilemma der Prostitution und gleichzeitig ihre Falle ist der Tabubruch der gesellschaftlich-kulturell definierten Grenze Privat-Öffentlich bzw. Privat-Geschäftlich.
Sexualität wird zum privaten Intimbereich des Menschen gehörig bewertet.
Geldverdienen ist zweifelsohne geschäftlich und dadurch wird die Hure durch Attribute wie 'Wahllosigkeit' und 'Käuflichkeit' zur "öffentlichen Person".
Auch wenn nicht jeder geschäftliche Sex damit automatisch geschäftstüchtig abgewickelt wird (Sexworkerfachkompetenzen), so besteht die ständige Gefahr für die so regelrecht zur "öffentlichen Personen" gemacht wordenen Sexworker, von der öffentlichen Meinung zerrissen zu werden bzw. in öffentliche Ungnade zu fallen (Putophobie = Hure als Sündenbock, Stigma wirkt sozial tötend [vgl. A. Schwarzer e.a.]).
Ziel der Politik muß eine schrittweise Legalisierung bei gleichzeitiger Entkriminalisierung und aktiver Entdiskrimnierung sein.
Keine neuen Formen der Prostitutionskontrolle
(Kondomzwangprostitution, Gewerbepolizei, Baurechtl. Verdrängung...)
ohne Abschaffung der Sonderstrafgesetze, die es nur in der Sexarbeit so gibt
(Zuhälterei, Sperrbezirke, Werbeverbot, Menschenhandel wegen Altersgrenze...).
Übersicht über die Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland und aktuelle Fälle, Urteile, News:
www.sexworker.at/prostg
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das Team von
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Melanie
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Beruf + Gewerbe
Sie wollen sich selbständig machen, eine Existenz gründen?
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie dieses Gewerbe bei den unten genannten Behörden anmelden.
Gewerbe ist übrigens jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit; es kommt nicht darauf an, ob auch tatsächlich ein Gewinn erzielt wird oder die Erwartungen erfüllt werden.
Nicht zum Gewerbe zählen
* sozial unwertige Betätigungen (z. B. Prostitution, Bordellbetrieb)
* die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft)
* die Ausübung sogenannter freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler)
* die Verwaltung eigenen Vermögens
* das Reisegewerbe (das ist aber genehmigungspflichtig!)
Von der Anmeldung werden u. a. informiert:
* Finanzamt
* Handelskammer oder Handwerkskammer
* Gewerbeaufsichtsamt
* Bundesanstalt für Arbeit
* Berufsgenossenschaft
* Statistisches Landesamt
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcm....?gsid=bremen116.c.2509.de
Schön und gut, aber anmelden sollen wir uns.
Nur WAS dann auf dem Gewerbeschein steht ist etwas anderes, obwohl die Behörden genau wissen - dass man als SW arbeitet ( vor allem bei Anmeldungen in Bordellen = erotische Massage ) !
Das bringt doch jede / en in einen Zwiespalt und damit ist man immer angreifbar.
LG Melly
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marlena
Gelehrte(r)


Ich bin...: SexarbeiterIn

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@Melanie,
deshalb können und müssen wir aktiv auf die Entscheidungsträger zugehen und mit ihnen in einen gute Kommunikation kommen(sieh Anniangas Angebot am Runden Tisch teilzunehmen)
Liebe Grüße
Marlena
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Melanie
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Ja - dazu habe ich schon was geschrieben.
Aber DAS wird dauern - bis die Gewerbescheine so formuliert werden, dass wir nicht ständig angreifbar sind.
Es geht doch nur wieder um eine MUSS- Anmeldung, damit Steuern eingezogen werden können !
Das nervt.......
Liebe Grüße Melly
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annainga 
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Ausarbeitung / Positionspapier des "Runden Tisches Prostitution" Marburg
(Gewerberechtliche Regulierung von Prostitutionsstätten)
was mir aufgefallen ist:
Der komplette Bereich Prostitution (Etablissements, Escorts, selbstständige SexarbeiterInnen) soll kontrollierbar werden durch das Gewerberecht. Es gibt drei verschiedene Gewerbe:
1. erlaubnispflichtiges Gewerbe
2. überwachungsbedürftiges Gewerbe
2. anzeigepflichtiges Gewerbe
Bordelle sollen erlaubnispflichtig werden,
Wohnungsprostitution überwachungsbedürftig,
selbstständige Prostituierte werden anzeigepflichtig, Hausbesuchsdamen erhalten eine Reisegewerbekarte.
Aber: die Tätigkeit der Prostituierten wurde vom Bund-Länder-Ausschuss als höchstpersönlich bewertet oder man geht davon aus, dass die gewerberechtliche Überwachung weder sinnvoll noch durchsetzbar ist.
Deswegen wäre ein gesondertes Gesetz mit Spezialvorschriften für den besonderen Bereich der Prostitution wünschenswert.
Unter die Wohnungsprostitution fallen bis zu zwei arbeitende Prostituierte (bisher drei). Drei und mehr Prostituierte sind ein Bordell.
Für Bordelle benötigt man:
· Polizeiliches Führungszeugnis,
· Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
· Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts,
· Auskunft aus dem Insolvenzregister,
· Bescheinigung in Steuersachen vom dem zuständigen Finanzamt
· Sachkundenachweis der IHK,
· Grundrissplan der Gaststättenräume,
· Baugenehmigung,
· Gewerbeanmeldung.
Für Wohnungsprostitution ist gefordert:
· die Ausstattung der Zimmer (Mindestgröße, einheitlicher Sichtschutz an Fenstern, leicht zu reinigende Möbel/Bodenbelag, etc.),
· Sicherheitsanforderungen (wie Notrufsystem, abschließbare Fächer, funktionsfähige Schließanlagen an den Türen),
· Brandschutzanforderungen, Brandsicherheit nach den aktuellen Vorschriften,
· sanitäre Einrichtungen auf den Zimmern, zumindest ausreichende Anzahl an Anlagen in unmittelbarer Nähe der Zimmer,
· eigene Toiletten für die Gäste,
· Gefahrenhinweisschilder (Jugendschutz u. a.),
· separate Aufenthaltsräume für sämtliche Beschäftigten,
· Trennung von Bordell- und Wohnbereich bei Mischnutzungen.
Diese Sonderregelung soll eingeführt werden, um Prostituierte zu schützen, um Mietwucher zu unterbinden, um die Kriminalität zu senken, um Kondompflicht einzuführen, um Steuereinnahmen zu vergrößern.
Einige Formulierungen finde ich nicht gut:
"Es stellt sich die Frage, ob die Gefahr für die Allgemeninheit von Reisebüros (überwachungsbedürftiges Gewerbe) größer ist als die des Prostitutionsgewerbes." (Das Lesen des Gutachtens über Wohnungsbordelle fände ich angebracht.)
"Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe." (Ist das dann doch der wahre Beweggrund oder die Motivation, um andere Politiker für diese Regelung zu gewinnen?)
"Prostituierte aus ost-europäischen Ländern arbeiten ohne ihren gewerberechtlichen Verpflichtungen nachzukommen." (Steht im Widerspruch zu Aussagen der Mitternachtsmission.)
"Es ist unverständlich wieso Personen mit dubioser Vergangenheit ein Bordell betreiben können."
(Genauso unverständlich wieso Manager bei Mißerfolg Riesenabfindungen erhalten.)
Zahlen, die ExpertInnen inzwischen nicht mehr benutzen (weil die Grundlage, wie man auf diese Zahlen kommt, fehlt), werden in dem Papier genannt. Für mich der Hinweis, ja, dort fehlen ExpertInnen.
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annainga 
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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noch eine anmerkung, weil das für verwirrung sorgt:
wie @Marc bereits schrieb:
Der Begriff Gewerbe im Gewerberecht ist nicht identisch mit dem im Steuerrecht.So kann es kommen, daß bisher Sexworkern die Anerkennung als Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes verwehrt wird, sie aber dennoch gewerbesteuerpflichtig sind im Sinne des Steuerrechtes.
Sie ist es auch im Baurecht.
Im Gewerberecht ist die Ausübung der Prostitution, auch der Wohnungsprostitution nicht anzeigepflichtig.
Baurechtlich ist die Erlaubnis zur Prostitution vor Aufnahme der Prostitution sehr wohl verpflichtend.
lieben gruß, annainga
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marlena
Gelehrte(r)


Ich bin...: SexarbeiterIn

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@annainga
sorry die blöde Frage, aber wo hast du die Info her und wie war die bisherige Reaktion auf deinen Wunsch teilnehmen zu können.
Liebe Grüße
Marlena
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annainga 
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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| Marc of Frankfurt hat folgendes geschrieben:
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Gewerberechtliche Regulierung von Prostitutionsstätten[/b]http://marburg.de/sixcms/media.php/20/Ausarbeitung%20zur%20Erlaubnispflicht%20von%20Prostitutionsst%E4tten.pdf
(13 Seiten)
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schwierig, immer die wichtigen infos heraus zu filtern .....
es ist meine zusammenfassung.
Für eine Reaktion ists wohl noch zu früh, wir haben ja erst montag, ich sage dir/euch bescheid, sobald ich antwort erhalten!
lieben gruß, annainga
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Danke für Deine Kommentierung.
Hier noch ein Link zum Thema vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) www.busd.de Berlin:
1.) Kommentar zum Gewerberecht Prostitution vom Ministerialbeamten Ulrich Schönleiter, Mitglied (Leiter?) des Bund/Länder-Ausschuß Gewerberecht 2002 und
2.) Bindende Regelungen für alle Gewerbeämter in Berlin vom Senat des Landes Berlin für Wirtschaft und Frauen 2002:
http://busd.de/index.php?id=57
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Gewerbeanmeldung für die Sexarbeit
Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldungsregelung ist die Kategorisierung der verschiedenen sexuellen Dienstleistungsbereiche !!!
Orte der Prostitution/Sexarbeit:
I. Laufhaus (Zimmervermietung)
Bordell (Barbetrieb plus Zimmervermietung)
II. FKK – Clubs
Saunaclubs/Swingerclubs
III. Barbetriebe/Clubs
IV. Wohnungsbordell (mehr als drei Frauen)
Appartements (unter drei Frauen)
Privatwohnung mit Nutzung zur Wohnungsprostitution
V. Studios (Massage, BDSM)
VI. Lovemobil
VII. Escortservice
Haus- und Hotelbesuche
VIII. Tabeldance/Peepshow (Kabinensex)
Sexkinos
IX. Straßenstrich
X. Terminarbeitenden
Pornoproduktion
Arten von Sexworkern:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=8896#8896
Was ist mit Gelegenheistarbeitern?
Was mit PraktikantInnen?
Was mit TouristInnen?
Was mit Schwerstabhängigen?
Was mit StudentInnen:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2371
Pro Gewerbeanmeldungspflicht
Professionalisierung
Erleichterung beim Eintritt ins Sozialversicherungssystem
Geregelte Besteuerung
Normalisierung des Gewerbes
Erhoffte Verringerung der gesellschaftlichen Stigmatisierung
Contra Gewerbeanmeldungspflicht
Zusätzliche Eintrittshürde
Verschlechterung der Situation der Illegalisierten
Mißbrauchsgefahr durch die Kontrolleure
Menschenrechtsproblematik
Zuhälteranreiz
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Bericht von einer Tagung beim Familienministerium zum Gewerberecht der Prostitution
Workshops "Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten - ein gangbarer Weg zur Verbesserung der Situation der Prostituierten und zur nachhaltigen Bekämpfung des Menschenhandels?" vom 31.3.2008, die seit einigen Tagen unter dem gleichen Titel als Publikation des BMFSFJ vorliegen.
Die Online- Fassung:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generat....ionsliste,did=125706.html
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Grundsätzliches über Reglementierung:
Gesetze der Prostitutionskontrolle sind ineffektiv bis irrational
Laws to control prostitution ineffective and irrational
14seitige wissenschaftliche Arbeit, die sich mit dem Versagen der Prostitutionspolitik auseinandersetzt und Regime auf der ganzen Welt vergleicht:
Sex and the Limits of Enlightenment:
The Irrationality of Legal Regimes to Control Prostitution
Sex und die Grenzen der Aufklärung:
Die Irrationalität von Gesetzen der Prostitutionskontrolle
by
Laura Agustín
in
Sexuality Research and Social Policy, Vol 5/4, 73–86, Dec. 2008:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=59597#59597
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Mavis
hat was zu sagen


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Also cih steige ja bei diesen ganzen Diskussionen noch nicht so wirklich durch - aber: Was ist denn aus der Möglichkeit, der freiberuflichen Tätigkeit geworden? Hier ist immer nur von Gewerbe die Rede...
Ich jedenfalls habe mich steuerlich mit freiberuflicher Tätigkeit angemeldet, nicht als Gewerbe...
Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass das mit der freiberuflichen Tätigkeit nicht ganz so klar ist, weil die Berufsvereinigungen bei diesem Begriff sehr viel Wert darauf legen, dass nur ganz bestimmte Tätigkeiten als freiberufliche anerkannt werden sollen...
Weiß jemand von euch dazu genaueres?
Und sollte es nicht eine Forderung sein, dass Sexarbeit auch freiberuflich ausgeübt werden kann?
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Mavis
hat was zu sagen


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Marc of Frankfurt 
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Marc of Frankfurt 
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Kontrolle der Prostitution
Bordelle sollen Gewerbebetriebe werden
Die Bremer Innenbehörde will Kriminalität im Rotlichtmilieu künftig besser bekämpfen. Deshalb sollen sich Bordelle in Bremen und Bremerhaven künftig als Gewerbebetriebe anmelden müssen.
Als Gewerbebetriebe wären Bordelle gegenüber Behörden wie dem Finanzamt oder der Arbeitsagentur verpflichtet, Auskünfte zu geben.
Der Staat hätte dann leichter Zugriff auf nicht gemeldete Bordelle, so der Plan der Bremer Innenbehörde.
Menschenhandel bekämpfen
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sieht darin einen ersten Ansatz, um unter anderem Menschenhandel effektiver zu bekämpfen. Nach einem Gesetz der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung ist der Straftatbestand "Förderung der Prostitution" entfallen. Seitdem hat die Polizei deutlich weniger Möglichkeiten, nach Menschenhändlern und Zuhältern zu fahnden. Mäurer findet die Liberalisierung der Prostitution zwar prinzipiell vernünftig, will aber so "Schutzlücken schließen".
http://www.radiobremen.de/politik/n....tikbremenrotlicht100.html
Kriminalitätsbekämpfung im Rotlichtmilieu verbessert
29. Juli 2009
In Bremen werden künftig die Möglichkeiten der Überwachung des Prostitutionsgewerbes durch die Polizei und damit die Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels verbessert. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2002 wird Prostitution nicht mehr rechtlich missbilligt. Da seitdem der Straftatbestand der Förderung der Prostitution entfallen ist, hat aber auch die Polizei weniger Handhabe, in das Milieu einzudringen und beispielsweise nach Menschenhändlern und Zuhältern zu fahnden. Deswegen hatte der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, das im Lande Bremen praktizierte Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung im so genannten Rotlichtmilieu überprüfen lassen und eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Inneres, Justiz, Wirtschaft) eingesetzt, die neue Konzepte erarbeiten soll. Der Arbeitsgruppe gehören auch die Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) aus Bremen, sowie die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU) aus Bremerhaven an.
Die Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenressorts hat sich jetzt in einem ersten Schritt darauf verständigt, dass Bordellbetriebe künftig auch als Gewerbebetriebe angemeldet werden müssen. Dadurch werden die Betriebe transparenter, denn sie sind zu Auskünften gegenüber anderen staatlichen Stellen wie Finanzamt und Arbeitsamt verpflichtet. „Die zuständigen Institutionen haben dadurch bessere Möglichkeiten, das Prostitutionsgewerbe zu überwachen, insbesondere nicht gemeldete Betriebe, die im Verdacht stehen, Prostitution anzubieten, zu kontrollieren”, erläuterte der Innensenator. „Damit haben wir einen ersten Ansatz, um die Schutzlücken, die durch die durchaus vernünftige Liberalisierung der Prostitution geschaffen wurden, zu beheben. Wir müssen aber noch zu weiteren Regelungen kommen, hier die Kriminalität und insbesondere den Menschenhandel im Rotlichtmilieu besser bekämpfen zu können”, so Mäurer.
Der Bremer Innensenator hatte bereits während der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2009 in Bremerhaven einen Beschluss der IMK initiiert, der das Ziel hat, die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Kriminalitätsbekämpfung zu überprüfen. Einen wesentlichen Aspekt stellt hierbei insbesondere die Schaffung besserer Überwachungsmöglichkeiten der Prostitution dar. Zu den Ergebnissen wird sich die IMK im Frühjahr 2010 berichten lassen.
http://www.cop2cop.de/2009/07/29/kr....otlichtmilieu-verbessert/
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Marc of Frankfurt 
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Fachtagung für Beamte und Politiker der Kommunalpolitik
Raus aus der Grauzone
Perspektiven des Umgangs der Kommunen mit der Sexdienstleistungsbranche
am 14. Oktober 2009
in Essen
Zur Lizensierungsdebatte:
Sexarbeiter wollen keinen bloßen Formwandel von staatlicher Kontrolle,
die bisher zumeist zur Prostitutionsbekämpfung und damit gegen Sexworker mißbraucht wurde,
sondern Sexworker fordern Anerkennung ihrer unveräußerlichen Menschenrechte,
d.h. Entkriminalisierung von Sexarbeit
(Aufhebung aller strafrechtlichen Sondergesetze,
vor Einführung nicht evidenzbasierter neuer Gesetzesregime).
Mehr im SW-only:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4410
und der Mailingliste:
sexworker@yahoogroups.de
Danke an Hanna, die sich bereiterklärt hat, dort Position der Sexarbeit zu vertreten.
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| Programm - Wege aus der Grauzone.pdf |
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Programm - Wege aus der Grauzone.pdf |
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Marc of Frankfurt 
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Der kommende Initiativkreis PROstitution befaßt sich mit den Fallstricken des geplanten Gewerberechts Prostitution.
Hier ein Vorgeschmack wie unerbittlich das Instrumentarium Gewerberecht gegen kleine Dienstleister angewendet wird
Dienstleister werden in ganz normaler Amtsroutine bis hin zu Hausdurchsuchung und Zwangsgeld von Ordnungsämtern in den Konkurs getrieben,
wenn sie formal gegen die Regularien verstoßen, die zum Teil aus mittelalterlichen Zunftordnungen abgeschrieben zu sein scheinen.
Verfolgte Kleinunternehmer
Bürokraten vernichten Arbeitsplätze
von Hans Koberstein
Film zu Bußgeld bis zu 50.000 € wg. Meisterzwang:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,7898231,00.html
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