Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Sexworker und UN-Gesetze

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Studie fordert:

Remove the structural barriers
that limit sex workers’ ability
to participate in society
on an equal footing
with other citizens!



Governments require three things:

1. Precise language to describe the regulatory environments for commercial sex, the consequences of possible regulatory options, and the potential solutions;

2. Accurate local data about the domestic laws, policies and enforcement practices to be remedied, and their impact, intended and unintended, on the health of male, female and transgender sex workers; and

3. A commitment to human rights standards and norms, including the right to work, to equal protection under the law, to freedom of association, and a recognition of the right of consenting adults to form sexual relationships of their choice provided others are not harmed.


Bild


Review
Can rights stop the wrongs?

Exploring the connections between framings of sex workers’ rights and sexual and reproductive health


with special regard to the international legal framework and its interpretation in national constitutions, bills of rights and legal decisions

Cheryl Overs (Monash Uni, Melbourne)
Kate Hawkins (Uni Sussex, Brighton)

in: BMC International Health and Human Rights Volume 11 Supplement 3, 2011
www.biomedcentral.com/1472-698X/11/S3/S6






Englische Kurzfassung
www.plri.org/resource/can-rights-stop-w ... -and-sexua

"tension between those
- who wish to uphold the rights of sex workers in order to reduce vulnerability to ill-health and those
- who insist that sex work is itself a violation of rights."

Da kommen Moral, Glaube, Sozialisation und Identitätsfragen ins Spiel...

...und die dahinterstehende patriarchale Machtfrage und Biologie der sexuellen Selektion (Sexappeal/Sexyness) wird nichteinmal angetastet.




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fraences
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Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem.

Beitrag von fraences »

Forschung über die Kontrolleure der Prostitution
und ihre Herrschaft über Sexwork
zwischen beratender Verwaltung und reglementierender Repression


Wissen, beruflicher Habitus und Verwaltungspraxis:
Einflussreiche Größen für die Prostitutionspolitik in Deutschland, Polen und Tschechien



Rezension von Eva Buchholz
Abstract:
Die wissenssoziologische Arbeit untersucht die beruflichen Habitusformationen von sozialen Akteur/-innen in deutschen, polnischen und tschechischen Kommunen, die in ihrem beruflichen Alltag an der Regulierung von Prostitution beteiligt sind und/oder sich der Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bzw. der Betreuung von Betroffenen widmen.

Anhand 45 Expert/-inneninterviews wurden die Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster von Verwaltungsakteur/-innen aus Polizeibehörden, Ordnungs- und Gesundheitsämtern sowie von Praktiker/-innen aus der Sozialen Arbeit rekonstruiert.

Die Untersuchung liefert wertvolle Einblicke in die Verwaltungspraxis und in die sie konstituierenden Faktoren, die in der Analyse von Prostitutionspolitiken sonst häufig unbeachtet bleiben.





Wissensreservoir Prostitutionsdiskurs

Der gesellschaftliche Diskurs über Prostitution macht nach wie vor große Unterschiede in der Bewertung von Prostitution sichtbar. Diese gründen sich auf eine Vielzahl an gesellschaftlichen und/oder religiösen Werten und Moralvorstellungen, auf geschlechtstypische Rollenzuschreibungen sowie auf die unterschiedliche Auslegung von Grund- und Menschenrechten.

Dabei lassen sich verschiedene konträre Standpunkte ausmachen:
- Während sich die eine Seite wünscht, dass Prostitution destigmatisiert und als ‚normale‘ Dienstleistung und als ,Beruf‘ anerkannt wird, vertreten andere die Auffassung, dass
- Prostitution per se eine Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte der sie Ausübenden darstellt und diese viktimisiert.
- Eine dritte Position macht Prostituierte zu Täter/-innen, die die Gesellschaft durch ihr ‚unmoralisches‘ Handeln schädigen.

Zwischen diesen Extrempositionen gibt es zahlreiche Zwischenpositionen und ganz unterschiedliche politische Forderungen, die hieraus resultieren. Zwei Tatsachen können als Fakt angesehen werden: Erstens ist das Thema ‚Prostitution‘ noch immer ein gesellschaftliches Tabu, und zweitens ziehen sich die oben skizzierten Positionen durch alle gesellschaftliche Schichten.

Letztgenannter Aspekt ist auch bei den vielfältigen Akteur/-innen, die im Bereich der Verwaltung an der Regulierung von Prostitution beteiligt sind, zu beobachten.

Das Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 legalisierte zwar die Ausübung von Prostitution und schuf die Voraussetzungen für die Ausgestaltung von mehr Arbeitsrechten im Kontext prostitutiver Tätigkeiten. Doch nach wie vor existieren eine Vielzahl an Unklarheiten und Graubereichen im deutschen Recht und insbesondere im Verwaltungsrecht.

Beispiele hierfür sind das Baurecht, das Ordnungsrecht oder das Polizeirecht. Daher ist zu beobachten, dass das Prostitutionsgesetz sehr unterschiedlich ausgelegt bzw. angewandt wird.

Durch die Verknüpfung des bundesweit geltenden ProstG – mit kommunal unterschiedlich ausgestalteten Vorgehensweisen in der Regulierung von Prostitution – und den nach wie vor bestehenden rechtlichen Unklarheiten entsteht ein Ermessensspielraum für Verwaltungsakteur/-innen.
[Anm.: man kann auch sagen es entsteht Willkür, Rechtsunsicherheit und ein politisch rechtlich geographischer Flickenteppich der Prostitutionsregulierung, der die bundesweite Reform des ProstG www.sexworker.at/prostg unwirksam macht. Marc]


Die Wahrnehmung bzw. Ausgestaltung dieses Ermessensspielraums und die hieraus resultierenden Bedingungen für die Ausübung, die Organisation und die Nachfrage von Prostitution ist daher ein zentraler Faktor der deutschen Prostitutionspolitik. Hierbei ist zu beachten, dass die Wissensbestände, die Wahrnehmungs- und die Handlungsmuster der Verwaltungsakteur/-innen, die der Verwaltungspraxis zu Grunde liegen bzw. diese bedingen, sich individuell voneinander unterscheiden.





Interaktionstheoretische Erweiterung von Pierre Bourdieus Habituskonzept

An diesem Punkt setzt die vorliegende Forschungsarbeit von Claudia Vorheyer an. In ihrer qualitativen Untersuchung über den beruflichen Habitus von Verwaltungsakteur/-innen rekonstruiert sie die „Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster sowie das Innovationspotential der Verwaltungsbeschäftigten“ (S. 9), die in ihrem beruflichen Arbeitsalltag mit dem Thema Prostitution und/oder Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu tun haben. Das zentrale Erkenntnisinteresse ihrer Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, wie die spezifischen Gesetze und Verordnungen, die dem Verwaltungshandeln zu Grunde liegen, durch die in den Behörden und Ämtern tätigen Mitarbeiter/-innen angewandt und interpretiert werden.

Unter Zugrundelegung von Pierre Bourdieus Habituskonzept, das Vorheyer interaktionstheoretisch erweitert, werden sowohl die „historisch-gesellschaftlichen und sozial-biographischen Zusammenhänge des beruflichen und administrativen Handelns als auch die Integration verschiedener Aspekte, die für die Verwaltungspraxis im Bereich Prostitution und Menschenhandel relevant sein können, wie z. B. soziokulturelle Normen und Werte, geschlechtsspezifische Ordnungsmuster oder die sozialen Orientierungen und Motivationen des Verwaltungspersonals“ (S. 10) berücksichtigt. Dabei stehen „die Ausformung und Ausschöpfung der Wahrnehmungs- und Handlungsspielräume im speziellen Fokus der Untersuchung“ (ebd.).

Die wissenssoziologische und sozialkonstruktivistisch-interaktionistische Perspektive ihrer Arbeit lässt sich anhand des von ihr verwendeten theoretischen Modells des beruflichen Habitus (Bourdieu), das Vorheyer in drei Unterscheidungsdimensionen differenziert, nachvollziehen:

1. Gegenstandsdefinition
Die erste Dimension bezieht sich auf die Gegenstandsdefinition, die die spezifischen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster der Verwaltungsbeschäftigten fasst. Hier ging es vor allem darum, die „erfahrungsbasierten Wissensstrukturen“ herauszuarbeiten, die die Problembeschreibungen und Klassifizierungen enthalten, die im beruflichen Alltag vorgenommen werden (S. 198).

Untersucht wurde, wie der Verwaltungsgegenstand Prostitution von den Verwaltungsakteur/-innen konstruiert, wahrgenommen und interpretiert wurde, welche Deutungsmuster und -strukturen verwendet wurden und welche Diskurse produziert bzw. an welchen partizipiert wurde. Bearbeitet wurden u. a. folgende Fragen: „Unter welchem Aspekt wird Prostitution wahrgenommen (z. B. moralisch, gesundheitlich, sozial, ordnungs- oder strafrechtlich)? Was wird problematisiert (z. B. sexuell übertragbare Krankheiten, Drogenabhängigkeit, Gewalt, öffentliche Ordnung, Zuhälterei und Menschenhandel)? Welche sozialen Gruppen werden zum Gegenstand der Problemdefinitionen (Prostituierte, Zuhälter, Prostitutionskunden, ethnische Gruppen, Nationalitäten etc.)? Wie werden die Subjekte kategorisiert (als Opfer und/oder Täter[/-]innen) [bzw.] stigmatisiert?“ (ebd.)

2. Selbstdefinition
Auf der Gegenstandsdefinition bauen die zweite Dimension (Selbstdefinition) und dritte Dimension (Umweltdefinition) des Modells des beruflichen Habitus auf, die beide der Handlungsebene der Verwaltungsbeschäftigten zuzuordnen sind. Bei der Selbstdefinition ging es u. a. darum, herauszufinden, ob die jeweiligen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster Eingang in die Verwaltungspraxis fanden, wie der jeweilige Handlungs- und Ermessensspielraum der Verwaltungsakteur/-innen individuell ausgestaltet wurde und „wie aus gleichen oder vergleichbaren rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen unterschiedliche Verwaltungspraktiken und organisationale Arrangements hervorgehen“ konnten (S. 199).

3. Umweltdefinition [Beziehungsdefinitionen]
Gegenstandsdefinition und Selbstdefinition sind schließlich mit der Umweltdefinition verknüpft: Diese dritte Dimension des beruflichen Habitus bezieht sich auf die Beziehungen, die zwischen verschiedenen Verwaltungsakteur/-innen aufgebaut und aufrechterhalten werden und die auf den individuellen Deutungsmustern beruhen.

Von Interesse waren dabei v. a. die vielfältigen innovativen, zum Teil transnationalen, Kooperationsformen und Netzwerkstrukturen zwischen den beteiligten Akteur/-innen, „wie z. B. eine vom Ordnungsamt ausgehende Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen oder ein Arrangement zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Gesundheitsinstitutionen, das auf der Vereinbarung einer zweckorientierten Nichtanwendung bestehender Melde- und Behandlungsvorschriften beruht“ (ebd.).

Grundlage der empirischen Untersuchung bilden 45 Expert/-inneninterviews, von denen 25 in Deutschland, zehn in Polen und zehn in der Tschechischen Republik durchgeführt wurden. Die Mehrzahl der herangezogenen Interviews wurde im Rahmen des Forschungsprojekts „Die Verwaltung der Prostitution: Sachsen – Polen – Tschechische Republik“ am Institut für Politikwissenschaft der Universität Leipzig zwischen 2004 und 2006 erhoben, weitere Interviews führte Vorheyer, durch die Universität Magdeburg gefördert, selbst durch. Vorheyer konnte somit auf umfassendes empirisches Material zurückgreifen, das sie für ihre Promotionsarbeit heranziehen und auswerten konnte.

Befragt wurden Verwaltungsakteur/-innen unterschiedlicher Provenienz (Polizeibehöden, Ordnungsämter, Gesundheitsämter) sowie Praktiker/-innen aus der Sozialen Arbeit (staatliche und nicht-staatliche Beratungsstellen und Streetwork-Projekte). Letztere wurden in die Untersuchung mit einbezogen – obwohl sie nicht der ‚Verwaltung‘ im eigentlichen Sinn zuzurechnen sind –, da sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und durch die regelmäßige Kooperation mit unterschiedlichen Verwaltungsbehörden an der Entwicklung von Prostitutions-Policies beteiligt sind.





Individualisierte Verwaltungspraxis im Bereich Prostitution

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden von der Autorin in Form von Fallportraits und kontrastiven Vergleichen innerhalb und zwischen den Institutionen und Berufsgruppen vorgestellt (Kapitel 8).

Es wird deutlich, dass die beruflichen Habitusformationen nicht nur institutionell, sondern auch individuell variieren, sodass sich mitunter Spannungen, Widersprüche und Konflikte zwischen den institutionellen Sichtweisen und Vorgabenund der individuellen Betrachtung des Verwaltungsgegenstands ergeben.

Dies wird beispielsweise deutlich am Fall des „sozial sensibilisierten Ordnungsamtmitarbeiters, dessen alltägliche Arbeitsaufgabe in der Durchsetzung der Sperrbezirksverordnung bzw. der Verdrängung der Straßenprostitution besteht, der die Prostituierten aber aus einer sozialarbeiterischen Perspektive wahrnimmt und ihnen angesichts ihrer Drogenabhängigkeit vielmehr helfen will“ (S. 195 f.).

Die Fallportraits führen eindrucksvoll vor Augen, wie sehr die Verwaltungspraxis und die Wahrnehmung und Ausgestaltung von Handlungs- und Ermessensspielräumen in der Regulierung von Prostitution vom beruflichen Habitus der handelnden Akteur/-innen, d. h. von ihren individuellen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmustern abhängt.

Dies äußert sich beispielsweise in der Klientelbeziehung, dem Arbeitsansatz, den Problemlösungsstrategien sowie der Interaktion mit anderen Verwaltungsbehörden und sozialen Einrichtungen.

Das Verwaltungsrecht kann infolgedessen sowohl „primär als dienstliche Anordnung und Pflicht oder […] als persönliches Anliegen und Bestreben realisiert werden und dementsprechend mit liberalen Modifizierungen oder verstärktem repressivem Engagement einhergehen“ (S. 268).

Die individualisierte Verwaltungspraxis im Bereich Prostitution und Menschenhandel erklärt die Autorin zum einen mit den Schwierigkeiten des Verwaltungsgegenstands, die sich auf
- die rechtliche und soziale Unbestimmtheit der Prostitution,
- die Heterogenität und Klandestinität der Prostitutionsszene,
- die Pluralität der Wahrnehmungs- und Deutungsmuster,
- die Hybridität des Verwaltungswissens sowie
- auf belastende Inhalte und Problematiken beziehen (vgl. S. 368 ff.).

Darüber hinaus wird die Verwaltungsarbeit aber auch durch die spezifischen Herausforderungen der diversen Berufs- und Tätigkeitsbereiche im Verwaltungsfeld bestimmt sowie durch jene Schwierigkeiten geprägt, „die aus den funktional differenzierten Strukturen des Verwaltungssystems resultieren“ (S. 382) (vgl. S. 376 ff.).

Dabei ist festzustellen, dass mit gesetzlichen Veränderungen „nicht automatisch ein Wandel der beruflichen Habitusformationen des exekutiven Verwaltungspersonals einher[geht]“ (S. 398), da die Verwaltungsarbeit vor und nach den Reformierungen von denselben sozialen Akteur/-innen ausgeführt wird und es diesen zum Teil nicht gelingt, ihre eigenen Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster vor dem Hintergrund politischer Veränderungen zu reflektieren und, wie im Fall Deutschlands, den rechtlichen Paradigmenwechsel und die damit einhergehenden Normalisierungs- und Liberalisierungstendenzen individuell und institutionell umzusetzen (vgl. S. 399).

Interessant sind auch Vorheyers Beobachtungen hinsichtlich der (akteursgesteuerten) Wandlungstendenzen von der modernen zur postmodernen Verwaltung und der hiermit verbundenen Zunahme transdisziplinärer und transnationaler Verständigungs- und Kooperationsformen.

Diese stehen in Zusammenhang mit einer
- „Bedeutungsverschiebung von den institutionellen Regeln und Strukturen zur individualisierten Regulierung und Strukturierung“ (S. 417) und der
- Entwicklung von Government (hierachische Handlungs- und Regulierungsformen) zu Governance (kooperative Handlungs- und Regulierungsformen).





Abschließende Bewertung

Vorheyer liefert in ihrer Untersuchung wertvolle Erkenntnisse, die aufgrund ihrer Interdisziplinarität sowohl politikwissenschaftliche, verwaltungswissenschaftliche als auch soziologische Relevanz haben, an fachspezifische Diskussionen anknüpfen sowie Anregungen für weiterführende Forschung geben.

Aus politikwissenschaftlicher Sicht erscheint mir vor allem die Einbettung in die Governanceforschung von Interesse sowie die Frage, wie sich die Partizipations- und Einflussmöglichkeiten der verschiedenen sozialen Akteur/-innen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft (bspw. NGOs) – hinsichtlich der Verwaltung, aber auch hinsichtlich (gesetzlicher) Regulierungen der Prostitution – weiterhin entwickeln werden.

Aufgrund der Gleichzeitigkeit von klandestiner Prostitutionsszene und gesellschaftlichem Tabu bzw. Unwillen, sich mit ersterer genauer auseinanderzusetzen (bspw. durch Schließen rechtlicher Lücken), ist m. E. zu vermuten, dass der Verwaltungspraxis und der Wahrnehmung und Ausgestaltung des Ermessensspielraums durch die Verwaltungsakteur/-innen weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen wird.

Vorheyers Beobachtungen hinsichtlich der vielfältigen Kooperationsformen und „Arrangements“ bspw. zur „zweckorientierten Nichtanwendung bestehender Melde- und Behandlungsvorschriften“ (S. 199) lassen zudem Fragen der demokratischen Kontrolle und Legitimität aufkommen.

Aus Vorheyers Arbeit wird die Relevanz interdisziplinärer wissenschaftlicher Forschung deutlich, da in ihr dargelegt wird, dass (inter)nationale Prostitutionspolitiken und die sie konstituierenden Faktoren nicht angemessen verstanden werden können, wenn nicht auch wissenssoziologische Betrachtungen mit einbezogen werden.


www.querelles-net.de/index.php/qn/article/view/960/1017
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RE: Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem.

Beitrag von friederike »

Diese Arbeit von Claudia Vorheyer scheint einen sehr originellen und interessanten Ansatz zu bringen - ein echtes Fundstück!

Die Rechtslage der Prostitution ist ein Stückwerk, für dessen Umsetzung die Verwaltung Lösungen entwickeln muss. Die Lücken im Gesetz füllt die Behörde aus und nutzt ihre Spielräume aus. Wie wir alle wissen, kommt es dabei zu bedenklichen Missbräuchen (siehe Bayern). Diese Situation (die es auf anderen Gebieten ja auch gibt, zum Beispiel im Steuerwesen) soziologisch zu beleuchten ist eine sehr gute Idee.

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RE: Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem.

Beitrag von Aoife »

Letztlich zeigt sich hier nur allzu deutlich, auf welcher Lüge die Behauptung einer demokratischen Legitimation des staatlichen Anspruchs auf ein Machtmonopol beruht.

Eine IMHO hervorragende Arbeit, die leider keinerlei Konsequenz haben wird - da die Arbeit nachweist, dass Machtausübung "im Namen des Staats" tatsächlich nichts anderes ist als die Spielwiese für die persönlichen Befindlichkeiten der Entscheidungen treffenden Verwaltungsbeamten, weist sie zugleich auch nach, dass wir uns hier in einer virtuellen Rechtfertigungsschleife befinden, die jede Hoffnung ausschließt, dass wissenschaftliche Erkenntnis und Wahrheit einen Einfluß haben könnten.

Einzige logische Konsequenz der Studie könnte sein, die Verwaltung abzuschaffen - und das wird nicht geschehen (zumindest nicht aufgrund einer wissenschaftlichen Erkenntnis), weil die Struktur eben so ist, wie sie sich hier darstellt: Kein "Recht", keine "Ordnung", keine "Legitimation", sondern nichts als Spielwiese für beamtete Neurosen - und diese sind definitionsgemäß einer kognitiven Veränderung unzugänglich.

Oder wie Lao Tze es schon vor Längerem formulierte:
Nachdem Familien und Clans im Chaos versunken waren traten "loyale Staatsdiener" auf ...

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Beitrag von Ariane »

Für den Normalo-Sexworker verständlicher und zielführender wäre eine Mikro-Analyse von "Akteuren" in Gewerbeämtern gewesen, die Sexarbeit nicht nur nicht gleichgestellt mit anderen Gewerben betrachten, sondern das Prinzip der Sittenwidrigkeit trotz 10. jährigen Bundesgesetz/ProstG weiterhin trotzig durchsetzen. Leider besteht in den meisten Bundesländern seit der Einführung des Bundesgesetzes darin Einigkeit, Prostitution nicht als Gewerbe einzustufen, da es als "sozial unwertige" Tätigkeit gilt, weshalb es in vielen Fällen nicht nur in den Süd-Ländern zu keiner Gewerbezulassung kommt.
Hier stellt sich die Machtfrage in politiktheoretischer und praktischer Natur und das ist es, worauf es ankommt.
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Beitrag von Aoife »

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Ariane hat geschrieben:Für den Normalo-Sexworker verständlicher und zielführender wäre eine Mikro-Analyse von "Akteuren" in Gewerbeämtern gewesen, ...
Verstndlicher sicherlich, liebe Ariane - aber zielführender?

Zumindest wenn eir unser Ziel darin sehen die Verhältnisse zu bessern, so kann ich mir kaum vorstellen, wie ein Verständnis für das Fehlverhalten auf unterster Ebene mehr bewirken sollte als ein grundsätzliches Verständnis der Vorgänge.

Gerade weil ich dir hierin:
Ariane hat geschrieben:Hier stellt sich die Machtfrage in politiktheoretischer und praktischer Natur und das ist es, worauf es ankommt.
100% zustimme finde ich die Studie nicht schlecht - auch wenn das Überbringen einer schlechten Nachricht einen nicht wirklich beliebt macht, gerade die hie hergestellte Verbindung von Politiktheorie mit praktischem Verwaltungshandeln mag dem einen oder anderen als Augenöffner dienen.

Und letztlich werden sich diese üblen Zustände nicht mit ihren eigenen Mitteln (aus denen sie ja gerade erwachsen) beseitigen lassen, praktisch ändern wird sich IMHO erst dann etwas, wenn ausreichend viele Menschen die Rechtfertigungsmythen schlichtweg nicht mehr glauben.

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Forschung über Menschenrechte von Sexarbeitern

Beitrag von lemon »

Bild

Das Bild ist angelehnt an das populäre Internet-Meme “What People Think I Do / What I Really Do” (Was Leute denken, das ich tue / Was ich wirklich tue). Ein Bild besteht aus jeweils sechs Einzelbildern, die darstellen wie andere und man selbst den Beruf oder das Feld, in dem man tätig ist, wahrnehmen, bzw. welche Vorurteile darüber existieren, und wie im Gegensatz dazu die Realität aussieht. Eine nahezu unendliche Sammlung solcher Bilder finden Sie auf KnowYourMeme, sicher auch für Ihren Beruf. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte kürzlich dieses Meme über den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff.

Eine Bitte: wenn Ihr dieses Bild weiterleitet, weist, wenn möglich auf die Quelle hin. http://researchprojectkorea.wordpress.c ... ekt-korea/

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Marc of Frankfurt
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Menschenrechte nicht immer pro Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

(crossposting)


Grundsätzliches zum Problemkreis Sexworker-Menschenrechte und Rechtsprechung


Cheryl Overs, Ex-Sexworker, Uni Melbourne und Welt-AIDS-Konferenz Aktivistin seit Jahrzehnten, formuliert kritisch zu ILO und Menschenrechte:
  • "That human rights opposes not supports sex workers rights demand is an inconvenient truth. I fully agree more training is needed on this."

    "the words 'sexual exploitation' in the Palermo Protocol. These are the 2 words that mean that lack of consent does not have to be present for people who are sexually exploited to be considered trafficking victims. This is where the human rights talk fails sex workers."
That point is illustrated in this article:
www.baySwan.org/traffick/NEMESIS_Ditmore.PDF


Siehe auch das intl. Palermo Protocol gegen Menschenhandel von 2000:
  • "The consent of a victim [...] shall be irrelevant"
So urteilen auch Deutsche Gerichte bei Zuhälterei (Prostitution Straßenstrich LG Berlin 2009) und anderen als gesellschaftlich extrem (sozial-schädlich) erachteten Straftaten ...
  • "Auf die Freiwilligkeit der Unterwerfung [der Sexworker] unter die Regeln der Organisatoren der Straßenprostitution könne es nicht ankommen, weil die Einwilligung der Prostituierten rechtlich unwirksam sei."
Das ungeschriebene Moralische Gesetz ("die guten Sitten" der "rechtschaffenden Menschen", religiöse oder feministische Denkschulen;) d.h. die Glaubens-Erziehung der Entscheider (Politiker, Beamte, Richter, Medienlenker der veröffentlichten Meinung) steht quasi über den geschriebenen Gesetzen.


Daher ist es wichtig, dass Sexworker-Interessenvertretung immer mehrgleisig arbeitet: Medienarbeit z.B. PE (Media Priming, Litigation PR, Akzeptanzkampagne) zusätzlich zu politischen Eingaben (Legislative/Exekutive) und zu Gerichts-Prozessen (Judikative).





ILO Forced Labour Convention (No. 29, 1939!):
  • "Definition: Forced Labour is:

    All work or service that is exacted from any person under the MENACE [Androhung] of any PENALTY [Strafe] and for which the said person has NOT offered himself VOLUNTARILY"
Slide 6 & 7 www.unGlobalCompact.org/docs/issues_doc ... chains.pdf

Das scheint allem zu widersprechen, was Menschen in einem auf Anerkennung und Strafe erlernten Ausbildungssystem beigebracht bekommen. Dennoch, diese Fundamentale intl. Vertrags-Regel macht quasi alle Straf-Zahlungs-Regelungen, die man so häufig in Bordellen, Agentur-Verträgen und in Strippclubs findet ungesetzlich und damit nichtig (d.h. unwirksam, aber nur wenn man erfolgreich klagt, was teuer ist).


Diesbezüglich teile ich den Menschenrechte-Idealismus, den Aoife kürzlich gut herausgearbeitet hat und den ich uneingeschränkt gut finde, in der derzeitigen gesellschaftlichen Realität nicht, allein wegen der ökonomischen (marxistischen) Analyse "der Staatsableitung", die auf die Herrschaftsverhältnisse rekurriert (zurückgeführt wird).


Wir sollten versuchen unsere Positionen zu diesen komplexen Sachverhalten unbedingt auch beim kommenden Sexworker-Only-Day d.h. bei dem entsprechenden Tagungsordnungspunkt für Sexworker auf der Fachtagung Prostituiton in Bochum 2012 den Beratungsstellen und ihren Mitarbeite_innen vortragen, weil wir sie als aufgeklärte Verbündete in den kommenden Auseinandersetzungen dringend brauchen.





.

Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »

Ich stelle den Beitrag in diesen Thread, um ihn zu aktualisieren und da in dem Artikel aus der Tatsache, das Sexarbeit
aktuell unter patriarchal-kapitalistischen Verhältnisen sich ereignet, diese als emanzipatorisch unzulässig dargestellt
wird. Die Würde der Sexarbeitenden also eher einem noch kommenden Zeitalter überlassen bleibt. Der verlinkte Beitrag
von Elena Wolf stammt aus der Wochenzeitung Kontext, die sich selbst eher imLinken Spekrum verortet.
Elena Wolf argumentiert in Anlehnung an abolitionistische Haltungen. Den Artikel von ihr habe ich kommentiert.
Der Kommentar ist (noch?) veröffentlicht



Die unheimliche Hure
Von Elena Wolf, 04.11.2015

Das neue Prostitutionsgesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll, befeuert einmal mehr grundsätzliche Debatten. Sexarbeiterinnen reklamieren das Recht auf freie Berufswahl. Doch in einer patriarchalen Gesellschaft, so unsere Autorin, kann es keine selbstbestimmte Prostitution geben.

Nutte oder Hure ist gegenwärtig eines der härtesten Schimpfworte gegen eine Frau. Sogar über eine zweite Generation hinweg, nämlich einen Sohn, wirkt die Beleidigung in Form von Hurensohn und trifft damit zwei auf einen Streich. Komischer Einstieg für eine Geschichte über Prostitution? Nicht, wenn man weiß, wie sich in Sprache gesellschaftliche Normen, Moralvorstellungen und Machtverhältnisse niederschlagen. Da diese sich bekanntlich verändern, verändert sich auch der Gebrauch von Schimpfworten. Klickt man sich auf You-Tube jedoch durch zahlreiche Clips von Vertretern des deutsch- wie englischsprachigen Rap, wird klar, die Hure spielt immer noch ganz weit oben mit, wenn es um übles Vokabular geht und verweist die Frau sprachlich auf ihren Platz - unter dem Mann.

Im Mittelalter bezeichnete huor neben Ehebruch auch den außerehelichen Beischlaf, während die huoreslust auch allgemein für Geilheit stand, die nicht an die Ehe gebunden war. Das Interessante daran ist, dass Geilheit in der heiligen Ehe gar nicht denkbar war. Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner sollte der Fortpflanzung dienen, galt als rein und stand einem niederen Sexualtrieb ohne ehevertragliche Reproduktion diametral gegenüber. Diese kirchlich geprägte Moralvorstellung wurde von katholischen Männern gemacht. Sie waren es, die Sexualität ins Korsett der Ehe zwangen. Doch der Mensch ist nun mal geil. Was also tun, wenn die Heilige zu Hause der Geilheit kein Ventil verschaffen darf? Und schon sind wir beim Thema: Prostitution.

Sexarbeiterin - nicht mehr als ein sprachlicher Trick

Wahrscheinlich ist sie nicht alleine auf bigotte Moralvorstellungen zurückzuführen. Doch die lange Tradition der Unvereinbarkeit von so genannten niederen Trieben mit der Institution Ehe ist ein interessanter Aspekt in der Analyse des Unbehagens, das dem Thema Prostitution wie ein Kaugummi an der Schuhsohle klebt. Da hilft es auch nicht, dass Huren heute Sexarbeiterinnen genannt werden und kluge Menschen versuchen, Sex in ein Tauschverhältnis von Kapital und Ware zu transportieren. Wäre die Sexarbeiterin in der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine Dienstleisterin wie die Frau, die in der Lieblingskneipe den Gin Tonic serviert, bekämen Eltern keine Schnappatmung mehr bei der Vorstellung, dass die Tochter Sex serviert. Außerdem hat wohl noch niemand gehört, dass ein Mann eine Frau mit "Du Restaurantfachfrau!" beschimpft hätte - ist doch auch ein normaler Beruf. Hier stimmt irgendetwas nicht.

Das Unbehagen, das der Prostitution anhaftet, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sie eine Moralvorstellung auf den Kopf stellt, die die bürgerlich-patriarchale Vorstellung von Liebe, Heirat und Monogamie unterwandert. Sie wird zu einem unheimlichen Ort der bloßen Sexualität, die keinen Platz in der bürgerlichen Dreifaltigkeit hat und damit zwangsläufig zu einem moralischen Unort mutiert. Das Fatale an dieser Konstellation ist nun, dass dieser Unort von Männern erschaffen und doppelmoralisch stabilisiert wurde. Durch das männliche Privileg, Moralvorstellungen, wie die einer bürgerlich-patriarchalen Gesellschaft zu definieren, die Frau zu domestizieren und damit die Spaltung von Frauen in Huren und Heilige (Ehefrauen) zu vollziehen, hatten Männer ein Machtinstrument in der Hand: Sie konnten einerseits empört gegen Prostitution und Prostituierte vorgehen, sich andererseits aber nach Belieben an den öffentlichen Mädchen bedienen, ohne selbst ins Kreuzfeuer zu geraten. Denn die houreslust oder Geilheit ist, wie wir oben gesehen haben, nicht einmal sprachlich mit einer ehrbaren Frau vereinbar, der Besuch bei einer Hure damit das Problem der (eigenen) Frau. Ein Teufelskreis.

Von Gleichberechtigung immer noch weit entfernt

Was soll dieser Exkurs über Rap, Bürgerlichkeit und mittelalterliche Ehebetten? Er sollte - um im Bild zu bleiben - das Vorspiel sein, um das Phänomen der Prostitution von einer Seite zu beleuchten, die in der aktuell wieder aufkochenden Debatte um Prostitutionsgesetze & Co. kaum Beachtung findet: Hegemonie. Als unsichtbares Herrschaftsinstrument wirkt Hegemonie in unseren Köpfen und erzeugt Vorstellungen von Moral, Normen, Erwünschtem und Unerwünschtem. Ort der Entstehung von Hegemonie sind dabei gesellschaftliche Institutionen wie Kirchen, Schulen, Familien oder Medien. Sie programmieren die Hirnrinden und vermitteln so, was richtig oder falsch ist. Hier lernen wir auch, dass es zwar durchaus legitim ist, jeden nur erdenklichen Mist in der Werbung mit Sex zu verkaufen, während der wirkliche Verkauf von Sex an einem von Gewalt und Kriminalität dominierten Unort stattfindet. Doch Frauen, die sich auf dem kulturellen Fleischmarkt wiederum nicht sexy verkaufen, müssen mit sozialen Konsequenzen rechnen. Das Dilemma des Mittelalters scheint auch 2015 nicht gelöst.

Während man sich heute zurecht Gedanken darüber macht, wie Gewalt, Menschenhandel und anderen Aspekten der Prostitution beizukommen ist, wird vergessen, dass vielmehr an der Idee der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gearbeitet werden müsste. Denn davon ist die Gesellschaft immer noch weit entfernt. In einer Welt, in der Frauen immer noch ausgebeutet, objektiviert, gefoltert, zwangsverheiratet, mies bezahlt, systematisch vergewaltigt werden und Hure ein Schimpfwort ist, klingt die Mär von der selbstbestimmten Prostituierten, die nur ein paar neue Gesetze braucht, wie ein schlechter Witz. Die selbstbestimmte Hure mag es zwar bei Sandra Maischberger auf dem Sofa geben, sie ist jedoch nicht repräsentativ für das Gros der Prostituierten. Diese selbstbestimmte Hure ist eine BILD-Leser-Wichsfantasie, mit der Prostituierte natürlich mehr Geld verdienen, als wenn sie unter Tränen offerieren würden, wie beschissen es ist, von mehreren wildfremden Männern täglich gefickt zu werden.

Klar haben ProstitutionsbefürworterInnen recht, wenn sie sich auf die Selbstbestimmung der Frau berufen. Jede Frau sollte frei entscheiden dürfen, wie sie ihr Geld verdienen möchte - und wenn das bedeutet, sich für Sex bezahlen zu lassen, why not. Jetzt kommt aber der Denkfehler, der übrigens nicht nur in dieser Debatte gemacht wird: Das Argument von der selbstbestimmten Hure, die nur einen Job macht, ist nicht denkbar in einer Welt, die voll von Sexismus und patriarchalen Strukturen ist. Gleichberechtigungsdebatten gibt es heute noch zurecht und nicht etwa, weil irgendwelche Gender-Studies-Lesben keine Typen abkriegen. Wäre das Patriarchat in den späten sechziger Jahren zerschlagen worden (was um Himmels Willen nicht heißt, dass das Matriarchat hätte eingeführt werden müssen), müsste man heute nicht mehr dagegen ankämpfen.

Und Vater Staat kassiert mit ab

Muss man aber doch. Denn was erst vor rund 50 Jahren ins Bewusstsein rückte, kann in Anbetracht von ein paar Jahrtausenden Zivilisation nicht flächendeckend in Mark und Bein übergegangen sein. Nur weil Hitler seit 1945 tot ist und alle (hoffentlich) gelernt haben, was er - und die, die von nix gewusst haben - Schlimmes mit den Juden, Schwulen und anderen Menschen angestellt haben, gibt es heute trotzdem beängstigend viele Idioten, wegen denen eine antifaschistische Erziehung auf ewig unerlässlich ist, damit - wie Adorno stets predigte - "Auschwitz nicht noch einmal sei".

Man muss sich vergegenwärtigen, dass der absolute Großteil der Prostituierten weltweit dem horizontalen Gewerbe nicht etwa aus freien Stücken nachgeht, sondern weil sie sonst schlichtweg nichts zu essen hätten. Statt sich scheinheilig Gedanken darüber zu machen, wie man es der Sexarbeiterin möglichst komfortabel machen kann, sollte eine Gesellschaft dafür sorgen, dass Frauen nicht auf den Strich gehen müssen. Dass Prostituierte jetzt Sexarbeiterinnen heißen ist ein sprachlicher Trick, um uns glauben zu machen, dass Prostitution und Selbstbestimmung auf Knopfdruck zusammen denkbar sind.

Naheliegender ist jedoch, dass man ein patriarchales Produkt damit in den Stand der steuerpflichtigen Arbeit erhebt, so tut, als könnte Prostitution von heute auf morgen ehrliche Arbeit sein, obwohl das Unbehagen und die patriarchalen Denkmuster nicht aus der Welt sind. Ist ja auch angenehmer, kräftig abzukassieren, statt strukturelle Herrschaftsverhältnisse offenzulegen. Bei rund 15 Milliarden Euro Rotlicht-Umsatz im Jahr klingelt nämlich auch die Kasse von Vater Staat - dem damit umsatzstärksten Zuhälter überhaupt. Die gute Absicht, die Rechte von Prostituierten durch diverse neue Gesetzesentwürfe zu stärken, kann sich schnell ins Gegenteil verkehren. Etwa, wenn man sieht, dass Anmeldepflichten zwar vordergründig dem Schutz der Frauen dienen sollen, in der Praxis jedoch helfen, die Ressource Frau effizienter zu nutzen, zu verwalten und abzukassieren.

Erst in einer Welt, in der die Debatte um die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nicht mehr geführt werden muss, ist ein gesellschaftliches Level erreicht, auf dem der Kauf von Sex neu - und vielleicht sogar selbstbestimmt - verhandelt werden kann. Doch solange Werbung, Sprache, Film und Fernsehen noch Zeugen von Machtstrukturen sind, die die Frau als Objekt verorten, ist Prostitution nicht mit Gleichberechtigung vereinbar, sondern bestärkt das Patriarchat - letztlich auch zu Ungunsten der Männer. Das prominenteste frauenfeindliche Argument für Prostitution behauptet übrigens, dass sie notwendig sei, um dem von Natur aus triebhafteren Mann Abhilfe zu schaffen und eventuelle Sexualstraftaten zu verhindern. Mit diesem Argument macht man Frauen im Umkehrschluss für Sexualdelikte mitverantwortlich - denn gäbe es keine Prostituieren, würden mehr Menschen Opfer von Sexualstraftätern werden. Wer so argumentiert, lebt lieber in einer Welt, die sich nicht fragt, ob die Vorstellungen von (männlicher) Sexualität aufarbeitungswürdig sind, und hält damit patriarchale Denkmuster am Leben, die das Leid von Frauen als Kollateralschaden in Kauf nimmt.

Dass Frauen selbst nach Jahrtausenden immer noch im sogenannten ältesten Gewerbe der Welt arbeiten müssen, ist damit nur der Beweis, dass wir noch lange nicht dort sind, wo sich viele Frauen wie die Welt-Journalistin Ronja von Rönne, und solche, die es noch schlechter wissen, längst sehen: in der Gleichberechtigung. Bullshit. Wäre dem so, wäre die absolute Mehrheit der Prostituierten weltweit nicht weiblich. Und solange Hure eines der übelsten Schimpfwörter gegen Frauen ist, ist die selbstbestimmte Hure nicht gesellschaftsfähig.


K O M M E N T A R



Kontinuum der Verachtung

Der richtige Hinweis auf die hegemoniale Verachtung, die in den Bezeichnungen Hure, Hurensohn/tochter, Hurenbock, Nutte usw. patriarchal verankert ist, ergänzt der Artikel durch seine Zuordnung der Aktiven dieses Feldes zum historischen Kontinuum dieser Verachtung. Damit reiht sich die Autorin in die Weltgeschichte der bis heute andauernden Verachtung der Aktiven des Feldes der erotischer und sexueller Dienste ein. Eine Apologie Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die im linken Tarnkleid, von der Unmöglichkeit freiwilliger Kommerzialisierung persönlicher Anlagen und Fähigkeiten unter den Bedingungen der kapitalistischen Produktion erzählend, die soziale Entwertung Sexarbeitender betreibt. Dabei vergisst die Autorin, dass dieses Argument gegen jegliche Tätigkeit unter der Herrschaft kapitalistisch-patriarchaler Umstände ins Feld zu führen ist, es also zum isolierten Sexarbeit-Bashing untauglich ist und kaum Applaus von Seiten der Begründenden kritischer Theorie erhalten hätte.

Zitat der Autorin Elena Wolf
»Statt sich scheinheilig Gedanken darüber zu machen, wie man es der Sexarbeiterin möglichst komfortabel machen kann, sollte eine Gesellschaft dafür sorgen, dass Frauen nicht auf den Strich gehen müssen. Dass Prostituierte jetzt Sexarbeiterinnen heißen ist ein sprachlicher Trick, um uns glauben zu machen, dass Prostitution und Selbstbestimmung auf Knopfdruck zusammen denkbar sind.« (Hvhbg. K.F.)

Die Autorin macht sich der Apologie Gruppenbezogener Menschenverachtung gegenüber den Aktiven des Feldes der erotischen und sexuellen Dienste spätestens dann schuldig, wenn sie verächtlich von der Märspricht »dass Prostitution und Selbstbestimmung auf Knopfdruck zusammen denkbar sind.« und zugleich Sexarbeitende delegitimiert, die bei Maischberger auf der Couch die Selbstbestimmtheit von Sexarbeit leibhaftig präsentieren. Sie negiert das Offensichtliche: diese Sexarbeitenden, es gibt sie jetzt und ohne Knopfdruck (leider noch kaum Kund*innen und nur gelegentlich sonstige Dienstleistende aus dem Feld auf diesen Bühnen).

Was soll ich sagen: Der Artikel von Frau Wolf strickt an einer, ich bediene mich der in Kreisen des Abolitionismus modischen Wortwahl von Frau Hellwig, Chefredakteurin des Weser-Kurier, Legende, einer Mär(1) Die Negierung des Faktischen war schon immer eine Domäne des Ideolgischen. Insofern: »nichts als grober Unfug«(1), keinesfalls seriöser Journalismus, was Frau Wolf (und Frau Hellwig) schreiben. Interessant aber die Gemeinsamkeit ihrer verächtlichen Wortwahl. Femiquerfront?

Demgegenüber journalistisch beachtenswerter das Interview von Heide Oestreich mit Cathrine Murphy von Amnesty International in der taz, das wertschätzend mit den Sprechenden aus dem Feld der erotisch-sexuellen Dienste umgeht und der Marginalisierung entgegentritt, die Frau Wolf (und Frau Hellwig), das historische Kontinuum der Verachtung von Sexarbeit fortsetzend, betreibt.

Heide Oestreich:
»Nun sind aber die Prostituierten-Organisationen in Deutschland umstritten. Die Kritik lautet, dass sich vor allem Bordell- betreiber und Edelprostituierte zu Wort melden, die nicht für die marginalisierte Migrantin sprechen können.«

Catherine Murphy:
»Das Argument ist mit Vorsicht zu genießen. Denn so kann man die einzige Gruppe der Prostituierten, die sich zu Wort meldet, delegitimieren und zum Schweigen bringen.« (2)

Im grundsätzlich Falschen von Patriarchat und Kapital ist Sexarbeit durchaus eine Möglichkeit richtig zu leben. Insbesondere für Menschen, die sich von Armut emanzipieren wollen und dies mittels ihrer erotischen und sexuellen Dienste erreichen, ohne bei Maischberger auf der Couch gessesen zu haben oder sitzen zu wollen. Ein Beispiel hierfür, findet sich in diesem Manuskript: (3)

Klaus Fricke
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Quellen
(1)
http://www.weser-kurier.de/deutschland- ... 88534.html
Siehe auch Kommentare zum Artikel

(2)
http://www.taz.de/Amnesty-International ... 5223665;m/

(3) Dokument zum Download:
Klaus Fricke, Manuskript zum Vortrag
Sexarbeiter_innen und das Verwaltungshandeln vor Ort
Sexdienstleistungsbetriebe zwischen
- Wirtschaftsorientierung und
- Unterstützung der freien Mitarbeiter_innen
Friedrich Ebert Stiftung, Bonn,
Wege aus der Grauzone (VI), den 09.04.2014

Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »

Hinweis:
Die Diskussion um den Kontextartikel geht weiter. Auf einen Beitrag von @vanish habe ich soeben geantwortet. Kommentar ist aber noch nicht eingestellt. Wahrscheinlich erst nach dem Wochenende. Vielleicht nicht uninteressant.


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lust4fun
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von lust4fun »

Es gibt kein richtiges Leben im falschen?

Was Elena Wolf genau sagen will, ist (finde ich) nicht so einfach auf den Punkt zu bringen. Ein billiges "Sexarbeit-Bashing", das Klaus in den Raum stellt, ist es wahrscheinlich nicht. Aber ich gebe dir recht, dass der Debattenbeitrag im konkreten Rahmen der aktuellen Debatte zum Bashing wird.

Aber als Kronzeugin für eine gesellschaftlichen Ächtung der Sexarbeit taugt Wolf wiederum auch nicht. Zu sehr zeigt sie ihr Bedauern über ihre eigene kritisch theoretische Analyse. Prostitution "unterwandert die bürgerlich-patriarchale Vorstellung von Liebe, Heirat und Monogamie", wird aber fatalerweise gleichzeitig von Männern "doppelmoralisch stabilisiert". "Erst in einer Welt, in der die Debatte um die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nicht mehr geführt werden muss, ist ein gesellschaftliches Level erreicht, auf dem der Kauf von Sex neu - und vielleicht sogar selbstbestimmt - verhandelt werden kann."

Wolf hat ein Problem damit, dass sie ihren Gedankengang von einer absoluten Position aus entwickelt: Es gibt kein richtiges Leben im falschen! Jeder Widerspruch dagegen wird da automatisch zum "Denkfehler": "Das Argument von der selbstbestimmten Hure, die nur einen Job macht, ist nicht denkbar in einer Welt, die voll von Sexismus und patriarchalen Strukturen ist." (Ich kann das denken.) Und jeder faktische Befund wird zum "Beweis" zugespitzt und verbogen: "Dass Frauen ... immer noch im sogenannten ältesten Gewerbe der Welt arbeiten müssen, ist damit nur der Beweis, dass wir noch lange nicht dort sind...: in der Gleichberechtigung." (Wenn Frauen dies müssen, wäre es in der Tat ein Beweis. Wenn sie es einfach tun, ist es keiner. Hvhbg. l4f)

Dass die Autorin "kaum Applaus von Seiten der Begründenden kritischer Theorie erhalten hätte" (Klaus), da bin ich mir nicht so sicher. Ich schätze, dass für Adorno ebenso wie für Wolf ein behauptetes gelingendes, "richtiges" Leben einer Sexarbeiterin unter dem Verdikt der Ideologiekritik stehen würde. Auch Adorno hatte ein vorlaufende Bild von Prostitution. Er musste Sexarbeit nicht weiter beschreiben, sondern er erklärte umgekehrt die Funktionsweise der Kulturindustrie mit dem Vergleich zur Sexarbeit. Er bediente sich des Gegensatzpaars "Geliebte - Prostituierte" als Entsprechung von Subjekt und Objekt. In dem Maße, wie sich die Kunstwerke den Projektionen ihrer Betrachter ausliefern, kommen sie zu bloßen Dingen, zu Kulturwaren herunter. Und indem sie den Betrachtern, wie Adorno sprechend formuliert, "zu Willen sind", "betrügen" sie diese zugleich. Denn die in der Projektion realisierte Verschmelzung von Betrachter und Kunstwerk ist nur das Symptom einer tiefer liegenden Distanz, einer grundlegenden Entfremdung zwischen Subjekt und Objekt. Aus den verdinglichten Kunstwerken vernimmt der Betrachter, wie der Freier bei der Prostituierten, letztlich nur das "standardisierte Echo seiner selbst." (www.textezurkunst.de/52/die-liebe-zur-k ... -adornos-/)

Sehr vielen SexarbeiterInnen (und Kunden) werden sich da die Nackenhaare sträuben. Denn sie wollen sich und ihre Arbeit nicht als Folie für das "falsche Leben" missbrauchen lassen. Dies ist das Problem der kritisch-theoretischen Soziologie und eben auch von Wolf, dass sie die empirische Eigenwelt der Sexarbeit gar nicht mehr sehen und dann anders denken können.

Ein Satz der Kommentatorin Lady Hekate fokussiert die ganze Debatte:
"MEIN Problem sind nicht meine GÄSTE, sondern die so genannten 'Braven Bürger', die mir das Leben schwer machen."

Wenn man diesen Satz nicht ins eigene Denken integrieren kann, wird jede weitere Soziologie zum Indizienbeweis der Ausgangsthese vom falschen Leben. "Und solange Hure eines der übelsten Schimpfwörter gegen Frauen ist, ist die selbstbestimmte Hure nicht gesellschaftsfähig." Statt zu sagen: Der denunziante Mob hat nicht recht. Doch wenn sich der Begriff "Hure" als selbstbewusste Selbstbeschreibung seit den 80er-Jahren nicht durchsetzen konnte, ist es eine kluge Wahl, sattdessen den Begriff "Sexworker" zu verwenden.

Und bitte die Argumente nicht auf den Kopf stellen! Der Topos vom gesellschaftlich nützlichen Triebventil des Sexkaufs als harmlosere Alternative zur Vergewaltigung – wer genau führt dies als Rechtfertigung an, wie es Wolf behauptet? Hat man je die angeblich hunderttausenden täglichen Freier so argumentieren hören? Es ist lediglich ein sarkastisches Bonmot am Rande der Debatte als Antwort auf die Behauptung, mit restriktiven Regeln könnte faktische Wirklichkeit bestimmt werden. Freiheitsrechte müssen nicht durch (obskure) Nützlichkeitserwägungen untermauert werden.

@Klaus: Ich hoffe, du versteht meine Ausführung nicht als Widerspruch zu deinem Kommentar. Der ist nämlich gut, und ich knüpfe nur daran an…

Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »



»"MEIN Problem sind nicht meine GÄSTE, sondern die so genannten 'Braven Bürger', die mir das Leben schwer machen." Wenn man diesen Satz nicht ins eigene Denken integrieren kann, wird jede weitere Soziologie zum Indizienbeweis der Ausgangsthese vom falschen Leben.
[...]
[Adorno] bediente sich des Gegensatzpaars "Geliebte - Prostituierte" als Entsprechung von Subjekt und Objekt. In dem Maße, wie sich die Kunstwerke den Projektionen ihrer Betrachter ausliefern, kommen sie zu bloßen Dingen, zu Kulturwaren herunter. Und indem sie den Betrachtern, wie Adorno sprechend formuliert, "zu Willen sind", "betrügen" sie diese zugleich«
(s.o. @lust4fun)

! ! !

Und ich sehe, meinen Adorno muss ich erneut lesen. Ist, wie auch Marx, gut 30 Jahre her.

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Menschenrechte von SW werden zur Mainstream Forschung

Beitrag von Lycisca »

Menschenrechte von SW werden zunehmend ein etabliertes Forschungsthema. So wurde unser Schattenbericht aus 2013 an CEDAW bei den Vereinten Nationen auch in einer Top-Zeitschrift zitiert, nämlich Referenz 92 in:

Autoren: Michele R Decker, Anna-Louise Crago, Sandra K H Chu, Susan G Sherman, Meena S Seshu, Kholi Buthelezi, Mandeep Dhaliwal, Chris Beyrer
Titel: Human rights violations against sex workers: burden and effect on HIV
Zeitschrift: The Lancet, 385/2015, S 186-199

Die Zeitschrift "The Lancet" hat den Impact Factor 28 (d.h. jeder Artikel wird im Schnitt 28 mal in zwei Jahren zitiert) und gehört damit zu den Top 15 unter 38.000 wissenschaftlichen Zeitschriften weltweit, die im Science Citation Index gelistet sind (Quelle: SCImago). Die Bedeutung des Artikels ist auch daran abzulesen, wer die Forschung gefördert hat: United Nations Population Fund, Bill & Melinda Gates Foundation, und indirekt das USA National Institute of Health.

Der Artikel zeigt auf der Basis einer Datenbank-Recherche von Primärliteratur klar auf, dass weltweit durch internationale Verträge garantierte Menschenrechte von Sexarbeitern in vielfältiger Weise verletzt werden, am meisten unter den Regimen von voller (USA, Russland) oder teilweiser (Schweden) Kriminalisierung, aber auch beim Modell der Legalisierung (Österreich, Ungarn); lediglich die Dekriminalisierung (Neuseeland) achtet die Menschenrechte. Die Gesellschaft zahlt für diese Kriminalisierung einen Preis, weil HIV Prävention unter solchen Bedingungen nicht funktioniert. Die Autoren schließen, dass es dringend an der Zeit ist, die Gesetze im Sinn der Achtung der Menschenrechte zu reformieren.

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Beitrag von friederike »

Die Veröffentlichung in "Lancet" ist großer Erfolg, dem hoffentlich noch weitere folgen werden - herzlichen Glückwunsch an die Beteiligten am Schattenbericht!

Friederike

Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »

Ausserodentlich erfreulich. Danke für den Hinweis

Download über http://www.thelancet.com/journals/lancet/issue/current
(ich glaube erst nach Registrierung bei The Lancet möglich, ist aber kostenfrei)
http://www.thelancet.com/pdfs/journals/ ... 0800-X.pdf

Human rights violations against sex workers: burden and effect on HIV
Michele R Decker, Anna-Louise Crago, Sandra K H Chu, Susan G Sherman, Meena S Seshu, Kholi Buthelezi, and others
The Lancet, Vol. 385, No. 9963, p186–199
Published online: July 21, 2014

Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »

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Ich möchte Euch diese Überlegungen

Im Kreis der Hölle

nicht vorenthalten und verlinke daher zu einer Artikelserie des Weser-Kurier (1), in der der Sozialwissenschaftler Rolf Prigge der Uni Bremen zu Wort kommt und auf den Zusammenhang von Beschämung durch Armut und Selbststigmatisierung hinweist. Scham verhindert, so seine Aussage, Partizipation am politischen Diskurs.

Meine Überlegung habe ich dem Artikel als Kommentar hinzugefügt. Darin geht es um die Wirkung der Beschämung, der die Aktiven des Feldes der erotisch-sexuellen Dienste, im Rahmen des historischen Kontinuums der sozialen Ächtung der Sexarbeit unterliegen. Die Verfechtenden der sozialen Ächtung von Sexarbeit stehen, so das Fazit, bereits dann ausserhalb des Menschenrechtes und damit im Kreis der Hölle, wenn ihre Kampagne auch nur einen selbstbestimmt im Feld der Sexarbeit aktiven Menschen sozialer Ächtung aussetzt. Jeder Fall ist einer zuviel und von sozialer Ächtung, so kann man dem Sozialwissenschaftler Udo Gerheim folgend festhalten, betroffen sind mehrere Millionen Menschen alleine in Deutschland.

Ich hoffe, dass der Kommentar online bleibt.


Der Kommentar behandelt weitergehende, sich an das Antidiskriminierungsgebot anschliessende Überlegungen nicht, die aber angesichts der sozialen Ächtung von Millionen Aktiver in der Sexarbeit im Fokus auch von Rechtsstaatsgeboten zu stehen hätten. In diesem Zuammenhag das folgende Zitat:

»Mit Rechtsstaat ist im Allgemeinen gemeint, dass die Regierenden gewählt werden und deren Macht kontrolliert wird. ... Mit Rechtstaat ist zudem gemeint, dass sich nicht nur die Machtlosen an Gesetze halten müssen, sondern auch die Herrschenden. Mehr noch, ein Rechtsstaat muss die Beherrschten vor jedem unrechtmäßigen Angriff schützen, ganz egal, ob die Feinde von innen oder außen kommen(2)

Die Aktiven im Feld der erotisch-sexuellen Dienste, das ist der Alltag des Diskurses im inneren unseres Rechtsstaates, das Ergebnis gesetzgeberischer Überlegungen im Rahmen des sogenannten Prostituierten-Schutz-Gesetzes, sie sind nicht nur nach wie vor alltäglich der sozialen Ächtung ausgesetzt, sie werden zudem gesetzgeberish als Rechtsubjekte minderer Güte, als Gefährdende - Betreibende als Ausbeutende, Kundschaft als Vergwaltigende und Sexarbeitende als Trägerschaft von Gesundheitsrisiken - konstruiert und in einen gesetzlichen Cordon Sanitaire eingehegt.

Unrechtsstaat, so ist zu konstatieren.



Quellen

(1)
»"Eine Lawine der Altersarmut rollt auf uns zu"
Wochenschwerpunkt Senioren - Immer mehr Rentner müssen in Armut leben
Interview Silke Hellwig mit Rolf Prigge.
Zur Person: Rolf Prigge (66) ist Sozialwissenschaftler und war von 2001 bis Februar 2015 Forschungleiter am Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen«
http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 59588.html

(2)
Das "Staatsgeheimnis" NSU
Interview von Jens Wernicke mit Wolf Wetzel
Nachdenkseiten, Dienstag den 24. November 2015
http://www.nachdenkseiten.de/?p=28942





Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »


Ästhetisierung der Prostitution - Symposium der Theodor Kramer Gesellschaft
Das Sprechen von und für SW konstruiert als faschistoide Tat.


Der abolitionistische Diskurs setzt mit der Kategorie Ästhetisierung ein neues Thema auf die Agenda. Demnach ist der Pro-SW-Diskurs analog zu sehen zu Formen der Ästhetisierung die der Faschismus propagandistisch zur Mobilisierung für seine Weltanschauung genutzt hat. Unser Pro-SW-Diskurs um Würde und Wert von Sexarbeit wird durch den Vergleich ausser Kraft gesetzt. Dem Kontinuum Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, das ich als Kategorie zur Einordnung der Stigmatisierung der Aktiven in der SW verwende, begegnen die Abolitionisten mit der Kategorie des Kontinuums der Ästhetisierung, das das Sprechen Pro SW in den Zusammenhang totalitärer Herrschaft stellt.


Folgende Mail (Auszüge) habe ich daher der Theodor Kramer Gesellschaft als Organisatorin des Symposiums übermittelt:

Gesendet: Mittwoch, 10. Februar 2016 um 13:10 Uhr, Von: "Klaus Fricke" <sib>, An: office@theodorkramer.at
Betreff: Ästhetisierung der Prostitution - Geschichte und Gegenwart Internationales Symposium

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse habe ich das folgende Programm zu ihrem in Zusammenarbeit mit dem Verein feministischer Diskurs und der Volkshochschule Ottakring organisierte Symposium Ästhetisierung der Prostitution - Geschichte und Gegenwart Internationales Symposium, Samstag, 05.03.2016, 10:00 Uhr, Ludo-Hartmann-Platz 7, 1160 Wien zur Kenntnis genommen. Sie schreiben:

«“Die Prostitution des Leibes teilt mit dem Journalisten die Fähigkeit, nicht empfinden zu müssen, hat aber vor ihm die Fähigkeit voraus, empfinden zu können.“ (Karl Kraus)
Die Preisgabe selbst der intimsten Teile des menschlichen Körpers zur sexuellen Erregung und Befriedigung einer beliebigen anderen Person, ob dies nun aufgrund eines Abhängigkeits- oder Gewaltverhältnisses oder durch anscheinend freie vertragliche Übereinkunft erfolgt, bedarf zu ihrer Legitimierung stets einer Ästhetisierung, sowohl der Prostituierten und ihrer Rolle als auch des Freiers - ganz besonders in historischen Momenten, in denen die Selbstverständlichkeit des Mannesrechtes, sich des anderen Geschlechtes zu bedienen, ins Wanken geraten ist.
Angesichts von aktuellen Tendenzen, den Sexkauf zu einer Normalität zu erklären, die bloß sachgerecht geregelt und verwaltet werden muss, soll mit dem Symposium zur "Ästhetisierung der Prostitution" die Erforschung und Diskussion um einen gravierenden Aspekt der Kultur- und Sozialgeschichte mit besonderem Hinblick auf Österreich bereichert und neu angesetzt werden.
Ästhetisierung meint stets eine Übertünchung und Verklärung, aber auch Heroisierung eines Geschehens, die über die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, gestülpt wird. Das 20. Jahrhundert hat auf diesem Gebiet fragwürdige Erfolge zu verzeichnen, so in der Ästhetisierung der Politik durch nach totalitärer oder diktatorischer Herrschaft strebende Bewegungen durch inszenierte Massenaufmärsche und durch symbolbeladene Rhetorik. Durch Ästhetisierung entsteht eine oft lückenlose Umkehrung der Wahrnehmung, die wirkliche Kenntnisnahme, Verantwortlichkeit und Einsicht in die Konsequenzen von Handlungen äußerst erschwert.
Die "Ästhetisierung der Prostitution" kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Sie reicht von exotistischen erotischen Phantasien über Hetären, Bajaderen, Odalisken, Geishas über die Abfeierung sexueller Libertinage als einer Form der Befreiung aus feudal-christlicher Klammer (wobei hier der Freier heroisiert wird) und über das berühmt-berüchtigte Wiener "Süße Mädel" des Fin de siècle bis hin zur Ökonomisierung als eine "Dienstleistung" wie jede andere auch.» (Hvhbg. K.F.)



Mir sind in dieser Programmbeschreibung einige Punkte aufgefallen, die ich durch Markierung in rot hervorgehoben habe. Verschiedene Fragen schließen sich für mich an. Die wichtigsten:

Wurde, um dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot zu folgen, wie es für Veranstaltungen der politischen Bildung, die in öffentlicher Förderung stattfinden (vhs) zumindest in Deutschland vorgesehen ist (Beutelsbacher Konsens), von Ihnen berücksichtigt, dass eine differierende Meinung, die in der Sexarbeit z.B. einen ästhetischen Prozess erkennt oder zu erkennen für möglich hält, antithetisch zur Hypothese der Ästhetisierung im Rahmen Ihres Symposiums vertreten wird?

Sie sprechen von Prostitution und nicht von Sexarbeit oder erotischen und sexuellen Dienstleistungen. Sie beschreiben die Aktiven im Feld der erotisch-sexuellen Dienste mit einem Begriff der negativ konnotiert ist, diskreditieren die Aktiven des Feldes damit. Eine Entwertung, die die Aktiven des Feldes negativ ettikierend, ihnen die selbsgewaählte Berufsbezeichnung verweigernd, bevormundet. Ist das ihre Absicht? Denken Sie, dass es Aktiven aus dem Feld möglich gemacht werden sollte, auf ihrem Symposium zu erläutern, warum sie den Begriff der erotisch sexuellen Dienste, der sexuellen Dienstleistung bzw der Sexarbeit für angemessen halten, um einen Diskurs in Augenhöhe führen zu können?

Sie sprechen von anscheinend freiwilliger Prostitution. Sie stellen durch die Beschreibung, die Freiwilligkeit sei nur ein Schein, also nicht Realität in Abrede, das Sexarbeit in selbstbestimmter Weise praktiziert wird. Sie tun das nachdem Sie bereits in Abrede stellten, dass Sexarbeit z.B. ein ästhetischer Prozess sein kann. Denken Sie, dass es gerechtfertigt ist, in Abrede zu stellen, dass sexuelle und erotische Dienstleistungen eine freiwillig erbrachte Tätigkeit sind. Haben Sie empirische Belege, die diese Annahme rechtfertigen? Sofern sie diese nicht haben, handelt es sich bei der Aussage dann um eine wissenschaftlich unhaltbare Pauschalierung und Verallgemeinerung? Handelt es sich, da Sie sie mit der Abwertung verbinden, die der von Ihnen genutzte Begriff der Prostitution enthält und Sie sie über die Zuordnung der erotisch-sexuellen Dienste zum Feld unfreiwiliger, eventuell unter Zwang erbrachter Leistungen herstellen, um eine Generalverdächtigung der Aktiven im Feld der erotisch-sexuellen Dienste, die Merkmale Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit enthält?

Das Symposium behandelt die Überlegung, dass wir es mit einem historischen Moment der Fragilität patriarchaler Herrschaft zu tun haben. Das positive Sprechen von der, die Normalisierung der SW sei ein Element der Stützung patriarchaler Herrschaft. Sie beschreiben die Formen, in denen ein positiver Diskurs um erotisch-sexuelle Dienste geführt wird, als eine Ästhetisierung, die in der Nähe zu der Ästhetisierung der Politik durch nach totalitärer oder diktatorischer Herrschaft strebende Bewegungen durch inszenierte Massenaufmärsche verortete werden sollte.

Meinen Sie, dass, sofern ihre Hypothese der Ästhetisierung zutrifft, diese Analogie zulässig ist? Ist die Analogie zur Ästhetisierung, die z.B. der Faschismus genutzt hat, nicht eine weitere Form des Othering, der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, den Sie gegenüber den Aktiven des Feldes der erotisch-sexuellen Dienste, diese als das dämonisch Andere beschreibend, betreiben? Ist dies die Form der politischen Bildung, die Sie für angemessen halten? Ist dies mit dem Auftrag der österreichischen VHS in Einklang zu bringen?


p.s.: Anmerkung: Ich neige zu allerlei Tipp- und Flüchtigkeitsfehlern. Sollte Sie solche entdecken, schenken Sie mir ein paar Minuten Ihrer Zeit und posten die korrigierte Version als Kommentar. Vielen Dank!
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Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »

Querverweis:
Ist Prostitution ein Menschenrecht?
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13090


Der Thread beinhaltet Themen, die zu Fragestellungen gehören, die hier bereits behandelt wurden bzw. hier zu behandeln wären. Ich schlage daher vor weitere Beiträge hier einzustellen. Da ich des Verschiebens von Beiträgen nicht mächtig bin, dieser Hinweis.

@hamster hat im Thread Ist Prostitution ein Menschenrecht auf diese Veröffentlichung hingewiesen:
Gutachten der Menschenrechtskommission CCDH
"Prostitution ist nicht akzeptabel"
http://www.wort.lu/de/politik/gutac.... ... 63e13a8e7d

»Die beratende Menschenrechtskommission CCDH (Artikel 33.2 der UN Behindertenrechtskonvention) in Luxemburg ist ein beratendes Gremium der Regierung, dessen Aufgabe darin besteht, die Regierung in allen Menschenrechtsfragen zu unterstützen« ( Hvhbg. K.F. siehe: https://ccdh.public.lu/fr/publications/ ... al-ALL.pdf ). Die CCDH ist durch die UN-BRK legitimiert und wird daher, wenn ich es recht verstehe in Luxemburg insbesondere die Aufgabe haben zu menschenrechtlichen Fragen im Sinne der UN-BRK bzw behinderter Menschen Stellung zu nehmen. Dass dieser Artikel über die Position der Luxemburger CCDH Menschenrechtskommission jetzt erscheint steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Diskussion um Sexualbegleitung und Sexualassistenz, die in diesem Forum im wesentlich hier behandelt wird:

Sexualbegleitung/Sexualassistenz und Prostitution
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=10094

und steht eventuell in Verbindung mit der abolitionistischen Beschwerde gegen das neue Deutsche SW-Recht gegenüber der EU-Kommisssion, die in diesem Forum hier thematisiert wird:

Abolitionistische Klage in der EU
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13650

Ich denke es ist wichtig solche Stellungnahmen offizieller Stellen anderer EU-Staaten zur Kenntnis zu nehmen und in die laufende Auseinandersetzungen um die gesellschaftliche Stellung der Sexarbeit einzuordnen. Deswegen diese Übersicht laufender Diskussionen auf sexworker.at und ihrer (möglichen) gegenseitigen Beeinflussung. Ich fände es sinnvoll darauf zu antworten. Der Artikel im "Luxemburger Wort" könnte kommentiert werden.
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 22.01.2017, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus Fricke
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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Klaus Fricke »

Querverweise:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 523#153523 (Abolitionistische Klage)
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 547#153547(Ist Prostitution ein Menschenrecht)


alle Links aktuell abgerufen

Ernst nehmen?

Die Annahme, dass es sich bei der Luxemburger Menschenrechtskommission CCDH um eine Organisation der Scientology handelt, kann ich nicht nachvollziehen. Soweit ich dies sehe ist die heutige Kommission, die verschiedene Vorläuferstadien hatte, durch einen parlamentarischen Rechtsakt geschaffen worden, der auf auf einen Entwurf des luxemburgischen Premierminister Jean Claude Junker ( unbedingt die Vita von Junker zur Kenntnis nehmen: https://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Clau ... Luxemburgs ) vom 22. Mai 2008 zurückgeht. Dieser Entwurf wurde am 21. November 2008 von der Luxemburger Abgeordnetenkammer verabschiedet. So wird das auf der Homepage der CCDH unter dem Punkt Historique (1) erläutert. Da ich mich bei französischen Texten auf die Übersetzungen eines Translate-Programms verlassen muss, kann dies aber eine irrtümliche Einschätzung sein. Ich bitte daher meine Aussagen zu prüfen. Sofern es sich aber um eine letztlich im Regierungsauftrag Luxemburgs handelnde durch parlamentarische Abstimmung legitimierte Kommission handelt, sollte sie unbedingt ernst genommen werden. Der Scientology Verdacht würde davon nur ablenken.

Ich bitte daher @Hamster ihren Verdacht genauer zu begründen. Sofern ihr Verdacht zutrifft, sofern zudem zutrifft, dass Jean Claude Junker sich von einem Ableger der Scientology beraten ließ und die heutige Luxemburger Regierung sich weiter von einem solchen beraten lässt, wäre das ein politischer Skandal erster Güte, der uns leichtes Spiel verschaffen würde. Ich befürchte jedoch, dass wir darauf kaum hoffen dürfen und die Pro-SW-Aktiven sich inhaltlich mit Empfehlungen wie denen des CCDH auseinandersetzen müssen, sofern die Pro-SW-Bewegung diesem Beispiel zu folgen wünscht:
:rose


Insbesondere wenn die Kommission die Auffassung vertritt, dass SW der Menschenwürde widerspricht, also ein Verstoss gegen konstitutionelles Recht darstellt (weswegen ich diesen Beitrag hier einstelle, da es in diesem Thread um das Thema Menschenrechte und die Würde der Sexworker geht). Jean Claude Junker, das sollte bedacht werden, ist ehemaliger Premierminister Luxemburgs und derzeitig der Präsident der EU Kommission. Die soll über die abolitionistische Beschwerde gegen das neue deutsche SW-Recht entscheiden. Das könnte darauf hinauslaufen, dass das "Sexkauf-Verbot" zum Standard europäischer Rechtssprechung wird. Deswegen der obige Querverweis. Hier noch der Link zur Empfehlung des CCDH an die Luxemburger Regierung https://ccdh.public.lu/fr/avis/2017/Avi ... -final.pdf

__________
(1)
Ausszug aus der Homepage der CCDH
( https://ccdh.public.lu/fr/historique/index.html )

»
Après différentes péripéties statutaires, c'est en 1989 que la Commission nationale consultative des droits de l'Homme est directement rattachée au Premier ministre.
...
Le projet de mise en place d'une telle commission au Luxembourg avait pris son temps pour mûrir. Après les premiers pourparlers, c'est en décembre 1997 que le Premier ministre avait exprimé le souhait de voir une commission consultative se constituer. Le projet était ensuite repris dans la déclaration gouvernementale du 12 août 1999.
...
Lors de sa séance du 28 avril 2000, le Conseil de gouvernement a adopté le règlement portant institution d'une Commission consultative des droits de l'Homme. (pdf, 114 Ko)
« siehe: https://ccdh.public.lu/fr/legislation/m ... lement.pdf

Translate gestützte Übersetzung
Nach verschiedenen vorhergehenden Erfahrungen, ist es im Jahr 1989 gesetzlich festgelegt worden, dass die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte direkt an den Premierminister berichtet.
...
Die Gründung der Luxemburger Kommission für Menschenrecht benötigte Zeit zur Umsetzung. Nach ersten Gesprächen hat der Premierminister m Dezember 1997 den Wunsch geäußert, einen beratenden Ausschusszu gründen. Das Projekt wurde dann in der Regierungserklärung vom 12. August 1999 erneut aufgegriffen.
...
In seiner Sitzung vom 28. April 2000 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung über die Einrichtung einer Beratungskommission für Menschenrechte . (PDF, 114 KB)
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 16.01.2017, 09:21, insgesamt 3-mal geändert.

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Tilopa
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Beitrag von Tilopa »

Mmh... Also Hinweise zu einer Verbindung der CCDH, um die es hier geht, zu Scientology konnte ich ebenfalls nicht finden.
Die Frage ist dennoch, wie ernst so eine "Konsultativkommission für Menschenrechte des Großherzogtums Luxemburg" eigentlich zu nehmen ist.

Man stelle sich als Gedankenexperiment mal eine gleichnamige Kommission der Freien Hansestadt Bremen vor (diese würde sogar etwas mehr Einwohner repräsentieren -- und das auf Basis einer moderneren Verfassung :003).
Wenn diese nun so ein schlechtes Pamphlet mit Argumenten aus der Mottenkiste des Abolitionismus ("Sexueller Missbrauch in der Kindheit als Einstiegsgrund" usw. usf.) als legislative Empfehlung an die Bürgerschaft veröffentlichen würde -- das wäre doch kaum mehr als von regionalem Interesse.

Nun ist es natürlich so, dass besagtes Großherzogtum ein souveräner Staat und Steueroase innerhalb der EU ist und seine Bürger einen überproportionalen Einfluss auf die europäische Politik haben (die Stimme eines Luxemburger Bürgers bei der Wahl zum Europäischen Parlament wiegt beispielsweise gut 10 mal so viel wie die eines deutschen).
Zudem ist Luxemburg natürlich beileibe nicht das einzige Land, das ein Bürgertum beherbergt, von dem Teile verkommen genug sind, die Aushöhlung und Pervertierung der Menschenrechte aktiv voran zu treiben und diese für die Durchsetzung ihrer Partikular-Agenden zu missbrauchen.

Diesen Bestrebungen sollte natürlich jeder humanistisch denkende Mensch seinen Widerstand entgegensetzen -- niemand sonst wird die Menschenrechte verteidigen. Ich kann mir leider durchaus vorstellen, dass die Abolitionisten in Zukunft eher verstärkt auf Ebene der EU-Politik aktiv sein werden -- man fühlt sich dort ja bestens zu Hause und verfügt auch über die entsprechenden finanziellen Mittel und Netzwerke. Ansatzpunkte für eine linke Kritik ließen sich sicherlich in einer Schärfung des Blicks für den Klassenwiderspruch finden und hier im Besonderen im Diskurs um den Menschenrechtsimperialismus. Auch die Lektüre von Trotzkis "Ihre Moral und unsere" (unten verlinkt) finde ich in diesem Zusammenhang durchaus erkenntnisfördernd -- auch wenn ich dem Wirken dieses Autors ansonsten äußerst skeptisch gegenüber stehe:

https://www.marxists.org/deutsch/archiv ... /moral.htm