Versicherungen
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- PlatinStern
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RE: Versicherungen
es gibt für eu-bürgerinnen eine möglichkeit, in deutschland eine freiwillige gesetzliche krankenversicherung abzuschließen. voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten 2 jahre mindestens 12 monate lang eine krankenversicherung im heimatland bestand. das ist nicht ungewöhnlich, denn in rumänien z.b. ist eine krankenversicherung ausgesprochen billig und einige sexarbeiterinnen sind krankenversichert (gewesen) und können in eine deutsche gesetzliche krankenversicherung wechseln.
der mindestbeitrag liegt für selbstständige bei etwas über 300 € monatlich. dieser betrag kann bei "bedürftigkeit" niedriger sein. wenn eine sexarbeiterin laut EStE mit dem einkommen unter ca. 1350 € pro monat liegt, werden nur ca. 200 € als versicherungsbeitrag fällig.
ein anbieter dieser freiwilligen, gesetzlichen krankenversicherung ist die knappschaft. bei fragen zu dieser versicherung bitte wenden an:
Boris Eberlein
Kundenberater
Knappschaft Bezirksgeschäftsstelle Siegen
Herrengarten 1
57072 Siegen
Tel 0271 5983 271
boriseberlein@kbs.de
www.knappschaft.de
(vor kurzem wurde ich telefonisch von der knappschaft kontaktiert, weil ich dort kunde bin und mir ein neues angebot gezeigt wurde. bei dieser gelegenheit fragte ich nach, wie es denn mit rumänischen kolleginnen und krankenversicherung aussähe, weil die problematik einer krankenversicherung im forum öfter angesprochen wird. mein ansprechpartner herr eberlein hat sich schlau gemacht, bald zurückgerufen und mir den sachverhalt und die voraussetzungen geschildert.)
der mindestbeitrag liegt für selbstständige bei etwas über 300 € monatlich. dieser betrag kann bei "bedürftigkeit" niedriger sein. wenn eine sexarbeiterin laut EStE mit dem einkommen unter ca. 1350 € pro monat liegt, werden nur ca. 200 € als versicherungsbeitrag fällig.
ein anbieter dieser freiwilligen, gesetzlichen krankenversicherung ist die knappschaft. bei fragen zu dieser versicherung bitte wenden an:
Boris Eberlein
Kundenberater
Knappschaft Bezirksgeschäftsstelle Siegen
Herrengarten 1
57072 Siegen
Tel 0271 5983 271
boriseberlein@kbs.de
www.knappschaft.de
(vor kurzem wurde ich telefonisch von der knappschaft kontaktiert, weil ich dort kunde bin und mir ein neues angebot gezeigt wurde. bei dieser gelegenheit fragte ich nach, wie es denn mit rumänischen kolleginnen und krankenversicherung aussähe, weil die problematik einer krankenversicherung im forum öfter angesprochen wird. mein ansprechpartner herr eberlein hat sich schlau gemacht, bald zurückgerufen und mir den sachverhalt und die voraussetzungen geschildert.)
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Wenn Krankenversicherung versagt
Krankenversicherung:
Problem für Geringverdiener_innen
und Leute die irgendwann durch das soziale Netz fallen/gefallen sind
Wegen der Kranken-Versicherungspflicht seit 1.4.2007
entsteht ein existenzielles Problem (Schuldenfalle) für Leute die aus dem System gefallen sind z.B. weil sie die hohen Versicherungsbeiträge als kleine Selbständige nicht mehr bezahlen konnten.
Obwohl die Regel gerade gemacht wurde, um alle ins System hereinzuholen, funktioniert sie nicht.
KV-Beiträge sind rückwirkend nachzuzahlen:
Die Nachforderung der Kasse macht z.B. pro Monat 136,09 Euro,
bis heute für 4,5 Jahre ergibt das 7.553 Euro.
Hinzu kommen 755 Euro Säumniszuschlag (1% pro Monat).
Es bleiben 8.308 Euro.
Für andere können es 15.000 Euro für 5 Jahre sein (3.000 Euro/Jahr).
Wie Kosten anwachsen (explodieren) steht hier unter "Sexualität des Geldes (Zinseszinsrechnung = Schuldenfalle)".
Von der minimalen Rate pro Monat 100 Euro für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind diese Nachzahlungen unmöglich zu zahlen.
Für viele bedeutet diese Nachzahlungspflicht wg. der Krankenversicherungspflicht von 2007 den Zwang zur Privatinsolvenz z.B. über eine Schuldnerberatung.
Das trifft kleine Selbstständige (also z.B. Sexworker), arme Rentner (also Ex-Sexworker(?)), junge Menschen, die nach der Familienversicherung aus dem System gefallen sind (also auch wieder Sexworker).
Von den 140.000 Rückkehrern in die Gesetzliche Kasse, müssen 110.000 nachzahlen (80% und von ihnen erwarten die Kassen 500 Millionen Euro). Über Mahnung und Vollstreckung (also Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher) versuchen die Kassen, die Beitragsrückstände einzuziehen. Zahlungsunfähigkeit wg. Krankheit wird nicht anerkannt von der Krankenversicherung!
Schätzungsweise 60.000 Menschen ohne Krankenversicherung gibt es in Deutschland (ca. 1,5 Promille der Erwerbstätigen).
Ohne Versicherung verbleibt ihnen nur die Notfallambulanz oder Hilfsvereine (wie z.B. Ärzte der Welt e.V. in München).
Dort ist jedoch nur Notfallversorgung möglich.
Keine Früherkennung, keine Prävention, keine Pflege, keine Rehabilitation...
Das bezahlen ausgegrenzte Bevölkerungsschichten mit einer deutlich verrinerten Lebenserwartung (Armut kostet Lebensjahre!).
Daher wird Kulanzregel gemäß Sozialgesetzbuch-2 und Schuldenschnitt gefordert, wovon aber Politik und Versicherungsindustrie derzeit nichts wissen wollen, obwohl sie Milliarden Überschüsse erwirtschaftet haben.
www.Plusminus.de Sendung vom 1.5.2012
Autor: Jacqueline Dreyhaupt
video http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... erbittlich
info www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~u ... xmr~cm.asp
Wie kann es dazu kommen?
Weil die Krankenversicherung Konstruktionsfehler hat.
So sind z.B. große leistungsstarke Bevölkerungsgruppen von Beitragszahlungen befreit (eigene Versorgungswerke, Bemessungsgrenzen).
Die KV ist entstanden 1883 unter Bismarck im 2. Deutschen Kaiserreich, um die Probleme des Lumpenproletariats in der Epoche der Industrialisierung zu lindern (2. industrielle Revolution durch fossile Energie). Die KV funktioniert aber nur zusammen und gemeinsam mit der Alters- und Invaliditätssicherung, die 1889 eingeführt wurde. Eine Versicherung, die Sexworker und kleine Soloselbständige meist jedoch nicht haben. (Oder hat jemand andere Infos und Tipps?)
Denn wenn ein Alleinselbständiger arbeitsunfähig wird (z.B. SWBO), kann sie/er kein Geld mehr verdienen, um seine Krankenversicherung zu bezahlen.
In dem Moment, wo man keine Krankenversicherungsrate bezahlt, hat man keinen Krankenversicherungsscchutz mehr, egal vieviele Jahre und wie hohe Beiträge man vorher eingezahlt hatte und wie viel Kapital dadurch bei dem Krankenversicherungsunternehmen aufgebaut werden konnte und in verglaste/verspiegelte Bürotürme investiert wurde.
Dafür existiert die Krankentagegeldversicherung für Selbständige, die keine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen wie abhängig Beschäftigte (die es bekanntlich bei Sexwork trotz ProstG von 2002 nicht gibt). Allerdings zahlt die Tagegeldversicherung nur bei anerkannten stationär behandelten (Berufs-)Krankheiten (Arbeitsunfähigkeit) und nicht, wenn sich Sexworker eine Auszeit nehmen wollen/müssen wg. SWBO. Sie verbrauchen dann meist ihre Ersparnisse.
Dies ist der Punkt, wo Prostitution in Zwangsprostitution umschlagen kann, allein aufgrund der versicherungs-gesetzlichen Rahmenbedingungen. Alternativ zu Zwangsprostitution d.h. Zwangsarbeit wg. Einkommenerwerbszwang kann es Zwangs-Ausstieg oder Schuldenfalle bedeuten. Meist entsteht erst die Schuldenfalle (Zinseszins) und wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind etwas zeitlich später der finanziell erzwungene Ausstieg und als Folge wird man zum Sozialhilfefall ("Hurengut passt in einen Fingerhut"). Siehe die Geschichte von Gisela (Dokumentarfilm), die heute Sexworker berät.
Um Versicherungs-Leistungen wie ein normaler berufstätiger Selbständiger zu bekommen ((amts-)ärztliches Atest), muß man als Sexworker geoutet versichert sein (Berufsangabe Sexwork) und Sexarbeit müßte voll als Beruf anerkannt sein mit einem entsprechenden Katalog von Berufskrankheiten (SWBO, HIV, STD, Wirbelsäule, Unterleibserkrankungen...), den es jedoch nicht gibt, weil es keine Lobby gibt, die ihn aushandeln könnte ... siehe Unfallversicherung für Sexworker.
Solange es hier große Löcher im sozialen Netz und vorallem auch diesbezüglich erhebliche Informationsdefizite gibt, und die kirchlich-staatlichen Sozialberatungsstellen für Prostitutierte ihr umfangreiches Fallwissen nur unzureichend aufbereitet als Information an die Sexworker Community und Berufseinsteigerinnen weiterleiten, kann man das Krankenversicherungsthema nur als teilweise prekär bis regelrecht prekarisierend bezeichnen.
P.S. mich würde mal interessieren, was diesbezüglich auf den fremdsprachlichen Audio-CDs für ausländische Sexarbeiterinnen empfohlen wird (Kassandra, Hydra...). Evt. kann ja mal jemand diese Infotexte erfragen/verlinken.
Wichtig erscheint mir, dass es Informationsmaterial in Zukunft gibt, wo für alle Lebens-Fälle und Krisen-Situationen, die für uns in der Sexarbeit typisch und wahrscheinlich sind, erklärt wird was man/frau erwarten kann bzw. zu erwarten hat! Das fehlt bisher leider völlig (abgesehen von einer handvoll Flyern mit defizitärer Mini-Info). Es fehlt wohl, weil es so kompliziert ist, so individuell vielschichtig, keiner für Informationsaufbereitung bezahlt wird und vor allem, weil es keiner lautstark einfordert und wir Sexworker zwar das Klientel der Beratungsstellen sind, aber nicht ihre zahlende Kundschaft, weil sie vom Staat bezahlt werden. Vieles ist so vertrackt weil Sexarbeit nach wie vor in einer Grauzone feststeckt und wir keine starke Lobby haben...
Problem für Geringverdiener_innen
und Leute die irgendwann durch das soziale Netz fallen/gefallen sind
Wegen der Kranken-Versicherungspflicht seit 1.4.2007
entsteht ein existenzielles Problem (Schuldenfalle) für Leute die aus dem System gefallen sind z.B. weil sie die hohen Versicherungsbeiträge als kleine Selbständige nicht mehr bezahlen konnten.
Obwohl die Regel gerade gemacht wurde, um alle ins System hereinzuholen, funktioniert sie nicht.
KV-Beiträge sind rückwirkend nachzuzahlen:
Die Nachforderung der Kasse macht z.B. pro Monat 136,09 Euro,
bis heute für 4,5 Jahre ergibt das 7.553 Euro.
Hinzu kommen 755 Euro Säumniszuschlag (1% pro Monat).
Es bleiben 8.308 Euro.
Für andere können es 15.000 Euro für 5 Jahre sein (3.000 Euro/Jahr).
Wie Kosten anwachsen (explodieren) steht hier unter "Sexualität des Geldes (Zinseszinsrechnung = Schuldenfalle)".
Von der minimalen Rate pro Monat 100 Euro für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind diese Nachzahlungen unmöglich zu zahlen.
Für viele bedeutet diese Nachzahlungspflicht wg. der Krankenversicherungspflicht von 2007 den Zwang zur Privatinsolvenz z.B. über eine Schuldnerberatung.
Das trifft kleine Selbstständige (also z.B. Sexworker), arme Rentner (also Ex-Sexworker(?)), junge Menschen, die nach der Familienversicherung aus dem System gefallen sind (also auch wieder Sexworker).
Von den 140.000 Rückkehrern in die Gesetzliche Kasse, müssen 110.000 nachzahlen (80% und von ihnen erwarten die Kassen 500 Millionen Euro). Über Mahnung und Vollstreckung (also Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher) versuchen die Kassen, die Beitragsrückstände einzuziehen. Zahlungsunfähigkeit wg. Krankheit wird nicht anerkannt von der Krankenversicherung!
Schätzungsweise 60.000 Menschen ohne Krankenversicherung gibt es in Deutschland (ca. 1,5 Promille der Erwerbstätigen).
Ohne Versicherung verbleibt ihnen nur die Notfallambulanz oder Hilfsvereine (wie z.B. Ärzte der Welt e.V. in München).
Dort ist jedoch nur Notfallversorgung möglich.
Keine Früherkennung, keine Prävention, keine Pflege, keine Rehabilitation...
Das bezahlen ausgegrenzte Bevölkerungsschichten mit einer deutlich verrinerten Lebenserwartung (Armut kostet Lebensjahre!).
Daher wird Kulanzregel gemäß Sozialgesetzbuch-2 und Schuldenschnitt gefordert, wovon aber Politik und Versicherungsindustrie derzeit nichts wissen wollen, obwohl sie Milliarden Überschüsse erwirtschaftet haben.
www.Plusminus.de Sendung vom 1.5.2012
Autor: Jacqueline Dreyhaupt
video http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... erbittlich
info www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~u ... xmr~cm.asp
Wie kann es dazu kommen?
Weil die Krankenversicherung Konstruktionsfehler hat.
So sind z.B. große leistungsstarke Bevölkerungsgruppen von Beitragszahlungen befreit (eigene Versorgungswerke, Bemessungsgrenzen).
Die KV ist entstanden 1883 unter Bismarck im 2. Deutschen Kaiserreich, um die Probleme des Lumpenproletariats in der Epoche der Industrialisierung zu lindern (2. industrielle Revolution durch fossile Energie). Die KV funktioniert aber nur zusammen und gemeinsam mit der Alters- und Invaliditätssicherung, die 1889 eingeführt wurde. Eine Versicherung, die Sexworker und kleine Soloselbständige meist jedoch nicht haben. (Oder hat jemand andere Infos und Tipps?)
Denn wenn ein Alleinselbständiger arbeitsunfähig wird (z.B. SWBO), kann sie/er kein Geld mehr verdienen, um seine Krankenversicherung zu bezahlen.
In dem Moment, wo man keine Krankenversicherungsrate bezahlt, hat man keinen Krankenversicherungsscchutz mehr, egal vieviele Jahre und wie hohe Beiträge man vorher eingezahlt hatte und wie viel Kapital dadurch bei dem Krankenversicherungsunternehmen aufgebaut werden konnte und in verglaste/verspiegelte Bürotürme investiert wurde.
Dafür existiert die Krankentagegeldversicherung für Selbständige, die keine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen wie abhängig Beschäftigte (die es bekanntlich bei Sexwork trotz ProstG von 2002 nicht gibt). Allerdings zahlt die Tagegeldversicherung nur bei anerkannten stationär behandelten (Berufs-)Krankheiten (Arbeitsunfähigkeit) und nicht, wenn sich Sexworker eine Auszeit nehmen wollen/müssen wg. SWBO. Sie verbrauchen dann meist ihre Ersparnisse.
Dies ist der Punkt, wo Prostitution in Zwangsprostitution umschlagen kann, allein aufgrund der versicherungs-gesetzlichen Rahmenbedingungen. Alternativ zu Zwangsprostitution d.h. Zwangsarbeit wg. Einkommenerwerbszwang kann es Zwangs-Ausstieg oder Schuldenfalle bedeuten. Meist entsteht erst die Schuldenfalle (Zinseszins) und wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind etwas zeitlich später der finanziell erzwungene Ausstieg und als Folge wird man zum Sozialhilfefall ("Hurengut passt in einen Fingerhut"). Siehe die Geschichte von Gisela (Dokumentarfilm), die heute Sexworker berät.
Um Versicherungs-Leistungen wie ein normaler berufstätiger Selbständiger zu bekommen ((amts-)ärztliches Atest), muß man als Sexworker geoutet versichert sein (Berufsangabe Sexwork) und Sexarbeit müßte voll als Beruf anerkannt sein mit einem entsprechenden Katalog von Berufskrankheiten (SWBO, HIV, STD, Wirbelsäule, Unterleibserkrankungen...), den es jedoch nicht gibt, weil es keine Lobby gibt, die ihn aushandeln könnte ... siehe Unfallversicherung für Sexworker.
Solange es hier große Löcher im sozialen Netz und vorallem auch diesbezüglich erhebliche Informationsdefizite gibt, und die kirchlich-staatlichen Sozialberatungsstellen für Prostitutierte ihr umfangreiches Fallwissen nur unzureichend aufbereitet als Information an die Sexworker Community und Berufseinsteigerinnen weiterleiten, kann man das Krankenversicherungsthema nur als teilweise prekär bis regelrecht prekarisierend bezeichnen.
P.S. mich würde mal interessieren, was diesbezüglich auf den fremdsprachlichen Audio-CDs für ausländische Sexarbeiterinnen empfohlen wird (Kassandra, Hydra...). Evt. kann ja mal jemand diese Infotexte erfragen/verlinken.
Wichtig erscheint mir, dass es Informationsmaterial in Zukunft gibt, wo für alle Lebens-Fälle und Krisen-Situationen, die für uns in der Sexarbeit typisch und wahrscheinlich sind, erklärt wird was man/frau erwarten kann bzw. zu erwarten hat! Das fehlt bisher leider völlig (abgesehen von einer handvoll Flyern mit defizitärer Mini-Info). Es fehlt wohl, weil es so kompliziert ist, so individuell vielschichtig, keiner für Informationsaufbereitung bezahlt wird und vor allem, weil es keiner lautstark einfordert und wir Sexworker zwar das Klientel der Beratungsstellen sind, aber nicht ihre zahlende Kundschaft, weil sie vom Staat bezahlt werden. Vieles ist so vertrackt weil Sexarbeit nach wie vor in einer Grauzone feststeckt und wir keine starke Lobby haben...
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11.7.2012
"Gefahrerhöhung"Bordell
Wer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, legt sie oft in eine Schublade und denkt nicht mehr daran. Dass der Versicherer über so genannte "Gefahrerhöhungen" informiert werden muss, ist nur den wenigsten Kunden geläufig. Wird die Meldung aber versäumt, kann dies im schlimmsten Fall zu einem (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Als Gefahrerhöhung werten die Gebäudeversicherer grundsätzlich alles, was es wahrscheinlicher macht, dass ein Versicherungsfall eintritt oder ein Schaden sich vergrößert. Typische Beispiele dafür sind der schon von außen erkennbare Leerstand eines Gebäudes und Umbauarbeiten, in deren Verlauf das Dach ganz teilweise oder entfernt wird. Die Einrichtung eines bordellartigen Privatclubs in einem Wohnhaus gehört auch dazu ebenso wie der Einzug eines Gewerbebetriebes ins Gebäude. Entscheidend ist dabei, ob der Versicherer "den Vertrag angesichts der neuen Risikos entweder gar nicht oder zumindest nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte", heißt es im schönsten Versicherungsdeutsch. Klingt nicht gerade einfach. "Wenn Kunden unsicher sind, sollten sie in den Antrag schauen. Wonach im Antrag ausdrücklich gefragt wurde, ist als Risikomerkmal besonders wichtig", sagt Martina Susenberger von der Gothaer Versicherung. "Wenn sich da dauerhaft was ändert, sollte unbedingt eine Meldung erfolgen."
Was aber passiert, wenn der Versicherer über eine Gefahrerhöhung informiert wird? Der Versicherer kann den gesamten Vertrag kündigen, eine höhere Prämie fordern oder das erhöhte Risiko ausschließen. Dem Kunden wiederum steht dann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu: bei einem Risikoausschluss immer, zudem bei einer Prämienerhöhung von mehr als 10 Prozent. Unterblieb die Information über die Gefahrerhöhung, kann der Versicherer im Schadensfall unter Umständen den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verweigern - und zwar dann, wenn ein Zusammenhang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestand. Wie viel gekürzt werden darf, hängt ab von der Schwere des Verschuldens. Vor allem wenn am Gebäude gewerkelt wird, sollte der Versicherungskunde daran denken: Baumaßnahmen wie der Anbau eines Wintergartens oder Einbau einer Fußbodenheizung, die den Wert des Objektes erhöhen oder die Wohnfläche vergrößern, erhöhen den Versicherungsbedarf. Modernisierungs- und Umbauvorhaben sollte der Kunde dem Versicherer am besten schriftlich ankündigen.
http://www.procontra-online.de/artikel/ ... g-bordell/
"Gefahrerhöhung"Bordell
Wer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, legt sie oft in eine Schublade und denkt nicht mehr daran. Dass der Versicherer über so genannte "Gefahrerhöhungen" informiert werden muss, ist nur den wenigsten Kunden geläufig. Wird die Meldung aber versäumt, kann dies im schlimmsten Fall zu einem (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Als Gefahrerhöhung werten die Gebäudeversicherer grundsätzlich alles, was es wahrscheinlicher macht, dass ein Versicherungsfall eintritt oder ein Schaden sich vergrößert. Typische Beispiele dafür sind der schon von außen erkennbare Leerstand eines Gebäudes und Umbauarbeiten, in deren Verlauf das Dach ganz teilweise oder entfernt wird. Die Einrichtung eines bordellartigen Privatclubs in einem Wohnhaus gehört auch dazu ebenso wie der Einzug eines Gewerbebetriebes ins Gebäude. Entscheidend ist dabei, ob der Versicherer "den Vertrag angesichts der neuen Risikos entweder gar nicht oder zumindest nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte", heißt es im schönsten Versicherungsdeutsch. Klingt nicht gerade einfach. "Wenn Kunden unsicher sind, sollten sie in den Antrag schauen. Wonach im Antrag ausdrücklich gefragt wurde, ist als Risikomerkmal besonders wichtig", sagt Martina Susenberger von der Gothaer Versicherung. "Wenn sich da dauerhaft was ändert, sollte unbedingt eine Meldung erfolgen."
Was aber passiert, wenn der Versicherer über eine Gefahrerhöhung informiert wird? Der Versicherer kann den gesamten Vertrag kündigen, eine höhere Prämie fordern oder das erhöhte Risiko ausschließen. Dem Kunden wiederum steht dann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu: bei einem Risikoausschluss immer, zudem bei einer Prämienerhöhung von mehr als 10 Prozent. Unterblieb die Information über die Gefahrerhöhung, kann der Versicherer im Schadensfall unter Umständen den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verweigern - und zwar dann, wenn ein Zusammenhang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestand. Wie viel gekürzt werden darf, hängt ab von der Schwere des Verschuldens. Vor allem wenn am Gebäude gewerkelt wird, sollte der Versicherungskunde daran denken: Baumaßnahmen wie der Anbau eines Wintergartens oder Einbau einer Fußbodenheizung, die den Wert des Objektes erhöhen oder die Wohnfläche vergrößern, erhöhen den Versicherungsbedarf. Modernisierungs- und Umbauvorhaben sollte der Kunde dem Versicherer am besten schriftlich ankündigen.
http://www.procontra-online.de/artikel/ ... g-bordell/
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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RE: Versicherungen
ähnlich wie bei der einführung der verpflichtenden krankenversicherung, gibt es pläne zur einführung der verpflichtenden rentenversicherung.
das gälte dann für alle sexarbeiterinnen.
Pläne im Arbeitsministerium:
Zwangsversicherung für Selbstständige geplant
Im Kampf gegen Altersarmut wird Ursula von der Leyen drastisch: Die Christdemokratin ruft Selbstständige auf, sich für das Alter abzusichern. Wer das nicht selbst tut, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichert.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ab 2013 auch Selbstständige dazu verpflichten, eine Rentenversicherung abzuschließen, um Altersarmut zu verhindern. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Berliner Zeitung" übereinstimmend. Wofür sich Betroffene entschieden - ob Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente - bleibe ihnen überlassen, heißt es in der "Süddeutschen". Diejenigen, die nichts nachweisen könnten, wolle von der Leyen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.
Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, schreibt die "Berliner Zeitung". Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren seien abgeschwächte Regeln geplant. Über-50-Jährige seien nicht betroffen. Ausgenommen seien auch Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Derzeit sind nach Angaben der Zeitung zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig.
In dem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das beiden Blättern vorliegt, werde darauf hingewiesen, dass bislang nur eine Minderheit von Selbstständigen verpflichtet sei, sich abzusichern. "Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben", zitiert die "Süddeutsche" aus dem Papier.
Bei der neuen Vorsorgepflicht sollten die Selbstständigen aber "größtmögliche Freiheit" haben. Das Ministerium plane daher Übergangsfristen und Ausnahmen: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, und für Mitglieder der Künstlersozialkasse würden die neuen Regeln nicht gelten.
Selbstständige sollten sich so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichen, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Diese staatliche Leistung beläuft sich derzeit im Durchschnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Das Ministerium beziffert die dafür nötigen Beiträge bei 45 Einzahlungsjahren auf 250 bis 300 Euro monatlich plus 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 11877.html
---------------------------------------------------
Am 15.10.2012 berät der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung über die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Interessierte Teilnehmer müssen sich vorher anmelden.
http://www.ak-rentenpflicht.de/
-------------------------------------------------------
das gälte dann für alle sexarbeiterinnen.
Pläne im Arbeitsministerium:
Zwangsversicherung für Selbstständige geplant
Im Kampf gegen Altersarmut wird Ursula von der Leyen drastisch: Die Christdemokratin ruft Selbstständige auf, sich für das Alter abzusichern. Wer das nicht selbst tut, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichert.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ab 2013 auch Selbstständige dazu verpflichten, eine Rentenversicherung abzuschließen, um Altersarmut zu verhindern. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Berliner Zeitung" übereinstimmend. Wofür sich Betroffene entschieden - ob Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente - bleibe ihnen überlassen, heißt es in der "Süddeutschen". Diejenigen, die nichts nachweisen könnten, wolle von der Leyen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.
Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, schreibt die "Berliner Zeitung". Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren seien abgeschwächte Regeln geplant. Über-50-Jährige seien nicht betroffen. Ausgenommen seien auch Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Derzeit sind nach Angaben der Zeitung zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig.
In dem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das beiden Blättern vorliegt, werde darauf hingewiesen, dass bislang nur eine Minderheit von Selbstständigen verpflichtet sei, sich abzusichern. "Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben", zitiert die "Süddeutsche" aus dem Papier.
Bei der neuen Vorsorgepflicht sollten die Selbstständigen aber "größtmögliche Freiheit" haben. Das Ministerium plane daher Übergangsfristen und Ausnahmen: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, und für Mitglieder der Künstlersozialkasse würden die neuen Regeln nicht gelten.
Selbstständige sollten sich so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichen, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Diese staatliche Leistung beläuft sich derzeit im Durchschnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Das Ministerium beziffert die dafür nötigen Beiträge bei 45 Einzahlungsjahren auf 250 bis 300 Euro monatlich plus 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 11877.html
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Am 15.10.2012 berät der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung über die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Interessierte Teilnehmer müssen sich vorher anmelden.
http://www.ak-rentenpflicht.de/
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Re: ges. Renten-Zwangsversicherung
Rechenbeispiele zur Gesetzlichen Rentenversicherung
und Vergleich mit privater Kapitalanlage
auch hier ab diesem Posting
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319&start=77

Hier mal als Tabellenkalkulation, wo man keine komplizierten Formeln braucht, sondern von Zelle zu Zelle über alle Einzahlungs- und Auszahlungsjahre schrittweise addieren kann:
anschauen DE: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... html&gid=0
anschauen EN: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... html&gid=2
selber rechnen DE: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... 3a1E#gid=0
Link merken: www.bit.ly/sexworkerccc - collaborate cloud computing - gemeinsame offene Rechenblätter
Interessant ist der extreme Unterschied zwischen privater Rente und ges. Rente (Faktor 6)!
und Vergleich mit privater Kapitalanlage
auch hier ab diesem Posting
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319&start=77

Hier mal als Tabellenkalkulation, wo man keine komplizierten Formeln braucht, sondern von Zelle zu Zelle über alle Einzahlungs- und Auszahlungsjahre schrittweise addieren kann:
anschauen DE: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... html&gid=0
anschauen EN: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... html&gid=2
selber rechnen DE: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... 3a1E#gid=0
Link merken: www.bit.ly/sexworkerccc - collaborate cloud computing - gemeinsame offene Rechenblätter
Interessant ist der extreme Unterschied zwischen privater Rente und ges. Rente (Faktor 6)!
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.11.2013, 13:27, insgesamt 2-mal geändert.
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RE: Versicherungen
In der Schweiz ist dies schon lange Pflicht. Ich weiß leider nicht , wie SW da behandelt werden. Außerdem hat jemand nur Ansprüche auf Rentenzahlung, wenn er die Mindestjahresanzahl hat. Hier müssen z. B. Deutsche aufpassen, die einige Jahre in der Schweiz arbeiten bzw. gearbeitet haben.
Gruß Jupiter
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Re: ges. Renten-Zwangsversicherung

gesetzliche rentenversicherungssysteme sind unwirtschaftlich.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Interessant ist der extreme Unterschied zwischen privater Rente und ges. Rente (Faktor 6)!
wer sich dafür interessiert, hier gibts noch interessante ausführungen:
Schein-Argumente zur Zwangsrente (I) - (IV): Wie die Deutsche Rentenversicherung Selbstständige arm rechnet
http://www.akademie.de/wissen/zwangsren ... 005-studie
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Wann als "Prostituierte" krankenversichern?
Geschätzte 74 Sexworker sind mit "Tätigkeitsmerkmal Prostituierte" krankenversichert
"In Baden-Württemberg gibt es bei der AOK mit 43% Marktanteil lediglich 4 Krankenversicherte als angestellte Prostituierte" steht in der Antwort der Landesregierung an den Landtag BW. Wegen der Stigmatisierung vermutet die Landesregierung. Womit sie sehr recht hat!
Bundesweit hochgerechnet wären das 4 x 100%/43% x 80Millionen/10Millionen
= 74 Sexworker in Deutschland.
Nachtrag: Es sollen nur 44 Sexworker sein, davon 4 Männer (gemeldet sozialversichert als Prostituierte), laut Bundesversicherungsanstalt.
Das sind vermutlich staatlich-finanziell zwangs-geoutete Sexworker, weil sie staatliche Transferleistungen (z.B. Hartz IV) erhalten!? Oder wie interpretiert ihr das?
Wo gibt es denn überhaupt angestellte Sexworker?
Seit 2011 gibt es einen Tätigkeitsschlüssel bei der Sozialversicherung!
Soweit Prostituierte freiwillig gesetzlich versichert sind, wird die Tätigkeit von der Krankenkasse NICHT erfasst.
Krankenversicherung ist aber Pflicht !!!
Soweit Prostituierte über ihren Hauptberuf oder den Bezug sozialer Leistungen versichert sind ...
oder in der Familienversicherung mitversichert sind, ist die Tätigkeit der Prostitution nicht Anknüpfungspunkt für den Versicherungsschutz, die Tätigkeit der Prostitution wird von der Krankenkasse also NICHT erfasst.
Soweit der Prostitution als geringfügiger Beschäftigung (450-Euro-Job) nachgegangen wird, sind Prostituierte NICHT VERSICHERUNGSPFLICHTIG in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
http://www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1166 (PDF, kommentiert)
http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksac ... 2984_d.pdf
- In welchen Fällen wird das Tätigkeitsmerkmal Prostitution erfasst (wer kennt die vollständige Liste)?
- Wie sieht der Entscheidungsbaum zur Versicherungspflicht / Freiwilligkeit / Mitversicherung / Ausländer - privat/gesetzlich vollständig aus?
- Warum gibt es in unseren Netzwerken inkl. der Beratungsstellen und Fachtagungen... keine vollständigen Listen und Fallunterscheidungen, die den Sexworkern niederschwelligst einsehbar angeboten werden (z.B. Internet-Download)?
"In Baden-Württemberg gibt es bei der AOK mit 43% Marktanteil lediglich 4 Krankenversicherte als angestellte Prostituierte" steht in der Antwort der Landesregierung an den Landtag BW. Wegen der Stigmatisierung vermutet die Landesregierung. Womit sie sehr recht hat!
Bundesweit hochgerechnet wären das 4 x 100%/43% x 80Millionen/10Millionen
= 74 Sexworker in Deutschland.
Nachtrag: Es sollen nur 44 Sexworker sein, davon 4 Männer (gemeldet sozialversichert als Prostituierte), laut Bundesversicherungsanstalt.
Das sind vermutlich staatlich-finanziell zwangs-geoutete Sexworker, weil sie staatliche Transferleistungen (z.B. Hartz IV) erhalten!? Oder wie interpretiert ihr das?
Wo gibt es denn überhaupt angestellte Sexworker?
Seit 2011 gibt es einen Tätigkeitsschlüssel bei der Sozialversicherung!
Soweit Prostituierte freiwillig gesetzlich versichert sind, wird die Tätigkeit von der Krankenkasse NICHT erfasst.
Krankenversicherung ist aber Pflicht !!!
Soweit Prostituierte über ihren Hauptberuf oder den Bezug sozialer Leistungen versichert sind ...
oder in der Familienversicherung mitversichert sind, ist die Tätigkeit der Prostitution nicht Anknüpfungspunkt für den Versicherungsschutz, die Tätigkeit der Prostitution wird von der Krankenkasse also NICHT erfasst.
Soweit der Prostitution als geringfügiger Beschäftigung (450-Euro-Job) nachgegangen wird, sind Prostituierte NICHT VERSICHERUNGSPFLICHTIG in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
http://www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1166 (PDF, kommentiert)
http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksac ... 2984_d.pdf
- In welchen Fällen wird das Tätigkeitsmerkmal Prostitution erfasst (wer kennt die vollständige Liste)?
- Wie sieht der Entscheidungsbaum zur Versicherungspflicht / Freiwilligkeit / Mitversicherung / Ausländer - privat/gesetzlich vollständig aus?
- Warum gibt es in unseren Netzwerken inkl. der Beratungsstellen und Fachtagungen... keine vollständigen Listen und Fallunterscheidungen, die den Sexworkern niederschwelligst einsehbar angeboten werden (z.B. Internet-Download)?
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.11.2013, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
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- Ich bin: Keine Angabe
Was tun bei Berufsunfähigkeit?
Problem Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Fazit: schön wärs sie zu haben - aber leider unrealistisch und zu teuer
- eine Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit (Unfall/Krankheit) bis zum BerufsEnde=RentenEintrittsAlter zahlt, bis die Rente beginnt (wenn man sie hat).
- Verbraucherschützer kritisieren BU als unzureichend und lehnen BU ab.
- nicht der Versicherung gemeldete Vorerkrankungen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes d.h. man hat umsonst jahrelang eingezahlt aber bekommt keine Auszahlung (keine BU-Rente). Gerichte stehen auf der Seite der Versicherungen.
- Ausschlußklausel kann jemand anwenden mit bekannten Vorerkrankungen, die dann nicht mitversichert sind, oder die Höhe der Rentenzahlung läßt sich herabsetzen.
- Für Riskikoberufe wie Handwerker wird die BU immer teurer bis unbezahlbar (100-300 EUR pro Monat)
- Ein 5-Sterne-BU-Tarif würde bedeuten 1.500 Euro BU-Rente monatlich ab eintreten des BU Versicherungsfalles bis 65 Jahre (RentenEintrittsAlter).
- Solange man noch 3 Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten kann, kann einen die Versicherung dazu zwingen, bevor sie eine Rente auszahlen muß...
- Wir kennen immer noch kein Versicherungsunternehmen, welches Sexworker versichert !!!
- Wir kennen auch keine für Sexwork anerkannten Berufskrankheiten !!!
- Berufsunfähigkeit (BU) ist neben schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit und Haftpflicht eines der existenziellen Risiken, für das private Vorsorge dringend zu empfehlen ist.
- Statistisch wird jeder 5. Arbeitnehmer (= 20%) im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig.
- Eine Preis- und Risikoanfrage ist möglich über qualifizierten Makler. Wichtig ist dass dabei kein Eintrag in der gemeinsamen Risikodatenbank der Versicherungsindustrie erfolgt.
- Schätzungsweise ein Viertel bis ein Drittel der Anträge auf eine BU-Police lehnen die Versicherer ab.
- Die Versicherungsindustrie bemüht sich nur um die Kunden mit geringem Schadensrisiko wie Schreibtischhengste.
Ersatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfungen sind:
- Unfallversicherung
(berufsunfähigkeitsverursachende Krankheiten sind NICHT dabei)
siehe oben das Posting von annainga
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum leben. Zusatzversicherung für Invalidität erforderlich.
- Dread-Disease-Policen
(Bsp. für Behandlungskosten bei Herzinfarkt oder Krebs. Nicht versicherbar ist Bewegungsunfähigkeit oder Psyche).
Versicherungsschutz ist lückenhaft, senkt aber finanzielle Risiken.
www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/alternati ... 6-all.html
Ansonsten muß man mit Kapitalanlage z.B. Eigentumswohnung vorsorgen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319&start=123
Fazit: schön wärs sie zu haben - aber leider unrealistisch und zu teuer
- eine Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit (Unfall/Krankheit) bis zum BerufsEnde=RentenEintrittsAlter zahlt, bis die Rente beginnt (wenn man sie hat).
- Verbraucherschützer kritisieren BU als unzureichend und lehnen BU ab.
- nicht der Versicherung gemeldete Vorerkrankungen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes d.h. man hat umsonst jahrelang eingezahlt aber bekommt keine Auszahlung (keine BU-Rente). Gerichte stehen auf der Seite der Versicherungen.
- Ausschlußklausel kann jemand anwenden mit bekannten Vorerkrankungen, die dann nicht mitversichert sind, oder die Höhe der Rentenzahlung läßt sich herabsetzen.
- Für Riskikoberufe wie Handwerker wird die BU immer teurer bis unbezahlbar (100-300 EUR pro Monat)
- Ein 5-Sterne-BU-Tarif würde bedeuten 1.500 Euro BU-Rente monatlich ab eintreten des BU Versicherungsfalles bis 65 Jahre (RentenEintrittsAlter).
- Solange man noch 3 Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten kann, kann einen die Versicherung dazu zwingen, bevor sie eine Rente auszahlen muß...
- Wir kennen immer noch kein Versicherungsunternehmen, welches Sexworker versichert !!!
- Wir kennen auch keine für Sexwork anerkannten Berufskrankheiten !!!
- Berufsunfähigkeit (BU) ist neben schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit und Haftpflicht eines der existenziellen Risiken, für das private Vorsorge dringend zu empfehlen ist.
- Statistisch wird jeder 5. Arbeitnehmer (= 20%) im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig.
- Eine Preis- und Risikoanfrage ist möglich über qualifizierten Makler. Wichtig ist dass dabei kein Eintrag in der gemeinsamen Risikodatenbank der Versicherungsindustrie erfolgt.
- Schätzungsweise ein Viertel bis ein Drittel der Anträge auf eine BU-Police lehnen die Versicherer ab.
- Die Versicherungsindustrie bemüht sich nur um die Kunden mit geringem Schadensrisiko wie Schreibtischhengste.
Ersatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfungen sind:
- Unfallversicherung
(berufsunfähigkeitsverursachende Krankheiten sind NICHT dabei)
siehe oben das Posting von annainga
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum leben. Zusatzversicherung für Invalidität erforderlich.
- Dread-Disease-Policen
(Bsp. für Behandlungskosten bei Herzinfarkt oder Krebs. Nicht versicherbar ist Bewegungsunfähigkeit oder Psyche).
Versicherungsschutz ist lückenhaft, senkt aber finanzielle Risiken.
www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/alternati ... 6-all.html
Ansonsten muß man mit Kapitalanlage z.B. Eigentumswohnung vorsorgen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319&start=123
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.04.2013, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
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- SW Analyst
- Beiträge: 14095
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- Ich bin: Keine Angabe
Sittenwidrigkeit?
Selbständige und Ex-Selbständige,
die aus der Krankenversicherung herausgefallen sind,
obwohl Pflichtversicherung seit 2009 besteht
10% Deutsche sind nicht krankenversichert
Ob dieser Prozentsatz für die Gruppe der Sexworker noch höher ist ???
140.000 Deutsche plus
150.000 Deutsche die PKV-Beiträge nicht bezahlen können. Also knapp
300.000 Deutsche in der Schuldenfalle der Versicherungskonzerne.
Das sind vielfach Selbständige und Ex-Selbständige.
Säumniszuschläge von 5% im Monat !!!
= 41% im Jahr !!! Das ist ein Wucherzinssatz den GKV und PKV verlangen !!!
Bei 640 EUR/Monat Krankenversicherung ergibt das einen Schuldenberg von 42.000 EUR Schulden
in nur 29 Monaten oder 2,4 Jahren !!!
Immer mehr Menschen fallen aus dem System der Pflichtversicherung.
Diesen Menschen bleibt nur noch die Notfallpraxen und Ärzte, die kostenlos arbeiten für Menschen die keine soziale Absicherung haben.
Video http://blog.br.de/report-muenchen/2013/ ... chutz.html
Sendungs-Text http://www.br.de/fernsehen/das-erste/se ... tz100.html
___
Sexualität des Geldes
(Vermögens- oder Schulden-Explosion selbst ausrechnen)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98154#98154
die aus der Krankenversicherung herausgefallen sind,
obwohl Pflichtversicherung seit 2009 besteht
10% Deutsche sind nicht krankenversichert
Ob dieser Prozentsatz für die Gruppe der Sexworker noch höher ist ???
140.000 Deutsche plus
150.000 Deutsche die PKV-Beiträge nicht bezahlen können. Also knapp
300.000 Deutsche in der Schuldenfalle der Versicherungskonzerne.
Das sind vielfach Selbständige und Ex-Selbständige.
Säumniszuschläge von 5% im Monat !!!
= 41% im Jahr !!! Das ist ein Wucherzinssatz den GKV und PKV verlangen !!!
Bei 640 EUR/Monat Krankenversicherung ergibt das einen Schuldenberg von 42.000 EUR Schulden
in nur 29 Monaten oder 2,4 Jahren !!!
- Berechnung einer Schulden-Falle inkl. Zinseszinsen
Tabellenblatt um eigene Zahlen selber nachzurechnen
inklusive der Umrechnung von Monatszinssatz in effektiven Jahreszinssatz
(einmal per Tabelle und auch Link zur Umrechnung per finanzmath. Formel):
www.tinyurl.com/rechenblatt
Immer mehr Menschen fallen aus dem System der Pflichtversicherung.
Diesen Menschen bleibt nur noch die Notfallpraxen und Ärzte, die kostenlos arbeiten für Menschen die keine soziale Absicherung haben.
Video http://blog.br.de/report-muenchen/2013/ ... chutz.html
Sendungs-Text http://www.br.de/fernsehen/das-erste/se ... tz100.html
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Sexualität des Geldes
(Vermögens- oder Schulden-Explosion selbst ausrechnen)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98154#98154
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Möglichkeiten der Alterssicherung
Übersicht der Rentenversicherungsmöglichkeiten für Sexworker
Unten das angefügte Diagramm gibt einen systematischen Überblick über die Deutschen Alterssicherungssysteme. Lila hervorgehoben die Spalte für Sexworker:
Geld anlegen: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1312 Diskussion SW only
Buch 2007 Berufsratgeber für Huren: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2239
Sammelthema rund ums Geld: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319
Safer Money - Geldanlage und Zukunftsvorsorge für Sexworker (PDF) 
Rechenbeispiele 40-Jährige www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1297
Hier ein interaktives Rechenblatt, um selbst Rente und Kapitalanlage auszurechnen 
Anschauen
Rechnen
Link merken www.bit.ly/sexworkerccc - collaborate cloud computing - gemeinsame on-line Rechenblätter
Unten das angefügte Diagramm gibt einen systematischen Überblick über die Deutschen Alterssicherungssysteme. Lila hervorgehoben die Spalte für Sexworker:
- Grundsicherung = Sozialhilfe = Hartz IV
- Basisrente = Rürup-Rente
- Freiwillige Versicherung = GRV, Gesetzliche Renten Versicherung
- Kapitalanlageprodukte (Lebensversicherung oder eigene Geldanlage)
- Immobilie
- Familie gründen
Geld anlegen: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1312 Diskussion SW only
Buch 2007 Berufsratgeber für Huren: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2239
Sammelthema rund ums Geld: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319


Rechenbeispiele 40-Jährige www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1297


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Opferhilfe
Versicherung Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
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Deutschland www.bit.ly/rechtswege
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