Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
translena
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ehemaliger_User hat geschrieben:und was geht das den Staat an?
Deine Reaktion erzeugt bei mir nur Kopfschütteln.
Irgendwo gibt es auch Grenzen,mit 63 muss man wissen das 15jährige manchmal unreif sind und darf das nicht noch ausnutzen.
Und indem man sowas schönredet spielt man nur Frau Schwarzer und Co Argumente in die Hände.
Ich finde der Typ ist viel zu gut weggekommen.

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Jupiter
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Jupiter »

@translena

ich möchte mir garnicht die Situation für die Eltern des Mädels vorstellen. Was ist da in der Vergangenheit alles schiefgelaufen, damit es überhaupt keinen Zugang zu ihr mehr gab, sie praktisch entgleitet?
Gruß Jupiter
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translena
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von translena »

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Jupiter hat geschrieben:@translena

ich möchte mir garnicht die Situation für die Eltern des Mädels vorstellen. Was ist da in der Vergangenheit alles schiefgelaufen, damit es überhaupt keinen Zugang zu ihr mehr gab, sie praktisch entgleitet?
Gruß Jupiter
Das mag alles sein grade dann hätte der Staat in Form des Jugendamtes eingreifen müssen und insofern verstehe ich deine Frage "Was geht es den Staat an?"noch weniger.
Ändert aber nichts an der Tatsache das der Typ die Situation
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lust4fun
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von lust4fun »

Ein paar Bemerkungen, nur als Stichworte, nur meine Meinung:

Das Strafmaß muss man wohl an den 180 Tagen messen, nicht am faktischen Geldbetrag. Der Täter ist praktisch mittellos, deshalb der geringe Geldbetrag. Wäre er ein gut verdienender Manager, wären es leicht hunderttausende Euro. Dann sieht das Strafmaß anders aus.

Die Alternative wäre eine Haftstrafe. Aber wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass es sich hier nicht um Zuhälterei handelt, sondern um das Ergebnis einer Liebesbeziehung, habe ich keinen Anhaltspunkt, dies anders zu beurteilen. Dann wird es angemessen sein, keine Haftstrafe zu verhängen.

Ich habe jedenfalls nicht das Bedürfnis nach drakonischen Strafen, sondern danach, dass der Schutz Schutzbedürftiger gewährleistet ist, dass menschlich-biographische Schieflagen eine Korrektur erfahren und dass Sackgassen für neue Perspektiven geöffnet werden.

Was ein Gericht für die junge Frau tun kann, hat es wohl gemacht. Aus der Ferne betrachtet, scheint es eine Chance zu sein, dass die Verbindung der Beiden aufgelöst ist. Eine darüber hinausgehende "Satisfaktion" für die junge Frau scheint mir nicht notwendig oder hilfreich zu sein.

Das rechtstaatliche Signal an den älteren Mann ist trotzdem gegeben: Eine Liebesbeziehung enthebt ihn nicht vor der Wahrung des Schutzraums seiner Geliebten bis 18 Jahre, in dem deren selbstbestimmte Sexualität nicht von kommerziellen Gesichtspunkten beeinträchtigt sein darf, auch wenn sie selbst darin einstimmt.

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nina777
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Beitrag von nina777 »

13.1.2015

INGOLSTADT

Zwei Ingolstädter sollen eine Prostituierte eingesperrt und vergewaltigt haben

Zwei Männer aus Ingolstadt sollen eine Prostituierte eingesperrt und zum Sex gezwungen haben. Doch die Darstellungen der fraglichen Nacht unterscheiden sich sehr.

Am Landgericht Ingolstadt hat gestern der Prozess gegen zwei junge Ingolstädter begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat sie angeklagt, weil sie vor etwa zweieinhalb Jahren in einem Ingolstädter Appartement eine Prostituierte vergewaltigt haben sollen. Der mutmaßliche Haupttäter, ein 24-Jähriger, soll sich laut Anklage etwa drei Stunden lang an der Frau vergangen haben. Er muss sich zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor der Großen Strafkammer verantworten. Während sich die beiden Angeklagten gestern zum Prozessauftakt ausführlich zu den Vorwürfen äußerten und eine Vergewaltigung entschieden bestritten, erschien die Frau "krankheitsbedingt" nicht im Gerichtssaal.

Es war am 15. Juli 2012. Die beiden verheirateten jungen Männer waren auf einer Taufe bei Verwandten eingeladen. Wie sie dem Vorsitzenden Richter, Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl, übereinstimmend schilderten, hätten sie sich von dem Familienfest aber irgendwann entfernt. In der Pension, in der sie sich eingemietet hatten, habe man fern der Verwandtschaft mit Freunden noch etwas feiern wollen. Als sie in dem Gasthaus ankamen, seien sie bereits "ausreichend besoffen" gewesen. Wodka war geflossen, die ein oder andere Flasche Rezina auch. Man habe weiter getrunken.

Die Frau soll im Zimmer eingesperrt und zum Sex gezwungen worden sein

Es war 2 Uhr als schließlich die Käufliche aufgetaucht sei, die nach Drogen gefragt, sich dazugesetzt, mitgetrunken habe, allerdings ohnehin schon angeschickert gewesen. Und zwar so sehr, dass sie den Kopf nicht mehr gerade habe halten können. So die Behauptung der beiden Angeklagten. Sie und der mutmaßliche Haupttäter näherten sich in den folgenden Minuten an und man verabschiedete sich bald schon vom Rest der Runde auf ihr Zimmer. Die Prostituierte wohnte in der Pension.

Wie es dann weitergegangen sein soll, darüber gibt es sehr unterschiedliche Aussagen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Frau in ihrem Zimmer eingesperrt, sie entkleidet und gegen ihren erklärten Willen zum Sex gezwungen, sie ferner geschlagen, getreten und danach auch seinem Freund (28) "angeboten" zu haben. In der Anklageschrift heißt es, sie hätten es zunehmend ausgenutzt, "dass sie nunmehr als zwei erwachsene Männer dem wehrlosen Opfer gegenüberstanden." Die beiden behaupten dagegen, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich und so vorher am Tisch auch vereinbart gewesen. Auch sei vorher bereits über Geld gesprochen worden. Es sei im Einverständnis eine Art ménage à trois gewesen.

Die Angeklagten sind Griechen und brauchen einen Dolmetscher

Was war, dem wird sich das Gericht an den fünf weiteren Verhandlungstagen nähern müssen. Dass die Männer auf der Anklagebank Griechen sind und die Sache mit der Übersetzung trotz Dolmetscher nicht ausschließlich reibungslos klappte, machte es Richter Bösl nicht leichter.

Der befragte gestern den damals zuständigen Ermittlungsrichter und diverse Polizeibeamte. Sie gaben Aussagen des mutmaßlichen Opfers wieder. Die Frau habe an jenem Abend, als der 24-Jährige später Streit mit einem Dritten bekommen habe, die Gelegenheit zur Flucht ergriffen. Sie sei nackt und schreiend aus dem Zimmer gelaufen. Die Polizei kam.

Eine Ärztin, die die Frau am nächsten Morgen im Klinikum untersucht hatte, dokumentierte zwar verdächtige Verletzungen. Ob diese sich aber eindeutig dem nächtlichen Geschehen zuordnen lassen werden, ist fraglich. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 33427.html
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Jupiter
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Jupiter »

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translena hat geschrieben: 
Das mag alles sein grade dann hätte der Staat in Form des Jugendamtes eingreifen müssen und insofern verstehe ich deine Frage "Was geht es den Staat an?"noch weniger.
Ändert aber nichts an der Tatsache das der Typ die Situation
ausgenutzt hat,dafür ist er bestraft worden ,wie Ich meine zu milde.
Zunächst die Anmerkung "Was geht es den Staat an?" stammt nicht von mir, sondern von ehemaliger_User. Ich halte die geschilderte Ausnutzung auch für verwerflich.
Leider sind die Jugendämter personell so mager ausgestattet, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag kaum nachkommen kann. Als Beispiel sehe ich gerade die Umsetzung der Novellierung des Kinderschutzgesetzes (Überprüfung der Personen, welche regelmäßig Jugendarbeit machen).
Ich sehe erst mal die Eltern in der Pflicht. Wenn die sich ggf. auseinander gelebt haben, so sind sie immer noch verantwortlich. Das Jugendamt kann auch erst eingreifen, wenn sie entsprechend informiert werden und Tatsachen vorliegen, welche Eingriffe ins Elternrecht juristisch gerechtfertigen.
Gruß Jupiter
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nina777
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Beitrag von nina777 »

15.1.2015

Brutale Prügelei im Nürnberger Rotlichtviertel

Opfer macht 21-Jährigem Peiniger vor Gericht Mut

NÜRNBERG - Er soll im Rotlichtviertel einen 26-Jährigen brutal vermöbelt haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 21-Jähriger nun vor dem Landgericht verantworten.


Der Angeklagte ist geständig - zumindest soweit er sich an die folgenreiche Nacht im August vergangenen Jahres erinnern kann. Damals, so die Anklage, soll er an der Ecke Frauentorgraben/Engelhardsgasse Prostituierte beleidigt haben, die an Fenstern auf Kundschaft warteten. Als ihn ein anderer Nachtschwärmer zurechtwies, habe er ihn brutal verprügelt. Mit dem Fuß soll er ihn dabei so stark ins Gesicht getreten haben, dass er kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Aus der Untersuchungshaft schickte der junge Mann seinem Opfer ein Entschuldigungsschreiben. 2000 Euro hat er ihm zukommen lassen, damit er die brutale Tat so schnell wie möglich vergessen kann. Bei seinem Opfer stößt er damit auf offene Ohren. "Für mich ist das gegessen", sagt der 28-Jährige und reicht seinem Peiniger im Gerichtssaal die Hand. Er habe schließlich selbst schon einiges auf dem Kerbholz und wisse, wie es im Gefängnis ist, sagt er.

Opfer klopft seinem Peiniger auf die Schulter

Als das Opfer nach seiner Aussage den Sitzungssaal verlässt, klopft er dem Angeklagten aufmunternd auf die Schulter. "Das Urteil wird nicht so hart, das ist ein Guter", sagt er im Hinblick auf den Vorsitzenden Richter Ulrich Flechtner, mit dem er offensichtlich auch bereits Bekanntschaft gemacht hat.

Das Gericht versuchte am Mittwoch indes, Licht in das Geschehen in der dunklen Nacht zu bringen. Prostituierte hatten Videoaufnahmen davon gemacht, wie sich ein Mann – vermutlich der Angeklagte - mit einem anderen - vermutlich das Opfer - stritt. Viel zu erkennen ist darauf jedoch nicht. Die Aufnahmen sind recht unscharf, außerdem wurden sie offensichtlich aus größerer Entfernung gemacht.

Der Angeklagte selbst konnte wenig dazu beitragen, wie es dazu kam, dass er dem 28-Jährigen einen Fußtritt ins Gesicht verpasst hat. An dem Abend, so schildert er, habe er sich nach seiner Spätschicht mit Freunden getroffen, Playstation gespielt und getrunken. Anschließend sei man in die Innenstadt weitergezogen. "In der U-Bahn habe ich schon gemerkt, dass ich betrunken bin", sagt der Angeklagte. Weitergetrunken hat er dort mit seinen Kumpels trotzdem. Ebenso in einem Club in der Innenstadt. Dass er dort von Türstehern rausgeschmissen wurde, daran kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Erst als die Handschellen klickten, setzt seine Erinnerung wieder ein.

Der Alkohol macht ihn aggressiv

Etwa 1,2 Promille soll er zur Tatzeit gehabt haben. Er sei nicht an Alkohol gewöhnt, sagte er vor Gericht. Weil er ein halbes Jahr vor der Tat mit Restalkohol am Steuer seines Wagens erwischt wurde, trinke er nur noch gelegentlich. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass er unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist. Wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung ist er den Behörden bereits bekannt - als er die Taten beging, war er jedes Mal betrunken. "Nüchtern habe ich noch nie Probleme gehabt", sagt der Angeklagte vor Gericht, "aber wenn ich getrunken habe, dann reagiere ich anders, einfach aggressiver."

Insgesamt hat das Gericht drei Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil wird Anfang kommender Woche erwartet.

http://www.nordbayern.de/region/nuernbe ... -1.4128642
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Beitrag von nina777 »

Prozess in Nürnberg

Prostituierte ausgebeutet

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth muss sich eine 45-jährige Frau aus Ungarn wegen Betrugs und Zuhälterei verantworten. Sie soll Prostituierte angeworben und mit Gewaltandrohung gefügig gemacht haben, so die Staatsanwaltschaft.


Im Nürnberger Rotlichtmilieu soll die Angeklagte Zimmer an die Frauen vermietet haben. Abgesehen von der Zimmermiete habe die mutmaßliche Zuhälterin die Hälfte des Verdienstes erhalten, so die Staatsanwaltschaft. Den Ermittlungen zufolge täuschte die 45-Jährige ihren Opfern vor, aus Sicherheitsgründen den gesamten Erlös für sie zu verwalten.

Vorwurf: um 320.000 Euro geprellt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte niemals vorhatte, den Anteil an die Frauen auszuzahlen. Stattdessen habe sie alles für sich selbst behalten wollen. Die 45-Jährige soll die Prostituierten um insgesamt 320.000 Euro betrogen haben.

Kein Tag frei

Laut Anklageschrift ging die Beschuldigte zudem brutal mit den Frauen um. So waren die Frauen regelmäßig angehalten, sieben Tage pro Woche zu arbeiten. Auch ungeschützter Geschlechtsverkehr oder Geschäfte für nur 20 Euro sollen an der Tagesordnung gewesen sein.

Mit dem Tod bedroht

Schlafen durften die Frauen laut Staatsanwaltschaft erst, wenn der Mindestumsatz erreicht war. Dieser lag abwechselnd bei 300, beziehungsweise 500 Euro. Regelverstöße soll sie mit Todesdrohungen oder der Androhung von Schlägen geahndet worden sein. Das Urteil soll am 26. Januar verkündet werden.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfran ... g-100.html
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Beitrag von nina777 »

19.01.2015

Prozess gegen mutmaßliches Zuhälterpaar

Wer nicht parierte, wurde geschlagen

Der Prozess gegen ein Zuhälterpaar gestaltet sich schwierig. Es ist nicht geständig und viele Zeuginnen sind schwer zu erreichen.


Neu-Isenburg/Langen.
Seit fünf Monaten läuft vor dem Landgericht in Darmstadt der Prozess um ein Zuhälterpaar aus Offenbach. Das Verfahren gegen das Duo mit Hostessenwohnungen in Langen und Neu-Isenburg schleppt sich voraussichtlich noch mindestens zwei Monate hin. Dafür gibt es vielerlei Gründe.

Der 37-jährige Mann und seine Lebensgefährtin (34) tragen nur wenig zur Aufklärung der Anklagepunkte bei. Nicht anders ist es mit den vielen Zeuginnen, die von Vorsitzender Richterin Ingrid Schroff und den Beisitzenden Richtern der 1. Großen Strafkammer vernommen werden müssen. Zum Teil sind sie in Deutschland nicht mehr wohnhaft, und werden deshalb in ihren Heimatländern Rumänien und Bulgarien per Videokonferenz vernommen.

Das führt zu vielen Verzögerungen, weshalb vorläufig bis Ende März Verhandlungstermine geplant sind. Ob es dann, nach sieben Monaten Prozessdauer, endlich zu einem Urteil kommen wird, steht noch in den Sternen.

Frauen geprügelt

Das Duo saß wegen des Vorwurfs der Zuhälterei und des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Untersuchungshaft. Es war zunächst vor einer anderen Strafkammer angeklagt worden. Doch diese Kammer wurde aufgelöst, und das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt hob für beide die verhängte Untersuchungshaft auf. Sie sind während dieses Verfahrens auf freiem Fuß.

Mithilfe von Prügel soll das Paar versucht haben, in Darmstadt den Straßenstrich unter Kontrolle zu bringen. Besonders die 34-Jährige soll die Prostituierten geschlagen und übel ausgebeutet haben. Frierend, halb nackt und immer hungrig, so Zeugenaussagen, sollen die Mädchen gezwungen worden sein, sich zwischen Bismarckstraße und Kirschenallee in Darmstadt Freiern die ganze Nacht über anzubieten. Dafür hatten sie ein "Standgeld" von 50 Euro an ihre Ausbeuter zu zahlen.

Das widerfuhr sogar einer 37-jährigen schwangeren Frau, welche die Angeklagte sogar hungern ließ, damit sie möglichst lange schön schlank bleiben sollte. Die Frau, weder des Lesens noch des Schreibens mächtig, war aus ihrem heimatlichen Bergdorf in Osteuropa nach Deutschland gelockt worden. Die Angeklagte hatte ihrer Familie im Austausch gegen die Frau ein Auto "geschenkt" und versprochen: "Du kannst im Westen als Putzfrau arbeiten."

Doch kaum in Deutschland angekommen, wurde daraus nichts. Weil sie nicht lesen könne und der deutschen Sprache nicht mächtig sei, soll die Angeklagte der eingeschüchterten Frau eröffnet haben. Sie habe sie gleich am ersten Tag in Deutschland aus ihrer Offenbacher Wohnung auf den Straßenstrich in Darmstadt geschickt.

Kind weggenommen

Die 37-Jährige war während der Verhandlung so verängstigt, dass sie in Anwesenheit der Angeklagten weder ihren derzeitigen Aufenthaltsort angeben, noch in deren Beisein aussagen wollte. Aus einem anderen Raum des Landgerichts Darmstadt sagte sie per Videokonferenz aus, beantwortete die Fragen von Gericht und Staatsanwalt Robert Hartmann. Auf Fragen der Verteidigung reagierte sie nicht.

Ziemlich erstaunt musste das Gericht bei dieser Zeugenaussage zur Kenntnis nehmen, dass das schließlich im Klinikum Darmstadt geborene Baby noch im Krankenhaus seiner Mutter weggenommen wurde. Die 34-Jährige hatte es, mit Hilfe des Jugendamtes, zur Adoption freigegeben. Weinend berichtete die 37-jährige Mutter, sie bekomme keine Auskunft vom städtischen Amt in Darmstadt, wo sich ihr Kind befinde.

Ebenso viel Angst wie diese Zeugin haben viele andere junge Frauen, die das Paar in seiner Offenbacher Wohnung eingesperrt hatte, wie die Anklage behauptet. Die Frauen mussten für eine schlanke Figur hungern und ihre Einnahmen an die 34-Jährige und ihren Komplizen abgeben. Das wurde mit einem ausgeklügelten Überwachungssystem des Duos genau kontrolliert. Wer nicht parierte, wurde verprügelt. Der Prozess geht am 6. Februar weiter. Dann sollen weitere Zeuginnen gehört werden.

http://sdp.fnp.de/lokales/kreise_of_gro ... 88,1221468
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Beitrag von nina777 »

21.1.2015

Ehefrau zur Prostitution gezwungen? Fotograf wegen Zuhälterei vor Gericht

Sex und Haushalt - das sind zwei Themen, die zumindest in der Beziehung zwischen Doreen und Michael L. immer wieder für Konfliktpotential gesorgt haben. Folgt man Michael L., so war seine Frau vom Haushalt derart überfordert, dass er ihr eine Putzfrau zur Seite stellte. Doch anstatt einer sauberen Wohnung fand er die beiden Damen angeregt plaudernd bei eine Latte Macchiato vor, als er mittags von der Arbeit nach Hause kam, sagte der 54-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht. Weil er beim Anblick der Damen ausgerastet und seine 33-jährige Frau unter anderem an den Haaren durch die Wohnung gezerrt haben soll, muss sich der Fotograf derzeit vor der vierten Strafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet aber auf Zuhälterei.

Laut Anklage ging Doreen L. seit Anfang des Jahres 2012 zunächst freiwillig der Prostitution nach. Grund hierfür war die angespannte finanzielle Lage des Ehepaars. Michael L. soll seine Frau gemanagt haben, indem er sie im Internet präsentierte, die Termine mit den Freiern besprach und auch den Preis festlegte. Bis August 2012 soll es zu etwa 40 bis 50 Treffen mit Freiern gekommen sein. Ab September ging die 33-Jährige nicht mehr der Prostitution nach, da sie ein Kind bekam. Da sie aber auch in ihrem Beruf als Altenpflegerin nicht mehr arbeiten konnte, ging es dem Paar finanziell schlecht. Man lebte vom Eltern- und Kindergeld. Michael L. trug laut Anklage wenig zur Finanzierung des Lebensunterhalts bei. Vielmehr soll er seine Frau dazu aufgefordert haben, erneut ihre sexuellen Dienste anzubieten. Das verdiente Geld musste Doreen D. komplett an ihren Mann abgeben, der es ausschließlich für sich verwendete.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Fotografen neben Handgreiflichkeiten in mindestens zehn Fällen gegenüber seiner Frau auch zur Last, die siebenjährige Stieftochter misshandelt zu haben. Im Winter 2011/2012 soll er dem in der Küche auf einem Stuhl sitzenden Kind mit einem Kochlöffel so auf die Schulter geschlagen haben, dass dieser abbrach. Ab Januar 2013 soll er das Mädchen zudem regelmäßig mit einem schweren Buch auf das Hinterteil gezüchtigt haben. Schließlich soll Michael L. noch heimlich die bereits erwähnte Freundin seiner Frau bei sexuellen Handlungen mit einem Freier gefilmt haben. Letzteres räumte der 54-Jährige unumwunden ein. Die restlichen Anklagepunkt bestritt er jedoch oder stellte sie anders dar. Bei dem Vorwurf der Zuhälterei, der von Michael L. "rundweg" bestritten wird, wurde die Öffentlichkeit sowohl für die Dauer der Aussage von L. als auch für die seiner Frau am Nachmittag ausgeschlossen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

http://www.idowa.de/home/artikel/2015/0 ... richt.html
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fraences
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Er beutete eine Frau als Hure aus und schlug sie halbtot Alexandras Peiniger verhaftet


Köln – Mit einem Hotel-Job nach Köln gelockt, als Hure ausgebeutet, dann halbtot geschlagen! Der Fall der ins Koma geprügelten Alexandra (20) aus Rumänien schockte im Sommer ganz Deutschland.

Jetzt wurde endlich Alexandras Peiniger gefasst: Robert T. (35), ihr Landsmann UND Zuhälter. „Wir ermitteln gegen ihn wegen versuchten Totschlags“, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
Vergrößern Florentina Florentina belastete ihren Zuhälter-Gatten im rumänischen Fernsehen

Der Rumäne saß bereits auf Ersuchen der rumänischen Justiz in einem Gefängnis in Thüringen in Auslieferungshaft. Vorwurf: Doppelmord! Jetzt wird er aufgrund der Brutalo-Tat an Alexandra in U-Haft nach Köln verlegt.

Ungewöhnlich: Ausgerechnet die Frau von Robert T. lenkte den Verdacht auf ihn. Florentina packte gegenüber einem rumänischen TV-Sender aus, belastete ihren Mann schwer. Die Kölner Polizei schaute sich das Fernsehmaterial an, hielt die Vorwürfe für glaubwürdig – und erließ Haftbefehl!

Nach jetzigem Ermittlungsstand soll Robert T. Alexandra einen seriösen Job in einem Kölner Hotel versprochen haben. Die alleinerziehende Mutter ließ ihren Sohn (1) bei ihren Eltern zurück, wollte hier mit dem verdienten Geld ihre Familie unterstützen.
Wie er Alexandra herlockte


Zwangsprostitution Man versprach Alexandra ein besseres Leben

Doch kaum in Köln angekommen, soll sie „Job-Vermittler“ Robert T. zur Prostitution gezwungen haben. Alexandra endete als Hure im Privatbordell in der Glockengasse.

Dort soll er die 20-Jährige im Streit so übel mit Schlägen traktiert haben, dass sie ein schweres Schädelhirn-Traum erlitt. Sie wird für den Rest ihres Lebens ein Pflegefall bleiben.


http://www.bild.de/regional/koeln/zuhae ... .bild.html
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Beitrag von nina777 »

25.1.2015

HARTE STRAFE GEFORDERT

Zehn Jahre Haft für Teenie-Zuhälter?

Der Hamburger David M. (26) soll zwei Schülerinnen des katholischen Sophie-Barat-Gymnasiums mit Gewalt und Psychoterror zur Prostitution gezwungen haben. Die Staatsanwältin ist von seiner Schuld überzeugt und fordert Haft!


Die Anklageliste der Staatsanwältin ist lang: Betrug, Menschenhandel, unerlaubter Waffenbesitz, Besitz von Kinderpornografie, Körperverletzung und versuchte Nötigung.

Im Zeitraum von Mai 2012 bis Juni 2013 soll David M. mit einer Lügengeschichte die minderjährigen Mädchen in die Prostitution gedrängt haben: "Iwan von der Russen-Mafia" würde sie und ihre Familien umbringen, wenn er kein Geld erhalte. Als vermeintlicher Retter wollte David M. das Geld weitergeben - behielt es aber für sich.

"Der Angeklagte hat ausprobiert, ob die Lügengeschichte taugt, jemanden in die Prostitution zu bringen", führt die Staatsanwältin aus. „Er hat die Zeugin psychisch und physisch bis an die Grenzen des Unvorstellbaren gebracht.“

Beim Prozessauftakt bot das Gericht M. eine Maximalstrafe von fünf Jahren und drei Monaten an, wenn er ein Geständnis ablegt und dem Opfer Lena (Name geändert) 100.000 Euro zahlt. Er wollte jedoch einen Freispruch.

Die Chance hat er vertan: Die Staatsanwältin fordert nun zehn Jahre Haft. Fortsetzung am 26. Januar.

http://www.mopo.de/nachrichten/harte-st ... 42770.html
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Timo F. (32) gab Zuhälter-Gelder nicht an Bandido soll 163.0

Beitrag von translena »

Timo F. (32) gab Zuhälter-Gelder nicht an Bandido soll 163.000 Euro Huren-Steuer geprellt haben
Bonn/Eittorf
Timo F. (Namen geändert) ist ein harter Hund. Der Zuhälter ist vielfach vorbestraft, war Vize-Präsident des „Bandidos MC Bonn“ und Mitglied der „Fist Fighter“. Demnächst steht der Rocker bei einer Wirtschaftsstrafkammer vor Gericht – wegen Steuerhinterziehung!

Nicht gerade die Straftat, die man bei einem Zuhälter erwartet. Doch Staatsanwalt Dr. Sebastian Peters ist sicher, eine Verurteilung zu erreichen, hat jetzt Anklage erhoben. Neben 163 000 Steuer-Euro, die F. hinterzogen haben soll, geht es um Betrug, Urkundenfälschung.

Der Eitorfer soll nicht nur mit gefälschter Unterschrift einen 22 000-Euro-Kredit ergaunert und dann die Raten nicht bezahlt haben. Er kassierte auch zu Unrecht Hartz IV (22 500 Euro) – und gab eben die Erlöse „seiner“ drei Huren nicht beim Finanzamt an.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass F. als Unternehmer tätig war und die Damen vermittelte – ähnlich wie der Betreiber eines Bordells. Eines der Mädchen soll der 32-Jährige im Internet über die Seite kaufmich.de angeboten haben.

Nach seinen eigenen Angaben ging F. mit Methode vor: Im Internet suchte er gezielt labile Frauen, umschmeichelte sie, spielte dann Geldnöte vor. Die Frauen wollten helfen, landeten auf dem [lexicon]Strich[/lexicon].

Um den Steuerschaden zu ermitteln, machte die Bonner Steuerfahndung eine fiktive Rechnung auf – Quittungen hatte F. selbstverständlich keine. Die Ermittler kalkulierten, dass die drei Damen an 360 Tagen im Jahr im Einsatz waren und dabei jeweils 200 Euro einnahmen (fünf Freier à 40 Euro).

Zu den Betrügereien kommt noch eine miese Attacke auf Liebesdame Jenny A.: Der Rocker soll die 30-Jährige mit Benzin übergossen und gedroht haben, sie anzustecken. Außerdem verprügelte er Jenny laut Anklage mit einem Stuhlbein.

F. (13 Vorstrafen) sitzt seit 28. Oktober in U-Haft. Wann der Prozess läuft, ist noch offen.
www.express.de/bonn/timo-f---32--gab-zu ... 52946.html

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Beitrag von fraences »

360 Arbeitstage???? Arbeiter der Finanzbeamter auch 360 Tage im Jahr durchgehend??
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Beitrag von nina777 »

27.1.2015

17 Jahre Haft für brutalen Bandenchef

Ein kroatischer Bankräuber und gewalttätiger Zuhälter ist mit seiner Berufung abgeblitzt. Er und seine Komplizen müssen ins Gefängnis.


Wie das Zürcher Obergericht am Dienstag bekanntgab, hat es einen bald 50-jährigen Clanchef wegen bandenmässigen Raubes, mehrfachen Menschenhandels, mehrfacher Förderung der Prostitution, mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung sowie Entführung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Abzüglich von 2934 Tagen, die der grösstenteils nicht geständige Zuhälter seit seiner Verhaftung im Januar 2007 im Gefängnis verbüsst hat. Eine ebenfalls beschuldigte Bordellbetreiberin und weiterer Bankräuber kassierten Freiheitsstrafen von jeweils sechs Jahren.

Damit waren die Oberrichter den Erkenntnissen des Bezirksgerichts Winterthur gefolgt. So hatte der Bandenchef zwischen März 2004 und Januar 2007 vier bewaffnete Raubtaten verübt. Unter anderem überfielen die Täter zwei ZKB-Filialen in Rickenbach und Flaach, wo sie insgesamt 32'000 Franken erbeuteten. Die Polizei konnte die Bankräuber kurz nach dem zweiten Überfall festnehmen. Die Fahnder waren den Berufskriminellen dank der heimlichen Überwachung des Zürcher Bordells des Hauptbeschuldigten auf die Spur gekommen.

Prostituierte mehrfach vergewaltigt

Die Ermittlungen hatten zudem ergeben, dass sich der Bandenchef zusammen mit einer mitbeschuldigten Puffmutter auch als gewaltbereiter Zuhälter und Menschenhändler betätigte. Gemäss Staatsanwalt betrieb das Duo in Zürich-Nord fünf Jahre lang ein Bordell und zwang diverse junge Frauen aus Kroatien in die Prostitution. Eine Frau hatte der Boss gar mehrfach vergewaltigt. Während des mehrtägigen Berufungsprozesses stellte der Kroate die Vorwürfe in Abrede. Nicht nur die Banküberfälle, sondern auch den Menschenhandel, da sich die jungen Kroatinnen freiwillig als Prostituierte betätigt hätten.

So hat das Obergericht aufgrund zahlreicher überzeugender Belastungsbeweise - wie etwa Telefonkontrollen - den Winterthurer Entscheid umfassend bestätigt. Was den kroatischen Langzeit-Gefangenen finanziell ruinieren dürfte: Er muss alleine drei Prostituierten Schmerzensgelder von insgesamt 65'000 Franken bezahlen. Hinzu kommen diverse Schadenersatzforderungen weiterer Opfer und die hohen Gerichtskosten. Allein der Berufungsprozess wurde auf 25'000 Franken veranschlagt.

Sechs Jahre Haft für Puffmutter und Bankräuber

Die heute 52-jährige Puffmutter wurde wegen Menschenhandels sowie Förderung der Prostitution trotz Teilfreisprüchen wie erstinstanzlich mit sechs Jahren Freiheitsentzug bestraft. Ein zweiter, nicht geständiger Bankräuber im Alter von 43 Jahren kassierte erneut sechs Jahre Freiheitsentzug. Im Gegensatz zur Bordellbetreiberin, die bisher 511 Tage verbüsst hat, muss der Räuber nicht mehr ins Gefängnis. Er hat die Strafe bereits abgesessen.

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... f-21497864
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Beitrag von nina777 »

27.1.2015

Landgericht

Bordell-Besitzerin soll 2,58 Millionen Euro Schaden verursacht haben

Elten/Kleve. Im Landgericht Kleve begann die Hauptverhandlung gegen eine ehemalige Bordell-Chefin aus Elten. Sie soll Steuern und Sozialabgaben hinterzogen haben.


Marion B. muss sich spätestens seit Dienstagmorgen, 9 Uhr, vorwiegend fest die Daumen drücken. Genau 2,588 Millionen Euro an Schaden hat die gebürtige Saarbrückerin mit niederländischem Pass dem Staat mutmaßlich zugefügt. Die einstige Besitzerin des Casa-Rossa-Bordells an der Groenlandstraße in Elten, so erläuterte es jedenfalls Staatsanwalt Timmer im Schwurgerichtssaal des Klever Landgerichts, habe zwischen Mai 2002 und Dezember 2008 Sozialabgaben sowie Lohn-, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer nicht richtig angegeben. Oder gar nicht erst abgeführt.

Dazu ist für die Jahre 2009 und 2010 ein weiteres Verfahren anhängig, allerdings noch nicht eröffnet. Die außergerichtlich vor Wochen in den Raum gestellten rund 250 000 Euro (nebst einer Bewährungsstrafe) kann Marion B. derzeit nicht aufbringen. Keine Frage also, dass der Vorsitzende Richter Christian Henckel bei Eröffnung des Hauptverfahrens erst einmal keine Basis für eine schnelle Einigung sah. Obwohl das Wesel-Düsseldorfer Verteidiger-Duo mit Philipp Hammes und Klaus Warthuysen darauf gehofft hatte.

Friseurin wechselt das Geschäft

Marion B., die im Alter von 22 Jahren einen niederländischen Autohändler geheiratet hatte, seit langem in Doetinchem lebt, dazu 1980 in Arnheim eine Immobilie erworben hat, arbeitete zunächst als Friseurin. Erwarb dann im Jahre 2002 eine Eltener Immobilie. Probierte dort unter dem Namen "Club Casa Rossa" an der Groenlandstraße ein Bordell aus. Was offenbar nicht schlecht lief. Junge und auch ältere Damen gingen ihren Geschäften auf Zimmern nach. Und besserten so die Privatkasse auf.

50 Euro für eine halbe Stunde, 100 Euro für volle 60 Minuten waren jahrelanger Kurs. In der Regel wurde 50:50 zwischen Marion B. und ihren Damen geteilt. Auch flossen, wie eine albanische Zeugin gestern angab, 30 Euro pro Tag in eine "Miete". Es gab einen Escort-Service für Kunden, die in den eigenen vier Wänden ihrer Lust frönen wollten. Auch ein Extra-Zimmer für härtere Wünsche gab es, denen eine Niederländerin nachkam.

Alles wurde von den Kunden, die auch aus dem Nachbarland kamen, mit Bargeld beglichen. Es gab Zettel-Dienstpläne, so sagte eine ehemalige Mitarbeiterin des Casa Rossa aus, in der Name, Zeit, Zimmer und Einnahme festgehalten wurden. Um hinterher korrekt ausbezahlen zu können.

"Ich selber habe in den Zimmern nie gearbeitet", gab die mittlerweile 64-jährige Marion B. zu Protokoll. Damals schon sei sie gesundheitlich angeschlagen gewesen. Mittlerweile machen Diabetes, eine schwere Arthrose in den Knochen sowie Herzbeschwerden das Leben mühsam.

Der Vorsitzende Richter Henckel ließ gerade aufgrund der enormen Schadenshöhe gestern wenig mit sich spaßen. "Wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen, ist alles eine Frage der Berechnung. Wir bewegen uns im siebenstelligen Bereich und haben eine zweite Anklage auf dem Tisch. Da müssen Sie schon eine Menge zusammenkratzen", erklärte Henckel der weitgehend zurückhaltend argumentierenden Verteidigungsbank. Geständnis inklusive, versteht sich.

Suche nach dem Knackpunkt

Den Knackpunkt des wirtschaftlichen Vergehens versucht Staatsanwalt Hendrik Timmer im vorliegenden Falle herauszuarbeiten. Nämlich, dass die Prostituierten im Bordell von Marion B. nicht selbstständig gearbeitet haben. Somit die Steuerabgabe und die Beiträge zur Sozialversicherung von der "Arbeitgeberin" zu entrichten gewesen seien.

"Es gab keine fest vermieteten Zimmer, keine Miete und keine Verträge. Die Preise waren vom Chef vorgegeben", fasste beispielsweise Erwin Binder von der Finanzverwaltung NRW, der 2009 nach dem Bordell-Besuch der Steuerfahnder bei der Vernehmung im Emmericher Polizei-Kommissariat dabei gewesen war, seine Erkenntnisse zusammen.

Die Zeugin Lidia K. gab immerhin an, ihren Nebenverdienst aus vier Jahren Bordell-Zeit neben ihrem Hauptjob als Kosmetikerin ordentlich versteuert zu haben.
Am kommenden Freitag um 9 Uhr wird die Hauptverhandlung im Klever Landgericht an der Schwanenburg mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

Übrigens:

Staatsanwalt Hendrik Timmer war vor einem Jahr schon im Emmericher Milieu unterwegs. Und förderte zutage, dass im Fun Garden und in der Villa Auberge die Bordelldamen "nicht selbstständig" tätig waren. Somit die Besitzer Steuern und Sozialversicherungsabgaben hätten zahlen müssen. 4,1 Millionen Euro Staatsschaden sorgten bei Esed D. für fünf Jahre und neun Monate Gefängnis, bei seiner Geschäftspartnerin wegen Beihilfe für zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug.

http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 1914937318
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Beitrag von nina777 »

29.1.2015

Stuttgarter Landgericht

Hat ein Freier Prostituierte vergewaltigt?


In einem Vergewaltigungsprozess muss sich seit Donnerstag ein Mann aus Nordbaden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35 Jahre alten Mann vor, sich voriges Jahr an zwei Prostituierten vergangen zu haben.

Stuttgart - In einem Vergewaltigungsprozess muss sich seit Donnerstag ein Mann aus Nordbaden am Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35 Jahre alten Mann vor, sich voriges Jahr an zwei Prostituierten vergangen zu haben, die auf der Olgastraße anschafften.

Zunächst soll der Angeklagte im April 2014 eine 28-jährige Frau gegen ihren Willen auf einen abgelegenen Feldweg im Gewerbegebiet Tränke gefahren haben. Im Regen habe der Mann die Prostituierte ins Freie hinter einen Wohnwagen gezerrt, sie zu Boden gestoßen und vergewaltigt. Dabei soll der 35-Jährige die Frau mit beiden Händen gewürgt haben, dass sie fast ohnmächtig geworden sei, so die Staatsanwaltschaft. Zuvor habe der Mann kostenlosen Sex von der Frau gefordert und vorgegeben, er sei Polizist und könne sie töten.

Plötzlich soll der Mann aggressiv geworden sein

Fünf Monate später soll der 35-Jährige laut Anklage in Möhringen eine weitere Prostituierte vergewaltigt haben. Auf einem Feldweg in der Nähe vom Riedsee hinter einem geparkten Lastwagen sei der Mann plötzlich aggressiv geworden, habe die 22-Jährige an den Haaren gepackt und sie zu kostenlosem Sex gezwungen, so die Staatsanwaltschaft. Danach sei der 35-Jährige zu seinem Auto gerannt und geflüchtet. Zwei Tage später wurde der Mann nach dem Tipp eines Zeugen festgenommen.

Der Angeklagte sagte aus, dass er sich an den Vorwurf der ersten Tat nicht erinnere: "Ich weiß nicht, ob ich das gewesen bin." Er habe sich tatsächlich ab und an einen Spaß daraus gemacht, Prostituierte aufzusuchen und dann ohne Bezahlung zu flüchten. "Ich weiß, das war eine Riesendummheit." Die Tat vom Oktober 2014 räumte er hingegen ein. Er habe dabei aber keine Gewalt angewendet. Überhaupt sei zwischen ihm und der Frau auch kein Entgelt vereinbart worden. "Ich wollte, dass sie es mir umsonst macht", so der 35-Jährige.

Angeklagter: bin ein tiefgläubiger Christ

Der Angeklagte beschrieb sich selbst als tiefgläubigen Christen. Ausführlich berichtete er aus seiner Biografie, die beruflich und privat lange Zeit nach oben zeigte: Er konnte Frau, Kind, Hauskauf und einen sehr gut bezahlten Job im sozialen Bereich vorweisen. Dann sei er aber von Herbst 2013 an wegen Stress in eine Lebenskrise gerutscht. "Ich musste beruflich ständig unterwegs und in meinem Job immer top vorbereitet sein. Zugleich hatten wir ein kleines Kind. Und wegen Baumängeln an unserem Haus lagen wir mit dem Bauherren im Dauerclinch", so der Angeklagte. "Mir ist das alles zu viel geworden." Bei Prostituierten habe er Ablenkung gesucht. Dabei sei er aber nie gewalttätig geworden. Der Prozess wird fortgesetzt.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 4902a.html
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Beitrag von nina777 »

3.2.2015

Steuern von Prostituierten nicht abgeführt: "Übersicht verloren"

INNVIERTEL. Prozess: Ehemaliger Kellner eines Nachtclubs im Landesgericht Ried verurteilt.


Wie ein Häufchen Elend sitzt der Angeklagte im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Ried. Er hat 40.000 Euro Schulden, und Staatsanwalt Franz Joseph Zimmer wirft ihm Veruntreuung vor. Der Mann bestreitet die Vorwürfe grundsätzlich nicht, lediglich die Höhe des ihm zur Last gelegten Schadens von rund 14.000 Euro sei zu hoch gegriffen. Von Juli 2013 bis Dezember 2013 hatte er als Angestellter eines Nachtclubs im Innviertel den Auftrag, die Steuern der Prostituierten - je 250 Euro monatlich - einzusammeln und ans Finanzamt abzuliefern.

"Habe mit dem Geld jongliert"

"Was ist mit dem Geld passiert?", will Richter Josef Lautner wissen. "Ich habe, dumm wie ich war, mit dem Geld zu jonglieren begonnen, aber ich habe mir nie etwas in die eigene Tasche gesteckt." Er habe den "Mädchen" immer wieder Geld geliehen und diverse Einkäufe für den Nachtclub erledigt. "Das Geld, das ich von den Damen kassiert habe, war in einem Kuvert, und auf einmal habe ich völlig den Überblick verloren und alles durcheinandergebracht."

Dann betritt der Geschäftsführer mehrerer Bordelle den Gerichtssaal. "Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, ob etwas überwiesen worden sei. Das wurde verneint. Ich weiß aber auch nicht, wie viel er sich selbst einbehalten hat, deswegen sind wir ja hier", sagt der Mann, der als Zeuge geladen ist. "Die Mädchen sagen natürlich alle, dass sie ihre Steuer bezahlt hätten. Ob das stimmt, kann ich nicht sagen." Richtig böse scheint er auf seinen ehemaligen Angestellten nicht zu sein. Die beiden einigen sich noch im Gerichtssaal auf eine Ratenzahlung, um den Schaden wieder gutzumachen. Der Angeklagte zückt einen 500-Euro-Schein und reicht ihn seinem ehemaligen Chef.

"Sie sind wie die Titanic"

Wie hoch der Schaden genau ist, weiß keiner. "Ich habe bisher noch keine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen", sagt der Geschäftsführer. "Sie sind eine Art ,finanzielle Titanic‘. Machen Sie sich bitte nie selbstständig", rät der Staatsanwalt dem Beschuldigten in seinem Schlussplädoyer dringend.

Der Vorsitzende meint es gut mit dem Angeklagten. Er verurteilt ihn zu drei Monaten bedingter Haft und zur Schadenswiedergutmachung in der Höhe von 5000 Euro. Der Mann blickt erschrocken auf: "Heißt das, ich muss ins Gefängnis?" Erst die Erklärung des Richters lässt den Mann aufatmen.

"Vielleicht können Sie Ihre Schulden ja bei Ihrem ehemaligen Chef abarbeiten", sagt Zimmer. "Na ja, da wird mein neuer Arbeitgeber nicht einverstanden sein", antwortet der Mann, der nach wie vor im Rotlicht-Milieu kellnert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig

http://www.nachrichten.at/oberoesterrei ... 70,1634658
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Doris67
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Beitrag von Doris67 »

Das liste sich alles ziemlich verworren, hat da jemand von euch nen Durchblick?
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Klaus Fricke
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

Weser-Kurier vom 03.02.2015, Seite 6,


Anwälte verteidigen Sex-Orgien
Dominique Strauss-Kahn gibt sich zum Prozessauftakt selbstbewusst und souverän


von Birgit Holzer

Der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss- Kahn, muss sich in Lille wegen des Vorwurfs der Zuhälterei verantworten – seine Anwälte wittern ein Komplott und verteidigen seine Vorliebe für Sex-Orgien. Doch diese allein hat seinen Ruf vernichtet.

Paris · Lille. So peinlich die Anschuldigungen auch sind – ihm können sie gar nichts anhaben. Das signalisierte Dominique Strauss-Kahn mit seinem ruhigen Auftreten, als er gestern zum Prozessauftakt wegen des Vorwurfes der schweren Zuhälterei im nordfranzösischen Lille erschien. Zwar wählte er einen diskreten Hintereingang in das Justizgebäude, um den Horden von wartenden Journalisten zu entgehen. Doch gab sich der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) demonstrativ selbstbewusst und souverän.

In die sogenannte "Carlton"-Affäre um das gleichnamige Luxushotel in Lille sind außerdem dessen Direktor und zwei Hotel-Manager verstrickt sowie Unternehmer, ein ranghoher Polizeibeamter, ein Anwalt und ein belgischer Bordellbetreiber. Auch zwei Frauen gehören dem Netzwerk an, das bis 2011 Sex-Orgien mit Prostituierten in Wohnungen, Restaurants und Hotels wie dem "Carlton" in Lille organisiert haben soll. So ist DSK, wie Dominique Strauss-Kahns Name in Frankreich abgekürzt wird, nur einer von insgesamt 14 Angeklagten.

Die Justiz interessiert, ob er wusste, dass es sich bei den anwesenden Frauen um Prostituierte handelte und ob er die Treffen gar mit organisiert hat. Oder ist er, wie mehrere der Anwälte beklagen, Opfer eines Komplotts? Sein Verteidiger Richard Malka, der zuletzt auch als Sprecher und Anwalt des Satiremagazins "Charlie Hebdo"
in den Schlagzeilen war, erklärt, die Anklage sei politisch und moralisch motiviert – aber juristisch nicht haltbar. "Man weitet den Begriff des Kunden auf den des Zuhälters aus", kritisiert auch Éric Dupont-Moretti, der einen anderen Angeklagten verteidigt. "Ich glaube, man will Strauss-Kahn eine reinwürgen. Die Untersuchungsrichter beschreiben ihn als "zentralen Dreh und Angelpunkt", für den die Partys organisiert wurden – je nach seinem Aufenthaltsort in Lille oder Paris, Washington, Wien und Madrid. Allerdings bezahlte nicht er, sondern seine Freunde, die die Kosten über ihre Unternehmen abrechneten. Diese könnten sich "persönliche oder berufliche Vorteile" von DSK als "Mann der Macht" erhofft haben, heißt es: Der anerkannte Ökonom galt als große Hoffnung der Sozialisten für die Präsidentschaftswahlen 2012. Doch seine Karriere endet ein Jahr zuvor abrupt durch den Vergewaltigungsvorwurf einer New Yorker Hotelangestellten. In der Folge erlebte Strauss-Kahn, der bis dahin beliebteste französische Politiker, einen beispiellosen Niedergang. Schonungslos wurden seine sexuellen Vorlieben in der Öffentlichkeit ausgebreitet. Die Prostituierten beschrieben "außergewöhnliche Praktiken" und Brutalität, ja eine wahre "Metzgerei". Vier der Frauen treten als Nebenklägerinnen auf.

Strauss-Kahn hat im Vorfeld erklärt, "in moralischer Hinsicht" könne man denken, was man wolle. Aber die Treffen seien weder gewaltsam noch frauenverachtend und seines Wissens nach auch nicht bezahlt gewesen: Wie solle man einer Frau ansehen, dass sie Prostituierte sei? "DSK wusste sehr genau, warum wir da waren", widersprach eine von ihnen. In der Theorie riskieren er und die Mitangeklagten bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 1,5 Millionen Euro. Was ihm aber sicherlich blüht, ist die endgültige Zerstörung seines Rufes, egal wie der Prozess ausgeht. Dieser ist auf drei Wochen angesetzt. (Hervorhebungen K.F.)



K O M M E N T A R


Herr Strauss-Kahn und einige andere über nicht geringe finanzielle Mittel verfügende Geschäftsfreunde haben über einen längeren Zeitraum sexuelle Kontakte ausserhalb von (seriell) monogamen Beziehungen gehabt und sich das einiges an Zeit, organisatorischen Aufwand und Geld Kosten lassen. Glückwunsch, soweit die erotischen und sexuellen Erlebnisse einvernehmlich erfolgten. Mehr davon, für alle, die es sich wünschen (und nicht nur für die Inhabenden großer Bankkonten), sollte die Schlussfolgerung sein. - Weit gefehlt:


Sex-Orgien - peinlich - Affäre - verstrickt - Netzwerk - sexuelle Vorlieben - Zerstörung des Rufes

urteilen die Autorin Holzer und der Weser-Kurier. Ausübung von Sexualität ausserhalb (seriell) monogamer Beziehungen, die Praktizierung aussergewöhnlicher sexueller Vorlieben, sind - so die Bewertung von Frau Holzer, vom WK und so wohl auch vieler Lesender - peinliche und rufzerstörende Affären. Massenmediale Schmähung, Stigmatisierung sexueller Orientierungen und Vorlieben, in einer Zeit, in der die Rede von Toleranz, Dialog und Weltoffenheit modisch zu sein scheint. Dem Stigma der Peinlichkeit folgt die Kriminalisierung der Privat- und Intimsphäre:

schwere Zuhälterei - vierzehn Angeklagte - Man weitet den Begriff des Kunden auf den des Zuhälters aus - Was ihm aber sicherlich blüht, ist die endgültige Zerstörung seines Rufes, egal wie der Prozess ausgeht

Vielleicht ist es gut, dass Herr Strauss-Kahn demonstrativ gelassen bleibt und sich, er hat die finanziellen Mittel das zu tun, von einem wohl erfolgreichen Anwalt und seinem Team verteidigen lässt. Sollte es im Prozess gelingen, die These der Verteidigung "Man weitet den Begriff des Kunden auf den des Zuhälters aus" zu beweisen, hätte das wahrscheinlich Ausstrahlung auf die französische Rechtsprechung und könnte in der Diskussion um die Anerkennung der Sexarbeit als gesellschaftlich wertvolle und notwendige Tätigkeit nützlich sein. Ein juristischer und zugleich öffentlicher Diskurs, in dem die Frage des Rechtes auf diskriminierungsfreien einvernehmlichen Sexualkontakt zwischen voll geschäftsfähigen Personen behandelt wird und eine zur sogenannten Elite gehörende Person des öffentlichen Lebens seine Reputation zu wahren sucht, könnte hilfreich sein in neopuritanisch, sexualfeindlich, auf Beschämung setzenden Zeiten der Repression individueller, anderer Lebenssweisen.

@Doris67 http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 266#145266
Dieser Diskurs könnte, und natürlich ist das nur eine Lifestyle Randerscheinung, durch jede Art der positiven Betonung individuellen Luststrebens gewinnen, auch wenn es sich dabei nur um ein Design von Kondomverpackungen handelt, die handtaschenfähige Hingucker sind.

Zum Schluss noch der eigentliche Skandal, über den Frau Holzer und der WK im Vorbeigehen auch berichten, ohne ihn zu als solchen eindeutig zu adressieren


persönliche oder berufliche Vorteile


Herr Strauss-Kahn, so muss vermutet werden, hat in Ausnutzung seiner gesellschaftlich-politischen Position Vorteile angenommen. Ist ein Straftatbestand: Korruption/Bestechung

Relevante strafrechtliche Korruptionsdelikte sind insbesondere[4]

§ 331 StGB Vorteilsannahme
§ 332 StGB Bestechlichkeit
§ 333 StGB Vorteilsgewährung
§ 334 StGB Bestechung
§ 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
§ 108e StGB Abgeordnetenbestechung
§ 108b StGB Wählerbestechung
§ 299f StGB Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung).

Damit gehen in der Regel Straftatbestände einher nach

§ 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens
§ 263 StGB Betrug
§ 264 StGB Subventionsbetrug
§ 265b StGB Kreditbetrug
§ 266 StGB Untreue
§ 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
§ 353b StGB Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Weiterhin sind auch für Deutschland die Strafnormen des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und des EU-Bestechungsgesetzes (EUBestG) relevant (vgl. BKA Korruption Lagebild 2011 , S. 5).