Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
translena
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Doris67 hat geschrieben:translena: Und warum arbeiten die Stadtverwaltungen dann nicht _mit_ den Huren statt gegen sie? Wenn es nur um ein paar geht die sich nicht benehmen können, sollte sich das doch intern regeln lassen, wenn man die Sexarbeiterinnen sich selbst organisieren läßt, so was funktioniert doch bereits seit der Antike.

Ich hab eher den Eindruck, daß die verantworlichen Politiker sich bei potentiellen Wählern anzubiedern suchen, auf Kosten der Huren, wie so oft. Ghettoisierte "Verrichtungsgebiete" (wenn ich das mal so nennen darf) und dazu passende Sperrgebiete waren jedenfalls noch nie eine Lösung, nur ein opportunistisches Unterdenteppichkehren.
Es hat jahrelang gut geklappt, die Ordnungshüter haben gewisse akzeptable Vorgaben gegeben an die sich die meisten gehalten haben.
Die Neudazugekommnden sind dort in der Überzahl, sind der deutschen Sprache kaum mächtig und und sind für Regeln wenig empfänglich.
Die haben das dann nach Ihren Regeln geregelt und sogar die meisten Alteigeinsessenen Huren vertrieben.
Und das ist nicht der erste Strich den die im Ruhrgebiet verbrannt haben. Dortmund ist komplett zu , Krefeld auch nur noch in den Abendstunden, In Duisburg soll es jetzt auch auf die Abendstunden beschränkt werden.

Mit dem Kulturkreis hat das nichts zu tun es gibt genug Bulgarinnen und Rumäninnen denen das Verhalten dieser Huren gewaltig auf den senkel geht.
Zu meiner Zeit hatten wir auch Bulgarische Mädels als Kolleginnen. Mit dennen konnte man aber gut zusammnenarbeiten , die wussten das Sie Ihren Dreck wegmachen müssen und sich an die vorgegeben Orte halten müssen den sonst wäre bald Schluss dort.

Ich kann durchaus verstehen das die Toleranz erschöpft ist wenn Leute nicht einmal mehr in Ruhe Abends dort mit Ihrem Hund spazieren gehen können wo sie Jahrelang immer spazieren gingen ohne agressiv angemacht werden . Männer werden von den Frauen agressiv angekobert und Frauen von den Freiern.Teilweise fand die agressive Koberei sogar auf den Parkplatz des Lidls am Stadtrand
während der Geschäftszeiten statt.

Das muss einfach nicht sein und wenn diese Huren so weitermachen wird es bald kaum noch einen nennenswerten Strich gebenim Ruhrgebiet geben.
Aber das ist denen egal die gehen dann einfach woanders hin.

translena
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RE:Gelsenkirchen/Herten

Beitrag von translena »

Selbst die Freier trauern dem Strich nicht nach :
Nachfolgend einige Zitate aus einem Freierportal.
Das ist in der Tat ein unhaltbarer Zustand gewesen. Aggressive Zuhälter, Huren, die die Fußgängerampel auf Rot stellen, um anschließend den wartenden Autofahrern ihre Dienste anzubieten. Daneben radelnde Kinder, Jugendliche und Anwohner, die die benutzten Kondome aus ihren Vorgärten sammeln können...

Wer da von einer "toten Straße" spricht, der ist entweder völlig blind oder vor Geilheit im Tunnelblick. Wie schon oben beschrieben gibt es dort Reihenhäuser, Mietshäuser, eine kleine Schrebergartenkolonie und ein wunderschönes Naherholungsgebiet rund um den Ewaldsee bis in das Niedermoor des Emscherbruchs, wo Naturliebhaber gern Ringelnattern, Füchse oder auch Rehwild beobachten.

Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Bereich möglichst bald komplett dicht gemacht wird.
Oder dieser:
Ich sehe das anders und wundere mich, dass man den Strich nicht komplett eliminiert hat.

Speziell im Bereich Herten am Lidl bis Höhe Autobahnausfahrt ist ein Bereich, der direkt an eine Bewaldung mitten an der Stadt grenzt und an dem Kinder direkt mit Huren konfrontiert werden, die teilweise auf einem Campingsessel auf Kundenfang gehen.

Ein paar Meter weiter Richtung Gelsenkirchen fickt man dann an einer Schrebergartenkolonie oder an irgend einer Waldeinfahrt, an der man statt Pilzesammeln nun Leute beim Ficken beobachten kann. Wenn man mich fragt: So etwas muss man nicht einfordern, insbesondere für Damen, die dort nicht die Schutzmassnahmen a la Dortmunder Strassenstrich haben und die durchweg Platz in einem der zahlreichen Billigpuffs der Stadt haben...(Und dort auch pendeln).

Der Wegfall ist kein Verlust.

isabella26
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Re: US AIDS Parade '08: Support statt Sperre

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Marc of Frankfurt hat geschrieben:Bild

Doris67
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Beitrag von Doris67 »

translena: Das sind aber alles keine Gründe, weshalb wir die Politik dieser Stadtverwaltungen gutheißen, oder sie auch noch darin unterstützen, sollten. Diese Leute wollen uns nichts gutes tun, sie sind nicht unsere Freunde. Die wollen uns mit allen Mitteln über kurz oder lang abschaffen, egal ob wir uns "benehmen" oder nicht. Sperrgebietsverordungen, und andere Reglementierungen, sind der erste Schritt dazu, das haben wir oft genug erlebt.

Sie sollen unseren Beruf endlich aus dem Strafgesetzbuch entfernen (ich sage absichtlich nicht "entkriminalisieren", das wird von unseren Gegnern nämlich ganz anders gemeint) und uns endlich gleiche Rechte geben damit wir unseren Beruf selbst organisieren können. Und diese Rechte sind Grundrechte, und damit nicht verhandelbar. Dafür müssen wir kämpfen, nicht für etwas "weniger schlimme" Zustände.
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nina777
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Beitrag von nina777 »

19.12.2012

STUTTGART

Sozialministerin Katrin Altpeter ist für mehr Sperrbezirke gegen Bordelle

Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Wohnungsprostitution begrüßt. Das Urteil besagt, dass Hausbesitzer ihre Räume nicht uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten dürfen.

Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Wohnungsprostitution begrüßt. Das Urteil besagt, dass Hausbesitzer ihre Räume nicht uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten dürfen. Städte sind nach dem Leipziger Richterspruch berechtigt, auf Grundlage von Sperrgebietsverordnungen etwa Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.

Altpeter fordere die Kommunen in Baden-Württemberg dazu auf, "reichlich und rasch von diesem Recht Gebrauch zu machen", sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart. Ministerin Altpeter sei gegen jede Form von Prostitution und unterstütze alle Maßnahmen, die in diese Richtung gehen.

In dem Fall ging es einen Frankfurter Hausbesitzer, der Räume an ein "Chantal-Massagestudio" vermietet hatte. Das wollten die Behörden nicht akzeptieren, schließlich verbietet eine Sperrgebietsverordnung diese Form des Wohnungsbordells an diesem Ort. Die Stadt ging gegen den Hausbesitzer vor Gericht - und setzte sich in letzter Instanz durch. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der Vorinstanz hatte die Untersagungsverfügung der Stadt noch kassiert. Die Stadt müsse durch Steuerung der Prostitution dafür sorgen können, dass Jugendschutz und Wahrung des öffentlichen Anstandes gesichert bleiben, urteilten die Richter jetzt

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedw ... 19,2959170
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

Sozialministerin Altpeter fordert Umdenken bei Prostitution

Stuttgart (dpa/lsw) - Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hat eine grundlegende Umkehr in der Bewertung von Prostitution gefordert. «Gegen Elends- und Armutsprostitution kommen wir mit ordnungsrechtlichen Mitteln allein nicht weiter», sagte Altpeter am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. «Wir brauchen ein gesellschaftliches Umdenken, das den Respekt für die Würde der Frauen wieder in den Mittelpunkt rückt. Es gehört sich einfach nicht, dass man sich für 20 Euro mal eben Sex kauft oder für 3 Euro eine Frau im Internet ersteigert.» Altpeter bekräftigte ihre Forderung nach einem Prostitutionsverbot nach schwedischem Vorbild mit der Bestrafung der Freier. Da es dafür in Deutschland noch keine Mehrheit gebe, müsse Prostitution möglichst weitreichend reguliert werden. «Dafür setze ich mich mit ganzer Kraft ein», fügte Altpeter hinzu.

http://www.bild.de/regional/stuttgart/s ... .bild.html
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Beitrag von Doris67 »

Der Altpeter hat wohl Schwarzer das Hirn gewaschen... hat sie an dem Prohibitionistinnenhochamt neulich teilgenommen?
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Beitrag von nina777 »

12.01.2015

Sex-Massagen sind im Sperrgebiet verboten

Prostitution ist erlaubt, kann aber untersagt werden, wenn sie am falschen Ort ausgeübt wird. So musste ein „Massagestudio“, das in der Nähe von Schule und Kita betrieben wurde, schließen. Aktuelle Mietrechtsurteile.

Vermietung an Sex-Masseurinnen sind im Sperrgebiet verboten

Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten, auch wenn Prostitution in Deutschland erlaubt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.12.2014 entschieden. Die Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.

Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in seinem Hinterhaus an ein "Chantal-Massagestudio" vermietet hatte. Auf 44 Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13).

http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 01960.html
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Beitrag von nina777 »

10.2.2015

Stadt hat Ausweitung des Sperrbezirks beantragt

Straßenstrich in Kassel soll verkleinert werden

Kassel. Der Sperrbezirk, also das Gebiet, in dem Prostitution verboten ist, soll in Kassel ausgeweitet werden. Gründe gibt es dafür mehrere.


Der Magistrat hat einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Umsetzung beim Regierungspräsidium beantragt, sagt Lothar Pflüger vom Ordnungsamt auf Anfrage der HNA.

Konkret gehe es um den Straßenstrich auf der Wolfhager Straße, der verkürzt werden soll. Auf dem Abschnitt zwischen Erzberger Straße und der Reuter Straße sollen Prostituierte künftig nicht mehr ihre Dienste anbieten dürfen. Hintergrund sei auch der Wunsch von Anwohnern, das Quartier aufzuwerten. In den vergangenen Jahren habe es zudem einen Trend zur Wohnungsprostitution gegeben, sagt Pflüger. Das habe auch zur Folge, dass immer weniger Sexarbeiterinnen ihre Dienste auf dem legalen Straßenstrich der Wolfhager Straße anböten.

Das sieht man bei der Polizei genauso. Aus diesem Grund spreche nichts dagegen, den legalen Straßenstrich zu verkürzen, sagt Jörg Kruse, Leiter des Kommissariats für Sittendelikte. Viel größer sei nach wie vor das Problem, dass man mit der illegalen Prostitution rund um die Hauptpost an der Jäger- und Gießbergstraße habe. Dort seien regelmäßige Kontrollen erforderlich.

Kruse sieht allerdings ein Problem, wenn der legale Straßenstrich verkürzt wird. Dann könnten die Prostituierten, die in Bordellbetrieben an der Wolfhager Straße 61 und 71 leben, sich nicht mehr direkt vor ihre Tür stellen, sondern müssten 300 Meter laufen, um ihre Dienste anzubieten. Wenn sie auf dem Weg dorthin zu einem Freier ins Auto einstiegen, sei das künftig illegal.

Wie die Stadt Kasel Kontrollen in dem erweiterten Sperrbezirk gewährleisten wolle, diese Frage stellt sich auch die Kasseler CDU. Grundsätzlich unterstütze man aber die Pläne des Magistrats, so der Stadtverordnete Stefan Kortmann.

http://www.hna.de/kassel/stadt-kassel/s ... 22331.html
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Beitrag von nina777 »

25.2.2015

Sperrbezirksantrag: Großenlüder will bordellfrei bleiben

GROSSENLÜDER-Die Gemeinde Großenlüder will beim Regierungspräsidium Kassel den Erlass einer Sperrbezirksanordnung beantragen, um die Ausübung von Prostitution auf ihrem Gebiet zu verbieten.


Eine entsprechende Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeindevertretung am Donnerstag der Empfehlung folgen wird.

Freudenhaus am Stadtrand?

Hintergrund sind Informationen der Gemeinde Großenlüder, dass in einem Gebäude am Ortsrand ein Gewerbe für Prostitution entstehen soll. In der Vorlage wird auf den Schutz der Umgebung, der Menschen, Kinder und Jugendlichen sowie die Vermeidung und Störung der öffentlichen Ordnung verwiesen.

In Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohner kann nur das gesamte Gemeindegebiet als Sperrbezirk ausgewiesen werden. Die entsprechende Rechtsverordnung erlässt das Regierungspräsidium auf Antrag der Kommune. Im Landkreis Fulda haben die Stadt Hünfeld sowie die Gemeinden Hilders und Künzell entsprechende Verordnungen.

http://www.fuldaerzeitung.de/artikelans ... ei-bleiben
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

Hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 17.12.2014, in dem das Verbot der Vermietung im Sperrbezirk an Anbieter_innen nicht sichtbarer Prostitution bestätigt wurde

http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf ... 8.13.0.pdf
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

München - Prostitution in privaten Gebäuden ist gesetzlich verboten. Da ein Kroatin dagegen verstoß, musste sie am Dienstag vor Gericht.

Skandal im Sperrbezirk? Das Anbieten von Liebesdiensten in privaten Räumen ist ebenso verboten wie in Hotels, sofern diese nicht gerade außerhalb des Sperrbezirks liegen. Ungeachtet dessen machte die Kroatin Branka B. (65) genau solche Angebote. Bei einem Telefonat fiel sie im vergangenen November auf einen Ermittler der Polizei rein. Damit war sie in die Falle getappt. Gestern stand sie deshalb wegen verbotener Prostitution vor dem Amtsgericht. Ihre Rente sei eben zu gering, so ihre Entschuldigung. Das Urteil war zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht bekannt.

http://www.tz.de/muenchen/stadt/prostit ... 71271.html
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

Verordnung: Prostitution in Großenlüder untersagt – Sperrbezirk
Großenlüder (oz/jb) – Im gesamten Gemeindegebiet von Großenlüder ist die Prostitution untersagt. So legt es die jetzt vom Regierungspräsidium Kassel ergangene „Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes im Gebiet der Gemeinde Großenlüder, Landkreis Fulda“ fest. Auf Antrag der Gemeinde hat das Regierungspräsidium das auch als Sperrgebietsverordnung bezeichnete Verbot der Prostitution ausgesprochen.

Die Gemeinde hatte das Verbot beantragt, weil sie Anlass zu der Befürchtung hatte, am Rande des Gemeindegebietes könnte ein Bordellbetrieb entstehen. Anders als in Großstädten kann in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern nur das gesamte Gemeindegebiet zum Sperrbezirk erklärt werden. Die Verordnung wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Über den Veröffentlichungstermin wird die Gemeinde gesondert informiert.

http://www.osthessen-zeitung.de/einzela ... ezirk.html
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

Raum Fulda Kommunen schaffen Sperrgebiete gegen Prostitution

Nachdem sich in einer Gemeinde bei Fulda ein Bordell ansiedeln wollte, ließ der Bürgermeister Prostitution verbieten. Andere Orte ziehen nun nach.

Ware Lust: Prostituierte an einem Straßenstrich. Kommunen in Hessen wollen nun das Geschäft mit der körperlichen Liebe verbieten.

Sex gegen Geld verboten: Im Umland von Fulda wehren sich mehrere Kommunen gegen Prostitution und wollen ihr Gemeindegebiet zum Sperrbezirk erklären lassen. Nachdem eine Kommune Prostitution auf ihrem Gebiet verbot, weil es Hinweise für die Ansiedlung eines Bordells gab, wollen zwei weitere Orte nachziehen.

Die Diskussion begann in der 8500 Einwohner zählenden Gemeinde Großenlüder, nordwestlich von Fulda. Dort hatten laut Bürgermeister Werner Dietrich (parteilos) „gewisse Personen“ starkes Kaufinteresse an ein bis zwei Häusern geäußert. Doch die Bevölkerung lehnte ein Bordell ab. Dietrich sagte, ein Rotlicht-Etablissement sei „unzumutbar“ in der Nähe von Sportplätzen und eines Kindergarten- und Schulzentrums. Zudem wolle man die Ausbeutung von Frauen nicht unterstützen.
Sperrgebiet nur für gesamte Gemeinde möglich

Jetzt haben sich die Nachbargemeinden Wartenberg (Vogelsbergkreis) und Bad Salzschlirf (Landkreis Fulda) die Idee des Sperrgebietes zum Vorbild genommen.

Die Gemeindevertreter in Wartenberg beschlossen einstimmig einen Antrag, das Verbot beim Regierungspräsidium Gießen erwirken zu wollen, sagte Bürgermeister Olaf Dahlmann (SPD) am Freitag und bestätigte einen Bericht der „Fuldaer Zeitung.“

Anders als in Großstädten könne in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern nur das gesamte Gemeindegebiet zum Sperrbezirk erklärt werden, erklärte das Regierungspräsidium.


http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/r ... 07797.html
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

CDU fordert Sperrbezirk für Prostitution

Zum Schutz der Elzer will die CDU der Prostitution einen Riegel vorschieben.


Die Prostitution und der „Straßenstrich“ im Elzer Wald an der Straße zwischen Staffel und Görgeshausen ist vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Jetzt will die Elzer CDU-Fraktion erreichen, dass in der gesamten Gemarkung Elz ein Sperrbezirk für Prostitution eingerichtet wird.

Wie Bastian Hoffmann von der CDU-Fraktion mitteilt, soll in einem Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeindevorstand prüfen, ob Prostitution im Ortsgebiet Elz mittels Einrichtung eines Sperrbezirks verboten werden kann. Im vergangenen Jahr sei Prostitution binnen kürzester Zeit an der Landstraße zwischen Staffel und Görgeshausen zu einem echten Problem geworden, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Achim Schubert. Damit sich im Elzer Ortsgebiet erst gar kein Rotlichtgewerbe ansiedeln könne, sollte das Regierungspräsidium Gießen einen entsprechenden Sperrbezirk einrichten. Schubert betonte, zurzeit seien keine konkreten Entwicklungen in dieser Richtung bekannt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen einerseits und die Wahrung öffentlichen Anstands andererseits lägen aber im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums könnten Gemeinden, anders als Städte, bis zu einer Größe von 20 000 Einwohnern das gesamte Ortsgebiet für Prostitution sperren lassen. Ein entsprechender Antrag sei jüngst im Raum Fulda erfolgreich umgesetzt worden.

http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_u ... 80,1416304
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

„Locker drauf“ beim Anschaffen
Von Arne Löffel

50 bis 70 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet von Wiesbaden werden für Prostitution genutzt.

50 bis 70 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet von Wiesbaden werden für Prostitution genutzt. Auch wenn die Wohnungsprostitution ein Schattendasein fristet, so gibt es klare Regeln.


Dass die gutbürgerliche Landeshauptstadt auch ihre abgründigen Seiten hat, wollen die meisten Wiesbadenerinnen und Wiesbadener gar nicht wissen. Prostitution, so die vorherrschende Meinung, gibt’s nur in den klar erkennbaren Bordellen – und im Frankfurter Bahnhofsviertel. Die Verwaltung sieht das realistischer: „Wir gehen davon aus, dass zwischen 50 und 70 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet für Prostitution genutzt werden“, berichtet Ralf Wagner, persönlicher Referent von Ordnungsdezernent Oliver Franz (CDU), auf Anfrage.

Auch wenn die Wohnungsprostitution ein Schattendasein fristet, so gibt es klare Regeln: „Pro Wohnung darf nur die Hälfte der Räume für das Gewerbe genutzt werden. Außerdem dürfen dort nur Frauen arbeiten, die auch in der Wohnung gemeldet sind“, erklärt Wagner.

Diese 50-Prozent-Regel gilt auch für komplette Häuser. Sprich: Wenn ein Haus sechs Wohnungen hat, dürfen davon nur drei zum Anschaffen genutzt werden. Und von diesen drei Wohnungen wiederum höchstens 50 Prozent. Nur dann, so sieht es das Gesetz vor, darf der Prostitution auch innerhalb des Sperrgebiets nachgegangen werden. Denn, grob gesagt, in der Stadtmitte sind Bordelle oder ähnliche Betriebe verboten.

Unter dieser Prämisse erregte das Haus Nerostraße 7 Verdacht. Von außen betrachtet erscheint es, als würden mindestens zwei von drei Wohnungen zur Prostitution genutzt. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gastronomie, die Rollläden an den darüber befindlichen Wohnungen sind stets heruntergelassen und die einzigen beschrifteten Klingelschilder weisen die Bewohner als „Ladies“ und eine Wohngemeinschaft namens „Angel“ aus.
Nichts passiert

Die Linken-Stadtverordnete Manuela Schon hatte bereits am 6. Mai in einem Schreiben an die Stadtverwaltung, das dieser Zeitung vorliegt, auf den sich aufdrängenden Verdacht hingewiesen. Im Verteiler waren Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD), Gesundheitsdezernent Axel Imholz (SPD), Sozialdezernent Arno Goßmann (SPD) und Ordnungsdezernent Oliver Franz, außerdem die Leiterin des Frauenreferats, ein zuständiger Fachmann im Ordnungsamt, die Polizei und der Verein „Frauenrecht ist Menschenrecht“ (FIM). Antwort bekam Schon zunächst von Gerich, der das Schreiben dem Ordnungsamt weitergegeben habe.

Das Ordnungsamt teilte Schon mit, dass zusätzliche Überprüfungen der Terminwohnungen wegen fehlendem Personal kurzfristig nicht möglich seien. Die Polizei antwortete sinngemäß, dass die Beamten die von Schon gemachten Angaben prüfen, sich bei der Einsatzkonzeption aber nicht in die Karten schauen lassen möchten.

Passiert ist also erstmal nichts. Zumindest nicht, so lange sich nicht diese Zeitung für den Fall interessierte und mit Schons Informationen erneut an das Ordnungsdezernat herantrat. Binnen weniger Tage setzte das Ordnungsamt doch noch für den gestrigen Freitag eine Nachkontrolle an, laut Wagner erfolglos. „Die Kollegen haben niemanden angetroffen“, teilte der Referent des Ordnungsdezernats mit.

Zur Überprüfung dieser Information suchte diese Zeitung die Telefonnummer der Angel-WG aus dem Internet heraus. Ein Redakteur gab sich bei den Damen in der Nerostraße am Telefon als Kunde aus und fragte, ob sie da seien und er schnell vorbeikommen könne. „Ja, wir sind da. Bis gleich“, lautete die unbeschwerte Antwort.

Der Leiter der Stadtpolizei und stellvertretende Amtsleiter, Hans-Peter Erkel, gab sich am Telefon verblüfft von diesem Recherche-Ergebnis. „Wir haben da den ganzen Vormittag angerufen, da war keiner da“, beteuerte er. Wie sich herausstellte, hatte das Ordnungsamt aber eine veraltete Telefonnummer gewählt. „Es ist übrigens nicht so, dass wir die Kontrollen bei den Damen ankündigen würden. Wir geben uns mit maskierter Nummer auch als Kunden aus und wollen mit dem Anruf nur vermeiden, dass wir umsonst hinfahren“, erklärt Erkel den Vorab-Check am Telefon und berichtet, dass die anschließende Kontrolle am Freitagnachmittag keinen Grund zur Beanstandung ergeben habe.



Dabei erzählt er, dass die Angel-WG durchaus eine Vorgeschichte hat: Erst im April seien vom Ordnungsamt dort drei statt der zugelassenen zwei Frauen angetroffen worden. Nach der Beanstandung des Ordnungsamts sei die Wohnung der „Ladies“ von den Betreibern aufgegeben worden und die „Angels“ seien nun einen Stock tiefer anzutreffen. Unter „neuer“ Geschäftsführung und mit zwei Frauen, die in der Wohnung anschaffen gehen. Lediglich die Internet-Seite, so hätten es die Damen gestern gegenüber den Kontrolleuren behauptet, habe man übernommen.

Damit, so Erkel, sei im Sinne der Wohnungsprostitution nichts zu beanstanden, da nur eine von drei Wohnungen zum Anschaffen genutzt werde. Auf die Spekulation, dass womöglich nur die Strohmänner oder -frauen in der Geschäftsführung ausgetauscht wurden, will sich Erkel nicht einlassen. „Da liegen uns keine Beweise vor“, betont er am Telefon.

Über die Zustände in der Wohnung und die Verfassung der dort arbeitenden Frauen könne das Ordnungsamt nichts Schlechtes sagen. „Die Damen sind locker drauf, meist sehr gebildet, sprechen mehrere Sprachen und sagen uns, dass sie durchaus wussten, dass sie ihr Geld in Deutschland im Gewerbe verdienen werden“, berichtet Erkel. Verängstigte oder misshandelte Frauen habe das Amt bei den regelmäßigen Kontrollen schon seit mehreren Jahren nicht mehr angetroffen.

„Die Zwangsprostitution ist aber auch ein Straftatbestand, um den sich die Polizei und nicht das Ordnungsamt kümmert. Wir kontrollieren lediglich die Vorgaben der Sperrgebietsverordnung“, so Erkel. Wenn die Kontrolleure Hinweise auf soziale Missstände fänden, dann würden sie die Augen nicht verschließen.

Im Fox-Haus in Kastel hätten sich klare Hinweise darauf finden lassen. „Hinweise sind zum Beispiel Kameras, die jeden Besucher filmen, um die Zahl zu kontrollieren. Oder Unterlagen, in denen festgehalten wird, wie viel an wen abgegeben wurde.“ Daher sei das Fox-Haus nun auch geschlossen.

Einige der Prostituierten, die noch im Fox-Haus unter Zwang arbeiteten, sind laut Werbe-Anzeigen im Netz immer noch in Wiesbaden aktiv. Eine von ihnen in der Nerostraße 7

http://www.fr-online.de/wiesbaden/prost ... easer.html

Interessant ist an diesem Artkel, der öffentlich geäußerte Statement von Ralf Wagner, persönlicher Referent von Ordnungsdezernent Oliver Franz (CDU).
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

RP lehnt Sperrbezirk in Herten ab


Auch auf dem Süder Straßenstrich in Herten wurden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Prostitution ist dort nun schon ab 20 Uhr erlaubt und nicht erst – wie im Sommer – ab 22 Uhr. Bei der zeitlichen und örtlichen Beschränkung des Sperrbezirks wird es auch bleiben.

Der erneute Vorstoß der Stadt Herten, die Verordnung auszuweiten, wurde von der Bezirksregierung Münster abgelehnt. Im vergangenen Jahr beantragten die Städte Herten und Gelsenkirchen angesichts der zunehmenden Prostitution im Bereich Gelsenkirchener Straße/Münsterstraße stadtweite Sperrbezirke. Die Bezirksregierung erklärte Herten aber nur teilweise und nur tagsüber zur Verbotszone.

Die Regelung gilt seit dem 5. Januar dieses Jahres. Im August entschied jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Stadt Dortmund in ihrem gesamten Gebiet die Straßenprostitution verbieten dürfe. Vor diesem Hintergrund hatte die Hertener CDU gefordert, dass die Stadt Herten einen zweiten Anlauf für einen allumfassenden Sperrbezirk starten solle.

Im September beschloss der Rat, so zu verfahren. Doch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde hat den Antrag nun erneut abgelehnt. Es bleibt demnach bei den bestehenden Regeln. Auf Anfrage betont Christiane Klein aus der Pressestelle der Bezirksregierung in Münster, dass jeder Sperrbezirk eine Einzelfallentscheidung sei. Die Straßenprostitution in Dortmund sei mit der Situation in Herten nicht zu vergleichen.

Im Übrigen, so Klein, habe die Stadt Herten in ihrem Antrag keine konkreten Vorfälle oder Entwicklungen dargelegt, die einen stadtweiten Sperrbezirk rechtfertigen. „Insbesondere wurden keine Vorkommnisse nachgewiesen, bei denen Kinder oder Jugendliche gefährdet waren.“ Genau das sei jedoch ein wesentlicher Faktor für den Erlass eines Sperrbezirks.



http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 51076.html
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Beitrag von fraences »

- BAD SALZSCHLIRF
Prostitution verboten
Gemeinde hat Angst vor möglichen Bordelleröffnungen


Das Regierungspräsidium Kassel hat für das Gebiet der Gemeinde Bad Salzschlirf eine Verordnung zum Verbot der Prostitution erlassen. Diese auch Sperrgebietsverordnung genannte Maßnahme zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Gebiet der Gemeinde tritt in Kürze mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

Die Gemeinde hatte den Erlass dieser Verordnung beantragt, weil in der Nachbargemeinde Großenlüder ebenfalls eine solche Verordnung gilt und ein Ausweichen auf Bad Salzschlirf befürchtet wurde. Die Nähe der Bundesstraße 254 und Leerstände von Pensionen und Hotels – so die Überlegung – könnten das Interesse von Personenkreisen wecken, die Bordellbetriebe errichten wollen. Das ist mit der Verordnung nicht mehr möglich.

Während in Großstädten zur Eindämmung der Prostitution nur für bestimmte Straßen, Wege und Plätze eine Sperrgebietsverordnungen erlassen werden kann (Verbot der sogenannten Straßenprostitution), gelten diese Verordnungen in kleineren Gemeinden immer für das gesamte Gemeindegebiet.

http://osthessen-news.de/n11518979/geme ... ungen.html
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fraences
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

Beitrag von fraences »

Gericht entscheidet zugunsten der Prostituierten


Vier Damen aus diesem Haus sorgen dafür, dass die Sperrgebietsordnung gekippt wird.


Friedrichshafen / flo Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die neue Sperrgebietsverordnung der Stadt Friedrichshafen für unwirksam erklärt. Eine Revision ist nicht zugelassen.



Vier Prostituierte aus dem City Tower (ehemaliges Panzerhochhaus) in Friedrichshafen hatten dieses sogenannte Normenkontrollverfahren im Frühjahr 2014 auf den Weg gebracht. Beklagte war das Regierungspräsidium Tübingen, das als zuständige Behörde die im Häfler Rathaus entworfene Neufassung der Sperrbezirksverordnung genehmigt hatte. Die vier Damen begründeten ihren Gang vor den VGH mit dem drohenden Verlust ihrer Existenzgrundlage. Die am 25. Juni 2013 in Kraft getretene Sperrbezirksverordnung verbietet jede Form von Prostitution im Stadtgebiet von Friedrichshafen. Vom Verbot ausgenommen sind bereits bestehende Bordelle und sogenannte Toleranzzonen in Gewerbegebieten. Dort, so argumentierten die Damen, sei es aber durch das knappe Angebot nicht möglich, entsprechende Räume anzumieten.




Ganz überraschend kam der Richterspruch nicht. Ein Etappensieg war den Prostituierten bereits am 6. Juni 2014 gelungen. Damals hatte der VGH mit einer einstweiligen Anordnung die neue Sperrbezirksverordnung aufgehoben. Zuvor hatte die Stadtverwaltung im Januar 2014 die vier Frauen unter Strafandrohung aufgefordert, die Ausübung der Prostitution einzustellen.

Keine Stellungnahme des Regierungspräsidiums

Ein Sprecher des Regierungspräsidiums erklärte, dass seine Behörde erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle, bevor es eine Stellungnahme gibt. Dieselbe Reaktion kam von der Stadt, die sich dann mit dem Regierungspräsidium über das weitere Vorgehen abstimmen will.

http://www.schwaebische.de/region_artik ... d,310.html
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Tanja_Regensburg
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

So sehr ich mich für die Kolleginnen freue, dass sie das durchgekämpft haben, bin ich aber überzeugt, der Triumph ist nur von kurzer Dauer. Spätestens wenn das neue Gesetz in Kraft tritt sind das "illegale Arbeitsplätze" da ihnen die Stadt dann die Konzession verweigern kann und wahrscheinlich auch verweigert.