Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution

Abgesehen vom Fehlen der nötigen Hilfsinstitutionen für Sexworker findet hier auch alles Platz, was ihr an bestehenden Einrichtungen auszusetzen habt oder loben wollt
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annainga
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Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution

Beitrag von annainga »

http://www.stadt-kassel.de/probuerger/p ... ukt_ID=396
http://www.stadt-kassel.de/cms05//diens ... index.html

ohne kommentar .....
Stadt Kassel Homepage hat geschrieben:Verbotene Prostitution


Beschreibung der Leistung

Bearbeiten von Anzeigen gegen Prostituierte, die der Prostitution in Gebieten nachgehen, in denen die Prostitution verboten ist.

Sie fühlen sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt? Wir können Ihnen telefonisch Auskunft darüber geben, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist! Ist die Prostitution verboten, können Sie die Polizei anrufen und bitten, die Person zu ermitteln und bei uns anzuzeigen. Ist Ihnen die Person selbst bekannt, können Sie diese auch direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich in unseren Diensträumen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeige zur Person mit Angaben über Ort, Datum, Uhrzeit und die Geschehnisse
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Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

§120 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) vom 19.02.1987 (BGBL I Seite 602ff) und der Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Stadt Kassel vom 25.01.1983 (StAnz Land Hessen Nr.7 vom 14.02.1983 Seite 529ff)
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Wie sind die Öffnungszeiten?

Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
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Wer ist für Sie zuständig?

Herr Mario Töpfer

Hansa-Haus
Zimmer 210
Kurt-Schumacher-Straße 29
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-3043
Fax: 0561 / 787-3209
E-Mail: mario.toepfer@stadt-kassel.de




Weitere Sammelthemen:

Woran erkennt man eine Sexarbeiterin? - Anzeigen und Verdächtigungen gegen Sexworker:
viewtopic.php?t=6750

Prostitutionskontrolle per Baurecht:
viewtopic.php?t=1226

Prostitutionskontrolle per Sperrbezirksverordnungen:
viewtopic.php?t=3270

[nachgetragen Marc]

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certik
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Beitrag von certik »

Interessant ist, dass alle angegebenen Rechtsgrundlagen aus der Zeit vor Inkraft treten des Prostitutionsgesetzes stammen.
Es ist somit fraglich, ob Bussgeldbescheide vor einem Gericht Bestand hätten.
Ich würde jeder betroffenen SW raten, sich an eine Huren(selbst)hilfeorganisation zu wenden und das rechtlich prüfen zu lassen. Das gilt selbstverständlich für das gesamte Bundesgebiet und nicht nur für Kassel.
Ich weiss zumindest von einem schwebenden Verfahren vor einem Obersten Verwaltungsgericht und nehme an, dass es da zu einem Grundsatzurteil kommen wird, das die Bundesländer und Kommunen dazu zwingen wird ihre Gesetze und Verordnungen dem neuen Prostitutionsgesetz anzupassen.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Defstar54
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Beitrag von Defstar54 »

Oje, da sind wieder Moral und Anstandswächter am Werk. Nach meiner jetzigen Einschätzung dürften die Rechtsgrundlagen nach dem ProstG keinen Bestand haben. Mit § 120 OwiG weiß ich es noch nicht.
Ich frage mich, wie dort in Kassel jemand belästigt wird?
Ich gehe mal von einem behördlichen "Schnellschuß" aus...

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annainga
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Beitrag von annainga »

Ärger um rote Laternen
Zunehmende Wohnungsprostitution wird in mehreren Stadtteilen mit Sorge betrachtet

Von Jörg Steinbach

kassel. "Da kommen immer viele Männer", erzählt der Zehnjährige. Die klingeln an einer Wohnungstür im ersten Stock des Mehrfamilienhauses an der Leipziger Straße in Bettenhausen. Dort bieten zwei Prostituierte ihre Dienste an. Die türkische Familie, die mit im Haus wohnt, will jetzt ausziehen. Ebenso ein weiterer Mieter: "Das ist nichts mehr für uns hier", sagt er.

Vielleicht kann der Hauseigentümer seine Mieter noch umstimmen. Die Prostituierten "setze ich jetzt vor die Tür", sagt er. Die beiden Frauen hätten einen regulären Mietvertrag abgeschlossen. "Mir kam das gleich komisch vor damals", sagt der Hausbesitzer. Nach den Beschwerden der anderen Mieter "habe ich denen gesagt, dass sie ausziehen müssen". Der Vermieter will nicht, dass in seiner Wohnung angeschafft wird: "Ich möchte Frieden im Haus haben."

Ob das gelingt, darauf hat der Ortsbeirat Bettenhausen ein Auge. Dort haben die Mitglieder die zunehmende Wohnungsprostitution im Stadtteil als Gefahr erkannt. "Wir haben das unter Beobachtung", sagt Ortsvorsteher Peter Tippmann (Werbegemeinschaft). Vom Platz der Deutschen Einheit bis weit hinter den Leipziger Platz sind in vielen Häusern an der Leipziger Straße immer mehr rote Laternen zu sehen. "Das darf sich nicht weiter in Bettenhausen ausbreiten", fordert die stellvertretende Ortsvorsteherin Birgit Matzel (SPD): "Ich halte das für eine Gefahr vor allem für die Kinder."

Nicht nur in Bettenhausen wollen Kommunalpolitiker, Bürger und Geschäftsleute der zunehmenden Wohnungsprostitution einen Riegel vorschieben. In Rothenditmold regt sich Widerstand, ebenso in der Nordstadt, wo an der Holländischen Straße viele Häuser ins Rotlichtmilieu abrutschen. Aber auch an der Friedrich-Ebert-Straße im Westen oder an der Mönchebergstraße nahe des Kasseler Klinikums gibt es Probleme.

Die Chancen, dem Treiben Einhalt zu gebieten, stehen indes schlecht. Verboten ist die Prostitution nur in kleinen Bezirken in der Innenstadt und am Hauptfriedhof (siehe Grafik) sowie in eher seltenen reinen Wohngebieten. Seit die Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, müssen Frauen, die dem Gewerbe in Wohnungen nachgehen, lediglich beim Finanzamt ihr Einkommen melden.

"Uns sind die Hände gebunden", sagt im städtischen Ordnungsamt Hartmut Bierwirth. Früher reichte es noch, wenn Kinder im Mietshaus lebten, um den Gewerbedamen Einhalt zu gebieten. "Das ist heute nicht mehr so", erklärt Bierwirth. Die "liberalisierte Rechtsprechung" habe da vieles verändert.

Mithilfe der bestehenden Sperrbezirke lasse sich Wohnungsprostitution jedenfalls nicht verhindern. Die Stadtverordneten könnten per Beschluss die Zone des absoluten Verbots vergrößern. Für die ganze Stadt darf das aber nicht geschehen. Und so würden die Probleme möglicherweise nur in andere Stadtbezirke verlagert. HINTERGRUND

23.03.2007

http://www.hna.de/kasselindex/00_200703 ... ernen.html

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annainga
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Beitrag von annainga »

wie könnte eine sw, die wohnungsprostitution macht, erfahren, ob man im sperrbezirk wohnt? gibt es eine auflistung? für großstädte kenne ich solche karten, gibt´s die auch für ländliche bereich?
liebe grüße von annainga

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annainga
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Beitrag von annainga »

"Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Prostitution ausnahmsweise verboten ist.

Grundsätzlich ist die Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch die Ausübung der Prostitution in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnung verbieten. Die Ermächtigungsgrundlage dafür ist § 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Danach dürfen die Landesregierungen die Ausübung der Prostitution zum Schutz des öffentlichen Anstandes und der Jugend verbieten

im gesamten Gebiet einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern,
in einem bestimmten Teil einer Gemeinde mit über 20.000 Einwohnern oder
in einem bestimmten Teil eines gemeindefreien Gebietes (siehe dazu: Landkreis).
Das Verbot kann auf bestimmte Tageszeiten beschränkt sein. Der Begriff "Ausübung" umfasst dabei die Prostitution selbst und auch deren Anbahnung. Verstöße können verfolgt werden als Ordnungswidrigkeit nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) oder als Straftat nach § 184d des Strafgesetzbuchs (StGB).

Sperrgebietsregelungen sind umstritten, da sie im Verdacht stehen, den Konkurrenzdruck zwischen Prostituierten auf kleinem Gebiet zu steigern und damit die Abhängigkeit der Prostituierten von Zuhältern zu erhöhen."

wikipedia

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Marc of Frankfurt
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Prostituion und Raum

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das Gegenteil von Sperrgebiet heißt Toleranzzone. Das sind dann die Ghettos der sog. Rotlichtviertel, die die Männer, Voyeure und Medien wie die Motten anlocken.

Ich nehme an, daß Prostitution großflächig meistens verboten und auch räumlich nur in Ausnahmen toleriert wird. Da würde ich mal gerne eine landesweite Karte/Studie sehen. Ausnahme war bisher Berlin ohne Sperrgebietsverordnung. Da gibt es jetzt aber besagte Strategie von Bauämtern i.V.m. herrschender Rechtsprechung gegen kleine Wohnungsbordelle.





In Frankfurt gab es mal eine Auseinandersetzung, da hat eine Betreiberin nachgewiesen, daß die Stadt mit ihrer Sperrgebietsverordnung die Quote von mindestens xx % der Stadtfläche als Toleranzzone nicht eingehalten hat. Somit müßte ihr der Standort für ihren FFK-Betreib sogar im Sperrgebiet genehmigt werden.

Manche Toleranzzone z.B. der Frankfurter Straßenstrich ist dort verortet worden, wo keine Menschenseele wohnt am Hafen und am Autobahnzubringer. Daher sind die anschaffenden Frauen daher dort eher Gewaltübergriffen ausgesetzt, als im Bahnhofsviertel, wo zwar die Straße Verbotszone ist, aber der Strich seit Jahrzehnten defakto stattfindet. Allerdings können sie dort nur "arbeiten" unter ständiger psychicher Anspannung und Bedrohung eine Anzeige incl. Bußgeldstrafe zu bekommen.

Sperrgebiete sind das geographische Absondern des Fremden ins Außen.

Vgl. Ghetto Judengasse. Das gibt es in Frankfurt auch und zwar mit dem Geburtshaus der Rothschilds ...





Fachbuch von Cora Molloy
Gründerin von HWG e.V., nach Hydra der zweitältesten deutschen Hurenorganisation in Frankfurt am Main.
Vorgängerorganisation von Tamara, DonaCarmen und IDH in Frankfurt.

HWG = Huren Wehren sich Gemeinsam
politischer Name des eingetragenen Vereins gegen das offizielle:
HWG = Personen mit Häufig Wechselnde Geschlechtspartnern (Etikett/Stigma der Gesundheitsverwaltung für Prostituierte).





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 08.11.2007, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.

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annainga
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Beitrag von annainga »

"Sie fühlen sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt? Wir können Ihnen telefonisch Auskunft darüber geben, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist! Ist die Prostitution verboten, können Sie die Polizei anrufen und bitten, die Person zu ermitteln und bei uns anzuzeigen. Ist Ihnen die Person selbst bekannt, können Sie diese auch direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich in unseren Diensträumen."

dieser aufruf zur anzeige hat mich besonders gestört. inzwischen habe ich mit einem herrn vom ordnungsamt telefoniert. er äußerte mir gegenüber die bitte, einen verbesserungsvorschlag zu unterbreiten.

liebe grüße von annainga

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Richtig. Aber die Stadt soll erstmal mehr Anstrengungen zeigen:



Wo ist die Informationsseite der Stadt, die Berufsberatung zur Prostitution gibt?

Wo ist die Informationsseite der Stadt, die Kaufberatung (Verbraucherschutz) zur Prostitution gibt?

Wo ist der online-Stadtplan zur Prostitution mit Toleranzzonen und Sperrgebieten, Beratungsstellen und Ämtern?

Wo ist das online-pdf mit den relevanten Verordnungen, Ratsbeschlüssen und Formularen?

Wo ist die Hilfeseite der Stadt, die Nachbarschaftshilfe für Quatiere mit Prostituierten und Nichtprostituierten anbietet?

Wo ist die Hilfezeite der Stadt, die Qualifizierungsangebote für Frauen und Prostituierte anbietet (Inkl. Kinderbetreuung, Karriereberatung, Professionalisierungsberatung und Beratung über Aufbaukarrieren nach einer evt. Prostitutionszeit?

Wo ist die Seite des Gesundheitsamtes, die Tips für sexaktive Mitbürger gibt und auch das Thema Prostitution nicht totschweigt?

Wo ist die ... . Dir fällt sicher auch noch was ein.





Kann es sein, dass du/wir ihn und vergleichbare Amtspersonen konkreter ansprechen müssen, damit er eine bewertbare Aussage trifft?





.

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Beitrag von annainga »

lieber marc,
ob ich deinen beitrag einfach mal als email weiterleite? also, so offen war der herr nicht. aber kommunikationsbereit. und ich weiß das durchaus zu schätzen. immerhin stehen wir im dialog, wenn mich auch mein gefühl nicht loslässt, dass es ihm eher unangenehm ist. ich halte dich/euch auf dem laufenden.
liebe grüße, annainga

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Beitrag von annainga »

Skandal im Sperrgebiet



Eigentlich ist Prostitution seit Inkrafttreten des ProstG am 1.1.2002 in Deutschland vollkommen legal. Aber mit Sperrgebietsverordnungen können Länder und Kommunen die
Bestimmungen des Bundesgesetzes teilweise aushebeln. Behörden können Prostitution
in bestimmten Zonen verbieten – recht willkürlich.

Beispiel Dresden: Hier wurde fast das gesamte Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklärt. Somit ist faktisch jegliche Form der Prostitution verboten, nicht nur auf der Straße, sondern
auch in Wohnungen. Die Polizei wertet entsprechende Annoncen in Tageszeitungen aus
und fordert bei Razzien die BetreiberInnen der Modellwohnungen auf, das Sperrgebiet
mit ihrem Gewerbe innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung werden
hohe Bußgelder verhängt.

Beispiel Hamburg: Straßenprostitution ist eigentlich im gesamten Stadtgebiet verboten.
Eine Ausnahme sind die Reeperbahn sowie einige Straßen im Stadtteil St. Pauli. Dort
dürfen Prostituierte von 20 Uhr bis 6 Uhr auf der Straße stehen und Passanten auch
aktiv ansprechen (kobern). Im Stadtteil St. Georg ist die Sperrgebietsverordnung nicht
aufgehoben, trotzdem stehen hier den ganzen Tag über Prostituierte auf den Straßen.
Ein Mitarbeiter der Milieuaufklärung in Hamburg St. Georg erklärt, dass die Sperrgebietsverordnung genutzt wird, um Prostituierte mit illegalem Aufenthaltsstatus ausfindig zu machen und abzuschieben.
Die Bordell- und Wohnungsprostitution ist in ganz Hamburg erlaubt. Sie wird nur dann
geahndet, wenn Wohnraum zu Gewerberaum zweckentfremdet wird.

Beispiel Stuttgart: Die Sperrgebietsverordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet. Allerdings steht inmitten der Innenstadt das Drei-Farben-Haus, ein Laufhaus, in dem über
80 Prostituierte ihre Dienste anbieten. Animation in den Fenstern werde nicht geahndet, sagt der Leiter der Ermittlungsgruppe Prostitution, sehr wohl aber aktive Animation vor dem Haus oder aus den Fenstern heraus.
Mit Bußgeldern geht die Polizei gegen den illegalen Straßenstrich im Bohnenviertel
(Innenstadt) vor. Hier werden Bußgeldbescheide auch an Freier per Post nach Hause
geschickt. „Schweden light“ nennt die Polizei in Stuttgart dieses Modell.

http://www.arbeitsplatz-prostitution.de ... eInnen.pdf

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Beitrag von annainga »

ein interessanter artikel über wohnungsprostitution in vorarlberg:

http://www.echoonline.at/index.php?we_objectID=3023

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Beitrag von annainga »

Sehr geehrter Herr Bierwirth,

danke, für Ihre Bereitschaft eines Verbesserungsvorschlages, der folgendermaßen aussehen könnte:

Sie fühlen sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt?

Grundsätzlich ist die Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch die Ausübung der Prostitution in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnung verbieten (Sperrbezirk: Gebiet, in dem die Prostitution ausnahmsweise verboten ist).

Sperrgebietsregelungen sind umstritten, da sie im Verdacht stehen, den Konkurrenzdruck zwischen Prostituierten auf kleinem Gebiet zu steigern und damit die Abhängigkeit der Prostituierten von Zuhältern zu erhöhen.

Nachbarn und Vermieter haben meist nichts gegen das Wohnungsprostitutionsgewerbe, wenn es ruhig und seriös ausgeübt wird. Trotzdem werden immer mehr Wohnungsbordelle geschlossen. So viele, dass die betroffenen Frauen heute an die Öffentlichkeit gehen. Ihre Befürchtung: Wenn Sexarbeit aus den Wohn- und Mischgebieten verdrängt wird in wenige, rare innerstädtische Kerngebiete, vor allem aber in Gewerbegebiete am Stadtrand, wo eine der Frau Sicherheit bietende Infrastruktur fehlt, haben die Zuhälter leichtes Spiel.

Informieren Sie sich bitte objektiv über das Thema Prostitution (z.B. beim Gesundheitsamt oder Madonna e.V. oder www.sexworker.at) und bemühen Sie sich bitte um Toleranz bis hin zu der Vision, dass wir alle Menschen einen Platz in dieser Gesellschaft haben.


Mit freundlichen Grüßen


Als zusätzliche Anregung ihrer Seiten „Rathaus-online“:

• Berufsberatung für Sexarbeiter seitens der Stadt
• Informationsseite (Kaufberatung, Verbraucherschutz)
• online-Stadtplan zur Prostitution mit Toleranzzonen und Sperrgebieten, Beratungsstellen und Ämtern
• online-pdf mit den relevanten Verordnungen, Ratsbeschlüssen und Formularen
• Hilfeseite der Stadt, die Nachbarschaftshilfe für Quartiere mit Prostituierten und Nichtprostituierten anbietet
• Hilfeseite der Stadt, die Qualifizierungsangebote für Frauen und Prostituierte anbietet (Inkl. Kinderbetreuung, Karriereberatung, Professionalisierungsberatung und Beratung über Aufbaukarrieren nach einer evt. Prostitutionszeit)
• Seite des Gesundheitsamtes, die Tipps für sexaktive Mitbürger gibt und auch das Thema Prostitution nicht totschweigt

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Gut der Brief. Den würde ich so unterschreiben.

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Beitrag von annainga »

danke marc,

darauf habe ich gewartet. der brief ist eine zusammenstellung mehrerer guter beiträge, die ich hier, unter anderem bei dir, gefunden habe.

schön, dass es dieses forum mit seinen vielen informativen seiten, mit seinen vielen interessanten usern, mit seinen vielen engagierten mitarbeitern (moderatoren, administrator) gibt.

liebe grüße an euch, annainga

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Marc of Frankfurt
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Totenliste

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.12.2011, 05:14, insgesamt 14-mal geändert.

Defstar54
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Beitrag von Defstar54 »

Nanana,

von den "nicht seltenen Fällen" habe ich bislang nichts gehört.
Sicherlich ist auch ein Suizid (Selbstmord - das Wort hat die Bild Zeitung erfunden) zu viel. Jedoch diesen als (alleinige) Folge einer Razzia oder Überprüfung, oder was auch immer anzusehen, halte ich für weit hergeholt.
Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass meist mehrere Faktoren zusammenkommen müssen, damit es zu einem Suizid kommt.

@ annainga: Auf die Reaktion des Briefes bin ich sehr gespannt.

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Mitverantwortung des Staates bzw. der Exekutive

Beitrag von Zwerg »

Defstar54 hat geschrieben:Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass meist mehrere Faktoren zusammenkommen müssen, damit es zu einem Suizid kommt.
Hi Defstar54!

Mag so sein, aber ist es nicht trotzdem erschütternd, wenn die Ausübung der Staatsgewalt "mit" ein Grund ist, dass Jemand die größte Verzweiflungstat begeht, die man sich vorstellen kann, sich das Leben zu nehmen?

Nicht falsch verstehen! Ich verneine die Anarchie - ich befürworte die Gesetzgebung (obwohl ich selbst eine Zeit lang "Spielball" der Exekutive war) - das Problem sind, für mich und nicht nur für mich, oftmals die Ausübenden. Ich kenne mehrere Fälle, wo Jemand auf Grund einer staatlichen Sanktion in den Selbstmord getrieben wurde (und zwar nicht aus der Bildzeitung).

Ich erlaube mir, hier einen meiner Gedanken niederzuschreiben, der die Problematik, aus meiner Sicht der Dinge ein wenig umreißt: Das Urteil des obersten Gerichtshofes in Österreich, welches die Prostitution als "sittenwidrig" bezeichnet hat, brachte unermesslichen Druck auf alle Prostituierten dieses Landes. Dadurch wurden sämtliche SexarbeiterInnen in eine Grauzone gedrängt aus der nur ganz wenige es geschafft haben, für sich einen Weg zu finden, legal zu arbeiten. Viele haben es nicht geschafft und ich behaupte das Viele daran zerbrochen sind, oder Heute unter Bedingungen arbeiten (weil von windigen Agenturen oder Zuhältern ausgenutzt), die unzumutbar und menschenunwürdig sind. Für manche mag das "weit hergeholt" sein, für die Betroffenen ist dies die Realität.

Der Hoffnungsschimmer für mich ist, dass Organisationen bzw. Veranstaltungen, wie die "Fachtagung Prostitution", SOPHIE und noch Einige mehr es geschafft haben eine Politiker wachzurütteln und hoffentlich wird es diese diskriminierende Formulierung im Gesetz in naher Zukunft nicht mehr geben.

Christian

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Beitrag von annainga »

du sprichst mir aus dem herzen, christian

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Beitrag von Zwerg »

Sex oder Massage

Eine Frau aus dem Landkreis Eichstätt hat sich gestern wegen Prostitution vor dem Ingolstädter Amtsgericht verantworten müssen.

Ein Polizist sagte aus, dass er an Fasching zwei Mal als verdeckter Ermittler mit der 44-Jährigen über sexuelle Dienstleistungen gesprochen hat. Die beiden hätten sich auf eine halbe Stunde für 110 Euro geeinigt. Die gelernte Masseurin stritt die Tat ab. Sie arbeite zwar als Animierdame in dem Nachtlokal, aber nur weil sie nach einer Trunkenheitsfahrt zur Zeit keinen Führerschein besitze. Deshalb könne sie ihrer Tätigkeit als Haushaltshilfe bei einem Rechtsanwalt nicht nachgehen. Mit Sex habe das aber nichts zu tun, außerdem würde sie ihre Ehe nicht aufs Spiel setzen. Das Amtsgericht stellte den Fall ein, weil es der Frau keinen Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung nachweisen konnte.

http://www.kanal8-ingolstadt.de/default ... News=81128

------- ist zwar ein wenig off-topic, passt aber doch zum Thema---