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Stadt Kassel Homepage hat geschrieben:Verbotene Prostitution
Beschreibung der Leistung
Bearbeiten von Anzeigen gegen Prostituierte, die der Prostitution in Gebieten nachgehen, in denen die Prostitution verboten ist.
Sie fühlen sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt? Wir können Ihnen telefonisch Auskunft darüber geben, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist! Ist die Prostitution verboten, können Sie die Polizei anrufen und bitten, die Person zu ermitteln und bei uns anzuzeigen. Ist Ihnen die Person selbst bekannt, können Sie diese auch direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich in unseren Diensträumen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige zur Person mit Angaben über Ort, Datum, Uhrzeit und die Geschehnisse
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Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
§120 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) vom 19.02.1987 (BGBL I Seite 602ff) und der Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Stadt Kassel vom 25.01.1983 (StAnz Land Hessen Nr.7 vom 14.02.1983 Seite 529ff)
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Wie sind die Öffnungszeiten?
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
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Wer ist für Sie zuständig?
Herr Mario Töpfer
Hansa-Haus
Zimmer 210
Kurt-Schumacher-Straße 29
34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3043
Fax: 0561 / 787-3209
E-Mail: mario.toepfer@stadt-kassel.de
Weitere Sammelthemen:
Woran erkennt man eine Sexarbeiterin? - Anzeigen und Verdächtigungen gegen Sexworker:
viewtopic.php?t=6750
Prostitutionskontrolle per Baurecht:
viewtopic.php?t=1226
Prostitutionskontrolle per Sperrbezirksverordnungen:
viewtopic.php?t=3270
[nachgetragen Marc]