LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
28.06.2016
ITALIENER UND SERBE IN HAFT
ZWEI GESUCHTE PROSTITUIERTEN-GEWALTTAETER GESCHNAPPT
Erfolg fuer die Tiroler Polizei: Den Beamten gingen zwei gesuchte Sex-Taeter in die Falle. Ein 49-jaehriger Italiener soll 2013 und 2016 jeweils eine Prostituierte bedroht haben, eine Frau wollte er sogar ueberfahren. Ein Serbe (25) versuchte vergangene Woche zwei Sex-Arbeiterinnen zu entfuehren.
Weiterlesen auf:
www.heute.at/news/oesterreich/Zwei-gesu ... 55,1306759
____________________________________________
ILLEGALE SEXSZENE
PROSTITUIERTEN-SCHRECK: BRUTALE FREIER IN U-HAFT!
Paukenschlag in der illegalen Strassenstrich-Szene in Innsbruck! Die Polizei forschte zwei brutale Freier aus, die unabhaengig voneinander Sexarbeiterinnen misshandelt und teils sogar aus dem fahrenden Auto geworfen haben sollen. Einer der Verdaechtigen wurde nach einem Mordversuch in Seefeld bereits seit Jahren gesucht.
Weiterlesen auf:
www.krone.at/tirol/Prostituierten-Schre ... ory-517479
ITALIENER UND SERBE IN HAFT
ZWEI GESUCHTE PROSTITUIERTEN-GEWALTTAETER GESCHNAPPT
Erfolg fuer die Tiroler Polizei: Den Beamten gingen zwei gesuchte Sex-Taeter in die Falle. Ein 49-jaehriger Italiener soll 2013 und 2016 jeweils eine Prostituierte bedroht haben, eine Frau wollte er sogar ueberfahren. Ein Serbe (25) versuchte vergangene Woche zwei Sex-Arbeiterinnen zu entfuehren.
Weiterlesen auf:
www.heute.at/news/oesterreich/Zwei-gesu ... 55,1306759
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ILLEGALE SEXSZENE
PROSTITUIERTEN-SCHRECK: BRUTALE FREIER IN U-HAFT!
Paukenschlag in der illegalen Strassenstrich-Szene in Innsbruck! Die Polizei forschte zwei brutale Freier aus, die unabhaengig voneinander Sexarbeiterinnen misshandelt und teils sogar aus dem fahrenden Auto geworfen haben sollen. Einer der Verdaechtigen wurde nach einem Mordversuch in Seefeld bereits seit Jahren gesucht.
Weiterlesen auf:
www.krone.at/tirol/Prostituierten-Schre ... ory-517479
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
05.07.2016
ILLEGALE PROSTITUTION: FREIER KUENFTIG STRAFBAR
Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag das neue Landespolizeigesetz beschlossen. Die Novelle regelt im Wesentlichen die Bedingungen fuer legale Prostitution im Land, die illegale Prostitution soll eingedaemmt werden.
Wenn es um illegale Prostitution geht, koennen kuenftig nicht nur die Prostituierten selbst, sondern auch die Freier bestraft werden. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen im Gesetz. "Unser Ziel ist es, die illegale Prostitution noch wirksamer zu bekaempfen und die Polizei auch die notwendigen Werkzeuge dafuer in die Hand zu geben", betont LH Guenther Platter.
GEMEINDEN DUERFEN ERLAUBNISZONEN ZULASSEN
Um den illegalen Strassenstrich zu verhindern, koennen Gemeinden kuenftig Erlaubniszonen einrichten. Innerhalb derer ist die Anbahnung und Ausuebung von Prostitition gestattet. Ob und wo eine solche Erlaubniszone - oder mehrere - hinkommt, kann jede Gemeinde selbst bestimmen.
Prostituierten wird es ausserdem kuenftig moeglich sein, sogenannte Studios anzumieten. Maximal zwei Studios pro Wohnanlage darf es geben. Die restlichen Wohnungseigentuemer muessen einverstanden sein, die Studios muessen einen eigenen Zugang zum Gebaeude haben.
Prostitution gaenzlich zu verhindern, sei unrealistisch, heisst es vonseiten der Landesregierung. OEVP und Tiroler Gruene bezeichnen die Loesung als guten Kompromiss.
http://tirol.orf.at/news/stories/2784020/
Siehe auch:
www.derstandard.at/2000040474927/Tirol- ... stituierte
ILLEGALE PROSTITUTION: FREIER KUENFTIG STRAFBAR
Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag das neue Landespolizeigesetz beschlossen. Die Novelle regelt im Wesentlichen die Bedingungen fuer legale Prostitution im Land, die illegale Prostitution soll eingedaemmt werden.
Wenn es um illegale Prostitution geht, koennen kuenftig nicht nur die Prostituierten selbst, sondern auch die Freier bestraft werden. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen im Gesetz. "Unser Ziel ist es, die illegale Prostitution noch wirksamer zu bekaempfen und die Polizei auch die notwendigen Werkzeuge dafuer in die Hand zu geben", betont LH Guenther Platter.
GEMEINDEN DUERFEN ERLAUBNISZONEN ZULASSEN
Um den illegalen Strassenstrich zu verhindern, koennen Gemeinden kuenftig Erlaubniszonen einrichten. Innerhalb derer ist die Anbahnung und Ausuebung von Prostitition gestattet. Ob und wo eine solche Erlaubniszone - oder mehrere - hinkommt, kann jede Gemeinde selbst bestimmen.
Prostituierten wird es ausserdem kuenftig moeglich sein, sogenannte Studios anzumieten. Maximal zwei Studios pro Wohnanlage darf es geben. Die restlichen Wohnungseigentuemer muessen einverstanden sein, die Studios muessen einen eigenen Zugang zum Gebaeude haben.
Prostitution gaenzlich zu verhindern, sei unrealistisch, heisst es vonseiten der Landesregierung. OEVP und Tiroler Gruene bezeichnen die Loesung als guten Kompromiss.
http://tirol.orf.at/news/stories/2784020/
Siehe auch:
www.derstandard.at/2000040474927/Tirol- ... stituierte
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
HERUMREISENDE SEXARBEITERINNEN
PREISZERFALL AUF DEM STRASSENSTRICH
NZZ am Sonntag von Andreas Schmid / 31.07.2016
Zusehends haeufig wechseln Prostituierte ihren Arbeitsort. Dadurch entsteht ein grosser Druck auf die Preise. Frauen bieten Sex fuer 30 Franken an.
Statt konstant an einem Ort anzuschaffen, ziehen Sexarbeiterinnen vermehrt weit herum. Sie sind zum Beispiel einige Wochen in Basel taetig, dann in Muenchen und reisen nach Mailand weiter. Die Auswirkungen der sogenannten Wander-Prostitution bekommen in erster Linie die fest ansaessigen Sexarbeiterinnen zu spueren. Wegen der Grenznaehe sind die Auswirkungen in Basel besonders offenkundig.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Alina, die Frauen im Baseler Sexgewerbe unzerstuetzt, beobachten sowohl auf dem Strassenstrich als auch in Studios und Kontakt-Bars eine deutlich hoehere Fluktuation. "In den vergangenen Jahren hat die Mobilitaet der Sexarbeiterinnen zugenommen", sagt Viky Eberhard, die Leiterin von Alina.
VERMIETER ALS PROFITEURE
Die Tendenz, dass die Frauen oft nur wenige Wochen in Basel taetig sind und dann in eine andere Stadt weiterziehen, hat fuer das Gewerbe gravierende Konsequenzen. "Die Konkurrenz und der Druck auf die Sexarbeiterinnen haben sich wesentlich verschaerft", stellt Eberhard fest. Das ruehre daher, dass die temporaer in Basel weilenden Frauen Wucherpreise fuer Zimmer zahlen muessten. Oft werde die Miete, die bis zu 100 Franken pro Tag betrage, jeden Abend einkassiert, weil die "Wander-Prostituierten" enorm viele Wechsel im Sexgewerbe mit sich bringe.
Laut Eberhard fuehrt dies dazu, dass Frauen schnell einmal Schulden machen muessen, wenn sie krank sind oder ihrem Gewerbe wenig erfolgreich nachgehen. "Es gibt Sexarbeiterinnen, die sich deshalb gezwungen sehen, ihre Preise zu senken. Einige bieten Geschlechtsverkehr fuer lediglich 30 Franken an", sagt Eberhard.
Diese Entwicklng setzt auch jene unter Druck, die ihre Dienste eigentlich nicht zu tieferen Preisen anbieten wollen. Wie Eberhard erzaehlt, versuchen Freier zudem, die herrschende Konkurrenzsituation auszunutzen, indem sie ungeschuetzten Geschlechtsverkehr verlangen.
Im Basler Sexgewerbe trifft Eberhard Frauen aus Europa, Asien, Afrika und Suedamerika an. In den letzten fuenf Jahren kaemen die meisten Prostituierten allerdings aus Ostungarn. "Der erwartete Ansturm von Sexarbeiterinnen aus Rumaenien und Bulgarien seit deren EU-Beitritt ist ausgeblieben." In den Kontakt-Bars seien zwar zahlreiche Frauen aus diesen Laendern angestellt, das sei aber schon frueher so gewesen.
Wenig Einfluss auf die Szene in Basel hat laut Eberhard das im April verabschiedete neue Gesetz in Frankreich, das fuer Kunden von Prostituierten hohe Bussen vorsieht. Es seien seither weder mehr franzoesische Sexarbeiterinnen noch Freier anzutreffen.
Der groesste Teil der Frauen im Sexgewerbe arbeite selbstaendig und unabhaengig, betont Eberhard. Es gebe aber auch Frauen, die durch Menschenhandel in die Prostitution gelangten oder von Zuhaeltern drogenabhaengig gemacht wuerden, um dann zum Anschaffen gezwungen zu sein. "Die Faelle von Menschenhandel sind aber ziemlich schwierig ausfindig zu machen, weil sich die Betroffenen meist nicht an eine Beratungsstelle wenden und in der Anonymitaet bleiben", sagt Eberhard. Gegenueber der Polizei geben sich diese Frauen meist als Touristinnen aus.
GROESSERE REISEFREIHEIT
Eine hohe Fluktuation praegt auch das Zuercher Sexgewerbe. Ursula Kocher, die Leiterin von Flora Dora, der staedtischen Beratungsstelle fuer Frauen auf dem Strassenstrich, konstatiert durch die hoehere Mobilitaet der Sexarbeiterinnen tiefgreifende Veraenderungen: "Frueher haben sich die Frauen eher an einem Ort eine Stammkundschaft erarbeitet." Heute zoegen sie oft umher. Das haengt laut Kocher mit der gestiegenen Konkurrenz und der groesseren Reisefreiheit innerhalb Europas zusammen. "Oft ist der Grund aber auch, dass die Frauen das Land verlassen muessen." Jene, die mit einer fuer 90 Tage gueltigen Melde-Bestaetigung in Zuerich taetig seien, haetten danach die Schweiz zu verlassen und duerften erst im neuen Jahr zurueckkehren.
Fuer die Beraterinnen bringt die Wander-Prostitution ein gravierendes Problem: Die Fachfrauen haetten kaum Zeit, ein Vertrauensverhaeltnis zu den Sexarbeiterinnen aufzubauen, weil diese nur wenige Wochen in Zuerich weilten, sagt Kocher. "Entsprechend schwierig ist es, illegale Machenschaften wie Frauenhandel auszumachen und die Betroffenen zu unterstuetzen.
www.nzz.ch/nzzas/herumreisende-sexarbei ... -ld.108481
____________________________________________
Um Himmels Willen, das ist mir jetzt furchtbar peinlich:
Habe erst NACH dem Absenden gemerkt, dass ich diesen Beitrag unter "Lokalnachrichten Innsbruck/Tirol" geschrieben habe, dabei sollte es in die "Lokalnachrichten Basel" !!!!!
Hilfe! Wie bloed bin ich eigentlich, muss ich ehrlich zugeben?!
Vielleicht koennte jemand diesen Beitrag in die "Lokalnachrichten Basel" verschieben?
Das waere toll! Danke schoen!
Euer Hamsterchen
PREISZERFALL AUF DEM STRASSENSTRICH
NZZ am Sonntag von Andreas Schmid / 31.07.2016
Zusehends haeufig wechseln Prostituierte ihren Arbeitsort. Dadurch entsteht ein grosser Druck auf die Preise. Frauen bieten Sex fuer 30 Franken an.
Statt konstant an einem Ort anzuschaffen, ziehen Sexarbeiterinnen vermehrt weit herum. Sie sind zum Beispiel einige Wochen in Basel taetig, dann in Muenchen und reisen nach Mailand weiter. Die Auswirkungen der sogenannten Wander-Prostitution bekommen in erster Linie die fest ansaessigen Sexarbeiterinnen zu spueren. Wegen der Grenznaehe sind die Auswirkungen in Basel besonders offenkundig.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Alina, die Frauen im Baseler Sexgewerbe unzerstuetzt, beobachten sowohl auf dem Strassenstrich als auch in Studios und Kontakt-Bars eine deutlich hoehere Fluktuation. "In den vergangenen Jahren hat die Mobilitaet der Sexarbeiterinnen zugenommen", sagt Viky Eberhard, die Leiterin von Alina.
VERMIETER ALS PROFITEURE
Die Tendenz, dass die Frauen oft nur wenige Wochen in Basel taetig sind und dann in eine andere Stadt weiterziehen, hat fuer das Gewerbe gravierende Konsequenzen. "Die Konkurrenz und der Druck auf die Sexarbeiterinnen haben sich wesentlich verschaerft", stellt Eberhard fest. Das ruehre daher, dass die temporaer in Basel weilenden Frauen Wucherpreise fuer Zimmer zahlen muessten. Oft werde die Miete, die bis zu 100 Franken pro Tag betrage, jeden Abend einkassiert, weil die "Wander-Prostituierten" enorm viele Wechsel im Sexgewerbe mit sich bringe.
Laut Eberhard fuehrt dies dazu, dass Frauen schnell einmal Schulden machen muessen, wenn sie krank sind oder ihrem Gewerbe wenig erfolgreich nachgehen. "Es gibt Sexarbeiterinnen, die sich deshalb gezwungen sehen, ihre Preise zu senken. Einige bieten Geschlechtsverkehr fuer lediglich 30 Franken an", sagt Eberhard.
Diese Entwicklng setzt auch jene unter Druck, die ihre Dienste eigentlich nicht zu tieferen Preisen anbieten wollen. Wie Eberhard erzaehlt, versuchen Freier zudem, die herrschende Konkurrenzsituation auszunutzen, indem sie ungeschuetzten Geschlechtsverkehr verlangen.
Im Basler Sexgewerbe trifft Eberhard Frauen aus Europa, Asien, Afrika und Suedamerika an. In den letzten fuenf Jahren kaemen die meisten Prostituierten allerdings aus Ostungarn. "Der erwartete Ansturm von Sexarbeiterinnen aus Rumaenien und Bulgarien seit deren EU-Beitritt ist ausgeblieben." In den Kontakt-Bars seien zwar zahlreiche Frauen aus diesen Laendern angestellt, das sei aber schon frueher so gewesen.
Wenig Einfluss auf die Szene in Basel hat laut Eberhard das im April verabschiedete neue Gesetz in Frankreich, das fuer Kunden von Prostituierten hohe Bussen vorsieht. Es seien seither weder mehr franzoesische Sexarbeiterinnen noch Freier anzutreffen.
Der groesste Teil der Frauen im Sexgewerbe arbeite selbstaendig und unabhaengig, betont Eberhard. Es gebe aber auch Frauen, die durch Menschenhandel in die Prostitution gelangten oder von Zuhaeltern drogenabhaengig gemacht wuerden, um dann zum Anschaffen gezwungen zu sein. "Die Faelle von Menschenhandel sind aber ziemlich schwierig ausfindig zu machen, weil sich die Betroffenen meist nicht an eine Beratungsstelle wenden und in der Anonymitaet bleiben", sagt Eberhard. Gegenueber der Polizei geben sich diese Frauen meist als Touristinnen aus.
GROESSERE REISEFREIHEIT
Eine hohe Fluktuation praegt auch das Zuercher Sexgewerbe. Ursula Kocher, die Leiterin von Flora Dora, der staedtischen Beratungsstelle fuer Frauen auf dem Strassenstrich, konstatiert durch die hoehere Mobilitaet der Sexarbeiterinnen tiefgreifende Veraenderungen: "Frueher haben sich die Frauen eher an einem Ort eine Stammkundschaft erarbeitet." Heute zoegen sie oft umher. Das haengt laut Kocher mit der gestiegenen Konkurrenz und der groesseren Reisefreiheit innerhalb Europas zusammen. "Oft ist der Grund aber auch, dass die Frauen das Land verlassen muessen." Jene, die mit einer fuer 90 Tage gueltigen Melde-Bestaetigung in Zuerich taetig seien, haetten danach die Schweiz zu verlassen und duerften erst im neuen Jahr zurueckkehren.
Fuer die Beraterinnen bringt die Wander-Prostitution ein gravierendes Problem: Die Fachfrauen haetten kaum Zeit, ein Vertrauensverhaeltnis zu den Sexarbeiterinnen aufzubauen, weil diese nur wenige Wochen in Zuerich weilten, sagt Kocher. "Entsprechend schwierig ist es, illegale Machenschaften wie Frauenhandel auszumachen und die Betroffenen zu unterstuetzen.
www.nzz.ch/nzzas/herumreisende-sexarbei ... -ld.108481
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Um Himmels Willen, das ist mir jetzt furchtbar peinlich:
Habe erst NACH dem Absenden gemerkt, dass ich diesen Beitrag unter "Lokalnachrichten Innsbruck/Tirol" geschrieben habe, dabei sollte es in die "Lokalnachrichten Basel" !!!!!
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Vielleicht koennte jemand diesen Beitrag in die "Lokalnachrichten Basel" verschieben?
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Alinas Beitrag zur Skandalisierung der SW?
Auf welcher Datengrundlage gelangte die Beratungsstelle Alina zu den Aussagen, sofern der Artikel die Aussagen von Alina zutreffend wiedergibt?
Auf der Grundlage von Gesprächen mit SW?
Welche Fragestellungen wurden dabei behandelt?
Wieviele SW in welchen Segmenten der SW wurden wie befragt?
usw.
Im Artikel werden aus den Aussagen verallgemeinernde Tatsachenbehauptungen, die mit Bezug auf die Fachberatungsstelle Alina und deren Expertise Glaubwürdigkeit beanspruchen. Gezeichnet wird das immer gleiche Bild von skandalösen Zuständen in der SW, dass den herrschenden Diskurs gegen die SW charakterisiert und lügnerisch - 40.000 Zwangsprostituierte, 57 % Ablehnung der SW unter jungen Menschen - verfestigt. Ein Bild und Diskurs, die in einem Gesetz wie dem Deutschen ProstSchuG münden, durch das das Othering, die Stigmatisierung der Aktiven im Feld der erotisch-sexuellen Dienste, die gegen sie gerichtete Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Rechtsstatus erhält.
Was sagt die Beratungsstelle Alina dazu?
- - - - - - - - - -
«Laut Eberhard fuehrt dies dazu, dass Frauen schnell einmal Schulden machen müssen, wenn sie krank sind oder ihrem Gewerbe wenig erfolgreich nachgehen. "Es gibt Sexarbeiterinnen, die sich deshalb gezwungen sehen, ihre Preise zu senken. Einige bieten Geschlechtsverkehr fuer lediglich 30 Franken an", sagt Eberhard.»
Armut!
Von Armut sollte gesprochen werden. Diese zwingt Menschen dazu, ihre Leistungen zu ausbeuterischen Preisen zu verkaufen. Z.B. in der SW oder auf Spargelfeldern und in Schlachthöfen etc. Diese Armut ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Davon abzulenken, indem SW skandalisiert wird, die zu niedrigen Preisen stattfindet, mag die Auflagen der NZZ steigern, die Fördergelder fließen lassen und den Abolitioni_innen elende Lust bereiten. Sie ist angesichts des Reichtums in der Schweiz und in Deutschland, angesichts der unzureichenden Armutsbekämpfung in diesen Ländern, Heuchelei zum Nachteill der SW und zur Verschleierung ausbeuterischer gesellschaftlicher Verhältnisse.
Wenn es - und davon spricht Alina - um Menschlichkeit und die Unterstützung von SW gehen würde, wenn ich von der NZZ in der Weise "zitiert" würde, wie es im Artikel geschieht, der Artikel bliebe nicht unkommentiert.
Auf welcher Datengrundlage gelangte die Beratungsstelle Alina zu den Aussagen, sofern der Artikel die Aussagen von Alina zutreffend wiedergibt?
Auf der Grundlage von Gesprächen mit SW?
Welche Fragestellungen wurden dabei behandelt?
Wieviele SW in welchen Segmenten der SW wurden wie befragt?
usw.
Im Artikel werden aus den Aussagen verallgemeinernde Tatsachenbehauptungen, die mit Bezug auf die Fachberatungsstelle Alina und deren Expertise Glaubwürdigkeit beanspruchen. Gezeichnet wird das immer gleiche Bild von skandalösen Zuständen in der SW, dass den herrschenden Diskurs gegen die SW charakterisiert und lügnerisch - 40.000 Zwangsprostituierte, 57 % Ablehnung der SW unter jungen Menschen - verfestigt. Ein Bild und Diskurs, die in einem Gesetz wie dem Deutschen ProstSchuG münden, durch das das Othering, die Stigmatisierung der Aktiven im Feld der erotisch-sexuellen Dienste, die gegen sie gerichtete Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Rechtsstatus erhält.
Was sagt die Beratungsstelle Alina dazu?
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«Laut Eberhard fuehrt dies dazu, dass Frauen schnell einmal Schulden machen müssen, wenn sie krank sind oder ihrem Gewerbe wenig erfolgreich nachgehen. "Es gibt Sexarbeiterinnen, die sich deshalb gezwungen sehen, ihre Preise zu senken. Einige bieten Geschlechtsverkehr fuer lediglich 30 Franken an", sagt Eberhard.»
Armut!
Von Armut sollte gesprochen werden. Diese zwingt Menschen dazu, ihre Leistungen zu ausbeuterischen Preisen zu verkaufen. Z.B. in der SW oder auf Spargelfeldern und in Schlachthöfen etc. Diese Armut ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Davon abzulenken, indem SW skandalisiert wird, die zu niedrigen Preisen stattfindet, mag die Auflagen der NZZ steigern, die Fördergelder fließen lassen und den Abolitioni_innen elende Lust bereiten. Sie ist angesichts des Reichtums in der Schweiz und in Deutschland, angesichts der unzureichenden Armutsbekämpfung in diesen Ländern, Heuchelei zum Nachteill der SW und zur Verschleierung ausbeuterischer gesellschaftlicher Verhältnisse.
Wenn es - und davon spricht Alina - um Menschlichkeit und die Unterstützung von SW gehen würde, wenn ich von der NZZ in der Weise "zitiert" würde, wie es im Artikel geschieht, der Artikel bliebe nicht unkommentiert.
Gesperrter User
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
50.000 Euro Bußgelder: Rekordstrafe für Prostituierte
Rund 50.000 Euro schuldet eine Rumänin der Republik. Fast ein Jahr müsste sie für die Summe ins Polizeigefängnis. Dort saßen im Vorjahr fast 600 Häftlinge ein.
Innsbruck – Unverbesserlich: Das ist wohl die treffende Bezeichnung für die Prostituierte. Der Schuldenberg, den die Rumänin bei der Republik angehäuft hat, ist knapp 50.000 Euro hoch. „Insgesamt bringt es die Frau auf 63 Verwaltungsstrafakten, die noch offen sind“, rechnet Florian Greil, Leiter des Strafamtes, vor. Mit der Summe der nicht bezahlten Bußgelder ist die Osteuropäerin Rekordhalterin in Innsbruck. Kein Verwaltungssünder hat mehr Strafen offen. Den Großteil der Anzeigen handelte sich die Rumänin wegen illegaler Prostitutionsausübung ein. Bezahlen wird sie die 50.000 Euro vorerst nicht. „Die Frau hält sich nicht mehr bei uns auf“, sagt Greil. Vermutlich ist sie in ihre Heimat zurückgekehrt. Sollte die Prostituierte wieder nach Tirol kommen, muss sie mit einem längeren Aufenthalt im Polizeigefängnis rechnen. „Für die 50.000 Euro müsste sie etwa ein Jahr absitzen“, sagt Greil.
Sie wäre kein Einzelfall – 573 Personen mussten im Vorjahr aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen im Polizeianhaltezentrum (PAZ) einrücken. Etwas weniger als 2015 – damals verbüßten 643 Menschen einen „Ersatzarrest“ im „Polizeihäfen“ in der Kaiserjägerstraße in Innsbruck. 2014 waren’s 586 Strafgeld-Schuldner aus ganz Tirol, die einsitzen mussten. Ob zahlen oder sitzen ist entgegen der Stammtisch-Meinung nicht die Entscheidung der Betroffenen: „Wer glaubt, er kann sich beispielsweise die 1000 Euro für Autofahren unter Alkoholeinfluss sparen und stattdessen ein paar gemütliche Tage im Polizeianhaltezentrum verbringen, ist im Irrtum“, klärt Greil auf: „Zuerst versuchen wir, die Strafsumme einzutreiben.“ Pfänden statt einsperren lautet dabei die Devise. Nur wenn das Geld wirklich uneinbringlich ist, kommt der Ersatzarrest ins Spiel.
Mit „gemütlich absitzen“ hat der Aufenthalt im Innsbrucker PAZ wenig zu tun. Genau genommen ist ein Haftaufenthalt in der Kaiserjägerstraße deutlich unangenehmer als etwa in der Justizanstalt in der Völser Straße. „Bei uns gibt’s keine Krankenstation und kein Beschäftigungsprogramm für die Häftlinge“, begründet Greil: „Im kleinen Innenhof ist auch der tägliche Freigang nur sehr eingeschränkt möglich.“ Um die Zeit totzuschlagen, bleibt den Insassen nur ein Buch oder das Handy, das im PAZ geduldet wird.
In der Theorie sind für säumige Strafzahler jahrelange Verwaltungshaftstrafen zwar möglich, in der Praxis sieht die Situation allerdings anders aus. „Wir können niemanden gegen seinen Willen länger als sechs Wochen festhalten“, sagt Greil: „Wenn ein Häftling einen Antrag stellt, kommt er nach dieser Frist frei und bleibt es dann auch für ein halbes Jahr.“ Erst dann kann der Ersatzarrest fortgesetzt werden.
Aber auch innerhalb der sechs Wochen müssen Insassen keine Gitterstäbe durchsägen, um ihre Freiheit wiederzuerlangen. Für eine erfolgreiche „Flucht“ aus dem PAZ reicht ein gesundheitliches Problem. Da das kleine, für etwa 40 Häftlinge ausgelegte Gefängnis über keine Krankenstation verfügt, genügt schon etwas Bluthochdruck, um als haftunfähig zu gelten. Ein Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, kann ebenfalls in Freiheit enden. Eine Methode, die immer wieder zur Anwendung kommt.
Im Polizeianhaltezentrum sitzen aber nicht nur Leute ein, die ihre Geldstrafen nicht zahlen. Kurzfristig müssen in der Kaiserjägerstraße auch immer wieder Verdächtige übernachten, die bei einer Straftat erwischt wurden. Oder auch Flüchtlinge, die auf ihre Zurückschiebung nach Italien warten.
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/1 ... uierte.csp
Rund 50.000 Euro schuldet eine Rumänin der Republik. Fast ein Jahr müsste sie für die Summe ins Polizeigefängnis. Dort saßen im Vorjahr fast 600 Häftlinge ein.
Innsbruck – Unverbesserlich: Das ist wohl die treffende Bezeichnung für die Prostituierte. Der Schuldenberg, den die Rumänin bei der Republik angehäuft hat, ist knapp 50.000 Euro hoch. „Insgesamt bringt es die Frau auf 63 Verwaltungsstrafakten, die noch offen sind“, rechnet Florian Greil, Leiter des Strafamtes, vor. Mit der Summe der nicht bezahlten Bußgelder ist die Osteuropäerin Rekordhalterin in Innsbruck. Kein Verwaltungssünder hat mehr Strafen offen. Den Großteil der Anzeigen handelte sich die Rumänin wegen illegaler Prostitutionsausübung ein. Bezahlen wird sie die 50.000 Euro vorerst nicht. „Die Frau hält sich nicht mehr bei uns auf“, sagt Greil. Vermutlich ist sie in ihre Heimat zurückgekehrt. Sollte die Prostituierte wieder nach Tirol kommen, muss sie mit einem längeren Aufenthalt im Polizeigefängnis rechnen. „Für die 50.000 Euro müsste sie etwa ein Jahr absitzen“, sagt Greil.
Sie wäre kein Einzelfall – 573 Personen mussten im Vorjahr aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen im Polizeianhaltezentrum (PAZ) einrücken. Etwas weniger als 2015 – damals verbüßten 643 Menschen einen „Ersatzarrest“ im „Polizeihäfen“ in der Kaiserjägerstraße in Innsbruck. 2014 waren’s 586 Strafgeld-Schuldner aus ganz Tirol, die einsitzen mussten. Ob zahlen oder sitzen ist entgegen der Stammtisch-Meinung nicht die Entscheidung der Betroffenen: „Wer glaubt, er kann sich beispielsweise die 1000 Euro für Autofahren unter Alkoholeinfluss sparen und stattdessen ein paar gemütliche Tage im Polizeianhaltezentrum verbringen, ist im Irrtum“, klärt Greil auf: „Zuerst versuchen wir, die Strafsumme einzutreiben.“ Pfänden statt einsperren lautet dabei die Devise. Nur wenn das Geld wirklich uneinbringlich ist, kommt der Ersatzarrest ins Spiel.
Mit „gemütlich absitzen“ hat der Aufenthalt im Innsbrucker PAZ wenig zu tun. Genau genommen ist ein Haftaufenthalt in der Kaiserjägerstraße deutlich unangenehmer als etwa in der Justizanstalt in der Völser Straße. „Bei uns gibt’s keine Krankenstation und kein Beschäftigungsprogramm für die Häftlinge“, begründet Greil: „Im kleinen Innenhof ist auch der tägliche Freigang nur sehr eingeschränkt möglich.“ Um die Zeit totzuschlagen, bleibt den Insassen nur ein Buch oder das Handy, das im PAZ geduldet wird.
In der Theorie sind für säumige Strafzahler jahrelange Verwaltungshaftstrafen zwar möglich, in der Praxis sieht die Situation allerdings anders aus. „Wir können niemanden gegen seinen Willen länger als sechs Wochen festhalten“, sagt Greil: „Wenn ein Häftling einen Antrag stellt, kommt er nach dieser Frist frei und bleibt es dann auch für ein halbes Jahr.“ Erst dann kann der Ersatzarrest fortgesetzt werden.
Aber auch innerhalb der sechs Wochen müssen Insassen keine Gitterstäbe durchsägen, um ihre Freiheit wiederzuerlangen. Für eine erfolgreiche „Flucht“ aus dem PAZ reicht ein gesundheitliches Problem. Da das kleine, für etwa 40 Häftlinge ausgelegte Gefängnis über keine Krankenstation verfügt, genügt schon etwas Bluthochdruck, um als haftunfähig zu gelten. Ein Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, kann ebenfalls in Freiheit enden. Eine Methode, die immer wieder zur Anwendung kommt.
Im Polizeianhaltezentrum sitzen aber nicht nur Leute ein, die ihre Geldstrafen nicht zahlen. Kurzfristig müssen in der Kaiserjägerstraße auch immer wieder Verdächtige übernachten, die bei einer Straftat erwischt wurden. Oder auch Flüchtlinge, die auf ihre Zurückschiebung nach Italien warten.
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/1 ... uierte.csp
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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Fakten und Infos über Sexarbeit
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Wahnsystem
die Kollegin scheint also ihrer Tätigkeit an Orten nachgegangen zu sein, an denen das verboten war. Dafür, dass sie bemüht war, ihren Lebensunterhalt selbstbestimmt und selbstwirksam zu erwerben, dafür, dass sie keine sozialen Transferleistungen in Anspruch genommen hat, eigenständig versucht hat verantwortlich für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und dies, ohne einen anderen Menschen direkt zu schädigen, ist sie zu einer Geldstrafe von 50.000 € ersatzweise ca ein Jahr Haft verurteilt worden. Eine Tätigkeit, die augenscheinlich an dem Ort, an dem sie jeweils angeboten auch nachgefragt wurde. Eine Tätigkeit des freien Unternehmertums, das in aller Regel anerkannt und als Keimzelle des gesellschaftlichen Wohls betrachtet wird. Wir sollen alle Unternehmer in eigener Sache sein, das wird laut Agenda 2010 sogar als Ich-Ag staatlich gefördert. Sofern ein Mensch die Idee hat, eine SW-Ich AG zu sein und dafür öffentlichen Raum nutzt, sammelt er aber Strafzettel, die sich auf 50.000 € summieren. Dieser Mensch wird für seine Geschäftsidee bestraft, sozial geächtet, die nicht nur seinem Wohl, sondern auch dem der Nachfragenden dient, die ein Beitrag zum Bruttosozialprodukt ist und durchaus auch ein Beitrag zu den Steuereinnahmen erbringen kann. Eine Tätigkeit die er in Eigeninitiative und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfen unter Nutzung öffentlichen Raums ausübt, in einer Gesellschaft, die diese Eigeninitiative als zentrale soziale Kompetenz aller in ihr lebender erwachsener Menschen fordert, wird von dieser Gesellschaft bestraft und kann inhaftiert werden, womit aus einem Menschen der sein Menschenrecht auf Freiheit ausübt, der einen Beitrag zum Gemeinwesen leistet, ein Mensch wird der seiner Freiheistrechte verlustig geht und die Ressourcen der Gemeinschaft belastet.
Habe ich das richtig verstanden?
Sind die Verhältnisse vom Wahnsinn getrieben, in denen sich diese Realität ereignet? Bildet sich irgendjemand ein, dass die Verhältnisse, die diese Realität erschaffen, kein Wahnsinn sind? Wie ist es mental bestellt, um diejenigen, die diese Verhältnisse aktiv produzieren? Anlass zur Sorge, wenn die Menschen die diesen Wahnsinn gegen die Kollegin ins Werk setzen, in Positionen sitzen, die das Gemeinwesen zusammenhalten sollen?
die Kollegin scheint also ihrer Tätigkeit an Orten nachgegangen zu sein, an denen das verboten war. Dafür, dass sie bemüht war, ihren Lebensunterhalt selbstbestimmt und selbstwirksam zu erwerben, dafür, dass sie keine sozialen Transferleistungen in Anspruch genommen hat, eigenständig versucht hat verantwortlich für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und dies, ohne einen anderen Menschen direkt zu schädigen, ist sie zu einer Geldstrafe von 50.000 € ersatzweise ca ein Jahr Haft verurteilt worden. Eine Tätigkeit, die augenscheinlich an dem Ort, an dem sie jeweils angeboten auch nachgefragt wurde. Eine Tätigkeit des freien Unternehmertums, das in aller Regel anerkannt und als Keimzelle des gesellschaftlichen Wohls betrachtet wird. Wir sollen alle Unternehmer in eigener Sache sein, das wird laut Agenda 2010 sogar als Ich-Ag staatlich gefördert. Sofern ein Mensch die Idee hat, eine SW-Ich AG zu sein und dafür öffentlichen Raum nutzt, sammelt er aber Strafzettel, die sich auf 50.000 € summieren. Dieser Mensch wird für seine Geschäftsidee bestraft, sozial geächtet, die nicht nur seinem Wohl, sondern auch dem der Nachfragenden dient, die ein Beitrag zum Bruttosozialprodukt ist und durchaus auch ein Beitrag zu den Steuereinnahmen erbringen kann. Eine Tätigkeit die er in Eigeninitiative und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfen unter Nutzung öffentlichen Raums ausübt, in einer Gesellschaft, die diese Eigeninitiative als zentrale soziale Kompetenz aller in ihr lebender erwachsener Menschen fordert, wird von dieser Gesellschaft bestraft und kann inhaftiert werden, womit aus einem Menschen der sein Menschenrecht auf Freiheit ausübt, der einen Beitrag zum Gemeinwesen leistet, ein Mensch wird der seiner Freiheistrechte verlustig geht und die Ressourcen der Gemeinschaft belastet.
Habe ich das richtig verstanden?
Sind die Verhältnisse vom Wahnsinn getrieben, in denen sich diese Realität ereignet? Bildet sich irgendjemand ein, dass die Verhältnisse, die diese Realität erschaffen, kein Wahnsinn sind? Wie ist es mental bestellt, um diejenigen, die diese Verhältnisse aktiv produzieren? Anlass zur Sorge, wenn die Menschen die diesen Wahnsinn gegen die Kollegin ins Werk setzen, in Positionen sitzen, die das Gemeinwesen zusammenhalten sollen?
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
22.01.2017
TIROL
PROSTITUIERTE, FAMILIENVAETER UND DIE MORAL:
KRITIK AN NEUEM GESETZ
Der Entwurf des neuen Landespolizeigesetzes muss im Bereich Prostitution ueberarbeitet werden. "An der Realitaet vorbei", so eine der kritischen Stellungnahmen.
Von Michaela S. Paulmichl
Innsbruck - Eine Erlaubniszone am Stadtrand, Strafen fuer Freier, die Streichung von Sexarbeit als Fortsetzungsdelikt, um jeden einzelnen Anbahnungsversuch anzeigen zu koennen: Die Novelle des Landespolizeigesetzes sieht mehrere Aenderungen fuer den Strassenstrich vor. Einiges steht fest, ueber manches wird noch diskutiert. Unter dem Strich geht es um mehr Handhabe fuer die Polizei und damit um eine weitere Eindaemmung illegaler Sexarbeit.
"Anstatt diese als gesellschaftliche Realitaet anzuerkennen und die Situation ihrer Ausuebenden in den Mittelpunkt legalistischer Aenderungen zu stellen, geht es nur um eine weitere Verschaerferung des bestehenden Kontrollsystems", kritisieren die Mitarbeiterinnen von iBUS, ein Projekt zur Beratung und Unterstuetzung vom Sexarbeiterinnen in Innsbruck. Verbote und noch hoehere Strafen wuerden diese nicht schuetzen, sondern nur weiterhin eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema verbinden - "Prostitution ist ein Fakt, weil die Nachfrage da ist" - sowie unsichere Arbeitsbedingungen schaffen. Sicherheit aber sei ein zentrales Thema, um Gewalt und Ausbeutung zu verhindern.
Eine weitere Kriminalisierung trage sogar dazu bei, dass Taeter straflos bleiben: Sexarbeiterinnen erstatten bei Missbrauch oder Gewalt haeufig nicht Anzeige, weil sie fuerchten muessen, selbst bestraft zu werden. Kunden, die Faelle von Menschenhandel aufzeigen wollen, koennten dies kuenftig au dem gleichen Grund nicht mehr der Polizei melden.
Die iBUS-Mitarbeiterinnen machen auch auf eine fuer sie "voellig absurde" Situation aufmerksam: Durch die sehr hohe Strafen, die keine der Betroffenen bezahlen kann, treten viele eine Ersatzfreiheitsstrafe an, das Hoechstmass sind 42 Tage. Im Anschluss koennen sie wieder sechs Monate arbeiten, um danach wieder ihre Tage im Anhaltezentrum abzusitzen. "Abgesehen von den hohen Kosten ist diese Massnahme komplett sinnlos, weil die Frauen trotzdem da bleiben. Viele muessen mit dem Geld ihre Familien ernaehren." Fast alle kommen aus Rumaenien und Bulgarien. Sie werden wie andere EU-Buergerinnen abgeschoben mit dem Argument der Gefaehrdung der Volksgesundheit - obwohl die Praevalenz von Geschlechtskrankheiten laut Statistik aehnlich ist wie bei der Gesamtbevoelkerung. "Die Debatte ist moralisch aufgeheizt", kritisiert iBUS. Ein Hinweis dafuer sei etwa die Forderung nach Strafen fuer Freier mit der Begruendung, durch den Strafbescheid in der Post koennten Familienvaeter abgehalten werden, zu Prostituierten zu gehen. Stadtpolizeikommandant Martin Kirchler verweist darauf, dass die Situation am illegalen Strassenstrich derzeit aufgrund der Ueberwachung im Rotlichtbereich "sehr entspannt" sei. Am Dienstag, 20.30 Uhr, findet im Cafe "DeCentral" in Innsbrucm, Halber Strasse 1, der Vortrag "Sexarbeit, Repression und Widerstand" statt.
____________________________________________
"Zeuginnen der Ungerechtigkeiten" fordern Schutz statt Kriminalisierung
Die Einrichtung iBUS setzt sich fuer eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von Sexarbeit und deren Akteuren ein. Die Mitarbeiterinnen verstehen sich als "Zeuginnen der Ungerechtigkeiten" und menschenverachtenden Zustaende, denen Sexarbeiter ausgesetzt seien.
Kritik:
Fuer die Netzwerke, die Prostituierte beraten und sich fuer deren Rechte einsetzen, gilt die Novellierung des Landespolizeigesetzes als aktuelles Beispiel fuer die Stigmatisierung von Sexarbeitern. Sie fordern auch die Abschaffung der Zwangsuntersuchungen in Oesterreich als einzigem Land in Europa und plaedieren fuer die Schaffung eines niederschwelligen, anonymen Beratungs- und Untersuchungsangebots, das freiwillig aufgesucht werden kann.
Forderungen:
Keine weitere Illegalisierung und Kriminalisierung, die rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstaetigen, Massnahmen gegen Prekarisierung, Diskriminisierung, Sexismus, Rassismus; Schutz vor Abschiebungen, selbstbestimmtes, sicheres Arbeiten sowie Anerkennung und Respekt, mit dem auch andere Arbeitnehmer behandelt werden. Ueberdies sollten sie in politische Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden.
http://www.tt.com/politik/landespolitik ... gesetz.csp
TIROL
PROSTITUIERTE, FAMILIENVAETER UND DIE MORAL:
KRITIK AN NEUEM GESETZ
Der Entwurf des neuen Landespolizeigesetzes muss im Bereich Prostitution ueberarbeitet werden. "An der Realitaet vorbei", so eine der kritischen Stellungnahmen.
Von Michaela S. Paulmichl
Innsbruck - Eine Erlaubniszone am Stadtrand, Strafen fuer Freier, die Streichung von Sexarbeit als Fortsetzungsdelikt, um jeden einzelnen Anbahnungsversuch anzeigen zu koennen: Die Novelle des Landespolizeigesetzes sieht mehrere Aenderungen fuer den Strassenstrich vor. Einiges steht fest, ueber manches wird noch diskutiert. Unter dem Strich geht es um mehr Handhabe fuer die Polizei und damit um eine weitere Eindaemmung illegaler Sexarbeit.
"Anstatt diese als gesellschaftliche Realitaet anzuerkennen und die Situation ihrer Ausuebenden in den Mittelpunkt legalistischer Aenderungen zu stellen, geht es nur um eine weitere Verschaerferung des bestehenden Kontrollsystems", kritisieren die Mitarbeiterinnen von iBUS, ein Projekt zur Beratung und Unterstuetzung vom Sexarbeiterinnen in Innsbruck. Verbote und noch hoehere Strafen wuerden diese nicht schuetzen, sondern nur weiterhin eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema verbinden - "Prostitution ist ein Fakt, weil die Nachfrage da ist" - sowie unsichere Arbeitsbedingungen schaffen. Sicherheit aber sei ein zentrales Thema, um Gewalt und Ausbeutung zu verhindern.
Eine weitere Kriminalisierung trage sogar dazu bei, dass Taeter straflos bleiben: Sexarbeiterinnen erstatten bei Missbrauch oder Gewalt haeufig nicht Anzeige, weil sie fuerchten muessen, selbst bestraft zu werden. Kunden, die Faelle von Menschenhandel aufzeigen wollen, koennten dies kuenftig au dem gleichen Grund nicht mehr der Polizei melden.
Die iBUS-Mitarbeiterinnen machen auch auf eine fuer sie "voellig absurde" Situation aufmerksam: Durch die sehr hohe Strafen, die keine der Betroffenen bezahlen kann, treten viele eine Ersatzfreiheitsstrafe an, das Hoechstmass sind 42 Tage. Im Anschluss koennen sie wieder sechs Monate arbeiten, um danach wieder ihre Tage im Anhaltezentrum abzusitzen. "Abgesehen von den hohen Kosten ist diese Massnahme komplett sinnlos, weil die Frauen trotzdem da bleiben. Viele muessen mit dem Geld ihre Familien ernaehren." Fast alle kommen aus Rumaenien und Bulgarien. Sie werden wie andere EU-Buergerinnen abgeschoben mit dem Argument der Gefaehrdung der Volksgesundheit - obwohl die Praevalenz von Geschlechtskrankheiten laut Statistik aehnlich ist wie bei der Gesamtbevoelkerung. "Die Debatte ist moralisch aufgeheizt", kritisiert iBUS. Ein Hinweis dafuer sei etwa die Forderung nach Strafen fuer Freier mit der Begruendung, durch den Strafbescheid in der Post koennten Familienvaeter abgehalten werden, zu Prostituierten zu gehen. Stadtpolizeikommandant Martin Kirchler verweist darauf, dass die Situation am illegalen Strassenstrich derzeit aufgrund der Ueberwachung im Rotlichtbereich "sehr entspannt" sei. Am Dienstag, 20.30 Uhr, findet im Cafe "DeCentral" in Innsbrucm, Halber Strasse 1, der Vortrag "Sexarbeit, Repression und Widerstand" statt.
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"Zeuginnen der Ungerechtigkeiten" fordern Schutz statt Kriminalisierung
Die Einrichtung iBUS setzt sich fuer eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von Sexarbeit und deren Akteuren ein. Die Mitarbeiterinnen verstehen sich als "Zeuginnen der Ungerechtigkeiten" und menschenverachtenden Zustaende, denen Sexarbeiter ausgesetzt seien.
Kritik:
Fuer die Netzwerke, die Prostituierte beraten und sich fuer deren Rechte einsetzen, gilt die Novellierung des Landespolizeigesetzes als aktuelles Beispiel fuer die Stigmatisierung von Sexarbeitern. Sie fordern auch die Abschaffung der Zwangsuntersuchungen in Oesterreich als einzigem Land in Europa und plaedieren fuer die Schaffung eines niederschwelligen, anonymen Beratungs- und Untersuchungsangebots, das freiwillig aufgesucht werden kann.
Forderungen:
Keine weitere Illegalisierung und Kriminalisierung, die rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstaetigen, Massnahmen gegen Prekarisierung, Diskriminisierung, Sexismus, Rassismus; Schutz vor Abschiebungen, selbstbestimmtes, sicheres Arbeiten sowie Anerkennung und Respekt, mit dem auch andere Arbeitnehmer behandelt werden. Ueberdies sollten sie in politische Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden.
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Sexdienste von Behörde gebucht
Die Kontrollen liefen im Wesentlich ähnlich ab: Ein Behördenvertreter vereinbarte telefonisch als vermeintlicher Freier einen Termin mit der Prostituierten. Im Zuge des Kontaktgespräches wurde ihm eine Adresse als Treffpunkt von der Sexarbeiterin genannt.
http://www.heute.at/oesterreich/tirol/s ... n-45381237
------------------------
Gerade in Innsbruck scheint man bemüht zu sein, die Monopolstellung der dort ansässigen Betreiber aufrecht erhalten zu wollen. Mit allen Mitteln wird selbstbestimmte Sexarbeit - ohne BetreiberIn - verhindert...
Jedes Mittel erscheint recht und billig - selbst dann, wenn gegen den Agent Provocateur im Verwaltungsrecht bereits entsprechende Urteile auf europäischer Ebene vorliegen....
Hierzu nicht uninteressant:
Der „agent provocateur“ aus verwaltungsstrafrechtlicher Sicht
Bekannt aus dem gerichtlichen Strafrecht kommt dem agent provocateur im Verwaltungsrecht
noch eine vergleichsweise unbedeutende Rolle zu. Der Beitrag widmet sich eben dieser Thematik
unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung des EGMR
Besonders lesenswert erscheint mir der letzte Absatz:
XI. Auswirkungen de lege ferenda
Auch wenn Entscheidungen des EGMR selbst keine un-
mittelbare Wirkung auf andere anhängigen oder zukünf-
tigen nationalen Strafverfahren haben und der EGMR
keine Kompetenz zur Aufhebung eines nationalen Urteils
besitzt, so steht jedenfalls losgelöst vom Wortlaut natio-
naler Regelungen fest, dass weder die Rechtsansicht und
ständige Rechtsprechung des OGH, noch des VwGH in
Zukunft haltbar sein werden und eine EGMR-konfor-
me Adaptierung nationaler Rechtsprechung letztendlich
vorgenommen werden muss. Sollten die österreichischen
Höchstgerichte weiterhin die Judikatur des EGMR
außer Acht lassen, wird es zu wiederholten Verurteilun-
gen der Republik Österreich und damit einhergehender
Verpflichtung zur Zahlung (hoher) Schadenersatzbeträ-
ge kommen.
http://phh.at/dateien/1749_201604_LS_ZV ... _Sicht.pdf
Die Kontrollen liefen im Wesentlich ähnlich ab: Ein Behördenvertreter vereinbarte telefonisch als vermeintlicher Freier einen Termin mit der Prostituierten. Im Zuge des Kontaktgespräches wurde ihm eine Adresse als Treffpunkt von der Sexarbeiterin genannt.
http://www.heute.at/oesterreich/tirol/s ... n-45381237
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Gerade in Innsbruck scheint man bemüht zu sein, die Monopolstellung der dort ansässigen Betreiber aufrecht erhalten zu wollen. Mit allen Mitteln wird selbstbestimmte Sexarbeit - ohne BetreiberIn - verhindert...
Jedes Mittel erscheint recht und billig - selbst dann, wenn gegen den Agent Provocateur im Verwaltungsrecht bereits entsprechende Urteile auf europäischer Ebene vorliegen....
Hierzu nicht uninteressant:
Der „agent provocateur“ aus verwaltungsstrafrechtlicher Sicht
Bekannt aus dem gerichtlichen Strafrecht kommt dem agent provocateur im Verwaltungsrecht
noch eine vergleichsweise unbedeutende Rolle zu. Der Beitrag widmet sich eben dieser Thematik
unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung des EGMR
Besonders lesenswert erscheint mir der letzte Absatz:
XI. Auswirkungen de lege ferenda
Auch wenn Entscheidungen des EGMR selbst keine un-
mittelbare Wirkung auf andere anhängigen oder zukünf-
tigen nationalen Strafverfahren haben und der EGMR
keine Kompetenz zur Aufhebung eines nationalen Urteils
besitzt, so steht jedenfalls losgelöst vom Wortlaut natio-
naler Regelungen fest, dass weder die Rechtsansicht und
ständige Rechtsprechung des OGH, noch des VwGH in
Zukunft haltbar sein werden und eine EGMR-konfor-
me Adaptierung nationaler Rechtsprechung letztendlich
vorgenommen werden muss. Sollten die österreichischen
Höchstgerichte weiterhin die Judikatur des EGMR
außer Acht lassen, wird es zu wiederholten Verurteilun-
gen der Republik Österreich und damit einhergehender
Verpflichtung zur Zahlung (hoher) Schadenersatzbeträ-
ge kommen.
http://phh.at/dateien/1749_201604_LS_ZV ... _Sicht.pdf
- Dateianhänge
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- 1749_201604_LS_ZVG_Der_agent_provocateur_aus_verwaltungsstrafrechtlicher_Sicht.pdf
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Das Land Tirol bzw. speziell die Stadt Innsbruck hat schon seine Reize.... es sei denn, man ist SexarbeiterIn. Da gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Sich illegalisieren lassen (siehe oben) - oder aber für eine(n) der wenigen BetreiberInnen zu arbeiten. Und da gibt es Einiges was man hinterfragen muss....
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 188#156188
Sich illegalisieren lassen (siehe oben) - oder aber für eine(n) der wenigen BetreiberInnen zu arbeiten. Und da gibt es Einiges was man hinterfragen muss....
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Printausgabe der Tiroler Tageszeitung vom Mo, 03.09.2018
POLIZEI HOLTE PROSTITUIERTE AUS HOTEL IN INNSBRUCK
Die Innsbrucker Hotels werden zunehmend als Ersatz fuer den aufgeloesten Strassenstrich missbraucht.
Von Thomas Hoermann
Innsbruck - Der ueber Jahrzehnte florierende Innsbrucker Strassenstrich ist seit einem Jahr weitgehend aufgeloest. Das illegale Geschaeft mit der Liebe hat sich in Wohnungen und zuletzt auch zunehmend in Beherbungsbetriebe verlagert. Das bestaetigte sich einmal mehr bei einer Aktion scharf des Strafamtes und der Kripo in der vergangenen Woche.
"Wir haben vier Geheimprostiuierte auf frischer Tat ertappt und angezeigt", sagt Florian Greil, Leiter des Strafamtes: "Drei der Damen empfingen ihre Freier im Hotelzimmer." Auf die Frauen aufmerksam wurden die Beamten auf einschlaegigen Internetseiten: "Dort boten die Prostituierten ihre Dienste an", schildert Polizeijurist Greil. In der Folge gab sich ein Polizist als Freier aus, rief bei den Frauen an und vereinbarte Termine. Von einer tuerkischstaemmigen Prostituierten wurden die Beamten in ein Hotelzimmer im Innsbrucker Stadtteil Pradl gelotst. Als die Frau ihren Preis nannte, gab sich der "Lockvogel" als Polizist zu erkennen: Anzeige wegen illegaler Prostitutionsausuebung, 670 Euro Strafe. Bei den Ermittlungen im Hotel stiessen die Kripo- und Strafamts-Mitarbeiter auf eine weitere Prostituierte tuerkischer Herkunft. Sie teilte das Schicksal ihrer Kollegin und erhielt einen Strafbescheid ueber 670 Euro. Da die Frauen ihre Hotelzimmer aufgaben, "mussten wir keine Schliessung androhen", so Greil weiter.
In einem Hotel in Wilten war es eine Rumaenin, die dort ihre Dienste anbot. Erst am Vortag hatte die Prostituierte das Zimmer angemietet. "Die Hotelbetriebe bieten sich fuer diese Taetigkeit an, weil kaum kontrolliert wird, wer ein- und ausgeht", erklaert der Strafamtsleiter: "So koennen die Freier problemlos den Damen einen Besuch abstatten." Dabei riskieren die Betriebe, dass die Behoerde die Zimmer der Geheimprostituierten als illegale Kleinbordelle versiegelt und voruebergehend zusperrt.
Bei der Aktion scharf ueberfuehrten die Beamten auch eine weitere Tuerkin, die in einer Wohnung in Wilten der Prostitution nachging. Die Frau wurde ebenfalls angezeigt. Aber auch gegen die Besitzerin der Wohnung leitete das Strafamt ein Verwaltungsstrafverfahren ein.
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/1 ... -hotel.csp
POLIZEI HOLTE PROSTITUIERTE AUS HOTEL IN INNSBRUCK
Die Innsbrucker Hotels werden zunehmend als Ersatz fuer den aufgeloesten Strassenstrich missbraucht.
Von Thomas Hoermann
Innsbruck - Der ueber Jahrzehnte florierende Innsbrucker Strassenstrich ist seit einem Jahr weitgehend aufgeloest. Das illegale Geschaeft mit der Liebe hat sich in Wohnungen und zuletzt auch zunehmend in Beherbungsbetriebe verlagert. Das bestaetigte sich einmal mehr bei einer Aktion scharf des Strafamtes und der Kripo in der vergangenen Woche.
"Wir haben vier Geheimprostiuierte auf frischer Tat ertappt und angezeigt", sagt Florian Greil, Leiter des Strafamtes: "Drei der Damen empfingen ihre Freier im Hotelzimmer." Auf die Frauen aufmerksam wurden die Beamten auf einschlaegigen Internetseiten: "Dort boten die Prostituierten ihre Dienste an", schildert Polizeijurist Greil. In der Folge gab sich ein Polizist als Freier aus, rief bei den Frauen an und vereinbarte Termine. Von einer tuerkischstaemmigen Prostituierten wurden die Beamten in ein Hotelzimmer im Innsbrucker Stadtteil Pradl gelotst. Als die Frau ihren Preis nannte, gab sich der "Lockvogel" als Polizist zu erkennen: Anzeige wegen illegaler Prostitutionsausuebung, 670 Euro Strafe. Bei den Ermittlungen im Hotel stiessen die Kripo- und Strafamts-Mitarbeiter auf eine weitere Prostituierte tuerkischer Herkunft. Sie teilte das Schicksal ihrer Kollegin und erhielt einen Strafbescheid ueber 670 Euro. Da die Frauen ihre Hotelzimmer aufgaben, "mussten wir keine Schliessung androhen", so Greil weiter.
In einem Hotel in Wilten war es eine Rumaenin, die dort ihre Dienste anbot. Erst am Vortag hatte die Prostituierte das Zimmer angemietet. "Die Hotelbetriebe bieten sich fuer diese Taetigkeit an, weil kaum kontrolliert wird, wer ein- und ausgeht", erklaert der Strafamtsleiter: "So koennen die Freier problemlos den Damen einen Besuch abstatten." Dabei riskieren die Betriebe, dass die Behoerde die Zimmer der Geheimprostituierten als illegale Kleinbordelle versiegelt und voruebergehend zusperrt.
Bei der Aktion scharf ueberfuehrten die Beamten auch eine weitere Tuerkin, die in einer Wohnung in Wilten der Prostitution nachging. Die Frau wurde ebenfalls angezeigt. Aber auch gegen die Besitzerin der Wohnung leitete das Strafamt ein Verwaltungsstrafverfahren ein.
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/1 ... -hotel.csp
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Bei „Aktion scharf“
28.09.2018 10:00
Tiroler Polizei macht zwei Geheimbordelle dicht
Erneut gelang der Tiroler Polizei ein Schlag gegen die illegale Sex-Szene! In Innsbruck konnten die Ermittler dieses Mal gleich zwei Geheimbordelle aufspüren. Die illegalen Etablissements wurden sofort behördlich geschlossen!
Bekanntlich hat sich die illegale Prostitution in Innsbruck in den vergangenen Wochen und Monaten mehr und mehr von der Straße in Mietwohnungen verlagert. Das weiß freilich auch die Polizei, die regelmäßig Schwerpunktaktionen im gesamten Stadtgebiet durchführt.
Prostituierte angezeigt
Bei der jüngsten „Aktion scharf“ in der vergangenen Woche konnten die Ermittler gleich zwei Geheimbordelle enttarnen. „In Zusammenarbeit mit dem Strafamt wurden die Etablissements sofort geschlossen. Die in den Wohnungen angetroffenen Prostituierten wurden angezeigt“, heißt es vonseiten der Polizei.
https://www.krone.at/1779455
Irgendwie würde sich der Artikel anders lesen, wenn man Schreiben würde "Polizei drang in Wohnungen (!) ein und....." in den Augen der Behörde wahrscheinlich kein Unterschied. Aber gut, dass mag man sehen wie man will. Was man allerdings nicht verdrängen darf ist, dass SexarbeiterInnen in Österreich gezwungen sind mit BetreiberInnen zusammen zu arbeiten - da jegliche Form der selbstständigen und somit zu 100% selbstbestimmten Sexarbeit konsequent verbietet und auch entsprechend medienträchtig verfolgt wird.
Kann man denn von Seiten der politisch Verantwortlichen nicht verstehen, dass es SexarbeiterInnen (auch und gerade in Innsbruck) gibt die unter keinen Umständen für BetreiberInnen arbeiten möchten? Speziell wenn man weiß, dass einige Wenige die Kontrolle dort haben und auch andere Lokale nicht genehmigt werden, sollte man zu denken beginnen. Ihr liefert Denen, welche teilweise nicht das Vertrauen gewinnen können (aus welchen Gründen auch immer - ohne wem was zu unterstellen) das beste Argument, warum es Verbesserungen für die Situation von SexarbeiterInnen nicht geben wird.
Speziell in einer Stadt, wo BetreiberInnen damit prahlen, dass Zwangsuntersuchungen in ihrem Etablissement durchgeführt werden und die Lokalitäten exorbitant teuer an SexarbeiterInnen vermietet werden empfehle ich dringlich umzudenken. Zumindest dann, wenn man vorgibt sich auch für Frauen und Männer welche sexuelle Dienstleistungen anbieten einzusetzen....
Wobei ich wahrscheinlich wieder zu viel verlange - speziell im Hinblick darauf, was wir schon in Innsbruck erlebt haben... Ich kann mich noch gut an eine Situation erinnern, wo eine PolitikerIn uns dort mit ihrer Anwesenheit beehrte (in einem Lokal - wir waren beim Abendessen) und ohne, dass es vorher irgendeinen Streit gegeben hat, eine anwesende SexarbeiterIn (welche in Wien registriert mit Deckel - also völlig legal arbeitet) mehrfach als Verbrecherin bezeichnet hat. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen, blieb sie dabei. Die Erklärung war: Wenn mein Mann zu einer Prostituierten geht, ist sie schuld..... Danach war uns alles klar.
christian knappik
28.09.2018 10:00
Tiroler Polizei macht zwei Geheimbordelle dicht
Erneut gelang der Tiroler Polizei ein Schlag gegen die illegale Sex-Szene! In Innsbruck konnten die Ermittler dieses Mal gleich zwei Geheimbordelle aufspüren. Die illegalen Etablissements wurden sofort behördlich geschlossen!
Bekanntlich hat sich die illegale Prostitution in Innsbruck in den vergangenen Wochen und Monaten mehr und mehr von der Straße in Mietwohnungen verlagert. Das weiß freilich auch die Polizei, die regelmäßig Schwerpunktaktionen im gesamten Stadtgebiet durchführt.
Prostituierte angezeigt
Bei der jüngsten „Aktion scharf“ in der vergangenen Woche konnten die Ermittler gleich zwei Geheimbordelle enttarnen. „In Zusammenarbeit mit dem Strafamt wurden die Etablissements sofort geschlossen. Die in den Wohnungen angetroffenen Prostituierten wurden angezeigt“, heißt es vonseiten der Polizei.
https://www.krone.at/1779455
Irgendwie würde sich der Artikel anders lesen, wenn man Schreiben würde "Polizei drang in Wohnungen (!) ein und....." in den Augen der Behörde wahrscheinlich kein Unterschied. Aber gut, dass mag man sehen wie man will. Was man allerdings nicht verdrängen darf ist, dass SexarbeiterInnen in Österreich gezwungen sind mit BetreiberInnen zusammen zu arbeiten - da jegliche Form der selbstständigen und somit zu 100% selbstbestimmten Sexarbeit konsequent verbietet und auch entsprechend medienträchtig verfolgt wird.
Kann man denn von Seiten der politisch Verantwortlichen nicht verstehen, dass es SexarbeiterInnen (auch und gerade in Innsbruck) gibt die unter keinen Umständen für BetreiberInnen arbeiten möchten? Speziell wenn man weiß, dass einige Wenige die Kontrolle dort haben und auch andere Lokale nicht genehmigt werden, sollte man zu denken beginnen. Ihr liefert Denen, welche teilweise nicht das Vertrauen gewinnen können (aus welchen Gründen auch immer - ohne wem was zu unterstellen) das beste Argument, warum es Verbesserungen für die Situation von SexarbeiterInnen nicht geben wird.
Speziell in einer Stadt, wo BetreiberInnen damit prahlen, dass Zwangsuntersuchungen in ihrem Etablissement durchgeführt werden und die Lokalitäten exorbitant teuer an SexarbeiterInnen vermietet werden empfehle ich dringlich umzudenken. Zumindest dann, wenn man vorgibt sich auch für Frauen und Männer welche sexuelle Dienstleistungen anbieten einzusetzen....
Wobei ich wahrscheinlich wieder zu viel verlange - speziell im Hinblick darauf, was wir schon in Innsbruck erlebt haben... Ich kann mich noch gut an eine Situation erinnern, wo eine PolitikerIn uns dort mit ihrer Anwesenheit beehrte (in einem Lokal - wir waren beim Abendessen) und ohne, dass es vorher irgendeinen Streit gegeben hat, eine anwesende SexarbeiterIn (welche in Wien registriert mit Deckel - also völlig legal arbeitet) mehrfach als Verbrecherin bezeichnet hat. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen, blieb sie dabei. Die Erklärung war: Wenn mein Mann zu einer Prostituierten geht, ist sie schuld..... Danach war uns alles klar.
christian knappik
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Wie David gegen Goliath.
Bordelle werden immer maechtiger, bauen sich zum Monopol auf. Die kleine Konkurrenz bzw. Kleinstbetriebe werden mit allen moeglichen Mitteln z.B. durch Anzeigen der Bordellbetreiber und unsinnigen Vertragsklauseln (SW darf keinen "privaten" Kontakt mit Kunden haben) vertrieben und die kleine eigene Unabhaengigkeit der Sexarbeiter*in abgewuergt ...
Entschuldigung!
Ist mir so rausgeplatzt.
Bin manchmal zu schnell und zu vorlaut.
Versuche, mich kuenftig etwas zurueckzunehmen.
Bordelle werden immer maechtiger, bauen sich zum Monopol auf. Die kleine Konkurrenz bzw. Kleinstbetriebe werden mit allen moeglichen Mitteln z.B. durch Anzeigen der Bordellbetreiber und unsinnigen Vertragsklauseln (SW darf keinen "privaten" Kontakt mit Kunden haben) vertrieben und die kleine eigene Unabhaengigkeit der Sexarbeiter*in abgewuergt ...
Entschuldigung!
Ist mir so rausgeplatzt.
Bin manchmal zu schnell und zu vorlaut.
Versuche, mich kuenftig etwas zurueckzunehmen.
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
@deernhh: Wo du Recht hast, da hast du Recht. Ob rausgeplatzt oder lange überlegt.
Liebe Grüße in den Norden schickt dir Hans-Peter


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„Ein Atom ist leichter zu zertrümmern als ein Vorurteil“ (Albert Einstein)
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
@deernhh,
ich sehe hier nicht, wo Du Dich zurücknehmen musst. Dieser Befund zeigt ja auch, dass die Zielsetzung des ProstSchG, SW zu schützen, auch durch diese Entwicklung in sein Gegenteil verdrängt wird. Die Verdrängung kleinerer Läden erfolgt auch durch Speerverordnungen oder das Bauplanungsrecht. Bordelle sind auch in Mischgebieten grundsätzlich nicht erlaubt, andererseits sieht aber das ProstSchG bei den Anforderungen an die Räumlichkeiten Ausnahmen für Wohnungsbordelle vor. Gerade die findet man aber eher in Mischgebieten. Ein glatter Widerspruch und eine weitere Beschränkung Eurer Rechte!
Kasharius grüßt
ich sehe hier nicht, wo Du Dich zurücknehmen musst. Dieser Befund zeigt ja auch, dass die Zielsetzung des ProstSchG, SW zu schützen, auch durch diese Entwicklung in sein Gegenteil verdrängt wird. Die Verdrängung kleinerer Läden erfolgt auch durch Speerverordnungen oder das Bauplanungsrecht. Bordelle sind auch in Mischgebieten grundsätzlich nicht erlaubt, andererseits sieht aber das ProstSchG bei den Anforderungen an die Räumlichkeiten Ausnahmen für Wohnungsbordelle vor. Gerade die findet man aber eher in Mischgebieten. Ein glatter Widerspruch und eine weitere Beschränkung Eurer Rechte!
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
ÖSTERREICH
EU-Gericht kritisiert Willkür der Polizei in Tirol
Gerald Stoiber
08. Mai 2019 19:45 Uhr
Behörde hatte einen Massagesalon wegen Prostitutionsverdachts ohne Begründung geschlossen.
Ein Massagesalon in Innsbruck beschäftigte den Europäischen Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) musste sich in den vergangenen Monaten mit einem privaten Massagesalon in Innsbruck beschäftigen.
Die Polizei hatte den in einer Mietwohnung untergebrachten Salon Ende 2017 kurzerhand geschlossen - am Mittwoch nun urteilte der EuGH, dass die Maßnahme nicht gerechtfertigt war.
Das Gericht bemängelte, dass die Polizei ihre Maßnahmen nicht begründet hatte - nämlich weder die Schließung noch die Aufhebung der Sperre, die per Bescheid etwa zwei Wochen später erfolgte.
Das ist besonders skurril, denn zur Schließung führte damals der Verdacht, dass in dem Massagesalon Geheimprostitution betrieben werde.
Die Polizei ging mit ihrem vermeintlichen Erfolg damals auch sogleich in die Medien. Einer der Beamten hatte sich als Freier ausgegeben und dadurch habe sich der Verdacht der Prostitution ergeben.
Bei der polizeilichen Kontrolle waren neben der Besitzerin noch zwei weitere Masseurinnen anwesend. Doch in den Akten stand dann nichts davon. Den Massagesalon betreibt eine bulgarische Staatsbürgerin mit einer Gewerbeberechtigung ganz legal. Nach der Schließung ging sie zu Anwalt Armin Zelinka in Innsbruck. Dem Juristen wurde bei der Polizei die Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt, dass es kein Strafverfahren gegen die Bulgarin gebe. Schließlich erhob Zelinka für die Masseurin beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde und beantragte, dass festgestellt werde, die Schließung sei rechtswidrig erfolgt. Das Landesverwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Tiroler Landespolizeigesetz dem EU-Recht widerspreche, da es für eine Polizeimaßnahme keine Begründung verlange und gleichzeitig einem Beschwerdeführer eine Begründung sehr wohl abverlange. Zelinka sagte am Mittwoch, aus seiner Sicht müsse nun das Tiroler Landespolizeigesetz adaptiert werden.
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... l-69947893 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2019
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... l-69947893
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Letztes Update am Mi, 08.05.2019 15:19 Uhr
BORDELLVERDACHT
EuGH sieht Schließung von Tiroler Massagestudio kritisch
Die Tiroler Polizei schloss ein Lokal wegen des Verdachts auf Prostitution ohne Betriebsbewilligung. Die EU-Richter sehen die Verteidigungsrechte der Inhaberin zu wenig gewahrt.
Luxemburg, Innsbruck – Ende 2017 hat die Polizei ein Massagestudio in Innsbruck wegen Verdachts auf nicht bewilligte Prostitution geschlossen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in der Regelung, die diese Vorgangsweise erlaubt, einen Konflikt mit EU-Grundrechten, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Allerdings handelten die Beamte in diesem Fall nach dem Tiroler Landespolizeigesetz. Und dieses erlaubt, „einen Betrieb ohne jede schriftliche und dem Adressaten mitgeteilte Begründung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu schließen“. Gemäß dem Urteil sehen die EU-Richter diese Regelung als durchaus problematisch an. Dadurch werde nicht gewährleistet, dass der Adressat – also hier die Studiobetreiberin – ausreichend Informationen erhalte, „um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte zu verteidigen und zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen sei, das zuständige Gericht anzurufen“. Im vorliegenden Fall würden daher „weder die Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle noch die Wahrung der Verteidigungsrechte sichergestellt“, wie sie in der EU-Charta und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrecht gewährleistet würden, hielt der EuGH fest.
„Besuch“ der Polizei
Ausgelöst wurden die Nachforschungen Polizei 2017, die in mehreren solchen Fällen ermittelte, durch Anrainer, die die Beamten auf die ungewöhnliche Besucherfrequenz in der Nachbarschaft aufmerksam machten.
Den Nachweis für die illegalen Dienstleistungen lieferten Polizeibeamte in Zivil, die sich als Kunden tarnten und dem Studio nach Terminvereinbarungen Besuche abstatteten. Dabei wurde rasch klar, dass die Massagen auch Leistungen umfassten, die unter den Begriff Prostitution fallen. So arbeiteten die Frauen meist unbekleidet. Daher beschlossen die kontrollierenden Polizisten, das Massagestudio noch am selben Tag zu schließen. Die Inhaberin wurde unmittelbar davor mündlich informiert, allerdings erhielt sie weder eine Bestätigung über die Schließung noch eine dokumentierte Begründung für die gesetzte Maßnahme.
Die Frau erhob daraufhin eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol auf Feststellung, dass die Schließung ihres Massagestudios rechtswidrig war. Dieses wiederum ersuchte den EuGH um Auslegung des Unionsrechts. (TT.com, APA)
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... o-kritisch
EU-Gericht kritisiert Willkür der Polizei in Tirol
Gerald Stoiber
08. Mai 2019 19:45 Uhr
Behörde hatte einen Massagesalon wegen Prostitutionsverdachts ohne Begründung geschlossen.
Ein Massagesalon in Innsbruck beschäftigte den Europäischen Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) musste sich in den vergangenen Monaten mit einem privaten Massagesalon in Innsbruck beschäftigen.
Die Polizei hatte den in einer Mietwohnung untergebrachten Salon Ende 2017 kurzerhand geschlossen - am Mittwoch nun urteilte der EuGH, dass die Maßnahme nicht gerechtfertigt war.
Das Gericht bemängelte, dass die Polizei ihre Maßnahmen nicht begründet hatte - nämlich weder die Schließung noch die Aufhebung der Sperre, die per Bescheid etwa zwei Wochen später erfolgte.
Das ist besonders skurril, denn zur Schließung führte damals der Verdacht, dass in dem Massagesalon Geheimprostitution betrieben werde.
Die Polizei ging mit ihrem vermeintlichen Erfolg damals auch sogleich in die Medien. Einer der Beamten hatte sich als Freier ausgegeben und dadurch habe sich der Verdacht der Prostitution ergeben.
Bei der polizeilichen Kontrolle waren neben der Besitzerin noch zwei weitere Masseurinnen anwesend. Doch in den Akten stand dann nichts davon. Den Massagesalon betreibt eine bulgarische Staatsbürgerin mit einer Gewerbeberechtigung ganz legal. Nach der Schließung ging sie zu Anwalt Armin Zelinka in Innsbruck. Dem Juristen wurde bei der Polizei die Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt, dass es kein Strafverfahren gegen die Bulgarin gebe. Schließlich erhob Zelinka für die Masseurin beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde und beantragte, dass festgestellt werde, die Schließung sei rechtswidrig erfolgt. Das Landesverwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Tiroler Landespolizeigesetz dem EU-Recht widerspreche, da es für eine Polizeimaßnahme keine Begründung verlange und gleichzeitig einem Beschwerdeführer eine Begründung sehr wohl abverlange. Zelinka sagte am Mittwoch, aus seiner Sicht müsse nun das Tiroler Landespolizeigesetz adaptiert werden.
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ ... l-69947893 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2019
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BORDELLVERDACHT
EuGH sieht Schließung von Tiroler Massagestudio kritisch
Die Tiroler Polizei schloss ein Lokal wegen des Verdachts auf Prostitution ohne Betriebsbewilligung. Die EU-Richter sehen die Verteidigungsrechte der Inhaberin zu wenig gewahrt.
Luxemburg, Innsbruck – Ende 2017 hat die Polizei ein Massagestudio in Innsbruck wegen Verdachts auf nicht bewilligte Prostitution geschlossen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in der Regelung, die diese Vorgangsweise erlaubt, einen Konflikt mit EU-Grundrechten, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Allerdings handelten die Beamte in diesem Fall nach dem Tiroler Landespolizeigesetz. Und dieses erlaubt, „einen Betrieb ohne jede schriftliche und dem Adressaten mitgeteilte Begründung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu schließen“. Gemäß dem Urteil sehen die EU-Richter diese Regelung als durchaus problematisch an. Dadurch werde nicht gewährleistet, dass der Adressat – also hier die Studiobetreiberin – ausreichend Informationen erhalte, „um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte zu verteidigen und zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen sei, das zuständige Gericht anzurufen“. Im vorliegenden Fall würden daher „weder die Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle noch die Wahrung der Verteidigungsrechte sichergestellt“, wie sie in der EU-Charta und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrecht gewährleistet würden, hielt der EuGH fest.
„Besuch“ der Polizei
Ausgelöst wurden die Nachforschungen Polizei 2017, die in mehreren solchen Fällen ermittelte, durch Anrainer, die die Beamten auf die ungewöhnliche Besucherfrequenz in der Nachbarschaft aufmerksam machten.
Den Nachweis für die illegalen Dienstleistungen lieferten Polizeibeamte in Zivil, die sich als Kunden tarnten und dem Studio nach Terminvereinbarungen Besuche abstatteten. Dabei wurde rasch klar, dass die Massagen auch Leistungen umfassten, die unter den Begriff Prostitution fallen. So arbeiteten die Frauen meist unbekleidet. Daher beschlossen die kontrollierenden Polizisten, das Massagestudio noch am selben Tag zu schließen. Die Inhaberin wurde unmittelbar davor mündlich informiert, allerdings erhielt sie weder eine Bestätigung über die Schließung noch eine dokumentierte Begründung für die gesetzte Maßnahme.
Die Frau erhob daraufhin eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol auf Feststellung, dass die Schließung ihres Massagestudios rechtswidrig war. Dieses wiederum ersuchte den EuGH um Auslegung des Unionsrechts. (TT.com, APA)
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... o-kritisch
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
@deernhh
lieben Dank. Sehr guter und wichtiger post! Das könnte, obwohl AT betroffen ist, auch Auswirkungen auf D und die anhängige Beschwerde beim EGMR haben...
Kasharius grüßt
lieben Dank. Sehr guter und wichtiger post! Das könnte, obwohl AT betroffen ist, auch Auswirkungen auf D und die anhängige Beschwerde beim EGMR haben...
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Hoffentlich ist beim EGMR auch das ein Thema
ZITAT: Den Nachweis für die illegalen Dienstleistungen lieferten Polizeibeamte in Zivil, die sich als Kunden tarnten und dem Studio nach Terminvereinbarungen Besuche abstatteten. ZITATENDE
Verdeckte Ermittlungen im Verwaltungsrecht - speziell mit aktiver Beteiligung sind massiv zu hinterfragen.
Ich erlaube mir nochmals auf folgendes Posting hinzuweisen:
viewtopic.php?p=156183#p156183
Liebe Grüße und Danke
christian
ZITAT: Den Nachweis für die illegalen Dienstleistungen lieferten Polizeibeamte in Zivil, die sich als Kunden tarnten und dem Studio nach Terminvereinbarungen Besuche abstatteten. ZITATENDE
Verdeckte Ermittlungen im Verwaltungsrecht - speziell mit aktiver Beteiligung sind massiv zu hinterfragen.
Ich erlaube mir nochmals auf folgendes Posting hinzuweisen:
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Liebe Grüße und Danke
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Leider wurde beim EuGH Vorabentscheidungsverfahren nicht erwähnt, dass die Behörde ihren Verdacht auf illegale Prostitution auf eine (illegale) verdeckte Ermittlung gestützt hat, weil sie nämlich gar keine Begründung abgegeben hat … nur das war das Thema des EuGH Verfahrens.
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Gericht/Institution: EuGH
Erscheinungsdatum: 08.05.2019
Entscheidungsdatum: 08.05.2019
Aktenzeichen: C 230/18 PI
Quelle: juris Logo
Schließung eines Massagestudios wegen Verdachts der Prostitution
Der EuGH hat sein Urteil gegen die Landespolizeidirektion Tirol zur sofortigen Schließung eines Massagestudios wegen des Verdachts der Ausübung von Prostitution ohne die erforderliche Bewilligung verkündet.
Eine bulgarische Staatsangehörige betrieb mit Gewerbeberechtigung ein Massagestudio in Innsbruck. Am 12.12.2017 führten zwei Polizeibeamte der Landespolizeidirektion Tirol eine Kontrolle im Massagestudio durch. In der Überzeugung, dass den Kunden dort sexuelle Dienste angeboten würden, nämlich Nacktmassagen und erotische Massagen, ohne dass sie über eine Bewilligung für den Betrieb eines Bordells verfügte, beschlossen die Beamten am selben Tag das Studio zu schließen. Deshalb wurden am Studio amtliche Siegel angebracht. Der Studiobetreiberin wurde diese Maßnahme unmittelbar vor der Schließung ihres Studios mündlich mitgeteilt. Ihr wurde weder eine Bestätigung über die Schließung ausgefolgt noch eine dokumentierte Begründung für diese Maßnahme bekannt gegeben. (RN 24) Auch der Bescheid der Landespolizeidirektion vom 29. Dezember 2017 über die Aufhebung der Schließung enthielt keine Begründung.
Am 18.12.2017 erhob sie beim Landesverwaltungsgericht Tirol eine Maßnahmenbeschwerde auf Feststellung, dass die Schließung ihres Massagestudios rechtswidrig war. Das Landesverwaltungsgericht ersuchte den EuGH in diesem Zusammenhang um die Auslegung des Unionsrechts.
Der EuGH hat dem Landesverwaltungsgericht Tirol wie folgt geantwortet:
Art. 49 AEUV [Niederlassungsfreiheit], Art. 15 Abs. 2 [u.a. Niederlassungsfreiheit] und die Art. 16 [Unternehmerische Freiheit], Art. 47 [Recht auf wirksamen Rechtsbehelf] und Art. 52 [Zulässigkeit von Einschränkungen] der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der allgemeine Grundsatz des Rechts auf eine gute Verwaltung seien dahin auszulegen, dass sie unter Umständen wie denen des Ausgangsrechtsstreits einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der eine Verwaltungsbehörde einen Gewerbebetrieb mit sofortiger Wirkung schließen könne, weil sie den Verdacht habe, dass im Rahmen dieses Gewerbebetriebs ohne die nach der nationalen Regelung erforderliche Bewilligung Prostitution ausgeübt werde, soweit diese Regelung zum einen nicht verlange, dass die Schließung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schriftlich begründet und ihrem Adressaten mitgeteilt werde, und zum anderen verlange, dass ein Antrag des Adressaten auf Widerruf dieser Maßnahme seinerseits begründet werde.
Nach Ansicht des EuGH ist zwar unter den vorliegenden Umständen davon auszugehen, dass die mit einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden, wonach eine Verwaltungsbehörde einen Gewerbebetrieb mit sofortiger Wirkung schließen kann, weil sie den Verdacht hat, dass im Rahmen dieses Gewerbebetriebs ohne die nach der nationalen Regelung erforderliche Bewilligung Prostitution ausgeübt wird, verbundene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet ist, die Erreichung der mit der nationalen Regelung verfolgten Ziele – Straftaten gegenüber Prostituierten vorzubeugen und die öffentliche Gesundheit zu schützen – zu gewährleisten.
Zudem könne eine nationale Regelung wie die in Rede stehende, die vorsehe, dass eine Verwaltungsbehörde einen Gewerbebetrieb aus den oben genannten Gründen mit sofortiger Wirkung schließen könne, grundsätzlich als im Hinblick auf die genannten Ziele verhältnismäßig angesehen werden.
Im vorliegenden Fall erlaube die nationale Regelung es jedoch, einen Betrieb ohne jede schriftliche und dem Adressaten mitgeteilte Begründung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu schließen, wobei sie zugleich verlange, dass die betroffene Person den Antrag auf Widerruf einer Schließung begründe. Durch diese Regelung werde nicht gewährleistet, dass der Adressat der Maßnahme Kenntnis von den Gründen, auf denen sie beruhe, erlangen könne, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte zu verteidigen und zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen sei, das zuständige Gericht anzurufen. Im vorliegenden Fall würden durch diese Regelung daher weder die Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle noch die Wahrung der Verteidigungsrechte sichergestellt, die durch die Art. 47 und 48 der Charta sowie die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewährleistet seien.
Zudem verstoße es gegen das Recht des Adressaten einer Verwaltungsentscheidung auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf Zugang zu einem Gericht sowie gegen seine Verteidigungsrechte, wenn er seinen Antrag auf Widerruf der Verwaltungsentscheidung begründen müsse, während die Entscheidung selbst nicht begründet sei.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 08.05.2019
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp
Erscheinungsdatum: 08.05.2019
Entscheidungsdatum: 08.05.2019
Aktenzeichen: C 230/18 PI
Quelle: juris Logo
Schließung eines Massagestudios wegen Verdachts der Prostitution
Der EuGH hat sein Urteil gegen die Landespolizeidirektion Tirol zur sofortigen Schließung eines Massagestudios wegen des Verdachts der Ausübung von Prostitution ohne die erforderliche Bewilligung verkündet.
Eine bulgarische Staatsangehörige betrieb mit Gewerbeberechtigung ein Massagestudio in Innsbruck. Am 12.12.2017 führten zwei Polizeibeamte der Landespolizeidirektion Tirol eine Kontrolle im Massagestudio durch. In der Überzeugung, dass den Kunden dort sexuelle Dienste angeboten würden, nämlich Nacktmassagen und erotische Massagen, ohne dass sie über eine Bewilligung für den Betrieb eines Bordells verfügte, beschlossen die Beamten am selben Tag das Studio zu schließen. Deshalb wurden am Studio amtliche Siegel angebracht. Der Studiobetreiberin wurde diese Maßnahme unmittelbar vor der Schließung ihres Studios mündlich mitgeteilt. Ihr wurde weder eine Bestätigung über die Schließung ausgefolgt noch eine dokumentierte Begründung für diese Maßnahme bekannt gegeben. (RN 24) Auch der Bescheid der Landespolizeidirektion vom 29. Dezember 2017 über die Aufhebung der Schließung enthielt keine Begründung.
Am 18.12.2017 erhob sie beim Landesverwaltungsgericht Tirol eine Maßnahmenbeschwerde auf Feststellung, dass die Schließung ihres Massagestudios rechtswidrig war. Das Landesverwaltungsgericht ersuchte den EuGH in diesem Zusammenhang um die Auslegung des Unionsrechts.
Der EuGH hat dem Landesverwaltungsgericht Tirol wie folgt geantwortet:
Art. 49 AEUV [Niederlassungsfreiheit], Art. 15 Abs. 2 [u.a. Niederlassungsfreiheit] und die Art. 16 [Unternehmerische Freiheit], Art. 47 [Recht auf wirksamen Rechtsbehelf] und Art. 52 [Zulässigkeit von Einschränkungen] der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der allgemeine Grundsatz des Rechts auf eine gute Verwaltung seien dahin auszulegen, dass sie unter Umständen wie denen des Ausgangsrechtsstreits einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der eine Verwaltungsbehörde einen Gewerbebetrieb mit sofortiger Wirkung schließen könne, weil sie den Verdacht habe, dass im Rahmen dieses Gewerbebetriebs ohne die nach der nationalen Regelung erforderliche Bewilligung Prostitution ausgeübt werde, soweit diese Regelung zum einen nicht verlange, dass die Schließung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schriftlich begründet und ihrem Adressaten mitgeteilt werde, und zum anderen verlange, dass ein Antrag des Adressaten auf Widerruf dieser Maßnahme seinerseits begründet werde.
Nach Ansicht des EuGH ist zwar unter den vorliegenden Umständen davon auszugehen, dass die mit einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden, wonach eine Verwaltungsbehörde einen Gewerbebetrieb mit sofortiger Wirkung schließen kann, weil sie den Verdacht hat, dass im Rahmen dieses Gewerbebetriebs ohne die nach der nationalen Regelung erforderliche Bewilligung Prostitution ausgeübt wird, verbundene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet ist, die Erreichung der mit der nationalen Regelung verfolgten Ziele – Straftaten gegenüber Prostituierten vorzubeugen und die öffentliche Gesundheit zu schützen – zu gewährleisten.
Zudem könne eine nationale Regelung wie die in Rede stehende, die vorsehe, dass eine Verwaltungsbehörde einen Gewerbebetrieb aus den oben genannten Gründen mit sofortiger Wirkung schließen könne, grundsätzlich als im Hinblick auf die genannten Ziele verhältnismäßig angesehen werden.
Im vorliegenden Fall erlaube die nationale Regelung es jedoch, einen Betrieb ohne jede schriftliche und dem Adressaten mitgeteilte Begründung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu schließen, wobei sie zugleich verlange, dass die betroffene Person den Antrag auf Widerruf einer Schließung begründe. Durch diese Regelung werde nicht gewährleistet, dass der Adressat der Maßnahme Kenntnis von den Gründen, auf denen sie beruhe, erlangen könne, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte zu verteidigen und zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen sei, das zuständige Gericht anzurufen. Im vorliegenden Fall würden durch diese Regelung daher weder die Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle noch die Wahrung der Verteidigungsrechte sichergestellt, die durch die Art. 47 und 48 der Charta sowie die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewährleistet seien.
Zudem verstoße es gegen das Recht des Adressaten einer Verwaltungsentscheidung auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf Zugang zu einem Gericht sowie gegen seine Verteidigungsrechte, wenn er seinen Antrag auf Widerruf der Verwaltungsentscheidung begründen müsse, während die Entscheidung selbst nicht begründet sei.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 08.05.2019
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp