Die folgende Information ist nunmehr aus verifizierter Quelle an mich herangetragen worden (Gerüchte darüber hören wir schon seit längerer Zeit)
In Innsbruck gibt es eine Location an der von SexarbeiterInnen, welche dort SELBSTSTÄNDIG arbeiten, folgender Abgaben kassiert werden:
Euro 100.- täglich (darüber lässt sich diskutieren)
+ Euro 360,- monatlich (egal wie lange die SW in diesem Monat dort tätig ist) als Steuerzahlung - UND DIES OHNE EINEN BELEG DAFÜR ZU ERHALTEN! (und darüber kann man nicht diskutieren!)
Es ist also nicht nachvollziehbar (da kein Beleg vorhanden ist) wer hier wann wie viel bezahlt hat - UND wohin die Zahlung geht... Ich will Niemand was unterstellen, aber das diese Vorgehensweise geradezu "Irrtümer" forcieren kann steht außer Frage.
Ich schließe nicht aus, das da wieder ein(e) Betreiber/in eine "Sondervereinbarung" mit einem Finanzamt geschlossen hat - kann ja sein. Ich schließe jedoch aus, dass Urteile des Unabhängigen Finanzsenates ignoriert werden dürfen! Und wenn BetreiberInnen die Finanzhoheit Österreichs vertreten - also Steuern, unter welchem Titel auch immer - kassieren, so sollten sie auch entsprechende gesetzeskonforme Belege ausstellen (müssen).
Das in diesem Lokal auch noch ein eigenes Untersuchungszimmer (in welchem die Zwangsuntersuchungen von SexarbeiterInnen durchgeführt werden) vorhanden ist, erwähne ich nur am Rande. Schon der Gedanke daran erweckt Übelkeit in mir.... Aber auch hier werden wir noch behördliche Stellungnahme erbitten.
Ich ersuche SexarbeiterInnen, welche das von mir Geschriebene bestätigen oder anders wahrgenommen haben, sich zu melden. Bei uns, oder vielleicht auch bei der Beratungsstelle vor Ort (IBUS) http://aep.at/beratungsstelle/ibus/
Hier das Schriftstück, welches eigentlich Rechtssicherheit bringen sollte von dem das Geschilderte aber erheblich abweicht:
