Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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Hier eine erste Zusammenfassung der gestrigen Anhörung mit profunden Erkenntnissen der Sachverständigen Constabel; jetzt sind es schon magische 100 % zwangsausgebeutete SW aus Osteuropa.
http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... cht/423542
Kasharius grüßt
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Kasharius grüßt
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Verteidigung wirft Gericht Befangenheit vor: Prozess gegen zwei Brüder wegen Menschenhandel
FULDA
Seit Januar verhandelt die Erste Strafkammer vor dem Landgericht Fulda gegen zwei Brüder aus Rumänien. Kurzfassung: Zur Jahreswende 2013/14 sollen sie eine damals 19-Jährige aus ihrem Heimatdorf in Rumänien nach Deutschland verschleppt und zur Prostitution gezwungen haben. In einem Sauna-Club in Bad Hersfeld vertraute sie sich einem Freier an, der sie bei sich aufnahm und die Polizei alarmierte. Seit Juni vergangenen Jahres sitzen die Brüder in Untersuchungshaft.
Es ist ein langer Prozess, für alle Beteiligten nicht immer einfach. Konkrete Beweise gibt es keine, eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Zwei von der Verteidigung geladene Zeugen aus Rumänien sollten weiter Aufschluss geben, Angaben zur vermeintlichen Entführung machen.
Das Gericht konnte die beiden nicht erreichen – und sah die Vernehmung der beiden auch nicht als erforderlich. Begründung: Die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers seien detailliert und glaubwürdig.
Die Verteidigung hatte deshalb vor dem gestrigen Verhandlungstermin einen schriftlichen Befangenheitsantrag gestellt: „Das Gericht glaubt der einzigen Belastungszeugin und legt sich somit vorab auf die Schuld der Angeklagten fest“. Den Antrag hatte die Kammer jedoch zurückgewiesen. Ohne zum Vorwurf Stellung zu nehmen – weshalb die Verteidigung gestern vor Gericht erneut einen Befangenheitsantrag stellte. Dieser aber käme zu spät – Richter Josef Richter wies auch den zweiten Antrag zurück. Dem Einwurf der Verteidigung, eine frühzeitigere Antragstellung sei nicht möglich gewesen, gab Richter dann aber doch statt. Er hob die Zurückweisung des Antrags wieder auf – und damit bleibt der Vorwurf der Befangenheit bestehen.
Entscheiden muss nun die Zweite Strafkammer. Weist sie den Antrag ab, gilt die Beweisaufnahme als beendet, und Staatsanwaltschaft und Nebenklage werden ihre Plädoyers halten. Weiter geht es am kommenden Dienstag, 21. Juni, um 9.30 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich.
http://www.fuldaerzeitung.de/artikelans ... chenhandel
FULDA
Seit Januar verhandelt die Erste Strafkammer vor dem Landgericht Fulda gegen zwei Brüder aus Rumänien. Kurzfassung: Zur Jahreswende 2013/14 sollen sie eine damals 19-Jährige aus ihrem Heimatdorf in Rumänien nach Deutschland verschleppt und zur Prostitution gezwungen haben. In einem Sauna-Club in Bad Hersfeld vertraute sie sich einem Freier an, der sie bei sich aufnahm und die Polizei alarmierte. Seit Juni vergangenen Jahres sitzen die Brüder in Untersuchungshaft.
Es ist ein langer Prozess, für alle Beteiligten nicht immer einfach. Konkrete Beweise gibt es keine, eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Zwei von der Verteidigung geladene Zeugen aus Rumänien sollten weiter Aufschluss geben, Angaben zur vermeintlichen Entführung machen.
Das Gericht konnte die beiden nicht erreichen – und sah die Vernehmung der beiden auch nicht als erforderlich. Begründung: Die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers seien detailliert und glaubwürdig.
Die Verteidigung hatte deshalb vor dem gestrigen Verhandlungstermin einen schriftlichen Befangenheitsantrag gestellt: „Das Gericht glaubt der einzigen Belastungszeugin und legt sich somit vorab auf die Schuld der Angeklagten fest“. Den Antrag hatte die Kammer jedoch zurückgewiesen. Ohne zum Vorwurf Stellung zu nehmen – weshalb die Verteidigung gestern vor Gericht erneut einen Befangenheitsantrag stellte. Dieser aber käme zu spät – Richter Josef Richter wies auch den zweiten Antrag zurück. Dem Einwurf der Verteidigung, eine frühzeitigere Antragstellung sei nicht möglich gewesen, gab Richter dann aber doch statt. Er hob die Zurückweisung des Antrags wieder auf – und damit bleibt der Vorwurf der Befangenheit bestehen.
Entscheiden muss nun die Zweite Strafkammer. Weist sie den Antrag ab, gilt die Beweisaufnahme als beendet, und Staatsanwaltschaft und Nebenklage werden ihre Plädoyers halten. Weiter geht es am kommenden Dienstag, 21. Juni, um 9.30 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich.
http://www.fuldaerzeitung.de/artikelans ... chenhandel
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
20.06.2016
"GESANDTER, DARF ICH DIR MEUNE HINGABE ERWEISEN?"
Von Joerg Diehl, Duesseldorf
In Duesseldorf beginnt ein Prozess gegen zwei Maenner, die Frauen mit einem pseydo-religioesen Kult in die Prostitution geschickt haben sollen. Ein Opfer verdiente laut Anklage 430.000 Euro - fuer den Guru.
Wenn sie Mohamed A. sah, sagte Milena * , was sie sagen sollte: Gesandter, darf ich dir meine Hingabe erweisen? Danke, was du aus mir gemacht hast. Ich liebe dich."
Da war Milena schon zur Hure geworden. Nachdem Maenner, von denen sie einen zu lieben glaubte, sie hoch verschuldet hatten. Milena schaffte in Saunaclubs in Duesseldorf und Erkrath an, von elf Uhr vormittags bis fuenf Uhr morgens, fast jeden Tag. Wenn sie nicht 15 Minuten nach ihrem letzten Freier einen neuen aufgegabelt hatte, gab es Aerger. Wenn sie eine Stunde lang keinen Freier hatte, wurde sie bestraft, geschlagen, gedemuetigt. Manchmal war Milena so muede, dass sie beim Sex einschlief. Ihre Einnahmen - mehr als 430.000 Euro in zweieinhalb Jahren - bekam ihr Guru, Mohamed A.
So jedenfalls sieht die Staatsanwaltschaft Duesseldorf die Vorgaenge um A., 30, und seinen mutmasslichen Handlanger Dennis B., 26. Das Duo liess sich von mindestens zwei jungen Frauen als "Die Heiligen Zwei" verehren. Milena taetowierte sich eine Abkuerzung des Slogans sogar auf ihren Hals. Die Behoerde hat inzwischen Anklage gegen A. und B. erhoben, sie wirft ihnen schweren Menschenhandel, Geiselnahme, Vergewaltigung, besonders schweren Betrug und gefaehrliche Koerperverletzung vor.
ERPRESSEN, DROHEN, MANIPULIEREN
Der Algerier A. - in Deutschland nur geduldet, aber bereits zehnfach vorbestraft - soll insgesamt mehr als 730.000 Euro erbeutet haben, indem er Frauen verschuldete und sie auf den Strich schickte. Am Dienstag mittag beginnt vor dem Landgericht Duesseldorf der Prozess gegen den Schein- Heiligen und seinen Kompagnon Dennis B. Die Verteidigung der Angeklagten liess eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE zu den Vorwuerfen bislang unbeantwortet.
Das Verfahren wird wohl einmal mehr die Mechanismen offenbaren, die dem vermeintlich aeltesten Gewerbe der Welt zugrunde liegen: Es sind zumeist Maenner, die Frauen in Lebenslagen bringen, in denen sie sich prostituieren. Ob sie dazu pseydo-religioese Kulte ersinnen, Liebesverhaeltnisse vorgaukeln, erpressen, drohen, schmeicheln, manipulieren, missbrauchen, verletzen - die Methoden sind so zahlreich wie niedertraechtig und abstossend.
Doch strafbar sind in einem Land, das Prostitution nicht nur erlaubt, sondern sogar als Beruf anerkennt, eben nicht alle Methoden . Daher wird es auch Aufgabe des Gerichts sein zu unterscheiden, wie sehr Milena und ihre Kollegin Silvia * sich einliessen auf das, was ihnen geschah. Die Kammer muss herausarbeiten, wo die Frauen Zwang erlitten und welche Entscheidungen sie aus freien Stuecken trafen. Das duerfte nicht einfach werden.
GESCHLECHTSVERKEHR AUF DEM FRIEDHOF
Der Koelner Strafverteidiger Ulrich Sommer, der Mohamed A. zunaechst vertreten hatte, schrieb in einer ersten Haftbeschwerde an das Gericht, der vermeintlich ausgeuebte Zwang sei eine Konstruktion der Polizei. Sommer verglich darin den Kult von Guru A. mit "Osho-Bewegung, deren Gruende ebenfalls erheblich finanziell profitiert habe. Es sei jedoch nicht bekannt, "dass in irgendeiner Form einer der Organisatoren dieser Veranstaltung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen waere."
Auch im Fall A. "gab es nichts, was die These stuetzen koennte, dass Gespraeche mit religioesem Bezug bei den betroffenen Damen in irgendeiner Form eine psychische Konstellation haetten ausloesen koennen, die einem illegalen Zwang gleichgekommen waere", so Sommer.
Die Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung. Demnach dienten die obsurken Rituale, die A. und sein Helfer Dennis B. inszenierten, vorrangig dazu, die Opfer noch gefuegiger, abhaengiger und arbeitsamer zu machen. So fuehrten die Maenner laut Anklage Exorzismen mit Milena durch, bei denen sie sexuelle Handlungen an ihr vornahmen und ihr zugleich weismachten, den Teufel auszutreiben. Die hatten laut Anklage auch Geschlechtsverkehr auf einem Friedhof mit ihr.
Mitunter entwickelte das Theater der Unheiligen absurdeste Zuege. Eines Abends holte Dennis B. den Ermittlern zufolge seine Freundin Milena aus dem Saunaclub in Duesseldorf-Reisholz, er taeuschte auf offener Strasse einen Anfall vor, warf sich auf den Boden, schrie, er spuere den Zorn des Guru. Milena musste ihm Erde auf die Stirn streichen, um ihn zu beschuetzen. Anschliessend eilte sie zurueck ins Bordell - um die ausgefallene Zeit nachzuholen.
"KOERPER OHNE SEELE"
Immer wieder sollen die Maenner die Frauen auch koerperlich drangsaliert, geschlagen und sogar vergewaltigt haben. Mohamed A., ein Freizeit-Bodybuilder, drohte Silvia laut Anklage, dass er ihr "die Fresse einschlagen" werde, wenn sie nicht mit ihm schlafe. Den Beamten erzaehlte Silvia spaeter, sie - die Gedemuetigte und Missbrauchte - habe sich irgendwann als "Koerper ohne Seele" wahrgenommen, die von allen nur benuetzt wuerde.
Mohamed A. hingegen lebte privat ein anscheinend biederes Leben in einem netten Koelner Vorort. Er hatte ein Einfamilienhaus, eine deutsche Lebensgefaehrtin, ein gemeinsames Kind mit ihr. Und auch finanziell ging es ihm gut. Die Ermittler beschlagnahmten spaeter bei ihm 122.000 Euro Bargeld, goldene Ketten, Armreifen, Muenzen, Medaillons und Ringe. Dazu acht Luxusuhren von Breitling, Rolex und Maurice Lacroix. Ein legales Einkommen konnten die Beamten indes nicht feststellen - richtige Arbeit waere vielleicht auch zu profan fuer einen Religionsstifter gewesen.
Der Prozess soll bis Ende September dauern.
* Namen geaendert
www.spiegel.de/panorama/justiz/zwangspr ... .google.de
Siehe auch:
www.welt.de/vermischtes/article15643601 ... n-aus.html
www.abendblatt.de/vermischtes/article20 ... haben.html
"GESANDTER, DARF ICH DIR MEUNE HINGABE ERWEISEN?"
Von Joerg Diehl, Duesseldorf
In Duesseldorf beginnt ein Prozess gegen zwei Maenner, die Frauen mit einem pseydo-religioesen Kult in die Prostitution geschickt haben sollen. Ein Opfer verdiente laut Anklage 430.000 Euro - fuer den Guru.
Wenn sie Mohamed A. sah, sagte Milena * , was sie sagen sollte: Gesandter, darf ich dir meine Hingabe erweisen? Danke, was du aus mir gemacht hast. Ich liebe dich."
Da war Milena schon zur Hure geworden. Nachdem Maenner, von denen sie einen zu lieben glaubte, sie hoch verschuldet hatten. Milena schaffte in Saunaclubs in Duesseldorf und Erkrath an, von elf Uhr vormittags bis fuenf Uhr morgens, fast jeden Tag. Wenn sie nicht 15 Minuten nach ihrem letzten Freier einen neuen aufgegabelt hatte, gab es Aerger. Wenn sie eine Stunde lang keinen Freier hatte, wurde sie bestraft, geschlagen, gedemuetigt. Manchmal war Milena so muede, dass sie beim Sex einschlief. Ihre Einnahmen - mehr als 430.000 Euro in zweieinhalb Jahren - bekam ihr Guru, Mohamed A.
So jedenfalls sieht die Staatsanwaltschaft Duesseldorf die Vorgaenge um A., 30, und seinen mutmasslichen Handlanger Dennis B., 26. Das Duo liess sich von mindestens zwei jungen Frauen als "Die Heiligen Zwei" verehren. Milena taetowierte sich eine Abkuerzung des Slogans sogar auf ihren Hals. Die Behoerde hat inzwischen Anklage gegen A. und B. erhoben, sie wirft ihnen schweren Menschenhandel, Geiselnahme, Vergewaltigung, besonders schweren Betrug und gefaehrliche Koerperverletzung vor.
ERPRESSEN, DROHEN, MANIPULIEREN
Der Algerier A. - in Deutschland nur geduldet, aber bereits zehnfach vorbestraft - soll insgesamt mehr als 730.000 Euro erbeutet haben, indem er Frauen verschuldete und sie auf den Strich schickte. Am Dienstag mittag beginnt vor dem Landgericht Duesseldorf der Prozess gegen den Schein- Heiligen und seinen Kompagnon Dennis B. Die Verteidigung der Angeklagten liess eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE zu den Vorwuerfen bislang unbeantwortet.
Das Verfahren wird wohl einmal mehr die Mechanismen offenbaren, die dem vermeintlich aeltesten Gewerbe der Welt zugrunde liegen: Es sind zumeist Maenner, die Frauen in Lebenslagen bringen, in denen sie sich prostituieren. Ob sie dazu pseydo-religioese Kulte ersinnen, Liebesverhaeltnisse vorgaukeln, erpressen, drohen, schmeicheln, manipulieren, missbrauchen, verletzen - die Methoden sind so zahlreich wie niedertraechtig und abstossend.
Doch strafbar sind in einem Land, das Prostitution nicht nur erlaubt, sondern sogar als Beruf anerkennt, eben nicht alle Methoden . Daher wird es auch Aufgabe des Gerichts sein zu unterscheiden, wie sehr Milena und ihre Kollegin Silvia * sich einliessen auf das, was ihnen geschah. Die Kammer muss herausarbeiten, wo die Frauen Zwang erlitten und welche Entscheidungen sie aus freien Stuecken trafen. Das duerfte nicht einfach werden.
GESCHLECHTSVERKEHR AUF DEM FRIEDHOF
Der Koelner Strafverteidiger Ulrich Sommer, der Mohamed A. zunaechst vertreten hatte, schrieb in einer ersten Haftbeschwerde an das Gericht, der vermeintlich ausgeuebte Zwang sei eine Konstruktion der Polizei. Sommer verglich darin den Kult von Guru A. mit "Osho-Bewegung, deren Gruende ebenfalls erheblich finanziell profitiert habe. Es sei jedoch nicht bekannt, "dass in irgendeiner Form einer der Organisatoren dieser Veranstaltung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen waere."
Auch im Fall A. "gab es nichts, was die These stuetzen koennte, dass Gespraeche mit religioesem Bezug bei den betroffenen Damen in irgendeiner Form eine psychische Konstellation haetten ausloesen koennen, die einem illegalen Zwang gleichgekommen waere", so Sommer.
Die Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung. Demnach dienten die obsurken Rituale, die A. und sein Helfer Dennis B. inszenierten, vorrangig dazu, die Opfer noch gefuegiger, abhaengiger und arbeitsamer zu machen. So fuehrten die Maenner laut Anklage Exorzismen mit Milena durch, bei denen sie sexuelle Handlungen an ihr vornahmen und ihr zugleich weismachten, den Teufel auszutreiben. Die hatten laut Anklage auch Geschlechtsverkehr auf einem Friedhof mit ihr.
Mitunter entwickelte das Theater der Unheiligen absurdeste Zuege. Eines Abends holte Dennis B. den Ermittlern zufolge seine Freundin Milena aus dem Saunaclub in Duesseldorf-Reisholz, er taeuschte auf offener Strasse einen Anfall vor, warf sich auf den Boden, schrie, er spuere den Zorn des Guru. Milena musste ihm Erde auf die Stirn streichen, um ihn zu beschuetzen. Anschliessend eilte sie zurueck ins Bordell - um die ausgefallene Zeit nachzuholen.
"KOERPER OHNE SEELE"
Immer wieder sollen die Maenner die Frauen auch koerperlich drangsaliert, geschlagen und sogar vergewaltigt haben. Mohamed A., ein Freizeit-Bodybuilder, drohte Silvia laut Anklage, dass er ihr "die Fresse einschlagen" werde, wenn sie nicht mit ihm schlafe. Den Beamten erzaehlte Silvia spaeter, sie - die Gedemuetigte und Missbrauchte - habe sich irgendwann als "Koerper ohne Seele" wahrgenommen, die von allen nur benuetzt wuerde.
Mohamed A. hingegen lebte privat ein anscheinend biederes Leben in einem netten Koelner Vorort. Er hatte ein Einfamilienhaus, eine deutsche Lebensgefaehrtin, ein gemeinsames Kind mit ihr. Und auch finanziell ging es ihm gut. Die Ermittler beschlagnahmten spaeter bei ihm 122.000 Euro Bargeld, goldene Ketten, Armreifen, Muenzen, Medaillons und Ringe. Dazu acht Luxusuhren von Breitling, Rolex und Maurice Lacroix. Ein legales Einkommen konnten die Beamten indes nicht feststellen - richtige Arbeit waere vielleicht auch zu profan fuer einen Religionsstifter gewesen.
Der Prozess soll bis Ende September dauern.
* Namen geaendert
www.spiegel.de/panorama/justiz/zwangspr ... .google.de
Siehe auch:
www.welt.de/vermischtes/article15643601 ... n-aus.html
www.abendblatt.de/vermischtes/article20 ... haben.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
16.07.2016
NEU-ULM
JUNGE RUMAENIN WURDE ZWEI JAHRE INS BORDELL GEZWUNGEN
Weitgehend hinter verschlossenen Tueren wird seit Freitag vor dem Landgericht Memmingen ein Fall von Menschenhandel verhandelt. Vier Maenner und eine Frau sollen junge Rumaeninnen nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen haben. Die Angeklagten bestreiten, ein Opfer ist aber extra aus Rumaenien angereist, um ihre Vorwuerfe vor Gericht zu bekraeftigen.
Anfang 2014 wog die zierliche und nur 1,50 Meter grosse Frau 47 Kilogramm. Das war zu Beginn ihrer Zeit als Zwangsprostituierte in Neu-Ulm. Als sie von der Polizei am 2. Dezember vergangenen Jahres aus einer Wohnung befreit wurde, zeigte die Waage nur noch 33 Kilogramm bei einem "reduzierten Allgemein- und Ernaehrungszustand". Was in diesen knapp zwei Jahren der Zwangsprostitution geschehen ist, will seit Freitag das Landgericht Memmingen herausfinden.
Vor der dortigen 1. Strafkammer wird gegen vier Maenner und eine Frau aus Rumaenien verhandelt, denen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgeworfen wird. Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift festhaelt, soll das Quintett mehrere Landfrauen unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier zur Prostitution gezwungen haben.
Die Verhandlung wurde auf Antrag der Opferanwaeltin weitgehend nichtoeffentlich gefuehrt, obwohl die acht Verteidiger dem Antrag widersprachen. Das Gericht folgte dem aber und schloss fuer die Vernehmung der Hauptbelastungszeugin die Oeffentlichkeit aus dem Verfahren aus.
Allein die Anklageschrift - so sie der Wahrheit entspricht - hat es in sich. Dafuer spricht immerhin, dass die junge Frau fuer ihre Aussage vor Gericht aus Rumaenien angereist ist, was bei derlei Prozessen hoechst selten vorkommt, weil die Szene nicht gerade zimperlich ist wie ein Blick in die Anklageschrift zeigt. Es geht darin um einen klassischen Fall von Menschenhandel, wie ihn beispielsweise das Ulmer Buendnis gegen Menschenhandel erst unlaengst waehrend des Donaufestes in Ulm zum Thema gemacht hat und eine entsprechende Ausstellung zeigt.
Im konkreten Fall geht es um eine 24-jaehrige Frau aus Rumaenien, die schon seit mehreren Jahren zur Prostitution gezwungen wird. Zunaechst in Spanien, seit Anfang 2014 aber auch im FKK Safari Club in Neu-Ulm, der zum Imperium von Markus Eberhardt gehoert, der sich gern als Prinz Marcus von Anhalt ansprechen laesst und in suendhaft teuren Luxuslimousinen vorfaehrt.
In Spanien konnte sie sich befreien und ins Frauenhaus retten. Kaum in ihre Heimat zurueckgekehrt, ist sie aber wieder an die Falschen geraten und statt zum Erholungsurlaub in Deutschland in dem Neu-Ulmer Bordell gelandet. Zunaechst hatte sie sich noch gewehrt, fuehrte der Staatsanwalt aus. Dann aber den Schlaegen nachgegeben, vor allem aber den Drohungen, das Haus ihrer Eltern anzuzuenden, sollte sie sich weiter verweigern.
Ihre Peiniger haben sie nicht aus den Augen gelassen. Die Frau wurde ins Bordell gebracht und abgeholt und ansonsten in einer Wohnung in Laupheim festgehalten, aus der es fuer sie kein Entrinnen gab. Alle zwei Wochen gab es einen freien Tag, ohne dass sie sich diesen frei haette gestalten koennen. Ihren heute sieben Jahre alten Sohn in Rumaenien durfte sie nicht besuchen.
Stattdessen musste sie sich in dem FKK Safari Club in Neu-Ulm und zwischendurch in einem weiteren Bordell in Boeblingen splitternackt den Kunden praesentieren und taeglich von 14 Uhr bis 2 Uhr nachts fuer Sex zur Verfuegung stellen. Ihre Einnahmen wurden ihr abgenommen, einen Verdienst aus ihrer entwuerdigenden Arbeit bekam sie nicht.
Hatte sie weniger als 300 Euro pro 12-Stunden-Schicht eingenommen, setzte es Schlaege. Und das nicht zu knapp, mit der flachen Hand und mit der Faust. In einem Fall soll sie derart massiv gegen eine Wand geworfen worden sein, dass sie sich das rechte Kreuzbein brach - aber dennoch ins Bordell zum Anschaffen geschickt wurde. Und immer wieder die Drohungen, dass ihrer Familie in der Heimat Schlimmes geschehe, wuerde sie sich dem bezahlten Sex verweigern.
Die fuenf Angeklagten haben sich am Freitag nicht geaeussert. Wie aus dem Kreis der Verteidiger zu hoeren ist, bestreiten sie aber den Tatvorwurf und arbeiten auf Freisprueche hin. Mindestens zwei der Angeklagten Maenner sollen die Frau sexuell misshandelt haben. Die mitangeklagte Frau wird als so genannte "Capo-Prostituierte" bezeichnet, die die 24-Jaehrige "in die Arbeit eingefuehrt haben soll.
Fortsetzung am kommenden Freitag, 8.30 Uhr
www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Jung ... 80,3928231
NEU-ULM
JUNGE RUMAENIN WURDE ZWEI JAHRE INS BORDELL GEZWUNGEN
Weitgehend hinter verschlossenen Tueren wird seit Freitag vor dem Landgericht Memmingen ein Fall von Menschenhandel verhandelt. Vier Maenner und eine Frau sollen junge Rumaeninnen nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen haben. Die Angeklagten bestreiten, ein Opfer ist aber extra aus Rumaenien angereist, um ihre Vorwuerfe vor Gericht zu bekraeftigen.
Anfang 2014 wog die zierliche und nur 1,50 Meter grosse Frau 47 Kilogramm. Das war zu Beginn ihrer Zeit als Zwangsprostituierte in Neu-Ulm. Als sie von der Polizei am 2. Dezember vergangenen Jahres aus einer Wohnung befreit wurde, zeigte die Waage nur noch 33 Kilogramm bei einem "reduzierten Allgemein- und Ernaehrungszustand". Was in diesen knapp zwei Jahren der Zwangsprostitution geschehen ist, will seit Freitag das Landgericht Memmingen herausfinden.
Vor der dortigen 1. Strafkammer wird gegen vier Maenner und eine Frau aus Rumaenien verhandelt, denen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgeworfen wird. Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift festhaelt, soll das Quintett mehrere Landfrauen unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier zur Prostitution gezwungen haben.
Die Verhandlung wurde auf Antrag der Opferanwaeltin weitgehend nichtoeffentlich gefuehrt, obwohl die acht Verteidiger dem Antrag widersprachen. Das Gericht folgte dem aber und schloss fuer die Vernehmung der Hauptbelastungszeugin die Oeffentlichkeit aus dem Verfahren aus.
Allein die Anklageschrift - so sie der Wahrheit entspricht - hat es in sich. Dafuer spricht immerhin, dass die junge Frau fuer ihre Aussage vor Gericht aus Rumaenien angereist ist, was bei derlei Prozessen hoechst selten vorkommt, weil die Szene nicht gerade zimperlich ist wie ein Blick in die Anklageschrift zeigt. Es geht darin um einen klassischen Fall von Menschenhandel, wie ihn beispielsweise das Ulmer Buendnis gegen Menschenhandel erst unlaengst waehrend des Donaufestes in Ulm zum Thema gemacht hat und eine entsprechende Ausstellung zeigt.
Im konkreten Fall geht es um eine 24-jaehrige Frau aus Rumaenien, die schon seit mehreren Jahren zur Prostitution gezwungen wird. Zunaechst in Spanien, seit Anfang 2014 aber auch im FKK Safari Club in Neu-Ulm, der zum Imperium von Markus Eberhardt gehoert, der sich gern als Prinz Marcus von Anhalt ansprechen laesst und in suendhaft teuren Luxuslimousinen vorfaehrt.
In Spanien konnte sie sich befreien und ins Frauenhaus retten. Kaum in ihre Heimat zurueckgekehrt, ist sie aber wieder an die Falschen geraten und statt zum Erholungsurlaub in Deutschland in dem Neu-Ulmer Bordell gelandet. Zunaechst hatte sie sich noch gewehrt, fuehrte der Staatsanwalt aus. Dann aber den Schlaegen nachgegeben, vor allem aber den Drohungen, das Haus ihrer Eltern anzuzuenden, sollte sie sich weiter verweigern.
Ihre Peiniger haben sie nicht aus den Augen gelassen. Die Frau wurde ins Bordell gebracht und abgeholt und ansonsten in einer Wohnung in Laupheim festgehalten, aus der es fuer sie kein Entrinnen gab. Alle zwei Wochen gab es einen freien Tag, ohne dass sie sich diesen frei haette gestalten koennen. Ihren heute sieben Jahre alten Sohn in Rumaenien durfte sie nicht besuchen.
Stattdessen musste sie sich in dem FKK Safari Club in Neu-Ulm und zwischendurch in einem weiteren Bordell in Boeblingen splitternackt den Kunden praesentieren und taeglich von 14 Uhr bis 2 Uhr nachts fuer Sex zur Verfuegung stellen. Ihre Einnahmen wurden ihr abgenommen, einen Verdienst aus ihrer entwuerdigenden Arbeit bekam sie nicht.
Hatte sie weniger als 300 Euro pro 12-Stunden-Schicht eingenommen, setzte es Schlaege. Und das nicht zu knapp, mit der flachen Hand und mit der Faust. In einem Fall soll sie derart massiv gegen eine Wand geworfen worden sein, dass sie sich das rechte Kreuzbein brach - aber dennoch ins Bordell zum Anschaffen geschickt wurde. Und immer wieder die Drohungen, dass ihrer Familie in der Heimat Schlimmes geschehe, wuerde sie sich dem bezahlten Sex verweigern.
Die fuenf Angeklagten haben sich am Freitag nicht geaeussert. Wie aus dem Kreis der Verteidiger zu hoeren ist, bestreiten sie aber den Tatvorwurf und arbeiten auf Freisprueche hin. Mindestens zwei der Angeklagten Maenner sollen die Frau sexuell misshandelt haben. Die mitangeklagte Frau wird als so genannte "Capo-Prostituierte" bezeichnet, die die 24-Jaehrige "in die Arbeit eingefuehrt haben soll.
Fortsetzung am kommenden Freitag, 8.30 Uhr
www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Jung ... 80,3928231
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Aus der BILD-Zeitung vom 30.07.2016
HURE ERPRESST FREIER
Muenchen - Fuenf Jahre lang finanzierte ein Millionaer einer Prostituierten (41) in Muenchen eine Wohnung und ein Bordell. Dann erpresste sie mit Fotos aus einer Liebesnacht 25 000 Euro von ihm. Das Opfer zeigte sie an. Jetzt steht die 41-Jaehrige wegen schwerer Erpressung vor dem Landgericht.
HURE ERPRESST FREIER
Muenchen - Fuenf Jahre lang finanzierte ein Millionaer einer Prostituierten (41) in Muenchen eine Wohnung und ein Bordell. Dann erpresste sie mit Fotos aus einer Liebesnacht 25 000 Euro von ihm. Das Opfer zeigte sie an. Jetzt steht die 41-Jaehrige wegen schwerer Erpressung vor dem Landgericht.
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Zu meinem obigen Beitrag:
Aus der BILD-Zeitung vom 03. August 2016
KUNDEN EEPRESST!
2,5 JAHRE HAFT FUER BORDELLCHEFIN
Muenchen: Sie wollte 6 Mio. Euro - und bekam zweieinhalb Jahre Haft. Dazu verurteilte das Landgericht Muenchen eine Bordellchefin (41) wegen versuchter Erpressung. Die Frau hatte einem langjaehrigen Kunden (80) gedroht, Fotos und einen Film von einem Sex-Treffen an seine Firma zu schicken und ins Internet zu stellen, wenn er nicht zahlt. Der Unternehmer schaltete die Polizei ein.
Aus der BILD-Zeitung vom 03. August 2016
KUNDEN EEPRESST!
2,5 JAHRE HAFT FUER BORDELLCHEFIN
Muenchen: Sie wollte 6 Mio. Euro - und bekam zweieinhalb Jahre Haft. Dazu verurteilte das Landgericht Muenchen eine Bordellchefin (41) wegen versuchter Erpressung. Die Frau hatte einem langjaehrigen Kunden (80) gedroht, Fotos und einen Film von einem Sex-Treffen an seine Firma zu schicken und ins Internet zu stellen, wenn er nicht zahlt. Der Unternehmer schaltete die Polizei ein.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
FRAUEN ZUR PROSTITUTION GEZWUNGEN
ANKLAGE GEGEN LOVERBIY "CHRIS" UND LEBENSGEFAEHRTIN
Duesseldorf. Die Staatsanwaltschaft Duesseldorf hat Anklage gegen einen 36-Jaehrigen wegen Zuhaelterei und Menschenhandel erhoben. Er soll mindesten sechs junge Frauen Liebe vorgespielt und sie dann zur Prostitution gezwungen haben.
Auf Flirt-Portalen wie "lovoo" und "badoo" erschlich sich der Mann aus Essen das Vertrauen seiner Opfer und spielte ihnen ewige Treue und die grosse Liebe vor. Spaeter sollten die Frauen dann fuer ihn in Bordellen anschaffen, Erkrath, Koeln und Bochum. Das erreichte der 36-Jaehrige, der sich "Chris" nannte, mit emotionalem Druck, Drohungen und Gewalt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Duesseldorf nach seiner Festnahme mitteilten.
Jetzt wurde Anklage gegen ihn wegen Zuhaelterei und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erhoben, wie die Staatsanwaltschaft bestaetigt. Der 36-Jaehrige soll sich mit der Masche um mindestens 70.000 Euro bereichert haben. Seine gleichaltrige Lebensgefaertin ist mitangeklagt, sie soll Beihilfe geleistet haben.
Die sogenannte Loverboy-Masche habe bei mindestens sechs Frauen funktioniert, zwei von ihnen waren juenger als 21 Jahre. Er nahm seinen Opfern die Wohnungsschluessel ab und fuhr sie zu Bordellen in Sueddeutschland, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Der 36-Jaehrige hat sich als Securitychef verschiedener Edelbordelle ausgegeben und griechisch klingende Familiennamen zur Verschleierung seiner Identitaet benutzt. Wenn seine Opfer aus der Prostitution aussteigen wollten, habe er 25.000 Euro gefordert, so die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittler gehen von einer weitaus hoeheren Dunkelziffer bei seinen Opfern aus, da er mit der Masche bereits seit laengerer Zeit Frauen angelockt habe.
www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldor ... -1.6162141
ANKLAGE GEGEN LOVERBIY "CHRIS" UND LEBENSGEFAEHRTIN
Duesseldorf. Die Staatsanwaltschaft Duesseldorf hat Anklage gegen einen 36-Jaehrigen wegen Zuhaelterei und Menschenhandel erhoben. Er soll mindesten sechs junge Frauen Liebe vorgespielt und sie dann zur Prostitution gezwungen haben.
Auf Flirt-Portalen wie "lovoo" und "badoo" erschlich sich der Mann aus Essen das Vertrauen seiner Opfer und spielte ihnen ewige Treue und die grosse Liebe vor. Spaeter sollten die Frauen dann fuer ihn in Bordellen anschaffen, Erkrath, Koeln und Bochum. Das erreichte der 36-Jaehrige, der sich "Chris" nannte, mit emotionalem Druck, Drohungen und Gewalt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Duesseldorf nach seiner Festnahme mitteilten.
Jetzt wurde Anklage gegen ihn wegen Zuhaelterei und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erhoben, wie die Staatsanwaltschaft bestaetigt. Der 36-Jaehrige soll sich mit der Masche um mindestens 70.000 Euro bereichert haben. Seine gleichaltrige Lebensgefaertin ist mitangeklagt, sie soll Beihilfe geleistet haben.
Die sogenannte Loverboy-Masche habe bei mindestens sechs Frauen funktioniert, zwei von ihnen waren juenger als 21 Jahre. Er nahm seinen Opfern die Wohnungsschluessel ab und fuhr sie zu Bordellen in Sueddeutschland, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Der 36-Jaehrige hat sich als Securitychef verschiedener Edelbordelle ausgegeben und griechisch klingende Familiennamen zur Verschleierung seiner Identitaet benutzt. Wenn seine Opfer aus der Prostitution aussteigen wollten, habe er 25.000 Euro gefordert, so die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittler gehen von einer weitaus hoeheren Dunkelziffer bei seinen Opfern aus, da er mit der Masche bereits seit laengerer Zeit Frauen angelockt habe.
www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldor ... -1.6162141
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
23.08.2016
MUTMASSLICHER ZUHAELTER SOLL FRAUEN BRUTAL MISSHANDELT HABEN
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Gera hat ein mutmasslicher Zuhaelter aus dem Saale-Orla-Kreis geschwiegen. Er wollte sich zunaechst nicht aeussern, sagte der 34-Jaehrige am Dienstag. Er soll die fuer ihn taetigen Prostituierten koerperlich misshandelt und eingesperrt haben. In dem Prozess geht es unter anderem um Erpressung, Koerperverletzung und Menschenhandel.
Laut der Anklageschrift soll fuer den Mann mindestens drei Frauen im vergangenen Jahr in Hirschberg im Saale-Orla-Kreis angeschafft haben, vermeintliche Schulden in Plauen in Sachsen durch Sex mit Freiern "abzuarbeiten". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Frau nur durch Drohungen und Misshandlungen mit Traenengas und einem Baseballschlaeger darauf eingelassen. Eine zweite Frau, die leicht geistig behindert sei, habe der Mann aus Tschechien nach Hirschberg geholt und dort ausgebeutet. Sie habe ihre Einnahmen fuer Sex mit Freiern komplett abliefern muessen und nur gelegentlich kleine Betraege erhalten, um sich etwas zu Essen kaufen zu koennen. In dem Zimmer, in dem die Frau leben und arbeiten musste, befand sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur eine Matratze.
Aufgeflogen war der mutmassliche Zuhaelter, weil die Polizei ihn wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz observierte. Fuer den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis Ende September geplant. Der Angeklagte sitzt in Untersuchzngshaft. Die Vorwuerfe lauten auf gefaehrliche Koerperverletzung, gewerbsmaessigen Menschenhandel, ausbeuterische Zuhaelterei sowie illegalen Besitz von Drogen, Waffen und Sprengstoffen.
www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/pr ... a-100.html
www.insuedthueringen.de/regional/thueri ... 67,5041821
www.thueringen24.de/thueringen/article2 ... weigt.html
MUTMASSLICHER ZUHAELTER SOLL FRAUEN BRUTAL MISSHANDELT HABEN
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Gera hat ein mutmasslicher Zuhaelter aus dem Saale-Orla-Kreis geschwiegen. Er wollte sich zunaechst nicht aeussern, sagte der 34-Jaehrige am Dienstag. Er soll die fuer ihn taetigen Prostituierten koerperlich misshandelt und eingesperrt haben. In dem Prozess geht es unter anderem um Erpressung, Koerperverletzung und Menschenhandel.
Laut der Anklageschrift soll fuer den Mann mindestens drei Frauen im vergangenen Jahr in Hirschberg im Saale-Orla-Kreis angeschafft haben, vermeintliche Schulden in Plauen in Sachsen durch Sex mit Freiern "abzuarbeiten". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Frau nur durch Drohungen und Misshandlungen mit Traenengas und einem Baseballschlaeger darauf eingelassen. Eine zweite Frau, die leicht geistig behindert sei, habe der Mann aus Tschechien nach Hirschberg geholt und dort ausgebeutet. Sie habe ihre Einnahmen fuer Sex mit Freiern komplett abliefern muessen und nur gelegentlich kleine Betraege erhalten, um sich etwas zu Essen kaufen zu koennen. In dem Zimmer, in dem die Frau leben und arbeiten musste, befand sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur eine Matratze.
Aufgeflogen war der mutmassliche Zuhaelter, weil die Polizei ihn wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz observierte. Fuer den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis Ende September geplant. Der Angeklagte sitzt in Untersuchzngshaft. Die Vorwuerfe lauten auf gefaehrliche Koerperverletzung, gewerbsmaessigen Menschenhandel, ausbeuterische Zuhaelterei sowie illegalen Besitz von Drogen, Waffen und Sprengstoffen.
www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/pr ... a-100.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Er nennt sich Attila
Zuhaelter packt aus - so laeuft das Geschaeft mit den Huren wirklich
Weiterlesen auf:
www.express.de/news/panorama/er-nennt-s ... h-24790802
Ex-Lude auf Reddit
"So viel verdienen Zuhaelter - und darum bin ich raus"
Weiterlesen auf:
www.bild.de/news/inland/fragen/ich-war- ... .bild.html
Hier beantwortet "Attila" Fragen der User
Zuhaelter packt aus - so laeuft das Geschaeft mit den Huren wirklich
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
ZEHN JAHRE HAFT
"HEILIGER" LIESS FRAUEN FUER SICH ANSCHAFFEN
Er nannte sich "Heiliger" oder "Gesandter" und zwang vier Frauen zur Prostitution. Ein 30-jaehriger Mann und sein Helfer muessen nun lange ins Gefaengnis - der Richter bezeichnete die Tat als "abartig".
Foto
Der Angeklagte (links) sitzt neben seinem Helfer im Duesseldorfer Landgericht
Donnerstag, 17.11.2016
Sie verkauften ihre Koerper - und mussten das Geld abgeben. Sie schafften bis zu 18 Stunden am Tag an, lebten isoliert in Bordellen. Und dafuer mussten sich die Frauen auch noch bei ihrem Peiniger bedanken. Mit den Worten: "Gesandter, darf ich dir meine Hingabe erweisen. Mein Koerper ist dir. Danke, was du aus mir gemacht hast."
Das Duesseldorfer Landgericht hat seinen selbst ernannten "Heiligen" wegen schweren Menschenhandels und Zuhaelterei zu zehn Jahren Gefaengnis verurteilt. Sein Helfer muss acht Jahre in Haft. Das Duo habe Frauen mit Druck, Gewalt und einem "hinterlistigen Schauspiel" in die Prostitution getrieben und sexuell ausgebeutet.
Vor Gericht hatten die Angeklagten zugegeben, sich die Masche mit der "Heiligen-Scheisse" ausgedacht zu haben, um noch mehr Geld mit den Frauen zu verdienen. Waren die Zuhaelter mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, wurden die Frauen nach den Schilderungen misshandelt, eine auf einem Waldparkplatz bewusstlos geschlagen.
An Wochenenden blieben den Frauen manchmal nur zwei Stunden Schlaf; auch bei starken Schmerzen wurde ihnen der Arztbesuch verweigert. Der Vorsitzende Richter bezeichnet die Tatumstaende als "abstossend" und "abartig".
EIGENEN FINGER ABGESCHNITTEN
Der 27-jaehrige Gehilfe habe sich auf Geheiss des Gurus nach einem Fehler sogar einen Finger abgeschnitten, um seinem Gebieter "ein Opfer zu bringen", berichteten Ermittler. Die Polizei war dem Duo durch einen Streit zwischen einer der Frauen und ihrem Zuhaelter auf die Schliche gekommen. Zwar hatte die Frau zunaechst beteuert, freiwillig anzuschaffen, eine Telefonueberwachung habe den Ermittlern dann aber einen ganz anderen Eindruck vermittelt.
Die Maenner waren schliesslich in Koeln und Stuttgart festgenommen worden. Gut 600.000 Euro beschlagnahmtes Vermoegen bleiben bis auf Weiteres eingefroren, ordnete der Richter an. Das Urteil ist noch nicht rechtskraeftig.
jpz/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/d ... 21814.html
"HEILIGER" LIESS FRAUEN FUER SICH ANSCHAFFEN
Er nannte sich "Heiliger" oder "Gesandter" und zwang vier Frauen zur Prostitution. Ein 30-jaehriger Mann und sein Helfer muessen nun lange ins Gefaengnis - der Richter bezeichnete die Tat als "abartig".
Foto
Der Angeklagte (links) sitzt neben seinem Helfer im Duesseldorfer Landgericht
Donnerstag, 17.11.2016
Sie verkauften ihre Koerper - und mussten das Geld abgeben. Sie schafften bis zu 18 Stunden am Tag an, lebten isoliert in Bordellen. Und dafuer mussten sich die Frauen auch noch bei ihrem Peiniger bedanken. Mit den Worten: "Gesandter, darf ich dir meine Hingabe erweisen. Mein Koerper ist dir. Danke, was du aus mir gemacht hast."
Das Duesseldorfer Landgericht hat seinen selbst ernannten "Heiligen" wegen schweren Menschenhandels und Zuhaelterei zu zehn Jahren Gefaengnis verurteilt. Sein Helfer muss acht Jahre in Haft. Das Duo habe Frauen mit Druck, Gewalt und einem "hinterlistigen Schauspiel" in die Prostitution getrieben und sexuell ausgebeutet.
Vor Gericht hatten die Angeklagten zugegeben, sich die Masche mit der "Heiligen-Scheisse" ausgedacht zu haben, um noch mehr Geld mit den Frauen zu verdienen. Waren die Zuhaelter mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden, wurden die Frauen nach den Schilderungen misshandelt, eine auf einem Waldparkplatz bewusstlos geschlagen.
An Wochenenden blieben den Frauen manchmal nur zwei Stunden Schlaf; auch bei starken Schmerzen wurde ihnen der Arztbesuch verweigert. Der Vorsitzende Richter bezeichnet die Tatumstaende als "abstossend" und "abartig".
EIGENEN FINGER ABGESCHNITTEN
Der 27-jaehrige Gehilfe habe sich auf Geheiss des Gurus nach einem Fehler sogar einen Finger abgeschnitten, um seinem Gebieter "ein Opfer zu bringen", berichteten Ermittler. Die Polizei war dem Duo durch einen Streit zwischen einer der Frauen und ihrem Zuhaelter auf die Schliche gekommen. Zwar hatte die Frau zunaechst beteuert, freiwillig anzuschaffen, eine Telefonueberwachung habe den Ermittlern dann aber einen ganz anderen Eindruck vermittelt.
Die Maenner waren schliesslich in Koeln und Stuttgart festgenommen worden. Gut 600.000 Euro beschlagnahmtes Vermoegen bleiben bis auf Weiteres eingefroren, ordnete der Richter an. Das Urteil ist noch nicht rechtskraeftig.
jpz/dpa
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
@ Hamster
Danke für den Hinweis.
Der Weser-Kurier veröffentlichte dazu ebenfalls eine Kurzmeldung.
Zehn Jahre Haft für "Heiligen"
http://www.weser-kurier.de/startseite_a ... 97951.html
Habe ich, Aoife zitierend kommentiert:
Ein weiterer Beleg für die Unmenschlichkeit auf Glauben und nicht auf aufgeklärter Vernunft beruhender Weltanschauungen
*** »Jeder Versuch als sogenannte Autorität die Intimsphäre der Menschen zu regeln ist menschenrechtswidrig, gleichgültig ob als "Begründung" jetzt die Bibel, die Notwendigkeit angeblichen Menschenhandel zu bekämpfen, oder die in Aussicht gestellten Vorteile einer gewerberechtlichen Regelung in's Feld geführt werden.«
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=138458#138458
*** »Jede Sexsklavin ist eine zuviel - jede Nonne, die gerne einmal Sex hätte und sich nicht traut aber auch!«
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=108145#108145
Aoife Nic Seáin O’Neill, Public Relations Officer, Sex-Worker Forum
Danke für den Hinweis.
Der Weser-Kurier veröffentlichte dazu ebenfalls eine Kurzmeldung.
Zehn Jahre Haft für "Heiligen"
http://www.weser-kurier.de/startseite_a ... 97951.html
Habe ich, Aoife zitierend kommentiert:
Ein weiterer Beleg für die Unmenschlichkeit auf Glauben und nicht auf aufgeklärter Vernunft beruhender Weltanschauungen
*** »Jeder Versuch als sogenannte Autorität die Intimsphäre der Menschen zu regeln ist menschenrechtswidrig, gleichgültig ob als "Begründung" jetzt die Bibel, die Notwendigkeit angeblichen Menschenhandel zu bekämpfen, oder die in Aussicht gestellten Vorteile einer gewerberechtlichen Regelung in's Feld geführt werden.«
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=138458#138458
*** »Jede Sexsklavin ist eine zuviel - jede Nonne, die gerne einmal Sex hätte und sich nicht traut aber auch!«
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
@K.Fricke
Gern geschehen.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... r-verdacht
Schwesta Ewa unter Zuhälter-Verdacht
Die Polizei hat die Frankfurter Rap-Sängerin Schwesta Ewa festgenommen. Sie wird verdächtigt, fünf Mädchen zur Prostitution gezwungen zu haben.
Parallel hierzu ein Interview, dessen Aussagen das Bild von Sexwork in der Öffentlichkeit sicher auch mitbestimmen.
http://www.stern.de/kultur/musik/schwes ... nen-lebens
Schwesta Ewa unter Zuhälter-Verdacht
Die Polizei hat die Frankfurter Rap-Sängerin Schwesta Ewa festgenommen. Sie wird verdächtigt, fünf Mädchen zur Prostitution gezwungen zu haben.
Parallel hierzu ein Interview, dessen Aussagen das Bild von Sexwork in der Öffentlichkeit sicher auch mitbestimmen.
http://www.stern.de/kultur/musik/schwes ... nen-lebens
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Bausteine
Veranlassen
Interessant an dem Artikel finde ich, dass obiger zentraler Begriff des neuen Strafrechts zur (Verbringung in die) Ausbeutung (sog. Menschenhandel), kaum das er Recht wurde, in der Anmoderation benutzt wird. Eine Diskursverschiebung? Ein Hinweis auf eine konzertierte Einführung der neuen Rechtskriterien in Verwaltung, Strafverfolgung, Rechtsprechung und Fachredaktionen?
Der Begriff veranlassen ersetzt den im vorhergehenden Ausbeutungsstrafrecht genutzten Begriff des dazu Bringens / Bestimmens. Selbst in diesem Forum ist dieser Begriffswechsel, soweit ich dies sehe, bislang nicht systematisch thematisiert worden. Rechtsgültigkeit hat er seit Mitte Oktober. Am 23.09.2016 passierte das " Gesetz zur Verbesserung derBekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch" zeitgleich mit dem neuen - die SW gefährdendem "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" den Bundesrat. Das neue Ausbeutungsstrafrecht sollte in seiner Wirkung auf die SW nicht unterschätzt werden (1). Dabei geht es nicht nur um die neue Strafrechts- und Strafverfolgungspraxis, die es durch Erweiterung der Straftatbestände ermöglicht. Es liefert zudem mögliche Kriterien für das Prüfungsverfahren bei der Erteilung der Erlaubnis zur SW-Berufsausübung.
Telos
Zum pflichtgemäßen Ermessen der am Anmeldungsverfahren beteiligten Behördenmitarbeitenden gehört es, dem Ziel/Zweck ( Telos, Teleologie, https://de.wikipedia.org/wiki/Teleologie ) (2) des neuen SW Rechts folgend, sorgfältig zu ermitteln, ob es Anhaltspunkte für eine Fremdbestimmung von SW gibt. Sofern diese gefunden werden, also eine Anfangsverdacht auf Zuhälterei oder Ausbeutungsstraftaten besteht, ist es Amtspflicht diese Anhaltspunkte an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben und die Erlaubnis zur Berufsausübung (schöngefärbt Anmeldebescheinigung genannt) zu verweigern. Sofern
- Anhaltspunkte für eine ökonomische, persönliche oder auslandspezifische Zwangslage ermittelt werden können und
- Anhaltspunkte für eine Veranlassung von Menschen zur SW hinzukommen und
- Anhaltspunkte vorliegen, das die (Mit-) Veranlassenden Leistungen von SW erhalten, die in einem Missverhältnis zu den von den (Mit-) Veranlassenden erbrachten Leistungen stehen
ist nach neuem Recht strafrechtlich zu ermitteln, ob sexuelle Ausbeutung vorliegt, was als Verbrechen Strafen von bis zu 10 Jahre Gefängnis zur Folge haben kann. Keiner sollte sich die Augen reiben, wenn im Berufszulassungsverfahren behördlich nicht nur leichtfertig, sondern verständig würdigenden und pflichtgemäß nach Anhaltspunkten für eine Veranlassung gesucht wird. Die zentrale Begründung von Ministerin Schwesig für die Anmeldepflicht (3) sieht genau dieses "einmal schauen" vor und benennt es als Telos des neuen Rechts. Veranlassung zur ausbeuterischen SW könnte bereits vorliegen, wenn in Partnerschaften die nicht SW-tätige Person
a) Leistung von der SW-tätigen erhält, der zuvor
b) empfohlen wurde der SW nachzugehen, wodurch diese sich
c) aufgrund der persönlichen Beziehung oder/und prekärer wirtschaftlicher Lage veranlasst sah.
Für SW-tätige aus Ländern mit vorherrschend prekären ökonomischen Lebensbedingungen, die in Partnerschaften (Ehe, Familie, eingetragene Lebensgemeinschaft, Verlobung, Liebesbeziehung) leben und die deren Lebensunterhalt finanzieren, also sehr viele migrierte SW, stellt diese Rechtslage eine schwere Hypothek dar, die sich aus strafrechtlicher Gefährdung von Partner_innen und Verbot der Berufstätigkeit als SW zusammensetzen kann.
Umso erstaunlicher - bezeichnender? - wenn der Begriff "veranlassen" in der Anmoderation des wiederaufgelegten Stern Interviews mit Schwester Ewa genutzt wird. Die Verschiebungen der Rechtslage sind in der begrifflichen Verschiebung des Diskurses angekommen, ohne zuvor in der veröffentlichten Meinung eingeführt worden zu sein.
Die nicht wenigen Klischees zur und gängigen Abwertungen der SW, die das Interview präsentiert und denen es !jetzt! Glaubwürdigkeit durch die "Authentizität" von Schwester Ewa verleiht, werden ihr Übriges dazu tun, das Bild der Öffentlichkeit von der SW in Richtung der Erzählung von deren Kriminogenität zu beeinflussen. Die so gerechtfertigte Politik der Gefahrenabwehr wird, der medial-politischen Inszenierung des Gefahrenherdes SW folgend, zu einem Baustein für die Wende zu totalitären Politikmodellen. Sie wird den "Krieg der zwei Deutschlande" (in Anlehnung an Michel Wieviorka) einseitig zugunsten des Politikmodells »Nation, Krieg, Sicherheit« forcieren (4).
- - - - - - - - - -
(1)
veranlassen
»neuen Straftatbestand Zwangsprostitution ... zu erfassen«
...
Die kausale Verknüpfung zwischen der unlauteren Ausnutzung einer Zwangslage und der dadurch bedingten Herbeiführung des Erfolges, d. h. der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder anderer ausbeutender sexueller Handlungen, soll durch die Formulierung "veranlasst" ausgedrückt werden. Dieses Tatbestandsmerkmal bringt zum Ausdruck, dass der Erfolg zumindest auch auf das eingesetzte Tatmittel (Zwangslage etc.) zurückgeht, d. h. dieses wenigstens mitursächlich ist, wenn es auch nicht allein ursächlich sein muss.
...
Schutzgut des § 232a StGB-E ist u. a. die sexuelle Selbstbestimmung als Freiheit einer von Zwang freien Bestimmung über die Ausübung von Prostitution sowie prostitutionsnaher sexueller Kontakte (vgl. zu § 232 StGB Fischer, a. a. O., § 232, Rn. 2a). Dieses Schutzgut wird in unlauterer Weise tangiert, wenn der Täter die freie Bestimmung des Opfers beeinträchtigt, d. h. er es zu einer Entscheidung "veranlasst", die es ohne sein Dazutun und ohne die Ausnutzung der schlechten Lage des Opfers nicht getroffen hätte.
...
Dabei ist "Veranlassen" weit zu verstehen, so dass es genügt, dass das Handeln des Täters mitursächlich für die Entscheidung des Opfers ist. Erfasst werden letztlich alle Formen der psychischen Beeinflussung, welche die Entschließung des Opfers zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder anderer ausbeutender sexueller Handlungen hervorgerufen, d. h. diese provoziert bzw. ausgelöst hat.
...
Der Begriff des "Veranlassens" ist dabei vor allem auch weiter als etwa das Merkmal des "Bestimmens",«
...
Eine Versuchsstrafbarkeit kommt im Übrigen genau dann in Betracht, wenn die Handlungen des Täters nicht zum Erfolg geführt haben oder sich die Mitursächlichkeit der Handlungen des Täters für die Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution durch das Opfer zumindest nicht nachweisen lässt, aber wenigstens eine entsprechende Einwirkungshandlung des Täters auf ein Opfer, das sich in einer Zwangslage oder auslandsspezifischen Hilflosigkeit befand.«
(Begründung Gesetz: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809095.pdf, S. 32 f, Hvhbg. K.F.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s2226.pdf )
ökonomische Zwangslage
»Eine Zwangslage stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers dar, die jedoch nicht existenzbedrohend zu sein braucht. Eine Notlage wird nicht vorausgesetzt; der Begriff der "Zwangslage" ist weiter als der der Notlage[/U]. Mit der Bedrängnis muss eine wesentliche Einschränkung der Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten verbunden sein, der die Gefahr anhaftet, den Widerstand des Opfers gegen Angriffe auf seine z. B. sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen.
...
Im Hinblick auf das Tatmittel der "Ausnutzung einer Zwangslage" hat der Bundesgerichtshof zudem in einer jüngeren Entscheidung zu § 232 StGB noch einmal betont, dass die "Zwangslage" in § 232 Absatz 1 Satz 1 StGB bereits erfüllt ist, wenn das Opfer sich in seinem Heimatland in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen befand und die damit verbundene Einschränkung seiner Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten konkret geeignet war, seinen Widerstand gegen Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen (so BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 – 5 StR 154/14 –, juris). Der Bundesgerichtshof hält es nach dieser Entscheidung auch nicht für erforderlich, dass zu den im Heimatland der Opfer herrschenden schlechten sozialen Verhältnissen in Bezug auf das Opfer noch weitere erschwerende Umstände hinzukommen müssen.Im Hinblick darauf, dass dieser Auffassung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Ausnutzung einer Zwangslage" bislang nicht durchgängig gefolgt und insbesondere auch in Standardkommentaren zum Strafgesetzbuch bislang eine restriktivere Ansicht vertreten wird (vgl. etwa Fischer, StGB, a. a. O., § 232 Rn. 9), erscheint es sinnvoll, dieser Auslegung des Bundesgerichtshofs zukünftig im Gesetz dadurch Ausdruck zu verleihen, dass es sich um eine "persönliche oder wirtschaftliche" Zwangslage handeln kann.«
(Begründung Gesetz: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809095.pdf, S. 24 ff, Hvhbg. K.F.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s2226.pdf )
(2)
»Es geht um gesetzliche Maßnahmen, die effektiv und praxistauglich sind, um die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, um fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen zu schaffen und um Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen.«
(Deutscher Bundestag Drucksache 18/8556 18. Wahlperiode 25.05.2016, S. 1, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf . Wortlaut Gesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s2372.pdf )
(3)
»Ja, wir führen auch eine Anmeldepflicht für Prostituierte ein. … ,Diese Anmeldepflicht ist notwendig, um gerade den Frauen, die bisher nur vom Zuhälter vertreten worden sind und damit für uns gar nicht sichtbar sind und deshalb auch in den Debatten gar nicht vorkommen können, weder in den Talkshows noch letztendlich in den Verbänden, die sie vertreten, für die ist es wichtig, dass wir sie einmal sehen, sie beraten können und schauen können, ob sie wirklich selbstbestimmt diesen Beruf ausüben will oder ob sie vielleicht im Zweifel in einer Zwangslage ist« ( http://www.bundesrat.de/DE/service/medi ... id=7006775 )
(4)
Michel Wieviorka ( https://de.wikipedia.org/wiki/Michel_Wieviorka )
»Ich denke, das wahre Problem ist, dass wir einen neuen "Krieg der zwei Frankreiche" auftauchen sehen. Vor mehr als einem Jahrhundert stand sich der demokratische und republikanische Teil Frankreichs mit dem nationalistischen, anti-republikanischen, wenig demokratischen, katholischen und generell antisemitischen Teil gegenüber. Heute entsteht wieder ein Konflikt dieser Ordnung. Auf der einen Seite sind die, die sagen: Nation, Krieg, Sicherheit vor allem anderen, Ausnahme-Maßnahmen und eine autoritäre Macht – ein Teil der Rechten und die extreme Rechte. Und auf der anderen Seite stehen die, die sagen: unsere Werte, Freiheiten, Rechtsstaat, Menschenrechte, Offenheit. Also sehen wir zwei völlig unterschiedliche Konzepte für die Nation und das Zusammenleben. Die Anschläge haben diesen Gegensatz kristallisiert.«
( http://www.weser-kurier.de/startseite_a ... 94688.html )
Veranlassen
Interessant an dem Artikel finde ich, dass obiger zentraler Begriff des neuen Strafrechts zur (Verbringung in die) Ausbeutung (sog. Menschenhandel), kaum das er Recht wurde, in der Anmoderation benutzt wird. Eine Diskursverschiebung? Ein Hinweis auf eine konzertierte Einführung der neuen Rechtskriterien in Verwaltung, Strafverfolgung, Rechtsprechung und Fachredaktionen?
Der Begriff veranlassen ersetzt den im vorhergehenden Ausbeutungsstrafrecht genutzten Begriff des dazu Bringens / Bestimmens. Selbst in diesem Forum ist dieser Begriffswechsel, soweit ich dies sehe, bislang nicht systematisch thematisiert worden. Rechtsgültigkeit hat er seit Mitte Oktober. Am 23.09.2016 passierte das " Gesetz zur Verbesserung derBekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch" zeitgleich mit dem neuen - die SW gefährdendem "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" den Bundesrat. Das neue Ausbeutungsstrafrecht sollte in seiner Wirkung auf die SW nicht unterschätzt werden (1). Dabei geht es nicht nur um die neue Strafrechts- und Strafverfolgungspraxis, die es durch Erweiterung der Straftatbestände ermöglicht. Es liefert zudem mögliche Kriterien für das Prüfungsverfahren bei der Erteilung der Erlaubnis zur SW-Berufsausübung.
Telos
Zum pflichtgemäßen Ermessen der am Anmeldungsverfahren beteiligten Behördenmitarbeitenden gehört es, dem Ziel/Zweck ( Telos, Teleologie, https://de.wikipedia.org/wiki/Teleologie ) (2) des neuen SW Rechts folgend, sorgfältig zu ermitteln, ob es Anhaltspunkte für eine Fremdbestimmung von SW gibt. Sofern diese gefunden werden, also eine Anfangsverdacht auf Zuhälterei oder Ausbeutungsstraftaten besteht, ist es Amtspflicht diese Anhaltspunkte an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben und die Erlaubnis zur Berufsausübung (schöngefärbt Anmeldebescheinigung genannt) zu verweigern. Sofern
- Anhaltspunkte für eine ökonomische, persönliche oder auslandspezifische Zwangslage ermittelt werden können und
- Anhaltspunkte für eine Veranlassung von Menschen zur SW hinzukommen und
- Anhaltspunkte vorliegen, das die (Mit-) Veranlassenden Leistungen von SW erhalten, die in einem Missverhältnis zu den von den (Mit-) Veranlassenden erbrachten Leistungen stehen
ist nach neuem Recht strafrechtlich zu ermitteln, ob sexuelle Ausbeutung vorliegt, was als Verbrechen Strafen von bis zu 10 Jahre Gefängnis zur Folge haben kann. Keiner sollte sich die Augen reiben, wenn im Berufszulassungsverfahren behördlich nicht nur leichtfertig, sondern verständig würdigenden und pflichtgemäß nach Anhaltspunkten für eine Veranlassung gesucht wird. Die zentrale Begründung von Ministerin Schwesig für die Anmeldepflicht (3) sieht genau dieses "einmal schauen" vor und benennt es als Telos des neuen Rechts. Veranlassung zur ausbeuterischen SW könnte bereits vorliegen, wenn in Partnerschaften die nicht SW-tätige Person
a) Leistung von der SW-tätigen erhält, der zuvor
b) empfohlen wurde der SW nachzugehen, wodurch diese sich
c) aufgrund der persönlichen Beziehung oder/und prekärer wirtschaftlicher Lage veranlasst sah.
Für SW-tätige aus Ländern mit vorherrschend prekären ökonomischen Lebensbedingungen, die in Partnerschaften (Ehe, Familie, eingetragene Lebensgemeinschaft, Verlobung, Liebesbeziehung) leben und die deren Lebensunterhalt finanzieren, also sehr viele migrierte SW, stellt diese Rechtslage eine schwere Hypothek dar, die sich aus strafrechtlicher Gefährdung von Partner_innen und Verbot der Berufstätigkeit als SW zusammensetzen kann.
Umso erstaunlicher - bezeichnender? - wenn der Begriff "veranlassen" in der Anmoderation des wiederaufgelegten Stern Interviews mit Schwester Ewa genutzt wird. Die Verschiebungen der Rechtslage sind in der begrifflichen Verschiebung des Diskurses angekommen, ohne zuvor in der veröffentlichten Meinung eingeführt worden zu sein.
Die nicht wenigen Klischees zur und gängigen Abwertungen der SW, die das Interview präsentiert und denen es !jetzt! Glaubwürdigkeit durch die "Authentizität" von Schwester Ewa verleiht, werden ihr Übriges dazu tun, das Bild der Öffentlichkeit von der SW in Richtung der Erzählung von deren Kriminogenität zu beeinflussen. Die so gerechtfertigte Politik der Gefahrenabwehr wird, der medial-politischen Inszenierung des Gefahrenherdes SW folgend, zu einem Baustein für die Wende zu totalitären Politikmodellen. Sie wird den "Krieg der zwei Deutschlande" (in Anlehnung an Michel Wieviorka) einseitig zugunsten des Politikmodells »Nation, Krieg, Sicherheit« forcieren (4).
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(1)
veranlassen
»neuen Straftatbestand Zwangsprostitution ... zu erfassen«
...
Die kausale Verknüpfung zwischen der unlauteren Ausnutzung einer Zwangslage und der dadurch bedingten Herbeiführung des Erfolges, d. h. der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder anderer ausbeutender sexueller Handlungen, soll durch die Formulierung "veranlasst" ausgedrückt werden. Dieses Tatbestandsmerkmal bringt zum Ausdruck, dass der Erfolg zumindest auch auf das eingesetzte Tatmittel (Zwangslage etc.) zurückgeht, d. h. dieses wenigstens mitursächlich ist, wenn es auch nicht allein ursächlich sein muss.
...
Schutzgut des § 232a StGB-E ist u. a. die sexuelle Selbstbestimmung als Freiheit einer von Zwang freien Bestimmung über die Ausübung von Prostitution sowie prostitutionsnaher sexueller Kontakte (vgl. zu § 232 StGB Fischer, a. a. O., § 232, Rn. 2a). Dieses Schutzgut wird in unlauterer Weise tangiert, wenn der Täter die freie Bestimmung des Opfers beeinträchtigt, d. h. er es zu einer Entscheidung "veranlasst", die es ohne sein Dazutun und ohne die Ausnutzung der schlechten Lage des Opfers nicht getroffen hätte.
...
Dabei ist "Veranlassen" weit zu verstehen, so dass es genügt, dass das Handeln des Täters mitursächlich für die Entscheidung des Opfers ist. Erfasst werden letztlich alle Formen der psychischen Beeinflussung, welche die Entschließung des Opfers zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder anderer ausbeutender sexueller Handlungen hervorgerufen, d. h. diese provoziert bzw. ausgelöst hat.
...
Der Begriff des "Veranlassens" ist dabei vor allem auch weiter als etwa das Merkmal des "Bestimmens",«
...
Eine Versuchsstrafbarkeit kommt im Übrigen genau dann in Betracht, wenn die Handlungen des Täters nicht zum Erfolg geführt haben oder sich die Mitursächlichkeit der Handlungen des Täters für die Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution durch das Opfer zumindest nicht nachweisen lässt, aber wenigstens eine entsprechende Einwirkungshandlung des Täters auf ein Opfer, das sich in einer Zwangslage oder auslandsspezifischen Hilflosigkeit befand.«
(Begründung Gesetz: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809095.pdf, S. 32 f, Hvhbg. K.F.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s2226.pdf )
ökonomische Zwangslage
»Eine Zwangslage stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers dar, die jedoch nicht existenzbedrohend zu sein braucht. Eine Notlage wird nicht vorausgesetzt; der Begriff der "Zwangslage" ist weiter als der der Notlage[/U]. Mit der Bedrängnis muss eine wesentliche Einschränkung der Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten verbunden sein, der die Gefahr anhaftet, den Widerstand des Opfers gegen Angriffe auf seine z. B. sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen.
...
Im Hinblick auf das Tatmittel der "Ausnutzung einer Zwangslage" hat der Bundesgerichtshof zudem in einer jüngeren Entscheidung zu § 232 StGB noch einmal betont, dass die "Zwangslage" in § 232 Absatz 1 Satz 1 StGB bereits erfüllt ist, wenn das Opfer sich in seinem Heimatland in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen befand und die damit verbundene Einschränkung seiner Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten konkret geeignet war, seinen Widerstand gegen Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen (so BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 – 5 StR 154/14 –, juris). Der Bundesgerichtshof hält es nach dieser Entscheidung auch nicht für erforderlich, dass zu den im Heimatland der Opfer herrschenden schlechten sozialen Verhältnissen in Bezug auf das Opfer noch weitere erschwerende Umstände hinzukommen müssen.Im Hinblick darauf, dass dieser Auffassung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Ausnutzung einer Zwangslage" bislang nicht durchgängig gefolgt und insbesondere auch in Standardkommentaren zum Strafgesetzbuch bislang eine restriktivere Ansicht vertreten wird (vgl. etwa Fischer, StGB, a. a. O., § 232 Rn. 9), erscheint es sinnvoll, dieser Auslegung des Bundesgerichtshofs zukünftig im Gesetz dadurch Ausdruck zu verleihen, dass es sich um eine "persönliche oder wirtschaftliche" Zwangslage handeln kann.«
(Begründung Gesetz: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809095.pdf, S. 24 ff, Hvhbg. K.F.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s2226.pdf )
(2)
»Es geht um gesetzliche Maßnahmen, die effektiv und praxistauglich sind, um die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, um fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen zu schaffen und um Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen.«
(Deutscher Bundestag Drucksache 18/8556 18. Wahlperiode 25.05.2016, S. 1, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf . Wortlaut Gesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s2372.pdf )
(3)
»Ja, wir führen auch eine Anmeldepflicht für Prostituierte ein. … ,Diese Anmeldepflicht ist notwendig, um gerade den Frauen, die bisher nur vom Zuhälter vertreten worden sind und damit für uns gar nicht sichtbar sind und deshalb auch in den Debatten gar nicht vorkommen können, weder in den Talkshows noch letztendlich in den Verbänden, die sie vertreten, für die ist es wichtig, dass wir sie einmal sehen, sie beraten können und schauen können, ob sie wirklich selbstbestimmt diesen Beruf ausüben will oder ob sie vielleicht im Zweifel in einer Zwangslage ist« ( http://www.bundesrat.de/DE/service/medi ... id=7006775 )
(4)
Michel Wieviorka ( https://de.wikipedia.org/wiki/Michel_Wieviorka )
»Ich denke, das wahre Problem ist, dass wir einen neuen "Krieg der zwei Frankreiche" auftauchen sehen. Vor mehr als einem Jahrhundert stand sich der demokratische und republikanische Teil Frankreichs mit dem nationalistischen, anti-republikanischen, wenig demokratischen, katholischen und generell antisemitischen Teil gegenüber. Heute entsteht wieder ein Konflikt dieser Ordnung. Auf der einen Seite sind die, die sagen: Nation, Krieg, Sicherheit vor allem anderen, Ausnahme-Maßnahmen und eine autoritäre Macht – ein Teil der Rechten und die extreme Rechte. Und auf der anderen Seite stehen die, die sagen: unsere Werte, Freiheiten, Rechtsstaat, Menschenrechte, Offenheit. Also sehen wir zwei völlig unterschiedliche Konzepte für die Nation und das Zusammenleben. Die Anschläge haben diesen Gegensatz kristallisiert.«
( http://www.weser-kurier.de/startseite_a ... 94688.html )
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Hier findet sich mehr zu den Tatvorwürfen gegen Schwester EWA.
http://www.fr-online.de/frankfurt/schwe ... 1479452047
Von organisierter Kriminaltät ist im Artikel keine Rede.
Zu den Tatvorwürfen wird auf eine 600 Seiten starke Anklageschrift verwiesen
es wird berichtet, dass:
»... die Rapperin seit Monaten im Visier der Ermittler gestanden haben [soll]. Demnach hätten Fahnder Telefone und ein Fahrzeug abgehört und Bewegungsprofile erstellt haben. 600 Seiten stark sei die Ermittlungsakte, auf Basis derer der Ermittlungsrichter jetzt Haftbefehl gegen Schwesta Ewa erließ. Wie die Bild weiter berichtete, werde ihr Menschenhandel, Zuhälterei und Körperverletzung sowie der Verstoß gegen die Abgabenordnung vorgeworfen. Ihre Verteidigung hat demnach Strafrechtsanwalt Dr. Nicolas Frühsorger aus München übernommen.«
Es wäre erfreulich, wenn die FR dem Pressekodex folgend, auf Vorverurteilungen verzichten würde also klarstellen würde, dass Tatvorwürfe nicht die Unschuldsvermutung aufheben und entsprechend durchgehend den Begriff der Mutmaßung verwenden würde. Die FR sollte das anstehende Verfahren weiter beobachten und vor allem detailliert über das abschließende Urteil berichten. Der Artikel ist eher Skandal- und weniger Qualitätsjournalismus.
http://www.fr-online.de/frankfurt/schwe ... 1479452047
Von organisierter Kriminaltät ist im Artikel keine Rede.
Zu den Tatvorwürfen wird auf eine 600 Seiten starke Anklageschrift verwiesen
es wird berichtet, dass:
»... die Rapperin seit Monaten im Visier der Ermittler gestanden haben [soll]. Demnach hätten Fahnder Telefone und ein Fahrzeug abgehört und Bewegungsprofile erstellt haben. 600 Seiten stark sei die Ermittlungsakte, auf Basis derer der Ermittlungsrichter jetzt Haftbefehl gegen Schwesta Ewa erließ. Wie die Bild weiter berichtete, werde ihr Menschenhandel, Zuhälterei und Körperverletzung sowie der Verstoß gegen die Abgabenordnung vorgeworfen. Ihre Verteidigung hat demnach Strafrechtsanwalt Dr. Nicolas Frühsorger aus München übernommen.«
Es wäre erfreulich, wenn die FR dem Pressekodex folgend, auf Vorverurteilungen verzichten würde also klarstellen würde, dass Tatvorwürfe nicht die Unschuldsvermutung aufheben und entsprechend durchgehend den Begriff der Mutmaßung verwenden würde. Die FR sollte das anstehende Verfahren weiter beobachten und vor allem detailliert über das abschließende Urteil berichten. Der Artikel ist eher Skandal- und weniger Qualitätsjournalismus.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Loerrach
FRAUEN ZUR PROSTITUTION GEZWUNGEN
Von Die Oberbadische 06.12.2016
Loerrach/Freiburg. Kuerzlich erfolgte die Urteilsverkuendigung am Amtsgericht Freiburg: Die Hauptbeschuldigte, eine 35-jaehrige Nigerianerin, wurde wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhaelterei und gewerbsmaessigen Einschleusens von Auslaendern zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ihre beiden Komplizinnen erhielten jeweils zehn Monate auf Bewaehrung. Von Loerrach aus organisierte die Angeklagte mit Hilfe von Mittelsmaennern die Schleusung von zwei jungen Nigerianerinnen ueber Lybien und Italien nach Deutschland. Die jungen Frauen sollten in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden. Dafuer wurden sie von der Beschuldigten massiv unter Druck gesetzt. Bereits im Maerz wurden Wohnungen in Baden-Baden, Loerrach, Raunheim, Augsburg und Ulm durchsucht, zusaetzlich eine Asylbewerberunterkunft in Stuttgart und ein Bordellzimmer in Frankfurt/Main.
http://www.verlagshaus-jaumann.de/inhal ... 433a9.html
FRAUEN ZUR PROSTITUTION GEZWUNGEN
Von Die Oberbadische 06.12.2016
Loerrach/Freiburg. Kuerzlich erfolgte die Urteilsverkuendigung am Amtsgericht Freiburg: Die Hauptbeschuldigte, eine 35-jaehrige Nigerianerin, wurde wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhaelterei und gewerbsmaessigen Einschleusens von Auslaendern zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ihre beiden Komplizinnen erhielten jeweils zehn Monate auf Bewaehrung. Von Loerrach aus organisierte die Angeklagte mit Hilfe von Mittelsmaennern die Schleusung von zwei jungen Nigerianerinnen ueber Lybien und Italien nach Deutschland. Die jungen Frauen sollten in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden. Dafuer wurden sie von der Beschuldigten massiv unter Druck gesetzt. Bereits im Maerz wurden Wohnungen in Baden-Baden, Loerrach, Raunheim, Augsburg und Ulm durchsucht, zusaetzlich eine Asylbewerberunterkunft in Stuttgart und ein Bordellzimmer in Frankfurt/Main.
http://www.verlagshaus-jaumann.de/inhal ... 433a9.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
@ Hamster: Vielen Dank für den Link / Artikel
Hier Querverweise
--- Soweit ich sehe der erste Artikel zu diesem Fall auf sexworker.at:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 243#150243
--- SW / Nigeria
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4291
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=11818
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 0631#40631
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 8166#78166
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 8954#88954
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 966#129966
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 319#136319
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 290#143290
Laura Augustin zu SW aus der "Dritten" Welt
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 1999#61999
_________________________________
Schreiben, damit niemand sagen kann, von nichts gewusst haben zu können.
Klaus Fricke,
SIB-SWinfoBremen@gmx.de
Hier Querverweise
--- Soweit ich sehe der erste Artikel zu diesem Fall auf sexworker.at:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 243#150243
--- SW / Nigeria
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4291
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=11818
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 0631#40631
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 8166#78166
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 8954#88954
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 966#129966
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 319#136319
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 290#143290
Laura Augustin zu SW aus der "Dritten" Welt
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 1999#61999
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Klaus Fricke,
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- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Rapperin Schwester Ewa vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen....
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 53124.html
Ein erhellender, online aber nicht freiverfügbarer Atikel ist auch in der aktuellen Print-Ausgabe des Spiegels 25/2017. WEnn das System wie dort beschrieben so angewandt wurde, um an Kunden zu kommen und diese zu "bedienen" wäre dies durch keine einzige Vorschrift des ProstSchG verhindert worden. Es ist nicht anzunehmen, daß sich die betreffenden FRauen angemeldet hätten. Auch wären sie nie durch Kontrollen aufgefallen, da es keine Straße oder keinen Betrieb gab, wo man sie hätte antreffen können...
Kasharius grüßt
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 53124.html
Ein erhellender, online aber nicht freiverfügbarer Atikel ist auch in der aktuellen Print-Ausgabe des Spiegels 25/2017. WEnn das System wie dort beschrieben so angewandt wurde, um an Kunden zu kommen und diese zu "bedienen" wäre dies durch keine einzige Vorschrift des ProstSchG verhindert worden. Es ist nicht anzunehmen, daß sich die betreffenden FRauen angemeldet hätten. Auch wären sie nie durch Kontrollen aufgefallen, da es keine Straße oder keinen Betrieb gab, wo man sie hätte antreffen können...
Kasharius grüßt