ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
KimFFM
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Beitrag von KimFFM »

in leipzig z.b werden die daten autmoantisch an die polizei weiter gegeben das unterschreibt Frau auch meiner meinung nach wird einfach nur offiziell was seit vielen jahren praktiziert wird

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

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KimFFM hat geschrieben:trotzdem bin ich der meinung das auch heute schon "listen" geführt werden und man keinesfalls anonym ist
Gerade deshalb treten wir entschieden dagegen auf, dass diese Listen noch intensiviert werden... Wozu dienen derartige Datensammlungen - außer, dass wieder Etliche in der Illegalität landen.... Denke an all die KollegInnen, welche sich nicht registrieren lassen können (und trotzdem unter einem anderen "Mascherl" ihre Steuer abführen). Um dieses Gesetz exekutieren zu können (die künstliche Illegalität zu bekämpfen) werden neue Kontrollmechanismen geschaffen werden.

In Wien zum Beispiel darf die Polizei beim Verdacht der "Geheimprostitution" (einem Verwaltungsdelikt!!) zu jeder Zeit Gebäude und Teile von Gebäuden (also auch Privatwohnungen) betreten - und dieses Betretungsrecht auch mit Gewalt durchsetzen! Wollen wir das wirklich? Wollen wir das es rechtlich gedeckt ist, dass die Behörde unsere Schlafzimmer stürmt? Mit welcher Begründung soll man dies Bejahen? Mir fällt dazu keine ein.

Freiwillige Angebote und auch Rechte, sich im Falle einer Ausbeutung oder eines Übergriffes zur Wehr setzen zu können - das ist eine mögliche Lösung, für etwaig vorhandene Probleme. Das mögliche Opfer - man will ja vorgeblich schützen - unter Umständen in die Illegalität zu treiben fördert Ausbeutung!

Liebe Grüße

christian

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Beitrag von KimFFM »

christian diese gesundheitliche beratung sehe ich absolut nicht als problem

im gegenteil

enn ich zu meinem arzt gehe muss ich hiv test etc. bezahlen dort bekomme ich es gratis

ich habe das glück in deutschland versichert zu sein viele nicht

und ich finde es nicht schlecht wenn man die Mädels speziell im LH aufklärt und ihnen untersuchungen anbietet

und laut gesetz glaub ich aller zwei jahre für DLs über 25 ist meiner meinung nach ein aufwand den man verschmerzen kann

(verbring ich beim steuerberater mehr zeit )

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Beitrag von KimFFM »

christian
da hast du natürlich recht. natürlich sind nicht alle wie ich alleine
und ich habe auch vollstes verständnis
für die mädels die sich nicht registrieren können

aber was ich dann z.b. nicht verstehe :
einige halten ihr gesicht in die Kamera etc.
und sobald man steuern darauf zahlt oder in eine Kontrolle kommt ist man so oder so "registriert"
egal wie wir das finden

zum Thema Polizei
soviel ich weiß haben die so oder so ein betretungsrecht sobald es um ausübung der Prostitution geht laut landesrecht
wenn die wollen machen die

ganz einfach beschlüsse gibt es auch gern im nachhinein

ich persönlich habe seit über einem jahr eine wohnung in FFM angemeldet und bis jetzt nie probleme gehabt

und ich finde es nur gerecht das die hobbydamen auch zur kasse gebeten werden

außerdem wenn ich z.b. mit lebensmitteln zu tun habe muss ich auch zum gesundheitsamt und mir einen schein holen
warum nicht auch für Prostitution?
ich sehe da absolut kein problem

ganz ode rgar nicht

wie gesagt wer sich nicht anmelden kann hat mein vollstes verständnis ...
aber diese leute müssen dann eben zwangsweise im verborgenen agieren

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

@KimFFM

Kein Mensch spricht sich gegen Gesundheitsämter aus (schließlich ist die Aufhebung des Bockscheines (der Zwangsuntersuchung in D) maßgeblich von MitarbeiterInnen der Gesundheitsämter unterstützt, wenn nicht sogar initiiert worden). Wir fordern niederschwellige Angebote und für Jeden (also nicht nur für SexarbeiterInnen) - wäre sinnvoll!

Wir sprechen uns gegen "Zwangsmaßnahmen" aus - da alle Erfahrungen diese als kontraproduktiv ausweisen. Gerade durch die Erfahrung mit dem Kampf gegen das HIV weiß man dass Angebote, Aufklärung und auch Maßnahmen nur dann angenommen werden, wenn sie einen möglichst offenen Zugang (also gerade hier anonym!) aufweisen.

Ob etwas zu verschmerzen ist, ist für uns nicht akzeptabel. Genauso wenig wie (ohne gesetzlichen Auftrag bzw. Befugnis) erfasste Datensammlungen. Es geht hier um einen Einschnitt in Grundrechte! Nicht umsonst befasst sich die europäische Menschenrechtskonvention mit dem Schutz der Privat- und Intimsphäre. Sexarbeit findet in der Privatsphäre statt und es ist auch eine intime Handlung (und ja, SexarbeiterInnen haben sehr oft ein ausgeprägtes Schamgefühl - speziell Behörden gegenüber) - Hier hat der Staat einfach kein Recht Einsicht zu nehmen!

christian

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Beitrag von KimFFM »

keiner spricht von "zwang" ich habe einige zeit im bahofsvietel etc. verbracht und ich habe oft frauen getoffen die einfach
sorry wenn
ich das so sage nicht aufgeklärt waren

eine kam mal zu mir und sagte sie verstände nicht warum die gummis ständig kaputt gehen würden
sie nehme babyöl als gleitmittel weil billiger oder bodylotion

eine andere sagte ohne ok was soll passieren 100 euro viel geld zu hause

von verhütung oder krankheiten hatte sie nie was gehört und es wurde ihr uch nicht erklärt


EGAL
was ihr von mir haltet ich finde es gut
wenn man bevor man arbeitet beraten wird und fragen die man hat beantworten lassen kann

NEUTRAL

ich finde schon das der gestzgeber gewisse rechte hat
zumindest wenn man in einem bordell etc. arbeitet und das ist auch gut so
schließlich ist es ein gewerbe
und legal

bei hobbyhuren oder teilzeit geb ich dir recht aber wo fängt das an wo hört es auf

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Beitrag von Zwerg »

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KimFFM hat geschrieben:keiner spricht von "zwang" ich habe einige zeit im bahofsvietel etc. verbracht und ich habe oft frauen getoffen die einfach
sorry wenn
ich das so sage nicht aufgeklärt waren
Auch wir stehen für Aufklärung ein - Es gibt hervorragende Organisationen, welche vor Ort herausragende Arbeit leisten (Dona Carmen, Madonna, Ragazza oder auch hier in AT LEFÖ, MAIZ um nur einige Wenige zu nennen). Da gehören die Mitteln hin!

Es ist Zwang, wenn ich Jemand "Illegalität" als Alternative biete - und genau die von Dir geschilderten Fälle sind die, welche das Gesetz niemals erreichen wird. Eine StreetworkerIn vor Ort vielleicht schon.

Das in etlichen Fällen akuter Handlungs- besser Aufklärungsbedarf besteht, ist unbestritten, jedoch wie erreichen wir dieses Ziel? Mit diesem Gesetz? Glaube ich nicht - und wenn ich mir die zahlreichen Gespräche zum Thema und auch die Diskussionen im Forum ansehe, so bin ich nicht der Einzige. Aber wie schon mehrfach gesagt: Es bleibt Dir selbstverständlich belassen, es nicht so zu sehen - Ich selbst habe zu viele Fälle erlebt (ich leite unsere 24 Stunden Notrufnummer), in welchen genau diese künstliche Illegalität verheerende Folgen für SexarbeiterInnen bewirkt haben. Jemand den man in die Illegalität drängt, kann man leichter ausbeuten.

Wenn das Opfer keine Anzeige erstattet, weil es gleichzeitig eine Selbstanzeige wäre, so wird damit Zuhälterei, Menschenhandel und auch Gewalt gefördert werden. Auch wenn es abgedroschen klingen mag: Nur Recht kann Unrecht bekämpfen. Aus diesem Gesetz kann ich eine rechtliche Besserstellung von SexarbeiterInnen nicht erkennen.

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Beitrag von KimFFM »

ich bin der meinung das man diese mädels genau dAmait erreicht EINE SOZIALARBEITERIN KANN hausverbot etc. bekommen wenn man z.b. durchsetzen würde das alle beraten werden müssen bevor sie sich einmieten
wäre das ein enormer vorteil der sogenannte hurenpass
ich möchte nochmal sagen ich rede von Laufhäusern die privaten sind eine andere geschichte

ich finde es albern diese Zuhältereisache vorzuschieben

zuhälter werden natürlich dafür sorgen dass die mädels angemeldet sind
bzw.. heute ziemlich unauffällig arbeiten

ich finde es viel wichtiger den "verordneten" neutralen Gesprächspartner
zu ermöglichen

oftmals ist das einfach notwendig

und ich finde wir "selbstständigen" müssen genau in diesem punkt eben mal zurückstecken

anzeige selbstanzeige

ich glaube nicht sorry wenn ich das so sagen darf wenn wir von einem mädel sprechen das sich im umfeld der organisierten Krimi. bewegt dass auch nur irgendein staatsanwalt ill. prosti verfolgen würde wenn die gute aussagt. . das ist albern

da ändert auch dieses gesetz nix

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Beitrag von Zwerg »

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KimFFM hat geschrieben:ich glaube nicht sorry wenn ich das so sagen darf wenn wir von einem mädel sprechen das sich im umfeld der organisierten Krimi. bewegt dass auch nur irgendein staatsanwalt ill. prosti verfolgen würde wenn die gute aussagt. . das ist albern
Unsere Erfahrungen zeigen da was Anderes - übrigens: Staatsanwalt und Verwaltungsrecht haben ohnehin wenig miteinander zu tun. Wir haben etliche Beispiele leidvoll miterlebt, bei welchen es zu keiner Aussage/Anzeige gekommen ist, weil eben die Verwaltungsstrafe befürchtet wurde. Das man das jetzt als "albern" bezeichnet, ist für mich nicht wirklich OK. Bitte nicht vergessen: Wir sprechen nicht von fiktiven Annahmen - ich spreche von unserer mehrfach erlebten Realität, hier eine Lächerlichkeit in den Raum zu stellen, beleidigt nicht nur mich, sondern alle KollegInnen, welche Derartiges erleben müssen.

Aber wie auch immer und wie schon öfters gesagt: Es bleibt Dir unbelassen Deine Sichtweise der Dinge zu behalten. Ich bin übrigens gespannt, wie es Dir in der Schweiz ergehen wird. Ob da die Geschichte mit dem Businessplan auch Deine Zustimmung erhält (mit nahezu der gleichen Argumentation wurde der eingeführt). Ich erinnere mich mit Schaudern an die Fachtagung in Frankfurt wo eine MitarbeiterIn von XENIA darüber referiert hat.

christian

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Beitrag von KimFFM »

Ich möchte bitte nicht in faldhcem Lciht dargestellt werden .

Was ist auf jeden Fall beführworte ist das alle dann zur Kasse gebeten werden.

Warum auch nicht ?

#Mit dem Wort "albern" möchte ich auf keine Fall irgendwen beleidigen da hast du mich falsch verstanden

ich komme selbst aus einem mehr oder weniger erstrebenswerten umfeld und wäre die letzte die nicht helfen würde
nur habe ich selbst erlebt wenn wirklich "schwere" geschichten im raum stehen interessiert ill. prosti. den staatsanwalt sehr wenig.
beleidigen möchte ich niemaden

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Beitrag von KimFFM »

zum thema schweiz
wie gesagt ich schade niemandem da ich leider recht allein bin

ich habe mir vier wochen als verusch ausgemacht und hoffe das beste

ich finde es schade dass du mich darstellst als würde ich wem was schlechtes wünschen

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Beitrag von Zwerg »

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KimFFM hat geschrieben: nur habe ich selbst erlebt wenn wirklich "schwere" geschichten im raum stehen interessiert ill. prosti. den staatsanwalt sehr wenig.
beleidigen möchte ich niemaden
Ich unterstelle Dir nicht, dass Du Jemand schaden möchtest. Aber dieses Gesetz schadet durch einen geradezu unfassbaren Generalverdacht (der Zwang zu einer Gesundheitsberatung wird mit einem Solchen begründet) und durch ein Zwangsouting, welches in vielen Fällen nicht machbar ist.

Ich spreche auch nicht davon, dass ein Staatsanwalt keine Erhebungen durchführt (den interessiert das Verwaltungsrecht (also die Geheimprostitution) nicht, sondern das Strafrecht (Übergriff, Zuhälterei, Menschenhandel usw.) - ich spreche davon, dass wir etliche Male erlebt haben, dass Übergriffe nicht zur Anzeige gebracht wurden (vom Opfer), da die begründete Befürchtung im Raum stand, dass es zu einer verwaltungsrechtlichen Verfolgung kommen würde. Ich muss die Jenigen, welche vielleicht Gewalt erleben könnten mit Rechten ausstatten und nicht durch zusätzliche Auflagen zurückdrängen.

Wenn man - so wie ich - es erlebt, dass eine Frau nach einer überlebten Vergewaltigung als ersten Satz nachdem sie bei mir im Auto gesessen ist sagt "Bitte keine Polizei", so ist das ein Hinweis, dass etwas absolut nicht stimmt. Wenn die Behörde nur mehr als Kontrollorgan wahrgenommen wird und nicht mehr als "Freund und Helfer" - wenn ein Gesetz nur mehr als Auflage und nicht als möglicher Schutz empfunden wird - so läuft was falsch! Und genau davon spreche ich. Eine künstliche (willkürlich durch ein nicht begründbares Gesetz festgestellte) Illegalität schafft nur eine Verfolgung Derselben (es werden also Ressourcen aufgewandt um das Gesetz zu exekutieren) und auch eine Verdrängung Derjenigen, welche die Auflagen nicht erfüllen können.

Uns geht es vor Allem um bzw. gegen diesen Hurenpass - gegen die Zwangsregistrierung - die Jenigen aus Deinen Beispielen erreichst Du damit garantiert nicht. Also wird der Nutzen gleich Null sein - und die Folgen für Einige jedoch gravierend. Und auch hier aus Erfahrung: Dies kann bis zur völligen Vernichtung einer gesellschaftlichen Existenz gehen. Auch da haben wir schon miterlebt, wie einer Mutter ihr Neugeborenes von der Behörde abgenommen wurde - genau eben mit dieser Begründung "Sexarbeit und somit das Wohl des Kindes nicht gesichert". Es bedarf keiner "Prostitutiertendatenbank". Das heißt jedoch nicht, dass man keine Steuern zahlen soll bzw. muss. Das sein Einkommen erklärt werden muss ist unabdinglich - jedoch dazu bedarf es keiner staatlich konzessionierten SexarbeiterIn!

christian

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Beitrag von Kasharius »

@KimFFM

ich möchte unserem lieben @Zwerg hier beipflichten. Deine Erfahrungen in allen Ehren aber man muss das Prostitutiertenschutzgesetz in größerem Zusammenhang denken und bewerten. Dies hier im Forum schon geschehen. Dieses Gesetz ist in Teilen - vom Gesetzgeber übrigens einkalkuliert - verfassungswidrig und ein schwerer Anschlag auf das Selbstbestimmungsrecht aller SW, egal ob legal oder illegal, wobei letztere erst durch das neue Gesetz erschaffen werden. Die Sperrgebietsverordnung wird nicht geändert, das Bauplanungsrecht auch nicht. Der Legitimationsdruck auf SW nimmt zu und die Kommunen haben erklärt, daß die verordnete Beratung gar nicht gewährleistet ist. Unabhängige Beratungsstellen sollen dann wohl beliehen werden, ohne das die Refinanzierung geklärt ist. Das ist Chaos pur und nützt tatsächlich zwangsausgebeuteten SW nischte...

Kasharius grüßt und empfielt erneut die Lektüre des Gesetzentwurfes, der Begründung und der weiteren Stellungnahmen.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von friederike »

Liebe Kim,

Du hast recht, dass viele Kontrollmöglichkeiten den Behörden heute schon zur Verfügung stehen, zum Beispiel Razzien der Steuerfahndung. Auf den ersten Blick sieht auch eine "Anmeldepflicht" vielleicht harmlos aus. Viele neigen deswegen dazu zu fragen, was denn die ganze Aufregung soll.

Tatsächlich definiert das Gesetz aber eine Erlaubnispflicht, denn die Anmeldebescheinigung kann verweigert werden. Die Kriterien dafür sind völlig unzureichend und sehr offen und schwammig formuliert. Der Behördenwillkür sind Tür und Tor geöffnet. Natürlich kann man gegen Behördenentscheidungen vor Gericht ziehen, aber es wird Jahre dauern, bis die Rechtsprechung die notwendige Klarheit geschaffen hat.

Für Betreiber gilt dasselbe. Die müssen sogar ein "Betriebskonzept" ausarbeiten und zur Genehmigung vorlegen. Was darinstehen muss, ist wieder nur nebulös angedeutet. Es gibt also demnächst Puffbetriebskonzeptsprüfungsfachleute bei den Behörden. Abstruse Forderungen wie die Trennung von Schlafen und Arbeiten sind vorgegeben - im Laufhaus darf also künftig nicht mehr geschlafen werden. Und vieles andere mehr.

Wir werden uns also auf endlose Wartezeiten und widerwärtige Diskussionen mit Behördenfuzzis einstellen müssen - aber das ist nur die "Eingangsstufe". Üb schon einmal unterwürfiges Verhalten gegenüber einem Beamten oder (wahrscheinlich schlimmer noch) einer Beamtin - wenn die schlechter Laune sind, hast Du echten Ärger.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Ich möchte hierzu nur ergänzen, dass ein großer Unterschied besteht, ob die Daten beim Finanzamt vorliegen (Steuergeheimnis) oder bei irgendwelchen kommunalen Ämtern oder Polizei.

Desweiteren hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Ländern und Kommunen eine eigene Regulierung zugestanden. Im Klartext wird es bedeuten, dass jedes Bundesland und damit jede Kommune andere Durchführungsmaßnahmen ergreifen wird.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Beitrag von friederike »

Zum Beispiel für den geographischen Gültigkeitsbereich der Anmeldung, wichtig für überregional tätige Escorts. Sadistisch veranlagte Bundesländer werden die Anmeldebescheinigung auf den Kirchsprengel beschränken, so dass man sich zig-mal anmelden muss ...

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Melanie_NRW
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Beitrag von Melanie_NRW »

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friederike hat geschrieben: wichtig für überregional tätige Escorts.
Viel wichtiger für die vielen Sexarbeiter, die quasi im Wochen- oder Monatstakt die Terminwohnung oder Club wechseln und dafür durch Deutschland touren...
"Mal eben" die Arbeitsstätte wechseln wird dann zum Problem.

Die Frage ist: dauert die Anmeldung dann in JEDER neuen Stadt/Kommune bis zu 5 Werktage?
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

PS:

Ich bin gespannt wieviele Städte auf den Hurenausweis passen werden.... Laut Gesetz sollen/müssen die ja alle sichtbar darauf vermerkt werden :Mel9


https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... eutschland
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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Beitrag von Kasharius »

@Melanie

na Deine Sorgen möchte ick hab´n :002

Kasharius grüßt aus dem seit heute Abend auch AfD-heimgesuchten Balin

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von friederike »

Melanies Frage ist berechtigt! Es gehört zu den vielen Mängeln dieses Gesetzes, das gerne groteske Details regelt, aber diese Details mangels Sachkenntnis nicht durchdacht hat. Bekanntlich soll ein gutgemachtes Gesetz die Rechtsbegriffe klar und eindeutig regeln, die Einzelheiten der praktischen Durchführung aber so flexibel belassen, dass das Gesetz praktikabel bleibt. In dieser Hinsicht versagt das ProstSchG auf der ganzen Linie.

Die Anmeldebescheinigung soll örtlich unbeschränkt gelten, sofern die Länder nichts anderes regeln. Auf der Anmeldebescheinigung sollen die Länder und Kommunen aufgeführt sein, in denen die SW tätig sein will. Sinn und Zweck dieses Durcheinanders ist nicht erkennbar. Für mich nicht erkennbar ist, ob jedesmal eine eigene, länderspezifische Gesundheitsberatung anfällt oder ob die Beratungsbescheinigungen gegenseitig anerkannt werden.

Eines ist klar: überall, wo man sich schließlich anmelden muss, sind Wartezeiten zu erwarten und gelten die 5 Tage, die natürlich auch nur theoretisch sind.