ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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und außerdem übt er Druck auf all jene Landesregierungen aus, an denen die CDU nicht, oder nicht mehrheitlich beteiligt ist. Diesen Landesregierungen unterstellt er schon jetzt das Gesetz durch Nichtvollzug zu torpedieren.
Übrigens gehört Hamburg im Gegensatz zu Berlin zu den Geberländern beim sog. Länderfinanzausgleich...
Genug der Klug....scherei..
Kasharius grüßt
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Es steht auch nicht im Gesetz, dass das Beratungsgespräch bei der Anmeldung eine Ausstiegsberatung sein soll. Auch in der Gesetzesbegründung steht davon nichts.
Es ist auch schön, wie er offenherzig darlegt, dass es eigentlich um steuerliche Mehreinnahmen geht. Oder ist ihm jetzt klargeworden, dass die ganzen Ausführungen in der Gesetzesvorlage Humbug sind, in denen behauptet wird, die Umsetzung des Gesetzes führe nicht zu merklichen Mehrkosten?
Der Weinberg ist meiner Meinung nach psychisch krank. Jedesmal wenn ich die Gesetzesvorlage lese wird mir schlecht, wenn ich dieses Werk kranker Hirne verdauen muss, die sich da etwas über die Realität der Prostitution zusammenphantasieren.
Es ist auch schön, wie er offenherzig darlegt, dass es eigentlich um steuerliche Mehreinnahmen geht. Oder ist ihm jetzt klargeworden, dass die ganzen Ausführungen in der Gesetzesvorlage Humbug sind, in denen behauptet wird, die Umsetzung des Gesetzes führe nicht zu merklichen Mehrkosten?
Der Weinberg ist meiner Meinung nach psychisch krank. Jedesmal wenn ich die Gesetzesvorlage lese wird mir schlecht, wenn ich dieses Werk kranker Hirne verdauen muss, die sich da etwas über die Realität der Prostitution zusammenphantasieren.
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Eine Anfrage von Ulle Schauws zur Information zum ProstSG:
Auf Seite : 37
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/092/1809295.pdf
Thema: Hilfestellung bei der Umsetzung des ProstSchG:
Welche Angebote und Maßnahmen plant die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt in Angriff zu nehmen, um die Länder und Kommunen bei der Einführung und administrativen Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetzes ProstSchG) – beispielsweise durch Handreichungen, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, durch Bereitstellung von Musterformularen oder durch Vorschläge zur Refinanzierung der Kosten für die Umsetzung des Gesetzes, z. B. in Form einer Gebühr für die Konzession eines Prostitutionsgewerbes an Bordellbetreiber, so wie es der Deutsche Städte- und Gemeindebund vorschlägt – zu unterstützen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner
vom 28. Juli 2016
Die Bundesregierung wird die Länder vor der Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) fachlich begleiten und hierfür geeignete Austauschformate zur Verfügung stellen. Vorgesehen ist hierbei die Einbindung der Länder, externer Akteure (insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Interessenvertretungen der Betroffenen und die kommunale Praxis) sowie betroffener Bundesressorts.
Die Bundesregierung wird außerdem im Zusammenhang mit der Erarbeitung der konkretisierenden Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung der verwaltungsförmigen Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens, zur Ausgestaltung der Anträge und vorzulegenden Nachweise für das Erlaubnisverfahren sowie zur Datenübermittlung gemäß § 36 Absatz 2 ProstSchG u. a. bundeseinheitliche Musterformulare zur Verfügung stellen.
Die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von den Ländern noch zu bestimmenden zuständigen Behörden obliegt den Ländern.
Nach Artikel 83 Grundgesetz (GG) ist die Ausführung des Gesetzes Aufgabe der Länder. Die Länder bestimmen daher in eigener Verantwortung die näheren Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens und legen die Zuständigkeit der Behörden fest (Artikel 84 Absatz 1 GG).
Aus der Vollzugsverantwortlichkeit der Länder folgt der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass die Länder nach Artikel 104a GG auch die Kosten für den Gesetzesvollzug trag
en.
Das im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen geltende Konnexitätsgebot sieht neben der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben der Länder auf die Kommunen zugleich auch die Pflicht der Länder zum finanziellen Ausgleich der damit einhergehenden Mehrbelastung für die Kommunen vor. Es obliegt daher den Ländern bzw. Kommunen, für die Bereitstellung der verwaltungsbehördlichen Infrastruktur eine angemessene Gebühr zu erheben.
Auf Seite : 37
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/092/1809295.pdf
Thema: Hilfestellung bei der Umsetzung des ProstSchG:
Welche Angebote und Maßnahmen plant die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt in Angriff zu nehmen, um die Länder und Kommunen bei der Einführung und administrativen Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetzes ProstSchG) – beispielsweise durch Handreichungen, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, durch Bereitstellung von Musterformularen oder durch Vorschläge zur Refinanzierung der Kosten für die Umsetzung des Gesetzes, z. B. in Form einer Gebühr für die Konzession eines Prostitutionsgewerbes an Bordellbetreiber, so wie es der Deutsche Städte- und Gemeindebund vorschlägt – zu unterstützen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner
vom 28. Juli 2016
Die Bundesregierung wird die Länder vor der Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) fachlich begleiten und hierfür geeignete Austauschformate zur Verfügung stellen. Vorgesehen ist hierbei die Einbindung der Länder, externer Akteure (insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Interessenvertretungen der Betroffenen und die kommunale Praxis) sowie betroffener Bundesressorts.
Die Bundesregierung wird außerdem im Zusammenhang mit der Erarbeitung der konkretisierenden Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung der verwaltungsförmigen Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens, zur Ausgestaltung der Anträge und vorzulegenden Nachweise für das Erlaubnisverfahren sowie zur Datenübermittlung gemäß § 36 Absatz 2 ProstSchG u. a. bundeseinheitliche Musterformulare zur Verfügung stellen.
Die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von den Ländern noch zu bestimmenden zuständigen Behörden obliegt den Ländern.
Nach Artikel 83 Grundgesetz (GG) ist die Ausführung des Gesetzes Aufgabe der Länder. Die Länder bestimmen daher in eigener Verantwortung die näheren Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens und legen die Zuständigkeit der Behörden fest (Artikel 84 Absatz 1 GG).
Aus der Vollzugsverantwortlichkeit der Länder folgt der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass die Länder nach Artikel 104a GG auch die Kosten für den Gesetzesvollzug trag
en.
Das im Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen geltende Konnexitätsgebot sieht neben der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben der Länder auf die Kommunen zugleich auch die Pflicht der Länder zum finanziellen Ausgleich der damit einhergehenden Mehrbelastung für die Kommunen vor. Es obliegt daher den Ländern bzw. Kommunen, für die Bereitstellung der verwaltungsbehördlichen Infrastruktur eine angemessene Gebühr zu erheben.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Bezug:
Was tun? http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 930#151930
Erstarrung - Depression - Verantwortung http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 955#151955
Melanie_NRW http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 957#151957
friederike http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 958#151958
Kasharius http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 960#151960
Melanie_NRW http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 961#151961
friederike http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 963#151963
Melanie_NRW http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 964#151964
friederike http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 965#151965
fraences http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 965#151965
lust4fun http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 969#151969
Lycisca http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 970#151970
Tilopa http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 974#151974
Kasharius http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 976#151976
Tanja_Regensburg http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 018#152018
Lucille http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 023#152023
Kasharius http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 026#152026
Hamster http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 027#152027
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Erstarrung - Depression - Verantwortung http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 955#151955
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Reflexion
Die von Klaus-Jürgen Bruder in dem unten verlinkten Artikel vorgebrachten Argumente zur Notwendigkeit einer Fundamentalopposition zwecks Vermeidung eines Diskurses der Macht (Begriffe in Anlehnung an K.J. Bruder) könnten hilfreich sein, sofern jetzt - da eine Schlacht, innerhalb derer es sich wohl eher verbat in den Disput zu gehen, geschlagen und verloren wurde - eine auf dieser Plattform, also nicht verbandsinterne, Reflexion der bisherigen und der Möglichkeiten einer Pro-SW-Arbeit für die Zukunft nicht nur von mir gewünscht wird.
Die Schlacht, die verloren ging, ist nur eine Etappe des Krieges fachistoider und neofaschistischer Formierungen, die derzeit zunehmend die Geschäftsführung des entfalteten Verwertungsprozesses des Kapitals (Begriff in Anlehnung an K.J. Bruder) nicht nur gegen die SW übernehmen. Ich hoffe, dass diese meine Einschätzung der politischen Lage fehl geht. Jedoch schon die Diskussion um diese Einschätzung könnte erkenntnisreich für die Bewegung sein. Sie verbandsintern zu führen, mag gut sein, exkludiert jedoch Verbandsexterne. Der Verweis auf verbandsinterne Diskussionen beruhigt nur unzureichend. Das Argument der Vielfalt der Bewegung, in der alle ihren Beitrag leisten, ist sicher bedeutsam, aber auch eines der Beliebigkeit. Den Erkenntnisprozess fördert es nur bedingt.
NachDenkSeiten
Interview von Jens Wernicke mit Klaus-Jürgen Bruder
Montag den 15. August 2016
Die Austreibung der Kritik aus der Politik
http://www.nachdenkseiten.de/?p=34608
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
BUNDESGESETZ
: Der Kreis muss Prostituierte beraten
vom 31. August 2016 Aus der Redaktion des Pinneberger Tageblatts
Es gibt eine neue Aufgabe für die Verwaltung. Die Beratungen sollen freie Träger übernehmen. Die Kosten betragen etwa 20.000 Euro.
KREIS PINNEBERG | Gestern war, wie so oft, wieder eine Anzeige in einer Hamburger Zeitung zu lesen, in der eine Frau aus dem Kreis Pinneberg ihre Liebesdienste anbot. Mit dieser Frau und ihren Kolleginnen, wird sich künftig der Landrat befassen müssen. Nicht privat, sondern beruflich, und auch nicht persönlich. Aber die von ihm geleitete Behörde, die Kreisverwaltung. Dafür sorgt das vom Bundestag beschlossene Prostituiertenschutzgesetz.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft. Danach müssen sich in der Prostitution tätige Personen mindestens alle zwölf Monate gesundheitlich beraten lassen. Prostituierte unter 21 Jahren müssen das sogar alle sechs Monate machen. „Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen“, so die Verwaltung in ihrer Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für, Gesundheit, Gleichstellung und Senioren Soziales. Nach bisherigem Kenntnisstand der Kreisverwaltung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Kreises Pinneberg. Eine landesrechtliche Regelung steht noch aus.
Allerdings hat der Fachdienst Gesundheit „derzeit keine Personalkapazitäten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe“, so die Verwaltung. Und deshalb soll die Aufgabe vergeben werden. Die Kreisverwaltung hält es deshalb für sinnvoll, diese Aufgabe an freie Träger, zum Beispiel die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, zu übertragen.
Bezahlen muss das allerdings der Kreis. Das Problem: Es gibt keine Meldepflicht für Prostituierte. Deshalb weiß in der Kreisverwaltung niemand, wie viele Personen im Kreis Pinneberg ihr Geld im horizontalen Gewerbe verdienen. Und deshalb weiß auch niemand, wie viele Beratungen erforderlich sind. Der Fachdienst Gesundheit schätzt die Zahl auf 200 im Jahr. Nach der Vergabe der Beratung an freie Träger soll die Höhe der vom Kreis zu zahlenden Fallpauschale ermittelt werden. Die Kreisverwaltung schlägt vor, 19 600 Euro im Haushalt 2017 bereitzustellen. Aus der Kreiskasse. Vom Bund, so Kreissprecher Oliver Carstens, gibt es nichts dazu. Am Montag, 5. September, wird sich der Gesundheitsausschuss von 18 Uhr an im Konferenzraum Arboretum im Kreishaus mit dem Thema befassen.
http://www.shz.de/lokales/pinneberger-t ... 04971.html
: Der Kreis muss Prostituierte beraten
vom 31. August 2016 Aus der Redaktion des Pinneberger Tageblatts
Es gibt eine neue Aufgabe für die Verwaltung. Die Beratungen sollen freie Träger übernehmen. Die Kosten betragen etwa 20.000 Euro.
KREIS PINNEBERG | Gestern war, wie so oft, wieder eine Anzeige in einer Hamburger Zeitung zu lesen, in der eine Frau aus dem Kreis Pinneberg ihre Liebesdienste anbot. Mit dieser Frau und ihren Kolleginnen, wird sich künftig der Landrat befassen müssen. Nicht privat, sondern beruflich, und auch nicht persönlich. Aber die von ihm geleitete Behörde, die Kreisverwaltung. Dafür sorgt das vom Bundestag beschlossene Prostituiertenschutzgesetz.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft. Danach müssen sich in der Prostitution tätige Personen mindestens alle zwölf Monate gesundheitlich beraten lassen. Prostituierte unter 21 Jahren müssen das sogar alle sechs Monate machen. „Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen“, so die Verwaltung in ihrer Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für, Gesundheit, Gleichstellung und Senioren Soziales. Nach bisherigem Kenntnisstand der Kreisverwaltung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Kreises Pinneberg. Eine landesrechtliche Regelung steht noch aus.
Allerdings hat der Fachdienst Gesundheit „derzeit keine Personalkapazitäten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe“, so die Verwaltung. Und deshalb soll die Aufgabe vergeben werden. Die Kreisverwaltung hält es deshalb für sinnvoll, diese Aufgabe an freie Träger, zum Beispiel die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, zu übertragen.
Bezahlen muss das allerdings der Kreis. Das Problem: Es gibt keine Meldepflicht für Prostituierte. Deshalb weiß in der Kreisverwaltung niemand, wie viele Personen im Kreis Pinneberg ihr Geld im horizontalen Gewerbe verdienen. Und deshalb weiß auch niemand, wie viele Beratungen erforderlich sind. Der Fachdienst Gesundheit schätzt die Zahl auf 200 im Jahr. Nach der Vergabe der Beratung an freie Träger soll die Höhe der vom Kreis zu zahlenden Fallpauschale ermittelt werden. Die Kreisverwaltung schlägt vor, 19 600 Euro im Haushalt 2017 bereitzustellen. Aus der Kreiskasse. Vom Bund, so Kreissprecher Oliver Carstens, gibt es nichts dazu. Am Montag, 5. September, wird sich der Gesundheitsausschuss von 18 Uhr an im Konferenzraum Arboretum im Kreishaus mit dem Thema befassen.
http://www.shz.de/lokales/pinneberger-t ... 04971.html
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Ergänzung zum Thema Bundesrat und Prostitutionsschutzgesetz:
Der Beschluss des Deutschen Bundestags vom 7. Juli 2016 ist dem Bundesrat rein formal nochmals zur Prüfung zugegangen. Das passiert mit jedem Gesetz, was verabschiedet wird und Länderrechte in irgendeiner Form betrifft.
Allerdings, so weiß ich aus beteiligten vertraulichen Quellen, ist vom Bundesrat keine weitere "Initiative" in der Sache geplant.
Da keine Aktion erfolgen wird, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.
Der Beschluss des Deutschen Bundestags vom 7. Juli 2016 ist dem Bundesrat rein formal nochmals zur Prüfung zugegangen. Das passiert mit jedem Gesetz, was verabschiedet wird und Länderrechte in irgendeiner Form betrifft.
Allerdings, so weiß ich aus beteiligten vertraulichen Quellen, ist vom Bundesrat keine weitere "Initiative" in der Sache geplant.
Da keine Aktion erfolgen wird, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.
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Da sagen meine Quellen was anderes..howardgermany hat geschrieben:
Allerdings, so weiß ich aus beteiligten vertraulichen Quellen, ist vom Bundesrat keine weitere "Initiative" in der Sache geplant.
Da keine Aktion erfolgen wird, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Schaden für die Gesundheit der Bevölkerung
Meine Quellen besagen, dass aus dem Sektor des Gesundheitswesens noch Initiativen geplant sind, die auf den Bundesrat Einfluss nehmen sollen. Dies ist nicht nur vernünftig, sondern es ist dringend erforderlich, dass zumindest die in der Sache besonders sachkundigen und betroffenen Teile des Gesundheitswesens sich unzweideutig positionieren. Die Gesetzgebung gefährdet und das ist allen Fachleuten klar und völlig unzweideutig, nicht nur SW, sondern es ist davon auszugehen, dass es einen Schaden für die sexuelle Gesundheit der Bevölkerung verursachen wird. Es ist allein bereits aus diesem Grund illegitim. Es ist ein eklatanter Verfassungsbruch. Staatliches Handeln darf in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Menschen- und Grundrechten verpflichtet ist, nicht wissentlich und absichtsvoll an den Vollzug von Gesetzen gebunden werden, die die Gesundheit einzelner oder gar vieler Menschen gefährden.
Medizinisches Fachpersonal, insbesondere Ärzte verpflichten sich: »Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.« und sie verpflichten sich »selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht [im] Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit an[zu]wenden.« (siehe in der Folge des Hippokratischen Eids das Genfer Gelöbnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_De ... rztebundes ) Ein Gesetz, das das medizinische Fachpersonal, insbesondere Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst zu einem Handeln verpflichtet, das offensichtlich Schaden nicht nur dem behandelten Menschen sondern darüberhinaus vielen anderen zufügen könnte, muss als Staats-Ermächtigung begriffen werden, das ärztlich-ethische Grundverpflichtungen ausser Kraft setzt, welche über Jahrtausende bestand hatten, ein Gesetz, das der Barbarei die Türen öffnet.
Ein Gesetz, das einen Schaden für die sexuelle Gesundheit der Bevölkerung verursachen wird, das vorgeblich der Gefahrenabwehr dient, das als präventiv ausgeschmückt wird, das mit der Begründung verabschiedet wurde ein Bollwerk gegen dunkle kriminogene, feindliche Mächte errichten zu müssen, das mit diesem Bollwerk als TAT gegen die SW diese zur sui generis SACHE degradiert, das ein Zwangsregime gegen diese Form der sexuellen Selbstbestimmung errichtet, das damit Freiheitsrechte des Menschen stranguliert, das sich dabei auf die Verteidigung der sexuellen Würde beruft, um diese gegen Träger_innen und Praktizierenden dieser Würde zu wenden, ist postdemokratisch, ist rechtsförmiger Terror.
Seine Rechtfertigung beruht auf diskursiven Phantasmen, die Ausdruck ideologischer Vernebelung oder Kalkül der Macht sind. Das müsste den Apologet_innen der neuen Barbarei, die Gesundheitsschäden billigend in Kauf nehmen, klar sein. Die Wiederholung des 40.000er Ideolgems in seinen unterschiedlichen Ausprägungen z.B. durch die Landesfrauenbeauftragte Bremens Ulrike Hauffe ( siehe: http://www.deutschlandradiokultur.de/pr ... _id=296569 und http://archive.is/j1z9H und https://www.econstor.eu/dspace/bitstrea ... 354615.pdf und http://sexworker.at/phpBB2/pafiledb/upl ... 6e0958.pdf und http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 114#143114 ) und durch andere Abolitionist_innen dient der neoliberal zur Gleichberechtigung verdrehten, schöngefärbten Gleich_Ent_rechtigung, die die Tröge der Mächtigen mit den Brosamen füllt, die das Verwertungsprimat erforderlich macht.
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Ermächtigung
»Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.« ( SPD Vorsitzender Otto Wels, Stellungnahme des Abg. Wels für die Sozialdemokratische Partei zum Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4 ... etz#Inhalt )
Rechtsförmiger Terror
»Ich tendiere durchaus zu dem Begriff rechtsförmiger Terror. Damit bezeichne ich unzulässige Eingriffe in die Menschen- und Grundrechte, die auf der Grundlage des staatliche Gewaltmonopols im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen, also in Rechtsform, zur Wirkung gebracht werden. Anders gesagt: Eichmann hat im Rahmen der NS Barbarei zumeist wohl legal jedoch nicht legitim gehandelt.«
(Klaus Fricke, http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 935#148935 )
Macht - Verwertungsprimat
»Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d. h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht. Die Klasse, die die Mittel zur materiellen Produktion zu ihrer Verfügung hat, disponiert damit zugleich über die Mittel zur geistigen Produktion, so daß ihr damit zugleich im Durchschnitt die Gedanken derer, denen die Mittel zur geistigen Produktion abgehen, unterworfen sind. Die herrschenden Gedanken sind weiter Nichts als der ideelle Ausdruck der herrschenden materiellen Verhältnisse, die als Gedanken gefaßten herrschenden materiellen Verhältnisse; also der Verhältnisse, die eben die eine Klasse zur herrschenden machen, also die Gedanken ihrer Herrschaft.«
(Marx, Engels, MEW 3, S. 46)
- Die (VW) Abgasmanipulation und ihre Toten. Dem Schutz des Verwertungsprimats in Deutschland dienend. Es ist kein Wunder, dass Herr Dobrindt plus Entourage noch im Amt sind. Die Rahmenbdingungen des Verwertungsprimats, das zeigt der Vorgang, werden rechtlich und diskursiv zum Preis der Korrumpierung (Brosamen) einer politisch-technokratischen Entourage durch #Bullshitjobs gesichert . Die US Klagen, sie sind nicht die der Menschenfreunde, sondern, so verstehe ich das, dienen dem Schutz der US Automobilindustrie, dem nationalen, dem antiglobalen, dem chauvinistischen, dem nach imperialen strebendem US-first Verwertungsprimat.
Geschlechtsunabhängiges Unrecht
»Gleichstellung der Frauen heißt in einer solchen Gesellschaft Gleichstellung mit dem geschlechtsunabhängigem Unrecht.«
(Volkmar Sigusch, Kritische Sexualtheorie, #22 Aporie des Mann-Frau-Verhältnisses, 2. Auflage, Frankfurt a.M. 2015, S. 116)
Meine Quellen besagen, dass aus dem Sektor des Gesundheitswesens noch Initiativen geplant sind, die auf den Bundesrat Einfluss nehmen sollen. Dies ist nicht nur vernünftig, sondern es ist dringend erforderlich, dass zumindest die in der Sache besonders sachkundigen und betroffenen Teile des Gesundheitswesens sich unzweideutig positionieren. Die Gesetzgebung gefährdet und das ist allen Fachleuten klar und völlig unzweideutig, nicht nur SW, sondern es ist davon auszugehen, dass es einen Schaden für die sexuelle Gesundheit der Bevölkerung verursachen wird. Es ist allein bereits aus diesem Grund illegitim. Es ist ein eklatanter Verfassungsbruch. Staatliches Handeln darf in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Menschen- und Grundrechten verpflichtet ist, nicht wissentlich und absichtsvoll an den Vollzug von Gesetzen gebunden werden, die die Gesundheit einzelner oder gar vieler Menschen gefährden.
Medizinisches Fachpersonal, insbesondere Ärzte verpflichten sich: »Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.« und sie verpflichten sich »selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht [im] Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit an[zu]wenden.« (siehe in der Folge des Hippokratischen Eids das Genfer Gelöbnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_De ... rztebundes ) Ein Gesetz, das das medizinische Fachpersonal, insbesondere Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst zu einem Handeln verpflichtet, das offensichtlich Schaden nicht nur dem behandelten Menschen sondern darüberhinaus vielen anderen zufügen könnte, muss als Staats-Ermächtigung begriffen werden, das ärztlich-ethische Grundverpflichtungen ausser Kraft setzt, welche über Jahrtausende bestand hatten, ein Gesetz, das der Barbarei die Türen öffnet.
Ein Gesetz, das einen Schaden für die sexuelle Gesundheit der Bevölkerung verursachen wird, das vorgeblich der Gefahrenabwehr dient, das als präventiv ausgeschmückt wird, das mit der Begründung verabschiedet wurde ein Bollwerk gegen dunkle kriminogene, feindliche Mächte errichten zu müssen, das mit diesem Bollwerk als TAT gegen die SW diese zur sui generis SACHE degradiert, das ein Zwangsregime gegen diese Form der sexuellen Selbstbestimmung errichtet, das damit Freiheitsrechte des Menschen stranguliert, das sich dabei auf die Verteidigung der sexuellen Würde beruft, um diese gegen Träger_innen und Praktizierenden dieser Würde zu wenden, ist postdemokratisch, ist rechtsförmiger Terror.
Seine Rechtfertigung beruht auf diskursiven Phantasmen, die Ausdruck ideologischer Vernebelung oder Kalkül der Macht sind. Das müsste den Apologet_innen der neuen Barbarei, die Gesundheitsschäden billigend in Kauf nehmen, klar sein. Die Wiederholung des 40.000er Ideolgems in seinen unterschiedlichen Ausprägungen z.B. durch die Landesfrauenbeauftragte Bremens Ulrike Hauffe ( siehe: http://www.deutschlandradiokultur.de/pr ... _id=296569 und http://archive.is/j1z9H und https://www.econstor.eu/dspace/bitstrea ... 354615.pdf und http://sexworker.at/phpBB2/pafiledb/upl ... 6e0958.pdf und http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 114#143114 ) und durch andere Abolitionist_innen dient der neoliberal zur Gleichberechtigung verdrehten, schöngefärbten Gleich_Ent_rechtigung, die die Tröge der Mächtigen mit den Brosamen füllt, die das Verwertungsprimat erforderlich macht.
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Ermächtigung
»Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.« ( SPD Vorsitzender Otto Wels, Stellungnahme des Abg. Wels für die Sozialdemokratische Partei zum Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4 ... etz#Inhalt )
Rechtsförmiger Terror
»Ich tendiere durchaus zu dem Begriff rechtsförmiger Terror. Damit bezeichne ich unzulässige Eingriffe in die Menschen- und Grundrechte, die auf der Grundlage des staatliche Gewaltmonopols im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen, also in Rechtsform, zur Wirkung gebracht werden. Anders gesagt: Eichmann hat im Rahmen der NS Barbarei zumeist wohl legal jedoch nicht legitim gehandelt.«
(Klaus Fricke, http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 935#148935 )
Macht - Verwertungsprimat
»Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d. h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht. Die Klasse, die die Mittel zur materiellen Produktion zu ihrer Verfügung hat, disponiert damit zugleich über die Mittel zur geistigen Produktion, so daß ihr damit zugleich im Durchschnitt die Gedanken derer, denen die Mittel zur geistigen Produktion abgehen, unterworfen sind. Die herrschenden Gedanken sind weiter Nichts als der ideelle Ausdruck der herrschenden materiellen Verhältnisse, die als Gedanken gefaßten herrschenden materiellen Verhältnisse; also der Verhältnisse, die eben die eine Klasse zur herrschenden machen, also die Gedanken ihrer Herrschaft.«
(Marx, Engels, MEW 3, S. 46)
- Die (VW) Abgasmanipulation und ihre Toten. Dem Schutz des Verwertungsprimats in Deutschland dienend. Es ist kein Wunder, dass Herr Dobrindt plus Entourage noch im Amt sind. Die Rahmenbdingungen des Verwertungsprimats, das zeigt der Vorgang, werden rechtlich und diskursiv zum Preis der Korrumpierung (Brosamen) einer politisch-technokratischen Entourage durch #Bullshitjobs gesichert . Die US Klagen, sie sind nicht die der Menschenfreunde, sondern, so verstehe ich das, dienen dem Schutz der US Automobilindustrie, dem nationalen, dem antiglobalen, dem chauvinistischen, dem nach imperialen strebendem US-first Verwertungsprimat.
Geschlechtsunabhängiges Unrecht
»Gleichstellung der Frauen heißt in einer solchen Gesellschaft Gleichstellung mit dem geschlechtsunabhängigem Unrecht.«
(Volkmar Sigusch, Kritische Sexualtheorie, #22 Aporie des Mann-Frau-Verhältnisses, 2. Auflage, Frankfurt a.M. 2015, S. 116)
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@Klaus
ach mein Lieber! Ich bin ja auch ein Freund davon, historische Kontinuietäten aufzuzeigen aber: Ermächtigungsgesetz und Adolf Eichmann im Zusammenhang mit der im Prostituiertenschutzgesetz vorgesehenen (Zwangs)Beratung zu nennen...Da sagt der Berliner in mir: Jets nich ne Nummer klener.
Das sog. Dritte Reich und der Holocaust waren in ihrer Barberei und Menschenverachtung einmalig. Für mich persönlich verbieten sich da Parallelitäten.
Nichts für Ungut...
Kasharius grüßt Dich
ach mein Lieber! Ich bin ja auch ein Freund davon, historische Kontinuietäten aufzuzeigen aber: Ermächtigungsgesetz und Adolf Eichmann im Zusammenhang mit der im Prostituiertenschutzgesetz vorgesehenen (Zwangs)Beratung zu nennen...Da sagt der Berliner in mir: Jets nich ne Nummer klener.
Das sog. Dritte Reich und der Holocaust waren in ihrer Barberei und Menschenverachtung einmalig. Für mich persönlich verbieten sich da Parallelitäten.
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Kasharius grüßt Dich
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Mal zur Info:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/to-node.html
948. Sitzung des Bundesrates | Entwurf Tagesordnung
23.09.2016, Beginn: 9:30
TOP 6
457/16 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/to-node.html
948. Sitzung des Bundesrates | Entwurf Tagesordnung
23.09.2016, Beginn: 9:30
TOP 6
457/16 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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Und hier zur weiteren Info die Stellungnahme ds Ausschusses für Frauen und Jugend des Bundesrates vom 9.9.2016.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Kasharius grüßt
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Kasharius grüßt
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ich finde es erfreulich, dass der Ausschuss wenigstens bei der ablehnenden Haltung zur Anmeldepflicht bleibt. Im Grunde ist dies doch eine Steilvorlage zur gerichtlichen Anfechtung. Leider will die Regierung aber mit dem Kopf durch die Wand und es wird wohl trotzdem verabschiedet. Ich bin gespannt, wie die Länder die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen umsetzen werden.
Gruß Jupiter
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Hallo, manchmal fällt es mir echt schwer diese Aufregung was das Gesetz betrifft zu verstehen.
Anmeldepflicht
ja warum denn nicht ???
ich habe eine gewerbliche Wohnung in FFM und muss Stuern zahlen
früher habe ich in einem Bordell ihn FFM gearbeitet und habe jeden Tag Steuern gezahlt
Warum soll eine Hobbyfrau dies nicht tun ???
3*100 in der Woche sind auch 300*4 sind 1200 niedrig gerechnet Steuerfrei
ich bin der meinung dass man sobald man sich beim Finanzamt meldet oder in die erste "Kontrolle" gerät sowieso geoutet ist
offieziell oder i. offiziell
und was soll schlecht an einer Bertatung beim Gesundheitsamt sein ?
im Gegenteil ich finde das gut gerade für die nicht einheimischen Mädels
Anmeldepflicht
ja warum denn nicht ???
ich habe eine gewerbliche Wohnung in FFM und muss Stuern zahlen
früher habe ich in einem Bordell ihn FFM gearbeitet und habe jeden Tag Steuern gezahlt
Warum soll eine Hobbyfrau dies nicht tun ???
3*100 in der Woche sind auch 300*4 sind 1200 niedrig gerechnet Steuerfrei
ich bin der meinung dass man sobald man sich beim Finanzamt meldet oder in die erste "Kontrolle" gerät sowieso geoutet ist
offieziell oder i. offiziell
und was soll schlecht an einer Bertatung beim Gesundheitsamt sein ?
im Gegenteil ich finde das gut gerade für die nicht einheimischen Mädels
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@KimFFM
Es bleibt Dir selbstverständlich das Recht, das neue Gesetz zu bejahen. Nur bitte verwechsle nicht "legal arbeiten bzw. Steuer zahlen" mit dem Zwang sich einen "Hurenpass" zu holen. Das Eine hat mit dem Anderen absolut nichts zu tun (zumindest jetzt noch, da das Gesetz noch nicht in Kraft ist)
Da wir in AT seit vielen Jahren die leidvolle Erfahrungen mit der Zwangsregistrierung und auch Zwangsuntersuchung miterleben und dies auch hier entsprechend dokumentieren, ist genug Lesestoff im Forum vorhanden, welcher die Argumente GEGEN die Registrierung beinhaltet.
Aber wie gesagt: Wenn Du dafür bist, so ist dies selbstverständlich Dein gutes Recht und auch zu respektieren. Dies gilt aber auch für die GegnerInnen, welche sich in höchstem Maße bevormundet sehen und auch die Gefahren erkennen.
Nur so weit: Mit der Zwangsregistrierung wird eine künstliche Illegalität aufgebaut, welche sich ausschließlich zum Nachteil von SexarbeiterInnen auswirkt. Eine Entmündigung von SexarbeiterInnen halten wir nicht für erstrebenswert. Aber wie gesagt: Wenn Du das Gefühl hast gesundheitlich regelmäßig beraten werden zu müssen (nicht freiwillig, sondern unter Zwang, da Du ja sonst in der Illegalität landest), so steht Dir das frei.
Liebe Grüße
christian
Es bleibt Dir selbstverständlich das Recht, das neue Gesetz zu bejahen. Nur bitte verwechsle nicht "legal arbeiten bzw. Steuer zahlen" mit dem Zwang sich einen "Hurenpass" zu holen. Das Eine hat mit dem Anderen absolut nichts zu tun (zumindest jetzt noch, da das Gesetz noch nicht in Kraft ist)
Da wir in AT seit vielen Jahren die leidvolle Erfahrungen mit der Zwangsregistrierung und auch Zwangsuntersuchung miterleben und dies auch hier entsprechend dokumentieren, ist genug Lesestoff im Forum vorhanden, welcher die Argumente GEGEN die Registrierung beinhaltet.
Aber wie gesagt: Wenn Du dafür bist, so ist dies selbstverständlich Dein gutes Recht und auch zu respektieren. Dies gilt aber auch für die GegnerInnen, welche sich in höchstem Maße bevormundet sehen und auch die Gefahren erkennen.
Nur so weit: Mit der Zwangsregistrierung wird eine künstliche Illegalität aufgebaut, welche sich ausschließlich zum Nachteil von SexarbeiterInnen auswirkt. Eine Entmündigung von SexarbeiterInnen halten wir nicht für erstrebenswert. Aber wie gesagt: Wenn Du das Gefühl hast gesundheitlich regelmäßig beraten werden zu müssen (nicht freiwillig, sondern unter Zwang, da Du ja sonst in der Illegalität landest), so steht Dir das frei.
Liebe Grüße
christian
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Hallo Christian,
ich muss dazu sagen ich bin allein ohne Familie etc. für mich ist es völlig egal bald habe ich auch keinen hauptwohnsitz mehr in deutschland.
mein umfeld weiß was ich tue
ich verstehe natürlich die kolleginnen.
trotzdem bin ich der meinung das auch heute schon "listen" geführt werden und man keinesfalls anonym ist
ich muss dazu sagen ich bin allein ohne Familie etc. für mich ist es völlig egal bald habe ich auch keinen hauptwohnsitz mehr in deutschland.
mein umfeld weiß was ich tue
ich verstehe natürlich die kolleginnen.
trotzdem bin ich der meinung das auch heute schon "listen" geführt werden und man keinesfalls anonym ist