Ein Märchen zum träumen: Was wäre wenn...
Sexarbeiter Künstler wären?
Dann müßten sie selbst als freiberuflich Selbstständige
nur 50 % der Sozialabgaben selbst aus ihren Einnahmen bestreiten.
Die restlichen 50 % würde teilweise die Allgemeinheit in die Sozialkassen zahlen.
Die Künstlersozialkasse ist seit 2007 Teil der allgemeinen deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
Einen geringen Teil zahlen die Arbeit- und Auftraggeber, also die Kunden der Künstler. Insofern sie Unternehmen sind zahlen sie am Jahresende 2008 4,9 % auf die zusammenaddierten Künstlerhonorare als Künstlersozialabgabe an die Sozialkassen (Zwangsabgabe). (Dennoch sind viele kleine Agenturen und Verlage als Künstlerarbeitgeber derzeit sehr aufgeregt, weil mit der Umstellung, die letzten 5 Jahre nachbezahlt werden müssen. Und als zuständige Betriebsprüfungsinstanz ist jetzt die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Und die Abgabe gilt auch auf Leistungen von Kreativen, die Gewerbesteuer bezahlen und nicht in den Genuß der Künstlersozialversicherung kommen, weil sie nicht als Künstler gelten [KSkontra.de].)
Werden also die verbleibenden 45,1 % der "Arbeitgeberseite" öffentlich subventioniert und von allen Steuerzahlern bezahlt, weil Kunst als gesellschaftlich notwendig honoriert wird (Bundeszuschuß).
Die Künstlersozialkasse wird also aus 3 Quellen gespeist: Versicherungsbeiträge der Künstler (50 %), Zwangsabgabe ihrer Auftraggeber (soll 30 % ausmachen) und Staat (20 %). Das ist eine riesige Förderung einer kreativen Berufsgruppe, die Selbständige sind, aber hinsichtlich ihrer Sozialabgabenhöhe Arbeitnehmern gleichgestellt werden.
Seit 1983 sind selbstständige Künstler in die gesetzlichen Sozialversicherungen einbezogen.
www.kuenstlersozialkasse.de
Ein
Prostitutionsgesetz (ProstG) gibt es erst seit 2002.
Hier haben Sexdienstleistungskünstler 100 % selbst ihre Sozialversicherung zu bezahlen.
Wer kommt in den Genuß selbstständiger Künstler zu sein?
Künstler ist wer darstellende oder bildende Kunst, Musik ausübt, schafft oder lehrt [§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)].
Figuren-Holzschnitzer ist Künstler, Möbeltischler nicht. Ein Künstler ist kreativ, aber nicht jeder Kreativer ist ein Künstler.
Analoges gilt für Publizisten, also Schriftsteller, Journalisten, Texter, Übersetzer, Fotographen... Wesentlich ist das
schöpferische Mitwirken an einer öffentlichen Aussage (Text, Bild von Zeitschriften, Zeitungen, Büchern etc.). Übersetzer von Romanen gelten als schöpferisch, von Pressetexten hingegen nicht.
Und der Künstler muß selbstständig sein, also kein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis.
Selbstständig ist wer Zeit- und Ort der Arbeit frei bestimmt. Kein festes Einkommen hat oder Erfolgshonorar bekommt. Keinen Urlaubsanspruch hat. Unternehmerisches Risiko trägt. Aufträge ablehnen kann. Selbst über die Ausführung entscheidet und keinen Weisungen unterliegt.
Das Arbeitseinkommen muß über dem Geringfügigkeitseinkommen von 325 Euro pro Monat = 3.900 Euro pro Jahr liegen.
Es darf lediglich ein Mitarbeiter beschäftigt sein und nicht so wie bei
Lucas Cranach, der die ersten Pornos malte eine ganze Manufaktur.
Leistungen
Die Künstlersozialversicherung der Künstlersozialkasse (KSK) ist Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Auch kann man Krankengeld wegen
Arbeitsunfähigkeit nach sechs oder zwei Karenzwochen bekommen.
Kosten
Beitragsbelastung ist zur Zeit ca. 18 % des Nettoeinkommens.
Bei 2.000 Euro netto pro Monat hat ein Künstler alle sozialen Risiken mit 360,-- Euro pro Monat abgesichert.
Berufsanfänger und Höherverdienende können sich privat kranken-/plfegeversichern (PKV) und bekommen dann einen Zuschuß von 6.65 % vom Nettoeinkommen bis maximal der Hälfte des PKV-Beitrages.
Es wird Zeit, daß wir eine Hurensozialkasse fordern
Ist Krankheit doch ein wesentliches Verarmungsrisiko für SexarbeiterInnen.
Wer hier im Forum hat Erfahrungen mit der Künstlerkasse?
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