Eines unserer Mitglieder benötigt euren Rat.
Ellena ist vor kurzem mit ihrer Website zu einem neuen Provider umgezogen, der jetzt ein Fax mit dem folgenden Wortlaut erhalten hat und dieses an Ellena weitergeleitet hat:
Abgesehen davon, dass sich hinter der Seite "www.babycaust.de" radikale Abtreibungsgegner verbergen, war uns nicht klar, dass die Disclaimer auf der Startseite nicht mehr genügt:INITIATIVE NIE WIEDER! E.V.
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim
Fax: 06201/2909929 www.babycaust.de
An
[Providername]
28.09.2006
Betreff: www.ellena.at
hier: E-Commerce-Gesetz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie sind Hoser der Internetseiten www.ellena.at
Auf diesen Seiten werden pornographische Bilder Kinder und Jugendlichen frei zugänglich gemacht.
Dies sind Verstöße gegen § 2 Abs. 1 Pornographiegesetz.
Das E-Commerce-Gesetz ist in Kraft getreten: In Österreich am 21.12.2001.
Im § 16 des leg. cit. heißt es:
"Ausschluß der Verantwortlichkeit bei der Speicherung fremder Inhalte (Hosting)
§ 16. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, ist für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
1. von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch ekier Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder
2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverzüglich tätig wird, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren."
Wir haben Sie somit in Kenntnis einer rechtswidrigen Tätigkeit ihres "Nutzer" gesetzt und als Termin den 16. Oktober 2006 vorgemerkt.
Sollte widererwartend weiterhin pornographische Abbildungen angeboten werden, erstatten wir unverzüglich Strafanzeige.
Mit freundlichen Grüßen
INITIATIVE NIE WIEDER! E.V.
"ACHTUNG: Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass Sie diese Website nur besuchen dürfen, wenn Sie das in Ihrem Land vorgeschriebene Mindestalter für die Betrachtung sexuellen Materials erreicht haben und sexuell eindeutige Sprache und Bilder nicht als abstossend oder beleidigend empfinden. Mit dem Besuch dieser Website bestätigen Sie die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen."
Was ist also zu tun? Wenn Ellena wirklich umziehen muss, hat sie dann eine Chance darauf, das gerade für ein Jahr im Voraus bezahlte Geld für den Webspace zurück zu erhalten? Ist dieses Fax überhaupt ernst zu nehmen?
Müßte jede Seite, die pornographische Inhalte (abgesehen davon, dass auf Ellena's Seiten keine Geschlechtsteile gezeigt werden) zeigt, einen Zugangsschutz haben? Dann müßten wahrscheinlich 70% aller Websites weltweit offline gehen.
Wir bitten um euren Rat.
Danke!
Elisabeth