Sexwork & Gewerberecht

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Sexwork & Gewerberecht

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Neue geplante Möglichkeiten der
Prostitutionskontrolle per Gewerberecht

Zur Lizensierungsdebatte:




viewtopic.php?t=4410 (SW-only)



Grundlage ist die Gewerbeordnung [GewO]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/index.html [Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869.html

wichtige Paragraphen sind:

§ 14 GewO [Anzeigepflicht]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__14.html

Erlaubnispflichtige Gewerbe:
§§ 30, 33a, 33c, 33d, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d oder 34e
(Bordelle sollen erlaubnispflichtig werden [Marburger Runder Tisch])

§ 29 GewO [Auskunft und Nachschau]
Dieser Paragraph sichert Kontrollbefugnisse, die die Polizei nach Einführung des ProstG 2002 angeblich nicht mehr in ausreichendem Maß habe (Diese Behauptung wurde im Gutachten der Bundesregierung widerlegt).
Frage ist inwieweit die gewerberechtliche Regulierung der Prostitution eine Falle für alle Wohnungsprostituierten wird. Diese Prostierten konnten bisher auf den besonderen grundgesetzlichen Schutz der Privatwohnung vertrauen und Polizei hatte -je nach Landespolizeigesetz- nur Zutrittsrecht bei Gefahr im Verzug bzw. Verletzung hoher Schutzgüter etc. bzw. gemäß Polizeiverordnung der Länder (Sonderzutrittsrecht bei Bekanntwerden Prostitution besteht bereits in mehreren Bundesländern).

§ 38 GewO [Überwachungsbedürftige Gewerbe]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__38.html
(Wohnungsprostitution (max 2 SW) sollen überwachungsbedürftig werden [Marburger Runder Tisch])

§ 35 GewO [Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit]
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__35.html
Da bisher Prostitutionskontrolle per Strafrecht erfolgte, sind viele langjährig erfolgreichen Unternehmer im Sexbiz früher oder später damit in Kontakt gekommen. Mit diesem Paragraphen könnten also viele jetzigen Betreiber von Sexarbeitsplätzen aus dem Markt gedrängt werden.

Reisegewerbe
§§ 55-63
Würde also auf Wanderhuren und den Straßenstrich angewendet und angepaßt werden.

Soweit ein erster Überblick vom Nichtjuristen.





p.s.
Der Begriff Gewerbe im Gewerberecht ist nicht identisch mit dem im Steuerrecht. So kann es kommen, daß bisher Sexworkern die Anerkennung als Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes verwehrt wird, sie aber dennoch gewerbesteuerpflichtig sind im Sinne des Steuerrechtes.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=23152#23152 (Antwort des Magistrat Frankfurt)





Vorteile eines Gewerbes:

- gesellschaftliche Anerkennung unserer Zunft.

- Selbstorganisation der Gewerbetreibenden mit Selbstkontrollbefugnissen.
Bsp.: Indisches Modell der Selbstkontrolle gegen Menschenhandel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38203#38203

- Zuständigkeit z.B. der IHK mit all ihren Unterstützungsmöglichkeiten z.B. hinsichtlich Ausbildung und Fortbildung.

- ...





Das Dilemma der Prostitution und gleichzeitig ihre Falle ist der Tabubruch der gesellschaftlich-kulturell definierten Grenze Privat-Öffentlich bzw. Privat-Geschäftlich.

Sexualität wird zum privaten Intimbereich des Menschen gehörig bewertet.

Geldverdienen ist zweifelsohne geschäftlich und dadurch wird die Hure durch Attribute wie 'Wahllosigkeit' und 'Käuflichkeit' zur "öffentlichen Person".

Auch wenn nicht jeder geschäftliche Sex damit automatisch geschäftstüchtig abgewickelt wird (Sexworkerfachkompetenzen), so besteht die ständige Gefahr für die so regelrecht zur "öffentlichen Personen" gemacht wordenen Sexworker, von der öffentlichen Meinung zerrissen zu werden bzw. in öffentliche Ungnade zu fallen (Putophobie = Hure als Sündenbock, Stigma wirkt sozial tötend [vgl. A. Schwarzer e.a.]).





Ziel der Politik muß eine schrittweise Legalisierung bei gleichzeitiger Entkriminalisierung und aktiver Entdiskrimnierung sein.

Keine neuen Formen der Prostitutionskontrolle
(Kondomzwangprostitution, Gewerbepolizei, Baurechtl. Verdrängung...)
ohne Abschaffung der Sonderstrafgesetze, die es nur in der Sexarbeit so gibt
(Zuhälterei, Sperrbezirke, Werbeverbot, Menschenhandel wegen Altersgrenze...).





Übersicht über die Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland und aktuelle Fälle, Urteile, News:
www.sexworker.at/prostg

Gewerberechtliches sog. "Dortmunder Modell":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97766#97766





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 25.04.2011, 21:16, insgesamt 6-mal geändert.

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Hat das BKA dem kommunalen Gremium das Papier geschrieben?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ausarbeitung / Positionspapier:

Gewerberechtliche Regulierung von Prostitutionsstätten



http://marburg.de/sixcms/media.php/20/A ... E4tten.pdf
(13 Seiten)


Verfasser:
Runder Tisch Prostitution Marburg
unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden





Siehe auch Tipps für ausländische Sexarbeiter:
viewtopic.php?p=54665#54665





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Marc of Frankfurt
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Machtfülle

Beitrag von Marc of Frankfurt »

off topic
of interest


BKA-Gesetz
http://www.tagesschau.de/inland/bkagesetz126.html

Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz
http://www.sueddeutsche.de/politik/454/466039/text/

BKA macht unlauter PR für IP-Überwachung
viewtopic.php?p=61264#61264

weitere Links und Buch
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=95494#95494
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 08.03.2011, 21:48, insgesamt 2-mal geändert.

Melanie
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Beitrag von Melanie »

Beruf + Gewerbe

Sie wollen sich selbständig machen, eine Existenz gründen?

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie dieses Gewerbe bei den unten genannten Behörden anmelden.

Gewerbe ist übrigens jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit; es kommt nicht darauf an, ob auch tatsächlich ein Gewinn erzielt wird oder die Erwartungen erfüllt werden.

Nicht zum Gewerbe zählen

* sozial unwertige Betätigungen (z. B. Prostitution, Bordellbetrieb)
* die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft)
* die Ausübung sogenannter freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler)
* die Verwaltung eigenen Vermögens
* das Reisegewerbe (das ist aber genehmigungspflichtig!)

Von der Anmeldung werden u. a. informiert:

* Finanzamt
* Handelskammer oder Handwerkskammer
* Gewerbeaufsichtsamt
* Bundesanstalt für Arbeit
* Berufsgenossenschaft
* Statistisches Landesamt

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/de ... .c.2509.de

Schön und gut, aber anmelden sollen wir uns.
Nur WAS dann auf dem Gewerbeschein steht ist etwas anderes, obwohl die Behörden genau wissen - dass man als SW arbeitet ( vor allem bei Anmeldungen in Bordellen = erotische Massage ) !
Das bringt doch jede / en in einen Zwiespalt und damit ist man immer angreifbar. :017 :013 :009

LG Melly
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Beitrag von marlena »

@Melanie,

deshalb können und müssen wir aktiv auf die Entscheidungsträger zugehen und mit ihnen in einen gute Kommunikation kommen(sieh Anniangas Angebot am Runden Tisch teilzunehmen)

Liebe Grüße
Marlena
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Melanie
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Beitrag von Melanie »

Ja - dazu habe ich schon was geschrieben.

Aber DAS wird dauern - bis die Gewerbescheine so formuliert werden, dass wir nicht ständig angreifbar sind.

Es geht doch nur wieder um eine MUSS- Anmeldung, damit Steuern eingezogen werden können !
Das nervt.......

Liebe Grüße Melly
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annainga
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Komplott

Beitrag von annainga »

Ausarbeitung / Positionspapier des "Runden Tisches Prostitution" Marburg

(Gewerberechtliche Regulierung von Prostitutionsstätten)

was mir aufgefallen ist:

Der komplette Bereich Prostitution (Etablissements, Escorts, selbstständige SexarbeiterInnen) soll kontrollierbar werden durch das Gewerberecht. Es gibt drei verschiedene Gewerbe:

1. erlaubnispflichtiges Gewerbe
2. überwachungsbedürftiges Gewerbe
2. anzeigepflichtiges Gewerbe

Bordelle sollen erlaubnispflichtig werden,
Wohnungsprostitution überwachungsbedürftig,
selbstständige Prostituierte werden anzeigepflichtig, Hausbesuchsdamen erhalten eine Reisegewerbekarte.


Aber: die Tätigkeit der Prostituierten wurde vom Bund-Länder-Ausschuss als höchstpersönlich bewertet oder man geht davon aus, dass die gewerberechtliche Überwachung weder sinnvoll noch durchsetzbar ist.

Deswegen wäre ein gesondertes Gesetz mit Spezialvorschriften für den besonderen Bereich der Prostitution wünschenswert.

Unter die Wohnungsprostitution fallen bis zu zwei arbeitende Prostituierte (bisher drei). Drei und mehr Prostituierte sind ein Bordell.

Für Bordelle benötigt man:

· Polizeiliches Führungszeugnis,
· Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
· Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts,
· Auskunft aus dem Insolvenzregister,
· Bescheinigung in Steuersachen vom dem zuständigen Finanzamt
· Sachkundenachweis der IHK,
· Grundrissplan der Gaststättenräume,
· Baugenehmigung,
· Gewerbeanmeldung.

Für Wohnungsprostitution ist gefordert:

· die Ausstattung der Zimmer (Mindestgröße, einheitlicher Sichtschutz an Fenstern, leicht zu reinigende Möbel/Bodenbelag, etc.),
· Sicherheitsanforderungen (wie Notrufsystem, abschließbare Fächer, funktionsfähige Schließanlagen an den Türen),
· Brandschutzanforderungen, Brandsicherheit nach den aktuellen Vorschriften,
· sanitäre Einrichtungen auf den Zimmern, zumindest ausreichende Anzahl an Anlagen in unmittelbarer Nähe der Zimmer,
· eigene Toiletten für die Gäste,
· Gefahrenhinweisschilder (Jugendschutz u. a.),
· separate Aufenthaltsräume für sämtliche Beschäftigten,
· Trennung von Bordell- und Wohnbereich bei Mischnutzungen.

Diese Sonderregelung soll eingeführt werden, um Prostituierte zu schützen, um Mietwucher zu unterbinden, um die Kriminalität zu senken, um Kondompflicht einzuführen, um Steuereinnahmen zu vergrößern.

Einige Formulierungen finde ich nicht gut:

"Es stellt sich die Frage, ob die Gefahr für die Allgemeninheit von Reisebüros (überwachungsbedürftiges Gewerbe) größer ist als die des Prostitutionsgewerbes." (Das Lesen des Gutachtens über Wohnungsbordelle fände ich angebracht.)

"Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe." (Ist das dann doch der wahre Beweggrund oder die Motivation, um andere Politiker für diese Regelung zu gewinnen?)

"Prostituierte aus ost-europäischen Ländern arbeiten ohne ihren gewerberechtlichen Verpflichtungen nachzukommen." (Steht im Widerspruch zu Aussagen der Mitternachtsmission.)

"Es ist unverständlich wieso Personen mit dubioser Vergangenheit ein Bordell betreiben können."
(Genauso unverständlich wieso Manager bei Mißerfolg Riesenabfindungen erhalten.)

Zahlen, die ExpertInnen inzwischen nicht mehr benutzen (weil die Grundlage, wie man auf diese Zahlen kommt, fehlt), werden in dem Papier genannt. Für mich der Hinweis, ja, dort fehlen ExpertInnen.

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annainga
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RE: Sexwork & Gewerberecht

Beitrag von annainga »

noch eine anmerkung, weil das für verwirrung sorgt:

wie @Marc bereits schrieb:

Der Begriff Gewerbe im Gewerberecht ist nicht identisch mit dem im Steuerrecht.So kann es kommen, daß bisher Sexworkern die Anerkennung als Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes verwehrt wird, sie aber dennoch gewerbesteuerpflichtig sind im Sinne des Steuerrechtes.

Sie ist es auch im Baurecht.

Im Gewerberecht ist die Ausübung der Prostitution, auch der Wohnungsprostitution nicht anzeigepflichtig.

Baurechtlich ist die Erlaubnis zur Prostitution vor Aufnahme der Prostitution sehr wohl verpflichtend.

lieben gruß, annainga

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Beitrag von marlena »

@annainga

sorry die blöde Frage, aber wo hast du die Info her und wie war die bisherige Reaktion auf deinen Wunsch teilnehmen zu können.

Liebe Grüße

Marlena
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annainga
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Re: Hat das BKA dem kommunalen Gremium das Papier geschriebe

Beitrag von annainga »

Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Gewerberechtliche Regulierung von Prostitutionsstätten[/b]http://marburg.de/sixcms/media.php/20/A ... E4tten.pdf
(13 Seiten)
schwierig, immer die wichtigen infos heraus zu filtern .....

es ist meine zusammenfassung.

Für eine Reaktion ists wohl noch zu früh, wir haben ja erst montag, ich sage dir/euch bescheid, sobald ich antwort erhalten!

lieben gruß, annainga

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Info Stand 2002

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Danke für Deine Kommentierung.


Hier noch ein Link zum Thema vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) www.busd.de Berlin:


1.) Kommentar zum Gewerberecht Prostitution vom Ministerialbeamten Ulrich Schönleiter, Mitglied (Leiter?) des Bund/Länder-Ausschuß Gewerberecht 2002 und

2.) Bindende Regelungen für alle Gewerbeämter in Berlin vom Senat des Landes Berlin für Wirtschaft und Frauen 2002:

http://busd.de/index.php?id=57





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 30.04.2009, 03:07, insgesamt 5-mal geändert.

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Keine gewerberechtl Kontrolle zusätzlich zur strafrechtliche

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Gewerbeanmeldung für die Sexarbeit

Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldungsregelung ist die Kategorisierung der verschiedenen sexuellen Dienstleistungsbereiche !!!



Orte der Prostitution/Sexarbeit:

I. Laufhaus (Zimmervermietung)
Bordell (Barbetrieb plus Zimmervermietung)

II. FKK – Clubs
Saunaclubs/Swingerclubs

III. Barbetriebe/Clubs

IV. Wohnungsbordell (mehr als drei Frauen)
Appartements (unter drei Frauen)
Privatwohnung mit Nutzung zur Wohnungsprostitution

V. Studios (Massage, BDSM)

VI. Lovemobil

VII. Escortservice
Haus- und Hotelbesuche

VIII. Tabeldance/Peepshow (Kabinensex)
Sexkinos

IX. Straßenstrich

X. Terminarbeitenden

Pornoproduktion





Arten von Sexworkern:
viewtopic.php?p=8896#8896


Was ist mit Gelegenheistarbeitern?

Was mit PraktikantInnen?

Was mit TouristInnen?

Was mit Schwerstabhängigen?

Was mit StudentInnen:
viewtopic.php?t=2371





Pro Gewerbeanmeldungspflicht

Professionalisierung

Erleichterung beim Eintritt ins Sozialversicherungssystem

Geregelte Besteuerung

Normalisierung des Gewerbes

Erhoffte Verringerung der gesellschaftlichen Stigmatisierung


Contra Gewerbeanmeldungspflicht

Zusätzliche Eintrittshürde

Verschlechterung der Situation der Illegalisierten

Mißbrauchsgefahr durch die Kontrolleure

Menschenrechtsproblematik

Zuhälteranreiz





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So soll SW zusätzlich zum Strafgesetzbuch reguliert werden

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bericht von einer Tagung beim Familienministerium zum Gewerberecht der Prostitution


Workshops "Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten - ein gangbarer Weg zur Verbesserung der Situation der Prostituierten und zur nachhaltigen Bekämpfung des Menschenhandels?" vom 31.3.2008, die seit einigen Tagen unter dem gleichen Titel als Publikation des BMFSFJ vorliegen.



Die Online- Fassung:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/B ... 25706.html





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Wichtiger interner Link

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Grundsätzliches über Reglementierung:


Gesetze der Prostitutionskontrolle sind ineffektiv bis irrational

Laws to control prostitution ineffective and irrational


14seitige wissenschaftliche Arbeit, die sich mit dem Versagen der Prostitutionspolitik auseinandersetzt und Regime auf der ganzen Welt vergleicht:



Sex and the Limits of Enlightenment:

The Irrationality of Legal Regimes to Control Prostitution



Sex und die Grenzen der Aufklärung:

Die Irrationalität von Gesetzen der Prostitutionskontrolle



by
Laura Agustín

in
Sexuality Research and Social Policy, Vol 5/4, 73–86, Dec. 2008:

viewtopic.php?p=59597#59597





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.09.2009, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Mavis »

Also cih steige ja bei diesen ganzen Diskussionen noch nicht so wirklich durch - aber: Was ist denn aus der Möglichkeit, der freiberuflichen Tätigkeit geworden? Hier ist immer nur von Gewerbe die Rede...
Ich jedenfalls habe mich steuerlich mit freiberuflicher Tätigkeit angemeldet, nicht als Gewerbe...
Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass das mit der freiberuflichen Tätigkeit nicht ganz so klar ist, weil die Berufsvereinigungen bei diesem Begriff sehr viel Wert darauf legen, dass nur ganz bestimmte Tätigkeiten als freiberufliche anerkannt werden sollen...
Weiß jemand von euch dazu genaueres?
Und sollte es nicht eine Forderung sein, dass Sexarbeit auch freiberuflich ausgeübt werden kann?

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Diskussion im SW-only:

Beitrag von Mavis »

Ahh, Frage hat sich schon erledigt, habe gerade diesen Thread gefunden, wo das ausführlich diskutiert wird: :eusa_doh
viewtopic.php?t=4410&postdays=0&postorder=asc&start=0

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Position für mehr Kontrolle:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Mit dem Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten (sog. Zwangsprostitution) werden neue verschärfte polizeiliche Kontrollregeln der Prostitution begründet. Sie sollen eingeführt werden, noch bevor das Sittenwidrigkeitsverdikt vollständig abgeschafft und Sexarbeit entkriminalisiert wurden.


Bild

Elvira Niesner (Geschäftsführerin von FIM e.V. www.fim-frauenrecht.de Frankfurt) sitzt mit am kommunalen Runden Tisch Marburg (s.o.) gemeinsam mit dem BKA Wiesbaden und hat die neuen Kontrollregeln der Prostitution ausgearbeitet. Ihre Organisation kämpft gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution und betreut Opfer aber beansprucht gleichzeitig als Beratungsstelle die Interessen der Sexarbeiter in solchen Gremien, Think Tanks und gegenüber den Medien zu vertreten.


Interview zu Flatratebordellen - So funktioniert die Ausbeutung:

http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/24 ... immer.html





Links Flatratedebatte:

SW-only
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4812 Diskussion über Recht, Moral und Ausbeutung

Öffentlich
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4869 Offener Brief an die Kanzlerin
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=58196#58196 Lokalnachrichten Stuttgart
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4880 Flatrateclubs, für und wieder
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4900 Tanja's Bericht vom PC Fellbach

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Bremen: Gewerbe-Meldepflicht

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kontrolle der Prostitution

Bordelle sollen Gewerbebetriebe werden



Die Bremer Innenbehörde will Kriminalität im Rotlichtmilieu künftig besser bekämpfen. Deshalb sollen sich Bordelle in Bremen und Bremerhaven künftig als Gewerbebetriebe anmelden müssen.

Als Gewerbebetriebe wären Bordelle gegenüber Behörden wie dem Finanzamt oder der Arbeitsagentur verpflichtet, Auskünfte zu geben.

Der Staat hätte dann leichter Zugriff auf nicht gemeldete Bordelle, so der Plan der Bremer Innenbehörde.


Menschenhandel bekämpfen

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sieht darin einen ersten Ansatz, um unter anderem Menschenhandel effektiver zu bekämpfen. Nach einem Gesetz der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung ist der Straftatbestand "Förderung der Prostitution" entfallen. Seitdem hat die Polizei deutlich weniger Möglichkeiten, nach Menschenhändlern und Zuhältern zu fahnden. Mäurer findet die Liberalisierung der Prostitution zwar prinzipiell vernünftig, will aber so "Schutzlücken schließen".

http://www.radiobremen.de/politik/nachr ... ht100.html





Kriminalitätsbekämpfung im Rotlichtmilieu verbessert

29. Juli 2009

In Bremen werden künftig die Möglichkeiten der Überwachung des Prostitutionsgewerbes durch die Polizei und damit die Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels verbessert. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2002 wird Prostitution nicht mehr rechtlich missbilligt. Da seitdem der Straftatbestand der Förderung der Prostitution entfallen ist, hat aber auch die Polizei weniger Handhabe, in das Milieu einzudringen und beispielsweise nach Menschenhändlern und Zuhältern zu fahnden. Deswegen hatte der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, das im Lande Bremen praktizierte Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung im so genannten Rotlichtmilieu überprüfen lassen und eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Inneres, Justiz, Wirtschaft) eingesetzt, die neue Konzepte erarbeiten soll. Der Arbeitsgruppe gehören auch die Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) aus Bremen, sowie die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU) aus Bremerhaven an.

Die Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenressorts hat sich jetzt in einem ersten Schritt darauf verständigt, dass Bordellbetriebe künftig auch als Gewerbebetriebe angemeldet werden müssen. Dadurch werden die Betriebe transparenter, denn sie sind zu Auskünften gegenüber anderen staatlichen Stellen wie Finanzamt und Arbeitsamt verpflichtet. „Die zuständigen Institutionen haben dadurch bessere Möglichkeiten, das Prostitutionsgewerbe zu überwachen, insbesondere nicht gemeldete Betriebe, die im Verdacht stehen, Prostitution anzubieten, zu kontrollieren”, erläuterte der Innensenator. „Damit haben wir einen ersten Ansatz, um die Schutzlücken, die durch die durchaus vernünftige Liberalisierung der Prostitution geschaffen wurden, zu beheben. Wir müssen aber noch zu weiteren Regelungen kommen, hier die Kriminalität und insbesondere den Menschenhandel im Rotlichtmilieu besser bekämpfen zu können”, so Mäurer.

Der Bremer Innensenator hatte bereits während der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2009 in Bremerhaven einen Beschluss der IMK initiiert, der das Ziel hat, die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Kriminalitätsbekämpfung zu überprüfen. Einen wesentlichen Aspekt stellt hierbei insbesondere die Schaffung besserer Überwachungsmöglichkeiten der Prostitution dar. Zu den Ergebnissen wird sich die IMK im Frühjahr 2010 berichten lassen.

http://www.cop2cop.de/2009/07/29/krimin ... erbessert/





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Einladung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Fachtagung für Beamte und Politiker der Kommunalpolitik

Raus aus der Grauzone
Perspektiven des Umgangs der Kommunen mit der Sexdienstleistungsbranche

am 14. Oktober 2009
in Essen




Zur Lizensierungsdebatte:
  • Sexarbeiter wollen keinen bloßen Formwandel von staatlicher Kontrolle,
    die bisher zumeist zur Prostitutionsbekämpfung und damit gegen Sexworker mißbraucht wurde,
    sondern Sexworker fordern Anerkennung ihrer unveräußerlichen Menschenrechte,
    d.h. Entkriminalisierung von Sexarbeit
    (Aufhebung aller strafrechtlichen Sondergesetze,
    vor Einführung nicht evidenzbasierter neuer Gesetzesregime).
Mehr im SW-only:
viewtopic.php?t=4410
und der Mailingliste:
sexworker@yahoogroups.de

Danke an Hanna, die sich bereiterklärt hat, dort Position der Sexarbeit zu vertreten.
Dateianhänge
Programm - Wege aus der Grauzone.pdf
3 Seiten
(72.53 KiB) 513-mal heruntergeladen

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Experten und Meister der Sexarbeit

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Der kommende Initiativkreis PROstitution befaßt sich mit den Fallstricken des geplanten Gewerberechts Prostitution.

Hier ein Vorgeschmack wie unerbittlich das Instrumentarium Gewerberecht gegen kleine Dienstleister angewendet wird



Dienstleister werden in ganz normaler Amtsroutine bis hin zu Hausdurchsuchung und Zwangsgeld von Ordnungsämtern in den Konkurs getrieben,
wenn sie formal gegen die Regularien verstoßen, die zum Teil aus mittelalterlichen Zunftordnungen abgeschrieben zu sein scheinen.



Verfolgte Kleinunternehmer

Bürokraten vernichten Arbeitsplätze


von Hans Koberstein

Film zu Bußgeld bis zu 50.000 € wg. Meisterzwang:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/23 ... 31,00.html





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