wie im Umgang mit dem Lustgewerbe.
Während z. B. in den Niederlanden, Griechenland, Portugal, Spanien und Deutschland (und der neutralen Schweiz) das Erotikdienstleistungsgewerbe legal und nicht mehr sittenwidrig ist, werden in Schweden die Käufer von sexuellen Dienstleistungen (meist Männer) mit bis zu 6 Monaten Gefängnis bestraft. In Frankreich wurden Freudenhäuser gleich nach dem 2. Weltkrieg verboten und damit das Sexgewerbe fast vollständig auf die Strasse verlagert.
Schweden
Die schwedischen Gesetze, die 1999 in Kraft getreten sind, sehen die generelle Bestrafung von Freiern vor. Ertappte Freier werden danach mindestens mit einer Geldbusse von 50 Tagessätzen, im Höchstfall mit 6 Monaten Gefängnis bestraft. Zudem wird meist eine Umerziehung bei einem "Psychologen" angeordnet.
Da schon vor der Gesetzesänderung 1999 die Alimentierung Arbeitsloser in Schweden relativ umfassend war, war der Teil der sexuellen Dienstleisterinnen, die mit ihrer Tätigkeit in erster Linie Geld verdienen wollten, sehr gering. (Not-)prostitution spielte bis in die 90er Jahre im weltweit als sexuell freizügig bekannten, relativ saturierten Schweden eine geringe Rolle. Erst im Zuge der Globalisierung drangen auch nach Schweden Frauen aus viel ärmeren, vorwiegend osteuropäischen Ländern vor, nicht, wie gern behauptet wird, zwangsläufig und immer im Schlepptau von Menschenhändlern! Seitdem wurde auch im reichen Schweden Prostitution offener sichtbar.
Traditionsbewusste Schweden, die es schwer ertragen konnten, dass in ihrem Land mit seinen wohlversorgten Bürgern so etwas passieren kann, bildeten mit radikal feministischen Kräften eine Allianz, aus der das Gesetz zur Freierbestrafung hervorging.
Dieses Gesetz gründet auf 3 Behauptungen, die auf widerlegbaren und unserer Meinung nach völlig an der Realität vorbei gehenden Hypothesen beruhen:
1.
SexdienstleisterIn sei man STETS unfreiwillig.
Eine Sexdienstleisterin, die das bestreitet, wird kurzum zur Lebenslügnerin erklärt, mit der man folglich nicht ernsthaft diskutieren muss. (So machen es die Radikalfeministinnen auch hierzulande.)
2.
Jeder Mann, der eine erotische Dienstleistung kaufe, sei daher grundsätzlich ein Gewalttäter! Er nutze beim Kauf von Sex die stets vorhandene(!) Problemlage der Frau aus, aus der heraus sie sich, bzw. einen Teil von sich ihm aus (innerer) Not heraus und unfreiwillig verkaufe.
Der Sexkauf wird analog zum Organhandel betrachtet, bei dem ein Not leidender Mensch z.B. seine Niere, also tatsächlich einen Teil von SICH verkauft, um von der Entlohnung eine Weile lang überleben zu können. Da freie Sexdienstleisterinnen, die aus eigener Erfahrung genau wissen, dass sie eine Dienstleistung erbringen und nicht sich selbst oder einen Teil von sich verkaufen, von vornherein als Lebenslügnerinnen entmündigt sind, gibt es niemanden, der dieser Aussage widersprechen kann...
3.
Ein Mann, der die Möglichkeit oder gar Gewohnheit habe, Sex zu kaufen, neige auch im Umgang mit anderen Frauen und Partnerinnen dazu, diese, bzw. deren Erotik für käuflich zu halten. Ein Sexkaufverbot diene deshalb der Sache der Frau.
Man will also tatsächlich durch das Sexkaufverbot ein sensibleres Verhalten von Männern gegenüber Frauen herbeiführen! Indem man einen nicht unbeträchtlichen Teil der männlichen Bevölkerung kriminalisiert und diesen Männern ein ganz neues Schuldbewusstsein anerzieht? - Das Gegenteil liegt näher! Dies bestätigt sich lt. Aussagen von Sexdienstleisterinnen, die schwedische Klienten im grenznahen Ausland empfangen. Erst das von den schwedischen GesetzgeberInnen gewünschte Schuldbewusstsein führt demnach tatsächlich zu einer verächtlich-verklemmten, latent gewaltbereiten Haltung gegenüber den Sexdienstleisterinnen.
http://www.fair-paysex.de/schwed-nav.htm
Da kann man wirklich sprachlos sein !
In welchem Jahrhundert lebt man in Schweden ?

LG Melly