Presseerklärung der Polizei München
714. Ergebnis einer Schwerpunktaktion im Rotlichtmilieu
Am Mittwoch, 19.05.2010, von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, führte das für das Rotlichtmilieu zuständige Kommissariat
35 Überprüfungen in legalen Bordellbetrieben und Massagestudios sowie Privatwohnungen innerhalb des Sperrbezirks der Landeshauptstadt München durch. Zielrichtung war es festzustellen, ob der Geschlechtsverkehr vorschriftsmäßig nur mit Kondom angeboten und inwieweit im Sperrbezirk der verbotenen Prostitution nachgegangen wird.
Im legalen Rotlichtmilieu wurden zehn Bordelle, überwiegend im Münchner Osten, überprüft. Hier
gaben zwei Prostituierte Angebote für Oralverkehr ohne Kondom ab. Diesbezügliche
Meldungen an das Gesundheitsamt werden durch das Fachkommissariat erstellt, sie haben im Wiederholungsfall mit einem Zwangsgeld im vierstelligen Eurobereich zu rechnen. Hiervon sind auch überführte Freier betroffen.
Die Kontrollaktion hat gezeigt, dass ein Großteil der Prostituierten ihre Leistungen nur mit Kondom anbieten. Dies ist letztlich auch auf die
intensive Aufklärungsarbeit des Kommissariats 35 über bestehende Vorschriften, die
wiederkehrenden Kontrollen und die
empfindlichen Zwangsgelder zurückzuführen und
dient sicherlich unter anderem auch der Eindämmung von schwerwiegenden Krankheiten.
[
Versteckte Agende hinter den Gesundheitskontrollen: Verhinderung schwerwiegender Rotlichtkriminalität?! Man könnte auch formulieren: Mißbrauch von Gesundheitspräventionsmaßnahmen als polizeiliches Kontrollinstrument und Eingreifhandhabe im Milieu. Anm.]
Im Sperrbezirk kontrollierte das Fachkommissariat insgesamt acht Massagestudios und Privatwohnungen. In diesen wurden
drei Prostituierte überführt, die sexuelle Handlungen gegen Bezahlung durchführen wollten. Gegen eine der Damen wurde ein
Strafverfahren wegen Ausübung der verbotenen Prostitution eingeleitet, da sie bereits wiederholt gegen die Münchner Sperrbezirksverordnung verstoßen hat. Gegen die beiden anderen Prostituierten wurden
Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen des erstmaligen Verstoßes gegen die Sperrbezirksverordnung erstattet.
[Und warum wurden keine Kunden überführt. Das ist
systematische strukturelle Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen bzw. Sexarbeitern! Anm.]
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/n ... tml/116236
Evt. sollt man mal einen
Sicherheitslehrgang oder "Aufklärungsfilm" für Sexworker machen!
Hier ein Amerikanisches Vorbild:
viewtopic.php?p=46175#46175
Wenn wir ein Drehbuch, Skript oder guten Infotext hätten ging eine Filmproduktion auch on-line und digital:
viewtopic.php?p=80702#80702
Link zur Kondomverordnung in Bayern:
viewtopic.php?p=22584#22584
Infos gegen KondomZwang Prostitution:
viewtopic.php?p=80464#80464