LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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nina777
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Beitrag von nina777 »

26.7.2010

Neues aus dem Rotlichtmilieu Wetzikon

Rechtsstreit um Erotikszene geht weiter


Der Streit um Licht- und Lärmimmissionen im Umfeld von Erotikbetrieben an der Alten Notariatsstrasse in Wetzikon geht in eine nächste Runde: Anwohner haben gegen den Entscheid der Baurekurskommission beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.

(sda) Der Streit um die Erotikbetriebe in Wetzikon nimmt kein Ende. Anwohner, die sich an den Licht- und Lärmimmissionen der Betriebe an der Alten Notariatsstrasse stören, reichen nun gegen den Entscheid der Baurekurskommission beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Damit sei das befürchtete Szenario eines langwierigen Rechtsstreits eingetreten, teilte der Gemeinderat in einem Communiqué mit. Für Gemeinderat und Baukommission sei die Situation zwischen den Fronten der strittigen Parteien unangenehm.

Der Streit um die das Rotlichtmilieu hatte 2009 begonnen. Mit einer Petition «Gegen immissionsintensiven Bordellbetrieb und für mehr Sicherheit im Wohnquartier» hatten damals 1368 Personen vom Gemeinderat gefordert, dass er «mit allen juristischen Mitteln die Interessen der Wohnbevölkerung schützen und gegen die bestehenden Missstände aktiv vorgehen soll».

Gemeinderat und Baukommission ordneten danach bei zwei Eigentümern von Erotikbetrieben die Beseitigung von Lichtanlagen an. Auf weitere von Anwohnern geforderte Massnahmen wurde verzichtet, weil sich die Liegenschaften Alte Notariatssstrasse nicht in einer Wohnzone, sondern in der Zentrumszone B befinden, wo mässig störende Betriebe zulässig sind.

Hände gebunden
Beide Parteien gaben sich jedoch mit diesen Anordnungen nicht zufrieden und gelangten an die kantonale Baurekurskommission. Diese hat unlängst beide Rekurse teilweise gutgeheissen und zur Neubeurteilung an die Wetziker Vorinstanz zurückgewiesen.

Laut Gemeinderat haben die Anwohner in der Zwischenzeit beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid der Baurekurskommission Beschwerde eingereicht. Dem Gemeinderat seien damit die Hände gebunden. Bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichtes können laut Mitteilung keine weiteren Schritte unternommen werden.

http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/e ... 93158.html
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nina777
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Beitrag von nina777 »

31.7.2010

Sexgewerbe breitet sich aus

Anwohner der Grenzstrasse fühlen sich vom Rotlichtmilieu gestört. 25 Parteien haben darum einen offenen Brief an den Stadtrat geschrieben.


Wer schon länger an der Grenzstrasse zu Hause ist, der weiss, dass es im Quartier in den 70er- und 80er-Jahren wild zu und her ging. Besonders während der Fasnacht ging am Sündenpfuhl die Post ab. Im Vergleich dazu ist es heute geradezu ruhig, wie auch die Polizei bestätigt. Vor fünf Jahren hätte man gar fast das Ende der Grenzstrasse als Rotlichtviertel ausrufen können. Gerade noch ein Bordell gab es am einstigen Sündenpfuhl.

Es zogen Familien ins Quartier, Paare mit Kindern. Sie sind gekommen, weil sie die Wohnlage so nah der beiden Stadtzentren schätzen. Konstanz und Kreuzlingen sind zusammengewachsen. Der Grenzhag ist weitgehend verschwunden. Die bevorstehende Eröffnung eines Mutter-Kind-Zentrums in der ehemaligen «Harmonie» verdeutlicht die Entwicklung des Quartiers.

Wegsehen geht fast nicht

Die Situation an der Grenzstrasse hat sich jüngst allerdings wieder etwas verschärft. Das Sexgewerbe breitet sich aus und besetzt» drei Liegenschaften. Anwohner fühlen sich durch den Rotlicht-Betrieb beeinträchtigt.

Da die räumlichen Verhältnisse in der Grenzstrasse eng sind, bekommen die Anwohner, die nichts mit dem Milieu zu tun haben, doch einiges mit. Die Rücksicht des horizontalen Gewerbes auf die Familien halte sich sehr in Grenzen, berichten die Anwohner. Die Prostituierten würden die Fenster offen stehen lassen, man bekomme deren Utensilien zu Gesicht. «Wie soll man das seinen Kindern erklären?», fragt sich eine Mutter. In einem offenen Brief an die Stadt fordern 25 Anwohner mehr Schutz für die im Quartier wohnhaften rund 20 Kinder.

Tempo 30 wird ignoriert

Es gebe Freier, die vor dem Puff-Besuch in Vorgärten pinkeln. Auch seien schon Männer beobachtet worden, die sich am Zaun vor dem Kindergarten auf Konstanzer Seite entblösst hätten. Explizite Anpreisungen von Frauen auf Schildern halten die Anwohner für unangebracht. Massive Probleme bereite auch der Verkehr. Tempo 30 werde kaum eingehalten. An der Brückenstrasse seien Massnahmen getroffen worden, an der Grenzstrasse hingegen nicht. «Uns wird das einfach zugemutet.»

Äussern will man sich nur anonym – sicherheitshalber. Das dubiose Milieu sei für Aussenstehende schwer einzuschätzen. Zuhälter würden mit Kampfhunden herumspazieren. «Beim einen Puff häufen sich die Abfallberge», kritisiert eine andere Anwohnerin. Die Freier würden wild parkieren, nachts an den Türen klingeln. Auch schon habe sie aus dem Fenster geschaut und sei prompt gefragt worden, was es bei ihr denn koste. Der Wandel der Grenzstrasse ist noch nicht abgeschlossen. Die Familien hoffen, dass ihre Anliegen gehört werden und sich das Rotlichtmilieu nicht weiter ausbreitet. Die Stadt soll Rahmenbedingungen für eine gute Wohnqualität schaffen.

http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/ ... y/28732447
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Marc of Frankfurt
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Prinzip Aufklärung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

dort wohnende Mutter hat geschrieben:«Wie soll man das seinen Kindern erklären?»

Man könnte Sexworker in den Gesellschafts-oder Sexualkundeunterricht einladen...





Es ist gerade diese Angst der Erwachsenen das eigentliche Problem. Die Furcht vor Andersartigkeit und Fremdheit und zugeben müssen auf wie fragwürdige Weise man damit umgeht ist der tieferliegende Grund für die ganze Prostitutionsfeindlichkeit (Putophobie, Whorephobia). Bei den Kindern lassen sich womöglich überhaupt keine Probleme nachweisen, wenn man diese neutral, sachgerecht und altersgerecht über Prostitution/Sexwork/Paysex aufklärt so wie über Sex, Wirtschaft und Demokratie. So ist z.B. allein durch Information über Homosexualität etc. noch kein Kind homosexuell geworden.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 17.02.2011, 10:31, insgesamt 2-mal geändert.

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annainga
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1. Juni 2009 Freizügigkeitsabkommen (FZA)

Beitrag von annainga »

Bundesverwaltungsgericht gibt Prostituierten Recht

Verhängung von Einreisesperre nicht gerechtfertigt

Das Bundesamt für Migration hatte gegen zwei nicht angemeldete, aus Rumänien und Bulgarien stammende Mitarbeiterinnen eines Saunaklubs in Schwyz ein zweijähriges Einreiseverbot verfügt. Das war nicht rechtens, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

(sda) Illegale Prostituierte aus Osteuropa dürfen nicht mit einer Einreisesperre belegt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Migration zurückgepfiffen und die Beschwerde von zwei Frauen aus Bulgarien und Rumänien gutgeheissen.

Die Schwyzer Kantonspolizei hatte im Oktober 2008 in einem Saunaklub zwei Prostituierte aus Bulgarien und Rumänien angehalten, die über keine gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung verfügten. Die zwei Damen wurden dafür mit je 500 Franken gebüsst. Das Bundesamt für Migration (BFM) verhängte gegen die beiden Frauen darüber hinaus ein zweijähriges Einreiseverbot.

Keine Einschränkung der Freizügigkeit

Das Bundesamt für Migration (BFM) verhängte gegen die beiden Frauen darüber hinaus ein zweijähriges Einreiseverbot. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre dagegen erhobenen Beschwerden nun gutgeheissen. Laut den Richtern in Bern sind die Einreisesperren unter der Geltung des Ausländergesetzes zwar nicht zu beanstanden.

Die EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien seien jedoch auf den 1. Juni 2009 in das Freizügigkeitsabkommen (FZA) einbezogen worden. Ausnahmen vom freien Personenverkehr dürften gemäss dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nur sehr restriktiv gemacht werden.

Vorausgesetzt sei eine tatsächliche und schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft. Dass sei bei der Prostitution nicht der Fall. Diese Tätigkeit werde, sofern von Schweizer Staatsangehörigen ausgeübt, von den Behörden weder strafrechtlich noch anderweitig irgendwie verfolgt oder bekämpft.

Bewilligung ist Pflicht

Der Umstand, dass ein FZA-Ausländer die Aufenthaltserlaubnis nicht einhole, rechtfertige ebenfalls keine Einreisesperre. Für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien sei die Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bis auf weiteres zwar Pflicht und nicht nur Formsache wie bei den Angehörigen anderer FZA-Staaten.

Selbst in diesem Fall reiche eine Zuwiderhandlung in der Regel aber nicht für die Verhängung eines Einreiseverbotes. Nach den Weisungen des BFM solle dies vielmehr nur in Fällen von ausserordentlich schwerer Schwarzarbeit möglich sein. Die Urteile können noch beim Bundesgericht angefochten werden.

(Urteile C-7549/ 2008 und C-7550/2008 vom 23.8.2010)

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/b ... 11751.html

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Zwerg
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von Zwerg »

Wann kommt die eidg. dipl. Hure?

Bruno Wermuth Prostituierte auf dem Strassenstrich sind der Willkür von Kriminellen und Freiern ausgesetzt. Sind Bumsboxen oder die Berufsanerkennung für Sexarbeiterinnen die Lösung?

Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 1965 ist Prostitution unsittlich und der Vertrag, der zwischen einer Sexarbeiterin und ihrem Freier mündlich und in gegenseitigem Einvernehmen abgeschlossen wird deshalb nicht rechtsgültig. Aus diesem Grund besteht auch kein rechtmässiger Anspruch auf einen Dirnenlohn. Andererseits muss jede Frau, die ihren Lebensunterhalt in der Schweiz als selbständig erwerbende Prostituierte verdient, Steuern bezahlen und Sozialabgaben entrichten.

Immer wieder werden Stimmen laut, welche die Beseitigung dieser Rechtsungleichheit fordern. Insbesondere sollen Sexarbeiterinnen anderen Erwerbstätigen gleichgestellt und die Prostitution als Beruf anerkannt werden. Zu dieser Forderung musste 2004 auch der Bundesrat Stellung nehmen. Eine Interpellation von FDP-Nationalrätin Christa Markwalder beantwortete dieser aber abschlägig. Die Berufsanerkennung der Prostitution, so der Bundesrat in seiner Antwort, sei kein Schritt in Richtung einer Befreiung des Gewerbes aus der Illegalität. Und insbesondere sei fraglich, welchen Mehrwert eine geschützte Berufsbezeichnung für die Betroffenen hätte.


Berufsanerkennung oder flächendeckende Installation von Bumsboxen?

Auch Roger Groner von Groner Rechtsanwälte in Zürich ist bezüglich Berufsanerkennung skeptisch: «Bei der Prostitution entscheiden Angebot und Nachfrage. Wichtiger als ein Berufsausweis ist auf dem Strassenstrich das Aussehen oder die Qualität der Dienstleistung. Niemand könnte die Frauen dazu zwingen, einen solchen Abschluss zu machen. Aber solange nicht die Mehrheit der Sexworkerinnen mitmachen und sich zudem in einem Verband organisieren würden, hätte eine solche Ausbildung keine positiven Auswirkungen». Jacqueline Suter von der Beratungsstelle Xenia in Bern findet das Ansinnen utopisch: «Das tönt zwar schön und ist auch ein mögliches Ziel, aber die Gesellschaft ist schlicht noch nicht bereit für einen solchen Schritt.»

Andere Städte haben ebenfalls mit den Auswüchsen auf dem Strassenstrich zu kämpfen. In Köln wurde er deshalb an die Peripherie verlegt. Zudem wurden am neuen Standort sogenannte Verrichtungsboxen installiert. Diese sind mit einem Knopf ausgestattet, der der Sexarbeiterin ermöglicht, im Notfall Alarm zu schlagen. Der Einführung solcher Sex-Container steht Suter grundsätzlich positiv gegenüber. «Bumsboxen bieten den Sexarbeiterinnen einen gewissen Schutz. Zudem können damit auch die hygienischen Bedingungen verbessert werden». Problematisch findet sie hingegen die Auslagerung des Strassenstrichs in die Agglomeration: «Öffentlichkeit und die damit einhergehende soziale Kontrolle, schützt alle Beteiligten. Gleichzeitig zwingt die Präsenz der Prostitution im Alltag die Bevölkerung dazu, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Dadurch findet auch eine Sensibilisierung für das Gewerbe und die Frauen statt, die als Sexarbeiterinnen tätig sind.»

Sensibilisieren statt diskriminieren und ausgrenzen

An einem Umstand in Zusammenhang mit dem laufenden Prozess in Zürich stört sich die Fachfrau besonders. «Die Vermischung von Sexarbeit und Menschenhandel, die in der Medienberichterstattung gemacht wird, ist fatal und Sexarbeiterinnen gegenüber unfair. Frauen, die zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, sind Opfer von sexueller Gewalt. Mit Sexarbeit, wie wir sie verstehen, hat das nichts zu tun.» Aus diesem Grund fordert Suter auch einen sorgfältigeren Umgang mit dem Thema Prostitution. «Prostituierte, die ihre Dienstleistungen freiwillig erbringen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen, haben genauso das Recht auf Wertschätzung wie andere Menschen auch».

Was denken Sie?

Welche Massnahmen sind notwendig, um Prostitution sicherer zu machen? Was halten Sie von der Einführung einer anerkannten Berufslehre und einer Gewerkschaft für Prostituierte? Was würde ein «Fair-Fuck-Label» bringen? Schreiben Sie Ihre Meinung ins Talkback-Formular.

http://i.20min.ch/de/front/19273162f/Wa ... l.-Hure%3F

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Beitrag von nina777 »

2.9.2010

Olten kämpft gegen Zunahme der Prostitution

Die Prostituierten auf dem Oltener Strassenstrich haben sich verdoppelt. Bis zu 35 Frauen stehen jede Nacht an der Haslistrasse im Industriegebiet hinter dem Bahnhof. Vor 3 Monaten waren es noch 15 Prostituierte.


«Es seien vor allem Ungarinnen und Frauen aus dem Ostblock», sagte die Sicherheitsdirektorin von Olten (SO), Iris Schelbert, gegenüber «Schweiz aktuell». Besitzer von Liegenschaften an der Haslistrasse hätten sich bereits über Dreck und Lärm beklagt. Schelbert vermutet, dass die Personenfreizügigkeit zur Zunahme geführt hat.

Angst vor Zunahme der Prostitution

2005 hatte Olten den längsten Strassenstrich der Schweiz. Mit Nachtfahr- und Halteverbot konnten die Behörden den Strich verkleinern. Jetzt haben sie Angst, die Situation könnte sich wieder verschlechtern. Deshalb kontrolliert die Polizei jede Nacht Prostituierte und ihre Kunden.

«Würde Zürich seinen Strassenstrich verkleinern, würden die Frauen nach Olten ausweichen. Das hätte fatale Folgen auf dem Oltener Strassenstrich», so Schelbert weiter.

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten ... ostitution
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Beitrag von nina777 »

13.9.2010 Bern

Dirnen in die Illegalität getrieben?

Ausländische Sex-Arbeiterinnen müssen einen Businessplan vorlegen, wenn sie im Kanton Bern anschaffen. Diese Regelung treibe die Prostituierten ins Elend, kritisieren Politiker.


Auch wenn man bei Frei zügigkeitsabkommen und freiem Personenverkehr nicht zwingend an Sex denkt, berechtigen diese Grundlagen Prostituierte aus der EU auch dazu, in Bern selbstständig zu arbeiten. Doch der Kanton verlangt von ihnen, dass sie einen Businessplan einreichen. «Schon aus sprachlichen Gründen können das die wenigsten», sagt FDP-Grossrätin Katrin Zumstein. Mit einem Vorstoss will sie ­erreichen, dass die umstrittene Re gelung aufgehoben wird: «Sonst besteht die Gefahr, dass die Frauen illegal auf der Strasse anschaffen und kriminellen Ausbeutern ausgeliefert werden.» Tatsächlich melden sich in der Stadt Bern weniger ausländische Prostituierte an, seit die Regelung vor einem Jahr in Kraft trat. Gleichzeitig gibt es aber mehr Scheinehen und illegale Aufenthalte.

«Man kann von jedem Gesetz behaupten, es treibe alle, die sich nicht daran halten, in die Ille galität», entgegnet Florian Düblin vom kanto nalen Migrationsdienst. Das neue Meldeverfahren habe sich bewährt. In Bern gibt es kaum Strassenstriche wie etwa am Zürcher Sihlquai. «Unsere Regelung hat dazu beige tragen», sagt Düblin, «wir haben Hinweise, dass sie präventiv wirkt.»

http://www.20min.ch/news/bern/story/20489590
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Prostitutionspolitik genauso wie Gesundheitspräventionsmaßnahmen sollte auf wissenschaftlich reproduzierbarer Evidenz basieren statt auf Moral.


Das sollten wir immer im Hinterkopf behalten und einfordern, wenn Politiker sich zu den uns betreffenden Streitfragen äußern.


Politik ist m.E. in der Bringschuld soche Erhebungen und Begleitforschung... zu organisieren, will sie sich nicht dem Verdacht aussetzen gegen Sexworker Menschenrechte zu verstoßen.





Fachbuch:
"The Price of Sex: Prostitution, Policy and Society"
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=87200#87200

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Arum
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Re: BDSM

Beitrag von Arum »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:

Swedish court hears landmark S&M case

Marc, da hast Du Dich ein wenig vertan: Dieser Bericht findet sich hier im thread für die Schweiz, spielt sich aber doch wirklich in Schweden ab.. :002


LG,

Arum
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Beitrag von nina777 »

14.09.2010

Bald offizielle Freudenhäuser in Luzern?

In mehreren Städten wird über staatliche Bordelle diskutiert, um die Strichszene einzudämmen. «Das könnte auch in Luzern Sinn machen», sagt die Sexgewerbe-Expertin.

Menschenhandel, Missbräuche, Sextourismus – regelmässig sorgt der Zürcher Sihlquai-Strich derzeit für negative Schlagzeilen. Dabei ist die Strassenprostitution kein spezifisches Zürcher Phänomen. Auch in Luzern gibt es eine offene Strichszene. Täglich stehen am Strassenrand im Tribschenquartier Prostituierte.

Nun sorgt eine aus dem Ausland stammende Idee auch in der Schweiz für Diskussionen. In Basel, Bern und Zürich wird laut einem Bericht der «SonntagsZeitung» die Errichtung sogenannter Laufhäuser geprüft. Dabei handelt es sich um staatlich finanzierte Bordelle, in denen Prostituierte Zimmer mieten und dort auf ihre Kunden warten.

«Die Grundidee von staatlich kontrollierten Bordellen könnte auch in Luzern Sinn machen», sagt Birgitte Snefstrup, Leiterin der Luzerner Aids-Prävention im Sexgewerbe. Fragt man bei den Luzerner Behörden nach, erfährt man indes, dass das Thema in der Zentralschweiz offenbar noch nicht angekommen ist. «Momentan planen wir nichts in dieser Richtung», lautet die knappe Antwort von Stadträtin Ursula Stämmer auf die Frage, ob staatliche Bordelle dereinst auch für Luzern ein Thema sein könnten. Bei der Polizei wollte sich niemand dazu äussern.

http://www.zisch.ch/navigation/top_main ... OID=341009
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Prostitution is legal in Switzerland: what’s the catch?


http://www.lauraagustin.com/prostitutio ... -the-catch

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Sexworker Portrait

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Radiosendung über die Mutter, Gattin, Bürgerin, Feministin und Sexarbeiterin Leah, 40 Jahre aus Genf:

Léa, mère, épouse, citoyenne, féministe et prostituée



Programmhomepage mit itune-Podcast und Foto Léa, - Véronique Marti [RTS]
http://www.rsr.ch/#/la-1ere/programmes/ ... 11-09-2010

Léa a un peu plus de 40 ans. A un moment délicat de sa vie, elle s'est retrouvée en manque d'argent, avec ses enfants à élever.

Vendre ses charmes lui a paru facile, au moins au début. Elle gagnait bien sa vie, aux heures qui lui convenaient, en faisant quelque chose qu'elle savait faire.

"C'était comme une euphorie, c'était simple, ça me rapportait rapidement de l'argent et j'ai cru que c'était sans conséquences" se souvient Léa.

Aujourd'hui son constat est plus nuancé. Son regard sur les hommes a changé, elle se découvre dure et en manque de désir. Elle rêve d'arrêter, de ne plus faire paraître l'annonce quotidienne pour son massage érotique et de redevenir mère au foyer. Ses droits? Il lui semble en avoir aucun .Comment se déroule la journée d'une prostituée ordinaire? Qu'est-ce qui se cache derrière les oeillades et les rires de séduction? Comment se protéger de l'abîme de la solitude?

Léa est l'une des 2'700 prostituées enregistrées à Genève. Son activité est légale et surveillée par un règlement communal. Depuis le mois de mai de cette année une loi cantonale est entrée en vigueur et suppose un certain nombre de changements dans la vie des travailleurs et travailleuses du sexe. Conçue pour protéger les hommes et les femmes qui se prostituent, cette loi n'en a pas moins créé toute une série de craintes nouvelles dans le milieu. Quel est le statut d'une prostituée en Suisse? Pourquoi le canton de Genève vient-il de légiférer et qu'est-ce que cela change au quotidien? Pourquoi les cantons romands sont-ils les seuls à se doter de lois sur la prostitution?

Invités: Marie-Jo Glardon, ancienne coordinatrice d'Aspasie et Christoph Jakob, juriste, membre du comité d'Aspasie.

Association ASPASIE
Genève
www.aspasie.ch



.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 27.09.2010, 13:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ich sehe gerade, dass Sexworker.at von aspasie nicht verlinkt wird. Wollen wir offiziell Anfragen, ob ein Link zum Sexworker Forum möglich ist?

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Beitrag von Aoife »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Wollen wir offiziell Anfragen, ob ein Link zum Sexworker Forum möglich ist?
Da sowohl die Seite selbst als auch die links dort französischsprachig sind weiß ich nicht recht, ob ein link von dort auf www.sexworker.at wirklich Sinn machen würde. Aber grundsätzlich sehe ich jetzt keinen Hinderungsgrund ...

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Standortvorteil / Grenzverkehr

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Schweizer Bordellchefin: "Habe 50 Prozent Österreicher-Vorarlberger Kunden"

Iris Naujok ist Bordellbetreiberin im Schweizerischen Au.

©VOL Live / Sebastian Goop

Schwarzach - In Vorarlberg ist Prostitution faktisch verboten.
VOL Live- Recherchen ergaben jedoch: Viele Männer befriedigen ihre sexuellen Begierden in der benachbarten Schweiz.



„Wir haben zur Zeit 50 Prozent Vorarlberger Kunden“, sagt Iris Naujok, Bordellbetreiberin im Schweizerischen Au. Sie erklärt sich das Phänomen folgendermaßen: „Wer sich in Vorarlberg Sex für Geld holt, riskiert Anzeige, Busse und Vorstrafe. Wer sich das Gleiche 500 Meter weiter drüben holt, ist fein raus, es ist legal“.

Männer aus ganz Vorarlberg, namentlich „aus Bludenz, Feldkirch oder Bregenz“, zählen zu ihrer Stammkundschaft. Offenbar unterscheiden sich die Wünsche der Vorarlberger Freier kaum von jenen der Schweizer Kundschaft: „Es gibt so gut wie keine Unterschiede“, sagt Naujok, „die Grundbedürfnisse der Männer sind die selben, egal woher sie kommen“.


Gesetz: "Gewerbsmäßige Unzucht"

Die Vorarlberger Gesetzlage in Sachen Prostitution ist in der Tat strikt: „Prostitution ist durch das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz geregelt, dieses besagt, dass die gewerbsmäßige Unzucht verboten ist“, sagt Andreas Gantner, Leiter des Ermittlungsbereiches Menschenhandel / Schlepperei. Sonderbewilligungen können demzufolge zwar ausgesprochen werden, eine solche besteht derzeit aber nicht. Jeder, der gegen „die guten Sitten und gegen den Anstand“ verstößt, ist laut Gesetz zu bestrafen.

Dass Prostitution in Vorarlberg trotzdem stattfindet, ist ein offenes Geheimnis. „Das Problem besteht auf dem Straßenstrich, bei der Hausrauenprostitution und in bestimmten Lokalitäten“, klärt Gantner auf. Dass sexhungrige Männer in die Schweiz ausweichen, weiß er aus sicherer Quelle: „Diese Erkenntnis bestätigen unsere ausländischen Kollegen“.



Video-Interview mit Bordellchefin Iris Naujok

Video-Interview mit Landeskriminalbeamten Andreas Gantner

http://www.austria.com/news/oesterreich ... schwarzach





Ein schweizer Safer-Only-Betrieb in Au, Kanton St. Gallen

http://www.IrisundTeam.ch





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Meldepflicht und Schwarzarbeit

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kanton Schwyz:


5 Prostituierte (von 35) werden verzeigt
[14% der Sexworker bekamen eine Anzeige wegen fehlender Registrierung]

In Milieulokalen im Bezirk March haben fünf Frauen gegen die Meldepflicht verstossen. Insgsamt wurden von der Polizei 35 Prostituierte kontolliert.



Am Samstagabend führte die Kantonspolizei Schwyz in vier Milieulokalen im Bezirk March Kontrollen durch. Dabei hat sie 35 Frauen kontrolliert, die in diesen Etablissements der Prostitution nachgingen. Wie die Polizei mitteilt, werden fünf Frauen aus Rumänien, Tschechien und Ungarn beim Bezirksamt March verzeigt. Sie werden beschuldigt, der arbeitsmarktlichen Meldepflicht nicht nachgekommen zu sein.


pd/zim
http://www.zisch.ch/navigation/top_main ... detail.htm
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 13.10.2010, 17:37, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitrag von nina777 »

07.10.2010

Baubewilligung für die Rathausgasse 64 ist erteilt

26 Einsprachen zum Umbau eines Hauses in der Berner Altstadt wurden abgewiesen. Anwohner befürchten, dass ein Bordell entsteht.


Die Liegenschaft an der Rathausgasse 64 hat eine unrühmliche Vergangenheit. Jahrelang wurden in den Obergeschossen «Massagesalons» geführt – ohne den Segen der Behörden. Dem Treiben ein Ende setzte nach einem langen Rechtsstreit erst ein Bundesgerichtsentscheid.

Nun soll die Liegenschaft umgebaut werden. Die Baubewilligung dazu hat das Regierungsstatthalteramt Ende letzter Woche erteilt; 26 Einsprachen wurden abgewiesen. Unter anderem sieht das Baugesuch eine Treppe vor, die direkt vom Keller in die oberen Stockwerke führt. In den Obergeschossen sind vorwiegend Kleinstwohnungen geplant.

«Die kleinen Wohnungen und die Treppenverbindung sind zwei Indizien dafür, dass wieder ein bordellähnlicher Betrieb angesiedelt werden soll», sagt Edi Franz, Präsident des Rathausgass-Brunngass-Leists. Er werde genau hinschauen, wie die Liegenschaft in Zukunft genutzt werde. Dass die Hausbesitzerin, die Axpel AG, jüngst wegen des Betriebs eines nicht bewilligten Sauna-Clubs an der Schwarzenburgstrasse in die Schlagzeilen geraten sei, mache ihn umso misstrauischer.

Axpel-Chef winkt ab

Heinz Luginbühl, Axpel-Verwaltungsratspräsident, verspricht, dass die rechtlichen Vorschriften künftig eingehalten werden. «Das Bundesgerichtsurteil verbietet eine gewerbliche Nutzung der Obergeschosse, daran werden wir uns halten», sagt er. Die Grösse der Wohnungen sei durch den Grundriss des Gebäudes und den «Heimatschutz» bestimmt. Entstehen sollen laut Luginbühl Wohnungen «mit erhöhtem Standard», die zum Beispiel als Zweitwohnungen geeignet seien. Ob die Treppe als direkte Verbindung in den Keller tatsächlich gebaut werde, sei noch nicht klar. «Sie würde unter anderem als Fluchtweg dienen.» Die Mieterschaft für Parterre und Keller sei noch nicht gefunden. Die erteilte Bewilligung ermöglicht einen Restaurationsbetrieb mit Alkoholausschank.

Luginbühl rechnet damit, dass die Umbauarbeiten bis im nächsten Sommer dauern werden.

http://www.derbund.ch/bern/Baubewilligu ... y/18086081
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Politik verändert Spielregeln und damit Arbeitsweisen

Beitrag von nina777 »

12.10.2010

Cabarets ohne Tänzerinnen

Immer mehr Kantone lassen keine Frauen aus Drittstaaten mehr als Tänzerinnen zu. EU-Bürgerinnen hingegen lehnen die schlechten Arbeitsbedingungen ab.


Die Verlagerung des Rotlichtmilieus von klassischen Cabaretbetrieben in Saunaclubs, Kontaktbars und Salons wird amtlich beschleunigt. Per 1. Oktober hat das Tessin beschlossen, keine Tänzerinnen-Visa mehr an Frauen zu vergeben, die nicht aus den EU/Efta-Staaten stammen. Per 1. Januar 2011 lassen auch Glarus und Freiburg keine Tänzerinnen aus Drittstaaten mehr zu.


Gezielte Massnahme

Und auch Graubünden will Tänzerinnen aus Drittstaaten mittelfristig keine L-Bewilligungen mehr erteilen, wie die zuständigen Amtsstellen gegenüber dem TA bestätigen. In der Westschweiz lassen das Wallis, die Waadt und der Jura bereits seit längerem keine Frauen aus Drittstaaten mehr in Cabarets arbeiten. Zusammen mit den Ostschweizer Kantonen verhindern damit bereits 12 Stände, dass Nicht-EU-Bürgerinnen als Tänzerinnen arbeiten.

Für die betroffenen Cabaretbetreiber wird es damit zunehmend unmöglich, genügend Personal zu rekrutieren, das zu einem guten Teil aus Frauen aus Thailand, Brasilien und der Dominikanischen Republik besteht. Das ist teilweise auch das Ziel der Migrationsbehörden. «Wir gehen davon aus, dass EU-Bürgerinnen keinen grossen Anreiz darin sehen, in Cabarets für die Mindestlöhne von 2.200 Franken [1.650 Euro] fast rund um die Uhr zu arbeiten.


Ungleiche Rechtslagen

Das ist das klassische Betätigungsfeld für Frauen aus Drittstaaten, den ärmsten und schwächsten im Rotlicht-System, und wir sind überzeugt, dass mit diesen Frauen grösstenteils nicht fair umgegangen wird», sagt Michael Schneider vom Kantonalen Arbeitsamt Glarus, der auch keinen Hehl daraus macht, dass die Cabarets ihre gesetzlichen Verpflichtungen «teilweise systematisch verletzen» und beispielsweise das «Animier- und Prostitutionsverbot so gut wie nie einhalten».

Markus Haltiner, Vizechef des Kantonalen Amtes für Polizei Graubünden, ist nebst dem administrativen Aufwand auch die Rechtsungleichheit ein Dorn im Auge. «Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit den neuen EU/Efta-Staaten wie Rumänien, Bulgarien, Tschechien und Polen wandert eine Grosszahl von Frauen ins hiesige Rotlichtmilieu ein. Diese können ohne rigorose fremdenpolizeiliche Kontrolle arbeiten, wo und wie sie wollen. Die Drittstaaten-Tänzerinnen hingegen müssen wir monatlich neu bewilligen, die Arbeitsverträge prüfen und die Arbeitsbedingungen kontrollieren. Das macht einfach keinen Sinn», sagt Haltiner.


«Es funktioniert doch»

Obwohl Graubünden zumindest vorderhand Tänzerinnen aus Drittstaaten zulässt, macht sich der Churer Cabaretbetreiber Roland Alder keine Illusionen. «Es wird drei Monate vorher ein eingeschriebener Brief kommen, wo das dann verfügt wird. Ich verstehe nicht, warum man etwas kaputt machen muss, was doch eigentlich funktioniert», sagt Alder. Da es mehr für ihn und seine Berufskollegen, weniger aber für die Tänzerinnen funktioniert, werden die gesetzlichen Hürden für Cabaretbetreiber wohl in Kürze noch grösser. Wie Recherchen des TA zeigen, lädt das Bundesamt für Migration (BFM) die Vertreter der kantonalen Migrationsbehörden bereits Ende Oktober an einen runden Tisch.

Thema ist das sogenannte Cabaret-Statut. Dieser Artikel 34 in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit regelt die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der Tänzerinnen und die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Das Cabaret-Statut muss laut BFM-Sprecherin Marie Avet regelmässig darauf überprüft werden, ob es mit der UNO-Konvention zur Beseitigung der Frauendiskriminierung in Einklang steht. Was mittlerweile knapp die Hälfte der Kantone lauter als auch schon anzweifelt.


Clubs: Bewilligung bei Vertrag

Tänzerinnen aus Drittstaaten erhalten für maximal acht Monate im Jahr eine Kurzaufenthaltsbewilligung des Typs L, wenn sie mittels eines Arbeitsvertrages nachweisen können, dass sie ein Engagement von mindestens vier Monaten am Stück haben. Pro Cabaret und Monat können im Regelfall höchstens sechs solche Tänzerinnen-Visa beantragt werden. Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Arbeitsverträge und stellen sicher, dass die Tänzerinnen adäquat untergebracht sind.

Bürgerinnen von EU/Efta-Staaten erhalten indes gegen Abgabe eines Businessplans als Selbstständigerwerbende während 90 Tagen pro Kalenderjahr eine Arbeitsbewilligung. Viele reisen jedoch als Touristinnen ein und arbeiten in Saunaclubs schwarz.

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ca ... y/21048603





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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Mittwoch, 20.10.2010


St. Gallen:
Mehr Sicherheit für Frauen im Sexgewerbe

10jähriges Jubiläum der Beratungsstelle Maria Magdalena



St. Gallen (sda) Um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen zu verbessern, hat der Kanton St. Gallen vor zehn Jahren ein spezifisches Beratungsangebot geschaffen.

In der Schweiz arbeiten rund 14'000 Frauen im Sexgewerbe.

Freiwillig ausgeübte Sexarbeit ist seit 1942 legal und steht seit 1973 unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsarbeit.

Das bedeute etwa, dass Sexarbeit sozialversicherungspflichtig und -berechtigt sei, sagte die St.
Galler Gesundheitschefin Heidi Hanselmann am Mittwoch vor den Medien.

Trotzdem sei es für die Frauen schwierig, ihren Lohn einzufordern. Prostitution ist in der Schweiz zwar legal, die Vereinbarung zwischen Sexarbeiterin und ihrem Freier oder Arbeitgeber wird jedoch als sittenwidrig angesehen.


Prekäre Arbeitsverhältnisse

"Sexarbeit ist zwar legal, solange Sexarbeit aber nicht als Arbeit anerkannt ist, ändert sich auch nichts an den prekären Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen", sagte Hanselmann. Zum 10-jährigen Jubiläum von "Maria Magdalena" wird deshalb für mehr Akzeptanz für die im Sexgewerbe tätigen Frauen geworben.

Die Beratungsstelle entstand im Oktober 2000 aus dem Projekt "Umbrella". Die Aufgabe von "Umbrella" war es, die Prostitutions- und Drogenszene zu erreichen. Neben der Gesundheitsförderung befasst sich "Maria Magdalena" auch mit Themen wie Aufenthaltsstatus, Gewalterfahrungen, Sorgerechtsfragen oder Arbeitsbedingungen.

"Maria Magdalena" betreibt aufsuchende Sozialarbeit; die Mitarbeiterinnen suchen die Sexarbeiterinnen in Salons, Nachtclubs, Saunas und Kontaktbars auf. "Unser Angebot ist niederschwellig und anonym", sagte Susanne Gresser, eine von vier Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle.

Die Situation von Sexarbeiterinnen ist unbefriedigend, das hat 2009 einen Analyse im Kanton St. Gallen ergeben, bei welcher sich auch die Beratungsstelle Maria Magdalena beteiligte. Dabei wurden mehr als 500 Kontakte zu Frauen geknüpft, die im Kanton St. Gallen im Sexgewerbe tätig sind.

Der Globalisierung und die EU-Osterweiterung verschärfen die Konkurrenzsituation im Sexgewerbe. Die Mehrheit der Frauen stammt aus Europa, wobei die Frauen aus Osteuropa einen wesentlichen Anteil ausmachen.


Mindeststandard garantieren

Der wachsende Erwerbsdruck wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Sexarbeiterinnen aus. Die Frauen sind zu wenig über ihre Rechte informiert. Dieses Unwissen schwäche die Frauen gegenüber ihren Arbeitgebern und den Kunden, sagte Gresser.

Mit einem neuen Flyer, der in elf Sprachen übersetzt wurde, soll die Zielgruppe noch besser erreicht werden. Ausserdem wurde ein Musterarbeitsvertrag für Sexarbeiterinnen erarbeitet, bei dessen Einhaltung auch die Arbeitgeber vom Vorwurf der Förderung der Prostitution geschützt werden sollen.

Damit soll die rechtliche Situation der Frauen verbessert und ein Mindeststandard sichergestellt werden. Es gebe Salons mit 20 Frauen, aber nur fünf Zimmern, einer Dusche und einer Toilette, sagte Susanne Gresser.

http://derarbeitsmarkt.ch/arbeitsmarkt/ ... Sexgewerbe





Der Kanton St.Gallen setzt sich für Sexarbeiterinnen ein

"Sexarbeit ist Arbeit - Anerkennung und Rechtssicherheit für Frauen im Sexgewerbe":
Unter diesem Motto darf die Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe MariaMagdalena ihr 10-jähriges Jubiläum feiern. Die Beratungsstelle möchte da-mit auf die unbefriedigenden Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe aufmerksam machen und für mehr Akzeptanz für die in diesem Gewerbe tätigen Frauen werben.

Nach Schätzungen der Aidshilfe Schweiz gehen in der Schweiz rund 14'000 Frauen der Sexarbeit nach. Es sind Frauen unterschiedlichster kultureller Herkunft, mit unterschiedlichster Bildung und sozialer Zugehörigkeit. Ein Teil dieser Frauen hat ihre Arbeit frei gewählt, andere wiederum arbeiten wegen einer prekären ökonomischen Situation im Sexgewerbe. Ein Teil arbeitet unter Zwangsausübung, sie werden durch Schulden, Nötigung oder Gewalt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und ausgebeutet. Etwa 350'000 Männer – fast jeder fünfte Mann zwischen 20 und 65 Jahren - nehmen nach Hochrechnungen in der Schweiz wenigstens einmal im Jahr die Dienste einer Sexarbeiterin in Anspruch.


Sexarbeit und Gesellschaft

Die freiwillig ausgeübte Sexarbeit ist in der Schweiz seit 1942 legal. Seit 1973 sind Sexarbeiterinnen als Gewerbetreibende verfassungsrechtlich geschützt und sozialversicherungspflichtig und –berechtigt. Trotzdem wird der Lohn aus der Sexarbeit oder eine Vereinbarung zwischen einer Sexarbeiterin und einem Arbeitgeber oder Kunden als sittenwidrig ausgelegt. Ein nichtbezahlter Lohn kann deshalb nicht eingefordert werden.

Nach Schätzungen des Bundesamts für Polizei generiert die Sexindustrie landesweit einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 3.5 Milliarden Franken. Nur wenig davon geht an die Sexarbeiterinnen selber. Auch sind die Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe unbefriedigend. Die gesundheitlichen Risiken, aber auch Gewalterfahrungen und Ausbeutung sind im Vergleich mit anderen Berufsgruppen deutlich höher. Trotzdem werden Sexarbeiterinnen diskriminiert und ausgegrenzt.


St.Gallen setzt sich für Sexarbeiterinnen ein

Sexarbeit ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität, auch im Kanton St.Gallen. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe MariaMagdalena haben gemäss Tätigkeitsbericht im Jahr 2009 über 500 persönliche Kontakte zu Frauen geknüpft, die in unserem Kanton als Sexarbeiterinnen tätig sind. Ein Grossteil der Frauen stammt aus Europa, wobei Frauen aus Osteuropa mit insgesamt fast 55 Prozent anteilsmässig am stärksten vertreten sind.

Das Beratungsangebot MariaMagdalena engagiert sich seit 10 Jahren für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen im Kanton St.Gallen. Das vom Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen initiierte Projekt entstand im Herbst 2000 aus einem länderübergreifenden EU-Projekt und setzt seinen Fokus in erster Linie auf Gesundheitsförderung und Prävention. 2006 wurde das bisher durch die Aids-Hilfe St.Gallen geführte nationale Projekt "Aids-Prävention im Sexgewerbe – APiS" mit MariaMagdalena zusammengeführt.

MariaMagdalena bietet eine differenzierte Beratung, Begleitung und Informationsvermittlung mit dem Ziel,
- die Lebensqualität der Frauen zu optimieren,
- ihre Sozialkompetenz zu fördern und
- den Zugang zu Angeboten im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im Rechtssystem zu ermöglichen. Neben der klassischen Beratung, welche in St.Gallen angeboten wird, stehen die Mitarbeiterinnen den Sexarbeiterinnen und Betreibern oder Betreiberinnen von Lokalen auch vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Im Jahr 2009 betraf dies über 60 Lokale im ganzen Kanton. Weiter bildet die fachliche Beratung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen sowie Ämtern und Behörden mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiterinnen einen Schwerpunkt in der Tätigkeit von MariaMagdalena.


Sexarbeit ist Arbeit – Anerkennung und Rechtssicherheit für Frauen im Sexgewerbe

Unter diesem Motto steht das 10-jährige Jubiläum von MariaMagdalena. Die Beratungsstelle möchte damit auf die nach wie vor prekären Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinen hinweisen und für mehr Akzeptanz für die in diesem Gewerbe tätigen Frauen werben. So ist neben verschiedenen Medienauftritten und einer thematischen Informationsbroschüre eine öffentliche Podiumsdiskussion Mitte November geplant. Dabei soll das Thema "Sexarbeit ist Arbeit" von Exponentinnen und Exponenten aus Gesundheit, Politik, Recht, Arbeit und Ethik kontrovers ausgeleuchtet und diskutiert werden.

Allgemein - Der Kanton St.Gallen setzt sich für Sexarbeiterinnen ein

(20.10.2010 11:42)
http://www.sg.ch/news/1/2010/10/10_jahr ... alena.html





Bild
www.mariamagdalena.sg.ch


4 Mitarbeiterinnen auf 2,6 Stellen
Etat: Fr. 360'000 (267.000 Euro)
88% für Personal-, 12% für Infrastruktur u. Sachkosten
(AGbrutto einer vollen Stelle 90.000 Euro/a)
544 Kontakte/a, dh. das kantonale Gesundheitsamt zahlt pro kontaktierter/betreuter Sexarbeiterin ca. 500 Euro.


Maria Magdalena:

Konzept
Prävention und Gesundheitsförderung für Frauen in der Sexarbeit


http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... a_APiS.pdf





Jahresberichte:

2009 http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... dalena.pdf

2008 http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... dalena.pdf

2007 http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... dalena.pdf

2006 http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... dalena.pdf

2005 http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... dalena.pdf

2004 http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... dalena.pdf





Muster-Arbeitsverträge für Sexarbeiterinnen :zeichnung

Kanton St. Gallen
http://www.sg.ch/home/gesundheit/kanton ... Juli10.pdf

Kanton Graubünden
http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwa ... ertrag.pdf





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Beitrag von nina777 »

26.10.2010

Bund will Minderjährige besser schützen

Grossrat Daniel Steiner will Minderjährige besser vor sexueller Ausbeutung schützen. Laut Kanton liegt der Ball beim Bund.


Prostitution ist nicht verboten. Auch dann nicht, wenn die Prostituierte minderjährig ist. Wer das 16.Lebensjahr erreicht hat, gilt als sexuell mündig. Strafbar ist lediglich, jemandes Notlage auszunützen, jemanden zur Prostitution zu zwingen oder der Prostitution zuzuführen.

Für den Langenthaler EVP-Grossrat Daniel Steiner ist der Schutz Minderjähriger vor sexueller Ausbeutung unzureichend. In einer Motion fordert er, die Kantonsregierung möge eine Standesinitiative einreichen, damit die Prostitution Minderjähriger auf Bundesebene verboten wird. Bestraft werden sollen nicht die Minderjährigen, sondern deren Freier. Salons und Escortservices sollen zudem keine Minderjährigen beschäftigen oder vermitteln dürfen.

Bund bereits aktiv

In seiner Antwort empfiehlt der Regierungsrat die Motion weitgehend zur Ablehnung. Zwar teile er Steiners Besorgnis, schreibt der Regierungsrat. Weil aber der Bundesrat bereits aktiv geworden sei und im Juni die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch genehmigt habe, erübrige sich eine Standesinitiative.

«Klareres Zeichen erhofft»

Mit Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, auch die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen unter Strafe zu stellen. Das Schweizerische Strafgesetzbuch wird entsprechend zu ändern sein.

Steiner ist mit dieser Antwort nicht zufrieden. Enttäuschend sei, dass der Kanton Salons und Escortservices nicht verbieten will, Minderjährige zu beschäftigen. Zwar empfiehlt der Regierungsrat dem Parlament, diesen Punkt als Postulat anzunehmen. «Ich hätte mir hier ein klares Zeichen gewünscht», so Steiner. Er hofft nun, dass die Änderungen des Strafgesetzbuches zügig durchgesetzt werden. Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement sollen nächstes Jahr entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung gehen.

http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/29949694
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.