Behördenübergriffe: Ein Stück Fleisch o Schwerverbrecherin?
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Polizei Frankfurt Privat
Zwischenfall
Elitepolizisten zetteln Schlägerei vor Bordell an
Drei betrunkene Elitepolizisten des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK) sollen nach einer Weihnachtsfeier im Bahnofsviertel eine Massenschlägerei mit Türstehern eines Bordells angefangen haben. Ihnen droht im schlimmsten Fall der Rauswurf aus der Polizei und Pensions-Verlust.
Drei betrunkene Elitepolizisten des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK) sollen nach einer Weihnachtsfeier im Bahnhofsviertel eine Massenschlägerei mit Türstehern eines Bordells angefangen haben. Die 30, 32 und 35 Jahre alten Polizisten seien daraufhin bereits in der Nacht zum Samstag vor Heiligabend von ihren Kollegen festgenommen worden. Sie wurden inzwischen in andere Dienststellen versetzt, wie Frankfurts Polizeipräsident Achim Thiel am Dienstag berichtete. Er bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung“.
Gegen die Elite-Polizisten sei wegen Körperverletzung Anzeige erstattet worden. Von Amts wegen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Ihnen droht im schlimmsten Fall der Rauswurf aus der Polizei und der Verlust ihrer Pensionsansprüche.
Thiel nannte das Verhalten seiner drei Beamten „zutiefst unanständig“ und „nicht akzeptabel“. „Ich erwarte, dass sie so erwachsen sind, dass sie, wenn sie Alkohol getrunken haben, wissen, wie weit sie gehen können.“ Nach der Schlägerei, zu der es nach einer SEK-Weihnachtsfeier gekommen war, seien alle Vorgesetzten in der Frankfurter Polizei darauf hingewiesen worden, darauf zu achten, dass die Beamten nach gemeinsamen Feiern sicher nach Hause kommen, berichtete Thiel. Außerdem herrsche im Präsidium ohnehin absolutes Alkoholverbot.
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... ll-an.html
.
Elitepolizisten zetteln Schlägerei vor Bordell an
Drei betrunkene Elitepolizisten des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK) sollen nach einer Weihnachtsfeier im Bahnofsviertel eine Massenschlägerei mit Türstehern eines Bordells angefangen haben. Ihnen droht im schlimmsten Fall der Rauswurf aus der Polizei und Pensions-Verlust.
Drei betrunkene Elitepolizisten des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK) sollen nach einer Weihnachtsfeier im Bahnhofsviertel eine Massenschlägerei mit Türstehern eines Bordells angefangen haben. Die 30, 32 und 35 Jahre alten Polizisten seien daraufhin bereits in der Nacht zum Samstag vor Heiligabend von ihren Kollegen festgenommen worden. Sie wurden inzwischen in andere Dienststellen versetzt, wie Frankfurts Polizeipräsident Achim Thiel am Dienstag berichtete. Er bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung“.
Gegen die Elite-Polizisten sei wegen Körperverletzung Anzeige erstattet worden. Von Amts wegen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Ihnen droht im schlimmsten Fall der Rauswurf aus der Polizei und der Verlust ihrer Pensionsansprüche.
Thiel nannte das Verhalten seiner drei Beamten „zutiefst unanständig“ und „nicht akzeptabel“. „Ich erwarte, dass sie so erwachsen sind, dass sie, wenn sie Alkohol getrunken haben, wissen, wie weit sie gehen können.“ Nach der Schlägerei, zu der es nach einer SEK-Weihnachtsfeier gekommen war, seien alle Vorgesetzten in der Frankfurter Polizei darauf hingewiesen worden, darauf zu achten, dass die Beamten nach gemeinsamen Feiern sicher nach Hause kommen, berichtete Thiel. Außerdem herrsche im Präsidium ohnehin absolutes Alkoholverbot.
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... ll-an.html
.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Gerichtsurteil Kapstadt
Prozesserfolg für Sexworker:
Polizei darf Sexworker nicht mehr länger wissentlich grundlos in Arestzellen einsperren.
SWEAT SA and South African Sex Workers Win Groundbreaking Case!
Cape High Court interdicts the police stop harassing sex workers.
24 April 2009
Judge Fourie today 20April 2009 handed down his judgment in this groundbreaking case brought before the High Court on behalf of sex workers by the Sex Worker Education and Advocacy Taslkforce (SWEAT).
The police and city police in the Cape Metropole area are interdicted against arresting sex workers while knowing that sex workers will not be charged or prosecuted. According to SWEAT Advocacy Officer, Vivienne Lalu this judgment heralds a major victory in the fight for human rights for sex workers. ‘Sex workers will now have better access to the criminal justice system’, Lalu says.
According to Lalu, this is not only a victory for sex workers. Other vulnerable groups like informal traders, street children and homeless people that often report similar actions from the police will now hopefully have their complaints taken in a serious light. ‘It is important that law enforcement officers understand that they cannot operate above the law’, Lalu says.
SWEAT will continue to have discussions with their lawyers and with sex workers to ensure that this interdict brings relief to sex workers on the ground.
http://www.sweat.org.za/index.php?optio ... &Itemid=35
Sex Worker Education and Advocacy Taskforce
(SWEAT)
www.sweat-org.za
.
Polizei darf Sexworker nicht mehr länger wissentlich grundlos in Arestzellen einsperren.
SWEAT SA and South African Sex Workers Win Groundbreaking Case!
Cape High Court interdicts the police stop harassing sex workers.
24 April 2009
Judge Fourie today 20April 2009 handed down his judgment in this groundbreaking case brought before the High Court on behalf of sex workers by the Sex Worker Education and Advocacy Taslkforce (SWEAT).
The police and city police in the Cape Metropole area are interdicted against arresting sex workers while knowing that sex workers will not be charged or prosecuted. According to SWEAT Advocacy Officer, Vivienne Lalu this judgment heralds a major victory in the fight for human rights for sex workers. ‘Sex workers will now have better access to the criminal justice system’, Lalu says.
According to Lalu, this is not only a victory for sex workers. Other vulnerable groups like informal traders, street children and homeless people that often report similar actions from the police will now hopefully have their complaints taken in a serious light. ‘It is important that law enforcement officers understand that they cannot operate above the law’, Lalu says.
SWEAT will continue to have discussions with their lawyers and with sex workers to ensure that this interdict brings relief to sex workers on the ground.
http://www.sweat.org.za/index.php?optio ... &Itemid=35
Sex Worker Education and Advocacy Taskforce
(SWEAT)
www.sweat-org.za
.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Ordnung schaffen
Soll Sexworker Aktivist durch eine Strafanzeige wegen Prostitution zum Verstummen gebracht werden?
San Francisco Transsexual Activist Falsely Accused of Having Sex with SFPD Officer In Craigslist Vice Sting- Suspected Prop. K Retaliation
FOR IMMEDIATE
RELEASE
Contact: Acire 916-904-2058
San Francisco Transsexual Activist Falsely Accused of Having Sex with
SFPD Officer In Craigslist Vice Sting-
Suspected Prop. K Retaliation
Location: 850 Bryant Street, San Francisco Hall of Justice
Date: Monday May 18, 2009
Time: 8:30 am
Contact: 916.904.2058 acire.roche@swop-sanfrancisco.org
San Francisco, California, May 18, 2009 In an act of harassment by
the San Francisco Police Department, Shelly Resnick was falsely
charged, and given a Citation on for "Solicitation to Engage in the
Act of Prostitution" on November 12, 2009. SFPD Officers targeted
Shelly via Craigslist Erotic Services Section. On January 7, the
District Attorney took it a step beyond the claims of the arresting
officers and officially filed charges against Shelly for "Engaging in
the act of Prostitution" alleging that Shelly engaged in prostitution
with an SFPD Officer.
"These charges are completely false." states Shelly as no such act
took place. Shelly strongly disputes the content of the police report
as patently false. "This is harassment and discrimination." Shelly has
been speaking with local attorneys and activists who suggest that
Shelly was likely a direct target after her extensive work on the
campaign for Prop K. Shelly was set up on a police sting. She did not
solicit and nor did she agree to any act of prostitution, but she was
cited anyway.
"The police have no evidence to support these charges” says Acire
Roche of Sex Worker Outreach Project." In the police report, SFPD
claim that the day after the election, an allegedly unidentified
person sent an "anonymous complaint" saying that Shelly was sending
text messages to random phone numbers asking for sexual services.
“This is absurd," says Acire, "This did not occur, and of course SFPD
has absolutely no record or evidence of this." Sex Worker Outreach
Project joins Shelly in support at her hearing, protesting this
discrimination and misconduct. "Ms. Resnick filed a complaint with
Office of Citizen Complaints on November 19th. SWOP and Ms. Resnick
will resist these false charges and vows to bring to light this
misconduct and discrimination by the SFPD."
SWOP-USA in conjunction with BAYSWAN, US PROS and other Bay Area
transsexual and Sexworker organizations, will be conducting a peaceful
protest in the front of the Courthouse.
Aktuelles zur Craig liste:
viewtopic.php?p=57140#57140
Schönes Protestschreiben eines Trans-Sexworkers gegen einseitige Presse:
viewtopic.php?p=39855#39855
Wie die US-Polizei auch Schwule jagt und mit Scheinstrichern anlockt:
viewtopic.php?p=50117#50117
.
San Francisco Transsexual Activist Falsely Accused of Having Sex with SFPD Officer In Craigslist Vice Sting- Suspected Prop. K Retaliation
FOR IMMEDIATE
RELEASE
Contact: Acire 916-904-2058
San Francisco Transsexual Activist Falsely Accused of Having Sex with
SFPD Officer In Craigslist Vice Sting-
Suspected Prop. K Retaliation
Location: 850 Bryant Street, San Francisco Hall of Justice
Date: Monday May 18, 2009
Time: 8:30 am
Contact: 916.904.2058 acire.roche@swop-sanfrancisco.org
San Francisco, California, May 18, 2009 In an act of harassment by
the San Francisco Police Department, Shelly Resnick was falsely
charged, and given a Citation on for "Solicitation to Engage in the
Act of Prostitution" on November 12, 2009. SFPD Officers targeted
Shelly via Craigslist Erotic Services Section. On January 7, the
District Attorney took it a step beyond the claims of the arresting
officers and officially filed charges against Shelly for "Engaging in
the act of Prostitution" alleging that Shelly engaged in prostitution
with an SFPD Officer.
"These charges are completely false." states Shelly as no such act
took place. Shelly strongly disputes the content of the police report
as patently false. "This is harassment and discrimination." Shelly has
been speaking with local attorneys and activists who suggest that
Shelly was likely a direct target after her extensive work on the
campaign for Prop K. Shelly was set up on a police sting. She did not
solicit and nor did she agree to any act of prostitution, but she was
cited anyway.
"The police have no evidence to support these charges” says Acire
Roche of Sex Worker Outreach Project." In the police report, SFPD
claim that the day after the election, an allegedly unidentified
person sent an "anonymous complaint" saying that Shelly was sending
text messages to random phone numbers asking for sexual services.
“This is absurd," says Acire, "This did not occur, and of course SFPD
has absolutely no record or evidence of this." Sex Worker Outreach
Project joins Shelly in support at her hearing, protesting this
discrimination and misconduct. "Ms. Resnick filed a complaint with
Office of Citizen Complaints on November 19th. SWOP and Ms. Resnick
will resist these false charges and vows to bring to light this
misconduct and discrimination by the SFPD."
SWOP-USA in conjunction with BAYSWAN, US PROS and other Bay Area
transsexual and Sexworker organizations, will be conducting a peaceful
protest in the front of the Courthouse.
Aktuelles zur Craig liste:
viewtopic.php?p=57140#57140
Schönes Protestschreiben eines Trans-Sexworkers gegen einseitige Presse:
viewtopic.php?p=39855#39855
Wie die US-Polizei auch Schwule jagt und mit Scheinstrichern anlockt:
viewtopic.php?p=50117#50117
.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Schweden 2010, Kanada 1990
Behörden verstrickt in Prostitution:
Zum aktuellen Fall in Schweden von Göran Lindberg
*1946, 1989–97 Chef von Schwedens Polizeiakademie und 1997–2006 Polizeichef in Uppsala führte ein Doppelleben. Jetzt wurder er festgenommen vor einem Treffen mit einer 14jährigen. Neun Frauen behaupten schon, von Lindberg vergewaltigt worden zu sein. Er soll an einem Zuhälterring profitiert haben. Die Anklage lautet vorerst auf Vergewaltigung in zumindest vier Fällen, Vorbereitung der Vergewaltigung Minderjähriger, Kauf sexueller Dienste, Zuhälterei.
viewtopic.php?p=76305#76305 (Zuhälterunswesen)
2 sorgfältig dokumentierte Fälle von Polizeikorruption und Sexwork aus Kanada

Sexworker, Opfer und Aktivistin Fiona Steward
Story von Sexworker Jane Doe aka Fiona Steward:
http://walnet.org/97_walnut/fiona_stewart/jane_doe.html
Später zusammengelegte Fälle von
Sexworker Roma Langford die gemeinsam mit police constable Gordon Junger eine Agentur betrieb and
sex worker Fiona Steward gegen Kunden, Vergewaltiger und off-duty cop Brian Whitehead.
Fall Junger/Whitehead, Toronto Presseberichte:
http://walnet.org/csis/news/junger.html
Ergebnis:
neue Polizei-Regeln vorgeschlagen.
24 Recommendations:
http://walnet.org/csis/reports/junger_i ... mmary.html
.
Zum aktuellen Fall in Schweden von Göran Lindberg
*1946, 1989–97 Chef von Schwedens Polizeiakademie und 1997–2006 Polizeichef in Uppsala führte ein Doppelleben. Jetzt wurder er festgenommen vor einem Treffen mit einer 14jährigen. Neun Frauen behaupten schon, von Lindberg vergewaltigt worden zu sein. Er soll an einem Zuhälterring profitiert haben. Die Anklage lautet vorerst auf Vergewaltigung in zumindest vier Fällen, Vorbereitung der Vergewaltigung Minderjähriger, Kauf sexueller Dienste, Zuhälterei.
viewtopic.php?p=76305#76305 (Zuhälterunswesen)
2 sorgfältig dokumentierte Fälle von Polizeikorruption und Sexwork aus Kanada

Sexworker, Opfer und Aktivistin Fiona Steward
Story von Sexworker Jane Doe aka Fiona Steward:
http://walnet.org/97_walnut/fiona_stewart/jane_doe.html
Später zusammengelegte Fälle von
Sexworker Roma Langford die gemeinsam mit police constable Gordon Junger eine Agentur betrieb and
sex worker Fiona Steward gegen Kunden, Vergewaltiger und off-duty cop Brian Whitehead.
Fall Junger/Whitehead, Toronto Presseberichte:
http://walnet.org/csis/news/junger.html
Ergebnis:
neue Polizei-Regeln vorgeschlagen.
24 Recommendations:
http://walnet.org/csis/reports/junger_i ... mmary.html
.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
Wohnungsprostitution ist kein illegales Bordell
6.4.2010
Polizei erwischt Liebesdienerin in Laiz
(Sigmaringen/sz) Eine 48-jährige Frau soll in ihrer Wohnung in Laiz gegen Entgelt Männer empfangen haben. Die Kriminalpolizei kam der Frau über das Internet auf die Schliche. Polizeisprecher Andreas Blender bestätigte gestern auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ entsprechende Ermittlungen. Die Frau muss sich jetzt wegen unerlaubter Prostitution verantworten.
Laut Polizei handelte es sich um kein illegal betriebenes Freudenhaus. Die Frau habe in ihrer privaten Wohnung Sexdienstleistungen angeboten. Quasi als nicht angemeldeter Ein-Frau-Betrieb. Genau dies wird der Liebesdienerin jetzt zum Verhängnis.
Da ihr Gewerbe nicht angemeldet war, verstieß sie gegen das Gesetz und muss sich nun wegen illegaler Prostitution verantworten. Die 48-Jährige führte außerdem keinerlei Sozialversicherung ab. Der zweite Vorwurf, den die Polizei gegen sie erhebt: Schwarzarbeit.
Nach Polizeiangaben wurden in der Laizer Wohnung seit rund einem Jahr Sexdienstleistungen angeboten. Laut Gesetz handelt es sich dabei um einen längeren Zeitraum, deshalb wird das Vorgehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet. Allerdings müsse sich die mutmaßliche Prostituierte keinesfalls auf eine harte Strafe einstellen, so die Polizei. Prostitution dieser Art sei unten angesiedelt im Straftatenbereich.
Bislang war der Polizei die Dame nicht bekannt. Auf die Schliche gekommen sind die Beamten ihr über das Internet. Auf einer einschlägigen Seite warb sie für ihre Dienstleistungen. Gestern vor einer Woche bekam sie von der Kripo Besuch. In welcher Gegend von Laiz die zwielichtigen Geschäfte vonstatten gingen, dazu äußerte sich der Sprecher nicht näher.
Das Asylantenwohnheim in der Römerstraße, dessen Name im Zusammenhang mit Kriminalität gerne genannt wird, habe damit nichts zu tun. „Das war eine andere Gegend“, sagt Andreas Blender. Über Beschwerden von Nachbarn wusste er nichts.
Prostitution war in der Kreisstadt und im übrigen Kreisgebiet bislang kein Thema. Die Polizei bezeichnet den Laizer Fall als Ausnahme. Norbert Stärk, seit vielen Jahren Leiter des städtischen Ordnungsamts, wird erstmals mit einem Fall dieser Art konfrontiert. Deshalb nahm er gestern erst den Gesetzestext zur Hand, bevor er sich äußerte. Prostitution ist in Städten mit weniger als 35 000 Einwohnern grundsätzlich verboten, schreibt die von der Landesregierung erlassene Verordnung vor. „Eine Genehmigung hätte die Frau für Laiz nicht bekommen“, so die Polizei. Weil sie dies vermutlich wusste, betrieb sie ihr Ein-Frau-Freudenhaus illegal.
http://www.schwaebische.de/lokales/sigm ... 78743.html
Polizei erwischt Liebesdienerin in Laiz
(Sigmaringen/sz) Eine 48-jährige Frau soll in ihrer Wohnung in Laiz gegen Entgelt Männer empfangen haben. Die Kriminalpolizei kam der Frau über das Internet auf die Schliche. Polizeisprecher Andreas Blender bestätigte gestern auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ entsprechende Ermittlungen. Die Frau muss sich jetzt wegen unerlaubter Prostitution verantworten.
Laut Polizei handelte es sich um kein illegal betriebenes Freudenhaus. Die Frau habe in ihrer privaten Wohnung Sexdienstleistungen angeboten. Quasi als nicht angemeldeter Ein-Frau-Betrieb. Genau dies wird der Liebesdienerin jetzt zum Verhängnis.
Da ihr Gewerbe nicht angemeldet war, verstieß sie gegen das Gesetz und muss sich nun wegen illegaler Prostitution verantworten. Die 48-Jährige führte außerdem keinerlei Sozialversicherung ab. Der zweite Vorwurf, den die Polizei gegen sie erhebt: Schwarzarbeit.
Nach Polizeiangaben wurden in der Laizer Wohnung seit rund einem Jahr Sexdienstleistungen angeboten. Laut Gesetz handelt es sich dabei um einen längeren Zeitraum, deshalb wird das Vorgehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet. Allerdings müsse sich die mutmaßliche Prostituierte keinesfalls auf eine harte Strafe einstellen, so die Polizei. Prostitution dieser Art sei unten angesiedelt im Straftatenbereich.
Bislang war der Polizei die Dame nicht bekannt. Auf die Schliche gekommen sind die Beamten ihr über das Internet. Auf einer einschlägigen Seite warb sie für ihre Dienstleistungen. Gestern vor einer Woche bekam sie von der Kripo Besuch. In welcher Gegend von Laiz die zwielichtigen Geschäfte vonstatten gingen, dazu äußerte sich der Sprecher nicht näher.
Das Asylantenwohnheim in der Römerstraße, dessen Name im Zusammenhang mit Kriminalität gerne genannt wird, habe damit nichts zu tun. „Das war eine andere Gegend“, sagt Andreas Blender. Über Beschwerden von Nachbarn wusste er nichts.
Prostitution war in der Kreisstadt und im übrigen Kreisgebiet bislang kein Thema. Die Polizei bezeichnet den Laizer Fall als Ausnahme. Norbert Stärk, seit vielen Jahren Leiter des städtischen Ordnungsamts, wird erstmals mit einem Fall dieser Art konfrontiert. Deshalb nahm er gestern erst den Gesetzestext zur Hand, bevor er sich äußerte. Prostitution ist in Städten mit weniger als 35 000 Einwohnern grundsätzlich verboten, schreibt die von der Landesregierung erlassene Verordnung vor. „Eine Genehmigung hätte die Frau für Laiz nicht bekommen“, so die Polizei. Weil sie dies vermutlich wusste, betrieb sie ihr Ein-Frau-Freudenhaus illegal.
http://www.schwaebische.de/lokales/sigm ... 78743.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 7067
- Registriert: 20.09.2008, 21:37
- Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
- Ich bin: Keine Angabe

Hallo,nina777 hat geschrieben:Polizei erwischt Liebesdienerin in Laiz
ich habe unter dem Titel "Fehlinformation?" mal folgenden Leserbrief an die Schwäbische Zeitung geschrieben:
Leider scheint die "Schwäbische Zeitung" bei diesem Bericht die offiziellen Verlautbarungen ohne eigene Recherchen übernommen zu haben. So ist die angeblich fehlende Gewerbeanmeldung entsprechend einem Beschluß des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht vom Juni 2002 gar nicht möglich. Anderslautende Forderungen sind reine Behördenwillkür - und mußten beispielsweise in Frankfurt auf entsprechenden juristischen Druck hin auch wieder aufgegeben werden. Denn rechtlich gesehen handelt es sich hier keineswegs um ein Ein-Frau-Freudenhaus, sondern um private Wohnungsprostitution. Was auch die Anwendbarkeit einer Sperrgebietsverordnung rechlich zumindest fraglich macht, denn die freie Ausübung der Sexualität ist unabhängig von einem etwaigen Geldfluß ein Grundrecht, zu dessen Einschränkung die konkrete Beeinträchtigung der Umgebung nachgewiesen werden muß. Gerade das scheint hier aber nicht der Fall zu sein, sonst wären ja die (menschenrechtlich auch höchst fragwürdigen) verdeckten Ermittlungen der Polizei nicht notwendig gewesen. Auch der Vorwurf der Schwarzarbeit ist nicht wirklich haltbar, da es sich bei Prostitution der Sache nach (Erbringung einer höchstpersönlichen und nicht deligierbaren Dienstleistung) um einen freien Beruf handelt. Eine steuerliche Anmeldung ist selbstverständlich notwendig, aber deren Fehlen wird ja mit keinem Wort erwähnt.
Ich wünsche der Schwäbischen Zeitung zukünftig ein besseres Gespür für sauberen Journalismus, und der Kollegin einen guten Anwalt.
Liebe Grüße, Aoife Swane, Admina-Team www.sexworker.at
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
seid ihr in der richtigen Rubrik?
Prostitutionskontrolle per Sperrgebietsverordnungen:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270
Prostitutionskontrolle per Sperrgebietsverordnungen:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270
-
- Senior Admin
- Beiträge: 7067
- Registriert: 20.09.2008, 21:37
- Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
- Ich bin: Keine Angabe

@Marc:Marc of Frankfurt hat geschrieben:seid ihr in der richtigen Rubrik?
Natürlich wäre "Sperrgebietsverordnung" auch eine mögliche Rubrik.
Da aber "Prostitutionsausübung im Sperrbezirk" nur einer von mehreren rechtlich höchst fragwürdigen Punkten ist, sowie aufgrund des
offensichtlichen Versuchs, durch Fehlinformation der Bevölkerung über die Rechtslage behördlicheseits eine Vorverurteilung zu erreichen,
schien uns der thread "Behördenübergriffe" noch passender.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Das find ich mutig und in letzter Konsequenz auch richtig, die hegemoniale Definitionsmacht von Normen herauszufordern und zu hinterfragen...
Nur es muß auch explizit d.h. auch mit Begründungs- und Informationstext geschehen, damit Sexworker sich nicht zu Dummheiten verleiten lassen wie etwa: "Ich habe ihn ja nur genital massiert, also war es keine Prostitution" oder "Wir sind ja volljährig über 18 Jahre alt, also sind wir keine Menschenhandelsopfer, auch wenn wir noch nicht 21 Jahre sind und mit Verdienstmöglichkeiten angelockt wurden." etc. ... Dergleichen kann ja bekanntlich wenn es letztlich zum Prozess kommt nicht anerkannt werden und wird damit zur Falle für uninformierte Sexworker ...
.
Nur es muß auch explizit d.h. auch mit Begründungs- und Informationstext geschehen, damit Sexworker sich nicht zu Dummheiten verleiten lassen wie etwa: "Ich habe ihn ja nur genital massiert, also war es keine Prostitution" oder "Wir sind ja volljährig über 18 Jahre alt, also sind wir keine Menschenhandelsopfer, auch wenn wir noch nicht 21 Jahre sind und mit Verdienstmöglichkeiten angelockt wurden." etc. ... Dergleichen kann ja bekanntlich wenn es letztlich zum Prozess kommt nicht anerkannt werden und wird damit zur Falle für uninformierte Sexworker ...
.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Knabenprostitution
Berlin:
Missbrauch und Prostitution
Polizist zu Haft verurteilt
Die Opfer des Polizisten waren 13 bis 15 Jahre alt: Ein 45-jähriger Beamter aus [Berlin] Wedding wurde am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von drei Jungen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte war im August [2009] festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Prozess legte er ein umfassendes Geständnis ab.
Die Jungen waren immer wieder in die Wohnung des homosexuellen Polizisten gekommen. Sie kamen aus der Szene, prostituierten sich bereits länger. Der Beamte zahlte ihnen bis zu 150 Euro. Zu den insgesamt 25 angeklagten Taten kam es zwischen Frühjahr 2004 und Herbst 2007.
Seine Kollegen waren im Zuge von Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Zuhälter auf den damaligen Bereitschaftspolizisten gestoßen.
Er bereue sein Verhalten und schäme sich zutiefst, erklärte der suspendierte Beamte im Prozess. Erst im Alter von etwa 40 Jahren habe er seine sexuelle Neigung erkannt, sie jedoch nicht offen gelebt. Inzwischen habe er Kontakt zu einer Beratungsstelle aufgenommen. Seinen beruflichen Status wird der Angeklagte endgültig verlieren.
K. G.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/poliz ... 34864.html
Hier geht es wohl nicht um Behördenübergriff oder Amtsanmaßung im eigentlichen Sinne des Themas, wohl aber kann eine tatverschärfende Wirkung des Berufsbildes auf die Opfer nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Von Opfern muß wohl primär aus Gründen des Alters gesprochen werden [minderjährige Jugendliche < 18 J. bzw. teilw. Kinder < 14 J.], weil berichtet wird, die Jungen gingen schon vorher der Prostitution nach. D.h. der Täter war für sie möglicherweise eher Kunde oder Vermittler/Auftragsbeschaffer denn Täter (fehlendes Opferbewusstsein?). Es lag dem Mißbrauch mithin ein gut mit Geld honorierter Deal zugrunde.
Siehe auch diese Fälle von freiwilligen minderjährigen Sexarbeitern:
viewtopic.php?p=9626#9626
Daß Pädophilie nicht notwendigerweise zur Täterschaft führen muß versucht dieses Berliner Hilfeprojekt an der Charité der Humbod Universität:
www.keinTaeterwerden.de (Weiterleitung defekt)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1 ... 71,00.html
Zu den Mißbrauchsfällen in der Kirche:
viewtopic.php?t=4571
.
Missbrauch und Prostitution
Polizist zu Haft verurteilt
Die Opfer des Polizisten waren 13 bis 15 Jahre alt: Ein 45-jähriger Beamter aus [Berlin] Wedding wurde am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von drei Jungen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte war im August [2009] festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Prozess legte er ein umfassendes Geständnis ab.
Die Jungen waren immer wieder in die Wohnung des homosexuellen Polizisten gekommen. Sie kamen aus der Szene, prostituierten sich bereits länger. Der Beamte zahlte ihnen bis zu 150 Euro. Zu den insgesamt 25 angeklagten Taten kam es zwischen Frühjahr 2004 und Herbst 2007.
Seine Kollegen waren im Zuge von Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Zuhälter auf den damaligen Bereitschaftspolizisten gestoßen.
Er bereue sein Verhalten und schäme sich zutiefst, erklärte der suspendierte Beamte im Prozess. Erst im Alter von etwa 40 Jahren habe er seine sexuelle Neigung erkannt, sie jedoch nicht offen gelebt. Inzwischen habe er Kontakt zu einer Beratungsstelle aufgenommen. Seinen beruflichen Status wird der Angeklagte endgültig verlieren.
K. G.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/poliz ... 34864.html
Hier geht es wohl nicht um Behördenübergriff oder Amtsanmaßung im eigentlichen Sinne des Themas, wohl aber kann eine tatverschärfende Wirkung des Berufsbildes auf die Opfer nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Von Opfern muß wohl primär aus Gründen des Alters gesprochen werden [minderjährige Jugendliche < 18 J. bzw. teilw. Kinder < 14 J.], weil berichtet wird, die Jungen gingen schon vorher der Prostitution nach. D.h. der Täter war für sie möglicherweise eher Kunde oder Vermittler/Auftragsbeschaffer denn Täter (fehlendes Opferbewusstsein?). Es lag dem Mißbrauch mithin ein gut mit Geld honorierter Deal zugrunde.
Siehe auch diese Fälle von freiwilligen minderjährigen Sexarbeitern:
viewtopic.php?p=9626#9626
Daß Pädophilie nicht notwendigerweise zur Täterschaft führen muß versucht dieses Berliner Hilfeprojekt an der Charité der Humbod Universität:
www.keinTaeterwerden.de (Weiterleitung defekt)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1 ... 71,00.html
Zu den Mißbrauchsfällen in der Kirche:
viewtopic.php?t=4571
.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Sexworker sind sehr verletztlich:
Behördenübergriff gegen Prostituierte im Film
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=gjg5UCRWlCI[/youtube]
Mehr zum russischen Film Tochka 2006:
http://www.imdb.com/title/tt0820153/
.
Behördenübergriff gegen Prostituierte im Film
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=gjg5UCRWlCI[/youtube]
Mehr zum russischen Film Tochka 2006:
http://www.imdb.com/title/tt0820153/
.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Kriminalisiert durch Polizeiapparat
off topic
Gewalt auf G8-Gipfel in Genua
Polizisten müssen in den Knast
Knapp neun Jahre nach der Tat sind die Polizisten und ihre Vorgesetzten wegen der Schlägerorgie auf dem G8-Gipfel von Genua im Sommer 2001 verurteilt worden.
...
Die Polizei legitimierte seinerzeit den Einsatz mit gefälschten Beweismitteln.
So wurden im Eingangsbereich der Schule zwei Molotowcocktails "gefunden"; ein Video zeigte später, dass die Polizisten sie praktischerweise selbst mitgebracht hatten.
...
Ein Beamter schilderte in dramatischen Tönen, wie er von einem der Protestierer im Schultreppenhaus mit einem Messer attackiert worden sei. Die Untersuchung seiner Uniformjacke ergab jedoch, dass jemand recht ungeschickt versucht hatte, jenen Messerstich vorzutäuschen.
...
weiterlesen...
http://www.taz.de/1/politik/europa/arti ... den-knast/
Gewalt auf G8-Gipfel in Genua
Polizisten müssen in den Knast
Knapp neun Jahre nach der Tat sind die Polizisten und ihre Vorgesetzten wegen der Schlägerorgie auf dem G8-Gipfel von Genua im Sommer 2001 verurteilt worden.
...
Die Polizei legitimierte seinerzeit den Einsatz mit gefälschten Beweismitteln.
So wurden im Eingangsbereich der Schule zwei Molotowcocktails "gefunden"; ein Video zeigte später, dass die Polizisten sie praktischerweise selbst mitgebracht hatten.
...
Ein Beamter schilderte in dramatischen Tönen, wie er von einem der Protestierer im Schultreppenhaus mit einem Messer attackiert worden sei. Die Untersuchung seiner Uniformjacke ergab jedoch, dass jemand recht ungeschickt versucht hatte, jenen Messerstich vorzutäuschen.
...
weiterlesen...
http://www.taz.de/1/politik/europa/arti ... den-knast/
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
"Polizei dein Freund und Helfer" gilt für SW nicht
BehördenIgnoranz schlimmer als BehördenÜbergriff?!
Der Fall der Venezulanerin Kikka Cerpa in der Zwangsprostitution in New York:
viewtopic.php?p=82079#82079
Der Fall der Venezulanerin Kikka Cerpa in der Zwangsprostitution in New York:
viewtopic.php?p=82079#82079
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Hauptstadtnews
Organisierte (Begleit-)Kriminalität im Blaulichtmilieu:
Berliner Polizisten raubten aus Frust Migranten aus
Zwei Bundesbeamte auf Lebenszeit, der Polizeihauptmeister Udo R. 42j und Polizeimeister Michael A. 27j der Einheit „Polizeiliche Sonderdienste“ Treptow (Gehalt 2400 bzw. 1800 Euro netto), haben ab Dezember 2009 mehrfach willkürlich Vietnamesen bei Kontrollen z.B. gegen Kleinkriminalität und Zigarettenschmuggel in Berlin angegriffen und ihnen Geld bis zu 300 Euro abgenommen (12 Opfer bei 8 Taten).
- In Uniform und mit Schlagstock bewaffnet waren die beiden Beamten ab Dezember 2009 auf Opfersuche gegangen
(Bandenbildung).
- Ein Vietnamese sollte den Ausweis zeigen und sich ans Polizeifahrzeug stellen
(Mißbrauch von Amtsbefugnissen; Ausnutzen einer ausländerspezifischen Hilflosigkeit vgl. Menschenhandelsrechtsprechung).
- Sie kassierten seine Monatskarte ein
(schwerer gemeinschaftlicher Raub).
- Die Polizisten hatten die Sim-Karten von Handys zerstört, um Hilferufe der Opfer zu verhindern
(Sachbeschädigung/Eigentumzerstörung mit evt. lebensgefährlichen Folgen, weil keine lebensrettende Notrufmöglichkeit mehr).
- Schläge wurden angedroht
(Gewaltandrohung).
- Als ein Vietnamese nach dem Autokennzeichen sah, sei er laut Anklage von R. körperlich attackiert worden
(Unerlaubte Anwendung körperlicher Gewalt).
- Danach hatten sie den Mann im Dienstwagen ins Berliner Umland gebracht und nahe dem S-Bahnhof Zeuthen ausgesetzt
(Deportation, Freiheitsberaubung, zeitweiser Menschenraub).
Motiv:
Frust mit Polizeiauftrag und Kontrollideologie. Man sah keine Erfolge, wir schrieben eine Anzeige, eine Stunde später waren [die illegalen Händler] wieder da.“ Sie fühlten sich „ohnmächtig den Straftätern gegenüber“.
Mehrere Vietnamesen hatten sich gemeldet und von unglaublichen Übergriffen berichtet (Anzeige nie alleine erstatten!).
Prozess vor dem Landgericht Berlin läuft:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/poliz ... 73234.html
Da möchte man gar nicht wissen, welche Unregelmäßigkeiten aus Frust und allein aus Gelegenheit bei den endlos vielen Kontrollen im Rotlichtmilieu vorkommen, bei dem Kontrolldruck nebst all der öffentlichen Hetze gegen Migranten, Prostituierte, Schmuggler, Menschenhändler oder Zuhälter.
.
Berliner Polizisten raubten aus Frust Migranten aus
Zwei Bundesbeamte auf Lebenszeit, der Polizeihauptmeister Udo R. 42j und Polizeimeister Michael A. 27j der Einheit „Polizeiliche Sonderdienste“ Treptow (Gehalt 2400 bzw. 1800 Euro netto), haben ab Dezember 2009 mehrfach willkürlich Vietnamesen bei Kontrollen z.B. gegen Kleinkriminalität und Zigarettenschmuggel in Berlin angegriffen und ihnen Geld bis zu 300 Euro abgenommen (12 Opfer bei 8 Taten).
- In Uniform und mit Schlagstock bewaffnet waren die beiden Beamten ab Dezember 2009 auf Opfersuche gegangen
(Bandenbildung).
- Ein Vietnamese sollte den Ausweis zeigen und sich ans Polizeifahrzeug stellen
(Mißbrauch von Amtsbefugnissen; Ausnutzen einer ausländerspezifischen Hilflosigkeit vgl. Menschenhandelsrechtsprechung).
- Sie kassierten seine Monatskarte ein
(schwerer gemeinschaftlicher Raub).
- Die Polizisten hatten die Sim-Karten von Handys zerstört, um Hilferufe der Opfer zu verhindern
(Sachbeschädigung/Eigentumzerstörung mit evt. lebensgefährlichen Folgen, weil keine lebensrettende Notrufmöglichkeit mehr).
- Schläge wurden angedroht
(Gewaltandrohung).
- Als ein Vietnamese nach dem Autokennzeichen sah, sei er laut Anklage von R. körperlich attackiert worden
(Unerlaubte Anwendung körperlicher Gewalt).
- Danach hatten sie den Mann im Dienstwagen ins Berliner Umland gebracht und nahe dem S-Bahnhof Zeuthen ausgesetzt
(Deportation, Freiheitsberaubung, zeitweiser Menschenraub).
Motiv:
Frust mit Polizeiauftrag und Kontrollideologie. Man sah keine Erfolge, wir schrieben eine Anzeige, eine Stunde später waren [die illegalen Händler] wieder da.“ Sie fühlten sich „ohnmächtig den Straftätern gegenüber“.
Mehrere Vietnamesen hatten sich gemeldet und von unglaublichen Übergriffen berichtet (Anzeige nie alleine erstatten!).
Prozess vor dem Landgericht Berlin läuft:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/poliz ... 73234.html
Da möchte man gar nicht wissen, welche Unregelmäßigkeiten aus Frust und allein aus Gelegenheit bei den endlos vielen Kontrollen im Rotlichtmilieu vorkommen, bei dem Kontrolldruck nebst all der öffentlichen Hetze gegen Migranten, Prostituierte, Schmuggler, Menschenhändler oder Zuhälter.
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 22.07.2010, 16:27, insgesamt 3-mal geändert.
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Aktion in Deutschland
www.amnesty.de
MEHR VERANTWORTUNG BEI DER POLIZEI: NEUER DEUTSCHLAND-BERICHT UND KAMPAGNEN-START
Auch in Deutschland Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten häufig nicht umfassend und unparteiisch untersucht werden. Ermittlungen verlaufen oft schleppend oder im Sande. Verfahren scheitern teilweise schon daran, dass die Polizisten, die strafbare Handlungen begangen haben, nicht identifiziert werden können.
- Wir brauchen Erkennbarkeit durch eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten.
- Wir brauchen Aufklärung durch unabhängige Untersuchungen.
- Wir brauchen Schutz durch Dokumentation.
- Und Prävention durch Menschenrechtsbildung.

www.amnestyPolizei.de =
www.taeter-unbekannt.de
http://www.youtube.com/watch?v=TvczekK2tkw
Im 118seitigen Bericht scheint Prostitution und Sexwork nicht vorzukommen(?):
http://www.amnestypolizei.de/sites/defa ... ternet.pdf
(1,2 MB)
Hilfe für Opfer
viewtopic.php?t=2213
MEHR VERANTWORTUNG BEI DER POLIZEI: NEUER DEUTSCHLAND-BERICHT UND KAMPAGNEN-START
Auch in Deutschland Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten häufig nicht umfassend und unparteiisch untersucht werden. Ermittlungen verlaufen oft schleppend oder im Sande. Verfahren scheitern teilweise schon daran, dass die Polizisten, die strafbare Handlungen begangen haben, nicht identifiziert werden können.
- Wir brauchen Erkennbarkeit durch eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten.
- Wir brauchen Aufklärung durch unabhängige Untersuchungen.
- Wir brauchen Schutz durch Dokumentation.
- Und Prävention durch Menschenrechtsbildung.

www.amnestyPolizei.de =
www.taeter-unbekannt.de
http://www.youtube.com/watch?v=TvczekK2tkw
Im 118seitigen Bericht scheint Prostitution und Sexwork nicht vorzukommen(?):
http://www.amnestypolizei.de/sites/defa ... ternet.pdf
(1,2 MB)
Hilfe für Opfer
viewtopic.php?t=2213
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Vertuschte sexuelle Belästigung seitens leitendem Beamten
Warum Behördenübergriffe möglich sind zeigt dieser Fall:
Karriere-Eende, wenn ein Whistleblower/Nestbeschmutzer den Chorgeist verletzt
Schöner Bericht, wie ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten in der Realität so abläuft. Nicht nur wird das Verfahren eingestellt, der Ermittler hat auch seine Karriere ruiniert. Money Quote 1:
Zwar bestätigte das Opfer schließlich, der Verdächtige habe sie begrapscht. Aber gegen ihn wurde nicht ermittelt, wohl aber gegen Georg B., der in Würzburg in einer internen Vorgesetzten-Besprechung „Nestbeschmutzer“ und „Abschaum“ genannt wurde – auch wenn sich der Kripo-Chef zehn Tage später vor Gericht nicht erinnern kann.
Money Quote 2 ist der Grund für die Einstellung des Ermittlungsverfahren, bevor die Ermittlungen überhaupt losgegangen sind:
Als Grund dafür gab sie [Anm: die Staatsanwaltschaft] „wegen erwiesener Unschuld“ an.
Prima, woher sie das wussten, ohne ermittelt zu haben.
Quelle:
http://blog.fefe.de/?ts=b2b9a47e
WÜRZBURG
Wegen Sex-Attacke in eigenen Reihen ermittelt
Ein „Albtraum an Verfolgung“
Einige Fragezeichen ranken sich um die Ermittlungen der unterfränkischen Polizei in den eigenen Reihen. Ein als fachlich hervorragend eingestufter Beamter wurde in die hintere Reihe gestellt, so dass er nun seine Karriere vergessen kann.
...
2006 hatte der Hauptkommissar getan, was er für seine Pflicht hielt: Er hörte von einem sexuellen Übergriff auf eine Bedienung bei einem Fest seiner Heimatgemeinde bei Würzburg und ermittelte.
Andere hätten aufgehört, wenn sie erfahren hätten, dass ein Kollege und Kommissariatsleiter verdächtigt wurde. B. dachte, vor dem Gesetz seien alle gleich und ließ sich von Vorgesetzten nicht bremsen.
Vier Jahre später weiß Georg B., wer am längeren Hebel sitzt. Zwar bestätigte das Opfer schließlich, der Verdächtige habe sie begrapscht. Aber gegen ihn wurde nicht ermittelt, wohl aber gegen Georg B., der in Würzburg in einer internen Vorgesetzten-Besprechung „Nestbeschmutzer“ und „Abschaum“ genannt wurde – auch wenn sich der Kripo-Chef zehn Tage später vor Gericht nicht erinnern kann.
Gegen Hauptkommissar B. begann ein Strafprozess wegen Verfolgung Unschuldiger. Der endete zwar mit Freispruch.
Unbeeindruckt davon betrieb die Polizeiführung ein Disziplinarverfahren gegen den „übereifrigen“ Beamten, das dann Verwaltungsgerichte in Würzburg, Ansbach und München beschäftigte – und für das Präsidium mit einem kläglichen Misserfolg endete.
B. wurde in eine andere Dienststelle „ausgeliehen“, womit er dem Kripo-Leiter aus den Augen war. Doch befördern oder gar eine Dienststelle leiten lassen wollte man ihn nicht mehr, obwohl er dank bester Beurteilungen bis dahin an der Spitze der Beförderungsliste stand. Die neue Beurteilung beförderte ihn in den hinteren Bereich der Liste.
Auch seine Anzeige wegen Strafvereitelung gegen den Kripo-Chef sowie den damaligen Polizeipräsidenten Helmut Koch wurde auf eine Weise niedergeschlagen, die Fragen hinterlässt:
Die Staatsanwaltschaft hat nach Informationen unserer Redaktion gar nicht groß ermittelt, sondern von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen. Als Grund dafür gab sie „wegen erwiesener Unschuld“ an.
Wie man – ohne Ermittlungen zu beginnen – die Unschuld hoher Beamter beweist, steht in der Verfügung nicht.
http://www.mainpost.de/lokales/franken/ ... 27,5660712
Karriere-Eende, wenn ein Whistleblower/Nestbeschmutzer den Chorgeist verletzt
Schöner Bericht, wie ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten in der Realität so abläuft. Nicht nur wird das Verfahren eingestellt, der Ermittler hat auch seine Karriere ruiniert. Money Quote 1:
Zwar bestätigte das Opfer schließlich, der Verdächtige habe sie begrapscht. Aber gegen ihn wurde nicht ermittelt, wohl aber gegen Georg B., der in Würzburg in einer internen Vorgesetzten-Besprechung „Nestbeschmutzer“ und „Abschaum“ genannt wurde – auch wenn sich der Kripo-Chef zehn Tage später vor Gericht nicht erinnern kann.
Money Quote 2 ist der Grund für die Einstellung des Ermittlungsverfahren, bevor die Ermittlungen überhaupt losgegangen sind:
Als Grund dafür gab sie [Anm: die Staatsanwaltschaft] „wegen erwiesener Unschuld“ an.
Prima, woher sie das wussten, ohne ermittelt zu haben.
Quelle:
http://blog.fefe.de/?ts=b2b9a47e
WÜRZBURG
Wegen Sex-Attacke in eigenen Reihen ermittelt
Ein „Albtraum an Verfolgung“
Einige Fragezeichen ranken sich um die Ermittlungen der unterfränkischen Polizei in den eigenen Reihen. Ein als fachlich hervorragend eingestufter Beamter wurde in die hintere Reihe gestellt, so dass er nun seine Karriere vergessen kann.
...
2006 hatte der Hauptkommissar getan, was er für seine Pflicht hielt: Er hörte von einem sexuellen Übergriff auf eine Bedienung bei einem Fest seiner Heimatgemeinde bei Würzburg und ermittelte.
Andere hätten aufgehört, wenn sie erfahren hätten, dass ein Kollege und Kommissariatsleiter verdächtigt wurde. B. dachte, vor dem Gesetz seien alle gleich und ließ sich von Vorgesetzten nicht bremsen.
Vier Jahre später weiß Georg B., wer am längeren Hebel sitzt. Zwar bestätigte das Opfer schließlich, der Verdächtige habe sie begrapscht. Aber gegen ihn wurde nicht ermittelt, wohl aber gegen Georg B., der in Würzburg in einer internen Vorgesetzten-Besprechung „Nestbeschmutzer“ und „Abschaum“ genannt wurde – auch wenn sich der Kripo-Chef zehn Tage später vor Gericht nicht erinnern kann.
Gegen Hauptkommissar B. begann ein Strafprozess wegen Verfolgung Unschuldiger. Der endete zwar mit Freispruch.
Unbeeindruckt davon betrieb die Polizeiführung ein Disziplinarverfahren gegen den „übereifrigen“ Beamten, das dann Verwaltungsgerichte in Würzburg, Ansbach und München beschäftigte – und für das Präsidium mit einem kläglichen Misserfolg endete.
B. wurde in eine andere Dienststelle „ausgeliehen“, womit er dem Kripo-Leiter aus den Augen war. Doch befördern oder gar eine Dienststelle leiten lassen wollte man ihn nicht mehr, obwohl er dank bester Beurteilungen bis dahin an der Spitze der Beförderungsliste stand. Die neue Beurteilung beförderte ihn in den hinteren Bereich der Liste.
Auch seine Anzeige wegen Strafvereitelung gegen den Kripo-Chef sowie den damaligen Polizeipräsidenten Helmut Koch wurde auf eine Weise niedergeschlagen, die Fragen hinterlässt:
Die Staatsanwaltschaft hat nach Informationen unserer Redaktion gar nicht groß ermittelt, sondern von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen. Als Grund dafür gab sie „wegen erwiesener Unschuld“ an.
Wie man – ohne Ermittlungen zu beginnen – die Unschuld hoher Beamter beweist, steht in der Verfügung nicht.
http://www.mainpost.de/lokales/franken/ ... 27,5660712
-
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
13.10.2010
Fünf Polizisten vergewaltigten Prostituierte
Fünf Polizisten aus dem Elsass wurden zu mehrjährigen Haftstrafen und einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Die Beamten haben eine Prostituierte über Monate hinweg zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Im Elsass sind fünf Polizisten wegen der Vergewaltigung einer rumänischen Prostituierten zu Strafen zwischen ein und zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sie müssen ihrem Opfer zudem gemeinsam umgerechnet 52'000 Franken Schadensersatz zahlen.
Wie ein Justizsprecher in Mülhausen am Dienstag mitteilte, wurden die Männer für schuldig befunden, die Frau mehrere Monate lang zu sexuellen Beziehungen gezwungen zu haben. Dabei hätten sie ihr Amt missbraucht, um die Frau einzuschüchtern.
Die 40-jährige Rumänin liess sich nach Angaben ihres Anwalts von den Polizisten monatelang erpressen, weil sie Angst hatte, aus Frankreich abgeschoben zu werden. Erst nachdem sie sich einem Lehrer anvertraut hatte, ging die Frau zur Polizei und erstattete Anzeige. Inzwischen ist sie mit dem Lehrer verheiratet und arbeitet als Altenpflegerin.
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/23163532
Fünf Polizisten vergewaltigten Prostituierte
Fünf Polizisten aus dem Elsass wurden zu mehrjährigen Haftstrafen und einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Die Beamten haben eine Prostituierte über Monate hinweg zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Im Elsass sind fünf Polizisten wegen der Vergewaltigung einer rumänischen Prostituierten zu Strafen zwischen ein und zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sie müssen ihrem Opfer zudem gemeinsam umgerechnet 52'000 Franken Schadensersatz zahlen.
Wie ein Justizsprecher in Mülhausen am Dienstag mitteilte, wurden die Männer für schuldig befunden, die Frau mehrere Monate lang zu sexuellen Beziehungen gezwungen zu haben. Dabei hätten sie ihr Amt missbraucht, um die Frau einzuschüchtern.
Die 40-jährige Rumänin liess sich nach Angaben ihres Anwalts von den Polizisten monatelang erpressen, weil sie Angst hatte, aus Frankreich abgeschoben zu werden. Erst nachdem sie sich einem Lehrer anvertraut hatte, ging die Frau zur Polizei und erstattete Anzeige. Inzwischen ist sie mit dem Lehrer verheiratet und arbeitet als Altenpflegerin.
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/23163532
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
-
- unverzichtbar
- Beiträge: 178
- Registriert: 02.10.2010, 14:48
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Behördenübergriffe: Ein Stück Fleisch o Schwerverbrecher
Mir persönlich ist ein Fall aus Deutschland bekannt, in dem mehrere PolizeibeamtInnen eine Prostituierte gegen ihren Willen aus der gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnten Wohnung auf das örtliche Polizeirevier verschleppt haben. Die Hand, mit der sie sich an ihrem Ehemann festhielt, wurde von einem/einer der Beamten gewaltsam aufgebrochen, woraus nach Angaben der Prostituierten eine Verletzung am Handgelenkt resultierte, die meiner Erinnerung nach auch in irgendeinem Schriftstück dokumentiert war.
Nach Angaben der Prostituierten wurde versucht, sie unter massivem Druck zu einer ihren Ehemann wegen Zuhälterei belastenden Aussage zu nötigen, wozu sie sich mangels Tathandlungen aber nicht in der Lage sah.
Die SW war ausweislich des Protokolls belehrt worden (mir stand eine Abschrift des Protokolls zur Verfügung), dass - soweit sie nicht aussagewillig sei - zu einer Aussage gezwungen werden könne. Dass dieses Vorgehen gegen geltendes Recht verstößt, hat es jedenfalls nicht verhindern können. Der genaue Wortlaut der Belehrung ist mir zwar nicht mehr erinnerlich, bei Einsichtnahme in das Protokoll aber nachprüfbar.
Was auf der Wache selbst geschah, entzieht sich einer objektiven Nachprüfbarkeit. Nachdem die Polizisten auf dem Revier wohl nicht zum gewünschten Ergebnis kamen, verbrachten die Beamten die Frau in ein Frauenhaus, um - jedenfalls nach Aussage der SW - den ihr ausweislich des Protokolls angedrohten Zwang zur Aussage am nächsten Tag umzusetzen. Die Prostituierte erzählte, man habe die Leiterin des Frauenhauses angewiesen, die Außentür verschlossen zu halten, damit sie nicht entweichen könne. Außerdem besitze die SW ein Handy und das Frauenhaus solle unbedingt verhindern, dass sie dieses nutze, um ihren Ehemann zu benachrichtigen (was ihr letztlich aber dann doch gelang). Letztendlich gelang der Frau auch die Flucht aus diesem "Gewahrsam".
Als die Frau die eheliche Wohnung erreichte, war sie psychisch völlig verstört. An ein normales Leben war nicht zu denken. Ihr Hausarzt wies sie kurze Zeit später (m.W. als Notfall) in eine psychiatrische Klinik ein, wo sie ein knappes Vierteljahr verbleiben musste, bis ihr wieder ein halbwegs vernünftiges Leben möglich war.
Der von ihr gestellte Strafantrag wurde meiner Erinnerung nach erst gar nicht verfolgt, sondern gleich mangels Anfangsverdachts ad acta gelegt. Obwohl ein Großteil der Vorgänge aktenkundig und sonst erweislich war (wie etwa der Klinikaufenthalt) wurde ihre Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft mit wenigen Worten abgebürstet.
Um hiergegen ein Klageerzwingungsverfahren zu initiieren, von dem man sich im Ergebnis ohnehin nicht viel versprechen darf (schon der geringste Formfehler führt zur Abweisung), fehlten ihr die finanziellen Mittel, so dass das Verhalten der Beamten mit rechtsstaatlicher Billigung keine Konsequenzen hatte.
Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch sämtliche anderen Eingaben der Frau (Dienstaufsichtsbeschwerden pp.) offensichtlich nicht einmal zum Anlass genommen wurden, der Angelegenheit überhaupt nachzugehen.
Es ist also nicht einmal notwendig, in die Ferne zu schweifen, um solche Erlebnisse zu finden. Umso beschämender finde ich, wenn ein solcher Rechtsstaat mit dem Finger auf andere zeigt, um genau solche Vorfälle dort anzuprangern.
Der Unterschied ist meist nur, dass Vorgänge, die im Ausland als Unrecht angeprangert werden, in Deutschland zuvor häufig per "richterlichem Ukas" durchgewunken wurden. Und was in einem Rechtsstaat richterlich genehmigt worden ist, kann qua definitionem kein Unrecht sein. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die sog. Unrechtsstaaten diesem Beispiel folgen, und sich zuvor durch - selbstverständlich unabhängige - Richter Persilscheine ausstellen lassen.
Die USA haben in Guantanamo Bay lediglich eine Baracke für Richter vergessen, mit denen man dort ein Bezirksgericht hätte betreiben können. Hätten sie das nicht versäumt, hätte auch dort alles so schön rechtmäßig sein können. "Guten" Rechtsstaaten, die Erfahrung im Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen haben, wäre das in dieser Form nicht passiert.
Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Frau selbst keine irgendwie geartete Straftat zur Last gelegt worden war, so dass schon die "Verhaftung“ (oder wie immer man das nennen mag) in der Ehewohnung unrechtmäßig erfolgt war.
J.K.
Nach Angaben der Prostituierten wurde versucht, sie unter massivem Druck zu einer ihren Ehemann wegen Zuhälterei belastenden Aussage zu nötigen, wozu sie sich mangels Tathandlungen aber nicht in der Lage sah.
Die SW war ausweislich des Protokolls belehrt worden (mir stand eine Abschrift des Protokolls zur Verfügung), dass - soweit sie nicht aussagewillig sei - zu einer Aussage gezwungen werden könne. Dass dieses Vorgehen gegen geltendes Recht verstößt, hat es jedenfalls nicht verhindern können. Der genaue Wortlaut der Belehrung ist mir zwar nicht mehr erinnerlich, bei Einsichtnahme in das Protokoll aber nachprüfbar.
Was auf der Wache selbst geschah, entzieht sich einer objektiven Nachprüfbarkeit. Nachdem die Polizisten auf dem Revier wohl nicht zum gewünschten Ergebnis kamen, verbrachten die Beamten die Frau in ein Frauenhaus, um - jedenfalls nach Aussage der SW - den ihr ausweislich des Protokolls angedrohten Zwang zur Aussage am nächsten Tag umzusetzen. Die Prostituierte erzählte, man habe die Leiterin des Frauenhauses angewiesen, die Außentür verschlossen zu halten, damit sie nicht entweichen könne. Außerdem besitze die SW ein Handy und das Frauenhaus solle unbedingt verhindern, dass sie dieses nutze, um ihren Ehemann zu benachrichtigen (was ihr letztlich aber dann doch gelang). Letztendlich gelang der Frau auch die Flucht aus diesem "Gewahrsam".
Als die Frau die eheliche Wohnung erreichte, war sie psychisch völlig verstört. An ein normales Leben war nicht zu denken. Ihr Hausarzt wies sie kurze Zeit später (m.W. als Notfall) in eine psychiatrische Klinik ein, wo sie ein knappes Vierteljahr verbleiben musste, bis ihr wieder ein halbwegs vernünftiges Leben möglich war.
Der von ihr gestellte Strafantrag wurde meiner Erinnerung nach erst gar nicht verfolgt, sondern gleich mangels Anfangsverdachts ad acta gelegt. Obwohl ein Großteil der Vorgänge aktenkundig und sonst erweislich war (wie etwa der Klinikaufenthalt) wurde ihre Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft mit wenigen Worten abgebürstet.
Um hiergegen ein Klageerzwingungsverfahren zu initiieren, von dem man sich im Ergebnis ohnehin nicht viel versprechen darf (schon der geringste Formfehler führt zur Abweisung), fehlten ihr die finanziellen Mittel, so dass das Verhalten der Beamten mit rechtsstaatlicher Billigung keine Konsequenzen hatte.
Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch sämtliche anderen Eingaben der Frau (Dienstaufsichtsbeschwerden pp.) offensichtlich nicht einmal zum Anlass genommen wurden, der Angelegenheit überhaupt nachzugehen.
Es ist also nicht einmal notwendig, in die Ferne zu schweifen, um solche Erlebnisse zu finden. Umso beschämender finde ich, wenn ein solcher Rechtsstaat mit dem Finger auf andere zeigt, um genau solche Vorfälle dort anzuprangern.
Der Unterschied ist meist nur, dass Vorgänge, die im Ausland als Unrecht angeprangert werden, in Deutschland zuvor häufig per "richterlichem Ukas" durchgewunken wurden. Und was in einem Rechtsstaat richterlich genehmigt worden ist, kann qua definitionem kein Unrecht sein. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die sog. Unrechtsstaaten diesem Beispiel folgen, und sich zuvor durch - selbstverständlich unabhängige - Richter Persilscheine ausstellen lassen.
Die USA haben in Guantanamo Bay lediglich eine Baracke für Richter vergessen, mit denen man dort ein Bezirksgericht hätte betreiben können. Hätten sie das nicht versäumt, hätte auch dort alles so schön rechtmäßig sein können. "Guten" Rechtsstaaten, die Erfahrung im Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen haben, wäre das in dieser Form nicht passiert.
Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Frau selbst keine irgendwie geartete Straftat zur Last gelegt worden war, so dass schon die "Verhaftung“ (oder wie immer man das nennen mag) in der Ehewohnung unrechtmäßig erfolgt war.
J.K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1242
- Registriert: 17.03.2007, 15:18
- Wohnort: Umgebung Wien
- Ich bin: Keine Angabe
Für Fälle, wie den von @Josef_K geschilderten, gäbe es internationale Beschwerdemöglichkeiten: Wann hat sich der Vorfall vorgetragen, gibt es dazu irgendwelche (öffentlichen) Belege? Wenn die Frau den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat - oder sie nachweisen kann, dass das Klageerzwingungsverfahren nichts gebracht hätte, weil sie z.B. durch den Vorfall nachweisbar psychisch nicht in der Lage war, das Verfahren zu führen, könnte sie innerhalb von 6 Monaten nach dem letzten Bescheid Beschwerde beim EGMR führen, nach dieser Frist bei Menschenrechtsorganen der Vereinten Nationen. Auch wenn ein Richter in D das Polizeiverhalten unterstützt haben sollte, so kann D verurteilt werden (vgl. den Fall Buck gg D, wo D wegen einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung verurteilt wurde, die aber nach EGMR in Verwaltungsangelegnheiten nicht gerechtfertigt war).
-
- unverzichtbar
- Beiträge: 178
- Registriert: 02.10.2010, 14:48
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Behördenübergriffe: Ein Stück Fleisch o Schwerverbrecher
Der von mir geschilderte Fall ist einige Jahre her, die Fristen sind verstrichen.
Der von Dir vorgeschlagene Weg ist ein guter aber leider sehr problembehafteter. Das Problem von Verfahren vor dem BVerfG und dem EGMR ist die Beachtung der Formalien. Ein kleiner Patzer und das Ding ist erledigt, bevor es angefangen hat.
An den EGMR habe ich mich persönlich noch nicht gewandt - meine Erfahrungen mit dem BVerfG sind aber keine guten. Seit etlichen Jahren muss das BVerfG ablehnende Bescheide oft nicht einmal mehr begründen. Dem eigentlichen Verfahren hat der Gesetzgeber (wie in anderen Gerichtsverfahren zum Teil auch) zu Beginn eine weitere Phase vorangestellt. Das BVerfG muss die Beschwerde zur Entscheidung annehmen. Erst danach dann beginnt das eigentliche Verfahren.
Lehnt das BVerfG die Beschwerde bereits in diesem Stadium ab, bedarf es keiner umfangreichen Begründung. Ein paar warme Worte und die Sache ist erledigt.
Nun bin ich kein Dummer - und dennoch ist meine Beschwerde in einer persönlichen Angelegenheit bereits in diesem Stadium gescheitert, weil das BVerfG das Fehlen eine Anlage monierte. Dass ich darüber persönlich nicht verfügte und dass es mir nicht möglich war, sie innerhalb der Beschwerdefrist zu erlangen, war für das Gericht nicht von Interesse. Ende der Durchsage.
Die Verfassungsbeschwerde eines befreundeten Rechsanwalts wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil bei einem über 100-seitigen Schriftsatz eine einzelne Seite einer Anlage fehlte. Er kann sich das nicht erklären, hatte er doch in Kenntnis dieser Praxis vor dem Versand alles ein halbes Dutzend mal kontrolliert. Auch hier war der Zug abgefahren.
Was ich damit sagen will:
Ohne Anwalt, der Erfahrung in der Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat, ist ein solches Unterfangen in der Regel zum Scheitern verurteilt. Anwälte, die solche mit Erfolg Verfahren führen, haben aber Vergütungssätze, die zwischen 200 und 400 EUR die Stunde liegen. Je nach Umfang der Angelegenheit muss der Madant einen Vorschuss von allermindestens 10.000 EUR auf den Tisch zu legen. Diese Verfahen sind sehr zeitintensiv, so dass es bei diesem Betrag in aller Regel nicht bleiben wird. Für Verfahren vor dem EGMR dürfte im Wesentlichen nichts anderes gelten.
In Fällen wie denen, von denen Du einen benannt hast, frage ich mich manchmal, wie die Beschwerdeführer die Angelegenheit finanziert haben. Etliche von ihnen sind aus eigenen Mitteln dazu ganz sicher nicht fähig.
Und eine Lobby, die sich darum drängt, einer Prostituierten - und das in der Kürze der Zeit - die Angelegenheit zu finanzieren, wartet auch nicht Vor der Tür.
So, ich muss los - den Beitrag werde ich später noch editieren. Bis dahin dürft Ihr Euch über orthografische Fehlleistungen nicht wundern. Bei mir regiert das "Tastensuchsystem". Mal schnell was getippt, geht insoweit meist in die Hose. Aber wer sich bemüht, wird herausfinden können, was gemeint ist.
J.K.
Edit:
So ich hab mal drübergelsen – so schlecht war ich gar nicht (denke ich - Deutsch-Lehrer sind dennoch bitte großzügig).
Beim Posten habe ich immer die Wahl zwischen Pest und Cholera. Unterwegs habe ich auf dem kleinen Bildschirm keinen Überblick und am PC will der Browser beim Erstellen von Beiträgen nicht richtig. Na ja, mit letzterem habe ich mich irgendwie arrangiert.
Der von Dir vorgeschlagene Weg ist ein guter aber leider sehr problembehafteter. Das Problem von Verfahren vor dem BVerfG und dem EGMR ist die Beachtung der Formalien. Ein kleiner Patzer und das Ding ist erledigt, bevor es angefangen hat.
An den EGMR habe ich mich persönlich noch nicht gewandt - meine Erfahrungen mit dem BVerfG sind aber keine guten. Seit etlichen Jahren muss das BVerfG ablehnende Bescheide oft nicht einmal mehr begründen. Dem eigentlichen Verfahren hat der Gesetzgeber (wie in anderen Gerichtsverfahren zum Teil auch) zu Beginn eine weitere Phase vorangestellt. Das BVerfG muss die Beschwerde zur Entscheidung annehmen. Erst danach dann beginnt das eigentliche Verfahren.
Lehnt das BVerfG die Beschwerde bereits in diesem Stadium ab, bedarf es keiner umfangreichen Begründung. Ein paar warme Worte und die Sache ist erledigt.
Nun bin ich kein Dummer - und dennoch ist meine Beschwerde in einer persönlichen Angelegenheit bereits in diesem Stadium gescheitert, weil das BVerfG das Fehlen eine Anlage monierte. Dass ich darüber persönlich nicht verfügte und dass es mir nicht möglich war, sie innerhalb der Beschwerdefrist zu erlangen, war für das Gericht nicht von Interesse. Ende der Durchsage.
Die Verfassungsbeschwerde eines befreundeten Rechsanwalts wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil bei einem über 100-seitigen Schriftsatz eine einzelne Seite einer Anlage fehlte. Er kann sich das nicht erklären, hatte er doch in Kenntnis dieser Praxis vor dem Versand alles ein halbes Dutzend mal kontrolliert. Auch hier war der Zug abgefahren.
Was ich damit sagen will:
Ohne Anwalt, der Erfahrung in der Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat, ist ein solches Unterfangen in der Regel zum Scheitern verurteilt. Anwälte, die solche mit Erfolg Verfahren führen, haben aber Vergütungssätze, die zwischen 200 und 400 EUR die Stunde liegen. Je nach Umfang der Angelegenheit muss der Madant einen Vorschuss von allermindestens 10.000 EUR auf den Tisch zu legen. Diese Verfahen sind sehr zeitintensiv, so dass es bei diesem Betrag in aller Regel nicht bleiben wird. Für Verfahren vor dem EGMR dürfte im Wesentlichen nichts anderes gelten.
In Fällen wie denen, von denen Du einen benannt hast, frage ich mich manchmal, wie die Beschwerdeführer die Angelegenheit finanziert haben. Etliche von ihnen sind aus eigenen Mitteln dazu ganz sicher nicht fähig.
Und eine Lobby, die sich darum drängt, einer Prostituierten - und das in der Kürze der Zeit - die Angelegenheit zu finanzieren, wartet auch nicht Vor der Tür.
So, ich muss los - den Beitrag werde ich später noch editieren. Bis dahin dürft Ihr Euch über orthografische Fehlleistungen nicht wundern. Bei mir regiert das "Tastensuchsystem". Mal schnell was getippt, geht insoweit meist in die Hose. Aber wer sich bemüht, wird herausfinden können, was gemeint ist.
J.K.
Edit:
So ich hab mal drübergelsen – so schlecht war ich gar nicht (denke ich - Deutsch-Lehrer sind dennoch bitte großzügig).

Beim Posten habe ich immer die Wahl zwischen Pest und Cholera. Unterwegs habe ich auf dem kleinen Bildschirm keinen Überblick und am PC will der Browser beim Erstellen von Beiträgen nicht richtig. Na ja, mit letzterem habe ich mich irgendwie arrangiert.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)