Hallo Serena und Vicky,
serenaundvicky hat geschrieben:Nun fragen wir uns aber, wo man das Gewerbe wie anmeldet, wenn man das nur ab und an nebenbei macht?
Wenn Ihr als SW arbeiten möchtet, benötigt Ihr keine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein), sondern nur eine Steuernummer.
Alternativ zur Steuernummer wird das Düsseldorfer Verfahren angeboten.Dabei handelt es sich um eine Tages-Pauschalsteuer, von der ich persönlich jedoch dt. SW eher abraten würde, zumal dabei meines Wissens nicht die Möglichkeit gegeben ist, steuerlich etwas abzusetzen.
serenaundvicky hat geschrieben:An wen kann man sich da wenden?
Eine Steuernummer könnt Ihr bei Eurem Finanzamt beantragen.In vielen Städten ist dies auch telefonisch möglich, so dass Ihr die Nummer zugeschickt bekommt.
Ihr bekommt dann erst mal ein Formular (glaube 6 Seiten) zugeschickt, das Ihr ausfüllen und wieder retour schicken müsst.Daraufhin wird Euch per Post die Steuernummer zugeschickt.Die Wartezeit beträgt ca. 2-4 Wochen.
serenaundvicky hat geschrieben:Muss man sich als "Hobbyhure" irgendwo als Freiberufler anmelden?
In Deutschland muss man grundsätzlich jedes Einkommen, gleich woher es rührt, anmelden und versteuern.
serenaundvicky hat geschrieben:Und wie wird dann Steuer veranschlagt?
Nach einem Jahr machst Du Deine Steuererklärung (Kleinunternehmerin nach §19, wenn Du im ersten Jahr ein Einkommen nicht über 17.500 Euro erwartest), schickst sie ans Finanzamt und erwartest dann Deinen Steuerbescheid.
Wenn Du weniger als knapp 8000 Euro (genauen Betrag müsste ich noch mal nachschauen) in einem Jahr verdient hast, bist Du für das entsprechende Jahr steuerbefreit.
serenaundvicky hat geschrieben:Ich meine, es ist doch schwer nachzuweisen, wie oft man wann und wo gearbeitet und was man eingenommen hat, oder?
Das mußt Du nachweisen, in dem Du regelmässig ein Kassenbuch führst.Dazu verpflichtest Du Dich beim Beantragen Deiner Steuernummer.Das Kassenbuch, in dem Du Deine Einnahmen und Ausgaben aufführst, mußt Du auf Verlangen der Steuerfahndung stets vorzeigen können.
serenaundvicky hat geschrieben:(Apropos: woran erkennt man die eigentlich? So ne Marke ist doch sicher auch zu fälschen, und ich möchte kaum einem, bei dem ich mir nicht 100% sicher bin, dass er auch vom Amt kommt, meine Papiere zeigen....)
In der Regel weist sich Dir die Steuerfahndung entsprechend aus, wenn Sie kommt und Du die Herren (oder Damen) noch nicht kennst
Wenn Du Dir unsicher bist, rufst Du einfach kurz bei der Steuerfahndungsstelle an und fragst nach.
serenaundvicky hat geschrieben:das andere ist, dass meine Freundin auf Hartz IV ist und wir da auch nicht wissen, wie man da irgendwas nachweisen soll, wenn man das per Anzeige in der Tageszeitung macht....
Wenn Deine Freundin HartzIV bezieht, darf sie dennoch einen bestimmten Betrag hinzuverdienen.Wie hoch der genau ist, hängt mit ihren anderen wirtschaftlichen Umständen und HartzIV-Bezügen zusammen.Da würde ich mich mal, evtl. anonym bei der Arge erkundigen.
Ansonsten schmöker' doch hier auch einfach mal im Steuerforum
