ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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Strafrecht und die männliche Hierarchie
Gaby Temme, Christine Künzel (Hg.):
Hat Strafrecht ein Geschlecht?
Zur Deutung und Bedeutung der Kategorie Geschlecht in strafrechtlichen Diskursen vom 18. Jahrhundert bis heute
Buchinfo mit Leseprobe-PDF
http://www.transcript-verlag.de/ts1384/ts1384.php
Hat Strafrecht ein Geschlecht?
Zur Deutung und Bedeutung der Kategorie Geschlecht in strafrechtlichen Diskursen vom 18. Jahrhundert bis heute
Buchinfo mit Leseprobe-PDF
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Buch
Claudia Vorheyer:
Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem
Eine qualitative Untersuchung über den beruflichen Habitus
Buchinfo mit Leseprobe-PDF
http://www.transcript-verlag.de/ts1412/ts1412.php
Siehe auch diese Studien von BKA und co.:
viewtopic.php?p=86969#86969
Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem
Eine qualitative Untersuchung über den beruflichen Habitus
Buchinfo mit Leseprobe-PDF
http://www.transcript-verlag.de/ts1412/ts1412.php
Siehe auch diese Studien von BKA und co.:
viewtopic.php?p=86969#86969
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Ausweitung unserers Rechtssystems?
Deutscher Gesetzes-Export nach Rumänien geplant:
viewtopic.php?p=87017#87017
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Strafrechtl. Wettbewerbsverzerrung
Strafgesetzbuch
(26. Abschnitt - Straftaten gegen den Wettbewerb):
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (gemeint ist nichtsexueller Verkehr;-)
http://dejure.org/gesetze/StGB/299.html
Bsp.:
Kopfgeld auf Freier vom Bordel an Taxifahrer:
viewtopic.php?p=87507#87507 (München)
Vgl.: Schutzgelderpressung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgeld ... Strafrecht
(vgl. Judenregal/Schutzjuden, Kontrollprostituierte, Mafia...)
Strafgesetzbuch
30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 - 358)
Vorteilsannahme
§ 331 Vorteilsannahme [im Amt]
http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsannahme
Vorteilsgewährung [im Amt]
§ 333 Vorteilsgewährung
http://dejure.org/gesetze/StGB/333.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsgew%C3%A4hrung
§ 332 Bestechlichkeit [im Amt]
http://dejure.org/gesetze/StGB/332.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechlichkeit
§ 334 Bestechung [von Amtspersonen]
http://dejure.org/gesetze/StGB/334.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechung
Bsp.:
Stripbarbetreiber aus Nürnberg besticht Behörden
viewtopic.php?p=87513#87513
Korruptions Watch:
www.transparency.de
www.transparency.org
http://de.wikipedia.org/wiki/Transparency_International
.
(26. Abschnitt - Straftaten gegen den Wettbewerb):
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (gemeint ist nichtsexueller Verkehr;-)
http://dejure.org/gesetze/StGB/299.html
Bsp.:
Kopfgeld auf Freier vom Bordel an Taxifahrer:
viewtopic.php?p=87507#87507 (München)
Vgl.: Schutzgelderpressung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgeld ... Strafrecht
(vgl. Judenregal/Schutzjuden, Kontrollprostituierte, Mafia...)
Strafgesetzbuch
30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 - 358)
Vorteilsannahme
§ 331 Vorteilsannahme [im Amt]
http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsannahme
Vorteilsgewährung [im Amt]
§ 333 Vorteilsgewährung
http://dejure.org/gesetze/StGB/333.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsgew%C3%A4hrung
§ 332 Bestechlichkeit [im Amt]
http://dejure.org/gesetze/StGB/332.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechlichkeit
§ 334 Bestechung [von Amtspersonen]
http://dejure.org/gesetze/StGB/334.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechung
Bsp.:
Stripbarbetreiber aus Nürnberg besticht Behörden
viewtopic.php?p=87513#87513
Korruptions Watch:
www.transparency.de
www.transparency.org
http://de.wikipedia.org/wiki/Transparency_International
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Ist aber interessant:
In Baden-Württemberg darf ein Dienstfahrzeug für Minister maximal 38.700 EUR kosten. Die Hersteller BMW und Daimler gewähren mindestens 50 % Rabatt (Stuttgarter Zeitung)
Das ist KEINE Vorteilsnahme, obwohl der Landtagspräsident dem Daimler-Vertreter ne ganze Liste mit Sonderausstattung für sein Dienstfahrzeug vorlegte?
In Baden-Württemberg darf ein Dienstfahrzeug für Minister maximal 38.700 EUR kosten. Die Hersteller BMW und Daimler gewähren mindestens 50 % Rabatt (Stuttgarter Zeitung)
Das ist KEINE Vorteilsnahme, obwohl der Landtagspräsident dem Daimler-Vertreter ne ganze Liste mit Sonderausstattung für sein Dienstfahrzeug vorlegte?
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Abgeordnete genießen Immunität. Was ja auch Sinn macht, wer sollte das Land denn regieren, wenn das ganze Parlament inhaftiert ist? Nur bleibt mir unverständlich, auf welcher Grundlage Regierungen gegen das organisierte Verbrechen argumentierenehemaliger_User hat geschrieben:Das ist KEINE Vorteilsnahme, obwohl der Landtagspräsident dem Daimler-Vertreter ne ganze Liste mit Sonderausstattung für sein Dienstfahrzeug vorlegte?

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
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Auf der selben Grundlage mit der sie auch gegen andere Systeme (Staat, Religion, Lebensführung) argumentieren: Macht.Aoife hat geschrieben:Abgeordnete genießen Immunität. Was ja auch Sinn macht, wer sollte das Land denn regieren, wenn das ganze Parlament inhaftiert ist? Nur bleibt mir unverständlich, auf welcher Grundlage Regierungen gegen das organisierte Verbrechen argumentierenehemaliger_User hat geschrieben:Das ist KEINE Vorteilsnahme, obwohl der Landtagspräsident dem Daimler-Vertreter ne ganze Liste mit Sonderausstattung für sein Dienstfahrzeug vorlegte?![]()
Liebe Grüße, Aoife
Wenn Menschen innerhalb deines System ein eigenes System aufbauen, dass du weder kontrollieren, noch ausbeuten oder zerstören kannst, dass wertest du das als Angriff. Besonders schlimm ist es, wenn sie deine Mittel dazu benutzen: die Drohnung Widersachern das Leben zu zerstören, Nachrichtendienste, Überwachung.
Andererseits sind die heutigen OK-Strukturen auch nichts Neues: in der Kaiserzeit nannte man sie Ringbanden und sie funktionierten nach den selben Systemen, wie heute. Nur durch einen "echten" Krieg (mit Mobilmachung usw) sah sich der Staat gezwungen die Samthandschuhe (und die Unschuldsvermutung und die Rechtstaatlickeit) auszuziehen und diese Systeme effektiv zu bekämpfen.
Natürlich könnte man in einer aufgeklärten Welt auch einfach nur akzeptieren, dass die Menschen ambivalent sind, sich gern zudröhnen und anderes.. und nicht unbedingt ewig leben wollen und das in der Verfassung und Rechtssprechung realisieren und legalisieren, also neue Freiheiten im Tausch gegen neue Hoheitsrechte schaffen. Aber wer will das schon, hat ja auch bisher gut geklappt: die Seele eines Bürgers eines kommunistischen Staates oder Spartas gab es nie für ein Butterbrot (= westliches Kulturgut, wie Jeans), das 3. Reich gibts immernoch (obwohl sie 80 % der Bevölkerung ausgegrenzt hatten, Frauen, Linkshänder, Homosexuelle, Juden, Roma, Sinti, Slawen, Behinderte), der patriot act wird auch in den USA immer noch bejubelt, das CCTV löst in Großbrittanien alle Probleme (außer an den Orten wos keine Kamera gibt, dafür ist es da "konzentriert"), China ist der Hort neuer Investitionen, weil sich die Bürger und Mitarbeiter trauen auch mit neuen Ideen baden zu gehen und in der Bundesrepublik wünscht man sich nichts sehnlicher als die Bundeswehr im Innern.
(Vorsicht, enthält Polemik und Sarkasmus.)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
In meinen Augen wird noch viel Zeit vergehen müssen, bis das ProstG und hoffentlich weitergehende Regelungen die Prostitution zu einem Teil der "Normalität" werden lassen.
Knapp 35 Jahre (wenn ich das richtig gerechnet habe) hat es gebraucht zwischen der Legalisierung homoerotischer "Beziehungen" und dem ersten schwulen Bundesminister (oder einem der sich dazu bekennt). Und auch nach diesen 35 Jahren sind wir von einer vollen Integration (also einem Zeitpunkt, zu dem dieses "Merkmal" niemand mehr für irgendwie erwähnenswert hält) noch ein Stück entfernt.
Wer nun diese Rechenaufgabe auf das ProstG überträgt, kann erahnen, welchen steinigen Weg die vom ProstG "beregelten" Werktätigen noch vor sich haben. Die jetzige Generation der SW wird diesen Zeitpunkt im aktiven Dienst wohl nicht mehr erleben - so bedauernswert das auch sein mag.
Ansonsten ist es für mich sehr interssant, mich durchs Forum zu klicken. Anscheinend ist die Gesellschaft von einer Akzeptanz dieser beruflichen Tätigkeit doch noch viel weiter entfernt, als ich angenommen hatte ... anlässlich des täglich zur Mittagszeit von privaten TV-Sendern ausgestrahlten "Schmuddelfunks" war ich davon ausgegangen, dass die Gesellschaft weitaus abgeklärter mit diesem Thema umgeht. Denn das, was jeweils am frühen Nachmittag zu sehen ist, halte ich moralisch, sittlich und sonstwie für wesentlich bedenklicher und darf dennoch von Kindern konsumiert werden. Ich habe zwar nicht oft Gelegenheit, in diese Sendungen reinzusehen ... wenn ich es dennoch mache, läuft mir ein kalter Schauer den Rücken herunter.
Josef K.
Knapp 35 Jahre (wenn ich das richtig gerechnet habe) hat es gebraucht zwischen der Legalisierung homoerotischer "Beziehungen" und dem ersten schwulen Bundesminister (oder einem der sich dazu bekennt). Und auch nach diesen 35 Jahren sind wir von einer vollen Integration (also einem Zeitpunkt, zu dem dieses "Merkmal" niemand mehr für irgendwie erwähnenswert hält) noch ein Stück entfernt.
Wer nun diese Rechenaufgabe auf das ProstG überträgt, kann erahnen, welchen steinigen Weg die vom ProstG "beregelten" Werktätigen noch vor sich haben. Die jetzige Generation der SW wird diesen Zeitpunkt im aktiven Dienst wohl nicht mehr erleben - so bedauernswert das auch sein mag.
Ansonsten ist es für mich sehr interssant, mich durchs Forum zu klicken. Anscheinend ist die Gesellschaft von einer Akzeptanz dieser beruflichen Tätigkeit doch noch viel weiter entfernt, als ich angenommen hatte ... anlässlich des täglich zur Mittagszeit von privaten TV-Sendern ausgestrahlten "Schmuddelfunks" war ich davon ausgegangen, dass die Gesellschaft weitaus abgeklärter mit diesem Thema umgeht. Denn das, was jeweils am frühen Nachmittag zu sehen ist, halte ich moralisch, sittlich und sonstwie für wesentlich bedenklicher und darf dennoch von Kindern konsumiert werden. Ich habe zwar nicht oft Gelegenheit, in diese Sendungen reinzusehen ... wenn ich es dennoch mache, läuft mir ein kalter Schauer den Rücken herunter.

Josef K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
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Sittengesetz und Recht
Scheint ein deutscher Schlüssel-Paragraph zum Thema zu sein:
Körper: die guten Sitten der Gesellschaft vs. freie Selbstbestimmung
den du hier bzgl. BDSM herausgesucht hast:
Das scheint ein Entmündigungs-§ zu sein, wenn man den Wertewandel und veränderte Selbstbestimmungsmöglichkeiten in Betracht zieht.
Es hängt somit davon ab, wie menschliches Verhalten (ungeschützter Geschlechtsverkehr, BDSM, Prostitution, Prostitutionsorganisation/Zuhälterei) MORALISCH bewertet werden (vgl. die fundamentalistische Position: "Prostitution ist Vergewaltigung" daraus folgt dann: Einwilligung unwirksam).
Beispiele:
Vor Gericht galten Sexworker lange Zeit nicht als Opfer von Vergewaltigung durch gewaltsame Freier, weil sie ja Sex gegen Geld grundsätzlich zugesagt hatten (Prostituierte können nicht vergewaltigt werden oder zynisch: sie sind es selbst schuld):
viewtopic.php?p=25947#25947
viewtopic.php?p=70990#70990
Die Entschuldigung des Partners/Geschäftspartners/Zuhälters vor Gericht, die Sexarbeiterin habe eingewilligt, wurde zurückgewiesen (Urteil Straßenstrich LG Berlin zu § 181StGB):
viewtopic.php?p=80687#80687 (s.o. Seite 10)
Analoges gilt für Fälle von Reisebegleitung/Schleusung/Fluchthilfe/Menschenhandel (Palermo Protocol von 2000 und EU Warschau Konvention 2005: the consent of the victim is shall be irrelevant):
viewtopic.php?p=29294#29294
Es galt bis zum ProstG von 2002 auch für den Vertrag zwischen Sexworker und Kunde.
D.h. die dem kodifizierten Gesetz zugrundeliegende Moral zeitigt Durchgriffswirkung.
Fachbroschüren:
"Sexwork and the Law"
viewtopic.php?p=85804#85804
Sex work and human rights
Who stole the tarts? [die Torten, die Nutten]
viewtopic.php?p=66379#66379
.
Körper: die guten Sitten der Gesellschaft vs. freie Selbstbestimmung
den du hier bzgl. BDSM herausgesucht hast:
- § 228 Einwilligung StGB
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html
Das scheint ein Entmündigungs-§ zu sein, wenn man den Wertewandel und veränderte Selbstbestimmungsmöglichkeiten in Betracht zieht.
Es hängt somit davon ab, wie menschliches Verhalten (ungeschützter Geschlechtsverkehr, BDSM, Prostitution, Prostitutionsorganisation/Zuhälterei) MORALISCH bewertet werden (vgl. die fundamentalistische Position: "Prostitution ist Vergewaltigung" daraus folgt dann: Einwilligung unwirksam).
Beispiele:
Vor Gericht galten Sexworker lange Zeit nicht als Opfer von Vergewaltigung durch gewaltsame Freier, weil sie ja Sex gegen Geld grundsätzlich zugesagt hatten (Prostituierte können nicht vergewaltigt werden oder zynisch: sie sind es selbst schuld):
viewtopic.php?p=25947#25947
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Die Entschuldigung des Partners/Geschäftspartners/Zuhälters vor Gericht, die Sexarbeiterin habe eingewilligt, wurde zurückgewiesen (Urteil Straßenstrich LG Berlin zu § 181StGB):
viewtopic.php?p=80687#80687 (s.o. Seite 10)
Analoges gilt für Fälle von Reisebegleitung/Schleusung/Fluchthilfe/Menschenhandel (Palermo Protocol von 2000 und EU Warschau Konvention 2005: the consent of the victim is shall be irrelevant):
viewtopic.php?p=29294#29294
Es galt bis zum ProstG von 2002 auch für den Vertrag zwischen Sexworker und Kunde.
D.h. die dem kodifizierten Gesetz zugrundeliegende Moral zeitigt Durchgriffswirkung.
Fachbroschüren:
"Sexwork and the Law"
viewtopic.php?p=85804#85804
Sex work and human rights
Who stole the tarts? [die Torten, die Nutten]
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Islamismus?
Die Scharia wird auch in Deutschland von Deutschen Gerichten angewendet.
Führende Rechtsexperten widersprechen der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angelika Merkel (CDU)
Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln:
Bsp.:
- Polygamie (Unterhalt für Nebenfrauen, Sozialleistungen, Familiennachzug)
- Morgengabe (nach Scheidung 600 Goldmünzen, an Schwiegertochter 30.000 Euro)
Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei "Ausdruck der Globalisierung", sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, "wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches."
...
während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.
Zwangsehen und Steinigungen [von Sexworkern] sind deshalb verboten.
http://derstandard.at/1285200445440/Ger ... Scharia-an
Verbreitungsgebiet der Scharia (gelb):

Scharia in England:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/115931
http://www.bayernkurier.de/index.php?op ... Itemid=228
.
Führende Rechtsexperten widersprechen der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angelika Merkel (CDU)
Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln:
Bsp.:
- Polygamie (Unterhalt für Nebenfrauen, Sozialleistungen, Familiennachzug)
- Morgengabe (nach Scheidung 600 Goldmünzen, an Schwiegertochter 30.000 Euro)
Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei "Ausdruck der Globalisierung", sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, "wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches."
...
während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.
Zwangsehen und Steinigungen [von Sexworkern] sind deshalb verboten.
http://derstandard.at/1285200445440/Ger ... Scharia-an
Verbreitungsgebiet der Scharia (gelb):

Scharia in England:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/115931
http://www.bayernkurier.de/index.php?op ... Itemid=228
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Re: Islamismus?

Was spricht gegen Polygamie?Marc of Frankfurt hat geschrieben:Die Scharia wird auch in Deutschland von Deutschen Gerichten angewendet.
Führende Rechtsexperten widersprechen der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angelika Merkel (CDU)
Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln:
Bsp.:
- Polygamie (Unterhalt für Nebenfrauen, Sozialleistungen, Familiennachzug)
- Morgengabe (nach Scheidung 600 Goldmünzen, an Schwiegertochter 30.000 Euro)
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Wenn das in abendländischen Gesetzen verboten ist, muss das doch nicht unbedingt was schlechtes sein. Ich sehe mich jedenfalls nicht in der Lage, ein Rechtssystem zu verurteilen, nur weil das dort anders gesehen wird.
Und die an die Schwiegertochter im Falle einer Scheidung zu zahlenden 30.000 EUR:
Ist das nun zu viel oder zu wenig?
Für manchen geschiedenen Ehemann dürfte das in Deutschland zwar "Schnäppchencharakter" haben - andere geschiedene Ehefrauen wären aber auch in Deutschland froh, wenn ihnen ein solcher Betrag nach der Trennung zur Verfügung stünde. Sogar ein Unterhaltstitel über höhere Beträge kann sich als völlig wertlos erweisen.
Diese beiden Beispiele als "Anwendung der Scharia in Deutschland" anzuführen halte ich für verfehlt und irreführend. Denn die Scharia machen ganz andere Vorschriften mit Verbrechenswert aus. Und die werden in Deutschland ganz sicher nicht angewandt.
Auch mit meinem Vater bin ich in einen Disput geraten. Die derzeit allgemein geführte Diskussion halte ich für unsachlich und hat nicht das geringste damit zu tun, was der Bundespräsident zum Ausdruck bringen wollte.
Allerdings muss ich gestehen, dass ich den neuen Präsidenten für noch „fettnäpfchengefährderter“ ansehe als den alten. Mit dieser Wahl hat sich Deutschland keinen Gefallen getan. Aber jetzt jede als missverständlich auslegbare Äußerung zum Anlass einer Debatte zu nehmen, halte ich für noch unklüger als die Wahl selbst.
Hier rate ich zur Toleranz gegenüber Amtsträgern und anderen Gesellschaftlichen Schichten, deren Angehörige sich ganz sicher nicht alle pauschal mit sämtlichen Gräueln der Scharia identifizieren.
J.K.
Erg.:
Und wenn ich einen Stuttgarter Polizeipräsidenten sinngemäß sagen höre, nach deutschem Recht sei ein Demonstrant schon allein deshalb selbst schuld daran, dass ihm die Polizei die Augen weggeschossen haben, weil er trotz Ankündigung polizeilicher Gewaltanwendung nicht zu Hause geblieben sei, weiß ich nicht, inwieweit diese Rechtsanwendung den Regelungen der Scharia in irgend etwas nachsteht!
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, kann ich dem dann nur noch entgegnen (natürlich im übertragenen Sinne gemeint).
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
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Zur Straf-Gesetzgebungs-Politik
Schaufenstergesetze und Symbolische Politik
Politiker benutzen Gesetze, die zu erstellen nichts kostet, um sich zu profilieren, Handlungsstärke zu signalisieren (Potenzgehabe), Volksnähe zu zeigen (Wählerwerbung)...
Aber mit dem Versprechen per Gesetz schwierige langfristig entstandene Probleme einfach und schnell lösen zu können, ist bereits eine Wählertäuschung sagt Prof. Ulrich Karpen, Verfassungsrechtler.
Beispiele für Schaufenstergesetze:
- Prostitutionsgesetz (ProstG) von der rot-grünen Koalitionsregierung 2002.
Fakten 2010: Keine festangestellten sozialversicherungspflichtigen Sexworkerarbeitsverhältnisse sind entstanden und es gab nur wenige Verbesserungen für die Sexarbeiter ... (aber auch keine der unterstellten Verschlechterungen;-).
[nicht genannt im unten zitierten TV-Beitrag, aber so charakterisiert und kritisiert von Prof. Kavemann und Dona Carmen e.V. siehe dort.]
- Gesetz Voratsdatenspeicherung fordert jetzt Bundesinnenminister de Maizere (CDU) gegen angebliche Schutzlücke gemäß dubioser BKA Straftatenliste.
Prof. Thomas Hoeren kritisiert diese Liste als rein hypothetisch.
- Online-Durchsuchung gegen Terror im Internet (Bundestrojaner) präsentierte Wolfgang Scheuble (CDU) als Bundesinnenminister 2007.
Fakten 2010: Es fand nie auch nur eine einzige Durchsuchung statt und nichtmal einen Antrag auf Durchsuchung wurde gestellt.
- Graffiti-Bekämpfungsgesetz gegen Sprayer die mit Hubschrauber und Wärmebildkamera seinerzeit von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gejagd wurden ab 2005.
Fakten 2010: Zahl der Staftaten ging in die höhe.
- Internetsperren-Gesetz gegen Kinderpornographie per davorgestelltem STOPP-Schild eingeführt von Ursula von der Leyen (CDU) Bundesfamilienministerin 2009.
Fakten 2010: Solche Gesetzessperren und Zensurinfrastruktur, wo pädokriminelle Inhalte gar nicht abgeschaltet werden, können sogar Kinder schon umgehen und sind also wirkungslos.
Christian Bahls, Verein der Mißbrauchsopfer, da werden Opfer von der Politik instrumentalisiert und quasi nocheinmal mißbraucht.
Gesetz wurde von der neuen Regierung nach der Wahl auch sofort wieder gestoppt.
Scheuble räumte später wörtlich ein: "Das Gesetz zum Schutz der Kinderpornographie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen."
Quelle:
ARD Panorama 14.10.2010:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... ze101.html
Video 8 Minuten, Bericht S. Mayer e.a.:
http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama575.html
.
Politiker benutzen Gesetze, die zu erstellen nichts kostet, um sich zu profilieren, Handlungsstärke zu signalisieren (Potenzgehabe), Volksnähe zu zeigen (Wählerwerbung)...
Aber mit dem Versprechen per Gesetz schwierige langfristig entstandene Probleme einfach und schnell lösen zu können, ist bereits eine Wählertäuschung sagt Prof. Ulrich Karpen, Verfassungsrechtler.
Beispiele für Schaufenstergesetze:
- Prostitutionsgesetz (ProstG) von der rot-grünen Koalitionsregierung 2002.
Fakten 2010: Keine festangestellten sozialversicherungspflichtigen Sexworkerarbeitsverhältnisse sind entstanden und es gab nur wenige Verbesserungen für die Sexarbeiter ... (aber auch keine der unterstellten Verschlechterungen;-).
[nicht genannt im unten zitierten TV-Beitrag, aber so charakterisiert und kritisiert von Prof. Kavemann und Dona Carmen e.V. siehe dort.]
- Gesetz Voratsdatenspeicherung fordert jetzt Bundesinnenminister de Maizere (CDU) gegen angebliche Schutzlücke gemäß dubioser BKA Straftatenliste.
Prof. Thomas Hoeren kritisiert diese Liste als rein hypothetisch.
- Online-Durchsuchung gegen Terror im Internet (Bundestrojaner) präsentierte Wolfgang Scheuble (CDU) als Bundesinnenminister 2007.
Fakten 2010: Es fand nie auch nur eine einzige Durchsuchung statt und nichtmal einen Antrag auf Durchsuchung wurde gestellt.
- Graffiti-Bekämpfungsgesetz gegen Sprayer die mit Hubschrauber und Wärmebildkamera seinerzeit von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gejagd wurden ab 2005.
Fakten 2010: Zahl der Staftaten ging in die höhe.
- Internetsperren-Gesetz gegen Kinderpornographie per davorgestelltem STOPP-Schild eingeführt von Ursula von der Leyen (CDU) Bundesfamilienministerin 2009.
Fakten 2010: Solche Gesetzessperren und Zensurinfrastruktur, wo pädokriminelle Inhalte gar nicht abgeschaltet werden, können sogar Kinder schon umgehen und sind also wirkungslos.
Christian Bahls, Verein der Mißbrauchsopfer, da werden Opfer von der Politik instrumentalisiert und quasi nocheinmal mißbraucht.
Gesetz wurde von der neuen Regierung nach der Wahl auch sofort wieder gestoppt.
Scheuble räumte später wörtlich ein: "Das Gesetz zum Schutz der Kinderpornographie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen."
Quelle:
ARD Panorama 14.10.2010:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... ze101.html
Video 8 Minuten, Bericht S. Mayer e.a.:
http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama575.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Das ProstG ist in meinen Augen alles andere als ein Schaufenstergesetz.
Wesentlichste Intention dieses Gesetzes war es, der Prostitution das Stigma der Sittenwidrigkeit zu nehmen. Wer bestreitet, das dem so ist, verkennt, dass die Gesetzesbegründung Teil des Gesetzes ist und bei der Auslegung des Willens des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist.
Wer den Erfolg des Gesetzes als "nicht messbar" bezeichnet, verkennt die Ausstrahlung des ProstG, die sich aus der Einheitlichkeit der Rechtsordnung ergibt. Insbesondere das VG Berlin ist darum bemüht, das immer wieder festzustellen. Auswirkungen im Baurecht sind mittelbare Auswirkungen des ProstG.
Weiterhin wird die immense Bedeutung der Änderung des §180a StGB verkannt. Dieser Paragraf wurde von Polizei und Justiz massiv missbraucht, nach Gutsherrenart Personen zu verurteilen, die man "auf dem Kieker" hatte. War erwiesen, dass sich nicht gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der SW verstoßen hatten und somit "sauber" waren, hat man sie halt wegen Förderung der Prostitution verurteilt. Ein unsägliches Vorgehen, dass sehr an den Umgang mit Prostituierten und ihre Lebensgefährten zur Zeit des Faschismus erinnert. Das damalige Verhalten der Richter gegenüber dieser Gesellschaftsschicht und anderen verfolgten Gruppen wurde nach Kriegsende durch die Bundesdeutsche Justiz stets als rechtmäßig beurteilt, weil selbst das noch durch die Richterliche Unabhängigkeit gedeckt werde. War ein Richter überzeugtes Mitglied der NSDAP, hätte seine "Gewissensentscheidung" logischerweise kaum anders ausfallen können, so der BGH. Also alles Bestens.
Im Jahre 1956 hatte der BGH festgestellt, das "Zigeuner" nicht als ethnische Minderheit, sondern als Asoziale verfolgt wurden - mit daraus resultierenden Folgen. Eine herrliche Sichtweise, passend für die Situation der Prostituierten.
Die unsäglichen Entscheidungen des Volksgerichtshofs konnte man wegen des Widerstands aus Reihen der Bundesdeutschen Justiz erst aufheben, nachdem man dem VGH "per Taschenspielertrick" die Eigenschaft als Gericht entzogen hatte. Also waren die Mitarbeiter keine Richter und konnten das Richterprivileg daher nicht in Anspruch nehmen. In meinen Augen ein Armutszeugnis.
In Sachen Förderung der Prostitution musste der Gesetzgeber hier die "Notbremse" ziehen, um dem Treiben von Polizei und Justiz hier Einhalt zu gebieten.
Diese Aufzählung lässt sich fortsetzten.
Die Schaufensterdebatte wird allein von denen angeheizt, die dieses Gesetz wieder beseitigen wollen. Frei nach dem Motto, dass man das, was ohnehin nichts nützt, auch wieder aufheben kann.
ICH MAHNE HIER ZUR WACHSAMKEIT.
Solche unterschwelligen Diskussionen wie um die mangelhaften Auswirkungen des ProstG werden von politischen Schlitzohren gezielt in die Welt gesetzt in der Hoffnung, dass Presse und Co. ihre Argumentation mangels besseren Wissens schon verbreiten werden.
Auf politischer Ebene gibt es in aller Regel keine gut gemeinten Aussagen ohne Hintergedanken. Bezweckt wird meist das Gegenteil - Betroffene werden kalt abgeduscht, ohne dass sie überhaupt bemerken, nass geworden zu sein.
J.K.
Wesentlichste Intention dieses Gesetzes war es, der Prostitution das Stigma der Sittenwidrigkeit zu nehmen. Wer bestreitet, das dem so ist, verkennt, dass die Gesetzesbegründung Teil des Gesetzes ist und bei der Auslegung des Willens des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist.
Wer den Erfolg des Gesetzes als "nicht messbar" bezeichnet, verkennt die Ausstrahlung des ProstG, die sich aus der Einheitlichkeit der Rechtsordnung ergibt. Insbesondere das VG Berlin ist darum bemüht, das immer wieder festzustellen. Auswirkungen im Baurecht sind mittelbare Auswirkungen des ProstG.
Weiterhin wird die immense Bedeutung der Änderung des §180a StGB verkannt. Dieser Paragraf wurde von Polizei und Justiz massiv missbraucht, nach Gutsherrenart Personen zu verurteilen, die man "auf dem Kieker" hatte. War erwiesen, dass sich nicht gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der SW verstoßen hatten und somit "sauber" waren, hat man sie halt wegen Förderung der Prostitution verurteilt. Ein unsägliches Vorgehen, dass sehr an den Umgang mit Prostituierten und ihre Lebensgefährten zur Zeit des Faschismus erinnert. Das damalige Verhalten der Richter gegenüber dieser Gesellschaftsschicht und anderen verfolgten Gruppen wurde nach Kriegsende durch die Bundesdeutsche Justiz stets als rechtmäßig beurteilt, weil selbst das noch durch die Richterliche Unabhängigkeit gedeckt werde. War ein Richter überzeugtes Mitglied der NSDAP, hätte seine "Gewissensentscheidung" logischerweise kaum anders ausfallen können, so der BGH. Also alles Bestens.
Im Jahre 1956 hatte der BGH festgestellt, das "Zigeuner" nicht als ethnische Minderheit, sondern als Asoziale verfolgt wurden - mit daraus resultierenden Folgen. Eine herrliche Sichtweise, passend für die Situation der Prostituierten.
Die unsäglichen Entscheidungen des Volksgerichtshofs konnte man wegen des Widerstands aus Reihen der Bundesdeutschen Justiz erst aufheben, nachdem man dem VGH "per Taschenspielertrick" die Eigenschaft als Gericht entzogen hatte. Also waren die Mitarbeiter keine Richter und konnten das Richterprivileg daher nicht in Anspruch nehmen. In meinen Augen ein Armutszeugnis.
In Sachen Förderung der Prostitution musste der Gesetzgeber hier die "Notbremse" ziehen, um dem Treiben von Polizei und Justiz hier Einhalt zu gebieten.
Diese Aufzählung lässt sich fortsetzten.
Die Schaufensterdebatte wird allein von denen angeheizt, die dieses Gesetz wieder beseitigen wollen. Frei nach dem Motto, dass man das, was ohnehin nichts nützt, auch wieder aufheben kann.
ICH MAHNE HIER ZUR WACHSAMKEIT.
Solche unterschwelligen Diskussionen wie um die mangelhaften Auswirkungen des ProstG werden von politischen Schlitzohren gezielt in die Welt gesetzt in der Hoffnung, dass Presse und Co. ihre Argumentation mangels besseren Wissens schon verbreiten werden.

Auf politischer Ebene gibt es in aller Regel keine gut gemeinten Aussagen ohne Hintergedanken. Bezweckt wird meist das Gegenteil - Betroffene werden kalt abgeduscht, ohne dass sie überhaupt bemerken, nass geworden zu sein.
J.K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Danke, Josef_K, für diese hervorragende Analyse!
Auch ich (sowohl als persönliche Meinung, als auch in meiner Funktion als press relations officer des Sexworker-Forum Vereins Wien) halte das deutsche ProstG für ein hervorragendes Bundesgesetz, das sämtliche menschenrechtskonform regelbaren Belange der Prostitution regelt. Wie in unserem Schattenbericht zu UN'CESCR10 beschrieben beruhen die Probleme mit dem ProstG darauf, dass es auf Länder- Kommunen- und Behördenebene konsequent mißachtet wird. Daraus eine Schaufenstereigenschaft des Gesetzes ableiten zu wollen, ist gelinde gesagt heimtückisch.

Kritikpunkt 2 ist natürlich eine Ermessensfrage. Wenn man sich aber auf den Standpunkt stellt, dass die Verbesserungen durch das ProstG "nur wenige" seien, so ist ganz klar anzumerken, dass das nicht am Gesetz, sondern an seiner nicht stattfindenden Umsetzung liegt.

Noch viel armseliger ist in meinen Augen jedoch, dass dieser Taschenspielertrick bezüglich der NAZI-Gerichtsurteile nicht angewendet wird. So schlecht eine Rechtsordnung auch sein mag, in der Menschenrechtsverletzungen einfach auf richterlichen Spruch hin in Kauf genommen werden müssen - bedeutend problematischer scheint mir, dass weite Kreise einflußreicher Persönlichkeiten offensichtlich nationalsozialisten Vorstellungen von sozialem Wert und Unwert anhängen, und somit bewiesenermaßen gangbare Wege die Menschenrechte zu schützen einfach nicht begangen werden.
Liebe Grüße, Aoife
Auch ich (sowohl als persönliche Meinung, als auch in meiner Funktion als press relations officer des Sexworker-Forum Vereins Wien) halte das deutsche ProstG für ein hervorragendes Bundesgesetz, das sämtliche menschenrechtskonform regelbaren Belange der Prostitution regelt. Wie in unserem Schattenbericht zu UN'CESCR10 beschrieben beruhen die Probleme mit dem ProstG darauf, dass es auf Länder- Kommunen- und Behördenebene konsequent mißachtet wird. Daraus eine Schaufenstereigenschaft des Gesetzes ableiten zu wollen, ist gelinde gesagt heimtückisch.

Der Kritikpunkt 1 ist völlig daneben: Der Wert eins Rechtes oder einer Freiheit läßt sich nicht daran bemessen, wie häufig davon Gebrauch gemacht wird. Da könnte dieser Prof. Karpen genausogut behaupten, das Recht auf freie Meinungsäußerung sei überflüssig, weil die meisten Menschen ihre Meinung sowieso nicht öffentlich verkünden. Übrigens wichtig zu wissen, dass der Professorentitel in Deutschland (wie es in Österreich ist weiß ich nicht) keine wissenschaftliche, sondern eine politische Qualifikation darstellt. Professoren werden vom Landtagspräsidenten ernannt, Universitäten haben nur ein Vorschlagsrecht, der Landtagspräsident kann aber ohne weiteres einfach jemanden ernennen, der gar nicht auf der Vorschlagsliste steht.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Prostitutionsgesetz (ProstG) von der rot-grünen Koalitionsregierung 2002.
Fakten 2010: Keine festangestellten sozialversicherungspflichtigen Sexworkerarbeitsverhältnisse sind entstanden und es gab nur wenige Verbesserungen für die Sexarbeiter ...
Kritikpunkt 2 ist natürlich eine Ermessensfrage. Wenn man sich aber auf den Standpunkt stellt, dass die Verbesserungen durch das ProstG "nur wenige" seien, so ist ganz klar anzumerken, dass das nicht am Gesetz, sondern an seiner nicht stattfindenden Umsetzung liegt.

Ja, das kann man schon als Armutszeugnis sehen ...Josef_K. hat geschrieben:Die unsäglichen Entscheidungen des Volksgerichtshofs konnte man wegen des Widerstands aus Reihen der Bundesdeutschen Justiz erst aufheben, nachdem man dem VGH "per Taschenspielertrick" die Eigenschaft als Gericht entzogen hatte. Also waren die Mitarbeiter keine Richter und konnten das Richterprivileg daher nicht in Anspruch nehmen. In meinen Augen ein Armutszeugnis.
Noch viel armseliger ist in meinen Augen jedoch, dass dieser Taschenspielertrick bezüglich der NAZI-Gerichtsurteile nicht angewendet wird. So schlecht eine Rechtsordnung auch sein mag, in der Menschenrechtsverletzungen einfach auf richterlichen Spruch hin in Kauf genommen werden müssen - bedeutend problematischer scheint mir, dass weite Kreise einflußreicher Persönlichkeiten offensichtlich nationalsozialisten Vorstellungen von sozialem Wert und Unwert anhängen, und somit bewiesenermaßen gangbare Wege die Menschenrechte zu schützen einfach nicht begangen werden.
Kein Wunder dass Polizei und Justiz zu denjenigen gehören, die das ProstG am intensivsten ignorieren ...Josef_K. hat geschrieben:In Sachen Förderung der Prostitution musste der Gesetzgeber hier die "Notbremse" ziehen, um dem Treiben von Polizei und Justiz hier Einhalt zu gebieten.
Liebe Grüße, Aoife
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Ein Gesetz zu missachten ist in Rechtsstaaten strafbar. Wie kann es sein, dass sich sogar Gebietskörperschaften nicht an ein Gesetz halten? Welche Bestimmungen des Prostitutionsgesetzes werden da missachtet? Behörden erkennen abhängige Tätigkeiten von Prostituierten nicht als Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts an?Aoife hat geschrieben:Wie in unserem Schattenbericht zu UN'CESCR10 beschrieben beruhen die Probleme mit dem ProstG darauf, dass es auf Länder- Kommunen- und Behördenebene konsequent mißachtet wird.
Oder erkennen Gerichte andere Einwendungen gegen Verträge laut § 1 als die in § 2 genannten Einwendungen an, also zum Beispiel die Einwendung der Sittenwidrigkeit? Wie hält das dann im Instanzenzug?
Den Schattenbericht habe ich gelesen. Aber ich erkenne bei den dort angeprangerten Problemen keinen direkten Zusammenhang zum ProstG. Möglicherweise ist es ja doch ein Fenstergesetz, weil es all das was Du Dir wünschen würdest, dass es regelt, nicht regelt.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
@Sentenza:
Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, in D gilt jedoch:

Liebe Grüße, Aoife
Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, in D gilt jedoch:

Und daher kann das Prostitutionsgesetz nicht nur in den in den §§ 1 und 2 ausdrücklich genannten Fällen unterlaufen werden. Die Tatsache, dass die Sittenwidrigkeit nach wie vor behauptet wird (ev. auch unter dem Namen "sozial unwert"), und nur bezüglich der unmittelbaren Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht angewendet wird, schließt somit ein Unterlaufen des Gesetzes keineswegs aus. Auch jede andere Fortschreibung des Sittenwidrigkeitsgedankens, sei es zur Begründung von Sperrgebietsverordnungen oder zur Sonderbesteuerung, mißachtet das ProstG der Bundesregierung. Dass der Rechtsweg hier unergiebig ist gehört für user des Forums wohl zum Allgemeinwissen. Tatsächlich haben deutsche Gerichte ja den rhetorischen Kunstgriff entwickelt, dass Prostitution nach wie vor sittenwidrig sei, das nur (und ausschließlich!) auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden keinen Einfluß habe.Josef_K. hat geschrieben:Wesentlichste Intention dieses Gesetzes war es, der Prostitution das Stigma der Sittenwidrigkeit zu nehmen. Wer bestreitet, das dem so ist, verkennt, dass die Gesetzesbegründung Teil des Gesetzes ist und bei der Auslegung des Willens des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Der Wille des Gesetzgebers drückt sich in erster Linie durch das aus, was er als Gesetz formuliert. Es wäre absurd, in die Begründung des Gesetzes zu schreiben, es sei eigentlich das und das gemeint, was alles im Gesetz gar nicht drinsteht. Nur insoweit das, was im Gesetz festgelegt ist, auslegungsbedürftig ist, ist die Begründung für das Gesetz zur teleologischen Auslegung heranzuziehen. Die Auslegung eines Gesetzes kann aber nicht zu Schlüssen führen, die weit über das hinausgehen, was im Gesetz eigentlich drinsteht.Aoife hat geschrieben:@Sentenza:
Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, in D gilt jedoch:
Josef_K. hat geschrieben:Wesentlichste Intention dieses Gesetzes war es, der Prostitution das Stigma der Sittenwidrigkeit zu nehmen. Wer bestreitet, das dem so ist, verkennt, dass die Gesetzesbegründung Teil des Gesetzes ist und bei der Auslegung des Willens des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist.
Es ist auch in der Begründung nicht davon die Rede, der Prostitution das Stigma der Sittenwidrigkeit zu nehmen, sondern nur davon, die rechtliche Situation der Prostituierten zu verbessern, indem man die Anwendbarkeit der Sittenwidrigkeit abschafft.
Dass es in der Begründung ausdrücklich heißt, man wolle die rechtliche Stellung der Prostituierten aber nicht die der Kunden, der Bordellbetreiber und anderer verbessern, weist auch darauf hin, dass es dem Gesetzgeber darum geht, die Situation von Prostituierten zu verbessern, aber nicht allgemein günstigere Bedingungen für die Prostitution zu schaffen.
Wenn ein Schaufenstergesetz eines ist, das zwar gute Absichten verfolgt, aber nicht viel bewirkt, dann ist das Prostitutionsgesetz wohl eines.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Theoretisch hast du schon Recht, Sentenza, aber in der Praxis sieht es zumindest in Deutschland anders aus.Sentenza hat geschrieben:Der Wille des Gesetzgebers drückt sich in erster Linie durch das aus, was er als Gesetz formuliert. Es wäre absurd, in die Begründung des Gesetzes zu schreiben, es sei eigentlich das und das gemeint, was alles im Gesetz gar nicht drinsteht. Nur insoweit das, was im Gesetz festgelegt ist, auslegungsbedürftig ist, ist die Begründung für das Gesetz zur teleologischen Auslegung heranzuziehen. Die Auslegung eines Gesetzes kann aber nicht zu Schlüssen führen, die weit über das hinausgehen, was im Gesetz eigentlich drinsteht.
Obwohl in dem Gesetz mit keinem Wort steht, dass die Sittenwidrigkeit an sich weiterbesteht, und nur hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung des Kunden aufgehoben ist, wird das Gesetz so gedeutet - entgegen der Gesetzesbegründung.
Liebe Grüße, Aoife
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Die von Sentenza geäußerte Auffassung wird tatsächlich vertreten. Überwiegend von einer Gruppe religiöser Fanatiker, an die ich immer denken muss, wenn über die Integration des Islam in die deutsche Gesellschaft debattiert wird. Während der Islam eigenes Interesse bekundet, hat es diese Gruppe immer verstanden, schon die Forderung nach Integration zu vermeiden.
Ähnlich wie die Scharia im Islam beruft sich auch diese Gruppierung auf ihr eigenes Recht (Kanonisches Recht genannt). Während (wie Marc aus Frankfurt in einem anderen Thread mal erläutert hatte) Deutschen Gerichten vorgeworfen wird, zum Teil gar die Scharia anzuwenden, geschieht dies allerdings unter dem Vorbehalt der Übereinstimmung der angewandten Vorschriften mit Grund- und Menschenrechten.
Die Gruppierung, die die von Sentenza geäußerte Argumentation im wesentlichen vertritt, hat das geschickter gelöst. Die deutsche Gerichtsbarkeit erklärt sich für unzuständig, damit diese Vereinigung ihre Rechtsangelegenheiten eigenen Sondergerichten übertragen kann. Und dort ist die Anwendung von Grund- und Menschenrechten nachrangig gegenüber der Satzung (nennen wir das mal so) dieser Gemeinschaft.
Der BGH hatte zu diesem Thema mal entschieden:
"Eine von der geistlichen Grundordnung und von dem Selbstverständnis der Kirche oder Glaubensgemeinschaft getragene Maßnahme nach autonomem Kirchen- oder Gemeinschaftsrecht kann durch staatliche Gerichte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern nur auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
...
Die Frage, ob ein Geistlicher aus dem Dienst wirksam entlassen ist, unterfällt der autonomen Entscheidung der Kirche oder Glaubensgemeinschaft."
Will beispielhaft heißen:
Entlässt diese Gruppierung einen Mitarbeiter (es muss nicht unbedingt ein Geistlicher sein), entscheidet sie allein, ob ihre Entscheidung wirksam ist. Die Rechtmäßigkeit dieser (naturgemäß wirksamen) Entscheidung interessiert die deutsche Justiz nicht die Bohne - selbst dann nicht, wenn sie gegen Grund- und Menschenrechte verstößt. Und das herrliche (jedenfalls aus Sicht der Religionsgemeinschaft) an dem dann zur Anwendung kommenden barocken Rechtssystem ist einfach erklärt:
Der Bischof ist Gesetzgeber, ausführende Gewalt und auch Prozeßpartei in einer Person. Besser kann man es als Kläger wohl kaum haben.
Glücklicherweise hat der EuGH hier vor einigen Wochen ein Machtwort gesprochen. Im Verfahren Schüth gegen Allemange hat der EuGH diese Zustände deutlich gerügt. Die Entscheidung in Sachen Schüth verstieß unter anderem gegen das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie. Und dabei darf die deutsche Justiz nicht tatenlos zusehen - welch eine Erkenntnis, die erst beim EuGH gewonnen werden kann. Ein Trauerspiel, dass sich die Deutsche Justiz überhaupt daran beteiligt und erst vom EuGH zurückgepfiffen werden muss.
Und wenn dieser Vereinigung nahestehende Juristen eine Meinung zum ProstG kundtun, die von Menschen ausbaldovert wurde, die sich der deutschen Gerichtsbarkeit weitgehend zu entziehen versuchen, mag ich das nicht kommentieren. Diskutieren kann man mit ihnen ohnehin nicht. Und wenn sie auch weiterhin auf die vorrangige Anwendung kanonischen Rechts bestehen, sollten sie sich aus den Rechtsangelegenheiten des Staates wenigstens raushalten.
Bevor ich mich nun völlig in Rage schreibe, werde ich zur Beruhigung erst einmal ein Glas Wasser nehmen ... oder wohl besser was stärkeres.
J.K.
Edit:
Ein letztes noch:
Wenn nirgends eine Regelung existiert, dass Prostitution sittenwidrig ist - welchen Grund sollte der Gesetzgeber für die Schaffung einer gesetzlichen Vorschrift haben, dass sie es nicht ist. Oder findet sich in überhaupt irgendeinem Gesetz eine Aussage dazu, dass bestimmte Dinge nicht sittenwidrig sind. Ich kenne keine und rechtssystematisch hielte ich das auch für Unfug. Wäre sie sittenwidrig, könnte er das durch Gesetz so definieren - aber doch nicht wenn sie es nicht ist. Aus gleichem Grund gibt es keine Vorschrift, dass Prostitution nicht verboten ist. Eine solche Bestimmung wäre derselbe Humbug.
So doof, wie manche tun, ist der deutsche Gesetzgeber überhaupt nicht. Was hätte er denn schreiben sollen?
1. Prostitution ist nicht verboten, 2. Pr. ist nicht sittenwidrig, 3. Pr. ist nicht ... blabla
Eine solche Forderung ist doch Irrsin.
Und für die, die sich dumm stellen oder es vielleicht gar sind, hat er das selbstverständliche, das sich einer gesetzlichen Regelung sinnvollerweise entzieht, in die Begründung noch ausdrücklich hineingeschrieben.
Deutlicher geht es kaum!
Ähnlich wie die Scharia im Islam beruft sich auch diese Gruppierung auf ihr eigenes Recht (Kanonisches Recht genannt). Während (wie Marc aus Frankfurt in einem anderen Thread mal erläutert hatte) Deutschen Gerichten vorgeworfen wird, zum Teil gar die Scharia anzuwenden, geschieht dies allerdings unter dem Vorbehalt der Übereinstimmung der angewandten Vorschriften mit Grund- und Menschenrechten.
Die Gruppierung, die die von Sentenza geäußerte Argumentation im wesentlichen vertritt, hat das geschickter gelöst. Die deutsche Gerichtsbarkeit erklärt sich für unzuständig, damit diese Vereinigung ihre Rechtsangelegenheiten eigenen Sondergerichten übertragen kann. Und dort ist die Anwendung von Grund- und Menschenrechten nachrangig gegenüber der Satzung (nennen wir das mal so) dieser Gemeinschaft.
Der BGH hatte zu diesem Thema mal entschieden:
"Eine von der geistlichen Grundordnung und von dem Selbstverständnis der Kirche oder Glaubensgemeinschaft getragene Maßnahme nach autonomem Kirchen- oder Gemeinschaftsrecht kann durch staatliche Gerichte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern nur auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
...
Die Frage, ob ein Geistlicher aus dem Dienst wirksam entlassen ist, unterfällt der autonomen Entscheidung der Kirche oder Glaubensgemeinschaft."
Will beispielhaft heißen:
Entlässt diese Gruppierung einen Mitarbeiter (es muss nicht unbedingt ein Geistlicher sein), entscheidet sie allein, ob ihre Entscheidung wirksam ist. Die Rechtmäßigkeit dieser (naturgemäß wirksamen) Entscheidung interessiert die deutsche Justiz nicht die Bohne - selbst dann nicht, wenn sie gegen Grund- und Menschenrechte verstößt. Und das herrliche (jedenfalls aus Sicht der Religionsgemeinschaft) an dem dann zur Anwendung kommenden barocken Rechtssystem ist einfach erklärt:
Der Bischof ist Gesetzgeber, ausführende Gewalt und auch Prozeßpartei in einer Person. Besser kann man es als Kläger wohl kaum haben.
Glücklicherweise hat der EuGH hier vor einigen Wochen ein Machtwort gesprochen. Im Verfahren Schüth gegen Allemange hat der EuGH diese Zustände deutlich gerügt. Die Entscheidung in Sachen Schüth verstieß unter anderem gegen das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie. Und dabei darf die deutsche Justiz nicht tatenlos zusehen - welch eine Erkenntnis, die erst beim EuGH gewonnen werden kann. Ein Trauerspiel, dass sich die Deutsche Justiz überhaupt daran beteiligt und erst vom EuGH zurückgepfiffen werden muss.
Und wenn dieser Vereinigung nahestehende Juristen eine Meinung zum ProstG kundtun, die von Menschen ausbaldovert wurde, die sich der deutschen Gerichtsbarkeit weitgehend zu entziehen versuchen, mag ich das nicht kommentieren. Diskutieren kann man mit ihnen ohnehin nicht. Und wenn sie auch weiterhin auf die vorrangige Anwendung kanonischen Rechts bestehen, sollten sie sich aus den Rechtsangelegenheiten des Staates wenigstens raushalten.
Bevor ich mich nun völlig in Rage schreibe, werde ich zur Beruhigung erst einmal ein Glas Wasser nehmen ... oder wohl besser was stärkeres.
J.K.
Edit:
Ein letztes noch:
Wenn nirgends eine Regelung existiert, dass Prostitution sittenwidrig ist - welchen Grund sollte der Gesetzgeber für die Schaffung einer gesetzlichen Vorschrift haben, dass sie es nicht ist. Oder findet sich in überhaupt irgendeinem Gesetz eine Aussage dazu, dass bestimmte Dinge nicht sittenwidrig sind. Ich kenne keine und rechtssystematisch hielte ich das auch für Unfug. Wäre sie sittenwidrig, könnte er das durch Gesetz so definieren - aber doch nicht wenn sie es nicht ist. Aus gleichem Grund gibt es keine Vorschrift, dass Prostitution nicht verboten ist. Eine solche Bestimmung wäre derselbe Humbug.
So doof, wie manche tun, ist der deutsche Gesetzgeber überhaupt nicht. Was hätte er denn schreiben sollen?
1. Prostitution ist nicht verboten, 2. Pr. ist nicht sittenwidrig, 3. Pr. ist nicht ... blabla
Eine solche Forderung ist doch Irrsin.
Und für die, die sich dumm stellen oder es vielleicht gar sind, hat er das selbstverständliche, das sich einer gesetzlichen Regelung sinnvollerweise entzieht, in die Begründung noch ausdrücklich hineingeschrieben.
Deutlicher geht es kaum!
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)
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Gericht argumentiert mit Sittenwidrigkeit
"Obwohl in dem Gesetz mit keinem Wort steht, dass die Sittenwidrigkeit an sich weiterbesteht, und nur hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung des Kunden aufgehoben ist, wird das Gesetz so gedeutet - entgegen der Gesetzesbegründung. "
schreibt @aoife
ja, das ist richtig. ich habe es selbst erlebt als ich mein geld gegen einen säumigen kunden einklagen wollte:
wortwörtlich aus dem urteil von 2007:
"Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von 150,00 € gegen den Beklagten.
Ein solcher erfolgt nicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die Erbringung einer sexuellen Dienstleistung. Denn solche Verträge sind gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Zwar ist Prostitution als gewerbliche Tätigkeit in der heutigen Zeit nicht mehr als sittenwidrig einzustufen, wohl aber die im Einzelfall begründete Verpflichtung, sich dem Freier gegen Entgelt hinzugeben."
da der streitwert zu gering war, konnte ich nicht einmal in berufung gehen .....
lieben gruß, annainga
schreibt @aoife
ja, das ist richtig. ich habe es selbst erlebt als ich mein geld gegen einen säumigen kunden einklagen wollte:
wortwörtlich aus dem urteil von 2007:
"Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von 150,00 € gegen den Beklagten.
Ein solcher erfolgt nicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die Erbringung einer sexuellen Dienstleistung. Denn solche Verträge sind gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Zwar ist Prostitution als gewerbliche Tätigkeit in der heutigen Zeit nicht mehr als sittenwidrig einzustufen, wohl aber die im Einzelfall begründete Verpflichtung, sich dem Freier gegen Entgelt hinzugeben."
da der streitwert zu gering war, konnte ich nicht einmal in berufung gehen .....
lieben gruß, annainga