Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

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Marc of Frankfurt
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Blutrache in Männerbünden

#301

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Rocker-Kriminalität

Randale im Rotlichtviertel!



In Duisburg (NRW) haben am 1.11. ca. 60 Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ ein Klubhaus der verfeindeten „Bandidos“ attackiert (US-„Marines“-Soldaten gründeten den Club 1966 in Texas, seit 1999 in Deutschland). ... 100 Polizisten sorgten für Frieden. ... Später in der Nacht wurde eine anscheinend unscharfe Handgranate in ein offenes Fenster ins Clubheim der befeindeten Hells Angels in Soligen geworfen.

...

Seit Längerem herrscht zwischen den Rockern Bandenkrieg. Dabei geht es auch um wirtschaftliche Interessen:
Die bundesweit in regionalen Klubs organisierten Banden sind im Drogen- und Menschenhandel tätig, als Geldeintreiber [Anmerkung] und mit Wachdiensten vor allem in der Türsteherszene.

...

Sie werden vom Verfassungsschutz wegen Banden-Kriminalität (Drogenhandel, Prostitution, illegalen Waffenbesitz) beobachtet.

...

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert jetzt ein Verbot von Bandidos und Hells Angels!

...

In bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind dem Landeskriminalamt
7 Gruppierungen der Hells Angels mit rund 150 Personen sowie
16 Gruppierungen der Bandidos mit etwa 200 Mitgliedern bekannt“.

...

In Erinnerung ist auch der vergangene Mord an einem Mitglied der Hells Angels im Mai 2007 in Ibbenbüren.

...


http://www.bild.de/BILD/news/2009/10/19 ... -grab.html
http://www.bild.de/BILD/news/2009/11/01 ... sburg.html
http://www.bild.de/BILD/news/2009/11/02 ... anden.html
...



[Anmerkung] zum Rocker-Inkasso:

Das ProstG von 2002 verbietet Sexworkern die Abtretung von Forderungen:
www.sexworker.at/prostg





.

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nina777
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Berlin

#302

Beitrag von nina777 »

5.11.2009

Prozess um Zuhälterei auf Schöneberger Straßenstrich

Berlin (ddp) Wegen Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten müssen sich seit Donnerstag zwei Männer im Alter von 43 und 30 Jahren vor dem Berliner Landgericht verantworten. Im Verfahren geht es um fünf Prostituierte, die zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 2002 und Februar 2009 auf dem Schöneberger Straßenstrich für den älteren Mann als Prostituierte gearbeitet haben und von diesem ausgebeutet worden sein sollen.

Die Anklage spricht von einem "engmaschigen Überwachungs- und Sanktionssystem", dem die Frauen, darunter auch eine 17-Jährige, ab Juni 2006 ausgesetzt waren. In Absprache mit einem Araber, gegen den gesondert ermittelt und verhandelt wird, soll der 43-Jährige die Frauen kontrolliert und ihnen den gesamten Lohn abgenommen haben.

Eine der Frauen, die von dem 30-jährigen Mitangeklagten angeworben worden war, soll für diesen außerdem in einem Bordell als Prostituierte gearbeitet haben und wiederholt misshandelt worden sein. Mitangeklagt ist ein 25-jähriger Gehilfe, der eine Auszubildende als Prostituierte angeworben und an den 43-jährigen Hauptangeklagten vermittelt haben soll.

Zu Prozessbeginn wurde nur die Anklage verlesen. Das Gericht hat den beiden mutmaßlichen Zuhältern im Falle eines Geständnisses Haftstrafen von mindestens dreieinhalb bis höchstens viereinhalb Jahren zugesichert. Dem Gehilfen wurde eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Der Prozess wird am 17. November fortgesetzt.

http://www.moz.de/index.php/Moz/Article ... /id/302917



Nachtrag
Dieses Urteil beschreibt die ausbeuterischen Verhältnisse genau:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=80687#80687
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#303

Beitrag von nina777 »

5.11.2009

Männerhändler vor Gericht

Der Zuhälterring holte junge Brasilianer als Touristen getarnt nach München. Für 150 Euro pro Stunde mussten diese mit Freiern ins Bett gehen. Jetzt stehen die Rotlichtbosse und ihre Komplizen vor Gericht.


MÜNCHEN - „Bei uns gibt es die leckersten Jungs und Männer. Diskretion ist selbstverständlich!“ Daneben ein Foto mit jungen und halbnackten Männern. So warb ein Zuhälterring im Internet um männliche Freier. Jetzt müssen sich die beiden Rotlichtbosse Michael K. (37) und Willan D. (29) sowie fünf Komplizen wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern und Zuhälterei vor dem Landgericht München I verantworten.

Die männlichen Prostituierten waren junge Männer aus Brasilien. Getarnt als Urlauber kamen 17 Brasilianer seit 2006 in regelmäßigen Abständen illegal mit dem Flieger nach Deutschland. Sie schafften unter Arbeitsnamen wie „Angelo“, „Thiago“, „Toni“ oder „Pablo“ im Frankfurter Escort-Center „Playground“ und in Münchner Bordellwohnungen an – die lagen mitten im Sperrbezirk.

Die Arbeitszeiten waren vorgeschrieben: Im „Playground“ mussten sie täglich von 14 bis 24 Uhr anschaffen, in München je nach Vereinbarung mit den Freiern. Für die Prostitutionsausübung waren 120 bis 150 Euro pro Stunde festgesetzt – 50 Prozent des Liebeslohns kassierten Michael K. und der Brasilianer Willan D. Der kam im Februar 2007 als Tourist nach Deutschland, jobbte zuerst als Callboy für Männer in München und Frankfurt. Ein Jahr später wurde er die rechte Hand von Michael K. Er dolmetschte die Männer aus seiner Heimat und gestaltete die Internetauftritte. Auf einer Art Steckbrief waren Gewicht, Körpergröße und sexuelle Vorlieben von „Pablo“ und Co. beschrieben. Willan D. legte auch Termine fest und handelte den Liebeslohn mit den Freiern aus.

Die fünf Komplizen, die nicht mehr in U-Haft sitzen, organisierten die Flüge, betreuten das Internetportal oder stellten ihre Wohnungen gegen Miete als Bordell zur Verfügung. Allein der Bordellchef Michael K. verdiente bis zur Festnahme im März 2009 über 500000 Euro. Bei ihm wurden auch 9 Gramm Koks von der Polizei sichergestellt.

Bei einem vollen Geständnis wurden den fünf Komplizen Bewährungsstrafen vom Gericht zugesagt. Michael K. muss mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Willan D. wird nach seiner Gefängnisstrafe in seine Heimat abgeschoben. Der Prozess dauert an.

http://www.abendzeitung.de/muenchen/144077
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Tausch Sicherheit gegen Sex bei Krabben

#304

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Und alles wohl auch schon im Tierreich vorhanden?

Prostitution
und sogar
Zuhälterei



Bild

Winkerkrabbe (fiddler crab, uca annulipes)
Tauscht Beschützerdienstleistung gegen Sex.


Booksmythe I, Jennions MD, Backwell PRY. In Press. Investigating the 'dear enemy' phenomenon in the territory defence of the fiddler crab, Uca mjoebergi . Animal Behaviour

Milner RNC, Jennions MD, Backwell PRY. In Press. Safe sex: male-female coalitions and pre-copulatory mate guarding in a fiddler crab. Biology Letters


http://www.taz.de/1/wahrheit/artikel/1/ ... tierreich/

http://www.metro.co.uk/news/world/artic ... page_id=64

viewtopic.php?t=840 (sw-only)





.
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#305

Beitrag von Marc of Frankfurt »

POL-HH: 091106-3.
Verdacht des Menschenhandels und der Zuhälterei in St. Georg – zwei Haftbefehle vollstreckt

Gepostet am 6. November 2009 ¬ 10:46h.Keine Kommentare »


Hamburg (ots) – Tatzeit: bis 05.11.09
Tatort: Hamburg-St. Georg

Milieuaufklärer des Polizeikommissariates 11 haben eine 31-jährige Bulgarin sowie ihren 46-jährigen Lebensgefährten verhaftet. Den Beschuldigten werden Menschenhandel, Zuhälterei sowie räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Den Ermittlern des Landeskriminalamtes 65 (Fachkommissariat
Menschenhandel und Schleusung) ist die 31-jährige Bulgarin schon seit
Jahren als Prostituierte auf dem Straßenstrich in St. Georg bekannt.
Im Laufe der Zeit trat sie immer mehr als Zuhälterin für andere
bulgarische Prostituierte auf. Dabei beutete sie die Frauen
wirtschaftlich aus, überwachte sie bei der Prostitutionsausübung und
bestimmte Ort, Zeit und Ausmaß der Prostitutionsausübung. Außerdem
kam es wiederholt zu sogenannten “Standgelderpressungen” und
Körperverletzungen zum Nachteil bulgarischer Prostituierter.
Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, dass sie ein 18-jähriges
Mädchen zur Prostitution nach Deutschland gebracht hat.

Dem 46-jährigen Bulgaren werfen die Kriminalbeamten vor, seine
Lebensgefährtin bei ihren Taten unterstützt und bei der Überwachung
der Prostituierten geholfen zu haben.

Die LKA-Ermittler erwirkten über die Staatsanwaltschaft Hamburg
Haftbefehle sowie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der
Beschuldigten.

Milieuaufklärer des PK 11 haben die Beschuldigten gestern nach
kurzer Fahndung auf dem Straßenstrich St. Georg verhaftet.
Anzeige -

Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden schriftliche Unterlagen
sichergestellt, die noch ausgewertet werden.

Kriminalbeamte führten die Beschuldigten dem
Untersuchungsgefängnis Hamburg zu.

Sch.


Originaltext: Polizei Hamburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/pm/6337


Als Zeitungsartikel abgedruckt:
http://www.abendblatt.de/hamburg/articl ... ommen.html


Mit Fotoserie:

Bild

Wer ist Chef im Rotlicht?





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#306

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Frauen beuten Frauen aus
oder verhelfen ihnen zu einer illegalen Zukunft im verheißungsvollen Westen?


Russland

Menschenhändlerring ausgehoben



In Russland sind acht mutmassliche Mitglieder eines Menschenhändlerrings festgenommen worden. Der Gruppe werde vorgeworfen, «hunderte junge Frauen» illegal ins Ausland gebracht und dort zur Prostitution gezwungen zu haben.

Die Gruppe von Menschhändlers hätte die oftmals aus sozial benachteiligten Familien stammenden Mädchen mit Touristenvisa ausgestattet und nach Italien, Spanien und Griechenland «verkauft» [warum in Anführungszeichen? Anm.], hiess es am Dienstag. Die Verdächtigen müssen sich demnach wegen Menschenhandels und Zuhälterei verantworten. Ihnen drohen langjährige Haftstrafen.

Nach Angaben der örtlichen Behörden war die offenbar von einer Frau im zentralrussischen Kostroma geleitete kriminelle Gruppe in ganz Russland aktiv.

Der russische Geheimdienst FSB sagte der Nachrichtenagentur ITAR-TASS, dass im Zusammenhang mit der Gruppe zudem sechs weitere Mitglieder in anderen Ländern festgenommen worden seien. Dabei blieb unklar, wo sie gefasst wurden, es handelte sich demnach jedoch um Russen, Weissrussen und Ukrainer.

(sda)
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/25634098





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#307

Beitrag von nina777 »

13.11.2009

Bordellbetreiber kassierten Steuern ein

Etliche Damen, die gestern auf High Heels die Stufen zum Amtsgericht erklommen, konnten allesamt wieder unverrichteter Dinge davonstöckeln, ohne als Zeuginnen gehört zu werden...


SIEGBURG. Etliche Damen, die gestern auf High Heels die Stufen zum Amtsgericht erklommen, konnten allesamt wieder unverrichteter Dinge davonstöckeln, ohne als Zeuginnen gehört zu werden. Denn ihre Ex-Chefs, zwei Betreiber eines Siegburger Bordells, gestanden die Unterschlagung von 13 770 Euro, Geld, das sie eigentlich ans Finanzamt hätten abführen müssen. Doch sie kassierten von etlichen Prostituierten die tägliche Einkommens- und Mehrwertsteuerpauschale von 15 Euro und steckten sich diese in die eigene Tasche. In der aber mittlerweile die Leere gähnt.

„Das Geld ist wohl längst weg“, konstatierte Richter Ulrich Wilbrand. Der erste Angeklagte, der zwischendurch in Brasilien weilte, lebt seit einer Woche wieder bei und von seinen Eltern. Der zweite, mit 1,3 Millionen Euro hoch verschuldet, hat Privatinsolvenz angemeldet und lebt von Hartz IV.

Der 43-Jährige und der 44-Jährige haben von Mitte Mai 2005 bis Mitte April 2007 für 19 zeitweilig im Club Beschäftigte nicht die nach dem Düsseldorfer Modell erhobene Steuerpauschale von 15 Euro pro Tag ans Finanzamt gezahlt, was Staatsanwaltschaft und Gericht als gewerbsmäßigen Betrug werteten.

Aufgeflogen waren die Taten durch Anwesenheits- und Umsatzlisten, Das Düsseldorfer Modell soll das Rotlichtmilieu ein Stück weit legalisieren, so Richter Wilbrand. Da die Einnahmen zumeist cash erfolgten und weder in einer Kasse noch auf einem Quittungsblock festgehalten würden, habe der Gesetzgeber ausgehend von dem geschätzten Jahresgesamtumsatz von einer Milliarde Euro in Deutschland diese Tagespauschale pro Prostituierter festgelegt. Die Bordellbetreiber seien gehalten, die Nummern der Personalausweise und die „Künstlernamen“ an den Fiskus weiterzuleiten, der im Gegenzug Steuernummern vergibt.

Nicht Nachforschungen des Finanzamtes ergaben den Fehlbetrag, sondern Ermittlungen in anderer Sache. Der 45-Jährige war nach einer Schießerei im Bordell unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes bereits zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der andere hatte ein längeres Vorstrafenregister - zumeist Verkehrsdelikte. Beiden wurde ihr umfangreiches Geständnis und ihre Lösung vom Milieu erheblich strafmildernd angerechnet. Der Ältere erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die somit noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Jüngere kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Offen blieb, ob das Finanzamt nun die noch nicht verjährte Steuerschuld bei den 19 Damen eintreibt: Diese liegt zwischen 75 und 1750 Euro.

http://www.rundschau-online.de/html/art ... 5350.shtml
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#308

Beitrag von nina777 »

13.11.2009

Anklage wirft 51-Jährigen Zuhälterei vor

Ein zuletzt in Dinslaken lebender Grieche soll junge Russinnen eingeschleust und in Duisburg und Düsseldorf zur Prositution gezwungen haben. Um an die benötigten Aufenthaltsgenehmigungen zu gelangen sollen die Frauen zu Scheinehen in Dänemark gezwungen worden sein.


Die Liste der Straftaten, die Georgios D. vorgeworfen werden, ist lang. Der 51-jährige Grieche, der zuletzt in Dinslaken wohnte, muss sich seit gestern wegen Zuhälterei, Förderung der Prostitution, Körperverletzung, Nötigung, Verstoß gegen das Ausländergesetz und Urkundenfälschung vor dem Landgericht Duisburg verantworten.

Mehr als eine halbe Stunde benötigte der Staatsanwalt, um die umfangreiche Anklage vorzulesen. Danach soll D. zwischen Januar 2004 und Mai 2008 in zahlreichen Fällen junge Frauen, vorzugsweise aus Russland, nach Deutschland eingeschleust und sie zur Prostitution in Großbordellen in Düsseldorf und Duisburg gezwungen haben.

Einige der Frauen sollen per in Dänemark geschlossener Scheinehen an ein Aufenthaltsrecht gekommen sein. Um geschickte Angebote soll der Angeklagte nicht verlegen gewesen sein. Dem einen Opfer soll er vorgeheuchelt haben, er wolle ihr das Land zeigen, eine andere junge Dame soll mit dem Angebot gelockt worden sein, sie könne als Tänzerin arbeiten.

Die Wahrheit sah anders aus. Die Anklage wirft D. vor, mehrere der Opfer massiv unter Druck gesetzt zu haben, bevor sie aus Angst vor Drohungen und Schlägen einwilligten, im Bordell am Bahndamm in Düsseldorf oder im Groß-Laufhaus an der Duisburger Vulkanstraße dem horizontalen Gewerbe nachzugehen – 12 bis 16 Stunden am Tag. Den Großteil der Einnahmen soll der Angeklagte, der ein strenges Regiment geführt haben soll, in die eigene Tasche gestckt haben.

Der kommentierte die Vorwürfe mit den Worten: „Das meiste stimmt nicht.” So hätten nur einige der in der Anklage aufgeführten Frauen tatsächlich für ihn gearbeitet. Und Gewalt habe er nie angewandt. „Ich bin kein Waisenknabe.”, betonte D. „Aber ich bin sehr interessiert daran, dass hier die Wahrheit ans Licht kommt.”

Für das Verfahren sind zunächst vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

http://www.derwesten.de/nachrichten/sta ... etail.html
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#309

Beitrag von nina777 »

19.11.2009

Mönkeberger Ehepaar wegen Zuhälterei verurteilt

Mönkeberg/Kiel - Zwei Monate lang soll ein Ehepaar aus Mönkeberg ein 17-jähriges Mädchen in seiner Wohnung untergebracht und als Prostituierte an Freier „verkauft“ haben. Gestern im Kieler Amtsgericht wurden der 39-Jährige und seine 25-jährige Ehefrau in Abwesenheit per Strafbefehl wegen Zuhälterei zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.


Das Prozessergebnis - die Mindeststrafe - beruht auf einer zuvor geschlossenen Vereinbarung zwischen den beiden Verteidigern, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts und dem Staatsanwalt. Laut Anklage wurde die aus der Slowakei stammende Jugendliche nach ihrer Ankunft im Mai 2007 mit der Forderung unter Druck gesetzt, sie müsse bei dem Ehepaar Schulden abarbeiten.

In Kleinanzeigen sollen die Eheleute die Dienste der 17-Jährigen angeboten und sie dann im Pkw zu den Wohnungen der Freier gebracht haben. Die verängstigte Jugendliche, hieß es, kannte hier niemanden und konnte sich mangels Deutschkenntnissen nicht verständigen. Das Mädchen soll bedroht worden sein, als es ankündigte, in seine Heimat zurückkehren zu wollen.

80 Prozent ihrer Einkünfte wurden einbehalten, weitere 300 Euro sollte die Jugendliche dem Ehepaar als „Strafgeld“ überlassen, weil sie ihren Freund telefonisch um Hilfe gebeten hatte. Nachdem der die Ermittlungsbehörden unterrichtet hatte, wurde die Zeugin im August 2007 von der Polizei befreit.

Zweieinhalb Jahre nach den Vorfällen kam den nicht vorbestraften Angeklagten zugute, dass die junge Frau schon früher in ihrer Heimat „angeschafft“ haben soll. Zudem war unklar, ob die man die Zeugin zur Aussage nach Kiel bekommen hätte. Das Paar steht jetzt drei Jahre lang unter Bewährung

http://www.kn-online.de/lokales/ploen/1 ... kauft.html
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#310

Beitrag von nina777 »

24.11.2009

Dirne überfällt Flatrate-Bordell

Drei Rumänen zu Haftstrafen verurteilt - Tat wegen schlimmer Umstände im Pussy-Club

Übernachtung im Massenlager und nicht gezahlte Löhne waren der Grund, dass drei Rumänen ein Bordell überfallen haben. Nun wurden sie verurteilt.


Weil sie ein Bordell ausgeraubt haben, müssen drei Rumänen für mehrere Jahre hinter Gitter. Das Heidelberger Landgericht verurteilte eine beteiligte Prostituierte zu drei Jahren und neun Monaten. Ihr mitangeklagter Lebensgefährte erhielt jetzt fünf Jahre und vier Monate. Dessen Freund wurde zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die 22-jährige Angeklagte hatte für kurze Zeit in dem überfallenen "Pussy-Club" gearbeitet, der mit Flatrate-Sex um Kunden warb. Wegen der schlimmen Zustände und "Lohnrückständen" hatte sie das Bordell nach zwei Wochen wieder verlassen. Die "nachvollziehbare Verärgerung" habe die Hemmschwelle für die Tat herabgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich. Er machte aber auch klar: "Es kann keinen rechtsfreien Raum geben." Auch nicht bei Angriffen auf "böse Buben".

Die Angeklagten hatten am Ostermontag 2009 zwei rumänischen Mitarbeitern des Clubs aufgelauert und mit einer Eisenstange und einem Messer angegriffen. Die 22-jährige wartete derweil im Auto. Die Täter raubten eine Tüte mit den Tageseinnahmen des Bordells in Höhe von 15 000 Euro. Sie wurden einige Monate später in Spanien und Österreich verhaftet.

Das Landgericht befand die drei Rumänen jetzt unter anderem des gemeinschaftlichen schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Der Prozess offenbarte grauenhafte Zustände bei der Bordellkette mit "Filialen" auch in Stuttgart, Berlin und Wuppertal. Der Verteidiger der 22-Jährigen, Victor Tocariu, hält die Organisation für "eine kriminelle Vereinigung".

Inzwischen wurde gegen mehrere Verantwortliche Anklage erhoben. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Sozialversicherungsabgaben für Prostituierte in Höhe von 2,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Außerdem werden sie des Menschenhandels beschuldigt, darunter auch einer der überfallenen Männer. Die Anklage stützt sich auch auf Aussagen der jetzt verurteilten Rumänin.

Sie berichtete von Schlägen und Drohungen durch die Puffbetreiber. Die Frauen hätten die "Kunden im Akkord bedient", sagte der Richter. Bis zu 30 Männer am Tag sollen es gewesen sein.

Die Dirnen mussten in einem Raum mit 15 Stockbetten oder in der Sauna übernachten. Rund 50 000 Euro habe das Heidelberger Bordell an einem Wochenende umgesetzt. Trotzdem habe sie weniger als die Hälfte ihres versprochenen Lohn von 1000 Euro pro Woche erhalten, behauptete die Angeklagte.

Nach bundesweiten Razzien in den Pussy-Clubs hatte die Polizei vor einigen Monaten rund 200 Frauen vernommen. Angeblich hat keine von ihnen belastende Aussagen gegen die Puffbetreiber gemacht. Den Verteidiger der 22-Jährigen wundert das Schweigen der Prostituierten nicht: "Die Mädchen haben Angst", glaubt Victor Tocariu. Auch deren Angehörige in Rumänien hätten Angst.

http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/n ... el=4746621
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#311

Beitrag von nina777 »

25.11.2009

Ukrainerinnen zum Sex gezwungen?

Drei Frauen sollen in Radebeul zum Sex gezwungen worden sein. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld – vorerst.

Statt reichlich Geld und einer Tanzkarriere in Deutschland gab es Gewalt und einen Hungerlohn: Vor dem Dresdner Landgericht begann gestern der Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Ukrainer vor, Ende 2006 und Anfang 2007 mindestens drei junge Frauen nach Deutschland geschleust zu haben.

Im Dresdner Vorort Radebeul sollen sie dann monatelang gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen worden sein. Der Angeklagte bestritt zu Prozessbeginn die Vorwürfe. „Ich bin unschuldig, das alles stimmt so nicht“, sagte er. In ihrer Heimat hatte man ihnen ein schönes Leben und viel Geld in Aussicht gestellt. Eine der Frauen wurde laut Anklage mit dem Versprechen geködert, sie könne in Deutschland als Tänzerin arbeiten. In Dresden sollen sie von zwei weiteren Männern mit Schlägen gefügig gemacht und in einer Wohnung in Dresden eingesperrt worden sein. Nach den beiden Männern wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

Tatort: Saunawelt Römer

Tatort war der Anklage zufolge die „Saunawelt Römer“ in Radebeul, die im Internet auch aktuell mit einer größeren „Auswahl internationaler weiblicher Gäste“ wirbt. Mehrfach hatte es dort in der Vergangenheit Razzien gegeben. Die Betreiber müssen sich von heute an wegen diverser Vorwürfe vorm Amtsgericht Meißen verantworten.

Wie es hieß, sollen die Ukrainerinnen mit gerade mal 100 Euro pro Woche abgespeist worden sein. Fast den gesamten Prostituiertenlohn strichen demnach die flüchtigen Haupttäter und der Angeklagte ein. Der könnte am Ende dennoch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen – wenn er doch noch auspackt und den geschädigten Frauen wenigstens 1000 Euro als Wiedergutmachung zahlt.

Das Gericht stellte dies nach einem Gespräch mit den Prozessbeteiligten in Aussicht. Zur Begründung hieß es, der Mann habe in dem Fall nur eine untergeordnete Rolle gespielt und sei bislang auch nicht vorbestraft. Zudem könne so den Frauen der belastende Auftritt vor Gericht erspart werden.

Der Angeklagte scheint auf den Handel eingehen zu wollen. Sein Verteidiger Ulf Israel kündigte bereits an, sein Mandant wolle das Geld auftreiben. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=2322741
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#312

Beitrag von nina777 »

25.11.2009

Prostitution in der Sauna

Die Betreiber aus Radebeul stehen seit gestern wegen Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei vor dem Meißner Amtsgericht.


Hohe Sicherheitsstufe gestern am Meißner Amtsgericht. Polizisten in schwarzen Uniformen stehen vor der Tür des Verhandlungssaals 1 und kontrollieren mit einem Metalldetektor Prozessbeteiligte und Besucher. Immerhin sollen in dem Verfahren ehemalige Prostituierte gegen die damaligen Betreiber einer Sauna in Radebeul, die offenbar als Bordell genutzt wurde, aussagen. Seit der Ermordung einer Zeugin am Dresdner Landgericht in einem anderen Verfahren wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.

50 Euro Eintrittsgeld kassiert

Einer Frau und zwei Männern wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in ihrer Sauna in Radebeul Prostitution von Osteuropäerinnen zugelassen zu haben. Die Angeklagten wussten, so die Staatsanwaltschaft, dass die Frauen mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist waren, illegal einer Beschäftigung nachgingen und von ihren Zuhältern zur Prostitution gezwungen wurden. Täglich sollen die Angeklagten von jeder Prostituierten ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro kassiert und dem Zuhälter mitgeteilt haben, wenn die Frauen zu wenig „Kunden“ hatten. Außerdem sollen die Angeklagten in Dresden eine Wohnung angemietet haben, in der die Osteuropäerinnen untergebracht wurden. Täglich mussten sie dafür jeweils zehn Euro Miete bezahlen. Einschleusen von Ausländern und Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei lautet die Anklage.

Zwei der Angeklagten, die standesgemäß im Porsche vorgefahren sind, verweigern jegliche Aussage. Der dritte ist gleich gar nicht erst vor Gericht erschienen. Der in der Dresdner Rotlichtszene bestens bekannte Mann fehlt unentschuldigt. Die Staatsanwältin beantragt, gegen ihn einen Strafbefehl zu verhängen. In diesem soll er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt werden. Das Gericht und auch der Verteidiger stimmt diesem Weg sehr zum Unbehagen seiner Anwaltskollegen zu. Denn akzeptiert sein Mandant den Strafbefehl, kommt dies praktisch einem Geständnis gleich. Das verbessert die Chancen der beiden anderen Angeklagten nicht unbedingt.

Zeuginnen nicht auffindbar

Das Gericht schlägt für sie eine so genannte Verständigung vor. Bei einem Geständnis sollen sie mit Freiheitsstrafen deutlich unter zwei Jahren und ausgesetzt auf Bewährung verurteilt werden. Doch die Anwälte lehnen ab. Ein Geständnis kommt für sie nicht in Frage. Das Verfahren gestaltet sich schwierig, weil einige Zeuginnen nicht erscheinen. Die Prostituierten aus Osteuropa konnten nicht geladen werden. Anders bei Akil B. Der Albaner wurde als Zuhälter zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, die er gerade absitzt. Der Albaner bestätigt, dass damals im Jahre 2003 zehn bis 15 Osteuropäerinnen in der Sauna als „Tänzerinnen“ gearbeitet hätten. Eine der „Tänzerinnen“ war angeblich seine damalige Freundin. Den Pass habe er ihr nur weggenommen, weil er wollte, dass sie bei ihm in Deutschland bleibt. Der Zeuge bestätigt auch, dass die Frauen ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro an die Betreiberin abliefern. Wer das war, weiß er angeblich nicht.

Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt.

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#313

Beitrag von nina777 »

30.11.2009

Mädchen zur Prostitution gezwungen

LINZ. Zur Prostitution zwang ein Ehepaar mehrere rumänische (auch minderjährige) Mädchen, die sie zuvor nach Linz schleppten. Insgesamt fünf Personen die in Verdacht stehen beteiligt gewesen zu sein konnten nun gefasst werden.

Die Hauptverdächtigen sind eine 36-Jährige und ihr 38-jähriger Mann (beide rumänische Staatsbürger). Sie sollen Mädchen, mit dem Vorwand sie können in Österreich einer geregelten Arbeit als Kellnerin Abwäscherin oder Reinigungsfrau nachgehen, nach Österreich gelockt haben.

Zur Prostitution gezwungen

In Österreich angekommen, wurden den Mädchen die Dokumente abgenommen und sie sollten mithilfe von Prostitution für die Kosten der Fahrt nach Österreich selbst aufkommen. Um die Schulden begleichen zu können, wurden die Mädchen innerhalb kürzester Zeit an Freier in Linz vermittelt. Entweder in den Wohungen der Freier oder aber auch in verschiedenen Linzer Hotels mussten sich die Mädchen prostituieren. Die Entlohnung wurde den Mädchen großteils zur Gänze abgenommen.

Das Ehepaar übte auf die Opfer enormen Druck aus und drohte, sie würden den Familien und Bekannten der Mädchen mitteilen, dass sie in Österreich als Prostituierte arbeiten. Die Opfer waren teilweise in Wohnungen älterer Männer untergebracht. Auch als Gegenleistung für die Wohnmöglichkeit mussten die Mädchen mit den älteren Männern sexuell verkehren.

Das Ehepaar wurde in Rumänien wegen Verdachts auf Menschenhandel festgenommen und die weiteren Ermittlungen der Polizei in Österreich ergaben noch drei weitere Personen die mit den Taten in Verbindung gebracht werden können.

Neunfacher sexueller Missbrauch von Jugendlichen


Dabei wurde noch ein 73-jähriger Pensionist wegen Verdacht auf Prostitutionshandel angezeigt. Eine 21-jährige Kellnerin wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Nötigung und Urkundenfälschung in zwei Fällen. Und ein 57-jähriger Pensionist wurde wegen Verdacht des Menschenhandel in drei Fällen angezeigt. Die Hauptverdächtige Rumänin und der 57-jährige Pensionist wurden noch wegen neunfachen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen angezeigt.

Die beiden Hauptverdächtigen werden in Rumänien vor Gericht stehen, für die anderen Beteiligten ist die Staatsanwaltschaft Linz zuständig und ihnen wird in Österreich der Prozess gemacht.

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,302290
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Melanie
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FBI befreit 52 Kinder aus Prostitution

#314

Beitrag von Melanie »

FBI befreit 52 Kinder aus Prostitution



Bei landesweiten Razzien hat die US-Bundespolizei FBI 52 Kinder und Jugendliche aus der Prostitution befreit.


Bei dreitägigen Durchsuchungen in insgesamt 36 US-Städten wurden nach Polizeiangaben vom Montag am Wochenende fast 700 Menschen festgenommen, darunter 60 mutmaßliche Zuhälter.

Das jüngste Prostitutionsopfer war laut FBI ein zehn Jahre altes Mädchen.
Die meisten der übrigen waren unter 18 Jahre alt.



Es sei abstoßend, dass Kindern durch den Zwang zur sexuellen Sklaverei großes Leid und Schmerz zugefügt werde, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Lanny Breuer vom US-Justizministerium.

Der Umfang der Razzia zeige jedoch, dass "die Geißel der Kinderprostitution" auf den Straßen der USA weiter bestehe.


Die dreitägige Razzia war Teil eines groß angelegten Programms zur Bekämpfung der Prostitution Minderjähriger namens "Innocence Lost" (Verlorene Unschuld), das bereits seit 2003 läuft.


In diesem Zeitraum wurden nach Angaben der Polizei 900 Minderjährige vom Straßenstrich geholt, 510 Menschen verurteilt und 3,1 Millionen Dollar (zwei Millionen Euro) beschlagnahmt.


Die Beamten ermittelten dabei an verdächtigen Orten wie Casinos, einschlägig bekannten Straßenecken oder Rastplätzen für Fernfahrer.
Auch im Internet wurde nach Hinweisen gesucht.


http://diepresse.com/home/panorama/welt/517527/index.do
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"Es war Mord in Verbindung mit sexueller Gewalt"

#315

Beitrag von Melanie »

Lebenslange Haft für Studentin gefordert

Studenten-Mord in Italien---21.11.2009, 19:25



Plädoyers im Amanda-Knox-Prozess: Die Anklage ist überzeugt, dass die US-Studentin ihre Mitbewohnerin brutal erstochen hat - und fordert eine lebenslange Haftstrafe.


In dem italienischen Prozess um den Mord an der britischen Studentin Meredith Kercher hat die Anklage eine lebenslange Haftstrafe für die US-Studentin Amanda Knox verlangt.
Auch der ehemalige italienische Freund der 22-Jährigen soll lebenslang in Haft, forderten die Staatsanwälte Giuliano Mignini und Manuela Comodi am Samstag in ihren Plädoyers.


Nach ihrer Auffassung hat der vor zehn Monaten begonnene Prozess erwiesen, dass die beiden Angeklagten vor zwei Jahren die junge Austauschstudentin brutal umgebracht hätten.
Die Anklage verwies dabei vor allem auch auf DNA-Spuren von Knox und ihrem Freund auf einem Messer, das die Tatwaffe gewesen sei.



Mord und sexuelle Gewalt

Knox und die 22-jährige Meredith hatten zusammen eine Wohnung in der italienischen Perugia bewohnt.

Meredith war am 1. November 2007 halbnackt und mit durchschnittener Kehle in ihrem Zimmer gefunden worden.
Die Anklage geht davon aus, dass die Britin vergewaltigt und ermordet wurde, weil sie sich weigerte, bei Sexspielen mitzumachen.


Alle Täter sollen zuvor Haschisch geraucht haben. "Es war Mord in Verbindung mit sexueller Gewalt", sagte Mignini in seinem Plädoyer.



In dem zu Jahresbeginn in der mittelitalienischen Stadt begonnenen Prozess hat jetzt Ende November die Verteidigung das Wort.
Das Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.
Die beiden Angeklagten hatten wiederholt ihre Unschuld beteuert.


Wegen Beteiligung an dem aufsehenerregenden Verbrechen war ein junger Ivorer im Oktober 2008 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.
Vor allem die angelsächsische Presse hatte sich stark für den Prozess gegen Knox interessiert.
Italienische Journalisten prägten den Spitznamen "Engelsgesicht mit Eisaugen“ für die attraktive Angeklagte.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/857/495186/text/

http://www.sueddeutsche.de/panorama/179/313087/text/
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Schandurteil:

#316

Beitrag von nina777 »

1.12.2009

Angeblicher Beamter erpresste Prostituierte


OFFENBURG (ges). Wegen Erpressung und Amtsanmaßung ist ein 57-jähriger Mann aus Schutterwald zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt worden.

Der Mann hatte sich als Behördenvertreter ausgegeben und mehrfach von Prostituierten sexuelle Handlungen erpresst.

Amtsrichterin Petra Will ließ den von der Staatsanwalt erhobenen Vorwurf der sexuellen Nötigung indes nicht gelten: Schließlich sei von einem gegenseitigen Einvernehmen auszugehen, Geschlechtsverkehr auszuüben, wenn ein Freier eine Prostituierte aufsuche.

[Dahinter verbirgt sich eine aus der Vergangenheit stammende Theorie, die alle Sexworker diskriminiert, daß nämlich eine Prostituierte nicht zu vergewaltigen sei, weil sie durch die Tatsache, daß sie Prostituierte ist, sie bereits dem Geschlechtsverkehr grundsätzlich zugestimmt habe.

Siehe auch dieses Schandurteil in den USA:
viewtopic.php?p=25947#25947
Schandurteil in den Australien:
viewtopic.php?p=70413#70413
Korrektur in der Schweiz:
viewtopic.php?p=82081#82081

Dabei hat sie nicht dem wahllosen Geschlechtsverkehr grundsätzlich zugestimmt wie diffamierende hegemoniale Prostitutionsdefinitionen lauten, sondern sie hat nur zugestimmt einer Dienstleistungserbringung unter respektvollen von ihr frei gestaltbaren Randbedingungen und nur gegen angemessenes Honorar !!!

Weil aber RichterInnen in ihrer umfangreichen Ausbildung und Referendariatszeit immer noch keine Praktika in der Sexarbeit ableisten, können sie diesen humanen Unterschied nicht sehen.
Anm. Marc]



Ursprünglich standen vier Fälle zur Verhandlung.

Da dem ersten Opfer, das an psychischen Problemen leidet, die Zeugenbefragung erspart werden sollte, stellte das Gericht die Verfahren über die ersten beiden Handlungen auf Antrag von Staatsanwalt Herwig Schäfer ein. Hier wäre Aussage gegen Aussage gestanden. Die vorgeladene Frau soll "erleichtert" reagiert haben.

In den Fällen drei und vier ging der Täter vergleichbar vor: Er nahm im Februar und im April vergangenen Jahres mit zwei Prostituierten per Mobiltelefon Kontakt auf, nachdem er die Nummern der Frauen im Internet unter der Rubrik "Erotik" gefunden hatte. Er verabredete sich auf dem Parkplatz des Hotels Mercure an der Schutterwälder Straße in Offenburg, stieg in den Wagen der Frauen und erklärte ihnen, dass sie jetzt ein Problem hätten. Er zückte ein Stück Papier, das ihn als Beamter des Gewerbeaufsichtsamts ausweisen sollte.

Im Februar versicherte er der einen Prostituierten, dass sie mit einer Strafe von 300 Euro zu rechnen habe. Das Geld werde ihr erlassen, wenn sie mit ihm unentgeltlich Sex habe. Die Frau ließ sich darauf ein, fuhr zu einem entfernt liegenden Waldstück und schlief mit dem falschen Beamten.


Im April drohte er seinem nächsten Opfer, Ärger mit der Behörde zu bekommen, wenn es nicht unentgeltlichen Geschlechtsverkehr mit ihm habe. Auch diese Frau ließ sich einschüchtern und vollzog den Geschlechtsakt ohne finanzielle Gegenleistung.

Der Angeklagte räumte beide Geschichten ein. Da der Ausweis keinen Stempel trug (Will: "Das kann sich jeder zusammenstellen"), wurde vom Vorwurf der Urkundenfälschung abgesehen.

Für Staatsanwalt Schäfer handelte es sich um Nötigung in besonders schweren Fällen, darüber hinaus um Erpressung, da laut dem Paragraf 1 des Prostituiertengesetzes Frauen, die käufliche Liebe anbieten, einen einklagbaren rechtlichen Anspruch auf Bezahlung haben. Der Angeklagte sei sehr planvoll und mit "hoher krimineller Energie" vorgegangen, so Schäfer, der auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plädierte.

Da der Mann beruflich integriert sei, eine positive Sozialprognose habe und wohl nicht noch einmal eine vergleichbare Tat begehen werde, sprach sich Schäfer für eine Bewährungsstrafe aus.

Für den Strafverteidiger habe es sich lediglich um Betrug gehandelt, da das Vergehen ausschließlich im "Bereich der Finanzen" anzusiedeln sei. Mit einem "Ich bin jetzt geheilt" und einem "Entschuldigung" nahm der Angeklagte von seinem Recht Gebrauch, das letzte Wort vor der Urteilsverkündung zu haben.

Richterin Will sprach sich für den Tatbestand der Erpressung aus: Damit sei die Unentgeltlichkeit der sexuellen Handlung gemeint. Wer nur einen Betrug sehe, lasse die Drohung unberücksichtigt, die der Täter ausgesprochen habe.

Der Täter sei bislang nicht auffällig und voll geständig gewesen, daher habe sie keine Freiheitsstrafe verhängt. Eine gewisse kriminelle Energie aber sei vorhanden, daher müsse die Geldstrafe "deutlich" ausfallen.

Der Arbeiter, der 1500 Euro netto verdient, muss in monatlichen Raten von 200 Euro [x 28 Monate = 5600 Euro] für seine Delikte büßen.

http://www.badische-zeitung.de/offenbur ... 97343.html
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#317

Beitrag von nina777 »

5.12.2009

Bordellbetreiberin aus Oldenburg zu zwei Jahren Haft verurteilt

STRAFPROZESS Junge Bulgarinnen ausgebeutet – Auf dem Balkan „Markt“ für Prostituierten-Nachwuchs


OLDENBURG - Wegen Menschenhandels und Zuhälterei hat das Amtsgericht eine 27 Jahre alte bulgarische Bordellbetreiberin aus Oldenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichtes hatte sie in ihrem Etablissement an der Alexanderstraße mehrere Landsfrauen ausgebeutet. Den jungen Frauen war die Hälfte vom Umsatz versprochen worden, bekommen hatten sie nichts. Die gesamten Einnahmen hätten sie an die Zuhälterin abführen müssen, sagte Richter Rolf Lübben.

Die 27-Jährige machte wirtschaftliche Verhältnisse und den Druck aus Bulgarien für die Misere verantwortlich. Aus wirtschaftlichen Erwägungen habe sie das Bordell auch von Bremen nach Oldenburg verlegt. Während in Bremen „für eine halbe Stunde“ lediglich 50 Euro zu erzielen gewesen seien, bekäme sie in Oldenburg 80 Euro. So oder so: Die Mädchen bekamen gar nichts. Für ihr Zimmer mussten sie dagegen 50 Euro pro Tag bezahlen. Nach Überzeugung des Gerichtes gibt es in Bulgarien einen „Markt“ für junge Frauen, die zur Prostitution nach Deutschland geschickt werden.

Einige der Frauen, berichteten Zeuginnen, wüssten, was sie erwarte, andere nicht. So im Fall einer jungen Zeugin, die im Prozess gehört werden sollte, aber nicht mehr erreicht werden konnte. Sie war in Bulgarien von ihrem Bruder für 100 Euro an Zuhälter verkauft worden. Sie musste gegen ihren Willen hier als Prostituierte arbeiten. Die Zuhälter suchen sich in erster Linie junge Frauen aus, die in Bulgarien Familie haben. So können sie die Frauen erpressen, falls die den Anweisungen nicht mehr folgen.

Eine 19-jährige Prostituierte berichtete, sie sei nach einer Anzeige gegen die Angeklagte massiv aus Bulgarien bedroht worden. Das Haus ihrer Familie sei mit Benzin übergossen worden. Man werde es anzünden, falls sie die Anzeige nicht zurücknehme, habe man gedroht. Dem Druck aus Bulgarien war letztlich wohl auch dieBordellchefin ausgesetzt – und hatte ihn an die Mädchen weitergegeben.

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/ ... teilt.html
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Kann sowas klappen, oder wird uns was verschwiegen?

#318

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zeitung hat geschrieben:Die Mädchen bekamen gar nichts. Für ihr Zimmer mussten sie dagegen 50 Euro pro Tag bezahlen.

Wie kann so ein Geschäftsmodell funktionieren?

Was sollen Leser von so einem Zeitungsartikel halten, der den ökonomischen Sachverhalt des Bordellbetriebs so übermittelt?




______________





Diejenigen Politiker, Medienvertreter oder Prostitutionsgegner, die nur dann mit Sexwokern sprechen wollen, wenn sie deren bürgerlichen Namen und private Identität habhaft werden können,
die bedienen sich im Ansatz letztlich desselben Kontrollmittels oder Machtmechanismus, wie die hier im Prozess aufgedeckten ausbeuterischen Netzwerke in den Herkunftsländern von Arbeitsmigrantinnen.


Bsp. Politik in Dänemark:
viewtopic.php?p=38698#38698


Ausbeuter kundschaften die bürgerliche Herkunft der Sexworker aus und können dadurch ihre perfide ausbeuterische Macht entfalten, die von Drohungen über Zwangsouting bis zu Sanktionsmitteln brutaler Gewalt reichen ...

Eine staatlich ausgestellte Zwangsuntersuchungs-Kontrollkarte mit Bild und bürgerlichem Namen der jeweiligen Kontrollprostituierten (euphemistisch: grüne Gesundheitskarte oder "Deckel" genannt) versetzt Vater Staat in gewisser Weise in dieselbe Position, die sich ausbeuterische Arbeitgeber, Migrations- und Schleusungsnetzwerke beschaffen, wenn sie Wohnort und Herkunftsfamilie von SexarbeiterInnen auskundschaften z.B. durch Kontrolle über Pässe.

Deswegen braucht es eher mehr spezielle Schutzrechte statt Zwangsgesetze für Sexarbeiter.

Der einzige Unterschied ist:
Der Staat will nur gutes und Menschenhändler machen nur böses.





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 06.02.2010, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Leistungsfähigkeit u Unterhaltsverpflichtung

#319

Beitrag von nina777 »

7.12.2009

Bundesgericht

Reine Willkür: Prostituierte muss nicht mehr bezahlen

Einer Prostituierten den Vorwurf zu machen, sie hätte bei gutem Willen zur Bezahlung der Unterhaltsbeiträge ihrer Kinder mehr verdienen können, verstösst gegen die sexuelle Selbstbestimmung und ist unhaltbar. Das Bundesgericht hat deshalb einen entsprechenden Entscheid der Aargauer Behörden wegen Willkür aufgehoben.

Eine Frau wurde mit Scheidungsurteil vom September 1995 verpflichtet, dem Vater der gemeinsamen Kinder monatliche Unterhaltsbeiträge zu entrichten. Weil die Frau diese Unterhaltsbeiträge nur verspätet oder grösstenteils überhaupt nicht bezahlt hat, eröffnete die Aargauer Justiz ein Verfahren wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten. Die Frau wurde vom Aargauer Obergericht in zweiter Instanz zur Zahlung einer Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt. In seinem Urteil warf das Aargauer Obergericht der Frau vor, sie hätte «bei gutem Willen» in ihrem Beruf als (Teilzeit)- Prostituierte genügend Geld verdienen können, um die geschuldeten Unterhaltsleistungen zu zahlen. Eine dagegen eingereichte Beschwerde der Frau hat das Bundesgericht nun wegen Willkür gutgeheissen. Das Bundesgericht stört sich insbesondere am Vorwurf des Obergerichts, die Prostituierte hätte angesichts ihrer freien und flexiblen Arbeitszeit bei gutem Willen einen Verdienst von 3000 Franken erwirtschaften können. Damit verlange das Obergericht indirekt, dass sie ihre Tätigkeit im Sexgewerbe hätte ausbauen und intensivieren müssen.

Eine solche Argumentation ist laut Bundesgericht mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung bereits an und für sich heikel. «In Anbetracht der konkreten Verhältnisse, drogensüchtige Frau ohne Berufsausbildung, die ihre Tätigkeit nicht aus freien Stücken aufnahm, muss die Argumentation des Obergerichts schlichtweg als unhaltbar bezeichnet werden», heisst es im Urteil. Der Fall geht nun an die Aargauer Justiz zurück, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit der Frau neu ermitteln und dann noch einmal entscheiden muss, ob die Frau wirklich schuldhaft die Bezahlung der Unterhaltspflichten vernachlässigt hat.


(Urteil 6B_730/2009 vom 24. November 2009)

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/ ... n-22381532
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#320

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Betrug mit Visa

Schleuser verurteilt



Wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern ist ein 47 Jahre alter Mann aus Hessen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht Meiningen sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2002 und 2003 mit Touristen-Visa insgesamt 67 Ukrainer nach Deutschland und Westeuropa geschleust hat. Die Visa waren für angebliche Geschäftsreisen nach Deutschland und in die Schengener Staaten beantragt worden.


Touristenvisum für Deutschland

Bis zu 200 Dollar für falsche Touristenvisa

Laut Urteil soll der Mann für jedes falsche Visum etwa 200 US-Dollar bekommen haben. Um an die Einreisepapiere zu kommen, gründete er demnach Scheinfirmen unter anderem in Eisenach und Gotha. Eine Mitarbeiterin der deutschen Botschaft in der ukrainischen Hauptstadt Kiew wurde jedoch misstrauisch, weil sie immer mehr Einladungen zu Geschäftsreisen, Weiterbildungen und Firmenbesuchen bearbeiten sollte.

Die eingeschleusten Frauen gingen laut Staatsanwaltschaft in Deutschland zum Teil illegaler Prostitution nach.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er gestanden und keine Vorstrafen hatte. Andererseits sei er mit besonderer krimineller Energie vorgegangen: So habe er notarielle Dokumente gefälscht und mit Stempeln der Industrie- und Handelskammer versehen.

Die Visa-Affäre hatte nach ihrem Bekanntwerden die damalige rot-grüne Bundesregierung in Bedrängnis gebracht. Bereits 2008 sollte dem Mann der Prozess gemacht werden. Nachdem er jedoch nicht zur Verhandlung erschienen war, musste er zunächst in der Ukraine verhaftet und ausgeliefert werden.

http://www.mdr.de/thueringen/6918514.html





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