Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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Dazu gibt es einen eindrucksvollen Dokumentarfilm
Kinder von armen Bergbauern aus Vorarlberg, Tirol, Südtirol und der Schweiz verdingen sich als Arbeitssklaven bei wohlhabenden deutschen Bauern im fruchtbaren Allgäu.
1616 bis 1915 (1. Weltkrieg)
Jährlich bis zu 6.000 Kinder überquerten zu Fuß die Alpen zur Saisonarbeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwabenkinder
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwabenkinder_(Film) 2003 nach Romanvorlage
Ähnliches Phänomen im heutigen Nepal:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=96812#96812
www.sexworker.at/migration
Die Sexworker-Migration wird sicher auch irgendwann mal in den Museen besser dargestellt. Noch ist der Sündenbockmechanismus vorherrschend...
Kinder von armen Bergbauern aus Vorarlberg, Tirol, Südtirol und der Schweiz verdingen sich als Arbeitssklaven bei wohlhabenden deutschen Bauern im fruchtbaren Allgäu.
1616 bis 1915 (1. Weltkrieg)
Jährlich bis zu 6.000 Kinder überquerten zu Fuß die Alpen zur Saisonarbeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwabenkinder
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwabenkinder_(Film) 2003 nach Romanvorlage
Ähnliches Phänomen im heutigen Nepal:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=96812#96812
www.sexworker.at/migration
Die Sexworker-Migration wird sicher auch irgendwann mal in den Museen besser dargestellt. Noch ist der Sündenbockmechanismus vorherrschend...
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Afrika-Konnektion
Menschenopfer und Menschenhandel
Ein Ghanaer wirft Nigerianern vor, bei der illegalen Einreise nach Italien Passagiere über Bord geworfen zu haben, um Geister zu besänftigen
Ein Ghanaer, der auf einem Boot illegal über das Mittelmeer nach Italien einreiste, beschuldigte letzte Woche mehrere Nigerianer, seinen Bruder und mindestens vier weitere Mitfahrer ins Meer geworfen zu haben. Grund dafür sei der Glaube an Geister gewesen, die mit Menschenopfern dazu gebracht werden sollten, das Unternehmen gelingen zu lassen. Zudem sei es unter den etwa 460 Personen an Bord auch zu Vergewaltigungen gekommen.
Obwohl Emanuela Salvatori von der der Organisation Save the Children, der gegenüber der Ghanaer die Behauptungen zuerst machte, der Presse sagte, nun würde die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Agrigent ermitteln, verlautbarte diese kurze Zeit darauf, dass sie die Behauptungen als "höchst unwahrscheinlich" einstuft und deshalb kein Verfahren eröffnet.
Angeblich bestätigte nur ein kleiner Teil der befragten Passagiere die Aussage, was freilich nicht unbedingt heißen muss, dass der Ghanaer erwartet, mit einer möglichst rührseligen Räuberpistole die besten Chancen auf finanzielle Unterstützung und einen langen Verbleib in Europa zu haben, sondern auch darauf zurückzuführen sein könnte, dass ein Teil der Passagiere in Abhängigkeit zu religiös-kriminellen Netzwerken steht und deren Taten entweder gutheißt oder die Dominanz der Täter akzeptiert.
2010 war ein Gericht in Syrakus zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer illegalen Überfahrt tatsächlich 13 Personen über Bord geworfen wurden und hatte deshalb vier Nigerianer zu je 30 Jahren Haft verurteilt. Dieser vielleicht auch dem Ghanaer bekannte Fall könnte ihm als Vorlage gedient haben, wenn er sich die Geschichte ausgedacht hat. Dazu würde auch seine Aussage passen, dass die Opferung "für nigerianische Stämme typisch" sei. Allerdings spielten Menschenopfervorwürfe auch bei der britischen Eroberung des im Südwesten Nigerias gelegenen Edo-Köngigreichs Benin (das nicht mit dem heutigen Staat Benin identisch ist) eine wesentliche Rolle.
Doch sowohl Menschenopfer als auch Anthropophagie [Kanibalismus] tauchen in der Geschichte häufig als Hörensagenszuschreibungen auf und dienten in dieser Form als Rechtfertigung für Eroberungen. In den 1980er und 1990er Jahren führte die Entdeckung dieses Musters dazu, dass manche Kulturwissenschaftler von einem Extrem ins andere verfielen und auch durch archäologische Funde oder Augenzeugenberichte verhältnismäßig wahrscheinliche Taten für bloße Propaganda erklärten, wie dies etwa der Schweizer Ethnologe Peter Hassler mit den aztekischen Menschenopfern machte.
Für die Menschenopfer im Nigeria des 19. Jahrhunderts gibt es (ebenso wie für die in Mexiko) direkte Zeugenaussagen, darunter die des britischen Captain Alan Maxwell Boisragon, der beim Einmarsch 1897 von Massen geknebelter und aufgehängter Leichen mit kreuzförmig aufgeschlitzten Bäuchen und heraushängenden Eingeweiden sowie von mit Blut überkrusteten Götzenstatuen berichtet, was die britischen Soldaten so erzürnte, dass sie "die meisten der Heiden massakrierten".
Auch im heutigen Nigeria werden immer wieder verstümmelte Leichen gefunden. Außerdem baten in der jüngeren Vergangenheit tausende von Bürgern um Polizeischutz, weil sie von Geheimbünden bedroht wurden. Solche Geheimbünde gibt es nach Angaben von nigerianischen Behörden tatsächlich, auch wenn viel darauf hindeutet, dass sie ein relativ neues Phänomen sind und mit dem Organisierten Verbrechen in Verbindung stehen, das unter anderem im Menschenhandel aktiv ist.
Obwohl diesem Organisierten Verbrechen entgegenkommt, dass die Freilassung eines gefangenen Mörders lediglich 25.000 Naira (beziehungsweise etwas über 100 Euro) kosten soll, kommt es in manchen Fällen auch zu Verurteilungen: 2003 sah es der nigerianische High Court beispielsweise als erwiesen an, dass sieben Personen 1996 an einem Ritualmord am elfjährigen Ikechukwu Okonkwo mitgewirkt hatten und verurteilte sie zu einer Strafe, die sich ebenfalls als rituelle Tötung betrachten lässt.
Peter Mühlbauer 16.05.2011
www.heise.de/tp/artikel/34/34755/1.html
Ein Ghanaer wirft Nigerianern vor, bei der illegalen Einreise nach Italien Passagiere über Bord geworfen zu haben, um Geister zu besänftigen
Ein Ghanaer, der auf einem Boot illegal über das Mittelmeer nach Italien einreiste, beschuldigte letzte Woche mehrere Nigerianer, seinen Bruder und mindestens vier weitere Mitfahrer ins Meer geworfen zu haben. Grund dafür sei der Glaube an Geister gewesen, die mit Menschenopfern dazu gebracht werden sollten, das Unternehmen gelingen zu lassen. Zudem sei es unter den etwa 460 Personen an Bord auch zu Vergewaltigungen gekommen.
Obwohl Emanuela Salvatori von der der Organisation Save the Children, der gegenüber der Ghanaer die Behauptungen zuerst machte, der Presse sagte, nun würde die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Agrigent ermitteln, verlautbarte diese kurze Zeit darauf, dass sie die Behauptungen als "höchst unwahrscheinlich" einstuft und deshalb kein Verfahren eröffnet.
Angeblich bestätigte nur ein kleiner Teil der befragten Passagiere die Aussage, was freilich nicht unbedingt heißen muss, dass der Ghanaer erwartet, mit einer möglichst rührseligen Räuberpistole die besten Chancen auf finanzielle Unterstützung und einen langen Verbleib in Europa zu haben, sondern auch darauf zurückzuführen sein könnte, dass ein Teil der Passagiere in Abhängigkeit zu religiös-kriminellen Netzwerken steht und deren Taten entweder gutheißt oder die Dominanz der Täter akzeptiert.
2010 war ein Gericht in Syrakus zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer illegalen Überfahrt tatsächlich 13 Personen über Bord geworfen wurden und hatte deshalb vier Nigerianer zu je 30 Jahren Haft verurteilt. Dieser vielleicht auch dem Ghanaer bekannte Fall könnte ihm als Vorlage gedient haben, wenn er sich die Geschichte ausgedacht hat. Dazu würde auch seine Aussage passen, dass die Opferung "für nigerianische Stämme typisch" sei. Allerdings spielten Menschenopfervorwürfe auch bei der britischen Eroberung des im Südwesten Nigerias gelegenen Edo-Köngigreichs Benin (das nicht mit dem heutigen Staat Benin identisch ist) eine wesentliche Rolle.
Doch sowohl Menschenopfer als auch Anthropophagie [Kanibalismus] tauchen in der Geschichte häufig als Hörensagenszuschreibungen auf und dienten in dieser Form als Rechtfertigung für Eroberungen. In den 1980er und 1990er Jahren führte die Entdeckung dieses Musters dazu, dass manche Kulturwissenschaftler von einem Extrem ins andere verfielen und auch durch archäologische Funde oder Augenzeugenberichte verhältnismäßig wahrscheinliche Taten für bloße Propaganda erklärten, wie dies etwa der Schweizer Ethnologe Peter Hassler mit den aztekischen Menschenopfern machte.
Für die Menschenopfer im Nigeria des 19. Jahrhunderts gibt es (ebenso wie für die in Mexiko) direkte Zeugenaussagen, darunter die des britischen Captain Alan Maxwell Boisragon, der beim Einmarsch 1897 von Massen geknebelter und aufgehängter Leichen mit kreuzförmig aufgeschlitzten Bäuchen und heraushängenden Eingeweiden sowie von mit Blut überkrusteten Götzenstatuen berichtet, was die britischen Soldaten so erzürnte, dass sie "die meisten der Heiden massakrierten".
Auch im heutigen Nigeria werden immer wieder verstümmelte Leichen gefunden. Außerdem baten in der jüngeren Vergangenheit tausende von Bürgern um Polizeischutz, weil sie von Geheimbünden bedroht wurden. Solche Geheimbünde gibt es nach Angaben von nigerianischen Behörden tatsächlich, auch wenn viel darauf hindeutet, dass sie ein relativ neues Phänomen sind und mit dem Organisierten Verbrechen in Verbindung stehen, das unter anderem im Menschenhandel aktiv ist.
Obwohl diesem Organisierten Verbrechen entgegenkommt, dass die Freilassung eines gefangenen Mörders lediglich 25.000 Naira (beziehungsweise etwas über 100 Euro) kosten soll, kommt es in manchen Fällen auch zu Verurteilungen: 2003 sah es der nigerianische High Court beispielsweise als erwiesen an, dass sieben Personen 1996 an einem Ritualmord am elfjährigen Ikechukwu Okonkwo mitgewirkt hatten und verurteilte sie zu einer Strafe, die sich ebenfalls als rituelle Tötung betrachten lässt.
Peter Mühlbauer 16.05.2011
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Menschenhandel in Tschechiens Wäldern
In Tschechien werden ausländische Arbeiter zu Aufforstungsarbeiten in den staatlichen Wäldern von Subunternehmen ausgebeutet. Der Prager Anwalt Jira spricht vom größten dokumentierten Fall von Menschenhandel innerhalb der EU.
Der Anwalt vertritt derzeit Hunderte von ausgebeuteten Arbeitern, die von Subunternehmen betrogen worden sind. Die Arbeiter, die vorwiegend aus Vietnam und Rumänien stammen, wurden unter falschen Versprechungen nach Tschechien gelockt.
Für Waldarbeiten engagiert die staatliche Firma Lesy CR Subunternehmen, die der Firma Baumbestände abkaufen und sich vertraglich verpflichten, die gerodeten Waldstücke wieder aufzuforsten. Von den versprochenen Lohn von 800 und 1300 Euro erhielten die ausländischen Arbeiter keinen Cent, stattdessen wurden sie mit Naturalien entlohnt. Als auch die ausblieben, kam der Hunger.
Der Prager Anwalt hat im Namen der Opfer Strafanzeige wegen Betrugs, Menschenhandel und Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung gestellt. Das zuständige Landwirtschaftsministerium sieht sich in der Sache nicht verantwortlich und verweist auf die Staatsfirma, die für die Vergabe an andere Firmen verantwortlich ist. Die Anwälte Jira und Mikova haben angkündigt, sich durch sämtliche Instanzen durchzukämpfen, bis sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen können.
Nähere Informationen unter. http://www.wienerzeitung.at/default.asp ... cob=558001
http://www.berlin-brandenburg.dgb.de/ar ... 045/1/494/
In Tschechien werden ausländische Arbeiter zu Aufforstungsarbeiten in den staatlichen Wäldern von Subunternehmen ausgebeutet. Der Prager Anwalt Jira spricht vom größten dokumentierten Fall von Menschenhandel innerhalb der EU.
Der Anwalt vertritt derzeit Hunderte von ausgebeuteten Arbeitern, die von Subunternehmen betrogen worden sind. Die Arbeiter, die vorwiegend aus Vietnam und Rumänien stammen, wurden unter falschen Versprechungen nach Tschechien gelockt.
Für Waldarbeiten engagiert die staatliche Firma Lesy CR Subunternehmen, die der Firma Baumbestände abkaufen und sich vertraglich verpflichten, die gerodeten Waldstücke wieder aufzuforsten. Von den versprochenen Lohn von 800 und 1300 Euro erhielten die ausländischen Arbeiter keinen Cent, stattdessen wurden sie mit Naturalien entlohnt. Als auch die ausblieben, kam der Hunger.
Der Prager Anwalt hat im Namen der Opfer Strafanzeige wegen Betrugs, Menschenhandel und Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung gestellt. Das zuständige Landwirtschaftsministerium sieht sich in der Sache nicht verantwortlich und verweist auf die Staatsfirma, die für die Vergabe an andere Firmen verantwortlich ist. Die Anwälte Jira und Mikova haben angkündigt, sich durch sämtliche Instanzen durchzukämpfen, bis sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen können.
Nähere Informationen unter. http://www.wienerzeitung.at/default.asp ... cob=558001
http://www.berlin-brandenburg.dgb.de/ar ... 045/1/494/
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Zu Beitrag 621: Stuttgarter Nachrichten 14.05.2011
Die Schwabenkinder reisen nach Berlin
Unterm Turm: Das Junge Ensemble Stuttgart ist zum Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffen in Berlin eingeladen.
Von Caroline Leibfritz
Neun Monate hat das Junge Ensemble Stuttgart (Jes) in die Entwicklung und Inszenierung des Stücks "Nach Schwaben, Kinder!" investiert, das seit Sommer 2010 im großen Saal des Theaters in der Eberhardstraße zu sehen ist. Jetzt ist die Produktion von einer Jury aus Theaterfachleuten aus mehr als 300 Kinder- und Jugendtheaterstücken unter die besten zehn Deutschlands gewählt worden. Somit darf das Ensemble dieses Frühjahr vom 14. bis 19. Mai zum Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffen "Augenblick mal!" nach Berlin reisen und sein Stück einem versierten Publikum vorstellen. Etwa 100 Theaterfachleute bewerten dann die zehn nominierten Inszenierungen. In einem gemeinsamen Arbeitstreffen sollen schließlich Impulse für die weitere Arbeit des Kinder- und Jugendtheaters gesetzt werden.
Für die Künstler des Stuttgarter Ensembles kam die Einladung nach Berlin eher überraschend. "Ich hätte nie gedacht, dass wir mit dieser Produktion nominiert werden", sagt der Regisseur Klaus Hemmerle. "Denn das Stück ist nicht gerade hip, sondern eher komplex."
Das aus Original-Material und Improvisationen entwickelte Werk "Nach Schwaben, Kinder!" begleitet den Weg von fünf Kindern aus Ischgl im Paznauntal im Jahr 1882. "Weil die kargen Almen damals nicht genug Ertrag einbrachten, um die ganze Familie zu ernähren, mussten jedes Jahr Tausende Bergbauernkinder mit Beginn der Schneeschmelze hinab ins Alpenvorland, nach Schwaben", so Hemmerle. Dort seien die sechs- bis 15-jährigen Jungen und Mädchen auf Kindermärkten vermittelt worden und mussten den Sommer über als Hirtenkinder, Mägde oder Knechte arbeiten. "Wie es den Tiroler Kindern in der Fremde erging, war Glückssache", erklärt Hemmerle. "Die einen wurden besser behandelt als in ihrer Heimat. Andere wurden wie Leibeigene gehalten, geschlagen und mit magerer Kost abgespeist."
Neben der historischen Thematik hat die Jury des Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffens vor allem das Bühnenbild und die im Stück gesprochenen Dialekte beeindruckt. Denn um "Nach Schwaben, Kinder!" so authentisch wie möglich zu gestalten, mussten die Schauspieler Tirolerisch und Oberschwäbisch lernen. "Wir haben etwa vier Monate lang mit Sprechtrainern geübt und neue Worte gelernt", erzählt Sarah Kempin, die das Tiroler Mädchen Amrei spielt. "Obwohl ich aus dem Allgäu komme und Dialekte gewöhnt bin, war das schon eine Herausforderung."
Die gesprochenen Dialekte waren für den Dramaturgen Christian Schönfelder zuerst ein Risiko. Schließlich wusste niemand, ob das Publikum die fremden Worte auch verstehen würde. Doch für Schönfelder überwog die Authentizität der Dialekte, weil er damit verdeutlichen konnte, in welcher Fremdheit die Tiroler Kinder leben und arbeiten mussten. Zudem mache diese Fremdheit das Stück auch politisch relevant. "Die Produktion ist für mich eine schöne Parabel zur Migrationsthematik", so Schönfelder. "Denn Kinder mit Migrationshintergrund, die das Stück anschauen, sehen, dass nicht jeder dasselbe Deutsch spricht. So können die Kinder ihre eigene Situation im Stück wiederfinden."
Bislang waren die Reaktionen auf "Nach Schwaben, Kinder!" den Ensemble-Mitgliedern zufolge äußerst positiv. Nun sind sie gespannt darauf, welches Feedback sie beim Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffen in Berlin erwartet.
Vorbereitung Die nächste Premiere feiert das Junge Ensemble am 5. Februar um 19 Uhr mit dem Stück "Superhero".
Weitere Informationen unter
www.jes-stuttgart.de
Die Schwabenkinder reisen nach Berlin
Unterm Turm: Das Junge Ensemble Stuttgart ist zum Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffen in Berlin eingeladen.
Von Caroline Leibfritz
Neun Monate hat das Junge Ensemble Stuttgart (Jes) in die Entwicklung und Inszenierung des Stücks "Nach Schwaben, Kinder!" investiert, das seit Sommer 2010 im großen Saal des Theaters in der Eberhardstraße zu sehen ist. Jetzt ist die Produktion von einer Jury aus Theaterfachleuten aus mehr als 300 Kinder- und Jugendtheaterstücken unter die besten zehn Deutschlands gewählt worden. Somit darf das Ensemble dieses Frühjahr vom 14. bis 19. Mai zum Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffen "Augenblick mal!" nach Berlin reisen und sein Stück einem versierten Publikum vorstellen. Etwa 100 Theaterfachleute bewerten dann die zehn nominierten Inszenierungen. In einem gemeinsamen Arbeitstreffen sollen schließlich Impulse für die weitere Arbeit des Kinder- und Jugendtheaters gesetzt werden.
Für die Künstler des Stuttgarter Ensembles kam die Einladung nach Berlin eher überraschend. "Ich hätte nie gedacht, dass wir mit dieser Produktion nominiert werden", sagt der Regisseur Klaus Hemmerle. "Denn das Stück ist nicht gerade hip, sondern eher komplex."
Das aus Original-Material und Improvisationen entwickelte Werk "Nach Schwaben, Kinder!" begleitet den Weg von fünf Kindern aus Ischgl im Paznauntal im Jahr 1882. "Weil die kargen Almen damals nicht genug Ertrag einbrachten, um die ganze Familie zu ernähren, mussten jedes Jahr Tausende Bergbauernkinder mit Beginn der Schneeschmelze hinab ins Alpenvorland, nach Schwaben", so Hemmerle. Dort seien die sechs- bis 15-jährigen Jungen und Mädchen auf Kindermärkten vermittelt worden und mussten den Sommer über als Hirtenkinder, Mägde oder Knechte arbeiten. "Wie es den Tiroler Kindern in der Fremde erging, war Glückssache", erklärt Hemmerle. "Die einen wurden besser behandelt als in ihrer Heimat. Andere wurden wie Leibeigene gehalten, geschlagen und mit magerer Kost abgespeist."
Neben der historischen Thematik hat die Jury des Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffens vor allem das Bühnenbild und die im Stück gesprochenen Dialekte beeindruckt. Denn um "Nach Schwaben, Kinder!" so authentisch wie möglich zu gestalten, mussten die Schauspieler Tirolerisch und Oberschwäbisch lernen. "Wir haben etwa vier Monate lang mit Sprechtrainern geübt und neue Worte gelernt", erzählt Sarah Kempin, die das Tiroler Mädchen Amrei spielt. "Obwohl ich aus dem Allgäu komme und Dialekte gewöhnt bin, war das schon eine Herausforderung."
Die gesprochenen Dialekte waren für den Dramaturgen Christian Schönfelder zuerst ein Risiko. Schließlich wusste niemand, ob das Publikum die fremden Worte auch verstehen würde. Doch für Schönfelder überwog die Authentizität der Dialekte, weil er damit verdeutlichen konnte, in welcher Fremdheit die Tiroler Kinder leben und arbeiten mussten. Zudem mache diese Fremdheit das Stück auch politisch relevant. "Die Produktion ist für mich eine schöne Parabel zur Migrationsthematik", so Schönfelder. "Denn Kinder mit Migrationshintergrund, die das Stück anschauen, sehen, dass nicht jeder dasselbe Deutsch spricht. So können die Kinder ihre eigene Situation im Stück wiederfinden."
Bislang waren die Reaktionen auf "Nach Schwaben, Kinder!" den Ensemble-Mitgliedern zufolge äußerst positiv. Nun sind sie gespannt darauf, welches Feedback sie beim Deutschen Kinder- und Jugendtheatertreffen in Berlin erwartet.
Vorbereitung Die nächste Premiere feiert das Junge Ensemble am 5. Februar um 19 Uhr mit dem Stück "Superhero".
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Brandanschlag war Mordversuch. Jetzt droht Rumänen lebenslan
Zuhälter Cretu: Neue Anklage fertig
Brandanschlag war Mordversuch. Jetzt droht Rumänen lebenslang.
© TZ ÖSTERREICH
Er hatte sich schon zu früh gefreut: Im März stand Bogdan N. – hauptberuflich Zuhälter – in Wien vor Gericht, weil er mit zwei Komplizen die Prostituierte Flora (36) mit Benzin übergossen und angezündet haben soll. Erstaunlicherweise war das Trio lediglich wegen Körperverletzung angeklagt, hätte also mit vergleichsweise milden Strafen davonkommen können.
Doch nach zwei Tagen Prozess und der Aussage des Opfers ("Ich fühlte, das Fleisch rinnt mir aus dem Gesicht.") erklärte sich das Schöffengericht für "nicht zuständig".
Tötungsabsicht
Nun hat Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel die neue Anklage fertiggestellt. Und für die drei Angeklagten, vertreten durch die Advokaten Rudi Mayer, Philipp Winkler und Georg Morent, sieht es gar nicht gut aus. "Cretu" und sein Cousin Nicolae N. (23) müssen sich wegen Mordversuchs verantworten. Sie hätten "davon ausgehen müssen, dass Flora durch den Angriff getötet werden könnte", so die Ausfertigung von Rudas-Tschinkel. Die Begründung: "Da es durch das Schütten einer Brennflüssigkeit in das Gesicht zu Verletzungen der Schleimhäute durch Einamtung der heißen Luft kommt, folgt ein Anschwellen der Schleimhäute und es droht die Gefahr des Erstickens."
"Cretus" Beteuerungen, er habe Flora nur helfen wollen und Nicolae N. wäre für den Brandanschlag während einer Schutzgelderpressung verantwortlich, schenkt die Staatsanwaltschaft keinen Glauben: "Alles Schutzbehauptungen", so die neue Anklage. Indes wurden auch Gefängnis-Kassiber abgefangen, in denen der bullige Bogdan N. seinen Verwandten aufs Wüsteste bedroht. Er solle sich schuldig bekennen – und ihn damit entlasten.
"Cretu" und Nicolae N. droht lebenslange Haft. Der Drittbeschuldigte gilt nur als Beitragstäter und kann mit einer geringeren Strafe rechnen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, der Prozesstermin steht noch nicht fest.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/ ... bookSharer
Brandanschlag war Mordversuch. Jetzt droht Rumänen lebenslang.
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Er hatte sich schon zu früh gefreut: Im März stand Bogdan N. – hauptberuflich Zuhälter – in Wien vor Gericht, weil er mit zwei Komplizen die Prostituierte Flora (36) mit Benzin übergossen und angezündet haben soll. Erstaunlicherweise war das Trio lediglich wegen Körperverletzung angeklagt, hätte also mit vergleichsweise milden Strafen davonkommen können.
Doch nach zwei Tagen Prozess und der Aussage des Opfers ("Ich fühlte, das Fleisch rinnt mir aus dem Gesicht.") erklärte sich das Schöffengericht für "nicht zuständig".
Tötungsabsicht
Nun hat Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel die neue Anklage fertiggestellt. Und für die drei Angeklagten, vertreten durch die Advokaten Rudi Mayer, Philipp Winkler und Georg Morent, sieht es gar nicht gut aus. "Cretu" und sein Cousin Nicolae N. (23) müssen sich wegen Mordversuchs verantworten. Sie hätten "davon ausgehen müssen, dass Flora durch den Angriff getötet werden könnte", so die Ausfertigung von Rudas-Tschinkel. Die Begründung: "Da es durch das Schütten einer Brennflüssigkeit in das Gesicht zu Verletzungen der Schleimhäute durch Einamtung der heißen Luft kommt, folgt ein Anschwellen der Schleimhäute und es droht die Gefahr des Erstickens."
"Cretus" Beteuerungen, er habe Flora nur helfen wollen und Nicolae N. wäre für den Brandanschlag während einer Schutzgelderpressung verantwortlich, schenkt die Staatsanwaltschaft keinen Glauben: "Alles Schutzbehauptungen", so die neue Anklage. Indes wurden auch Gefängnis-Kassiber abgefangen, in denen der bullige Bogdan N. seinen Verwandten aufs Wüsteste bedroht. Er solle sich schuldig bekennen – und ihn damit entlasten.
"Cretu" und Nicolae N. droht lebenslange Haft. Der Drittbeschuldigte gilt nur als Beitragstäter und kann mit einer geringeren Strafe rechnen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, der Prozesstermin steht noch nicht fest.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/ ... bookSharer
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Forts.: Nigeria Connection
Forts. Menschenhandel-Prozess Bonn:
Voodoo-Glaube des Opfers ausgenutzt
Bonn. Mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist eine 34 Jahre alte Nigerianerin, die eine junge Landsmännin mithilfe eines Voodoo-Schwurs zur Prostitution gezwungen hatte.
Vom Bonner Amtsgericht wurde die für den Prozess aus Ibiza angereiste Angeklagte jetzt wegen Menschenhandels, Zuhälterei und räuberischer Erpressung zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe [auf Bewährung] verurteilt.
Die Angeklagte hatte vor dem Schöffengericht gestanden, dass eine anfangs 17-Jährige ab Ende 2008 auf dem Straßenstrich und bundesweit in Bordellen anschaffen gehen musste.
Dabei hatte sie gemeinsame Sache mit einer - im vergangenen Oktober bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten - 30 Jahre alten Bekannten gemacht.
Die älteren Frauen waren als so genannte "Madame" aufgetreten und hatten dabei den Glauben des Opfers an Voodoo ausgenutzt.
In Nigeria hatte die 17-Jährige schwören müssen, dass sie ihrer "Madame" gehorcht, die "Reisekosten" von 50 000 Euro abarbeitet und unter keinen Umständen zur Polizei geht. Sollte der Schwur gebrochen werden, drohe ihr der Tod.
Bis zum Februar 2010 hatte die junge Frau fast ihre gesamten Einnahmen an die beiden "Madames" abgeben müssen. Während an die jetzt Angeklagte 5 000 Euro gezahlt wurden, hatte die bereits verurteilte Komplizin sogar 20 000 Euro in bar bekommen.
Im Milieu kannten sich die beiden Täterinnen bestens aus: Sie hatten in Deutschland selber in Bordellen gearbeitet.
Die 34-Jährige scheint auch in Spanien noch der Prostitution nachzugehen.
Aufgeflogen war der Fall bei einer Kontrolle der Polizei in einem Bonner Bordell: Die mittlerweile 20-Jährige hatte sich mit einem falschen Pass ausgewiesen.
In der Folge stellte sich heraus, dass sie psychisch unter Druck gesetzt und zur Prostitution gezwungen worden war.
Ihre Angst vor dem Voodoo-Zauber war so groß, dass sie sich nicht als [Opfer-]Zeugin zur Verfügung stellen wollte.
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php? ... lid=890403
Voodoo-Glaube des Opfers ausgenutzt
Bonn. Mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist eine 34 Jahre alte Nigerianerin, die eine junge Landsmännin mithilfe eines Voodoo-Schwurs zur Prostitution gezwungen hatte.
Vom Bonner Amtsgericht wurde die für den Prozess aus Ibiza angereiste Angeklagte jetzt wegen Menschenhandels, Zuhälterei und räuberischer Erpressung zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe [auf Bewährung] verurteilt.
Die Angeklagte hatte vor dem Schöffengericht gestanden, dass eine anfangs 17-Jährige ab Ende 2008 auf dem Straßenstrich und bundesweit in Bordellen anschaffen gehen musste.
Dabei hatte sie gemeinsame Sache mit einer - im vergangenen Oktober bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten - 30 Jahre alten Bekannten gemacht.
Die älteren Frauen waren als so genannte "Madame" aufgetreten und hatten dabei den Glauben des Opfers an Voodoo ausgenutzt.
In Nigeria hatte die 17-Jährige schwören müssen, dass sie ihrer "Madame" gehorcht, die "Reisekosten" von 50 000 Euro abarbeitet und unter keinen Umständen zur Polizei geht. Sollte der Schwur gebrochen werden, drohe ihr der Tod.
Bis zum Februar 2010 hatte die junge Frau fast ihre gesamten Einnahmen an die beiden "Madames" abgeben müssen. Während an die jetzt Angeklagte 5 000 Euro gezahlt wurden, hatte die bereits verurteilte Komplizin sogar 20 000 Euro in bar bekommen.
Im Milieu kannten sich die beiden Täterinnen bestens aus: Sie hatten in Deutschland selber in Bordellen gearbeitet.
Die 34-Jährige scheint auch in Spanien noch der Prostitution nachzugehen.
Aufgeflogen war der Fall bei einer Kontrolle der Polizei in einem Bonner Bordell: Die mittlerweile 20-Jährige hatte sich mit einem falschen Pass ausgewiesen.
In der Folge stellte sich heraus, dass sie psychisch unter Druck gesetzt und zur Prostitution gezwungen worden war.
Ihre Angst vor dem Voodoo-Zauber war so groß, dass sie sich nicht als [Opfer-]Zeugin zur Verfügung stellen wollte.
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php? ... lid=890403
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Re: Nigeria Connection
Weiter oben der ausführliche Prozessbericht gegen die 30-jährige Bekannte und Madam-Kollegin vor dem Landgericht Bonn.
Dort eine 24-monatige Bewährungsstrafe:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=88954#88954
(@ fraences. Habe es hierhin verschoben, weil ich meine das Sachthema Menschenhandel steht im Vordergund und nicht der Ort für Sexarbeit Bonn. Zwar ist das Ortsregister schneller als Ablage zu nutzen als die speziellen Sammelthreads jeweils zu finden, dennoch schlage ich vor dort nur Nachrichten über ortsspezifische Sexarbeit zu sammeln.)
Dort eine 24-monatige Bewährungsstrafe:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=88954#88954
(@ fraences. Habe es hierhin verschoben, weil ich meine das Sachthema Menschenhandel steht im Vordergund und nicht der Ort für Sexarbeit Bonn. Zwar ist das Ortsregister schneller als Ablage zu nutzen als die speziellen Sammelthreads jeweils zu finden, dennoch schlage ich vor dort nur Nachrichten über ortsspezifische Sexarbeit zu sammeln.)
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Zuhälterei und Mordversuch: Sündenregister eines 20-Jährigen
Alireza B. steht wegen einer Serie von Verbrechen vor Gericht - Kontakt zu Hells Angels
Der gebürtige Iraner soll mehrere Frauen zur Prostitution gezwungen haben
Vor einem Jahr schoss er laut Anklage aus einem Auto auf konkurrierende Zuhälter
Er ist erst 20 Jahre alt, doch was die Staatsanwaltschaft gestern gegen Alireza B. vortrug, klang nach der Karriere eines erfahrenen Berufsverbrechers. Im Prozess vor der Großen Strafkammer 4 des Hamburger Landgerichts wurde ihm eine lange Liste von Straftaten vorgeworfen, darunter Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel und versuchter Mord.
Fast gelangweilt sitzt der kräftig gebaute junge Mann, geboren in Teheran, vor dem Richtertisch und hört sich die Vorwürfe an. Es war brutal, wie der Zuhälter laut Staatsanwaltschaft die jungen Mädchen für sich anschaffen ließ.
Eine 18-Jährige sprach er aus seinem Mercedes heraus an und sagte ihr: "Ich weiß, wo du mit deiner Familie wohnst. Wir können alles mit dir und deinen Eltern machen." Ein 17-jähriges Mädchen brachte er ins "Geizhaus", ließ sie dort unter dem Namen "Viviane" für sich arbeiten. Das Mädchen, das täglich 200 bis 400 Euro verdiente, musste das gesamte Geld ihrem Zuhälter geben. Als sie nicht mehr genügend anschaffte, soll er sie in seiner Wohnung am Neuengammer Hausdeich vergewaltigt haben.
Ein drittes Mädchen soll er einem "Kollegen" für 2000 Euro abgekauft haben. Auch sie soll er mit brutalen Methoden zur Prostitution gezwungen haben. Die Schwester der jungen Frau schaltete schließlich die Polizei ein, sodass sie aus dem Bordell befreit werden konnte.
Der schwerste Vorwurf gegen Alireza B., der Kontakte zu den Hells Angels haben soll, lautet jedoch: versuchter Mord. Im Mai vergangenen Jahres soll er, während er sich von einem Freund durch die Eiffestraße fahren ließ, in Höhe Rückersweg auf zwei konkurrierende Zuhälter geschossen haben. Die Kugeln trafen aber nur das Auto der Konkurrenten Frank K. (29) und Omid A. (34). Die Tat soll sich zwischen dem 25. und 31. Mai 2010 ereignet haben. Das Verbrechen wurde jedoch erst später bekannt, weil auch die Männer, denen die Kugeln galten, kein Interesse daran hatten, die Polizei einzubeziehen.
Omid A. ist in der Rotlichtszene bekannt. Er war im Februar 2007 mit einer Pistole ins Eros-Laufhaus an der Reeperbahn gestürmt und hatte einem Mitglied der Hells Angels in die Wade geschossen. Das Gericht hatte ihn dafür zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Im Frühjahr 2010, nach seiner Haftentlassung, wurde dann auf ihn geschossen. Der Anschlag am Rückersweg war wohl ein Racheakt der Hells Angels.
Gestern wurde nur die Anklage verlesen. Bis zur Fortsetzung in der kommenden Woche soll geklärt werden, ob Alireza B. als jugendlicher oder erwachsener Straftäter auf der Anklagebank sitzt. Als Jugendlicher droht ihm eine Höchststrafe von zehn Jahren. Wird er als Erwachsener behandelt, könnte es wegen des "versuchten Mordes" eine lebenslängliche Freiheitsstrafe geben.
http://www.welt.de/print/die_welt/hambu ... rigen.html
Alireza B. steht wegen einer Serie von Verbrechen vor Gericht - Kontakt zu Hells Angels
Der gebürtige Iraner soll mehrere Frauen zur Prostitution gezwungen haben
Vor einem Jahr schoss er laut Anklage aus einem Auto auf konkurrierende Zuhälter
Er ist erst 20 Jahre alt, doch was die Staatsanwaltschaft gestern gegen Alireza B. vortrug, klang nach der Karriere eines erfahrenen Berufsverbrechers. Im Prozess vor der Großen Strafkammer 4 des Hamburger Landgerichts wurde ihm eine lange Liste von Straftaten vorgeworfen, darunter Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel und versuchter Mord.
Fast gelangweilt sitzt der kräftig gebaute junge Mann, geboren in Teheran, vor dem Richtertisch und hört sich die Vorwürfe an. Es war brutal, wie der Zuhälter laut Staatsanwaltschaft die jungen Mädchen für sich anschaffen ließ.
Eine 18-Jährige sprach er aus seinem Mercedes heraus an und sagte ihr: "Ich weiß, wo du mit deiner Familie wohnst. Wir können alles mit dir und deinen Eltern machen." Ein 17-jähriges Mädchen brachte er ins "Geizhaus", ließ sie dort unter dem Namen "Viviane" für sich arbeiten. Das Mädchen, das täglich 200 bis 400 Euro verdiente, musste das gesamte Geld ihrem Zuhälter geben. Als sie nicht mehr genügend anschaffte, soll er sie in seiner Wohnung am Neuengammer Hausdeich vergewaltigt haben.
Ein drittes Mädchen soll er einem "Kollegen" für 2000 Euro abgekauft haben. Auch sie soll er mit brutalen Methoden zur Prostitution gezwungen haben. Die Schwester der jungen Frau schaltete schließlich die Polizei ein, sodass sie aus dem Bordell befreit werden konnte.
Der schwerste Vorwurf gegen Alireza B., der Kontakte zu den Hells Angels haben soll, lautet jedoch: versuchter Mord. Im Mai vergangenen Jahres soll er, während er sich von einem Freund durch die Eiffestraße fahren ließ, in Höhe Rückersweg auf zwei konkurrierende Zuhälter geschossen haben. Die Kugeln trafen aber nur das Auto der Konkurrenten Frank K. (29) und Omid A. (34). Die Tat soll sich zwischen dem 25. und 31. Mai 2010 ereignet haben. Das Verbrechen wurde jedoch erst später bekannt, weil auch die Männer, denen die Kugeln galten, kein Interesse daran hatten, die Polizei einzubeziehen.
Omid A. ist in der Rotlichtszene bekannt. Er war im Februar 2007 mit einer Pistole ins Eros-Laufhaus an der Reeperbahn gestürmt und hatte einem Mitglied der Hells Angels in die Wade geschossen. Das Gericht hatte ihn dafür zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Im Frühjahr 2010, nach seiner Haftentlassung, wurde dann auf ihn geschossen. Der Anschlag am Rückersweg war wohl ein Racheakt der Hells Angels.
Gestern wurde nur die Anklage verlesen. Bis zur Fortsetzung in der kommenden Woche soll geklärt werden, ob Alireza B. als jugendlicher oder erwachsener Straftäter auf der Anklagebank sitzt. Als Jugendlicher droht ihm eine Höchststrafe von zehn Jahren. Wird er als Erwachsener behandelt, könnte es wegen des "versuchten Mordes" eine lebenslängliche Freiheitsstrafe geben.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Freisprüche in Menschenhandelsprozess
Um 300 Euro sollen vier Türken im Gasteinertal (Pongau) eine 19-jährige Analphabetin quasi gekauft haben, um sie zur Prostitution zu zwingen. Beim Prozess am Dienstag hielten diese Vorwürfe nicht, die vier wurden freigesprochen.
19-Jährige konnte weder schreiben noch lesen.
Anklage: Junge Frau hilflos ausgeliefert
19 Jahre alt war die Bulgarin, als sie in Salzburg auftauchte. Sie war weder des Lesens noch des Schreibens mächtig.
Die vier Türken aus dem Gasteinertal sollen die Frau um 300 Euro von zwei Bulgaren quasi erworben haben, um sie auf den Strich zu schicken. Die junge Frau sei ihnen hilflos ausgeliefert gewesen, warf ihnen die Staatsanwältin vor.
Angeklagte beteuerten Unschuld
Vor Gericht beteuerten die Türken am Dienstag ihre Unschuld. Das Mädchen sollte nicht auf den Strich gehen. Es sollte als Kellnerin oder Putzfrau arbeiten - ganz legal in einem Cafe im Pongau. Die zwei Bulgaren, die das Mädchen sozusagen verkauften, seien Betrüger gewesen. Schlussendlich wollten sie dem Mädchen nur helfen, sagten die Türken.
Doch dann hatte die junge Frau keinen Pass. Somit löste sich der Kellnerjob in Luft auf. Sie hätten die Frau in den Zug gesetzt und nichts mehr von ihr gehört, gaben die Angeklagten an.
Staatsanwältin überlegt noch Einspruch.
Richterin sprach Quartett frei
Richterin Anna-Sophie Geisselhofer glaubte dem Quartett, es gab Freisprüche vom Vorwurf des Menschenhandels.
Die zuständige Staatsanwältin allerdings will noch überlegen, ob sie die Freisprüche bekämpft. Das Urteil ist somit vorerst noch nicht rechtskräftig.
http://salzburg.orf.at/stories/517372/
Um 300 Euro sollen vier Türken im Gasteinertal (Pongau) eine 19-jährige Analphabetin quasi gekauft haben, um sie zur Prostitution zu zwingen. Beim Prozess am Dienstag hielten diese Vorwürfe nicht, die vier wurden freigesprochen.
19-Jährige konnte weder schreiben noch lesen.
Anklage: Junge Frau hilflos ausgeliefert
19 Jahre alt war die Bulgarin, als sie in Salzburg auftauchte. Sie war weder des Lesens noch des Schreibens mächtig.
Die vier Türken aus dem Gasteinertal sollen die Frau um 300 Euro von zwei Bulgaren quasi erworben haben, um sie auf den Strich zu schicken. Die junge Frau sei ihnen hilflos ausgeliefert gewesen, warf ihnen die Staatsanwältin vor.
Angeklagte beteuerten Unschuld
Vor Gericht beteuerten die Türken am Dienstag ihre Unschuld. Das Mädchen sollte nicht auf den Strich gehen. Es sollte als Kellnerin oder Putzfrau arbeiten - ganz legal in einem Cafe im Pongau. Die zwei Bulgaren, die das Mädchen sozusagen verkauften, seien Betrüger gewesen. Schlussendlich wollten sie dem Mädchen nur helfen, sagten die Türken.
Doch dann hatte die junge Frau keinen Pass. Somit löste sich der Kellnerjob in Luft auf. Sie hätten die Frau in den Zug gesetzt und nichts mehr von ihr gehört, gaben die Angeklagten an.
Staatsanwältin überlegt noch Einspruch.
Richterin sprach Quartett frei
Richterin Anna-Sophie Geisselhofer glaubte dem Quartett, es gab Freisprüche vom Vorwurf des Menschenhandels.
Die zuständige Staatsanwältin allerdings will noch überlegen, ob sie die Freisprüche bekämpft. Das Urteil ist somit vorerst noch nicht rechtskräftig.
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39 Jahre alter Zuhälter muss ins Gefängnis
Mildes Urteil im Zuhälterei-Prozess vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts: Wegen schweren Menschenhandels, Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Richter Ralf Polomski einen 39 Jahre alten Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
Zwei Mitangeklagte kamen wegen Beihilfe mit Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 3 Monaten davon, die jeweils für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Vorausgegangen war eine prozessverkürzende Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten, die unter anderem ein umfassendes Geständnis in allen Anklagepunkten vorsah. Der Hauptangeklagte ließ in einer Erklärung seines Verteidigers verlesen, dass er sich bei seinen Opfern entschuldigen möchte. Er selbst äußerte sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 49-Jährige über einen Zeitraum von mehreren Jahren junge, vorwiegend ausländische Frauen dazu gebracht, die Prostitution auszuüben und ihm ihre kompletten Einnahmen abzugeben. Mindestens zwei ausländische Frauen, die die deutschen Sprache nicht beherrschten, hat der Angeklagte dem Urteil zufolge nach Deutschland gebracht und sie sexuell ausgebeutet, indem sie für ihn anschaffen mussten. Wenn die Frauen sich weigerten und widersprachen, wurden sie geschlagen.
http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... icker/true
Mildes Urteil im Zuhälterei-Prozess vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts: Wegen schweren Menschenhandels, Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Richter Ralf Polomski einen 39 Jahre alten Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
Zwei Mitangeklagte kamen wegen Beihilfe mit Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 3 Monaten davon, die jeweils für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Vorausgegangen war eine prozessverkürzende Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten, die unter anderem ein umfassendes Geständnis in allen Anklagepunkten vorsah. Der Hauptangeklagte ließ in einer Erklärung seines Verteidigers verlesen, dass er sich bei seinen Opfern entschuldigen möchte. Er selbst äußerte sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 49-Jährige über einen Zeitraum von mehreren Jahren junge, vorwiegend ausländische Frauen dazu gebracht, die Prostitution auszuüben und ihm ihre kompletten Einnahmen abzugeben. Mindestens zwei ausländische Frauen, die die deutschen Sprache nicht beherrschten, hat der Angeklagte dem Urteil zufolge nach Deutschland gebracht und sie sexuell ausgebeutet, indem sie für ihn anschaffen mussten. Wenn die Frauen sich weigerten und widersprachen, wurden sie geschlagen.
http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... icker/true
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Dilettanten und Anfänger“ im horizontalen Gewerbe
Bewährungsstrafe für 24-jährigen Laufener
Ein Spaß sei es gewesen, erklärte der Angeklagte, ein dummer Spaß. Ja, der Vorschlag war von ihm gekommen, räumte der 24-jährige Laufener ein, seine junge Bekannte aber habe sich „ziemlich offen“ gezeigt für die Idee, sie könnte sich mit Liebesdiensten ein Zubrot verdienen. Er vermittelte die Freier, sie sollte ihm dafür die Hälfte der Einnahmen abgeben. Wegen Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zuhälterei verurteilte ihn Richter Dr. Christian Liegl zu eine Bewährungsstrafe und verhängte eine Geldauflage von 1.500 Euro.
Über das Internet hatten sich der Laufener und die aus Niederbayern stammende 20-jährige Frau kennengelernt, hatten sich getroffen und waren schnell zur Sache gekommen, wie der Angeklagte vor dem Laufener Amtsgericht schilderte. „Sie hat gejammert, weil sie kein Geld hatte“, berichtete er, „und ich habe ihr dann den Vorschlag gemacht, Sexdienste anzubieten.“ Das tat sie dann auch; neun oder zehn mal empfing sie Männer in ihrer Wohnung.
Bis sie nicht mehr mochte. Eine Schwangerschaft spiegelte sie dem Angeklagten als Grund vor. Weil ihr der aber weitere Kunden vermitteln wollte, erzählte sie ihm von einer angeblichen Fehlgeburt – und erklärte ihm, sie wolle nicht mehr der Prostitution nachgehen. „Sie hat mich angelogen“, sagte er vor Gericht, „deshalb war ich sauer, und nur das war der Grund für die SMS-Nachrichten.“
Sie könne nicht so einfach aufhören, hatte er ihr mitgeteilt. „Entweder du machst noch fünf Typen für mich à 100 Euro oder du besorgst das Geld anderweitig“. Dafür räumte er der jungen Frau eine Frist ein.
„Das Ganze hätte böse ins Auge gehen können“, so Richter Liegl, „Sie haben sich wohl keine Gedanken darüber gemacht, was passieren würde, wenn Sie dabei einem richtigen Zuhälter in die Quere kommen“. Das sei alles andere als professionell gewesen, meinte auch sein Verteidiger Rechtsanwalt Falko Hübner. „Absolute Dilettanten und Anfänger“. Alles habe man beiden nachweisen können: Telefon- und SMS-Nachrichten, Geldüberweisungen.
Den Vorwurf des Menschenhandels allerdings wollte Hübner nicht gelten lassen. „Die Frau ist Deutsche, spricht deutsch. Hier wurde keine Zwangslage ausgenutzt.“ Im Übrigen habe auch die Frau, die nicht in der Verhandlung anwesend war, ein Bußgeldverfahren zu erwarten. „Ich möchte die Sache nicht beschönigen“, erklärte der Verteidiger, „aber man sollte die gesellschaftliche Realität schon ins Blickfeld holen“. Dass nämlich der Bereich der „Hobby-Prostitution“ insbesondere durch das Internet ständig zunehme.
Hübner forderte Freispruch für seinen Mandanten, der nie davon ausgegangen wäre, das weitergehend zu betreiben; daher könne man sehr wohl von einem Einzelfall sprechen. Der „Einzelfall“ aus dem Gesetzestext beziehe sich nicht auf das Verhältnis zwischen Zuhälter und Prostituierter, widersprach Liegl, der die „mehrmaligen Vermittlungen“ dennoch „unterhalb der Schwelle der Gewerbsmäßigkeit“ ansiedelte. Für den Vorwurf des „Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung“ müsse kein Zwang ausgeübt werden, so der Richter, es reiche die Tatsache, dass die Frau unter 21 Jahren war.
Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte Staatsanwältin Sandra Sauer, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie erhofft sich für den nicht vorbestraften Angeklagten eine „positive Zukunft“, wollte aber auch, dass er den Fehler „am Geldbeutel spürt“. 1.500 Euro Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck schien ihr angemessen. Richter Liegl folgte dem Vorschlag und sprach das Geld der Kinderhilfsorganisation „Terre des Hommes“ zu; entschied zudem auf ein Jahr Freiheitsstrafe und drei Jahre Bewährung. Der erzielte Gewinn von 460 Euro wird eingezogen.
„Das Ganze tut mir leid für sie“, erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort, „und ich selber habe mich in den Scheiß reingeritten.“ Er bedauerte, dass die junge Frau nicht anwesend war. „Schade. Ich hätte mich gerne entschuldigt.“
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/b ... rt66,49422
Bewährungsstrafe für 24-jährigen Laufener
Ein Spaß sei es gewesen, erklärte der Angeklagte, ein dummer Spaß. Ja, der Vorschlag war von ihm gekommen, räumte der 24-jährige Laufener ein, seine junge Bekannte aber habe sich „ziemlich offen“ gezeigt für die Idee, sie könnte sich mit Liebesdiensten ein Zubrot verdienen. Er vermittelte die Freier, sie sollte ihm dafür die Hälfte der Einnahmen abgeben. Wegen Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zuhälterei verurteilte ihn Richter Dr. Christian Liegl zu eine Bewährungsstrafe und verhängte eine Geldauflage von 1.500 Euro.
Über das Internet hatten sich der Laufener und die aus Niederbayern stammende 20-jährige Frau kennengelernt, hatten sich getroffen und waren schnell zur Sache gekommen, wie der Angeklagte vor dem Laufener Amtsgericht schilderte. „Sie hat gejammert, weil sie kein Geld hatte“, berichtete er, „und ich habe ihr dann den Vorschlag gemacht, Sexdienste anzubieten.“ Das tat sie dann auch; neun oder zehn mal empfing sie Männer in ihrer Wohnung.
Bis sie nicht mehr mochte. Eine Schwangerschaft spiegelte sie dem Angeklagten als Grund vor. Weil ihr der aber weitere Kunden vermitteln wollte, erzählte sie ihm von einer angeblichen Fehlgeburt – und erklärte ihm, sie wolle nicht mehr der Prostitution nachgehen. „Sie hat mich angelogen“, sagte er vor Gericht, „deshalb war ich sauer, und nur das war der Grund für die SMS-Nachrichten.“
Sie könne nicht so einfach aufhören, hatte er ihr mitgeteilt. „Entweder du machst noch fünf Typen für mich à 100 Euro oder du besorgst das Geld anderweitig“. Dafür räumte er der jungen Frau eine Frist ein.
„Das Ganze hätte böse ins Auge gehen können“, so Richter Liegl, „Sie haben sich wohl keine Gedanken darüber gemacht, was passieren würde, wenn Sie dabei einem richtigen Zuhälter in die Quere kommen“. Das sei alles andere als professionell gewesen, meinte auch sein Verteidiger Rechtsanwalt Falko Hübner. „Absolute Dilettanten und Anfänger“. Alles habe man beiden nachweisen können: Telefon- und SMS-Nachrichten, Geldüberweisungen.
Den Vorwurf des Menschenhandels allerdings wollte Hübner nicht gelten lassen. „Die Frau ist Deutsche, spricht deutsch. Hier wurde keine Zwangslage ausgenutzt.“ Im Übrigen habe auch die Frau, die nicht in der Verhandlung anwesend war, ein Bußgeldverfahren zu erwarten. „Ich möchte die Sache nicht beschönigen“, erklärte der Verteidiger, „aber man sollte die gesellschaftliche Realität schon ins Blickfeld holen“. Dass nämlich der Bereich der „Hobby-Prostitution“ insbesondere durch das Internet ständig zunehme.
Hübner forderte Freispruch für seinen Mandanten, der nie davon ausgegangen wäre, das weitergehend zu betreiben; daher könne man sehr wohl von einem Einzelfall sprechen. Der „Einzelfall“ aus dem Gesetzestext beziehe sich nicht auf das Verhältnis zwischen Zuhälter und Prostituierter, widersprach Liegl, der die „mehrmaligen Vermittlungen“ dennoch „unterhalb der Schwelle der Gewerbsmäßigkeit“ ansiedelte. Für den Vorwurf des „Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung“ müsse kein Zwang ausgeübt werden, so der Richter, es reiche die Tatsache, dass die Frau unter 21 Jahren war.
Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe forderte Staatsanwältin Sandra Sauer, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie erhofft sich für den nicht vorbestraften Angeklagten eine „positive Zukunft“, wollte aber auch, dass er den Fehler „am Geldbeutel spürt“. 1.500 Euro Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck schien ihr angemessen. Richter Liegl folgte dem Vorschlag und sprach das Geld der Kinderhilfsorganisation „Terre des Hommes“ zu; entschied zudem auf ein Jahr Freiheitsstrafe und drei Jahre Bewährung. Der erzielte Gewinn von 460 Euro wird eingezogen.
„Das Ganze tut mir leid für sie“, erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort, „und ich selber habe mich in den Scheiß reingeritten.“ Er bedauerte, dass die junge Frau nicht anwesend war. „Schade. Ich hätte mich gerne entschuldigt.“
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/b ... rt66,49422
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Razzia bei Circus Barelli: Werden Artisten ausgebeutet?
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Beschuldigten Menschenhandel vor - 27.05.11
Nürnberg - Razzia bei Circus Barelli: Zoll und Polizei haben gestern Wohnwagen der Artisten durchsucht und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach wirft dem Zirkusmanager Menschenhandel vor. Er bestreitet alle Anschuldigungen.
Razzia beim Zirkus Barelli
Großrazzia im Nürnberger Stadtteil Thon: Am frühen Donnerstagmorgen haben Dutzende Einsatzkräfte von Zoll und Polizei ein Zirkusgelände an der Erlanger Straße umstellt.
Die Geschäfte waren nicht eben rosig. Von ausverkauften Vorstellungen konnte Zirkusmanager Henry Spindler zuletzt nur träumen. Eine Artistengruppe sei schon abgereist, weil es beim Gastspiel in Nürnberg nicht gut gelaufen sei, sagt er. Er sitzt auf einer Eckbank in seinem Wohnwagen. Der 54-Jährige redet aufgeregt. Er tut das ohne Punkt und Komma, während draußen der Zoll persönliche Adressbücher und Telefonlisten inspiziert. „Ich kann nicht mehr“, sagt Henry Spindler dann. „Wir sind doch keine Verbrecher. Wir sind Zirkusleute.“
Gleichzeitige Durchsuchung
Die Staatsanwaltschaft und der Nürnberger Zoll sehen das offenbar ein wenig anders. Kurz nach 6Uhr morgens umstellten Zollbeamte und Polizisten Wohnwagen und Zirkuszelt auf dem Gelände neben dem „Marktkauf“ in der Erlanger Straße. Zeitgleich drangen Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss in Wohnungen der Artistenfamilie im Kreis Ansbach und Berlin, in das Büro eines Nürnberger Steuerberaters und einer privaten Arbeitsvermittlung in Baden-Württemberg ein. Gesucht wurden Arbeitsverträge, Pässe, Ausweisdokumente, Kontoauszüge und Lohnbelege.
Laut den Ermittlern beschäftigt der Zirkus vor allem Mitarbeiter aus Marokko, Polen, Tschechien und Rumänien
Staatsanwaltschaft und Zoll ermitteln gegen den Zirkusmanager und eine 34-jährige Artistin wegen des Verdachts des Menschenhandels. Die Bedingungen, unter denen die Artisten arbeiten müssen, stehen im Mittelpunkt. Es werde geprüft, ob Lohn gezahlt werde und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden, sagt Staatsanwalt Markus Albrecht vor Ort. Letztlich dreht sich alles um die Frage, ob die Artisten ausgebeutet und mit Hungerlöhnen abgespeist wurden.
Laut den Ermittlern beschäftigt der Zirkus vor allem Mitarbeiter aus Marokko, Polen, Tschechien und Rumänien. Ihnen seien teilweise 1000 bis 1200 Euro im Monat zugesichert worden. Doch die Arbeitskräfte sollen keine Arbeitsgenehmigung gehabt haben und nicht zur Sozialversicherung angemeldet und damit weder kranken- noch unfallversichert gewesen sein.
Außerdem soll manchen Beschäftigten der vereinbarte Lohn nicht bezahlt worden sein. Auch die Unterbringung lässt laut Staatsanwaltschaft offenbar zu wünschen übrig. Die Mitarbeiter mussten auf dem Boden schlafen und konnten nicht duschen, heißt es. Zudem sollen den bisherigen Ermittlungen zufolge Sicherheitsbestimmungen missachtet worden sein. Es ist von einem tödlichen Unfall eines Artisten bei einem Gastspiel in Mainz die Rede. Aus Ermittlerkreisen verlautet, dass er beim Zeltaufbau verunglückt sei.
Es laufen Verfahren in verschiedenen Städten. Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft Ansbach zusammengefasst, weil der Zirkus seinen Sitz im Kreis Ansbach hat.
„Wir fühlen uns nicht schuldig“
Henry Spindler weist alle Vorwürfe zurück. „Wir haben Arbeitsgenehmigungen. Alle haben ordentliche Betten, Duschen, Toiletten. Wir fühlen uns nicht schuldig.“ Die Artisten seien manchmal allerdings „Akonto“ bezahlt worden. „Wenn wir 500 Euro eingenommen haben, haben wir sie aufgeteilt.“ Das sei beim Zirkus so.
Spindler will vorerst weitermachen. Bis Sonntag gastiert Barelli in Nürnberg. Die Artisten dürfen arbeiten. Sie werden allerdings nach und nach als Zeugen vernommen. Auch die beschlagnahmten Unterlagen werden vom Hauptzollamt ausgewertet.
Spindler wirkt fassungslos. Alles Bargeld sei beschlagnahmt worden, sogar der Familienschmuck. „Von was sollen wir jetzt leben?“
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... -1.1260956
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Beschuldigten Menschenhandel vor - 27.05.11
Nürnberg - Razzia bei Circus Barelli: Zoll und Polizei haben gestern Wohnwagen der Artisten durchsucht und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach wirft dem Zirkusmanager Menschenhandel vor. Er bestreitet alle Anschuldigungen.
Razzia beim Zirkus Barelli
Großrazzia im Nürnberger Stadtteil Thon: Am frühen Donnerstagmorgen haben Dutzende Einsatzkräfte von Zoll und Polizei ein Zirkusgelände an der Erlanger Straße umstellt.
Die Geschäfte waren nicht eben rosig. Von ausverkauften Vorstellungen konnte Zirkusmanager Henry Spindler zuletzt nur träumen. Eine Artistengruppe sei schon abgereist, weil es beim Gastspiel in Nürnberg nicht gut gelaufen sei, sagt er. Er sitzt auf einer Eckbank in seinem Wohnwagen. Der 54-Jährige redet aufgeregt. Er tut das ohne Punkt und Komma, während draußen der Zoll persönliche Adressbücher und Telefonlisten inspiziert. „Ich kann nicht mehr“, sagt Henry Spindler dann. „Wir sind doch keine Verbrecher. Wir sind Zirkusleute.“
Gleichzeitige Durchsuchung
Die Staatsanwaltschaft und der Nürnberger Zoll sehen das offenbar ein wenig anders. Kurz nach 6Uhr morgens umstellten Zollbeamte und Polizisten Wohnwagen und Zirkuszelt auf dem Gelände neben dem „Marktkauf“ in der Erlanger Straße. Zeitgleich drangen Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss in Wohnungen der Artistenfamilie im Kreis Ansbach und Berlin, in das Büro eines Nürnberger Steuerberaters und einer privaten Arbeitsvermittlung in Baden-Württemberg ein. Gesucht wurden Arbeitsverträge, Pässe, Ausweisdokumente, Kontoauszüge und Lohnbelege.
Laut den Ermittlern beschäftigt der Zirkus vor allem Mitarbeiter aus Marokko, Polen, Tschechien und Rumänien
Staatsanwaltschaft und Zoll ermitteln gegen den Zirkusmanager und eine 34-jährige Artistin wegen des Verdachts des Menschenhandels. Die Bedingungen, unter denen die Artisten arbeiten müssen, stehen im Mittelpunkt. Es werde geprüft, ob Lohn gezahlt werde und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden, sagt Staatsanwalt Markus Albrecht vor Ort. Letztlich dreht sich alles um die Frage, ob die Artisten ausgebeutet und mit Hungerlöhnen abgespeist wurden.
Laut den Ermittlern beschäftigt der Zirkus vor allem Mitarbeiter aus Marokko, Polen, Tschechien und Rumänien. Ihnen seien teilweise 1000 bis 1200 Euro im Monat zugesichert worden. Doch die Arbeitskräfte sollen keine Arbeitsgenehmigung gehabt haben und nicht zur Sozialversicherung angemeldet und damit weder kranken- noch unfallversichert gewesen sein.
Außerdem soll manchen Beschäftigten der vereinbarte Lohn nicht bezahlt worden sein. Auch die Unterbringung lässt laut Staatsanwaltschaft offenbar zu wünschen übrig. Die Mitarbeiter mussten auf dem Boden schlafen und konnten nicht duschen, heißt es. Zudem sollen den bisherigen Ermittlungen zufolge Sicherheitsbestimmungen missachtet worden sein. Es ist von einem tödlichen Unfall eines Artisten bei einem Gastspiel in Mainz die Rede. Aus Ermittlerkreisen verlautet, dass er beim Zeltaufbau verunglückt sei.
Es laufen Verfahren in verschiedenen Städten. Sie wurden bei der Staatsanwaltschaft Ansbach zusammengefasst, weil der Zirkus seinen Sitz im Kreis Ansbach hat.
„Wir fühlen uns nicht schuldig“
Henry Spindler weist alle Vorwürfe zurück. „Wir haben Arbeitsgenehmigungen. Alle haben ordentliche Betten, Duschen, Toiletten. Wir fühlen uns nicht schuldig.“ Die Artisten seien manchmal allerdings „Akonto“ bezahlt worden. „Wenn wir 500 Euro eingenommen haben, haben wir sie aufgeteilt.“ Das sei beim Zirkus so.
Spindler will vorerst weitermachen. Bis Sonntag gastiert Barelli in Nürnberg. Die Artisten dürfen arbeiten. Sie werden allerdings nach und nach als Zeugen vernommen. Auch die beschlagnahmten Unterlagen werden vom Hauptzollamt ausgewertet.
Spindler wirkt fassungslos. Alles Bargeld sei beschlagnahmt worden, sogar der Familienschmuck. „Von was sollen wir jetzt leben?“
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... -1.1260956
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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„Wenn wir 500 Euro eingenommen haben, haben wir sie aufgeteilt.“
So einen Fall aus der Gastronomie hatte ich auch mal. Der Glaube schwand allerdings etwas, als ich glauben sollte, daß fast ein halbes Jahr für einige wenige Hunderter gearbeitet sein soll.
Aber im Prinzip ist das bei etwas hilflosen Ausländern durchaus glaubwürdig. Was hätten die denn zuhause verdient, wenn überhaupt? Außerdem: Immer optimistisch bleiben! Morgen wird alles besser! Und übermorgen erst recht!
So einen Fall aus der Gastronomie hatte ich auch mal. Der Glaube schwand allerdings etwas, als ich glauben sollte, daß fast ein halbes Jahr für einige wenige Hunderter gearbeitet sein soll.
Aber im Prinzip ist das bei etwas hilflosen Ausländern durchaus glaubwürdig. Was hätten die denn zuhause verdient, wenn überhaupt? Außerdem: Immer optimistisch bleiben! Morgen wird alles besser! Und übermorgen erst recht!
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Illegales Bordell, Menschenhandel
Zuhälterinnen betreiben illegale Bordelle in Dornbirn
Zwei Frauen sollen seit Jahren illegale Bordelle in Dornbirn betrieben haben. Polizeiangaben zufolge wurden dabei bis zu 40 Frauen zuhälterisch ausgenutzt.
Allein zwischen Januar und Mai sollen die an den Wohnadressen der Frauen geführten Bordelle mehr als 500 Mal aufgesucht worden sein. [100 Kunden pro Monat.]
Die einschlägig vorbestrafte 52-Jährige und eine amtsbekannte 58-Jährige werden beschuldigt, teilweise in Zusammenarbeit seit mehreren Jahren mit bis zu je vier Frauen zugleich an ihren Wohnadressen in Dornbirn illegale Bordelle betrieben zu haben.
Die Prostituierten, Polizeiangaben zufolge größtenteils Bulgarinnen aus schwierigen sozialen Verhältnissen in finanziellen Notlagen – einige sogar Analphabetinnen – wurden unter anderem durch die Beschuldigten selbst angeworben, der Prostitution zugeführt und folglich zuhälterisch ausgenutzt, teilt die Sicherheitsdirektion Vorarlberg mit.
Die gesamte Organisation dieser gewerbsmäßig geführten Bordellbetriebe lag bei den Zuhälterinnen, wobei mit Inseraten in inländischen und ausländischen Print-, sowie Internetmedien um Freier geworben wurde.
Neben den Terminvereinbarungen sollen die Beschuldigten auch die Bedingungen, zu denen die Prostituierten arbeiten mussten, vorgegeben haben. Wie die Polizei weiter berichtet, schrieben sie den Frauen die Dauer, den Preis und die Praktiken vor.
Sie bestimmten zudem, ob die Prostituierten geschützten oder ungeschützten Verkehr haben mussten.
Bei den seit Januar laufenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass in beiden illegalen Bordellbetrieben eine hohe Freierfrequenz herrschte. Nachweislich wurden mehr als 500 Termine zwischen Ende Januar und Mitte Mai vereinbart, wobei Stammfreier und zum Teil auch Männer aus dem grenznahen Ausland festgestellt werden konnten.
Der kriminell erwirtschaftete Gewinn dürfte laut Polizei in beiden Fällen mehrere 10.000 Euro betragen. Genau wird sich dies jedoch erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen lassen.
Bislang konnten 7 Opfer im Alter zwischen 29 und 47 Jahren ermittelt und befragt werden. 6 der Frauen stammen aus Bulgarien, 1 aus Russland. Die Ermittler gehen von bis zu 40 Opfern aus.
Eine der Beschuldigten ist geständig, ihrer zuhälterischen Tätigkeit seit etwa zweieinhalb Jahren nachzugehen. Die zweite Beschuldigte ist teilgeständig.
Beide wurden am 19. Mai in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert und nach richterlicher Einvernahme in Untersuchungshaft genommen.
Die noch andauernden Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt, Ermittlungsbereich Menschenhandel/Schlepperei, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Dornbirn geführt.
www.suedkurier.de/region/bodenseekreis- ... 97,4912918
Zwei Frauen sollen seit Jahren illegale Bordelle in Dornbirn betrieben haben. Polizeiangaben zufolge wurden dabei bis zu 40 Frauen zuhälterisch ausgenutzt.
Allein zwischen Januar und Mai sollen die an den Wohnadressen der Frauen geführten Bordelle mehr als 500 Mal aufgesucht worden sein. [100 Kunden pro Monat.]
Die einschlägig vorbestrafte 52-Jährige und eine amtsbekannte 58-Jährige werden beschuldigt, teilweise in Zusammenarbeit seit mehreren Jahren mit bis zu je vier Frauen zugleich an ihren Wohnadressen in Dornbirn illegale Bordelle betrieben zu haben.
Die Prostituierten, Polizeiangaben zufolge größtenteils Bulgarinnen aus schwierigen sozialen Verhältnissen in finanziellen Notlagen – einige sogar Analphabetinnen – wurden unter anderem durch die Beschuldigten selbst angeworben, der Prostitution zugeführt und folglich zuhälterisch ausgenutzt, teilt die Sicherheitsdirektion Vorarlberg mit.
Die gesamte Organisation dieser gewerbsmäßig geführten Bordellbetriebe lag bei den Zuhälterinnen, wobei mit Inseraten in inländischen und ausländischen Print-, sowie Internetmedien um Freier geworben wurde.
Neben den Terminvereinbarungen sollen die Beschuldigten auch die Bedingungen, zu denen die Prostituierten arbeiten mussten, vorgegeben haben. Wie die Polizei weiter berichtet, schrieben sie den Frauen die Dauer, den Preis und die Praktiken vor.
Sie bestimmten zudem, ob die Prostituierten geschützten oder ungeschützten Verkehr haben mussten.
Bei den seit Januar laufenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass in beiden illegalen Bordellbetrieben eine hohe Freierfrequenz herrschte. Nachweislich wurden mehr als 500 Termine zwischen Ende Januar und Mitte Mai vereinbart, wobei Stammfreier und zum Teil auch Männer aus dem grenznahen Ausland festgestellt werden konnten.
Der kriminell erwirtschaftete Gewinn dürfte laut Polizei in beiden Fällen mehrere 10.000 Euro betragen. Genau wird sich dies jedoch erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen lassen.
Bislang konnten 7 Opfer im Alter zwischen 29 und 47 Jahren ermittelt und befragt werden. 6 der Frauen stammen aus Bulgarien, 1 aus Russland. Die Ermittler gehen von bis zu 40 Opfern aus.
Eine der Beschuldigten ist geständig, ihrer zuhälterischen Tätigkeit seit etwa zweieinhalb Jahren nachzugehen. Die zweite Beschuldigte ist teilgeständig.
Beide wurden am 19. Mai in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert und nach richterlicher Einvernahme in Untersuchungshaft genommen.
Die noch andauernden Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt, Ermittlungsbereich Menschenhandel/Schlepperei, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Dornbirn geführt.
www.suedkurier.de/region/bodenseekreis- ... 97,4912918
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Fakten und Infos über Prostitution
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Dirigistische Führsorge
Ungeschützen Verkehr zu verlangen sollte eine schwere Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung sein. Schon dieses zu Bewerben lehnen wir strikt ab und machen uns für ein Verbot stark.
Aber was ist wenn die Chefin geschützen Verkehr verlangt. Sollte sie dann nicht wegen Safer-Sex Führsorge belohnt werden?
Was ist wenn die Sexorker mit einigen (geringer) unsafen Praktiken einverstanden waren. Wie war das Verhältnis safe/unsafe? Ob der Prozess diese intimen Detailfragen aufgeklärt hat? Der Journalist hat es jedenfalls nicht mitbekommen oder zensiert sie sexuellen Erfahrungen vor der Öffentlichkeit.
Was ist, wenn die Sexworker-Migranten froh waren einen Verdienstmöglichkeit in der Schweiz gefunden zu haben und froh waren dass in einem frauengeführten Betrieb die mit dem heimischen Markt vertrauten Chefinen die Werbung und das bisweilen sehr mühsame Telefonmarketing übernehmen?
Sex ist eine universelle Sprache. Da sollte sich jeder freiwillig-selbstbestimmte Sexworker verständigen und durchsetzen können.
Solange jemand nicht festgehalten, erpresst, gezwungen, bedroht, betrogen oder genötigt wird, kann jeder Sexworker oder Migrant letztlich frei entscheiden, bleiben oder gehen. Es kommt einer paternalistischen Entmündigung gleich Ausländer in der Sexarbeit zunächst meistens als Opfer einzusortieren.
Im obigen Fall wird die Kriminalität wieder einmal recht einseitig an der Tatsache grenzüberschreitende, arbeitsteilige Prostitution festgemacht.
Das ist die übliche Masche der herrschenden Prostitutons-Kriminalisierung wo Grundrechte auf Freizügigkeit und arbeitsteilige Verdienstorganisation den Sexworkern zu ihrem vorgeblichen Schutz weggenommen wurden.
Letztlich soll doch informelle Migration, Arbeit und Prostitution von Menschen der globalen Unterschicht verhindert werden, was sich aber keiner wagt offen zuzugegeben.
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Aber was ist wenn die Chefin geschützen Verkehr verlangt. Sollte sie dann nicht wegen Safer-Sex Führsorge belohnt werden?
Was ist wenn die Sexorker mit einigen (geringer) unsafen Praktiken einverstanden waren. Wie war das Verhältnis safe/unsafe? Ob der Prozess diese intimen Detailfragen aufgeklärt hat? Der Journalist hat es jedenfalls nicht mitbekommen oder zensiert sie sexuellen Erfahrungen vor der Öffentlichkeit.
Was ist, wenn die Sexworker-Migranten froh waren einen Verdienstmöglichkeit in der Schweiz gefunden zu haben und froh waren dass in einem frauengeführten Betrieb die mit dem heimischen Markt vertrauten Chefinen die Werbung und das bisweilen sehr mühsame Telefonmarketing übernehmen?
Sex ist eine universelle Sprache. Da sollte sich jeder freiwillig-selbstbestimmte Sexworker verständigen und durchsetzen können.
Solange jemand nicht festgehalten, erpresst, gezwungen, bedroht, betrogen oder genötigt wird, kann jeder Sexworker oder Migrant letztlich frei entscheiden, bleiben oder gehen. Es kommt einer paternalistischen Entmündigung gleich Ausländer in der Sexarbeit zunächst meistens als Opfer einzusortieren.
Im obigen Fall wird die Kriminalität wieder einmal recht einseitig an der Tatsache grenzüberschreitende, arbeitsteilige Prostitution festgemacht.
Das ist die übliche Masche der herrschenden Prostitutons-Kriminalisierung wo Grundrechte auf Freizügigkeit und arbeitsteilige Verdienstorganisation den Sexworkern zu ihrem vorgeblichen Schutz weggenommen wurden.
Letztlich soll doch informelle Migration, Arbeit und Prostitution von Menschen der globalen Unterschicht verhindert werden, was sich aber keiner wagt offen zuzugegeben.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.06.2011, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Menschenhandel-Anklage nicht weiterverfolgt
Ungeduldiger Angeklagter
37-Jähriger wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafe verurteilt
Osnabrück. Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren musste sich ein 37-Jähriger vor dem Landgericht Osnabrück wegen Zuhälterei, schweren Menschenhandels, Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.
Im September 2009 war der Mann bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft jedoch aufgehoben.
Am Montag wurde neu verhandelt.
Der Angeklagte hat im Februar und März 2008 eine Frau zur Prostitution gezwungen. Sie wohnte in der Wohnung des Mannes, der die Frau in verschiedene Bordelle gebracht hat, nachdem sie auf dem Straßenstrich in Osnabrück gearbeitet hatte. Außerdem hat der 37-Jährige der Frau ihren Pass weggenommen.
Nach einem Streit in der Wohnung des Mannes hat der Angeklagte die Frau geschlagen und dann eingesperrt. Die Frau konnte über den Balkon in ein Bramscher Bordell flüchten, wo sie von der Polizei aufgegriffen wurde.
Wegen Rechtsfehlern wurde die Revision der Staatsanwaltschaft vom Bundesgerichtshof zugelassen. Der Vorwurf des Menschenhandels wurde ebenso anerkannt wie die Anklage wegen Zuhälterei.
Da keine Zeugen zu dem Berufungstermin geladen wurden und das Opfer mittlerweile in sein Heimatland zurückgekehrt ist, konnte dem Vorwurf der Zuhälterei vor dem Landgericht nicht nachgegangen werden. Also diskutierten Staatsanwalt, Nebenklägerin, Verteidiger und Richter über die Höhe des Strafmaßes wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Vorsitzende Richter hielt ein Strafmaß von eineinhalb bis zwei Jahren für angemessen. Unter zwei Jahren dürfe der Angeklagte nicht davonkommen, forderte der Staatsanwalt. Der Verteidiger hielt eineinhalb Jahre für mehr als ausreichend. Der Angeklagte sagte: „Ich akzeptiere alles, Hauptsache, die Verhandlung dauert nicht so lange.“
Der 37-Jährige musste sich schließlich zweieinhalb Stunden gedulden, bis der Richter ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte. Zu den Gunsten des Angeklagten wurde sein Geständnis gewertet, und dassdie Taten über drei Jahre zurück-liegen. Schwierig war, dass er in der Bewährungszeit, die ihm aufgrund von anderen Straftaten auferlegt wurde, einige Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwischt und verurteilt wurde. Deswegen redete der Richter dem Vater zweier Kinder eindringlich ins Gewissen: „Das ist ein gutes Urteil, wenn Sie keine weiteren Straftaten in der Bewährungszeit von drei Jahren begehen.“ Lässt sich der Mann in dieser Zeit etwas zuschulden kommen, muss er sofort ins Gefängnis.
www.noz.de/lokales/54741920/37-jaehrige ... verurteilt
37-Jähriger wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafe verurteilt
Osnabrück. Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren musste sich ein 37-Jähriger vor dem Landgericht Osnabrück wegen Zuhälterei, schweren Menschenhandels, Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.
Im September 2009 war der Mann bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft jedoch aufgehoben.
Am Montag wurde neu verhandelt.
Der Angeklagte hat im Februar und März 2008 eine Frau zur Prostitution gezwungen. Sie wohnte in der Wohnung des Mannes, der die Frau in verschiedene Bordelle gebracht hat, nachdem sie auf dem Straßenstrich in Osnabrück gearbeitet hatte. Außerdem hat der 37-Jährige der Frau ihren Pass weggenommen.
Nach einem Streit in der Wohnung des Mannes hat der Angeklagte die Frau geschlagen und dann eingesperrt. Die Frau konnte über den Balkon in ein Bramscher Bordell flüchten, wo sie von der Polizei aufgegriffen wurde.
Wegen Rechtsfehlern wurde die Revision der Staatsanwaltschaft vom Bundesgerichtshof zugelassen. Der Vorwurf des Menschenhandels wurde ebenso anerkannt wie die Anklage wegen Zuhälterei.
Da keine Zeugen zu dem Berufungstermin geladen wurden und das Opfer mittlerweile in sein Heimatland zurückgekehrt ist, konnte dem Vorwurf der Zuhälterei vor dem Landgericht nicht nachgegangen werden. Also diskutierten Staatsanwalt, Nebenklägerin, Verteidiger und Richter über die Höhe des Strafmaßes wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Vorsitzende Richter hielt ein Strafmaß von eineinhalb bis zwei Jahren für angemessen. Unter zwei Jahren dürfe der Angeklagte nicht davonkommen, forderte der Staatsanwalt. Der Verteidiger hielt eineinhalb Jahre für mehr als ausreichend. Der Angeklagte sagte: „Ich akzeptiere alles, Hauptsache, die Verhandlung dauert nicht so lange.“
Der 37-Jährige musste sich schließlich zweieinhalb Stunden gedulden, bis der Richter ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte. Zu den Gunsten des Angeklagten wurde sein Geständnis gewertet, und dassdie Taten über drei Jahre zurück-liegen. Schwierig war, dass er in der Bewährungszeit, die ihm aufgrund von anderen Straftaten auferlegt wurde, einige Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwischt und verurteilt wurde. Deswegen redete der Richter dem Vater zweier Kinder eindringlich ins Gewissen: „Das ist ein gutes Urteil, wenn Sie keine weiteren Straftaten in der Bewährungszeit von drei Jahren begehen.“ Lässt sich der Mann in dieser Zeit etwas zuschulden kommen, muss er sofort ins Gefängnis.
www.noz.de/lokales/54741920/37-jaehrige ... verurteilt
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fürsorgepflicht
[/url]
Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht
Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Und findet auch auf Freelancer / Leiharbeitnehmer Anwendung!
Die Fürsorgepflicht beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch noch nach der Beendigung fort. Sie beinhaltet unter anderem:
Wäre folgende Werbung denkbar?
Restaurantwerbung: "unser Speisen sind natürlich zubereitet - unsere Köche waschen sich die Hände nicht."
Oder ein Chrirurg: "wir schonen die Umwelt, wir verwenden keine Handschuhe" (dann können auch keine im Bauch vergessen werden).
Für eine Pflicht muss man/frau nicht belohnt werden!Marc of Frankfurt hat geschrieben:Ungeschützen Verkehr zu verlangen sollte eine schwere Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung sein. Schon dieses zu Bewerben lehnen wir strikt ab und machen uns für ein Verbot stark.
Aber was ist wenn die Chefin geschützen Verkehr verlangt. Sollte sie dann nicht wegen Safer-Sex Führsorge belohnt werden?
Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht
Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Sie ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Und findet auch auf Freelancer / Leiharbeitnehmer Anwendung!
Die Fürsorgepflicht beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch noch nach der Beendigung fort. Sie beinhaltet unter anderem:
- Schutzmassnahmen: Der Arbeitsplatz ist so einzurichten, dass der Arbeitnehmer keine Schäden an Gesundheit oder Eigentum erleidet.
- Persönlichkeitsschutz: Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und vor Eingriffen zu schützen (z.B. Schutz vor Mobbing oder sexueller Belästigung).
- Gleichbehandlung: Die Gleichbehandlungspflicht verbietet dem Arbeitgeber willkürliche Schlechter- oder Besserstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage.
Wäre folgende Werbung denkbar?
Restaurantwerbung: "unser Speisen sind natürlich zubereitet - unsere Köche waschen sich die Hände nicht."
Oder ein Chrirurg: "wir schonen die Umwelt, wir verwenden keine Handschuhe" (dann können auch keine im Bauch vergessen werden).
Auf Wunsch des Users umgenannter Account
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Schweiz
8.6.2011
Strafprozess gegen Menschenhändler aufgenommen
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ein Menschenhandel-Prozess begonnen. Mehrere Angeklagte sollen Dutzende Frauen aus Brasilien zur Prostitution in die Schweiz gelockt haben.
In Bellinzona ist der Prozess gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler aufgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft einem 59-jährigen Solothurner und seinen Helfern vor, 143 Frauen aus Brasilien in die Schweiz gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben.
Zu verantworten haben sich laut Homepage des Bundesstrafgerichts fünf Personen. Die BA wirft ihnen zur Hauptsache Förderung der Prostitution und Menschenhandel vor. Dem Solothurner als mutmasslichem Haupttäter sowie einer weiteren Person werden zudem Freiheitsberaubung und Geldwäscherei angelastet.
Für Reiseschulden anschaffen
Laut Anklageschrift sollen der 59-Jährige und seine Helfer zwischen 2001 und 2006 in Brasilien 143 Frauen aus ärmsten Verhältnissen angeworben und ihnen teilweise Jobs als Kindermädchen, Haushaltshilfen oder ähnliches in der Schweiz versprochen haben.
Hier angekommen, wurden die Frauen in Bordelle des Solothurners in Wolfwil, Olten und Wangen bei Olten gebracht. Nach Abnahme der Pässe soll ihnen eröffnet worden sein, dass sie ihre angeblichen Schulden von 10'000 bis 16'000 Franken (bei effektiven Reisekosten von 4000 Franken) nun als Prostituierte abarbeiten müssten.
Die Betroffenen wurden gemäss BA gezwungen, sieben Tage in der Woche von 10 Uhr Morgens bis zwei oder vier Uhr in der Nacht anzuschaffen. Nur die Hälfte des eingezogenen Verdienstes soll ihnen auf die Schulden angerechnet worden sein, wobei zusätzlich noch 20 Franken pro Tag für Miete und Werbung abgezogen wurden.
Mit Drohungen gefügig gemacht
Gemäss Anklage wurden die Frauen vom mutmasslichen Haupttäter zum Teil geschlagen und wie Gefangene gehalten. Unter anderem sollen sie auch mit der Drohung gefügig gemacht worden sein, dass ihren Verwandten in der Heimat Gewalt angetan werden könne.
Die Bundeskriminalpolizei hatte Ende März 2006 in den drei Bordellen Razzien durchgeführt und die Betriebe geschlossen. Der Betreiber, ein ehemaliger Metzger, wurde in Untersuchungshaft genommen und erst nach einem Jahr und 122 Tagen wieder entlassen.
Für den Prozess in Bellinzona war zunächst nur der Mittwoch als Verhandlungstag festgelegt, an dem Vorfragen geklärt und erste Einvernahmen durchgeführt wurden. Weil eine der Angeklagten der Verhandlung in Bellinzona unentschuldigt fernblieb ist unklar, wann das Verfahren weitergeführt werden kann.
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichte ... ommen.html
Strafprozess gegen Menschenhändler aufgenommen
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ein Menschenhandel-Prozess begonnen. Mehrere Angeklagte sollen Dutzende Frauen aus Brasilien zur Prostitution in die Schweiz gelockt haben.
In Bellinzona ist der Prozess gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler aufgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft einem 59-jährigen Solothurner und seinen Helfern vor, 143 Frauen aus Brasilien in die Schweiz gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben.
Zu verantworten haben sich laut Homepage des Bundesstrafgerichts fünf Personen. Die BA wirft ihnen zur Hauptsache Förderung der Prostitution und Menschenhandel vor. Dem Solothurner als mutmasslichem Haupttäter sowie einer weiteren Person werden zudem Freiheitsberaubung und Geldwäscherei angelastet.
Für Reiseschulden anschaffen
Laut Anklageschrift sollen der 59-Jährige und seine Helfer zwischen 2001 und 2006 in Brasilien 143 Frauen aus ärmsten Verhältnissen angeworben und ihnen teilweise Jobs als Kindermädchen, Haushaltshilfen oder ähnliches in der Schweiz versprochen haben.
Hier angekommen, wurden die Frauen in Bordelle des Solothurners in Wolfwil, Olten und Wangen bei Olten gebracht. Nach Abnahme der Pässe soll ihnen eröffnet worden sein, dass sie ihre angeblichen Schulden von 10'000 bis 16'000 Franken (bei effektiven Reisekosten von 4000 Franken) nun als Prostituierte abarbeiten müssten.
Die Betroffenen wurden gemäss BA gezwungen, sieben Tage in der Woche von 10 Uhr Morgens bis zwei oder vier Uhr in der Nacht anzuschaffen. Nur die Hälfte des eingezogenen Verdienstes soll ihnen auf die Schulden angerechnet worden sein, wobei zusätzlich noch 20 Franken pro Tag für Miete und Werbung abgezogen wurden.
Mit Drohungen gefügig gemacht
Gemäss Anklage wurden die Frauen vom mutmasslichen Haupttäter zum Teil geschlagen und wie Gefangene gehalten. Unter anderem sollen sie auch mit der Drohung gefügig gemacht worden sein, dass ihren Verwandten in der Heimat Gewalt angetan werden könne.
Die Bundeskriminalpolizei hatte Ende März 2006 in den drei Bordellen Razzien durchgeführt und die Betriebe geschlossen. Der Betreiber, ein ehemaliger Metzger, wurde in Untersuchungshaft genommen und erst nach einem Jahr und 122 Tagen wieder entlassen.
Für den Prozess in Bellinzona war zunächst nur der Mittwoch als Verhandlungstag festgelegt, an dem Vorfragen geklärt und erste Einvernahmen durchgeführt wurden. Weil eine der Angeklagten der Verhandlung in Bellinzona unentschuldigt fernblieb ist unklar, wann das Verfahren weitergeführt werden kann.
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichte ... ommen.html
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Hells Angels & korrupte Polizei
Half Polizist aus Straßenhaus einem Zuhälter?
Kreis Neuwied - Die Staatsanwaltschaft Koblenz klagt einen 57-jährigen Polizeioberkommissar aus Straßenhaus an.
Der Beamte wird beschuldigt, in den Jahren 2008 und 2009 20-mal das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Besonders prekär: Mutmaßlich nutzte er seine Zugriffsmöglichkeiten auf die polizeilichen Systeme, um Informationen für einen Kleinmaischeider (63) abzufragen, der parallel wegen Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten angeklagt ist. Außerdem spielen sich die Vorfälle im Dunstkreis der Hells Angels ab.
Denn aufgeflogen ist das Verhalten des Polizisten bei den Ermittlungen gegen Karl-Heinz B. aus Anhausen. Unter anderem waren die Telefongespräche des später wegen Totschlags an einem SEK-Beamten zu fast zehn Jahren Haft verurteilten Mitglieds der Rockergruppe Hells-Angels abgehört worden.
Wie der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund auf RZ-Nachfrage mitteilt, bestand kein direkter Kontakt zwischen Polizist und Hells Angel, an letzteren seien die Auskünfte aber weitergegeben worden.
Der Beamte steht außerdem im Verdacht, dass er sich von dem mitangeklagten 63-Jährigen zweimal hat bestechen lassen. In einem Fall mit der Aussicht auf einen Rabatt bei einem künftigen Autokauf, in dem anderen Fall mit einer Behandlung im Krankheitsfall durch einen Spezialisten. Es blieb jedoch in beiden Fällen bei Versprechen, zu deren Einlösung es nicht kam.
Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Presseerklärung schreibt, hat der beschuldigte Oberkommissar, der vorläufig vom Dienst suspendiert ist, bereits eingeräumt, dass ihm bewusst sei, dass er in mehreren Fällen keine dienstliche Veranlassung gehabt habe, die angeforderten Daten zu erheben und sie an den 63-jährigen „selbstständigen Kaufmann“ herauszugeben.
Die Anklage gegen den Kleinmaischeider ist indes noch umfangreicher. Ihm wird Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten in vier Fällen vorgeworfen. Die polizeilichen Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass er vier für ihn tätigen Prostituierten vorschrieb, wie sie ihre Arbeit zu verrichten haben. Er überwachte deren Einhaltung und behielt 50 Prozent der Einnahmen ein. Außerdem soll er die Bezahlung der Prostituierten geregelt sowie Dauer und Umfang der „Arbeitszeit“ festgelegt haben. Neben der persönlicher Kontrolle ermöglichten ihm installierte Kameras eine ständige Kontrolle der Frauen.
Weiter besteht gegen den 63-Jährigen der Verdacht, unter Androhung von Gewalt eine Prostituierte dazu veranlasst zu haben, ihren Stellplatz zu verlassen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigt, handelt es sich dabei um den Platz in der Nähe von Rüscheid, um den es sich auch im sogenannten Hells-Angels-Prozess drehte.
Außerdem besteht gegen den Kleinmaischeider der Verdacht des Betruges und der Erpressung in jeweils einem Fall. So soll er einer seiner Prostituierten erzählte haben, ihr Freund sei festgenommen worden. Er bot ihr an, sich gegen Geld um die angebliche Angelegenheit zu kümmern. Insgesamt 9.000 Euro soll sie dem Mann ausgehändigt haben.
Weiter verlangte er von einer seiner Prostituierten, auf Forderungen zu verzichten. Er drohte ihr damit, Fotos, die sie als Prostituierte bei der Arbeit zeigen, im Kindergarten und in der Schule ihrer Kinder zu verteilen. Die Frau verzichtete daraufhin auf ihre Forderungen.
Ebenfalls mitangeklagt sind drei Frauen: Zwei 36-Jährigen aus Dierdorf und Kleinmaischeid wird Beihilfe zur Ausbeutung von Prostituierten und zur Zuhälterei vorgeworfen. Der Dierdorferin wirft die Staatsanwaltschaft außerdem vor, gemeinsam mit einer 26-Jährigen aus Limburg an der räuberischen Erpressung beteiligt gewesen sein.
Doch was kommt auf die Angeklagten zu? Im Falle des Schuldspruchs wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Den Anstifter erwartet ein ähnliches Strafmaß. Bestechung wird mit drei Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, Zuhälterei mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren, Betrug und Erpressung jeweils mit bis zu 5 Jahren Haft. Für räuberische Erpressung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr vor.
(Ulf Steffenfauseweh)
mail.google.com/mail/?hl=de&shva=1#inbox/13076caeff8c0725
Kreis Neuwied - Die Staatsanwaltschaft Koblenz klagt einen 57-jährigen Polizeioberkommissar aus Straßenhaus an.
Der Beamte wird beschuldigt, in den Jahren 2008 und 2009 20-mal das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Besonders prekär: Mutmaßlich nutzte er seine Zugriffsmöglichkeiten auf die polizeilichen Systeme, um Informationen für einen Kleinmaischeider (63) abzufragen, der parallel wegen Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten angeklagt ist. Außerdem spielen sich die Vorfälle im Dunstkreis der Hells Angels ab.
Denn aufgeflogen ist das Verhalten des Polizisten bei den Ermittlungen gegen Karl-Heinz B. aus Anhausen. Unter anderem waren die Telefongespräche des später wegen Totschlags an einem SEK-Beamten zu fast zehn Jahren Haft verurteilten Mitglieds der Rockergruppe Hells-Angels abgehört worden.
Wie der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund auf RZ-Nachfrage mitteilt, bestand kein direkter Kontakt zwischen Polizist und Hells Angel, an letzteren seien die Auskünfte aber weitergegeben worden.
Der Beamte steht außerdem im Verdacht, dass er sich von dem mitangeklagten 63-Jährigen zweimal hat bestechen lassen. In einem Fall mit der Aussicht auf einen Rabatt bei einem künftigen Autokauf, in dem anderen Fall mit einer Behandlung im Krankheitsfall durch einen Spezialisten. Es blieb jedoch in beiden Fällen bei Versprechen, zu deren Einlösung es nicht kam.
Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Presseerklärung schreibt, hat der beschuldigte Oberkommissar, der vorläufig vom Dienst suspendiert ist, bereits eingeräumt, dass ihm bewusst sei, dass er in mehreren Fällen keine dienstliche Veranlassung gehabt habe, die angeforderten Daten zu erheben und sie an den 63-jährigen „selbstständigen Kaufmann“ herauszugeben.
Die Anklage gegen den Kleinmaischeider ist indes noch umfangreicher. Ihm wird Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten in vier Fällen vorgeworfen. Die polizeilichen Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass er vier für ihn tätigen Prostituierten vorschrieb, wie sie ihre Arbeit zu verrichten haben. Er überwachte deren Einhaltung und behielt 50 Prozent der Einnahmen ein. Außerdem soll er die Bezahlung der Prostituierten geregelt sowie Dauer und Umfang der „Arbeitszeit“ festgelegt haben. Neben der persönlicher Kontrolle ermöglichten ihm installierte Kameras eine ständige Kontrolle der Frauen.
Weiter besteht gegen den 63-Jährigen der Verdacht, unter Androhung von Gewalt eine Prostituierte dazu veranlasst zu haben, ihren Stellplatz zu verlassen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigt, handelt es sich dabei um den Platz in der Nähe von Rüscheid, um den es sich auch im sogenannten Hells-Angels-Prozess drehte.
Außerdem besteht gegen den Kleinmaischeider der Verdacht des Betruges und der Erpressung in jeweils einem Fall. So soll er einer seiner Prostituierten erzählte haben, ihr Freund sei festgenommen worden. Er bot ihr an, sich gegen Geld um die angebliche Angelegenheit zu kümmern. Insgesamt 9.000 Euro soll sie dem Mann ausgehändigt haben.
Weiter verlangte er von einer seiner Prostituierten, auf Forderungen zu verzichten. Er drohte ihr damit, Fotos, die sie als Prostituierte bei der Arbeit zeigen, im Kindergarten und in der Schule ihrer Kinder zu verteilen. Die Frau verzichtete daraufhin auf ihre Forderungen.
Ebenfalls mitangeklagt sind drei Frauen: Zwei 36-Jährigen aus Dierdorf und Kleinmaischeid wird Beihilfe zur Ausbeutung von Prostituierten und zur Zuhälterei vorgeworfen. Der Dierdorferin wirft die Staatsanwaltschaft außerdem vor, gemeinsam mit einer 26-Jährigen aus Limburg an der räuberischen Erpressung beteiligt gewesen sein.
Doch was kommt auf die Angeklagten zu? Im Falle des Schuldspruchs wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Den Anstifter erwartet ein ähnliches Strafmaß. Bestechung wird mit drei Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, Zuhälterei mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren, Betrug und Erpressung jeweils mit bis zu 5 Jahren Haft. Für räuberische Erpressung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr vor.
(Ulf Steffenfauseweh)
mail.google.com/mail/?hl=de&shva=1#inbox/13076caeff8c0725
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Schleusungskriminalität
Neue deutsche Visa Affäre
3.000$ kostete eine Bestechung für ein Visum aus Dubai nach Deutschland. Der Leiter der deutschen Visa-Abteilung wurde festgenommen.
Verdacht auf Schleusungsvergehen und Bestechung in ca. 20 Auslandsvertretungen u.a. in Afghanistan, Aserbaidschan, Kasachstan, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten und Guinea. ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,767704,00.html
Bei der Visa Affäre nach 1999 wurde der damalige Außenminister Joshka Fischer (Grüne) demontiert und von Michael Glos (CSU) als Zuhälter beschimpft.
Allein aus Kiew/Ukraine kamen zwischen 1999-2003 ca. 890.000 Menschen über diese käufliche Migrationsroute. Viele sollen Sexworker gewesen sein. So auch die Sexworker beziehungsweise gerichtlich festgestellten Zwangsprostituierten, die Michael Friedman 2003 zur Koks-Party gebucht hatte, wofür er sich aber im Gegensatz zu seinem Drogenkonsum nie gerichtlich rechtfertigen mußte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Visa-Aff%C3%A4re
Der Höhepunkt der kollektiven Aufregung und "German Angst" war dann die vom Deutschen Städtetag verbreitete Unterstellung von 40.000 eingeschleusten Zwangsprostituierten zur Fußball-WM 2006, wo später trotz erheblich ausgedehnter Razzien nur 5 Verdachtsfälle durch EU-Behörden bestätigt wurden:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=10093#10093
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3.000$ kostete eine Bestechung für ein Visum aus Dubai nach Deutschland. Der Leiter der deutschen Visa-Abteilung wurde festgenommen.
Verdacht auf Schleusungsvergehen und Bestechung in ca. 20 Auslandsvertretungen u.a. in Afghanistan, Aserbaidschan, Kasachstan, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten und Guinea. ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,767704,00.html
Bei der Visa Affäre nach 1999 wurde der damalige Außenminister Joshka Fischer (Grüne) demontiert und von Michael Glos (CSU) als Zuhälter beschimpft.
Allein aus Kiew/Ukraine kamen zwischen 1999-2003 ca. 890.000 Menschen über diese käufliche Migrationsroute. Viele sollen Sexworker gewesen sein. So auch die Sexworker beziehungsweise gerichtlich festgestellten Zwangsprostituierten, die Michael Friedman 2003 zur Koks-Party gebucht hatte, wofür er sich aber im Gegensatz zu seinem Drogenkonsum nie gerichtlich rechtfertigen mußte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Visa-Aff%C3%A4re
Der Höhepunkt der kollektiven Aufregung und "German Angst" war dann die vom Deutschen Städtetag verbreitete Unterstellung von 40.000 eingeschleusten Zwangsprostituierten zur Fußball-WM 2006, wo später trotz erheblich ausgedehnter Razzien nur 5 Verdachtsfälle durch EU-Behörden bestätigt wurden:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=10093#10093
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