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fraences 
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Berlin (28.4.11): Anlässlich des Tags der Arbeit fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte den deutschen Gesetzgeber auf, die Rechte der Betroffenen von schwerer Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zu stärken.
"Deutschland hat sich in internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, die Opfer von Menschenhandel bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass auch heute noch Menschen in Deutschland unter sklavereiähnlichen Bedingungen arbeiten", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wer in Deutschland arbeite, gleich ob in einem legalen oder illegalen Beschäftigungsverhältnis, habe einen rechtlichen Anspruch auf Lohn für geleistete Arbeit und Schadenersatz für erlittene Verletzungen. Auch heute arbeiteten immer noch viele Menschen in Deutschland unter prekären Arbeitsbedingungen, beispielsweise in der Pflege, der Landwirtschaft, auf dem Bau oder in der Prostitution. "Zum Teil würden sie dabei in ihren fundamentalen Rechten verletzt und massiv wirtschaftlich ausgebeutet", so Rudolf.
Aktuell sind rund 7 % der arbeitenden Bevölkerung trotz Arbeit arm und rund 7,3 Millionen Menschen arbeiten in so genannten Minijobs, wie der Tage auf Glocalist Berichtet (s.h. Bericht > bit.ly/fgP6CW ).
Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken", sagte: "Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten, müssen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus besser über ihre Rechte informiert werden. Betroffenen von
Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung sollte gesetzlich ein Aufenthaltsrecht zur Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen eingeräumt werden."
Das Projekt "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" unterstützt seit 2009 Betroffene dabei, ihre Entschädigungs- und Lohnansprüche vor Gericht durchzusetzen. Es wird in Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" durchgeführt.
http://glocalist.com/news/kategorie....rbeit-und-menschenhandel/
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Lupus 
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In Schweden wird nunmehr mit den Gesetzen gegen Menschenhandel gegen Arbeitsausbeutung in der Landwirtschaft ermittelt - in den Medien kommt auch in diesem Zusammenhang Prostitution vor (was offenbar erst der Auslöser zum Enschreiten der Polizei war).
Link: http://diepresse.com/home/panorama/...._Ausbeutung-im-Beerenwald
Schweden: Ausbeutung im Beerenwald
HANNES GAMILLSCHEG (Die Presse) vom 04.09.2011, 18:27
Schamlos werden Saisonarbeiter in den Weiten der Provinz Hälsingland als Arbeitskräfte ausgepresst. Seit Pflücker aus Asien Mindestlöhne erhalten müssen, gehören Osteuropäer zu den Opfern des Menschenhandels.
Kopenhagen. „Fünf Euro für Schlafen, fünf Euro für Essen und noch zehn Euro sind alles, was ich verdiene.“ Resignierend streckt Clipei Lucian seine leeren Hände aus: „Hier kann ich nicht bleiben.“ So wie dem 40-jährigen Rumänen geht es in diesen Wochen vielen seiner Landsleute in den schwedischen Wäldern.
Von gewissenlosen Menschenhändlern wurden sie mit lukrativen Versprechen zum Beerenpflücken in den Norden gelockt. Doch dort stehen sie trotz harter Arbeit ohne Geld da. Jetzt will die Polizei den Drahtziehern mit einem Pilotprozess das Handwerk legen. Vorerst sitzen vier Bulgaren in Untersuchungshaft, die im Verdacht stehen, die Reisen nach Schweden organisiert zu haben.
Das Schicksal der Beerensammler erregt die Schweden seit Jahren, nur dass die Opfer bisher aus Thailand und Vietnam kamen: Hunderte Asiaten hatten in ihrer Heimat große Schulden gemacht, um sich die Tickets leisten zu können – in der sicheren Erwartung, in ein paar Wochen in den schwedischen Wäldern mehr zu verdienen als daheim im ganzen Jahr.
Dann arbeiteten sie sich mit gebücktem Rücken durch die Stauden und pflückten und pflückten. Doch wenn es ans Abrechnen ging, bekamen sie weniger, als sie den Aufkäufern für Verpflegung und Unterkunft zahlen mussten. Und wenn sie heimreisten, waren sie ärmer als davor.
So setzten die Gewerkschaften im Vorjahr durch, dass den überseeischen Pflückern ein schwedischer Mindestlohn garantiert werden müsse. Das wäre für diese ein Traumeinkommen gewesen.
Doch der Beerenbranche ist das zu teuer. So heuert sie diesmal statt der Asiaten Arbeitskräfte aus Osteuropa an, denn das Abkommen gilt nur für Pflücker von „außerhalb der EU“. Für Bulgaren, Rumänen und Balten gilt die EU-Freizügigkeit. Die Vermittler zahlen nach ihren schlechten Tarifen. Wenn sie überhaupt zahlen. Rund hundert Rumänen reisten wieder heim, als sie sahen, dass sie für einen Lohn von 50 Euro 70 Kilogramm Beeren pflücken müssten, was selbst für erfahrene Sammler mehrere Tage dauert.
In den Weiten der Provinz Hälsingland sucht die Polizei nun Zeltlager auf, um weitere Opfer des Menschenhandels zu finden. Die Bulgaren, die sie trafen, erzählten die gleiche Geschichte wie in den vergangenen Jahren die Thailänder: In ihrer Heimat wurden sie von Werbern rekrutiert, die mit gratis Wohnen und Essen und gutem Lohn lockten. Als sie nach Schweden kamen, nahmen ihnen die Mittelsmänner die Pässe ab und schickten sie in den Wald.
Für Unterkunft und Verpflegung mussten sie zahlen, der Lohn war miserabel, teilweise bekamen sie für geleistete Arbeit gar nichts, weil die Drahtzieher verschwunden waren. Jetzt wohnen ganze Familien im Zelt oder nur unter einer Plane, waschen sich mit Regenwasser, benützen den Wald als Toilette und leben von Sandwichbrot und Dosen. Die schwedischen Beerenfirmen sagen, sie seien nicht zuständig: Die Arbeitsbedingungen seien Sache der Leiharbeitsfirmen, die das Personal stellen.
„Nicht menschenwürdig“ nennt Polizeichef Sune Nordh die Behandlung der Beerenpflücker. „Es ist wichtig, dass die, die dahinterstecken, die strafrechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen.“ Er kennt Fälle, in denen die Sammler misshandelt oder in die Kriminalität und Prostitution gezwungen wurden, wenn sie nicht genug Beeren fanden.
Jetzt bietet die Polizei den Ausgebeuteten Beistand an und setzt auf ihre Zeugenaussagen. „Es wäre das erste Mal, dass jemand in Schweden im Zusammenhang mit Saisonarbeitern wegen Menschenhandels verurteilt würde“, erklärt Staatsanwältin Christina Vogt.
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