Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN

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fraences
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND, BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von fraences »

Sperrbezirk

Steitz sagt Prostitution den Kampf an


Die Diskussionen um den so genannten „Schwarzarbeiterstrich” und die so genannte „Bulgaren-Schwemme” schlagen hohe Wellen. Stadtrat Wilhelm Steitz wurde wegen Untätigkeit massiv kritisiert: Jetzt will er in die Offensive gehen und die Prostitution aus dem Sperrbezirk drängen.

Denn nicht nur die bulgarischen Männer stehen auf der Straße, auch ihre Frauen. Allerdings warten sie nicht nur auf dem Straßenstrich auf Freier. Auch an Bornstraße zwischen WEZ und Mallinckrodtstraße und im Bereich der Schleswiger Straße bieten sie sich an.


Weite Teile der Innenstadtbezirke sind Sperrbezirk. Nur auf dem Straßenstrich an der Ravensberger Straße sollen Prostituierte arbeiten dürfen. (Fotos: Rottmann)

Steitz will das nicht mehr länger hinnehmen. „Wir werden die Prostitution aus dem Sperrbezirk herausdrängen. Dafür werden wir kurzfristig Ressourcen zusammenziehen”, betont der Dezernent für Recht und Ordnung. „Es geht nicht an, dass die Straßenprostitution so weitergeht.” Ordnungsamt und Polizei sollen künftig an sieben Tagen die Woche, mindestens 16 bis 20 Stunden täglich, an den Brennpunkten präsent sein.

Ordnungskräfte werden aus Bezirken abgezogen

Dafür will Steitz die Kräfte aus anderen Bereichen abziehen. „Das wird für einige Monate gewaltig Ressourcen binden. Aber wir haben die feste Absicht, den Sperrbezirk durchzusetzen.” Dieser deckt große Teile der drei Innenstadtbezirke ab. Denn wenn schon die Regelungen getroffen würden und ein offizieller Straßenstrich vorhanden sei, sollten die Frauen diesen auch nutzen. Dabei nimmt Steitz bewusst in Kauf, dass die Frauen auch in andere Stadtbezirke abwandern könnten. „Straßenprostitution ist ja grundsätzlich legal. Ob das in anderen Stadtbezirken begrüßt oder als angenehm empfunden wird, ist eine andere Frage”, betont Steitz.

Dabei wollen sie nicht nur die Straßen kontrollieren, sondern auch Wohnungen und Kneipen ins Visier nehmen, wo Prostititution angebahnt oder vollzogen wird. Dies hat jedoch nicht so hohe Priorität- „Beim Sperrbezirk geht es ja vor allem um Jugendschutz und den Schutz von Familien”, erklärt Steitz. „Unmut erregt Prostitution vor allem dort, wo sie offensichtlich ist. Hinter verschlossenen Türen fällt sie meist nicht so auf.”


http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 29220.html
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Arum
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Beitrag von Arum »

Bulgarian Roma Quarters 'Moving' to Western Europe


Entire Roma quarters from the Bulgarian city of Plovdiv are moving to Germany, France, or Switzerland, according to a report.

The Plovdiv Roma are seeking better life in Western Europe, with Switzerland being the latest hit destination among them, according to local newspaper "Maritsa".

In Switzerland, the Bulgarian Roma would often seek asylum in refugee camps for Kurds where they could get shelter, food, and EUR 600 month as political refugees.

They usually seek asylum claiming discrimination in Bulgaria, explains Yashar Asan, head of a Initiative Committee of People in Want.

In his words, 20 richer Roma families from Plovdiv's Adzhisan Mahala emigrated to Switzerland the past 2 months, even though some of them are already expected to be extradited by plane by the Swiss authorities.

In Stolipinovo, the largest Roma quarter in Bulgaria with a population of some 40 000, the German city of Dortmund is a dream place. According to Asan, there are five buses with 50 people each setting off to Dortmund from Stolipinovo every day.

Asan claims that 500 families from Stolipinovo, which makes 3000-5000 people, have emigrated to France and Germany in the past ten years, with men being employing primarily in the construction sector, while many of the women become prostitutes.

http://www.novinite.com/view_news.php?id=135327
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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fraences
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND, BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von fraences »

AMTSGERICHT

Hauswirt angeklagt



Dortmund. Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zur Freiheitsberaubung wirft die Staatsanwaltschaft einem 72-Jährigen vor, der eine Wohnung an eine Prostituierte vermietete. Er soll gebilligt haben, dass es dort zu Schlägen durch den mutmaßlichen Zuhälter gekommen sei.

Beihilfe zur Freiheitsberaubung und zur gefährlichen Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 72-jährigen Hauswirt vor, der gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes saß: Der Mann soll in der Nordstadt regelrechte Matratzenlager an Prostituierte vermietet haben.

Zu seinen Mieterinnen soll im Sommer letzten Jahres auch jene Frau gehört haben, die am 22. September 2011 vor dem Cafe Europa von ihrem mutmaßlichen Zuhälter brutal niedergestochen wurde. Tagelang schwebte die Prostituierte danach in Lebensgefahr, ihr mutmaßlicher Peiniger muss sich demnächst wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht verantworten. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Mit diesem lebensbedrohlichen Angriff habe der Vermieter jedoch nichts zu tun, sagte sein Verteidiger Rechtsanwalt Marco Ostmeyer.

Prozess vertagt
Doch soll der 72-Jährige laut Staatsanwaltschaft von früheren erheblichen Übergriffen im Sommer auf die Frau gewusst und durch die Vermietung überhaupt erst ermöglicht haben.

So soll der mutmaßliche Zuhälter die Frau in den Monaten Juni und Juli mit einer Kabeltrommel verdroschen und ihr mit einem Hammer aufs Knie geschlagen haben.

Wie dem auch sei: Der Prozess gegen den Hauswirt wurde gestern vertagt, Amtsrichterin Kristina Henningsen will zunächst das Schwurgerichtsverfahren gegen den „Haupttäter“, wie es hieß, abwarten. Auch sei es möglich, dass das Verfahren ans Landgericht verwiesen werde.

Ein Zeuge aus dem Sauerland
Als Zeuge war gestern auch ein Mann aus dem Sauerland erschienen, dem einst in seinem eigenen Verfahren „verbotene Kontaktaufnahme zu einer Prostituierten“ vorgeworfen wurde. Dies hatte er bestritten und behauptet, er unternehme als Sauerländer eben gerne Ausflüge in die „lebendige multi-kulturelle Nordstadt“. Der Prozess gegen ihn wurde dann eingestellt.

http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 29871.html
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Beitrag von ehemaliger_User »

Das heisst, ich muss als Vermieter meine Mieter kontrollieren? Beihilfe zur Freiheitsberaubung wenn mein Mieter seine Kinder zur Strafe einsperrt?
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fraences
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND, BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von fraences »

WESTRING
Platzverweis für Prostituierte



Castrop-Rauxel.Nach der Einrichtung des Sperrbezirks in Dortmund im vergangenen Jahr haben sich einige Prostituierte auf dem Wanderparkplatz am Westring angesiedelt. Doch nun dürfen sich die Damen dort nicht mehr aufhalten. Der Regionalverband Ruhr hat ihnen als Eigentümer des Areals vor wenigen Wochen einen Platzverweis erteilt. Denn: Seit Ende Januar sind sie mit einem Campingwagen vor Ort, was weder das Ordnungsamt noch der RVR dulden.


„Bisher war es so, dass die Frauen auf dem Parkplatz auf ihre Kunden gewartet haben und dann mit ihnen einen anderen Ort aufgesucht haben“, erklärt Ordnungsamtschef Manfred Koert. Zum Sex sei es am Westring somit in aller Regel nicht gekommen. „Es war also nicht so, dass eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vorlag“, sagt Koert. Der kleine Straßenstrich sei kein Störfaktor gewesen, zumal Prostitution ja nicht verboten sei.

„Doch jetzt, durch die Platzierung eines Wohnwagens, hat das Ganze eine andere Qualität bekommen“, so der Leiter des Ordnungsamtes. „Da muss man einschreiten.“ Deshalb habe der Regionalverband den Halter des Fahrzeugs mit Hagener Kennzeichen am 8. Februar angeschrieben und den Platzverweis erteilt. Das habe allerdings zunächst nicht gefruchtet. „Unsere Mitarbeiter haben den Platzverweis vor Ort dann auch noch einmal mündlich ausgesprochen.“ Aber: Erst am vergangenen Freitag stand der Campingwagen erneut am Westring – rot erleuchtet.

„Wir werden nun im Laufe dieser Woche ein gemeinsames Gespräch mit dem Regionalverband, um abzuklären, wie wir nun weiterverfahren“, erläutert Manfred Koert das weitere Vorgehen. „Wir werden den Parkplatz auf jeden Fall weiterhin kontrollieren.“ Rein rechtlich gesehen, handele es sich bei der Missachtung des Platzverweises immerhin um Hausfriedensbruch. „Sollte sich nachhaltig nichts ändern, müssen wir uns auch mit der Polizei kurz schließen und abstimmen, was zu tun ist“, sagt Koert, der die Situation vor Ort im Auge behält.

„Es befinden sich nie mehr als fünf Frauen auf dem Parkplatz“, berichtet er. „Sie sind auch nicht jeden Tag da, weil sie wohl noch andere Standorte haben. Bei den Damen handele es sich um Deutsche, nicht etwa um verdrängte Osteuropäerinnen.

„Zwei von ihnen haben in Dortmund an der Ravensberger Straße gearbeitet, bevor dort der Sperrbezirk eingerichtet wurde“, so Koert.

http://www.derwesten.de/staedte/castrop ... 07637.html
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fraences
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Urteil Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster

Beitrag von fraences »

OVG bestätigt Anordnung zu Sperrbezirk in Dortmund

Die Ausweitung des Sperrbezirks und das Verbot der Straßenprostitution in Dortmund ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dortmund, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Die Klage einer Prostituierten blieb erfolglos.

Münster/Dortmund (dapd-nrw). Die Ausweitung des Sperrbezirks und das Verbot der Straßenprostitution in Dortmund ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dortmund, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Die Klage einer Prostituierten blieb erfolglos.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Verordnung, mit der der Sperrbezirk auf den Straßenstrich ausgedehnt wurde, sei rechtlich nicht zu beanstanden, erklärte das OVG. Die Maßnahme sei nötig geworden, weil Kinder und Jugendliche in ihrer "gesunden Entwicklung" bedroht worden seien. So seien sie Zeugen von "Anbahnungsgespräche" zwischen Prostituierten und Freiern geworden. Zudem habe die Straßenkriminalität zugenommen.

(Az.: 5 B 892/11)

http://www.derwesten.de/nachrichten/ovg ... 01769.html
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Marc of Frankfurt
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Re: OVG Münster zu Sperrgebiet Dortmund

Beitrag von Marc of Frankfurt »

> "Kinder und Jugendliche in ihrer "gesunden Entwicklung" bedroht worden seien."


Dass Kinder evt. auch bedroht sein könnten in ihrer geistig-moralischen Entwicklung geschädigt zu werden, wenn sie mitbekommen müssen, dass im und wg. der totalen Sperrbezirksregel eine Frau, Mutter(?) und heimliche Sexarbeiterin vom heimlichen aber gewaltätige Freier aus dem Fenster geworfen wird und zum Krüppel wird, scheint nicht mit abgewogen worden zu sein?


Die fragwürdige Anwendung der Jugendschutz-Norm erweist sich als ein Todschlagargument gegen Normenkontrollklagen von Sexworkern.

Das war schon im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einführungsgesetz der Sperrgebietsverordnungen abzulesen:
BVerfG, 1 BvR 224/07 vom 28.4.2009
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=57820#57820

Ungeschriebene moralische Gesetze haben quasi eine Durchgriffswirkung. Marginalisierte Gruppen bleiben außen vor. Das ist übrigens auch die Essenz feministischer Rechtswissenschaft:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=113197#113197





Die (stellvertretend für alle Prostituerten) geklagt habenden Sexworker bleiben jetzt auf erheblichen Kosten sitzen. Hoffentlich gut rechtschutzversichert.

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OVG-Entscheidung nur vorläufig im Eilverfahren

Beitrag von ls »

Die OVG-Entscheidung erging nur im Eilverfahren. Die Klage beim VG GElsenkirchen läuft noch, kann 2-3 Jahre dauern.
Als Musterprozess eignet sich das Verfahren leider nicht, weil die Klägerin, Künstlername "Dany", nicht in DO wohnt. Sie muss sich daher wohl darauf verweisen lassen, auf einem anderen SS zu arbeiten.

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Urteil: pot. Kunde freigesprochen

Beitrag von ehemaliger_User »

In folgendem Fall ging der Schuss nach Hinten los:

Kurzfassung:
Es lag keine Ordnungswidrigkeit [des suchenden Prostitutionskunden im Sperrgebiet DO] vor, weil die [Schein-Sexarbeiterin d.h.] Polizistin keine Prostituierte ist.
Versuchte Ordnungswidrigkeit ist nicht strafbar, falls nicht im Gesetz explizit so angegeben.


Entscheidung
OWi - Ordnungswidrigkeit, Versuch, gesetzliche Regelung, Sperrbezirks-VO
Gericht: OLG Hamm, Beschl. v. 07.02.2012 - III-1 RBs 200/11
www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_bes ... e/1693.htm

Leitsatz:
Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit kann aber nach § 13 Abs. 2 OWiG nur geahndet werden, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt, d. h. wenn die jeweilige Bußgeldnorm die Ahndung des Versuchs ausdrücklich zulässt.


--------------------------------------------------------------------------------
In pp.
hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm am 07.02.2012 beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Der Betroffene [Prostitutionskunde] wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Gründe:
I.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen [Freier] wegen verbotswidriger Kontaktaufnahme zu Prostituierten innerhalb des Sperrberzirks der Stadt Dortmund zu einer Geldbuße von 100,00 Euro verurteilt.

Auf den entsprechenden Antrag des Betroffenen war hiergegen die Rechtsbeschwerde zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Die Sache war deswegen dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen (§ 80 a Abs. 3 Satz 1 OWiG). Insoweit handelt es sich um die Entscheidung des gemäß § 80 a Abs. 1 OWiG zuständigen Einzelrichters.

II.
Die zugelassene Rechtsbeschwerde hat mit der Sachrüge Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zum Freispruch des Betroffenen [Freiers], da die Feststellungen des Amtsgerichts die Verurteilung des Betroffenen wegen der ihm angelasteten Ordnungswidrigkeit nach den §§ 2 a, 6 a, 22 Abs. 1 Nr. 17 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund in der Fassung vom 5. Mai 2011 nicht tragen. Die genannten Bestimmungen haben folgenden Wortlaut:
  • [ Neue ausgedehnte "Sperrgebietsverordnung" ]

    "§ 2 a Sperrbezirk
    Diese Verordnung gilt ferner im Geltungsbereich des Sperrbezirks für die Ausübung der Straßenprostitution gemäß der Sperrgebietsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes im Bereich der Stadt Dortmund vom 02.05.2011. Der Sperrbezirk für die Ausübung der Straßenprostitution erstreckt sich auf sämtliche öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können im ganzen Stadtgebiet von Dortmund, mit Ausnahme der Linienstraße, 44147 Dortmund.

    [ Kontaktverbotsverordnung Dortmund ]

    § 6 a Verhalten im Sperrbezirk
    Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren (Anbahnungshandlungen).

    [ siehe Hamburg:
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=110851#110851 ]

    § 22 Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    …….
    entgegen § 6 a innerhalb des Sperrbezirks Kontakt zu Prostituierten aufnimmt, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren (Anbahnungshandlungen), …"
Zu dem Verhalten des Betroffenen hat das Amtsgericht festgestellt:

"Am 26.05.2011 gegen 12.55 Uhr befuhr der Betroffene mit seinem PKW Mercedes mit dem amtlichen Kennzeichen XXXX die Bergmannstraße/Ecke Steigerstraße. Auf dem Bürgersteig, der von der Straße durch einen Grünstreifen getrennt ist, lief die Zeugin Q. Einige Meter hinter ihr lief der Zeuge L. Die Zeugen bestreiften dienstlich in ziviler Kleidung die Nordstadt.


[ Methode der Polizistin als Schein-Straßen-Sexarbeiterin ]

Auf der Steigerstraße hielt der Betroffene, nachdem er schon zuvor an den Zeugen vorbeigefahren und stehen geblieben ist, auf der Straße an. Er öffnete das Fenster seines Fahrzeugs auf der Beifahrerseite und sprach die Zeugin Q mit den Worten "Was nimmst Du?" an. Auf die Frage der Zeugin, was der Betroffene meine, antwortete er sinngemäß was sie nehme, wobei er in einem strengen Ton fragte. Daraufhin gab sich die Zeugin Q als Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zu erkennen. Auch der sodann ankommende Zeuge L gab sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu erkennen.

Nach Eröffnung des Tatvorwurfs erklärte der Betroffene den Zeugen zunächst, dass er die Zeugin Q mit einer bulgarischen Prostituierten verwechselt habe, die er suche wegen der Vermietung einer Wohnung in seinem Hause."

Hieraus hat das Amtsgericht geschlossen, der Betroffene habe "eine Anbahnungshandlung i.S.d. § 6 a d … vorgenommen" und daher eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 17 OBVO begangen.

Das ist rechtlich nicht haltbar. Da es sich nach den amtsgerichtlichen Feststellungen bei der von dem Betroffenen angesprochenen Zeugin Q nicht, wie es § 6 a OBVO aber voraussetzt, um eine Prostituierte, sondern um eine dienstlich die Nordstadt bestreifende Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund handelte, konnte der Betroffene eine (vollendete) Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 17 OBVO nicht begehen. Sein Verhalten entspricht vielmehr (lediglich) einem (untauglichen) Versuch.

Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit kann aber nach § 13 Abs. 2 OWiG nur geahndet werden, "wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt", d. h. wenn die jeweilige Bußgeldnorm die Ahndung des Versuchs ausdrücklich zulässt (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 13 Rn. 1). Daran fehlt es im vorliegenden Fall. Die Möglichkeit der Ahndung eines Versuchs der von dem Amtsgericht angenommenen Ordnungswidrigkeit ist in der OBVO der Stadt Dortmund nicht normiert. Infolgedessen war der Betroffene freizusprechen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG.




[Hervorhebungen Marc]
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Beitrag von Zwerg »

@ehemaliger_User

Danke fürs Einstellen!

christian

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Beitrag von Snickerman »

Gut, dass wir noch nicht so weit sind wie in den USA...
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!

SvenDjo
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Beitrag von SvenDjo »

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Snickerman hat geschrieben:Gut, dass wir noch nicht so weit sind wie in den USA...
Das werden wir auch niemals sein, hoffe ich.

Ich persönlich finde es alles andere als gut, wenn man den Menschen keinerlei Chance bietet an ihr Geld zu kommen. Wie bereits gesagt, ist dies eine Kriminalisierung mit der man es für die Betroffenen noch schlimmer macht als zuvor. Strafen kosten immerhin auch ordentlich Geld. Aber daran denkt wohl keiner.

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fraences
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Rückblick Schließung Modellprojekt

Beitrag von fraences »

Schließung des Straßenstrichs in Dortmund

Hure vom Wanderparkplatz



Weil sie sich auch mal was leisten wollte, fing Dany an, sich zu prostituieren. Doch dann schloss die Stadt Dortmund den Straßenstrich und verdrängte sie und ihre Kolleginnen in Hinterhöfe und Internetcafés. Oder an den Stadtrand, auf einen Wanderparkplatz, wo Vögel zwitschern und Freier rar sind.


Die schwarze Nylon-Strumpfhose schimmert im grellen Scheinwerferlicht der Autos. Die Frau steckt in einem pinkfarbenen Strickkleid, ihre Füße in hochhackigen Pumps. In der einen Hand glimmt eine Zigarette, in der anderen blinkt eine Taschenlampe. Dany ist Straßenprostituierte. Am Seitenstreifen einer Schnellstraße in Castrop-Rauxel wartet sie auf ihre Freier.

Am 16. Mai 2011 hat die Stadt Dortmund den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen.

Seitdem fährt Dany drei Mal pro Woche nach Castrop-Rauxel - immer mit zwei Kolleginnen, alleine ist es zu gefährlich. Es ist stockdunkel dort, in der Zufahrt zu einem einsamen Wanderparkplatz. Die nächste Siedlung ist Kilometer entfernt, es gibt keine Laternen. Autos und Lastwagen rasen die Straße entlang, ihre Scheinwerfer sind die einzigen Lichtquellen. Dany knipst die Taschenlampe an und leuchtet über den holprigen Schotterweg, der sich von der Straße zum Parkplatz schlängelt. Zerfetzte Aldi-Tüten liegen herum, im Gebüsch sind die Überreste eines Kondoms zu erkennen. "Ohne die Taschenlampen hätten wir hier gar kein Licht", sagt Dany, wirft die Zigarettenkippe auf den Boden und tritt sie aus. "Manchmal ist mir schon mulmig", sagt sie. "Neulich war ich alleine hier und der ganze Parkplatz war voll mit seltsamen Gestalten, das Gefühl war schon echt übel."

Dany ist 37 Jahre alt, Single, Mutter von drei Kindern und entspricht nicht gerade dem Klischee der Prostituierten.

Sie ist nicht so puppenhaft, nicht so zierlich wie die Frauen in den Erotik-Clips im Fernsehen oder die Dollhouse-Stripperinnen von der Hamburger Reeperbahn. Ihre Statur ist stabil, ihre Art sich auszudrücken derb, sarkastisch, typisch Ruhrpott. Wenn Dany nicht anschafft, kleidet sie sich unauffällig - sportlich, mit schwarzem Kapuzenpulli und flachen Ballerinas. Sie stolziert dann auch nicht, eher marschiert sie, die karottenfarbenen Haare fallen in dichten Locken über die Schultern.

Ihr Privatleben will Dany für sich behalten, nur wenige Eckpunkte verrät sie. "Ich hab sogar 'nen Realschulabschluss", sagt sie bissig, lacht dabei laut. "Soll man ja nicht meinen." Mit 19 wird sie zum ersten Mal schwanger, bringt ihre Tochter zur Welt. Danach kellnert sie drei Jahre lang in einer Disco, wird noch zweimal schwanger, ist arbeitslos. Dany wirkt abgeklärt, als sie von den einzelnen Stationen erzählt, desillusioniert.

"Tust du es? Tust du es nicht?"

Eine Freundin von ihr, erzählt Dany, habe sich auf der Straße prostituiert. Irgendwann sei auch sie an den Punkt gekommen, an dem sie sich etwas leisten wollte, aber nicht konnte. "Dann hab ich lange hin und her überlegt: Tust du es? Tust du es nicht?" 2006 fällt sie ihre Entscheidung - und landet schließlich auch am Dortmunder Straßenstrich. Dort arbeitet sie 5 Jahre lang völlig unabhängig, ohne Zuhälter - sie kann selbst bestimmen, an welchen Tagen sie frei macht und zu wem sie ins Auto steigt. Wie andere Arbeitnehmer auch schickt sie am Ende des Jahres ihre Steuererklärung ans Finanzamt. Ein ganz normaler Job - zumindest für Dany.

Drei bis vier Mal pro Woche steht Dany im April 2011 an der Ravensberger Straße in Dortmund-Nordstadt, sie hat ihre Stammkunden und kann gut leben von dem Geld, das sie dort verdient. Die Nachmittagssonne brennt, die Frauen zeigen, was sie zu bieten haben: lange, nackte Beine, tiefe Dekolletés - viel Sex für wenig Geld. Je besser das Wetter, desto mehr Autos kurven durch die Straße hinter dem Baumarktgelände: Die Fahrer gaffen, halten an, verhandeln, die Bässe wummern.

Schließung des Straßenstrichs in Dortmund
Vorzeigestrich mit Verrichtungsboxen

Als der Dortmunder Straßenstrich [und das Modellprojekt für strukturelle Sicherheit mit Safer-Sex Drive-in Love-Boxen mit angeschlossener Sexworker-Sozialberatung durch den Sozialdienst katholischer Frauen (SKF/Kober) 2000/2006] um die Jahrtausendwende an der Ravensberger Straße entsteht, gilt er lange Zeit als Vorzeigemodell. Im Blechcontainer der katholischen Beratungsstelle "Kober" können die Prostituierten den Sozialarbeiterinnen ihre Probleme klagen, Snacks und Kondome kaufen und sich kostenlos vom Arzt untersuchen lassen.

Mit den Freiern fahren die Frauen in sogenannte Verrichtungsboxen und haben dort Geschlechtsverkehr, meist im Auto, ab und zu auch auf der Motorhaube. Für Notfälle gibt es rote Alarmknöpfe an den Bretterwänden - die Frauen drücken, ein lautes Signal schrillt, die Sozialarbeiterinnen oder die anderen Frauen eilen zur Hilfe.


Zunächst arbeiten nur etwa 60 Frauen an der Ravensberger Straße, viele Jahre lang geht es dort friedlich zu. Seit der neuerlichen EU-Osterweiterung im Jahr 2007 kommen immer mehr Frauen dazu - zuletzt werden 700 verschiedene Sexarbeiterinnen registriert, darunter immer mehr Bulgarinnen und Rumäninnen. Die Konkurrenz wird größer, der Ton schärfer, die Preise niedriger.

Als Dany im vergangenen Jahr erfährt, dass die Stadt Dortmund den Strich schließen will, kämpft sie um ihre Arbeitsstätte. Sie trifft sich mit Lokalpolitikern, schreibt Briefe und Mails, organisiert eine Prostituierten-Demonstration vor dem Rathaus, schaltet einen Anwalt ein. "Ich bin ein Mensch, der sich grundsätzlich nichts verbieten lässt", sagt sie mit scharfem Ton.


[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=QJXpLpH1Y5A[/youtube]


Zuletzt klagt sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Schließung - vergeblich. Am 16. Mai 2011 wird die gesamte Stadt zum Sperrbezirk für Prostitution erklärt.

Polizei und Ordnungsamt fahren seitdem mehrmals täglich die Nordstadt ab, wer beim "Anbahnungsgespräch" erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen.

Aus den verschnörkelten Jugendstilhäusern wehen zerschlissene BVB-Flaggen, vor den verdreckten Hauseingängen türmt sich der Müll: Fernsehsessel, Wattestäbchen, mittendrin gebrauchte Spritzen. Auf dem Spielplatz sitzt ein Kind auf der quietschenden Wippe. Nebenan, vor der Trinkhalle, spritzen sich Junkies ihren ersten Schuss, morgens um elf. Die Dortmunder Nordstadt ist ein Kiez der Kulturen - hier leben Einwanderer aus vielen Nationen, aber auch Künstler und Aussteiger, Alternative, Sozialhilfeempfänger und Studenten.

In den vergangenen Jahren hat sich die Lage dort verschärft: Häuserblöcke verwahrlosen, Wohnungen vermüllen, es gibt Messerstechereien und Schießereien.

"Diese Zuwanderer und insbesondere die Männer sorgen dafür, dass im Viertel die Kleinkriminalität blüht", sagt Marita Hetmeier, Nordstadtbewohnerin und SPD-Politikerin im Dortmunder Stadtrat. Auch der Straßenstrich habe sich zunehmend zum Negativen entwickelt. Immer mehr Osteuropäerinnen hätten sich dort prostituiert, außerdem sei es vermehrt zu Schlägereien unter den Frauen gekommen.
  • "Der Straßenstrich war der Anziehungspunkt für viele Kriminelle geworden, die Probleme im Viertel verursachten. Damit das in Zukunft nicht mehr möglich ist, haben wir den Strich geschlossen",
    ergänzt Hetmeier.
Blauer "Lidschatten" aus Essen

Nachdem der Dortmunder Strich schließt, versuchen Dany und ihre Kolleginnen es zunächst im 40 Kilometer entfernten Essen, am alten Kirmesplatz. Nach einer halben Stunde Aufenthalt kommt ein Mann, der ihnen einen Wohnwagen aufschwatzen will. Aus Sicherheitsgründen, damit sie nicht von den Essener Prostituierten weggejagt werden. Auf dem Strich gilt das Gesetz der Straße - die Essener Frauen haben hier ihr Revier, Dortmunderinnen werden nicht geduldet. "Ich habe auch von verschiedenen Kolleginnen gehört, dass sie in Essen regelmäßig das Gesicht verschönert bekommen", sagt Dany, Ironie in der Stimme. "Die brauchen keinen blauen Lidschatten mehr."

Während Dany und die anderen Prostituierten immer mehr um ihre Existenz bangen, feiern Stadt und Polizei die Schließung des Straßenstrichs als Erfolg. Anfang Juli ziehen Politiker und Polizisten ein positives Zwischenfazit für die Nordstadt. Ein "deutlicher Rückgang der Straßenprostitution" sei inzwischen erkennbar, heißt es auf einer Pressekonferenz. Seit Mai [15. Mai 2011] hätte das Ordnungsamt...
  • Code: Alles auswählen

    380 Platzverweise gegen Prostituierte erteilt, 
    170 Belehrungen ausgesprochen und 
     27 Frauen in Gewahrsam genommen. 
    ___
    577 [71%] gegen Sexworker / Frauen
    
    169 Platzverweise gegen Freier und 
     71 Ordnungswidrigkeitsanzeigen 
    ___
    240 [29%] gegen Kunden / Männer
    
    ___
    817 [100%] (In einem Jahr: 2 Strafen pro Tag)
    [/font]


Nach der Schließung des Straßenstrichs in Dortmund
Prostitution jetzt verlagert in Internetcafés


Zwar ist es rund um den ehemaligen Straßenstrich an der Ravensberger Straße tatsächlich ruhig geworden, doch das Gewerbe hat sich eher verlagert als aufgelöst: Sie und ihre Kolleginnen hätten 107 Frauen beobachtet, die weiterhin im Sperrbezirk der Prostitution nachgingen, berichtet Elke Rehpöhler, Leiterin der Prostituiertenberatung Kober - eine herzliche Frau um die 50, mit hellblonden Haaren und weicher Stimme. Die Dunkelziffer, vermutet sie, sei allerdings noch höher. Seit die Frauen nicht mehr an der Ravensberger Straße stehen dürfen, ist auch der Beratungscontainer dicht. Elke Rehpöhler berät die Prostituierten jetzt in einem anderen Nordstadt-Büro www.kober-do.de . Von der Strichschließung hielt sie von Anfang an nicht viel. "Die Prostitution wird sich lediglich in die Wohngebiete der Nordstadt verlagern, aber nicht auflösen", prognostizierte Rehpöhler bereits vor der Schließung.


Ihre Vermutung bestätigt sich: Die Frauen laufen jetzt durch die abgelegenen Seitenstraßen der Nordstadt, stehen abends rauchend in Hauseingängen oder sitzen in einem der vielen Internetcafés - getarnt in Jeans und Turnschuhen, immer auf der Suche nach einem potentiellen Freier. Männer werden umgarnt, direkt gefragt, ob sie mitkommen möchten. Zum Geschlechtsverkehr kommt es dann entweder in der Wohnung der Frau oder der des Freiers, manchmal auch im Hinterzimmer eines Cafés.
  • "Wenn die Frauen einfach nur im Internetcafé sitzen, können wir ihnen nichts nachweisen."
    "Das Problem ist, dass wir die Prostituierten und Freier bei einem Verhandlungsgespräch ertappen müssen",
    sagt Polizist Karsten Jung, der für den Bezirk Nordstadt zuständig ist.
Ein roter Fiat Panda bremst ab und wird langsamer. Sofort posiert Dany am Seitenstreifen vor dem Wanderparkplatz, doch am Steuer sitzt eine Frau, sie mustert die Prostituierte ausgiebig. Dany ist enttäuscht - wieder kein Freier. "Es ist schon ziemlich unangenehm, an so einer öffentlichen Straße zu stehen, wo auch Familien und Mütter mit ihren Kindern entlangfahren", sagt sie. Ihr Handy klingelt, "DJ got us fallin' in love again" von Usher. Ein Mann ist am Apparat. Sie redet nur kurz mit ihm. "Ich sag mal so, 'ne halbe Stunde wirst du für den Preis nicht kriegen." Sie legt auf und schimpft noch kurz über all jene Männer, die immer mehr Fantasien für immer weniger Geld ausleben möchten. "Die sollen sich doch bitte selbst einen von der Palme wedeln!"

Nach dem gescheiterten Versuch auf dem Essener Straßenstrich hat sich Dany entschieden, außerhalb der Dortmunder Stadtgrenze zu arbeiten. Der Wanderparkplatz, der direkt an einer Schnellstraße nach Castrop-Rauxel liegt, bietet sich da an. Der Ort sei zwar von der Lage her nicht schlecht, sagt sie, doch sicher sei man hier nicht. Deshalb haben sie und zwei ihrer ehemaligen Straßenstrich-Kolleginnen eine Fahrgemeinschaft gegründet. "Wir drei passen halt aufeinander auf."


Abrutschen in Hartz IV

Nur ein paar zerknüllte Zeitungen, ein leere Cola-Dose und Zigarettenstummel liegen noch am ehemaligen Straßenstrich herum. Die Verrichtungsboxen sind seit zwölf Monaten abgerissen, der Beratungscontainer steht leer, ein älterer Mann in Trainingsjacke führt seinen Rauhaardackel aus. Ein Jahr nach der Straßenstrichschließung verwaist die Ravensberger Straße. Ein inoffizieller Strich hat sich längst etabliert.

Der "harte Kern" - zu dem laut Elke Rehpöhler "die osteuropäischen und drogenabhängigen Frauen" gehören - schleicht mittlerweile am Nordmarkt oder Schleswiger Platz herum. Gegenden, in denen sich triste Internetcafés, Wettbüros und Kioske aneinanderreihen.

Tag für Tag rasen die Autos am Wanderparkplatz an der Schnellstraße vorbei, es riecht nach Benzin und Abgasen, Vögel zwitschern in den Laubbäumen. Dany wartet weiter am Straßenrand, spaziert auf und ab, zündet sich eine Zigarette an. Wenn sie Glück hat, hält jemand an und sie kann zu ihm ins Autos steigen. Finanziell, sagt sie, gehe es ihr deutlich schlechter als an der Ravensberger Straße. Dany zieht, inhaliert den Tabakrauch tief und bläst ihn langsam in die Luft. Sie sei deshalb in eine kleinere Wohnung gezogen, so spare sie 125 Euro Miete und 30 Euro Stromkosten. Doch auch das reicht längst nicht mehr zum Leben. Demnächst, sagt Dany, muss sie wohl Hartz IV beantragen.


www.sueddeutsche.de/panorama/schliessun ... -1.1356845
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Fakten und Infos über Prostitution

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nina777
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Beitrag von nina777 »

6.7.2012

Nordstadt

Der Straßenstrich ist zurück

DORTMUND. Die Anwohner haben es schon lange bemerkt und bereits öffentlich protestiert. Und auch die Zahlen von Ordnungsamt und Polizei bestätigen: Der Straßenstrich ist zurück in der Nordstadt


Die Straßenprostitution in der Nordstadt hat sich ein gutes Jahr nach Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße und vier Monate nach Ende der besonderen Polizei-Offensive rund um den Nordmarkt verlagert.

Einsätze wieder verstärkt

Die Ordnungskräfte der Stadt (Task Force) reagieren seit vier Wochen mit verstärktem Einsatz in diesem Bereich. Vor allem zu Zeiten, in denen Ordnungsamt und Polizei nicht so häufig unterwegs waren – nach Mitternacht und am frühen Morgen – ist die Straßenprostitution wieder sichtbar aufgeblüht.

„Wir haben deshalb seit dem 4. Juni auch unsere Einsätze in diese Zeiten gelegt“, erklärte Ingo Moldenhauer, Leiter des Ordnungsamtes, auf Anfrage.

Warme Jahreszeit

Eine Ursache für die Belebung des Gewerbes sieht Moldenhauer auch in der warmen Jahreszeit. Rund 30 bis 35 Prostituierte fallen den Ordnungskräften immer wieder auf. „Die meisten kennen wir“, so Moldenhauer, „die wohnen auch da“.
Es handle sich mehrheitlich um deutsche Frauen, die auf diesem Weg ihre Drogensucht finanzierten. Sie seien häufig austherapiert und für weitere Hilfsangebote nicht mehr ansprechbar.

Über 100 Platzverweise

Die Task Force sprach in den vergangenen vier Wochen 107 Platzverweise gegen diese Prostituierten aus, schrieb 15 Strafanzeigen (die Verfahren laufen) und neun Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Acht Frauen, die zum ersten Mal in Nordmarkt-Nähe beim Anbahnen aufgegriffen wurden, bekamen nur eine Belehrung.

Erst bei wiederholtem Mal gibt‘s eine Anzeige. Auch die Freier wurden zur Kasse gebeten. Gegen insgesamt 62 schritten die Ordnungshüter ein. 16 Freier erhielten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, verbunden mit einem Bußgeldbescheid von 100 Euro, der nach Hause geschickt wurde. 21 erhielten Platzverweise, und von 25 wurden die Personalien aufgenommen.

Eines stellte die Task Force auch fest, so Moldenhauer: Bei den Prostituierten gebe es keine weitere Zuwanderung von bulgarischen Frauen, zum Beispiel aus Plowdiw. „Das ist im Moment kein Thema.“

Polizei verzeichnet massiven Anstieg

Bei der Polizei ist es die Inspektion Nord, die von April auf Mai nicht nur am Nordmarkt, aber auch an der Schleswiger Straße und der Mallinckrodtstraße deutlich mehr Personen kontrolliert und Platzverweise ausgesprochen hat, so Polizeisprecher Wolfgang Wieland.

Wurden im April 47 Freier des Platzes verwiesen, waren es im Mai schon 81. Prostituierte forderte die Polizei im April 110 Mal auf, den Platz zu räumen, im Mai schon 260 Mal.

http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/n ... 330,784677
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Kasharius
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND, BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von Kasharius »

Dies ist der Beschluss des OVG im Wortlaut betreffend den Sperrbezirk in der Ravensburger Straße. Sehr interessant der Begründungsansatz des Gerichts u.a. die betreffenden SW hätten ihren Lohn nicht sozialadäquat ausgegeben.

Quelle: www.justiz.nrw.de/nrwe/ovge (JUstizportal NRW)



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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 892/11
Datum:
26.03.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 892/11

Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Juli 2011 wird zurückgewie¬sen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


1

G r ü n d e :
2

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
3

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den im Beschwerdeverfahren allein aufrecht erhaltenen Antrag der Antragstellerin,
4

im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig festzustellen, dass sie durch die Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Bereich der Stadt Dortmund (Sperrbezirksverordnung) vom 2. Mai 2011 nicht gehindert ist, im Bereich der Ravensberger Straße in Dortmund der Straßenprostitution nachzugehen,
5

zu Recht abgelehnt.
6

Zutreffend hat das Verwaltungsgericht im Verhältnis zum Antragsgegner zu 1. angenommen, dass die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Sperrbezirksverordnung als Vorfrage im Rahmen eines Feststellungsbegehrens gegenüber dem Normgeber geklärt werden kann. Da die Norm nicht der Umsetzung durch einen Vollzugsakt bedarf, ist eine solche Klagemöglichkeit bei nicht eröffneter Normenkontrolle im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unerlässlich.
7

Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2010 – 8 C 19.09 –, BVerwGE 136, 54, 57 ff., und vom 28. Juni 2000 − 11 C 13.99 −, BVerwGE 111, 276, 278; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 − 1 BvR 541/02 u. a. −, BVerfGE 115, 81, 92 ff.
8

Vorläufiger Rechtsschutz ist für derartige Feststellungsbegehren im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu gewähren.
9

Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 − 2 VR 6.09 −, juris; BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 − 2 BvR 1167/84 u. a. −,
10

BVerfGE 71, 305, 347; BayVGH, Beschluss vom 16. August 2010 − 11 CE 10.262 –, juris, Rn. 17.
11

Da der Sache nach die Gültigkeit einer Rechtsnorm vorübergehend suspendiert werden soll, können für eine derartige Entscheidung nach § 123 VwGO allerdings keine anderen Maßstäbe gelten als für eine normspezifische einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO. Für diese ist allgemein anerkannt, dass eine an den Grundsätzen des § 32 BVerfGG orientierte Interessenabwägung unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabs vorzunehmen ist.
12

Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Oktober 2002 − 8 S 2210/02 −, juris, Rn. 33, m. w. N.
13

Hieran gemessen ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsanspruch nicht gegeben ist. Vielmehr spricht nach Aktenlage jedenfalls für den Bereich der Ravensberger Straße in Dortmund Überwiegendes für die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Sperrbezirksverordnung (ABl. Reg. Bez. Arnsberg 2011, 201), so dass die Antragstellerin rechtlich gehindert ist, dort der Straßenprostitution nachzugehen. Zur Begründung nimmt der Senat insoweit gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO Bezug auf die Ausführungen im angegriffenen Beschluss (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. Juli 2011 – 16 L 529/11 –, juris, Rn. 23 bis 36 = Beschlussabdruck, S. 7, zweiter Absatz bis S. 11, zweiter Absatz), die durch das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, nicht erschüttert werden.
14

Der Einwand der Antragstellerin, in der Ravensberger Straße selbst seien Belange des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstands nicht betroffen, greift nicht durch. Zwar muss eine Sperrgebietsverordnung nach Art. 297 EGStGB hinsichtlich der in Rede stehenden Gebiete dem Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstands dienen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die angrenzenden Gebiete außer Betracht zu bleiben hätten. Die gesetzliche Ermächtigung soll das Zusammenleben der Menschen ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant ist, nach außen in Erscheinung tritt und das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann. Handlungen und Zustände, die eine enge Beziehung zum Geschlechtsleben haben, können Belange des Allgemeinwohls insbesondere dann beeinträchtigen, wenn durch einen Öffentlichkeitsbezug Kinder und Jugendliche sowie andere Personen, die hiervon unbehelligt leben wollen, erheblich belästigt werden.
15

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2009 – 1 BvR 224/07 –, NVwZ 2009, 905, 906; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 2008 – 1 S 2256/07 –, VBlBW 2009, 220, 221.
16

Dementsprechend geht es um den Schutz Dritter nicht nur vor der Prostitutionsausübung selbst, sondern auch vor allen mit ihr verbundenen "unliebsamen Begleiterscheinungen".
17

Vgl. Gesetzentwurf eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, BT-Drs. VI/293, S. 3.
18

Nach diesem Schutzzweck ist es möglich, durch Sperrgebietsverordnung vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene in ihrem Wohnumfeld vor der unmittelbaren Konfrontation mit der Prostitutionsausübung und ihren Begleiterscheinungen wirksam zu schützen. Die veränderte rechtliche Bewertung der Prostitution erfordert nicht, für diese Tätigkeit derart günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten, dass Prostituierte aus verschiedenen Ländern Europas in großer Zahl angelockt werden, die "in Arbeitskleidung" auch in anliegenden Wohngebieten das Straßenbild prägen und als legale Gewerbetreibende offen Anbahnungsgespräche führen. Im Gegenteil darf der Verordnungsgeber derartigen Entwicklungen durch Erweiterung eines Sperrgebiets mit dem Ziel entgegen treten, die Prostitution auf einen Umfang zurückzuführen, der für umliegende Wohngebiete noch sozialverträglich ist, wenn dies mit einzelfallbezogenen ordnungsbehördlichen und polizeilichen Mitteln nicht mehr wirksam gelingt. Durch das Prostitutionsgesetz sollte die Prostitution nicht etwa ein "Beruf wie jeder andere" werden. Es ging lediglich darum, freiwillige Entscheidungen von Frauen zur Aufnahme der Prostitution rechtlich zu akzeptieren und die Betroffenen vor damit verbundenen Gefahren zu schützen. Die Berechtigung zur Bekämpfung sozialschädlicher Formen und Folgen der Prostitution steht ebenso außer Frage wie das Erfordernis, Betroffenen andere Optionen der Lebensgestaltung zu eröffnen.
19

Vgl. Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes vom 25. Januar 2007, BT-Drs. 16/4146, S. 4 ff.
20

Bei der Beurteilung der Frage, welche räumlichen und zeitlichen Beschränkungen aus Gründen des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstands nach Art. 297 EGStGB erforderlich sind, ist zwar dem Wandel der gesellschaftlichen Vorstellungen Rechnung zu tragen, die sich im Prostitutionsgesetz niedergeschlagen haben.
21

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2009 – 1 BvR 224/07 –, NVwZ 2009, 905, 907; Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, BT-Drs. 16/4146, S. 41.
22

Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Verordnungsgeber hierdurch aber nicht gehindert ist, von Kindern und Jugendlichen Einflüsse fern zu halten, die sich wegen der Kommerzialisierung sexueller Handlungen auf ihre Einstellung zur Sexualität und damit auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit nachteilig auswirken.
23

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2009 – 1 BvR 224/07 –, NVwZ 2009, 905, 907; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 2008 – 1 S 2256/07 –, VBlBW 2009, 220, 221.
24

Die Berufsfreiheit der Prostituierten ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht gegenüber den Belangen des Jugendschutzes vorrangig. Im Gegenteil hat der Gesetzgeber ausdrücklich dem Jugendschutz in schutzwürdigen Bereichen den Vorrang eingeräumt, indem er weiterhin eine Entscheidung darüber ermöglicht hat, ob und wann Jugendliche mit dem gesellschaftlichen Phänomen der Prostitution konfrontiert werden sollen.
25

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2009 – 1 BvR 224/07 –, NVwZ 2009, 905, 908.
26

Diesem legitimen Schutzzweck genügt die streitgegenständliche Sperrgebietsverordnung. Danach sind Begleiterscheinungen der Straßenprostitution in den Blick zu nehmen, soweit sie – auch mittelbar – schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen. Nach den aktenkundigen Feststellungen der Antragsgegner und der Polizei haben die mittelbaren Auswirkungen der Prostitution in den nahe der Ravensberger Straße gelegenen Wohngebieten der Dortmunder Nordstadt ein nicht mehr erträgliches Ausmaß angenommen. Die Rahmenbedingungen für die Ausübung der legalisierten Prostitution waren nach versuchsweiser Einrichtung eines Straßenstrichs im Bereich der Ravensberger Straße offenbar so attraktiv, dass sich die Zahl der Straßenprostituierten in kurzer Zeit drastisch erhöht hat. Noch vor wenigen Jahren stand das sogenannte "Dortmunder Modell" als Vorbild für positive Ansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation von Prostituierten.
27

Vgl. Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes vom 25. Januar 2007, BT-Drs. 16/4146, S. 36.
28

Während im Jahr 2006 noch etwa 60 Straßenprostituierte die Beratungsstelle für Prostituierte L. in Anspruch genommen hatten, erhöhte sich diese Zahl nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union im Jahr 2007 auf etwa 500 mit steigender Tendenz. Täglich hielten sich durchschnittlich 50 bis 80 Prostituierte auf der Straße auf, von denen etwa 80 % bulgarischer Herkunft waren. Entsprechende Zahlen ermittelte die Antragsgegnerin zu 2. im Jahr 2011. Sie hatte durch Kontaktaufnahme nach Bulgarien festgestellt, dass ein Großteil der Prostituierten einer ethnischen Minderheit angehörte und aus einem bulgarischen Elendsviertel stammte. Viele von ihnen waren mit täglich verkehrenden Fernreisebussen angereist und bewohnten preisgünstigen Wohnraum in der Dortmunder Nordstadt. Nach Einschätzung der Beratungsstelle L. ist die erhebliche Zunahme der in Dortmund tätigen Prostituierten nicht in erster Linie dadurch zu erklären, dass sich Frauen nach Legalisierung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz zunehmend freiwillig für die Prostitution entschieden haben. Solche Fälle waren danach weiterhin selten. Zumeist waren vielmehr finanzielle Notlagen, Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Druck und fehlende Schulbildung die wesentlichen Motive für eine Tätigkeit im Bereich der Straßenprostitution. Diese Feststellung der Beratungsstelle deckt sich im Wesentlichen mit der Bewertung der Bundesregierung, wonach sich viele Prostituierte in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.
29

Vgl. Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes vom 25. Januar 2007, BT-Drs. 16/4146, S. 6.
30

Auch nach Ansicht der Polizei hat die Kombination von billigstem Wohnraum in der Dortmunder Nordstadt mit dem nahe gelegenen Straßenstrich in besonderer Weise gesellschaftliche Randgruppen angezogen, weshalb sich die Situation im sozialen Brennpunkt Nordstadt weiter verschärft hat. Die Auswirkungen der Prostitution auf die Nordstadt hat die Polizei dahingehend beschrieben, dass sich eine "negative Infrastruktur" gebildet habe. Viele Prostituierte gäben das auf dem Straßenstrich verdiente Geld für den eigenen Drogenkonsum, für die Miete von Schlafstätten in verkommenen, verfallenen und vermüllten Wohnungen oder in den zahlreichen Teestuben, Internetcafés, Wettbüros, Spielhallen und Gaststätten aus oder überwiesen es in ihre Heimat. Ausgaben mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration erfolgten nicht. Nach Einschätzung der Beratungsstelle L. hat die Legalisierung der Prostitution dazu beigetragen, dass sich viele Prostituierte nicht länger gezwungen sähen, ihre Tätigkeit im Verborgenen auszuüben; sie könnten zu ihrem Gewerbe eher Stellung beziehen und seien daher für andere auch besser erkenn- und wahrnehmbar.
31

Ausgehend von diesem Gesamtbefund ist es nachvollziehbar, dass außer den Antragsgegnern und der Polizei vor allem eine überwältigende Zahl von Eltern mit Kindern aus der Nordstadt die dort offen wahrnehmbaren Folgeprobleme der Prostitution für nicht mehr tragbar gehalten hat. Bei der festgestellten deutlichen Zunahme von Prostituierten, die selbst nach Angaben der dort tätigen Beratungsstelle L. vermehrt nach außen in Erscheinung getreten sind, ist auch die Schilderung der Elternpflegschaft einer in der Nordstadt ansässigen Grundschule plausibel, Kinder und Jugendliche seien in der Nachbarschaft, auf Straßen und Spielplätzen täglich von den katastrophalen Auswirkungen der Straßenprostitution als Anziehungspunkt einer lawinenartigen Elendsmigration betroffen. Anders ist es auch nicht zu erklären, dass Kinder und Jugendliche gegenüber Medienvertretern in der Lage waren, sehr konkret Auskunft über die Verhandlungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern sowie zu den hierbei vereinbarten Preisen zu geben. Darüber hinaus hat die Beratungsstelle bestätigt, dass Kinder in ihrem Alltag sogar unmittelbar auf dem Straßenstrich selbst mit der Prostitution konfrontiert worden sind. Sie sind vereinzelt von Freiern im Kindersitz mitgenommen worden und konnten auf diese Weise Zeugen bezahlter "sexueller Dienstleistungen" werden.
32

In tatsächlicher Hinsicht genügen die Feststellungen der Antragsgegner und die Auswertung der ausführlichen Stellungnahmen von Beratungsstellen, Anwohnern, Gewerbetreibenden und Polizeidienststellen, um die in Rede stehende Erweiterung des Sperrgebiets zu rechtfertigen. Neben dem in ihren Ursachen nachvollzogenen erheblichen Andrang von Prostituierten aus einem bulgarischen Elendsviertel hat die Antragsgegnerin zu 2. eine hohe Zahl von bulgarischen Staatsangehörigen ermittelt, die in der Nordstadt amtlich gemeldet waren. Einer weitergehenden Aufklärung der Zahl der Prostituierten, die in der Nordstadt wohnten und auf der Ravensberger Straße arbeiteten, bedurfte es nicht. An der öffentlichen Wahrnehmbarkeit des Prostitutionsgewerbes bis in die bewohnten Bereiche der Nordstadt bestehen nach Aktenlage keine begründeten Zweifel. Dabei ist unerheblich, wieviele Prostituierte, die in dieser Eigenschaft in den Wohngebieten der Nordstadt offen in Erscheinung traten, auch dort wohnten. Sozialunverträglich waren bereits die übereinstimmend berichteten alltäglichen Konfrontationen mit Randerscheinungen des Straßenstrichs. Dabei ist unschädlich, dass keine genauen Zahlen über auffällig gewordene Prostituierte sowie über etwaige Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren zusammengetragen worden sind. Der Jugendschutz rechtfertigt gerade die Verdrängung von Begleiterscheinungen der Prostitution als Alltagserfahrung aus schutzwürdigen Gebieten, auch wenn sie für sich gesehen polizeilich nicht erfasst worden sind, etwa weil sie weder strafrechtlich relevant gewesen sind noch Ordnungswidrigkeitstatbestände erfüllt haben. Dies gilt umso mehr, weil die Entkriminalisierung der Prostitution und die erweiterte Freizügigkeit seit der EU-Osterweiterung bisherige behördliche Ermittlungsansätze und Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt haben.
33

Vgl. Renzikowski, Reglementierung von Prostitution, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Januar 2007, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf, S. 49, Rn. 103.
34

An der Berechtigung der massiven Forderung von zahlreichen Anliegern nach einem Schutz vor dem "Ausfransen" des Straßenstrichs in umliegende Wohngebiete bestehen nicht deshalb Zweifel, weil im Rahmen einer Postkartenaktion zur Veranschaulichung des Problems ein unmittelbar auf dem Straßenstrich aufgenommenes Foto verwendet worden ist. Es steht außer Streit, dass sich im Wohnumfeld der Dortmunder Nordstadt kein regelrechter Straßenstrich etabliert hatte, der ohne Schwierigkeiten jederzeit hätte fotografisch dokumentiert werden können. Dessen bedurfte es nicht, um die Ausdehnung der Sperrgebietsverordnung inhaltlich zu rechtfertigen. Es ist nachvollziehbar, dass sich subtilere Begleiterscheinungen der Straßenprostitution in umliegenden Wohngebieten, die durchaus wegen ihrer äußeren Wahrnehmbarkeit Regelungsbedarf aufwerfen, häufig nicht im Bild festhalten lassen. Hierzu zählen etwa Anbahnungsgespräche oder Kontaktaufnahmen zwischen Prostituierten und Minderjährigen, deren Inhalt sich fotografisch nicht erfassen lässt.
35

Angesichts der besonderen Bedrohungen für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für Belange des öffentlichen Anstands, die nach Einführung des sogenannten "Dortmunder Modells" und infolge der EU-Osterweiterung aufgetreten sind, war es auch nicht unverhältnismäßig und trug den Belangen der Prostituierten hinreichend Rechnung, ihnen künftig eine legale Prostitutionsausübung im Dortmunder Stadtgebiet nahezu ausschließlich im Rahmen der weiter zulässigen Bordell- und Wohnungsprostitution zu ermöglichen.
36

Die Zweifel der Antragstellerin an einer wirksamen Bekämpfung der Prostitution im Bereich des Sperrbezirks greifen ebenfalls nicht durch. Wegen der massiven Ausweitung der Prostitutionstätigkeit in Dortmund ist die Bewertung nicht zu beanstanden, nur die Abschaffung des besonders attraktiven versuchsweise eingeführten Straßenstrichs sei geeignet, dieses Tätigkeitsfeld mit seinen Folgeproblemen nicht noch weiter anwachsen zu lassen. Dabei war den Antragsgegnern durchaus bewusst, dass die Verordnung durch intensivierte Kontrollmaßnahmen flankiert werden muss. Ebenso steht außer Frage, dass mögliche Verlagerungstendenzen aufmerksam zu beobachten sind. Entsprechende verbindliche Weisungen hat der Antragsgegner zu 1. der Antragsgegnerin zu 2. im zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der in Rede stehenden Sperrgebietsverordnung erteilt. Weiterhin festgestellte Verstöße gegen die Sperrgebietsverordnung stellen ihre grundsätzliche Geeignetheit nicht in Frage. Im Gegenteil sind ausweislich der von der Antragstellerin eingereichten Ratsvorlage der Antragsgegnerin zu 2. nach übereinstimmender Einschätzung von Polizei, Ordnungsamt und Helferseite sehr schnell deutlich sichtbare Erfolge im Bereich der (unerlaubten) Straßenprostitution erzielt worden. Eine Verlagerung in andere Stadtteile oder Umlandgemeinden konnte bisher nicht festgestellt werden.
37

Schließlich ist nicht offensichtlich, dass ein konsequentes Vorgehen von Polizei und Ordnungskräften bereits ohne den Wegfall des Straßenstrichs im Bereich der Ravensberger Straße ausgereicht hätte, den offen sichtbaren negativen Begleiterscheinungen in nahe gelegenen Wohngebieten ebenso wirksam zu begegnen. Ausweislich des Prüf- und Abwägungsvermerks des Antragsgegners zu 1. vom 19. April 2011 hatten Polizei und Ordnungsamt bereits im Jahr 2010 insgesamt 35 000 Personenkontrollen durchgeführt, die seinerzeit keine positiven Effekte zeigten.
38

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.
39

Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2 GKG.
40

Dieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG unanfechtbar.

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annainga
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND, BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von annainga »

prima, dass du das urteil eingestellt hast.
ich kann den link nicht öffnen.
liegt das an mir oder kannst du nochmal sehen. ob du den link richtig eingetragen hast?
oder das suchwort für das portal angeben?

lieben gruß, annainga

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

....es kann sein, daß ich den link hier unvollständig wiedergegeben habe (wieder ein Fall von FORUMSNEANDERTALER!)

Ich habe das Urteil aus dem Justizportal NRW, dort Bibliothek, dort Rechtssprechung und dort Stichwort Prostitution oder Sperrgebietsverordnung

Ansonsten immer gerne. Werde mich irgendwann mal daran machen die wichtigsten OVG- Entscheidungen der jüngsten Zeit auszuwerten. Aber erst nach meinem Urlaub.

Herzliche Grüße

Kasharius :001

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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND, BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von fraences »


Sicherheit für Prostituierte
Grüne fordern Wiederaufbau eines Straßenstrichs


DORTMUND
Anderthalb Jahre nach dem Aus für Prostitution auf der Ravensberger Straße fordert der Kreisverband der Grünen den Wiederaufbau eines Straßenstrichs. "Über einen geeigneten und kontrollierten Straßenstrich muss nachgedacht werden", so Ratskandidat Ulrich Langhorst. Auch die Sozialpolitik müsse besser werden.
Die Grünen fordern den Wiederaufbau eines Straßenstrichs, um Prostitution aus der Nordstadt zu ziehen. Der Grünen-Politiker stellte fest, dass Prostitution und Drogenhandel nicht verschwunden seien. Die Probleme seien lediglich verlagert worden. Langhorst: "Es bestätigt sich immer mehr, dass sich die Situation in der Nordstadt nicht grundlegend verbessert hat, sondern dass es nur oberflächlich so aussieht. Die vor allem von SPD und CDU vielfach beschworene neue Ruhe und Sicherheit war und ist trügerisch."

Standort nicht in der Nordstadt

Die Forderung nach einem neuen Straßenstrich, der für die Frauen auch mehr Sicherheit bieten würde, gründet auf Gespräche der Grünen mit Beratungsorganisationen. Dort werde die Notwendigkeit gesehen, über einen geeigneten Standort nachzudenken. Langhorst betont: "Nicht in der Nordstadt, sondern weit weg von Wohnbebauung." Aktuell habe die Prostitution wieder "einen festen Platz". Für Zuwanderer aus Osteuropa, die oft aus Unkenntnis gegen Gesetze verstoßen würden, müsse eine Beratungsstelle mit Sprachkompetenz errichtet werden.

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d ... 30,1723362
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Beitrag von Kasharius »

......ja, nur so kann es gehen!

Kasharius

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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN

Beitrag von Kasharius »

Hatten wir diese Meldung hier schon...?



28.09.2012 12:58 Uhr


Vergewaltigungs-ProzessProstituierte rettete sich mit Sprung aus Fenster

DORTMUND Mit einem Sprung aus dem Toilettenfenster befreite sich eine Prostituierte im April aus den Fängen eines Vergewaltigers. Seit Freitag muss sich der 28-jährige Mann vor dem Landgericht verantworten.

Laut Anklage soll der Dortmunder die Prostituierte telefonisch in die Wohnung seines Bruders „bestellt“ haben. Vereinbart wurde angeblich die Zahlung von 400 Euro für zwei Stunden sexuelle Dienstleistungen. In der Wohnung angekommen soll die junge Bulgarin allerdings vergeblich um die Vorabzahlung des Geldes gebeten haben.

Beherzter Sprung ins Freie

Stattdessen wurde sie offenbar auf das Bett geworfen, geschlagen, unter Druck gesetzt und massiv vergewaltigt. Erst als der Täter sie kurz auf die Toilette gehen ließ, konnte sie sich mit einem beherzten Sprung ins Freie in Sicherheit bringen.

Der Angeklagte wurde noch in derselben Nacht festgenommen. Seitdem wartete er in der Untersuchungshaft auf seinen Prozess. Und dieser könnte nun schneller zu Ende gehen, als ursprünglich gedacht. Über seinen Verteidiger Matthias Meier kündigte der 28-Jährige am Freitag ein Geständnis für den nächsten Verhandlungstag an.

Maximal dreieinhalb Jahre

Im Gegenzug sagten die Richter ihm zu, in diesem Fall eine Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren zu verhängen. Die Prostituierte muss dann wohl nicht mehr als Zeugin aussagen.

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Kasharius grüßt