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 Marc of Frankfurt Marc of Frankfurt setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
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Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2011-12-20, 13:35  Beitrag #161/168     Titel:  Sexworker und UN-Gesetze  Nach untenNach oben

Studie fordert:

Remove the structural barriers
that limit sex workers’ ability
to participate in society
on an equal footing
with other citizens!



Governments require three things:

1. Precise language to describe the regulatory environments for commercial sex, the consequences of possible regulatory options, and the potential solutions;

2. Accurate local data about the domestic laws, policies and enforcement practices to be remedied, and their impact, intended and unintended, on the health of male, female and transgender sex workers; and

3. A commitment to human rights standards and norms, including the right to work, to equal protection under the law, to freedom of association, and a recognition of the right of consenting adults to form sexual relationships of their choice provided others are not harmed.


Image


Review
Can rights stop the wrongs?

Exploring the connections between framings of sex workers’ rights and sexual and reproductive health


with special regard to the international legal framework and its interpretation in national constitutions, bills of rights and legal decisions

Cheryl Overs (Monash Uni, Melbourne)
Kate Hawkins (Uni Sussex, Brighton)

in: BMC International Health and Human Rights Volume 11 Supplement 3, 2011
www.biomedcentral.com/1472-698X/11/S3/S6






Englische Kurzfassung
www.plri.org/resource/can-rights-st....E2%80%99-rights-and-sexua

"tension between those
- who wish to uphold the rights of sex workers in order to reduce vulnerability to ill-health and those
- who insist that sex work is itself a violation of rights."

Da kommen Moral, Glaube, Sozialisation und Identitätsfragen ins Spiel...

...und die dahinterstehende patriarchale Machtfrage und Biologie der sexuellen Selektion (Sexappeal/Sexyness) wird nichteinmal angetastet.




__
www.webcitation.org Ein Tool, damit die Web-Zitate und Links noch nachgeprüft werden können, auch wenn die Webseite längst verändert oder down ist (und nicht webcitation selbst probleme hat;-)


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Verfasst: 2011-12-20, 13:35  Beitrag #     Titel:  Nach untenNach oben

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 fraences fraences setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
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Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2012-02-24, 03:55  Beitrag #162/168     Titel:  Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem.  Nach untenNach oben

Forschung über die Kontrolleure der Prostitution
und ihre Herrschaft über Sexwork
zwischen beratender Verwaltung und reglementierender Repression


Wissen, beruflicher Habitus und Verwaltungspraxis:
Einflussreiche Größen für die Prostitutionspolitik in Deutschland, Polen und Tschechien



Rezension von Eva Buchholz



Abstract:
Die wissenssoziologische Arbeit untersucht die beruflichen Habitusformationen von sozialen Akteur/-innen in deutschen, polnischen und tschechischen Kommunen, die in ihrem beruflichen Alltag an der Regulierung von Prostitution beteiligt sind und/oder sich der Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bzw. der Betreuung von Betroffenen widmen.

Anhand 45 Expert/-inneninterviews wurden die Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster von Verwaltungsakteur/-innen aus Polizeibehörden, Ordnungs- und Gesundheitsämtern sowie von Praktiker/-innen aus der Sozialen Arbeit rekonstruiert.

Die Untersuchung liefert wertvolle Einblicke in die Verwaltungspraxis und in die sie konstituierenden Faktoren, die in der Analyse von Prostitutionspolitiken sonst häufig unbeachtet bleiben.





Wissensreservoir Prostitutionsdiskurs

Der gesellschaftliche Diskurs über Prostitution macht nach wie vor große Unterschiede in der Bewertung von Prostitution sichtbar. Diese gründen sich auf eine Vielzahl an gesellschaftlichen und/oder religiösen Werten und Moralvorstellungen, auf geschlechtstypische Rollenzuschreibungen sowie auf die unterschiedliche Auslegung von Grund- und Menschenrechten.

Dabei lassen sich verschiedene konträre Standpunkte ausmachen:
- Während sich die eine Seite wünscht, dass Prostitution destigmatisiert und als ‚normale‘ Dienstleistung und als ,Beruf‘ anerkannt wird, vertreten andere die Auffassung, dass
- Prostitution per se eine Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte der sie Ausübenden darstellt und diese viktimisiert.
- Eine dritte Position macht Prostituierte zu Täter/-innen, die die Gesellschaft durch ihr ‚unmoralisches‘ Handeln schädigen.

Zwischen diesen Extrempositionen gibt es zahlreiche Zwischenpositionen und ganz unterschiedliche politische Forderungen, die hieraus resultieren. Zwei Tatsachen können als Fakt angesehen werden: Erstens ist das Thema ‚Prostitution‘ noch immer ein gesellschaftliches Tabu, und zweitens ziehen sich die oben skizzierten Positionen durch alle gesellschaftliche Schichten.

Letztgenannter Aspekt ist auch bei den vielfältigen Akteur/-innen, die im Bereich der Verwaltung an der Regulierung von Prostitution beteiligt sind, zu beobachten.

Das Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 legalisierte zwar die Ausübung von Prostitution und schuf die Voraussetzungen für die Ausgestaltung von mehr Arbeitsrechten im Kontext prostitutiver Tätigkeiten. Doch nach wie vor existieren eine Vielzahl an Unklarheiten und Graubereichen im deutschen Recht und insbesondere im Verwaltungsrecht.

Beispiele hierfür sind das Baurecht, das Ordnungsrecht oder das Polizeirecht. Daher ist zu beobachten, dass das Prostitutionsgesetz sehr unterschiedlich ausgelegt bzw. angewandt wird.

Durch die Verknüpfung des bundesweit geltenden ProstG – mit kommunal unterschiedlich ausgestalteten Vorgehensweisen in der Regulierung von Prostitution – und den nach wie vor bestehenden rechtlichen Unklarheiten entsteht ein Ermessensspielraum für Verwaltungsakteur/-innen.
[Anm.: man kann auch sagen es entsteht Willkür, Rechtsunsicherheit und ein politisch rechtlich geographischer Flickenteppich der Prostitutionsregulierung, der die bundesweite Reform des ProstG www.sexworker.at/prostg unwirksam macht. Marc]


Die Wahrnehmung bzw. Ausgestaltung dieses Ermessensspielraums und die hieraus resultierenden Bedingungen für die Ausübung, die Organisation und die Nachfrage von Prostitution ist daher ein zentraler Faktor der deutschen Prostitutionspolitik. Hierbei ist zu beachten, dass die Wissensbestände, die Wahrnehmungs- und die Handlungsmuster der Verwaltungsakteur/-innen, die der Verwaltungspraxis zu Grunde liegen bzw. diese bedingen, sich individuell voneinander unterscheiden.





Interaktionstheoretische Erweiterung von Pierre Bourdieus Habituskonzept

An diesem Punkt setzt die vorliegende Forschungsarbeit von Claudia Vorheyer an. In ihrer qualitativen Untersuchung über den beruflichen Habitus von Verwaltungsakteur/-innen rekonstruiert sie die „Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster sowie das Innovationspotential der Verwaltungsbeschäftigten“ (S. 9), die in ihrem beruflichen Arbeitsalltag mit dem Thema Prostitution und/oder Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu tun haben. Das zentrale Erkenntnisinteresse ihrer Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, wie die spezifischen Gesetze und Verordnungen, die dem Verwaltungshandeln zu Grunde liegen, durch die in den Behörden und Ämtern tätigen Mitarbeiter/-innen angewandt und interpretiert werden.

Unter Zugrundelegung von Pierre Bourdieus Habituskonzept, das Vorheyer interaktionstheoretisch erweitert, werden sowohl die „historisch-gesellschaftlichen und sozial-biographischen Zusammenhänge des beruflichen und administrativen Handelns als auch die Integration verschiedener Aspekte, die für die Verwaltungspraxis im Bereich Prostitution und Menschenhandel relevant sein können, wie z. B. soziokulturelle Normen und Werte, geschlechtsspezifische Ordnungsmuster oder die sozialen Orientierungen und Motivationen des Verwaltungspersonals“ (S. 10) berücksichtigt. Dabei stehen „die Ausformung und Ausschöpfung der Wahrnehmungs- und Handlungsspielräume im speziellen Fokus der Untersuchung“ (ebd.).

Die wissenssoziologische und sozialkonstruktivistisch-interaktionistische Perspektive ihrer Arbeit lässt sich anhand des von ihr verwendeten theoretischen Modells des beruflichen Habitus (Bourdieu), das Vorheyer in drei Unterscheidungsdimensionen differenziert, nachvollziehen:

1. Gegenstandsdefinition
Die erste Dimension bezieht sich auf die Gegenstandsdefinition, die die spezifischen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster der Verwaltungsbeschäftigten fasst. Hier ging es vor allem darum, die „erfahrungsbasierten Wissensstrukturen“ herauszuarbeiten, die die Problembeschreibungen und Klassifizierungen enthalten, die im beruflichen Alltag vorgenommen werden (S. 198).

Untersucht wurde, wie der Verwaltungsgegenstand Prostitution von den Verwaltungsakteur/-innen konstruiert, wahrgenommen und interpretiert wurde, welche Deutungsmuster und -strukturen verwendet wurden und welche Diskurse produziert bzw. an welchen partizipiert wurde. Bearbeitet wurden u. a. folgende Fragen: „Unter welchem Aspekt wird Prostitution wahrgenommen (z. B. moralisch, gesundheitlich, sozial, ordnungs- oder strafrechtlich)? Was wird problematisiert (z. B. sexuell übertragbare Krankheiten, Drogenabhängigkeit, Gewalt, öffentliche Ordnung, Zuhälterei und Menschenhandel)? Welche sozialen Gruppen werden zum Gegenstand der Problemdefinitionen (Prostituierte, Zuhälter, Prostitutionskunden, ethnische Gruppen, Nationalitäten etc.)? Wie werden die Subjekte kategorisiert (als Opfer und/oder Täter[/-]innen) [bzw.] stigmatisiert?“ (ebd.)

2. Selbstdefinition
Auf der Gegenstandsdefinition bauen die zweite Dimension (Selbstdefinition) und dritte Dimension (Umweltdefinition) des Modells des beruflichen Habitus auf, die beide der Handlungsebene der Verwaltungsbeschäftigten zuzuordnen sind. Bei der Selbstdefinition ging es u. a. darum, herauszufinden, ob die jeweiligen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster Eingang in die Verwaltungspraxis fanden, wie der jeweilige Handlungs- und Ermessensspielraum der Verwaltungsakteur/-innen individuell ausgestaltet wurde und „wie aus gleichen oder vergleichbaren rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen unterschiedliche Verwaltungspraktiken und organisationale Arrangements hervorgehen“ konnten (S. 199).

3. Umweltdefinition [Beziehungsdefinitionen]
Gegenstandsdefinition und Selbstdefinition sind schließlich mit der Umweltdefinition verknüpft: Diese dritte Dimension des beruflichen Habitus bezieht sich auf die Beziehungen, die zwischen verschiedenen Verwaltungsakteur/-innen aufgebaut und aufrechterhalten werden und die auf den individuellen Deutungsmustern beruhen.

Von Interesse waren dabei v. a. die vielfältigen innovativen, zum Teil transnationalen, Kooperationsformen und Netzwerkstrukturen zwischen den beteiligten Akteur/-innen, „wie z. B. eine vom Ordnungsamt ausgehende Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen oder ein Arrangement zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Gesundheitsinstitutionen, das auf der Vereinbarung einer zweckorientierten Nichtanwendung bestehender Melde- und Behandlungsvorschriften beruht“ (ebd.).

Grundlage der empirischen Untersuchung bilden 45 Expert/-inneninterviews, von denen 25 in Deutschland, zehn in Polen und zehn in der Tschechischen Republik durchgeführt wurden. Die Mehrzahl der herangezogenen Interviews wurde im Rahmen des Forschungsprojekts „Die Verwaltung der Prostitution: Sachsen – Polen – Tschechische Republik“ am Institut für Politikwissenschaft der Universität Leipzig zwischen 2004 und 2006 erhoben, weitere Interviews führte Vorheyer, durch die Universität Magdeburg gefördert, selbst durch. Vorheyer konnte somit auf umfassendes empirisches Material zurückgreifen, das sie für ihre Promotionsarbeit heranziehen und auswerten konnte.

Befragt wurden Verwaltungsakteur/-innen unterschiedlicher Provenienz (Polizeibehöden, Ordnungsämter, Gesundheitsämter) sowie Praktiker/-innen aus der Sozialen Arbeit (staatliche und nicht-staatliche Beratungsstellen und Streetwork-Projekte). Letztere wurden in die Untersuchung mit einbezogen – obwohl sie nicht der ‚Verwaltung‘ im eigentlichen Sinn zuzurechnen sind –, da sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und durch die regelmäßige Kooperation mit unterschiedlichen Verwaltungsbehörden an der Entwicklung von Prostitutions-Policies beteiligt sind.





Individualisierte Verwaltungspraxis im Bereich Prostitution

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden von der Autorin in Form von Fallportraits und kontrastiven Vergleichen innerhalb und zwischen den Institutionen und Berufsgruppen vorgestellt (Kapitel 8).

Es wird deutlich, dass die beruflichen Habitusformationen nicht nur institutionell, sondern auch individuell variieren, sodass sich mitunter Spannungen, Widersprüche und Konflikte zwischen den institutionellen Sichtweisen und Vorgabenund der individuellen Betrachtung des Verwaltungsgegenstands ergeben.

Dies wird beispielsweise deutlich am Fall des „sozial sensibilisierten Ordnungsamtmitarbeiters, dessen alltägliche Arbeitsaufgabe in der Durchsetzung der Sperrbezirksverordnung bzw. der Verdrängung der Straßenprostitution besteht, der die Prostituierten aber aus einer sozialarbeiterischen Perspektive wahrnimmt und ihnen angesichts ihrer Drogenabhängigkeit vielmehr helfen will“ (S. 195 f.).

Die Fallportraits führen eindrucksvoll vor Augen, wie sehr die Verwaltungspraxis und die Wahrnehmung und Ausgestaltung von Handlungs- und Ermessensspielräumen in der Regulierung von Prostitution vom beruflichen Habitus der handelnden Akteur/-innen, d. h. von ihren individuellen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmustern abhängt.

Dies äußert sich beispielsweise in der Klientelbeziehung, dem Arbeitsansatz, den Problemlösungsstrategien sowie der Interaktion mit anderen Verwaltungsbehörden und sozialen Einrichtungen.

Das Verwaltungsrecht kann infolgedessen sowohl „primär als dienstliche Anordnung und Pflicht oder […] als persönliches Anliegen und Bestreben realisiert werden und dementsprechend mit liberalen Modifizierungen oder verstärktem repressivem Engagement einhergehen“ (S. 268).

Die individualisierte Verwaltungspraxis im Bereich Prostitution und Menschenhandel erklärt die Autorin zum einen mit den Schwierigkeiten des Verwaltungsgegenstands, die sich auf
- die rechtliche und soziale Unbestimmtheit der Prostitution,
- die Heterogenität und Klandestinität der Prostitutionsszene,
- die Pluralität der Wahrnehmungs- und Deutungsmuster,
- die Hybridität des Verwaltungswissens sowie
- auf belastende Inhalte und Problematiken beziehen (vgl. S. 368 ff.).

Darüber hinaus wird die Verwaltungsarbeit aber auch durch die spezifischen Herausforderungen der diversen Berufs- und Tätigkeitsbereiche im Verwaltungsfeld bestimmt sowie durch jene Schwierigkeiten geprägt, „die aus den funktional differenzierten Strukturen des Verwaltungssystems resultieren“ (S. 382) (vgl. S. 376 ff.).

Dabei ist festzustellen, dass mit gesetzlichen Veränderungen „nicht automatisch ein Wandel der beruflichen Habitusformationen des exekutiven Verwaltungspersonals einher[geht]“ (S. 398), da die Verwaltungsarbeit vor und nach den Reformierungen von denselben sozialen Akteur/-innen ausgeführt wird und es diesen zum Teil nicht gelingt, ihre eigenen Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster vor dem Hintergrund politischer Veränderungen zu reflektieren und, wie im Fall Deutschlands, den rechtlichen Paradigmenwechsel und die damit einhergehenden Normalisierungs- und Liberalisierungstendenzen individuell und institutionell umzusetzen (vgl. S. 399).

Interessant sind auch Vorheyers Beobachtungen hinsichtlich der (akteursgesteuerten) Wandlungstendenzen von der modernen zur postmodernen Verwaltung und der hiermit verbundenen Zunahme transdisziplinärer und transnationaler Verständigungs- und Kooperationsformen.

Diese stehen in Zusammenhang mit einer
- „Bedeutungsverschiebung von den institutionellen Regeln und Strukturen zur individualisierten Regulierung und Strukturierung“ (S. 417) und der
- Entwicklung von Government (hierachische Handlungs- und Regulierungsformen) zu Governance (kooperative Handlungs- und Regulierungsformen).





Abschließende Bewertung

Vorheyer liefert in ihrer Untersuchung wertvolle Erkenntnisse, die aufgrund ihrer Interdisziplinarität sowohl politikwissenschaftliche, verwaltungswissenschaftliche als auch soziologische Relevanz haben, an fachspezifische Diskussionen anknüpfen sowie Anregungen für weiterführende Forschung geben.

Aus politikwissenschaftlicher Sicht erscheint mir vor allem die Einbettung in die Governanceforschung von Interesse sowie die Frage, wie sich die Partizipations- und Einflussmöglichkeiten der verschiedenen sozialen Akteur/-innen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft (bspw. NGOs) – hinsichtlich der Verwaltung, aber auch hinsichtlich (gesetzlicher) Regulierungen der Prostitution – weiterhin entwickeln werden.

Aufgrund der Gleichzeitigkeit von klandestiner Prostitutionsszene und gesellschaftlichem Tabu bzw. Unwillen, sich mit ersterer genauer auseinanderzusetzen (bspw. durch Schließen rechtlicher Lücken), ist m. E. zu vermuten, dass der Verwaltungspraxis und der Wahrnehmung und Ausgestaltung des Ermessensspielraums durch die Verwaltungsakteur/-innen weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen wird.

Vorheyers Beobachtungen hinsichtlich der vielfältigen Kooperationsformen und „Arrangements“ bspw. zur „zweckorientierten Nichtanwendung bestehender Melde- und Behandlungsvorschriften“ (S. 199) lassen zudem Fragen der demokratischen Kontrolle und Legitimität aufkommen.

Aus Vorheyers Arbeit wird die Relevanz interdisziplinärer wissenschaftlicher Forschung deutlich, da in ihr dargelegt wird, dass (inter)nationale Prostitutionspolitiken und die sie konstituierenden Faktoren nicht angemessen verstanden werden können, wenn nicht auch wissenssoziologische Betrachtungen mit einbezogen werden.


www.querelles-net.de/index.php/qn/article/view/960/1017


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BeitragVerfasst: 2012-02-24, 08:21  Beitrag #163/168     Titel:  RE: Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem.  Nach untenNach oben

Diese Arbeit von Claudia Vorheyer scheint einen sehr originellen und interessanten Ansatz zu bringen - ein echtes Fundstück!

Die Rechtslage der Prostitution ist ein Stückwerk, für dessen Umsetzung die Verwaltung Lösungen entwickeln muss. Die Lücken im Gesetz füllt die Behörde aus und nutzt ihre Spielräume aus. Wie wir alle wissen, kommt es dabei zu bedenklichen Missbräuchen (siehe Bayern). Diese Situation (die es auf anderen Gebieten ja auch gibt, zum Beispiel im Steuerwesen) soziologisch zu beleuchten ist eine sehr gute Idee.


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BeitragVerfasst: 2012-02-24, 11:17  Beitrag #164/168     Titel:  RE: Prostitution und Menschenhandel als Verwaltungsproblem.  Nach untenNach oben

Letztlich zeigt sich hier nur allzu deutlich, auf welcher Lüge die Behauptung einer demokratischen Legitimation des staatlichen Anspruchs auf ein Machtmonopol beruht.

Eine IMHO hervorragende Arbeit, die leider keinerlei Konsequenz haben wird - da die Arbeit nachweist, dass Machtausübung "im Namen des Staats" tatsächlich nichts anderes ist als die Spielwiese für die persönlichen Befindlichkeiten der Entscheidungen treffenden Verwaltungsbeamten, weist sie zugleich auch nach, dass wir uns hier in einer virtuellen Rechtfertigungsschleife befinden, die jede Hoffnung ausschließt, dass wissenschaftliche Erkenntnis und Wahrheit einen Einfluß haben könnten.

Einzige logische Konsequenz der Studie könnte sein, die Verwaltung abzuschaffen - und das wird nicht geschehen (zumindest nicht aufgrund einer wissenschaftlichen Erkenntnis), weil die Struktur eben so ist, wie sie sich hier darstellt: Kein "Recht", keine "Ordnung", keine "Legitimation", sondern nichts als Spielwiese für beamtete Neurosen - und diese sind definitionsgemäß einer kognitiven Veränderung unzugänglich.

Oder wie Lao Tze es schon vor Längerem formulierte:
Nachdem Familien und Clans im Chaos versunken waren traten "loyale Staatsdiener" auf ...

Liebe Grüße, Aoife


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BeitragVerfasst: 2012-02-24, 22:10  Beitrag #165/168     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

Für den Normalo-Sexworker verständlicher und zielführender wäre eine Mikro-Analyse von "Akteuren" in Gewerbeämtern gewesen, die Sexarbeit nicht nur nicht gleichgestellt mit anderen Gewerben betrachten, sondern das Prinzip der Sittenwidrigkeit trotz 10. jährigen Bundesgesetz/ProstG weiterhin trotzig durchsetzen. Leider besteht in den meisten Bundesländern seit der Einführung des Bundesgesetzes darin Einigkeit, Prostitution nicht als Gewerbe einzustufen, da es als "sozial unwertige" Tätigkeit gilt, weshalb es in vielen Fällen nicht nur in den Süd-Ländern zu keiner Gewerbezulassung kommt.
Hier stellt sich die Machtfrage in politiktheoretischer und praktischer Natur und das ist es, worauf es ankommt.


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BeitragVerfasst: 2012-02-25, 01:02  Beitrag #166/168     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

          Image
Ariane hat folgendes geschrieben:
Für den Normalo-Sexworker verständlicher und zielführender wäre eine Mikro-Analyse von "Akteuren" in Gewerbeämtern gewesen, ...


Verstndlicher sicherlich, liebe Ariane - aber zielführender?

Zumindest wenn eir unser Ziel darin sehen die Verhältnisse zu bessern, so kann ich mir kaum vorstellen, wie ein Verständnis für das Fehlverhalten auf unterster Ebene mehr bewirken sollte als ein grundsätzliches Verständnis der Vorgänge.

Gerade weil ich dir hierin:

Ariane hat folgendes geschrieben:
Hier stellt sich die Machtfrage in politiktheoretischer und praktischer Natur und das ist es, worauf es ankommt.


100% zustimme finde ich die Studie nicht schlecht - auch wenn das Überbringen einer schlechten Nachricht einen nicht wirklich beliebt macht, gerade die hie hergestellte Verbindung von Politiktheorie mit praktischem Verwaltungshandeln mag dem einen oder anderen als Augenöffner dienen.

Und letztlich werden sich diese üblen Zustände nicht mit ihren eigenen Mitteln (aus denen sie ja gerade erwachsen) beseitigen lassen, praktisch ändern wird sich IMHO erst dann etwas, wenn ausreichend viele Menschen die Rechtfertigungsmythen schlichtweg nicht mehr glauben.

Liebe Grüße, Aoife


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 lemon
aufstrebend
aufstrebend





Ich bin...: Engagierte(r) Außenstehende(r)
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BeitragVerfasst: 2012-03-22, 17:28  Beitrag #167/168     Titel:  Forschung über Menschenrechte von Sexarbeitern  Nach untenNach oben

[img]Bild hier klicken[/img]

Das Bild ist angelehnt an das populäre Internet-Meme “What People Think I Do / What I Really Do” (Was Leute denken, das ich tue / Was ich wirklich tue). Ein Bild besteht aus jeweils sechs Einzelbildern, die darstellen wie andere und man selbst den Beruf oder das Feld, in dem man tätig ist, wahrnehmen, bzw. welche Vorurteile darüber existieren, und wie im Gegensatz dazu die Realität aussieht. Eine nahezu unendliche Sammlung solcher Bilder finden Sie auf KnowYourMeme, sicher auch für Ihren Beruf. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte kürzlich dieses Meme über den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff.

Eine Bitte: wenn Ihr dieses Bild weiterleitet, weist, wenn möglich auf die Quelle hin. http://researchprojectkorea.wordpre..../forschungsprojekt-korea/


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Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2012-08-19, 18:00  Beitrag #168/168     Titel:  Menschenrechte nicht immer pro Sexworker  Nach untenNach oben

(crossposting)


Grundsätzliches zum Problemkreis Sexworker-Menschenrechte und Rechtsprechung


Cheryl Overs, Ex-Sexworker, Uni Melbourne und Welt-AIDS-Konferenz Aktivistin seit Jahrzehnten, formuliert kritisch zu ILO und Menschenrechte:
    "That human rights opposes not supports sex workers rights demand is an inconvenient truth. I fully agree more training is needed on this."

    "the words 'sexual exploitation' in the Palermo Protocol. These are the 2 words that mean that lack of consent does not have to be present for people who are sexually exploited to be considered trafficking victims. This is where the human rights talk fails sex workers."


That point is illustrated in this article:
www.baySwan.org/traffick/NEMESIS_Ditmore.PDF


Siehe auch das intl. Palermo Protocol gegen Menschenhandel von 2000:
    "The consent of a victim [...] shall be irrelevant"


So urteilen auch Deutsche Gerichte bei Zuhälterei (Prostitution Straßenstrich LG Berlin 2009) und anderen als gesellschaftlich extrem (sozial-schädlich) erachteten Straftaten ...
    "Auf die Freiwilligkeit der Unterwerfung [der Sexworker] unter die Regeln der Organisatoren der Straßenprostitution könne es nicht ankommen, weil die Einwilligung der Prostituierten rechtlich unwirksam sei."


Das ungeschriebene Moralische Gesetz ("die guten Sitten" der "rechtschaffenden Menschen", religiöse oder feministische Denkschulen;) d.h. die Glaubens-Erziehung der Entscheider (Politiker, Beamte, Richter, Medienlenker der veröffentlichten Meinung) steht quasi über den geschriebenen Gesetzen.


Daher ist es wichtig, dass Sexworker-Interessenvertretung immer mehrgleisig arbeitet: Medienarbeit z.B. PE (Media Priming, Litigation PR, Akzeptanzkampagne) zusätzlich zu politischen Eingaben (Legislative/Exekutive) und zu Gerichts-Prozessen (Judikative).





ILO Forced Labour Convention (No. 29, 1939!):
    "Definition: Forced Labour is:

    All work or service that is exacted from any person under the MENACE [Androhung] of any PENALTY [Strafe] and for which the said person has NOT offered himself VOLUNTARILY"
Slide 6 & 7 www.unGlobalCompact.org/docs/issues...._Labour_Supply_chains.pdf

Das scheint allem zu widersprechen, was Menschen in einem auf Anerkennung und Strafe erlernten Ausbildungssystem beigebracht bekommen. Dennoch, diese Fundamentale intl. Vertrags-Regel macht quasi alle Straf-Zahlungs-Regelungen, die man so häufig in Bordellen, Agentur-Verträgen und in Strippclubs findet ungesetzlich und damit nichtig (d.h. unwirksam, aber nur wenn man erfolgreich klagt, was teuer ist).


Diesbezüglich teile ich den Menschenrechte-Idealismus, den Aoife kürzlich gut herausgearbeitet hat und den ich uneingeschränkt gut finde, in der derzeitigen gesellschaftlichen Realität nicht, allein wegen der ökonomischen (marxistischen) Analyse "der Staatsableitung", die auf die Herrschaftsverhältnisse rekurriert (zurückgeführt wird).


Wir sollten versuchen unsere Positionen zu diesen komplexen Sachverhalten unbedingt auch beim kommenden Sexworker-Only-Day d.h. bei dem entsprechenden Tagungsordnungspunkt für Sexworker auf der Fachtagung Prostituiton in Bochum 2012 den Beratungsstellen und ihren Mitarbeite_innen vortragen, weil wir sie als aufgeklärte Verbündete in den kommenden Auseinandersetzungen dringend brauchen.





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