Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

#1

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Prostitutionskontrolle per Bau(planungs)recht:

Baunutzungsverordnung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan...



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SEXWORKER.AT interne Querverweise

1. Zu anderen Themen und Postings:

Prostitutionskontrolle per Sperrbezirk (Sammelthema)

Juristisches Gutachten zum Bauplanungsrecht

Strukturwandel Bsp. Antwerpen

Veranstaltung gegen Bauamt Berlin

Ausstellung gegen Bordellschließungen Berlin


2. Highlights in diesem Sammel-Thema:

Bauplanungsrecht und Rechtsprechung:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=64111#64111 (S. 4, Posting #73)

Dortmunder Modell:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97766#97766 [Henning]
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=20216#20216 [Menzel]

Baurechtliches Gutachten Dr. Christian-W. Otto und darunter
Sozialwissenschaftliches Gutachten Diplom-Soz. Beate Leopold
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=27463#27463 (S. 2, Posting #23, 24)

Urteile: OVG Koblenz und OLG Zweibrücken
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=45642#45642 (S. 2, Posting #30, 31

§ 15 Baunutzungsverordnung BauNVO
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=51879#51879 (S. 2, Posting #36)

Trading Down Effekt vs. Gentrifizierung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=51952#51952 (S. 2, Posting #37)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=84326#84326 (S. 5, Positing #100)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=92783#92783

Prozess und Urteil Salon Prestige Berlin
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=55703#55703 (S.2, Posting #37)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=55876#55876 (S. 3, Posting #50, 66)

Flatrate Pussy Club
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61509#61509 (S.4, Posting #69, 70)

Urteil OVG NRW: Terminwohnung ist keine Wohnungsprostitution und daher nicht im Mischgebiet zulässig
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=75487#75487 (S. 5, Posting #82)

Urteil VG Berlin: Kein Laufhaus Kurfürstenstraße
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81140#81140 (S. 5, Posting #94,95)
...





Externe Links
(Dies war das ursprüngliche Posting.):

Aufsatz von Stephanie Klee bei dieGesellschafter.de der Aktion Mensch

Wer mag dort auf der Webseite einen Kommentar schreiben?





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 25.04.2011, 19:55, insgesamt 14-mal geändert.

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Zum Aufsatz von Stephanie Klee bei dieGesellschafter.de

#2

Beitrag von Zwerg »

@Marc, ich bewundere Deine Nerven!

Liebe Grüße

Christian

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#3

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Öffentliche Prostitutionsdiskussionen sind oftmals unsäglich

Wieso meine Nerven? Ich habe mich auch entschieden mich aus der Schlangengrube erstmal herauszuhalten und habe Stephanie mein Mitleid ausgedückt, daß ihr engagierter guter Artikel diese negative Resonanz bekommt.





Neue Strategien gilt es zu finden um Tabus aufzubrechen

Was kann getan werden, wenn man in so einem Diskussionsumfeld eine Meinungsänderung oder nur mal ein wertfreies Nachdenken anstoßen können will?

Hier sind die Kommunikationswissenschaftler und Marketingexperten in diesem Forum gefragt.

Wie bearbeitet man Vorurteile?

Grundsätzlich hoffnungslos?





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.09.2010, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Aktivitäten von SEXWORKER.AT-Usern auf anderen Foren

#4

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Blogging Media Task Force & Web Watch

Ist zwar off topick zu diesem Thema "Baurecht" aber sehr wichtig und an diesem Beispiel einzusehen:





Wenn demnächst ein Artikel zum/gegen das Thema Prostitution frisch auf der/dieStandard.at oder vergleichbarem erscheint, sollten wir als eingespieltes Team dort sofort mitposten und uns dafür dirket per e-mail/Telefon verabreden und parallel absprechen.

Ich denke nur gemeinsam können wir die konservative Vorurteilsflut gegen die Unwissenheit gegenüber Prostitution zum Verstummen/Zuhören bringen, wenn wir von Anfang an und frühzeitig mitposten und uns wie hier im Forum ansatzweise eingeübt die Bälle ("zum einlochen":-) zuspielen.





Eure Meinung?
Wer hat Lust mitzumachen beim progressiven prostitutiven Posten?





.

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#5

Beitrag von Zwerg »

Hallo Marc!

Auf der einen Seite reizt mich Dein Vorschlag ungemein - auf der anderen Seite habe ich ja auch schon meine Erfahrungen mit dem Denken der "die_Standard"-Gemeinde als Poster. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Frage: "Würden Sie wollen, dass Ihre Tochter der Prostitution nachgeht?" und dem Aufschrei nach meiner Antwort. Es ist irgendwie nervenaufreibend, mit Jemand zu diskutieren, der ein absolutes "Schubladendenken" sein Eigen nennt.

Man würde vielleicht mit der Methode eine Diskussionsschlacht gewinnen, aber überzeugen? Ich weiß es nicht, stelle es aber auch nicht in Abrede.

Schön wäre es, wenn wir die einzelnen Personen hier einbinden könnten. Wenn sie hier mitlesen würden, was sich wirklicht tut. Aber das ist wahrscheinlich nur Wunschdenken von mir.

Liebe Grüße

Der Grübelzwerg

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Kleine Anfrage im Bundestag zur Schließung Wohnungsbordelle

#6

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Im Bundestag Nr. 122 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mi, 09. Mai 2007 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

Grüne fordern mehr Rechtssicherheit für Prostituierte

Familie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/UTH)Nach der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes erkundigen sich die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/5068). Nach Informationen von Beratungsstellen sei es zu Schließungen von Wohnungsbordellen gekommen, die korrekt angemeldet und unauffällig gewesen seien. Die Legalisierung der Prostitution aus dem Jahr 2002 sei bei den Entscheidungen der Baubehörden nicht berücksichtigt worden. Studien der damaligen und heutigen Bundesregierung hätten ergeben, dass das Gesetz ein richtiger Schritt sei, aber mangelhaft umgesetzt würde. Die Grünen fragen, ob und wie die Bundesregierung die Rechtssicherheit von Prostituierten etwa im Gaststätten-, Gewerbe- und Baurecht verbessern will.

PDF-Datei (Kleine Anfrage 16/5068) hier zum Runterladen:
http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605068.pdf


Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Dorotheenstraße 100
11011 Berlin
Telefon: 030/2 27-3 56 42
Telefax: 030/2 27-3 61 91
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf

Quelle:
www.lobby-fuer-menschenrechte.de





:045 Nachtrag:
Antwort der Bundesregierung

Antwort





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.07.2007, 19:23, insgesamt 2-mal geändert.

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#7

Beitrag von Marc of Frankfurt »

heute im Bundestag Nr. 148 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Do, 31. Mai 2007 Redaktionsschluss: 13:15 Uhr

Bund und Länder haben unterschiedliche Auffassungen zu Bordellen

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SUK)

Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, wie viele angemeldete Wohnungsbordelle von Bauämtern geschlossen wurden und wie viele Prostituierte sich seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1. Januar 2002 in einer unsicheren Rechtssituation befinden.

Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/5365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/5068) mit.

Das Bauaufsichtsverfahren sei in den Landesbauordnungen geregelt und werde von den Behörden der Länder ausgeführt. Da dazu keine Berichtspflichten bestünden, habe die Regierung keine Erkenntnisse zur Praxis der Bauämter.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage bemängelt, das Prostitutionsgesetz habe zwar die rechtliche Benachteiligung von Prostituierten beseitigt, werde aber nur mangelhaft umgesetzt. Beratungsstellen hätten von der "vermehrten Schließung" kleiner Wohnungsbordelle berichtet, die sich vorher korrekt beim Wirtschaftsamt gemeldet hätten. Es habe sich dabei zumeist um Prostitutionsbetriebe gehandelt, die bis dahin den Behörden bekannt gewesen seien, weil "sie seriös geführt wurden und keine Beschwerden der Umgebung" vorgelegen hätten.

Hintergrund der Schließungen sei der Wunsch der Baubehörden, Wohnungsbordelle aus Wohn- und Mischgebieten zu entfernen. Dabei werde eine "Doppelmoral" sichtbar: "Sobald Prostitution als solche bezeichnet wird, muss sie weichen."

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, eine "Ausstrahlungswirkung" des Prostitutionsgesetzes auf die Rechtsgebiete des Gaststätten- und Gewerberechts sei beabsichtigt gewesen. Auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes habe die gewerberechtliche Praxis den Standpunkt vertreten, dass sich an der "gewerbe- und gaststättenrechtlichen Einordnung von Prostitution als unsittlich und sozialwidrig nichts verändert" habe - mit der Folge, "dass die Einrichtungen wegen Sittenwidrigkeit den gewerberechtlichen Kontrollmöglichkeiten weiterhin weitgehend entzogen" gewesen seien. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht sei bei einer Tagung im Juni 2002 zu der Auffassung gelangt, die Tätigkeit von Prostituierten sei auch vor dem Hintergrund des Prostitutionsgesetzes "nicht als Gewerbe einzustufen". Bezüglich Bordellen und "Anbahnungs-Gaststätten" seien unterschiedliche Auffassungen vertreten worden: Einige Länder hätten dabei keine Anmeldepflicht bzw. -möglichkeit gesehen, während andere Länder und der Bund eine "gewerbsmäßige Betätigung mit den entsprechenden gewerberechtlichen Folgen als gegeben" angesehen hätten.

Der Ausschuss habe konstatiert, dass die rechtliche Einordnung der Tätigkeiten von Prostituierten "im Fluss" sei. Mögliche Vollzugsschwierigkeiten würden allerdings in einigen Bereichen zu Ergebnissen führen, die nicht der Zielsetzung des Gesetzes entsprächen. Ein Vollzug der gewerberechtlichen Vorschriften würde "nur weitere Nachteile in Form von Bußgeldern, Untersagungen etc." nach sich ziehen und zu einer weitern unerwünschten "Verdrängung in die Illegalität" führen. Bund und Länder hätten sich nicht auf einen einvernehmlichen Beschluss einigen können und würden darüber weiter diskutieren.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
11011 Berlin





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CDU: Bordelle in Wohnvierteln schließen

#8

Beitrag von Zwerg »

CDU: Bordelle in Wohnvierteln schließen

Bei den Stadträten der Grünen und SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf trifft dies auf Widerstand.

Die Duldung von Bordellen in Wohngebieten hätte den Vorteil, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz kontrolliert werden könnte.



Noch immer ist das Streit-Thema „Bordelle schließen oder dulden" nicht geklärt.

Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) hat vor kurzem einen Runden Tisch einberufen, an dem die Prostituierten-Selbsthilfegruppe Hydra, der Verband sexuelle Dienstleistungen, Vertreter der Verwaltung und die Gewerkschaft Ver.di saßen. Nur die Polizei fehlte. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU), der Bordelle in Wohngebieten schließen will, war ebenfalls dabei. Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden, hieß es.

Dabei ist der Auftrag der Bezirksverordneten eindeutig: Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt soll kleine Bordelle in Wohnungen nicht mehr schließen, jedenfalls so lange, bis klar ist, wie der Bezirk künftig mit diesem Thema umgeht.

Dies beschloss Anfang des Jahres die Mehrheit der Politiker in der Bezirksverordneten-Versammlung (BVV). Seitdem schwelt der Konflikt. Baustadtrat Gröhler sagt, dass die BVV-Entscheidung nicht rechtens sei: „Bordelle im allgemeinen Wohngebiet sind unzulässig. Daran haben wir uns zu halten.“

Das Bezirksamt schreite immer dann ein, wenn sich Nachbarn beschwerten.

Sozial- und Gesundheitsstadträtin Martina Schmiedhofer (Grüne) spricht sich hingegen für den Erhalt der Bordelle in Wohngebieten aus: „Je sichtbarer ein Bordell ist, desto besser sind die Arbeitsbedingungen für Frauen.“

Als Kompromiss-Variante wird im Bezirk geprüft, ob das sogenannte „Dortmunder Modell“ übernommen werden kann. In der Ruhrgebiets-Stadt gebe es für Wohnungsprostitution Bestandsschutz, existierende Betriebe würden geduldet, neue aber nicht zugelassen, sagte Andreas Sander von Ver.di. Auch er beteiligt sich an der Runde im Charlottenburger Rathaus, in der nach Lösungen für die von Schließung bedrohten Bordelle gesucht wird. „Man sollte die alteingesessenen Betriebe lassen, bis es zu Auffälligkeiten kommt. Es sollen jetzt Kriterien für eine Schließung festgelegt werden. Eine einzige Beschwerde sollte aber nicht ausreichen, sonst könnte ein Konkurrent für die Schließung sorgen“, sagt Sander.

Die Duldung von Bordellen in Wohngebieten hätte nach Ansicht Sanders den Vorteil, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz kontrolliert werden könnte. Schließlich handele es sich mitunter um Betriebe, die über eine vom Wirtschaftsamt ausgestellte Gewerbegenehmigung verfügten.

Während es in Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg ähnlich gelagerte Fälle wie im City-West-Bezirk gebe, würde das Thema in Friedrichshain-Kreuzberg lockerer gesehen, so der Ver.di-Mann.

Stephanie Klee vom „Verband sexuelle Dienstleistungen“ begrüßt, dass es Bezirke gibt, in denen bordellartige Betriebe in Wohngebieten nicht von Schließung bedroht sind: „Das Baurecht hält keine Regelungen für Bordelle vor, deshalb können die Bezirke es unterschiedlich handhaben. Während in Charlottenburg-Wilmersdorf eine moralische Betrachtung vorherrscht, ohne dass der Einzelfall geprüft wird, lassen andere Bezirke einen Ermessungsspielraum zu.“

Mit dem Prostituiertengesetz von 2002 sei die Politik gefordert. Sie sollte dafür sorgen, dass Prostitution in einem guten Arbeitsumfeld stattfindet, sagt Stephanie Klee.

Bezirksbürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) würde eine einheitliche Handlungsmaxime des Senats für Berlin begrüßen. Darin könnte festgelegt werden, welche Größe Bordelle in Wohngebieten haben dürfen. Nach jetziger Rechtslage handele Baustadtrat Gröhler völlig korrekt. Medienberichte, in denen er als „Berlins bekanntester Hurenjäger“ tituliert wurde, rügte die SPD-Politikerin als „schlechten Umgangsstil“.

Für Detlef Uhlmann, seit 1979 Chef des Edel-Bordells „Bel Ami“ an der Flatowallee unweit des Olympiastadions, ist nicht nachvollziehbar, warum sein Betrieb plötzlich illegal sein soll: „Schließlich sind wir hier seit 1971, und 900.000 Euro Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuern für die vergangenen Jahre, die demnächst fällig werden, sind doch auch nicht schlecht für die öffentlichen Kassen.“ Uhlmann will jetzt die für nächste Woche anberaumte Anhörung im Bauamt abwarten.

www.welt.de/berlin/article935619/CDU_wi ... ssen_.html


Update 2012:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112844#112844

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annainga
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Dortmunder Modell

#9

Beitrag von annainga »

Gewerberechtliche Anmeldung und Konzessionierung von Prostitutionsstätten am Beispiel: „Dortmunder Modell“

Von H. Minzel, Erster Kriminalhauptkommissar, Polizeipräsidium Dortmund, Kriminalkommissariat 12

Heinrich Minzel Erster Kriminalhauptkommissar, Polizeipräsidium Dortmund
SITUATIONSDARSTELLUNG DORTMUND

Allgemeines

Das Polizeipräsidium Dortmund umfasst die Städte Dortmund und Lünen.
Es verfügt über ca. 1.870 Beschäftigte, davon ca. 1.812 Polizeibeamte.
Die Stadt Dortmund hat zur Zeit ca. 600.000 Einwohner, die Stadt Lünen ca. 90.000 Einwohner.
Für die Stadt Dortmund ist ein Sperrbezirk ausgewiesen, der den Innenstadtbereich umfasst und in dem die Prostitutionsausübung untersagt ist.

Prostitution in aktuellen Zahlen

Die Anzahl der in Dortmund und Lünen tätigen Prostituierten liegt zur Zeit bei ca. 800.
Wir unterscheiden die verschiedenen Prostitutionsbereiche nach den Örtlichkeiten der Ausübung.

Innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund und vom Sperrbezirk ausgenommen, befindet sich eine in sich abgeschlossene Bordellstraße mit 16 Häusern, die als „gewerbliche Zimmervermietung“ betrieben werden und als Bordelle angemeldet sind.
Sie sind ähnlich der „Herbertstraße“ in Hamburg angelegt und verfügen über „Koberfenster“.
Die Kapazitätsgrenze liegt bei 300 Frauen, zur Zeit sind ca. 250 Prostituierte dort tätig.

Aktuell werden in Dortmund und Lünen zusätzlich 13 Bordelle betrieben, die als FKK-, Sauna-Clubs oder Animierbetriebe deklariert, die gewerbe- und gaststättenrechtlich jedoch als Bordelle angemeldet sind.
In diesen Betrieben sind ca. 180 Prostituierte tätig.

Im Bereich der Wohnungs-/Apartmentprostitution arbeiten ca. 200 Prostituierte.

Für den Bereich des „legalen“ Straßenstriches wurden seit 2001 insgesamt mehr als 500 Prostituierte durch die Polizei überprüft. Täglich sind durchschnittlich 30 - 50 Prostituierte anwesend.

Die Anzahl der Prostituierten, die im Bereich des Escort-/Begleitservices tätig sind, kann nur grob geschätzt werden und dürfte sich nach Recherchen im Internet für den Bereich des Polizeipräsidiums bei ca. 50 Prostituierten bewegen.

Letztlich verbleibt der Bereich der illegalen Prostitution im Stadtgebiet, wobei hier fast ausschließlich bulgarische Frauen der Prostitution nachgehen. Auch hier sind nur Schätzungen aus allgemeinen Kontrollen an Brennpunkten möglich, die Anzahl dürfte bei ca. 50 Prostituierten liegen.

DIE ENTSTEHUNG DES MODELLS

Der erste Ansatz

Im November 1995 wurde für den Bereich des Polizeipräsidiums Dortmund beschlossen, die Bekämpfung der Kriminalität rund um das „Rotlicht“, insbesondere die Delikte Menschenhandel und illegaler Aufenthalt durch Ausübung der Prostitutionstätigkeit, als neues Ziel kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung in der Dienststelle Kriminalkommissariat 12 (damals zuständig für die Bearbeitung von Sexualdelikten und Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution) festzulegen.

Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Objekte und Örtlichkeiten, in/an denen im Stadtgebiet die Prostitutionsausübung bekannt war bzw. vermutet wurde.

Danach wurden konkrete Vorgehensweisen, z.B. Wege zur Informationsgewinnung, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, durchzuführende Maßnahmen pp. in einer Konzeption festgeschrieben und zielorientierte Kontrollen vereinbart.

Bereits nach kurzer Zeit konnte ein aktuelles Lagebild hinsichtlich der existierenden Prostitutionsstätten erstellt werden. Es erfolgten erste polizeirechtliche Maßnahmen.
Nach kurzzeitiger Aufklärung an den Objekten kam es bei den sich anschließenden Razzien zu zahlreichen Festnahmen von Prostituierten wegen illegalen Aufenthaltes durch Aufnahme und Ausübung der Prostitutionstätigkeit.
Durch die weiteren Ermittlungen, insbesondere die Vernehmungen der Frauen, ergaben sich konkrete Hin-
weise auf das Delikt schwerer Menschenhandel.

Zu diesem Zeitpunkt waren durch die Erlasse des IM/NW:

„Maßnahmen gegen den Prostitutionstourismus, Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen“
(RdErl. d. Innenministeriums vom 11.04.1994 – I C 2/43.33)

„Prostitutionstourismus/Menschenhandel“
(RdErl. d. Innenministeriums vom 10.07.1995 – I C 2/43.33)

„Beantragung von Abschiebungshaft“
(RdErl. d. Innenministeriums vom 11.10.1995 – I C 2/43.33/I C 5)

Maßnahmen vorgegeben, wie Opfer von Menschenhandel zu behandeln sind.
Die „Dortmunder Mitternachtsmission“ war zeitgleich durch das Ministerium für die Gleichstellung von Mann und Frau NW beauftragt worden, das Modellprojekt „Schutz für Opfer von Menschenhandel“ durchzuführen.

Prostituierte, die Opfer von Menschenhandel waren, wurden der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel, der „Dortmunder Mitternachtsmission“ zugeführt.
Im Rahmen der anschließenden Unterbringung und Betreuung der Opfer von Menschenhandel ergaben sich Problem-sachverhalte, die ein schnelles und unkompliziertes Handeln erforderlich machten.
Aus der Verpflichtung zum Handeln entstand auf Initiative der „Dortmunder Mitternachtsmission“ der erste „Runde Tisch“, an dem bei seiner ersten Sitzung Vertreter der Staatsanwaltschaft Dortmund, der Dienststelle KK 12 des Polizeipräsidiums Dortmund und der Dortmunder Mitternachtsmission teilnahmen.
Bei der Problemerörterung wurde schnell ersichtlich, dass das Mitwirken weiterer Behörden und Institutionen erforderlich war.
An den darauffolgenden und heute noch regelmäßig stattfindenden Sitzungen des „Runden Tisches Menschenhandel“ waren/sind nun auch Vertreter des Ausländer-, des Ordnungs- und des Sozialamtes der Stadt Dortmund sowie sozialer bzw. beratender Einrichtungen beteiligt.
Je nach Problemstellung werden speziell Vertreter von Behörden oder Organisationen eingeladen.

Über die Jahre entwickelte sich eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Polizei, den Behörden und Beratungsstellen. Insbesondere ist über die Jahre die Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden gewachsen, die für die Bekämpfung des Deliktes „Menschenhandel“ und der übrigen Delikte im Rotlichtmilieu äußerst förderlich ist.
Beispielhaft waren und sind gemeinsame Razzien, bei denen zum einen polizeiliche Interessen – Identitätsfeststellungen, Festnahmen pp. – und zum anderen ordnungsrechtliche Interessen – Schließung wegen fehlender Erlaubnisse, Anzeigen nach Lebensmittelrecht, baurechtliche Verstöße pp. – verfolgt werden.

Die veränderte Rechtslage

Durch das sogenannte „Cafehaus-Urteil“ (VG Berlin vom 01.12.2000, NJW 2001, 983 ff.) wurde eine wegweisende Entscheidung für den Bereich der Prostitutionsausübung bzw. deren Anbahnung in Gaststätten getroffen.
Galt doch bis dahin, dass dem, der „Unsittlichkeit Vorschub leistet“, eine Konzession nach dem Gaststättengesetz versagt wurde.
Ein weiterer Meilenstein zu einer klaren Regelung ist das Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001, BGBl. I 2001, 3983, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist und wesentliche Änderungen im BGB und StGB beinhaltet.
Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte sich der Bund-Länderauschuss „Gewerberecht“ auf seiner 90. Tagung am 22. und 23.11.2001 mit den möglichen Auswirkungen auf das Gaststätten- und Gewerberecht befasst. Eine abschließende Beurteilung wurde allerdings nicht gefunden.

Nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes gibt es bis heute keine einheitliche Regelung in den Bundesländern.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten gewerbe- und gaststättenrechtliche Auswirkungen hat.


Besondere Regelungen

Von daher wurden beispielsweise vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Az.: I C 3-60-0, vom 22.02.2002, „vorläufige Verfahrenshinweise“ an die Bezirksregierungen und den Städte- und Gemeindebund des Landes NW gegeben.

Danach sollte wie folgt verfahren werden:

Gewerbeanzeigen von Prostituierten sind zulässig und sollen daher bis auf weiteres entgegengenommen werden. Von den selbständigen Prostituierten soll aber bis zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung durch den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung keine Gewerbeanzeige eingefordert werden.

Gewerbeanzeigen für Bordelle sind grundsätzlich möglich.

Die Ausübung der Prostitution im Zusammenhang mit einer Gaststätte stellt nicht mehr für sich allein automatisch einen Versagungs- bzw. Widerrufungsgrund nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Gaststättengesetz hinsichtlich der Gaststättenerlaubnis dar.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die gegen eine legale Ausübung der Prostitution sprechen. Insoweit kommt die weiterhin strafbare Ausbeutung von Prostituierten und die zwangsweise ausgeübte Prostitution in Betracht.

Auf der Sitzung des Bund-Länderausschusses „Gewerberecht“ vom 18. und 19.06.2002 wurde dann nachfolgender Beschluss gefasst.
Den Vollzugsbehörden wird folgendes Vorgehen empfohlen:

1. Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Selbständige Prostituierte müssen daher weder eine Gewerbeanzeige erstatten noch einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für die Ausübung sexueller Handlungen mit Dritten stellen. Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge sind abzuweisen.

2. Bordellbetreiber sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.

3. Bei Gaststätten mit Anbahnungsbetrieb oder Bordellen mit gastgewerblicher Tätigkeit kann die Erlaubnis grundsätzlich nicht allein wegen des Merkmals „der Unzucht Vorschub leisten“ i.S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG versagt oder entzogen werden.

4. Versagung und Entzug der gaststättenrechtlichen Erlaubnis oder – im Fall der Ziff. 2 – eine Untersagung nach
§ 35 GewO sind aber insbesondere angezeigt, wenn der Betrieb dieser Gaststätten oder Bordelle die Gefahr
eröffnet, dass Prostituierte ihrer Tätigkeit gegen ihren Willen nachgehen müssen oder in sonstigen Abhängigkeiten verhaftet sind. Gefahren für den Jugendschutz, Belästigungen der Gäste wie auch der Anwohnerschaft können im konkreten Fall eine Versagung oder den Entzug sowie auch die Erteilung von Auflagen rechtfertigen.

Die Länder Baden-Württemberg und Thüringen teilen die Beschlusslage zu Ziffer 1 lediglich im Ergebnis. Bezüglich der Ziffern 2 bis 4 tragen sie den Beschluss aus Rechtsgründen nicht mit.



DAS DORTMUNDER MODELL

Auf der Grundlage des Prostitutionsgesetzes kam es bereits im Januar 2002 in Dortmund zu einer Gesprächsrunde mit den Beratungsstellen für Prostituierte, dem Ordnungsamt und der Polizei, um zukünftige Vorgehensweisen zu erörtern.
Bestärkt durch die Empfehlung des Bund-Länderausschusses „Gewerberecht“ vom 22./23.11.2001 und den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2002 wurde die in der Folge dargestellte Vorgehensweise im Konsens verabredet, sie berücksichtigt die Belange aller Beteiligten.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat diesem Vorgehen in seiner Sitzung am 19.03.2002 zugestimmt.


Konkrete Vorgehensweise

Bordelle/Anbahnungsbetriebe/Clubs
– Gewerbeanzeigen für Bordellbetriebe werden ab sofort nicht nur angenommen, sondern auch eingefordert. Sofern keine allgemeinen Versagungsgründe vorliegen, werden diese – auch unter Anwendung des Gaststättenrechts – genehmigt.

– Bordellartige Betriebe werden in der Regel ab einer Größenordnung von drei Prostituierten vermutet.

– Die Clubs müssen ggf. eine entsprechende Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt beantragen. In reinen und allgemeinen Wohngebieten wird diese jedoch grundsätzlich nicht genehmigt. Unabhängig davon ist eine entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt vorzunehmen.

– Bordelle mit mehr als acht Plätzen (Beherbergungsbetriebe, siehe § 1 Gaststättenbauverordnung NRW) und Betriebe (unabhängig von der vorgenannten Größenordnung), die alkoholische Getränke ausschenken, bedürfen zudem einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis.

Wohnungsprostitution

Im Bereich der Wohnungsprostitution werden entsprechend lautende Gewerbeanmeldungen angenommen, behörd-licherseits aber nur verlangt, wenn es sich um einen „Betrieb“ handelt. Es werden in der Regel bis zu zwei Prostituierte je Wohnung/Apartment unterstellt. Als Bordellbetriebe gelten Räumlichkeiten ab drei Prostituierte. In reinen und allgemeinen Wohngebieten wird bei Nutzungsänderungen grundsätzlich keine baurechtliche Genehmigung erteilt.

Entgegen den Empfehlungen des Bund- Länderausschusses wird Prostituierten die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig eine Gewerbeanmeldung als Prostituierte zu erhalten.

Straßenprostitution

Straßenprostituierte können entgegen der Empfehlung des Bund-Länderausschusses eine Reisegewerbekarte beantragen, sofern allgemeine Versagungsgründe einer Ausstellung nicht entgegen-
stehen. Die Anträge würden entgegengenommen, geprüft und die Karte ggf. auch ausgehändigt für die „Tätigkeit Prostitution“.
Anträge auf Reisegewerbekarten werden aber vom Ordnungsamt keinesfalls eingefordert oder bei Kontrollen verlangt.

Prostitution im Sperrgebiet

Betriebe innerhalb des Sperrbezirkes werden – wie bisher – mit sofortigem Vollzug geschlossen.

Umsetzung der beschlossenen Vorgehensweise

Über das Ergebnis der Gesprächsrunde und die zukünftige Vorgehensweise wurde die Öffentlichkeit über die örtlichen Medien informiert.

In einem Pressegespräch wurden im Juli 2002 die Themenkreise Bordelle, Anbahnungsbetriebe, Clubs, Wohnungs- und Straßenprostitution sowie Prostitution im Sperrgebiet erörtert. Als Gesprächspartner standen die Rechtsdezernentin der Stadt Dortmund, die Leiterinnen der Beratungsstellen, der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund und der Verfasser dieses Artikels zur Verfügung.

Parallel dazu wurden bereits im Vorfeld anlässlich polizeilicher und ordnungsbehördlicher Kontrollmaßnahmen sowie aufsuchender Tätigkeiten der Beratungsstellen entsprechende Informationen an die Bordellbetreiber gegeben.
In der Folgezeit erfolgten verstärkt gemeinsame Überprüfungen der Bordellbetriebe. Die Betreiber wurden aufgefordert, ihre Betriebe als Bordelle anzumelden und ggf. eine Konzession zu beantragen.

Die Folgen

Von elf bekannten Bordellbetrieben in Dortmund erhielten zwischenzeitlich acht bereits eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, drei Bordellbetreiber verzichteten auf den Ausschank alkoholischer Getränke und meldeten ihr Bordell als Beherbergungsbetrieb im Sinnes des Gaststättengesetzes an.
Hier beschäftigte Prostituierte sind von den Betreibern angehalten, sich steuerlich anzumelden.
Bei Kontrollen zeigen diese Prostituierten zum Nachweis Schreiben der Finanzämter mit entsprechenden Steuernummern vor.
Sie stellten in diesem Zusammenhang aber auch immer wieder Fragen zur Besteuerung ihrer Tätigkeit.

Viele Prostituierte, die im Bereich des Straßenstriches, aber auch in den Wohnungsbordellen arbeiten, haben ihre Tätigkeiten als Gewerbe angemeldet.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung erweiterte sich die eingangs erwähnte Gesprächsrunde, Vertreter der örtlichen Finanzbehörden wurden einbezogen.
Zum besseren Verständnis und zur weiteren Aufklärung wurde beschlossen, Informationsmaterial in Form von Broschüren zu erstellen und an Interessenten zu verteilen.

In Arbeitsgruppen entstanden so die Broschüren:

– Hinweise zur Ausübung der Prostitution in Dortmund (übersetzt in sieben Sprachen)
– Steuerwegweiser für Erotikdienstleistende.

Diese wurden von den Teilnehmern der Gesprächsrunden in einem Pressegespräch im Februar 2005 vorgestellt. Im Anschluss daran hatten Bordellbetreiber und Prostituierte – ohne Presse – die Möglichkeit, an die Podiumsteilnehmer Fragen zu stellen.


Weitere Absichten

Als nächster Schritt ist vorgesehen, im Rahmen von Kontrollen der Prostitutionsstätten auch die Inhaber/Betreiber von Bordellen (zumeist in Apartmenthäusern/Wohnungen) mit drei Prostituierten aufzufordern, ihre Prostitutionsstätten als Bordell gewerberechtlich anzumelden.

„Prostitutionsstätten“ in Wohngebieten wurden bereits in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt ihrem ursprünglichen Wohnzweck zugeführt.


Resümee

Durch die Einführung/Umsetzung des „Dortmunder Modells“ und der damit verbundenen klaren Lage für die Bordellbetreiber und Prostituierten wurde und wird auch weiterhin die Prostitution entkriminalisiert.
Das Modell hat sich bewährt.
Die rein kriminalpolizeilichen, aber auch die gemeinsam mit den Ordnungsbehörden weiterhin ständig durchgeführten Kontrollen haben gezeigt, dass aufgrund der klaren Lage ein offener Umgang miteinander festzustellen ist.
Prostituierte haben keine Angst mehr vor Kontrollen durch die Polizei, sie zeigen „stolz“ ihre steuerliche Anmeldung und suchen das Gespräch.
Bordellbetreiber fragen in Zweifelsfällen bei der Polizei nach, welche Dokumente z.B. eine ausländische Frau vorlegen muss, um als Prostituierte arbeiten zu können.

Prostituierte haben keine Scheu mehr, Straftaten zu ihrem Nachteil anzuzeigen.
Ein gewisses Vertrauensverhältnis ist vorhanden, jährlich kommt es so zu ca. 400 Anzeigen.

Bordellbetreiber melden der Polizei illegal geführte Betriebe bzw. vermutlich illegal tätige Prostituierte.

Durch die jahrelang bewährte und gute Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen und deren positives Einwirken auf Prostituierte gelingt es, schwere Straftaten wie „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ zu verfolgen und aufzuklären.
Entscheidend ist dabei natürlich die Aussagebereitschaft der Prostituierten, um ein Verfahren erfolgreich abzuschließen.

Letztlich muss aber festgestellt werden, dass nur durch ständigen Kontrolldruck der Erfolg bei der Bekämpfung der Delikte im einschlägigen Milieu gewährleistet wird. Die Präsenz der Beamten der Fachdienststelle ist dazu zwingend erforderlich.



Befürchtungen

Rücknahme des Prostitutionsgesetzes

Die politische Diskussion um Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung hat nach der sogenannten „Visa-Affäre“ zugenommen.
Vor allem in den unionsregierten Bundesländern wird diese Diskussion weitergeführt.
Im Fokus steht dabei das Prostitutionsgesetz.
Viele Politiker sind der Auffassung, dass das Gesetz die Prostitution straflos fördert und fordern die Rücknahme.

Diese Meinung ist nach meiner Auffassung und aufgrund meiner Erfahrungen widerlegt.
Das Prostitutionsgesetz und die damit verbundenen Folgen für das Gewerbe- und Gaststättenrecht haben uns in Dortmund dazu bewogen, zu reagieren.
Sicherlich ist das „Dortmunder Modell“ kein Wundermittel und kann weder die Zwangsprostitution noch den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verhindern, es ist aber ein wesentlicher Schritt zur Entkriminalisierung der Prostitution und fördert die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.


Beabsichtigter Wegfall des Gaststättengesetzes

Der Bundeswirtschaftsminister plant die völlige Aufhebung des Gaststättengesetzes und die Integration einiger weniger Inhalte in die Gewerbeordnung.

Es darf bei derart weitreichend beabsichtigten Gesetzesänderungen aber nicht außer Acht gelassen werden, welche möglichen Nachteile solche Deregulierungen mit sich bringen können.
Gaststättenrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht. Ein Wegfall der gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht nimmt den zuständigen Ordnungsbehörden das bisher bewährte Instrumentarium zur Abwehr der in dieser Branche anzutreffenden Gefahren und Missstände für Gäste, Beschäftigte und Allgemeinheit.
Der Gesetzgeber darf in seinem Entbürokratisierungsbestreben nicht soweit gehen, die notwendigen Standards beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzusenken.
Es ist zu hoffen, dass die Föderalismuskommission, die sich derzeitig mit dem möglichen Wegfall beschäftigt, zu einer anderen Einschätzung kommt.

Schlusswort

Nicht verschweigen möchte ich jedoch im Zusammenhang mit meinen Ausführungen, dass nur durch ständige Präsenz und Kontrollen im Milieu das „Dortmunder Modell“ erfolgreich weitergeführt werden kann. Durch Personalabbau und Stellenkürzungen im Polizeibereich, von denen natürlich auch das Polizeipräsidium Dortmund nicht verschont bleibt, sind Personalressourcen knapp. Die „Bekämpfung der Rotlichtkriminalität ist Kür“, und wir leisten sie uns noch.

Kripo



Kritische Bewertung von Dona Carmen e.V.

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#10

Beitrag von Marc of Frankfurt »

BVV will keine Bordellschließungen mehr

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Charlottenburg- Wilmersdorf beantragte mit den Stimmen der SPD, FDP, Grüne, Linke und fraktionslosen Abgeordneten auf der Sitzung am 05.07.2007, dass seriös geführte Bordelle nicht mehr zu schließen sind, Schließungsverfügungen auszusetzen und im Anhörungsverfahren befindliche Vorgänge vorerst nicht weiter zu betreiben. Im Einzellfall soll die rechtliche Zulässigkeit bordellartiger Betriebe im Wohn- und Mischgebiet betrachtet werden. Die CDU stimmte gegen den Antrag. (Ergebnis der Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 14 nein-Stimmen-alle CDU).


mehr ...

www.pro-bordell.de





Querverweis

Rechtslage in Wien:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=31230#31230




.
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#11

Beitrag von annainga »

Von Brigitte Schmiemann

Prostitution

"Stadtrat auf Kreuzzug gegen Bordelle"

Nachdem einige Bauämter verstärkt gegen Bordelle in Privatwohnungen vorgehen, haben Prostituierte jetzt ein Gegen-Gutachten vogelegt. Demnach geht von dem Sexgeschäft keine besondere Belästigung aus. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist dennoch zu keinem Kompromiss bereit. Er will die Hurenhäuser aus Charlottenburg-Wilmersdorf verbannen.

Streit um Prostitution in Wohngebieten - zulässig oder eine Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften

Weil einige Bauämter verstärkt gegen Wohnungsbordelle vorgehen, holen die Prostituierten jetzt zum Gegenschlag aus. Mit einem Gutachten soll unter Beweis gestellt werden, dass von Bordellen in Wohngebieten keine besondere Belästigung ausgeht. In Auftrag gegeben hat es der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen, in dem Huren organisiert sind. Soziologin Beate Leopold hat für die Studie zehn Betriebe unter die Lupe genommen. Sie sprach nicht nur mit Prostituierten und Bordellbetreibern, sondern auch mit Mietern und Hausbesitzern. Ihr Fazit: „Es gibt keine Hinweise auf Störungen. Die meisten Frauen arbeiten ohne Zuhälter – ohne Zwang und Gewalt.“

Gröhler pocht auf geltendes Recht

Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist im politischen Streit um die Schließung von Bordellen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Fokus der Kritik und dennoch zu keinem Kompromiss bereit. Seine Gegner werfen ihm einen Kreuzzug gegen das älteste Gewerbe der Welt vor. Gröhler weist das zurück. Der Jurist pocht auf geltendes Recht, das er anzuwenden habe: „Wir sind eine Ordnungsbehörde und müssen gegen alle Bordelle in Wohngebieten vorgehen, von denen wir Kenntnis erhalten“, sagt er kategorisch. Nicht bürgerliche Moral treibt den Fachmann für Staats- und Verwaltungsrecht und Mitglied des CDU-Landesvorstands dabei an, sondern sein Amtseid.

Der 41 Jahre alte Baustadtrat und Vize-Bezirksbürgermeister reagiert mittlerweile leicht gereizt beim Thema Bordelle. „Ich bin in keinem Fall selbst aktiv geworden, sondern habe erst auf Beschwerden und Hinweise reagiert“, sagt er. Einen Sturm der Entrüstung erntete er, als er gegen das stadtweit bekannte „Bel Ami“ vorging. Das Etablissement hätte er sich nicht vorgenommen, wenn sich nicht in einem anderen Fall eine Rechtsanwältin vor Gericht beklagt hätte, sagt Gröhler. Deren Vorwurf: Gegen ihren Mandaten werde vorgegangen, gegen das „Bel Ami“ aber nicht...

Doch der Stadtrat muss sich nicht nur gegenüber Rechtsanwälten und Puffbesitzern verteidigen, sondern auch gegenüber Bezirkspolitikern in der West-City. Auf einer Bezirksverordneten-Versammlung wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass vorerst keine Wohnungs-Bordelle mehr geschlossen werden sollen. Nur die CDU-Verordneten stimmten dagegen. Pikant: Der Streit reicht bis in das Bezirksamt, das üblicherweise nach außen hin mit einer Stimme auftritt. Doch Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) hat Gröhlers Vorgehen in aller Öffentlichkeit scharf kritisiert. Der will den Beschluss der Bezirksverordneten nicht umsetzen, nimmt den politischen Eklat in Kauf. Bezirksbürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) indes stärkt ihrem Stellvertreter Gröhler den Rücken: „Das Ermessen der Verwaltung ist aufgrund der Rechtsprechung festgelegt. Ein BVV-Beschluss kann die Rechtslage, die Bordelle in Wohngebieten als störend einstuft, nicht außer Kraft setzen.“ Das Argument, die Arbeitsbedingungen in Wohnungsbordellen seien für die Frauen besser, als wenn sie an den Rand der Gesellschaft getrieben würden, akzeptiert Gröhler als Jurist nicht: „Wenn ich so anfange, muss ich auch einem Investor, der statt 800 Quadratmeter zugelassener Fläche für einen Supermarkt 900 Quadratmeter will, seine Bitte genehmigen. Es gibt aber keine Ausnahmegenehmigung im Gesetz für Supermärkte in Wohngebieten – und auch nicht für Bordelle.“ Gröhler hat in seinen sechs Jahren Amtszeit als Baustadtrat im City-West-Bezirk insgesamt zwölf Bordelle geschlossen. Er verweist darauf, auch Bordelle genehmigt zu haben, nicht nur den Großbetrieb Artemis in Halensee, auch an der Quedlinburger und Mecklenburgischen Straße. Alle liegen im Gewerbegebiet. Dort seien sie zugelassen – und eben nur dort.

Keine Beschwerden

Bei der lautstark geführten Diskussion geht auch ein wenig unter, dass in anderen Berliner Bezirken ebenfalls Bordelle geschlossen wurden. Insgesamt untersagten die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke im vergangenen Jahr 18 Bordellen aus baurechtlichen Gründen den Betrieb. Charlottenburg-Wilmersdorf verfügte sechs Schließungen, die damalige Stadträtin Elisabeth Ziemer (Grüne) in Tempelhof-Schöneberg fünf, Mittes Ex-Baustadträtin Dorothee Dubrau (Grüne) vier. In Reinickendorf gab es zwei Fälle, in Lichtenberg einen. Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) hat im Moment keinen Ärger mit Bordellen in Wohngebieten – aber auch er sagt, dass er handeln müsse, sobald es Beschwerden gebe. Bordelle waren bis zum Jahr 2002 für die Bauaufsicht kein Thema. Noch heute tauchen sie in den Bauakten meist nur als „Gaststätte mit Wellness und Massagebereich“, oder „Nachtbar mit Filmvorführung“ auf. Beim Wirtschaftsamt waren sie oft als „gewerbliche Zimmervermietung“ gemeldet. Das änderte sich erst mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes Anfang 2002, welches die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder durchsetzte. Die Sittenwidrigkeit des ältesten Gewerbes der Welt wurde aufgehoben und der legale Anspruch der Prostituierten auf Entgelt für sexuelle Dienstleistungen verankert.
Baurecht wurde nicht geändert
Diese Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch hatten jedoch keine Auswirkungen auf das Baurecht. Die Ansiedlung von Bordellen ist auch weiterhin in bestimmten Gebieten, vor allem in Wohngegenden, nicht möglich. Dabei müssen konkrete Störungen nicht einmal nachgewiesen werden, weil ein Bordell unabhängig vom Einzelfall „mit der Eigenart eines Wohngebiets nicht verträglich“ sei, urteilten erst jüngst die Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das ist deutlich – und eindeutig.

Was also schlägt Gröhler als Lösung für das Dilemma vor? „Die Konsequenzen des Prostitutionsgesetzes sind nicht bis zu Ende gedacht worden. Das Baurecht hätte verändert werden müssen. Doch da hat sich Rot-Grün wohl angesichts von Wählerstimmen nicht rangetraut.“ Rechtsanwalt Christian Otto, der im Auftrag des Bundesverbandes eine Stellungnahme erarbeitet hat, ist da anderer Ansicht: „Durch das Gutachten werden die immer wieder von der Rechtsprechung ins Feld geführten typischen Störungen durch Bordelle widerlegt. Planungsrechtlich hat dies zur Konsequenz, dass Bordelle in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sind.“ Es wird sich zeigen, ob die Richter künftig anders urteilen. Dem Verband sind 15 laufende Verfahren in Berlin bekannt.

"Stadtrat auf Kreuzzug gegen Bordelle"

Nachdem einige Bauämter verstärkt gegen Bordelle in Privatwohnungen vorgehen, haben Prostituierte jetzt ein Gegen-Gutachten vogelegt. Demnach geht von dem Sexgeschäft keine besondere Belästigung aus. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist dennoch zu keinem Kompromiss bereit. Er will die Hurenhäuser aus Charlottenburg-Wilmersdorf verbannen.

"Stadtrat auf Kreuzzug gegen Bordelle"

Nachdem einige Bauämter verstärkt gegen Bordelle in Privatwohnungen vorgehen, haben Prostituierte jetzt ein Gegen-Gutachten vogelegt. Demnach geht von dem Sexgeschäft keine besondere Belästigung aus. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist dennoch zu keinem Kompromiss bereit. Er will die Hurenhäuser aus Charlottenburg-Wilmersdorf verbannen.

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Aufstand der Huren

#12

Beitrag von annainga »

Sexuelle Dienstleistungen
Aufstand der Huren
Gutachten soll Schließung von Wohnungsbordellen stoppen
Olaf Sonnenberg

Berlin - Der Aufstand der Berliner Huren gegen Bordell-Schließungen in Wohngebieten nimmt Fahrt auf: Die Hurenvereinigung BSD legte jetzt ein Gutachten vor, das die bisherige Rechtsprechung kippen könnte.

Stephanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen: "Bisher haben die Gerichte stets unterstellt, dass es beim Betrieb von Wohnungsbordellen immer milieutypische Begleit-Erscheinungen gibt wie Zuhälterei, Gewalt, Drogen, randalierende Freier. Unsere Studie beweist das Gegenteil."

Damit, so hoffen die Huren, kann bei künftigen Schließungsversuchen die bisherige Verfahrenspraxis ausgehebelt werden. Denn in keinem Fall wurde geprüft, ob es tatsächlich Störungen gab: Die Bordelle wurden im Sofort-Vollzug geschlossen. Allein Klaus-Dieter Gröhler (CDU, Baustadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf) schloss auf diese Weise in jüngster Zeit ein Dutzend kleinerer Bordelle. Mit dem Gutachten als Beweis könnte sich das ändern.

Denn die Untersuchung zeigt deutlich: In den zehn begutachteten Wohnungsbordellen gab es weder Zuhälter noch Alkohol, Drogen, Lärm, Belästigungen oder pöbelnde Freier. Verfasserin ist die Soziologin Beate Leopold, die schon die Bundesregierung als Fachfrau heranzog.

Leopold: "Gerade die flächendeckende Schließung von Wohnungsbordellen wie in Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf führt zwangsläufig zur Konzentration in erlaubten Rotlichtvierteln mit den befürchteten Begleiterscheinungen."

Berliner Kurier

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Bordellschliessungen in Berlin

#13

Beitrag von JayR »

Weitere Berichte zum Thema Bordellschliessungen in Berlin

Plötzliches Ende der Toleranz: Bauamt schließt kleine Bordelle
Prostituierten-Verband will sich mit Studie dagegen wehren

Berliner Zeitung
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 84338.html


Besser als Rotlichtviertel

WIEBKE HOLLERSEN versteht nicht, warum einige Bezirke gegen Wohnungsbordelle vorgehen.
Das Wort Wohnungsbordell klingt merkwürdig. Gemütlich und verrucht, sauber geputzt und ein wenig schmutzig. Nach roten Leucht-Herzen im Fenster und Frauen, die zu jeder Tageszeit in Plüschpantoffeln die Tür öffnen. So richtig bedrohlich klingt es nicht.

Berliner Zeitung
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 84322.html


Prostituiertenverband moniert Bordellschließungen durch Bezirksämter

Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) wendet sich gegen weitere Schließungen von Berliner Wohnungsbordellen. Dazu habe der Verband ein Gutachten erstellen lassen, sagte Stefanie Klee vom BSD am Donnerstag in Berlin. «Das äußere Erscheinungsbild der Bordelle ist diskret und ruhig, es herrscht Alkoholverbot und die Prostituierten können dort selbstständig und ohne Zwang arbeiten«, erläuterte Beate Leopold vom Institut für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis die Ergebnisse der Studie, für die zehn Wohnungsbordelle untersucht worden waren.

ad-hoc-news.de
http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nach ... ngen-durch


Bundesverband sexuelle Dienstleistungen P R E S S E K O N F E R E N Z
Quo vadis - Prostitution?

Einige Politiker planen, die Wohnungsbordelle aus Berlin zu entfernen. An ihrer Stelle sollen Grossbordelle entstehen. Die Wohnungsbordelle sind eine typische Berliner Errungenschaft. Sie ermöglichen vielen Frauen, die Prostitution - ohne Zuhälter

* nach freiem Ermessen
* in sicherer, diskreter Umgebung
* ohne Alkoholzwang

nachzugehen. So gibt es in Berlin viele Prostituierte, die ein ganz normales Privatleben führen. Offenbar ist genau dieser Umstand den besagten Politikern ein Dorn im Auge. Huren, die von "soliden" Frauen nicht zu unterscheiden sind - darf es die geben?

http://www.busd.de/index.php?id=100
Zuletzt geändert von JayR am 07.09.2007, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Wohnungsbordellen

#14

Beitrag von annainga »

Prostitution

Bordelle machen Bezirksamt an

Der Streit über die Schließung von Wohnungsbordellen geht weiter. Der runde Tisch dazu ist geplatzt. Ein neues Gutachten soll die Gerichte nun bewegen, sich nicht nur juristisch, sondern auch inhaltlich mit der Sache zu befassen.

VON WALTRAUD SCHWAB

Nur im Gewerbegebiet hat das älteste Gewerbe kein Problem

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden weiterhin Bordelle in Wohngebieten geschlossen. Dies bestätigt Klaus-Dieter Gröhler, Baustadtrat des Bezirks. An den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom Juli, der fordert, dass von dem rigiden Kurs abgerückt werde, fühlt er sich nicht gebunden. "Der runde Tisch ist deshalb geplatzt", beklagte am Donnerstag Stefanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen. BordellbetreiberInnen und Vertreter des Bezirksamtes, Prostituiertenorganisationen und die Polizei hatten dabei nach einer Lösung im Streit über die Schließung der Wohnungsbordelle gesucht.

Vor allem in dem alten Nobelbezirk Westberlins, aber auch in anderen Bezirken werden seit Monaten vermehrt kleine Bordelle von den Bauämtern aufgefordert, sofort ihre Etablissements zu schließen. Begründung: Sie zögen zwangsläufig "milieubedingte Begleiterscheinungen" nach sich, wie Drogenkriminalität und Zuhälterei. Und sie stellten "eine generelle Störung des Wohnumfeldes" dar. Deshalb dürfen Puffs in Wohn- und Wohnmischgebieten nicht angesiedelt sein. So steht es in einem Urteil von 1983, auf das sich alle nachfolgenden Urteile berufen.

Ein halbes Dutzend Bordelle sind allein in Charlottenburg-Wilmersdorf im letzten Jahr deshalb geschlossen worden, bestätigt Gröhler. Manche von ihnen existierten vorher jahrzehntelang unbehelligt. Warum sie nun zumachen müssen, darauf gibt es keine befriedigende Antwort. Unstreitbar fallen die verstärkten Aktivitäten der Bauämter zeitlich mit der Inbetriebnahme des Artemis, des ersten Berliner Großbordells, zusammen.

Berlin und Rostock sind die einzigen deutschen Städte ohne Sperrbezirke. Über das ganze Stadtgebiet verteilt haben sich Prostituierte mit kleinen Wohnungsbordellen selbstständig gemacht. Für Zuhälter ist in Berlin deshalb nicht viel zu holen. Wer die Bordelle jetzt nur noch in Industriegebieten erlaubt, führt auf diesem Weg doch Sperrgebiete ein.

Wo sich Prostitution aber konzentriert, konzentrieren sich auch Verteilungskämpfe. Und selbst die Polizei warnt: Wenn jetzt Bordelle in bestimmten Gebieten geschlossen werden, werde es sie eben versteckt weiter geben. Man schaffe so jene Intransparenz, die dem kriminellen Milieu zuspiele. Zuhälter könnten Nutznießer sein, meint Dirk Mittelstädt von der Berliner Fachdienststelle zur Bekämpfung der Rotlichtkriminalität.

Seit einem halben Jahr schon laufen die BordellbetreiberInnen Sturm gegen die Schließungen. Sie haben deshalb auch das erste wissenschaftliche Gutachten zu "Berliner Wohnungsbordellen in Wohn- und Mischgebieten" in Auftrag gegeben, das gestern vorgestellt wurde. Die Soziologin Beate Leopold, die für das Familienministerium ebenfalls das Prostitutionsgesetz evaluierte, bestätigt darin, dass Wohnungsbordelle genau das Gegenteil von dem bewirken, was ihnen angelastet wird: Sie fördern weder die Kriminalität, noch stören sie in den allermeisten Fällen die Nachbarn. Meist sind die Puffs Tagesläden, Freier möchten so ungesehen wie möglich rein- und rausgelangen. Auf Werbung wird deshalb in der Regel auch verzichtet, um den Ruf der Kunden zu wahren.

Die Rechtsanwältin Margarete von Galen, die 2001 in einem Prozess erreichte, dass Prostitution als Beruf anerkannt wird, vertritt viele BordellbetreiberInnen, deren Läden von Schließung bedroht sind. Sie misst dem neuen Gutachten große Bedeutung bei. Denn erst dieses werde die Gerichte veranlassen, sich nicht länger reflexartig auf die alten Urteile zu berufen, sondern selbst in die Beweisaufnahme zu gehen. "Das Gutachten wird die Gerichte wach machen", meint sie.

TAZ

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#15

Beitrag von cora5556 »

Wenn ich das alles hier so lese, bin ich einfach froh, meine Wohnungen in Dresden zu haben. Bei uns herrscht noch irgendwie, die kleine, heile Welt. Das Gesundheitsamt hatte nur anfangs Kontrollen gemacht und als bemerkt wurde, es gibt nichts zu beanstanden, wurden die Kontrollen eingestellt. Das Gleiche gilt, für die Besuche des Ermittlungsdienstes Prostitution (Sitte). Die erscheinen nur noch, wenn sie Fragen haben oder Fotos von Tatverdächtigen, um zu wissen, ob diese bei uns waren. Ich habe in den 7 Jahren weder Drohungen, noch Schutzgelderpressungen erhalten. Mein Vermieter ist super und unterstütz mich ständig, wenn es Probleme mit den Hausbewohnern gab, mit denen ich mittlerweile ein freundschaftliches Verhältnis habe. Das Polizeirevier liegt genau auf der gegenüberliegenden Strassenseite und die Beamten sind sofort zur Stelle, wenn es Probleme mit einem Gast gibt. Ich hoffe sehr, dass mir diese, kleine heile Welt, noch lange erhalten bleibt. Lieben Gruß, Cora

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#16

Beitrag von annainga »

liebe @cora

das mit der "kleinen, heilen welt" sage ich auch oft von meiner region, in der ich arbeite (sauerland). wenig konkurrenzdruck, ruhiges, rotlichtmilieufreies arbeiten, keine akzeptanzprobleme bei saferem arbeiten, keine sperrbezirke, keine zuhälter .....

ich find´s ganz wichtig, dass wir unsere guten erfahrungen schreiben! dass wir zeigen, dass es auch eine andere seite der sexarbeit gibt!

deswegen hab ich mich über deinen oberen beitrag sehr gefreut, schön, wenn es gutes zu berichten gibt.

ich wünsche dir weiterhin ruhiges, seriöses arbeiten und schicke dir liebe grüße, annainga

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Prostituierte kämpfen gegen Bordellschließungen

#17

Beitrag von Zwerg »

Prostituierte kämpfen gegen Bordellschließungen
Der Bundesverband für Sexuelle Dienstleistungen wehrt sich gegen die Schließung von Bordellen in Wohngebieten in Berlin. Eine von dem Verband in Auftrag gegebene Studie bestätigt, dass von den Betrieben keine Beeinträchtigung ausgeht.


BERLIN - Schon länger dauert der Streit um teilweise schon jahrzehntelang bestehende Etablissements in Privatwohnungen an. Im Juli war nach einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf den Prostituierten zugesichert worden, in Zukunft vorerst keines der Bordelle mehr zu schließen. Trotzdem ging Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) weiter gegen die Betreiber vor. "Wir sind eine Ordnungsbehörde und müssen gegen alle Bordelle in Wohngebieten vorgehen, von denen wir Kenntnis erhalten", verteidigte er sich gegenüber der "Morgenpost".

Nach geltendem Baurecht dürfen innerhalb eines Wohngebietes keine sexuellen Dienstleistungen angeboten werden, da dies dessen "Charakter beeinträchtigt", heißt es unter anderem in dem Gesetzestext. Im Klartext: Die Bordelle stören das Zusammenleben. Der Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen sieht dies anders. Er gab eine Studie bei der renommierten Sozialwissenschaftlerin Beate Leopold in Auftrag. Diese überprüfte zehn der Betriebe und kommt laut "Morgenpost" zu dem Schluss: "Es gibt keine Hinweise auf Störungen. Die meisten Frauen arbeiten ohne Zuhälter - ohne Zwang und Gewalt."

Schwere Vorwürfe der Prostituierten

Leopold stellt sich damit hinter die im Verband organisierten Bordell-Betreiberinnen. Diese hatten in einer Pressemitteilung den Behörden schwere Vorwürfe gemacht: "Warum sollen nahezu ausschließlich von Frauen gegründete und geleitete Bordelle geschlossen werden? Wer will uns in die Hände einer Mafia treiben, die ähnlich wie in Hamburg oder Frankfurt die Prostitution beherrscht?"

Vorwürfe, die Gröhler nicht auf sich sitzen lassen will. Er habe in seiner Amtszeit zwölf Bordelle zugelassen, allerdings im Gewerbegebiet, betonte er im Gespräch mit der "Morgenpost". Dort seien diese erlaubt. Er sieht viel mehr den Gesetzgeber in der Pflicht, eine Lösung zu finden. Dieser hätte 2002 zwar die Prostitution als Gewerbe legalisiert, jedoch keine Nachbesserung am Baurecht vorgenommen: "Da hat sich Rot-Grün wohl angesichts von Wählerstimmen nicht rangetraut."

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Lande ... 24,2374835

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Baurecht

#18

Beitrag von annainga »

WISSENSCHAFTLICHES GUTACHTEN

„Berliner Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten“
Juli 2007

Verfasserin: Diplom-Soziologin Beate Leopold

I. S. F. P. (Institut für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis

Auftraggeber: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)

Sozialwissenschaftliches Gutachten

Das typische an Wohnungsbordellen ist das ruhige, diskrete Auftreten, die äußerliche Unauffälligkeit, das Private, die Distanz von Gewalt und Zwang sowie Drogen- und Alkoholfreiheit. Sie sind Ausdruck selbstbestimmter Prostitution und humaner Arbeitsbedingungen.

Dies belegt ein umfangreiches sozialwissenschaftliches Gutachten. Es handelt sich hierbei um unser erstes Gutachten. Bzgl. seiner Methode und seiner tiefen Einblicke in die untersuchten Prostitutionsbetriebe ist es einmalig. Beate Leopold konnte als renommierte Sozialwissenschaftlerin für die Durchführung der Studie gewonnen werden. Sie führte im Bereich Prostitution bereits unterschiedliche Untersuchungen
durch und war zuletzt entscheidend an der Evaluation des Prostitutionsgesetzes für die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend beteiligt.


Mit dem Gutachten werden die Sachvorträge in den laufenden Gerichtsverfahren zum Baurecht untermauert und parallel dazu die politischen Diskussionen fortgesetzt.

Das vollständige, 48-seitige Gutachten, in Drahtbindung kann per eMail im BSD-Büro gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 Euro bestellt werden.

Konto des BSD e. V. Berliner Volksbank - BLZ: 100 90 000 - Konto-Nr.: 708 937 000 5
Der folgende Text stellt die vollständige Fassung von Kapitel 6 des Gutachtens „Resümee
und Schlussfolgerungen“ dar:

http://www.busd.de/assets/files/gutachten.pdf

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#19

Beitrag von annainga »

hier ein interessantes statement von Marcel Feige zu der genehmigung von großbordellen und der schließlich kleinerer wohnungsbordelle:

Schon interessant, wie schnell die Realität die Fiktion einholt. Ich war heute morgen auf einer Pressekonferenz des Bundesverbandes Sexueller Dienstleistungen, BSD e.V., und was ich dort hörte, erinnerte mich doch sehr an die Verstrickungen, die ich in meinem neuen Roman »Gier« entfalte: Berlin, Rotlicht, Macht, Korruption, Bestechung... Doch der Reihe nach:
In Hamburg auf St. Pauli oder in Frankfurt im Bahnhofsviertel konzentriert sich die Prostitution auf einen abgesteckten Bezirk. Hier überlebt, wer über entsprechende Finanzen oder Gewalt verfügt, um sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen. In Berlin dagegen gibt es kein Sperrgebiet, und die bordellartigen Betriebe – nach vorsichtigen Schätzungen des LKA, Abteilung Rotlicht, etwa 400 – verteilen sich über die ganze Stadt (mehr Informationen dazu auch in meinen Büchern Lexikon der Prostitution bzw. Wa(h)re Lust). Insbesondere die Wohnungsbordelle haben Hochkonjunktur, bieten sie nach Ansicht des BKA nicht nur einem Großteil der Frauen überschaubare, legale, sichere Arbeitsmöglichkeiten, auch die Freier schätzen laut BSD e.V. die Diskretion der eher unauffälligen Etablissements. Okay, jeder darf natürlich von Sexarbeit halten, was er will. Fakt ist aber: seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 ist Prostitution ein Rechtsgeschäft und damit ein regulärer Beruf.
Nach Informationen des BSD e.V. machen einige der Berliner Bauämter seit anderthalb Jahren den Wohnungsbordellen, die zum Teil schon seit 23 Jahren bestehen und von Frauen geführt werden, mit Schließungsverfügungen das Garaus. Grund: weil diese Etablissements in Wohn- bzw. Mischgebieten liegen und Prostitution sich dort einfach nicht gehört. Dieses Bestreben beschränkt sich vornehmlich auf die Stadtbezirke Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg & Neukölln. In Charlottenburg-Wilmersdorf wiederum ist seit eineinhalb Jahren die mit enormem Aufwand gebaute Wellness-Oase Artemis beheimatet, und in Neukölln (an der Späthstraße) entsteht in diesen Tagen mit ebenso gewaltigem, finanziellen Aufwand ein weiteres Großraumbordell. Beide Riesenpuffs bleiben von den Bemühungen der Behörden unberührt, im Gegenteil, die gleichen Bauämter, die jetzt Sturm gegen die »Kleinen« laufen, haben sie sogar genehmigt. Interessant, oder?

http://www.marcel-feige.de/marcelfeige/ ... ?type=blog

KonTom
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"Stadtrat auf Kreuzzug gegen Bordelle"

#20

Beitrag von KonTom »

"Stadtrat auf Kreuzzug gegen Bordelle"

Nachdem einige Bauämter verstärkt gegen Bordelle in Privatwohnungen vorgehen, haben Prostituierte jetzt ein Gegen-Gutachten vogelegt. Demnach geht von dem Sexgeschäft keine besondere Belästigung aus. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist dennoch zu keinem Kompromiss bereit. Er will die Hurenhäuser aus Charlottenburg-Wilmersdorf verbannen.


Weil einige Bauämter verstärkt gegen Wohnungsbordelle vorgehen, holen die Prostituierten jetzt zum Gegenschlag aus. Mit einem Gutachten soll unter Beweis gestellt werden, dass von Bordellen in Wohngebieten keine besondere Belästigung ausgeht. In Auftrag gegeben hat es der Bundesverband sexuelle Dienstleistungen, in dem Huren organisiert sind. Soziologin Beate Leopold hat für die Studie zehn Betriebe unter die Lupe genommen. Sie sprach nicht nur mit Prostituierten und Bordellbetreibern, sondern auch mit Mietern und Hausbesitzern. Ihr Fazit: „Es gibt keine Hinweise auf Störungen. Die meisten Frauen arbeiten ohne Zuhälter – ohne Zwang und Gewalt.“



Gröhler pocht auf geltendes Recht

Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist im politischen Streit um die Schließung von Bordellen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Fokus der Kritik und dennoch zu keinem Kompromiss bereit. Seine Gegner werfen ihm einen Kreuzzug gegen das älteste Gewerbe der Welt vor. Gröhler weist das zurück. Der Jurist pocht auf geltendes Recht, das er anzuwenden habe: „Wir sind eine Ordnungsbehörde und müssen gegen alle Bordelle in Wohngebieten vorgehen, von denen wir Kenntnis erhalten“, sagt er kategorisch. Nicht bürgerliche Moral treibt den Fachmann für Staats- und Verwaltungsrecht und Mitglied des CDU-Landesvorstands dabei an, sondern sein Amtseid.

Der 41 Jahre alte Baustadtrat und Vize-Bezirksbürgermeister reagiert mittlerweile leicht gereizt beim Thema Bordelle. „Ich bin in keinem Fall selbst aktiv geworden, sondern habe erst auf Beschwerden und Hinweise reagiert“, sagt er. Einen Sturm der Entrüstung erntete er, als er gegen das stadtweit bekannte „Bel Ami“ vorging. Das Etablissement hätte er sich nicht vorgenommen, wenn sich nicht in einem anderen Fall eine Rechtsanwältin vor Gericht beklagt hätte, sagt Gröhler. Deren Vorwurf: Gegen ihren Mandaten werde vorgegangen, gegen das „Bel Ami“ aber nicht...

Doch der Stadtrat muss sich nicht nur gegenüber Rechtsanwälten und Puffbesitzern verteidigen, sondern auch gegenüber Bezirkspolitikern in der West-City. Auf einer Bezirksverordneten-Versammlung wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass vorerst keine Wohnungs-Bordelle mehr geschlossen werden sollen. Nur die CDU-Verordneten stimmten dagegen. Pikant: Der Streit reicht bis in das Bezirksamt, das üblicherweise nach außen hin mit einer Stimme auftritt. Doch Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) hat Gröhlers Vorgehen in aller Öffentlichkeit scharf kritisiert. Der will den Beschluss der Bezirksverordneten nicht umsetzen, nimmt den politischen Eklat in Kauf. Bezirksbürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) indes stärkt ihrem Stellvertreter Gröhler den Rücken: „Das Ermessen der Verwaltung ist aufgrund der Rechtsprechung festgelegt. Ein BVV-Beschluss kann die Rechtslage, die Bordelle in Wohngebieten als störend einstuft, nicht außer Kraft setzen.“ Das Argument, die Arbeitsbedingungen in Wohnungsbordellen seien für die Frauen besser, als wenn sie an den Rand der Gesellschaft getrieben würden, akzeptiert Gröhler als Jurist nicht: „Wenn ich so anfange, muss ich auch einem Investor, der statt 800 Quadratmeter zugelassener Fläche für einen Supermarkt 900 Quadratmeter will, seine Bitte genehmigen. Es gibt aber keine Ausnahmegenehmigung im Gesetz für Supermärkte in Wohngebieten – und auch nicht für Bordelle.“ Gröhler hat in seinen sechs Jahren Amtszeit als Baustadtrat im City-West-Bezirk insgesamt zwölf Bordelle geschlossen. Er verweist darauf, auch Bordelle genehmigt zu haben, nicht nur den Großbetrieb Artemis in Halensee, auch an der Quedlinburger und Mecklenburgischen Straße. Alle liegen im Gewerbegebiet. Dort seien sie zugelassen – und eben nur dort

Bei der lautstark geführten Diskussion geht auch ein wenig unter, dass in anderen Berliner Bezirken ebenfalls Bordelle geschlossen wurden. Insgesamt untersagten die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke im vergangenen Jahr 18 Bordellen aus baurechtlichen Gründen den Betrieb. Charlottenburg-Wilmersdorf verfügte sechs Schließungen, die damalige Stadträtin Elisabeth Ziemer (Grüne) in Tempelhof-Schöneberg fünf, Mittes Ex-Baustadträtin Dorothee Dubrau (Grüne) vier. In Reinickendorf gab es zwei Fälle, in Lichtenberg einen. Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) hat im Moment keinen Ärger mit Bordellen in Wohngebieten – aber auch er sagt, dass er handeln müsse, sobald es Beschwerden gebe. Bordelle waren bis zum Jahr 2002 für die Bauaufsicht kein Thema. Noch heute tauchen sie in den Bauakten meist nur als „Gaststätte mit Wellness und Massagebereich“, oder „Nachtbar mit Filmvorführung“ auf. Beim Wirtschaftsamt waren sie oft als „gewerbliche Zimmervermietung“ gemeldet. Das änderte sich erst mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes Anfang 2002, welches die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder durchsetzte. Die Sittenwidrigkeit des ältesten Gewerbes der Welt wurde aufgehoben und der legale Anspruch der Prostituierten auf Entgelt für sexuelle Dienstleistungen verankert.



Baurecht wurde nicht geändert

Diese Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch hatten jedoch keine Auswirkungen auf das Baurecht. Die Ansiedlung von Bordellen ist auch weiterhin in bestimmten Gebieten, vor allem in Wohngegenden, nicht möglich. Dabei müssen konkrete Störungen nicht einmal nachgewiesen werden, weil ein Bordell unabhängig vom Einzelfall „mit der Eigenart eines Wohngebiets nicht verträglich“ sei, urteilten erst jüngst die Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das ist deutlich – und eindeutig.

Was also schlägt Gröhler als Lösung für das Dilemma vor? „Die Konsequenzen des Prostitutionsgesetzes sind nicht bis zu Ende gedacht worden. Das Baurecht hätte verändert werden müssen. Doch da hat sich Rot-Grün wohl angesichts von Wählerstimmen nicht rangetraut.“ Rechtsanwalt Christian Otto, der im Auftrag des Bundesverbandes eine Stellungnahme erarbeitet hat, ist da anderer Ansicht: „Durch das Gutachten werden die immer wieder von der Rechtsprechung ins Feld geführten typischen Störungen durch Bordelle widerlegt. Planungsrechtlich hat dies zur Konsequenz, dass Bordelle in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sind.“ Es wird sich zeigen, ob die Richter künftig anders urteilen. Dem Verband sind 15 laufende Verfahren in Berlin bekannt.



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