Gewerberecht: Dortmunder Modell

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Marc of Frankfurt
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Gewerberecht: Dortmunder Modell

Beitrag von Marc of Frankfurt »

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annainga hat geschrieben:wie beurteilst du das "dortmunder modell"? @marc
Weil ich die Frage damals nicht wirklich beantworten konnte, hier mehr Info:



Zum Dortmunder Modell

"Gewerberechtliche Anmeldung und Konzessionierung"



Oft wird von Konsens aller Verfahrensbeteiligten gesprochen. Dazu muß aber unterschieden werden:
1. die Behörden und staatlich finanzierten und eingebundenen Hilfsorganisationen
2. die Sexbiz Community bestehend aus Sexworkern, Angehörige, Betreiber, Kunden
Bei "Beteiligten" sind in den veröffentlichten Verlautbarungen vermutlich nur die ersten gemeint [Also Fachausdruck: Governance (Regierungshandeln) statt Deliberation (Bürgerbeteiligung), Anm.].





Maßnahmenkatalog
  1. Dortmund seit 2002
  2. SW auf Straßenstrich können Reisegewerbekarte beantragen,
    diese wird aber nicht kontrolliert.
  3. " in Wohnungsprostitutiton (bis 2 SW) können Gewerbe anmelden.
    Gewerbeschein wird aber nicht kontrolliert.
  4. Bordell(artige) Betriebe (ab 3 SW, bisher Zimmervermietung) müssen Gewerbe anmelden.
  5. " müssen Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt stellen.
    Bordellbetrieb wird nicht genehmigt in reinen Wohngebieten.
  6. Bordelle (mehr als 8 Plätze) brauchen Gaststättenkonzession.
    Das erforert polizeiliches Führungszeugnis und steuerliche Unbedenklichkeitserklärung.
    Manche Betreiber stellten deshalb lieber Automaten auf.
    Das erleben SW als Verschlechterung der Verhältnisse.

Bewertung
  • Diesem Maßnahmenkatalog fehlt die rechtliche Grundlage, weil es weder Gesetze noch Rechtsprechung zur Gewerbeanerkennung von Prostitution gibt. Im ProstG steht nichts eindeutiges. Untergerichtliche Rechtsprechung steht bisher im Widerspruch zu höchstrichterlichen von BVerwG und BGH.
  • Wegen der Sittenwidrigkeit galt und gilt in der Rechtsprechung Prostitution nach wie vor nicht als Gewerbe.
  • Gewerbeanzeige entgegen zu nehmen aber nicht zu kontrollieren ist eine neu konstruierte neue juristische Grauzone. Es ist eine Karikatur der beabsichtigten Rechtssicherheit und Legalisierung von Prostitution.
  • Gewerbeanzeigen selbstständiger Prostituierter sind immer auch ein zu Schikanen einladendes Kontroll- und Überwachungsinstrument, weil darüber auch eine räumliche Einschränkung der Prostitutionsausübung der Frauen veranlaßt werden kann. Z.B. wenn sie eine zweite Arbeitswohnung in einem Wohngebiet betreibt kann das gewerberechtlich sofort geschlossen werden, wenn sie als Gewerbetreibende gilt.
  • Die gewerberechtlichen Regelungen sind völlig unzureichend für ein "Modellprojekt".
  • Gegenüber den SW haben Stadt und Polizei eine Politik durchgesetzt die entgegengesetzt ist zu den Forderungen der Hurenbewegung und zu dem was Beratungsstellen verkünden.
  • Gegenüber den SW haben Stadt und Polizei eine Politik durchgesetzt die entgegengesetzt ist zum Bund-Länder-Ausschuß und [späteren Erlaß vom] NRW-Wirtschaftsministerium. Diese eigenwillige Rechtsabweichung wurde aber vertuscht, während Behörden gleichzeitig stets vom Rotlicht Transparenz fordern.
  • Das Resultat ist nicht mehr Freiheiten, sondern mehr Rechtsunsicherheit.




Zeittafel

__.11.1995 Runder Tisch Prostitution Dortmund wird konstituiert auf Initiative Mitternachtsmission.

08.12.1995 Konzept "Bekämpfung der Kriminalität rund um das Rotlicht, insbesondere die Delikte Menschenhandel und illegaler Aufenthalt durch Ausübung der Prostitutionstätigkeit" wird vorgelegt
[Ulrich Kühne, BKA-Herbsttagung'06; Heiner Minzel, Diakonie-EKD-Tagung'01].

22.11.2001 Empfehlungen vom Bund-Länder-Aussschuß Gewerberecht, 90. Tagung: "Es wird keine Notwendigkeit gesehen, von unabhängig arbeitenden Prostituierten eine Gewerbeanmeldung, ggf. auch eine Reisegewerbekarte zu verlangen".

22.02.2002 Erlaß vom NRW Wirtschaftsministerium: "Gewerbeanmeldungen sind zulässig und sollen daher bis auf weiteres entgegengenommen werden. Von den selbstständigen deutschen Prostituierten sollen aber bis zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung durch den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung keine Gewerbeanzeigen eingefordert werden. (Ausnahme Frauen aus den EU-Beitrittsländern)".
[Dieser Erlass wird unterschiedlich zitiert in 2 unterschiedlichen Fassungen desselben Aufsatzes von Heiner Minzel 2006 und 2008 mit kursivem Text. Es wird (rassistisch?) zwischen deutschen und ausländischen Frauen aus den EU-Beitrittsländern unterschieden.]

01.07.2002 Erlaß vom NRW Wirtschaftsministerium: Prostitution sei nicht als Gewerbe anzusehen.

01.01.2002 ProstG tritt in Kraft www.sexworker.at/prostg

19.03.2002 Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund gibt sein OK für die Annahme von Gewerbeanzeigen von SW und den Maßnahmenkatalog (s.o.).

18.06.2002 Empfehlung vom Bund-Länder-Ausschuß Gewerberecht: "Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge sind abzuweisen".

18.07.2002 Pressekonferenz Inkrafttreten Dortmunder Modell

__.07.2002 Maßnahmenkatalog forderte Gewerbeanmeldungen bis 09.2002. Inzwischen sind 11 Etablissements geschlossen.

__.__.2006 BKA Herbsttagung wo das Modellprojekt vorgetragen wird

01.03.2007 Tagung der Diakonie "rolle Rückwärts" spricht sich für die Einführung einer Konzessionierung von Bordellbetrieben aus.

Nachtrag!
06.05.2011 Regierungspräsident in Arnsberg beschließt strengen Maßnahmenkatalog gegen Prostitution, Migration und Straßenstrich (weil die Stadt die Migration der Roma aus Stolipinowo anders nicht in den Griff und integriert bekommt werden Sexworker quasi "geopfert"). Modellprojekt der Safe-Sex drive-in Love-Boxen mit Beratungskontainer von KOBER seit 2002 wird 2011 vollständig abgewickelt/abgerissen, obwohl kurz vorher 6 Euro/Nacht Sex/Vergnügungssteuer erhoben wurden und so 7.500 Euro/Monat von der Stadt eingesammelt wurden.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98231#98231

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Akteure

Runder Tisch Prostitution Dortmund, er wird von der Polizei zunächst Runder Tisch Menschenhandel Dortmund benannt

Jutta Geißler-Hehlke, Abteilungsleiterin und
Giesela Zohren, pädag. Mitarbeiterin, Dortmunder Mitternachtsmission, evangelische Diakonie

Arbeitsgemeinschaft im Diakonischen Werk der EKD zu Prostitution und Menschenhandel

Elisabeth Wilfahrt, Kober SW Beratungsstelle, Sozialdienst katholischer Frauen

Heiner Minzel KHK, Sitte KK12 und
Ulrich Kühne, Leiter Zentrale Kriminalitätsbekämpfung, Polizeipräsidium Dortmund

Ralf Leidung und
Ortwin Schäfer, Ordnungsamt Dortmund
Mechthild Greive Rechtsdezernentin Dortmund

Staatsanwaltschaft Dortmund

Ulrich Schönleiter, Ministerialrat Bundeswirtschaftsministerium Bonn/Berlin, Vors. Bund-Länder-Ausschuß Gewerberecht.
...





Zahlen

690.000 Einwohner in Dortmund und Lühnen, dem Zuständigkeitsbereich vom Polizeipräsidium

1.870 Beschäftigte, davon ca. 1.812 Polizeibeamte hat das Polizeipräsidium [Versorgungsquote: 3 Promille je Einwohner]

800 Sexworker [Versorgungsquote: 1 Promille je Einwohner]:
250 in der Bordellstraße mit 16 Häusern für 300 Frauen
180 in Clubs
200 in Appartments
30-50 auf dem Straßenstrich
50 Escort [Minze 2006]

498 Frauen aus Osteuropa festgenommen 1998 wg. Verdacht illegaler Aufenthalt/schwerer Menschenhandel.

200 Betriebe (das sind XXXX SW Arbeitsplätze) wurden in den Jahren bis 2006 geschlossen [Kühne]

45 Betriebe (mit mehr als 3 SW) gibt es 2004
13 Betriebe mit 180 Prostituierten gibt es 2006
11 Betriebe in 2009

20 Betriebe wurden geschlossen (teilweise mehrfach) in den Jahren 2006-2007 [Minzel]

4 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen von Betreibern, die Widerspruch eingelegt haben gegen die Verwaltungsverfügung der Stadt Dortmund. Bestandsschutz wurde signalisiert. Einseitiges Anordnungsverfahren konnte durchgesetzt werden. Hauptsacheverfahren ruht im gegenseitigen Einvernehmen.

3 Betriebe der 45 Betriebe hätten bis 2004 eine Gewerbeanmeldung erhalten [Zohren 2004].
8 Betriebe der 9 Betriebe hätten bis 2009 eine Gewerbeanmeldung erhalten und
3 Betreiber hätten auf Gaststättenkonzession verzichtet [Minzel 2006].

Viele SW Gewerbeanmeldungen gäbe es schreibt Polizist Minzel 2006.
Fast Null Gewerbeanmeldungen gäbe es schreibt Ordnungsamtsleiter Schäfer 2007.





Ziele

Sexwork Arbeitsbedingungen zu verbessern wurde angekündigt (verlautbart, vorgeschoben?) und ist die Forderung der Hurenbewegung, aber

Kriminalitäts- und Menschenhandelsbekämpfung lautet der politische Auftrag und die Strategie von Behörden und Polizei:

Verschärfte Überwachung von Prostitution

Verschärfte Überwachung von Migration

Ein Spagat der genau und unabhängig evaluiert werden sollte, was bisher noch aussteht.





Fazit

Die Bilanz von Anmeldung/Konzessionierung ist sehr mager.

Daher wird vermutet, daß das Dortmunder Modell ganz andere Zwecke hat:
- Eindämmung von Prostitution
- verschärfte Kontrolle
- Überwachung
- Die gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution und
- die Konzessionierung von Prostitutionsstätten Deutschlandweit salonfähig zu machen ("Modellprojekt").

Doch Konzessionierung scheint bei Licht betrachtet Teil einer repressiven Praxis gegenüber dem Prostitutonsgewerbe zu sein.

Ein Modell für die "Anerkennung" von Prostitution ist es nicht, das sähe anders aus.


Quelle und zitiert nach:
Dortmunder Landrecht - Kritische Anmerkungen zum 'Dortmunder Modell' einer gewerberechtlichen Reglementierung von Prostitution
von Juanita Henning
in La Muchacha Nr. 8, 2011
Seiten 4-6

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Inhaltsverzeichnis






Siehe auch:
Gewerberechtliche Anmeldung und Konzessionierung von Prostitutionsstätten am Beispiel: „Dortmunder Modell“
Von H. Minzel 2006
www.kriminalpolizei.de/articles,gewerbe ... ,print.htm
Sicherheitskopie: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=20216#20216

Suchwort "Dortmunder Modell" im Sexworker Forum:
www.google.de/search?q=dortmunder+model ... wtopic.php

Gewerberecht und Sexwork:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4403

Eine genaue Analyse der bundesweiten Rechtlage in Deutschland findet sich hier:
Stellungnahme von Doña Carmen e.V. zum Runden Tisch Prostituiton
Marburg 2009:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=70079#70079





Stadtplan und Sperrgebiet und Bordellstraße Linienstrasse:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98231#98231

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Beitrag von fraences »

@danke Marc für deine ausführliche und gutrecherchierte Analyse. Dieses Thema interessiert mich sehr und halte es für sehr dringlich, das wir hier in diese Richtung aktiv und wachsam sein müssen, eigentlich schon viel zu spät dran sind. Wenn ich bedenke das ein Runder Tisch in NRW stattfindet, der mit der Thematik beschäftigt ist, aber schon in diesem Jahr auf Bundesebene sich was tut, stellt sich mir spontan die Frage in wie weit werden dort die Ergebnisse berücksichtigt.
Liebe Grüße
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Zur Zukunft der Dortmunder Modelle

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das ist die tabellarische Zusammenfassung und Aufbereitung des sehr langen und nicht so leicht anwendbaren Fachaufsatzes von Juanita Henning. Daraus sind alle obigen Zahlen und Zitate entnommen.

Ich vermute daß am Runden Tisch Prostitution NRW diskutiert und entschieden wird, ob dieses umstrittene "Dortmunder Modell" für das ganze Land NRW empfohlen werden soll oder vielmehr stark reformbedürftig ist oder eingestampft werden muß.

Wir Sexworker sollten deshalb weitere Information, Standpunkte und Erfahrungen von Sexworkern, Betreibern und Kunden etc. aus Dortmund einholen und sammeln...

Das Modellprojekt Dortmunder Straßenstrich mit "Safer-Sexwork Love-Boxen" und SW Beratungskontainer ist ja bereits politisch eingestampft worden:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=96506#96506
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 05.11.2013, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von fraences »

Ich habe beim Gewerbeamt Köln die Erfahrung gemacht, mit dem Sachbearbeiter, das er das Dortmunder Modell überhaupt nicht kannte und habe ihm auf sein Bitten hin ein Kopie eingereicht. Das war 2010.
Das sagte mir, das die Behörden im Rheinland dieses überhaupt nicht thematisieren. Auch die grundverschiedene behördliche Handhabung in den Städten, die manchmal nur einige km auseinander liegen ist die reinste Katastrophe.
Hier wäre es interessant dort Infos zusammen zutragen und am Runden Tisch zu präsentieren.

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Beitrag von fraences »

Unterschiedliche Handhabung des Gewerbeanmeldung der Prostitution in den Städten in NRW:

Da es keine Kennzahl für Prostitutionsbetriebe im Gewerbekatalog gibt, wird seit Jahrzehnten andere Begriffe der Gewerbeanmeldung genommen,wie Zimmervermietung, Massagesalon, Begleitagentur, Escortservice, etc.


Düsseldorf:

Prostitution ist kein Gewerbe und kann nicht als Gewerbe angemeldet werden.
Stattdessen wird empfohlen unter Zimmervermietung oder Begleitagentur anzumelden.
Für Betriebe, die Ausschank haben, muss zusätzlich nach dem Gaststättenrecht eine Konzession erteilt werden, auch eine Nachtkonzession, dies trifft für Nightclubs zu.
Nach dem Krieg hat man festgestellt, das in gewisse Häuser der Prostitution nachgegengen wurde, darauf hin, um es zu überwachen, hat man damals 9 Häuser als Dirnenwohnheim erklärt. (3 Häuser Rethelstrasse, 5 Bahndamm und eine Gustav-Poensgestr.) Gustav-Poensgen-Strasse ist mein Wissen nach, heute ein Asylwohnheim.
Das Ordungsamt Düsseldorf steht sobald eine Anzeige im Express erscheit am nächsten Tag auf die Matte um sich den Betrieb anzuschauen. Es wird dann die hygienische Verhältnisse, die Anzahl der angetroffene Mitarbeiter festgehalten und die Ausländerische Frauen auf Aufenthaltsrecht ud Arbeitsbewillgung kontrolliert.
Betriebe die sowohl Zimmervermietung und Barbetrieb (Konzession nach Gaststättengesetz) haben, müssen zwei getrennte Eingänge haben (Gretna Green als Beispiel) und zwei verschiedene Personen als Konzessionsträger. In der Praxis sieht es dann so aus, dass ein Gast mit eine SW ein Fuß auf dem Bürgersteig stellen muss um mit ihr auf das Zimmer zugehen. Das Urteil von Berlin Felicitas Weigmann, Café Pssst kennt man in Düsseldorf nicht!


Köln:

Begleitagentur darf nicht angemeldet werden, wenn es sich um Vermittlug sexuelle Kontakte handelt. Hier wird auf eine spezielle Abteilnug beim Ordnungsamt hingewiesen, die sämtliche Betriebe des Rotlichtsmilieu bearbeiten.
Es wird dann im Gewerbeschein Prostitution reingeschrieben.
Ein solche Gewerbeschein stelle ich hier in Forum zu Ansicht mal rein.
Desweiteren ist das Dortmunder Modell nicht bekannt.
Für Inbetriebnahme eines Prostitutionsbetriebes wird auf das Bauamt verwiesen, die dann eine Nutzungsänderung in Hinblick auf gewerbliche Nutzung erteilen müssen.
Desweitern wird bei Wohnungsprostitution kontrolliert ob ein Zweckentfremdung vorliegt, es muss mindestens eine Frau dort als Hauptwohnsitz gemeldet sein.


Bergheim:

Begleitagentur wird Partnervermittlugsagetur gleichgesetzt, was bedeutet dass es ein überwachungspflichtiges Gewerbe ist, wo diverse Nachweise verlangt werden:
- Unbedenklichkeitsbescheinigug des Finanzamtes
- Nachweis vom Vermieter über die Art des Gewerbes


Hier waren die Punkte die mir jetzt spontan wieder eingefallen sind.

Gruß Fraences
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Beitrag von fraences »

Olpe:

Nimmt man den Begriff Agentur für Personenbegleitung wird dies als Sicherheitsfirma und Personenschutz eingestuft, deren Anmeldung auch diverse Nachweise bedarf.

Gruß Fraences
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Beitrag von Jupiter »

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fraences hat geschrieben:Unterschiedliche Handhabung des Gewerbeanmeldung der Prostitution in den Städten in NRW:

Köln:

Desweitern wird bei Wohnungsprostitution kontrolliert ob ein Zweckentfremdung vorliegt, es muss mindestens eine Frau dort als Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Eine sehr interessanter Überblick.

Für mich erscheint es so, dass zumindestens in Köln sich jemand Gedanken gemacht hat. Trotzdem sei mir gestattet nachzufragen, was mit "Zwechentfremdung" gemeint ist.

Allgemein: Du sprichst generell "Betriebe" an, wie wird es gehandhabt, wenn du Fraences selbstständig arbeitest und z. B. eine Wohnung in einem Hochhaus mietest, um dort Kunden zu empfangen. Hierzu in der Werbung nur eine Handy-Nr. angibst.

Hier ist ja die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit nicht ohne weiteres möglich, obwohl dies doch sinnvoll wäre.

Gruß von einem wißbegierigen Jupiter
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Beitrag von Aoife »

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Jupiter hat geschrieben:Hier ist ja die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit nicht ohne weiteres möglich, obwohl dies doch sinnvoll wäre.
Ganz klar, hierfür ist aber die Gewerbemeldestelle nicht zuständig, freiberufliche Tätigkeiten können nur beim Finanzamt angemeldet werden.

Widerspricht das Finazamt dieser Anmeldung als freiberufliche Tätigkeit nicht, so behaupten städtische Behörden trotzdem weiterhin, es handele sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die sie nur aus Gründen der Sittenwidrigkeit keinen Gewerbeschein ausstellen würden. So zumindest meine Erfahrung.

Daher wäre in solchen Fällen nicht nur die Möglichkeit erforderlich, mit einiger Rechtssicherheit eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, auch dass jede Behörde "gewerblich" nach eigener Willkür definieren kann (und erfahrungsgemäß dies bestätigende Richter findet) führt die Behauptung Deutschland sei ein "Rechtsstaat" ad absurdum.

Liebe Grüße, Aoife
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Beitrag von fraences »

@Jupiter
Sorry, habe mich vertippt es heißt richtig Zweckentfremdung, also Raüme, die als Wohnraum deklarierten wurden.
Ich weiß nicht ob es diese Regelug noch gibt, auf jedem Fall dürfte früher (ich glaube im Rahmen des Steuerrechtes) 30% eines Wohnraumes genutzt werden, was darüber hinaus geht,muss ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt gestellt werden.
Frühere Jahre hat man sich nicht darum gekümmert, ob eine Wohnung,wenn sie ohne besondere Auffälligkeit ablief,darin der Prostitution nach gegangen wurde.Die Staatsorgane haben die Mittel der Prostitutionseindämmerung im Baurecht gefunden.

Bei einem Wechsel in eine benachbarte Stadt ist es immer sehr mühsam und ärgerlich sich auf die dortigen Verwaltungsvorschriften drauf ein zu stellen.

Liebe Grüße,Fraences
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Beitrag von Jupiter »

Fraences u. Aoife,

o.K. jetzt ist es klar. Die von mir als Beispiel genannte Wohnung wird ja dann gewerblich genutzt; dies muss im Mietvertrag geregelt sein bzw. es darf nicht in einem reinem Wohngebiet liegen.

Und dieser Satz von dir Aoife beschreibt doch die ganze Wiedersprüchlichkeit:

          Bild
Aoife hat geschrieben:         
Widerspricht das Finazamt dieser Anmeldung als freiberufliche Tätigkeit nicht, so behaupten städtische Behörden trotzdem weiterhin, es handele sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die sie nur aus Gründen der Sittenwidrigkeit keinen Gewerbeschein ausstellen würden. So zumindest meine Erfahrung.
Und die "Sittenwidrigkei" wurde durch Bundesgesetzt aufgehoben.

Gruß Jupiter
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Beitrag von Aoife »

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Jupiter hat geschrieben:Und die "Sittenwidrigkei" wurde durch Bundesgesetzt aufgehoben.
Leider nein. Der Wortlaut des Bundesgesetzes wird von Gerichten dahin gedeutet, dass nur die aus der Sittenwidrigkeit folgende Nichteinklagbarkeit des Honorars aufgehoben wurde und die Sittenwidrigkeit selbst somit ausdrücklich weiterbesteht.

Auch dass die der Sache nach fraglos gegebene Freiberuflichkeit nicht auf allen Ebenen (sondern nur von einzelnen Finanzämtern) anerkannt wird ist Folge davon.

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Beitrag von fraences »

@ Jupiter
Nicht nur im Mietvertrag, das Bauamt muss hier eine Nutzungsänderungsantrages wegen Einstufung reine Wohnraum oder gewerbliche Nutzung zustimmen.
Es wäre interessant mal zusammen zu tragen:
Wieviel Nutzungsänderungsanträge sind in den letzten Jahren gestellt worden, wie entscheidet das Bauamt darüber?
Liebe Grüße
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Beitrag von Aoife »

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fraences hat geschrieben:Wieviel Nutzungsänderungsanträge sind in den letzten Jahren gestellt worden, wie entscheidet das Bauamt darüber?
Und wieviele Nutzungsänderungsanträge sind mangels Aussicht auf Erfolg gar nicht erst gestellt worden, weil das Bauamt das Recht hat offensichtliches Mischgebiet bei fehlender Ausweisung im Bebauungsplan bezüglich Prostitution zum reinen Wohngebiet zu erklären?

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