ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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Hallo Arum,
du schreibst: "Es muss doch irgendwo im Parlament Ansprechspartner geben." Der erste Ansprechspartner für uns WählerInnen ist immer der oder die Abgeordnete unseres Wahlkreises. Dabei ist es m.E. unerheblich, welcher Partei er/sie angehört. Manchmal - sofern der bei der letzten Wahl unterlegene Kandidat über die Landesliste ins Parlament gekommen ist - gibt es auch zwei Abgeordnete, die man auf diese Weise ansprechen könnte. Die Leute haben in ihren Wahlkreisen regelmäßig Sprechstunden (zu erfragen über die Geschäftsstellen der Parteien). Das persönliche Gespräch halte ich immer noch wegen der damit verbundenen Aufklärungsarbeit für das wirkungsvollste Mittel, um Parlamentarier von vorgefassten Meinungen abzubringen.
Wer Mitglied in irgendeiner Partei ist, der kann auch zusätzlich die Fraktionsgeschäftsführung kontaktieren und auf diese Weise Lobbyarbeit leisten. Wichtig ist, dass man nicht nur den eigenen Standpunkt überzeugend vertreten kann, sondern auch die Argumentation der Gegenseite wenigstens in groben Umrissen kennt. Bei allen solchen Aktionen die Grundregel beherzigen: in der Sache durchaus hart sein, im Ton aber stets verbindlich bleiben! Was meine Person betrifft, so habe ich kein Problem damit, in meinem Wahlkreis ggf. im o.g. Sinne aktiv zu werden.
Liebe Grüße und angenehme Nachtruhe!
rainman
du schreibst: "Es muss doch irgendwo im Parlament Ansprechspartner geben." Der erste Ansprechspartner für uns WählerInnen ist immer der oder die Abgeordnete unseres Wahlkreises. Dabei ist es m.E. unerheblich, welcher Partei er/sie angehört. Manchmal - sofern der bei der letzten Wahl unterlegene Kandidat über die Landesliste ins Parlament gekommen ist - gibt es auch zwei Abgeordnete, die man auf diese Weise ansprechen könnte. Die Leute haben in ihren Wahlkreisen regelmäßig Sprechstunden (zu erfragen über die Geschäftsstellen der Parteien). Das persönliche Gespräch halte ich immer noch wegen der damit verbundenen Aufklärungsarbeit für das wirkungsvollste Mittel, um Parlamentarier von vorgefassten Meinungen abzubringen.
Wer Mitglied in irgendeiner Partei ist, der kann auch zusätzlich die Fraktionsgeschäftsführung kontaktieren und auf diese Weise Lobbyarbeit leisten. Wichtig ist, dass man nicht nur den eigenen Standpunkt überzeugend vertreten kann, sondern auch die Argumentation der Gegenseite wenigstens in groben Umrissen kennt. Bei allen solchen Aktionen die Grundregel beherzigen: in der Sache durchaus hart sein, im Ton aber stets verbindlich bleiben! Was meine Person betrifft, so habe ich kein Problem damit, in meinem Wahlkreis ggf. im o.g. Sinne aktiv zu werden.
Liebe Grüße und angenehme Nachtruhe!
rainman
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Zur IMK
Kontakt zu Abgeordneten geht auch wirkungsvoll über www.abgeordnetenwatch.de
___
Zum Dilemma der Prostitutionskontrolle:
Ängste vor Oligarchie von Oben (Korrupter Polizeistaat) und Anarchie von Unten (Kriminogenes Rotlicht).
Freiheit in der Marktwirtschaft (Liberalismus) und Gleichheit in der Politik (Demokratie) sind entgegengerichtete Ideale, die daher immer wieder neu zusammengeführt und ausbalanciert werden müssen (Solche Verhandlungserfolge sind die eigentliche Kulturleistung).
Demokratie im antiken Griechenland war nicht liberal.
Liberalismus in England des 19.Jhr. war nicht demokratisch.
Röbke, Freiburger Schule:
Die Marktwirtschaft (inkl. Prostitutionsmarkt) ist an Vorraussetzungen gebunden, die sie nicht selbst erzeugen kann (Vertrauen, Sicherheit... Soziale Marktwirtschaft, sozialverträgliches Sexbiz).
Der Markt schert sich nicht um das Soziale: "Niemand wird besser bezahlt, weil er ein guter Mensch ist" (Finanzierungsproblem).
Ordnungspolitik ist auf nationaler Ebene in Zeiten der Globalisierung entmachtet worden (Neoliberalismus, Migration). Starker Staat wird benötigt um Spielregeln sicherzustellen (Ordoliberalismus).
Der Mittelschicht (dem Bürgertum, den bürgerlichen Sexworkern) ist mehr Macht zu geben, die Chance ihre Sinnbedürfnisse (statt nur Konsumbedürfnisse) zu befriedigen.
Mehr direkte Demokratie wagen und Volksentscheide einführen.
Vieles war nach dem Krieg aus Angst vor der Nazisbevölkerung aus der Verfassung rausgehalten worden. Unsere Demokratie ist kaum fortentwickelt wie diese Angstverfassung von 1949.
Daher auch für die Länder die 4 Kernkompetenzen: Medien-Bildung-Kirchen-Polizei (Föderalismus ist teuer). Daher auch die Bedeutung der Innenministerkonferenz (IMK)...
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Zum Dilemma der Prostitutionskontrolle:
Ängste vor Oligarchie von Oben (Korrupter Polizeistaat) und Anarchie von Unten (Kriminogenes Rotlicht).
Freiheit in der Marktwirtschaft (Liberalismus) und Gleichheit in der Politik (Demokratie) sind entgegengerichtete Ideale, die daher immer wieder neu zusammengeführt und ausbalanciert werden müssen (Solche Verhandlungserfolge sind die eigentliche Kulturleistung).
Demokratie im antiken Griechenland war nicht liberal.
Liberalismus in England des 19.Jhr. war nicht demokratisch.
Röbke, Freiburger Schule:
Die Marktwirtschaft (inkl. Prostitutionsmarkt) ist an Vorraussetzungen gebunden, die sie nicht selbst erzeugen kann (Vertrauen, Sicherheit... Soziale Marktwirtschaft, sozialverträgliches Sexbiz).
Der Markt schert sich nicht um das Soziale: "Niemand wird besser bezahlt, weil er ein guter Mensch ist" (Finanzierungsproblem).
Ordnungspolitik ist auf nationaler Ebene in Zeiten der Globalisierung entmachtet worden (Neoliberalismus, Migration). Starker Staat wird benötigt um Spielregeln sicherzustellen (Ordoliberalismus).
Der Mittelschicht (dem Bürgertum, den bürgerlichen Sexworkern) ist mehr Macht zu geben, die Chance ihre Sinnbedürfnisse (statt nur Konsumbedürfnisse) zu befriedigen.
Mehr direkte Demokratie wagen und Volksentscheide einführen.
Vieles war nach dem Krieg aus Angst vor der Nazisbevölkerung aus der Verfassung rausgehalten worden. Unsere Demokratie ist kaum fortentwickelt wie diese Angstverfassung von 1949.
Daher auch für die Länder die 4 Kernkompetenzen: Medien-Bildung-Kirchen-Polizei (Föderalismus ist teuer). Daher auch die Bedeutung der Innenministerkonferenz (IMK)...
- Quelle:
Philosoph Richard David Precht auf dem FDP-Freiheitskongress "Chancen für morgen", Okt. 2010:
20 min:
http://www.youtube.com/watch?v=UTdn0Z__mMc
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 13.12.2010, 17:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Ist eben anders als bei uns, wo die Angebundenheit an den eigenen Wahlkreis weit weniger wichtig ist (d.h. den gibt es in deutscher Form bei unseren Parlamentswahlen überhaupt nicht mal), aber vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da müsste sich doch etwas bewegen lassen.rainman hat geschrieben: Der erste Ansprechspartner für uns WählerInnen ist immer der oder die Abgeordnete unseres Wahlkreises.
LG,
Arum
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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Re: Zur IMK

Derzeit scheint das Bestehen auf diese infantilen Spielregeln einseitig von dem korrupten Polizeistaat auszugehen. Nach der vorliegenden Statistik ist das "kriminogene Rotlichtmilieu" ein Mythos, der frei erfunden wird, um die Korruption als notwendig erscheinen zu lassen.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Zum Dilemma der Prostitutionskontrolle:
Ängste vor Oligarchie von Oben (Korrupter Polizeistaat) und Anarchie von Unten (Kriminogenes Rotlicht).
[/url]
Nun ja, die Bevölkerung ist ja auch kaum fortentwickelt. Die Grundlagen der Naziideologie, Nationalismus und Sozialdarwinismus, werden von großen Bevölkerungsteilen nach wie vor als gültige Argumentationsbasis akzeptiert. Und das nicht nur in Deutschland, man denke nur an die WASPs (white anglo-saxon protestants) in den USA.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Vieles war nach dem Krieg aus Angst vor der Nazisbevölkerung aus der Verfassung rausgehalten worden. Unsere Demokratie ist kaum fortentwickelt wie diese Angstverfassung von 1949.
Zu glauben, dass Föderalismus ein angemessenes Mittel hiergegen sei, ist bestenfalls naiv. Gerade aus föderalistischen Strukturen wie der IMK kommen ja solche Vorstöße, wie jetzt gerade der Versuch über eine Reform des ProstG's durch eine menschenverachtende "Normalisierung" (= Gleichschaltung) die polizeistaatlichen Einflüsse zu stärken.
Und angesichts der geschichtlichen Tatsachen ist die Deutung von Herrn Precht, Föderalismus sei aus Angst vor der Nazibevölkerung eingeführt worden, überhaupt höchst zweifelhaft. Nach der Kapitulation 1945 haben viele Gemeinden Kommunisten zum Bürgermeister bestimmt, unterstützt von alliierten Frontsoldaten, die selbst davon überzeugt waren, an dem "Kampf gegen die Nazis" beteiligt gewesen zu sein. Diese Praxis wurde jedoch umgehend von der allierten Führung unterbunden, nicht nur auf Bürgermeisterebene die alten Amtsträger wieder eingesetzt, sogar die GESTAPO wurde keineswegs aufgelöst, nicht einmal die Führungsebene ausgetauscht, sondern 1:1 als BND übernommen und mit dem Ableger "Verfassungsschutz" ausgestattet.
Daher scheint der Föderalismus, wie auch der Ausschluß von Volksentscheiden, nicht nur de facto alte Naziüberzeugungen zu fördern, sondern wurde höchstwahrscheinlich mit genau dieser Absicht eingeführt.
Liebe Grüße, Aoife
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JuSchuG / JMStV
Jugendschutz - InternetMedien - ZensUrsulas gescheiterte STOPP-Schild (Zugangserschwernisgesetz)
Noch ein Schaufenstergesetz
RA Udo Vetter www.lawblog.de über das neue Jugend-Internet-Porno-Gesetz der Bundesländer:
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
http://www.theeuropean.de/udo-vetter/51 ... r-das-netz
JMStV seit 2003 und Neufassung für 1. 2011
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedi ... atsvertrag
http://jmstv-wiki.de
17 Fragen zum neuen JMStV:
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
Abstimmung im Landtag NRW am 16. Dezember
und Protest gegen JMStV
Unterschriftensammlung gegen JMStV
http://jmstv-ablehnen.de/
Brief an die SPD-Abgeordneten in NRW
http://jmstv-ablehnen.de/wp-content/the ... ativen.pdf
Scherz- und Protest-Seite:
www.jugendmedienstaatsvertrag.de
www.facebook.com/pages/JugendMedienStaa ... 4724133646
Nachtrag 20.12.:
Jugendmedienschutzstaatsvertrag in NRW einstimmig abgelehnt
http://www.netzpolitik.org/2010/jugendm ... abgelehnt/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 53084.html
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JMStV seit 2003 und Neufassung für 1. 2011
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http://jmstv-wiki.de
17 Fragen zum neuen JMStV:
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
Abstimmung im Landtag NRW am 16. Dezember
und Protest gegen JMStV
Unterschriftensammlung gegen JMStV
http://jmstv-ablehnen.de/
Brief an die SPD-Abgeordneten in NRW
http://jmstv-ablehnen.de/wp-content/the ... ativen.pdf
Scherz- und Protest-Seite:
www.jugendmedienstaatsvertrag.de
www.facebook.com/pages/JugendMedienStaa ... 4724133646
Nachtrag 20.12.:
Jugendmedienschutzstaatsvertrag in NRW einstimmig abgelehnt
http://www.netzpolitik.org/2010/jugendm ... abgelehnt/
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Zur Innenministerkonferenz (IMK)
Ich möchte nöchmals auf diesen Beitrag zurückkommen:
viewtopic.php?p=91372#91372
In dem angehängten .pdf findet sich Seite 9 unten eine Graphik zur Gesamtverurteilungsrate bei rotlichtassozierten Vergehen. Sie schwankt über die Jahre zwischen 15% und 20%.
Zum Vergleich: Seitdem Merseyside Police (GB) 2006 ihre neue Strategie eingeführt haben, beträgt die Verurteilungsrate dort 83%. Welche "außerdienstlichen" Gewinnabsichten hindern deutsche Polizeien daran, in ihrem offiziell bezahlten Beruf ähnlich erfolgreich sein zu wollen? Wobei noch erwähnenswert wäre, dass Meseyside mit 90% drogenabhängigen Prostituierten sicherlich weit schlechtere Chancen für eine erfolgreiche Polizeiarbeit aufweist als die allermeisten deutschen Regionen.
Grundlegend bei der Strategie der Merseyside Police ist das empowerment der Frauen, man spielt sich als Polizei nicht wie in Deutschland zum Nabel der Welt auf und hält sich für einen besseren Prostitutionsexperten als die Prostituierten selbst, sondern man stellt die Frauen und ihre Bedürfnisse (ernstgenommen werden, Opferschutz &c.) ganz in den Mittelpunkt. Die Vernetzung der Frauen untereinander wird gefördert, so werden den Frauen beispielsweise zum Ausfüllen Formulare für Steckbriefe von gewalttätigen/betrügerischen Kunden angeboten, mit denen sie die Kolleginnen warnen können; ob sie einen solchen Steckbrief dann zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei nutzen will kann die Frau von Fall zu Fall selbst entscheiden.
Auch die Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle dient nicht dem Erlangen von inoffiziellen Daten, sondern dem Vertrauensaufbau gegenüber der Polizei.
Eine ausführliche Beschreibung des Konzepts findet sich hier (English):
http://harlotsparlour.wordpress.com/201 ... liverpool/
Im Grund genommen also alles deutsche Konzepte, die in den letzten 25 Jahren in Deutschland für die europaweit (weltweit?) erfolgreichste AIDS-Eindämmung entwickelt wurden. Und ausgerechnet Deutschland erlaubt es seinen Polizeien via Länderinnenminister und Runden Tischen für welchen eigenen Gewinn auch immer die Bevölkerung zu schädigen??? Es wird IMHO allerhöchste Zeit, dass da von ganz oben ein Machtwort gesprochen wird. Auch wenn die Polizeien Ländersache sind, Menschenrechte und die Eindämmung echten Menschenhandels stehen darüber. Und wenn man die Sache schleifen läßt bis das fällige Machtwort von unten gesprochen wird, so ist das für keinen gut.
Liebe Grüße, Aoife
viewtopic.php?p=91372#91372
In dem angehängten .pdf findet sich Seite 9 unten eine Graphik zur Gesamtverurteilungsrate bei rotlichtassozierten Vergehen. Sie schwankt über die Jahre zwischen 15% und 20%.
Zum Vergleich: Seitdem Merseyside Police (GB) 2006 ihre neue Strategie eingeführt haben, beträgt die Verurteilungsrate dort 83%. Welche "außerdienstlichen" Gewinnabsichten hindern deutsche Polizeien daran, in ihrem offiziell bezahlten Beruf ähnlich erfolgreich sein zu wollen? Wobei noch erwähnenswert wäre, dass Meseyside mit 90% drogenabhängigen Prostituierten sicherlich weit schlechtere Chancen für eine erfolgreiche Polizeiarbeit aufweist als die allermeisten deutschen Regionen.
Grundlegend bei der Strategie der Merseyside Police ist das empowerment der Frauen, man spielt sich als Polizei nicht wie in Deutschland zum Nabel der Welt auf und hält sich für einen besseren Prostitutionsexperten als die Prostituierten selbst, sondern man stellt die Frauen und ihre Bedürfnisse (ernstgenommen werden, Opferschutz &c.) ganz in den Mittelpunkt. Die Vernetzung der Frauen untereinander wird gefördert, so werden den Frauen beispielsweise zum Ausfüllen Formulare für Steckbriefe von gewalttätigen/betrügerischen Kunden angeboten, mit denen sie die Kolleginnen warnen können; ob sie einen solchen Steckbrief dann zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei nutzen will kann die Frau von Fall zu Fall selbst entscheiden.
Auch die Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle dient nicht dem Erlangen von inoffiziellen Daten, sondern dem Vertrauensaufbau gegenüber der Polizei.
Eine ausführliche Beschreibung des Konzepts findet sich hier (English):
http://harlotsparlour.wordpress.com/201 ... liverpool/
Im Grund genommen also alles deutsche Konzepte, die in den letzten 25 Jahren in Deutschland für die europaweit (weltweit?) erfolgreichste AIDS-Eindämmung entwickelt wurden. Und ausgerechnet Deutschland erlaubt es seinen Polizeien via Länderinnenminister und Runden Tischen für welchen eigenen Gewinn auch immer die Bevölkerung zu schädigen??? Es wird IMHO allerhöchste Zeit, dass da von ganz oben ein Machtwort gesprochen wird. Auch wenn die Polizeien Ländersache sind, Menschenrechte und die Eindämmung echten Menschenhandels stehen darüber. Und wenn man die Sache schleifen läßt bis das fällige Machtwort von unten gesprochen wird, so ist das für keinen gut.
Liebe Grüße, Aoife
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25.1.2011
Gericht
Puff im Wohnhaus verstößt gegen „gute Sitten“
Düsseldorf. Eine Mieterin in Düsseldorf hat gegen ein Bordell in ihrem Wohnhaus geklagt. Das Amtsgericht gab ihr Recht: Der Hauseigentümer muss das Etablissement sofort schließen, da es gegen die „guten Sitten“ verstößt.
Natürlich kann man sich seine Nachbarn nicht aussuchen. Beim hauseigenen Bordellbetrieb ist aber spätestens Schluss, entschied jetzt das Amtsgericht.
Eine Mieterin klagte gegen den Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Friedrichstadt. Sie warf ihrem Vermieter vor, nichts gegen das als Massagestudio getarnte Bordell in der fünften Etage des Wohnhauses zu unternehmen. Die Betreiberin biete hier unter den Namen „Miss Hongkong“ und „Miss Lulu“ „vielfältige sexuelle Leistungen“ an. Zum Beweis zeigte sie dem Gericht einen Internetausdruck der Seite sexrelax.de.
Um ihre 15-jährige Tochter vor den vermeintlichen Belästigungen der häufig angetrunkenen Kunden zu schützen, hing die Klägerin im Hausflur Warnschilder mit dem Hinweis „Achtung Kamera!“ auf und verschloss die Eingangstür des Hauses. Daraufhin flatterte ihr vom Vermieter eine fristlose Kündigung ins Haus.
Und damit nicht genug: Vermutlich um sicher zu gehen, dass nicht noch andere Mieter auf die Idee kämen, das geschäftige Treiben in der fünften Etage eigenmächtig zu unterbinden, entfernte der Vermieter gleich das gesamte Haustürschloss.
Anbietung und Ausübung sexueller Dienste
Der Hauseigentümer erklärte dem Gericht, dass die beiden Wohnungen zwar gewerblich genutzt würden, dabei handele es sich aber keinesfalls um ein Bordell, es würden lediglich „erotische Massagen“ angeboten.
Das Amtsgericht sah das anders: Die Wohnungen würden zur „Anbietung und Ausübung sexueller Dienste genutzt“. Hier gebe es sämtliche in einem Bordell angebotenen Leistungen. Der Vermieter müsse die Betreiberin deshalb umgehend auf die Straße setzen. Es sei unerheblich, ob ihre Kunden die Tochter der Klägerin tatsächlich belästigt hätten. Schon die Existenz eines solchen Betriebs in einem Haus, in dem Minderjährige leben, sei eine nicht hinzunehmende Belästigung. Die Vermietung der Räume zu einem solchen Zweck verstoße gegen die „guten Sitten“. Der Mietvertrag sei deshalb ungültig und der Hauseigentümer müsse auf keine Kündigungsfrist Rücksicht nehmen. Auch das Haustürschloss müsse unverzüglich wieder angebracht werden. Der jetzige Zustand bedeute für die Mieter ein erhöhtes Einbruchs- und Diebstahlrisiko.
Az: 52 C 15529/10
http://www.derwesten.de/staedte/duessel ... 03425.html
http://nachrichten.rp-online.de/regiona ... n-1.328762
Gericht
Puff im Wohnhaus verstößt gegen „gute Sitten“
Düsseldorf. Eine Mieterin in Düsseldorf hat gegen ein Bordell in ihrem Wohnhaus geklagt. Das Amtsgericht gab ihr Recht: Der Hauseigentümer muss das Etablissement sofort schließen, da es gegen die „guten Sitten“ verstößt.
Natürlich kann man sich seine Nachbarn nicht aussuchen. Beim hauseigenen Bordellbetrieb ist aber spätestens Schluss, entschied jetzt das Amtsgericht.
Eine Mieterin klagte gegen den Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Friedrichstadt. Sie warf ihrem Vermieter vor, nichts gegen das als Massagestudio getarnte Bordell in der fünften Etage des Wohnhauses zu unternehmen. Die Betreiberin biete hier unter den Namen „Miss Hongkong“ und „Miss Lulu“ „vielfältige sexuelle Leistungen“ an. Zum Beweis zeigte sie dem Gericht einen Internetausdruck der Seite sexrelax.de.
Um ihre 15-jährige Tochter vor den vermeintlichen Belästigungen der häufig angetrunkenen Kunden zu schützen, hing die Klägerin im Hausflur Warnschilder mit dem Hinweis „Achtung Kamera!“ auf und verschloss die Eingangstür des Hauses. Daraufhin flatterte ihr vom Vermieter eine fristlose Kündigung ins Haus.
Und damit nicht genug: Vermutlich um sicher zu gehen, dass nicht noch andere Mieter auf die Idee kämen, das geschäftige Treiben in der fünften Etage eigenmächtig zu unterbinden, entfernte der Vermieter gleich das gesamte Haustürschloss.
Anbietung und Ausübung sexueller Dienste
Der Hauseigentümer erklärte dem Gericht, dass die beiden Wohnungen zwar gewerblich genutzt würden, dabei handele es sich aber keinesfalls um ein Bordell, es würden lediglich „erotische Massagen“ angeboten.
Das Amtsgericht sah das anders: Die Wohnungen würden zur „Anbietung und Ausübung sexueller Dienste genutzt“. Hier gebe es sämtliche in einem Bordell angebotenen Leistungen. Der Vermieter müsse die Betreiberin deshalb umgehend auf die Straße setzen. Es sei unerheblich, ob ihre Kunden die Tochter der Klägerin tatsächlich belästigt hätten. Schon die Existenz eines solchen Betriebs in einem Haus, in dem Minderjährige leben, sei eine nicht hinzunehmende Belästigung. Die Vermietung der Räume zu einem solchen Zweck verstoße gegen die „guten Sitten“. Der Mietvertrag sei deshalb ungültig und der Hauseigentümer müsse auf keine Kündigungsfrist Rücksicht nehmen. Auch das Haustürschloss müsse unverzüglich wieder angebracht werden. Der jetzige Zustand bedeute für die Mieter ein erhöhtes Einbruchs- und Diebstahlrisiko.
Az: 52 C 15529/10
http://www.derwesten.de/staedte/duessel ... 03425.html
http://nachrichten.rp-online.de/regiona ... n-1.328762
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Kommentar zum Urteil
dazu:
Das immer noch per se auf Sexwork angewendete Sittenwidrigkeitsverdikt hat die Rechtsfolge: Nichtigkeit.
d.h. Verträge werden nachträglich als ungültig erklärt.
d.h. alle bürgerlichen Schutzrechte für Verträge sind futsch !!!
d.h. Sexworker sind quasi rechtlos !!!
das nannte man früher "vogelfrei" !!!
Bürgerliches Gesetzbuch § 138:
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Deshalb nochmal in einzelnen Zeilen die Argumente vom Amtsgericht:
- Die Wohnungen würden zur „Anbietung und Ausübung sexueller Dienste genutzt“.
- Hier gebe es sämtliche in einem Bordell angebotenen Leistungen.
- Der Vermieter müsse die Betreiberin deshalb umgehend auf die Straße setzen.
- Es sei unerheblich, ob ihre Kunden die Tochter der Klägerin tatsächlich belästigt hätten.
- Schon die Existenz eines solchen Betriebs in einem Haus, in dem Minderjährige leben, sei eine nicht hinzunehmende Belästigung.
- Die Vermietung der Räume zu einem solchen Zweck verstoße gegen die „guten Sitten“. Der Mietvertrag sei deshalb ungültig und der Hauseigentümer müsse auf keine Kündigungsfrist Rücksicht nehmen.
- Auch das Haustürschloss müsse unverzüglich wieder angebracht werden.
- Der jetzige Zustand bedeute für die Mieter ein erhöhtes Einbruchs- und Diebstahlrisiko.
Az: 52 C 15529/10
Amtsgericht Düsseldorf
Möglicherweise sind viele dieser Argumente des Gerichts nur auf Vorurteilen und einseitigen in den Medien und Rechtsprechung selektierten Erfahrungen aufgebaut und würden sich bei einer tatsächlichen wissenschaftlich-soziologischen Erforschung und Begleitstudie der Situation vor Ort gar nicht verifizieren lassen.
Entscheidend ist das kleine Wörtchen: "unerheblich". (Das ist die juristische Entmündigung basierend auf der hegemonialen putophoben (sexwork feindlichen) Moral, die auch gegen konsensuales Sexworker-Management oder Hilfe zur Migration (Schleusung) als Hebel angewendet wird, indem dieses dann strafrechtlich als Zuhälterei und Menschenhandel kriminalisiert wird.)
Siehe dieses noch vom BSD beauftragte Gutachten zur Wohnungsprostitution in Berlin von Diplom-Soz. Beate Leopold:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=27463#27463
Und das nachfolgende gewonnene Urteil im Fall Salon Prestige.
Interessant ist ferner, dass der Prozess nur indirekt gegen Sexwork/Sexworker geht. Er geht letztlich gegen einen Immobilieneigentümer, der mit mutmaßlich lukrativer Sexbizvermietung Geld machen wollte.
Andererseits zeigt sich die Naivität wie manche Geschäftemacher (inkl. Sexworker) glauen sich auch noch vor Gericht hinter dem Label "Massage/Erotikmassae" verstecken zu können. Davon gibt es viele hier im Forum dokumentierte Fälle.
Warten wir mal ob Berufung eingelegt wird...
Vgl. § 228 StGB Einwilligung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=88312#88312
Palermo Protokoll
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29294#29294
Aber Skandalurteile wie: "Ein Sexworker könne nicht vergewaltigt werden, denn er habe ja durch sein Sexworker-Sein bereits eingewilligt"
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=25947#25947
Das immer noch per se auf Sexwork angewendete Sittenwidrigkeitsverdikt hat die Rechtsfolge: Nichtigkeit.
d.h. Verträge werden nachträglich als ungültig erklärt.
d.h. alle bürgerlichen Schutzrechte für Verträge sind futsch !!!
d.h. Sexworker sind quasi rechtlos !!!
das nannte man früher "vogelfrei" !!!
Bürgerliches Gesetzbuch § 138:
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Deshalb nochmal in einzelnen Zeilen die Argumente vom Amtsgericht:
- Die Wohnungen würden zur „Anbietung und Ausübung sexueller Dienste genutzt“.
- Hier gebe es sämtliche in einem Bordell angebotenen Leistungen.
- Der Vermieter müsse die Betreiberin deshalb umgehend auf die Straße setzen.
- Es sei unerheblich, ob ihre Kunden die Tochter der Klägerin tatsächlich belästigt hätten.
- Schon die Existenz eines solchen Betriebs in einem Haus, in dem Minderjährige leben, sei eine nicht hinzunehmende Belästigung.
- Die Vermietung der Räume zu einem solchen Zweck verstoße gegen die „guten Sitten“. Der Mietvertrag sei deshalb ungültig und der Hauseigentümer müsse auf keine Kündigungsfrist Rücksicht nehmen.
- Auch das Haustürschloss müsse unverzüglich wieder angebracht werden.
- Der jetzige Zustand bedeute für die Mieter ein erhöhtes Einbruchs- und Diebstahlrisiko.
Az: 52 C 15529/10
Amtsgericht Düsseldorf
Möglicherweise sind viele dieser Argumente des Gerichts nur auf Vorurteilen und einseitigen in den Medien und Rechtsprechung selektierten Erfahrungen aufgebaut und würden sich bei einer tatsächlichen wissenschaftlich-soziologischen Erforschung und Begleitstudie der Situation vor Ort gar nicht verifizieren lassen.
Entscheidend ist das kleine Wörtchen: "unerheblich". (Das ist die juristische Entmündigung basierend auf der hegemonialen putophoben (sexwork feindlichen) Moral, die auch gegen konsensuales Sexworker-Management oder Hilfe zur Migration (Schleusung) als Hebel angewendet wird, indem dieses dann strafrechtlich als Zuhälterei und Menschenhandel kriminalisiert wird.)
Siehe dieses noch vom BSD beauftragte Gutachten zur Wohnungsprostitution in Berlin von Diplom-Soz. Beate Leopold:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=27463#27463
Und das nachfolgende gewonnene Urteil im Fall Salon Prestige.
Interessant ist ferner, dass der Prozess nur indirekt gegen Sexwork/Sexworker geht. Er geht letztlich gegen einen Immobilieneigentümer, der mit mutmaßlich lukrativer Sexbizvermietung Geld machen wollte.
Andererseits zeigt sich die Naivität wie manche Geschäftemacher (inkl. Sexworker) glauen sich auch noch vor Gericht hinter dem Label "Massage/Erotikmassae" verstecken zu können. Davon gibt es viele hier im Forum dokumentierte Fälle.
Warten wir mal ob Berufung eingelegt wird...
Vgl. § 228 StGB Einwilligung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=88312#88312
Palermo Protokoll
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29294#29294
Aber Skandalurteile wie: "Ein Sexworker könne nicht vergewaltigt werden, denn er habe ja durch sein Sexworker-Sein bereits eingewilligt"
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=25947#25947
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 25.06.2012, 22:06, insgesamt 6-mal geändert.
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Komisch: Wenn das Vermieten von Räumen für sexuelle Dienstleistungen "sittenwidrig" im Sinne des BGB ist, warum kann dann eine Kommune von den Vermietern "Vergnügungssteuer" verlangen?
Handelt nicht der Richter sittenwidrig, wenn er Dienstleistern die Lebensgrundlage entzieht?
@Marc
Wo ist berichtet, dass der Vermieter vom Massagesalon "likrativere" Mieten erhält?
Handelt nicht der Richter sittenwidrig, wenn er Dienstleistern die Lebensgrundlage entzieht?
@Marc
Wo ist berichtet, dass der Vermieter vom Massagesalon "likrativere" Mieten erhält?
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Beschluß des Bundesrats
Am 11.02.2011 soll im Bundesrat zur Abstimmung kommen (TOP 22)
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Der Bundesrat möge beschließen:
I. Der Bundesrat stellt fest:
Prostitution wird nach den heutigen sozial-ethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2002, 6 C 16.02; Beschluss vom 23. März 2009, 8 B 2.09; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, I ZR 65/05). Dieser Wandel ist maß-geblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituier-ten (Prostitutionsgesetz, ProstG, BGBl. I S. 3983) vom 20. Dezember 2001 zurückzuführen.
Die mit der Legalisierung der Prostitution notwendigerweise einhergehende Reduktion po-lizeilicher und ordnungsrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten birgt für Prostituierte nicht hin-nehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit und begründet zudem das hohe Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ord-nungsbehörden reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen und ein effektives präventives, aber auch repressives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu gewährleisten. Es besteht ein erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordell-betreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite, welches sowohl die Bil-dung angemessener Marktpreise als auch zumutbarer Arbeitsbedingungen grundsätzlich verhindert.
Die Bundesregierung kommt in ihrem Bericht zu den Auswirkungen des Prostitutionsge-setzes zu dem Ergebnis, dass die Ziele des Prostitutionsgesetzes, zu denen unter anderem auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Zurückdrängung der Begleit-kriminalität rechnen, nur zu einem begrenzten Teil erreicht werden konnten (Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhält-nisse der Prostituierten, 2007, S. 79 f.). Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es deshalb eines insgesamt breiteren Ansatzes der Reglementierung der Prostitution, der insbeson-dere konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert und auf einen größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung abzielt.
Aufgrund der vorherrschenden Intransparenz und der Parallelstrukturen im Prostitutions-milieu ist die Summe der dem Staat vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht sicher abzuschätzen. In der Gesetzesbegründung zum ProstG wird auf Schätzungen Bezug genommen, wonach in der Prostitution jährliche Gewinne in zweistel-liger Milliardenhöhe erzielt werden (BT-Drs. 14/5958, S. 4).
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
eine gesetzliche Regelung für den Prostitutionsbereich mit folgenden Gesetzesinhalten zu erlassen:
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann differenziert nach Betriebsarten mit einer Befristung und Auflagen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder die Antragsteller wegen einschlägiger „Milieude-likte“ vorbestraft sind. Die Erlaubnis hat für die Polizei und Ordnungsbehörden Rechte auf „Auskunft und Nachschau“ zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgese-henen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
2. Meldepflichten
Prostitutionsstätten unterliegen einem engmaschigen System an Meldepflichten. Der Betreiber muss der zuständigen Behörde
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf unge-schützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen.
4. Sanktionsmöglichkeiten
Der Betrieb einer Prostitutionsstätte ohne Erlaubnis sowie Verstöße gegen die in den Nummern 1 bis 3 genannten weiteren Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und wer-den mit einem Bußgeld geahndet. Sie können zusätzliche Auflagen nach sich ziehen und im Wiederholungsfall bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis oder der strafrechtlichen Sanktionierung führen.
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
Bei Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten erbringen, wird vermutet, dass sie abhängig beschäftigt sind, es sei denn die Deutsche Rentenversicherung stellt positiv fest, dass die Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist. Dies führt dazu, dass die Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzgesetze einschlägig sind, dass Be-hörden und die Polizei Auskünfte erhalten und Kontrollen durchführen können und dass Lohnsteuer abgeführt wird.
Es ist dabei aber auch zu berücksichtigen, dass zu hohe Anforderungen an den Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit die ungewollte Folge haben können, dass Prostituierte, die selbstbestimmt arbeiten möchten, auf den Straßenstrich oder Prostitutionsformen außer-halb von Prostitutionsstätten ausweichen.
Das in § 3 ProstG geregelte eingeschränkte Weisungsrecht für Betreiber von Prostituti-onsstätten wird zur Stärkung der Weisungsfreiheit und der Vorbeugung wirtschaftlicher oder persönlicher Abhängigkeit der Prostituierten präzisiert.
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
In das Jugendschutzgesetz wird ein Anwesenheitsverbot für Minderjährige in Prostituti-onsstätten eingefügt.
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 41 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes wird dahingehend ergänzt, dass die für das Erlaubnisverfahren einer Prostitutionsstätte zuständigen Behörden uneingeschränkt Auskunft über Eintragungen von Antragstellern erhalten.
Bundesrat
Nachtrag:
Verabschiedeter Beschluß des Bundesrats:
www.aidshilfe.de/sites/default/files/Be ... 314-10.pdf
Kommentar der Deutschen AIDS-Hilfe zum Kondomzwang:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=95462#95462
Wie geht es weiter und Linkübersicht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=95473#95473
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Der Bundesrat möge beschließen:
I. Der Bundesrat stellt fest:
Prostitution wird nach den heutigen sozial-ethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2002, 6 C 16.02; Beschluss vom 23. März 2009, 8 B 2.09; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, I ZR 65/05). Dieser Wandel ist maß-geblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituier-ten (Prostitutionsgesetz, ProstG, BGBl. I S. 3983) vom 20. Dezember 2001 zurückzuführen.
Die mit der Legalisierung der Prostitution notwendigerweise einhergehende Reduktion po-lizeilicher und ordnungsrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten birgt für Prostituierte nicht hin-nehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit und begründet zudem das hohe Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ord-nungsbehörden reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen und ein effektives präventives, aber auch repressives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu gewährleisten. Es besteht ein erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordell-betreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite, welches sowohl die Bil-dung angemessener Marktpreise als auch zumutbarer Arbeitsbedingungen grundsätzlich verhindert.
Die Bundesregierung kommt in ihrem Bericht zu den Auswirkungen des Prostitutionsge-setzes zu dem Ergebnis, dass die Ziele des Prostitutionsgesetzes, zu denen unter anderem auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Zurückdrängung der Begleit-kriminalität rechnen, nur zu einem begrenzten Teil erreicht werden konnten (Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhält-nisse der Prostituierten, 2007, S. 79 f.). Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es deshalb eines insgesamt breiteren Ansatzes der Reglementierung der Prostitution, der insbeson-dere konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert und auf einen größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung abzielt.
Aufgrund der vorherrschenden Intransparenz und der Parallelstrukturen im Prostitutions-milieu ist die Summe der dem Staat vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht sicher abzuschätzen. In der Gesetzesbegründung zum ProstG wird auf Schätzungen Bezug genommen, wonach in der Prostitution jährliche Gewinne in zweistel-liger Milliardenhöhe erzielt werden (BT-Drs. 14/5958, S. 4).
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
eine gesetzliche Regelung für den Prostitutionsbereich mit folgenden Gesetzesinhalten zu erlassen:
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann differenziert nach Betriebsarten mit einer Befristung und Auflagen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder die Antragsteller wegen einschlägiger „Milieude-likte“ vorbestraft sind. Die Erlaubnis hat für die Polizei und Ordnungsbehörden Rechte auf „Auskunft und Nachschau“ zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgese-henen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
2. Meldepflichten
Prostitutionsstätten unterliegen einem engmaschigen System an Meldepflichten. Der Betreiber muss der zuständigen Behörde
- einen Wechsel der vertretungsberechtigten Person unverzüglich anzeigen,
- bereits am Tag der Beschäftigungsaufnahme sämtliche relevanten Daten aller dort tätigen Personen – auch der im weiteren Umfeld Beschäftigten, um keine Umgehungsmöglichkeiten zu eröffnen – melden,
- das Beschäftigungsende binnen Wochenfrist mitteilen, damit lückenlose und ak-tuelle Informationen über sämtliche Beschäftigten vorliegen und
- sämtliche mit den Prostituierten geschlossenen Verträge (Beschäftigungsverträge, Mietverträge, Zusatzvereinbarungen usw.) vorlegen.
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf unge-schützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen.
4. Sanktionsmöglichkeiten
Der Betrieb einer Prostitutionsstätte ohne Erlaubnis sowie Verstöße gegen die in den Nummern 1 bis 3 genannten weiteren Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und wer-den mit einem Bußgeld geahndet. Sie können zusätzliche Auflagen nach sich ziehen und im Wiederholungsfall bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis oder der strafrechtlichen Sanktionierung führen.
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
Bei Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten erbringen, wird vermutet, dass sie abhängig beschäftigt sind, es sei denn die Deutsche Rentenversicherung stellt positiv fest, dass die Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist. Dies führt dazu, dass die Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzgesetze einschlägig sind, dass Be-hörden und die Polizei Auskünfte erhalten und Kontrollen durchführen können und dass Lohnsteuer abgeführt wird.
Es ist dabei aber auch zu berücksichtigen, dass zu hohe Anforderungen an den Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit die ungewollte Folge haben können, dass Prostituierte, die selbstbestimmt arbeiten möchten, auf den Straßenstrich oder Prostitutionsformen außer-halb von Prostitutionsstätten ausweichen.
Das in § 3 ProstG geregelte eingeschränkte Weisungsrecht für Betreiber von Prostituti-onsstätten wird zur Stärkung der Weisungsfreiheit und der Vorbeugung wirtschaftlicher oder persönlicher Abhängigkeit der Prostituierten präzisiert.
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
In das Jugendschutzgesetz wird ein Anwesenheitsverbot für Minderjährige in Prostituti-onsstätten eingefügt.
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 41 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes wird dahingehend ergänzt, dass die für das Erlaubnisverfahren einer Prostitutionsstätte zuständigen Behörden uneingeschränkt Auskunft über Eintragungen von Antragstellern erhalten.
Bundesrat
Nachtrag:
Verabschiedeter Beschluß des Bundesrats:
www.aidshilfe.de/sites/default/files/Be ... 314-10.pdf
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Oh, da bin ich aber gespannt, wie eine "Prostitutionsstätte" definiert wird.
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Einiges davon könnte juristisch durchaus in Frage zu stellen sein, wenn einer den Mut hätte, dies durch alle Instanzen durchzufechten. Es sind schon einige Gesetzte die gesellschaftliche Minderheiten regeln durch das BVG durchlöchert worden. Die hatten aber den Mut vor Gericht zu gehen. Leider fehlt uns das. Nicht einmal die Großbordellbesitzer haben die Eier in der Hose um mal juristisch auf den Putz zu hauen. Schade.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
und widerum kein wort über uns "freischaffende, nicht abhängige, allein arbeitende" mit eigener wohnung. und gibt es nicht. MICH gibt es nicht.
Und was ist mit meiner eigenen Zweitwohnung? Das erste wäre doch, alle Wohungen ohne Genehmigung müssen erst mal weg und dann sehen die weiter ... nach einem Jahr oder so. Und ich bin bis dahin pleite, weil ich die Wohung finanziert habe. derzeit ist keine einzige wohung genehmigt. sie sind nur geduldet, falls gemeldet.
Das wäre das erste was die in LA mir antun würden.
Und was mache ich dann? Jetzt bin ich frei und unabhängig. Dann kann ich in ein Bordell zum arbeiten gehen weil "der" eine Genehmigung hat. Dann ist aus mit Freiheit, dann bin ich abhängig. Mann sind diese Politiker alle verblödet.
wenn das beschlossen wird, dann gute nacht.

da müsste die polizei erst mal bei sich selbst aufräumen. ich wurde in den letzten 3 jahren (seit ich das mache) noch nie wirklich menschenunwürdig behandelt, ausser von der polizei selbst, aber da gleich massivst.um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen
nun da stehts ja um was es wirklich geht.Aufgrund der vorherrschenden Intransparenz und der Parallelstrukturen im Prostitutions-milieu ist die Summe der dem Staat vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht sicher abzuschätzen.
Muss ich als Escort dann die Wohung meines Freiers erst behördlich genehmigen lassen?Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis
Und was ist mit meiner eigenen Zweitwohnung? Das erste wäre doch, alle Wohungen ohne Genehmigung müssen erst mal weg und dann sehen die weiter ... nach einem Jahr oder so. Und ich bin bis dahin pleite, weil ich die Wohung finanziert habe. derzeit ist keine einzige wohung genehmigt. sie sind nur geduldet, falls gemeldet.
Das wäre das erste was die in LA mir antun würden.
Und was mache ich dann? Jetzt bin ich frei und unabhängig. Dann kann ich in ein Bordell zum arbeiten gehen weil "der" eine Genehmigung hat. Dann ist aus mit Freiheit, dann bin ich abhängig. Mann sind diese Politiker alle verblödet.
wenn das beschlossen wird, dann gute nacht.

Zuletzt geändert von softeis am 11.02.2011, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Wenn wir statt "Polizei" etwas weiter gefasst "Behörden" formulieren, kann ich mich dieser Aussage restlos anschließen.softeis hat geschrieben:ich wurde in den letzten 3 jahren (seit ich das mache) noch nie wirklich menschenunwürdig behandelt, ausser von der polizei selbst, aber da gleich massivst.
Liebe Grüße, Aoife
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Beschluß des Bundesrates
Ob der Antrag 1:1 beschlossen wurde kann ich nicht sagen.
Die Downloads dazu gibt es aber schon.
Drucksache 314/10 (Vorlage) http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_2034 ... 314-10.pdf
Drucksache 314/10(B) (Beschluß) http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_2034 ... -10(B).pdf
= http://tinyurl.com/69xuqmr
Seite des Bundesrates http://www.bundesrat.de/nn_2034972/Shar ... 14-10.html
Die Downloads dazu gibt es aber schon.
Drucksache 314/10 (Vorlage) http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_2034 ... 314-10.pdf
Drucksache 314/10(B) (Beschluß) http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_2034 ... -10(B).pdf
= http://tinyurl.com/69xuqmr
Seite des Bundesrates http://www.bundesrat.de/nn_2034972/Shar ... 14-10.html
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
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"Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder..."
Dieser Satz im Entschliessungsantrag ist doch blanker Hohn. Ich stelle mir gerade vor, wie die Jugend oder die Allgemeinheit oder gar die Umwelt durch eine Flatratekalkulation belästigt wird.
Vielleicht meinte der Verfasser, dass alleine die gedankliche Vorstellung eine Belästigung von verklemmten Bürgern darstellt?
Was mich interessiert: Hat eine Genehmigungspflicht für Gaststättenbetreiber irgendetwas verhindert? Oder wurden dadurch betrügerische Versicherungsabschlüsse verhindert? Haben die Politiker noch nie was von Strohfrauen und -männern gehört?
Dieser Satz im Entschliessungsantrag ist doch blanker Hohn. Ich stelle mir gerade vor, wie die Jugend oder die Allgemeinheit oder gar die Umwelt durch eine Flatratekalkulation belästigt wird.
Vielleicht meinte der Verfasser, dass alleine die gedankliche Vorstellung eine Belästigung von verklemmten Bürgern darstellt?
Was mich interessiert: Hat eine Genehmigungspflicht für Gaststättenbetreiber irgendetwas verhindert? Oder wurden dadurch betrügerische Versicherungsabschlüsse verhindert? Haben die Politiker noch nie was von Strohfrauen und -männern gehört?
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Naja, in Bayern darf man ja eh keine Besuche bei seinen Kunden machen, da die eh fast alle im Sperrbezirk wohnen.softeis hat geschrieben:
Muss ich als Escort dann die Wohung meines Freiers erst behördlich genehmigen lassen?


softeis hat geschrieben:Und was ist mit meiner eigenen Zweitwohnung? Das erste wäre doch, alle Wohungen ohne Genehmigung müssen erst mal weg und dann sehen die weiter ... nach einem Jahr oder so. Und ich bin bis dahin pleite, weil ich die Wohung finanziert habe. derzeit ist keine einzige wohung genehmigt. sie sind nur geduldet, falls gemeldet.
Das wäre das erste was die in LA mir antun würden.
Und was mache ich dann? Jetzt bin ich frei und unabhängig. Dann kann ich in ein Bordell zum arbeiten gehen weil "der" eine Genehmigung hat. Dann ist aus mit Freiheit, dann bin ich abhängig. Mann sind diese Politiker alle verblödet.
Genau so isses. Da könnte ich mich ärgern bis zur Weißglut.

Hier haben die Nasen die Toleranzzonen nur noch auf reine Gewerbezonen beschränkt. Dort gibt es keine Wohnungen, nicht mal Hausmeisterwohnungen. Aber diese Vollpfosten haben ja durchaus Ziele: sie wollen Prostitution mit allem machbaren verhindern oder erheblich erschweren, wenn sie sie schon nicht verbieten können.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Weg der Gesetzgebung
WO sind wir damit jetzt genau? Vor dem Bundestag?
Ich bin bisher den ehrlichen und geradlinigen Weg gegangen (was mir richtig Stress eingebracht hat). Den Weg der Anerkennung. Ich denke, ich werde dann in den Bereich der Wohlfühlmassagen abtauchen, also im Grunde wieder in die vollständige Illegalität.
Massageprüfung, Massageliege in meine Wohung und leck mich. Und ab gehts nur noch mit gut bekannten Stammkunden.
Derer Wahnsinn hat Methode.
Vermutlich würden die Preise nach oben gehen, was jetzt nicht soo schlecht wäre, denn die Flats machen schon viel kaputt. Betreiber hätten auch wesentlich höheren Aufwand, vor allem die neuen Genehmingungen würden vermutlich nicht ohne erhebliche Gelenkschmiere zu haben sein. Weitere Veränderungen (EU-Arbeitsaufenthalte etc.) wären abzuwarten.
Wie seht ihr das?
Kluger Spruch: Nichts ist so beständig wie die Veränderung
WO sind wir damit jetzt genau? Vor dem Bundestag?
Ich bin bisher den ehrlichen und geradlinigen Weg gegangen (was mir richtig Stress eingebracht hat). Den Weg der Anerkennung. Ich denke, ich werde dann in den Bereich der Wohlfühlmassagen abtauchen, also im Grunde wieder in die vollständige Illegalität.
Massageprüfung, Massageliege in meine Wohung und leck mich. Und ab gehts nur noch mit gut bekannten Stammkunden.
Derer Wahnsinn hat Methode.
Vermutlich würden die Preise nach oben gehen, was jetzt nicht soo schlecht wäre, denn die Flats machen schon viel kaputt. Betreiber hätten auch wesentlich höheren Aufwand, vor allem die neuen Genehmingungen würden vermutlich nicht ohne erhebliche Gelenkschmiere zu haben sein. Weitere Veränderungen (EU-Arbeitsaufenthalte etc.) wären abzuwarten.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Ja, so sieht es aus. Und es wäre durchaus denkbar, dass hier die einseitig prostitutionsfeindliche Presseerklärungen herausgebende Kuschelrunde der Innenminister schlagartig zu Ende ist. Zumindest besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung sich ihrer internationalen Verpflichtung zum Einhalten der Menschenrechte sehr viel bewußter ist als beispielsweise ein bayerischer oder badem-württemberger Landesfürst. Auch dürfte das Interesse an an Landespolizeien und lokale Ordnungsämter oder Bauämter gehenden Schmiergeldern auf Bundesebene deutlich geringer sein.softeis hat geschrieben:WO sind wir damit jetzt genau? Vor dem Bundestag?
Zusätzlich wäre es zumindest denkbar, dass auf Bundesebene die durch die Gesundheitsschädigung entstehenden Kosten mitkalkuliert werden: Während die Länder das als Problem der Krankenkassen sehen können und somit bereit sind die Gesundheit der Menschen für ihre eigenen Kontrollbedürfnisse zu opfern, stellt auf gesamtdeutscher Ebene beispielsweise eine Verdoppelung der Neuinfektionsrate mit HIV eine ernstzunehmende wirtschaftliche Bedrohung dar.
Das Problem ist, dass gerade unter diesen Umständen die Behörden alles tun werden um ihren Schmiergoldesel zu päppeln. So wird man uns als Freischaffende nicht von den erhöhten Unkosten der Betreiber profitieren lassen wollen - mit dem Effekt, dass auch wir wieder Zuhälter brauchen, die einen erheblichen Teil unseres Verdienstes an Amtsträger abführen, damit wir ohne ständige Belästigungen arbeiten können. Diese Art der Preiserhöhung nützt uns IMHO nichts.softeis hat geschrieben:Vermutlich würden die Preise nach oben gehen, was jetzt nicht soo schlecht wäre, denn die Flats machen schon viel kaputt. Betreiber hätten auch wesentlich höheren Aufwand, vor allem die neuen Genehmingungen würden vermutlich nicht ohne erhebliche Gelenkschmiere zu haben sein. Weitere Veränderungen (EU-Arbeitsaufenthalte etc.) wären abzuwarten.
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Es wird also so werden, wie vor dem Prostitutionsgesetz. Entweder man begibt sich in die Hände eines Zuhälters... Sorry, Puffbesitzers oder man taucht in die Illegalität ab. No risk no fun, sozusagen.
Wenn die Preise durch diese Restriktionen tatsächlich steigen, dann wäre das ein weiterer Ansporn in die Illegalität, statt die Kohle dem Zuhälter zukommen zu lassen.
Was derzeit am laufen ist, nützt eigentlich niemandem, außer den alteingesessenen Puffbesitzern bzw. den Investoren von Großpuffs, die ja meist selbst Gangster sind, die die Polizei ja angeblich nicht will. Also für mich sind das echt alles nur Vollpfosten...
Wenn die Preise durch diese Restriktionen tatsächlich steigen, dann wäre das ein weiterer Ansporn in die Illegalität, statt die Kohle dem Zuhälter zukommen zu lassen.
Was derzeit am laufen ist, nützt eigentlich niemandem, außer den alteingesessenen Puffbesitzern bzw. den Investoren von Großpuffs, die ja meist selbst Gangster sind, die die Polizei ja angeblich nicht will. Also für mich sind das echt alles nur Vollpfosten...