LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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Marc of Frankfurt
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Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Schweiz


http://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz


Bild

Schweizer Sprachgebiete






Rechtslage Prostitution

Das Verfassungsrecht in der Schweiz spielt für die Prostituierte eine große Rolle: sie
dürfen sich auf die Grundrechte berufen, denn alle schweizer BürgerInnen genießen
den vollen verfassungsrechtlichen Schutz und können entsprechend sämtliche
verfassungsmäßigen Rechte geltend machen. So können sie sich beispielsweise auf
die Menschenwürde (Art. 7 BV),die Rechtsgleichheit (Art. 8 BV), das Willkürverbot
sowie den Vertrauensschutz (Art. 9 BV) berufen. Von zentraler Bedeutung ist die
Wirtschaftsfreiheit (Art. 7 BV) deren Schutz Prostituierte trotz der angeblichen
Sittenwidrigkeit des "Dirnenlohnes" genießen. "Die Wirtschaftsfreiheit darf auch bei
Prostituierten eingeschränkt werden, vor allem aus polizeilichen Gründen, wobei
beim Sexgewerbe die Interessen der öffentlichen Ruhe und Ordnung im Vordergrund
stehen." (Brigitte Hürlimann, Prostitution - ihre Regelung im schweizerischen Recht
und die Frage der Sittenwidrigkeit, S. 27)

Für ausländische Prostituierte allerdings gelten die Grundrechte nur mit
Einschränkung. Denn zur Ausübung der Prostitution als Beruf muss man
SchweizerIn sein oder eine sogenannte C-Bewilligung (uneingeschränktes
Aufenthalts- und Arbeitsrecht) haben. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass in
bestimmten Regionen auch an Frauen mit der eingeschränkten BAufenthaltsbewilligung
Arbeitsverträge zur Sexarbeit erteilt wurden.

Im Artikel 31 der Bundesverfassung ist die Gewerbefreiheit in der gesamten Schweiz
vorausgesetzt. Das Bundesgericht erkennt diese Gewerbefreiheit auch in der
Prostitution an. Im Strafgesetz (Art. 195) sind dagegen folgende Einschränkungen
festgelegt: Die Aufforderung und Begünstigung zur Prostitution ist ebenso verboten
wie die Einschränkung der persönlichen Freiheit der Betroffenen. Man kann einer im
Sexgewerbe tätigen Person nicht vorschreiben, wann, wo oder wie sie arbeiten soll.
Das heißt, ein reguläres Angestelltenverhältnis ist nicht möglich. Sexarbeit ist als
unabhängige Erwerbsmöglichkeit anerkannt und unterliegt auch der Steuerpflicht.
Im Bereich der Kundenwerbung haben die Kantone das Recht regionale Reglements
einzuführen und Übertritte zu bestrafen.

Im Rahmen des Obligationenrechtes gilt Prostitution als etwas "Unmoralisches". Das
heißt, eine Person, die von einem Kunden für ihre sexuellen Dienste nicht bezahlt
wird, kann im Streitfall ihren Verdienst nicht einklagen. Der Vertrag zwischen ihr und
dem Kunden ist wegen der fehlenden Rechtsgrundlage nicht rechtsgültig. In der
Praxis sind jedoch Fälle bekannt, wo der Frau vor Gericht das Recht auf ihren Lohn
zugesprochen wurde. (vgl. Verein Prokore, Prostitution, Kollektiv, Reflexion Bern
Schweiz)

Eine andere Einschränkung für Prostituierte ist die Sperrgebietsverordnung. Zum
Beispiel in Zürich ist der Raum der Straßenprostitution laut Gemeindegesetz klar
umrissen. Der ausführliche "Strichzonenplan" setzt Strassen und Zeitrahmen genau
fest. Wenn die Sexarbeiterinnen das Gesetz übertreten müssen sie mit hohen
Geldbußen rechnen (ca. 300 SFr bis zu 800 SFr bei Wiederholung).
In Genf gibt es keinen Strichzonenplan, die Straßenprostitution ist aber dort
verboten, wo sie die öffentliche Ordnung stören könnte, z.B. in Parks, auf
Spielplätzen, bei Schulen, Kirchen und Krankenhäusern oder in reinen
Wohngebieten.

ProKoRe kritisiert, dass die Gesetze und deren Handhabungen nicht immer
übereinstimmen.

Der Verein ProKoRe ist ein schweizerisches Netzwerk zur Verteidigung der Rechte
von SexarbeiterInnen. Prokore hat sich mit dem Ziel gegründet die Lebens- und
Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen in der Schweiz zu verbessern. Das
Kollektiv versteht die Sexarbeit als professionelle Tätigkeit und setzt sich für deren
Anerkennung als Beruf ein. Die MitarbeiterInnen engagieren sich für die
SexarbeiterInnen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer
Lebenssituation und stellen sich gegen ihre Stigmatisierung und gesellschaftliche
Ausgrenzung. Prokore unterscheidet zwischen der freiwillig ausgeführten und der
erzwungenen Sexarbeit.
- Freigewählte, unabhängige Sexarbeit beinhaltet Pflichten
und Rechte. Die Ausübung der freiwilligen Sexarbeit soll selbstbestimmt und
stigmafrei sein.
- Erzwungene Sexarbeit ist kriminell. Gewalt und Ausbeutung in der Sexarbeit müssen
aufgedeckt und bekämpft werden.
(Prokore, 2006 Flyer des schweizerischen Netzwerkes)

Prokore kämpft dafür, dass Sexarbeiterinnen und Organisationen die
sich für sie einsetzten an der Ausarbeitung politischer Entscheidungen als
ExpertInnen und Betroffene beteiligt werden.

Quellen:
Brigitte Hürlimann, Prostitution - ihre Regelung im chweizerischen Recht und die Frage der Sittenwidrigkeit, Freiburg Schweiz 2004
ProKoRe (Prostitution Kollektiv Reflektion), Basel-Bern-Zürich, Flyer und Arbeitspapiere des schweizerischen Netzwerkes, Basel 2006

Aktualisierung: Vortrag auf der Fachtagung Prostitution bei Madonna in Bochum 2012
http://madonna-ev.de/DOKUMENTE/Anhang%2 ... limann.pdf

E.M., Ver.di-Tagung 2006 www.arbeitsplatz-prostitution.de


Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM):
www.ksmm.admin.ch/content/ksmm/en/home/ ... ution.html





Links:

www.proKoRe.ch - ProKoRe Prostitution Kollektiv Reflextion (Sexworker Dachverband)

www.aspasie.ch - Genf

STTS Sexworker Gewerkschaft - Genf

www.verein-xenia.ch - Bern

www.fiz-info.ch - Zürich

www.Don-Juan.ch - Freieraufklärungsportal

www.sexworkInfo.net - Forschung





Fachbuch

Hürlimann, Brigitte: "Prostitution - ihre Regelung im schweizerischischen Recht und die Frage der Sittenwidrigkeit"
bei amazon





Wichtiges auf den folgenden Seiten

Arbeitsverträge für Sexworker
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=89310#89310

Sexworker-Betriebsbewilligungen und ProstitutionsGewerbeGesetz (PGG) im Kanton Bern 2013
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=137265#137265





Andere Themen hier im Forum

Lokalnachrichten Zürich
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2388

Arbeiten in der Schweiz
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=6597





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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Schweiz – Donnerstag, 25. Januar 2007
Verhaftungen wegen Verdachts auf Menschenhandel

Die Solothurner Polizei hat den Betreiber eines Nachtlokals im solothurnischen Selzach sowie weitere Personen unter dem Verdacht des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution verhaftet.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 11718.html

Gerhard C7
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Beitrag von Gerhard C7 »

Ich habe gehört, dass in der Schweiz das Schutzalter für Sexarbeiterinnenn 16(!) ist. Stimmt das oder ist das nur ....

KonTom
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Beitrag von KonTom »

Hallo Gerhard!

Da hast Du teilweise richtig gehört!
In der Schweiz ist die Prostitution Kantonal geregelt.
In manchen Kantonen ist ist das Schutzalter tatsächlich 16 Jahre!
Es gibt da aber auch wieder Sonderbestimmungen.
Das Schutzalter bezieht sich meines Wissens nur auf schweizer Staatsbürgerinnen. (meinen letzten Infos zufolge)

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Kreatives Prostitutionsverbot

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Beispiel, wie mit kreativen bürokratischen Mitteln Prostitution eingedämmt wird. Solches ist möglich, weil Prostitution gesellschaftlich höchstens geduldet, aber nach wie vor nicht akzeptiert ist. Daher ist Prostitutionskontrolle stets auf vielfältige Weise möglich, solange die Branche -quasi aus Prinzip- in einer juristischen Grauzone gefangen gehalten wird.





5. Februar 2007, Neue Zürcher Zeitung:
Aus dem Obergericht


Zeitlos unsittlich

Sexgewerbe verbieten dank einem Servitut von 1909


In einer herrschaftlichen Liegenschaft in Zürich Hottingen wird seit 1995 ein Sexsalon der «gehobenen Luxusklasse» betrieben. Dieser soll nun verboten werden: auf Grundlage eines Servituts von 1909.



brh. Was ihr mit dem Instrument des Verwaltungsrechts nicht - oder nur teilweise - gelungen ist, versucht die Stadt Zürich nun im zweiten Anlauf mittels Zivilrechts zu erreichen: das Verbot eines Sexsalons «der gehobenen Luxusklasse» (so die Einschätzung der Sittenpolizei), der in einer Liegenschaft am Römerhofplatz im Quartier Hottingen betrieben wird. Diese ist Teil einer Hofrandüberbauung, bestehend aus sechs herrschaftlichen Wohnhäusern, die aus den Jahren 1885 bis 1897 stammen. Wie aus einem dieser Tage zugestellten Urteil hervorgeht, stützt die II. Zivilkammer des Obergerichts das Ansinnen der Stadtverwaltung. Der Hauseigentümerin wird verboten, in ihren Räumen «sexgewerbliche Dienstleistungen anzubieten oder zu dulden». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel an das Kassationsgericht und ans Bundesgericht möglich.

Zweiter Anlauf mit dem Zivilrecht

Der Sexsalon mit dem schmeichelhaften, polizeilichen Prädikat besteht seit 1995 im ersten Stock der Liegenschaft und wurde 1999 auf den zweiten Stock ausgedehnt. Erst im Nachhinein, auf amtliche Aufforderung hin, ersuchte die Saloninhaberin um die nötigen Baubewilligungen, die ihr 2000 von der Bausektion der Stadt Zürich prompt verweigert wurden. Die Hauseigentümerin und die Saloninhaberin zogen den Fall bis vor Bundesgericht. Dessen I. Öffentlichrechtliche Abteilung entschied 2003, der Betrieb im ersten Stock sei zulässig, nur die Erweiterung im zweiten Stock dürfe verboten werden. Doch so schnell gab sich die Stadt Zürich nicht geschlagen. Im zweiten Anlauf beging sie den zivilrechtlichen Weg, und sie ist damit zumindest bis zur zweiten Instanz erfolgreich geblieben - und dies mit einer recht ungewöhnlichen Argumentation. Die Stadt Zürich beruft sich nämlich auf eine im Grundbuch eingetragene Personaldienstbarkeit von 1909, in der zulasten der betroffenen Liegenschaft festgehalten wird: «Es dürfen keine Fabriken angelegt und keine geräuschvollen, die Luft verunreinigende, unsittlichen oder feuersgefährlichen Gewerbe betrieben werden. Ebenso ist die Anlage von Werkplätzen für Steinhauer, Zimmerleute etc. und die Ausübung von Droschken- und Fuhrhaltereigeschäften nicht gestattet.»

Das Obergericht erachtet die Anwendung dieser beinahe hundert Jahre alten Dienstbarkeit für zulässig und mit dem heute geltenden Recht vereinbar. Entscheidend sei das Verbot unsittlichen Gewerbes, und darunter falle damals wie heute die Prostitution. Es genüge, schreibt das Gericht, dass solches Gewerbe im Allgemeinen mit Immissionen und negativen Begleiterscheinungen verbunden sei bzw. die Gefahr dafür bestehe, «unabhängig davon, ob von einem bestimmten Betrieb konkrete nachteilige Auswirkungen ausgehen». Im Urteil wird erwähnt, die Sittenpolizei habe den Luxussalon regelmässig kontrolliert und nie etwas beanstandet. Das Obergericht beteuert weiter, nicht aus moralischen Gründen eine «bestimmte Tätigkeit» verhindern zu wollen, zählt aber eine ganze Reihe von «damit möglicherweise verbundenen negativen Begleiterscheinungen» auf: Verdrängung von günstigem Wohnraum, häufiger Mieterwechsel, Lärmimmissionen, tendenziell höhere Kriminalität.

Seit 1942 ein legales Gewerbe

Prostitution ist in der Schweiz seit 1942 ein legales Gewerbe und steht unter dem Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit. Seit der Liberalisierung des Sexualstrafrechts von 1992 wird vor allem mit Hilfe des Baurechts und des Ausländerrechts versucht, unerwünschter Prostitution einen Riegel vorzuschieben. Das Obergericht weist in seinem Urteil auch daraufhin, dass sich der inkriminierte Sexsalon in einem Quartier mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent befindet, wo gemäss BZO sexgewerbliche Salons oder vergleichbare Einrichtungen nicht zulässig sind. Diese Regelung ist allerdings erst 2001 und damit nach der Eröffnung des Luxusbordells am Römerhof in Kraft getreten, weshalb sich die Stadt nicht darauf berufen konnte, um das unerwünschte Gewerbe loszuwerden.

Quelle:
nzz.ch/2007/02/05/zh/articleEW2H7.html

Interner Querverweis:
Analogie Deutschland

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Zwerg
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Prostituierte muss Buße nicht zahlen

Beitrag von Zwerg »

SCHAUFENSTER

Prostituierte muss Buße nicht zahlen


Das Bezirksgericht Zürich hat einer Prostituierten, die sich in einem Fenster zur Schau gestellt hat, die Buße erlassen. Der Freispruch erfolgte nicht, weil Fensterprostitution erlaubt wäre, sondern wegen eines Rechtsirrtums.

Vor gut vier Jahren hat der Zürcher Stadtrat Prostituierten verboten, sich in Schaufenstern zu präsentieren, um ihre käufliche Liebe anzubieten. Ein am Donnerstag eröffnetes Urteil des Bezirksgerichts Zürich zeigt nun, wie schwierig die Umsetzung dieser Bestimmung ist.
Zuerst hatte der Stadtrichter eine heute 41-jährige Prostituierte zu einer Geldbusse von 200 Franken verurteilt. Der Grund: Die Verzeigte hatte sich im Frühling 2005 in einer Liegenschaft an der Dienerstrasse am späten Abend am Fenster aufgehalten.

Laut der vom Stadtrichter erlassenen Verfügung hat sie dies in der erkennbaren Bereitschaft getan, der Prostitution nachzugehen. Die Frau akzeptierte die Busse indes nicht und erhob Einsprache.

Nur am Fenster gestanden

Vor dem Bezirksgericht bezeichnete sich die Prostituierte im vergangenen Herbst als unschuldig. Sie habe sich bloß leicht bekleidet am Fenster aufgehalten, und dies sei schließlich nicht verboten, sagte sie.

Ihr Verteidiger meinte, für eine Buße hätte seiner Mandantin ein konkretes Verhalten vorgeworfen werden müssen.

Da diese aber nicht mit eindeutigen Gesten auf sich aufmerksam gemacht habe, sei sie im schlimmsten Fall wegen eines Verbotsirrtums freizusprechen. Dies deshalb, weil sie gar nicht wusste, dass sie etwas Illegales tut.

Freispruch wegen Rechtsirrtum

Das Bezirksgericht ist im Grundsatz zwar dem Stadtrichter gefolgt. Es hielt fest, dass die Angeschuldigte mit ihrem Verhalten den Tatbestand der Fensterprostitution erfüllt habe. Mit ihrer aufreizenden Kleidung habe sie sich hinter dem Fenster in roter Beleuchtung zur Schau gestellt.

Damit sei ein Gesamtbild geschaffen, das ihre Bereitschaft zur Prostitution erkennbar machte, schrieb der Einzelrichter. Trotzdem sprach er die Frau frei, und zwar aufgrund eines so genannten Rechtsirrtums.

So war die Brasilianerin laut Einzelrichter aufgrund eines früheren Gerichtsurteils davon überzeugt, dass sie sich am Fenster aufhalten dürfe, so lange sie nicht winke oder mögliche Freier anspreche

limmatonline.ch

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Marc of Frankfurt
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Prostitutionskontrolle

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zum eidgenössischen Verbotsirrtum/Rechtsirrtum auch hier:
http://www.nzz.ch/2007/02/16/zh/articleEXEKT.html und
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/13973341



Das Urteil habe die "Amsterdamisierung" zurückgedrängt und ein juristisches Schlupfloch eines zurückliegenden Urteils geschlossen, bezüglich des vom Gemeinderat verschärften Strichplanes (Züricher Langstrassenquatier):

"Indem eine Frau ihren Körper in aufreizender Bekleidung vor einem Fenster mit roter Beleuchtung zur Schau stelle, sei ein Gesamtbild geschaffen, das ihre Bereitschaft erkennbar mache, sich zu prostituieren."



Aber wie passt das alles zusammen im größeren nationalen-ökonomischen Kontext?:

Wie ist ein "Verbot der Fenster-Prostitution mit der in der Bundesverfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit zu vereinbaren".

Stichwort: Prostitutionskontrolle.

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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Und so ist es weiter gegangen:
http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel56370

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Beitrag von certik »

Projekt Rotlicht: Sexboxen und Staatsbordell für Zürich?

Sexboxen, Wohnwagenpuffs und ein staatliches Bordell: Mit dem Projekt Rotlicht will Polizeichefin Esther Maurer beim Strassenstrich aufräumen.

«Wir haben die Situation nicht im Griff», gesteht Esther Maurer in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» - einen Tag nachdem die Stadtpolizei Zürich den Prostituierten-Rekordstand vermeldete. Die bisherigen Bemühungen sind gescheitert...

Den ganzen Text findet Ihr hier:
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/10751624

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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L-Bewilligungen

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Auch in der Schweiz mußte eine übereifrige Polizeihandhabe zurückgenommen werden.





Schweizer Regierungsrat pfeift Polizeipräsidenten zurück

Cabaret-Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten sollen im Kanton Bern künftig wieder L-Bewilligungen erhalten


Der Entscheid von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser vom letzten Herbst, ab 2007 keine L-Bewilligungen für Cabaret-Tänzerinnen mehr zu erteilen, stiess auf Kritik. Nun spricht sich auch die Gesamtregierung dagegen aus. Das letzte Wort hat jedoch der Grosse Rat.

"Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile einer Abschaffung des Statuts" sei die Regierung zur Auffassung gelangt, dass der Kanton Bern weiterhin L-Bewilligungen für Cabaret-Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten erteilen sollte: Das steht in der Antwort auf zwei Motionen von Thomas Fuchs (svp, Bern) und Béatrice Stucki (sp, Bern), die gestern publik wurde. Sie hatten verlangt, dass Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp) seinen Entscheid, ab 2007 keine L-Bewilligungen mehr auszustellen, rückgängig machen müsse.

Zwar griffen die in den L-Bewilligungen enthaltenen "Schutzmechanismen" zugunsten der Tänzerinnen ungenügend, schreibt die Regierung. Ausbeutung, Missbräuche und illegale Prostitution liessen sich damit nicht verhindern. Andererseits ermögliche das Tänzerinnen-Statut eine gewisse Kontrolle. Zudem lasse sich die L-Bewilligung zum besseren Schutz der Frauen vor Ausbeutung und Missbrauch an einen Verhaltenskodex knüpfen (siehe Kasten). Die Abschaffung des Statuts dagegen hätte die Zunahme illegal anwesender Ausländerinnen zur Folge, die sich in Kontaktbars ohne Bewilligung prostituieren würden.

Nahe am Menschenhandel

Im Unterschied zur Regierungsmehrheit findet es Käser "grundsätzlich problematisch", mittels L-Bewilligung eine "staatliche Garantie" abzugeben. Es sei allseits bekannt, dass nicht das Tanzen, sondern die illegale Prostitution die Haupttätigkeit dieser Frauen sei, sagt er auf Anfrage. Das Geschäft laufe «immer sehr nahe am Menschenhandel». Mit den L-Bewilligungen werde den Vermittlungsagenturen "Tür und Tor für die Rekrutierung ausserhalb des EU-Raumes geöffnet". Daher werde er seinen Entscheid nur zurücknehmen, wenn ihn der Grosse Rat dazu zwinge. Das Parlament entscheidet im Juni darüber.

Die Branche reagiert erfreut

Mehr Freude am Entscheid der Regierung haben die Betreiber der gut 30 Cabarets im Kanton Bern, die dem Branchenverband Asco angehören. Diese hatten zuvor kritisiert, ohne L-Bewilligungen könnten ihre Betriebe nicht überleben. Das vom Regierungsrat verlangte «Gütesiegel» biete eine willkommene Gelegenheit, die "paar schwarzen Schafe" in der Branche auszumerzen und vom "Schmuddelimage" wegzukommen, sagt Max Hufschmid, Präsident der Berner Asco-Sektion. "Wir begrüssen das." Wer sich nicht an die Spielregeln halte, werde aus dem Verband ausgeschlossen und erhalte auch keine L-Bewilligung.
Ähnlich klingt es beim Verband der Schweizer Künstler- und Eventagenturen. "Die Vermittler haben jedes Interesse daran, dass das sauber läuft", sagt Präsident Viktor Schühle. Die Durchsetzung der Verhaltensregeln aber sei Sache der Behörden.

Positiv reagieren auch die Aidshilfe und Xenia, die Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen, auf den Entscheid der Regierung. Die L-Bewilligungen erleichterten den Kontakt zu Cabaret-Betreibern und Tänzerinnen, war dort gestern auf Anfrage zu erfahren.





Infokasten:

Zwei "Gütesiegel" für die Branche


Eines steht für Polizeidirektor Hans-Jürg Käser fest: Falls der Grosse Rat im Juni die Motionen von Thomas Fuchs (svp, Bern) und Béatrice Stucki (sp, Bern) überweise und ihn damit zwinge, wieder L-Bewilligungen für Cabaret-Tänzerinnen auszustellen, dann erhielten nur diejenigen Betriebe Bewilligungen, die ein "Gütesiegel" unterschrieben hätten. Damit sei wenigstens eine gewisse "Qualitätskontrolle" möglich.

In Zusammenarbeit mit Käser haben der Verband der Cabaret-Betreiber und derjenige der Künstleragenturen je einen solchen Verhaltenskodex erarbeitet. Darin ist eine Reihe von Verpflichtungen für Cabaret-Betreiber enthalten. So müssen die "Artistinnen" über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass sich die Frauen "während der Arbeitszeiten und in den Räumlichkeiten des Cabarets nicht prostituieren". Zwang zu Prostitution, Animation oder Alkoholkonsum ist ebenso untersagt wie die Wegnahme des Passes. Die gesetzlichen Arbeitszeiten müssen eingehalten und die Löhne pünktlich bezahlt werden. Zudem muss der Betreiber für die Krankenversicherung sorgen.

Vermittlungsagenturen müssen über einen "offiziellen Sitz mit Büroräumlichkeiten" verfügen. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass Ausländerinnen schon bei der Anwerbung über die Art der Arbeit informiert werden – wie auch darüber, dass eine L-Bewilligung Prostitution nicht zulässt. "gute Agentur behandelt eine Tänzerin als selbständige Frau und als Kundin."(bwb)

Was ist die lL-Bewilligung?

Bis Ende 2006 wurden Kurzaufenthaltsbewilligungen L für Tänzerinnen aus Nicht-EU- und Efta-Staaten dann erteilt, wenn die Frauen mindestens 20 Jahre alt waren und bereits über eine Anstellung für drei aufeinander folgende Monate verfügten. Die Tänzerinnen durften in einem Jahr höchstens acht Monate in der Schweiz arbeiten. Jährlich wurden im Kanton Bern rund 800 L-Bewilligungen ausgestellt. Letzten Herbst entschied Polizeidirektor Hans-Jürg Käser, ab Anfang 2007 keine L-Bewilligungen mehr auszustellen: diese gaukelten den Frauen einen Schutz vor, der nicht der Realität entspreche. (bwb)

Quelle:
espace.ch/artikel_367594.html
Da kannst du dir den Text auch vorlesen lassen :-)





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Frauenbus wird wieder eingeführt

Beitrag von Zwerg »

Frauenbus wird wieder eingeführt

Olten Verein Lysistrada kann mit neuem Konzept der HIV-Prävention kantonal loslegen


Das von Regula Berchtold erarbeitete neue Konzept zur HIV-Prävention und Gesundheitsförderung im Sexgewerbe kann jetzt realisiert werden. Der Verein Frauenbus Lysistrada wird die verschiedenen Etablissements besuchen und versuchen, Betreiber sowie Sexarbeiterinnen für diese Themen zu sensibilisieren.

Cornelia Nussbaum
Nachdem der Solothurner Regierungsrat nun das Konzept zur Gesundheitsförderung und HIV-Prävention im Sexgewerbe bewilligt hat, können die Mitglieder des Vereins Frauenbus Lysistrada wieder loslegen. Neu werden sie nicht nur auf dem Oltner Strassenstrich tätig sein sondern auch in Clubs und anderen Etablissements im ganzen Kanton. Immer mit dem Ziel, die Sexarbeiterinnen für Themen der Gesundheitsförderung zu sensibilisieren.
Letzten August gab der Regierungsrat dem Verein den Auftrag, ein Konzept zu erarbeiten (Kosten 20 000 Franken), um die Vorgaben betreffend HIV-Prävention und Gesundheitsförderung des Bundes (BAG) umzusetzen. Lysistrada wendete sich mit dieser Aufgabe an die Supervisorin und Organisationsberaterin Regula Berchtold Nadalet aus Aarau.
Sie hat nun die vergangenen Monate dazu genutzt, verschiedene Etablissements im ganzen Kanton und den Oltner Strassenstrich zu besuchen, den ersten Kontakt zu Clubbetreibern und Sexarbeiterinnen herzustellen sowie Gespräche zu führen und Bedürfnisse abzuklären.

Grösstes Puff der Schweiz
Was dabei auffällt: Der Kanton Solothurn hat im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl das grösste Angebot an solchen Etablissements und auch das schweizweit grösste Puff (Freubad). Dies verdankt unser Kanton, so Regula Berchtold, seiner zentralen und verkehrsgünstigen Lage.
Im Gegensatz dazu gab es bisher im Kanton keine Organisation, die sich mit HIV-Prävention und Gesundheitsförderung im Sexgewerbe beschäftigte, abgesehen vom Oltner Verein Lysistrada, welcher bisher aber nur in Olten auf dem Strich tätig war.
Das Konzept sieht vor, dass in grösseren Betrieben die Besitzer miteingebunden werden. Natürlich auf freiwilliger Basis, wie Berchtold betont. «Es geht darum, die Clubbetreiber zu motivieren und Vertrauen aufzubauen.» Man wolle die Sexarbeiterinnen für die Themen HIV-Prävention und Gesundheitsförderung sensibilisieren. Dazu braucht es Informationsbroschüren in diversen Sprachen, da die Sexarbeiterinnen meist Migrantinnen sind. Auch sind Mentorinnen gesucht, die Fremdsprachen wie zum Beispiel Thailändisch sprechen.
Bei seiner Arbeit will der Verein die nationalen Projekte APiS (Aids Prävention im Sexgewerbe) und «Minimal Standards» zur HIV-Prävention des BAG miteinbeziehen. Das heisst, dass die Aids-Hilfe Schweiz Partnerin des Projekts ist und den Verein mit Informationsmaterial unterstützt.
Vom Kanton wird das zwei-jährige Pilotprojekt mit 174 000 Franken unterstützt. Zur Umsetzung des Konzepts wurden 20 Stellenprozente gesprochen. Doch während der ersten sechs Monate wollen die Frauen vom Verein Lysistrada mit 40 Stellenprozent arbeiten. «Für die zusätzlichen 20 Stellenprozente suchen wir noch Sponsoren», so Projektleiterin Regula Berchtold.

Regelmässige Evaluationen
Die Entwicklung und der Erfolg des Projekts werden von einer Resonanzgruppe regelmässig evaluiert. Diese Gruppe besteht aus den Frauen des Vereins Frauenbus Lysistrada, dem Kantonsarzt, Vertretern der Kantonspolizei, Kantonsrätin Iris Schelbert und der Oltner Stadträtin Doris Rauber sowie Vertretern der Suchtberatung und Geistlichen.

Konkretes Angebot
Der Verein Frauenbus Lysistrada möchte den Sexarbeiterinnen und Tänzerinnen Beratung in medizinischen, rechtlichen und psycho-sozialen Bereichen bieten.
Die «Minimal Standards» des Bundes sehen vor, dass im Sexgewerbe Präservative und Gleitmittel gratis zur Verfügung stehen sowie dass die Sexarbeiterinnen bei Arbeitsbeginn spezifisches Präventionsmaterial, wenn möglich in ihrer Sprache, und Kontaktadressen erhalten. In den Lokalen sollen gut sichtbare Informationsständer mit Broschüren installiert werden. An oft frequentierten Orten in den Etablissements sollen Präventionsplakate aufgehängt werden. Die zuständigen Mediatorinnen sollen ungehinderten Zugang zu den Clubs erhalten.
Auf dem Oltner Strassenstrich wird der Frauenbus Lysistrada die Arbeit - mit einem kleineren Pensum - wieder aufnehmen. Regula Berchtold: «Die Frauen wünschen sich den Bus zurück. Die Gewaltbereitschaft der Freier hat anscheinend, seit der Bus nicht mehr vor Ort ist, zugenommen sowie auch die Rivalität untereinander.»
Nun fährt also der Frauenbus Lysistrada wieder, diesmal aber nicht nur in Olten, sondern im ganzen Kanton.
© Oltner Tagblatt / Mittelland Zeitung / Dienstag 08. Mai 2007


http://www.oltnertagblatt.ch/?srv=ops&p ... &id=268431

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Frauen für Frauen im Milieu

Der Frauenbus «Lysistrada» war früher auf dem Oltner Strassenstrich unterwegs, um Prostituierten Unterstützung anzubieten.


Der Strassenstrich ist – offiziell – aufgelöst, der Frauenbus stellte den Betrieb vorübergehend ein. Jetzt kommt der Verein Frauenbus «Lysistrada» zurück und will direkt vor Ort, in den Etablissements und Klubs, aktiv werden. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es nirgends in der Schweiz so viele Rotlichtetablissements und so viele Sexarbeiterinnen wie im Kanton Solothurn. Aber während in anderen Kantonen längst Projekte zur Aidsprävention und Gesundheitsförderung im Sexgewerbe funktionieren, fehlte hier bislang ein entsprechendes Angebot.

Jetzt will Lysistrada zusammen mit der Aidshilfe Schweiz ein Projekt einführen. Frauen mit dem gleichen oder ähnlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund wie die Sexarbeiterinnen sollen diese an ihrem Arbeitsort besuchen (zwei- bis dreimal im Jahr) und über Risiken in Bezug auf Aids und andere Infektionskrankheiten aufklären, Kondome verteilen und Beratung anbieten. Auch auf den Oltner Strassenstrich, der sich nicht aufgelöst, sondern verlagert hat, wird Lysistrada zurückkehren. In welcher Regelmässigkeit hängt davon ab, ob die Stadtbehörden den Verein unterstützen.

http://www.espace.ch/artikel_369223.html

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Beitrag von Zwerg »

Ärger im Rotlichtmilieu: Anschlagsserie mit Säure

Freiburg (jo) Unbekannte haben seit dem vergangenen Samstag in Freiburg fünf Anschläge mit Säure verübt. In den meisten Fällen soll es sich um Buttersäure gehandelt haben. Betroffen waren in verschiedenen Stadtteilen Häuser, in denen sich so genannte Terminwohnungen von Prostituierten befinden. Die Polizei ermittelt, hält sich mit Informationen aber bislang bedeckt.

Hinter Anschläge könnten Verteilungskämpfe im Rotlichtmilieu stehen. "Immer, wenn so etwas passiert, dann deutet das darauf hin, dass der Markt übersättigt ist", sagt Kripobeamter Friedbert Hahne. Am Montag um 10.40 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem achtgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus an der Zähringer Straße in den Stadtteil Zähringen gerufen. Dort befindet sich im Erdgeschoss im rückwärtigen Teil des Gebäudes in einem ehemaligen Versicherungsbüro eine Terminwohnung.

In der Nacht zum Sonntag müssen Unbekannte am Lichtschacht neben der Eingangstür Buttersäure ausgekippt haben. Als am Morgen der Gestank unerträglich wurde, alarmierte die Bewohnerin Feuerwehr und Polizei. Die Feuerwehr neutralisierte die Säure mit Lauge. "Die Wohnung ist trotzdem erst einmal unbewohnbar", meinte Wachabteilungsführer Wolfgang Matt von der Berufsfeuerwehr. Die Mieterin hat sich bereits eine andere Unterkunft gesucht.

Eine Fachfirma muss nun unter Aufsicht der Badenova die Säure entfernen - ohne dass Bestandteile der ätzenden Flüssigkeit ins Oberflächenwasser gelangen.

Offenbar gibt es auch direkte Verbindungen der betroffenen Bewohnerin der Terminwohnung an der Zähringer Straße in jenes Haus an der Sundgauallee, in dem am Samstagabend die Serie begonnen hatte. Gegen 21.15 Uhr waren die Einsatzkräfte alarmiert worden, nachdem ein Hausbewohner nach Benutzung des Aufzuges über Atembeschwerden geklagt hatte. Die herbei gerufene Feuerwehr entdeckte in der Aufzugskabine einen Fleck einer Chemikalie.

Nach einer ersten Vorab-Analyse der Feuerwehr könnte es sich bei der hier verwendeten Substanz um Nitrose Gase gehandelt haben - ein Gemisch, das in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe entwickelt. Neben dem Anwohner musste auch ein Polizeibeamter ärztlich behandelt werden, der sich zuvor beim Versuch, den Aufzug still zu legen, verletzt hatte.

Weitere Anschläge nach gleichem Muster - offenbar wieder mit Buttersäure - hat die Feuerwehr dann auch aus der Eschholzstraße im Stadtteil Stühlinger und der Bettackerstraße in Haslach gemeldet. Nähere Informationen dazu lagen bis Redaktionsschluss nicht vor. In den betroffenen Gebäuden sollen sich aber auch Terminwohnungen befunden haben. Zu möglichen Tätern und deren Motiv kann die Polizei im Moment noch nichts sagen.

Nach Schätzung der Polizei gibt es in Freiburg rund 40 Terminwohnungen, in denen um die 150 Prostituierte ihre Dienste anbieten dürften. Genaue Zahlen existieren nicht, da die Fluktuation im Gewerbe hoch ist. Säure-Anschläge kommen im Milieu immer mal wieder vor, weiß Kripobeamter Hahne: "Denn wo es stinkt, da geht kein Freier hin", so Hahne.

Der Kripomann vermutet, dass es im Moment in der Stadt ein Überangebot an den entsprechenden Dienstleistungen gibt. "Freiburg ist eben nicht nur bei den Normalbürgern sehr beliebt", sagt der Kripomann. Der Markt ist eng - es wird mit harten Bandagen gekämpft. Mit den Anschlägen richten die Täter auf jeden Fall Schaden an: Die Reinigung eines durch Säure verunreinigten Gebäudes kostet nämlich richtig Geld. Eine ähnliche Serie - allerdings verteilt über einen längeren Zeitraum - hatte es zuletzt im Jahr 1995 im Freiburger Rotlichtmilieu gegeben. Auch damals gab es im Geschäft mit der käuflichen Liebe offenbar heftige Verteilungskämpfe. Wer damals gegen wen vorgegangen ist, blieb im Dunkeln.

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Zwerg
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Sexarbeit von der Straße ins Museum

Beitrag von Zwerg »

Sexarbeit von der Straße ins Museum

Eine Ausstellung zur Prostitution im Berner Kornhausforum

Anlässlich des «Welthurentages», der an diesem Samstag begangen wird, ist im Berner Kornhausforum eine Ausstellung zur «Sexarbeit» eröffnet worden. Sie zeigt Alltag und berufliche Realitäten auf, ist betont nüchtern und informativ gehalten. Zutritt ist ab sechzehn Jahren.



brh. «Ich bin Prostituierte. Ich arbeite mit Kondomen. Ich bin weder verrückt, noch wurde ich sexuell missbraucht. Ich will: Menschenrechte, Bürgerrechte und gute/gesunde Arbeitsbedingungen.» So steht es auf einem Plakat von Hand geschrieben, das eine Frau am Rücken trägt. Man sieht sie nur von hinten, der Kopf ist angeschnitten, sie scheint ziemlich biedere Kleider zu tragen und einen biederen Haarschnitt, und sie ist von anderen Frauen umringt, die ebenfalls «ganz normal» aussehen. Warum sollten sie auch nicht? Weil sie Prostituierte sind. Und weil Prostituierte bis heute nicht als Berufstätige in Sachen entgeltlicher, einvernehmlicher, sexueller Dienstleistungen gelten, sondern als Wesen am Rande der Gesellschaft, die entweder Opfer oder verruchte Heldinnen sind - oder eben verrückt.
Auf den Boden der Realität geholt

Die beschriebene Fotografie gehört zur Ausstellung «Sexarbeit», die vom Hamburger Museum der Arbeit ins Berner Kornhausforum gewandert ist und sich zum Ziel setzt, das Thema betont nüchtern auf den Boden der Realität zurückzuholen. Prostitution ist ein Beruf, der in der Schweiz seit 1942 legal ist und seit 1973 unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit steht. Auf die Situation der Huren, Nutten, Dirnen, Callgirls, Dominas, Puffmütter, Masseusen, Drogenprostituierten oder Stricher in der Schweiz wird in der Ausstellung zwar nur punktuell eingegangen, denn schliesslich handelt es sich um eine deutsche Produktion. Das schadet der Sache aber nichts. Von schweizerischer Seite sind ein Kabinett über die berühmte und engagierte Genfer Prostituierte Grisélidis Réal (1929-2005) eingefügt worden, ein Raum zur Prostitutionsgeschichte in Bern sowie Informationen über Projekte im Rotlichtmilieu der Aids-Hilfen. Wer mehr über das Sexgewerbe hierzulande erfahren will, der stöbert in den Bücherregalen der Madame Réal, die in deren Kabinett - ganz in Rosa- und Rottönen gehalten - zu finden sind.
Kampf für Gerechtigkeit

Die weiteren zehn «Hamburger Kabinette» informieren über Themen wie Arbeit, Migration, Gesundheit, Recht und Sitte, Frauenhandel, Freier oder Hurenbewegung. Den Rundgang startet man am besten im plüschigen Boudoir, das von den Mythen berichtet, gelangt von dort aus auf die «Strasse» und biegt dann nach links oder rechts in die jeweiligen Kabinette ab. Schaufenster und Aufschriften am Boden machen auf die Themen aufmerksam, auf Tafeln wird das Wichtigste kurz schriftlich zusammengefasst. Es gibt viel zu sehen und zu hören: Arbeitskleider und -instrumente, Fotos und Exponate von den diversen Arbeitsorten, Heftchen und Inserate, Telefonkabinen mit rosa Hörern, Klingelknöpfe. Wer auf einen der Knöpfe drückt, hört Erzählungen von Lena, Larissa oder Irina. Eine besonders schäbige Türe führt ins Zimmer zum Thema Frauen- bzw. Menschenhandel.

Grisélidis Réal gebührt nicht nur des Lokalkolorits wegen ein Plätzchen in einer Ausstellung, die den beruflichen Aspekt des Phänomens Prostitution in den Vordergrund stellt. Die Genfer Hure war 1975 nach Lyon gereist, um ihren Arbeitskolleginnen beizustehen, die mit einer zehntägigen Kirchenbesetzung soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung gefordert hatten. Im Andenken an die kämpferischen Französinnen wird am 2. Juni der Welthurentag begangen. Réal gehörte zudem zu den Mitbegründerinnen der ersten schweizerischen Beratungsstelle für Prostituierte, des Vereins Aspasie, den es nun seit 25 Jahren gibt.

Ausstellung im Kornhausforum bis 1. August.

http://www.nzz.ch/2007/06/02/vm/articleF88X2.html

KonTom
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Länderberichte Schweiz

Beitrag von KonTom »

Das verdeckte Rotlichtmilieu breitet sich gemäss jüngstem Bericht zur Inneren Sicherheit immer mehr aus. Dies biete günstige Voraussetzungen für Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Der Bund koordiniert rund ein Dutzend Menschenhandelsfälle.

Mehrere Kantone berichteten 2006 von einem massiven Anstieg der Zahl registrierter Prostituierten sowie einschlägiger Betriebe, wie der Bericht Innere Sicherheit 2006 des Bundesamtes für Polizei (fedpol) festhält. Darunter waren Zürich, Genf, Basel, Bern, die Waadt und das Tessin. Zudem habe die Schattenwirtschaft im Rotlichtmilieu landesweit floriert, was Menschenhandel und Zwangsprostitution begünstige. Bund, Kantone und nichtstaatliche Beratungsstellen hätten aus über einem Dutzend Staaten Ost- und Südosteuropas, Lateinamerikas, West- und Zentralafrikas Opfer von Menschenhandel registriert. Derweil gehen die Behörden von einer grossen Dunkelziffer aus.

Anfang 2006 kam es im ersten Bundesverfahren gegen Menschenhandel zu mehreren Verhaftungen. Derzeit würden rund ein Dutzend weiterer entsprechender Verfahren vom Bund koordiniert. Im vergangenen Jahr wurden grosse Fälle mit bis zu 100 und somit deutlich mehr Opfern pro Fall als in der Vergangenheit aufgedeckt. Nur in Einzelfällen befanden sich Minderjährige unter den zur Prostitution gezwungenen Menschen, wie es weiter heisst.

Laut fedpol deuten diverse Statistiken auf einen Anstieg des Menschhandels in der Schweiz hin. Dieser Trend könnte auch künftig anhalten: Der Staatsschutz rechnet mit einer möglichen Zunahme von Prostitution aus dem Ausland mit der schrittweisen Ausweitung der Personenfreizügigkeit. Für die anstehende Fussballeuropameisterschaft im kommenden Jahr sei die zu erwartenden Sicherheitslage hinsichtlich Prostitution und Menschenhandel jedoch nicht zu dramatisieren.

Quelle: 20 Minuten

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

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www.aspasie.ch ist 25. Jahre alt geworden



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L-Bewilligungen für Tänzerinnen

Beitrag von Zwerg »

L-Bewilligungen für Tänzerinnen

Das Parlament pfeift Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp) zurück: Dieser muss künftig wieder Kurzaufenthaltsbewilligungen für Cabaret-Tänzerinnen aus Nicht-EU- und Efta-Staaten, so genannte L-Bewilligungen, ausstellen.


Das verlangten zwei Motionen von Thomas Fuchs (svp, Bern) und Béatrice Stucki (sp, Bern), die der Grosse Rat gestern diskussionslos und mit grossem Mehr überwiesen hat.

Im Herbst hatte Käser beschlossen, ab 2007 keine L-Bewilligungen mehr auszustellen. Diese gaukelten den Tänzerinnen einen Schutz vor, der nicht der Realität entspreche. Die Frauen würden mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt, um dann zu merken, dass sie abhängig seien von den Cabaret-Betreibern, die ihnen die Bewilligung ermöglicht hatten. Ausserdem sei es kein Geheimnis, dass die Frauen nicht nur zum Tanzen in die Schweiz kämen, sondern sich hier grösstenteils illegal prostituierten. Dieses Geschäft bewege sich immer sehr nahe am Menschenhandel, so Käser. Das sei für ihn eine «ethische Frage».

Minimaler Schutz für die Frauen

Käsers Entscheid hatte unter Cabaret-Betreibern und Vermittlungsagenturen, aber auch bei der Aidshilfe und Xenia, der Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen, Kopfschütteln ausgelöst. Während die Branche bei einem Verzicht auf L-Bewilligungen ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sah, befürchteten Fachleute, dass sich die Prostitution zunehmend in Saunas und Kontaktbars verlagern könnte. Dadurch wären die Frauen kaum mehr erreichbar und verlören zudem den minimalen Schutz, den eine L-Bewilligung biete.

Ähnlich äusserte sich auch der Gesamtregierungsrat (vgl. «Bund» vom 4. Mai). «Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile» sei er zum Schluss gekommen, dass das Tänzerinnen-Statut beibehalten werden sollte, heisst es in der Antwort auf die Motionen. Ausbeutung, Missbräuche und illegale Prostitution liessen sich mit den L-Bewilligungen zwar nicht verhindern. Diese ermöglichten aber wenigstens eine gewisse Kontrolle.

Künftig nur mit «Gütesiegel»

Weil Käser den Entscheid des Grossen Rats kommen sah, hat er vorgängig mit dem Verband der Cabaret-Betreiber und jenem der Künstleragenturen je einen Verhaltenskodex erarbeitet. So müssen Cabaret-Betreiber sicherstellen, dass sich die Frauen «während der Arbeitszeiten und in den Räumlichkeiten des Cabarets nicht prostitutieren». Zwang zu Prostitution, Animation oder Alkoholkonsum ist ebenso untersagt wie die Wegnahme des Passes. Die gesetzlichen Arbeitszeiten müssen eingehalten, Löhne pünktlich bezahlt und die Tänzerinnen gegen Krankheit versichert werden. Vermittlungsagenturen müssen dafür sorgen, dass Ausländerinnen bei der Anwerbung über die Art der Arbeit informiert werden – wie auch darüber, dass eine L-Bewilligung Prostitution nicht zulässt. Künftig will Käser nur noch jenen Betrieben Bewilligungen ausstellen, die sich an das «Gütesiegel» halten.

http://www.espace.ch/artikel_380780.html

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Mehr Sexsalons in der City

Beitrag von Zwerg »

Mehr Sexsalons in der City

In den Hauptgassen der Oberen Altstadt Berns gibt es mindestens zwei neue Bordelle
Das Sexgewerbe kehrt ins Zentrum zurück – und es ist vermehrt in Hotels tätig. Die Sittenpolizei ist oft machtlos.


Die Zeiten, als das Rotlichtmilieu fast ausschliesslich in den Städten anzutreffen war, sind längst vorbei. Heute ist das Sexgewerbe fast in jeder grösseren Vorortsgemeinde präsent. Auch in Bern registrierten die zuständigen Behörden in den letzten Jahren eine Abwanderung in die Agglomerationen Bern, Thun und Biel. Für Martha Wigger von der Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe (Xenia) liegt die Ursache der Stadtflucht des Sexgewerbes unter anderem in der behördlichen Schliessung von mehreren Bordellen in Wohnzonen im Weissenstein und der Innenstadt. Weiteren Etablissements im Breitenrain und in der Lorraine droht laut Wigger das gleiche Schicksal. «Für Sexarbeiterinnen wird die Arbeitsplatzsituation in Bern immer schwieriger.»

Bei der Sittenpolizei schätzt man die Situation etwas anders ein. Wohl habe sich ein Teil des Gewerbes in der Agglomeration und entlang der Autobahn niedergelassen, «doch es gibt auch wieder eine Bewegung Richtung City», sagt Ernst Jost, Sachbearbeiter bei der Sittenpolizei. Jost weiss von mindestens zwei Etablissements, die sich in den letzten Monaten in den zwei Hauptgassen der Oberen Altstadt niedergelassen haben. Die strenge Anwendung der Nutzungsvorschriften in Wohnzonen drängten die Prostituierten dorthin zurück, wo sie ihrem Beruf legal nachgehen könnten und wo das Kundenpotential gross sei.
Seit der Osterweiterung der EU und der damit verbundenen Personenfreizügigkeit schlagen sich Berns Sittenwächter wie ihre Zürcher, Basler oder Genfer Kollegen vermehrt mit selbstständig erwerbenden Prostituierten herum, die nur für ganz kurze Zeit in die Schweiz einreisen. Sie machen das, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Alexander Ott, Leiter der Fremdenpolizei, zum neuen Phänomen im Sexgewerbe: «Frauen werden in einer Tour d’Horizon von Hotel zu Hotel durch die Schweiz geschleust.» Es gebe Hinweise, dass die Hotelzimmer zuerst von Hintermännern gemietet würden. «Dieser Mann ebnet den Frauen quasi das Terrain und händigt ihnen den Hotelschlüssel aus.» Da Frauen – in der Freierszene «Frischfleisch» genannt – meistens nur ganz kurz an einem Ort bleiben, sind sie kaum zu kontrollieren. In den meisten Fällen kommen die jungen Prostituierten aus den neuen EU-Staaten.
In welchen Berner Hotels die Frauen mit Vorliebe ihre Liebesdienste anbieten, verrät Ott nicht. Er verweist auf einschlägige Homepages im Internet, wo mehrere Hotels am Stadtrand und im Zentrum immer wieder auftauchen.

Lage ist nicht dramatisch (sic! - Anmerkung von Zwerg)

In Zürich waren letztes Jahr 4461 Sexarbeiterinnen oder 11 Prozent mehr als 2005 bei der Polizei registriert. Weniger dramatisch ist die Lage in Bern: Die Zahl der angemeldeten Prostituierten ist in den letzten Jahren recht stabil geblieben. Knapp 600 Frauen und einige wenige Männer sind der Sittenpolizei bekannt. Bei Xenia geht man davon aus, dass weitere 400 Frauen im Sexgewerbe arbeiten.

http://www.espace.ch/artikel_380728.html

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Jetzt vor den Gerichtshof? (Betreiber verurteilt!)

Beitrag von Zwerg »

Jetzt vor den Gerichtshof?

Der Interlakner Fritz Suter fühlt sich vom Bundesgericht falsch behandelt und prüft nun den Gang an den Europäischen Gerichtshof.


«Dieses Urteil verletzt die Grundrechte jedes einzelnen Mieters», sagt Fritz Suter. Gemeint ist das Urteil, in welchem das Bundesgericht anfangs Mai den Interlakner Geschäftsmann der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) bezichtigte. Demnach habe Suter in seinem Hotel unerlaubt Prostituierte beherbergt, die sich illegal in der Schweiz aufhielten. Zum selben Schluss waren zuvor das Kreisgericht Interlaken-Oberhasli und das Obergericht gekommen (siehe BO vom 19. Mai).

«Privatsphäre»

«Die Einreise und das Hiersein dieser Frauen waren völlig legal, und auch die Vermietung von Zimmern war absolut rechtmässig», sagt Fritz Suter. Ob die Einreise legal war oder nicht, ist den Urteilen nicht explizit zu entnehmen. Hingegen stellten die Richter fest, dass der Aufenthalt in der Schweiz spätestens durch die Aufnahme der nicht bewilligten Tätigkeit als Prostituierte illegal wurde. Fritz Suter: «Ich muss und will die Privatsphäre meiner Mieterschaft respektieren.» Er habe gar nicht das Recht, die vermieteten Räumlichkeiten ständig zu kontrollieren. Und: «Die Hotelzimmerpreise waren absolut ortsüblich. Wie auch alle Zeugenaussagen bestätigten, wurde nie zusätzlich Geld von den Frauen genommen.»

Nach Strassburg?

«Da dieses Urteil grundsätzlich in das Leben von allen Vermietern und Mietern eingreift, will ich mich nicht damit abfinden», sagt Suter. Zusammen mit seinem Anwalt prüft er nun den Weiterzug an die nächsthöhere Instanz. Und die wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.aka

http://www.espace.ch/artikel_377033.html

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Prostituierte unerlaubt beherbergt

Das Bundesgerichts bestätigte ein Urteil des Obergerichts: Ein Angeklagter aus dem Amt Interlaken wurde zu zwei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, weil sich Ausländerinnen illegal in seinem Hotel und Club aufhielten.


Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) musste sich die Strafjustiz mit einem Fall aus dem Rotlichtmilieu im Amtsbezirk Interlaken befassen. Der Einzelrichter des Gerichtskreises Interlaken-Oberhasli verurteilte einen Geschäftsmann wegen Widerhandlung gegen das Anag zu zwei Monaten Gefängnis unbedingt sowie zu einer Busse von 2500 Franken. Der Vorwurf ging dahin, dass der Angeklagte insgesamt acht Ausländerinnen in seinem Hotel und in einem Club als Prostituierte beherbergte, dies ohne die erforderliche Bewilligung. Es wäre nötig gewesen, die Frauen bei der Fremdenpolizei zu melden und um die entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu ersuchen. Der Angeschuldigte hatte zwar Hotelmeldescheine ausgefüllt, was jedoch gesetzlich nicht genügte.

Appell an das Obergericht

Das beanstandete Verhalten wurde vom Angeschuldigten rundweg bestritten. Er brachte vor, dass er «ein normales Hotel» und einen ebenso «legalen Club» betreibe. Der Mann verneinte auch die Prostitution. Er appellierte an das kantonale Obergericht, das aber die Widerhandlung gegen das Anag bestätigte. Dabei wurde eingeräumt, dass der Betreiber beruflich als Unternehmer und sozial integriert sei. Dies bewog die 2. Strafkammer, die von der ersten Instanz diktierte Freiheitsstrafe lediglich bedingt (Probezeit drei Jahre) auszufällen.

Beschwerde abgewiesen

Dennoch gelangte der Angeschuldigte an das Bundesgericht. Der für Strafsachen zuständige Kassationshof befand die Erwägung der kantonalen Instanzen als zutreffend. Der Beschwerdeführer habe den illegalen Aufenthalt der Frauen zweifellos erleichtert. Sowohl im Hotel als auch im Club sei mit erheblichem finanziellen Profit ein Massagesalon betrieben worden, dies ohne fremdenpolizeiliche Einwilligung. Selbst von der Verteidigung wurde das Beweismaterial als glaubwürdig anerkannt. Der Kassationshof wies die Beschwerde ab.

Eduard schneider

http://www.espace.ch/artikel_373848.html

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

In Städten mit berühmten Rotlichtvierteln tauschen sich die Stadtplaner aus, so wie Kommunalpolitiker insgesammt gern Stadtepartnerschaften pflegen.

Als Modellprojekt gilt das Zürischer Langstrassenviertel:
www.langstrassenquartier.ch

Die multikulturelle Atmosphäre und ein wenig Rotlicht wird als Standortfaktor im Stadtteilmarketing benutzt, ohne jedoch, daß die Betroffenen oder lokale Rotlichtgrößen konsultiert, beteiligt oder gar integriert wären.

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

L-Bewilligungen für Tänzerinnen

Das Parlament pfeift Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp) zurück: Dieser muss künftig wieder Kurzaufenthaltsbewilligungen für Cabaret-Tänzerinnen aus Nicht-EU- und Efta-Staaten, so genannte L-Bewilligungen, ausstellen.


Das verlangten zwei Motionen von Thomas Fuchs (svp, Bern) und Béatrice Stucki (sp, Bern), die der Grosse Rat gestern diskussionslos und mit grossem Mehr überwiesen hat.

Im Herbst hatte Käser beschlossen, ab 2007 keine L-Bewilligungen mehr auszustellen. Diese gaukelten den Tänzerinnen einen Schutz vor, der nicht der Realität entspreche. Die Frauen würden mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt, um dann zu merken, dass sie abhängig seien von den Cabaret-Betreibern, die ihnen die Bewilligung ermöglicht hatten. Ausserdem sei es kein Geheimnis, dass die Frauen nicht nur zum Tanzen in die Schweiz kämen, sondern sich hier grösstenteils illegal prostituierten. Dieses Geschäft bewege sich immer sehr nahe am Menschenhandel, so Käser. Das sei für ihn eine «ethische Frage».

Minimaler Schutz für die Frauen

Käsers Entscheid hatte unter Cabaret-Betreibern und Vermittlungsagenturen, aber auch bei der Aidshilfe und Xenia, der Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen, Kopfschütteln ausgelöst. Während die Branche bei einem Verzicht auf L-Bewilligungen ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sah, befürchteten Fachleute, dass sich die Prostitution zunehmend in Saunas und Kontaktbars verlagern könnte. Dadurch wären die Frauen kaum mehr erreichbar und verlören zudem den minimalen Schutz, den eine L-Bewilligung biete.

Ähnlich äusserte sich auch der Gesamtregierungsrat (vgl. «Bund» vom 4. Mai). «Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile» sei er zum Schluss gekommen, dass das Tänzerinnen-Statut beibehalten werden sollte, heisst es in der Antwort auf die Motionen. Ausbeutung, Missbräuche und illegale Prostitution liessen sich mit den L-Bewilligungen zwar nicht verhindern. Diese ermöglichten aber wenigstens eine gewisse Kontrolle.

Künftig nur mit «Gütesiegel»

Weil Käser den Entscheid des Grossen Rats kommen sah, hat er vorgängig mit dem Verband der Cabaret-Betreiber und jenem der Künstleragenturen je einen Verhaltenskodex erarbeitet. So müssen Cabaret-Betreiber sicherstellen, dass sich die Frauen «während der Arbeitszeiten und in den Räumlichkeiten des Cabarets nicht prostitutieren». Zwang zu Prostitution, Animation oder Alkoholkonsum ist ebenso untersagt wie die Wegnahme des Passes. Die gesetzlichen Arbeitszeiten müssen eingehalten, Löhne pünktlich bezahlt und die Tänzerinnen gegen Krankheit versichert werden. Vermittlungsagenturen müssen dafür sorgen, dass Ausländerinnen bei der Anwerbung über die Art der Arbeit informiert werden – wie auch darüber, dass eine L-Bewilligung Prostitution nicht zulässt. Künftig will Käser nur noch jenen Betrieben Bewilligungen ausstellen, die sich an das «Gütesiegel» halten. (bwb)




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