Woran erkennt man eine Sexarbeiterin? Üble Nachrede
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Woran erkennt man eine Sexarbeiterin? Üble Nachrede
Zufällig entdeckt:
Woran erkennt man eine Prostituierte?
von Peter Schwarz
Oder: Wie Frau Gröber glaubte, ihre Nachbarin betreibe ein Liebesgewerbe, und wegen "übler Nachrede" Ärger bekam
Frau Gröber schrieb ans Finanzamt, Frau Schmidt sei eine Prostituierte. Frau Schmidt ging zur Polizei und erstattete Anzeige wegen übler Nachrede . . . Ach, die prallsten Geschichten aus dem wahren Leben spielen doch immer noch an den Amtsgerichten. Zum Beispiel jüngst in Waiblingen.Seit 15 Jahren wohnt Frau Gröber, 67, eine gebürtige Berlinerin mit wasserstoffblondem Haar, in einem Mehrfamilienhaus im Rems-Murr-Kreis. Im vergangenen Jahr zogen dort auch die Schmidts ein. (beide Namen geändert).
Herr Schmidt, 32, sieht aus, wie man sich einen Herrn Schmidt vorstellt: grundnormal. Frau Schmidt, 24, allerdings hat einen unaussprechlichen Vornamen und dunkelbraune Haut: Sie stammt aus Kamerun.
Bald fiel Frau Gröber Verruchtes auf: Herr Schmidt war geschäftlich viel unterwegs, seine Frau aber sei erst nachmittags aufgestanden, nachts um zwölf auf Discotour mit Freundinnen gegangen - und zurückgekommen sei die Clique erst gegen vier Uhr morgens, bisweilen in "Herrenbegleitung", das sei immer ein schlimmer "Radau" gewesen in dem hellhörigen Mietshaus.
Frau Gröber sah jetzt noch genauer hin. Vom Balkon aus erspähte sie, wie Frau Schmidt am hellen Nachmittag "Herrenbesuche" empfing, meist "für zwei Stunden" - lauter "typische Geschäftsleute, immer fein angezogen". Frau Gröber notierte sich Autokennzeichen aus München, Tauberbischofsheim, dem Main-Tauber-Kreis.
Frau Gröber war so aufgewühlt, dass sie "innerlich zittern" musste und "Herzklopfen" kriegte - "ich hatte richtije Angst jehabt". Und dann las sie auch noch einen Zeitungsartikel: "Kripo zerschlägt Nigeria Gmbh"; es ging um Menschenhandel und Sexgeschäfte. Könnte es sich auch bei den Schmidts um einen Fall von . . . ? "Ich hab gar nicht jewagt, weiterzudenken."
Sie ging zur Polizei (die empfahl, Frau Gröber solle wachsam bleiben) und schrieb Briefe an Vermieter und Finanzamt: Frau Schmidt betreibe ein unangemeldetes Gewerbe - sie gehe der Prostitution nach. Aber nein, sagt Frau Schmidt im Zeugenstand und lacht ratlos. Und die fremden Autos? Das seien Bekannte gewesen.
Sie habe schon bald nach dem Einzug gemerkt, dass Frau Gröber "hinter mir herguckt. Wie ich angezogen bin. Sie hat jeden Schritt von mir beobachtet." Regelrecht "ausspioniert" habe sie sich gefühlt, wenn Frau Gröber mal wieder vom Balkon aus Witterung aufnahm.
Und als dann auch noch das Finanzamt Steuerzahlungen aus einem angeblichen Prostitutionsgewerbe forderte, erstatteten die Schmidts Anzeige wegen übler Nachrede. Frau Gröber erhielt einen Strafbefehl: 90 Tagessätze zu je 30 Euro. Und zog dagegen vor Gericht.
Sie habe, erzählt sie nun Richter Dietz, sogar mal einen der nachmittäglichen Besucher angesprochen, und der habe gesagt: "Jaja", Frau Schmidt sei so eine, wenn auch „eine Anfängerin“. Der Herr sei die Treppe hochgegangen, die Schmidtsche Wohnungstür öffnete sich, Frau Gröber warf "zufällijerweise" einen Blick rein und . . . "Parfümgeruch. Leise Musik." Und die Schmidt im "seidenen Hausmantel"!
Hm, sinniert ein offensichtlich noch nicht überzeugter Richter Dietz, wenn das Haus so hellhörig ist, hat Frau Gröber dann auch mal "Geräusche gehört, die jetzt ganz konkret auf Geschlechtsverkehr hindeuten"? Leider nein. Und die Ermittlungen der Kripo wegen Verdacht auf Prostitution haben auch "in keinster Weise" was erbracht, erzählt eine Polizistin im Zeugenstand.
Der Richter fasst zusammen: "Wenn ich mir vorstelle, dass eine Nachbarin meine Frau als Prostituierte beschuldigt und bei der Polizei und beim Finanzamt anzeigt - ich finde, das ist ein starkes Stück." Zumal Frau Gröber in ihren Briefen ja keine "Vermutung" vorgebracht habe, sondern gleich eine "Tatsachenbehauptung".
Kurzum: Es bleibt beim Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen übler Nachrede. Allerdings muss Frau Gröber, weil finanziell nicht gut gestellt, auf Anregung von Anwalt Jens Rabe nicht 90 mal 30 Euro zahlen, sondern nur 90 mal 15. Auch wenn das so Gesparte wohl gerade für die Anwaltskosten reichen dürfte - es bleibt ein ideeller Gewinn: Immerhin habe Frau Gröber heute "etwas dazugelernt", sagt Richter Dietz - "Zurückhaltung".
ZVW Nicht Jugendfrei 25.06.2009
Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
Woran erkennt man eine Prostituierte?
von Peter Schwarz
Oder: Wie Frau Gröber glaubte, ihre Nachbarin betreibe ein Liebesgewerbe, und wegen "übler Nachrede" Ärger bekam
Frau Gröber schrieb ans Finanzamt, Frau Schmidt sei eine Prostituierte. Frau Schmidt ging zur Polizei und erstattete Anzeige wegen übler Nachrede . . . Ach, die prallsten Geschichten aus dem wahren Leben spielen doch immer noch an den Amtsgerichten. Zum Beispiel jüngst in Waiblingen.Seit 15 Jahren wohnt Frau Gröber, 67, eine gebürtige Berlinerin mit wasserstoffblondem Haar, in einem Mehrfamilienhaus im Rems-Murr-Kreis. Im vergangenen Jahr zogen dort auch die Schmidts ein. (beide Namen geändert).
Herr Schmidt, 32, sieht aus, wie man sich einen Herrn Schmidt vorstellt: grundnormal. Frau Schmidt, 24, allerdings hat einen unaussprechlichen Vornamen und dunkelbraune Haut: Sie stammt aus Kamerun.
Bald fiel Frau Gröber Verruchtes auf: Herr Schmidt war geschäftlich viel unterwegs, seine Frau aber sei erst nachmittags aufgestanden, nachts um zwölf auf Discotour mit Freundinnen gegangen - und zurückgekommen sei die Clique erst gegen vier Uhr morgens, bisweilen in "Herrenbegleitung", das sei immer ein schlimmer "Radau" gewesen in dem hellhörigen Mietshaus.
Frau Gröber sah jetzt noch genauer hin. Vom Balkon aus erspähte sie, wie Frau Schmidt am hellen Nachmittag "Herrenbesuche" empfing, meist "für zwei Stunden" - lauter "typische Geschäftsleute, immer fein angezogen". Frau Gröber notierte sich Autokennzeichen aus München, Tauberbischofsheim, dem Main-Tauber-Kreis.
Frau Gröber war so aufgewühlt, dass sie "innerlich zittern" musste und "Herzklopfen" kriegte - "ich hatte richtije Angst jehabt". Und dann las sie auch noch einen Zeitungsartikel: "Kripo zerschlägt Nigeria Gmbh"; es ging um Menschenhandel und Sexgeschäfte. Könnte es sich auch bei den Schmidts um einen Fall von . . . ? "Ich hab gar nicht jewagt, weiterzudenken."
Sie ging zur Polizei (die empfahl, Frau Gröber solle wachsam bleiben) und schrieb Briefe an Vermieter und Finanzamt: Frau Schmidt betreibe ein unangemeldetes Gewerbe - sie gehe der Prostitution nach. Aber nein, sagt Frau Schmidt im Zeugenstand und lacht ratlos. Und die fremden Autos? Das seien Bekannte gewesen.
Sie habe schon bald nach dem Einzug gemerkt, dass Frau Gröber "hinter mir herguckt. Wie ich angezogen bin. Sie hat jeden Schritt von mir beobachtet." Regelrecht "ausspioniert" habe sie sich gefühlt, wenn Frau Gröber mal wieder vom Balkon aus Witterung aufnahm.
Und als dann auch noch das Finanzamt Steuerzahlungen aus einem angeblichen Prostitutionsgewerbe forderte, erstatteten die Schmidts Anzeige wegen übler Nachrede. Frau Gröber erhielt einen Strafbefehl: 90 Tagessätze zu je 30 Euro. Und zog dagegen vor Gericht.
Sie habe, erzählt sie nun Richter Dietz, sogar mal einen der nachmittäglichen Besucher angesprochen, und der habe gesagt: "Jaja", Frau Schmidt sei so eine, wenn auch „eine Anfängerin“. Der Herr sei die Treppe hochgegangen, die Schmidtsche Wohnungstür öffnete sich, Frau Gröber warf "zufällijerweise" einen Blick rein und . . . "Parfümgeruch. Leise Musik." Und die Schmidt im "seidenen Hausmantel"!
Hm, sinniert ein offensichtlich noch nicht überzeugter Richter Dietz, wenn das Haus so hellhörig ist, hat Frau Gröber dann auch mal "Geräusche gehört, die jetzt ganz konkret auf Geschlechtsverkehr hindeuten"? Leider nein. Und die Ermittlungen der Kripo wegen Verdacht auf Prostitution haben auch "in keinster Weise" was erbracht, erzählt eine Polizistin im Zeugenstand.
Der Richter fasst zusammen: "Wenn ich mir vorstelle, dass eine Nachbarin meine Frau als Prostituierte beschuldigt und bei der Polizei und beim Finanzamt anzeigt - ich finde, das ist ein starkes Stück." Zumal Frau Gröber in ihren Briefen ja keine "Vermutung" vorgebracht habe, sondern gleich eine "Tatsachenbehauptung".
Kurzum: Es bleibt beim Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen übler Nachrede. Allerdings muss Frau Gröber, weil finanziell nicht gut gestellt, auf Anregung von Anwalt Jens Rabe nicht 90 mal 30 Euro zahlen, sondern nur 90 mal 15. Auch wenn das so Gesparte wohl gerade für die Anwaltskosten reichen dürfte - es bleibt ein ideeller Gewinn: Immerhin habe Frau Gröber heute "etwas dazugelernt", sagt Richter Dietz - "Zurückhaltung".
ZVW Nicht Jugendfrei 25.06.2009
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Rechtstipp: Sexworker und Nachbarschaft
Eigentlich sehr lustig, wenn es für Sexworker nicht so traurig wäre.
Denn nehmen wir an sie wäre eine Sexarbeiterin, so wäre die objektive Störung bei diskreter Wohnungsprostitution ja kaum größer im Vergleich zu Frau Schmidt mit HWG. Prostitutionswirkung kann kaum größer sein, als die "psychische Belastung", die ein eifersüchtiger Nachbar mit internalisierter Prostitutionsfeindlichkeit sich selbst bereitet.
Aber eine reale -egal wie diskrete- Sexarbeiterin hat einen schlechteren Stand, sich juristisch wg. übler Nachrede zu verteidigen. Das Tatbestandsmerkmal: "Tatsache ist erweislich nicht wahr" entfällt schlicht.
§ 186 StGB - Üble Nachrede
§ 187 StGB - Verleumdung
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede
Sexworkern wird bekanntlich von der Mehrheitsbevölkerung kein soziales Kapital zuerkannt, welches strafbewährt schützenswürdig wäre.
Genau das nutzen Behörden und Polizei z.B. in deutschen Großstädten aus. Sie kontrollieren Sexworker-Anzeigen, forschen die Wohnlage aus und kontaktieren dann die Vermieter bzw. machen weitere Kontrollen um Hobbyhuren auszuheben und zu vertreiben, die ohne diese Amtstätigkeiten niemanden aufgefallen wären...
Prostitutionskontrolle per Nachbarschaft:
Sammlung weitere Fälle
Augsburg 2. 2009:
viewtopic.php?p=57857#57857
Essen - Anzeigemöglichkeit
viewtopic.php?p=16504#16504
Kassel - Online Anzeigemöglichkeit
viewtopic.php?p=13148#13148
Oldenburg - Anzeigemöglichkeit
viewtopic.php?p=82855#82855
Wien:
viewtopic.php?p=84950#84950
Querverweise zu Sammelthemen
Prostitutionskontrolle per Sperrbezirken
viewtopic.php?t=3270
Prostitutionskontrolle per Bau(planungs)recht
viewtopic.php?t=1226
Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution
viewtopic.php?t=1207
Prostitutionskontrolle internationaler Systemvergleich
viewtopic.php?t=949
Prostitutionsrecht (ProstG) und Rechtsprechung Deutschland
www.sexworker.at/prostg
.
Denn nehmen wir an sie wäre eine Sexarbeiterin, so wäre die objektive Störung bei diskreter Wohnungsprostitution ja kaum größer im Vergleich zu Frau Schmidt mit HWG. Prostitutionswirkung kann kaum größer sein, als die "psychische Belastung", die ein eifersüchtiger Nachbar mit internalisierter Prostitutionsfeindlichkeit sich selbst bereitet.
Aber eine reale -egal wie diskrete- Sexarbeiterin hat einen schlechteren Stand, sich juristisch wg. übler Nachrede zu verteidigen. Das Tatbestandsmerkmal: "Tatsache ist erweislich nicht wahr" entfällt schlicht.
§ 186 StGB - Üble Nachrede
§ 187 StGB - Verleumdung
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede
Sexworkern wird bekanntlich von der Mehrheitsbevölkerung kein soziales Kapital zuerkannt, welches strafbewährt schützenswürdig wäre.
Genau das nutzen Behörden und Polizei z.B. in deutschen Großstädten aus. Sie kontrollieren Sexworker-Anzeigen, forschen die Wohnlage aus und kontaktieren dann die Vermieter bzw. machen weitere Kontrollen um Hobbyhuren auszuheben und zu vertreiben, die ohne diese Amtstätigkeiten niemanden aufgefallen wären...
Prostitutionskontrolle per Nachbarschaft:
Sammlung weitere Fälle
Augsburg 2. 2009:
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Essen - Anzeigemöglichkeit
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Kassel - Online Anzeigemöglichkeit
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Oldenburg - Anzeigemöglichkeit
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Wien:
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Querverweise zu Sammelthemen
Prostitutionskontrolle per Sperrbezirken
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Prostitutionskontrolle per Bau(planungs)recht
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Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution
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Prostitutionskontrolle internationaler Systemvergleich
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Prostitutionsrecht (ProstG) und Rechtsprechung Deutschland
www.sexworker.at/prostg
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 05.08.2010, 11:04, insgesamt 3-mal geändert.
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Es gibt auch immer mal wieder Diskussionen ob man die Miete nicht kürzen könne, wenn im Haus ein Bordell ist. Kurz: wer den Nachbarn hinterher schnüffelt kann Miete sparen.
(Von den Urteilen, dass das nicht stimmt und dass man sich damit strafbar macht hört man weniger.)
Eigentlich schon eigenartig: da bemängelt selbst die Polizei, dass niemand mehr seine Nachbarn kennt, häusliche Gewalt oder Mißbrauch niemand mehr bemerkt, man die Nachbarn noch nie gesehen hat sowie tote Nachbarn erst nach Wochen oder Monaten auffallen ABER ein Wohnungsbordell soll auf ein Mal stören... Die SW, die ich bis jetzt kennengelernt habe arbeiten sehr diskret. Selbst ich würde es nicht merken, wenn deren Dienstwohnung neben meiner wäre. Mich würde es auch nicht interessieren. In zivil erkennt man die auch nicht... also liegt keine Jugendgefährdung vor.
Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes sagen: eine entfernte Bekannte ist allein in ihrer Wohnung gestorben und hätte nur ins Krankenhaus gemußt, konnte aber eben nicht den Notruf wählen, weil bewußtlos. Das hat auch kein Nachbar mitbekommen/vermutet.
Eine andere Bekannte hatte jahrelang täglich so oft GV, dass es auf ein Bordell hindeutet. Sie hatte Leukämie und hat in der Zeit versucht mit ihrem Freund schwanger zu werden bevor sie steril wird.
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ Wilhelm Tell
(sofern ichs richtig recherchiert hab)
(Von den Urteilen, dass das nicht stimmt und dass man sich damit strafbar macht hört man weniger.)
Eigentlich schon eigenartig: da bemängelt selbst die Polizei, dass niemand mehr seine Nachbarn kennt, häusliche Gewalt oder Mißbrauch niemand mehr bemerkt, man die Nachbarn noch nie gesehen hat sowie tote Nachbarn erst nach Wochen oder Monaten auffallen ABER ein Wohnungsbordell soll auf ein Mal stören... Die SW, die ich bis jetzt kennengelernt habe arbeiten sehr diskret. Selbst ich würde es nicht merken, wenn deren Dienstwohnung neben meiner wäre. Mich würde es auch nicht interessieren. In zivil erkennt man die auch nicht... also liegt keine Jugendgefährdung vor.
Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes sagen: eine entfernte Bekannte ist allein in ihrer Wohnung gestorben und hätte nur ins Krankenhaus gemußt, konnte aber eben nicht den Notruf wählen, weil bewußtlos. Das hat auch kein Nachbar mitbekommen/vermutet.
Eine andere Bekannte hatte jahrelang täglich so oft GV, dass es auf ein Bordell hindeutet. Sie hatte Leukämie und hat in der Zeit versucht mit ihrem Freund schwanger zu werden bevor sie steril wird.
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ Wilhelm Tell
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Dorfen in Bayern:
Verdacht auf illegale Prostitution
Häufige und wechselnde Männerbesuche [HWG] - das kam der Nachbarschaft verdächtig vor. Nun ermittelt die Polizei wegen illegaler Prostitution gegen zwei Frauen aus Dorfen.
28.07.2010
Durch häufige und wechselnde Männerbesuche sind eine 36-jährige Frau aus Dorfen und ihre 39-jährige Nachbarin in Verdacht geraten, trotz des entsprechenden Verbotes im Landkreis Erding, der illegalen Prostitution nachzugehen.
Die beiden Nachbarinnen, stellten gemeinsam aufreizende Bilder sowie ihr sexuelles Repertoire über einschlägige Internetportale ein und boten sich als "Hobbyprostituierte" an, um so ihr Einkommen durch sexuelle Dienstleistungen aufzubessern.
Die Kripo Erding wurde durch die Nachbarschaft, der die Männerbesuche merkwürdig erschienen, auf die illegale Tätigkeit aufmerksam und ermittelt nun gegen die zwei Frauen
(SZ vom 29.07.2010/bt/hai)
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fre ... n-1.981123
Verdacht auf illegale Prostitution
Häufige und wechselnde Männerbesuche [HWG] - das kam der Nachbarschaft verdächtig vor. Nun ermittelt die Polizei wegen illegaler Prostitution gegen zwei Frauen aus Dorfen.
28.07.2010
Durch häufige und wechselnde Männerbesuche sind eine 36-jährige Frau aus Dorfen und ihre 39-jährige Nachbarin in Verdacht geraten, trotz des entsprechenden Verbotes im Landkreis Erding, der illegalen Prostitution nachzugehen.
Die beiden Nachbarinnen, stellten gemeinsam aufreizende Bilder sowie ihr sexuelles Repertoire über einschlägige Internetportale ein und boten sich als "Hobbyprostituierte" an, um so ihr Einkommen durch sexuelle Dienstleistungen aufzubessern.
Die Kripo Erding wurde durch die Nachbarschaft, der die Männerbesuche merkwürdig erschienen, auf die illegale Tätigkeit aufmerksam und ermittelt nun gegen die zwei Frauen
(SZ vom 29.07.2010/bt/hai)
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fre ... n-1.981123
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 29.07.2010, 16:24, insgesamt 2-mal geändert.
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Könnte es nicht sein, dass die Kripo Erding zunächst die Frauen über Internetfahndung ermittelt hat und dann die Nachbarschaft durch ihre Befragungen in Aufregung versetzt? Im Hinblick auf die Verletzung des Privatlebens der Frauen könnte das die Polizei nicht zugeben und es wäre naheliegend, die Nachbarn vorzuschieben.
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Soziale Prostitutionskontrolle
Dieses anfänglich humorige Thema von ehemaliger_User scheint sich doch zu einem zentralen Problem-Thema für Sexworker auszuweiten:
Prostitutionskontrolle per Verdächtigungen und Denunziation
Das was bei "anständigen" Menschen als Zielperson und Opfer den Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllt, ist bei uns Sexworkern: Verdächtigung, Bespitzelung, Anschwärzung und Denunziation.
Sehr unangenehme soziale Erscheinungsformen, die wir in Deutschland sowohl aus der Stasi-DDR-Zeit als auch der Nazi-KZ-Zeit kennen.
Behörden unterstützen diesen Charakterzug im Volk. Siehe die on-line Denuntiationsmöglichkeiten in Kassel und weiteren Städten.
Letztlich geht es um Sozialkontrolle der Frauen in der Nachbarschaft. Es geht um Durchsetzung von Prostitutionsverbot und Moralkontrolle im Sinne einer Heteronormativität des Standard-Ehemodells. Wenn die Anschwärzungen und Hexenjagd dann mal eine Solide treffen ist es lediglich ein Kollateralschaden (Posting #1). Dabei spielen bei der Jagd gegen die sexuellen Nonkonformisten Neid und Konkurrenz (Wettbewerb) hinein, sowohl was das Sexuelle (Promiskuität/HWG) als auch das wirtschaftliche (Geld verdienen/Schwarzarbeit) betreffen. Solche Freiheiten und Machtpotentiale sollen im Keim erstickt werden. Das was den sog. Anständigen nicht erlaubt ist, soll sich auch keine andere im Quatier erlauben dürfen. Sehr schön illustriert findet sich dieser Zusammenhang im Film "Der Zauber von Malèna".
Hier wieder so ein Fall:
Bielefeld-Heepen:
Prostitution in Studenten-Wohnanlage
Bielefeld. Sie nennen sich Abby, Natascha oder Katrin, haben Appartements in der Studentenwohnanlage an der Salzufler Straße gemietet und werden der Prostitution verdächtigt. So geht es aus einem anonymen Brief hervor, der die Lokalredaktion erreichte.
Gestützt wird diese Vermutung durch einschlägige Ankündigungen im Internet, in denen die Damen für sich geworben haben, sowie durch zahlreiche und wechselnde Herrenbesuche. Beschwerden beim Ordnungsamt der Stadt blieben allerdings wirkungslos.
http://www.nw-news.de/lokale_news/biele ... nlage.html
Prostitutionskontrolle per Verdächtigungen und Denunziation
Das was bei "anständigen" Menschen als Zielperson und Opfer den Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllt, ist bei uns Sexworkern: Verdächtigung, Bespitzelung, Anschwärzung und Denunziation.
Sehr unangenehme soziale Erscheinungsformen, die wir in Deutschland sowohl aus der Stasi-DDR-Zeit als auch der Nazi-KZ-Zeit kennen.
Behörden unterstützen diesen Charakterzug im Volk. Siehe die on-line Denuntiationsmöglichkeiten in Kassel und weiteren Städten.
Letztlich geht es um Sozialkontrolle der Frauen in der Nachbarschaft. Es geht um Durchsetzung von Prostitutionsverbot und Moralkontrolle im Sinne einer Heteronormativität des Standard-Ehemodells. Wenn die Anschwärzungen und Hexenjagd dann mal eine Solide treffen ist es lediglich ein Kollateralschaden (Posting #1). Dabei spielen bei der Jagd gegen die sexuellen Nonkonformisten Neid und Konkurrenz (Wettbewerb) hinein, sowohl was das Sexuelle (Promiskuität/HWG) als auch das wirtschaftliche (Geld verdienen/Schwarzarbeit) betreffen. Solche Freiheiten und Machtpotentiale sollen im Keim erstickt werden. Das was den sog. Anständigen nicht erlaubt ist, soll sich auch keine andere im Quatier erlauben dürfen. Sehr schön illustriert findet sich dieser Zusammenhang im Film "Der Zauber von Malèna".
Hier wieder so ein Fall:
Bielefeld-Heepen:
Prostitution in Studenten-Wohnanlage
Bielefeld. Sie nennen sich Abby, Natascha oder Katrin, haben Appartements in der Studentenwohnanlage an der Salzufler Straße gemietet und werden der Prostitution verdächtigt. So geht es aus einem anonymen Brief hervor, der die Lokalredaktion erreichte.
Gestützt wird diese Vermutung durch einschlägige Ankündigungen im Internet, in denen die Damen für sich geworben haben, sowie durch zahlreiche und wechselnde Herrenbesuche. Beschwerden beim Ordnungsamt der Stadt blieben allerdings wirkungslos.
http://www.nw-news.de/lokale_news/biele ... nlage.html
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Re: Soziale Prostitutionskontrolle

Mehr zu diesem Thema hier: http://www.nw-news.de/lokale_news/biele ... eepen.htmlMarc of Frankfurt hat geschrieben:
Bielefeld-Heepen:
Prostitution in Studenten-Wohnanlagel
Am interessantesten sind aber noch die Kommentare, laut welcher diese Damen dort schon seit mehreren Jahren arbeiten:
....
pelle schrieb am 10.08.2010 10:49 Uhr
Warum habt ihr (...) mnicht gleich noch Abbys Telefonnummer mit reingenommen? Oder gleich noch alle anderen Damen, die dort in den Häusern seit Jahren arbeiten.
Die Aussage der Fa. Rübenack kann ich nicht nachvollziehen. Die wissen und wussten sehr genau, dass da dieses Gewerbe stattfindet und haben es immer geduldet.
Mit dem Artikel wird wohl mal wieder das altbekannte Sommerloch gestopft und nebenher nochmal wieder etwas Werbung betrieben.
Nächste Woche wird wieder an die Leser appeliert, dass Prostitution ein Gewerbe wie jedes andere ist, was heute bei dem Artikel ja noch als verwerfliche Gewerbsunzucht gilt.
Nein, nein, wie bekloppt.
.....
Und noch:
....
oh ne schrieb am 10.08.2010 10:13 Uhr
die sind doch da schon seit über 10 jahren.
...
Trotzdem gilt jetzt Höchstalarm, laut Artikel:
Das Amt prüft. "Dort werden Wohnungen offenbar gewerblich genutzt. Das könnte ein Verstoß sein." Eine schwache Hoffnung. In der Anlage auf dem Gelände der früheren Firma Bastert wurden die ersten der insgesamt 394 Appartements, die an nahezu ebenso viele Eigentümer verkauft worden waren, zu Weihnachten 1993 bezogen. Eigentlich waren sie ausschließlich für Studenten als Bewohner genehmigt worden. Der Bauherr musste so weniger Parkplätze schaffen. Die Stadt tat sich von Anbeginn schwer, die Wohnberechtigung zu prüfen.
Energisch will die Hausverwaltung einschreiten, der viele Eigentümer ihre Appartements anvertraut haben. "Wir tun, was wir können", sagte Geschäftsführerin Christine Rübenack auf Anfrage. Problem ist die zersplitterte Besitzstruktur. "Wir wenden uns an die Wohnungseigentümer. Die müssen handeln."
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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Es geht auch anders:
Prostitutionsverdacht: Brasilianerin wieder auf freiem Fuß
STRAUBENHARDT. Eine 21 Jahre alte Brasilianerin, die von der Kriminalpolizei in Straubenhardt aufgrund des Verdachts der Prostitution festgenommen worden ist, ist wieder auf freiem Fuß.
Sie hatte im Haus eines 58 Jahre alten Straubenhardters ihre Dienste angeboten, auf einschlägigen Webseiten damit geworben. Laut Informationen der PZ ist sie illegal in Deutschland und reist freiwillig am 9. April in ihr Heimatland zurück. Laut Angaben des 58-Jährigen habe sie ihre Dienste nicht zum Geldverdienen angeboten, sondern um ihre gemeinsame Beziehung lebendig zu halten. kri
Pforzheimer Zeitung 31.03.10
Die Dame ist zwischenzeitlich wieder da, in ihrer Anzeige bei callgirls.de steht
Zitat:
Ach übrigens, ich inseriere hier nicht um Geld zu verdienen, sondern weil es mir Spaß macht. (Was?, das inserieren?)
Prostitutionsverdacht: Brasilianerin wieder auf freiem Fuß
STRAUBENHARDT. Eine 21 Jahre alte Brasilianerin, die von der Kriminalpolizei in Straubenhardt aufgrund des Verdachts der Prostitution festgenommen worden ist, ist wieder auf freiem Fuß.
Sie hatte im Haus eines 58 Jahre alten Straubenhardters ihre Dienste angeboten, auf einschlägigen Webseiten damit geworben. Laut Informationen der PZ ist sie illegal in Deutschland und reist freiwillig am 9. April in ihr Heimatland zurück. Laut Angaben des 58-Jährigen habe sie ihre Dienste nicht zum Geldverdienen angeboten, sondern um ihre gemeinsame Beziehung lebendig zu halten. kri
Pforzheimer Zeitung 31.03.10
Die Dame ist zwischenzeitlich wieder da, in ihrer Anzeige bei callgirls.de steht
Zitat:
Ach übrigens, ich inseriere hier nicht um Geld zu verdienen, sondern weil es mir Spaß macht. (Was?, das inserieren?)
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Als Deutsche, die man nicht abschieben kann, wird frau/man mit so einer cleveren Antwort :-) wohl nicht durchkommen?
Jetzt wiedereingereist muß sie aufpassen nicht "wegen Beharrlichkeit" schärfer bestraft zu werden.
Verbotene Prostitution wg. Sperrgebiet:
viewtopic.php?t=3270
Ausländerrecht (Brasilianer gelten als Drittstaatenangehörige):
viewtopic.php?p=54580#54580
Haben die beiden keine Heiratspläne? Mir scheint das Institut der Ehe heilt viele Rechtsprobleme.
Jetzt wiedereingereist muß sie aufpassen nicht "wegen Beharrlichkeit" schärfer bestraft zu werden.
Verbotene Prostitution wg. Sperrgebiet:
viewtopic.php?t=3270
Ausländerrecht (Brasilianer gelten als Drittstaatenangehörige):
viewtopic.php?p=54580#54580
Haben die beiden keine Heiratspläne? Mir scheint das Institut der Ehe heilt viele Rechtsprobleme.