Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
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Streetworkerin Silvia Vorhauer berichtet
Bericht der evangelischen Dortmunder Mitternachtsmission über die Situation auf dem seit 2011 illegalisierten Straßenstrich:
http://www.schlussstrich-ev.de/wp-conte ... r_2013.pdf
http://www.schlussstrich-ev.de/wp-conte ... r_2013.pdf
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- Admina
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
NordstadtWeniger Prostitution am 01. Februar 2013 um 19:20 Uhr
Nach Angaben der Stadt soll es weniger Straßenprostitution in der Nordstadt geben. Demnach hält sich nur noch ein Bruchteil der Prostituierten, die vor etwa zwei Jahren auf der Straße anschaffen gingen, in der Nordstadt auf.
Etwa 30 Frauen sollen noch regelmäßig auf den Straßen der Nordstadt als Prostituierte arbeiten, um ihre Drogensucht zu finanzieren, sagte ein Stadtsprecher. Maßnahmen von Stadt und Polizei hätten bei ihnen bislang keinen Erfolg gezeigt. Die befürchtete Verdrängung der Prostitution in andere Bezirke Dortmunds oder in umliegende Städte gebe es seit der umstrittenen Schließung des Straßenstriches nicht.
Es gebe erheblich weniger Prostituierte auf den Straße der Nordstadt als 2011, kurz vor der Schließung des Straßenstichs, sagen auch die Dortmunder Mitternachtsmission und der sozialpolitische Sprecher der Grünen Ulrich Langhorst. Insbesondere zugezogene Frauen aus Rumänien und Bulgarien treffe man weniger an.
Die Straßenprostitution sei dennoch weiter ein Problem, so Langhorst. Die etwa 30 Prostituierten schädigten die Geschäfte der Händler am Nordmarkt. Auch ob in Wohnungen und Internetcafés Frauen anschaffen gehen, sei für die Öffentlichkeit unsichtbar. Nach Angaben der Stadt werden zumindest Gaststätten intensiv kontrolliert.
Stadt und Polizei wollen außerdem verstärkt gegen Rauschgiftkriminalität in der Nordstadt vorgehen, also gegen Drogenhandel und -konsum. Die Stadtspitze zieht aber eine positive Jahres-Bilanz der zuständigen Taskforce für 2012. Nach eigenen Angaben wurden mehr als 13.000 Verwarngelder und fast 2.400 Platzverweise ausgesprochen. 14 Mitarbeiter des Ordungsamtes und 14 Polizeibemate kontrollieren regelmäßig in der Nordstadt.
http://www.radio912.de/infos/dortmund/n ... 749,585726
Nach Angaben der Stadt soll es weniger Straßenprostitution in der Nordstadt geben. Demnach hält sich nur noch ein Bruchteil der Prostituierten, die vor etwa zwei Jahren auf der Straße anschaffen gingen, in der Nordstadt auf.
Etwa 30 Frauen sollen noch regelmäßig auf den Straßen der Nordstadt als Prostituierte arbeiten, um ihre Drogensucht zu finanzieren, sagte ein Stadtsprecher. Maßnahmen von Stadt und Polizei hätten bei ihnen bislang keinen Erfolg gezeigt. Die befürchtete Verdrängung der Prostitution in andere Bezirke Dortmunds oder in umliegende Städte gebe es seit der umstrittenen Schließung des Straßenstriches nicht.
Es gebe erheblich weniger Prostituierte auf den Straße der Nordstadt als 2011, kurz vor der Schließung des Straßenstichs, sagen auch die Dortmunder Mitternachtsmission und der sozialpolitische Sprecher der Grünen Ulrich Langhorst. Insbesondere zugezogene Frauen aus Rumänien und Bulgarien treffe man weniger an.
Die Straßenprostitution sei dennoch weiter ein Problem, so Langhorst. Die etwa 30 Prostituierten schädigten die Geschäfte der Händler am Nordmarkt. Auch ob in Wohnungen und Internetcafés Frauen anschaffen gehen, sei für die Öffentlichkeit unsichtbar. Nach Angaben der Stadt werden zumindest Gaststätten intensiv kontrolliert.
Stadt und Polizei wollen außerdem verstärkt gegen Rauschgiftkriminalität in der Nordstadt vorgehen, also gegen Drogenhandel und -konsum. Die Stadtspitze zieht aber eine positive Jahres-Bilanz der zuständigen Taskforce für 2012. Nach eigenen Angaben wurden mehr als 13.000 Verwarngelder und fast 2.400 Platzverweise ausgesprochen. 14 Mitarbeiter des Ordungsamtes und 14 Polizeibemate kontrollieren regelmäßig in der Nordstadt.
http://www.radio912.de/infos/dortmund/n ... 749,585726
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
Das Elend der Prostituierten nimmt zu
Dortmund. Durch die Schließung des Straßenstrichs in Dortmund hat sich das Problem nur verlagert. Viele Frauen, vornehmlich aus Osteuropa, arbeiten jetzt als Prostituierte in Wohnungen und Gaststätten, oftmals unter elenden Bedingungen.
Das Aus für den Straßenstrich in Dortmund hat nur zu einer Verlagerung der Prostitution in Wohnungen und Gaststätten geführt. Hier arbeiten dann vor allem Frauen aus Südosteuropa unter elendsten Bedingungen. In Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum wird die Zahl der Prostituierten aus Bulgarien und Rumänien momentan auf 650 geschätzt. Die meisten haben einen Roma-Hintergrund, sind Analphabetinnen und einige arbeiten unter Lebensgefahr.
Prostituierte riskieren ihr Leben und ihre Gesundheit
Nirgendwo ist das Elend so groß wie in Dortmund. Seit dem offiziellen Aus für den Straßenstrich in der Nordstadt vor zwei Jahren verkaufen sich die Frauen nun zum Teil für weniger als zehn Euro in Wohnungen und Gaststätten. Sie riskieren als „Illegale“ ihr Leben und ihre Gesundheit. Während sich laut Polizei und Ordnungsamt in der Dortmunder Nordstadt nur noch zwischen 20 und 35 mehrheitlich deutsche Drogenabhängige auf der Straße prostituieren, gehen Sozialarbeiter von einer viel höheren Zahl aus. Der Verein „Kober“, der Sexarbeiterinnen in der Nordstadt betreut, spricht von 80 bis 120 Bulgarinnen und Rumäninnen. „Sie bieten sich in Wohnungen, Kneipen oder Autofahrern an der Straße an. Ihre Arbeit ist viel gefährlicher geworden, seit es den Straßenstrich nicht mehr gibt“, sagen Elke Rehpöhler und Christina Stodt von „Kober“.
REPORTAGE
Verloren auf dem Straßenstrich
Seit 2011 ist Straßenprostituion in Dortmund verboten. Melissa aus Plowdiw bietet hier nach wie vor ihre Liebesdienste an – als Illegale, für 20, 30 Euro. Die Kunden sind oft gewalttätig, doch die 25-jährige Mutter nbraucht das Geld für Heroin.
In Essen gibt es noch einen von der Stadt tolerierten Straßenstrich. Die meisten der Frauen dort kommen nach Einschätzung der Expertin Mechthild Eickel vom Verein „Madonna“ ebenfalls aus Südosteuropa. Es geht ihnen besser als den Roma-Prostituierten in Dortmund, weil der Strich überschaubar und gesichert ist.
Auch legale Prostituierte brauchen dringend Hilfe
Anders ist die Lage in der Stadt mit dem größten Bordellareal in NRW: Duisburg. Ende 2012 zählte das Gesundheitsamt 224 Frauen in den Bordellbetrieben. 69 stammten aus Rumänien, 56 aus Bulgarien, nur 14 hatten einen deutschen Pass. „Diese Frauen arbeiten legal als Selbstständige“, erklärt Iris Sperg vom Gesundheitsamt. Dennoch bräuchten sie dringend Hilfe.
STRASSENSTRICH AM ENDE
„Wir machen uns stark für eine Beratungsstelle mitten in der Szene. Ein Büro mit Dolmetscher, gesundheitlicher Basisversorgung, Hilfe bei Behördengängen, Aufklärung über Rechte und Pflichten“, sagt Iris Sperg. Mechthild Eickel berichtet von Abzockern, die den Frauen für Hilfe bei Behördengängen 1000 Euro abnähmen.
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 06676.html
Dortmund. Durch die Schließung des Straßenstrichs in Dortmund hat sich das Problem nur verlagert. Viele Frauen, vornehmlich aus Osteuropa, arbeiten jetzt als Prostituierte in Wohnungen und Gaststätten, oftmals unter elenden Bedingungen.
Das Aus für den Straßenstrich in Dortmund hat nur zu einer Verlagerung der Prostitution in Wohnungen und Gaststätten geführt. Hier arbeiten dann vor allem Frauen aus Südosteuropa unter elendsten Bedingungen. In Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum wird die Zahl der Prostituierten aus Bulgarien und Rumänien momentan auf 650 geschätzt. Die meisten haben einen Roma-Hintergrund, sind Analphabetinnen und einige arbeiten unter Lebensgefahr.
Prostituierte riskieren ihr Leben und ihre Gesundheit
Nirgendwo ist das Elend so groß wie in Dortmund. Seit dem offiziellen Aus für den Straßenstrich in der Nordstadt vor zwei Jahren verkaufen sich die Frauen nun zum Teil für weniger als zehn Euro in Wohnungen und Gaststätten. Sie riskieren als „Illegale“ ihr Leben und ihre Gesundheit. Während sich laut Polizei und Ordnungsamt in der Dortmunder Nordstadt nur noch zwischen 20 und 35 mehrheitlich deutsche Drogenabhängige auf der Straße prostituieren, gehen Sozialarbeiter von einer viel höheren Zahl aus. Der Verein „Kober“, der Sexarbeiterinnen in der Nordstadt betreut, spricht von 80 bis 120 Bulgarinnen und Rumäninnen. „Sie bieten sich in Wohnungen, Kneipen oder Autofahrern an der Straße an. Ihre Arbeit ist viel gefährlicher geworden, seit es den Straßenstrich nicht mehr gibt“, sagen Elke Rehpöhler und Christina Stodt von „Kober“.
REPORTAGE
Verloren auf dem Straßenstrich
Seit 2011 ist Straßenprostituion in Dortmund verboten. Melissa aus Plowdiw bietet hier nach wie vor ihre Liebesdienste an – als Illegale, für 20, 30 Euro. Die Kunden sind oft gewalttätig, doch die 25-jährige Mutter nbraucht das Geld für Heroin.
In Essen gibt es noch einen von der Stadt tolerierten Straßenstrich. Die meisten der Frauen dort kommen nach Einschätzung der Expertin Mechthild Eickel vom Verein „Madonna“ ebenfalls aus Südosteuropa. Es geht ihnen besser als den Roma-Prostituierten in Dortmund, weil der Strich überschaubar und gesichert ist.
Auch legale Prostituierte brauchen dringend Hilfe
Anders ist die Lage in der Stadt mit dem größten Bordellareal in NRW: Duisburg. Ende 2012 zählte das Gesundheitsamt 224 Frauen in den Bordellbetrieben. 69 stammten aus Rumänien, 56 aus Bulgarien, nur 14 hatten einen deutschen Pass. „Diese Frauen arbeiten legal als Selbstständige“, erklärt Iris Sperg vom Gesundheitsamt. Dennoch bräuchten sie dringend Hilfe.
STRASSENSTRICH AM ENDE
„Wir machen uns stark für eine Beratungsstelle mitten in der Szene. Ein Büro mit Dolmetscher, gesundheitlicher Basisversorgung, Hilfe bei Behördengängen, Aufklärung über Rechte und Pflichten“, sagt Iris Sperg. Mechthild Eickel berichtet von Abzockern, die den Frauen für Hilfe bei Behördengängen 1000 Euro abnähmen.
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 06676.html
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
Frauen lassen sich nicht abschrecken
Kontrollen auf dem illegalen Strich bringen meist wenig, ein Abschreckungseffekt lässt sich nicht feststellen.Foto: Knut Vahlensieck
Es ist nicht so einfach, Prostitution zu verbieten. Viele Frauen lassen sich kaum von harten Kontrollen abschrecken. Das Leben in der Dortmunder Nordstadt mag ein elendes sein. Aber im Ghetto in Plowdiw ist es wohl noch viel schlimmer.
Zugegeben: Das Schicksal der Bulgarin Melissa ist ein Extrembeispiel. Dennoch lassen sich an ihm grundsätzliche Probleme aufzeigen.
Erstens: Es ist nicht so einfach, Prostitution zu verbieten. Diese Frauen lassen sich kaum von harten Kontrollen abschrecken. Das Leben in der Dortmunder Nordstadt mag ein elendes sein. Aber im Ghetto in Plowdiw ist es wohl noch viel schlimmer.
Zweitens: Es git nicht wenige Menschen, die Not ausnutzen, um an Billigst-Sex zu kommen. Die um ein, zwei Euro feilschen, ihre Gewalt ausleben und sich noch ums Bezahlen drücken. Was für Abgründe tun sich da auf!
Drittens: Illegale Prostitution st lebensgefährlich. Die Roma-Frauen, die in der Nordstadt blieben, sind nun noch mehr als zur Zeit des legalen Straßenstrichs den Launen ihrer Kunden ausgeliefert. Die Stadt Dortmund hat zwar konsequent gehandelt. Aber das hat seinen Preis. Und die Frauen, die dort anschaffen gehen, bezahlen dafür.
http://www.derwesten.de/meinung/frauen- ... 06690.html
Kontrollen auf dem illegalen Strich bringen meist wenig, ein Abschreckungseffekt lässt sich nicht feststellen.Foto: Knut Vahlensieck
Es ist nicht so einfach, Prostitution zu verbieten. Viele Frauen lassen sich kaum von harten Kontrollen abschrecken. Das Leben in der Dortmunder Nordstadt mag ein elendes sein. Aber im Ghetto in Plowdiw ist es wohl noch viel schlimmer.
Zugegeben: Das Schicksal der Bulgarin Melissa ist ein Extrembeispiel. Dennoch lassen sich an ihm grundsätzliche Probleme aufzeigen.
Erstens: Es ist nicht so einfach, Prostitution zu verbieten. Diese Frauen lassen sich kaum von harten Kontrollen abschrecken. Das Leben in der Dortmunder Nordstadt mag ein elendes sein. Aber im Ghetto in Plowdiw ist es wohl noch viel schlimmer.
Zweitens: Es git nicht wenige Menschen, die Not ausnutzen, um an Billigst-Sex zu kommen. Die um ein, zwei Euro feilschen, ihre Gewalt ausleben und sich noch ums Bezahlen drücken. Was für Abgründe tun sich da auf!
Drittens: Illegale Prostitution st lebensgefährlich. Die Roma-Frauen, die in der Nordstadt blieben, sind nun noch mehr als zur Zeit des legalen Straßenstrichs den Launen ihrer Kunden ausgeliefert. Die Stadt Dortmund hat zwar konsequent gehandelt. Aber das hat seinen Preis. Und die Frauen, die dort anschaffen gehen, bezahlen dafür.
http://www.derwesten.de/meinung/frauen- ... 06690.html
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
NORDSTADT
Melissa — Verloren auf dem Straßenstrich
Die 25-jährige Melissa geht in Dortmund auf den Straßenstrich. Die junge Frau hat früher an der Ravensberger Straße gearbeitet und schafft heute rund um den Nordmarkt
Dortmund. Seit 2011 ist Straßenprostitution in Dortmund verboten. Melissa aus Plowdiw bietet aber nach wie vor ihre Liebesdienste an – als Illegale, für 20 oder 30 Euro. Die Kunden sind oft gewalttätig, doch die 25-jährige Mutter braucht das Geld für Heroin.
Die 25-jährige Melissa geht in Dortmund auf den Straßenstrich. Die junge Frau hat früher an der Ravensberger Straße gearbeitet und schafft heute rund um den Nordmarkt an.Foto: Ralf Rottmann
Dortmund. Seit 2011 ist Straßenprostitution in Dortmund verboten. Melissa aus Plowdiw bietet aber nach wie vor ihre Liebesdienste an – als Illegale, für 20 oder 30 Euro. Die Kunden sind oft gewalttätig, doch die 25-jährige Mutter braucht das Geld für Heroin.
Melissa (Name geändert) arbeitet auf einem Straßenstrich, den es eigentlich gar nicht mehr gibt. Seit Mai 2011 ist Straßenprostitution in Dortmund verboten. Der Straßenstrich an der Ravensberger Straße "hinter Hornbach" ist geschlossen. Nirgendwo mehr sollten Frauen aus Bulgarien und Rumänien auf der Straße Liebesdienste anbieten, schon gar nicht in der Nordstadt. Aber die 25-jährige Roma-Frau macht genau das. Und sie ist nicht die einzige.
Melissa ist müde. Sie hat sich im Büro des Vereins Kober, der sich um Prostituierte in der Nordstadt kümmert, in eine rote Decke gewickelt, raucht und kann kaum die Augen offenhalten. Die Nacht war lang und unerfreulich. Melissa zieht ein Hosenbein und einen Ärmel hoch. „Da blau und da blau“, sagt sie und zeigt auf zwei Blessuren auf Unterarm und Schienbein. Der letzte Kunde war rabiat. Bezahlt hat er nicht. Dafür hat er die Bulgarin nach stundenlanger Fahrt in einer fremden Stadt rausgeschmissen. In Hagen, vermutet Melissa. Genau weiß sie das nicht. Könnte aber hinkommen, weil sie fünf Stunden bis Dortmund gelaufen ist. „Ein Scheißtag“, bilanziert die junge Frau.
KOMMENTAR
Abschreckung nicht vorhanden - von Matthias Korfmann
Es ist nicht so einfach, Prostitution zu verbieten. Viele Frauen lassen sich kaum von harten Kontrollen abschrecken. Das Leben in der Dortmunder Nordstadt mag ein elendes sein. Aber im Ghetto in Plowdiw ist es wohl noch viel schlimmer.
Nach sechs Jahren in Dortmund kann sie sich auf Deutsch verständigen. Mit dem, was sie auf der Straße und in einem Sauna-Club aufgeschnappt hat. Das Wort „Schlampe“ kommt ziemlich oft vor, denn freundliche Männer lernt sie selten kennen. Auch weil sie ihre Dienste illegal und für sehr wenig Geld anbietet. Für 20, 30 Euro. Manche bieten nur 5. Oder wollen Sex für 10 Euro ohne Kondom. Melissa möchte erklären, wie sie solche Typen findet, aber dafür fehlen ihr die Worte.
Zwei Kinder in Dortmund zur Adoption freigegeben
Melissa hat ein Kind in Plowdiw, Bulgarien. Zwei weitere hat sie in Dortmund zur Welt gebracht und zur Adoption freigegeben. Nahe Verwandte von ihr leben im Ruhrgebiet. Kontakt: Fehlanzeige. Kober organisiert Melissa einen Schlafplatz und Essen, gibt guten Rat und ab und zu eine Zigarette.
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren konsequent. Dortmund will sein Nordstadt-Schmuddelimage abschütteln und duldet keine Straßenprostitution mehr. Darum bewegt sich Melissa draußen möglichst unauffällig. Klappt oft, aber nicht immer.
Aus Sicht von Jürgen Walther vom Ordnungsamt wirkt die Strategie der Stadt gegen Straßenprostitution: „Auf der Straße arbeiten seit Monaten nur 25 bis 35 Prostituierte. Es handelt sich in der Regel um deutsche Drogenabhängige. Das ist der harte Kern, ein Bruchteil dessen, was es mal gab. Im Mai 2011 zählten wir in der Nordstadt 700 Straßen-Prostituierte.“
Polizei-Sprecher Kim Freigang spricht von aktuell 20 zumeist drogenabhängigen Prostituierten auf den Straßen der Nordstadt. Frauen, die „auch durch repressive Maßnahmen nicht mehr zu erreichen sind“. Ist Melissa also eine der letzten Roma-Frauen, die dort noch Liebesdienste verkaufen? Mitnichten, sagt Sozialarbeiterin Christina Stodt vom Verein Kober. „Wir hatten Ende 2012 Kontakt zu zweiundachtzig dieser Frauen. Im Winter sind es weniger, im Sommer mehr“, sagt Stodt. Ihre Kollegin Elke Rehpöhler spricht von 120 Sexarbeiterinnen in den warmen Monaten. „Die Prostitution hat sich von der Straße in Wohnungen und Gaststätten verlagert“, versichert Rehpöhler.
Vorteil für die Stadt: Man sieht dieses Gewerbe nicht mehr. Nachteil für die Frauen: Sie sind ungeschützt den Launen der Freier ausgesetzt. Einige bezahlen gar nicht. „Du bist doch ‘ne Illegale“ — den Spruch kennt Melissa. In den „Verrichtungsboxen“ am Strich, die 2011 abgeschafft wurden, gab es Alarmknöpfe. Heute ist jede Frau auf sich allein gestellt.
Auf Melissas Körper hinterlässt das Spuren. Blutergüsse vor allem. Auf einem Baumarkt-Parkplatz in Dortmund-Eving hat ihr mal ein Kunde ein Auge blau geschlagen. „Die Frauen könnten das anzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat uns versichert, dass illegal arbeitende Prostituierte dann nicht strafrechtlich verfolgt würden“, erklärt Christina Stodt. Melissa glaubt das nicht.
Der Sucht-Druck war zu groß
Die Bulgarin müsste dringend zum Arzt. „Wasser im Bauchraum“, erklärt Sozialarbeiterin Stodt. Tatsächlich wölbt sich Melissas Bauch sichtbar. Ihre Leber funktioniert nicht mehr richtig. Sie wollte das untersuchen lassen und ging mit Kober-Begleitung in eine Klinik. Aber nicht krankenversicherte Roma-Frauen genießen nicht gerade Priorität im Medizinbetrieb. Nach vier Stunden Warten stand Melissa auf und ging. „Der Sucht-Druck war zu groß“, erklärt Stodt.
Denn Melissas mittlerweile größtes Problem ist, dass sie seit ein paar Monaten Heroin raucht. Das kostet 10 bis 20 Euro am Tag. Melissa kennt das Wort, das einen Ausweg aus dem Dilemma aufzeigen könnte: „Substitution“, also der Ersatz der Droge durch Methadon. Aber das würde 25 Euro in der Woche kosten.
Wenn 2014 die Arbeitsbeschränkungen für Rumänen und Bulgaren fallen, könnten auch die Roma-Frauen, die sich heute in Dortmund unerlaubt prostituieren, legal arbeiten. „Dann haben sie eine Perspektive jenseits der Sexarbeit. Viele wollen als Reinigungskräfte arbeiten“, sagt Christina Stodt.
Melissas Perspektiven sind bescheiden. Die Sucht beschleunigt wie ein Turbo ihren Abstieg. „Ich bin müde“, wiederholt sie. Die Nacht war lang und unerfreulich.
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 06344.html
Melissa — Verloren auf dem Straßenstrich
Die 25-jährige Melissa geht in Dortmund auf den Straßenstrich. Die junge Frau hat früher an der Ravensberger Straße gearbeitet und schafft heute rund um den Nordmarkt
Dortmund. Seit 2011 ist Straßenprostitution in Dortmund verboten. Melissa aus Plowdiw bietet aber nach wie vor ihre Liebesdienste an – als Illegale, für 20 oder 30 Euro. Die Kunden sind oft gewalttätig, doch die 25-jährige Mutter braucht das Geld für Heroin.
Die 25-jährige Melissa geht in Dortmund auf den Straßenstrich. Die junge Frau hat früher an der Ravensberger Straße gearbeitet und schafft heute rund um den Nordmarkt an.Foto: Ralf Rottmann
Dortmund. Seit 2011 ist Straßenprostitution in Dortmund verboten. Melissa aus Plowdiw bietet aber nach wie vor ihre Liebesdienste an – als Illegale, für 20 oder 30 Euro. Die Kunden sind oft gewalttätig, doch die 25-jährige Mutter braucht das Geld für Heroin.
Melissa (Name geändert) arbeitet auf einem Straßenstrich, den es eigentlich gar nicht mehr gibt. Seit Mai 2011 ist Straßenprostitution in Dortmund verboten. Der Straßenstrich an der Ravensberger Straße "hinter Hornbach" ist geschlossen. Nirgendwo mehr sollten Frauen aus Bulgarien und Rumänien auf der Straße Liebesdienste anbieten, schon gar nicht in der Nordstadt. Aber die 25-jährige Roma-Frau macht genau das. Und sie ist nicht die einzige.
Melissa ist müde. Sie hat sich im Büro des Vereins Kober, der sich um Prostituierte in der Nordstadt kümmert, in eine rote Decke gewickelt, raucht und kann kaum die Augen offenhalten. Die Nacht war lang und unerfreulich. Melissa zieht ein Hosenbein und einen Ärmel hoch. „Da blau und da blau“, sagt sie und zeigt auf zwei Blessuren auf Unterarm und Schienbein. Der letzte Kunde war rabiat. Bezahlt hat er nicht. Dafür hat er die Bulgarin nach stundenlanger Fahrt in einer fremden Stadt rausgeschmissen. In Hagen, vermutet Melissa. Genau weiß sie das nicht. Könnte aber hinkommen, weil sie fünf Stunden bis Dortmund gelaufen ist. „Ein Scheißtag“, bilanziert die junge Frau.
KOMMENTAR
Abschreckung nicht vorhanden - von Matthias Korfmann
Es ist nicht so einfach, Prostitution zu verbieten. Viele Frauen lassen sich kaum von harten Kontrollen abschrecken. Das Leben in der Dortmunder Nordstadt mag ein elendes sein. Aber im Ghetto in Plowdiw ist es wohl noch viel schlimmer.
Nach sechs Jahren in Dortmund kann sie sich auf Deutsch verständigen. Mit dem, was sie auf der Straße und in einem Sauna-Club aufgeschnappt hat. Das Wort „Schlampe“ kommt ziemlich oft vor, denn freundliche Männer lernt sie selten kennen. Auch weil sie ihre Dienste illegal und für sehr wenig Geld anbietet. Für 20, 30 Euro. Manche bieten nur 5. Oder wollen Sex für 10 Euro ohne Kondom. Melissa möchte erklären, wie sie solche Typen findet, aber dafür fehlen ihr die Worte.
Zwei Kinder in Dortmund zur Adoption freigegeben
Melissa hat ein Kind in Plowdiw, Bulgarien. Zwei weitere hat sie in Dortmund zur Welt gebracht und zur Adoption freigegeben. Nahe Verwandte von ihr leben im Ruhrgebiet. Kontakt: Fehlanzeige. Kober organisiert Melissa einen Schlafplatz und Essen, gibt guten Rat und ab und zu eine Zigarette.
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren konsequent. Dortmund will sein Nordstadt-Schmuddelimage abschütteln und duldet keine Straßenprostitution mehr. Darum bewegt sich Melissa draußen möglichst unauffällig. Klappt oft, aber nicht immer.
Aus Sicht von Jürgen Walther vom Ordnungsamt wirkt die Strategie der Stadt gegen Straßenprostitution: „Auf der Straße arbeiten seit Monaten nur 25 bis 35 Prostituierte. Es handelt sich in der Regel um deutsche Drogenabhängige. Das ist der harte Kern, ein Bruchteil dessen, was es mal gab. Im Mai 2011 zählten wir in der Nordstadt 700 Straßen-Prostituierte.“
Polizei-Sprecher Kim Freigang spricht von aktuell 20 zumeist drogenabhängigen Prostituierten auf den Straßen der Nordstadt. Frauen, die „auch durch repressive Maßnahmen nicht mehr zu erreichen sind“. Ist Melissa also eine der letzten Roma-Frauen, die dort noch Liebesdienste verkaufen? Mitnichten, sagt Sozialarbeiterin Christina Stodt vom Verein Kober. „Wir hatten Ende 2012 Kontakt zu zweiundachtzig dieser Frauen. Im Winter sind es weniger, im Sommer mehr“, sagt Stodt. Ihre Kollegin Elke Rehpöhler spricht von 120 Sexarbeiterinnen in den warmen Monaten. „Die Prostitution hat sich von der Straße in Wohnungen und Gaststätten verlagert“, versichert Rehpöhler.
Vorteil für die Stadt: Man sieht dieses Gewerbe nicht mehr. Nachteil für die Frauen: Sie sind ungeschützt den Launen der Freier ausgesetzt. Einige bezahlen gar nicht. „Du bist doch ‘ne Illegale“ — den Spruch kennt Melissa. In den „Verrichtungsboxen“ am Strich, die 2011 abgeschafft wurden, gab es Alarmknöpfe. Heute ist jede Frau auf sich allein gestellt.
Auf Melissas Körper hinterlässt das Spuren. Blutergüsse vor allem. Auf einem Baumarkt-Parkplatz in Dortmund-Eving hat ihr mal ein Kunde ein Auge blau geschlagen. „Die Frauen könnten das anzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat uns versichert, dass illegal arbeitende Prostituierte dann nicht strafrechtlich verfolgt würden“, erklärt Christina Stodt. Melissa glaubt das nicht.
Der Sucht-Druck war zu groß
Die Bulgarin müsste dringend zum Arzt. „Wasser im Bauchraum“, erklärt Sozialarbeiterin Stodt. Tatsächlich wölbt sich Melissas Bauch sichtbar. Ihre Leber funktioniert nicht mehr richtig. Sie wollte das untersuchen lassen und ging mit Kober-Begleitung in eine Klinik. Aber nicht krankenversicherte Roma-Frauen genießen nicht gerade Priorität im Medizinbetrieb. Nach vier Stunden Warten stand Melissa auf und ging. „Der Sucht-Druck war zu groß“, erklärt Stodt.
Denn Melissas mittlerweile größtes Problem ist, dass sie seit ein paar Monaten Heroin raucht. Das kostet 10 bis 20 Euro am Tag. Melissa kennt das Wort, das einen Ausweg aus dem Dilemma aufzeigen könnte: „Substitution“, also der Ersatz der Droge durch Methadon. Aber das würde 25 Euro in der Woche kosten.
Wenn 2014 die Arbeitsbeschränkungen für Rumänen und Bulgaren fallen, könnten auch die Roma-Frauen, die sich heute in Dortmund unerlaubt prostituieren, legal arbeiten. „Dann haben sie eine Perspektive jenseits der Sexarbeit. Viele wollen als Reinigungskräfte arbeiten“, sagt Christina Stodt.
Melissas Perspektiven sind bescheiden. Die Sucht beschleunigt wie ein Turbo ihren Abstieg. „Ich bin müde“, wiederholt sie. Die Nacht war lang und unerfreulich.
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 06344.html
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
Prostitution im Untergrund
Lange hat die Stadt Dortmund gegen den Straßenstrich in der Nordstadt gekämpft, zu viel Kriminalität, zu viel Ärger hatte sich dort angesiedelt. Vor allem Banden aus Osteuropa haben das Viertel unsicher gemacht. Vor fast zwei Jahren war dann tatsächlich Schluss mit dem Straßenstrich. So wollte es der Stadtrat. Doch jetzt ist klar: Es ist das eingetreten, was Kritiker befürchtet hatten. Die Prostitution hat sich verlagert, in Wohnungen, in Keller. Mit schlimmen Folgen für die betroffenen Frauen. Frauenhilfsorganisationen kritisieren, der Politik fehle es an einem schlüssigen Konzept.
www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege ... tution.jsp
Lange hat die Stadt Dortmund gegen den Straßenstrich in der Nordstadt gekämpft, zu viel Kriminalität, zu viel Ärger hatte sich dort angesiedelt. Vor allem Banden aus Osteuropa haben das Viertel unsicher gemacht. Vor fast zwei Jahren war dann tatsächlich Schluss mit dem Straßenstrich. So wollte es der Stadtrat. Doch jetzt ist klar: Es ist das eingetreten, was Kritiker befürchtet hatten. Die Prostitution hat sich verlagert, in Wohnungen, in Keller. Mit schlimmen Folgen für die betroffenen Frauen. Frauenhilfsorganisationen kritisieren, der Politik fehle es an einem schlüssigen Konzept.
www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege ... tution.jsp
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Völlig gegensätzliche Konzepte der Städte
Aktuelle Lage in Dortmund, Essen, Duisburg (NRW)
Video www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege ... tution.jsp
Modellprojekt "safer-sex drive-in Love-Boxen" Essen scheint sich gut zu entwickeln ( www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1008 ).
Urteil im Prozess gegen die Sperrbezirksregeln wird erwartet. Eine Sexarbeiterin aus Essen hatte geklagt.
Video www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege ... tution.jsp
Modellprojekt "safer-sex drive-in Love-Boxen" Essen scheint sich gut zu entwickeln ( www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1008 ).
Urteil im Prozess gegen die Sperrbezirksregeln wird erwartet. Eine Sexarbeiterin aus Essen hatte geklagt.
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Das Recht auf Sexarbeit
Die Dortmunder Prostituierte Dany K. verklagt das Land NRW und die Stadt Dortmund - ein Präzedenzfall in der Bundesrepublik.
Am 21.03.2013 um 10:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in einem der interessantesten Prozesse der letzten Zeit die Frage verhandelt, ob eine Kommune das gesamte Stadtbereich zum Sperrgebiet erklären darf und damit ein ausnahmsloses Verbot der Straßenprostitution aussprechen kann.
Die Frage ist juristisch wie auch sozialpolitisch umstritten - der Prozessausgang ungewiss. Eines aber ist sicher: Den Schaden tragen allein die Frauen.
Ein Gastbeitrag von Ulrike Märkel, Ratsfrau der Grünen in Dortmund.
Nach der landesweit einmaligen Maßnahme im Mai 2011, die Schließung des Straßenstrichs und die Einrichtung eines lückenlosen Sperrgebietes, beschließt Dany einen ungewöhnlichen Klageweg und verklagt, stellvertretend für viele andere Prostituierte, das Land NRW und die Stadt Dortmund, um auf dem juristischen Weg eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Sie kämpft dafür, dass sie und ihre Kolleginnen wieder an einem sicheren Arbeitsort in einem geschützten Bereich tätig sein können, so wie es das bundesweit beachtete Dortmunder Modell ermöglichte. Doch gerade dieses Erfolgsmodell [Dortmunder Modell] bezeichnete das Oberverwaltungsgericht in einem Schriftsatz von März 2012 als Mitverursacher der "besonderen Bedrohung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für Belange des öffentlichen Anstandes." Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar - hat doch neben anderen Städten vor kurzem Zürich das Dortmunder Modell kopiert.
Dany möchte wieder an einem "guten Ort" arbeiten können - nicht zwangläufig am alten Standort, aber an einer geeigneten Stelle im Stadtgebiet. Alternativen zum umstrittenen Standort an der Ravensbergerstraße gibt es in einer Großstadt, die mit ihrer Fläche von über 280 qkm Ausdehnung bundesweit auf Platz 9 steht. Dany kann sich gut vorstellen in einem Gewerbegebiet oder an einer Straße abseits von Wohnbebauung zu arbeiten - wichtig ist ihr nur die Betreuung durch eine Beratungsstelle "wo man sich mal aufwärmen, oder auch einfach nur quatschen und sich ausruhen kann". Im Moment vermisst sie an ihrem neuen Arbeitsort "die Gemeinschaft unter den Frauen, die trotz Konkurrenz untereinander, immer Bestand hatte." Vor allem aber fehlt ihr der rote Alarmknopf, der im Falle eines Gewaltübergriffes für etwas Schutz und Sicherheit sorgte.
Die Bezirksregierung Arnsberg beantragte jedoch beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage der Prostituierten Dany mit der seit dem 11. März 2013 vorliegenden Begründung, abzuweisen. Eine große Enttäuschung für Dany. Über ein Jahr lang stand sie mit zwei Kolleginnen am Rand von Castrop-Rauxel auf einem unbeleuchteten Platz - das Gegenteil eines sicheren Arbeitsplatzes: "Mir war dort oft sehr mulmig zumute, weit und breit kein Mensch, da fühlte man sich schon ziemlich ausgeliefert. An der Ravensbergerstraße gab es wenigstens, wenn ein Freier gewalttätig wurde oder nicht zahlen wollte, die Warnsirene in unmittelbarer Reichweite. Nun fühle ich mich vollkommen auf mich allein gestellt - und die einzige Chance, die wir Frauen hier draußen haben, ist, dass wir ein bisschen auf uns gegenseitig aufpassen". Der Hinweis der Bezirksregierung in ihrer Klageabweisung "wie bereits Erkenntnisse aus den Medien ergaben, war es der Klägerin durchaus möglich, ihre Berufsausübung nach der einschränkenden Regelung durch die Wahl anderer Tätigkeitsorte neu auszurichten" ist vor diesem Hintergrund zynisch.
Kontrolldruck und Verbote statt Lösungen?
Dany und die anderen Frauen fühlten sich durch den Ratsbeschluss zum Verbot der Straßenprostitution zu Unrecht kriminalisiert und in die Illegalität abgedrängt. Der neue Standort in Castrop-Rauxel ist nicht legal - unvorstellbar daher, dass die Bezirksregierung dies in der Begründung vor Gericht positiv bewertet und als "Neuausrichtung der Berufsausübung" bezeichnet.
Sie fühlt sich auch nicht Schuld an der gescheiterten Einwanderungspolitik und den sozialen Schwierigkeiten, die in der Nordstadt entstanden sind. Die Stadt Dortmund erhöhte nach der Schließung des Strichs durch Kontrollen den Druck deutlich. Auch in Bezug auf die Einwanderer: Die junge schwangere Bulgarin S.I.M. erhielt am 30.09.2011 ein Schreiben von der Stadt überreicht, das die Analphabetin nicht lesen konnte: "Für den Fall, dass sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausreise nicht bis spätestens 8 Wochen nach der Entbindung nachkommen, drohe ich Ihnen gem. § 7 1 Satz 3 FreizügG/EU die Abschiebung nach Bulgarien … an. Die Kosten einer Abschiebung, einschließlich besonderer barer Auslagen, werden Ihnen auferlegt." Ein normaler bürokratischer Vorgang? Jedenfalls ein harter Umgang mit einer Armutseinwanderin, die mit einem 2 Monate alten Baby "zurück in die Müllberge" geschickt wurde.
In der Zurückweisung von Dany K.s Klage begründet die Bezirksregierung das Verbot auch mit der Stellungnahme einer Dortmunder "Delegation", die aus Bulgarien zu berichten weiß: "Ein Ortstermin von Vertretern der Stadt Dortmund in Plovdiv ergab, dass Vokabeln wie 'Dortmunder Block' oder die 'Brunnenstrasse' oder 'Mallinckrodtstraße' hinreichend bekannt waren". Nach dieser beeindruckenden Logik wäre die "sündigste Meile Deutschlands" -die Reeperbahn- schon zu Hans Alberts Zeiten dicht gemacht worden.
Die Argumente der Bezirksregierung bleiben in der weiteren Begründung des Verbotes dünn: Einziger Hinweis bleibt der Jugendschutz und der öffentliche Anstand. Vollkommen richtig ist, dass beides schützenswert ist. Richtig ist aber auch, dass es in Dortmund Orte gibt, an denen sich nach 20:00 Uhr weder Kinder noch Jugendliche aufhalten. Wieder greift die von der Bezirksregierung angeführte Begründung nicht: "Im Ergebnis war festzustellen, dass sich in Anbetracht der spezifischen Struktur innerhalb des Stadtgebietes keine alternative bzw. geeigneten Flächen zu einer räumlichen Verlagerung des Straßenprostitution aufdrängen, die eine erhebliche weitere Beeinträchtigung des besonders zu schützenden Personenkreises von Kindern und Jugendlichen nicht erwarten ließe". Dass sich ein Platz "aufdrängt", hat wohl niemand erwartet, dass man mit dem notwendigen Ernst eine Alternative prüft, schon.
Ist an diesen Orten glaubwürdig zu vertreten, dass der öffentliche Anstand unverantwortlich beschädigt würde? Unklar ist, welche Standorte die Bezirksregierung überhaupt geprüft und warum sie diese dann verworfen hat. Dem Anwalt wurde die Einsicht in die Akten verwehrt.
In den weiteren Ausführungen der Klageabweisung zieht sich die Bezirksregierung auf eine vorgebliche Besonderheit hin, doch wieder greift die Argumentation nicht: "Die Struktur der Stadt Dortmund weist nicht einen zentralen Siedlungskern mit eindeutigen Randzonen aus, sondern einen durchgehenden Wechsel von Gebietstrukturen. Dabei ist vom Verordnungsgeber zu keinem Zeitpunkt verkannt worden, dass über das Stadtgebiet verteilt auch diverse Gewerbegebietsbereiche vorhanden sind." Das klingt immerhin nach 2. Semester Stadtplanung - ist aber in der Sache wenig hilfreich.
In anderen Städten sind Straßenstriche Teil der urbanen Strukturen und bestehen in friedlicher Koexistenz mit der städtischen Gesellschaft. In Bayerns Hauptstadt München, einer Stadt, die nicht gerade im Verdacht steht, ein besonders verruchter Sündenpfuhl zu sein, gibt es allein 11 Sexanbahnungs-Örtlichkeiten liegen in München unter freiem Himmel - 3 davon, die Hansa-, die Friedens- und die Landsbergerstraße, liegen inmitten von Wohngebieten. In München und Hamburg aber hat man mit der klugen Regelung "Anschaffen-erst-nach-20:00-Uhr" einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft und den ebenso berechtigten Bedürfnissen der Frauen nach einem sicheren Arbeitsplatz gefunden.
Prostitution - ein Beruf?
2002 hat die rot-grüne Regierung mit der FDP zusammen entschieden hat, dass Prostitution, wenn Sie ohne Zwang stattfindet, straffrei ist und nicht länger als sittenwidrig gilt. Das hat die Rechtstellung von Prostituierten insgesamt deutlich verbessert und war ein wichtiger Schritt dahin, Prostitution als Beruf anzuerkennen. Prostituierte bekamen die Möglichkeit Arbeitsverträge abzuschließen, konnten sich sozial- und krankenversichern und ihren Lohn einklagen.
Hilke Schwingeler, Vorsitzende des Grünen Kreisverbandes Dortmund meint: "Wir Grüne haben uns dafür eingesetzt, dass der Straßenstrich nicht geschlossen wird, denn wir sind der Meinung, dass Frauen nicht in dunkle Ecken oder an den Rand der Gesellschaft gehören. Verbote haben noch nie Realität verändert. Da sich Prostitution alltäglich in der Mitte und inmitten unserer Gesellschaft abspielt - warum sollte die Gesellschaft es dann nicht schaffen, den richtigen Rahmen zu bieten? Wir wollen, dass Prostituierte ihre Dienste in einem geordneten, vor allem aber sicheren und geschützten Umfeld anbieten können. Wir finden es mutig, dass die Frauen ihre Rechte einklagen und weiterhin ohne Zuhälter oder männliche 'Beschützer' arbeiten möchten und unterstützen die Klage von Dany."
Dany ist klar, dass sich viele kaum vorstellen können, dass sie ihre Tätigkeit auf der Straße als Beruf sieht:
Für Dany geht es nicht um einen Show-Prozess, sondern um den ganz realen Kampf für einen Sexarbeitsplatz, der für sie und viele andere Frauen die richtigen Bedingungen bietet. Für viele Frauen ist das Arbeiten in einem Puff oder einem Laufhaus oder in der Linienstraße mit obligatorischer Zimmernutzung keine selbstverständliche Alternative, wie es die Bezirksregierung in ihrer Begründung Dany vorschlägt. Sie und ihre Kolleginnen wollen frei über ihre Zeit entscheiden können und unabhängig sein: "Ich möchte nach Hause gehen, wenn ich die Schnauze voll habe und nicht erst, wenn ich ausreichend Kontakte zu Männern hatte, um genug für die hohe Zimmermiete zusammenkratzen zu können".
Dass sie nun im Prozess von der Bezirksregierung mit ihrem verständlichen Wunsch gegen den Jugendschutz ausgespielt wird, schockiert sie:
Der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler, der Dany vor Gericht vertritt, glaubt, dass die Entscheidung vor allem auch politisch motiviert war und man den Jugendschutz in der Beweislage nur benutzt, um das eigentliche Ziel "die Sogentwicklung" (Zitat Bezirksregierung) der Zuwanderung zu verhindern. Und auch aus dem Dortmunder Polizeipräsidium kam am 7. März 2013 eine Stellungnahme, die ebenfalls von der "massiven Sogwirkung" und "massiven Zuspitzung" spricht - lediglich eine Prgnose. Achelpöhler:
Dabei bezieht sich die Bezirksregierung in der Beweisgrundlage ausgerechnet auch auf einen Artikel in dem sich der Chef der Behörde, Regierungspräsident Gerd Bollermann (SPD), wie folgt zur Frage des Armutszuwanderung aus Osteuropa äußert:
Im Weiteren bezieht man sich in der Begründung aus Arnsberg auf Kommunen wie die fränkische Stadt Nürnberg, die auch mit einem stadtweiten Sperrbezirk Prostitution zu verhindern versucht und lässt ganz nebenbei die nahe gelegenen Städte wie Bonn unter den Tisch fallen. Diese Beispiele stören die Argumentationslinie vor Gericht, denn der Bonner Straßenstrich mit Verrichtungsboxen und Sexsteuer-Ticketautomaten funktioniert.
Die Gegenargumentation der Bezirksregierung gegen den ersten Antrag der Klägerin stützt sich unter anderem auf eine Stellungnahme der Polizei von April 2011, in der lediglich die Behauptung aufgestellt wird:
Dass sich die Bezirksregierung Arnberg in ihrer Beweislage im Weiteren mehrfach auf die "Sondersituation" Dortmunds aufgrund hoher Einwanderungszahlen aus den osteuropäischen Ländern stützt, ist leicht zu entkräften - anderen Kommunen geht es genauso. Es ist naiv von der Bezirkregierung zu glauben, diese Problematik sei dem Gericht glaubhaft als ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Dortmund vermittelbar. Nicht zuletzt beweist die Bemühung der Dortmunder Sozialdezernentin Zoerner (SPD) das Gegenteil. Sie versucht die nach Ihrer Meinung bundesweit von osteuropäischer Zuwanderung betroffenen Kommunen zusammenzubringen.
Während also die eine Seite vor dem Prozess fleißig Zeitungsartikel als "Beweise" sammelt und Postkarten einer ziemlich bösen Bürgerkampagne dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen allen Ernstes als Beweismittel unterzujubeln, wird es für die betroffenen Frauen in dem Prozess auch um grundlegende Fragen gehen: Der Respekt der Gesellschaft ihnen gegenüber und die Toleranz in Bezug auf die Dienstleistung des "ältesten Gewerbes der Welt", die gerne von dem ein oder anderen Herrn hin und wieder genutzt wird.
Dany legt Wert darauf, dass in der Diskussion um Prostitution nicht ständig Menschenhandel mit selbst gewählter Berufstätigkeit durcheinander geworfen wird:
Elke Rehpöhler von der Dortmunder Beratungsstelle Kober kann den angeblichen Erfolg, der nun von Polizei, Ordnungsamt und einigen Politikern behauptet wird, nicht bestätigen. Im Gegenteil: Nach ihrer Einschätzung liegt die Anzahl der Gewalttaten gegen Prostituierte allein im letzten halben Jahr im zweistelligen Bereich:
www.ruhrbarone.de/das-recht-auf-sexarbeit
[Layout verändert und Hervorhebungen MoF]
Am 21.03.2013 um 10:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in einem der interessantesten Prozesse der letzten Zeit die Frage verhandelt, ob eine Kommune das gesamte Stadtbereich zum Sperrgebiet erklären darf und damit ein ausnahmsloses Verbot der Straßenprostitution aussprechen kann.
Die Frage ist juristisch wie auch sozialpolitisch umstritten - der Prozessausgang ungewiss. Eines aber ist sicher: Den Schaden tragen allein die Frauen.
Ein Gastbeitrag von Ulrike Märkel, Ratsfrau der Grünen in Dortmund.
Nach der landesweit einmaligen Maßnahme im Mai 2011, die Schließung des Straßenstrichs und die Einrichtung eines lückenlosen Sperrgebietes, beschließt Dany einen ungewöhnlichen Klageweg und verklagt, stellvertretend für viele andere Prostituierte, das Land NRW und die Stadt Dortmund, um auf dem juristischen Weg eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Sie kämpft dafür, dass sie und ihre Kolleginnen wieder an einem sicheren Arbeitsort in einem geschützten Bereich tätig sein können, so wie es das bundesweit beachtete Dortmunder Modell ermöglichte. Doch gerade dieses Erfolgsmodell [Dortmunder Modell] bezeichnete das Oberverwaltungsgericht in einem Schriftsatz von März 2012 als Mitverursacher der "besonderen Bedrohung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für Belange des öffentlichen Anstandes." Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar - hat doch neben anderen Städten vor kurzem Zürich das Dortmunder Modell kopiert.
Dany möchte wieder an einem "guten Ort" arbeiten können - nicht zwangläufig am alten Standort, aber an einer geeigneten Stelle im Stadtgebiet. Alternativen zum umstrittenen Standort an der Ravensbergerstraße gibt es in einer Großstadt, die mit ihrer Fläche von über 280 qkm Ausdehnung bundesweit auf Platz 9 steht. Dany kann sich gut vorstellen in einem Gewerbegebiet oder an einer Straße abseits von Wohnbebauung zu arbeiten - wichtig ist ihr nur die Betreuung durch eine Beratungsstelle "wo man sich mal aufwärmen, oder auch einfach nur quatschen und sich ausruhen kann". Im Moment vermisst sie an ihrem neuen Arbeitsort "die Gemeinschaft unter den Frauen, die trotz Konkurrenz untereinander, immer Bestand hatte." Vor allem aber fehlt ihr der rote Alarmknopf, der im Falle eines Gewaltübergriffes für etwas Schutz und Sicherheit sorgte.
Die Bezirksregierung Arnsberg beantragte jedoch beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage der Prostituierten Dany mit der seit dem 11. März 2013 vorliegenden Begründung, abzuweisen. Eine große Enttäuschung für Dany. Über ein Jahr lang stand sie mit zwei Kolleginnen am Rand von Castrop-Rauxel auf einem unbeleuchteten Platz - das Gegenteil eines sicheren Arbeitsplatzes: "Mir war dort oft sehr mulmig zumute, weit und breit kein Mensch, da fühlte man sich schon ziemlich ausgeliefert. An der Ravensbergerstraße gab es wenigstens, wenn ein Freier gewalttätig wurde oder nicht zahlen wollte, die Warnsirene in unmittelbarer Reichweite. Nun fühle ich mich vollkommen auf mich allein gestellt - und die einzige Chance, die wir Frauen hier draußen haben, ist, dass wir ein bisschen auf uns gegenseitig aufpassen". Der Hinweis der Bezirksregierung in ihrer Klageabweisung "wie bereits Erkenntnisse aus den Medien ergaben, war es der Klägerin durchaus möglich, ihre Berufsausübung nach der einschränkenden Regelung durch die Wahl anderer Tätigkeitsorte neu auszurichten" ist vor diesem Hintergrund zynisch.
Kontrolldruck und Verbote statt Lösungen?
Dany und die anderen Frauen fühlten sich durch den Ratsbeschluss zum Verbot der Straßenprostitution zu Unrecht kriminalisiert und in die Illegalität abgedrängt. Der neue Standort in Castrop-Rauxel ist nicht legal - unvorstellbar daher, dass die Bezirksregierung dies in der Begründung vor Gericht positiv bewertet und als "Neuausrichtung der Berufsausübung" bezeichnet.
Sie fühlt sich auch nicht Schuld an der gescheiterten Einwanderungspolitik und den sozialen Schwierigkeiten, die in der Nordstadt entstanden sind. Die Stadt Dortmund erhöhte nach der Schließung des Strichs durch Kontrollen den Druck deutlich. Auch in Bezug auf die Einwanderer: Die junge schwangere Bulgarin S.I.M. erhielt am 30.09.2011 ein Schreiben von der Stadt überreicht, das die Analphabetin nicht lesen konnte: "Für den Fall, dass sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausreise nicht bis spätestens 8 Wochen nach der Entbindung nachkommen, drohe ich Ihnen gem. § 7 1 Satz 3 FreizügG/EU die Abschiebung nach Bulgarien … an. Die Kosten einer Abschiebung, einschließlich besonderer barer Auslagen, werden Ihnen auferlegt." Ein normaler bürokratischer Vorgang? Jedenfalls ein harter Umgang mit einer Armutseinwanderin, die mit einem 2 Monate alten Baby "zurück in die Müllberge" geschickt wurde.
In der Zurückweisung von Dany K.s Klage begründet die Bezirksregierung das Verbot auch mit der Stellungnahme einer Dortmunder "Delegation", die aus Bulgarien zu berichten weiß: "Ein Ortstermin von Vertretern der Stadt Dortmund in Plovdiv ergab, dass Vokabeln wie 'Dortmunder Block' oder die 'Brunnenstrasse' oder 'Mallinckrodtstraße' hinreichend bekannt waren". Nach dieser beeindruckenden Logik wäre die "sündigste Meile Deutschlands" -die Reeperbahn- schon zu Hans Alberts Zeiten dicht gemacht worden.
Die Argumente der Bezirksregierung bleiben in der weiteren Begründung des Verbotes dünn: Einziger Hinweis bleibt der Jugendschutz und der öffentliche Anstand. Vollkommen richtig ist, dass beides schützenswert ist. Richtig ist aber auch, dass es in Dortmund Orte gibt, an denen sich nach 20:00 Uhr weder Kinder noch Jugendliche aufhalten. Wieder greift die von der Bezirksregierung angeführte Begründung nicht: "Im Ergebnis war festzustellen, dass sich in Anbetracht der spezifischen Struktur innerhalb des Stadtgebietes keine alternative bzw. geeigneten Flächen zu einer räumlichen Verlagerung des Straßenprostitution aufdrängen, die eine erhebliche weitere Beeinträchtigung des besonders zu schützenden Personenkreises von Kindern und Jugendlichen nicht erwarten ließe". Dass sich ein Platz "aufdrängt", hat wohl niemand erwartet, dass man mit dem notwendigen Ernst eine Alternative prüft, schon.
Ist an diesen Orten glaubwürdig zu vertreten, dass der öffentliche Anstand unverantwortlich beschädigt würde? Unklar ist, welche Standorte die Bezirksregierung überhaupt geprüft und warum sie diese dann verworfen hat. Dem Anwalt wurde die Einsicht in die Akten verwehrt.
In den weiteren Ausführungen der Klageabweisung zieht sich die Bezirksregierung auf eine vorgebliche Besonderheit hin, doch wieder greift die Argumentation nicht: "Die Struktur der Stadt Dortmund weist nicht einen zentralen Siedlungskern mit eindeutigen Randzonen aus, sondern einen durchgehenden Wechsel von Gebietstrukturen. Dabei ist vom Verordnungsgeber zu keinem Zeitpunkt verkannt worden, dass über das Stadtgebiet verteilt auch diverse Gewerbegebietsbereiche vorhanden sind." Das klingt immerhin nach 2. Semester Stadtplanung - ist aber in der Sache wenig hilfreich.
In anderen Städten sind Straßenstriche Teil der urbanen Strukturen und bestehen in friedlicher Koexistenz mit der städtischen Gesellschaft. In Bayerns Hauptstadt München, einer Stadt, die nicht gerade im Verdacht steht, ein besonders verruchter Sündenpfuhl zu sein, gibt es allein 11 Sexanbahnungs-Örtlichkeiten liegen in München unter freiem Himmel - 3 davon, die Hansa-, die Friedens- und die Landsbergerstraße, liegen inmitten von Wohngebieten. In München und Hamburg aber hat man mit der klugen Regelung "Anschaffen-erst-nach-20:00-Uhr" einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft und den ebenso berechtigten Bedürfnissen der Frauen nach einem sicheren Arbeitsplatz gefunden.
Prostitution - ein Beruf?
2002 hat die rot-grüne Regierung mit der FDP zusammen entschieden hat, dass Prostitution, wenn Sie ohne Zwang stattfindet, straffrei ist und nicht länger als sittenwidrig gilt. Das hat die Rechtstellung von Prostituierten insgesamt deutlich verbessert und war ein wichtiger Schritt dahin, Prostitution als Beruf anzuerkennen. Prostituierte bekamen die Möglichkeit Arbeitsverträge abzuschließen, konnten sich sozial- und krankenversichern und ihren Lohn einklagen.
Hilke Schwingeler, Vorsitzende des Grünen Kreisverbandes Dortmund meint: "Wir Grüne haben uns dafür eingesetzt, dass der Straßenstrich nicht geschlossen wird, denn wir sind der Meinung, dass Frauen nicht in dunkle Ecken oder an den Rand der Gesellschaft gehören. Verbote haben noch nie Realität verändert. Da sich Prostitution alltäglich in der Mitte und inmitten unserer Gesellschaft abspielt - warum sollte die Gesellschaft es dann nicht schaffen, den richtigen Rahmen zu bieten? Wir wollen, dass Prostituierte ihre Dienste in einem geordneten, vor allem aber sicheren und geschützten Umfeld anbieten können. Wir finden es mutig, dass die Frauen ihre Rechte einklagen und weiterhin ohne Zuhälter oder männliche 'Beschützer' arbeiten möchten und unterstützen die Klage von Dany."
Dany ist klar, dass sich viele kaum vorstellen können, dass sie ihre Tätigkeit auf der Straße als Beruf sieht:
- "Aber auch wenn das für viele schwer zu verstehen ist: Für mich ist das mein Beruf und ich habe diesen Job gerne gemacht. Nicht zuletzt auch, weil sich im Laufe der Zeit immer wieder zu Freiern persönliche Beziehungen aufgebaut haben. Die Vorstellungen sind bei manchen ein bisschen falsch. Die Freier sind nicht alle brutalen Sexmonster oder Frauenausbeuter. Viele Männer kommen zum Beispiel, um ihr Herz auszuschütten oder über ihre Probleme zu reden. Im Übrigen entscheide ich selbst darüber, mit wem ich Kontakt habe und mit wem nicht. Dass es Zwangprostituierte und Opfer von Menschenhandel gibt, ist schlimm und muss bekämpft werden. Aber das sind nicht wir."
- "Wir sind keine Opfer! Wir sind lebensfrohe Menschen, die selbstbestimmt ihren Beruf gewählt haben. Wir nennen uns Sexworker, und diese Dienstleistung bieten wir gut und gerne an."
www.sexwork-deutschland.de
Für Dany geht es nicht um einen Show-Prozess, sondern um den ganz realen Kampf für einen Sexarbeitsplatz, der für sie und viele andere Frauen die richtigen Bedingungen bietet. Für viele Frauen ist das Arbeiten in einem Puff oder einem Laufhaus oder in der Linienstraße mit obligatorischer Zimmernutzung keine selbstverständliche Alternative, wie es die Bezirksregierung in ihrer Begründung Dany vorschlägt. Sie und ihre Kolleginnen wollen frei über ihre Zeit entscheiden können und unabhängig sein: "Ich möchte nach Hause gehen, wenn ich die Schnauze voll habe und nicht erst, wenn ich ausreichend Kontakte zu Männern hatte, um genug für die hohe Zimmermiete zusammenkratzen zu können".
Dass sie nun im Prozess von der Bezirksregierung mit ihrem verständlichen Wunsch gegen den Jugendschutz ausgespielt wird, schockiert sie:
- "Natürlich möchte ich niemand mit meiner Arbeit schaden, aber das habe ich auch ganz sicher bisher nicht getan!"
Der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler, der Dany vor Gericht vertritt, glaubt, dass die Entscheidung vor allem auch politisch motiviert war und man den Jugendschutz in der Beweislage nur benutzt, um das eigentliche Ziel "die Sogentwicklung" (Zitat Bezirksregierung) der Zuwanderung zu verhindern. Und auch aus dem Dortmunder Polizeipräsidium kam am 7. März 2013 eine Stellungnahme, die ebenfalls von der "massiven Sogwirkung" und "massiven Zuspitzung" spricht - lediglich eine Prgnose. Achelpöhler:
- "Wenn wir die Situation ehrlich betrachten, gäbe es diesen Prozess doch gar nicht, wenn es nicht die auf Grundlage des EU-Rechts erfolgte Einwanderung aus den osteuropäischen Ländern gegeben hätte. Die Verhältnismäßigkeit eines stadtweiten Verbotes ist nicht gegeben und dieser erhebliche Eingriff in die Berufsausübung und die Grundrechte der Frauen ist nicht zu rechtfertigen. Das hier aber das hohe Rechtsgut des Jugendschutzes durch die Bezirksregierung, als Vertreter des Landes NRW, für die eigene Begründung eines Prostitutionsverbotes instrumentalisiert wird, ist aus juristische Sicht nicht nachvollziehbar."
Dabei bezieht sich die Bezirksregierung in der Beweisgrundlage ausgerechnet auch auf einen Artikel in dem sich der Chef der Behörde, Regierungspräsident Gerd Bollermann (SPD), wie folgt zur Frage des Armutszuwanderung aus Osteuropa äußert:
- "Nirgendwo sonst finden sich auf wenigen Quadratkilometern solche Auswüchse der Straßenprostitution, gibt es einen solch massiven Zuzug von Prostituierten".
Im Weiteren bezieht man sich in der Begründung aus Arnsberg auf Kommunen wie die fränkische Stadt Nürnberg, die auch mit einem stadtweiten Sperrbezirk Prostitution zu verhindern versucht und lässt ganz nebenbei die nahe gelegenen Städte wie Bonn unter den Tisch fallen. Diese Beispiele stören die Argumentationslinie vor Gericht, denn der Bonner Straßenstrich mit Verrichtungsboxen und Sexsteuer-Ticketautomaten funktioniert.
Die Gegenargumentation der Bezirksregierung gegen den ersten Antrag der Klägerin stützt sich unter anderem auf eine Stellungnahme der Polizei von April 2011, in der lediglich die Behauptung aufgestellt wird:
- "...nach realistischer Prognose war eine weitere Entwicklung zu erwarten, die selbst für eine Großstadt wie Dortmund eine nicht mehr vertretbare Überfrachtung mit öffentlich wahrnehmbaren Anbahnungs- und Verrichtungshandlungen bedeuten würde."
Dass sich die Bezirksregierung Arnberg in ihrer Beweislage im Weiteren mehrfach auf die "Sondersituation" Dortmunds aufgrund hoher Einwanderungszahlen aus den osteuropäischen Ländern stützt, ist leicht zu entkräften - anderen Kommunen geht es genauso. Es ist naiv von der Bezirkregierung zu glauben, diese Problematik sei dem Gericht glaubhaft als ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Dortmund vermittelbar. Nicht zuletzt beweist die Bemühung der Dortmunder Sozialdezernentin Zoerner (SPD) das Gegenteil. Sie versucht die nach Ihrer Meinung bundesweit von osteuropäischer Zuwanderung betroffenen Kommunen zusammenzubringen.
Während also die eine Seite vor dem Prozess fleißig Zeitungsartikel als "Beweise" sammelt und Postkarten einer ziemlich bösen Bürgerkampagne dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen allen Ernstes als Beweismittel unterzujubeln, wird es für die betroffenen Frauen in dem Prozess auch um grundlegende Fragen gehen: Der Respekt der Gesellschaft ihnen gegenüber und die Toleranz in Bezug auf die Dienstleistung des "ältesten Gewerbes der Welt", die gerne von dem ein oder anderen Herrn hin und wieder genutzt wird.
Dany legt Wert darauf, dass in der Diskussion um Prostitution nicht ständig Menschenhandel mit selbst gewählter Berufstätigkeit durcheinander geworfen wird:
- "Das führt doch nicht weiter und wird falsch dargestellt. Opfern muss geholfen werden – und jede Form von Gewalt gegen Frauen lehnen wir alle zutiefst ab. Aber wir arbeiten ohne Zuhälter auf eigene Rechnung und geben kein Geld an Ausbeuter ab. Wir wollen so gesehen werden, wie wir sind und möchten nicht von anderen moralisch abgewertet werden. Uns ist ganz wichtig, dass Zwangsprostitution oder durch Armut erzwungene Prostitution von frei gewählter Sexarbeit ganz exakt in der Diskussion auseinander gehalten wird."
Elke Rehpöhler von der Dortmunder Beratungsstelle Kober kann den angeblichen Erfolg, der nun von Polizei, Ordnungsamt und einigen Politikern behauptet wird, nicht bestätigen. Im Gegenteil: Nach ihrer Einschätzung liegt die Anzahl der Gewalttaten gegen Prostituierte allein im letzten halben Jahr im zweistelligen Bereich:
- "Die Tat eines Freiers, der eine junge bulgarischen Prostituierten erst mit Messerstichen schwer verletzte und sie dann aus dem Fenster warf, ist ein Beispiel für die Gewalttaten, denen Prostituierte im Alltag ausgesetzt sind. Ein weiteres Beispiel ist Melissa, die aufgrund der Schließung des Strichs in die Illegalität abtauchen musste und ebenfalls ein Opfer von Gewalt wurde. Verbote und die Kriminalisierung von Prostitution sind immer nur zum Nachteil der Frauen."
www.ruhrbarone.de/das-recht-auf-sexarbeit
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- SW Analyst
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- Ich bin: Keine Angabe
Danke fürs posten. Das ist ein toller Artikel von der Grünen Politikerin Ulrike Märkel www.gruene-do.de/fraktionsmitglieder.html - www.ulrike-maerkel.de
Ich habe mir erlaubt in ihrem sehr schön aber auch literarisch gewebten Text die Schlagworte hervorzuheben und Passagen anders zu layouten, damit es -nach meiner Meinung- "lesefreundlicher" wird, damit wir die zentralen Aussagen schnell finden.
Beeindruckt haben mich die Insider-Infos
- der Anwalt hatte keine Akteneinsicht ??? !!!
- die Hetzkampagne der Dortmunder SPD-Ratsfrau Hetmeier, die wir hier ja auch gut dokumentiert und mitbekommen hatten, hatte als Grund Karriere-Ambitionen in der Bundespolitik.
Das erinnert mich an eine politische Grundfigur z.B. an die historische Ent-Tarnung und Aufarbeitung, dass US-Präsident Nixon die französischen Friedensverhandlungen sabotiert hatte um seine Wiederwahl abzusichern. Er hat also den Vietnamkrieg verlängert und damit unzählige Tote akzeptiert und Menschen und Soldaten -sogar des eigenen Vaterlandes- geopfert, um seine politische Karriere zu verfolgen.
Hochverat und Verrat - 'Treason' and 'Treachery' of Watergate
www.alternet.org/tea-party-and-right/sh ... paging=off
(USA & Folter www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=100620#100620)
Das ist das schmutzige politische Geschäft - und es findet statt auf allen Ebenen.
Da brauchen wir uns also nicht wirklich zu wundern, wenn Sexworker "geopfert" werden. Schaun wir mal, wie mutig das Gericht urteilt...
Ich habe mir erlaubt in ihrem sehr schön aber auch literarisch gewebten Text die Schlagworte hervorzuheben und Passagen anders zu layouten, damit es -nach meiner Meinung- "lesefreundlicher" wird, damit wir die zentralen Aussagen schnell finden.
Beeindruckt haben mich die Insider-Infos
- der Anwalt hatte keine Akteneinsicht ??? !!!
- die Hetzkampagne der Dortmunder SPD-Ratsfrau Hetmeier, die wir hier ja auch gut dokumentiert und mitbekommen hatten, hatte als Grund Karriere-Ambitionen in der Bundespolitik.
Das erinnert mich an eine politische Grundfigur z.B. an die historische Ent-Tarnung und Aufarbeitung, dass US-Präsident Nixon die französischen Friedensverhandlungen sabotiert hatte um seine Wiederwahl abzusichern. Er hat also den Vietnamkrieg verlängert und damit unzählige Tote akzeptiert und Menschen und Soldaten -sogar des eigenen Vaterlandes- geopfert, um seine politische Karriere zu verfolgen.
Hochverat und Verrat - 'Treason' and 'Treachery' of Watergate
www.alternet.org/tea-party-and-right/sh ... paging=off
(USA & Folter www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=100620#100620)
Das ist das schmutzige politische Geschäft - und es findet statt auf allen Ebenen.
Da brauchen wir uns also nicht wirklich zu wundern, wenn Sexworker "geopfert" werden. Schaun wir mal, wie mutig das Gericht urteilt...
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- PlatinStern
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- Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn
RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
ganz aktuell hat mir @Fraences direkt nach der gerichtsverhandlung mitgeteilt:
die dany hat gewonnen!
und in der zeitung stehts auch schon:
Straßenprostitution in Dortmund wieder erlaubt
DORTMUND/GELSENKIRCHEN
In Dortmund ist wieder Straßenprostitution erlaubt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden. Der alte Straßenstrich an der Ravensberger Straße bleibt allerdings geschlossen. Die Polizei kritisiert das Urteil.
Von Jörn Hartwich und Peter Bandermann
Aktualisierung 14.19 Uhr:
Uns haben erste Reaktionen auf das Urteil erreicht: „Wir bedauern das Urteil. Jetzt werden altbekannte Probleme wieder auftreten. Denn Straßenprostitution zieht auch Kriminelle an“, so Polizei-Pressesprecher Wolfgang Wieland. Das sei schon an der Ravensberger Straße so gewesen. Die Zahl der Prostituierten werde sich schnell wieder erhöhen – „mit allen Folgen“.
Elke Rehpöler von der Prostituierten-Beratungsstelle „Kober“ reagierte mit Freude auf das Urteil. Für die Frauen ist es großartig, wenn sie wieder einen sicheren und legalen Straßenstrich bekommen würden.“ Jetzt müsse, wie an der Ravensberger Straße, eine richtige Infrastruktur geschaffen werden. Elke Rehpöler: „Aber bitte nicht in der Nordstadt.“
Erster Bericht, 13.55 Uhr:
Ein Komplettverbot im ganzen Stadtgebiet – auch in den Randgebieten – ist nach Ansicht der Richter jedoch nicht zu begründen.
Das Urteil ist ein bahnbrechender Erfolg einer einzigen Prostituierten. Die Dortmunderin „Dany“ war bereits im Frühjahr 2011 gegen die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße vor Gericht gezogen – damals noch ohne Erfolg. Diesmal hatte sie ihre Klage jedoch erweitert und gefordert, ihre Dienstleistungen in anderen Gebieten der Stadt anbieten zu dürfen.
Indupark als Alternative?
Im Prozess hatte sie sogar Alternativ-Standorte genannt – unter anderem im Indupark und am Autobahnkreuz Dortmund-West. Stadt und Bezirksregierung hatten diese Standorte aus Gründen des Jugendschutzes und zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Anstandes jedoch sofort abgelehnt.
Nach Ansicht der Richter wurde das jedoch nicht ausreichend begründet. Auch zeitliche Begrenzungen, zum Beispiel eine Öffnung des Straßenstrichs erst ab 20 Uhr, sei nicht ausreichend geprüft worden.
Das Urteil gilt zunächst nur für die Klägerin Dany K. Allerdings ist es eine Entscheidung mit großer Signalwirkung.
Abstimmung
Was halten Sie vom Urteil zur Straßenprostitution?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag das Komplettverbot für Straßenprostitution in Dortmund aufgehoben. Eine Prostituierte hatte geklagt, da der Sperrbezirk für sie gleichbedeutend mit einem Berufsverbot sei. Was halten Sie von dem Urteil?
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d ... 30,1946408
46,84 % das Urteil ist richtig.
42,11 % das Urteil ist falsch.
11,05 % mir egal.
war der stand gerade eben ....
die dany hat gewonnen!
und in der zeitung stehts auch schon:
Straßenprostitution in Dortmund wieder erlaubt
DORTMUND/GELSENKIRCHEN
In Dortmund ist wieder Straßenprostitution erlaubt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden. Der alte Straßenstrich an der Ravensberger Straße bleibt allerdings geschlossen. Die Polizei kritisiert das Urteil.
Von Jörn Hartwich und Peter Bandermann
Aktualisierung 14.19 Uhr:
Uns haben erste Reaktionen auf das Urteil erreicht: „Wir bedauern das Urteil. Jetzt werden altbekannte Probleme wieder auftreten. Denn Straßenprostitution zieht auch Kriminelle an“, so Polizei-Pressesprecher Wolfgang Wieland. Das sei schon an der Ravensberger Straße so gewesen. Die Zahl der Prostituierten werde sich schnell wieder erhöhen – „mit allen Folgen“.
Elke Rehpöler von der Prostituierten-Beratungsstelle „Kober“ reagierte mit Freude auf das Urteil. Für die Frauen ist es großartig, wenn sie wieder einen sicheren und legalen Straßenstrich bekommen würden.“ Jetzt müsse, wie an der Ravensberger Straße, eine richtige Infrastruktur geschaffen werden. Elke Rehpöler: „Aber bitte nicht in der Nordstadt.“
Erster Bericht, 13.55 Uhr:
Ein Komplettverbot im ganzen Stadtgebiet – auch in den Randgebieten – ist nach Ansicht der Richter jedoch nicht zu begründen.
Das Urteil ist ein bahnbrechender Erfolg einer einzigen Prostituierten. Die Dortmunderin „Dany“ war bereits im Frühjahr 2011 gegen die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße vor Gericht gezogen – damals noch ohne Erfolg. Diesmal hatte sie ihre Klage jedoch erweitert und gefordert, ihre Dienstleistungen in anderen Gebieten der Stadt anbieten zu dürfen.
Indupark als Alternative?
Im Prozess hatte sie sogar Alternativ-Standorte genannt – unter anderem im Indupark und am Autobahnkreuz Dortmund-West. Stadt und Bezirksregierung hatten diese Standorte aus Gründen des Jugendschutzes und zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Anstandes jedoch sofort abgelehnt.
Nach Ansicht der Richter wurde das jedoch nicht ausreichend begründet. Auch zeitliche Begrenzungen, zum Beispiel eine Öffnung des Straßenstrichs erst ab 20 Uhr, sei nicht ausreichend geprüft worden.
Das Urteil gilt zunächst nur für die Klägerin Dany K. Allerdings ist es eine Entscheidung mit großer Signalwirkung.
Abstimmung
Was halten Sie vom Urteil zur Straßenprostitution?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag das Komplettverbot für Straßenprostitution in Dortmund aufgehoben. Eine Prostituierte hatte geklagt, da der Sperrbezirk für sie gleichbedeutend mit einem Berufsverbot sei. Was halten Sie von dem Urteil?
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d ... 30,1946408
46,84 % das Urteil ist richtig.
42,11 % das Urteil ist falsch.
11,05 % mir egal.
war der stand gerade eben ....
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
Da gratuliere ich doch der Dany ganz herzlich
... und natürlich auch den Richtern!
Liebe Grüße, Aoife

Liebe Grüße, Aoife
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Jetzt auch im SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 90214.html
Allerdings wird hier undifferenziert alles mit dem Migrant(inn)en-Problem erklärt
und mit keinem Wort auf "Verrichtungsboxen" oder das "Dortmunder Modell" eingegangen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 90214.html
Allerdings wird hier undifferenziert alles mit dem Migrant(inn)en-Problem erklärt
und mit keinem Wort auf "Verrichtungsboxen" oder das "Dortmunder Modell" eingegangen.
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!
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Neuer Straßenstrich in Dortmund
Die Stadt Dortmund hat 2011 den Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verboten, weil es immer wieder Beschwerden gab. Dagegen hat eine Prostituierte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, da sie in ihrer Berufsausübung eingeschränkt sei. Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht und urteilte, die Stadt könne Prostitution nicht pauschal verbieten.
http://www.wdr.de/mediathek/html/region ... -klagt.xml
Die Stadt Dortmund hat 2011 den Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verboten, weil es immer wieder Beschwerden gab. Dagegen hat eine Prostituierte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, da sie in ihrer Berufsausübung eingeschränkt sei. Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht und urteilte, die Stadt könne Prostitution nicht pauschal verbieten.
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Bravo, ich gratuliere den Kollegin und danke für ihren Mut und Durchhaltevermögen. Damit hat sie für uns ALLE einen bedeutenden Eefolg erzielt und wirklich ein gutes Beispiel dafür ist, dass man den Gesetzen und Verwaltungen nicht unbedingt Folge leisten sollte und dass frau/man vor Gericht doch eher zu seinem Recht kommt.
Und dieses Urteil hat natürlich nicht nur für Dani positive Konsequenzen, sondern für uns alle und auch für andere Rechtsgebiete, wo man sich dann darauf berufen kann.
Also: Bravo und danke!
Sephanie
Und dieses Urteil hat natürlich nicht nur für Dani positive Konsequenzen, sondern für uns alle und auch für andere Rechtsgebiete, wo man sich dann darauf berufen kann.
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Ich gratuliere Klägerin und Prozessbevollmächtigem/ter und werde zunächst offizielle Pressemitteilung des Gerichts und dann Wortlaut der Entscheidung wenn beides vorliegt hier einstellen und unter Berücksichtigung der Entscheidung des VGH Hessen vom 31.1.2013 würdigen. Ich habe aber o den Verdacht, daß wir uns demnächst mal in Karlsruhe treffen könnten.....
Kasharius grüßt und liefert wenn es soweit ist.
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Vor der Eröffnung der Verhandlung würde von dem Richter ein abgeänderte Antrag von Danys Anwalt angenommen, der von den Beklagten (Stadt Dortmund) mit deren Zustimmung angenommen würde. Die Erklärung des Richters dazu, das wenn der Fall in diese Gerichtsinstanz abgehandelt wird. Keine weitere Möglichkeiten der Revision möglich sind.
Obwohl die Berufungsmöglichkeit richterlicherseits verneint wurde, erwähnt die Stadt Dortmund dennoch in Berufung zu gehen.
Diese Widerspruch ist mir unverständlich.
@Kasharius
Denke das Du recht hast, das es in Karlsruhe zu eine erneute Rechtsverfahren in Sache Sperrgebietsverordnung geben wird.
Bei dem ganzen Gerichtsprozeß würden mir die Worte von Frau Prof. Dr. Frommel klar, was sie meint,wenn sie die mit die Komplexität des Verwaltungsrecht erwähnt. An den Prostitutionstage betonte sie dies in Bezug auf die Konzessionierung (das Gewerberecht) und das wir vom rechtlichen Abhandlung uns jetzt besser stehen, wenn Prostitution überwiegend im Strafrecht abgehandelt wird.
Im Strafrecht geht es um eine geneue Beweisführung und dem Nachweis eine Schuld. Im Verwaltungsrecht wird oftmals abstrakt argumentiert, und es reicht schon die angenommene Möglichkeit aus, das ein Aspekt oder Umstand eine negative Entwicklung in der Zukunft nehmen wird. Im Verwaltungsrecht reicht also, eine Vermutung oder Annahme aus um ein Urteil zu fällen.
Während der Verhandlung fielen immer die Begriffe abstrakte und konkrete Gefahr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr
bezogen auf Rechtsgut oder auch Schutzgut genannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut
Die gesamte Darlegung der beiden Parteien auf die Befragung des Richters war schon sehr schwammig und kaum beweisbar.
Der Anwalt hat sehr gut argumentiert, wobei die Beklagten (Stadt Dortmund und Regierungsbeamter Arnsberg schwach in ihre Begründungen waren.
Es fehlte an belegbare Zahlen und Beweise, auch die informative Verhörung des Leiters KK22 aus Dortmund waren seine Aussagen für das Gericht nicht nachvollziehbar und blieben für die Verhandlung unrelevant.
(Ich hoffe ich bin verständlich mit meine Darstellung, war nicht einfach das ganze zu verstehen, da braucht man wirklich ein Crash-Kurs in Jura ).
Ein weitere Punkt was noch wichtig zu erwähnen ist, warum der Strich auf der Ravensburger Strasse nicht wieder zu gelassen wird, ist die Sogwirkung(in Bulgarien in dem Ort (Poldwjew), wo die Busse die Menschen die direkte Busverbindung nach Dortmund haben und die Strasse Ravensburger Strasse als Strassenstrich im Heimatland sehr wohl ein Begriff ist.
Die Nähe der Wohnunterbringung in der Nordstadt zum Ravensburger Strasse (5min) war auch ständig Argument in Bezug auf Jugendschutz. Da die Frauen im Arbeitskleidung durch die Innenstadt auf dem Weg zu ihre Arbeitsstelle gesehen würden.
Eine weitere Punkt war das Ausfransen in die Wohngebieten .Die zwar von der Polizei geahndet, jedoch nicht einzudämmern war.
Ein wichtige Aspekt, war das der Richter sagte, das sehr wohl eine Stadt wie Dortmund (ca 500.000 Einwohner) einen Strassenstrich verkraften könnte. Er schlug vor, das die Stadt Dortmung mehrere Gebiete als Toleranzzonen aus weisen könnte.
Ich bin der Meinung, hätte man im Falle der Ravensburger Strasse rechtzeitig auf das zunehmenden Angebot reagiert hätte, in dem man weitere Gebiete zugelassen hätte, wäre die Situation nicht derart eskaliert.
Im Moment gilt das Urteil vom Verwaltungsgericht nur für Dany. Ist aber richtungsweisend.
Obwohl die Berufungsmöglichkeit richterlicherseits verneint wurde, erwähnt die Stadt Dortmund dennoch in Berufung zu gehen.
Diese Widerspruch ist mir unverständlich.
@Kasharius
Denke das Du recht hast, das es in Karlsruhe zu eine erneute Rechtsverfahren in Sache Sperrgebietsverordnung geben wird.
Bei dem ganzen Gerichtsprozeß würden mir die Worte von Frau Prof. Dr. Frommel klar, was sie meint,wenn sie die mit die Komplexität des Verwaltungsrecht erwähnt. An den Prostitutionstage betonte sie dies in Bezug auf die Konzessionierung (das Gewerberecht) und das wir vom rechtlichen Abhandlung uns jetzt besser stehen, wenn Prostitution überwiegend im Strafrecht abgehandelt wird.
Im Strafrecht geht es um eine geneue Beweisführung und dem Nachweis eine Schuld. Im Verwaltungsrecht wird oftmals abstrakt argumentiert, und es reicht schon die angenommene Möglichkeit aus, das ein Aspekt oder Umstand eine negative Entwicklung in der Zukunft nehmen wird. Im Verwaltungsrecht reicht also, eine Vermutung oder Annahme aus um ein Urteil zu fällen.
Während der Verhandlung fielen immer die Begriffe abstrakte und konkrete Gefahr.
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bezogen auf Rechtsgut oder auch Schutzgut genannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut
Die gesamte Darlegung der beiden Parteien auf die Befragung des Richters war schon sehr schwammig und kaum beweisbar.
Der Anwalt hat sehr gut argumentiert, wobei die Beklagten (Stadt Dortmund und Regierungsbeamter Arnsberg schwach in ihre Begründungen waren.
Es fehlte an belegbare Zahlen und Beweise, auch die informative Verhörung des Leiters KK22 aus Dortmund waren seine Aussagen für das Gericht nicht nachvollziehbar und blieben für die Verhandlung unrelevant.
(Ich hoffe ich bin verständlich mit meine Darstellung, war nicht einfach das ganze zu verstehen, da braucht man wirklich ein Crash-Kurs in Jura ).
Ein weitere Punkt was noch wichtig zu erwähnen ist, warum der Strich auf der Ravensburger Strasse nicht wieder zu gelassen wird, ist die Sogwirkung(in Bulgarien in dem Ort (Poldwjew), wo die Busse die Menschen die direkte Busverbindung nach Dortmund haben und die Strasse Ravensburger Strasse als Strassenstrich im Heimatland sehr wohl ein Begriff ist.
Die Nähe der Wohnunterbringung in der Nordstadt zum Ravensburger Strasse (5min) war auch ständig Argument in Bezug auf Jugendschutz. Da die Frauen im Arbeitskleidung durch die Innenstadt auf dem Weg zu ihre Arbeitsstelle gesehen würden.
Eine weitere Punkt war das Ausfransen in die Wohngebieten .Die zwar von der Polizei geahndet, jedoch nicht einzudämmern war.
Ein wichtige Aspekt, war das der Richter sagte, das sehr wohl eine Stadt wie Dortmund (ca 500.000 Einwohner) einen Strassenstrich verkraften könnte. Er schlug vor, das die Stadt Dortmung mehrere Gebiete als Toleranzzonen aus weisen könnte.
Ich bin der Meinung, hätte man im Falle der Ravensburger Strasse rechtzeitig auf das zunehmenden Angebot reagiert hätte, in dem man weitere Gebiete zugelassen hätte, wäre die Situation nicht derart eskaliert.
Im Moment gilt das Urteil vom Verwaltungsgericht nur für Dany. Ist aber richtungsweisend.
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
STRASSENPROSTITUTION
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot in Nordstadt und Ravensberger Straße
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 21. März den ursprünglichen Dortmunder Sperrbezirk (erweiterter Innenstadtbereich) bestätigt, womit die Ausübung der Straßenprostitution in den Bereichen Ravensberger Straße, Mindener Straße, Juliusstraße verboten bleibt. Allerdings wurde die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet aufgehoben.
Zur Begründung führte die Kammer an, dass es auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund möglicherweise doch irgendwo eine Fläche gibt, die für die Ausübung der Straßenprostitution geeignet sein könnte. Das müsse die Stadt nun gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg im Detail prüfen.
Eine Berufung gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Dagegen können Stadt und Bezirksregierung mit dem Mittel der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.
Nachdem die Klägerin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit ihrem Begehren noch gescheitert war, war heute bei der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren die Frage zu klären, ob die Ausdehnung des Sperrbezirkes auf das gesamte Stadtgebiet gegen das sogenannte "Übermaßverbot" verstoßen hat.
Stellungnahme des Oberbürgermeisters
In einer ersten Stellungnahme betonte Oberbürgermeister Ullrich Sierau, dass das Gericht die schwierige Situation in der Nordstadt in seiner Entscheidung positiv gewürdigt habe. "Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich." Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: "Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben."
Zum Hintergrund
Am 16. Mai 2011 trat die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Sperrbezirksverordnung in Kraft, mit der über den bis dahin bestehenden Sperrbezirk hinaus (erweiterter Innenstadtkern mit Ausnahme der Linienstraße) die Straßenprostitution im gesamten Dortmunder Stadtgebiet verboten wurde. Am selben Tag wurden die sogenannten Verrichtungsboxen in der Ravensberger Straße vom Tiefbauamt abgerissen und von der EDG entsorgt. Anschließend wiesen direkt vor Ort errichtete Hinweistafeln in verschiedenen Sprachen auf die veränderte Situation hin.
Bereits am 18. Mai 2011 gingen eine Klage und ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen das Land NRW und die Stadt Dortmund ein. Die Klägerin – eine deutsche Prostituierte mit Wohnsitz in Hagen – beantragte festzustellen, dass es ihr nicht untersagt sei, in der Ravensberger Straße der Straßenprostitution nachzugehen und vorläufig festzustellen, dass sie berechtigt sei, im Bereich der Ravensberger Straße weiterhin der Straßenprostitution nachzugehen. Dieser Antrag wurde am 18. Juli 2011 durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen. Der Eilentscheidung ist zu entnehmen, dass die Sperrbezirksverordnung durch das Gericht zumindest für den Bereich „Ravensberger Straße“ als rechtmäßig angesehen wird. Das Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet war zum damaligen Zeitpunkt allerdings nicht streitgegenständlich.
Gegen die Ablehnung ihres Eilantrages durch das VG Gelsenkirchen hat die Klägerin am 10. August 2011 Beschwerde beim OVG Münster eingelegt. Die Beschwerde wurde mit Beschluss vom 26. März 2012 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückgewiesen. Das OVG betonte seinerzeit, dass es unter Berücksichtigung der besonderen Dortmunder Situation nicht unverhältnismäßig sei und auch den Belangen der Prostituierten hinreichend Rechnung trage, künftig eine legale Prostitutionsausübung im Dortmunder Stadtgebiet nahezu ausschließlich im Rahmen der weiter zulässigen Bordell- und Wohnungsprostitution zu ermöglichen.
www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/na ... nid=237360
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot in Nordstadt und Ravensberger Straße
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 21. März den ursprünglichen Dortmunder Sperrbezirk (erweiterter Innenstadtbereich) bestätigt, womit die Ausübung der Straßenprostitution in den Bereichen Ravensberger Straße, Mindener Straße, Juliusstraße verboten bleibt. Allerdings wurde die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet aufgehoben.
Zur Begründung führte die Kammer an, dass es auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund möglicherweise doch irgendwo eine Fläche gibt, die für die Ausübung der Straßenprostitution geeignet sein könnte. Das müsse die Stadt nun gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg im Detail prüfen.
Eine Berufung gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Dagegen können Stadt und Bezirksregierung mit dem Mittel der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.
Nachdem die Klägerin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit ihrem Begehren noch gescheitert war, war heute bei der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren die Frage zu klären, ob die Ausdehnung des Sperrbezirkes auf das gesamte Stadtgebiet gegen das sogenannte "Übermaßverbot" verstoßen hat.
Stellungnahme des Oberbürgermeisters
In einer ersten Stellungnahme betonte Oberbürgermeister Ullrich Sierau, dass das Gericht die schwierige Situation in der Nordstadt in seiner Entscheidung positiv gewürdigt habe. "Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich." Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: "Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben."
Zum Hintergrund
Am 16. Mai 2011 trat die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Sperrbezirksverordnung in Kraft, mit der über den bis dahin bestehenden Sperrbezirk hinaus (erweiterter Innenstadtkern mit Ausnahme der Linienstraße) die Straßenprostitution im gesamten Dortmunder Stadtgebiet verboten wurde. Am selben Tag wurden die sogenannten Verrichtungsboxen in der Ravensberger Straße vom Tiefbauamt abgerissen und von der EDG entsorgt. Anschließend wiesen direkt vor Ort errichtete Hinweistafeln in verschiedenen Sprachen auf die veränderte Situation hin.
Bereits am 18. Mai 2011 gingen eine Klage und ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen das Land NRW und die Stadt Dortmund ein. Die Klägerin – eine deutsche Prostituierte mit Wohnsitz in Hagen – beantragte festzustellen, dass es ihr nicht untersagt sei, in der Ravensberger Straße der Straßenprostitution nachzugehen und vorläufig festzustellen, dass sie berechtigt sei, im Bereich der Ravensberger Straße weiterhin der Straßenprostitution nachzugehen. Dieser Antrag wurde am 18. Juli 2011 durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen. Der Eilentscheidung ist zu entnehmen, dass die Sperrbezirksverordnung durch das Gericht zumindest für den Bereich „Ravensberger Straße“ als rechtmäßig angesehen wird. Das Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet war zum damaligen Zeitpunkt allerdings nicht streitgegenständlich.
Gegen die Ablehnung ihres Eilantrages durch das VG Gelsenkirchen hat die Klägerin am 10. August 2011 Beschwerde beim OVG Münster eingelegt. Die Beschwerde wurde mit Beschluss vom 26. März 2012 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückgewiesen. Das OVG betonte seinerzeit, dass es unter Berücksichtigung der besonderen Dortmunder Situation nicht unverhältnismäßig sei und auch den Belangen der Prostituierten hinreichend Rechnung trage, künftig eine legale Prostitutionsausübung im Dortmunder Stadtgebiet nahezu ausschließlich im Rahmen der weiter zulässigen Bordell- und Wohnungsprostitution zu ermöglichen.
www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/na ... nid=237360
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Update Dortmunder Straßenstrich: OB Sierau kündigt Widerstand gegen Verwaltungsgerichtsentscheidung an
In Dortmund, Ruhrgebiet |
Ullrich Sierau, OB, Dortmund, SPD
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat soeben entschieden, dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Die Stadt Dortmund hatte 2011 den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen und die Bezirksregierung Arnsberg davon überzeugt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution zu genehmigen. Dagegen hat die Prostituierte Dany K. heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und teilweise Recht bekommen: Das Gericht hat die Schließung des Strichs an der Ravensberger Straße bestätigt, allerdings das stadtweite Verbot der Straßenprostitution verworfen. Bezirksregierung und Stadt muss nun nach einem neuen Standort für einen Straßenstrich suchen.
Update:
In einer ersten Reaktion kündigt Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) Widerstand gegen das Urteil an:
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www.ruhrbarone.de/dortmund-darf-strasse ... verbieten/
In Dortmund, Ruhrgebiet |
Ullrich Sierau, OB, Dortmund, SPD
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat soeben entschieden, dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Die Stadt Dortmund hatte 2011 den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen und die Bezirksregierung Arnsberg davon überzeugt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution zu genehmigen. Dagegen hat die Prostituierte Dany K. heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und teilweise Recht bekommen: Das Gericht hat die Schließung des Strichs an der Ravensberger Straße bestätigt, allerdings das stadtweite Verbot der Straßenprostitution verworfen. Bezirksregierung und Stadt muss nun nach einem neuen Standort für einen Straßenstrich suchen.
Update:
In einer ersten Reaktion kündigt Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) Widerstand gegen das Urteil an:
„Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich.“ Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: “Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben.“
www.ruhrbarone.de/dortmund-darf-strasse ... verbieten/
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RE: Lokalnachrichten: DORTMUND,BOCHUM,GELSENKIRCHEN
Dortmund droht neuer Straßenstrich – vielleicht im Indu-Park
Wie ein Paukenschlag für die Dortmunder Lokalpolitik ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. März 2013: Die Prostituierte Dany K. hatte dort gegen die Einrichtung eines stadtweiten Sperrbezirkes geklagt, nachdem der Straßenstrich an der Ravensberger Straße im Mai 2011 geschlossen wurde und seither keine legale Prostitutionsfläche vorhanden war. Tatsächlich stimmen die Richter der Klage in erheblichem Umfang zu und brüskierten somit Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau nebst seinen sozialdemokratischen Parteigenossen.
Die SPD hatte versucht, durch die Schließung des Straßenstrichs in der Nordstadt den Bürgern zu suggerieren, handlungsfähig zu sein und der aus den Fugen geratenen Masseneinwanderung aus Osteuropa etwas entgegensetzen zu können: Während es lange Zeit ruhig um die Prostituiertenszene in der Nordstadt war, änderte sich dies nach der EU-Osterweiterung, so dass bis zur Schließung des Straßenstriches über 700 Osteuropäerinnen ihre Sex-Arbeit dort verrichteten, in den benachbarten Straßenzügen hatten sich deren Familien und Zuhälter angesiedelt. Wie aber bereits damals vorausgesagt wurde, hat die Schließung des Straßenstriches lediglich Auswirkungen auf die wenigen, deutschen Frauen gehabt, die dem „ältesten Gewerbe der Welt“ nachgehen, denn während diese verdrängt wurden, verlagerten sich die Osteuropäerinnen lediglich einige hundert Meter. Statt an der Ravensberger Straße wurde die Prostitution offen auf dem Nordmarkt oder in umliegenden Erdgeschosswohnungen ausgeübt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen drohen Dortmund aber demnächst Zustände, wie sie aus dem Bereich der Ravensberger Straße und der gesamten Nordstadt hinlänglich bekannt sind: Die Stadt Dortmund soll – gemäß dem Urteil – prüfen, ob es geeignete Standorte geben würde, an denen eine Prostitution ohne Beeinträchtigung des Umfeldes stattfinden könne, beispielsweise in einem abgelegenen Gewerbegebiet und / oder durch zeitliche Beschränkungen. Die Umsetzung dieses Urteils, gegen das – entgegen einer ersten Meldung – keine Berufung zulässig ist, obliegt nun der Stadt Dortmund, vertreten durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau. Dieser versucht zwar händeringend, das Urteil als positives Zeichen für seine SPD zu verklären, da es den herkömmlichen Standort in der Nordstadt auch in Zukunft ausschließt, verkennt aber, dass ihm nun die Aufgabe obliegt, sich nach Alternativen umzusehen.
Bereits jetzt gilt als sicher, dass es an keinem Standort eine Zustimmung der ansässigen Bürger und Politiker geben wird: Während es zwar durchaus möglich erscheint, die Straßenprostitution unter strengen Regelungen in einem Gewerbegebiet durchzuführen, verhindern die osteuropäischen Prostituierten und ihr Begleitumfeld eine zu akzeptierende Lösung. Umso erschreckender Wirken deshalb geäußerte Vorschläge, einen Straßenstrich im westlichen Indu-Park im Stadtbezirk Lütgendortmund in Erwägung zu ziehen – dies würde eine Ansiedlung von Zigeunerfamilien in einem bisher nicht gekannten Ausmaß für die Stadtteile Marten, Oespel und Kley bedeuten. Da wäre es doch vielleicht eine bessere Überlegung, den Straßenstriches – wenn es ihn gesetzlich schon geben muss – in einen anderen Teil Dortmunds zu verlegen, der von Überfremdung und sozialen Problem weitestgehend verschont bleibt: Gerade die schöne Gartenstadt würde sich anbieten, aber auch die Anwohner in Bittermark oder Kirchhörde würden sich mit Sicherheit über eine solche Bereicherung freuen. Wie wäre es denn damit, Herr Sierau?!
www.dortmundecho.org/2013/03/dortmund-d ... indu-park/
Wie ein Paukenschlag für die Dortmunder Lokalpolitik ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. März 2013: Die Prostituierte Dany K. hatte dort gegen die Einrichtung eines stadtweiten Sperrbezirkes geklagt, nachdem der Straßenstrich an der Ravensberger Straße im Mai 2011 geschlossen wurde und seither keine legale Prostitutionsfläche vorhanden war. Tatsächlich stimmen die Richter der Klage in erheblichem Umfang zu und brüskierten somit Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau nebst seinen sozialdemokratischen Parteigenossen.
Die SPD hatte versucht, durch die Schließung des Straßenstrichs in der Nordstadt den Bürgern zu suggerieren, handlungsfähig zu sein und der aus den Fugen geratenen Masseneinwanderung aus Osteuropa etwas entgegensetzen zu können: Während es lange Zeit ruhig um die Prostituiertenszene in der Nordstadt war, änderte sich dies nach der EU-Osterweiterung, so dass bis zur Schließung des Straßenstriches über 700 Osteuropäerinnen ihre Sex-Arbeit dort verrichteten, in den benachbarten Straßenzügen hatten sich deren Familien und Zuhälter angesiedelt. Wie aber bereits damals vorausgesagt wurde, hat die Schließung des Straßenstriches lediglich Auswirkungen auf die wenigen, deutschen Frauen gehabt, die dem „ältesten Gewerbe der Welt“ nachgehen, denn während diese verdrängt wurden, verlagerten sich die Osteuropäerinnen lediglich einige hundert Meter. Statt an der Ravensberger Straße wurde die Prostitution offen auf dem Nordmarkt oder in umliegenden Erdgeschosswohnungen ausgeübt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen drohen Dortmund aber demnächst Zustände, wie sie aus dem Bereich der Ravensberger Straße und der gesamten Nordstadt hinlänglich bekannt sind: Die Stadt Dortmund soll – gemäß dem Urteil – prüfen, ob es geeignete Standorte geben würde, an denen eine Prostitution ohne Beeinträchtigung des Umfeldes stattfinden könne, beispielsweise in einem abgelegenen Gewerbegebiet und / oder durch zeitliche Beschränkungen. Die Umsetzung dieses Urteils, gegen das – entgegen einer ersten Meldung – keine Berufung zulässig ist, obliegt nun der Stadt Dortmund, vertreten durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau. Dieser versucht zwar händeringend, das Urteil als positives Zeichen für seine SPD zu verklären, da es den herkömmlichen Standort in der Nordstadt auch in Zukunft ausschließt, verkennt aber, dass ihm nun die Aufgabe obliegt, sich nach Alternativen umzusehen.
Bereits jetzt gilt als sicher, dass es an keinem Standort eine Zustimmung der ansässigen Bürger und Politiker geben wird: Während es zwar durchaus möglich erscheint, die Straßenprostitution unter strengen Regelungen in einem Gewerbegebiet durchzuführen, verhindern die osteuropäischen Prostituierten und ihr Begleitumfeld eine zu akzeptierende Lösung. Umso erschreckender Wirken deshalb geäußerte Vorschläge, einen Straßenstrich im westlichen Indu-Park im Stadtbezirk Lütgendortmund in Erwägung zu ziehen – dies würde eine Ansiedlung von Zigeunerfamilien in einem bisher nicht gekannten Ausmaß für die Stadtteile Marten, Oespel und Kley bedeuten. Da wäre es doch vielleicht eine bessere Überlegung, den Straßenstriches – wenn es ihn gesetzlich schon geben muss – in einen anderen Teil Dortmunds zu verlegen, der von Überfremdung und sozialen Problem weitestgehend verschont bleibt: Gerade die schöne Gartenstadt würde sich anbieten, aber auch die Anwohner in Bittermark oder Kirchhörde würden sich mit Sicherheit über eine solche Bereicherung freuen. Wie wäre es denn damit, Herr Sierau?!
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