ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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Bundesrat lehnt Freibrief fuer Verdraengung der Prostitution ab
Der Bundesrat hat sich am 13.05.2016 gegen Teile der von der Bundesregierung geplanten weitgehenden Eingriffsbefugnisse gegenueber Prostituierten positioniert.
...
(Im Artikel steht ganz unten:
Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs 156/16 (PDF)
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschuesse: BR-Drs 156/1/16 (PDF)
Die Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drs 156/16(B) (PDF)
Quelle: Bundesrat, Plenum kompakt vom 13.05.2016
https://www.jurion.de/de/news/339511/Bu ... itution-ab
Der Bundesrat hat sich am 13.05.2016 gegen Teile der von der Bundesregierung geplanten weitgehenden Eingriffsbefugnisse gegenueber Prostituierten positioniert.
...
(Im Artikel steht ganz unten:
Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs 156/16 (PDF)
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschuesse: BR-Drs 156/1/16 (PDF)
Die Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drs 156/16(B) (PDF)
Quelle: Bundesrat, Plenum kompakt vom 13.05.2016
https://www.jurion.de/de/news/339511/Bu ... itution-ab
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Ging mir genauso, als ich die Überschrift las. Was für eine falsche Meldungsüberschrift!Lady Tanja hat geschrieben: t
Hä? Muß ich das jetzt verstehen? Sie haben doch alles abgenickt...
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Hier der MItschnitt:
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Bundesrat lehnt Teile des Prostituiertenschutzgesetzes ab
Der Bundesrat hat sich heute gegen Teile des von der Bundesregierung geplanten „Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) ausgesprochen und sich dabei vor allem gegen weitgehende behördliche Befugnisse gegenüber Sexarbeiter_innen positioniert.
Insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 4 ProstSchG vorgesehenen, aber nicht näher ausgeführten „Ermächtigungsgrundlagen für behördliche Anordnungen“ sowie die ebenfalls unbestimmten „weiteren Maßnahmen“ seien verfassungsrechtlich bedenklich, so die Stellungnahme des Bundesrats. „Die hier vorgesehene Reglementierung der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution steht im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen, und eröffnet weitgehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die völlig offen formulierten Normen seien letztlich „ein Freibrief für die Verdrängung jeglicher sichtbarer Prostitution“.
Der Bundesrat bittet die Regierung zudem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwiefern die Vorschrift, Prostitutionsstätten nicht als Schlaf- oder Wohnraum nutzen zu dürfen, den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Gerade bei freiberuflich tätigen Prostituierten sei diese Trennung oft nicht realisierbar. Sexarbeiter_innen, die zur Ausübung der Prostitution nach Deutschland einreisen, sei es kaum möglich, innerhalb von ein bis zwei Tagen eine separate Unterkunft zu finden. Deshalb sei zu befürchten, dass Bordellbetreiber_innen, um den Auflagen zu genügen, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen und eine ohnehin schon gegebene Abhängigkeit der Prostituierten damit noch verstärkt wird.
Für die Abstimmung lagen dem Bundesrat umfassende Empfehlungen vor. Darin hatten die zuständigen Bundesratsratsausschüsse insbesondere die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung von Sexarbeiter_innen „als stigmatisierend und in ihrer Ausgestaltung rechtlich bedenklich“ abgelehnt. Zudem sahen die Empfehlungen unter anderem eine Streichung der Kondompflicht vor sowie eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gewerberechtlichen Auflagen für Kleinstbetriebe. Letztlich wurde nur ein Bruchteil des Empfehlungspapiers in die Beschlussfassung übernommen.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die diese gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung in den Bundestag einbringen wird.
https://www.aidshilfe.de/meldung/bundes ... esetzes-ab
Der Bundesrat hat sich heute gegen Teile des von der Bundesregierung geplanten „Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) ausgesprochen und sich dabei vor allem gegen weitgehende behördliche Befugnisse gegenüber Sexarbeiter_innen positioniert.
Insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 4 ProstSchG vorgesehenen, aber nicht näher ausgeführten „Ermächtigungsgrundlagen für behördliche Anordnungen“ sowie die ebenfalls unbestimmten „weiteren Maßnahmen“ seien verfassungsrechtlich bedenklich, so die Stellungnahme des Bundesrats. „Die hier vorgesehene Reglementierung der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution steht im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen, und eröffnet weitgehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die völlig offen formulierten Normen seien letztlich „ein Freibrief für die Verdrängung jeglicher sichtbarer Prostitution“.
Der Bundesrat bittet die Regierung zudem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwiefern die Vorschrift, Prostitutionsstätten nicht als Schlaf- oder Wohnraum nutzen zu dürfen, den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Gerade bei freiberuflich tätigen Prostituierten sei diese Trennung oft nicht realisierbar. Sexarbeiter_innen, die zur Ausübung der Prostitution nach Deutschland einreisen, sei es kaum möglich, innerhalb von ein bis zwei Tagen eine separate Unterkunft zu finden. Deshalb sei zu befürchten, dass Bordellbetreiber_innen, um den Auflagen zu genügen, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen und eine ohnehin schon gegebene Abhängigkeit der Prostituierten damit noch verstärkt wird.
Für die Abstimmung lagen dem Bundesrat umfassende Empfehlungen vor. Darin hatten die zuständigen Bundesratsratsausschüsse insbesondere die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung von Sexarbeiter_innen „als stigmatisierend und in ihrer Ausgestaltung rechtlich bedenklich“ abgelehnt. Zudem sahen die Empfehlungen unter anderem eine Streichung der Kondompflicht vor sowie eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gewerberechtlichen Auflagen für Kleinstbetriebe. Letztlich wurde nur ein Bruchteil des Empfehlungspapiers in die Beschlussfassung übernommen.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die diese gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung in den Bundestag einbringen wird.
https://www.aidshilfe.de/meldung/bundes ... esetzes-ab
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Bundesrat lehnt Teile des Prostituiertenschutzgesetzes ab
Der Bundesrat hat sich heute gegen Teile des von der Bundesregierung geplanten „Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) ausgesprochen und sich dabei vor allem gegen weitgehende behördliche Befugnisse gegenüber Sexarbeiter_innen positioniert.
Insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 4 ProstSchG vorgesehenen, aber nicht näher ausgeführten „Ermächtigungsgrundlagen für behördliche Anordnungen“ sowie die ebenfalls unbestimmten „weiteren Maßnahmen“ seien verfassungsrechtlich bedenklich, so die Stellungnahme des Bundesrats. „Die hier vorgesehene Reglementierung der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution steht im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen, und eröffnet weitgehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die völlig offen formulierten Normen seien letztlich „ein Freibrief für die Verdrängung jeglicher sichtbarer Prostitution“.
Der Bundesrat bittet die Regierung zudem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwiefern die Vorschrift, Prostitutionsstätten nicht als Schlaf- oder Wohnraum nutzen zu dürfen, den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Gerade bei freiberuflich tätigen Prostituierten sei diese Trennung oft nicht realisierbar. Sexarbeiter_innen, die zur Ausübung der Prostitution nach Deutschland einreisen, sei es kaum möglich, innerhalb von ein bis zwei Tagen eine separate Unterkunft zu finden. Deshalb sei zu befürchten, dass Bordellbetreiber_innen, um den Auflagen zu genügen, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen und eine ohnehin schon gegebene Abhängigkeit der Prostituierten damit noch verstärkt wird.
Für die Abstimmung lagen dem Bundesrat umfassende Empfehlungen vor. Darin hatten die zuständigen Bundesratsratsausschüsse insbesondere die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung von Sexarbeiter_innen „als stigmatisierend und in ihrer Ausgestaltung rechtlich bedenklich“ abgelehnt. Zudem sahen die Empfehlungen unter anderem eine Streichung der Kondompflicht vor sowie eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gewerberechtlichen Auflagen für Kleinstbetriebe. Letztlich wurde nur ein Bruchteil des Empfehlungspapiers in die Beschlussfassung übernommen.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die diese gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung in den Bundestag einbringen wird.
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Der Bundesrat hat sich heute gegen Teile des von der Bundesregierung geplanten „Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) ausgesprochen und sich dabei vor allem gegen weitgehende behördliche Befugnisse gegenüber Sexarbeiter_innen positioniert.
Insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 4 ProstSchG vorgesehenen, aber nicht näher ausgeführten „Ermächtigungsgrundlagen für behördliche Anordnungen“ sowie die ebenfalls unbestimmten „weiteren Maßnahmen“ seien verfassungsrechtlich bedenklich, so die Stellungnahme des Bundesrats. „Die hier vorgesehene Reglementierung der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution steht im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen, und eröffnet weitgehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die völlig offen formulierten Normen seien letztlich „ein Freibrief für die Verdrängung jeglicher sichtbarer Prostitution“.
Der Bundesrat bittet die Regierung zudem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwiefern die Vorschrift, Prostitutionsstätten nicht als Schlaf- oder Wohnraum nutzen zu dürfen, den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt. Gerade bei freiberuflich tätigen Prostituierten sei diese Trennung oft nicht realisierbar. Sexarbeiter_innen, die zur Ausübung der Prostitution nach Deutschland einreisen, sei es kaum möglich, innerhalb von ein bis zwei Tagen eine separate Unterkunft zu finden. Deshalb sei zu befürchten, dass Bordellbetreiber_innen, um den Auflagen zu genügen, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen und eine ohnehin schon gegebene Abhängigkeit der Prostituierten damit noch verstärkt wird.
Für die Abstimmung lagen dem Bundesrat umfassende Empfehlungen vor. Darin hatten die zuständigen Bundesratsratsausschüsse insbesondere die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung von Sexarbeiter_innen „als stigmatisierend und in ihrer Ausgestaltung rechtlich bedenklich“ abgelehnt. Zudem sahen die Empfehlungen unter anderem eine Streichung der Kondompflicht vor sowie eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gewerberechtlichen Auflagen für Kleinstbetriebe. Letztlich wurde nur ein Bruchteil des Empfehlungspapiers in die Beschlussfassung übernommen.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die diese gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung in den Bundestag einbringen wird.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
[youtube][/youtube]
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Auch "nett":
Am 2. Juni, dem internationalen Hurentag, gehts dann weiter mit der Beratung, wie man uns noch besser stigmatisieren und verdrängen kann... dem Gesetz zum Schutz vor Prostituierten.
http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... 173/277264
173. Sitzung, Donnerstag, 02.06.2016, 09.00 - ca. 0.15 Uhr
Tagesordnungspunkt 3
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 18/…
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
(Prostitutionsgesetz - ProstG)
Drucksache 16/4146
(TOP 3, 01:05 Stunden)
Am 2. Juni, dem internationalen Hurentag, gehts dann weiter mit der Beratung, wie man uns noch besser stigmatisieren und verdrängen kann... dem Gesetz zum Schutz vor Prostituierten.
http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... 173/277264
173. Sitzung, Donnerstag, 02.06.2016, 09.00 - ca. 0.15 Uhr
Tagesordnungspunkt 3
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 18/…
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
(Prostitutionsgesetz - ProstG)
Drucksache 16/4146
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Querverweis:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13384
Quellen
Stuttgarter Freier Kampagne, http://www.stuttgart.de/item/show/27327 ... t=homepage und
Diskussion hier ab: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 810#150810
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13384
Quellen
Stuttgarter Freier Kampagne, http://www.stuttgart.de/item/show/27327 ... t=homepage und
Diskussion hier ab: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 810#150810
Maßvoll ernüchtert
Euphorie war, wie schon von mir befürchtet und von Dona Carmen bestätigend analysiert, unangebracht. Die ursprünglichen Empfehlungen zeigen aber, dass es im Bundesrat, in Ministerien und wohl auch im Bundestag einige gibt, die wesentliche Kritikpunkte der Pro-SW-Bewegung gegen das beabsichtigte ProstSchutzG zumindest verstanden haben und diese Kritik in einigen, wenn nicht vielen Punkten teilen. Unsere Bemühungen haben Früchte getragen. Sie haben sich bereits jetzt gelohnt. Insofern: massvolle Ernüchterung.
Weitermachen
… vielstimmig, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, auch und besonders als Einzelperson, grundsätzlich in der Position oder aus direkter Betroffenheit beispielhaft kritisierend, freundlich im Ton oder auch provokant, all das gehört zu uns. Ich werde mich, wie bereits erwähnt, ab dem 19.05. daransetzen eine Adressliste der Abgeordnetenbüros in den Wahlkreisen zu erstellen, die für die Zusendung solcher Statements genutzt werden kann. Schön wäre es, wenn solche Statements hier im Forum gesammelt werden würden. Ich richte dafür den Thread Contra ProstSchG - Persönliche Stellungnamen an Abgeordnete etc ein. Ich möchte dazu ermutigen, solche Statements, seien sie kurz oder lang, zu verfassen und vielleicht kreativ verpackt auf den (postalischen oder sonstigen) Weg zu bringen. Und: solche Statements können in anderen Sprachen als Deutsch verfasst sein. Zumindest alle Landessprachen der EU Staaten sollten den Abgeordneten und uns willkommen sein.
Es geht um alle SW in D. Von diesen stammt ein sehr großer Teil aus dem EU Ausland. Sie durch die Sprachbarriere von der Diskussion auszuschließen, sie bei der Ausübung ihrer demokratischen und Menschenrechte vermittelt über Sprache zu behindern, ihre Hilflosigkeit in einem fremden Land zur Verfolgung eigener Interessen auszunutzen, indem ihnen jegliche angemessene Information zu den politischen Vorgängen die ihre Existenz bedrohen, seitens der verantwortlichen Abgeordneten, seitens des Gesetzgebers vorenthalten wird, ist ein weiterer, ein Angesichts z.B. der amtlichen Stuttgarter Kampagne um aus dem Ausland stammende Zwangs- und Armuts «n u t t e n» (siehe: Quellen) ans Rassistische grenzender Skandal der Entmenschlichung von abertausenden Migrierten SW in D.
Soweit es uns möglich und es gewünscht ist, werden wir hier auf sexworker.at die Übersetzung rumänischer Statements übernehmen. Und damit solche Statements verfasst werden können, arbeiten wir vom "Haus9" an einem rumänisch-deutschen Flyer, der wesentliche Inhalte des ProstSchG, die insbesondere Migrierte SW betreffen, zusammenfasst, um wenigstens den vielen Kolleg*innen deren Muttersprache Rumänisch ist, erste Informationen zu geben. Den deutschen Text werden wir vorab in Gesprächen mit Pro-SW-Aktiven abstimmen. Er soll bis Mitte Juli 2016 in Übersetzung vorliegen.
Weiterer parlamentarischer Weg?
Soweit dazu. An die mit parlamentarischen Gepflogenheiten Vertrauten die Fragen: Wie geht es jetzt weiter? Wird es eine entsprechende schriftliche Fassung der Empfehlungen geben, die mit Mehrheit verabschiedet wurden, und wird diese dem Bundestag / der Bundesregierung übergeben? Wann wird das geschehen? Wie haben Bundesregierung und Bundestag damit umzugehen?
Sofern es keine Bundesratsvorlage mit den verbliebenen Änderungsempfehlungen gibt / geben wird, macht sich jemand die Mühe unter Berücksichtigung der angenommenen Empfehlungen der Beschlussvorlage ein Dokument zu erstellen, das den aktuellen Stand übersichtlich und zuverlässig wiedergibt? Mein Kalender ist, s.o. und reisebedingt schon ziemlich voll. Das Dokument wäre hilfreich.
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 14.05.2016, 01:19, insgesamt 7-mal geändert.
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War wohl heute Freitag, der dreizehnte (13.) im Nightmare Horrorkabinett. Tja, watt soll icke nun sagen ... fuer die einen datt Grausen und fuer die anderen Glueck?
Bin gespannt, watt die 173. Bundesregierungsitzung uns noch bringen werden wird! Hoffe, dass da mal Butter bei die Fische (Tacheles, ernste Realitaetsfakten, die im Gesetz fuer alle SW's, Betreiber etc. realitaetsnah ausgearbeitet wird) geredet wird. Ausgerechnet am 2. Juni, dem internationalen Hurentag! Ein Schelm ...
In Hamburg sagt man "tschuess", in Koeln (oder war datt in Berlin?) sagt man "tschoe", in Bayern sagt man "pfiat di" ...
so unterschiedlich wird wohl das (Vernichtungs)ProstituiertenSchutzGesetz in Bundeslaendern gehandhabt werden, oder?
Bin gespannt, watt die 173. Bundesregierungsitzung uns noch bringen werden wird! Hoffe, dass da mal Butter bei die Fische (Tacheles, ernste Realitaetsfakten, die im Gesetz fuer alle SW's, Betreiber etc. realitaetsnah ausgearbeitet wird) geredet wird. Ausgerechnet am 2. Juni, dem internationalen Hurentag! Ein Schelm ...
In Hamburg sagt man "tschuess", in Koeln (oder war datt in Berlin?) sagt man "tschoe", in Bayern sagt man "pfiat di" ...
so unterschiedlich wird wohl das (Vernichtungs)ProstituiertenSchutzGesetz in Bundeslaendern gehandhabt werden, oder?
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@Melanie
superdanke für den youtupe-Auszug. Das erhellt etwas. Geleitet wurde die Sitzung an dieser Stelle vom im April wiedergewählten Ministerpräsidenten Sachen-Anhalts Rainer Haseloff (CDU). Bayern war bei der Abstimmung zu den einzelnen Empfehlungen wohl Zünglein an der Waage - das erklärt einiges. Interessant daß der Bundesrat hinsichtlich der Ziff. 1 das Gesetz offenbar nicht für zustimmungspflichtig hält. Und sehr bedauerlich ist sicherlich, daß Ziff. 14 keine Mehrheit gefunden hat, im Gegensatz dazu aber alle Empfehlungen, die die zu erwartende Kostenlast der Länder betrifft.
@Klaus
zum Gesetzgebungsverfahren s. hier Buchstabe B.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... sverfahren
Allen trotzdem Frohe Pfingsten
Kasharius grüßt
superdanke für den youtupe-Auszug. Das erhellt etwas. Geleitet wurde die Sitzung an dieser Stelle vom im April wiedergewählten Ministerpräsidenten Sachen-Anhalts Rainer Haseloff (CDU). Bayern war bei der Abstimmung zu den einzelnen Empfehlungen wohl Zünglein an der Waage - das erklärt einiges. Interessant daß der Bundesrat hinsichtlich der Ziff. 1 das Gesetz offenbar nicht für zustimmungspflichtig hält. Und sehr bedauerlich ist sicherlich, daß Ziff. 14 keine Mehrheit gefunden hat, im Gegensatz dazu aber alle Empfehlungen, die die zu erwartende Kostenlast der Länder betrifft.
@Klaus
zum Gesetzgebungsverfahren s. hier Buchstabe B.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... sverfahren
Allen trotzdem Frohe Pfingsten
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Es scheint mir letztendlich alles ganz einfach. Die niederländische Zeitung Financieell Dagblad meldet diese Woche, nach Auffassung niederländischer Firmen sei Rumänien eine Wirtschaftswachstumsmaschine, aufgrund niedriger Löhne und hohen Ausbildungsmassstäben. Dazu kommt die Ausgestrecktheit des Landes, die es Firmen ermöglicht, wo sie nur wollen Betriebe zu errichten. Was für niederländische Firmen gilt, wird wohl auch für deutsche gelten. Und da braucht man eben diese fingerfertigen Rumäninnen, die schön am Fliessband ihre Arbeit verrichten können. Für 200 Euro im Monat! Statt 200 Euro am Tag! Das möchte doch jeder?
Bemerkenswert übrigens, wie die niederländischen Firmen die Spachgewandtheit der RumänInnen betonen, dank dem rumänischem Schulsystem. Irgendwie schaffen es die Prostitutionsgegner immer, nur solche Rumäninnen als Kanonenfutter gegen die Prostitution zu verwenden, die kaum Rumänisch sprechen können. Sind die dann vielleicht doch völlig imaginäre Wesen gewesen? Kann man sich mal fragen....
Wie dem auch sei, ich bin mir alles im allem ganz sicher, dass die deutsche Politik sich mit von den Interessen der deutschen Wirtschaft bestimmen lässt, wohl sogar mehr als von irgendwelchen moralischen Vorstellungen. Die sind in wichtigem Masse vorgeschoben.
Bemerkenswert übrigens, wie die niederländischen Firmen die Spachgewandtheit der RumänInnen betonen, dank dem rumänischem Schulsystem. Irgendwie schaffen es die Prostitutionsgegner immer, nur solche Rumäninnen als Kanonenfutter gegen die Prostitution zu verwenden, die kaum Rumänisch sprechen können. Sind die dann vielleicht doch völlig imaginäre Wesen gewesen? Kann man sich mal fragen....
Wie dem auch sei, ich bin mir alles im allem ganz sicher, dass die deutsche Politik sich mit von den Interessen der deutschen Wirtschaft bestimmen lässt, wohl sogar mehr als von irgendwelchen moralischen Vorstellungen. Die sind in wichtigem Masse vorgeschoben.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Dann bin ich gespannt, wie die Regierung sich besonders zu Pkt. 4 und 6 äußern wird und welche Änderungen noch vorgenommen werden.
Diese Aussage bei Pkt. 4 gilt doch eigentlich für den gesamten Entwurf:
Die hier vorgesehene Reglementierung der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution steht im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen, und eröffnet weitgehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit.
Gruß Jupiter
Diese Aussage bei Pkt. 4 gilt doch eigentlich für den gesamten Entwurf:
Die hier vorgesehene Reglementierung der eigentlich erlaubnisfreien Prostitution steht im Widerspruch zur formulierten Zielsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes, Prostituierte schützen zu wollen, und eröffnet weitgehende Eingriffsbefugnisse ohne erkennbare Notwendigkeit.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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- Admina
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Punkt 4 Antragsänderung Streichung §§3 bis 11
§3 Anmeldepflicht
§ 4 Zur Anmeldung erforderliche Angaben
§ 5 Anmelde Bescheinigung
§ 6 Inhalt der Anmeldebescheinigung
§ 7 Informations- und Beratungsgespräch
§ 8 Ausgestaltung Inf.- und Beratungsgespräch
§ 9 Maßnahmen bei Beratungsbedarf
§ 10 Gesamtheitliche Beratung
des ProstSCHG
den Antrag zu streichen, vom Bundesrat abgelehnt worden. Das heißt im Umkehr, sie haben dem Gesetzesentwurf in diesen Punkten zugestimmt.
§3 Anmeldepflicht
§ 4 Zur Anmeldung erforderliche Angaben
§ 5 Anmelde Bescheinigung
§ 6 Inhalt der Anmeldebescheinigung
§ 7 Informations- und Beratungsgespräch
§ 8 Ausgestaltung Inf.- und Beratungsgespräch
§ 9 Maßnahmen bei Beratungsbedarf
§ 10 Gesamtheitliche Beratung
des ProstSCHG
den Antrag zu streichen, vom Bundesrat abgelehnt worden. Das heißt im Umkehr, sie haben dem Gesetzesentwurf in diesen Punkten zugestimmt.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Die Abstimmung des Bundesrates kurz zusammen gefasst und deren Bedeutung:
Sie haben mit 34 Stimmen abgelehnt Punkt 1 : Zustimmungsbedürftigketi nach 104a Abs. 4 GG
Abgelehnt wurde
Punkt 2 Definition von Prostituierte
Punkt 3 Anwendungsbereich Elaunispflicht für Kleinbetriebe
Punkt 4 Streichen der §§3-11 des ProstSCHG
Punkt 5 Anmeldepflichtweg,gesundheitliche Beratung bleibt
Punkt 6 (nur gesundheitliche Pflichtberatung streichen, Anmeldepflicht bleibt)
Punkt 7 gesundheitliche Beratung , aber freiwillig /Anmeldepflicht bleibt: Bei Nachweis gesundheitlicher Beratung erweitert sich die Gültigkeitsdauerzeitraum der Anmeldebescheinigung um 1 Jahr
Punkt 8 Anmeldebescheinigung örtlich unbeschränkt gültig
Punkt 12 örtlich unbeschränkte Anmeldebescheinigung
Punkt 13 Zur Verfügungstellung von Informationen
Punkt 17 Betretungsrechte für Wohnungen: im Hinblick auf den grunsgesetzlichen Schutz enger fassen
Punkt 18 §32 Kondompflicht ; Werbeverbot:
Streichung der Kondompflicht und der Verpflichtung des Hinweises darauf
Zugestimmt haben sie
Punkt 9 Vorlage von Gesundheitsbescheinigung bei Anmeldung (überflüssige Doppelregelung; steht schon in §5 Abs. 5
Punkt 10 Anmeldebestätigung als "Soll-Regelung" länger als 5 Tage (Verschärfung)
Punkt 11 statt "Anhaltspunkte" ; tatsächliche Anhaltspunkte, (späteres Tätigwerden der Behörden)
Punkt 14 §11 Anordnung gegenüber Prostituierte (verfassungsrechtliche Bedenken; Widerspruch zur Zielsetzung des Gesetzes) positiv für uns
Punkt 15 Ersetzung §15 Abs. 1 "in der Regel" streichen § 15 Zuverlässigkeit einer Person (Verschärfung an Zuverlässigkeitsregeln des Waffengesetzes orientieren, hinreichende Bestimmheit)
Punkt 16 §18 Abs. 2 Nr. 7 ändern §18 Mindestanforderungen: Nutzung Areitsräume als Schlaf- und Wohnplatz (das ist positiv)
Punkt 19 Änderung Art.7, Abs. Inkrafttreten erst am 01.01. 2018 statt 01.07.17 wegen Landesausführungsgesetzen
Punkt 20 zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand der Gemeinden Kostenbegrenzung
Punkt 21 Vollzug der Besteuerung im Prostitutionsgewerbe ZUverlässikeit der Betreibers an Steuerehrlichkeit in den letzten 5 Jahren binden. (Verschärfung)
Entnommen aus der Tabelle, die von Dona Carmen erstellt wurde
http://www.voice4sexworkers.com/wp-cont ... nalyse.pdf
Sie haben mit 34 Stimmen abgelehnt Punkt 1 : Zustimmungsbedürftigketi nach 104a Abs. 4 GG
Abgelehnt wurde
Punkt 2 Definition von Prostituierte
Punkt 3 Anwendungsbereich Elaunispflicht für Kleinbetriebe
Punkt 4 Streichen der §§3-11 des ProstSCHG
Punkt 5 Anmeldepflichtweg,gesundheitliche Beratung bleibt
Punkt 6 (nur gesundheitliche Pflichtberatung streichen, Anmeldepflicht bleibt)
Punkt 7 gesundheitliche Beratung , aber freiwillig /Anmeldepflicht bleibt: Bei Nachweis gesundheitlicher Beratung erweitert sich die Gültigkeitsdauerzeitraum der Anmeldebescheinigung um 1 Jahr
Punkt 8 Anmeldebescheinigung örtlich unbeschränkt gültig
Punkt 12 örtlich unbeschränkte Anmeldebescheinigung
Punkt 13 Zur Verfügungstellung von Informationen
Punkt 17 Betretungsrechte für Wohnungen: im Hinblick auf den grunsgesetzlichen Schutz enger fassen
Punkt 18 §32 Kondompflicht ; Werbeverbot:
Streichung der Kondompflicht und der Verpflichtung des Hinweises darauf
Zugestimmt haben sie
Punkt 9 Vorlage von Gesundheitsbescheinigung bei Anmeldung (überflüssige Doppelregelung; steht schon in §5 Abs. 5
Punkt 10 Anmeldebestätigung als "Soll-Regelung" länger als 5 Tage (Verschärfung)
Punkt 11 statt "Anhaltspunkte" ; tatsächliche Anhaltspunkte, (späteres Tätigwerden der Behörden)
Punkt 14 §11 Anordnung gegenüber Prostituierte (verfassungsrechtliche Bedenken; Widerspruch zur Zielsetzung des Gesetzes) positiv für uns
Punkt 15 Ersetzung §15 Abs. 1 "in der Regel" streichen § 15 Zuverlässigkeit einer Person (Verschärfung an Zuverlässigkeitsregeln des Waffengesetzes orientieren, hinreichende Bestimmheit)
Punkt 16 §18 Abs. 2 Nr. 7 ändern §18 Mindestanforderungen: Nutzung Areitsräume als Schlaf- und Wohnplatz (das ist positiv)
Punkt 19 Änderung Art.7, Abs. Inkrafttreten erst am 01.01. 2018 statt 01.07.17 wegen Landesausführungsgesetzen
Punkt 20 zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand der Gemeinden Kostenbegrenzung
Punkt 21 Vollzug der Besteuerung im Prostitutionsgewerbe ZUverlässikeit der Betreibers an Steuerehrlichkeit in den letzten 5 Jahren binden. (Verschärfung)
Entnommen aus der Tabelle, die von Dona Carmen erstellt wurde
http://www.voice4sexworkers.com/wp-cont ... nalyse.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
@ Dona Carmen
Danke !
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Reaktionäre Kompromisse auf Kosten von SexarbeiterInnen
Die große Koalition hat sich auf ein lang geplantes Prostitutionsgesetz geeinigt. Damit wolle die Regierung die Sexarbeiterinnen besser schüten: und zwar mit einer Kondompflicht, durch regelmäßige Beratungstermine für betroffene Frauen und durch die Überprüfung von Bordellbetreibern. Doch KritikerInnen des Gesetzes meinen, dass der Entwurf nicht die Sexarbeiter*innen schützen würde, sondern konservative Moralvorstellungen. Der Bundesrat hat nun ebenfalls über den Gesetzesentwurf zum Prostitutionsgesetz debattiert. Heraus kam: er lehnt Teile des von der Bundesregierung geplanten Prostitutionsgesetzes ab. Das Gesetz ist in Teilen sogar verfasusngswidrig. Was von dem Ergebnis der Debatte zu halten ist, und wie die genaue Kritik am Gesetz ausschaut, darüber möchte ich mich nun mit Juanita Henning vom Dona Carmen e.V. unterhalten. Doña Carmen setzt sich für die sozialen und politischen Rechte von Frauen ein, die in der Prostitution arbeiten. Zunächst haben wir sie gefragt, was sie von der Stellungnahme des Bundesrates hä
http://www.freie-radios.net/77171?utm_s ... um=twitter
Die große Koalition hat sich auf ein lang geplantes Prostitutionsgesetz geeinigt. Damit wolle die Regierung die Sexarbeiterinnen besser schüten: und zwar mit einer Kondompflicht, durch regelmäßige Beratungstermine für betroffene Frauen und durch die Überprüfung von Bordellbetreibern. Doch KritikerInnen des Gesetzes meinen, dass der Entwurf nicht die Sexarbeiter*innen schützen würde, sondern konservative Moralvorstellungen. Der Bundesrat hat nun ebenfalls über den Gesetzesentwurf zum Prostitutionsgesetz debattiert. Heraus kam: er lehnt Teile des von der Bundesregierung geplanten Prostitutionsgesetzes ab. Das Gesetz ist in Teilen sogar verfasusngswidrig. Was von dem Ergebnis der Debatte zu halten ist, und wie die genaue Kritik am Gesetz ausschaut, darüber möchte ich mich nun mit Juanita Henning vom Dona Carmen e.V. unterhalten. Doña Carmen setzt sich für die sozialen und politischen Rechte von Frauen ein, die in der Prostitution arbeiten. Zunächst haben wir sie gefragt, was sie von der Stellungnahme des Bundesrates hä
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Der Gesetzentwurf in der neuen aktuellen Fassung (25.05.2016), in der er am 2. Juni dem Bundestag vorgelegt wird
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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