Der Abolitionismus deutet die Freiheit - sexuelle Ressourcen zur Einkommenserzielung zu nutzen - die in der Verwirklichung des Menschenrechts auf individuell Lebensführung liegt
zum Menschenrechtsverstoss um. Ein Denken, das den Traditionen totalitärer Herrschaft folgt und das,
sofern es auf EU Ebene Geltung erhält, in orwellsche Zustände führt.
Auch deswegen der Hinweis auf diese abolitionistische Initiative
alle Links aktuell abgerufen
Abolitionistische Klage gegen das neue SW-Recht vor der Europäischen Kommission
Bei der Diskussion um das neue SW-Recht setzt auch die abolitionistische Seite auf die juristische Karte.
»3. Jan. 2017 — PROSTITUTION IST GEWALT GEGEN FRAUEN:
deshalb werden wir, das Bündnis "Stop Sexkauf", noch in diesem Jahr wegen des am 1. Juli 2017 in Deutschland in Kraft tretenden neuen Prostituiertenschutzgesetzes und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen Klage bei der Europäischen Kommission einreichen. Damit wird zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit ein Land wegen der Legalisierung von Prostitution verklagt. Zusammen mit qualifizierten internationalen Rechtsanwälten sind wir noch dabei die Klage zu schreiben. Mein besonderer Dank geht an Lorraine Questiaux in Paris, die es geschafft hat eine Gruppe von Experten in Europäischem Recht dafür zu gewinnen.
...«
Bei den restriktiven Regelungen des ProstSchuG frage ich mich, wo den aus Sicht der SW-Gegner die Menschenrechte der SW verletzt werden; demnach müssten sie ja nunmehr den ZUhältern und Ausbeuern nahezu schutzlos ausgeliefert sein...Das wird man wohl nicht ernsthaft behaupten können.
Das alleine die Ausübung von Sexwork Zwangsprostitution ermöglichen könnte reicht auch im europäischen Menschenrechtskontext nicht aus.
Ist eigentlich geplant, den Entwurf von RA Starostik mal öffentlich zumachen ...?
Kasharius grüßt und wünscht ALLEN ein frohes neues Jahr
Betrifft: Link zu "Abolitionistische Klage gegen das neue SW-Recht vor der Europäischen Kommission".
Ich weiß nicht, ob es so ratsam ist, diesen Artikel zum Link unkommentiert zu lassen. Wer nicht direkt in der Materie steckt, ist evtl. verwirrt.
Gruss
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Abolitionistische Dogmen und Klagen
Dem Hinweis von @Adultus-IT folgend habe ich meinen obigen Beitrag "Abolitionistische Klage" durch Einfügung editiert. Zudem hier in Kürze:
Der Abolitionismus behauptet, dass erotische und sexuelle Dienstleistungen unter den konkreten (bzw. unter allen möglichen) sozialen Bedingungen
1. patriarchal bedingt und
2. Organisierte Kriminalität (OK) sind
3. nicht auf Freiwilligkeit beruhen können
4. das Soziale (Brutalisierung des Begehrens, http://www.emma.de/unterzeichnen-der-ap ... ion-311923 ) und / oder die Persönlichkeit zerstörende Wirkung (Pathogenität, insbesondere Traumatisierung von SW, Soziopathogenität) haben.
Die Schlussfolgerung ist, dass erotische und sexuelle Dienstleistungen gegen das Menschenrecht verstossen und die Menschenrechte aller derer einzuschränken sind, die im Feld der SW aktiv sind (im Sinne der Gefahrenabwehr, siehe auch: "Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933, http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html ).
2.
Deutschland: Keine organisierte Kriminalität
Die vorliegenden Daten zu gewerblich motivierten Straftaten gegen SW widersprechen der abolitionistischen These "Organisierte Kriminalität". Diese Behauptung beruht auf Gerüchten, die von abolitionistischer Seite (postfaktisch, Fake-News) verbreitet werden
3.
Die abolitionistische Behauptung es wäre unmöglich, dass erotische und sexuelle Dienstleistungen freiwillig erbracht werden, steht im Widerspruch z.B. zu den Aussagen von SW, die in diesem Forum Beiträge schreiben. Soweit sie nicht ideologisch-fundamentalistisch begründet ist, ist diese Aussage ein Indiz, dass auf eine Wahrnehmungsstörung bei abolitionistisch Aktiven hinweist.
4.
Durchschnittliche Belastung von SW entspricht derer in Berufen der Pflege
N. Döring, Prostitution in Deutschland: Eckdaten und Veränderungen durch das Internet
»Die populäre Vorstellung, dass Prostituierte generell überdurchschnittlich stark von sexuell übertragbaren Infektionen betroffen sind, ist durch die Forschung widerlegt. Die Annahme, dass die Mehrzahl der Prostituierten in Folge von Viktimisierung (v. a. Missbrauch in der Kindheit) ihrer Tätigkeit nachgeht, ist unbestätigt (Abramovich 2005; Vanwesenbeeck 2013). Es gibt seelisch und körperlich stark belastete Teilgruppen von Prostituierten (Hinz und Petrova 2013), andererseits zeigen repräsentative Kontrollgruppenstudien geringe Unterschiede in der seelischen Gesundheit zwischen Prostituierten und anderen Berufsgruppen wie etwa Krankenschwestern (Vanwesenbeeck 2005; Romans et al. 2001).« (Zeitschrift für Sexualforschung 2014; 27; S. 103) http://www.nicola-doering.de/wp-content ... ternet.pdf
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Die zentralen Behauptungen des Abolitionismus sind unhaltbar. Die Schlussfolgerung das sexuelle und erotische Dienstleistungen einen Menschenrechtsverstoss darstellen ist unzulässig. Die abolitionistische Forderung, sexuelle und erotische Dienstleistungen abzuschaffen, greift unmittelbar in das Recht auf individuell freie Lebensführung und sich daraus ergebende weitere Rechte, wie das der sexuellen Selbstbestimmung, das Recht auf Gleichbehandlung bei unterschiedlicher sexueller Orientierung, die Freiheit unterschiedliche sexuelle Orientungen (einvernnehmlich) zu praktizieren und das Recht auf freie Wahl der beruflichen Tätigkeit ein. Die zentrale Behauptung der Pathogenität bzw. Soziopathogenität erotischer und sexueller Dienste schließt an das faschistische Konstrukt des "moralischen Schwachsinns" an (A. Waldenberger, ... wie andere auch! Geschichte und Debatten der Hurenbewegung in Deutschland und Österreich von den 1970er Jahren bis 2011, Wien 2012, S. 19, http://othes.univie.ac.at/20344/1/2012- ... 305907.pdf ). Der Abolitionismus ist daher den Ideolgien zuzuordnen, die an die Stelle der Freiheit der individuellen Lebensführung Despotismus, totalitäre Herrschaft setzen wollen. Dabei bedient sich der Abolitionismus einiger Begriffe aufklärerischer Bewegungen und Theorien und wendet sie neusprechend in ihr Gegenteil. Manche sich "feministisch" und "links" bezeichnende Organisationen sind Teil der abolitionistischen Bewegung.
Die Freiheit, die eigenen sexuellen Ressourcen auch zur Einkommenserzielung zu nutzen, wird zur "Brutalisierung des Begehrens", die Nutzung des Menschenrechts auf individuell freie Lebensführung wird zum Menschenrechtsverstoss umgedeutet. Ein Denken das den Traditionen totalitärer Herrschaft folgt.
An die ModeratorInnen: Ich möchte vorschlagen, den Faden um die "abolitionistische Klage in der EU" abzutrennen und in einen eigenen Thread zu legen. Dies könnte sich z. B. schon wegen der Mitte Januar auf deutsch erscheinenden Le Monde diplomatique lohnen - dem Artikel, der aktuell auf französisch der besagten Petition beigelegt wurde.
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Die abolitionistische Petition gibt momentan ein verworrenes Bild ab. Ob die angekündigte juristische Expertenrunde hier tatsächlich wirksam werden kann?
Eine Klage bei der Europäischen Kommission ist nicht möglich. Ein Land kann dort nicht "verklagt" werden - die Kommission ist kein Gericht. Möglich ist bei der Kommission eine Beschwerde. Dazu müssen der Kommission Beweise vorgelegt werden, dass ein Land EU-rechtliche Verpflichtungen verletzt hat. Die Kommission hat dann wohl das Recht, eine Klage vor dem Gerichtshof der EU zu führen.
(Meine Quelle: http://www.eu-koordination.de/meine-eu- ... en?start=4)
Argumentativ fährt die Petition zweigleisig. Sie benennt a) "Menschenrechtsverletzungen" und b) eine "schizophrene Situation" durch die Diversität der Gesetzeslagen in den verschiedenen Ländern.
Ein entsprechendes EU-Recht kann sie aber nicht anfführen. Schweden und Frankreich zielen juristisch auf die Nachfrage (Freier), Deutschland aktuell eher auf das Angebot (Sexworker). Komplettverbote gibt es nur in wenigen osteuropäischen EU-Ländern. Was also sollte die Kommission/der Gerichtshof einheitlich von den Nationalstaaten verlangen?
Handelt es sich um den Versuch eines rein politischen Hebels, um ein Mittel zur Gewinnung von Aufmerksamkeit?
lust4fun hat geschrieben:An die ModeratorInnen: Ich möchte vorschlagen, den Faden um die "abolitionistische Klage in der EU" abzutrennen und in einen eigenen Thread zu legen.
Hast absolut Recht :) Erledigt...
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
Also ich behaupte mal, nach derzeitiger Verfassungslage in der Bundesrepublik, läßt sich ein totales Prostitutionsverbot nicht durchsetzen. Dies folgt schlussendlich aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Die meisten EU-Staaten enthalten in ihren Verfassungen keinen Schutz der Menschenwürde; jedenfalls nicht an so herausgehobener Stellung wie im Grundgesetz....Und lust4fun hat völlig REcht, was seine juristischen Anmerkungen betrifft.
Europäische Kommission
»Die Europäische Kommission (EK), kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU). Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit ungefähr der Regierung in einem staatlichen System. Sie hat jedoch noch weitere Funktionen, insbesondere, bis auf einige in den Gründungsverträgen genannte Fälle, das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren. Als "Hüterin der Verträge" überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage gegen einen EU-Staat beim Europäischen Gerichtshof erheben.« ( https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3% ... Kommission )
"Stop Sexkauf"
ist eine Initiative ( siehe: https://stop-sexkauf.org/category/stop- ... rmationen/ ) von Kofra e.V., Baaderstr. 30, 80469 München, verantwortlich: Anita Heiliger ( https://de.wikipedia.org/wiki/Anita_Heiliger )
Die Haltung, die Kofra e.V. vertritt, verdeutlicht die ARD Reportage "Wir Sklavenhalter ..." ( ). Die Reportage kann als Produkt aus den Wahrheitsministerien des Abolitionismus ( http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13614 ) betrachtet werden. Interessant ist insbesondere die Sequenz zum Umgang der Bundespolizei mit in die BRD einreisenden SW, die durch einen Beitrag der abolitionistischen Traumatologin M. Huber eingeleitet und durch einen Kommentar der Abolitionistin K. Schauer-Kelpin (Karo e.V.) gerahmt wird. Die Sequenz (inklusive Rahmung ab Minute 24:05 bis 28:40) dokumentiert die polizeiliche Demütigung von migrierenden jungen SW. Ihr folgt der "O-Ton" einer anonymisierten von Ausbeutung ihrer Sexarbeit und Gewalt Betroffenen und ab Minute 31:58 bis 32:28 ein Statement der im Staatsdienst tätigen Abolitionistin S. Constabel. Von den Abolitionistinnen wird diese demütigende polizeiliche "Grenzsicherungs"praxis, "höhere Ziele" vorgebend, bewährten totalitären Traditionen der Bevormundung (1) unter dem Deckmantel beabsichtigen Schutzes Unmündiger folgend (2), gerechtfertigt.
Kontrolle der Tagesordnung
Allein der Blick auf diese Protagonistinnen des Abolitionimus und auf diese Inszenierung des Themas SW zwecks manipulativer Meinungssteuerung im Sinne des Abolitionismus verdeutlicht den Umfang der Vernetzung abolitionistischer Kräfte. Dass die 20:00 Uhr Tagesschau vom 25.12.2016 den Fokus auf eine Aussage von Papst Franziskus gegen den sogenannten "Menschenhandel" richtet und dessen Weihnachtsbotschaft durch "Terrorgefahr" rahmt, mag ein Hinweis darauf sein, dass beide Themen die öffentliche Debatte auch 2017 in verquickter Weise prägen werden. Den Vorstoss der Abolitionisten von Stop Sexkauf würde ich in dieses Agenda-Setting einordnen. Vielleicht ist er, ich denke Abolitionistinnen verfolgen die Diskussion hier auf sexworker.at und die Initiativen der Pro-SW-Aktiven genau, eine frühe Maßnahme, um die angestrebte Verfassungsbeschwerde gegen das neue SW-Recht juristisch / politisch zu erwidern. Den Hebel bei der EU-Kommission anzusetzen, in der mit Frau Malmström eine prominente Abolitionistin sitzt, die jederzeit öffentlichkeitswirksam Themen auf die Tagesordnung setzen kann, könnte dabei strategisch durchaus richtig sein. Die EU-Kommission und das EU-Parlament, es sei an die Abstimmung zum Honeyball Bericht ( http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... V0%2F%2FDE ) erinnert, könnten feste Punkte sein, um mit der eingesetzten Energie die größte Wirkung zu erzielen.
Und: Der o.g. Le Monde Diplomatique Artikel sollte dringend verlinkt werden, sobald er auf Deutsch erscheint.
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(1)
Schon die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes« vom 4. Februar 1933 ( http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html ), die die Gleichschaltung der Öffentlichkeit unter das totalitäre Diktat des Nationalsozialismus einläutete (Siehe: T. Jäcker, Journalismus im Dritten Reich, http://www.jaecker.com/2000/07/journali ... ten-reich/ ), nutzte das Schutzargument. Entsprechend skeptisch sollte der Blick immer dann werden, wenn Vertretende des staatlichen Gewaltmonopols (S. Constabel) von Gefahren (Frauenkauf), Gefahrenabwehr (schwedisches Modell) und Gefährdenden (Kunden von SW) sprechen.
(2)
Vergleiche dazu: B. Gäbler; ... den Mächtigen unbequem sein - Anspruch und Wirklichkeit der TV-Politikmagazine, Eine Studie der Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2015. https://www.otto-brenner-shop.de/upload ... ne_WEB.pdf
In der Studie »... werden Kriterien entwickelt, um beurteilen zu können, was tatsächlich ein Skandal ist und was nur eine Skandalisierung.« (S. 5) Dabei ist »Die empirische Basis der Studie ... groß genug, um verallgemeinernde Schlussfolgerungen über die politischen Magazine im Fernsehen ziehen zu können« (S. 8) Eine der Schlussfolgerungen »Viel zu viele Beiträge der politischen Magazine lassen sich dem zuordnen, was die Engländer einen "Advocacy Journalism" nennen. Wir können es freundlich mit fürsorglicher Interessenvertretung übersetzen. Die Schmerzpatientin, die das Cannabis-Präparat nicht von der Krankenkasse finanziert bekommt; die arme Hausbesitzerin, die Straßengebühren zahlen muss; ... von solchen Fällen und Schicksalen wimmelt es in den politischen Magazinen. Das laut vorgetragene "Ich will!" oder "Gib mir!" wird dann zum Kern politischer Interessenvertretung erklärt. ... Die Betroffenen "fühlen sich alleingelassen", "keiner kümmert sich um sie", wie die Lieblingstextbausteine in Beiträgen und Moderationen der politischen Magazine lauten. Selbst wenn eine hilfreiche Absicht dahinterstecken mag, wird die Interessenvertretung spätestens in diesem Moment paternalistisch und bevormundend. ... Der "Gib-mir!"-Aufschrei ist nicht die Haltung eines mündigen, abwägenden Staatsbürgers zur Welt, sondern die eines Kindes. Wird sie auch noch forciert oder als fundierter Ausgangspunkt für politisches Handeln dargestellt, dann ist das nichts als eine Bekräftigung dieser kindlichen Haltung, also eine Infantilisierung durch das Medium.« (S. 94). Gäbler spricht vom »Erregungsmanagement« (S. 95), von Fällen, zu denen mit »... entsprechend anrührendemO-Ton ... gerne noch [ein] "Experte" hinzugenommen [wird].« (S. 95) und bezeichnet das als »Recherchesimulation« (S. 95) B. Gäblers Schlussfolgerung für politische Magazine, die auch auf Reportagen zu übertragen wäre, die vorgeben Seriosität beanspruchen zu können: »Aber alle simplen Verbraucher- und Servicethemen, nicht auf gesellschaftliche Strukturen verweisenden Einzelschicksale, die nur dem Empörungsmanagement dienen, und simplen Opfer/Betroffenheitsbeiträge müssten aus dem Portfolio der Magazine radikal entfernt werden.« (S. 97) »Eine auf Partizipation und die Erörterung politischer Alternativen setzende journalistische Aufbereitung von Interessenkonflikten würde anders aussehen.« (S. 95). Allein unter Einbeziehung der hier von Gäbler entwickelten Kriterien und faktengesättigten Einschätzungen, ohne auf die hier http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 282#153282 dargestellten Kriterien einer Medienanalyse zurückzugreifen, lässt sich der manipulative, auf Bevormundung und Grundrechtseinschränkung zielende Gehalt abolitionistischer Aktivitäten nachvollziehen.
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Schreiben, damit niemand sagen kann, von nichts gewusst haben zu können.
Eine zentrale Rolle in der Beschwerde gegenüber der EU-Kommission wird der sogenannte Honeyball-Bericht (1) und das Abstimmungsergebnis dazu vor dem EU Parlament sein. I. Kraus schreibt: »Das Europäische Parlament hat mehrheitlich anerkannt, dass Prostitution gegen die Menschenwürde und Menschenrechte verstößt und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union widersprich.« Der Bericht und das ist bemerkenswert , »... weist mit Nachdruck darauf hin, dass Prostituierte öffentlichen Schmähungen und sozialer Stigmatisierung auch noch ausgesetzt sind, wenn sie nicht mehr der Prostitution nachgehen« (1, S. 13), berücksichtigt diese Tatsache jedoch, wenn es um das geht, was in ihm als negative Folgen von SW bezeichnet wird, nicht als ursächlichen Faktor für diese Folgen, obwohl es gerade die Stigmatisierung ist, die laut einer Studie des BMFSFJ (2) - Selbstaussagen der dort befragten SW - ein sehr bedeutender, wenn nicht gar der zentrale Faktor ist, der neben den Belastungen, die ähnlich sind wie in Berufen z.B. der Pflege (3) belastend für SW ist. Die Ausblendung dieses Sachzusammenhanges aus dem Bericht von Frau Honeyball (abolitionistische Betriebsblindheit der Berichterstatterin und damit des EU Parlaments), macht den Honeyball Bericht ungeeignet für eine sachbezogene Diskussion. Die Behauptung des Verstosses gegen die Menschenwürde, die mit der Behauptung SW sei Gewalt gegen Frauen gestützt wird, die sich wiederum auf die angeblich gesundheitsschädigende Wirkung der SW als solche bezieht, ist eine rein ideologische Behauptung, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhält, was bereits die Ausblendung der Stigmatisierungsfolgen im Honeyball Bericht zeigt. Er ist unseriös.
Das Abstimmungsergebnis des EU-Parlament, das Frau Kraus zitiert, verdeutlicht die abolitionistische Haltung der Mehrheit im Europaparlament. Eine vergleichbare Haltung nimmt auch der EU unabhängige, alle europäischen Staaten umfassende Europarat ein (4). Gut, dass Amnesty International gegenüber dieser Mehrheitsmeinung der EU und der Europäischen Staaten eine vollständige Entkriminalisierung der SW fordert (5).
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(1)
BERICHT über sexuelle Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter
(2013/2103(INI)) Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter Berichterstatterin: Mary Honeyball http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE
(2)
Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Bundesmodellprojekt Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution - Kurzfassung http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
»Sexarbeiter*innen sind mit Stigmatisierung und Ausgrenzung konfrontiert, dies zeigen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesmodellprojekts deutlich.« (S. 8)
(3)
N. Döring, Prostitution in Deutschland: Eckdaten und Veränderungen durch das Internet
»Die populäre Vorstellung, dass Prostituierte generell überdurchschnittlich stark von sexuell übertragbaren Infektionen betroffen sind, ist durch die Forschung widerlegt. Die Annahme, dass die Mehrzahl der Prostituierten in Folge von Viktimisierung (v. a. Missbrauch in der Kindheit) ihrer Tätigkeit nachgeht, ist unbestätigt (Abramovich 2005; Vanwesenbeeck 2013). Es gibt seelisch und körperlich stark belastete Teilgruppen von Prostituierten (Hinz und Petrova 2013), andererseits zeigen repräsentative Kontrollgruppenstudien geringe Unterschiede in der seelischen Gesundheit zwischen Prostituierten und anderen Berufsgruppen wie etwa Krankenschwestern (Vanwesenbeeck 2005; Romans et al. 2001).« (Zeitschrift für Sexualforschung 2014; 27; S. 103) http://www.nicola-doering.de/wp-con.... ... ternet.pdf
(4)
Council of Europe (Europarat siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat)
Parlamentary Assembly
Doc. 13446, 20 March 2014
Prostitution, trafficking and modern slavery in Europe
Report
Committee on Equality and Non-Discrimination
Rapporteur: Mr José MENDES BOTA, Portugal, Group of the European People's Party http://assembly.coe.int/ASP/Doc/XrefVie ... anguage=en
»127. Despite the fact that each system presents advantages and disadvantages, I think that policies prohibiting the purchase of sex are those that are more likely to have a positive impact on reducing trafficking in human beings. While acknowledging that each country should hold a thorough discussion on its policy on prostitution and that the final decision must be taken in a sovereign manner, I personally consider the Swedish model as the most successful in the context of tackling human trafficking.« (S. 23)
Translate gestützte Übersetzung:
»Trotz der Tatsache, dass jedes System Vor- und Nachteile aufweist, bin ich der Auffassung, dass politische Maßnahmen, die den Kauf von Sex untersagen, diejenigen sind, die sich positiv auf die Eindämmung des Menschenhandels auswirken. Ich erkenne zwar an, dass jedes Land eine gründliche Diskussion über seine Politik auf dem Gebiet der Prostitution führen sollte und dass die endgültige Entscheidung auf souveräne Weise getroffen werden muss. Ich persönlich halte das schwedische Modell für erfolgreich, wenn es um die Bekämpfung des Menschenhandels geht.«
(5)
Position von Amnesty International bezüglich der Verpflichtung von Staaten, die Menschenrechte von Sexarbeiter_innen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten http://www.amnesty.de/files/Amnesty-Pos ... ai2016.pdf
»Mehrfachdiskriminierung sowie strukturelle Ungleichheiten spielen im Leben vieler Sexarbeiter_innen eine Rolle. Diese Faktoren können die Entscheidung beeinflussen, mit Sexarbeit zu beginnen und dieser weiter nachzugehen, sowie sich auch auf die Erfahrungen von Sexarbeiter_innen mit ihrer Tätigkeit auswirken. ... Aufgrund der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Sexarbeit sind Sexarbeiter_innen in der Regel gezwungen, sich am Rande der Gesellschaft zu bewegen und im Verborgenen zu arbeiten, was häufig gefährlich ist und bedeutet, dass sie kaum Zugang zu staatlichem Schutz haben. Infolgedessen sind Sexarbeiter_innen besonders stark von Gewalt und Menschenrechtsverstößen betroffen, und gleichzeitig werden derartige Übergriffe oft entweder gar nicht erst gemeldet oder aber unzureichend untersucht. ... Amnesty International tritt für die Entkriminalisierung der freiwilligen Ausübung von Sexarbeit durch Erwachsene ein, da die Kriminalisierung von Sexarbeit erkennbare Barrieren aufbaut, die Menschenrechte der Sexarbeiter_innen umzusetzen. Wie in dieser Positionierung weiter ausgeführt, ist Amnesty International der Auffassung, dass zum Schutz der Rechte von Sexarbeiter_innen nicht nur Gesetze aufgehoben werden müssen, die den Verkauf sexueller Dienstleistungen kriminalisieren, sondern auch solche, mit denen der Kauf sexueller Dienstleistungen von erwachsenen Personen, die freiwillig in der Sexarbeit tätig sind, sowie bestimmte organisierte Zusammenschlüsse von Sexarbeiter_innen (wie z. B. das Anmieten von Räumlichkeiten für Sexarbeit) unter Strafe gestellt werden. Solche Gesetze zwingen Sexarbeiter_innen dazu, im Verborgenen und in einem unsicheren Umfeld zu arbeiten, und sie verbieten bestimmte Maßnahmen, die Sexarbeiter_innen zu ihrer Sicherheit ergreifen. Außerdem sorgen sie dafür, dass Sexarbeiter_innen von Regierungsseite keine Unterstützung und keinen Schutz erhalten. In diesem Sinne untergraben diese Bestimmungen auf vielfältige Weise die Menschenrechte von Sexarbeiter_innen, z. B. indem ihnen ihre Rechte auf Sicherheit der Person, auf Wohnraum und auf Gesundheit vorenthalten werden.« ( S. 1 ff)
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Schreiben, damit niemand sagen kann, von nichts gewusst haben zu können.
Soweit ich dies sehe, liegt die deutsche Ausgabe von Le Monde Diplomatique seit heut vor, enthält den in der abolitionistischen change.org Petition verlinkten Artikel ( http://www.trauma-and-prostitution.eu/f ... r-2017.pdf ) aber nicht. Liegt jemanden eine Übersetzung aus dem Französischen vor?