Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Geschäfte, Internet-Shops, Dienstleister, Beamte... wo habt ihr Diskriminierung oder unangemessenes Verhalten erfahren? Wo hat es euch besonders gut gefallen, bzw. stimmte das Preis/Leistungs-Verhältnis?
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Angelina
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Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von Angelina »

Ich wollte hier mal eines meiner Erlebnisse schildern, so gut wie ich kann :)

Und zwar war ich vor ein Paar Tagen in Stadt X , es hatte sich ganz normal ein Gast angemeldet und gerne einen Termin hätte.
Er kam dann auch pünktlich und sagte " bist du die ....?, hatten wir telefoniert ? " Ich daraufhin " ja, die bin ich "
Also so wie immer, ganz normal.

Auf einmal zückte er seinen Dienstausweis und sagte er sei von der Kripo Abteilung für Prostitution ( oder so ähnlich ).
Er rief dann direkt seinen Kollegen dazu und kamen rein.
Personalien aufgenommen und meinte, dass ich eine Ordnungswidrikeit begangen habe und nun eine Ordnungsstrafe bekommen werde, da ich im Sperrgebiet Prostitution ausübe.

Ich wußte davon nix.. ( meine Doofheit ), auf die Frage wo ich denn so eine Sperrgebiets-Karte herbekomme meinte er, ich sollte entweder bei der zuständigen Kripo nachfragen oder bei der Stadt. ???

die wollten mir sogar ne Grafische-Karte von Ulm an meine Adresse zuschicken. :003 das glaub ich erst wenn sie da ist.


Weiß irgendjemand Rat wo ich Kartenmaterial bekommen kann von Sperrgebieten verschiedener Städte ?

Bei den meisten Städte-Homepages ist entweder gar nix oder nur schwer zu finden. Obwohl ich den Tipp mit " Stadtrecht " Suche beherzigt habe.
Am besten wären Grafische Karten aber die gibt es warscheinlich gar nicht oder ?

Das sollten die mal ändern, damit es einfacher ist nachzuschauen. Aber das machen die wohl extra so, damit unsereins mehr Arbeit hat oder schön verjagt werden kann.


die typischen Fragen kamen natürlich auch Wie:
"..machen sie das auch freiwillig.." Ich daraufhin lachend, klaro !
"..sind sie sicher, wir wollen ihnen nur helfen.."
usw..
ich find das immer lustig, als Prostituierte darf man wohl keinen Freund haben oder wie ? Dann meinen direkt alle, "Frau" wird gezwungen :017

lg Angie


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Zuletzt geändert von Angelina am 26.04.2008, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.

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certik
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Beitrag von certik »

Hallo Angelina,

die beste, mir bekannte, Übersicht über Sperrbezirksverordnungen findest Du unter
http://www.sexarbeiterinnen.com/huren/r ... rksvo.html
Ist aber leider auch nicht komplett.

Wenn Du als Terminmädchen arbeitest, solltest Du vor der Anreise bei der zuständigen Behörde abklären ob die Wohnung inner- oder ausserhalb des Sperrbezirks liegt.

Evtl. lohnt es sich auch einem Bussgeldbescheid zu widersprechen, wenn die zu Grunde liegende Sperrbezirksverordnung nicht an das neue Prostitutionsgesetz angepasst wurde und damit evtl. verfassungswidrig ist. Hierzu würde ich mich in einer SW-Beratungsstelle informieren. (Kann Dir leider keine empfehlen, da Du in Deinem Profil keinen Ort angegeben hast.)

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

ich glaube, am besten fragt man beim ordnungsamt der jeweiligen stadt nach. wenn du anonym bleiben willst, nenn dich am telefon einfach meier oder schmidt.. ich denke, die sind ganz vernünftig und helfen dann auch.

lieber gruss
lucy

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

p.s. gut, daß dieser thread mich daran erinnert hat, ich möchte in einer terminwohnung arbeiten, da muß ich gleich mal das ordnungsamt dort anrufen und nachfragen ;-)).

Micha Ebner
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Juristische Argumente

Beitrag von Micha Ebner »

Ich sehe da ein paar juristische Ansatzpunkte. So etwas durchzufechten kostet aber üblicherweise Geld, Zeit und Nerven. Beim Geld greift vielleicht ein Branchenverband unter die Arme, Zeit und Nerven ersetzt Dir jedoch keiner. Nur so viel zur Vorwarnung.

1.) Ich kenne jetzt die Ulmer Speergebietsverordnung nicht, aber üblicherweise steht dort "Prostitution" und nicht "Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt". Die Definition wäre
Prostitution ist eine zu Erwerbszwecken (nicht zwingend im Sinn einer beruflichen Tätigkeit) wiederholt ausgeübte Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in eine persönlich-emotionale Beziehung integriert ist.
In machen Fällen könnte man bestreiten, dass man das wiederholt tut.

2.) Zu sexuellen Handlungen ist es ja nicht gekommen. Die Sperrgebietsverordnungen verbieten üblicherweise auch die Anbahnung. Diese könnte aber schon vorher abgeschlossen sein. (Wenn die vorzunehmenden Handlungen und der Preis schon abschließend geklärt wurden.) Dann fand die Anbahnung nicht im Sperrgebiet statt, und zu sexuellen Handlungen ist es noch nicht gekommen.

3.) Als Schutzziel solcher Verordnungen liest man üblicherweise "öffentlicher Anstand" und "Schutz der Jugend". Wenn das Dritte nicht mitbekommen haben, und schon gar keine Minderjährigen, dann hätten wir einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist.
Berufsrategeber für Huren - ISBN 3837014185

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RE: Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von Angelina »

Ich war ein paar Tage dort Vorort, also würden die warscheinlich meinen das ich es wiederholt getan habe :(
................

Ich hatte ein Busgeldbescheid bekommen in Höhe von ca. 223 Euro. Ich war im Sperrgebiet der Stadt das 1976 festgesetzt wurde.

Ein Bekannter hatte für mich fristgerecht einen schriftlichen Einspruch fertig gemacht.
Danach hatte ich ein paar Monate nichts gehört, bis ein Brief kam das die ganze Sache zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.

Heute hatte ich eine Vorladung bekommen für den 29.01. vor Gericht zu erscheinen. Zeuge KOK xxxx xxxxx


ICh hatte dann bei MAdonna EV angerufen und nachgefragt was man dagegen machen könnte. Sie meinte nur das es ( wenn ich wirklich im Sperrgebiet war ) wäre ein Bußgeld rechtens, egal ob die Ausübung ersichtlich oder unersichtlich war.


Schade, jetzt weiß ich nicht ob ich noch zurücktreten kann und die Sache einfach bezahle, denn die Chancen stehen schlecht für mich zu gewinnen Und noch mehr Geld loswerden auf gut Glück habe ich keinen Bock.

lg Angie

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RE: Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von Zwerg »

Hi!

Mir wurde gerade (von einer ganz lieben MitarbeiterIn von Madonna e.V.) die Sperrgebietsverordnung von Ulm zugesandt (hängt unten am Posting dran)

Christian
Dateianhänge
prostitution_ulm.pdf
Sperrgebietsverordnung ULM
(709.8 KiB) 952-mal heruntergeladen

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RE: Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von Angelina »

Danke Zwerg

Sie ist wirklich ne ganz nette und hat mir auch sehr geholfen.
Hatte mich mit Ihr in Kontakt gesetzt wegen der Sache, Aber leider war die Stadt in meinem Fall im Recht, Leider... sonst wär ich bis ans Oberlandesgericht weitergegangen :003

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Beitrag von ehemaliger_User »

Da wirds höchste Zeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen!

Dieses Jahr sind Wahlen - da müssen wir unsere Kandidaten aus solche Ungerechtigkeiten ansprechen.

Ist es überhaupt zulässig, Ordnungswidrigkeiten durch Ordnungshüter zu provozieren?
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Beitrag von FreshPhantom »

eigentlich schon - stell dir mal vor wenn ein kripo beamter sich nicht mehr als drogen konsument oder sonstiges ausgeben dürfte.
so ungerecht es in diesem fall ist aber ich denke das es sicher rechtens ist.

zumindest weiss ich es aus österreich und von ibiza, wo ich gearbeitet habe - aber hinter der bar ;-)

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Beitrag von ehemaliger_User »

@freshPhantom

Zwischen Drogenhandel und absolutem Arbeitsverbot in einem Sperrgebiet ist wohl ein himmelweiter Unterschied.

Oder hast Du schon mal davon gehört, dass eine Fusspflegerin in ihren eigenen Räumen nicht arbeiten darf? Oder dass eine Friseurin mir in meiner Wohnung nicht die Haare schneiden darf? Oder ein Masseur in einem Hotelzimmer nicht massieren darf?

Drogenhandel ist ein Straftatbestand, Verstoss gegen die Sperrgebietsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die erst bei mehreren Verstössen zum Straftatbestand "Verbotene Prostitution" wird.
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Beitrag von Zwerg »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Verstoss gegen die Sperrgebietsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die erst bei mehreren Verstössen zum Straftatbestand "Verbotene Prostitution" wird.
In Ö ist dem nicht so - Verwaltungsübertretung bleibt Verwaltungsübertretung (allerdings mit empfindlich hohen Strafen) - also vom Strafgesetzbuch weit entfernt!

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Beitrag von FreshPhantom »

          Bild[quote="ehemaliger_User"]@freshPhantom

Zwischen Drogenhandel und absolutem Arbeitsverbot in einem Sperrgebiet ist wohl ein himmelweiter Unterschied.

sorry ehemaliger_User - ich wollte das eine mit dem anderen nicht zusammen bringen.

es sollte als antwort auf deine fragen "dürfen die das" gedacht sein - und da sind die grundlagen gleich - wenn es um die kripo geht. :010

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Beitrag von Zwerg »

Das ist ja der springende Punkt: Im Falle einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (Drogenhandel als Beispiel) hat die ermittelnde Behörde mehr Rechte, wie bei einer Verwaltungsübertretung!

Es wird kein Richter wegen eines Strafzettels (Verwaltungsübertretung) einen Durchsuchungsbefehl ausstellen oder Dein Telefon abhören. Also sind die Grundlagen keines Wegs die Gleichen! Auch den Zusammenhang mit "Kripo" also Kriminalpolizei sehe ich im Falle einer Verwaltungsübertretung nicht! Wenn die Gesetzgebung hier nicht die Schwere des Deliktes (abgesehen von welchem Gesetzbuch) in einer Verhältnismäßigkeit mit den aufzuwendenden Ermittlungsmethoden setzen würde hätte ich ernste Probleme mit unserem Staat.

Wobei ich bei manchen Razzien leider sehr wohl den Eindruck hatte, wie wenn man automatisch mit den schwersten Geschützen auffahren würde.

Trotzdem darf man nie vergessen: Es ist ein Riesenunterschied welche Vorwürfe gegen Jemand erhoben werden! Eine SexarbeiterIn die in Österreich ohne Kontrollkarte arbeitet oder in D im Sperrgebiet ist keine VerbrecherIn!

Christian

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Bombenbedrohung - Bombenstimmung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Terrorbombe vs. Sexbombe


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fällt mir dazu nur ein ;-)
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 30.01.2009, 00:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von ETMC »

          Bild
Zwerg hat geschrieben:
Trotzdem darf man nie vergessen: Es ist ein Riesenunterschied welche Vorwürfe gegen Jemand erhoben werden! Eine SexarbeiterIn die in Österreich ohne Kontrollkarte arbeitet oder in D im Sperrgebiet ist keine VerbrecherIn!

Christian
.... wird aber oft so behandelt - Behördenmäßig.....
wie die seltsamen Fälle zeigen die immer wieder passieren -
keine Karte bzw keine Untersuchungstempel -> Arbeitsverbot für 10 TAGE -> weil Karte auf dem Behördenweg mal so lange braucht.....

*ich wünsch mir in A ein ProsG das die SexworkerINNEN schützt - auch vor dem Amtsschimmel der zeitweise über das Ziel hinauswiehert....* (aber das wird noch lange dauern)
liebe Grüsse
ETMC
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Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
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alexandra12
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RE: Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von alexandra12 »

Hallo, hier eine gute Nachricht über Bußgeld im Sperrbezirk

ich biete Tantramassage in einer mittelgroßen Stadt in Baden-Württemberg an. War leider im Sperrbezirk, Auch bei mir kamen zwei Kripobeamte. Einer machte am Tag davor als Scheinfreier einen Termin für eine erotische Tantramassage mit Orgasmus aus. Als ich öffnete stellte einer sich sofort als Kripobeamter vor und sprach schon auf dem Hausflur!!!! lautstark von verbotener Prostitution. Als sie reinkamen hatte ich den Eindruck, viel fehlt nicht mehr, dann ziehen sie ihre Pistole. Sie verhörten mich 1 Stunde, wollten vor allem wissen, ob ich noch Kontakte zu anderen habe, ob noch andere hier arbeiten und ob ich „von jemandem unterstützt werde“. Ich fand ihr Verhalten für eine vermutete Ordnungswidrigkeit absolut zu weit gegangen.

Der Bußgeldbescheid kam nach 2 Wochen über 400!!Euro. Inzwischen war ich beim Anwalt und entschied mich Einspruch einzulegen. Der Anwalt klärte mich dann auf, dass ich die Beamte gar nicht in die Wohnung lassen hätte sollen, da ich nicht als Prostituierte geführt wurde, hätten sie auch kein Zugangsrecht gehabt.

Nach 3 Monaten war die Verhandlung, ich hatte mich inhaltlich und mental super vorbereitet.
Die Richterin stellte das Bußgeld ein. Hauptbegründung war, dass es bei Tantramassage vorwiegend um Entspannung geht und nicht um sexuelle Handlungen. Vielleicht hat auch noch ne Rolle gespielt, dass es keinerlei Beschwerden von Nachbarn gab, die Wohnung zwar im Sperrbezirk aber nicht im Wohngebiet war, zum Zeitpunkt der Verhandlung hatte ich auch bereits neue Räume im Toleranzbereich.

Also manchmal lohnt es sich.

Wer sich nicht wehrt hat schon verloren,
wer sich wehrt, kann verlieren oder gewinnen

Liebe Grüße
Alexandra

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Re: RE: Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von Zwerg »

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alexandra12 hat geschrieben:Wer sich nicht wehrt hat schon verloren,
wer sich wehrt, kann verlieren oder gewinnen
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Marc of Frankfurt
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Re: RE: Sperrgebietkontrolle per Scheinfreier der Polizei

Beitrag von Marc of Frankfurt »

alexandra12 hat geschrieben:Beamte gar nicht in die Wohnung lassen hätte sollen, da ich nicht als Prostituierte geführt wurde, hätten sie auch kein Zugangsrecht gehabt.
Das kann ich so kaum glauben. Es würde für die Polizei ja bedeuten, dass sie erst nachweisen müssen, eine bereits registrierte Person vor sich zu haben (oder den Tatbestand Prostitution), bevor sie kontrollieren können. Aber ich kenne das Polizeirecht dieses Bundeslandes nicht. Nachtrag: aktuelles Beispiel wo Sexworkern das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung entzogen wurde ist Tirol/Österreich.


alexandra12 hat geschrieben:Die Richterin stellte das Bußgeld ein. Hauptbegründung war, dass es bei Tantramassage vorwiegend um Entspannung geht und nicht um sexuelle Handlungen.
Da hast du viel Glück gehabt auf diese Richterin zu treffen. Es gibt nach meiner Vermutung eine Mehrheit? von Urteilen, die tantrische Erotikmassagen, wo die sexuellen Energien ins fließen kommen, der Prostitution zuschlagen.




Dennoch, Gratulation zu Deinem Mut und Erfolg.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.11.2010, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Agent Provocateur auf dem Straßenstrich

Beitrag von Marc of Frankfurt »

USA: Agent Provocateur um Freier zu fangen:


Southpark Episode:

Sting operation



Staffel 13
Butters' Bottom Bitch
Sergeant Yates hears about a prostituion company in South Park and sets out to stop it.

Bild

http://www.southpark.de/clips/sp_vid_251898/ :eusa_clap





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