Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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Urteil gegen die Chefinen
Villingen-Schwenningen Rotlicht-Prozess Kriminalität
Verurteilt wegen Zuhälterei und Menschenhandel
Wegen Beihilfe zu Prostitution und Menschenhandel wurden zwei Frauen vor dem Villinger Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Eine 29-jährige Angeklagte (Geliebte des Haupttäters, „Geschäftsführerin“ im Schwenninger Bordell „La Notte“) erhielt eine Strafe von 18 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Eine 37-jährige Frau (Ehefrau des Haupttäters, GF im Schwenninger „Laufhaus“) wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Sie waren in die Machenschaften der Zuhälter verwickelt, die im Juli vor dem Landgericht Konstanz im so genannten Rotlicht-Prozess zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden (wir berichteten ausführlich).
Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um die Ehefrau und die Geliebte eines Haupttäters. Während dieser seine heute 29-jährige Geliebte als eine Art „Geschäftsführerin“ im Schwenninger Bordell „La Notte“ installierte, war die Ehefrau in ähnlicher Funktion im Schwenninger „Laufhaus“ tätig.
Die beiden Damen übernahmen damit die Funktion eines „verlängerten Armes“ der Zuhältergruppe, so die Anklageschrift. Sie hätten in Abwesenheit der Führungsspitze Entscheidungen getroffen und Anweisungen ausgeführt.
Die Gruppe von Zuhältern wurde im Juni vergangenen Jahres bei einer landesweiten Großrazzia ausgehoben. Die fünf verurteilten Haupttäter gehörten zum Türsteherring „United Tribuns“, einer bundesweit organisierten Vereinigung, die straff durchorganisiert sein soll.
Der Gruppe wurden zahlreiche Delikte zur Last gelegt. Insbesondere sollen sie Prostituierte zur Abgabe ihrer gesamten Einnahmen gezwungen und sie mit Gewalt gefügig gemacht haben. Mehrere Frauen trugen dabei Verletzungen wie abgebrochene Zähne davon. Darüber hinaus wurden die Frauen praktisch lückenlos überwacht.
Aufgrund ihrer engen Verwicklungen in die Machenschaften der fünf Haupttäter wurden die beiden Frauen nun ihrerseits verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft wusste die jüngere Angeklagte über Misshandlungen in 21 Fällen Bescheid und war sich bewusst, dass die Frauen unter massiven Drohungen zur Prostitution gezwungen wurden. Außerdem wusste sie, dass auch Frauen unter 21 Jahre von Drohungen und Gewalt betroffen waren. Zu allen Punkten der Anklage legte sie ein Geständnis ab.
Sie war ab 2002 zunächst selbst als Prostituierte im Bordell „La Notte“ tätig, bevor sie dort ab 2005 als „Geschäftsführerin“ fungierte. Damit sei sie sowohl Täterin als auch Opfer, wie die Verteidigung befand.
Das Gericht bewertete als strafmildernd, dass die Frau zum Zeitpunkt der Vorwürfe nicht vorbestraft war und bereit war, eine Summe von 72.000 Euro in bar, die bei ihr gefunden wurde, den Strafverfolgern zu überlassen.
Neben ihrer Bewährungsstrafe von 18 Monaten, die eine Strafe des Amtsgerichts München von Anfang August einschließt, wurde sie zur Zahlung von 1.500 Euro Schadensersatz an die Geschädigte in dem Münchner Prozess und von 1.000 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ verurteilt. „Damit ist sie gut weggekommen“, sagte ihr Verteidiger.
Die ältere Angeklagte, die laut Anklage in vier Fällen von Gewalt gegen Prostituierte gewusst hat und beispielsweise dem Finanzamt gegenüber als Ansprechpartnerin auftrat, war bereits per Strafbefehl zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde nötig, weil ihr Verteidiger wegen eines noch laufenden Streuerstreits Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, um eine weitergehende Strafe für seine Mandantin zu vermeiden.
Nach einer Einigung mit dem Finanzamt über Mieteinnahmen aus den Jahren 2006 bis 2008 zog der Anwalt den Einspruch allerdings zurück, so dass der Strafbefehl in Kraft treten kann.
Die Tatbestände im Rotlicht-Prozess
Zuhälterei:
Als Zuhälterei bezeichnet das Strafgesetzbuch die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, ebenso wie die Überwachung und Bestimmung der Umstände, unter denen Prostitution ausgeübt wird [soweit diese über Ort und Zeit hinausgehen... Anm.].
Menschenhandel:
Darunter versteht das Strafgesetzbuch die Ausnutzung einer Zwangslage, um eine Person zur Prostitution zu bringen. Als Straftat gilt aber auch die sexuelle Ausbeutung von Frauen unter 21 Jahre [also ganz ohne Ausnutzung einer Zwangslage. Anm.].
Körperverletzung:
Laut Strafgesetzbuch handelt es sich hierbei um die körperliche Misshandlung oder gesundheitliche Schädigung einer anderen Person.
http://www.suedkurier.de/region/schwarz ... 41,4459501
Villingen-Schwenningen Rotlicht-Prozess Kriminalität
Verurteilt wegen Zuhälterei und Menschenhandel
Wegen Beihilfe zu Prostitution und Menschenhandel wurden zwei Frauen vor dem Villinger Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Eine 29-jährige Angeklagte (Geliebte des Haupttäters, „Geschäftsführerin“ im Schwenninger Bordell „La Notte“) erhielt eine Strafe von 18 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Eine 37-jährige Frau (Ehefrau des Haupttäters, GF im Schwenninger „Laufhaus“) wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Sie waren in die Machenschaften der Zuhälter verwickelt, die im Juli vor dem Landgericht Konstanz im so genannten Rotlicht-Prozess zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden (wir berichteten ausführlich).
Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um die Ehefrau und die Geliebte eines Haupttäters. Während dieser seine heute 29-jährige Geliebte als eine Art „Geschäftsführerin“ im Schwenninger Bordell „La Notte“ installierte, war die Ehefrau in ähnlicher Funktion im Schwenninger „Laufhaus“ tätig.
Die beiden Damen übernahmen damit die Funktion eines „verlängerten Armes“ der Zuhältergruppe, so die Anklageschrift. Sie hätten in Abwesenheit der Führungsspitze Entscheidungen getroffen und Anweisungen ausgeführt.
Die Gruppe von Zuhältern wurde im Juni vergangenen Jahres bei einer landesweiten Großrazzia ausgehoben. Die fünf verurteilten Haupttäter gehörten zum Türsteherring „United Tribuns“, einer bundesweit organisierten Vereinigung, die straff durchorganisiert sein soll.
Der Gruppe wurden zahlreiche Delikte zur Last gelegt. Insbesondere sollen sie Prostituierte zur Abgabe ihrer gesamten Einnahmen gezwungen und sie mit Gewalt gefügig gemacht haben. Mehrere Frauen trugen dabei Verletzungen wie abgebrochene Zähne davon. Darüber hinaus wurden die Frauen praktisch lückenlos überwacht.
Aufgrund ihrer engen Verwicklungen in die Machenschaften der fünf Haupttäter wurden die beiden Frauen nun ihrerseits verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft wusste die jüngere Angeklagte über Misshandlungen in 21 Fällen Bescheid und war sich bewusst, dass die Frauen unter massiven Drohungen zur Prostitution gezwungen wurden. Außerdem wusste sie, dass auch Frauen unter 21 Jahre von Drohungen und Gewalt betroffen waren. Zu allen Punkten der Anklage legte sie ein Geständnis ab.
Sie war ab 2002 zunächst selbst als Prostituierte im Bordell „La Notte“ tätig, bevor sie dort ab 2005 als „Geschäftsführerin“ fungierte. Damit sei sie sowohl Täterin als auch Opfer, wie die Verteidigung befand.
Das Gericht bewertete als strafmildernd, dass die Frau zum Zeitpunkt der Vorwürfe nicht vorbestraft war und bereit war, eine Summe von 72.000 Euro in bar, die bei ihr gefunden wurde, den Strafverfolgern zu überlassen.
Neben ihrer Bewährungsstrafe von 18 Monaten, die eine Strafe des Amtsgerichts München von Anfang August einschließt, wurde sie zur Zahlung von 1.500 Euro Schadensersatz an die Geschädigte in dem Münchner Prozess und von 1.000 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ verurteilt. „Damit ist sie gut weggekommen“, sagte ihr Verteidiger.
Die ältere Angeklagte, die laut Anklage in vier Fällen von Gewalt gegen Prostituierte gewusst hat und beispielsweise dem Finanzamt gegenüber als Ansprechpartnerin auftrat, war bereits per Strafbefehl zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde nötig, weil ihr Verteidiger wegen eines noch laufenden Streuerstreits Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, um eine weitergehende Strafe für seine Mandantin zu vermeiden.
Nach einer Einigung mit dem Finanzamt über Mieteinnahmen aus den Jahren 2006 bis 2008 zog der Anwalt den Einspruch allerdings zurück, so dass der Strafbefehl in Kraft treten kann.
Die Tatbestände im Rotlicht-Prozess
Zuhälterei:
Als Zuhälterei bezeichnet das Strafgesetzbuch die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, ebenso wie die Überwachung und Bestimmung der Umstände, unter denen Prostitution ausgeübt wird [soweit diese über Ort und Zeit hinausgehen... Anm.].
Menschenhandel:
Darunter versteht das Strafgesetzbuch die Ausnutzung einer Zwangslage, um eine Person zur Prostitution zu bringen. Als Straftat gilt aber auch die sexuelle Ausbeutung von Frauen unter 21 Jahre [also ganz ohne Ausnutzung einer Zwangslage. Anm.].
Körperverletzung:
Laut Strafgesetzbuch handelt es sich hierbei um die körperliche Misshandlung oder gesundheitliche Schädigung einer anderen Person.
http://www.suedkurier.de/region/schwarz ... 41,4459501
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Bonn
09.09.2010
POL-BN: - Aktualisierung Foto -
Junge Frau durch "Voodoo-Zauber" zur Prostitution gezwungen - Bonner Fahnder nahmen 30-jährige Menschenhändlerin fest
Bonn (ots) - Im Mai nahm die Bonner Polizei eine 30 Jahre alte Frau fest, die im dringenden Verdacht steht, junge Frauen aus Nigeria der Prostitution zugeführt und ausgebeutet zu haben.
Dabei übte sie auf ihre Opfer psychischen Druck durch "Voodoo Zauber" aus.
Auf die Spur der Frau waren die Ermittler bei einer Kontrolle in einem Bonner Bordell im Winter 2009 gekommen. Dort trafen sie eine 20-Jährige aus Nigeria an, die sich mit dem Pass einer anderen Person auswies - sie nahmen die Frau vorläufig fest. Es stellte sich heraus, dass sie von einer 30 jährigen Frau zur Prostitution gezwungen wurde - sie musste ihre gesamten Einnahmen an sie abgeben.
Gefügig machte die Tatverdächtige ihr Opfer durch einen "Voodoo-Zauber" aus ihrer Heimat. Die 20-jährige verpflichtete sich, ihrer "Madame", der 30-jährigen Zuhälterin, zu gehorchen, alles Geld abzugeben und sie niemals bei der Polizei zu verraten. Sollte sie das nicht einhalten, wurde ihr mit Krankheiten, Wahnsinn oder gar dem Tode gedroht.
Aufgrund dieser Verdachtslage wurden weit reichende Ermittlungen eingeleitet. Es gelang ein Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern aufzudecken.
Im Mai wurde die 30-jährige Tatverdächtige in Koblenz festgenommen. Sie kam in Untersuchungshaft. Die Beamten durchsuchten Wohnungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg Essen und Hamburg.
Weitere Strafverfahren wurden wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Ausländergesetz, des Einschleusens von Ausländern, der Geldwäsche und der Förderung des Menschenhandels eingeleitet. Hinweise der Bonner Polizei auf eine weitere "Madame" in Hamburg führten ebenfalls zum Erfolg. Das LKA Hamburg nahm die Frau mittlerweile fest. Auch sie muss sich wegen des Menschenhandels verantworten.
Mittlerweile sind die Ermittlungen gegen die 30-jährige "Madame" abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage erhoben. Sie wird sich schon bald vor Gericht verantworten müssen.
(Das beigefügte Bild zeigt ein so genanntes Voodoopac, es besteht aus Fingernägeln, Körperbehaarung, Kleidung, Bild und Namen einer Person. Die Opfer glauben, dass der Besitzer des Pac Macht über diese Person ausüben kann)
Polizeipräsidium Bonn
Präsidialbüro/Pressestelle
53227 Bonn, Königswinterer Str. 500
Tel: 0228 / 15-1025
Fax: 0228 / 15-1202
pressestelle.bonn@polizei.nrw.de

http://www.presseportal.de/polizeipress ... lizei_bonn
http://www.ad-hoc-news.de/junge-prostit ... s/21593410
POL-BN: - Aktualisierung Foto -
Junge Frau durch "Voodoo-Zauber" zur Prostitution gezwungen - Bonner Fahnder nahmen 30-jährige Menschenhändlerin fest
Bonn (ots) - Im Mai nahm die Bonner Polizei eine 30 Jahre alte Frau fest, die im dringenden Verdacht steht, junge Frauen aus Nigeria der Prostitution zugeführt und ausgebeutet zu haben.
Dabei übte sie auf ihre Opfer psychischen Druck durch "Voodoo Zauber" aus.
Auf die Spur der Frau waren die Ermittler bei einer Kontrolle in einem Bonner Bordell im Winter 2009 gekommen. Dort trafen sie eine 20-Jährige aus Nigeria an, die sich mit dem Pass einer anderen Person auswies - sie nahmen die Frau vorläufig fest. Es stellte sich heraus, dass sie von einer 30 jährigen Frau zur Prostitution gezwungen wurde - sie musste ihre gesamten Einnahmen an sie abgeben.
Gefügig machte die Tatverdächtige ihr Opfer durch einen "Voodoo-Zauber" aus ihrer Heimat. Die 20-jährige verpflichtete sich, ihrer "Madame", der 30-jährigen Zuhälterin, zu gehorchen, alles Geld abzugeben und sie niemals bei der Polizei zu verraten. Sollte sie das nicht einhalten, wurde ihr mit Krankheiten, Wahnsinn oder gar dem Tode gedroht.
Aufgrund dieser Verdachtslage wurden weit reichende Ermittlungen eingeleitet. Es gelang ein Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern aufzudecken.
Im Mai wurde die 30-jährige Tatverdächtige in Koblenz festgenommen. Sie kam in Untersuchungshaft. Die Beamten durchsuchten Wohnungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg Essen und Hamburg.
Weitere Strafverfahren wurden wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Ausländergesetz, des Einschleusens von Ausländern, der Geldwäsche und der Förderung des Menschenhandels eingeleitet. Hinweise der Bonner Polizei auf eine weitere "Madame" in Hamburg führten ebenfalls zum Erfolg. Das LKA Hamburg nahm die Frau mittlerweile fest. Auch sie muss sich wegen des Menschenhandels verantworten.
Mittlerweile sind die Ermittlungen gegen die 30-jährige "Madame" abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage erhoben. Sie wird sich schon bald vor Gericht verantworten müssen.
(Das beigefügte Bild zeigt ein so genanntes Voodoopac, es besteht aus Fingernägeln, Körperbehaarung, Kleidung, Bild und Namen einer Person. Die Opfer glauben, dass der Besitzer des Pac Macht über diese Person ausüben kann)
Polizeipräsidium Bonn
Präsidialbüro/Pressestelle
53227 Bonn, Königswinterer Str. 500
Tel: 0228 / 15-1025
Fax: 0228 / 15-1202
pressestelle.bonn@polizei.nrw.de

http://www.presseportal.de/polizeipress ... lizei_bonn
http://www.ad-hoc-news.de/junge-prostit ... s/21593410
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Migration-Menschenhandels-Netzwerke
Hier dieselbe Geschichte im Kölner Stadtanzeiger:
http://www.ksta.de/html/artikel/1283862483589.shtml
Voodoo-Zauber
Zur Prostitution gezwungen
Von Stefan Villinger, 09.09.10, 12:03h, aktualisiert 09.09.10, 14:01h
Es ist ein Druckmittel, das Europäer nicht kennen. In Afrika ist die Macht des Voodoo-Zaubers zum Teil noch ungebrochen. Eine Zuhälterin nutzte das aus und zwang junge Mädchen aus Nigeria zur Prostitution.
Bilder
Ein Voodoopa: es besteht aus Fingernägeln, Körperbehaarung, Kleidung, Bild und Namen einer Person. Die Opfer glauben, dass der Besitzer des Pac Macht über diese Person ausüben kann. (Bild: Polizei)
Voodoo-Prozess: Eine Justizmitarbeiterin (l.) führt im Januar in Frankfurt am Main eine wegen Menschenhandels angeklagte Nigerianerin (M.) zum Landgerichtsaal. (Bild: ddp)
Bonn - Im Mai nahm die Bonner Polizei eine 30 Jahre alte Frau (Madam 1) fest, die im dringenden Verdacht steht, junge Frauen aus Nigeria der Prostitution zugeführt und ausgebeutet zu haben. Dabei übte sie auf ihre Opfer psychischen Druck durch "Voodoo Zauber" aus.
In einem Bonner Bordell
Auf die Spur der Frau waren die Ermittler bei einer Kontrolle in einem Bonner Bordell im Winter 2009 gekommen. Dort trafen sie eine 20-Jährige aus Nigeria an, die sich mit dem Pass einer anderen Person auswies - sie nahmen die Frau vorläufig fest. Es stellte sich heraus, dass sie von einer 30 jährigen Frau zur Prostitution gezwungen wurde - sie musste ihre gesamten Einnahmen an sie abgeben.
In den Wahnsinn treiben
Gefügig machte die Tatverdächtige ihr Opfer durch einen "Voodoo-Zauber" aus ihrer Heimat. Die 20-jährige verpflichtete sich, ihrer "Madame", der 30-jährigen Zuhälterin, zu gehorchen, alles Geld abzugeben und sie niemals bei der Polizei zu verraten. Sollte sie das nicht einhalten, wurde ihr mit Krankheiten, Wahnsinn oder gar dem Tode gedroht. Aufgrund dieser Verdachtslage wurden weit reichende Ermittlungen eingeleitet. Es gelang ein Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern aufzudecken.
In Koblenz festgenommen
Im Mai wurde die 30-jährige Tatverdächtige (Madam 1) in Koblenz festgenommen. Sie kam in Untersuchungshaft. Die Beamten durchsuchten Wohnungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg Essen und Hamburg. Weitere Strafverfahren wurden wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Ausländergesetz, des Einschleusens von Ausländern, der Geldwäsche und der Förderung des Menschenhandels eingeleitet. Hinweise der Bonner Polizei auf eine weitere "Madame" in Hamburg (Madam 2) führten ebenfalls zum Erfolg. Das LKA Hamburg nahm die Frau mittlerweile fest. Auch sie muss sich wegen des Menschenhandels verantworten.
Anklage erhoben
Mittlerweile sind die Ermittlungen gegen die 30-jährige "Madame" abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage erhoben. Sie wird sich schon bald vor Gericht verantworten müssen.
Ein ähnlicher Fall
Der Voodoo-Trick ist nicht neu. In Bonn wurde im Dezember 2009 ein solcher Fall vor Gericht verhandelt (Madam 3). Die Frau auf der Anklagebank kam 2001 aus Nigeria nach Deutschland - und schleuste später junge Mädchen aus ihrer Heimat ein, steckte sie in Bordelle und zwang sie mit Voodoo zur Prostitution. Die Angeklagte, Mutter von zwei kleinen Kindern, die zeitweilig mit einem Bonner verheiratet und selbst als Prostituierte tätig war, gestand vor dem Schöffengericht ohne Umschweife alle Vorwürfe. Danach hatte sie von 2004 und Ende 2007 insgesamt zehn Personen illegal gegen Bezahlung ins Land geschleust, sieben junge und teilweise noch minderjährige Frauen in Bordellen untergebracht und "unter Ausnutzung der Hilflosigkeit, die mit einem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, mit Gewalt oder Drohung" zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet.
Ein Fall erwiesen
In zumindest einem Fall war für die Staatsanwaltschaft erwiesen, dass eine damals 17-Jährige noch in Nigeria vor der Abreise einen Voodoo-Schwur leisten musste, der es ihr verbot, über die Angeklagte und ihre Erlebnisse zu reden. Die junge Frau, die schließlich in einem Bordell entdeckt wurde und durch die das Verfahren ins Rollen kam, glaubt noch heute, sterben zu müssen, wenn sie die Angeklagte verrät.
Falsche Versprechungen
Sie war nicht die einzige, die aufgrund eines solchen Schwurs als Prostituierte ausgebeutet wurde: Den Ermittlern zufolge werden so zehntausende junge Nigerianerinnen in Europa zur Prostitution gezwungen. In ihrer Heimat werden sie unter falschen Versprechungen angelockt, dann werden ihnen Haare, Nägel und Körperflüssigkeiten abgenommen, die für den Voodoo-Schwur gebraucht werden. Denn nach dem Glauben der Opfer hat derjenige, der Teile ihres Körpers hat, die Macht über ihr Leben.
Hohe Kosten
Aus Angst tun sie, was verlangt wird, und schweigen, was die Ermittlungen, die seit Jahren überall geführt werden, erschwert. Und manchmal, so ein Bonner Ermittler, wird ein Opfer nach Abzahlung der Schleuserkosten von 30.000 Euro selbst zur Zuhälterin. Ob auch die Angeklagte diesen Weg ging, ist ungeklärt. Sie beteuert, sich von all dem losgesagt zu haben, um für ihre Kinder zu sorgen. Für das Gericht einer der Gründe, Milde walten zu lassen: Die 35-Jährige kommt am Ende mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon.
Auch in Frankfurt
In Frankfurt wurde im März diese Jahres eine Zuhälterin vom Landgericht wegen Zuhälterei mit Voodoo-Zauber verurteilt (Madam 4). Die ebenfalls aus Nigeria stammende 29-Jährige bekam drei Jahre und acht Monate Haft.
Die Frau hatte zwischen 2007 und 2008 3 Frauen aus ihrer Heimat in deutschen Bordellen gefangen gehalten. Von den hilflosen Prostituierten kassierte sie rund 100.000 Euro an angeblichen Kosten für die Reise nach Europa. Die Strafkammer wertete dies als schweren Menschenraub und ausbeuterische Zuhälterei.
Von Zuhältern eingeschüchtert
Bereits in ihrem Heimatland mussten die zwischen 16 und 23 Jahre alten Frauen einen Voodoo-Schwur leisten, der sie zu unbedingtem Gehorsam bei der "Madame" verpflichtete. Anderenfalls verfielen sie dem Wahnsinn oder würden unfruchtbar. "Eine der Damen glaubte an den Schwur so lange, bis sie ein Kind auf die Welt brachte", schilderte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte war Mitte der 90er Jahre selbst von Zuhältern eingeschüchtert und in deutsche Bordelle verbracht worden. Dies wertete das Gericht strafmildernd. Eine andere Nigerianerin (Madam 5) war Mitte Februar 2010 wegen ähnlicher Delikte zu drei Jahren und drei Monaten Haftstrafe verurteilt worden.
Es gibt interessante Ähnlichkeiten zu dem großen Fall in Plymouth, UK mit Thailänderinnen und Malaysierinnen aus dem das reißerische Menschenhandels-TV-Doku-Drama produziert wurde:
viewtopic.php?p=87057#87057
Fall aus Spanien untersucht von Laura Agustín:
Sex trafficking victims help themselves to escape: Thais in Spain
http://www.lauraagustin.com/sex-traffic ... s-in-spain
.
http://www.ksta.de/html/artikel/1283862483589.shtml
Voodoo-Zauber
Zur Prostitution gezwungen
Von Stefan Villinger, 09.09.10, 12:03h, aktualisiert 09.09.10, 14:01h
Es ist ein Druckmittel, das Europäer nicht kennen. In Afrika ist die Macht des Voodoo-Zaubers zum Teil noch ungebrochen. Eine Zuhälterin nutzte das aus und zwang junge Mädchen aus Nigeria zur Prostitution.
Bilder
Ein Voodoopa: es besteht aus Fingernägeln, Körperbehaarung, Kleidung, Bild und Namen einer Person. Die Opfer glauben, dass der Besitzer des Pac Macht über diese Person ausüben kann. (Bild: Polizei)
Voodoo-Prozess: Eine Justizmitarbeiterin (l.) führt im Januar in Frankfurt am Main eine wegen Menschenhandels angeklagte Nigerianerin (M.) zum Landgerichtsaal. (Bild: ddp)
Bonn - Im Mai nahm die Bonner Polizei eine 30 Jahre alte Frau (Madam 1) fest, die im dringenden Verdacht steht, junge Frauen aus Nigeria der Prostitution zugeführt und ausgebeutet zu haben. Dabei übte sie auf ihre Opfer psychischen Druck durch "Voodoo Zauber" aus.
In einem Bonner Bordell
Auf die Spur der Frau waren die Ermittler bei einer Kontrolle in einem Bonner Bordell im Winter 2009 gekommen. Dort trafen sie eine 20-Jährige aus Nigeria an, die sich mit dem Pass einer anderen Person auswies - sie nahmen die Frau vorläufig fest. Es stellte sich heraus, dass sie von einer 30 jährigen Frau zur Prostitution gezwungen wurde - sie musste ihre gesamten Einnahmen an sie abgeben.
In den Wahnsinn treiben
Gefügig machte die Tatverdächtige ihr Opfer durch einen "Voodoo-Zauber" aus ihrer Heimat. Die 20-jährige verpflichtete sich, ihrer "Madame", der 30-jährigen Zuhälterin, zu gehorchen, alles Geld abzugeben und sie niemals bei der Polizei zu verraten. Sollte sie das nicht einhalten, wurde ihr mit Krankheiten, Wahnsinn oder gar dem Tode gedroht. Aufgrund dieser Verdachtslage wurden weit reichende Ermittlungen eingeleitet. Es gelang ein Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern aufzudecken.
In Koblenz festgenommen
Im Mai wurde die 30-jährige Tatverdächtige (Madam 1) in Koblenz festgenommen. Sie kam in Untersuchungshaft. Die Beamten durchsuchten Wohnungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg Essen und Hamburg. Weitere Strafverfahren wurden wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Ausländergesetz, des Einschleusens von Ausländern, der Geldwäsche und der Förderung des Menschenhandels eingeleitet. Hinweise der Bonner Polizei auf eine weitere "Madame" in Hamburg (Madam 2) führten ebenfalls zum Erfolg. Das LKA Hamburg nahm die Frau mittlerweile fest. Auch sie muss sich wegen des Menschenhandels verantworten.
Anklage erhoben
Mittlerweile sind die Ermittlungen gegen die 30-jährige "Madame" abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage erhoben. Sie wird sich schon bald vor Gericht verantworten müssen.
Ein ähnlicher Fall
Der Voodoo-Trick ist nicht neu. In Bonn wurde im Dezember 2009 ein solcher Fall vor Gericht verhandelt (Madam 3). Die Frau auf der Anklagebank kam 2001 aus Nigeria nach Deutschland - und schleuste später junge Mädchen aus ihrer Heimat ein, steckte sie in Bordelle und zwang sie mit Voodoo zur Prostitution. Die Angeklagte, Mutter von zwei kleinen Kindern, die zeitweilig mit einem Bonner verheiratet und selbst als Prostituierte tätig war, gestand vor dem Schöffengericht ohne Umschweife alle Vorwürfe. Danach hatte sie von 2004 und Ende 2007 insgesamt zehn Personen illegal gegen Bezahlung ins Land geschleust, sieben junge und teilweise noch minderjährige Frauen in Bordellen untergebracht und "unter Ausnutzung der Hilflosigkeit, die mit einem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, mit Gewalt oder Drohung" zur Prostitution gezwungen und ausgebeutet.
Ein Fall erwiesen
In zumindest einem Fall war für die Staatsanwaltschaft erwiesen, dass eine damals 17-Jährige noch in Nigeria vor der Abreise einen Voodoo-Schwur leisten musste, der es ihr verbot, über die Angeklagte und ihre Erlebnisse zu reden. Die junge Frau, die schließlich in einem Bordell entdeckt wurde und durch die das Verfahren ins Rollen kam, glaubt noch heute, sterben zu müssen, wenn sie die Angeklagte verrät.
Falsche Versprechungen
Sie war nicht die einzige, die aufgrund eines solchen Schwurs als Prostituierte ausgebeutet wurde: Den Ermittlern zufolge werden so zehntausende junge Nigerianerinnen in Europa zur Prostitution gezwungen. In ihrer Heimat werden sie unter falschen Versprechungen angelockt, dann werden ihnen Haare, Nägel und Körperflüssigkeiten abgenommen, die für den Voodoo-Schwur gebraucht werden. Denn nach dem Glauben der Opfer hat derjenige, der Teile ihres Körpers hat, die Macht über ihr Leben.
Hohe Kosten
Aus Angst tun sie, was verlangt wird, und schweigen, was die Ermittlungen, die seit Jahren überall geführt werden, erschwert. Und manchmal, so ein Bonner Ermittler, wird ein Opfer nach Abzahlung der Schleuserkosten von 30.000 Euro selbst zur Zuhälterin. Ob auch die Angeklagte diesen Weg ging, ist ungeklärt. Sie beteuert, sich von all dem losgesagt zu haben, um für ihre Kinder zu sorgen. Für das Gericht einer der Gründe, Milde walten zu lassen: Die 35-Jährige kommt am Ende mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon.
Auch in Frankfurt
In Frankfurt wurde im März diese Jahres eine Zuhälterin vom Landgericht wegen Zuhälterei mit Voodoo-Zauber verurteilt (Madam 4). Die ebenfalls aus Nigeria stammende 29-Jährige bekam drei Jahre und acht Monate Haft.
Die Frau hatte zwischen 2007 und 2008 3 Frauen aus ihrer Heimat in deutschen Bordellen gefangen gehalten. Von den hilflosen Prostituierten kassierte sie rund 100.000 Euro an angeblichen Kosten für die Reise nach Europa. Die Strafkammer wertete dies als schweren Menschenraub und ausbeuterische Zuhälterei.
Von Zuhältern eingeschüchtert
Bereits in ihrem Heimatland mussten die zwischen 16 und 23 Jahre alten Frauen einen Voodoo-Schwur leisten, der sie zu unbedingtem Gehorsam bei der "Madame" verpflichtete. Anderenfalls verfielen sie dem Wahnsinn oder würden unfruchtbar. "Eine der Damen glaubte an den Schwur so lange, bis sie ein Kind auf die Welt brachte", schilderte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte war Mitte der 90er Jahre selbst von Zuhältern eingeschüchtert und in deutsche Bordelle verbracht worden. Dies wertete das Gericht strafmildernd. Eine andere Nigerianerin (Madam 5) war Mitte Februar 2010 wegen ähnlicher Delikte zu drei Jahren und drei Monaten Haftstrafe verurteilt worden.
Es gibt interessante Ähnlichkeiten zu dem großen Fall in Plymouth, UK mit Thailänderinnen und Malaysierinnen aus dem das reißerische Menschenhandels-TV-Doku-Drama produziert wurde:
viewtopic.php?p=87057#87057
- Notlage z.B. durch Verschuldung führt zu Ausbeutbarkeit und das bereits in der Heimat.
- Lediglich die Ausbeutungsstrukturen, die die eigenen Landsleute aufbauen, sind heutzutage globalisiert!
- Die illegale Migration in der Branche Sexbiz ist schwerpunktmäßig unter Frauen selbst organisiert.
- Erst sind viele selber Opfer.
- Dann können sie aus Scham, Stigma und Familienehre nicht aus der Sexarbeit aussteigen.
- Also sind sie quasi strukturell gezwungen in der Branche zu bleiben d.h. Karriere als Chefin zu machen. So werden sie zur Täterin.
- Die schnellen, höhen Schwarzgeld-Verdienstmöglichkeiten unterstützen dass ein Unrechtsbewusstsein verdängt wird.
- ...
Fall aus Spanien untersucht von Laura Agustín:
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- Ich bin: Keine Angabe
Pimp sex worker rights
Tabuthema:
Warum eine Befreiung der Sexworker nur gelingen kann, wenn auch diejenigen, die unsere Arbeitsstätten organisieren entkriminalisiert werden.
Prostitutions-OrganisatorInnen und Dienstleister dürfen nicht länger unter den Generalverdacht Zuhälterei (Pimping) und Menschenhandel (Trafficking in persons) gestellt werden. Nur dann können legales Arbeitsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch in der Sexarbeit realisiert werden.
Gegen Mißbrauch müssen die bestehenden Strafgesetze gegen Betrug, Nötigung, sexuellen Mißbrauch, Vergewaltigung, Sexsklaverei etc. angewendet werden, die völlig ausreichend sind.

Why Pimping Must Be Legal Too.
by Cheryl Overs
11/09/2010
http://plri.wordpress.com/2010/09/11/wh ... legal-too/
Sex workers rights activists are living in exciting times. We now have a formal mechanism for inputting into UN policy, the NSWP UNAIDS Advisory Group on HIV and Sex Work and the Commission on HIV and Law convened by UNDP is a golden opportunity for an authoritative recommendation that sex work be decriminalised. Substantial support for such a recommendation has already come from senior UN officials including the Secretary General and the UN Special Rapporteur on the Right to Health.
When sex work began to be decriminalised in Australia more than 20 years ago I thought that we would be the first in a domino effect of collapsing sex work laws globally . I knew hardly anything of the outside world then. I now understand much better why the opposite has happened and why, with a couple of exceptions, laws against sex work have worsened for sex workers globally. Although those reasons are obviously varied and complex, I think the issue of removing laws against living off immoral earnings, brothel keeping etc has functioned as a ‘deal breaker’ that has impeded us forming the alliances we need to move the decriminalisation agenda forward globally.
Most of the agencies who support removing the offences that are used against women (and less often men and transgenders) who sell sex at the same time support removal of the offenses that are used against people that operate or service the sex industry. (pimps)
Why is this? It’s the fashion in literature on sex work and law to follow any mention of sex business operators with (pimps) in brackets. At first I just thought it funny to use bracketed American slang to clarify who is being discussed to an international audience. But perhaps by invoking this stigmatising term authors are providing a clue to better understanding the disconnect between sex workers and the allies we need to support our demands if we are to be successful. That we don’t have that support is clear. Of all the agencies and individuals calling for ‘removal of punitive laws against sex workers’ almost none are expressing support for removal of the laws against operating or servicing sex businesses (pimping). The ‘best’ we get is a call for better enforcement to ensure that innocent family members are not ‘wrongly’ charged with living off immoral earnings (pimping).
Like all movements the sex workers rights movement is diverse so there are few policy positions that everyone in the global sex workers rights movementfully agrees on beyond the basic principles of the Network of Sex Work Projects www.NSWP.org . However there is one proposition that stands out as universal – sex work is work. It’s written on our placards, chanted at our demonstrations quoted on our websites and publications. What this slogan means is that sex workers demand that labour law not criminal law is used to govern the sex industry and protect the conditions of the workers in that industry. For this to happen sex businesses and brokering commercial sex must be legal. To benefit from labour rights sex workers who are employees must have legal employers. To benefit from health and safety regulations self employed sex workers must have access to legal workplaces and the same legal structure around their work as other self employed workers. There is no point the sex workers role in commercial sex being legal while her employers or people from whom she rents space or advertises are criminalised. In fact in many countries where sex work is highly criminalised in reality the law on the books only contains brothel keeping, recruiting (pimping) type offenses. (See
http://prostitution.procon.org/view.res ... eID=000772 )
It’s not surprising that sex workers look to labour law. Labour law and regulations and their important corollary, trade unions, are the mechanisms that have actually delivered improved working conditions to hundreds of millions of workers as they have been introduced over the last two centuries. Labour law is not a magic bullet, especially in poor countries, and sex workers know that. I remember I was fascinated when I first heard Cambodian sex workers passionately demanding ‘we must come under labour law’. They had learned a lot about workers rights issues from garment workers (in one of the most inspiring ‘civil society’ alliances I have ever seen). They knew that Cambodian garment factories haven’t transformed into perfect workplaces but equally they understood the role of labour law in garment workers’ journey from near slavery in dangerous sweatshops via the contemporary garment factory to their vision of the factory of the future. In this context the sex workers could very easily locate two primary differences between their struggle and that of the garment workers – the stigma and the law that criminalises ‘sexual expolitation and trafficking’.
So why can’t our allies among academics, feminists and human rights agencies accept this? Why do we so so many advocates argue for repeal of laws against soliciting and selling sex but not laws against brothel keeping and profiting from, organising or brokering commercial sex ( pimping)? Why do they make an argument for ‘decriminalisation’ of sex workers and suport laws that prevent ‘economic exploitation of sex workers’ (pimping)? (eg Canadian HIV/Aids Legal Network
http://www.aidslaw.ca/publications/publ ... hp?ref=199 )
I have been surprised to see human rights abuses associated with anti-trafficking/sexual exploitation law attributed to poor enforcement of otherwise sound laws against people that operate sex businesses (pimps) (e.g. Off the Streets by Human Rights Watch
http://www.hrw.org/en/reports/2010/07/20/streets-0 )
Why do human rights advocates dismiss sex workers view that the trafficking paradigm itself is flawed and the demands to repeal laws that prohibit sex buinsiness (pimps)? I can’t understand support for banning sex work advertisements because the advertisers (pimps) have failed to prevent the abuse of women (see about 2 million internet posts about Craigslist).
What do people want for sex workers? A cosy cottage industry of all female sex worker collectives in which no sex worker facilitates or profits from the prostitution of another? ‘(pimps) (or ‘pimps herself’ – I have actually read people talking about women trafficking themselves!) Although some sex workers might agree that a cottage industry of worker collectives would be nice, there is no sex worker in the world who doesn’t know that if you work in a criminalised environment you are affected by that criminalisation even if there is no specific law against what you are doing.
Of course I understand that people feel sorry for sex workers who work in horrible conditions and feel angry about the people that exploit them. We all do. I am sure the same well intentioned people feel sorry for garment workers too but the difference is they recognise their right to be employees and they don’t advocate criminalising the people that run garment factories. It doesn’t help sex workers struggle for rights to work these sentiments into professional policy advocacy. After all, sex workers know (pimps) best and they are demanding a fully legalised sex industry.
So here is an open message to all those who are advocating around sex work law reform. Please use precious advocacy opportunities to support sex workers position that sex work is work. This means that sex workers, like all other workers, need labour rights to reduce their vulnerability including to to unscrupulous and abusive service providers and employers. To reach our agreed goal of being governed by labour law not criminal law, organising sex work and employing sex workers must be legal. Please don’t give expression to understandable disdain for the stereotypical violent male pimp by supporting laws against organising commercial sex or providing services and workplaces to sex workers.
There are excellent laws against kidnapping, assault, robbery and rape. Please use precious advocacy opportunities to press States to use them properly to address criminal abuse of sex workers, including by police who are the main perpetrators.
And please, please stop using the term (pimp).
.
Warum eine Befreiung der Sexworker nur gelingen kann, wenn auch diejenigen, die unsere Arbeitsstätten organisieren entkriminalisiert werden.
Prostitutions-OrganisatorInnen und Dienstleister dürfen nicht länger unter den Generalverdacht Zuhälterei (Pimping) und Menschenhandel (Trafficking in persons) gestellt werden. Nur dann können legales Arbeitsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch in der Sexarbeit realisiert werden.
Gegen Mißbrauch müssen die bestehenden Strafgesetze gegen Betrug, Nötigung, sexuellen Mißbrauch, Vergewaltigung, Sexsklaverei etc. angewendet werden, die völlig ausreichend sind.

Why Pimping Must Be Legal Too.
by Cheryl Overs
11/09/2010
http://plri.wordpress.com/2010/09/11/wh ... legal-too/
Sex workers rights activists are living in exciting times. We now have a formal mechanism for inputting into UN policy, the NSWP UNAIDS Advisory Group on HIV and Sex Work and the Commission on HIV and Law convened by UNDP is a golden opportunity for an authoritative recommendation that sex work be decriminalised. Substantial support for such a recommendation has already come from senior UN officials including the Secretary General and the UN Special Rapporteur on the Right to Health.
When sex work began to be decriminalised in Australia more than 20 years ago I thought that we would be the first in a domino effect of collapsing sex work laws globally . I knew hardly anything of the outside world then. I now understand much better why the opposite has happened and why, with a couple of exceptions, laws against sex work have worsened for sex workers globally. Although those reasons are obviously varied and complex, I think the issue of removing laws against living off immoral earnings, brothel keeping etc has functioned as a ‘deal breaker’ that has impeded us forming the alliances we need to move the decriminalisation agenda forward globally.
Most of the agencies who support removing the offences that are used against women (and less often men and transgenders) who sell sex at the same time support removal of the offenses that are used against people that operate or service the sex industry. (pimps)
Why is this? It’s the fashion in literature on sex work and law to follow any mention of sex business operators with (pimps) in brackets. At first I just thought it funny to use bracketed American slang to clarify who is being discussed to an international audience. But perhaps by invoking this stigmatising term authors are providing a clue to better understanding the disconnect between sex workers and the allies we need to support our demands if we are to be successful. That we don’t have that support is clear. Of all the agencies and individuals calling for ‘removal of punitive laws against sex workers’ almost none are expressing support for removal of the laws against operating or servicing sex businesses (pimping). The ‘best’ we get is a call for better enforcement to ensure that innocent family members are not ‘wrongly’ charged with living off immoral earnings (pimping).
Like all movements the sex workers rights movement is diverse so there are few policy positions that everyone in the global sex workers rights movementfully agrees on beyond the basic principles of the Network of Sex Work Projects www.NSWP.org . However there is one proposition that stands out as universal – sex work is work. It’s written on our placards, chanted at our demonstrations quoted on our websites and publications. What this slogan means is that sex workers demand that labour law not criminal law is used to govern the sex industry and protect the conditions of the workers in that industry. For this to happen sex businesses and brokering commercial sex must be legal. To benefit from labour rights sex workers who are employees must have legal employers. To benefit from health and safety regulations self employed sex workers must have access to legal workplaces and the same legal structure around their work as other self employed workers. There is no point the sex workers role in commercial sex being legal while her employers or people from whom she rents space or advertises are criminalised. In fact in many countries where sex work is highly criminalised in reality the law on the books only contains brothel keeping, recruiting (pimping) type offenses. (See
http://prostitution.procon.org/view.res ... eID=000772 )
It’s not surprising that sex workers look to labour law. Labour law and regulations and their important corollary, trade unions, are the mechanisms that have actually delivered improved working conditions to hundreds of millions of workers as they have been introduced over the last two centuries. Labour law is not a magic bullet, especially in poor countries, and sex workers know that. I remember I was fascinated when I first heard Cambodian sex workers passionately demanding ‘we must come under labour law’. They had learned a lot about workers rights issues from garment workers (in one of the most inspiring ‘civil society’ alliances I have ever seen). They knew that Cambodian garment factories haven’t transformed into perfect workplaces but equally they understood the role of labour law in garment workers’ journey from near slavery in dangerous sweatshops via the contemporary garment factory to their vision of the factory of the future. In this context the sex workers could very easily locate two primary differences between their struggle and that of the garment workers – the stigma and the law that criminalises ‘sexual expolitation and trafficking’.
So why can’t our allies among academics, feminists and human rights agencies accept this? Why do we so so many advocates argue for repeal of laws against soliciting and selling sex but not laws against brothel keeping and profiting from, organising or brokering commercial sex ( pimping)? Why do they make an argument for ‘decriminalisation’ of sex workers and suport laws that prevent ‘economic exploitation of sex workers’ (pimping)? (eg Canadian HIV/Aids Legal Network
http://www.aidslaw.ca/publications/publ ... hp?ref=199 )
I have been surprised to see human rights abuses associated with anti-trafficking/sexual exploitation law attributed to poor enforcement of otherwise sound laws against people that operate sex businesses (pimps) (e.g. Off the Streets by Human Rights Watch
http://www.hrw.org/en/reports/2010/07/20/streets-0 )
Why do human rights advocates dismiss sex workers view that the trafficking paradigm itself is flawed and the demands to repeal laws that prohibit sex buinsiness (pimps)? I can’t understand support for banning sex work advertisements because the advertisers (pimps) have failed to prevent the abuse of women (see about 2 million internet posts about Craigslist).
What do people want for sex workers? A cosy cottage industry of all female sex worker collectives in which no sex worker facilitates or profits from the prostitution of another? ‘(pimps) (or ‘pimps herself’ – I have actually read people talking about women trafficking themselves!) Although some sex workers might agree that a cottage industry of worker collectives would be nice, there is no sex worker in the world who doesn’t know that if you work in a criminalised environment you are affected by that criminalisation even if there is no specific law against what you are doing.
Of course I understand that people feel sorry for sex workers who work in horrible conditions and feel angry about the people that exploit them. We all do. I am sure the same well intentioned people feel sorry for garment workers too but the difference is they recognise their right to be employees and they don’t advocate criminalising the people that run garment factories. It doesn’t help sex workers struggle for rights to work these sentiments into professional policy advocacy. After all, sex workers know (pimps) best and they are demanding a fully legalised sex industry.
So here is an open message to all those who are advocating around sex work law reform. Please use precious advocacy opportunities to support sex workers position that sex work is work. This means that sex workers, like all other workers, need labour rights to reduce their vulnerability including to to unscrupulous and abusive service providers and employers. To reach our agreed goal of being governed by labour law not criminal law, organising sex work and employing sex workers must be legal. Please don’t give expression to understandable disdain for the stereotypical violent male pimp by supporting laws against organising commercial sex or providing services and workplaces to sex workers.
There are excellent laws against kidnapping, assault, robbery and rape. Please use precious advocacy opportunities to press States to use them properly to address criminal abuse of sex workers, including by police who are the main perpetrators.
And please, please stop using the term (pimp).
mein kommenatar hat geschrieben:Thank you Cheryl for addressing this deeply entrenched taboo.
The moral driven stigmatization consolidates due course of social processes of power, hierarchy and regulation into criminalizing our sex industry. This has to be researched and discussed in further detail.
We need our own research centres, as you Cheryl have already set up one. Thanks. And we need our own whore colleges and virtual sex worker academies as www.sexworker.at is one.
Behind is an eternal fight between Brain-Money-Power-Culture and Appetite-Sexuality-Reproduction-Nature. A struggle between older, conservative, sustainable people of the establishment and younger, hedonistic, precarious, marginalized sex workers and sex biz entrepreneurs…
But our culture shall be regarded that mature and wealthy(?) to be able incorporating more diversity including sexual lifestyles and decriminalized but self-regulated sex industry into a generalized concept of modern culture and non suppressive but inclusive society.
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 12.09.2010, 14:46, insgesamt 3-mal geändert.
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... während umgekehrt die Einführung der 50%-Grenze für ausbeuterische Zuhälterei auch für andere Berufe mit höchstpersönlich erbrachter Leistung wünschenswert wäre.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Gegen Mißbrauch müssen die bestehenden Strafgesetze gegen Betrug, Nötigung, sexuellen Mißbrauch, Vergewaltigung, Sexsklaverei etc. angewendet werden, die völlig ausreichend sind.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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Verteilungsfrage
Ich würde so gerne mal genauere Statistiken haben, wieviel in anderen Berufen und Branchen in den Verkaufspreisen für Produkte und Dienstleistungen drinstreckt an Kosten:
- für die Arbeitskraft (incl. Boni und Sozialabgaben;-) und
- Kosten für Kapitaldienst (Zins, Rendite der shareholder, Mieten, Pacht) und
- Mehrwert (Unternehmerlohn)
- Steuern für das Gemeinwesen (vgl. Staatsquote)
- Energie
- Transport
Beispiele:
Aufteilung der Einnahmen

Quelle: TransFair
Zins im Preis:
(Zins und Pacht als Kapital(isten)einkünfte [nach K.Marx: unbezahlte Arbeit])
Bild: http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/ ... m/C245.JPG
Quelle: http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/ ... ldsyndrom/
Bedingungsloses Grundeinkommen

vergrößern
Quelle: BGE
Volkswirtschaftlich ist die Verteilung der erwirtschafteten Einkommen in diesem Diagramm dargestellt:
Verteilung des Nationaleinkommens

Wikipedia
So wird z.B. behauptet die Lohnquote sank in Deutschland in den letzten Jahren im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Nur deshalb sind wir so lange Exportweltmeister gewesen. Aber genau deshalb gibt es im Inland weniger Kaufkraft (BinnenNachfrage) und deshalb die Krise vieler kleiner und mittelständiger Unternehmen ... Arbeitslosigkeit, Zeitarbeit, Lohndrückerei, Preisdumper ... Rezession ... Überlebensprobleme von Sexworkern.
viewtopic.php?p=88040#88040
.
- für die Arbeitskraft (incl. Boni und Sozialabgaben;-) und
- Kosten für Kapitaldienst (Zins, Rendite der shareholder, Mieten, Pacht) und
- Mehrwert (Unternehmerlohn)
- Steuern für das Gemeinwesen (vgl. Staatsquote)
- Energie
- Transport
Beispiele:
Aufteilung der Einnahmen

Quelle: TransFair
Zins im Preis:
(Zins und Pacht als Kapital(isten)einkünfte [nach K.Marx: unbezahlte Arbeit])
Bild: http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/ ... m/C245.JPG
Quelle: http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/ ... ldsyndrom/
Bedingungsloses Grundeinkommen

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Quelle: BGE
Volkswirtschaftlich ist die Verteilung der erwirtschafteten Einkommen in diesem Diagramm dargestellt:
Verteilung des Nationaleinkommens
Wikipedia
So wird z.B. behauptet die Lohnquote sank in Deutschland in den letzten Jahren im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Nur deshalb sind wir so lange Exportweltmeister gewesen. Aber genau deshalb gibt es im Inland weniger Kaufkraft (BinnenNachfrage) und deshalb die Krise vieler kleiner und mittelständiger Unternehmen ... Arbeitslosigkeit, Zeitarbeit, Lohndrückerei, Preisdumper ... Rezession ... Überlebensprobleme von Sexworkern.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 29.09.2010, 13:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Hamburg, Urteil: Auf Bewährung
Per Voodoo zur Prostitution gezwungen
Schwarzafrikanische Zuhälterin zu zwei Jahren Haft verurteilt
Die Welt: 15.09.10
Von Martin Jenssen
Weil sie durch Voodoo-Zauber eine junge Nigerianerin zur Prostitution gezwungen hatte, wurde die schwarzafrikanische Zuhälterin Sofiya T. (43) gestern vom Amtsgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Sofiya T. hatte die junge Frau aus Nigeria kommen und für sich arbeiten lassen, weil sie sich selbst zu alt für die Prostitution hielt und außerdem an Gelbsucht litt. Das Opfer, Tracy U. (28), hatte in ihrer Heimat als Friseurin gearbeitet und träumte von dem großen Geld in Deutschland.
Doch bevor sie einen falschen Pass und ein falsches Visum für Deutschland erhielt, musste sie in Nigeria zu einem Voodoo-Zauberer. Die "Mama", so werden die Zuhälterinnen in Nigeria genannt, hörte in Deutschland am Telefon das Ritual mit.
Der Voodoo-Zauberer verlangte von dem Opfer, dass sie sich auf einer Straße ausziehen und waschen musste. Dann musste die junge Frau dem Zauberer Haare, Finger- und Fußnägel, Schamhaare und ihren Slip überlassen. Er verlangte von ihr, dass sie in Deutschland ihr ganzes verdientes Geld an die "Mama" weitergeben müsse. Andernfalls würde eine Voodoo-Puppe, die während des Rituals vor dem Zauberer stand, nach Deutschland kommen und sie töten.
Mit solch einem Zauber werden in Nigeria viele Frauen für die Prostitution in Europa gefügig gemacht. Die Frauen und Mädchen haben furchtbare Angst, dass sich der Voodoo-Zauber erfüllt, wenn sie nicht das tun, was ihre "Mamas" in europäischen Ländern ihnen befehlen.
Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung: "Eine perfide, menschenverachtende Art, die Frauen unter einer ,zauberhaften' Kontrolle zu halten."
Die Angeklagte, die in Duisburg mit einem Deutschen verheiratet ist, hatte bis vor drei Jahren als Köchin gearbeitet. Nachdem sie dort durch Krankheit ihre Arbeit verloren hatte, war sie an den Wochenenden nach Hamburg gefahren und hatte in einem Bordell auf der Reeperbahn als Prostituierte gearbeitet, um ihre Familie in Nigeria zu unterstützen. Als sie selbst nicht mehr anschaffen konnte, kam sie auf die Idee, "Mama" zu werden. Ihr Mann habe von diesen Machenschaften nichts gewusst. je
http://www.welt.de/die-welt/regionales/ ... ungen.html
Dieser Urteilsspruch beweist, sogar die deutschen Richter glauben an Voodoo. Sie glauben, dass alle Beteiligten an Voodoo glauben und Voodoo wirkt. Ob die praktizierten rituelle Voodoo-artigen Eide jedoch ein schwarzer Zauber oder eine 'Reisekostenausfallversicherung' oder ein Heilzauber sind (für Gesundheit und gute Geschäfte bei der informellen Migration in die Prostitution im Westen), wird nicht genauer unterschieden geschweige denn nachgewiesen. Eine Glaubensfrage die hier darüber mitentscheidet auf 'schweren Menschenhandel' verurteilen zu können. Mittelalterlich inquisitorische Verhältnisse :-((
Menschenhandel - Prozess in Hamburg
Junge Frau mit Voodoo zur Prostitution gezwungen
Von Daniel Herder 14. September 2010, 20:05 Uhr
Sofiya T., genannt Mama, versprach der jungen Frau Wohlstand und Sicherheit. Doch auf Tracey I. wartete nur die Arbeit als Prostituierte.
Mit Voodoo-Riten wurde die 28-Jährige bedroht und in Deutschland zur Prostitution gezwungen.
Hamburg. Die junge Frau hatte in Benin-City als Friseurin gearbeitet. Es war kein einfaches Leben. Es war ein Dasein voller Entbehrungen. Tracey I., 28, und ihre Familie litten bittere Armut.
Am Tag, an dem sich ihr Leben ändern sollte, machte sie einer nach Deutschland ausgewanderten Nigerianerin die Haare. Sofiya T. hatte in Duisburg einen Versicherungsangestellten geheiratet und erzählte ihr im Sommer 2009, sie werde in Luxus schwelgen, alsbald ein Auto und ein Haus besitzen, wenn sie nur nach Deutschland käme. Es klang wie ein Märchen, das einfach wahr werden musste.
In Benin-City in Nigeria ist Voodoo Teil der Alltagskultur. Vor fünf Jahren sorgte ein Mann, der als verhext galt, dort für Aufsehen: Angeblich konnte er durch bloßes Betrachten seines Gegenüber dessen Geschlechtsteil verschwinden lassen. Er entging nur knapp der Lynchjustiz.
Auch Tracey I. war mit dem Aberglauben aufgewachsen. Sie hatte gesehen, wie ihre Großmutter Hühnern den Kopf abgeschlagen und die Tiere geopfert hatte. Insofern fügte sich die 28-Jährige, als sie vor ihrer Abreise nach Europa noch ein Voodoo-Ritual über sich ergehen lassen sollte. Die Zeremonie leitete ein Priester, der sich „Al Hadschi“ nannte und von der jungen Frau zunächst Fuß- und Fingernägel, Schamhaare und einen Slip forderte. Diese persönlichen Gegenstände würden in einem „Voodoo-Pac“ verstaut und Sofiya T., die sie nun „Mama“ nennen solle, übergeben. Ihr sei sie nun zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. In Trance musste Tracey T. schwören, die Leute, die ihr bei der Reise nach Europa behilflich sind, niemals zu verraten. Mit einer Rasierklinge ritzte der Priester die Haut auf der Stirn und den Handinnenflächen ein, streute „Voodoo-Pulver“ drüber. Auf sein Geheiß hin zog sich die 28-Jährige auf einer Kreuzung aus und wusch sich. „Läufst du Mama weg, wirst du sterben“, gab ihr „Al Hadschi“ mit auf den Weg nach Europa. Eine Holzstatue mit menschlichen Haaren würde ihr dann den Tod bringen. Während der Zeremonie rief „Mama“ aus Deutschland auf dem Handy an. „Tu alles, was dir der Priester sagt, dann wird es dir gut gehen.“
Die Motivation, Tracey T. nach Deutschland zu holen, war keinesfalls so selbstlos, wie Sofiya T. das Mädchen glauben ließ. Sie heiße nun „Cynthia“, sie müsse als Hure in einem Bordell auf der Reeperbahn arbeiten und die 50.000 Euro abstottern, die sie angeblich in die frisierten Einreisepapiere investiert hatte, offenbarte sie der jungen Frau nach ihrer Ankunft Weihnachten 2009.
Nun steht „Mama“ vor Gericht. Sofiya T. trägt ein buntes Kopftuch und ein hellblaues Kreuz um den Hals. Schwer atmend nimmt sie auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz, sie zittert. Sie sei Christin und glaube gar nicht an Voodoo, sagt die 43-Jährige [SiC!], die sich wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei verantworten muss. Vor der Verhandlung haben sich die Prozessparteien verständigt und einen „Deal“ geschlossen: Gesteht Sofiya T. die Tat, wird das Gericht im Gegenzug maximal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängen. Das Verfahren erspart eine mühselige Beweisaufnahme – und dem Opfer eine Aussage. Es ist wohl besser so: In mehreren polizeilichen Vernehmungen hatte Tracey T. bekundet, sie habe Angst vor der 43-Jährigen, denn der Voodoo-Fluch sei mächtig und sie fürchte um ihr Leben.
Bevor Sofiya T. zur Zuhälterin wurde, arbeitete auch sie in dem Hamburger Bordell, in dem Tracey T. für sie anschaffen musste. Ihrem deutschen Mann, mit dem sie in Duisburg ein bürgerliches Leben führt, hat sie ihr Doppelleben bis heute verheimlicht. „Wenn ich mal wieder drei Tage nicht zuhause war, habe ich ihm gesagt, dass ich in einer Disco arbeite“, sagt Sofiya T., den Tränen nah. Bis 2007 war sie als Köchin beschäftigt, ihre Arthritis und eine chronische Hepatitis hätten sie jedoch den Job gekostet. Nach zwei Jahren im Bordell sei ihr signalisiert worden, sie sei nun zu alt für den Job. Zudem habe sie auch noch ihrem schwerkranken Vater in Nigeria Geld geschickt für die teuren Medikamente. Die Situation verfahren, die finanziellen Mittel knapp.
Eine Kollegin aus dem Bordell habe sie da auf die Idee gebracht, ein Mädchen aus Nigeria nach Deutschland zu schleusen und für sich arbeiten zu lassen. Über Mittelsmänner habe sie die Einreisepapiere beschafft und dafür 10.000 Euro gezahlt. Das Mädchen, das sechs Monate für sie anschaffte, zahlte jedoch nur 2.000 Euro an sie zurück – ein Minusgeschäft.
Jedes Jahr werden mindestens 10.000 Frauen Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Die perfide Masche, mit der Sofiya T. die junge Frau nach Europa lockte, ist ein typisches Kennzeichen des nigerianischen Menschenhandels. Unter falschen Versprechungen locken die Zuhälterinnen – häufig selbst ehemalige Zwangsprostituierte [Hier war es eine Prostituierte in Geldnot, aber keine sog. Zwangsprostituierte !!! Anm.] - junge Afrikanerinnen nach Europa, um sie auf den nationalen Sex-Märkten auszubeuten. Mal kommen die Opfer mit Pässen ähnlich aussehender Frauen, die bereits die Staatsbürgerschaft eines europäischen Landes erlangt haben. Oder die Zuhälterinnen, die sich „Mama“ oder „Madame“ nennen, beschaffen ihnen dubios erkaufte Visa. Die Voodoo-Zeremonie, die meist mit einem sogenannten „Juju“-Schwur endet, soll die jungen Frauen psychisch so sehr unter Druck setzen, dass sie im Fall einer Festnahme nie gegen ihre Peiniger aussagen.
Tracey T. fand indes den Mut gegen Sofiya T. bei der Polizei auszusagen. Die 28-Jährige wirkte bei ihrer Festnahme im Mai 2010 total verängstigt Trotzdem berichtete sie von den Machenschaften ihrer „Mama“. Sie habe nicht geahnt, was in Deutschland auf sie zukommt. „Erst als ich im Stundenhotel ankam, wusste ich, um was es geht“, erzählte Tracey T. den Beamten. Vier bis fünf Freier bediente sie jeden Tag, für ihre sexuellen Dienste nahm sie 30 bis 50 Euro [= 5.000 Euro Umsatz im Monat]. Doch den unbedingten Gehorsam, wie sie ihn der „Mama“ gegenüber zeigte [habe sie zwar geschworen, aber die rel. geringen Zahlungen von 330 Euro/Monat an ihre Madam bekräftigen nicht gerade einen unbedingten Gehorsam gemäß dem Voodoo-Zauber?! Anm.], erwies sie ihren Chefs nicht. Tracey T. galt als „schwierig“, eckte an und wurde von einem Puff zum nächsten durchgereicht. Erst Halle, dann Bad Salzuflen, dann Dortmund. Schließlich sollte die renitente Nigerianerin in einen dänischen Puff verfrachtet werden. Dazu kam es aber nicht mehr: Bei einer Razzia in einem Dortmunder Puff flog die illegal eingewanderte Tracey schließlich auf – und mit ihr Sofiya T., die „Mama“.
Sofiya T., die mit einem Menschen wie mit einer Ware gehandelt hat, sitzt nun wie ein Häuflein Elend im Gerichtssaal. Die Hände gefaltet, murmelt sie unverständliche Gebetsformeln, während der Staatsanwalt seinen Schlussvortrag hält. Sie schaukelt vor und zurück, blickt betroffen auf den Tisch, schluchzt, jammert. Davon unbeeindruckt setzt der Vorsitzende Richter die Verhandlung fort. Es ist nicht recht ersichtlich, ob Sofiya T. ihre Tat bereut oder ihr eigenes Schicksal theatralisch beweint. Ihre Tätigkeit als Hure auf der Reeperbahn wird die zweifache Mutter nun kaum länger ihrem Ehemann verheimlichen können. Nichtsdestotrotz werde sie es versuchen, sagt sie.
Zwei Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt für einen besonders schweren, gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Menschenhandel, einen minderschweren Fall erkennt er nicht, dafür wiegen die strafverschärfenden Merkmale des Verbrechens zu viel, sagt er. Der Verteidiger von Sofiya T. lehnt sich zufrieden zurück. Auch der Richter teilt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. „In einer besonders perfiden Art und Weise haben Sie sich eine junge Frau gefügig gemacht“, sagt er. Der Richter warnt die Angeklagte schon mal vor: Sollte sie ihrem Opfer mit irgendwelchen Voodoo-Praktiken aus Rache nachstellen, werde man sich vor Gericht wiedersehen. „Denn ihr Opfer hat tatsächlich große Angst vor Ihnen.“
Was hat es mit dem Voodoo-Zauber in der Medienberichterstattung auf sich:
Human Trafficking from Nigeria and Voodoo.
Any Connections?
by Victoria Nwogu
viewtopic.php?p=40631#40631
Solwodi, Duisburg und NGO EXIT, Wien haben gemeinsam das Voodoo-Museum in Essen besucht:
http://www.facebook.com/group.php?gid=63786653072 >> Foto-Album
Schwarzafrikanische Zuhälterin zu zwei Jahren Haft verurteilt
Die Welt: 15.09.10
Von Martin Jenssen
Weil sie durch Voodoo-Zauber eine junge Nigerianerin zur Prostitution gezwungen hatte, wurde die schwarzafrikanische Zuhälterin Sofiya T. (43) gestern vom Amtsgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Sofiya T. hatte die junge Frau aus Nigeria kommen und für sich arbeiten lassen, weil sie sich selbst zu alt für die Prostitution hielt und außerdem an Gelbsucht litt. Das Opfer, Tracy U. (28), hatte in ihrer Heimat als Friseurin gearbeitet und träumte von dem großen Geld in Deutschland.
Doch bevor sie einen falschen Pass und ein falsches Visum für Deutschland erhielt, musste sie in Nigeria zu einem Voodoo-Zauberer. Die "Mama", so werden die Zuhälterinnen in Nigeria genannt, hörte in Deutschland am Telefon das Ritual mit.
Der Voodoo-Zauberer verlangte von dem Opfer, dass sie sich auf einer Straße ausziehen und waschen musste. Dann musste die junge Frau dem Zauberer Haare, Finger- und Fußnägel, Schamhaare und ihren Slip überlassen. Er verlangte von ihr, dass sie in Deutschland ihr ganzes verdientes Geld an die "Mama" weitergeben müsse. Andernfalls würde eine Voodoo-Puppe, die während des Rituals vor dem Zauberer stand, nach Deutschland kommen und sie töten.
Mit solch einem Zauber werden in Nigeria viele Frauen für die Prostitution in Europa gefügig gemacht. Die Frauen und Mädchen haben furchtbare Angst, dass sich der Voodoo-Zauber erfüllt, wenn sie nicht das tun, was ihre "Mamas" in europäischen Ländern ihnen befehlen.
Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung: "Eine perfide, menschenverachtende Art, die Frauen unter einer ,zauberhaften' Kontrolle zu halten."
Die Angeklagte, die in Duisburg mit einem Deutschen verheiratet ist, hatte bis vor drei Jahren als Köchin gearbeitet. Nachdem sie dort durch Krankheit ihre Arbeit verloren hatte, war sie an den Wochenenden nach Hamburg gefahren und hatte in einem Bordell auf der Reeperbahn als Prostituierte gearbeitet, um ihre Familie in Nigeria zu unterstützen. Als sie selbst nicht mehr anschaffen konnte, kam sie auf die Idee, "Mama" zu werden. Ihr Mann habe von diesen Machenschaften nichts gewusst. je
http://www.welt.de/die-welt/regionales/ ... ungen.html
Dieser Urteilsspruch beweist, sogar die deutschen Richter glauben an Voodoo. Sie glauben, dass alle Beteiligten an Voodoo glauben und Voodoo wirkt. Ob die praktizierten rituelle Voodoo-artigen Eide jedoch ein schwarzer Zauber oder eine 'Reisekostenausfallversicherung' oder ein Heilzauber sind (für Gesundheit und gute Geschäfte bei der informellen Migration in die Prostitution im Westen), wird nicht genauer unterschieden geschweige denn nachgewiesen. Eine Glaubensfrage die hier darüber mitentscheidet auf 'schweren Menschenhandel' verurteilen zu können. Mittelalterlich inquisitorische Verhältnisse :-((
Menschenhandel - Prozess in Hamburg
Junge Frau mit Voodoo zur Prostitution gezwungen
Von Daniel Herder 14. September 2010, 20:05 Uhr
Sofiya T., genannt Mama, versprach der jungen Frau Wohlstand und Sicherheit. Doch auf Tracey I. wartete nur die Arbeit als Prostituierte.
Mit Voodoo-Riten wurde die 28-Jährige bedroht und in Deutschland zur Prostitution gezwungen.
Hamburg. Die junge Frau hatte in Benin-City als Friseurin gearbeitet. Es war kein einfaches Leben. Es war ein Dasein voller Entbehrungen. Tracey I., 28, und ihre Familie litten bittere Armut.
Am Tag, an dem sich ihr Leben ändern sollte, machte sie einer nach Deutschland ausgewanderten Nigerianerin die Haare. Sofiya T. hatte in Duisburg einen Versicherungsangestellten geheiratet und erzählte ihr im Sommer 2009, sie werde in Luxus schwelgen, alsbald ein Auto und ein Haus besitzen, wenn sie nur nach Deutschland käme. Es klang wie ein Märchen, das einfach wahr werden musste.
In Benin-City in Nigeria ist Voodoo Teil der Alltagskultur. Vor fünf Jahren sorgte ein Mann, der als verhext galt, dort für Aufsehen: Angeblich konnte er durch bloßes Betrachten seines Gegenüber dessen Geschlechtsteil verschwinden lassen. Er entging nur knapp der Lynchjustiz.
Auch Tracey I. war mit dem Aberglauben aufgewachsen. Sie hatte gesehen, wie ihre Großmutter Hühnern den Kopf abgeschlagen und die Tiere geopfert hatte. Insofern fügte sich die 28-Jährige, als sie vor ihrer Abreise nach Europa noch ein Voodoo-Ritual über sich ergehen lassen sollte. Die Zeremonie leitete ein Priester, der sich „Al Hadschi“ nannte und von der jungen Frau zunächst Fuß- und Fingernägel, Schamhaare und einen Slip forderte. Diese persönlichen Gegenstände würden in einem „Voodoo-Pac“ verstaut und Sofiya T., die sie nun „Mama“ nennen solle, übergeben. Ihr sei sie nun zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. In Trance musste Tracey T. schwören, die Leute, die ihr bei der Reise nach Europa behilflich sind, niemals zu verraten. Mit einer Rasierklinge ritzte der Priester die Haut auf der Stirn und den Handinnenflächen ein, streute „Voodoo-Pulver“ drüber. Auf sein Geheiß hin zog sich die 28-Jährige auf einer Kreuzung aus und wusch sich. „Läufst du Mama weg, wirst du sterben“, gab ihr „Al Hadschi“ mit auf den Weg nach Europa. Eine Holzstatue mit menschlichen Haaren würde ihr dann den Tod bringen. Während der Zeremonie rief „Mama“ aus Deutschland auf dem Handy an. „Tu alles, was dir der Priester sagt, dann wird es dir gut gehen.“
Die Motivation, Tracey T. nach Deutschland zu holen, war keinesfalls so selbstlos, wie Sofiya T. das Mädchen glauben ließ. Sie heiße nun „Cynthia“, sie müsse als Hure in einem Bordell auf der Reeperbahn arbeiten und die 50.000 Euro abstottern, die sie angeblich in die frisierten Einreisepapiere investiert hatte, offenbarte sie der jungen Frau nach ihrer Ankunft Weihnachten 2009.
Nun steht „Mama“ vor Gericht. Sofiya T. trägt ein buntes Kopftuch und ein hellblaues Kreuz um den Hals. Schwer atmend nimmt sie auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz, sie zittert. Sie sei Christin und glaube gar nicht an Voodoo, sagt die 43-Jährige [SiC!], die sich wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei verantworten muss. Vor der Verhandlung haben sich die Prozessparteien verständigt und einen „Deal“ geschlossen: Gesteht Sofiya T. die Tat, wird das Gericht im Gegenzug maximal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängen. Das Verfahren erspart eine mühselige Beweisaufnahme – und dem Opfer eine Aussage. Es ist wohl besser so: In mehreren polizeilichen Vernehmungen hatte Tracey T. bekundet, sie habe Angst vor der 43-Jährigen, denn der Voodoo-Fluch sei mächtig und sie fürchte um ihr Leben.
Bevor Sofiya T. zur Zuhälterin wurde, arbeitete auch sie in dem Hamburger Bordell, in dem Tracey T. für sie anschaffen musste. Ihrem deutschen Mann, mit dem sie in Duisburg ein bürgerliches Leben führt, hat sie ihr Doppelleben bis heute verheimlicht. „Wenn ich mal wieder drei Tage nicht zuhause war, habe ich ihm gesagt, dass ich in einer Disco arbeite“, sagt Sofiya T., den Tränen nah. Bis 2007 war sie als Köchin beschäftigt, ihre Arthritis und eine chronische Hepatitis hätten sie jedoch den Job gekostet. Nach zwei Jahren im Bordell sei ihr signalisiert worden, sie sei nun zu alt für den Job. Zudem habe sie auch noch ihrem schwerkranken Vater in Nigeria Geld geschickt für die teuren Medikamente. Die Situation verfahren, die finanziellen Mittel knapp.
Eine Kollegin aus dem Bordell habe sie da auf die Idee gebracht, ein Mädchen aus Nigeria nach Deutschland zu schleusen und für sich arbeiten zu lassen. Über Mittelsmänner habe sie die Einreisepapiere beschafft und dafür 10.000 Euro gezahlt. Das Mädchen, das sechs Monate für sie anschaffte, zahlte jedoch nur 2.000 Euro an sie zurück – ein Minusgeschäft.
Jedes Jahr werden mindestens 10.000 Frauen Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Die perfide Masche, mit der Sofiya T. die junge Frau nach Europa lockte, ist ein typisches Kennzeichen des nigerianischen Menschenhandels. Unter falschen Versprechungen locken die Zuhälterinnen – häufig selbst ehemalige Zwangsprostituierte [Hier war es eine Prostituierte in Geldnot, aber keine sog. Zwangsprostituierte !!! Anm.] - junge Afrikanerinnen nach Europa, um sie auf den nationalen Sex-Märkten auszubeuten. Mal kommen die Opfer mit Pässen ähnlich aussehender Frauen, die bereits die Staatsbürgerschaft eines europäischen Landes erlangt haben. Oder die Zuhälterinnen, die sich „Mama“ oder „Madame“ nennen, beschaffen ihnen dubios erkaufte Visa. Die Voodoo-Zeremonie, die meist mit einem sogenannten „Juju“-Schwur endet, soll die jungen Frauen psychisch so sehr unter Druck setzen, dass sie im Fall einer Festnahme nie gegen ihre Peiniger aussagen.
Tracey T. fand indes den Mut gegen Sofiya T. bei der Polizei auszusagen. Die 28-Jährige wirkte bei ihrer Festnahme im Mai 2010 total verängstigt Trotzdem berichtete sie von den Machenschaften ihrer „Mama“. Sie habe nicht geahnt, was in Deutschland auf sie zukommt. „Erst als ich im Stundenhotel ankam, wusste ich, um was es geht“, erzählte Tracey T. den Beamten. Vier bis fünf Freier bediente sie jeden Tag, für ihre sexuellen Dienste nahm sie 30 bis 50 Euro [= 5.000 Euro Umsatz im Monat]. Doch den unbedingten Gehorsam, wie sie ihn der „Mama“ gegenüber zeigte [habe sie zwar geschworen, aber die rel. geringen Zahlungen von 330 Euro/Monat an ihre Madam bekräftigen nicht gerade einen unbedingten Gehorsam gemäß dem Voodoo-Zauber?! Anm.], erwies sie ihren Chefs nicht. Tracey T. galt als „schwierig“, eckte an und wurde von einem Puff zum nächsten durchgereicht. Erst Halle, dann Bad Salzuflen, dann Dortmund. Schließlich sollte die renitente Nigerianerin in einen dänischen Puff verfrachtet werden. Dazu kam es aber nicht mehr: Bei einer Razzia in einem Dortmunder Puff flog die illegal eingewanderte Tracey schließlich auf – und mit ihr Sofiya T., die „Mama“.
Sofiya T., die mit einem Menschen wie mit einer Ware gehandelt hat, sitzt nun wie ein Häuflein Elend im Gerichtssaal. Die Hände gefaltet, murmelt sie unverständliche Gebetsformeln, während der Staatsanwalt seinen Schlussvortrag hält. Sie schaukelt vor und zurück, blickt betroffen auf den Tisch, schluchzt, jammert. Davon unbeeindruckt setzt der Vorsitzende Richter die Verhandlung fort. Es ist nicht recht ersichtlich, ob Sofiya T. ihre Tat bereut oder ihr eigenes Schicksal theatralisch beweint. Ihre Tätigkeit als Hure auf der Reeperbahn wird die zweifache Mutter nun kaum länger ihrem Ehemann verheimlichen können. Nichtsdestotrotz werde sie es versuchen, sagt sie.
Zwei Jahre auf Bewährung fordert der Staatsanwalt für einen besonders schweren, gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Menschenhandel, einen minderschweren Fall erkennt er nicht, dafür wiegen die strafverschärfenden Merkmale des Verbrechens zu viel, sagt er. Der Verteidiger von Sofiya T. lehnt sich zufrieden zurück. Auch der Richter teilt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. „In einer besonders perfiden Art und Weise haben Sie sich eine junge Frau gefügig gemacht“, sagt er. Der Richter warnt die Angeklagte schon mal vor: Sollte sie ihrem Opfer mit irgendwelchen Voodoo-Praktiken aus Rache nachstellen, werde man sich vor Gericht wiedersehen. „Denn ihr Opfer hat tatsächlich große Angst vor Ihnen.“
Was hat es mit dem Voodoo-Zauber in der Medienberichterstattung auf sich:
Human Trafficking from Nigeria and Voodoo.
Any Connections?
by Victoria Nwogu
viewtopic.php?p=40631#40631
Solwodi, Duisburg und NGO EXIT, Wien haben gemeinsam das Voodoo-Museum in Essen besucht:
http://www.facebook.com/group.php?gid=63786653072 >> Foto-Album
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 15.10.2010, 03:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Auf Bewährung

Marc of Frankfurt hat geschrieben:
Was hat es mit dem Voodoo-Zauber in der Medienberichterstattung auf sich:
Es ist schon auffällig, wie heute in einem Bericht in der führenden niederländischen Zeitung NRC Handelsblad
http://www.nrc.nl/binnenland/article262 ... _Nederland
überhaupt nicht die Rede ist von Voodoo-Praktiken.
Laut diesem Bericht solle es nur eine Zunahme des nigerianischen Menschenhandels nach hier (d.h. Holland) geben, und sogar wieder auf den Stand von vor vier Jahren zurückgekehrt sein. Statt von Voodoo wird davon gesprochen, dass die Frauen auf ihrem Weg von Nigeria durch die Sahara und Nord-Afrika regelmässiger Misshandlung und Vergewaltigung ausgesetzt sein sollten. Solche Reisen sollen angeblich mehrere Jahren in Beschlag nehmen, bevor die Frauen dann endlich die Flughäfen von Genf oder Istanbul erreichen, von wie sie sich dann über Europa zerstreuen würden.
Irgendwie kommt mir das unglaubwürdig vor, und ich glaube auch nicht, dass derart Geschichten auch in der deutschen Presse verlautbart werden. Und gerade das macht mich stutzig, denn man darf annehmen, dass die Nigerianerinnen in Deutschland weitestgehend ähnliche Erfahrungen gemacht hätten als die in den Niederlanden. In Deutschland ist dahingegen ständig die Rede von Voodoo statt Misshandlung und Vergewaltigung...
Da ist also etwas faul.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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Korruption Oberallgäu u Nürnberg
17.09.2010
Anklage: Barbetreiber besticht Beamte
Tabledance - Behörde soll widerrechtlich für Tänzerinnen Bescheinigungen ausgestellt haben
Wegen Bestechung muss sich der Betreiber zweier Tabledance-Bars vor Gericht verantworten. Zugleich sind sechs Mitarbeiter des Landratsamtes Oberallgäu wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme im Amt angeklagt. Der 46-jährige Barbetreiber ist inhaftiert. Den Bediensteten der Kreisbehörde wird vorgeworfen, für aus dem Ausland stammende Tänzerinnen widerrechtlich «Aufenthaltstitel» ausgestellt zu haben. Der Sachgebietsleiter ist als einziger vom Dienst suspendiert; ihm wird auch vorgehalten, er habe Untergebene zur Bestechlichkeit verleitet.
Im Öffentlichen Dienst ist die Annahme von Geschenken verboten - Kleinigkeiten ausgenommen. Doch laut Anklage haben im Landratsamt der Sachgebietsleiter und fünf Mitarbeiter in den Jahren 2005 bis 2009 zu Ostern und Weihnachten Backwaren aus einer Konditorei in München erhalten. Gesamtwert: rund 4000 Euro. Die Pakete seien an einzelne Mitarbeiter adressiert gewesen. Einige erhielten mehr, einige weniger. Dazu kamen ab 2007 Verzehrgutscheine fürs Oktoberfest im Wert von 750 Euro und zwei Tickets für die Fußball-WM 2006. Alles veranlasst von dem 46-Jährigen, der im Oberallgäu und in Nürnberg je eine Tabledance-Bar führte.
«Was veranlasst den Betreiber, Mitarbeitern im Landratsamt all diese Waren zukommen zu lassen», gibt Christian Roch, Sprecher des Amtsgerichts, zu bedenken. Das müsse wohl eine Gegenleistung für Tätigkeiten im Amt gewesen sein. Die Hintergründe liegen im komplizierten Ausländerrecht. Roch: «Im Landratsamt wurden Bescheinigungen ausgestellt, obwohl man wusste, dass man das wegen fehlender Zustimmung der Arbeitsagentur nicht mehr darf.» Den Beschäftigten drohten Mindeststrafen von drei Monaten - mit oder ohne Bewährung.
Auf die Schliche kam man dem Geschehen bei Ermittlungen in Nürnbergs Rotlichtmilieu. Der 46- Jährige hatte offenbar Krankenversicherungsbeiträge nicht abgeführt.
Wegen des Bankrotts der Tanzbars wurde er bereits vom für Wirtschaftsdelikte zuständigen Amtsgericht Augsburg zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hat der Mann Berufung eingelegt. Zudem wurde in Nürnberg Klage erhoben. Die Vorwürfe: Bestechung eines Polizeibeamten in 70 und Vorteilsgewährung in 56 Fällen sowie Anstiftung zur Verletzung des Datenschutzgesetzes und von Dienstgeheimnissen.
«Unschuldsvermutung»
«Für uns gilt bis zum Urteil die Unschuldsvermutung», sagt Andreas Kaenders, Pressesprecher im Sonthofer Landratsamt. Gleichwohl habe man nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterstützt und volle Akteneinsicht gewährt. Die Suspendierung des Sachgebietsleiters habe die Landesanwaltschaft veranlasst.
Eine Dienstanweisung zum Umgang mit Geschenken gibt es im Landratsamt laut Kaenders nicht. Dort wird die Korruptionbekämpfungssrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung angewendet, die die Annahme von Geschenken verbietet. Ausnahmen bedürfen demnach der Genehmigung.
DieVerhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Kempten beginnt am 29. September. Weitere angesetzte Verhandlungstage: 6., 7., 13. Oktober.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 757,857695
Anklage: Barbetreiber besticht Beamte
Tabledance - Behörde soll widerrechtlich für Tänzerinnen Bescheinigungen ausgestellt haben
Wegen Bestechung muss sich der Betreiber zweier Tabledance-Bars vor Gericht verantworten. Zugleich sind sechs Mitarbeiter des Landratsamtes Oberallgäu wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme im Amt angeklagt. Der 46-jährige Barbetreiber ist inhaftiert. Den Bediensteten der Kreisbehörde wird vorgeworfen, für aus dem Ausland stammende Tänzerinnen widerrechtlich «Aufenthaltstitel» ausgestellt zu haben. Der Sachgebietsleiter ist als einziger vom Dienst suspendiert; ihm wird auch vorgehalten, er habe Untergebene zur Bestechlichkeit verleitet.
Im Öffentlichen Dienst ist die Annahme von Geschenken verboten - Kleinigkeiten ausgenommen. Doch laut Anklage haben im Landratsamt der Sachgebietsleiter und fünf Mitarbeiter in den Jahren 2005 bis 2009 zu Ostern und Weihnachten Backwaren aus einer Konditorei in München erhalten. Gesamtwert: rund 4000 Euro. Die Pakete seien an einzelne Mitarbeiter adressiert gewesen. Einige erhielten mehr, einige weniger. Dazu kamen ab 2007 Verzehrgutscheine fürs Oktoberfest im Wert von 750 Euro und zwei Tickets für die Fußball-WM 2006. Alles veranlasst von dem 46-Jährigen, der im Oberallgäu und in Nürnberg je eine Tabledance-Bar führte.
«Was veranlasst den Betreiber, Mitarbeitern im Landratsamt all diese Waren zukommen zu lassen», gibt Christian Roch, Sprecher des Amtsgerichts, zu bedenken. Das müsse wohl eine Gegenleistung für Tätigkeiten im Amt gewesen sein. Die Hintergründe liegen im komplizierten Ausländerrecht. Roch: «Im Landratsamt wurden Bescheinigungen ausgestellt, obwohl man wusste, dass man das wegen fehlender Zustimmung der Arbeitsagentur nicht mehr darf.» Den Beschäftigten drohten Mindeststrafen von drei Monaten - mit oder ohne Bewährung.
Auf die Schliche kam man dem Geschehen bei Ermittlungen in Nürnbergs Rotlichtmilieu. Der 46- Jährige hatte offenbar Krankenversicherungsbeiträge nicht abgeführt.
Wegen des Bankrotts der Tanzbars wurde er bereits vom für Wirtschaftsdelikte zuständigen Amtsgericht Augsburg zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hat der Mann Berufung eingelegt. Zudem wurde in Nürnberg Klage erhoben. Die Vorwürfe: Bestechung eines Polizeibeamten in 70 und Vorteilsgewährung in 56 Fällen sowie Anstiftung zur Verletzung des Datenschutzgesetzes und von Dienstgeheimnissen.
«Unschuldsvermutung»
«Für uns gilt bis zum Urteil die Unschuldsvermutung», sagt Andreas Kaenders, Pressesprecher im Sonthofer Landratsamt. Gleichwohl habe man nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterstützt und volle Akteneinsicht gewährt. Die Suspendierung des Sachgebietsleiters habe die Landesanwaltschaft veranlasst.
Eine Dienstanweisung zum Umgang mit Geschenken gibt es im Landratsamt laut Kaenders nicht. Dort wird die Korruptionbekämpfungssrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung angewendet, die die Annahme von Geschenken verbietet. Ausnahmen bedürfen demnach der Genehmigung.
DieVerhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Kempten beginnt am 29. September. Weitere angesetzte Verhandlungstage: 6., 7., 13. Oktober.
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Slowakische Familie in Hamburg
Familienbetrieb Sexwork&Schleusung bzw. Zwangsprostitution&Menschenhandel:
Hamburg
Familie soll Frauen zur Prostitution gezwungen haben
Eine 63-jährige Slowakin [Foto] soll mit ihren Söhnen, deren Frauen und Kindern eine Bande gebildet haben, die in Hamburg Frauen zur Prostitution zwang.
Familie soll Frauen sexuell ausbeuten
Gemeintschaftlich soll eine Familie aus der Slowakei mindestens 20 Frauen mit falschen Jobversprechen nach Hamburg gelockt und zur Prostitution gezwungen haben. Zu den Verdächtigen zählen die 63 Jahre alte Mutter sowie deren Söhne. Auch die Schwiegertöchter sollen an den Taten beteiligt gewesen sein. Insgesamt wurden fünf Personen von der Polizei verhaftet.
Die Familie hatte in einem Hotel in der Nähe des Hauptbahnhofs ihren Unterschlupf.
Die Polizei verhaftete fünf Mitglieder der Familie, darunter einen der beiden Hauptverdächtigen.
Der 44-Jährige sei gemeinsam mit seinem 19 Jahre alten Sohn in einem Auto verhaftet worden, teilten die Beamten mit.
Kurz zuvor waren den Ermittlern drei weitere Mitglieder der Familie – zwei Frauen und ein Mann – in einem Hotel in der Nähe des Hauptbahnhofs ins Netz gegangen. „Das Hotel diente als Unterkunft der Familie“, sagte Polizeisprecher Mirko Streiber.
Die Ermittler werfen den Verdächtigen schweren Menschenhandel und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Als Haupttäter gelten zwei der insgesamt fünf Brüder: der bereits verhaftete 44-Jährige sowie ein 35 Jahre alter Mann, der zunächst noch flüchtig war. Die beiden seien von weiteren Familienmitgliedern unterstützt worden, betonte Streiber. „Alle haben zusammengearbeitet.“ Die Haftbefehle im Hotel wurden gegen die 63 Jahre alte Mutter, die 26-jährige Ehefrau des 44-Jährigen und einen weiteren Angehörigen vollstreckt.
Die Bande soll die Frauen seit 2009 in die Hansestadt gelockt haben. Manchen sei ein Job etwa als Reinigungskraft versprochen worden, einige hätten bereits zuvor als Prostituierte gearbeitet, sagte Streiber.
In Hamburg soll die Familie die 17 bis 35 Jahre alten Opfer teils mit Gewalt zum Anschaffen gezwungen haben. „Sie sind auch geschlagen worden.“ Das eingenommene Geld sei den Frauen abgenommen worden.
dpa/SV
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... haben.html
Hamburg
Familie soll Frauen zur Prostitution gezwungen haben
Eine 63-jährige Slowakin [Foto] soll mit ihren Söhnen, deren Frauen und Kindern eine Bande gebildet haben, die in Hamburg Frauen zur Prostitution zwang.
Familie soll Frauen sexuell ausbeuten
Gemeintschaftlich soll eine Familie aus der Slowakei mindestens 20 Frauen mit falschen Jobversprechen nach Hamburg gelockt und zur Prostitution gezwungen haben. Zu den Verdächtigen zählen die 63 Jahre alte Mutter sowie deren Söhne. Auch die Schwiegertöchter sollen an den Taten beteiligt gewesen sein. Insgesamt wurden fünf Personen von der Polizei verhaftet.
Die Familie hatte in einem Hotel in der Nähe des Hauptbahnhofs ihren Unterschlupf.
Die Polizei verhaftete fünf Mitglieder der Familie, darunter einen der beiden Hauptverdächtigen.
Der 44-Jährige sei gemeinsam mit seinem 19 Jahre alten Sohn in einem Auto verhaftet worden, teilten die Beamten mit.
Kurz zuvor waren den Ermittlern drei weitere Mitglieder der Familie – zwei Frauen und ein Mann – in einem Hotel in der Nähe des Hauptbahnhofs ins Netz gegangen. „Das Hotel diente als Unterkunft der Familie“, sagte Polizeisprecher Mirko Streiber.
Die Ermittler werfen den Verdächtigen schweren Menschenhandel und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Als Haupttäter gelten zwei der insgesamt fünf Brüder: der bereits verhaftete 44-Jährige sowie ein 35 Jahre alter Mann, der zunächst noch flüchtig war. Die beiden seien von weiteren Familienmitgliedern unterstützt worden, betonte Streiber. „Alle haben zusammengearbeitet.“ Die Haftbefehle im Hotel wurden gegen die 63 Jahre alte Mutter, die 26-jährige Ehefrau des 44-Jährigen und einen weiteren Angehörigen vollstreckt.
Die Bande soll die Frauen seit 2009 in die Hansestadt gelockt haben. Manchen sei ein Job etwa als Reinigungskraft versprochen worden, einige hätten bereits zuvor als Prostituierte gearbeitet, sagte Streiber.
In Hamburg soll die Familie die 17 bis 35 Jahre alten Opfer teils mit Gewalt zum Anschaffen gezwungen haben. „Sie sind auch geschlagen worden.“ Das eingenommene Geld sei den Frauen abgenommen worden.
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Buchveröffentlichung
Fiction:
LKA-Sittenpolizist publiziert sein Weltbild und Insiderkenntnisse in Romanform:
Buchvorstellung: BIGGI – Im Schatten der Nacht
Do, 09/23/2010
Pornografie, Prostitution und Glücksspiel –Themen, die immer noch verharmlost werden!
Autor Manfred Herrmann veröffentlichte am 20. September 2010 beim Verlag „tredition GmbH, Hamburg“ seinen ersten Roman „BIGGI – Im Schatten der Nacht“.
Herrmann, der beim Landeskriminalamt beschäftigt ist, nimmt in seinem Buch kein Blatt vor den Mund und beschreibt dieses Milieu aus Sicht seiner langjährigen Tätigkeit bei „der Sitte“.
LKA-Beamter Manfred Herrmann, der während seiner Dienstzeit in der Abteilung „Sitte“ umfangreiche Kenntnisse über das Leben und die Gepflogenheiten im Prostituierten- und Zuhälter-Milieu erlangte, stellte heute seinen ersten Roman „BIGGI – Im Schatten der Nacht“ vor. Der Leser soll aufgefordert werden, sich mit der Thematik zu befassen und das Thema Prostitution nicht wie bisher zu verharmlosen. Aus diesem Grund wählte der Autor auch eine harte Sprache, um eine abschreckende Wirkung vor diesem bestimmten Milieu zu erreichen.
Der Autor sagte heute in einem Interview:
„Der von mir verfasste Roman zeigt wahrheitsgemäß das Leben im Milieu. Ich wünsche mir, dass gerade Eltern von minderjährigen Kindern dieses Buch bewusst lesen, um ein mögliches Abgleiten ihrer Kinder in die Prostitution verhindern zu können. Viele glauben, ihnen passiert so etwas nicht. Ich kann nur sagen, dass der Einstieg in die Prostitution aus vielen Gesellschaftsschichten erfolgt. Weiter hege ich die Hoffnung, dass auch Prostituierte dieses Buch lesen und vielleicht erkennen, was ihnen dieses Leben noch bereithält und sie die Erkenntnis bekommen, rechtzeitig auszusteigen. Ich bin kein Pastor oder Sozialarbeiter; jedoch gehen meine Erfahrungen über die Prostitution noch weit über dieses Buch hinaus.“
Über das Buch:
Der Roman spielt Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts und füllt Inhaltlich die Lücke zwischen den Büchern:
Wir Kinder vom Bahnhof Zoo - von Christiane F und Der Minusmann - von Heinz Sobotta.
Kurzbeschreibung:
Biggi erwacht im Krankenhaus. Langsam kommt die Erinnerung zurück und sie sieht sich in ihrer Kindheit, geborgen in der Familie, erlebt die Schulzeit, ihre Jugend, bis zu einem einschneidenden Erlebnis in der 11. Klasse. Sie lernt „Kalle“ kennen, der sie dazu bringt, für ihn die Schule zu „schmeißen“. Er gaukelt ihr Liebe vor und bringt sie dazu, aus finanziellen Gründen Pornofilme zu drehen. Als das Geld so nicht ausreicht um ein ausschweifendes Leben zu führen, zwingt er sie zur Prostitution.
BIGGI-Im Schatten der Nacht, Autor: Manfred Herrmann (Verlag tredition, Hamburg) Seitenanzahl: 220 ISBN: 978-3-86850-824-6 Bindung: Paperback Größe: 14,8 cm x 21,0 cm Erscheinungsdatum: 16.09.2010 – Euro: 16,99
Veröffentlichung nur mit Quellennachweis!
Firmeninformation:
...
Pressekontakt:
...
http://www.pressaktuell.de/node/15528
Dieses Portal können wir evt. auch für unsere Pressearbeit zur Bekanntgabe von UN-Berichten verwenden.
LKA-Sittenpolizist publiziert sein Weltbild und Insiderkenntnisse in Romanform:
Buchvorstellung: BIGGI – Im Schatten der Nacht
Do, 09/23/2010
Pornografie, Prostitution und Glücksspiel –Themen, die immer noch verharmlost werden!
Autor Manfred Herrmann veröffentlichte am 20. September 2010 beim Verlag „tredition GmbH, Hamburg“ seinen ersten Roman „BIGGI – Im Schatten der Nacht“.
Herrmann, der beim Landeskriminalamt beschäftigt ist, nimmt in seinem Buch kein Blatt vor den Mund und beschreibt dieses Milieu aus Sicht seiner langjährigen Tätigkeit bei „der Sitte“.
LKA-Beamter Manfred Herrmann, der während seiner Dienstzeit in der Abteilung „Sitte“ umfangreiche Kenntnisse über das Leben und die Gepflogenheiten im Prostituierten- und Zuhälter-Milieu erlangte, stellte heute seinen ersten Roman „BIGGI – Im Schatten der Nacht“ vor. Der Leser soll aufgefordert werden, sich mit der Thematik zu befassen und das Thema Prostitution nicht wie bisher zu verharmlosen. Aus diesem Grund wählte der Autor auch eine harte Sprache, um eine abschreckende Wirkung vor diesem bestimmten Milieu zu erreichen.
Der Autor sagte heute in einem Interview:
„Der von mir verfasste Roman zeigt wahrheitsgemäß das Leben im Milieu. Ich wünsche mir, dass gerade Eltern von minderjährigen Kindern dieses Buch bewusst lesen, um ein mögliches Abgleiten ihrer Kinder in die Prostitution verhindern zu können. Viele glauben, ihnen passiert so etwas nicht. Ich kann nur sagen, dass der Einstieg in die Prostitution aus vielen Gesellschaftsschichten erfolgt. Weiter hege ich die Hoffnung, dass auch Prostituierte dieses Buch lesen und vielleicht erkennen, was ihnen dieses Leben noch bereithält und sie die Erkenntnis bekommen, rechtzeitig auszusteigen. Ich bin kein Pastor oder Sozialarbeiter; jedoch gehen meine Erfahrungen über die Prostitution noch weit über dieses Buch hinaus.“
Über das Buch:
Der Roman spielt Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts und füllt Inhaltlich die Lücke zwischen den Büchern:
Wir Kinder vom Bahnhof Zoo - von Christiane F und Der Minusmann - von Heinz Sobotta.
Kurzbeschreibung:
Biggi erwacht im Krankenhaus. Langsam kommt die Erinnerung zurück und sie sieht sich in ihrer Kindheit, geborgen in der Familie, erlebt die Schulzeit, ihre Jugend, bis zu einem einschneidenden Erlebnis in der 11. Klasse. Sie lernt „Kalle“ kennen, der sie dazu bringt, für ihn die Schule zu „schmeißen“. Er gaukelt ihr Liebe vor und bringt sie dazu, aus finanziellen Gründen Pornofilme zu drehen. Als das Geld so nicht ausreicht um ein ausschweifendes Leben zu führen, zwingt er sie zur Prostitution.
BIGGI-Im Schatten der Nacht, Autor: Manfred Herrmann (Verlag tredition, Hamburg) Seitenanzahl: 220 ISBN: 978-3-86850-824-6 Bindung: Paperback Größe: 14,8 cm x 21,0 cm Erscheinungsdatum: 16.09.2010 – Euro: 16,99
Veröffentlichung nur mit Quellennachweis!
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http://www.pressaktuell.de/node/15528
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Sexwork in der Familie
24.9.2010
Wegen Zuhalten der Tochter verurteilt
Die Mutter, die ihre Tochter zur Prostitution gezwungen hat, ist vom Bezirksgericht Winterthur schuldig gesprochen worden.
Das Bezirksgericht hat gestern die Mutter schuldig gesprochen, die ihre minderjährige Tochter in die Prostitution geführt hat («Landbote» vom 23. September). Brigitte M. (Namen geändert) wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, 21 Monate davon werden zur Bewährung ausgesetzt.
Dazu muss sie die Gerichtskosten tragen und ihrer Tochter 12'000 Franken Genugtuung zahlen. «Ich bin froh, dass meiner Mutter jetzt mal jemand gesagt hat, dass es falsch war, was sie mit mir gemacht hat», sagte Karina im Anschluss an die Urteilsverkündung.
Der Richter sah es als besonders verwerflich an, dass Brigitte M. das Wohlergehen ihrer Tochter dem Geldverdienen geopfert hat, indem sie diese dazu gedrängt hat, ihren Körper an ältere Männer zu verkaufen. Als verkaufsfördernde Massnahme hat Brigitte M. ausserdem ihre Tochter dazu genötigt, den Freiern ein lesbisches Liebespaar vorzuspielen.
Es sei egal, dass es sich dabei nur um eine «Show» gehandelt habe, sagte der Richter. Für die damals 17-Jährige sei das ein massiver Eingriff in ihre Persönlichkeit gewesen: Sex mit der Mutter sei einfach widernatürlich, abartig und verwerflich. Brigitte M. habe ihren Beitrag dazu geleistet, dass die Tochter jetzt vor einem verpfuschten Leben stehe. Sie habe aus reinem Eigennutz die sexuelle Entwicklung von Karina massiv belastet.
Freigesprochen wurde Brigitte M. in dem Punkt, dass sie ihre Tochter, nachdem diese volljährig war, stark unter Druck gesetzt habe. In diesem Punkt seien die Wahrnehmung von Tochter und Mutter nicht völlig deckungsgleich.
http://www.landbote.ch/detail/article/w ... /99116477/
Wegen Zuhalten der Tochter verurteilt
Die Mutter, die ihre Tochter zur Prostitution gezwungen hat, ist vom Bezirksgericht Winterthur schuldig gesprochen worden.
Das Bezirksgericht hat gestern die Mutter schuldig gesprochen, die ihre minderjährige Tochter in die Prostitution geführt hat («Landbote» vom 23. September). Brigitte M. (Namen geändert) wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, 21 Monate davon werden zur Bewährung ausgesetzt.
Dazu muss sie die Gerichtskosten tragen und ihrer Tochter 12'000 Franken Genugtuung zahlen. «Ich bin froh, dass meiner Mutter jetzt mal jemand gesagt hat, dass es falsch war, was sie mit mir gemacht hat», sagte Karina im Anschluss an die Urteilsverkündung.
Der Richter sah es als besonders verwerflich an, dass Brigitte M. das Wohlergehen ihrer Tochter dem Geldverdienen geopfert hat, indem sie diese dazu gedrängt hat, ihren Körper an ältere Männer zu verkaufen. Als verkaufsfördernde Massnahme hat Brigitte M. ausserdem ihre Tochter dazu genötigt, den Freiern ein lesbisches Liebespaar vorzuspielen.
Es sei egal, dass es sich dabei nur um eine «Show» gehandelt habe, sagte der Richter. Für die damals 17-Jährige sei das ein massiver Eingriff in ihre Persönlichkeit gewesen: Sex mit der Mutter sei einfach widernatürlich, abartig und verwerflich. Brigitte M. habe ihren Beitrag dazu geleistet, dass die Tochter jetzt vor einem verpfuschten Leben stehe. Sie habe aus reinem Eigennutz die sexuelle Entwicklung von Karina massiv belastet.
Freigesprochen wurde Brigitte M. in dem Punkt, dass sie ihre Tochter, nachdem diese volljährig war, stark unter Druck gesetzt habe. In diesem Punkt seien die Wahrnehmung von Tochter und Mutter nicht völlig deckungsgleich.
http://www.landbote.ch/detail/article/w ... /99116477/
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25.9.2010
Jugendrichter: Sex als Ware senkt die Hemmschwelle für Prostitution
1000 Euro "Kopfgeld" für jede Frau
Würzburg. In einer Diskothek mit ganz "normalem" Publikum junge Frauen für die Prostitution anzuwerben sei relativ einfach, sagte leicht erschüttert Jugendrichter Peter Wohlfahrt am Donnerstag nach einem Prozess, in dem es u.a. um versuchten Menschenhandel ging.
Das habe ganz offensichtlich damit zu tun hat, dass Sex immer mehr zur Ware und zur Freizeitbeschäftigung wird, die nichts mehr mit Gefühl und Beziehung zu tun hat. Deswegen hätten es Leute aus dem Rotlicht-Milieu auch verhältnismäßig leicht, junge Frauen zu finden, die "ja" sagen zum Geldverdienen auf der Sex-Schiene: Weil sie damit, wenn auch ohne Bezahlung, bereits vertraut sind.
Vor dem Jugendschöffengericht stand ein 18 jähriger aus Montenegro, der in einer Würzburger Diskothek eine damals 19-Jjährige aus dem Landkreis Main- Spessart als "Empfangsdame" für einen FKK-Club in Böblingen angeworben hatte. Tatsächlich sollte die dort allerdings Freiern zu Diensten liegen. Von seinen Auftraggebern, überwiegend Landsleute vom Balkan, waren dem Angeklagten pro Frau 1 000 Euro "Kopfgeld" versprochen worden.
Der jungen Frau, bei der zur Überraschung des Richters zunächst mal überhaupt keine Alarmglocken schrillten, ist aber noch rechtzeitig bewusst geworden, dass sie in dem Club nicht nur am Empfang stehen soll und deswegen hat sie die Reise in das Bordell auch gar nicht angetreten. Es folgten Drohungen: Man werde ihr Finger und/ oder Zunge abschneiden und den Hunden vorwerfen. Eine weitere Drohung war, ihrer Schwester etwas antun. Sie ließ sich dennoch nicht einschüchtern
Dass der 18-Jährige aus Montenegro, es soll sein erster Vermittlungsversuch gewesen sein, ein Geständnis abgelegt hat, rettete ihn - nach zehn Monaten Untersuchungshaft - zunächst einmal vor einer Freiheitsstrafe. Das Jugendstrafrecht gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen zunächst einmal die Verhängung einer ganz konkreten Strafe auszusetzen, obwohl das Gericht in dem Fall den Angeklagten der Körperverletzung, Bedrohung und des bandenmäßigen versuchten Menschenhandels schuldig sprach.
Bei seinem "Entgegenkommen" ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass der junge Mann, was für ihn zumindest höchst unangenehm sein wird, demnächst im Prozess gegen die inhaftierten Hintermänner aus dem Rotlicht- Bereich, vor denen er sich glaubhaft fürchtet, als Zeuge aussagt. Das bedeute, so der Jugendrichter, dass er sich zu seiner eigenen Sicherheit ein neues Umfeld suchen und die Brücken zu diesem Bekanntenkreis endgültig abbrechen muss.
Die Liste der Auflagen für die zweijährige Bewährungszeit ist lang: Der Verurteilte muss ein Anti-Aggressions-Seminar absolvieren, darf ein Jahr lang keinen Alkohol konsumieren und muss sich unregelmäßiges Überprüfen der Abstinenz gefallen lassen.
Eine Würzburger Diskothek darf er ein Jahr lang nicht mehr aufsuchen und er muss auch das Umfeld dieser Disko mit einem Mindestabstand von 500 Metern meiden. Zügig muss sich der junge Mann um einen Job bemühen, solange er keinen findet, sind wöchentlich 20 Stunden soziale Hilfsdienste fällig, insgesamt 240.
Sobald der 18-Jährige gegen eine der Auflagen verstößt, wird das Jugendschöffengericht in derselben Besetzung über eine Strafe entscheiden und das bedeute in dem Fall, so der Jugendrichter, mit Sicherheit ab 18 Monate aufwärts und zwar zum Absitzen, ohne Bewährung.
http://www.fnweb.de/nachrichten/suedwes ... 96792.html
Jugendrichter: Sex als Ware senkt die Hemmschwelle für Prostitution
1000 Euro "Kopfgeld" für jede Frau
Würzburg. In einer Diskothek mit ganz "normalem" Publikum junge Frauen für die Prostitution anzuwerben sei relativ einfach, sagte leicht erschüttert Jugendrichter Peter Wohlfahrt am Donnerstag nach einem Prozess, in dem es u.a. um versuchten Menschenhandel ging.
Das habe ganz offensichtlich damit zu tun hat, dass Sex immer mehr zur Ware und zur Freizeitbeschäftigung wird, die nichts mehr mit Gefühl und Beziehung zu tun hat. Deswegen hätten es Leute aus dem Rotlicht-Milieu auch verhältnismäßig leicht, junge Frauen zu finden, die "ja" sagen zum Geldverdienen auf der Sex-Schiene: Weil sie damit, wenn auch ohne Bezahlung, bereits vertraut sind.
Vor dem Jugendschöffengericht stand ein 18 jähriger aus Montenegro, der in einer Würzburger Diskothek eine damals 19-Jjährige aus dem Landkreis Main- Spessart als "Empfangsdame" für einen FKK-Club in Böblingen angeworben hatte. Tatsächlich sollte die dort allerdings Freiern zu Diensten liegen. Von seinen Auftraggebern, überwiegend Landsleute vom Balkan, waren dem Angeklagten pro Frau 1 000 Euro "Kopfgeld" versprochen worden.
Der jungen Frau, bei der zur Überraschung des Richters zunächst mal überhaupt keine Alarmglocken schrillten, ist aber noch rechtzeitig bewusst geworden, dass sie in dem Club nicht nur am Empfang stehen soll und deswegen hat sie die Reise in das Bordell auch gar nicht angetreten. Es folgten Drohungen: Man werde ihr Finger und/ oder Zunge abschneiden und den Hunden vorwerfen. Eine weitere Drohung war, ihrer Schwester etwas antun. Sie ließ sich dennoch nicht einschüchtern
Dass der 18-Jährige aus Montenegro, es soll sein erster Vermittlungsversuch gewesen sein, ein Geständnis abgelegt hat, rettete ihn - nach zehn Monaten Untersuchungshaft - zunächst einmal vor einer Freiheitsstrafe. Das Jugendstrafrecht gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen zunächst einmal die Verhängung einer ganz konkreten Strafe auszusetzen, obwohl das Gericht in dem Fall den Angeklagten der Körperverletzung, Bedrohung und des bandenmäßigen versuchten Menschenhandels schuldig sprach.
Bei seinem "Entgegenkommen" ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass der junge Mann, was für ihn zumindest höchst unangenehm sein wird, demnächst im Prozess gegen die inhaftierten Hintermänner aus dem Rotlicht- Bereich, vor denen er sich glaubhaft fürchtet, als Zeuge aussagt. Das bedeute, so der Jugendrichter, dass er sich zu seiner eigenen Sicherheit ein neues Umfeld suchen und die Brücken zu diesem Bekanntenkreis endgültig abbrechen muss.
Die Liste der Auflagen für die zweijährige Bewährungszeit ist lang: Der Verurteilte muss ein Anti-Aggressions-Seminar absolvieren, darf ein Jahr lang keinen Alkohol konsumieren und muss sich unregelmäßiges Überprüfen der Abstinenz gefallen lassen.
Eine Würzburger Diskothek darf er ein Jahr lang nicht mehr aufsuchen und er muss auch das Umfeld dieser Disko mit einem Mindestabstand von 500 Metern meiden. Zügig muss sich der junge Mann um einen Job bemühen, solange er keinen findet, sind wöchentlich 20 Stunden soziale Hilfsdienste fällig, insgesamt 240.
Sobald der 18-Jährige gegen eine der Auflagen verstößt, wird das Jugendschöffengericht in derselben Besetzung über eine Strafe entscheiden und das bedeute in dem Fall, so der Jugendrichter, mit Sicherheit ab 18 Monate aufwärts und zwar zum Absitzen, ohne Bewährung.
http://www.fnweb.de/nachrichten/suedwes ... 96792.html
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Re: Sexwork in der Familie
Das ist das Inzesttabu was der Richter bestätigt hat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest
Das Inzesttabu hat eine evolutionsbedingte, genetische Grundlage, die bei nichtprokreativem, safer Sex theoretisch ausgeschaltet werden kann.
_________________
Kopfgeld bei Fußballern wird im sog. Transfermarkt bestimmt:
http://transfermarkt.de/de/statistiken/ ... sfers.html
Bei Managern gibt es Head-Hunter und bei Arbeitslosen die Agentur für Arbeit. Letztere hat sich in einer einseitigen Selbstverpflichtung gegen die Vermittlung von Sexworkern ausgesprochen.
Da das Personalmanagement von Sexworkern unter das Zuhälterei- und Menschenhandelsverdikt fallen d.h. kriminalisiert sind, gibt es wenige legale Formen organisierter Vermittlung wie z.B. www.kollegin.de
.
Eine gesellschaftliche Lokerung des Prostitutionstabus durch 'Sexwork is work / Sexwork ist Arbeit' kann also dieses noch grundsätzlichere Inzesttabu betreffen.landbote.ch, nina777 hat geschrieben:Sex mit der Mutter sei einfach widernatürlich, abartig und verwerflich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest
Das Inzesttabu hat eine evolutionsbedingte, genetische Grundlage, die bei nichtprokreativem, safer Sex theoretisch ausgeschaltet werden kann.
_________________
Kopfgeld bei Fußballern wird im sog. Transfermarkt bestimmt:
http://transfermarkt.de/de/statistiken/ ... sfers.html
Bei Managern gibt es Head-Hunter und bei Arbeitslosen die Agentur für Arbeit. Letztere hat sich in einer einseitigen Selbstverpflichtung gegen die Vermittlung von Sexworkern ausgesprochen.
Da das Personalmanagement von Sexworkern unter das Zuhälterei- und Menschenhandelsverdikt fallen d.h. kriminalisiert sind, gibt es wenige legale Formen organisierter Vermittlung wie z.B. www.kollegin.de
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Erfahrungen eines Sitte-Polizisten
Forts.:
Zwang zur Sexarbeit im Schundroman(?):
Buch „BIGGI – Im Schatten der Nacht“
Schriftsteller Manfred Herrmann,
(Ex Mitarbeiter vom Landeskriminalamt NRW)
sein erster Roman
tredition-Verlag
http://www.kerner.de/autor-und-schrifts ... _6416.html
Interview mit dem Schriftsteller Manfred Herrmann
Autor Manfred Herrmann wurde am 19. März 1952 in Munster geboren und wohnt heute in Bad Nenndorf.
Pünktlich zur Frankfurter Buchmesse stellte der Autor sein erstes Buch „BIGGI – Im Schatten der Nacht“ der Öffentlichkeit vor.
In diesem Buch werden Themen angesprochen, die in unserer Gesellschaft immer noch verharmlost werden: Pornografie, Prostitution und Glücksspiel.
Herrmann, der beim Landeskriminalamt beschäftigt ist und während seiner Dienstzeit in der Abteilung „Sitte“ umfangreiche Kenntnisse über das Leben und die Gepflogenheiten im Prostituierten- und Zuhälter-Milieu erlangte, nimmt in seinem Buch kein Blatt vor den Mund und beschreibt dieses Milieu aus Sicht seiner langjährigen Tätigkeit.
Jutta Schütz (JS): „Sie haben am 20. September 2010 über den tredition-Verlag Ihren ersten Roman veröffentlicht und Sie haben ein sehr brisantes Thema gewählt. Was hat Sie bewegt über dieses Rotlicht-Milieu zu schreiben?“
Manfred Herrmann (MH): „In den 3 Jahren meiner Tätigkeit im Bereich Sitte hatte ich Gelegenheit, das Leben in der Prostitution zu studieren. Dabei stellte ich fest, dass die Frauen in der Prostitution das schwächste Glied einer ganzen Kette von Gewalt, Ausbeutung und Kriminalität sind. Sie werden aufgrund verschiedenster Abhängigkeiten gezwungen zu stehlen, zu betrügen und neigen zu Gewaltanwendung auch gegenüber Kolleginnen.
Die Kosten einer Prostituierten sind sehr hoch:
1. Großer Betrag ihrer Einnahmen geht an ihren Zuhälter.
2. Hohe Tagesmieten in den Bordellen.
3. Blockkosten (Getränkezwangsabnahme).
4. Geld für Dessous und Kosmetik, Friseur und Sonnenbank.
5. Geld für ihre Sucht: Alkohol, Tabletten, Heroin usw.
6. Miete für ihre eigene Wohnung – wenn vorhanden.
7. Arztkosten.
Für ihr eigenes Leben bleibt da nichts mehr übrig.
Die Folge ist das Anschaffen tags und nachts ohne Pause. Dabei nimmt die Frau gesundheitliche Risiken in Kauf, da sie sich immer wieder aufputschen muss. Am Ende gerät sie doch in hohe Verschuldung und wenn sie dann dem Zuhälter nicht mehr genug einbringt wird sie in eine andere Stadt an einen anderen Zuhälter verkauft.“
JS: „Was erwarten Sie von den Lesern Ihres Buches?“
MH: „Meine Intention ist, dass ich durch die krasse Schilderung, die eine oder andere Frau davon überzeugen kann, ihr Geld auf andere Weise zu verdienen.
Eine Prostituierte sagte zu mir, nachdem sie das Manuskript gelesen hatte, dass dieses Buch Pflichtlektüre für alle 12 - 16 jährigen Mädchen und deren Eltern werden müsste, um sie von der Prostitution fernzuhalten.“
JS: „Beruht diese Geschichte auf einer wahren Begebenheit?“
MH: „Aus den Schilderungen vieler Frauen habe ich diesen Roman zusammengestellt und „BIGGI“ zugeschrieben. Alle Begebenheiten, Sexualpraktiken und Verhaltensweisen dieser Frauen im Roman entsprechen der absoluten Wahrheit.“
JS: „War es für Sie einfach, dieses Buch zu veröffentlichen?“
MH: „Aufgrund der knallharten Ausdrucksweise, wie sie im Milieu gesprochen wird, den geschilderten Sexualpraktiken und der Gewalt der Zuhälter war damals 1986 kein Verlag bereit, das Buch zu veröffentlichen.
Aus diesem Grunde bin ich dem tredition-Verlag sehr dankbar, dass sie mir die Gelegenheit gegeben haben, nach 24 Jahren mein Buch zu veröffentlichen.“
JS: „Wie ich verfolgen konnte, sind Sie nach nur kurzer Zeit mit Ihrem Buch recht erfolgreich durchgestartet. Wie fühlt man sich dabei?“
MH: „Es ist schon ein gutes Gefühl, wenn man nach so langer Zeit ein gebundenes Buch in der Hand hält, das als Inhalt meine niedergeschriebenen Gedanken enthält. Man hat etwas Bleibendes geschaffen, das möglicherweise über den Tod hinaus Bestand hat.“
JS: „Ich habe Ihr Buch gelesen, konnte es nicht mehr aus der Hand legen. Sie begleiten in Ihrem Roman die Leser durch eine ganz andere Welt. Es hat mich sehr erschreckt, wie schrecklich das Leben in der Prostitution sein kann und das Erschrecken nimmt in Ihrem Buch von Seite zu Seite immer mehr zu. Warum haben Sie so eine harte Sprache gewählt?“
MH: „Das Leben in der Prostitution ist hart. Die Frauen müssen sich vielen Menschen gegenüber, aber auch Situationen gegenüber durch setzen. Dazu kommt die Arbeit. Diese Frauen haben in ihrem Zwang Geld heranzuschaffen, nicht die Möglichkeit sich Freier in irgendeiner Art auszusuchen. Sie müssen jeden mitnehmen und an sich heran lassen. Das härtet ab.“
JS: „Was sagen Ihre Familie und Ihre Freunde über dieses brisante Buch?“
MH: „Meine Frau und meine Freunde, Bekannte und Kollegen haben mich immer wieder gedrängt, eine Möglichkeit zur Veröffentlichung meines Manuskriptes zu suchen.“
JS: „Wird es eine Fortsetzung von BIGGI geben?“
MH: „BIGGI ist 1960 oder 1961 geboren. Sie ist damit heute so um die 50 Jahre alt. Ich werde recherchieren, in wieweit sie bis heute Aufregendes erlebt hat, was sich lohnen würde zu Papier zu bringen. Wer weiß?“
JS: „Welche Buchprojekte haben Sie zurzeit in Arbeit?“
MH: „Zurzeit arbeite ich an Erinnerungen meiner Familie und meiner Verwandten kurz vor Kriegsende des zweiten Weltkrieges auf der Insel Rügen. Desweiteren plane ich einige interessante Geschichten aus meiner bisherigen 42 jährigen Dienstzeit als Polizeibeamter – es ist sehr viel Interessantes passiert.“
JS: „Hat sich seit Ihrer Zeit in der Sitte bis heute in der Prostitution Gravierendes geändert?
MH: „Im Grunde hat sich seit Jahrtausenden nicht viel geändert. Es sind immer nur Kleinigkeiten. Heutzutage gibt es Handy und statt Heroin meistens Kokain. Damals waren zumindest in Braunschweig nur deutsche Prostituierte tätig und heute sind die Frauen international.
Ebenso änderte sich die Nationalität der Zuhälter. Früher waren es deutsche Luden, dann kamen türkische Männer und Deutsch-Russen.
Nach meinem Wissen, sind heute die Albaner die führende Gruppe.
Eine „neue Art“ Frauen zur Prostitution zu zwingen wird von den „Lover Boys“ in den Niederlanden bevorzugt.
Hier bemühen sich 18 bis 20 jährige junge Männer, Mädchen im Alter von 14 – 16 Jahren als Freundin zu bekommen, schlafen dann mit ihnen und spielen ihnen die große Liebe vor. Nach dem ersten Geschlechtsverkehr werden die Mädchen aber sofort brutal zum Sex mit älteren Männern gegen Geld gezwungen und so der Prostitution zugeführt.
Mittlerweile sind erste Fälle auch in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden.
Auch BIGGI kam so – nur über einen längeren Zeitraum – zur Prostitution.“
JS: „Herr Herrmann, ich wünsche Ihnen für Ihre Buchprojekte weiterhin viel Erfolg und bedanke mich sehr herzlich für das Interview.“
Wer über das Buch „BIGGI – Im Schatten der Nacht“ (tredition-Verlag, Hamburg) mehr wissen möchte, kann sich im Verlag informieren oder auf der Webseite des Autors:
www.manfred-herrmann.de
Quelle:
http://www.kerner.de/interview-mit-dem- ... _6432.html
Zwang zur Sexarbeit im Schundroman(?):
Buch „BIGGI – Im Schatten der Nacht“
Schriftsteller Manfred Herrmann,
(Ex Mitarbeiter vom Landeskriminalamt NRW)
sein erster Roman
tredition-Verlag
http://www.kerner.de/autor-und-schrifts ... _6416.html
Interview mit dem Schriftsteller Manfred Herrmann
Autor Manfred Herrmann wurde am 19. März 1952 in Munster geboren und wohnt heute in Bad Nenndorf.
Pünktlich zur Frankfurter Buchmesse stellte der Autor sein erstes Buch „BIGGI – Im Schatten der Nacht“ der Öffentlichkeit vor.
In diesem Buch werden Themen angesprochen, die in unserer Gesellschaft immer noch verharmlost werden: Pornografie, Prostitution und Glücksspiel.
Herrmann, der beim Landeskriminalamt beschäftigt ist und während seiner Dienstzeit in der Abteilung „Sitte“ umfangreiche Kenntnisse über das Leben und die Gepflogenheiten im Prostituierten- und Zuhälter-Milieu erlangte, nimmt in seinem Buch kein Blatt vor den Mund und beschreibt dieses Milieu aus Sicht seiner langjährigen Tätigkeit.
Jutta Schütz (JS): „Sie haben am 20. September 2010 über den tredition-Verlag Ihren ersten Roman veröffentlicht und Sie haben ein sehr brisantes Thema gewählt. Was hat Sie bewegt über dieses Rotlicht-Milieu zu schreiben?“
Manfred Herrmann (MH): „In den 3 Jahren meiner Tätigkeit im Bereich Sitte hatte ich Gelegenheit, das Leben in der Prostitution zu studieren. Dabei stellte ich fest, dass die Frauen in der Prostitution das schwächste Glied einer ganzen Kette von Gewalt, Ausbeutung und Kriminalität sind. Sie werden aufgrund verschiedenster Abhängigkeiten gezwungen zu stehlen, zu betrügen und neigen zu Gewaltanwendung auch gegenüber Kolleginnen.
Die Kosten einer Prostituierten sind sehr hoch:
1. Großer Betrag ihrer Einnahmen geht an ihren Zuhälter.
2. Hohe Tagesmieten in den Bordellen.
3. Blockkosten (Getränkezwangsabnahme).
4. Geld für Dessous und Kosmetik, Friseur und Sonnenbank.
5. Geld für ihre Sucht: Alkohol, Tabletten, Heroin usw.
6. Miete für ihre eigene Wohnung – wenn vorhanden.
7. Arztkosten.
Für ihr eigenes Leben bleibt da nichts mehr übrig.
Die Folge ist das Anschaffen tags und nachts ohne Pause. Dabei nimmt die Frau gesundheitliche Risiken in Kauf, da sie sich immer wieder aufputschen muss. Am Ende gerät sie doch in hohe Verschuldung und wenn sie dann dem Zuhälter nicht mehr genug einbringt wird sie in eine andere Stadt an einen anderen Zuhälter verkauft.“
JS: „Was erwarten Sie von den Lesern Ihres Buches?“
MH: „Meine Intention ist, dass ich durch die krasse Schilderung, die eine oder andere Frau davon überzeugen kann, ihr Geld auf andere Weise zu verdienen.
Eine Prostituierte sagte zu mir, nachdem sie das Manuskript gelesen hatte, dass dieses Buch Pflichtlektüre für alle 12 - 16 jährigen Mädchen und deren Eltern werden müsste, um sie von der Prostitution fernzuhalten.“
JS: „Beruht diese Geschichte auf einer wahren Begebenheit?“
MH: „Aus den Schilderungen vieler Frauen habe ich diesen Roman zusammengestellt und „BIGGI“ zugeschrieben. Alle Begebenheiten, Sexualpraktiken und Verhaltensweisen dieser Frauen im Roman entsprechen der absoluten Wahrheit.“
JS: „War es für Sie einfach, dieses Buch zu veröffentlichen?“
MH: „Aufgrund der knallharten Ausdrucksweise, wie sie im Milieu gesprochen wird, den geschilderten Sexualpraktiken und der Gewalt der Zuhälter war damals 1986 kein Verlag bereit, das Buch zu veröffentlichen.
Aus diesem Grunde bin ich dem tredition-Verlag sehr dankbar, dass sie mir die Gelegenheit gegeben haben, nach 24 Jahren mein Buch zu veröffentlichen.“
JS: „Wie ich verfolgen konnte, sind Sie nach nur kurzer Zeit mit Ihrem Buch recht erfolgreich durchgestartet. Wie fühlt man sich dabei?“
MH: „Es ist schon ein gutes Gefühl, wenn man nach so langer Zeit ein gebundenes Buch in der Hand hält, das als Inhalt meine niedergeschriebenen Gedanken enthält. Man hat etwas Bleibendes geschaffen, das möglicherweise über den Tod hinaus Bestand hat.“
JS: „Ich habe Ihr Buch gelesen, konnte es nicht mehr aus der Hand legen. Sie begleiten in Ihrem Roman die Leser durch eine ganz andere Welt. Es hat mich sehr erschreckt, wie schrecklich das Leben in der Prostitution sein kann und das Erschrecken nimmt in Ihrem Buch von Seite zu Seite immer mehr zu. Warum haben Sie so eine harte Sprache gewählt?“
MH: „Das Leben in der Prostitution ist hart. Die Frauen müssen sich vielen Menschen gegenüber, aber auch Situationen gegenüber durch setzen. Dazu kommt die Arbeit. Diese Frauen haben in ihrem Zwang Geld heranzuschaffen, nicht die Möglichkeit sich Freier in irgendeiner Art auszusuchen. Sie müssen jeden mitnehmen und an sich heran lassen. Das härtet ab.“
JS: „Was sagen Ihre Familie und Ihre Freunde über dieses brisante Buch?“
MH: „Meine Frau und meine Freunde, Bekannte und Kollegen haben mich immer wieder gedrängt, eine Möglichkeit zur Veröffentlichung meines Manuskriptes zu suchen.“
JS: „Wird es eine Fortsetzung von BIGGI geben?“
MH: „BIGGI ist 1960 oder 1961 geboren. Sie ist damit heute so um die 50 Jahre alt. Ich werde recherchieren, in wieweit sie bis heute Aufregendes erlebt hat, was sich lohnen würde zu Papier zu bringen. Wer weiß?“
JS: „Welche Buchprojekte haben Sie zurzeit in Arbeit?“
MH: „Zurzeit arbeite ich an Erinnerungen meiner Familie und meiner Verwandten kurz vor Kriegsende des zweiten Weltkrieges auf der Insel Rügen. Desweiteren plane ich einige interessante Geschichten aus meiner bisherigen 42 jährigen Dienstzeit als Polizeibeamter – es ist sehr viel Interessantes passiert.“
JS: „Hat sich seit Ihrer Zeit in der Sitte bis heute in der Prostitution Gravierendes geändert?
MH: „Im Grunde hat sich seit Jahrtausenden nicht viel geändert. Es sind immer nur Kleinigkeiten. Heutzutage gibt es Handy und statt Heroin meistens Kokain. Damals waren zumindest in Braunschweig nur deutsche Prostituierte tätig und heute sind die Frauen international.
Ebenso änderte sich die Nationalität der Zuhälter. Früher waren es deutsche Luden, dann kamen türkische Männer und Deutsch-Russen.
Nach meinem Wissen, sind heute die Albaner die führende Gruppe.
Eine „neue Art“ Frauen zur Prostitution zu zwingen wird von den „Lover Boys“ in den Niederlanden bevorzugt.
Hier bemühen sich 18 bis 20 jährige junge Männer, Mädchen im Alter von 14 – 16 Jahren als Freundin zu bekommen, schlafen dann mit ihnen und spielen ihnen die große Liebe vor. Nach dem ersten Geschlechtsverkehr werden die Mädchen aber sofort brutal zum Sex mit älteren Männern gegen Geld gezwungen und so der Prostitution zugeführt.
Mittlerweile sind erste Fälle auch in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden.
Auch BIGGI kam so – nur über einen längeren Zeitraum – zur Prostitution.“
JS: „Herr Herrmann, ich wünsche Ihnen für Ihre Buchprojekte weiterhin viel Erfolg und bedanke mich sehr herzlich für das Interview.“
Wer über das Buch „BIGGI – Im Schatten der Nacht“ (tredition-Verlag, Hamburg) mehr wissen möchte, kann sich im Verlag informieren oder auf der Webseite des Autors:
www.manfred-herrmann.de
Quelle:
http://www.kerner.de/interview-mit-dem- ... _6432.html
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.10.2010, 18:24, insgesamt 2-mal geändert.
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- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Beispiel für Menschenhandels-Mythos?
Urteil im Zuhälterprozess in Wittstock (in Brandenburg zwischen Berlin und Schwerin):
Fortsetzung von Seite 24,
Schon die in der Presse kolportierten Verdienstangaben waren schrecklich widersprüchlich/unverständlich:
viewtopic.php?p=85924#85924
Menschenhandelsprozess geplatzt:
Die anfänglichen Aussagen der Opferzeugen, die die Bordellbetreiber als ausbeuterische Zuhälter beschrieben, scheinen erfunden zu sein.
Justiz Opfer einer Täuschung?
Blatt wendete sich gestern
Ehemalige Bordellbesitzer vom Verdacht des Menschenhandels freigesprochen
WITTSTOCK - Staatsanwältin und Verteidigung beantragten, Ilona und Ralf B. freizusprechen. Auch das Urteil des Neuruppiner Amtsgericht lautete gestern: Freispruch.
Seit dem 17. August musste sich das Ehepaar aus Perleberg unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung in der Zeit vom 6. September bis zum 22. Oktober 2007 verantworten.
Laut Anklage sollten die beiden Angeklagten in ihrem Wittstocker Privatklub in der Burgstraße zwei polnische Schwestern zur Prostitution gezwungen haben.
Ihnen wurden die Pässe abgenommen. Sie durften das Etablissement nur in Begleitung verlassen. Einen eigenen Hausschlüssel besaßen die beiden Frauen nicht. Das verdiente Geld mussten sie zum großen Teil dem Ehepaar abliefern.
So hatte es jedenfalls die 29-jährige Barbara F. am ersten Verhandlungstag vor Gericht ausgesagt.
Ähnliches hatte ihre jüngere Schwester Kira im Oktober 2007 bei der Polizei gesagt, nachdem Beamte die Frauen aus dem Klub geholt hatten.
Wiederholen wollte Kira F. ihre Aussage vor Gericht allerdings nicht. Sie erschien nicht zur Verhandlung.
Barbara F. dagegen stellte sich den Fragen des Gerichts – stundenlang. Ihre Vernehmung musste unterbrochen werden, weil die junge Frau psychisch am Ende war und nach eigenen Angaben keinen klaren Gedanken mehr fassen konnte. Sie sollte am zweiten Verhandlungstag noch einmal gehört werden. Doch da kam sie nicht.
Der gestrige Prozesstag brachte eine Wende. Die gestern gehörten Zeugen bestätigten die Version von Barbara F. nicht. Demnach konnte von einem unfreiwilligen Aufenthalt in dem Klub nicht die Rede sein. So hatte eine Landsmännin der Schwestern diese häufiger allein beim Einkaufen in Wittstock getroffen. Die Zeugin war häufiger bei dem Ehepaar B. zum Kaffee in der Burgstraße. „Wir saßen in der Küche und die Frauen kamen zur Tür herein. Die durften alleine raus“, sagte Doro L. Sie habe die Schwestern zur Post begleitet, wenn diese Geld nach Polen überwiesen haben. „Ich habe ihnen einfach geholfen“, sagte sie gestern. Auf sie machten die beiden nicht den Eindruck, gegen ihren Willen in Wittstock festgehalten zu werden.
Das bestätigten auch die anderen Zeugen gestern. Ein deutscher Bekannter der Polinnen hatte mit ihnen einen Tagesausflug nach Warnemünde unternommen. Auf der Tour hätten sie von einem Diskothekenbesuch erzählt. Die Inhaberin eines Lokals in Wittstock hatte beide häufiger in ihrem Lokal erlebt – in guter Stimmung.
Insgesamt war die Beweislage nicht ausreichend für eine Verurteilung der Angeklagten. So blieb folgerichtig nur der Freispruch.
(Von Dagmar Simons)
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... Blatt.html
.
Fortsetzung von Seite 24,
Schon die in der Presse kolportierten Verdienstangaben waren schrecklich widersprüchlich/unverständlich:
viewtopic.php?p=85924#85924
Menschenhandelsprozess geplatzt:
Die anfänglichen Aussagen der Opferzeugen, die die Bordellbetreiber als ausbeuterische Zuhälter beschrieben, scheinen erfunden zu sein.
Justiz Opfer einer Täuschung?
Blatt wendete sich gestern
Ehemalige Bordellbesitzer vom Verdacht des Menschenhandels freigesprochen
WITTSTOCK - Staatsanwältin und Verteidigung beantragten, Ilona und Ralf B. freizusprechen. Auch das Urteil des Neuruppiner Amtsgericht lautete gestern: Freispruch.
Seit dem 17. August musste sich das Ehepaar aus Perleberg unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung in der Zeit vom 6. September bis zum 22. Oktober 2007 verantworten.
Laut Anklage sollten die beiden Angeklagten in ihrem Wittstocker Privatklub in der Burgstraße zwei polnische Schwestern zur Prostitution gezwungen haben.
Ihnen wurden die Pässe abgenommen. Sie durften das Etablissement nur in Begleitung verlassen. Einen eigenen Hausschlüssel besaßen die beiden Frauen nicht. Das verdiente Geld mussten sie zum großen Teil dem Ehepaar abliefern.
So hatte es jedenfalls die 29-jährige Barbara F. am ersten Verhandlungstag vor Gericht ausgesagt.
Ähnliches hatte ihre jüngere Schwester Kira im Oktober 2007 bei der Polizei gesagt, nachdem Beamte die Frauen aus dem Klub geholt hatten.
Wiederholen wollte Kira F. ihre Aussage vor Gericht allerdings nicht. Sie erschien nicht zur Verhandlung.
Barbara F. dagegen stellte sich den Fragen des Gerichts – stundenlang. Ihre Vernehmung musste unterbrochen werden, weil die junge Frau psychisch am Ende war und nach eigenen Angaben keinen klaren Gedanken mehr fassen konnte. Sie sollte am zweiten Verhandlungstag noch einmal gehört werden. Doch da kam sie nicht.
Der gestrige Prozesstag brachte eine Wende. Die gestern gehörten Zeugen bestätigten die Version von Barbara F. nicht. Demnach konnte von einem unfreiwilligen Aufenthalt in dem Klub nicht die Rede sein. So hatte eine Landsmännin der Schwestern diese häufiger allein beim Einkaufen in Wittstock getroffen. Die Zeugin war häufiger bei dem Ehepaar B. zum Kaffee in der Burgstraße. „Wir saßen in der Küche und die Frauen kamen zur Tür herein. Die durften alleine raus“, sagte Doro L. Sie habe die Schwestern zur Post begleitet, wenn diese Geld nach Polen überwiesen haben. „Ich habe ihnen einfach geholfen“, sagte sie gestern. Auf sie machten die beiden nicht den Eindruck, gegen ihren Willen in Wittstock festgehalten zu werden.
Das bestätigten auch die anderen Zeugen gestern. Ein deutscher Bekannter der Polinnen hatte mit ihnen einen Tagesausflug nach Warnemünde unternommen. Auf der Tour hätten sie von einem Diskothekenbesuch erzählt. Die Inhaberin eines Lokals in Wittstock hatte beide häufiger in ihrem Lokal erlebt – in guter Stimmung.
Insgesamt war die Beweislage nicht ausreichend für eine Verurteilung der Angeklagten. So blieb folgerichtig nur der Freispruch.
(Von Dagmar Simons)
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... Blatt.html
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Urteil Landgericht Duisburg
4.10.2010
Zuhälter muss ins Gefängnis
Dinslaken/Duisburg. Wegen Zuhälterei, Körperverletzung und Verstoß gegen das Ausländergesetz verurteilte das Landgericht Duisburg am Montag einen 52-jährigen Griechen zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Der zuletzt in Dinslaken wohnhafte Mann hatte 2004 bis 2008 junge Russinnen ins Land geschleust und sie zur Prostitution gezwungen. Mit dem Urteil endete ein wahrer Mammut-Prozess: Die Hauptverhandlung hatte im November 2009 begonnen. Das Urteil fiel am 35. Verhandlungstag. Für die lange Dauer war der Angeklagte vor allem selbst verantwortlich. Unermüdlich hatte der Mann Beweisanträge gestellt und die jungen Zeuginnen Tage lang befragt.
Nachdem der 52-Jährige zu Prozessauftakt den größten Teil der Anklage bestritten hatte, besann er sich spät eines Besseren: Am 34. Verhandlungstag legte er ein Teilgeständnis ab.
Falsche Versprechungen
Ein Teil der übrigen Anklagepunkte wurde daraufhin eingestellt. In weiten Teilen allerdings stützten sich der Strafantrag der Staatsanwaltschaft und das Urteil der Kammer auf die umfangreichen Aussagen der Geschädigten.
Danach bestand am Ende kein Zweifel daran, dass der 52-Jährige junge Damen aus Russland mit falschen Versprechungen ins Land gebracht und ihnen durch die Vermittlung von in Dänemark geschlossenen Scheinehen eine Aufenthaltsgenehmigung verschafft hatte.
Doch statt trauten Eheglücks war Anschaffen in Großbordellen in Düsseldorf und an der Vulkanstraße in Hochfeld angesagt. Der Liebeslohn landete zum größten Teil in der Tasche des Angeklagten. Wer nicht spurte, bekam dies zu spüren. Ein Umstand, den der Angeklagte bis zuletzt bestritten hatte. Er habe nie Gewalt angewandt, hatte er behauptet. Was die Zeuginnen, die Nasenbeinbrüche und Prellungen davon trugen, anders schilderten.
http://www.derwesten.de/staedte/dinslak ... 93704.html
Zuhälter muss ins Gefängnis
Dinslaken/Duisburg. Wegen Zuhälterei, Körperverletzung und Verstoß gegen das Ausländergesetz verurteilte das Landgericht Duisburg am Montag einen 52-jährigen Griechen zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Der zuletzt in Dinslaken wohnhafte Mann hatte 2004 bis 2008 junge Russinnen ins Land geschleust und sie zur Prostitution gezwungen. Mit dem Urteil endete ein wahrer Mammut-Prozess: Die Hauptverhandlung hatte im November 2009 begonnen. Das Urteil fiel am 35. Verhandlungstag. Für die lange Dauer war der Angeklagte vor allem selbst verantwortlich. Unermüdlich hatte der Mann Beweisanträge gestellt und die jungen Zeuginnen Tage lang befragt.
Nachdem der 52-Jährige zu Prozessauftakt den größten Teil der Anklage bestritten hatte, besann er sich spät eines Besseren: Am 34. Verhandlungstag legte er ein Teilgeständnis ab.
Falsche Versprechungen
Ein Teil der übrigen Anklagepunkte wurde daraufhin eingestellt. In weiten Teilen allerdings stützten sich der Strafantrag der Staatsanwaltschaft und das Urteil der Kammer auf die umfangreichen Aussagen der Geschädigten.
Danach bestand am Ende kein Zweifel daran, dass der 52-Jährige junge Damen aus Russland mit falschen Versprechungen ins Land gebracht und ihnen durch die Vermittlung von in Dänemark geschlossenen Scheinehen eine Aufenthaltsgenehmigung verschafft hatte.
Doch statt trauten Eheglücks war Anschaffen in Großbordellen in Düsseldorf und an der Vulkanstraße in Hochfeld angesagt. Der Liebeslohn landete zum größten Teil in der Tasche des Angeklagten. Wer nicht spurte, bekam dies zu spüren. Ein Umstand, den der Angeklagte bis zuletzt bestritten hatte. Er habe nie Gewalt angewandt, hatte er behauptet. Was die Zeuginnen, die Nasenbeinbrüche und Prellungen davon trugen, anders schilderten.
http://www.derwesten.de/staedte/dinslak ... 93704.html
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Kanarinnen wurden Opfer in Italien
10.10.2010
Zuhälter lockte kanarische Schwestern in die Falle
Zwei junge kanarische Frauen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fielen auf die schamlose Masche eines italienischen Zuhälterrings herein.
Eigentlich wollten sie nur der Arbeitslosigkeit entgehen und nahmen deshalb eine Stelle als Außendienstmitarbeiter für alkoholische Getränke in Italien an. Das Arbeitsangebot hatten die beiden Schwestern im Internet entdeckt und sich beworben.
Als die beiden in Genua landeten, wurden die von ihrem zukünftigen Arbeitgeber am Flughafen abgeholt. Man fuhr mit ihnen rund 100 Kilometer weit in ein kleines Dorf. Dort angekommen, erkannten sie sofort, dass es sich um ein Bordell handelte. Außer ihnen waren dort rumänische und polnische junge Frauen. Den Kanarinnen gelang in einem unbeobachteten Moment die Flucht. Sie versteckten sich in einem Unterschlupf in Autobahnnähe und versuchten per Mobilfunk die italienische Polizei zu alarmieren. Nachdem man sie am Telefon nicht verstand, riefen die Schwestern in ihrer Verzweiflung ihre Eltern an. Diese machten sich sofort auf den Weg zur nächsten Polizeidienststelle, und dann ging alles ganz schnell. Die kanarischen Polizeibeamten alarmierten umgehend die internationale Polizeizentrale SIRENE.
Von dort aus wurde innerhalb von Minuten die zuständige italienische Polizeiwache kontaktiert. Wenig später konnten sie die beiden jungen Frauen lokalisieren und in Sicherheit bringen. Nachdem weder die Frauen noch die Eltern über finanzielle Mittel für den Rückflug verfügen, warten sie nun auf die offizielle Rückführung in ihre Heimat. Vor dem Zugriff der Zuhälter sind sie sicher. Für die italienische Polizei ist dies kein Einzelschicksal. Immer wieder, so berichten sie, werden attraktive, junge Frauen, die schon länger arbeitslos sind und über nur wenig Geld verfügen, mit vermeintlich lukrativen Arbeitsplätzen geködert. Sind sie dann erst einmal im Land, nutzen die Zuhälter die Notlage schamlos aus. Die Opfer werden zur Prostitution gezwungen.
Die beiden Kanarinnen hatten viel Glück. Sie konnten entkommen und sind dank der schnellen, durch die Eltern eingeleiteten Hilfsaktion sowie die internationale Polizeikooperation gerettet worden.
http://www.kanarenexpress.com/1000003/1 ... elles.html
Zuhälter lockte kanarische Schwestern in die Falle
Zwei junge kanarische Frauen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fielen auf die schamlose Masche eines italienischen Zuhälterrings herein.
Eigentlich wollten sie nur der Arbeitslosigkeit entgehen und nahmen deshalb eine Stelle als Außendienstmitarbeiter für alkoholische Getränke in Italien an. Das Arbeitsangebot hatten die beiden Schwestern im Internet entdeckt und sich beworben.
Als die beiden in Genua landeten, wurden die von ihrem zukünftigen Arbeitgeber am Flughafen abgeholt. Man fuhr mit ihnen rund 100 Kilometer weit in ein kleines Dorf. Dort angekommen, erkannten sie sofort, dass es sich um ein Bordell handelte. Außer ihnen waren dort rumänische und polnische junge Frauen. Den Kanarinnen gelang in einem unbeobachteten Moment die Flucht. Sie versteckten sich in einem Unterschlupf in Autobahnnähe und versuchten per Mobilfunk die italienische Polizei zu alarmieren. Nachdem man sie am Telefon nicht verstand, riefen die Schwestern in ihrer Verzweiflung ihre Eltern an. Diese machten sich sofort auf den Weg zur nächsten Polizeidienststelle, und dann ging alles ganz schnell. Die kanarischen Polizeibeamten alarmierten umgehend die internationale Polizeizentrale SIRENE.
Von dort aus wurde innerhalb von Minuten die zuständige italienische Polizeiwache kontaktiert. Wenig später konnten sie die beiden jungen Frauen lokalisieren und in Sicherheit bringen. Nachdem weder die Frauen noch die Eltern über finanzielle Mittel für den Rückflug verfügen, warten sie nun auf die offizielle Rückführung in ihre Heimat. Vor dem Zugriff der Zuhälter sind sie sicher. Für die italienische Polizei ist dies kein Einzelschicksal. Immer wieder, so berichten sie, werden attraktive, junge Frauen, die schon länger arbeitslos sind und über nur wenig Geld verfügen, mit vermeintlich lukrativen Arbeitsplätzen geködert. Sind sie dann erst einmal im Land, nutzen die Zuhälter die Notlage schamlos aus. Die Opfer werden zur Prostitution gezwungen.
Die beiden Kanarinnen hatten viel Glück. Sie konnten entkommen und sind dank der schnellen, durch die Eltern eingeleiteten Hilfsaktion sowie die internationale Polizeikooperation gerettet worden.
http://www.kanarenexpress.com/1000003/1 ... elles.html
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Bremen
Bremen
Prozess gegen 31jährigen Bulgaren vor dem Ende
Verteidiger plädiert auf Freispruch
...
Der Verteidiger des Angeklagten forderte gestern: „Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls.“
Das mutmaßliche Opfer, zugleich Nebenklägerin, habe sich bei seiner Aussage vor Gericht in Widersprüche verstrickt.
In Wahrheit sei es in der Wohnung des Angeklagten nicht gegen seinen Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden, sondern habe das freiwillig getan.
Der Anwalt wies darauf hin, dass es ebenso gut hätte so verlaufen können, dass die Frau in den Angeklagten verliebt gewesen sei und sich erhofft habe, mit ihm zusammen ein neues Leben in Deutschland beginnen zu können. Ihren Mann und ihre Kinder habe sie dafür in einem kleinen Dorf in Bulgarien sitzen gelassen.
Als aus der neuen Liebe dann aber nichts geworden sei und auch die Wohnung in der Neustadt ihr nicht zusagt habe, habe sie sich etwas einfallen lassen müssen, um nach Bulgarien zurückkehren zu können und von ihrer Familie wieder aufgenommen zu werden – daher habe sie die Idee gehabt, sich als Opfer darzustellen, spekulierte der Verteidiger.
...
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/ ... 60228.html
Prozess gegen 31jährigen Bulgaren vor dem Ende
Verteidiger plädiert auf Freispruch
...
Der Verteidiger des Angeklagten forderte gestern: „Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls.“
Das mutmaßliche Opfer, zugleich Nebenklägerin, habe sich bei seiner Aussage vor Gericht in Widersprüche verstrickt.
In Wahrheit sei es in der Wohnung des Angeklagten nicht gegen seinen Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden, sondern habe das freiwillig getan.
Der Anwalt wies darauf hin, dass es ebenso gut hätte so verlaufen können, dass die Frau in den Angeklagten verliebt gewesen sei und sich erhofft habe, mit ihm zusammen ein neues Leben in Deutschland beginnen zu können. Ihren Mann und ihre Kinder habe sie dafür in einem kleinen Dorf in Bulgarien sitzen gelassen.
Als aus der neuen Liebe dann aber nichts geworden sei und auch die Wohnung in der Neustadt ihr nicht zusagt habe, habe sie sich etwas einfallen lassen müssen, um nach Bulgarien zurückkehren zu können und von ihrer Familie wieder aufgenommen zu werden – daher habe sie die Idee gehabt, sich als Opfer darzustellen, spekulierte der Verteidiger.
...
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/ ... 60228.html
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Urteil Bonn: Bewährungsstrafe Nigeria-Connection
Forts. von oben:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=87051#87051
Da hatte die Polizei über die Presse das Foto vom diesem Voodoo-Pack verbreiten lassen, möglicherweise um anläßlich des Prozessauftaktes die Öffentlichkeit entsprechend einzustimmen.

Urteil Landgericht Bonn
Prozess wegen Menschenhandels unter NigerianerInnen
Bewährungsstrafe für Voodoo-Zuhälterin
Wegen schweren Menschelhandels, räuberischer Erpressung und Zuhälterei wurde eine 30jährige Nigerianierin heute (14.10.2010) in Bonn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Mit einem Voodoo-Zauber hat sie eine Landsmännin (20) zur Prostitution gezwungen. Fahnder hoben bei ihren Ermittlungen ein deutschlandweites Schleuser-Netzwerk aus.
Das Opfer arbeitete zuletzt im Bonner Eros-Center.
Die 30-Jährige soll dem Opfer, so die Anklage, ein unberechtigtes Visum für die Einreise nach Deutschland verschafft haben. Dafür soll das Opfer der Angeklagten 50.000 Euro versprochen haben. Um das Geld der mutmaßlichen Zuhälterin bezahlen zu können, soll die junge Frau seit November 2008 in Bordellen angeschafft haben.
Von Lars Hering
Weil sie mit einem Voodoo-Zauber eine Nigerianerin zur Prostitution gezwungen hatte, wurde eine 30-jährige Frau am Donnerstag (14.10.10) vom Amtsgericht Bonn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte die Vorwürfe gestanden.
Prozess vor dem Landgericht Bonn
Wegen Zuhälterei, Menschenhandels und räuberischer Erpressung verurteilte das Gericht am Donnerstag (14.10.10) die Angeklagte. "Sie hat die Vorwürfe umfassend gestanden. Außerdem hat sie noch eine weitere Frau benannt, die in die Taten involviert gewesen sein soll", sagte Gerichtssprecher Joachim Klages zu WDR.de.
Weil sich das Gericht wegen des Geständnisses eine aufwendige Beweisaufnahme ersparen konnte, ging der Prozess nach nur einem Verhandlungstag zu Ende.
Das Opfer (20) stammte wie die mutmaßliche Täterin aus Nigeria.
Die 30-Jährige hatte dem 20-jährigen Opfer ein unberechtigtes Visum für die Einreise nach Deutschland verschafft. Dafür hatte die 20-Jährige der nun Verurteilten 50.000 Euro versprochen. Um das Geld der Zuhälterin bezahlen zu können, hatte die junge Frau seit November 2008 in Bordellen angeschafft.
Video: Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen [WDR aktuell]
Voodoo mit Haaren und Fotos
Fotos, Haare, Unterhose als Voodoo-Zauber;
Dass die 20-Jährige nicht einfach weggelaufen ist, lag an einem vermeintlichen Voodoo-Zauber. Sie hatte gegenüber der verurteilten Zuhälterin und einem Voodoo-Priester in Nigeria geschworen, das Geld zu zahlen und niemanden zu verraten. Der Nigerianerin war dabei gedroht worden, dass sie beim Bruch des Schwurs wegen des Zaubers sterben werde. Nach Polizeiangaben hatte die 30-Jährige ihr während der Zeremonie Fingernägel, Haare und ein Bild von sich abgenommen. "Die Opfer werden so glauben gemacht, dass der Besitzer magische Kräfte über sie besitzt", so die Bonner Polizei.
Immer mehr Voodoo-Fälle werden aufgedeckt
Bis zum 11. Februar 2010 hatte das Opfer angeschafft. An diesem Tag kontrollierte die Polizei ein Bonner Bordell. Sie nahm die junge Frau dort vorläufig fest, weil sie keinen Pass hatte.
Bei ihrer Vernehmung sagte die Prostituierte nach Polizeiangaben, dass die nun verurteilte Frau ihre Zuhälterin war.
Bei ihren Ermittlungen deckten die Fahnder ein ganzes Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern auf, das deutschlandweit agierte.
Im Mai 2010 wurde die 30-Jährige in Koblenz festgenommen.
Gegen weitere Verdächtige wurden nach Wohnungsdurchsuchungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg, Essen und Hamburg Strafverfahren eingeleitet.
Nach Informationen des Landeskriminalamtes (LKA) wurden schon 2009 in NRW Voodoo-Fälle aufgedeckt. Opfer waren 19 Nigerianerinnen.
Das Bonner Amtsgericht verurteilte im Dezember 2009 bereits eine andere Zuhälterin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Stillschweigen aus Angst
Professor Karl-Heinz Kohl; Rechte: Opfer gehorchen aus Angst
Warum lässt sich jemand wegen eines Voodoo-Schwurs unter Druck setzen? Der Frankfurter Ethnologe Professor Karl-Heinz Kohl hat für das Landgericht Mannheim wegen eines ähnlichen Falles ein Gutachten zu dieser Frage erstellt. Sein Fazit: "Die Bedrohten sind absolut überzeugt, beim Bruch des Schwurs verhext zu werden", sagte Kohl zu WDR.de. In westafrikanischen Ländern wie Nigeria herrsche oft der Glaube, dass Menschen verzaubert werden könnten, wenn Magier Kleidungsstücke oder Haare von ihnen besitzen und dann manipulieren würden. "Dieser Glaube geht so weit, dass die Menschen wirklich sterben, weil sie sich einbilden, sterben zu müssen", erklärte Kohl. Derartige Fälle hätten Forscher bereits in Australien beobachtet. Die Angst der Opfer sei für die Polizei ein großes Problem: Denn die scheinbar "Verhexten" würden, so Kohl, deshalb oft nicht aussagen. Auch das LKA hat dieses Phänomen beobachtet.
www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitae ... ndex.jhtml
Allerdings will die Täterin eine Komplizin gehabt haben. Diese Freundin soll sich hauptsächlich um die Organisation gekümmert haben. Ab Ende 2008 sei sie mit ihrer Freundin als "Madame" aufgetreten und habe die junge Frau mit Hinweis auf den geleisteten Schwur auf dem Straßenstrich und bundesweit in mehreren Clubs anschaffen lassen.
Wie sich herausstellte, hatte die Angeklagte, die seit 1999 in Deutschland ist und [auch selbst als Sexworker] in Bordellen gearbeitet hat, für die Einreise der Geschädigten 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.
[ Vorfinanzierung der Migration in die Sexarbeit ?! Anm. ]
Das 20-Jährige Opfer hatte fast seine gesamten Einnahmen abgeben müssen:
Allein an die 30-Jährige zahlte sie etwa 20.000 Euro in bar.
[ Seit November 2008 war sie in Deutschland und bis zur Festnahme am 11. Februar 2010 sind das ca. 14 Monate, entspricht also 1.400 Euro/Monat an Abgaben oder 70 Euro/Tag bei 20 Arbeitstagen/Monat. 50.000 waren wohl ausgemacht. Das würde nach dieser Rechnung eine Schuldknechtschafts-Dauer von 35 Monaten oder 3 Jahren bedeuten.
(Wenn man bedenkt und vergleicht wie lange ein Studium dauert und was das kostet, um sich in bessere Verhältnisse voran bzw. hochzuarbeiten.) Anm. ]
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php? ... lid=798773
Wenn das mit Voodoo-Zauber, Zuhälterei/Menschenhandel und Prostitution ein angeblich so schweres Verbrechen ist bzw. hier angeblich auch alles zutraf, wie kann dann nur eine Bewährungsstrafe dabei herauskommen, wo doch alles auch zugegeben wurde?
Die nachgetragenen Daten der Zahlungsströme verdeutlichen ansatzweise mögliche Kalkulationen der überwiegend weiblichen Migratinnen aus Nigeria vermittels Sexarbeit in eine neue Existenz im wohlhabenden Westen, von wo aus dann z.B. per Auslandsüberweisungen (remittance) die zurückgelassene Familie in der Heimat finanziell versorgt werden kann:
Täglicher Schuldendienst an die Madam von 70 Euro/Tag was ca. einem Kundenservice (Stunde) entspricht. Dieser Schuldendienst über 3 Jahre um 50.000 Euro abzubezahlen, für eine Investition der Madam von ca. 5.000 Euro für möglicherweise gefälschte Papiere und Flug, die mit einem Voodoo-Schwur besichert wird aus Mangel an legalen Alternativen für die informellen undokumentierten Migrantinnen (Instrumente wie Mahnbescheid, Pfandrecht, Pfändung können Migranten oder Schwarzarbeiter genausowenig nutzen genausowenig wie es Versicherungen für sie gibt).
Der Prozess gegen die 34-jährige Madam und Komplizin, die 5.000 statt 20.000 vom Opfer erhalten hatte, endete mit 21 (statt 24) Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung (20.5.2011):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98990#98990
So kalkulieren die Frauen aus Lateinamerika, die in den Frankfurter Bordellen arbeiten:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=41651#41651
Sexarbeiterin beschafft sich unrechmäßig/manipulativ Zusatzeinkünfte vom Liebeskasper:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=92753#92753

Voodoo Gutachter
Frankfurter Ethnologe Professor Karl-Heinz Kohl
(Ein Gefälligkeitsgutachter, was den Glauben von BKA, Behörden und des Westens an die Wirkung ferner Religionen betrifft?)
www.uni-frankfurt.de/fb/fb08/ihe/Mitarb ... _Kohl.html
Direktor des Frobenius Institut
www.frobenius-institut.de/index.php?opt ... Itemid=129
.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=87051#87051
Da hatte die Polizei über die Presse das Foto vom diesem Voodoo-Pack verbreiten lassen, möglicherweise um anläßlich des Prozessauftaktes die Öffentlichkeit entsprechend einzustimmen.

Urteil Landgericht Bonn
Prozess wegen Menschenhandels unter NigerianerInnen
Bewährungsstrafe für Voodoo-Zuhälterin
Wegen schweren Menschelhandels, räuberischer Erpressung und Zuhälterei wurde eine 30jährige Nigerianierin heute (14.10.2010) in Bonn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Mit einem Voodoo-Zauber hat sie eine Landsmännin (20) zur Prostitution gezwungen. Fahnder hoben bei ihren Ermittlungen ein deutschlandweites Schleuser-Netzwerk aus.
Das Opfer arbeitete zuletzt im Bonner Eros-Center.
Die 30-Jährige soll dem Opfer, so die Anklage, ein unberechtigtes Visum für die Einreise nach Deutschland verschafft haben. Dafür soll das Opfer der Angeklagten 50.000 Euro versprochen haben. Um das Geld der mutmaßlichen Zuhälterin bezahlen zu können, soll die junge Frau seit November 2008 in Bordellen angeschafft haben.
Von Lars Hering
Weil sie mit einem Voodoo-Zauber eine Nigerianerin zur Prostitution gezwungen hatte, wurde eine 30-jährige Frau am Donnerstag (14.10.10) vom Amtsgericht Bonn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte die Vorwürfe gestanden.
Prozess vor dem Landgericht Bonn
Wegen Zuhälterei, Menschenhandels und räuberischer Erpressung verurteilte das Gericht am Donnerstag (14.10.10) die Angeklagte. "Sie hat die Vorwürfe umfassend gestanden. Außerdem hat sie noch eine weitere Frau benannt, die in die Taten involviert gewesen sein soll", sagte Gerichtssprecher Joachim Klages zu WDR.de.
Weil sich das Gericht wegen des Geständnisses eine aufwendige Beweisaufnahme ersparen konnte, ging der Prozess nach nur einem Verhandlungstag zu Ende.
Das Opfer (20) stammte wie die mutmaßliche Täterin aus Nigeria.
Die 30-Jährige hatte dem 20-jährigen Opfer ein unberechtigtes Visum für die Einreise nach Deutschland verschafft. Dafür hatte die 20-Jährige der nun Verurteilten 50.000 Euro versprochen. Um das Geld der Zuhälterin bezahlen zu können, hatte die junge Frau seit November 2008 in Bordellen angeschafft.
Video: Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen [WDR aktuell]
Voodoo mit Haaren und Fotos
Fotos, Haare, Unterhose als Voodoo-Zauber;
Dass die 20-Jährige nicht einfach weggelaufen ist, lag an einem vermeintlichen Voodoo-Zauber. Sie hatte gegenüber der verurteilten Zuhälterin und einem Voodoo-Priester in Nigeria geschworen, das Geld zu zahlen und niemanden zu verraten. Der Nigerianerin war dabei gedroht worden, dass sie beim Bruch des Schwurs wegen des Zaubers sterben werde. Nach Polizeiangaben hatte die 30-Jährige ihr während der Zeremonie Fingernägel, Haare und ein Bild von sich abgenommen. "Die Opfer werden so glauben gemacht, dass der Besitzer magische Kräfte über sie besitzt", so die Bonner Polizei.
Immer mehr Voodoo-Fälle werden aufgedeckt
Bis zum 11. Februar 2010 hatte das Opfer angeschafft. An diesem Tag kontrollierte die Polizei ein Bonner Bordell. Sie nahm die junge Frau dort vorläufig fest, weil sie keinen Pass hatte.
Bei ihrer Vernehmung sagte die Prostituierte nach Polizeiangaben, dass die nun verurteilte Frau ihre Zuhälterin war.
Bei ihren Ermittlungen deckten die Fahnder ein ganzes Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern auf, das deutschlandweit agierte.
Im Mai 2010 wurde die 30-Jährige in Koblenz festgenommen.
Gegen weitere Verdächtige wurden nach Wohnungsdurchsuchungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg, Essen und Hamburg Strafverfahren eingeleitet.
Nach Informationen des Landeskriminalamtes (LKA) wurden schon 2009 in NRW Voodoo-Fälle aufgedeckt. Opfer waren 19 Nigerianerinnen.
Das Bonner Amtsgericht verurteilte im Dezember 2009 bereits eine andere Zuhälterin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Stillschweigen aus Angst
Professor Karl-Heinz Kohl; Rechte: Opfer gehorchen aus Angst
Warum lässt sich jemand wegen eines Voodoo-Schwurs unter Druck setzen? Der Frankfurter Ethnologe Professor Karl-Heinz Kohl hat für das Landgericht Mannheim wegen eines ähnlichen Falles ein Gutachten zu dieser Frage erstellt. Sein Fazit: "Die Bedrohten sind absolut überzeugt, beim Bruch des Schwurs verhext zu werden", sagte Kohl zu WDR.de. In westafrikanischen Ländern wie Nigeria herrsche oft der Glaube, dass Menschen verzaubert werden könnten, wenn Magier Kleidungsstücke oder Haare von ihnen besitzen und dann manipulieren würden. "Dieser Glaube geht so weit, dass die Menschen wirklich sterben, weil sie sich einbilden, sterben zu müssen", erklärte Kohl. Derartige Fälle hätten Forscher bereits in Australien beobachtet. Die Angst der Opfer sei für die Polizei ein großes Problem: Denn die scheinbar "Verhexten" würden, so Kohl, deshalb oft nicht aussagen. Auch das LKA hat dieses Phänomen beobachtet.
www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitae ... ndex.jhtml
Allerdings will die Täterin eine Komplizin gehabt haben. Diese Freundin soll sich hauptsächlich um die Organisation gekümmert haben. Ab Ende 2008 sei sie mit ihrer Freundin als "Madame" aufgetreten und habe die junge Frau mit Hinweis auf den geleisteten Schwur auf dem Straßenstrich und bundesweit in mehreren Clubs anschaffen lassen.
Wie sich herausstellte, hatte die Angeklagte, die seit 1999 in Deutschland ist und [auch selbst als Sexworker] in Bordellen gearbeitet hat, für die Einreise der Geschädigten 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.
[ Vorfinanzierung der Migration in die Sexarbeit ?! Anm. ]
Das 20-Jährige Opfer hatte fast seine gesamten Einnahmen abgeben müssen:
Allein an die 30-Jährige zahlte sie etwa 20.000 Euro in bar.
[ Seit November 2008 war sie in Deutschland und bis zur Festnahme am 11. Februar 2010 sind das ca. 14 Monate, entspricht also 1.400 Euro/Monat an Abgaben oder 70 Euro/Tag bei 20 Arbeitstagen/Monat. 50.000 waren wohl ausgemacht. Das würde nach dieser Rechnung eine Schuldknechtschafts-Dauer von 35 Monaten oder 3 Jahren bedeuten.
(Wenn man bedenkt und vergleicht wie lange ein Studium dauert und was das kostet, um sich in bessere Verhältnisse voran bzw. hochzuarbeiten.) Anm. ]
- [ Nachtrag: Ähnlicher Fall mit Urteil aus Aachen:
55.000 Schleusungsgebühr für Nigerianer Madam
15.000 oder 27% (1/3) in 7 Monaten zurückbezahlt (entspricht 21 Monate Schuldknechtschaft, aber das Gericht urteilte die Sexworker-Migrantinnen hätten die Bedeutung von 55.000 Euro nicht richtig einschätzen können. 4 Jahre Gefängnis plus 10.000 Entschädigung ans Opfer:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=128456#128456 ]
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php? ... lid=798773
Wenn das mit Voodoo-Zauber, Zuhälterei/Menschenhandel und Prostitution ein angeblich so schweres Verbrechen ist bzw. hier angeblich auch alles zutraf, wie kann dann nur eine Bewährungsstrafe dabei herauskommen, wo doch alles auch zugegeben wurde?
Die nachgetragenen Daten der Zahlungsströme verdeutlichen ansatzweise mögliche Kalkulationen der überwiegend weiblichen Migratinnen aus Nigeria vermittels Sexarbeit in eine neue Existenz im wohlhabenden Westen, von wo aus dann z.B. per Auslandsüberweisungen (remittance) die zurückgelassene Familie in der Heimat finanziell versorgt werden kann:
Täglicher Schuldendienst an die Madam von 70 Euro/Tag was ca. einem Kundenservice (Stunde) entspricht. Dieser Schuldendienst über 3 Jahre um 50.000 Euro abzubezahlen, für eine Investition der Madam von ca. 5.000 Euro für möglicherweise gefälschte Papiere und Flug, die mit einem Voodoo-Schwur besichert wird aus Mangel an legalen Alternativen für die informellen undokumentierten Migrantinnen (Instrumente wie Mahnbescheid, Pfandrecht, Pfändung können Migranten oder Schwarzarbeiter genausowenig nutzen genausowenig wie es Versicherungen für sie gibt).
Der Prozess gegen die 34-jährige Madam und Komplizin, die 5.000 statt 20.000 vom Opfer erhalten hatte, endete mit 21 (statt 24) Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung (20.5.2011):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98990#98990
So kalkulieren die Frauen aus Lateinamerika, die in den Frankfurter Bordellen arbeiten:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=41651#41651
Sexarbeiterin beschafft sich unrechmäßig/manipulativ Zusatzeinkünfte vom Liebeskasper:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=92753#92753

Voodoo Gutachter
Frankfurter Ethnologe Professor Karl-Heinz Kohl
(Ein Gefälligkeitsgutachter, was den Glauben von BKA, Behörden und des Westens an die Wirkung ferner Religionen betrifft?)
www.uni-frankfurt.de/fb/fb08/ihe/Mitarb ... _Kohl.html
Direktor des Frobenius Institut
www.frobenius-institut.de/index.php?opt ... Itemid=129
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 23.01.2013, 11:13, insgesamt 9-mal geändert.