Die Diskussion soll uns Grundlagen für unsere Lobbyarbeit liefern.
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ehemaliger_User hat geschrieben:Am 11.02.2011 soll im Bundesrat zur Abstimmung kommen (TOP 22)
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Der Bundesrat möge beschließen:
I. Der Bundesrat stellt fest:
Prostitution wird nach den heutigen sozial-ethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2002, 6 C 16.02; Beschluss vom 23. März 2009, 8 B 2.09; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, I ZR 65/05). Dieser Wandel ist maß-geblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituier-ten (Prostitutionsgesetz, ProstG, BGBl. I S. 3983) vom 20. Dezember 2001 zurückzuführen.
Die mit der Legalisierung der Prostitution notwendigerweise einhergehende Reduktion po-lizeilicher und ordnungsrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten birgt für Prostituierte nicht hin-nehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit und begründet zudem das hohe Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ord-nungsbehörden reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen und ein effektives präventives, aber auch repressives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu gewährleisten. Es besteht ein erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordell-betreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite, welches sowohl die Bil-dung angemessener Marktpreise als auch zumutbarer Arbeitsbedingungen grundsätzlich verhindert.
Die Bundesregierung kommt in ihrem Bericht zu den Auswirkungen des Prostitutionsge-setzes zu dem Ergebnis, dass die Ziele des Prostitutionsgesetzes, zu denen unter anderem auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Zurückdrängung der Begleit-kriminalität rechnen, nur zu einem begrenzten Teil erreicht werden konnten (Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhält-nisse der Prostituierten, 2007, S. 79 f.). Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es deshalb eines insgesamt breiteren Ansatzes der Reglementierung der Prostitution, der insbeson-dere konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert und auf einen größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung abzielt.
Aufgrund der vorherrschenden Intransparenz und der Parallelstrukturen im Prostitutions-milieu ist die Summe der dem Staat vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht sicher abzuschätzen. In der Gesetzesbegründung zum ProstG wird auf Schätzungen Bezug genommen, wonach in der Prostitution jährliche Gewinne in zweistel-liger Milliardenhöhe erzielt werden (BT-Drs. 14/5958, S. 4).
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
eine gesetzliche Regelung für den Prostitutionsbereich mit folgenden Gesetzesinhalten zu erlassen:
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann differenziert nach Betriebsarten mit einer Befristung und Auflagen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder die Antragsteller wegen einschlägiger „Milieude-likte“ vorbestraft sind. Die Erlaubnis hat für die Polizei und Ordnungsbehörden Rechte auf „Auskunft und Nachschau“ zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgese-henen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
2. Meldepflichten
Prostitutionsstätten unterliegen einem engmaschigen System an Meldepflichten. Der Betreiber muss der zuständigen BehördeAußerhalb einer betreibergeführten Prostitutionsstätte tätige Prostituierte sind zur Anzeige ihrer Tätigkeit und – auf Verlangen – zum Vorzeigen entsprechender Nachweise zu verpflichten.
- einen Wechsel der vertretungsberechtigten Person unverzüglich anzeigen,
- bereits am Tag der Beschäftigungsaufnahme sämtliche relevanten Daten aller dort tätigen Personen – auch der im weiteren Umfeld Beschäftigten, um keine Umgehungsmöglichkeiten zu eröffnen – melden,
- das Beschäftigungsende binnen Wochenfrist mitteilen, damit lückenlose und ak-tuelle Informationen über sämtliche Beschäftigten vorliegen und
- sämtliche mit den Prostituierten geschlossenen Verträge (Beschäftigungsverträge, Mietverträge, Zusatzvereinbarungen usw.) vorlegen.
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf unge-schützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen.
4. Sanktionsmöglichkeiten
Der Betrieb einer Prostitutionsstätte ohne Erlaubnis sowie Verstöße gegen die in den Nummern 1 bis 3 genannten weiteren Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und wer-den mit einem Bußgeld geahndet. Sie können zusätzliche Auflagen nach sich ziehen und im Wiederholungsfall bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis oder der strafrechtlichen Sanktionierung führen.
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
Bei Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten erbringen, wird vermutet, dass sie abhängig beschäftigt sind, es sei denn die Deutsche Rentenversicherung stellt positiv fest, dass die Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist. Dies führt dazu, dass die Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzgesetze einschlägig sind, dass Be-hörden und die Polizei Auskünfte erhalten und Kontrollen durchführen können und dass Lohnsteuer abgeführt wird.
Es ist dabei aber auch zu berücksichtigen, dass zu hohe Anforderungen an den Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit die ungewollte Folge haben können, dass Prostituierte, die selbstbestimmt arbeiten möchten, auf den Straßenstrich oder Prostitutionsformen außer-halb von Prostitutionsstätten ausweichen.
Das in § 3 ProstG geregelte eingeschränkte Weisungsrecht für Betreiber von Prostituti-onsstätten wird zur Stärkung der Weisungsfreiheit und der Vorbeugung wirtschaftlicher oder persönlicher Abhängigkeit der Prostituierten präzisiert.
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
In das Jugendschutzgesetz wird ein Anwesenheitsverbot für Minderjährige in Prostituti-onsstätten eingefügt.
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 41 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes wird dahingehend ergänzt, dass die für das Erlaubnisverfahren einer Prostitutionsstätte zuständigen Behörden uneingeschränkt Auskunft über Eintragungen von Antragstellern erhalten.
Bundesrat

Jupiter hat geschrieben:Oh, da bin ich aber gespannt, wie eine "Prostitutionsstätte" definiert wird.
Gruß Jupiter

alana hat geschrieben:Einiges davon könnte juristisch durchaus in Frage zu stellen sein, wenn einer den Mut hätte, dies durch alle Instanzen durchzufechten. Es sind schon einige Gesetzte die gesellschaftliche Minderheiten regeln durch das BVG durchlöchert worden. Die hatten aber den Mut vor Gericht zu gehen. Leider fehlt uns das. Nicht einmal die Großbordellbesitzer haben die Eier in der Hose um mal juristisch auf den Putz zu hauen. Schade.

softeis hat geschrieben:und widerum kein wort über uns "freischaffende, nicht abhängige, allein arbeitende" mit eigener wohnung. und gibt es nicht. MICH gibt es nicht.
da müsste die polizei erst mal bei sich selbst aufräumen. ich wurde in den letzten 3 jahren (seit ich das mache) noch nie wirklich menschenunwürdig behandelt, ausser von der polizei selbst, aber da gleich massivst.um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen
nun da stehts ja um was es wirklich geht.Aufgrund der vorherrschenden Intransparenz und der Parallelstrukturen im Prostitutions-milieu ist die Summe der dem Staat vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht sicher abzuschätzen.
Muss ich als Escort dann die Wohung meines Freiers erst behördlich genehmigen lassen?Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis
Und was ist mit meiner eigenen Zweitwohnung? Das erste wäre doch, alle Wohungen ohne Genehmigung müssen erst mal weg und dann sehen die weiter ... nach einem Jahr oder so. Und ich bin bis dahin pleite, weil ich die Wohung finanziert habe. derzeit ist keine einzige wohung genehmigt. sie sind nur geduldet, falls gemeldet.
Das wäre das erste was die in LA mir antun würden.
Und was mache ich dann? Jetzt bin ich frei und unabhängig. Dann kann ich in ein Bordell zum arbeiten gehen weil "der" eine Genehmigung hat. Dann ist aus mit Freiheit, dann bin ich abhängig. Mann sind diese Politiker alle verblödet.
wenn das beschlossen wird, dann gute nacht.

Aoife hat geschrieben:Wenn wir statt "Polizei" etwas weiter gefasst "Behörden" formulieren, kann ich mich dieser Aussage restlos anschließen.softeis hat geschrieben:ich wurde in den letzten 3 jahren (seit ich das mache) noch nie wirklich menschenunwürdig behandelt, ausser von der polizei selbst, aber da gleich massivst.
Liebe Grüße, Aoife

Jason hat geschrieben:Ob der Antrag 1:1 beschlossen wurde kann ich nicht sagen.
Die Downloads dazu gibt es aber schon.
Drucksache 314/10 (Vorlage) http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_2034 ... 314-10.pdf
Drucksache 314/10(B) (Beschluß) http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_2034 ... -10(B).pdf
= http://tinyurl.com/69xuqmr
Seite des Bundesrates http://www.bundesrat.de/nn_2034972/Shar ... 14-10.html

ehemaliger_User hat geschrieben:"Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder..."
Dieser Satz im Entschliessungsantrag ist doch blanker Hohn. Ich stelle mir gerade vor, wie die Jugend oder die Allgemeinheit oder gar die Umwelt durch eine Flatratekalkulation belästigt wird.
Vielleicht meinte der Verfasser, dass alleine die gedankliche Vorstellung eine Belästigung von verklemmten Bürgern darstellt?
Was mich interessiert: Hat eine Genehmigungspflicht für Gaststättenbetreiber irgendetwas verhindert? Oder wurden dadurch betrügerische Versicherungsabschlüsse verhindert? Haben die Politiker noch nie was von Strohfrauen und -männern gehört?

alana hat geschrieben:Naja, in Bayern darf man ja eh keine Besuche bei seinen Kunden machen, da die eh fast alle im Sperrbezirk wohnen.softeis hat geschrieben:
Muss ich als Escort dann die Wohung meines Freiers erst behördlich genehmigen lassen?![]()
![]()
softeis hat geschrieben:Und was ist mit meiner eigenen Zweitwohnung? Das erste wäre doch, alle Wohungen ohne Genehmigung müssen erst mal weg und dann sehen die weiter ... nach einem Jahr oder so. Und ich bin bis dahin pleite, weil ich die Wohung finanziert habe. derzeit ist keine einzige wohung genehmigt. sie sind nur geduldet, falls gemeldet.
Das wäre das erste was die in LA mir antun würden.
Und was mache ich dann? Jetzt bin ich frei und unabhängig. Dann kann ich in ein Bordell zum arbeiten gehen weil "der" eine Genehmigung hat. Dann ist aus mit Freiheit, dann bin ich abhängig. Mann sind diese Politiker alle verblödet.
Genau so isses. Da könnte ich mich ärgern bis zur Weißglut.![]()
Hier haben die Nasen die Toleranzzonen nur noch auf reine Gewerbezonen beschränkt. Dort gibt es keine Wohnungen, nicht mal Hausmeisterwohnungen. Aber diese Vollpfosten haben ja durchaus Ziele: sie wollen Prostitution mit allem machbaren verhindern oder erheblich erschweren, wenn sie sie schon nicht verbieten können.

softeis hat geschrieben:Weg der Gesetzgebung
WO sind wir damit jetzt genau? Vor dem Bundestag?
Ich bin bisher den ehrlichen und geradlinigen Weg gegangen (was mir richtig Stress eingebracht hat). Den Weg der Anerkennung. Ich denke, ich werde dann in den Bereich der Wohlfühlmassagen abtauchen, also im Grunde wieder in die vollständige Illegalität.
Massageprüfung, Massageliege in meine Wohung und leck mich. Und ab gehts nur noch mit gut bekannten Stammkunden.
Derer Wahnsinn hat Methode.
Vermutlich würden die Preise nach oben gehen, was jetzt nicht soo schlecht wäre, denn die Flats machen schon viel kaputt. Betreiber hätten auch wesentlich höheren Aufwand, vor allem die neuen Genehmingungen würden vermutlich nicht ohne erhebliche Gelenkschmiere zu haben sein. Weitere Veränderungen (EU-Arbeitsaufenthalte etc.) wären abzuwarten.
Wie seht ihr das?
Kluger Spruch: Nichts ist so beständig wie die Veränderung

Aoife hat geschrieben:Ja, so sieht es aus. Und es wäre durchaus denkbar, dass hier die einseitig prostitutionsfeindliche Presseerklärungen herausgebende Kuschelrunde der Innenminister schlagartig zu Ende ist. Zumindest besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung sich ihrer internationalen Verpflichtung zum Einhalten der Menschenrechte sehr viel bewußter ist als beispielsweise ein bayerischer oder badem-württemberger Landesfürst. Auch dürfte das Interesse an an Landespolizeien und lokale Ordnungsämter oder Bauämter gehenden Schmiergeldern auf Bundesebene deutlich geringer sein.softeis hat geschrieben:WO sind wir damit jetzt genau? Vor dem Bundestag?
Zusätzlich wäre es zumindest denkbar, dass auf Bundesebene die durch die Gesundheitsschädigung entstehenden Kosten mitkalkuliert werden: Während die Länder das als Problem der Krankenkassen sehen können und somit bereit sind die Gesundheit der Menschen für ihre eigenen Kontrollbedürfnisse zu opfern, stellt auf gesamtdeutscher Ebene beispielsweise eine Verdoppelung der Neuinfektionsrate mit HIV eine ernstzunehmende wirtschaftliche Bedrohung dar.
Das Problem ist, dass gerade unter diesen Umständen die Behörden alles tun werden um ihren Schmiergoldesel zu päppeln. So wird man uns als Freischaffende nicht von den erhöhten Unkosten der Betreiber profitieren lassen wollen - mit dem Effekt, dass auch wir wieder Zuhälter brauchen, die einen erheblichen Teil unseres Verdienstes an Amtsträger abführen, damit wir ohne ständige Belästigungen arbeiten können. Diese Art der Preiserhöhung nützt uns IMHO nichts.softeis hat geschrieben:Vermutlich würden die Preise nach oben gehen, was jetzt nicht soo schlecht wäre, denn die Flats machen schon viel kaputt. Betreiber hätten auch wesentlich höheren Aufwand, vor allem die neuen Genehmingungen würden vermutlich nicht ohne erhebliche Gelenkschmiere zu haben sein. Weitere Veränderungen (EU-Arbeitsaufenthalte etc.) wären abzuwarten.
Wie seht ihr das?
Liebe Grüße, Aoife

alana hat geschrieben:Es wird also so werden, wie vor dem Prostitutionsgesetz. Entweder man begibt sich in die Hände eines Zuhälters... Sorry, Puffbesitzers oder man taucht in die Illegalität ab. No risk no fun, sozusagen.
Wenn die Preise durch diese Restriktionen tatsächlich steigen, dann wäre das ein weiterer Ansporn in die Illegalität, statt die Kohle dem Zuhälter zukommen zu lassen.
Was derzeit am laufen ist, nützt eigentlich niemandem, außer den alteingesessenen Puffbesitzern bzw. den Investoren von Großpuffs, die ja meist selbst Gangster sind, die die Polizei ja angeblich nicht will. Also für mich sind das echt alles nur Vollpfosten...

Besonders wichtig scheint mir als Gegenargument folgender Beitrag zu sein:Aoife hat geschrieben:Alana, du hast anscheinend ein sehr positives Menschenbildalana hat geschrieben:Was derzeit am laufen ist, nützt eigentlich niemandem, außer den alteingesessenen Puffbesitzern bzw. den Investoren von Großpuffs, die ja meist selbst Gangster sind, die die Polizei ja angeblich nicht will. Also für mich sind das echt alles nur Vollpfosten...![]()
Ich vielleicht auch, wenn ich denke, dass so dumm gar niemand sein kann![]()
Jedenfalls komme ich zu dem Schluß, dass dieser Widerspruch zwischen tatsächlichem Handeln und angeblicher Absicht sich am einfachsten erklären läßt, wenn man davon ausgeht, dass die Absicht nur zu Tarnzwecken vorgeschoben wird. Die Polizeien können ja nicht gut sagen "Wir wollen das ProstG blockieren, damit die Schmiergelder wieder reichlicher fließen." - zumindest ich halte den deutschen Wähler für zu anständig, als dass er sich das bieten lassen würde. Und wenn nicht zu anständig, dann wenigstens zu kostenbewußt. Immerhin werden hier in von Steuergeldern bezahlter Arbeitszeit Pläne geschmiedet, wie die Nebeneinnahmen gesteigert werden können.
Und da es sich hierbei ja nur um eine Kleinigkeit handelt, die uns eben besonders interessiert, befürchte ich dass auch in D ägyptische Zustände ausbrechen werden, wenn den Menschen irgendwann einmal in großem Maßstab bewußt wird, wofür ihre Steuergelder wirklich verwendet werden.
Liebe Grüße, Aoife

fraences hat geschrieben:Folgende Aufsatz vom Valentin Landmann in seinem Buch "Der Reiz des Verbrechens und der Halbwelt:
"Gesetzgeber lieben es in der Regel, sich Zeit zu lassen, und sehen vor allem angesichts langsamer gesellschaftlicher Entwicklungen oft erstaunlich lange keinen Handlungsbedarf. Kommen die überfälligen Anpassungen dann endlich zustande, so stünden angesichts der Gemächlichkeit abgeklärte und ausgewogene Lösungen zu erwarten. Aber überreaschend häufig finden wir an ihre Stelle sprunghaft und eher unausgegoren wirkende Produkte.
Die Gesetzesrevisionen im Bereich des Sexualstrafrechts und Legalisierung des Sexgewerbes , wie sie in der Schweiz und in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erfolgten, belegen das eben Gesagte. Man ließ sich sehr viel Zeit , viel zu viel Zeit mit der Liberalisierung.Mal jätete man alte Wertvorstellungen nicht gründlich genug aus, mal kompensierte man das schlechte Gewissen, unter dem man sehr zu recht litt, mal überließ man Wichtiges der Praxis-nicht die dümmste Lösung-, mal verlor man sich in Detailbestimmungen....Man legiferierte stets mit den bestmöglichen Absichten-aber über weite Strecken nicht mit dem bestmöglichen Ergebnis.
Dazu mag acu beigetragen haben, das Anpassungen, die eine Liberalisierung anstreben, es deutlich schwerer haben als andere Anpassungen.Kein Staat zieht sich gerne aus einem Bereich zurück, den es bisher regelte.Egal wie viel von Liberalisierung die Rede ist.Nicht der Abbau von Verboten ist die Regel, sondern deren Ausbau, erfolge er schleichend und kontinuierlich, oder erfolge er in massiven Schritten.So lassen sich denn auch viel leichter Beispiele für neue Verbote finden als für Liberalisierungen.
...Umgekehrt äußern sich Berichte über liberalisierte Bereiche meist über Gebühr kritisch, skeptisch, pessimistisch.
Der erschienene Bericht der deutschen Bundesregierung über die Situation nach Einführung des liberalisierten Prostitutionsgesetzes liefert einprima Beispiel. Schließlich steht niemand gerne als Trottel da.Das gilt auch für den Staat als Gesetzgeber.
So stellt der Bericht der deutschen Bundesregierung über die Zeit nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes in positivem Sinne klar, dass die befürchtete Zunahme von Milieudelikten ausgeblieben sei.Der umfangreiche Bericht beleuchtet dann die Liberalisierung des europäischen Freizügigkeitsverkehrs und insbesondere ihre Folgen für Prostituierte aus den Oststaaten, die in der gleichen Zeit stattfand. Wir haben also für die maßgebliche Zeit einen ganz neuen und gewichtigen Faktor zu beachten-die Aufnahme von neuen EU-Ländern mit den entsprechenden Konsequenzen für die Freizügigkeit.
Aber sein Einfluss lässt sich statistisch nicht isolieren:
Gewährund der Freizügigekit und Einführung des Prostitutionsgesetzes sind zeitlich zusammengefallen.
Die Bundesregierung ist mit dem Erfolg unzufrieden und sieht Handlungsbedarf:Der Erlass neuer Bestimmungen-so einer Strafnorm für Freier, welche so genannte Zwangsprosituierte aufsuchen-dränge sich auf.Es wird beklagt, dass die Gesamtzahl der Milieudelikte nicht abgenommen habe. Aber darf man wirklich von einem Misserfolg reden?Vorher wäre doch zumindest zu fragen, wie der Halbweltverbrechensmarkt heute aussähe, wenn es die mit dem Prostitutitonsgesetz verbundenen Liberalisierungen nicht geben würde.Man darf annehmen, dass die heutige Bilanz viel positiver lautet, als gleichbleibende Zahlen stehen für einen gewaltigen Erfolg, falls sich plausibel zeigen lässt, dass ohnen die Liberalisierung ein deutlicher Anstieg zu erwarten gewesen wäre. Und genau dies ist vorliegendenfalls anzunehmen!"
Liebe Grüße
Fraences