Steuern und Steuerpolitik
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- Admina
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RE: Steuern und Steuerpolitik
BFH: Zimmervermietung an Prostituierte ist kein Hotelbetrieb
München - Betreiber von Bordellen müssen für die Vermietung von Zimmern an Prostituierte die volle Umsatzsteuer zahlen. Wie der Bundesfinanzhof in München entschied, geht es bei dieser speziellen Dienstleistung eben nicht darum, dass das Hotel dem Gast einen Raum zur Unterkunft überlässt. Also habe ein Bordellbetreiber keinen Anspruch auf ermäßigte Umsatzsteuer, die sogenannte Hotelsteuer. Geklagt hatte der Betreiber eines Eroscenters, der Doppelzimmer an Prostituierte für 110 bis 170 Euro pro Tag vermietet hatte - und dafür nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz zahlen wollte.
www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.pro ... 5a0e4.html
München - Betreiber von Bordellen müssen für die Vermietung von Zimmern an Prostituierte die volle Umsatzsteuer zahlen. Wie der Bundesfinanzhof in München entschied, geht es bei dieser speziellen Dienstleistung eben nicht darum, dass das Hotel dem Gast einen Raum zur Unterkunft überlässt. Also habe ein Bordellbetreiber keinen Anspruch auf ermäßigte Umsatzsteuer, die sogenannte Hotelsteuer. Geklagt hatte der Betreiber eines Eroscenters, der Doppelzimmer an Prostituierte für 110 bis 170 Euro pro Tag vermietet hatte - und dafür nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz zahlen wollte.
www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.pro ... 5a0e4.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Urteil Bundesfinanzhof (BFH München):
Gewerbliche Zimmervermietung Prostitution muß den vollen Umsatzsteuersatz (19%) zahlen
Pressemitteilung: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... s=2&anz=74
Wer in einem Eroscenter Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine "Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung" (sog. Hotelsteuer) und muss seine Leistungen deshalb dem Regelsteuersatz unterwerfen
[19% Umsatzsteuer statt ermäßigte 7% für Hotelzimmer. Anm. MoF].
So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 22. August 2013 V R 18/12 in einem Fall, in dem ein Bordellbetreiber Zimmer an Prostituierte vermietete. Bordelleröffnung 2007 mit 13 Zimmern. Diese sog. Erotikzimmer waren mit Doppelbett, Waschbecken, WC, Bidet, Whirlpool und Spiegeln ausgestattet.
Der Tagespreis (je nach Ausstattung 110 bis 170€) umfasste volle Verpflegung; Bettwäsche und Handtücher wurden gestellt. Die Flure zu den Zimmern waren videoüberwacht.
Sexworker zahlten auch gemäß "Düsseldorfer Verfahren".
Der Bordellbetreiber verzichtete auf die Steuerfreiheit ( Verzicht www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__9.html | Steuerbefreiungen www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html ) und unterwarf die Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung dem ermäßigten Steuersatz.
Finanzamt und Finanzgericht versteuerten die Umsätze nach dem Regelsteuersatz.
Das sah der BFH genauso.
Vermietet ein Unternehmer Wohn- und Schlafräume, die er zur kurzfristen Beherbergung von Fremden bereithält, so ist diese Leistung anders als die auf Dauer angelegte Vermietung steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes - UStG -), unterliegt aber nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz.
Bei einem Bordell fehlt es am Tatbestandsmerkmal der "Beherbergung".
Die Zimmer werden den Prostituierten zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten überlassen.
Vollständiges Urteil:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... linked=urt
Gewerbliche Zimmervermietung Prostitution muß den vollen Umsatzsteuersatz (19%) zahlen
Pressemitteilung: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... s=2&anz=74
Wer in einem Eroscenter Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine "Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung" (sog. Hotelsteuer) und muss seine Leistungen deshalb dem Regelsteuersatz unterwerfen
[19% Umsatzsteuer statt ermäßigte 7% für Hotelzimmer. Anm. MoF].
So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 22. August 2013 V R 18/12 in einem Fall, in dem ein Bordellbetreiber Zimmer an Prostituierte vermietete. Bordelleröffnung 2007 mit 13 Zimmern. Diese sog. Erotikzimmer waren mit Doppelbett, Waschbecken, WC, Bidet, Whirlpool und Spiegeln ausgestattet.
Der Tagespreis (je nach Ausstattung 110 bis 170€) umfasste volle Verpflegung; Bettwäsche und Handtücher wurden gestellt. Die Flure zu den Zimmern waren videoüberwacht.
Sexworker zahlten auch gemäß "Düsseldorfer Verfahren".
Der Bordellbetreiber verzichtete auf die Steuerfreiheit ( Verzicht www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__9.html | Steuerbefreiungen www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html ) und unterwarf die Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung dem ermäßigten Steuersatz.
Finanzamt und Finanzgericht versteuerten die Umsätze nach dem Regelsteuersatz.
Das sah der BFH genauso.
Vermietet ein Unternehmer Wohn- und Schlafräume, die er zur kurzfristen Beherbergung von Fremden bereithält, so ist diese Leistung anders als die auf Dauer angelegte Vermietung steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes - UStG -), unterliegt aber nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Steuersatz.
Bei einem Bordell fehlt es am Tatbestandsmerkmal der "Beherbergung".
Die Zimmer werden den Prostituierten zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten überlassen.
Vollständiges Urteil:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... linked=urt
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- SW Analyst
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Schutz von Eigentum/Eigentümer und Wohnen vs. Arbeiten
Interessant.
Es gibt also eine 3er Klassengesellschaft der Vermietungen:
1. Langfristige Vermietung zum Wohnen = Umsatzsteuer befreit www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html >> Ziffern 12. und 13.
2. Kurzfristige Hotelvermietung = ermäßigter MW-Steuersatz 7%
3. Gewerbevermietung Prostitution = erhöhter MW-Steuersatz 19%
Interessant dass hier eine "Intention" besteuert und abgeurteilt wird. Die Intention oder Absicht an Sexworker und ihre Kunden zu vermieten, die Intention Prostitution wird verurteilt mehr zu zahlen als andere!!! Ob da eine Diskriminierung einer sozio-sexuellen Minderheit vorliegt? Wird der Fiskus dadurch zum Mit-Zuhälter? Was wohl zukünftige Richtergenerationen urteilen werden? Wird der Fall in die nächste Instanz gehen?
Für ein Bordellviertel wie Duisburg beträgt diese Erhöhung von 7% auf 19% MWSt. eine Steuer-Mehrbelastung von ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr !!!
Es ist klar, dass dieses Geld wir Sexworker erarbeiten müssen !!!
Bei 30 Euro pro Serviceeinheit entspricht das 50.000 zusätzlichen Kunden pro Jahr die in Zukunft zu bedienen sind. Jede der im Duisburger Rotlichtviertel im Jahr arbeitenden ca. 360 Sexworker muß dann 140 Kunden zusätzlich bedienen nach diesem BFH Urteil aus München (3 x die Woche extra ackern;-).
Ein Sexworker, der so 10 Jahre anschaffen geht hat somit für sich oder seinen Ausstieg ca. 50.000 Euro weniger zur Verfügung, wegen der höheren Besteuerung (Wert einer kleinen Eigentumswohnung) 140*30(1,05^10-1)/(1,05-1) in Euro = www.google.de/search?q=140%2a30%281%2C0 ... 05-1%29%20 (Sexualität des Geldes: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98154#98154) www.sexworker.at/exit
Schöne Grüße nach Bayern, was den Einsatz für Sexworker als gemutmaßte Opfer in der Prostitution angeht.

Auch hier wurde unser Recht vom EU-Recht und Urteilen maßgeblich beeinflußt (vgl. derzeitige Prostitutionsstättenregulierung wg. EU Menschenhandelsbekämpfung basierend auf fragwürdigen EU-Studien und deren Rezeption in der Öffentlichkeit).
BFH Urteil 2013: "Alleinselbständige Sexworker sind gewerbesteuerpflichtig":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=131498#131498
Siehe auch die höhen finanziellen Förderungen bei Immobilienerwerb zum Wohnen
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=129912#129912
Sollte jeder Sexworker schon beim Einstieg kennen, damit man/frau in Zahlen abmessen kann, wofür man überhaupt ackert *LOL*
www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1297 PDF "Safer Money"
Es gibt also eine 3er Klassengesellschaft der Vermietungen:
1. Langfristige Vermietung zum Wohnen = Umsatzsteuer befreit www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html >> Ziffern 12. und 13.
2. Kurzfristige Hotelvermietung = ermäßigter MW-Steuersatz 7%
3. Gewerbevermietung Prostitution = erhöhter MW-Steuersatz 19%
Interessant dass hier eine "Intention" besteuert und abgeurteilt wird. Die Intention oder Absicht an Sexworker und ihre Kunden zu vermieten, die Intention Prostitution wird verurteilt mehr zu zahlen als andere!!! Ob da eine Diskriminierung einer sozio-sexuellen Minderheit vorliegt? Wird der Fiskus dadurch zum Mit-Zuhälter? Was wohl zukünftige Richtergenerationen urteilen werden? Wird der Fall in die nächste Instanz gehen?
Für ein Bordellviertel wie Duisburg beträgt diese Erhöhung von 7% auf 19% MWSt. eine Steuer-Mehrbelastung von ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr !!!
Es ist klar, dass dieses Geld wir Sexworker erarbeiten müssen !!!
Bei 30 Euro pro Serviceeinheit entspricht das 50.000 zusätzlichen Kunden pro Jahr die in Zukunft zu bedienen sind. Jede der im Duisburger Rotlichtviertel im Jahr arbeitenden ca. 360 Sexworker muß dann 140 Kunden zusätzlich bedienen nach diesem BFH Urteil aus München (3 x die Woche extra ackern;-).
Ein Sexworker, der so 10 Jahre anschaffen geht hat somit für sich oder seinen Ausstieg ca. 50.000 Euro weniger zur Verfügung, wegen der höheren Besteuerung (Wert einer kleinen Eigentumswohnung) 140*30(1,05^10-1)/(1,05-1) in Euro = www.google.de/search?q=140%2a30%281%2C0 ... 05-1%29%20 (Sexualität des Geldes: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98154#98154) www.sexworker.at/exit
Schöne Grüße nach Bayern, was den Einsatz für Sexworker als gemutmaßte Opfer in der Prostitution angeht.




Auch hier wurde unser Recht vom EU-Recht und Urteilen maßgeblich beeinflußt (vgl. derzeitige Prostitutionsstättenregulierung wg. EU Menschenhandelsbekämpfung basierend auf fragwürdigen EU-Studien und deren Rezeption in der Öffentlichkeit).
BFH Urteil 2013: "Alleinselbständige Sexworker sind gewerbesteuerpflichtig":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=131498#131498
Siehe auch die höhen finanziellen Förderungen bei Immobilienerwerb zum Wohnen
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=129912#129912
Sollte jeder Sexworker schon beim Einstieg kennen, damit man/frau in Zahlen abmessen kann, wofür man überhaupt ackert *LOL*
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.11.2013, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
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12.10.2013
Sexsteuer soll klamme OWL-Kassen füllen
Herforder Beratungsstelle übt Kritik / 2000 Prostituierte bieten in der Region ihre Dienste an
Bielefeld (nw). Weil sie finanziell klamm sind, suchen Kommunen nach Einnahmequellen - sogar im Rotlichtmilieu. Vor zehn Jahren hat die Millionenmetropole Köln den Anfang gemacht und eine Prostitutionssteuer eingeführt. Auch in OWL sind nun mehrere Städte auf diese Idee gekommen.
Minden, Löhne und Gütersloh erheben die Steuer. Auch der Rat der Stadt Herford hatte einen Beschluss dazu gestern auf der Tagesordnung, vertagte ihn aber. Grund: Die Sexsteuer ist umstritten.
"Sie ist Teil der Vergnügungssteuersatzung und bezieht sich im Wesentlichen auf die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen", sagt Susanne Zimmermann, Sprecherin der Stadt Gütersloh. Die Betreiber solcher Einrichtungen müssen Sexsteuer bezogen auf ihre Flächen zahlen - in der Regel werden 1,50 Euro für zehn Quadratmeter und pro Öffnungstag verlangt. Auch wenn sexuelle Handlungen in Hotels, Privatwohnungen, Wohnwagen oder Kraftfahrzeugen angeboten werden, fällt eigentlich Sexsteuer an - pro Prostituierte und "Veranstaltungstag" sind es nach den Satzungen sechs Euro. Etwa 2000 Prostituierte bieten in OWL ihre Dienste an.
In Minden, wo die Sexsteuer bereits zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde, würden derzeit sieben Betriebe veranlagt, berichtet Sprecherin Leonie Bartsch. In Löhne müssen drei Bars und sieben Zimmervermittler zahlen. In Gütersloh fallen nach Auskunft der Stadt 15 Betriebe unter die seit Januar geltende Satzung. In Herford wären fünf bis acht Betriebe betroffen, schätzt die Verwaltung. Auch die Einnahmen halten sich in Grenzen: In Minden sind es 40 000 Euro pro Jahr, in Gütersloh erwartet man 60 000 Euro.
Während die Kommunen auf die nackten Zahlen schauen, übt Katharina Hontscha-Stavropoulos heftige Kritik. Durch eine Sexsteuer werde "noch mehr Druck auf die Prostituierten ausgeübt", kritisiert die Mitarbeiterin der Herforder Beratungsstelle Theodora, die Prostituierte beim Ausstieg berät. Barbetreiber und Zimmervermittler "reichen die Sexsteuer einfach an die Frauen weiter", hat Hontscha-Stavropoulos beobachtet.
http://www.mt-online.de/lokales/regiona ... ellen.html
Sexsteuer soll klamme OWL-Kassen füllen
Herforder Beratungsstelle übt Kritik / 2000 Prostituierte bieten in der Region ihre Dienste an
Bielefeld (nw). Weil sie finanziell klamm sind, suchen Kommunen nach Einnahmequellen - sogar im Rotlichtmilieu. Vor zehn Jahren hat die Millionenmetropole Köln den Anfang gemacht und eine Prostitutionssteuer eingeführt. Auch in OWL sind nun mehrere Städte auf diese Idee gekommen.
Minden, Löhne und Gütersloh erheben die Steuer. Auch der Rat der Stadt Herford hatte einen Beschluss dazu gestern auf der Tagesordnung, vertagte ihn aber. Grund: Die Sexsteuer ist umstritten.
"Sie ist Teil der Vergnügungssteuersatzung und bezieht sich im Wesentlichen auf die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen", sagt Susanne Zimmermann, Sprecherin der Stadt Gütersloh. Die Betreiber solcher Einrichtungen müssen Sexsteuer bezogen auf ihre Flächen zahlen - in der Regel werden 1,50 Euro für zehn Quadratmeter und pro Öffnungstag verlangt. Auch wenn sexuelle Handlungen in Hotels, Privatwohnungen, Wohnwagen oder Kraftfahrzeugen angeboten werden, fällt eigentlich Sexsteuer an - pro Prostituierte und "Veranstaltungstag" sind es nach den Satzungen sechs Euro. Etwa 2000 Prostituierte bieten in OWL ihre Dienste an.
In Minden, wo die Sexsteuer bereits zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde, würden derzeit sieben Betriebe veranlagt, berichtet Sprecherin Leonie Bartsch. In Löhne müssen drei Bars und sieben Zimmervermittler zahlen. In Gütersloh fallen nach Auskunft der Stadt 15 Betriebe unter die seit Januar geltende Satzung. In Herford wären fünf bis acht Betriebe betroffen, schätzt die Verwaltung. Auch die Einnahmen halten sich in Grenzen: In Minden sind es 40 000 Euro pro Jahr, in Gütersloh erwartet man 60 000 Euro.
Während die Kommunen auf die nackten Zahlen schauen, übt Katharina Hontscha-Stavropoulos heftige Kritik. Durch eine Sexsteuer werde "noch mehr Druck auf die Prostituierten ausgeübt", kritisiert die Mitarbeiterin der Herforder Beratungsstelle Theodora, die Prostituierte beim Ausstieg berät. Barbetreiber und Zimmervermittler "reichen die Sexsteuer einfach an die Frauen weiter", hat Hontscha-Stavropoulos beobachtet.
http://www.mt-online.de/lokales/regiona ... ellen.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- Admina
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RE: Steuern und Steuerpolitik
SEX ODER WELLNESS?
Gericht prüft Steuern auf Tantra-Massagen
Dienen Tantra-Massagen dem sexuellen Vergnügen oder der Gesundheit? Dieser Frage wird nun vor Gericht nachgegangen. Sollte die Klägerin gewinnen, wird sich etwas Entscheidendes ändern.
Aus Sicht der Klägerin wird bei Tantra-Massagen zwar der Intimbereich einbezogen, das sexuelle Vergnügen sei jedoch nicht der Hauptzweck der Massage.
Aus Sicht der Klägerin wird bei Tantra-Massagen zwar der Intimbereich einbezogen, das sexuelle Vergnügen sei jedoch nicht der Hauptzweck der Massage. (Foto: DPA) i
Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart von heute an klären. Eine Stuttgarter Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar und Februar 2013 geklagt. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden.
www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/3 ... sagen.html
Gericht prüft Steuern auf Tantra-Massagen
Dienen Tantra-Massagen dem sexuellen Vergnügen oder der Gesundheit? Dieser Frage wird nun vor Gericht nachgegangen. Sollte die Klägerin gewinnen, wird sich etwas Entscheidendes ändern.
Aus Sicht der Klägerin wird bei Tantra-Massagen zwar der Intimbereich einbezogen, das sexuelle Vergnügen sei jedoch nicht der Hauptzweck der Massage.
Aus Sicht der Klägerin wird bei Tantra-Massagen zwar der Intimbereich einbezogen, das sexuelle Vergnügen sei jedoch nicht der Hauptzweck der Massage. (Foto: DPA) i
Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart von heute an klären. Eine Stuttgarter Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar und Februar 2013 geklagt. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden.
www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/3 ... sagen.html
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Illegale Steuertrix
Forts.
Cum/Ex-Transaktionen:
Wie der Steuerzahler gemolken wird mit Kapitalertragsteueranrechnung und -rückerstattung
- Es gibt Leute die lassen sich zuviel gezahlte Steuern zurückerstatten
Das sind u.a. die vielen cleveren abhängig Beschäftigten, die mühsam ihre Jahressteuererklärung nur wegen dieser Steuerrückerstattung machen (Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben werden mit Belegen geltend gemacht, wenn sie in Summe oberhalb der eh gewährten Freibeträge liegen)
- Dann gibt es Leute die zahlen zu wenig Steuern
"Steuergestaltung"
- Oder gar keine Steuern
Schwarzarbeit, Schwarze Kassen, Steueroasen
- Und dann gibt es welche (Banken), die lassen sich regelrecht von der Steuer, dem Fiskus bezahlen und zwar doppelt
Sie betrügen das System der Steuer-Rückerstattung
Kapitalertragssteuer bei Aktienverkäufen wird zurückgefordert mit doppelter oder mehrfacher Steuergutschrift des FA.
Diese Gutschriften bekamen sie nachdem oder weil mit unübersichtlich vielen und schnellen Leerverkäufen (von geliehenen Aktien) rund um den Ausschüttungstermin der kapitalertragssteuerpflichtigen Dividendenzahlung der jeweiligen Aktien (Cum/Ex Kauf nach/vor Hauptversammlungsbeschluß) die Finanzverwaltung die Übersicht über die tatsächlichen Markt- d.h. Besitzverhältnisse und damit verbundenen Steuerpflichten verloren hatte.
(Hier eine chaostheoretische Analyse wie legales Preischaos zu Profitsteigerung für Mineralölkonzerne führt.)
So wurden Steuerabgaben zur Geldquelle gemacht = der Steuerzahler wurde gemolken.
Das soll die HypoVereinsBank in München 2005-2008 in Höhe von 200 Millionen gemacht haben (50 Millionen/Jahr (ca. 3% am Unternehmensgewinn vor Steuern) oder ca. 2.500 Euro/Jahr und Bank-Mitarbeiter; seit 2005 Tochter von UniCredit Rom/Mailand).
Ermittelt wird in 40 Fällen bei weiteren Banken (Schweizer Geldinstitut Sarasin...) mit geschätztem Gesamtschaden von mehr als 1 Millarde Euro für den deutschen Fiskus (im März waren noch 13 Milliarden allein für 2008 geschätzt worden).
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Ein Banker hat ausgesagt und HVB schwer belastet.
In einem Steuerstrafprozess wäre jetzt zu prüfen, ob das Ausnutzen einer erst seit 2012 nicht mehr bestehenden Gesetzeslücke kriminell war.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerhi ... -1.1811471
(P.S. Gegen den Vorstand Fitschen der Deutschen Bank Frankfurt ermittelt die Münchner Staatsanwalt wg. Prozessbetrug (Falschaussage) im Schadensersatzprozess und erwiesener Mitschuld am Konkurs 2002 der Leo Kirsch Medien (Sat1,Pro7) München.)
(HVB war auch schwer belastet worden vom psychiatrisierten Gustl Mollath, Geld von wohlhabenden Nürnberger Privatleuten an der Steuer vorbei im Schweizer Ausland zu investieren.)
Hintergrundinfo
Cum-Ex-Transaktionen, Sell Short/Long, Dividendenstripping, Steuerschlupflöcher
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=130196#130196
2002 hatte Rot-Grün den Kapitalmarkt liberalisiert (Umsatzsteuerreform).
2005 erkennt der Bankenverband das Problem.
2007 Finanzminister Steinbrück verabschiedet eine zusätzliche Regelung mit einer neuen Gesetzeslücke
2009 Finanzminister Schäuble arbeitet an der Schließung der Gesetzeslücke
2012 Gesetzeslücke geschlossen
www.youtube.com/watch?v=qO9UHr5ZWxM Bayerisches Fernsehen, "quer" vom 02.05.2013
EÜR - Einnahmen Überrschuß Rechnung und legale Steuertipps für Sexworker
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98575#98575
Cum/Ex-Transaktionen:
Wie der Steuerzahler gemolken wird mit Kapitalertragsteueranrechnung und -rückerstattung
- Es gibt Leute die lassen sich zuviel gezahlte Steuern zurückerstatten
Das sind u.a. die vielen cleveren abhängig Beschäftigten, die mühsam ihre Jahressteuererklärung nur wegen dieser Steuerrückerstattung machen (Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben werden mit Belegen geltend gemacht, wenn sie in Summe oberhalb der eh gewährten Freibeträge liegen)
- Dann gibt es Leute die zahlen zu wenig Steuern
"Steuergestaltung"
- Oder gar keine Steuern
Schwarzarbeit, Schwarze Kassen, Steueroasen
- Und dann gibt es welche (Banken), die lassen sich regelrecht von der Steuer, dem Fiskus bezahlen und zwar doppelt
Sie betrügen das System der Steuer-Rückerstattung
Kapitalertragssteuer bei Aktienverkäufen wird zurückgefordert mit doppelter oder mehrfacher Steuergutschrift des FA.
Diese Gutschriften bekamen sie nachdem oder weil mit unübersichtlich vielen und schnellen Leerverkäufen (von geliehenen Aktien) rund um den Ausschüttungstermin der kapitalertragssteuerpflichtigen Dividendenzahlung der jeweiligen Aktien (Cum/Ex Kauf nach/vor Hauptversammlungsbeschluß) die Finanzverwaltung die Übersicht über die tatsächlichen Markt- d.h. Besitzverhältnisse und damit verbundenen Steuerpflichten verloren hatte.
(Hier eine chaostheoretische Analyse wie legales Preischaos zu Profitsteigerung für Mineralölkonzerne führt.)
So wurden Steuerabgaben zur Geldquelle gemacht = der Steuerzahler wurde gemolken.
Das soll die HypoVereinsBank in München 2005-2008 in Höhe von 200 Millionen gemacht haben (50 Millionen/Jahr (ca. 3% am Unternehmensgewinn vor Steuern) oder ca. 2.500 Euro/Jahr und Bank-Mitarbeiter; seit 2005 Tochter von UniCredit Rom/Mailand).
Ermittelt wird in 40 Fällen bei weiteren Banken (Schweizer Geldinstitut Sarasin...) mit geschätztem Gesamtschaden von mehr als 1 Millarde Euro für den deutschen Fiskus (im März waren noch 13 Milliarden allein für 2008 geschätzt worden).
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Ein Banker hat ausgesagt und HVB schwer belastet.
In einem Steuerstrafprozess wäre jetzt zu prüfen, ob das Ausnutzen einer erst seit 2012 nicht mehr bestehenden Gesetzeslücke kriminell war.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerhi ... -1.1811471
(P.S. Gegen den Vorstand Fitschen der Deutschen Bank Frankfurt ermittelt die Münchner Staatsanwalt wg. Prozessbetrug (Falschaussage) im Schadensersatzprozess und erwiesener Mitschuld am Konkurs 2002 der Leo Kirsch Medien (Sat1,Pro7) München.)
(HVB war auch schwer belastet worden vom psychiatrisierten Gustl Mollath, Geld von wohlhabenden Nürnberger Privatleuten an der Steuer vorbei im Schweizer Ausland zu investieren.)
Hintergrundinfo
Cum-Ex-Transaktionen, Sell Short/Long, Dividendenstripping, Steuerschlupflöcher
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=130196#130196
2002 hatte Rot-Grün den Kapitalmarkt liberalisiert (Umsatzsteuerreform).
2005 erkennt der Bankenverband das Problem.
2007 Finanzminister Steinbrück verabschiedet eine zusätzliche Regelung mit einer neuen Gesetzeslücke
2009 Finanzminister Schäuble arbeitet an der Schließung der Gesetzeslücke
2012 Gesetzeslücke geschlossen
www.youtube.com/watch?v=qO9UHr5ZWxM Bayerisches Fernsehen, "quer" vom 02.05.2013
EÜR - Einnahmen Überrschuß Rechnung und legale Steuertipps für Sexworker
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RE: Steuern und Steuerpolitik
.Massagestudio muss für "Tantra-Massagen" Vergnügungssteuer zahlen
Voraussetzungen für gezieltes Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erfüllt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für "Tantra-Massagen" durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht erachtet die Festsetzung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb der Klägerin durch die Stadt Stuttgart als rechtmäßig, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 10 der städtischen Vergnügungssteuersatzung erfüllt sind. Danach unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" der Vergnügungssteuer.
Klägerin bietet Kunden mit Massagen gezielte "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen"
Nach der Rechtsauffassung des Gerichts räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Auch wenn die von ihr angebotenen Ganzkörpermassagen nach einem strikt einzuhaltenden Tantra-Massage-Ritual erfolgen und Hauptzweck der Massage das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre ist, so steht doch außer Frage, dass diese Massagen, insbesondere dann, wenn der Intimbereich einbezogen wird, auch "sexuelles Vergnügen" hervorrufen können. Damit bietet die Klägerin ihren Kunden mit den Massagen aber "die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" und dies auch "gezielt", da es den Kunden jederzeit freisteht, eine Massage unter Einbeziehung des Intimbereichs gegen Entgelt zu buchen. Auf die Frage, ob die von ihr angebotenen Massagen auf das sexuelle Vergnügen fokussiert sind oder nicht, kommt es hingegen nicht entscheidungserheblich an.
Massagestudio ist als "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes anzusehen
Bei dem Betrieb der Klägerin handelt es sich zudem um eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes. Der unbestimmte Rechtsbegriff "ähnliche Einrichtung" ist nach Rechtsauffassung des Gerichts nicht etwa so auszulegen, dass hierunter nur "bordellähnliche" Einrichtungen zu verstehen wären. Wäre dem so, würde der Betrieb der Klägerin nicht unter den Steuertatbestand fallen, da es sich bei ihrem Massagestudio unter Zugrundelegung der dahinterstehenden "Philosophie" und des Gesamtkonzepts weder um ein Bordell noch um einen bordellähnlichen Betrieb handelt. Der Begriff "ähnliche Einrichtungen" ist im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang der Vorschrift vielmehr weiter zu verstehen. Auf Grund der beispielhaften Aufzählung von "Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- oder Swingerclubs" und dem Umstand, dass es sich um eine Einrichtung handeln muss, in der die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen gezielt eingeräumt wird, fallen hierunter alle Betriebe, in denen für die Teilnahme an sexuellen Vergnügungen bzw. die Wahrnehmung von Dienstleistungen, die zu einem sexuellen Vergnügen führen, ein Entgelt zu entrichten ist. Im Betrieb der Klägerin werden aber gegen Entgelt Dienstleistungen - in Form von Ganzkörpermassagen - angeboten, die zu einem sexuellen Vergnügen führen können.
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stu ... s17137.htm
Voraussetzungen für gezieltes Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erfüllt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für "Tantra-Massagen" durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht erachtet die Festsetzung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb der Klägerin durch die Stadt Stuttgart als rechtmäßig, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 10 der städtischen Vergnügungssteuersatzung erfüllt sind. Danach unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" der Vergnügungssteuer.
Klägerin bietet Kunden mit Massagen gezielte "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen"
Nach der Rechtsauffassung des Gerichts räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Auch wenn die von ihr angebotenen Ganzkörpermassagen nach einem strikt einzuhaltenden Tantra-Massage-Ritual erfolgen und Hauptzweck der Massage das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre ist, so steht doch außer Frage, dass diese Massagen, insbesondere dann, wenn der Intimbereich einbezogen wird, auch "sexuelles Vergnügen" hervorrufen können. Damit bietet die Klägerin ihren Kunden mit den Massagen aber "die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" und dies auch "gezielt", da es den Kunden jederzeit freisteht, eine Massage unter Einbeziehung des Intimbereichs gegen Entgelt zu buchen. Auf die Frage, ob die von ihr angebotenen Massagen auf das sexuelle Vergnügen fokussiert sind oder nicht, kommt es hingegen nicht entscheidungserheblich an.
Massagestudio ist als "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes anzusehen
Bei dem Betrieb der Klägerin handelt es sich zudem um eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes. Der unbestimmte Rechtsbegriff "ähnliche Einrichtung" ist nach Rechtsauffassung des Gerichts nicht etwa so auszulegen, dass hierunter nur "bordellähnliche" Einrichtungen zu verstehen wären. Wäre dem so, würde der Betrieb der Klägerin nicht unter den Steuertatbestand fallen, da es sich bei ihrem Massagestudio unter Zugrundelegung der dahinterstehenden "Philosophie" und des Gesamtkonzepts weder um ein Bordell noch um einen bordellähnlichen Betrieb handelt. Der Begriff "ähnliche Einrichtungen" ist im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang der Vorschrift vielmehr weiter zu verstehen. Auf Grund der beispielhaften Aufzählung von "Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- oder Swingerclubs" und dem Umstand, dass es sich um eine Einrichtung handeln muss, in der die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen gezielt eingeräumt wird, fallen hierunter alle Betriebe, in denen für die Teilnahme an sexuellen Vergnügungen bzw. die Wahrnehmung von Dienstleistungen, die zu einem sexuellen Vergnügen führen, ein Entgelt zu entrichten ist. Im Betrieb der Klägerin werden aber gegen Entgelt Dienstleistungen - in Form von Ganzkörpermassagen - angeboten, die zu einem sexuellen Vergnügen führen können.
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stu ... s17137.htm
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Steuern und Steuerpolitik
SPD lehnt Sex-Steuer ab
Friedrichshafen - Der Vorstand des Ortsvereins Friedrichshafen kritisiert, die Stadt würde mit der Erhebung einer Sex-Steuer an der Prostitution mitverdienen.
Der Ortsvereinsvorsitzende der SPD Friedrichshafen, Roland Kaczmarek, spricht sich gegen eine „Steuer auf sexuelle Dienstleistungen“ in der Stadt aus. Die mögliche Einführung einer solchen Steuer hatte Oberbürgermeister Andreas Brand im Rahmen der Haushaltsberatungen angeregt. „Damit laufen wir Gefahr, dass der finanzielle Mehraufwand vom Bordell-Betreiber nur an die Frauen weitergereicht wird und nicht an die Kunden“, so Kaczmarek gestern in einer Pressemitteilung.
Auch seine Stellvertreterin Christine Heimpel lehnt eine Besteuerung ab. „Ich bekomme Bauchweh, wenn ich sehe, dass hier die Stadt an der Prostitution mitverdienen möchte.“ Sie sehe bei der Sex-Steuer die Gefahr, dass die Prostituierten zu mehr oder gefährlicherem Sex gezwungen sein könnten, um bei gestiegenen Abgaben genügend für den Lebensunterhalt zu verdienen.
Dieter Stauber, ebenfalls stellvertretender Ortsvereinsvorsitzender und SPD-Gemeinderat in Personalunion, hofft, dass der Gemeinderat diese Steuer nicht beschließt. „Wir könnten nur die offiziellen Bordelle besteuern“, merkt er an. Die Dunkelziffer in Sachen Prostitution sei auch in Friedrichshafen hoch. Aus diesem Grund lehne der SPD-Vorstand die „Sex-Steuer“ ab, da sie keinerlei steuernde Funktion hätte und auch nicht zur Eindämmung der Prostitution beitragen würde
www.suedkurier.de/region/bodenseekreis- ... 74,6440178
Friedrichshafen - Der Vorstand des Ortsvereins Friedrichshafen kritisiert, die Stadt würde mit der Erhebung einer Sex-Steuer an der Prostitution mitverdienen.
Der Ortsvereinsvorsitzende der SPD Friedrichshafen, Roland Kaczmarek, spricht sich gegen eine „Steuer auf sexuelle Dienstleistungen“ in der Stadt aus. Die mögliche Einführung einer solchen Steuer hatte Oberbürgermeister Andreas Brand im Rahmen der Haushaltsberatungen angeregt. „Damit laufen wir Gefahr, dass der finanzielle Mehraufwand vom Bordell-Betreiber nur an die Frauen weitergereicht wird und nicht an die Kunden“, so Kaczmarek gestern in einer Pressemitteilung.
Auch seine Stellvertreterin Christine Heimpel lehnt eine Besteuerung ab. „Ich bekomme Bauchweh, wenn ich sehe, dass hier die Stadt an der Prostitution mitverdienen möchte.“ Sie sehe bei der Sex-Steuer die Gefahr, dass die Prostituierten zu mehr oder gefährlicherem Sex gezwungen sein könnten, um bei gestiegenen Abgaben genügend für den Lebensunterhalt zu verdienen.
Dieter Stauber, ebenfalls stellvertretender Ortsvereinsvorsitzender und SPD-Gemeinderat in Personalunion, hofft, dass der Gemeinderat diese Steuer nicht beschließt. „Wir könnten nur die offiziellen Bordelle besteuern“, merkt er an. Die Dunkelziffer in Sachen Prostitution sei auch in Friedrichshafen hoch. Aus diesem Grund lehne der SPD-Vorstand die „Sex-Steuer“ ab, da sie keinerlei steuernde Funktion hätte und auch nicht zur Eindämmung der Prostitution beitragen würde
www.suedkurier.de/region/bodenseekreis- ... 74,6440178
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Lohnsteuer im Bordell in Österreich
Österreich !!!
Steuerrechtliche NEU-Bewertung
Nicht selbständig: Unselbständige - Scheinselbständige Sexarbeit:
Keine Abzugssteuer nach §99 EStG für nichtselbständig erwerbstätige Prostituiert
= Sexworker im klassischen Bordellbetrieb werden durch dieses Urteil als nichtselbständig und als sozialabgabenpflichtig eingeordnet !!!
Der Bordellbetreiber haftet für die Lohnsteuer.
Sind nach den getroffenen Feststellungen des Finanzamts Prostituierte in einem Bordell nichtselbständig tätig, ist der Bordellbetreiber zur Haftung für Lohnsteuer heranzuziehen
nach § 82 EStG ( www.jusline.at/82_Haftung_EStG.html)
und nicht zur Haftung nach § 99 EStG ( www.jusline.at/99_Steuerabzug_in_besond ... _EStG.html).
Dass die Prostituierten selber bestimmen können, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit sie ihre Tätigkeit ausüben und auch Kunden ablehnen können,
steht der Annahme eines Dienstverhältnisses i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG NICHT entgegen ( www.jusline.at/47_Arbeitgeber_Arbeitnehmer_EStG.html):
Sind die Prostituierten im Betrieb anwesend, dann sind sie zu diesen Zeiten in den Betrieb eingegliedert.
Auch die sich aus dem Recht auf Achtung der sexuellen Selbstbestimmung ergebende Weisungsfreiheit der Prostituierten in Bezug auf die konkrete Erbringung sexueller Dienstleistungen spricht NICHT gegen ein Dienstverhältnis nach § 47 Abs. 2 EStG,
da auch bei bestimmten anderen nichtselbständig ausgeübten Berufen hinsichtlich der Ausübung der eigentlichen Tätigkeit Weisungsfreiheit besteht.
Abgesehen davon, dass nach § 23 Abs. 2 BAO (Bundes Abgaben Ordnung www.jusline.at/23_BAO.html) eine allfällige Gesetzwidrigkeit oder Sittenwidrigkeit eines Verhaltens der Erhebung einer Abgabe nicht entgegensteht,
ist nach der jüngeren Rechtsprechung des OGH ( www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=117406#117406) die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden nicht generell sittenwidrig i. S. d. § 879 Abs. 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Österreich www.jusline.at/879_ABGB.html Nichtigkeit wg. Sittenwidrigkeit).
[ Sittenwidrigkeit in Deutschland steht im BGB hier: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html ]
Ein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung besteht zwar nicht.
[ Für Deutschland steht das im ProstG www.sexworker.at/prostg ]
Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung.
Dieser Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden
und wohl auch im Verhältnis Prostituierter und Bordellbetreiber (???)
Urteil unabhängiger Finanzsenat (UFS)
UFS 2. 9. 2013, RV/0341-W/10
http://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A ... inanzsenat
Quelle: www.finanznachrichten.de/nachrichten-20 ... te-067.htm
Vergleichbares Urteil Deutschland
Fun Garden Urteil 2013 LG Kleve
viewtopic.php?p=136785#136785
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Nicht selbständig: Unselbständige - Scheinselbständige Sexarbeit:
Keine Abzugssteuer nach §99 EStG für nichtselbständig erwerbstätige Prostituiert
= Sexworker im klassischen Bordellbetrieb werden durch dieses Urteil als nichtselbständig und als sozialabgabenpflichtig eingeordnet !!!
Der Bordellbetreiber haftet für die Lohnsteuer.
Sind nach den getroffenen Feststellungen des Finanzamts Prostituierte in einem Bordell nichtselbständig tätig, ist der Bordellbetreiber zur Haftung für Lohnsteuer heranzuziehen
nach § 82 EStG ( www.jusline.at/82_Haftung_EStG.html)
und nicht zur Haftung nach § 99 EStG ( www.jusline.at/99_Steuerabzug_in_besond ... _EStG.html).
Dass die Prostituierten selber bestimmen können, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit sie ihre Tätigkeit ausüben und auch Kunden ablehnen können,
steht der Annahme eines Dienstverhältnisses i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG NICHT entgegen ( www.jusline.at/47_Arbeitgeber_Arbeitnehmer_EStG.html):
Sind die Prostituierten im Betrieb anwesend, dann sind sie zu diesen Zeiten in den Betrieb eingegliedert.
Auch die sich aus dem Recht auf Achtung der sexuellen Selbstbestimmung ergebende Weisungsfreiheit der Prostituierten in Bezug auf die konkrete Erbringung sexueller Dienstleistungen spricht NICHT gegen ein Dienstverhältnis nach § 47 Abs. 2 EStG,
da auch bei bestimmten anderen nichtselbständig ausgeübten Berufen hinsichtlich der Ausübung der eigentlichen Tätigkeit Weisungsfreiheit besteht.
Abgesehen davon, dass nach § 23 Abs. 2 BAO (Bundes Abgaben Ordnung www.jusline.at/23_BAO.html) eine allfällige Gesetzwidrigkeit oder Sittenwidrigkeit eines Verhaltens der Erhebung einer Abgabe nicht entgegensteht,
ist nach der jüngeren Rechtsprechung des OGH ( www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=117406#117406) die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden nicht generell sittenwidrig i. S. d. § 879 Abs. 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Österreich www.jusline.at/879_ABGB.html Nichtigkeit wg. Sittenwidrigkeit).
[ Sittenwidrigkeit in Deutschland steht im BGB hier: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html ]
Ein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung besteht zwar nicht.
[ Für Deutschland steht das im ProstG www.sexworker.at/prostg ]
Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung.
Dieser Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden
und wohl auch im Verhältnis Prostituierter und Bordellbetreiber (???)
Urteil unabhängiger Finanzsenat (UFS)
UFS 2. 9. 2013, RV/0341-W/10
http://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A ... inanzsenat
Quelle: www.finanznachrichten.de/nachrichten-20 ... te-067.htm
Vergleichbares Urteil Deutschland
Fun Garden Urteil 2013 LG Kleve
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Sexsteuer (150 EUR/Mo in Dortmund)
Gerade kam in den Dortmunder Lokalnachrichten die Meldung,
dass die Sexsteuer (auch ohne käuflichen Sex) rechtens ist.
Vor dem Gelsenkirchner Verwaltungsgericht unterlag die Jumbo-Sauna in Dortmund den Rechtstreit mit der Stadt und muss nun 50.000 Euro nachzahlen.
Die Steuer ist rückwirkend zum 1.8.2010 zu zahlen.
Auch für Lederbars etc.
Pro angefangenen 10qm Nutzfläche 4,- Euro Sexsteuer und das PRO Öffnungs-/ Veranstaltungstag!
Wird natürlich auf die Gäste über die Getränke-/Eintrittspreise umgelegt.
Bravo, Stadt Dortmund - Damit habt ihr wohl einen schwulen Treffpunkt ungültig den Garaus gemacht. Dann wird es wohl in Zukunft GAR KEINE Steuern mehr geben aus diesem Betrieb und ein paar Leute dürft ihr dann mit HartzIV durchfüttern.
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen
und das Angebot sexueller Handlungen
vom 02.09.2010
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
und der §§ 1 – 3 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610)
hat der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund mit einem Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeit am 30.08.2010
die folgende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen
und das Angebot sexueller Handlungen beschlossen:
§ 1 Steuergegenstand
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Dortmund veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen
(Veranstaltungen):
1. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und
Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
2. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in den in Nummer (Nr.) 1 genannten Einrichtungen
sowie in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen
oder an sonstigen Orten.
§ 2 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
(2) Neben dem Veranstalter ist auch derjenige Steuerschuldner, der Inhaber der Räume oder
Grundstücke ist in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, sofern er an den Einnahmen oder
dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist oder im Rahmen der Veranstaltung Speisen und
Getränke verkauft.
(3) Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Besteuerung nach der Fläche
(1) Die Steuer beträgt bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1 für jede angefangenen 10 Quadratmeter
Veranstaltungsfläche 4,00 Euro je Veranstaltungstag.
(2) Veranstaltungsfläche im Sinne dieser Satzung sind die für die Teilnehmer an dieser Veranstaltung
frei zugänglichen bedachten und nicht überdachten Flächen einschließlich des Schank- oder Barraumes
des Veranstaltungsortes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten, gesonderter Verrichtungsräume,
die nicht in die Veranstaltung einbezogen sind, und ähnlichen Nebenräumen.
(3) Die Stadt kann die Besteuerungsgrundlage mit dem Veranstalter vereinbaren, wenn die Ermittlung
der Veranstaltungsfläche besonders schwierig ist. Dieses ist z. B. dann der Fall, wenn mehrere
vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen auf der Veranstaltungsfläche stattfinden oder neben
der steuerpflichtigen Veranstaltung in den in § 1 Nr. 1 genannten Einrichtungen auch nicht steuerpflichtige
Veranstaltungen stattfinden.
Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu
Grunde gelegt.
Für Veranstaltungen, die ununterbrochen länger als 24 Stunden dauern, wird die Steuer für jede
angefangenen 24 Stunden erhoben.
§ 4 Prostitution
Bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 2 beträgt die Steuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen
Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n 6,– Euro pro
Veranstaltungstag. Es werden für jeden Kalendermonat 25 Veranstaltungstage zu Grunde gelegt.
Wird der Nachweis erbracht, dass weniger als 25 Veranstaltungstage im Kalendermonat stattgefunden
haben, wird die Steuer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Veranstaltungstage festgesetzt.
§ 5 Anmeldung und Sicherheitsleistung
(1) Die Veranstaltungen sind spätestens 3 Werktage vor deren Beginn durch den Veranstalter (§ 2)
bei der Stadt anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist
die Anmeldung unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktage,
vorzunehmen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind unverzüglich
anzuzeigen.
(2) Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstalters
am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) ist eine einmalige Anmeldung
ausreichend. Die Anmeldung hat spätestens drei Werktage vor Beginn der ersten Veranstaltung
zu erfolgen. Veränderungen sind vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsmonats anzuzeigen. Im
Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) Die Stadt ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld
zu verlangen.
§ 6 Entstehung, Abrechnung, Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes.
(2) Bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats ist der Stadt auf amtlichem Vordruck die
Steuererklärung für den Vormonat einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu
entrichten.
(3) Die Vergnügungssteuer, die durch gesonderten Steuerbescheid festgesetzt wird, ist innerhalb von
sieben Kalendertagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
§ 7 Steuerschätzung und Verspätungszuschlag
(1) Soweit die Stadt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, kann sie diese
nach § 162 Abgabenordnung (AO) schätzen.
(2) Wenn der Steuerschuldner die in dieser Satzung angegebenen Fristen nicht wahrt, kann gemäß
§ 152 AO ein Verspätungszuschlag erhoben werden.
§ 8 Steueraufsicht
Der Veranstalter und der Eigentümer, der Vermieter, der Besitzer oder der sonstige Inhaber der benutzten
Räume sind verpflichtet, den Beauftragen der Stadt zur Feststellung von Steuertatbeständen
oder zur Nachprüfung der Besteuerung unentgeltlich Zugang zu den Veranstaltungsräumen, auch
während der Veranstaltung, zu gewähren. Auf die Bestimmungen der §§ 98 und 99 AO wird verwiesen.
§ 9 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des KAG NRW handelt, wer als Veranstalter
vorsätzlich oder leichtfertig folgenden Vorschriften bzw. Verpflichtungen zuwiderhandelt:
a) § 5 Absatz 1 und 2 (Anmeldung der Veranstaltung)
b) § 6 Absatz 2 (Abgabe der Steuererklärung).
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Vorschriften der §§ 17 und 20 KAG NRW über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2010 in Kraft.
www.probondage.com/blog/?p=4666
dass die Sexsteuer (auch ohne käuflichen Sex) rechtens ist.
Vor dem Gelsenkirchner Verwaltungsgericht unterlag die Jumbo-Sauna in Dortmund den Rechtstreit mit der Stadt und muss nun 50.000 Euro nachzahlen.
Die Steuer ist rückwirkend zum 1.8.2010 zu zahlen.
Auch für Lederbars etc.
Pro angefangenen 10qm Nutzfläche 4,- Euro Sexsteuer und das PRO Öffnungs-/ Veranstaltungstag!
Wird natürlich auf die Gäste über die Getränke-/Eintrittspreise umgelegt.
Bravo, Stadt Dortmund - Damit habt ihr wohl einen schwulen Treffpunkt ungültig den Garaus gemacht. Dann wird es wohl in Zukunft GAR KEINE Steuern mehr geben aus diesem Betrieb und ein paar Leute dürft ihr dann mit HartzIV durchfüttern.
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen
und das Angebot sexueller Handlungen
vom 02.09.2010
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
und der §§ 1 – 3 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610)
hat der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund mit einem Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeit am 30.08.2010
die folgende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen
und das Angebot sexueller Handlungen beschlossen:
§ 1 Steuergegenstand
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Dortmund veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen
(Veranstaltungen):
1. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und
Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
2. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in den in Nummer (Nr.) 1 genannten Einrichtungen
sowie in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen
oder an sonstigen Orten.
§ 2 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
(2) Neben dem Veranstalter ist auch derjenige Steuerschuldner, der Inhaber der Räume oder
Grundstücke ist in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, sofern er an den Einnahmen oder
dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist oder im Rahmen der Veranstaltung Speisen und
Getränke verkauft.
(3) Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Besteuerung nach der Fläche
(1) Die Steuer beträgt bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1 für jede angefangenen 10 Quadratmeter
Veranstaltungsfläche 4,00 Euro je Veranstaltungstag.
(2) Veranstaltungsfläche im Sinne dieser Satzung sind die für die Teilnehmer an dieser Veranstaltung
frei zugänglichen bedachten und nicht überdachten Flächen einschließlich des Schank- oder Barraumes
des Veranstaltungsortes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten, gesonderter Verrichtungsräume,
die nicht in die Veranstaltung einbezogen sind, und ähnlichen Nebenräumen.
(3) Die Stadt kann die Besteuerungsgrundlage mit dem Veranstalter vereinbaren, wenn die Ermittlung
der Veranstaltungsfläche besonders schwierig ist. Dieses ist z. B. dann der Fall, wenn mehrere
vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen auf der Veranstaltungsfläche stattfinden oder neben
der steuerpflichtigen Veranstaltung in den in § 1 Nr. 1 genannten Einrichtungen auch nicht steuerpflichtige
Veranstaltungen stattfinden.
Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu
Grunde gelegt.
Für Veranstaltungen, die ununterbrochen länger als 24 Stunden dauern, wird die Steuer für jede
angefangenen 24 Stunden erhoben.
§ 4 Prostitution
Bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 2 beträgt die Steuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen
Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n 6,– Euro pro
Veranstaltungstag. Es werden für jeden Kalendermonat 25 Veranstaltungstage zu Grunde gelegt.
Wird der Nachweis erbracht, dass weniger als 25 Veranstaltungstage im Kalendermonat stattgefunden
haben, wird die Steuer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Veranstaltungstage festgesetzt.
§ 5 Anmeldung und Sicherheitsleistung
(1) Die Veranstaltungen sind spätestens 3 Werktage vor deren Beginn durch den Veranstalter (§ 2)
bei der Stadt anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist
die Anmeldung unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktage,
vorzunehmen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind unverzüglich
anzuzeigen.
(2) Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstalters
am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) ist eine einmalige Anmeldung
ausreichend. Die Anmeldung hat spätestens drei Werktage vor Beginn der ersten Veranstaltung
zu erfolgen. Veränderungen sind vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsmonats anzuzeigen. Im
Einzelfall können abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) Die Stadt ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld
zu verlangen.
§ 6 Entstehung, Abrechnung, Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes.
(2) Bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats ist der Stadt auf amtlichem Vordruck die
Steuererklärung für den Vormonat einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu
entrichten.
(3) Die Vergnügungssteuer, die durch gesonderten Steuerbescheid festgesetzt wird, ist innerhalb von
sieben Kalendertagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
§ 7 Steuerschätzung und Verspätungszuschlag
(1) Soweit die Stadt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, kann sie diese
nach § 162 Abgabenordnung (AO) schätzen.
(2) Wenn der Steuerschuldner die in dieser Satzung angegebenen Fristen nicht wahrt, kann gemäß
§ 152 AO ein Verspätungszuschlag erhoben werden.
§ 8 Steueraufsicht
Der Veranstalter und der Eigentümer, der Vermieter, der Besitzer oder der sonstige Inhaber der benutzten
Räume sind verpflichtet, den Beauftragen der Stadt zur Feststellung von Steuertatbeständen
oder zur Nachprüfung der Besteuerung unentgeltlich Zugang zu den Veranstaltungsräumen, auch
während der Veranstaltung, zu gewähren. Auf die Bestimmungen der §§ 98 und 99 AO wird verwiesen.
§ 9 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des KAG NRW handelt, wer als Veranstalter
vorsätzlich oder leichtfertig folgenden Vorschriften bzw. Verpflichtungen zuwiderhandelt:
a) § 5 Absatz 1 und 2 (Anmeldung der Veranstaltung)
b) § 6 Absatz 2 (Abgabe der Steuererklärung).
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Vorschriften der §§ 17 und 20 KAG NRW über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2010 in Kraft.
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Wie sagte der Oberbürgermeister von Freiburg, als dort die Vergnügungssteuer letzes Jahr eingeführt worden:
"Wir steuern das Gewerbe über die Vergnügungssteuer."
Freiburg : pro 10qm = 100 Euro
Für den größten FKK-Club in Freibur mit 1200qm bedeutet das 12.000 Euro monatlich.
"Wir steuern das Gewerbe über die Vergnügungssteuer."
Freiburg : pro 10qm = 100 Euro
Für den größten FKK-Club in Freibur mit 1200qm bedeutet das 12.000 Euro monatlich.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Forts.: Sexsteuer auch für Gay-Sauna
Sauna in Eving muss Sexsteuer nach Fetisch-Fund zahlen
Ein Dortmunder Sauna-Betreiber ist am Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, von der Steuer befreit zu werden.Foto: Arne Poll (Archiv)
Dortmund. Darkroom und Liebesschaukel waren eindeutige Indizien: In einer Sauna in Dortmund-Eving wurden nicht nur Entspannung, sondern auch sexuelle Dienstleistungen angeboten. Nun muss der Besitzer die Vergnügungssteuer nachzahlen - trotz kreativer Argumentation vor dem Gericht.
Die Sexsteuer der Stadt Dortmund ist nicht so leicht zu kippen. Das musste ein Sauna-Betreiber aus Eving am Donnerstag erfahren. Er ist am Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, von der Steuer befreit zu werden. In seiner Sauna gab es unter anderem eine Liebesschaukel und einen Strafbock.
Das Haus in Eving zieht seit Jahren vor allem Männer an. Auf den ersten Blick hätte es sich wohl auch tatsächlich um einen reinen Wellnessbetrieb handeln können. Sauna- und Dampflandschaft, Schwimmbad, Terrasse und Kaminzimmer: Laut Internet geht es vor allem um Ruhe und Entspannung.
Liebesschaukel und Darkroom
Doch dann haben die Mitarbeiter des Steueramtes noch eine ganz andere Entdeckung gemacht. Bei einer Ortsbesichtigung vor rund einem Jahr stießen sie gleich auf eine ganze Reihe von Sex- und Fetisch-Utensilien. Es gab ein „Verhörzimmer“, eine Liebesschaukel, einen „Darkroom“ und sogar einen gynäkologischen Stuhl. Außerdem lagen überall Kondome bereit. Damit stand für die Stadt fest: Hier wird den Gästen eindeutig die Gelegenheit zum Sex geboten.
Dass es in den so genannten Ruheräumen zu intimen Kontakten kommt, wollte der Sauna-Betreiber vor Gericht auch gar nicht bestreiten. Davon habe er jedoch keinerlei finanzielle Vorteile. Der Eintritt decke gerade einmal die Kosten für den Wellnessbereich und sei durchaus vergleichbar mit öffentlichen Einrichtungen.
Nachzahlung für drei Jahre
Saunabetrieb, Sextreff für Männer – oder vielleicht doch beides zusammen? Der Streit um den Charakter des Etablissements schwelt schon seit der Einführung der Vergnügungssteuer im Jahr 2010. Um die Steuerpflicht zu umgehen, sind die meisten Sex-Utensilien inzwischen wieder entfernt worden. Auch ein separater Bereich mit Glaskäfig, Strafbock und Andreaskreuzen ist angeblich nicht mehr zugänglich.
Für die Richter reichten diese Maßnahmen jedoch nicht aus. Sie haben am Ende eindeutig Position bezogen. „Wir sind der Meinung, dass hier noch immer die Gelegenheit zu sexuellen Kontakten geboten wird“, hieß es im Prozess. Und auch formal sei die Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt nicht anzugreifen.
Der Sauna-Betreiber muss für die vergangenen drei Jahre nun rund 50.000 Euro nachzahlen.
www.derwesten.de/staedte/dortmund/sauna ... 69371.html
Ein Dortmunder Sauna-Betreiber ist am Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, von der Steuer befreit zu werden.Foto: Arne Poll (Archiv)
Dortmund. Darkroom und Liebesschaukel waren eindeutige Indizien: In einer Sauna in Dortmund-Eving wurden nicht nur Entspannung, sondern auch sexuelle Dienstleistungen angeboten. Nun muss der Besitzer die Vergnügungssteuer nachzahlen - trotz kreativer Argumentation vor dem Gericht.
Die Sexsteuer der Stadt Dortmund ist nicht so leicht zu kippen. Das musste ein Sauna-Betreiber aus Eving am Donnerstag erfahren. Er ist am Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, von der Steuer befreit zu werden. In seiner Sauna gab es unter anderem eine Liebesschaukel und einen Strafbock.
Das Haus in Eving zieht seit Jahren vor allem Männer an. Auf den ersten Blick hätte es sich wohl auch tatsächlich um einen reinen Wellnessbetrieb handeln können. Sauna- und Dampflandschaft, Schwimmbad, Terrasse und Kaminzimmer: Laut Internet geht es vor allem um Ruhe und Entspannung.
Liebesschaukel und Darkroom
Doch dann haben die Mitarbeiter des Steueramtes noch eine ganz andere Entdeckung gemacht. Bei einer Ortsbesichtigung vor rund einem Jahr stießen sie gleich auf eine ganze Reihe von Sex- und Fetisch-Utensilien. Es gab ein „Verhörzimmer“, eine Liebesschaukel, einen „Darkroom“ und sogar einen gynäkologischen Stuhl. Außerdem lagen überall Kondome bereit. Damit stand für die Stadt fest: Hier wird den Gästen eindeutig die Gelegenheit zum Sex geboten.
Dass es in den so genannten Ruheräumen zu intimen Kontakten kommt, wollte der Sauna-Betreiber vor Gericht auch gar nicht bestreiten. Davon habe er jedoch keinerlei finanzielle Vorteile. Der Eintritt decke gerade einmal die Kosten für den Wellnessbereich und sei durchaus vergleichbar mit öffentlichen Einrichtungen.
Nachzahlung für drei Jahre
Saunabetrieb, Sextreff für Männer – oder vielleicht doch beides zusammen? Der Streit um den Charakter des Etablissements schwelt schon seit der Einführung der Vergnügungssteuer im Jahr 2010. Um die Steuerpflicht zu umgehen, sind die meisten Sex-Utensilien inzwischen wieder entfernt worden. Auch ein separater Bereich mit Glaskäfig, Strafbock und Andreaskreuzen ist angeblich nicht mehr zugänglich.
Für die Richter reichten diese Maßnahmen jedoch nicht aus. Sie haben am Ende eindeutig Position bezogen. „Wir sind der Meinung, dass hier noch immer die Gelegenheit zu sexuellen Kontakten geboten wird“, hieß es im Prozess. Und auch formal sei die Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt nicht anzugreifen.
Der Sauna-Betreiber muss für die vergangenen drei Jahre nun rund 50.000 Euro nachzahlen.
www.derwesten.de/staedte/dortmund/sauna ... 69371.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Konflikt um die Bettensteuer
Stadt Freiburg verlangt von Buchungsportalen Adressen aller Zimmeranbieter
Wieder Ärger um die Bettensteuer: Die Stadtkämmerei hat 35 Buchungsportale aufgefordert, die Daten aller Freiburger Zimmeranbieter zuzusenden. Bei den Zimmervermittlern regt sich Widerstand. Sie sehen den Datenschutz in Gefahr.
www.badische-zeitung.de/stadt-freiburg- ... eranbieter
Stadt Freiburg verlangt von Buchungsportalen Adressen aller Zimmeranbieter
Wieder Ärger um die Bettensteuer: Die Stadtkämmerei hat 35 Buchungsportale aufgefordert, die Daten aller Freiburger Zimmeranbieter zuzusenden. Bei den Zimmervermittlern regt sich Widerstand. Sie sehen den Datenschutz in Gefahr.
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Pressemitteilung ‚Offener Brief‘ an Tarek Al Wazir – Doña Carmen fordert Beendigung der Sonderbesteuerung von Frauen in der Prostitution!
Publiziert am Dezember 10, 2013
Doña Carmen e.V. fordert vom grünen Verhandlungsführer in den Koalitionsgesprächen mit der hessischen CDU, Tarek Al Wazir, die Beendigung der seit 2008 in Hessen praktizierten täglichen Pauschalbesteuerung von Frauen in der Prostitution.
Gegenwärtig ist die Praxis so, dass die von der Finanzverwaltung mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Bordellbetreiber bei den Frauen in den Prostitutionsetablissements – je nach Ort – 25 € bzw. 15 € täglich abkassieren und das Geld an die Steuerfahndung weiterleiten sollen.
HIER WEITER LESEN:
http://www.donacarmen.de/?p=453
Offener Brief an Tarek Al Wazir ( Verhandlungsführer von Bündnis 90 / Die Grünen bei den Koalitionsgesprächen mit der hessischen CDU)
Publiziert am Dezember 10, 2013
Beenden Sie die Praxis der Sonderbesteuerung von Frauen in der Prostitution!
Sehr geehrter Herr Al Wazir,
Sie führen gegenwärtig für Bündnis 90 / Die Grünen die Koalitionsverhandlungen mit der hessischen CDU. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie daran zu erinnern, dass Sie und Ihre Partei sich im Jahre 2010 mit dem Antrag „betreffend Gleichbehandlung im Steuerverfahren für Anbieterinnen und Anbieter erotischer Dienstleistungen“ für eine steuerrechtliche Gleichbehandlung von Frauen in der Prostitution stark gemacht haben. (Drucksache 18/3531 vom 15.12.2010).
In dem von Ihnen unterzeichneten Antrag hieß es seinerzeit unmissverständlich:
„Eine pauschale Erhebung von Vorauszahlungen in Höhe von 25 € pro Arbeitstag durch den Betreiber einer Einrichtung hingegen entbehrt jeder Rechtsgrundlage.“
Sie und Ihre Partei haben sich damit anerkennenswerterweise für das Recht von Frauen in der Prostitution ausgesprochen, nicht länger dem rechtsstaatlich fragwürdigen Verfahren einer Sonderbesteuerung unterworfen zu sein.
HIER WEITER LESEN:
http://www.donacarmen.de/?p=451
Publiziert am Dezember 10, 2013
Doña Carmen e.V. fordert vom grünen Verhandlungsführer in den Koalitionsgesprächen mit der hessischen CDU, Tarek Al Wazir, die Beendigung der seit 2008 in Hessen praktizierten täglichen Pauschalbesteuerung von Frauen in der Prostitution.
Gegenwärtig ist die Praxis so, dass die von der Finanzverwaltung mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Bordellbetreiber bei den Frauen in den Prostitutionsetablissements – je nach Ort – 25 € bzw. 15 € täglich abkassieren und das Geld an die Steuerfahndung weiterleiten sollen.
HIER WEITER LESEN:
http://www.donacarmen.de/?p=453
Offener Brief an Tarek Al Wazir ( Verhandlungsführer von Bündnis 90 / Die Grünen bei den Koalitionsgesprächen mit der hessischen CDU)
Publiziert am Dezember 10, 2013
Beenden Sie die Praxis der Sonderbesteuerung von Frauen in der Prostitution!
Sehr geehrter Herr Al Wazir,
Sie führen gegenwärtig für Bündnis 90 / Die Grünen die Koalitionsverhandlungen mit der hessischen CDU. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie daran zu erinnern, dass Sie und Ihre Partei sich im Jahre 2010 mit dem Antrag „betreffend Gleichbehandlung im Steuerverfahren für Anbieterinnen und Anbieter erotischer Dienstleistungen“ für eine steuerrechtliche Gleichbehandlung von Frauen in der Prostitution stark gemacht haben. (Drucksache 18/3531 vom 15.12.2010).
In dem von Ihnen unterzeichneten Antrag hieß es seinerzeit unmissverständlich:
„Eine pauschale Erhebung von Vorauszahlungen in Höhe von 25 € pro Arbeitstag durch den Betreiber einer Einrichtung hingegen entbehrt jeder Rechtsgrundlage.“
Sie und Ihre Partei haben sich damit anerkennenswerterweise für das Recht von Frauen in der Prostitution ausgesprochen, nicht länger dem rechtsstaatlich fragwürdigen Verfahren einer Sonderbesteuerung unterworfen zu sein.
HIER WEITER LESEN:
http://www.donacarmen.de/?p=451
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RE: Steuern und Steuerpolitik
SEX-STEUER IN DIETZENBACH
Parlament beschließt Sex-Steuer
Von CHRISTOPH MANUS
Ein Rotlichtviertel gibt es in Dietzenbach nicht. Foto: AFP
Eine Sex-Steuer wird Dietzenbach als erste Kommune im Kreis vom kommenden Jahr an erheben. Die hoch verschuldetet Stadt erwartet 90 000 Euro Einnahmen pro Jahr aus der "Vergnügungssteuer" genannten Abgabe. Besteuert werden neben Prostitution auch Striptease-Shows, Pornokinos oder Sexmessen.
Als erste Stadt im Kreis Offenbach erhebt das hoch verschuldete Dietzenbach vom kommenden Jahr an eine „Vergnügungssteuer“ genannte Abgabe auf sexuelle Dienstleistungen. Besteuert wird nicht nur Prostitution. Die neue Abgabe zahlen muss auch etwa, wer Striptease-Shows anbietet, Pornofilme zeigt oder eine Sexmesse organisiert.
Abgerechnet wird nach der mit Stimmen von CDU, WIR-Bürger für Dietzenbach und der FDP beschlossenen Satzung nach der Größe eines Etablissements. Pro Tag und angefangene zehn Quadratmeter Fläche sind sechs Euro, bei Veranstaltungen im Freien drei Euro zu bezahlen.
Ein Rotlichtviertel gibt es nicht
Bekannt sind der Stadt allerdings lediglich zwei kleine Saunaclubs. Ein Rotlichtviertel mit Pornokinos und Stripteasebars gibt es in der Kreisstadt nicht. Auch an eine Sexmesse kann sich niemand erinnern.
Der Magistrat hatte in seinem Vorschlag noch eine deutlich geringere Abgaben von nur zwei Euro in geschlossenen Räumen und einem Euro im Freien vorgeschlagen, war damit jedoch auf scharfe Kritik gestoßen. „Als wir den Antrag des Magistrats gesehen haben, haben wir nicht gewusst, ob wir lachen oder weinen sollten“, sagte CDU-Fraktionschef Helmut Butterweck. Wenn die neue Steuer nur 30 000 Euro bringe, wie vom Magistrat geschätzt, könne man die Sache sausen lassen.
Fragwürdige Geldquelle
„Entweder machen wir es richtig oder gar nicht“, begründete Butterweck einen Änderungsantrag für die Verdreifachung des Steuersatzes. „Mit 30 000 Euro hätten wir es gleich bleiben lassen können“, sagte auch Harald Nalbach, Chef der BfD-Fraktion, die wieder einmal anders als ihre Kooperationspartner von der SPD und der Grünen Dietzenbacher Liste (GDL) abstimmte.
"An Ausbeutung verdienen"
SPD, GDL und Linke warnten vergeblich vor der Einführung einer solchen Steuer. „Schon der Name ist falsch, Vergnügungssteuer!“, empörte sich SPD-Fraktionschefin Ulrike Alex. Künftig verdiene die Stadt Geld mit der Prostitution und Ausbeutung von Frauen. Eine solche Steuer einzunehmen, sei schäbig.
Die 90 000 Euro an Einnahmen, die sich die CDU erhoffe, hätten die Frauen zu erarbeiten, kritisierte GdL-Fraktionschefin Andrea Wacker-Hempel. Zudem habe der Magistrat darauf hingewiesen, dass ein Betrieb gedenke, dann aufzuhören. Bekämpft werde das Gewerbe mit der Sexsteuer auch nicht, sagte Wacker-Hempel. Frauen würden vielmehr in die Illegalität gedrängt. Das befürchtete auch Barbara Cárdenas (Linke). Zögen sich die Frauen in die Privatheit zurück, seien sie etwa von Sozialarbeitern nicht mehr zu erreichen.
„Wir besteuern keine Frauen, sondern nach Quadratmeterzahl“, sagte dagegen BfD-Fraktionschef Nalbach. Die Satzung treffe zudem ein Gewerbe, das nicht zu den Aushängeschildern der Stadt zähle.
http://sexworker.at/phpBB2/bbcode_box/i ... 32294.html
Parlament beschließt Sex-Steuer
Von CHRISTOPH MANUS
Ein Rotlichtviertel gibt es in Dietzenbach nicht. Foto: AFP
Eine Sex-Steuer wird Dietzenbach als erste Kommune im Kreis vom kommenden Jahr an erheben. Die hoch verschuldetet Stadt erwartet 90 000 Euro Einnahmen pro Jahr aus der "Vergnügungssteuer" genannten Abgabe. Besteuert werden neben Prostitution auch Striptease-Shows, Pornokinos oder Sexmessen.
Als erste Stadt im Kreis Offenbach erhebt das hoch verschuldete Dietzenbach vom kommenden Jahr an eine „Vergnügungssteuer“ genannte Abgabe auf sexuelle Dienstleistungen. Besteuert wird nicht nur Prostitution. Die neue Abgabe zahlen muss auch etwa, wer Striptease-Shows anbietet, Pornofilme zeigt oder eine Sexmesse organisiert.
Abgerechnet wird nach der mit Stimmen von CDU, WIR-Bürger für Dietzenbach und der FDP beschlossenen Satzung nach der Größe eines Etablissements. Pro Tag und angefangene zehn Quadratmeter Fläche sind sechs Euro, bei Veranstaltungen im Freien drei Euro zu bezahlen.
Ein Rotlichtviertel gibt es nicht
Bekannt sind der Stadt allerdings lediglich zwei kleine Saunaclubs. Ein Rotlichtviertel mit Pornokinos und Stripteasebars gibt es in der Kreisstadt nicht. Auch an eine Sexmesse kann sich niemand erinnern.
Der Magistrat hatte in seinem Vorschlag noch eine deutlich geringere Abgaben von nur zwei Euro in geschlossenen Räumen und einem Euro im Freien vorgeschlagen, war damit jedoch auf scharfe Kritik gestoßen. „Als wir den Antrag des Magistrats gesehen haben, haben wir nicht gewusst, ob wir lachen oder weinen sollten“, sagte CDU-Fraktionschef Helmut Butterweck. Wenn die neue Steuer nur 30 000 Euro bringe, wie vom Magistrat geschätzt, könne man die Sache sausen lassen.
Fragwürdige Geldquelle
„Entweder machen wir es richtig oder gar nicht“, begründete Butterweck einen Änderungsantrag für die Verdreifachung des Steuersatzes. „Mit 30 000 Euro hätten wir es gleich bleiben lassen können“, sagte auch Harald Nalbach, Chef der BfD-Fraktion, die wieder einmal anders als ihre Kooperationspartner von der SPD und der Grünen Dietzenbacher Liste (GDL) abstimmte.
"An Ausbeutung verdienen"
SPD, GDL und Linke warnten vergeblich vor der Einführung einer solchen Steuer. „Schon der Name ist falsch, Vergnügungssteuer!“, empörte sich SPD-Fraktionschefin Ulrike Alex. Künftig verdiene die Stadt Geld mit der Prostitution und Ausbeutung von Frauen. Eine solche Steuer einzunehmen, sei schäbig.
Die 90 000 Euro an Einnahmen, die sich die CDU erhoffe, hätten die Frauen zu erarbeiten, kritisierte GdL-Fraktionschefin Andrea Wacker-Hempel. Zudem habe der Magistrat darauf hingewiesen, dass ein Betrieb gedenke, dann aufzuhören. Bekämpft werde das Gewerbe mit der Sexsteuer auch nicht, sagte Wacker-Hempel. Frauen würden vielmehr in die Illegalität gedrängt. Das befürchtete auch Barbara Cárdenas (Linke). Zögen sich die Frauen in die Privatheit zurück, seien sie etwa von Sozialarbeitern nicht mehr zu erreichen.
„Wir besteuern keine Frauen, sondern nach Quadratmeterzahl“, sagte dagegen BfD-Fraktionschef Nalbach. Die Satzung treffe zudem ein Gewerbe, das nicht zu den Aushängeschildern der Stadt zähle.
http://sexworker.at/phpBB2/bbcode_box/i ... 32294.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Prostituierte erheben Klage: Klage gegen Sexsteuer
Prostituierte müssen in vielen Städten neben ihrer Einkommenssteuer auch noch eine sogenannte "Sexsteuer" entrichten. Für die oft klammen Stadtkassen bedeutet das eine schöne Einnahmequelle. In Dortmund hatten mehrere Prostituierte dagegen geklagt. Am Donnerstag (06.02.2014) wird darüber verhandelt.
Der Streit schwelt schon lange: Bereits seit gut drei Jahren müssen Prostituierte in Dortmund pro Arbeitstag eine pauschale Steuer von sechs Euro zahlen - egal, ob sie ihrem Job auf der Straße oder in einem Club nachgehen. Mehr als 530.000 Euro flossen durch diese sogenannte "Sexsteuer" bisher jährlich in die Stadtkasse. Dagegen klagen am Donnerstag (06.02.2014) mehrere Prostituierte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Abgabe sei eine unzulässige Berufssteuer, so argumentieren sie nach Auskunft des Verwaltungsgerichts. Außerdem praktiziere die Stadt Dortmund damit eine Doppelbesteuerung: Neben dem Obulus, den die Stadt jeder einzelnen Prostituierte abverlangt, sind gleichzeitig auch Bordellbesitzer zu einer zusätzlichen Steuerzahlung für die Flächen ihrer Etablissements verpflichtet: Pro "angefangene zehn Quadratmeter", so steht es in der Dortmunder Satzung, müssen die Betreiber vier Euro Steuern täglich zahlen.
Wenn in der Sauna nicht nur geschwitzt wird
Ordnungsbeamte kontrollieren den ordentlichen Eingang der Steuer
Grundlage ist die "Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen". Seit der Einführung im November 2010 habe die Stadt rund 1,6 Millionen Euro über die "Sexsteuer" eingenommen, sagt Stadtsprecher Michael Meinders. Und das, obwohl Straßenprostitution in Dortmund schon seit Mai 2011 im gesamten Stadtgebiet verboten ist. Bis dahin konnten Prostituierte ihre Steuern in Form von Tagestickets bezahlen, die in einem Lokal nahe dem Straßenstrich zu kaufen waren. Mittlerweile, sagt Meinders, könnten die Frauen auch direkt für einen ganzen Monat bezahlen und das Geld überweisen. "Dennoch muss jede damit rechnen, jederzeit kontrolliert zu werden". Mitarbeiter des Ordnungsamts nähmen auch die Clubs regelmäßig unter die Lupe. So musste der Betreiber einer Sauna in Dortmund kürzlich 50.000 Euro nachzahlen, nachdem die Beamten in seinem Betrieb Kondome und eindeutige Möbelstücke gefunden hatten, die offenbar keinen Zweifel daran ließen, dass in dieser Sauna nicht nur geschwitzt wird.
Bordellbesitzer: Flure mitgerechnet
Ärger um eine "Sexsteuer" gab es auch beretis in anderen NRW-Städten. So machte Köln schon vor zehn Jahren mit der Einführung einer solchen Gebühr Schlagzeilen - auch dort zahlen Prostituierte mittlerweile sechs Euro pro Tag. In Bonn müssen die Frauen ihren Pflichtbeitrag an umgerüsteten Parkscheinautomaten per Ticket entrichten. Das jüngste Gerichtsurteil fiel Ende Januar am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Bordellbetreiber aus Duisburg hatten geklagt, weil die Stadt zur Berechnung ihrer Steuer dort auch die Fläche der Flure in den Bordellen miteingerechnet hatte. Die Stadt Duisburg willigte schließlich ein, ihre Steuerforderung von ursprünglich 2,1 Millionen auf 1,2 Millionen Euro zu senken.
Auch das "Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen" protestiert gegen diese Steuer. Prostituierte und Prostitutionsbetriebe, so der Verband, zahlen wie andere Unternehmen Einkommens-, Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuern. Daneben zusätzlich und unabhängig vom Gewinn auch noch Vergnügungssteuer zu erheben, bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Sonderbehandlung.
Eine Entscheidung über die Klage soll noch am Donnerstag (06.02.2014) fallen.
http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/sexsteuer102.html
Prostituierte müssen in vielen Städten neben ihrer Einkommenssteuer auch noch eine sogenannte "Sexsteuer" entrichten. Für die oft klammen Stadtkassen bedeutet das eine schöne Einnahmequelle. In Dortmund hatten mehrere Prostituierte dagegen geklagt. Am Donnerstag (06.02.2014) wird darüber verhandelt.
Der Streit schwelt schon lange: Bereits seit gut drei Jahren müssen Prostituierte in Dortmund pro Arbeitstag eine pauschale Steuer von sechs Euro zahlen - egal, ob sie ihrem Job auf der Straße oder in einem Club nachgehen. Mehr als 530.000 Euro flossen durch diese sogenannte "Sexsteuer" bisher jährlich in die Stadtkasse. Dagegen klagen am Donnerstag (06.02.2014) mehrere Prostituierte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Abgabe sei eine unzulässige Berufssteuer, so argumentieren sie nach Auskunft des Verwaltungsgerichts. Außerdem praktiziere die Stadt Dortmund damit eine Doppelbesteuerung: Neben dem Obulus, den die Stadt jeder einzelnen Prostituierte abverlangt, sind gleichzeitig auch Bordellbesitzer zu einer zusätzlichen Steuerzahlung für die Flächen ihrer Etablissements verpflichtet: Pro "angefangene zehn Quadratmeter", so steht es in der Dortmunder Satzung, müssen die Betreiber vier Euro Steuern täglich zahlen.
Wenn in der Sauna nicht nur geschwitzt wird
Ordnungsbeamte kontrollieren den ordentlichen Eingang der Steuer
Grundlage ist die "Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen". Seit der Einführung im November 2010 habe die Stadt rund 1,6 Millionen Euro über die "Sexsteuer" eingenommen, sagt Stadtsprecher Michael Meinders. Und das, obwohl Straßenprostitution in Dortmund schon seit Mai 2011 im gesamten Stadtgebiet verboten ist. Bis dahin konnten Prostituierte ihre Steuern in Form von Tagestickets bezahlen, die in einem Lokal nahe dem Straßenstrich zu kaufen waren. Mittlerweile, sagt Meinders, könnten die Frauen auch direkt für einen ganzen Monat bezahlen und das Geld überweisen. "Dennoch muss jede damit rechnen, jederzeit kontrolliert zu werden". Mitarbeiter des Ordnungsamts nähmen auch die Clubs regelmäßig unter die Lupe. So musste der Betreiber einer Sauna in Dortmund kürzlich 50.000 Euro nachzahlen, nachdem die Beamten in seinem Betrieb Kondome und eindeutige Möbelstücke gefunden hatten, die offenbar keinen Zweifel daran ließen, dass in dieser Sauna nicht nur geschwitzt wird.
Bordellbesitzer: Flure mitgerechnet
Ärger um eine "Sexsteuer" gab es auch beretis in anderen NRW-Städten. So machte Köln schon vor zehn Jahren mit der Einführung einer solchen Gebühr Schlagzeilen - auch dort zahlen Prostituierte mittlerweile sechs Euro pro Tag. In Bonn müssen die Frauen ihren Pflichtbeitrag an umgerüsteten Parkscheinautomaten per Ticket entrichten. Das jüngste Gerichtsurteil fiel Ende Januar am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Bordellbetreiber aus Duisburg hatten geklagt, weil die Stadt zur Berechnung ihrer Steuer dort auch die Fläche der Flure in den Bordellen miteingerechnet hatte. Die Stadt Duisburg willigte schließlich ein, ihre Steuerforderung von ursprünglich 2,1 Millionen auf 1,2 Millionen Euro zu senken.
Auch das "Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen" protestiert gegen diese Steuer. Prostituierte und Prostitutionsbetriebe, so der Verband, zahlen wie andere Unternehmen Einkommens-, Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuern. Daneben zusätzlich und unabhängig vom Gewinn auch noch Vergnügungssteuer zu erheben, bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Sonderbehandlung.
Eine Entscheidung über die Klage soll noch am Donnerstag (06.02.2014) fallen.
http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/sexsteuer102.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Dortmunder Sexsteuer Klage abgewiesen
Die Dortmunder Sexsteuer bleibt vorerst in Kraft. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat die Klage von neun Prostituierten eines Dorstfelder FKK-Clubs abgewiesen.
Für die (legale) Prostitution in Dortmund muss Sexsteuer gezahlt werden.
Für die (legale) Prostitution in Dortmund muss Sexsteuer gezahlt werden.
Die Frauen hatten sich dagegen gewehrt, pauschal zur Kasse gebeten zu werden. Sechs Euro pro Tag: Das ist der Betrag, den Dortmunder Prostituierte an die Stadt abführen müssen. So steht es in der Vergnügungssteuer-Satzung.
Ungerecht, finden viele der Frauen. Schließlich könne es ja auch passieren, dass gar keine Kunden auftauchen. Für die Richter am Verwaltungsgericht spielte das jedoch keine Rolle. Im Zweifel müssten am nächsten Tag dann höhere Preise genommen werden.
Schließlich solle die Sexsteuer ja ohnehin auf die Kunden abgewälzt werden. Sie hätten schließlich auch das Vergnügen.
http://www.radio912.de/infos/dortmund/n ... 749,800498
Die Dortmunder Sexsteuer bleibt vorerst in Kraft. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat die Klage von neun Prostituierten eines Dorstfelder FKK-Clubs abgewiesen.
Für die (legale) Prostitution in Dortmund muss Sexsteuer gezahlt werden.
Für die (legale) Prostitution in Dortmund muss Sexsteuer gezahlt werden.
Die Frauen hatten sich dagegen gewehrt, pauschal zur Kasse gebeten zu werden. Sechs Euro pro Tag: Das ist der Betrag, den Dortmunder Prostituierte an die Stadt abführen müssen. So steht es in der Vergnügungssteuer-Satzung.
Ungerecht, finden viele der Frauen. Schließlich könne es ja auch passieren, dass gar keine Kunden auftauchen. Für die Richter am Verwaltungsgericht spielte das jedoch keine Rolle. Im Zweifel müssten am nächsten Tag dann höhere Preise genommen werden.
Schließlich solle die Sexsteuer ja ohnehin auf die Kunden abgewälzt werden. Sie hätten schließlich auch das Vergnügen.
http://www.radio912.de/infos/dortmund/n ... 749,800498
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Einnahmen "völlig unzureichend" Bund will künftig mehr Steuern aus Prostitution einnehmen
Das horizontale Gewerbe boomt wie nie zuvor: Schätzungen zufolge setzt die Rotlicht-Branche bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr um. Nun will der Bundesrechnungshof am Geschäft mit der käuflichen Lust mitverdienen – und eine Steuerlücke bei Prostituierten schließen.
Der Bundesrechnungshof will nach einem Medienbericht die Steuereinnahmen aus dem milliardenschweren Prostitutionsgewerbe in Deutschland erhöhen. Die Besteuerung der Prostitution sei "nach wie vor völlig unzureichend", zitierte die "Wirtschaftswoche" am Samstag aus einem Bericht der Behörde für den Finanzausschuss des Bundestags. Vor allem die Erfassung von "in Betrieben tätigen Prostituierten" sei unbefriedigend.
Rechnungshof erhofft sich eine Milliarde an Einnahmen
Der Rechnungshof plädiert in dem Schreiben für "einen Steuereinbehalt durch Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte", schreibt das Magazin. Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollten pro Arbeitstag und -kraft einen Pauschalbetrag von 25 Euro ans Finanzamt abführen. Dies sei eine Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen. Allein aus den Vorauszahlungen könne der Staat eine Milliarde Euro pro Jahr einnehmen.
Der Jahresumsatz im deutschen Prostitutionsgewerbe wird auf 15 Milliarden Euro beziffert. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind Frauen, die in Rotlicht-Etablissements anschaffen, steuerrechtlich nicht Angestellte, sondern freiberuflich tätig. Sie erzielen also Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Damit sind sie nach Auffassung des Bundesrechnungshofs Unternehmerinnen, auf deren Angebot 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig würden. Ihre Einnahmen müssten sie melden. Dies geschehe jedoch in der Praxis nicht, monieren die Rechnungsprüfer.
http://www.focus.de/politik/einnahmen-v ... 00474.html
Das horizontale Gewerbe boomt wie nie zuvor: Schätzungen zufolge setzt die Rotlicht-Branche bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr um. Nun will der Bundesrechnungshof am Geschäft mit der käuflichen Lust mitverdienen – und eine Steuerlücke bei Prostituierten schließen.
Der Bundesrechnungshof will nach einem Medienbericht die Steuereinnahmen aus dem milliardenschweren Prostitutionsgewerbe in Deutschland erhöhen. Die Besteuerung der Prostitution sei "nach wie vor völlig unzureichend", zitierte die "Wirtschaftswoche" am Samstag aus einem Bericht der Behörde für den Finanzausschuss des Bundestags. Vor allem die Erfassung von "in Betrieben tätigen Prostituierten" sei unbefriedigend.
Rechnungshof erhofft sich eine Milliarde an Einnahmen
Der Rechnungshof plädiert in dem Schreiben für "einen Steuereinbehalt durch Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte", schreibt das Magazin. Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder Escort-Agenturen sollten pro Arbeitstag und -kraft einen Pauschalbetrag von 25 Euro ans Finanzamt abführen. Dies sei eine Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen. Allein aus den Vorauszahlungen könne der Staat eine Milliarde Euro pro Jahr einnehmen.
Der Jahresumsatz im deutschen Prostitutionsgewerbe wird auf 15 Milliarden Euro beziffert. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind Frauen, die in Rotlicht-Etablissements anschaffen, steuerrechtlich nicht Angestellte, sondern freiberuflich tätig. Sie erzielen also Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Damit sind sie nach Auffassung des Bundesrechnungshofs Unternehmerinnen, auf deren Angebot 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig würden. Ihre Einnahmen müssten sie melden. Dies geschehe jedoch in der Praxis nicht, monieren die Rechnungsprüfer.
http://www.focus.de/politik/einnahmen-v ... 00474.html
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Hier der Bericht des Bundesrechnungshof nach §88 Absatz 2 BHO über die Besteuerung der Prostitution vom 24.01.2014, die im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution in der 18. Legislaturperiode, als Anlass nehmen einer Empfehlung zur Durchsetzung gesetzliche Steuereinbehalt aussprechen.
http://www.wiwo.de/downloads/9457448/1/ ... 0%28PDF%29
http://www.wiwo.de/downloads/9457448/1/ ... 0%28PDF%29
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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