ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Marc of Frankfurt
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Merkblatt: SW unter 21 = Menschenhandel

#101

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Merkblatt der Dortmunder Mitternachtsmission e.V.

zur Beschäftigung von Sexworkern
unter 21 Jahren (§ 232 StGB [Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung])





  • Sehr geehrte Damen und Herren,



    seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG) ist die Beschäftigung von Sexworkern und das Zurverfügungstellen/Vermieten von Wohnräumen zur Ausübung der Prostitution gestattet.

    Wenig bekannt ist, dass es Sonderregelungen für Sexworker unter 21 Jahren gibt. Diese möchten wir Ihnen kurz erläutern:

    Es ist dringend darauf zu achten, ob Frauen/Männer unter 21 Jahren, die in der Prostitution arbeiten wollen, bereits erfahren sind oder ob sie diese Arbeit erstmalig aufnehmen wollen.

    Es dürfen keine Frauen und Männer zur Prostitution gebracht werden, die noch nie vorher in der Sexarbeit gearbeitet haben. Eine Beschäftigung oder zur Verfügung stellen von Wohnräumen für Personen unter 21 Jahren kann dazu führen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel eingeleitet wird.

    Wenn sie bereits vorher in der Sexarbeit tätig waren und bei Ihnen einen sicheren oder anderen Arbeitsplatz wünschen oder Räume anmieten möchten, ist es wichtig, dass dieser Wunsch eindeutig zum Ausdruck gebracht wird [Er muß gerichtsfest beweisbar sein. Anm.].
    ClubbetreiberInnen müssen diesbezüglich bei Kontrollen mit intensiver Befragung ihrer MitarbeiterInnen rechnen.

    Bringen zur Prostitution heißt in diesem Fall nicht Zwang ausüben, sondern allein der "Ersteinstieg" ist wichtig.

    Wenn Sie weitere Auskünfte haben möchten wenden sie sich bitte an die Polizei, KK12, in Dortmund, Tel.: 0231-1320 oder an die Mitternachtsmission.



    Mit freundlichen Grüßen
    Jutta Geißler-Hehlke,
    Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission e.V.



Dudenstraße 2, 44137 Dortmund
0231-14 44 91
mitternachtsmission@gmx.de
Ansprechpartnerin: Gisela Zohren




___
Nachträge:

Urteil:
Schöffengericht Bochum 2010:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=90946#90946

Schöffengericht Rosenheim 26.04.11:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97926#97926

Verschärfte Menschenhandels-Paragraphen im StGB seit 2005
(Sonderschutzaltersgrenze für Prostituierte 21 Jahre):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901 (Zeit-Tafel)

Freispruch Menschenschenhandel
Urteil Oberlandesgericht Hamm und Landgericht Bochum zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB
Beschluß vom 11.05.2010 (III-2 Ws 86/10):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=101511#101511

Juristische Einschätzung zur Beschäftigung von 18-20jahre alten Sexarbeiter_innen
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=8203
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ehemaliger_User
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#102

Beitrag von ehemaliger_User »

Wenn ich das Merkblatt richtig verstehe heisst das faktisch, dass niemand unter 21 mit SW beginnen kann ausser auf der Strasse/Hinterhof????

In Stuttgart und Umgebung wird das so gehandhabt, dass Mädels unter 21 polizeilich befragt werden, ob sie freiwillig mit SW angefangen hätten.

Angenommen, ich hätte ein 19jährige Tochter, die unbedingt Prostituierte werden wollte, dann würd ich mich strafbar machen des Menschenhandels wenn ich sie in eine Arbeitswohnung/in einen Club fahre?

Ich mach mich aber nicht strafbar, wenn ich meinen 19jährigen Sohn dazu überrede, Zeitsoldat oder GSG9-Mann zu werden und sich zum "Töter" ausbilden zu lassen?

Das heisst im Kalrtext: Handlungen, die die Macht des Staates etc. erhalten sind moralisch in Ordnung, Handlungen, die Menschen Spass bringen nicht (weil sie vielleicht die Vormachtstellung des Staates untergraben)?

Weiss jemand, ob irgendwelche junge SW gegen diese Ungleichbehandlung Klage erhoben haben?
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Lobbying ProstG

#103

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wie geht es weiter mit dem ProstG?

Umsetzungsrichtlinien ProstG




1.) Antwort der Politikerin Elke Reinke (die Linke)

www.abgeordnetenwatch.de





2.) Workshop des KOK

„Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten -
Ein gangbarer Weg zur Verbesserung der Situation der Prostituierten und
nachhaltigen Bekämpfung des Menschenhandels?“
31. März 2008


Nachtrag:
Hier gibt es mehr zum Thema Gewerberecht/Lizensierungsdebatte und einen Tagungsband von einem Hearing beim Bundesfamilienministeriums, wo das auf diesem KOK-Workshop erarbeitete Papier eingeflossen ist als die einzige Stimme aus der Prostitution/von den SexarbeiterInnen:
viewtopic.php?p=59583#59583
Dateianhänge
KOK Workshop Regulierung Prostitution.pdf
Stellungnahme von KOK, Hydra und Phoenix - 4 Seiten.
(51.01 KiB) 1275-mal heruntergeladen
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Rechtsprofessoren der Prostitution

#104

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald
Vortragsreihe "Grenzen des Rechts"

Prostitution, Inzest, Jugendschutz.

Eine Kontroverse über die Grenzen des Sexualstrafrechts



Professor Dr. Monika Frommel und Professor Dr. Joachim Renzikowski


Die Frage nach den Grenzen des Strafrechts wird seit jeher besonders am Beispiel des Sexual­strafrechts diskutiert. „Sex sells“ – das gilt nicht nur für Medien. Sexuelle Themen wecken besonders hohe Emotionen, eben weil sie mit der Moralität auf das engste verbunden sind. Für ein liberales rechtsstaatliches Strafrecht gilt indes die Beschränkung auf den Schutz von Rechtsgütern. Inwieweit moralische Wertung gleichwohl in das Strafrecht einfließen, soll mit Prof. Dr. Monika Frommel (Kiel) und Prof. Dr. Joachim Renzi­kowski (Halle) anhand von drei aktuellen Problemkreisen diskutiert werden: Strafbarkeit des Inzests (§ 173 StGB), sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Legalisierung der Prostitution und ihre Konsequenzen.


Bild

Professor Dr. Monika Frommel (*1946) ist Direktorin des Institutes für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Sie hat sich mit zahlreichen Veröffentlichungen zu Fragen der Kriminalpolitik, der Reform des Sexualstrafrechts oder der Verbesserung des Opferschutzes in Strafrechtsverfahren einen Namen gemacht.


Bild

Prof. Dr. Joachim Renzikowski (*1961) ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie/Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen u.a. das Sexualstrafrecht, Normentheorie und die Europäische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten.


Moderation: Professor Dr. Joachim Lege


Audiomitschnitt der Veranstaltung als mp3-Datei zum Download
http://www.wiko-greifswald.de/fileadmin ... schutz.mp3
(2 Stunden - 60 MB - zur Prostitution ab ca. 1:18:00)

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vereinbarkeit des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB mit dem Grundgesetz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 8-029.html

Quelle:
14. Jan. 2008
http://www.wiko-greifswald.de/events/ca ... ution.html





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#105

Beitrag von Zwerg »

Danke Marc!

Ich habe mir Gestern den Mittschnitt der Veranstaltung angehört und bin beeindruckt!

Christian

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Polizei und Prostitution 1911

#106

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zur Geschichte der Prostitutionskontrolle:



Dr. jur. Kurt Wolzendorff: "Polizei und Prostitution", 1911
Verlag von H.Laupp, Tübingen

Eine Buchrezension von Prof. Dr. Freudenthal aus Frankfurt:



PDF:
http://publikationen.ub.uni-frankfurt.d ... olizei.pdf
(3 Seiten)

Homepage:
http://publikationen.ub.uni-frankfurt.d ... 2007/4466/





Siehe auch diese Fundstücke:

- König Friedrich Wilhelm II. regelt die Prostitution, 1790 Berlin:
viewtopic.php?p=19173#19173

- Prostitutionskontrolle wg. Syphilisbekämpfung 1836
viewtopic.php?p=48377#48377

- Die Prostitution in Hamburg, 1848 Hamburg:
viewtopic.php?p=51667#51667

- Handbuch der Sanitätspolizei, 1858 Berlin:
viewtopic.php?p=30782#30782

- Geschlechtskrankheiten und Prostitution 1923 Bremen
viewtopic.php?p=48239#48239

Forum Fundstücke:
viewforum.php?f=63





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Moderne Sicht der Sozialpädagogen

#107

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Diplomarbeit zum Thema:


Empowerment und Prostitution

Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf
die Lebenswirklichkeit von Prostituierten



Michael Richter

Fachhochschule Düsseldorf
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Studiengang Sozialpädagogik

Wintersemester 2006/07


http://fhdd.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2 ... tution.pdf
(pdf 230 Seiten)

Gesamte Arbeit mit zwei Anhängen:
Diplomarbeit - Auswerte-Tabellen - gescannte Fragebögen
http://fhdd.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2007/359/





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Fiktiver Dialog von Nonne mit Sexworker

#108

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kommentiertes Pamphlet von einer starken Prostitutionsgegnerin mit meinen Ergänzungen [in Klammern]:

„Gegen Prostitution, aber für Prostiuierte!"



Im Namen der Menschenwürde: gegen Prostitution, aber für Prostiuierte!
[Was für eine scheinheilige Doppelmoral! So wurden schon die Schwulen vom heiligen Stuhl diszipliniert. Wir fordern Lebensweisenakzeptanz! Anm.]

Gastkommenar für Radio Vatikan von Sr. Dr. Lea Ackermann



Der 25. November ist der internationale Gedenktag für die Opfer von Männergewalt gegen Frauen. Am kommenden Dienstag werden auch in Deutschland wieder überall Aktionen gemacht. Darum erlaube ich mir heute an dieser Stelle ein Wort in eigener Sache. Denn SOLWODI nimmt den Gedenktag zum Anlass, in Namen der Menschenwürde eine Kampagne zu starten: gegen Prostitution, aber für Prostituierte.

SOLWODI ist die Abkürzung von „Solidarity With Women in Distress“ – Solidarität mit Frauen in Not. Ich habe diese Organisation 1985 in Kenia als Austiegsprojekt für Frauen in der Elendsprostitution gegründet. Seit 1988 engagiert sich SOLWODI auch in Deutschland: vor allem für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Meiner Ansicht nach ist Prostitution – auch die so genannte „freiwillige“ – immer eine Verletzung der Menschenwürde. Der weibliche Körper ist keine Ware, die „mann“ verkaufen und kaufen kann wie unbeseelte Objekte! Darum bin ich für die Abschaffung der Prostitution. Doch da sich dies in Deutschland weder lang- noch mittelfristig durchsetzen lässt, hat sich SOLWODI zu kurzfristigem Handeln entschlossen. Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass Prostitution immer salonfähiger wird, während Prostituierte wie der letzte Dreck behandelt werden!

[Die Prostituierte/Sexarbeiterin verkauft nicht ihren Körper. Der bleibt ja immer bei ihr. Sie verkauft ihre Zeit und eine intelligente Dienstleistung.

Verkaufte Frauen sind Sklavinen egal ob für Sex, unbezahlte Hausarbeit oder anderes. Das wird gerne mit Sexarbeit verwechselt und vermischt.

Sexworker sind oftmals die schwächsten Menschen im Sexbiz-Markt (vgl. unqualifizierte Arbeiter in anderen Industrien). Solange die Branche nicht anerkannt ist und es daher keine starken Regelungen zum Arbeitsschutz geben darf, wird es immer Ausbeutung mehr oder weniger versteckt geben. Dieser Schein-Konflikt zwischen Prostitution vs. Prostituierte ist also eine selbstverursachte Folge der herrschenden Doppelmoral und Putophobie (Hurenunterdrückung). Er ist eine scheinheilige seelische Zwickmühle, die Opfer geradezu produziert, die dann der christlicher Seelsorge anheimfallen. Anm.]


Das 2002 in Kraft getretene rot-grüne Prostitutionsgesetz – „ProstG“ – hat die freiwillig ausgeübte Prostitution in Deutschland legalisiert, um Prostituierte besser zu stellen: u. a. durch die Möglichkeit, sich fest anstellen und sozialversichern zu lassen. Aber das ProstG hat das Gegenteil bewirkt: Besser gestellt wurden Zuhälter und Bordellbetreiber! In den überall in Deutschland errichteten neuen Bordellen, die meist „Wellness-Clubs“ oder „FKK-Clubs“ heißen, lässt sich die freiwillige von der erzwungenen Prostitution nicht mehr unterscheiden. Ohne Unterschied werden die dort tätigen Frauen ihrer Menschenwürde beraubt. Sie unterliegen einer nahezu lückenlosen Kontrolle durch ein ausgeklügeltes System aus Videokameras, Bordell- und Security-Personal. Die Frauen müssen sich ausschließlich unbekleidet in den Häusern bewegen, dürfen nicht telefonieren und dürfen nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung nach draußen. Die Sexualpraktiken sind vorgeschrieben; Freier können nicht abgelehnt werden; die Arbeitszeiten betragen bis zu 16 Stunden täglich.

[Vom erfolgreichen Sexworker zum ausgebeuteten Opfer gibt es eine unendlich lange kontinuierliche Skala ebenso wie von Steinmetzen in der Dombauhütte bis zum Sklaven im Steinbruch eines Schwellenlandes. Eine Unterscheidung ist nur möglich im jeweiligen Einzelfall unter Prüfung des genauen Kontextes und der Aussagen und Wahlmöglichkeiten der Beteiligten.

Mancher Sexworker erlebt im Beruf neben wirtschaftlichem Erfolg eine persönliche Wachstumserfahrung in Selbstbestimmung und Menschenwürde. Wer über eine positive gottgeschenkte Einstellung zu Sexualität verfügt und sich gerne nackt präsentiert, kann einzigartige erfolgreiche Lebenserfahrungen sammeln. Wer im Club zu oft telefoniert zeigt evt. Desinteresse an der Sexarbeit und vergrault Kunden, auf die andere Sexworker ebenso wie der Investor der Sexarbeitsplätze hoffen. Anm.]


Angesichts dieser Ausbeutungsverhältnisse will SOLWODI mit Vorschlägen für eine Gesetzesreform Zuhälter und Bordellbetreiber in ihre Schranken verweisen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in der Prostitution zu achten und zu schützen sowie jegliches Zuwiderhandeln der Profiteure im Rotlichtmilieu konsequent als Straftaten zu ahnden.

Unsere zentrale Forderung ist: Keine abhängige Beschäftigung von Prostituierten und keinerlei Weisungsbefugnisse Dritter! Jegliche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten müssen als sexuelle Ausbeutung und dirigistische Zuhälterei bestraft werden!

[Solange arbeitsteilige Arbeit, Professionalität und Investitition im Sexbiz weiterhin tabuisiert und kriminalisiert bleiben, d.h. Frauen auf sich allein also quasi zurück auf die Straße zurückgeworfen werden, bleibt Sexarbeit im archaisch-privaten Präkariats-Status und wird sich kaum kultivieren können wie Tanz, Gesang, Ballet, Oper etc..

Abhängige Beschäftigung von Sexarbeit will höchst sorgfältig und speziell organisiert sein. Einmal mit festen Regeln für die geschäftlichen Rahmenbedingungen (Anwesenheitszeiten, Umgangsformen, Verdienstregeln) aber zugleich SW-Sicherheit und Garantie absoluter Freiheit für die sexuelle Selbstbestimmung im intimen Ungang mit dem Kunden.

Nur ein Ausgleich von Arbeitgeber/Betreiber- und Arbeitnehmer/Sexworkerinteressen kann hier Lösungen finden. Dafür ist eine starke Sexworker-Interessenvertretung/Gewerkschaft Voraussetzung ebenso wie Runde Tische auf allen politischen Ebenen. Hierzu wiederum sind ein akzeptierender, liebevoller Dialog mit den bisher ausgegrenzten Menschen und Akteuren im Sexbiz nicht mehr länger zu hintertreiben. Anm.]


Die derzeitige Regierungskoalition hatte im Januar 2007 eine Reform des umstrittenen Prostitutionsgesetzes angekündigt. Doch auf die Worte sind keine Taten gefolgt.

[Keiner hat sich an das immer noch heiße Eisen wirklich herangetraut. Anm.]


Wegen des Super-Wahljahrs 2009 ist in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr damit zu rechnen. Ich meine: Wenn die Politik es nicht tut, sollten wir die Prostitution zu einem Wahlkampfthema machen!

[Aber bitte nicht gegen Prostitution auf Kosten der SexarbeiterInnen! Anm.]


Wir demokratisch denkenden Menschen, die sich der im Grundgesetz verbürgten Menschenwürde verpflichtet fühlen!

[Gebt den Sexworker ihre Menschenwürde und Freiheit der Berufsausübung. Redet mit ihnen und nicht über sie!]


Wir Christinnen und Christen, die sich am gleichberechtigten Frauenbild Jesu orientieren!

[Sexualität ist eine Schöpfungserfahrung. Der Zugang dazu kann von eingeweihten Personen professionel vermittelt werden. Sexuelle Seelsorge ist kein Teufelszeug sondern eine Heilkunst!]


Also: Bitte, unterstützen Sie unsere Kampagne, liebe Hörer und Hörerinnen! Unsere Forderungen finden Sie auf unserer Homepage:
www.solwodi.de.

[Also bitte unterstützen sie unsere Sexworker Petition:
www.sexworker.at/protest Anm.]


Original:
(rv)
http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=246734





Gedenktag gegen Haßtaten und Gewalt an Sexarbeitern
17. Dezember:
viewtopic.php?p=7675#7675

Kommentierte Wahlkampfunterlagen SOLWODI:
viewtopic.php?p=46293#46293

60 Jahre Menschenrechte
Die Würde der SexarbeiterInnen:
viewtopic.php?t=3754





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#109

Beitrag von Marc of Frankfurt »

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marlena
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#110

Beitrag von marlena »

Danke, für diese Informationen und die Zeit, die du damit immer wieder investierst.

Der Vortrag ist super interessant.

Liebe Grüße

Marlena
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Rechtsgeschichte Hamburg

#111

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Weitere historische Fundstücke zur
Prostitutionskontrolle per Gesundheitspolizei:



Prostitution in Hamburg 1807-1871-1921

System der Bordellierung (Reglementierung und Kasernierung)

[Seite 98 ff]

201 registrierte Bordelle in HH im Jahre 1876 in denen
833 polizeilich registrierte Frauen wohnten und arbeiteten. Aber zusätzlich
3.000 bis 4.000 freie Prostituierte (Polizeischätzung 1895).

Das Reichsstrafgesetz von 1871 verbot die polizeilich konzessionierten Bordellen (§ 180, Abolitionismus).

Diese wurden jedoch als Beherbergerhäuser bis 1921 fortgeführt.

Die Polizei hatte gemäß § 361,6 Strafgesetzbuch die Möglichkeit, willkürlich der Prostitution verdächtige Frauen auf der Straße mitzunehmen und sie zu einer medizinischen Untersuchung zu zwingen.
Fall es sich um Geheimprostituierte handelte konnten diese Zwangseingeschrieben und in Bordelle überführt (Kaserniert) werden.

Proselytin := zur Prostitution Neubekehrte (Jung-Sexworker).





Der Hamburger Bordellstreit in der Zeit der Weimarer Republik
[Seite 109-112]:

Oberpolizeiarzt Rudolf Hahn war radikaler Reglementarist und wollte mit einem Bordellsystem die Prostituierten von der Straße entfernen. Er favorisierte das

"Bremer System" der Kasernierung der Prostituierten in einzelnen Wohnungen in einer abgeschlossenen Straße (Helenenstraße) wo sie offiziell keinem Bordellwirt unterstanden.

Kasernierung als staatliche Anerkennung der Prostitution.
Bremer Modell als Weg in ein System der Staatsbordelle.


Dort werden aber nur die Frauen auf Geschlechtskrankheiten überwacht was pure Doppelmoral ist.

Aufhebung der Bordelle gemäß Bürgerschaftsbeschluß vom 17. Juni 1921 war ein
Sieg der Abolitionisten, die jede staatliche Reglementierung der Prostitution -nicht aber die Prostitution selbst- abschaffen wollten.
560 meist ältere Sexworker mußten ausquatiert werden.

Wie die Zahlen für Geschlechtskrankheiten mit den Prostitutionsregeln zusammenhängen wurde schon damals heftig und kontrovers diskutiert [S. 112].



Die Sozialstruktur der Chefärzte des Allgemeinen Krankenhauses Hamburg-barmbek 1913 bis 1945: Ein Beitrag zur kollektivbiographischen Forschung

Dissertation von Christine Pieper


Veröffentlicht von LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2003
ISBN 3825864952, 9783825864958
328 Seiten
http://books.google.de/books?id=xP2DEzCDBjkC&pg





Die Prostitution in Hamburg

Dr. H. Lippert


1848
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=51667#51667





Beiträge zur Geschichte des Pauperismus und der Prostitution in Hamburg

Von Gustav Schönfeldt


Veröffentlicht von E. Felber, 1897
Original von Harvard University
Digitized Mar 31, 2008
274 Seiten
http://books.google.com/books?id=3wMYAAAAYAAJ
(Leider nur Quellenangabe)





Weitere historische Fundstücke Prostitutionskontrolle:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=45448#45448 (s.o.)

zum heute gültigen IfSG (Infektionsschutz Gesetz):
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=31146#31146 (s.o.)





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Re: Fiktiver Dialog von Nonne mit Sexworker

#112

Beitrag von ehemaliger_User »

Lea Ackermann hat geschrieben: Besser gestellt wurden Zuhälter und Bordellbetreiber! In den überall in Deutschland errichteten neuen Bordellen, die meist "Wellness-Clubs" oder "FKK-Clubs" heißen, lässt sich die freiwillige von der erzwungenen Prostitution nicht mehr unterscheiden. Ohne Unterschied werden die dort tätigen Frauen ihrer Menschenwürde beraubt. Sie unterliegen einer nahezu lückenlosen Kontrolle durch ein ausgeklügeltes System aus Videokameras, Bordell- und Security-Personal. Die Frauen müssen sich ausschließlich unbekleidet in den Häusern bewegen, dürfen nicht telefonieren und dürfen nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung nach draußen. Die Sexualpraktiken sind vorgeschrieben; Freier können nicht abgelehnt werden; die Arbeitszeiten betragen bis zu 16 Stunden täglich.
Wie kann eine so gläubige Frau bewusst die Unwahrheit verbreiten? Sie hat ihre Informationen offensichtlich aus EMMA und vom Augsburger Polizeipräsidenten. Sie hat bestimmt noch mit keiner Frau geredet, die in einem FKK-Club arbeitet. es ist augesprochener Unsinn, was sie hier von sich gibt.

Ihre Schlussfolgerung, dass in Clubs freiwillige und erzwungene Sexarbeit nicht unterscheidbar sei ist geradezu grotesk.
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Gericht kassiert Sperrbezirksverordnung fallweise.

#113

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zu Solwodi und SW und Menschenrechte.



Gericht hat PRO Bordell entschieden!


Urteil des VGH Baden Württemberg in Mannheim:
"Sperrgebietsverordnung in Weinheim teilweise unwirksam"



Datum: 15.12.2008


Kurzbeschreibung: Die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Verbot der Prostitution in Weinheim vom 5.3.2007 ist unwirksam, soweit sie sich auf das Gebiet der "Hildebrand`schen Mühle" erstreckt. Die Sperrgebietsverordnung steht damit der Errichtung des dort geplanten Bordells nicht entgegen. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil entschieden und damit einem Normenkontrollantrag der Eigentümer des Anwesens (Antragsteller) stattgegeben.

Das Regierungspräsidium hat auf Antrag der Stadt Weinheim eine Sperrgebietsverordnung erlassen. Danach ist im gesamten Stadtgebiet die Prostitution grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Gewerbegebiete, die als sogenannte Toleranzzonen ausgewiesen sind. Die baurechtlich genehmigten Bordelle genießen Bestandsschutz. Mit dem Erlass der Verordnung hat das Regierungspräsidium auf ein erhöhtes Interesse an der Ansiedlung von Prostitutionsbetrieben in Weinheim reagiert. Die Verordnung verfolgt das Ziel, einer Überfrachtung der Stadt mit Bordellen entgegenzutreten und deren Ansiedlung in dafür geeignete Gebiete zu lenken. Das Regierungspräsidium sieht ansonsten die Gefahr, dass sich ohne die Verordnung das Gepräge der Stadt grundlegend verändert.


Der Verwaltungsgerichtshof hat die Verordnung grundsätzlich nicht beanstandet. Er hat ausgeführt, dass Sperrgebietsverordnungen weiterhin aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des Art. 297 EGStGB erlassen werden dürften.

Der Wandel der gesellschaftlichen Bewertung der Prostitution und die Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2001 stünden dem nicht entgegen.

Danach sei die Prostitution nicht mehr automatisch als sittenwidrig anzusehen. Sie könne aber, wenn sie und ihre Begleitumstände nach außen in Erscheinung träten, zur Wahrung des öffentlichen Anstands und zum Schutz der Jugend weiterhin besonderen Beschränkungen unterworfen werden.


Die Sperrgebietsverordnung für Weinheim diene dieser Zielsetzung. Das Regierungspräsidium habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass bei dem zu befürchtenden Anstieg der Prostitution in Weinheim auch ein Personenkreis angezogen werde, der auf Diskretion keinen Wert lege. Angesichts des kleinstädtischen Umfelds in Weinheim sei dann zu erwarten, dass auch Unbeteiligte und insbesondere Kinder und Jugendliche mit ihren Auswirkungen konfrontiert würden.

Bei der Ausweisung der Toleranzzonen habe das Regierungspräsidium allerdings nicht beachtet, dass auch beim Gelände der "Hildebrand`schen Mühle" aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Beeinträchtigung des öffentlichen Anstands und eine Gefährdung der Jugend nicht zu besorgen sei. Hiervon gehe selbst das Regierungspräsidium bei dem von den Antragstellern geplanten Vorhaben aus; dieses sehe im Interesse der Anwohner des Mühlwegs die Erschließung des Bordells über eine neu zu errichtende Brücke vor. Solche baurechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten müssten auch bei der Prüfung berücksichtigt werden, ob sich ein Gebiet als Toleranzzone eigne. Schließlich könne eine Gefährdung der Kinder und Jugendlichen nicht angenommen werden, die die Birkenauer Talstraße auf der anderen Seite der Weschnitz als Schulweg benutzten.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(Az.: 1 S 2256/07)

Quelle:
http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1 ... OT=1153033

Urteil noch nicht in der Datenbank.





Heute 2008 interpretieren die Richter: "Prostitution sei nicht mehr automatisch als sittenwidrig anzusehen".

Damals 2002 wurde das ProstG (siehe posting #1) den Sexarbeitern und der Öffentlichkeit als Abschaffung des Sittenwidrigkeitsverdikts verkauft.





Lokalnachrichten Weinheim:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=47014#47014

Übersichten zur Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirke:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270





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Hausverbot HBF wg. Sperrbezirk

#114

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Offenburg

Illegale Prostitution am Bahnhof:

26-Jährige kriegt Hausverbot


Offenburg (red/pie). Wegen illegaler Prostitution hat die Bundespolizeiinspektion Offenburg eine 26-jährige Osteuropäerin wegen Ausübung der verbotenen Prostitution angezeigt.


07.01.2009 - Durch Hinweise aus der Bevölkerung und von Reisenden war die Polizei auf die Frau aufmerksam geworden. Nach ersten Ermittlungen hatte die Osteuropäerin zwischen Weihnachten und Neujahr im Bahnhof von Offenburg ihre sexuellen Dienste angeboten.

Da es sich im Innenstadtbereich von Offenburg um ein Sperrgebiet handelt, Prostitution folglich verboten ist, wurde der Frau weiterhin ein Hausverbot für den Bahnhof Offenburg ausgesprochen.

Bei dem Vorfall handele es sich um einen absoluten Einzelfall, sagte Jörg Neiser, Leiter der Polizeiinspektion Offenburg auf OT-Anfrage. »Wir schließen absolut aus, dass Prostitution am Bahnhof professionell betrieben wird«, sagte er. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei Offenburg übernommen.

http://www.baden-online.de/news/artikel ... g&id=16856





Mehr zur sog. "Verbotenen Prostitution":
- viewtopic.php?t=971

- viewtopic.php?p=43244#43244




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nina777
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Massage: nichtstattfindender Verkehr senkt Verkehrswert

#115

Beitrag von nina777 »

Klage gegen Bordell erfolgreich

Von Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt

Was ist ein "mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb"? Diese Frage hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht - AZ: 2Wx76/08 - beantwortet: Zum Beispiel eine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung. Die muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht hinnehmen, befanden jetzt die Hamburger Richter in III. Instanz, sie wirke sich nämlich negativ auf den Verkehrswert - gemeint ist damit ausschließlich der Verkaufswert - oder den Mietpreis der Eigentumswohnung aus. Einen solchen Nachteil brauchten die übrigen Wohnungseigentümer nicht dulden und könnten deshalb die Unterlassung des Betriebes verlangen.

Vergeblich hatte die Gegenseite das Gericht darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen bordellartigen Betrieb handele, da kein Oral- oder Geschlechtsverkehr ausgeübt werde. Auch eine Prostitution liege nicht vor, da bei den Mitarbeiterinnen keine Zwangslage gegeben sei.

Unter Berufung auf Meyers Lexikon Online konterte das Gericht: "Prostitution ist die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen." Allein ausschlaggebend sei, dass sexuelle Handlungen durch beliebig auswählbare Anbieterinnen gegen Entgelt zum Geschäftsgegenstand gemacht würden. Bei der Einordnung als bordellähnlicher Betrieb bedürfe es keiner Unterscheidung der Art der sexuellen Dienstleistung, vielmehr würden auch "Intimmassagen" erfasst. Eine Differenzierung nach Art der sexuellen Dienstleistung könne nicht stattfinden.

http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/13/1007998.html

Das Urteil:
viewtopic.php?p=48486#48486 in Lokalnachrichten Hamburg
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Marc of Frankfurt
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Definitionsmacht Lexikon zeigt sich im Gerichtsurteil

#116

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das Argument der Verteidigung: "Prostitution liege nicht vor, da bei den Mitarbeiterinnen keine Zwangslage gegeben sei" ist unmöglich.
Sie ist der Medienhype um die sog. Zwangsprostitution geschuldet.
viewtopic.php?t=761

Da wird versucht sich innerhalb des SexBiz zu profilieren und seine Haut zu retten, indem die anderen noch schlechter gemacht werden.

Das hat leider Tradition unter denen, die mit dem Rücken zur Wand stehen und aus dem Stigmatisierungsgefängnis raus wollen:
viewtopic.php?p=32624#32624





Das Urteil mit einen Lexikoneintrag zu sichern ist ebenfalls in meinen Augen unerträglich.

Schaut Euch an, wie wandelbar im Zeitgeist Lexikonartikel sind:
viewtopic.php?p=46278#46278

Natürlich muß eine genaue Differenzierung des Falles und Dienstleistungsangebotes tabulos und öffentlich stattfinden z.B. mit Hilfe von wissenschaftlichen Gutachten:
viewtopic.php?p=22845#22845

Aber bitte rational und im Sinne der Aufklärung und nicht mit einem Instrument bürgerlicher Definitionsmacht.





Unsere ganze Konsum- und Marktwirtschaft ist durchsetzt von erotisch-sexuellen Verkaufsanreizen und deren Vermarktung. Früher saßen sexy Frauen gleich reihenweise auf Motorhauben. Heute verkauft die Bildzeitung jeden Tag ein Sexmodel auf Seite 1...





Wer kann das Urteil besorgen?





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#117

Beitrag von ehemaliger_User »

Das ganze Urteil ist ein Unding - die Richter gehören schnellstens ins Mittelalter versetzt. Oder in den Vatikan.

Bei uns in der Nachbarschaft musste ein öffentlicher Spielplatz für Kinder ab 6 unbespielbar gemacht werden, das Ruhebedürfnis der Nachbarn zählte mehr (Neubaugebiet!).

Ist doch schon ein Fortschritt, wenn ErotikerInnen wie unsere Kinder angesehen sind!
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Marc of Frankfurt
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Falle Menschenhandel aufrechterhalten?

#118

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Altersdiskriminierung / Schutzaltersgrenze Sexwork

21 statt 18 oder sogar darunter wie im medizinischen Bereich (s.o. #74)?



Zu der in diesem Merkblatt der Mitternachtsmission (s.o. #101) angesprochenem Problem antwortet


Renate Schmidt MdB:

"die Erleichterung von Bordellprostitution führt nicht zu einem Rückgang der Straßenstrichprostitution.

Ich bin gegen jede weitere Erleichterung von Prostitution. Deshalb halte ich diese Vorschrift für richtig und bin nicht dafür sie aufzuheben.

Gegen mehr „streetwork“ habe ich natürlich nichts und bin sehr dafür, junge Menschen durch derartige Maßnahmen, zum Ausstieg aus der Prostitution zu bewegen."


http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_ ... rage159872





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zum Urteil Massagepraxis #115

#119

Beitrag von Micha Ebner »

          "Vergeblich hatte die Gegenseite das Gericht darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen bordellartigen Betrieb handele, da kein Oral- oder Geschlechtsverkehr ausgeübt werde. Auch eine Prostitution liege nicht vor, da bei den Mitarbeiterinnen keine Zwangslage gegeben sei."

Beides hätte schon ein juristischer Laie, der mal seine Nase eine halbe Stunde in einen Strafrechtskommentar gesteckt hat, besser wissen können:

1.) Prostitution ist die geschäftsmäßige Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb einer persönlich-emotionalen Beziehung. Auf eine Zwangslage kommt es nicht an.

2.) Die "sexuelle Entspannung" wie auch entsprechende Massagen gehören eindeutig zu den sexuellen Handlungen, da braucht es keinen (oralen, vaginalen oder analen) Geschlechtsverkehr.


Folglich: Rechtlich gesehen ist dieses Etablissement eindeutig ein bordellartiger Betrieb. Und wenn man juristisch derart dilletantisch beraten ist, dann braucht man sich nicht wundern, wenn man den Prozess verliert.

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Marc of Frankfurt
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Rechtsprechung

#120

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wirtschaftswoche - Krötenwanderung:

Was passiert, wenn Sie eine Prostituierte um ihren Lohn prellen?



Dann können Sie richtig Ärger bekommen - mit dem Gesetz, nicht nur mit deren Freund oder Escort-Service. Die Dame hat eine zu entlohnende Dienstleistung erbracht, selbst wenn der gestresste Hedgefonds-Manager dabei nach fünf Minuten unvollendet eingeschlafen ist. Und Wucherpreise sind übrigens auch erlaubt, so WirtschaftsWoche Reporterin Anke Henrich.



Für alle, die diese Krötenwanderung aus rein gesellschaftspolitisch-wissenschaftlichem Interesse lesen: Etwa 400.000 Frauen arbeiten in Deutschland in der Prostitution, schätzt die Bundesregierung. Bis zu 1,2 Millionen Männer nehmen täglich die sexuellen Dienstleistungen in Anspruch. Der Umsatz im Wirtschaftssektor Prostitution wird allein in Deutschland auf 14,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Da kann man schon Mal sauer werden, wenn der Freier die Zeche prellt. Wer glaubt, er dürfe das, denn Sex gegen Geld sei ohnehin sittenwidrig, irrt, so der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Marc Streller von der Kanzlei Prüwer & Proff: „Seit 2002 gilt das nicht mehr.“ Im Gegenzug können sich die Damen seit 2002 offiziell sozialversichern und der Staat fordert von ihnen Steuern auf den Liebeslohn. Das seit 2002 gültige ProstG – nein, nicht was Sie denken, sondern ProstitutionsGesetz – hat nur drei Paragraphen, aber zwei haben es in sich.

Sexuelle Handlungen gegen ein Entgelt begründen eine rechtswirksame Forderung; die Forderung kann nicht an einen Dritten – z.B. ein Bordell – abgetreten werden, sondern liegt einzig bei der Dienstleisterin.

2004 beschäftigte sich dann das OLG Schleswig mit der Frage, ob eine Getränkerechnung von 6031 Euro für 18 Flaschen Champagner und 16 Pils in einem Etablissement exorbitant hoch ist (nein, ist sie nicht, weil die Preise aushingen) und ob die Schönen der Nacht bereits im Preis inbegriffen sein müssten (nein, müssen sie nicht, da zwischen den Getränkepreisen und den Leistungen der Prostituierten kein Zusammenhang bestehe).



Jeder Preis ist gerechtfertigt

Bei diese Art der Frauenerwerbstätigkeit ist übrigens nach Absprache jeder Lohn erlaubt
: 10.000 Euro für ein Wellness-Wochenende – dagegen gibt es nachträglich keinen Grund zur Klage.

Einzige Ausnahme: Eine Gunstgewerblerin, die von einem betrügerischen Beamten aus der Staatskasse bezahlt wurde, muss dem Fiskus das Honorar zurückerstatten – damit beschäftigte sich das OLG Karlsruhe.

Auch die Frage, ob Freier bei vermeintlich mangelhafter Leistung die Rechnung kürzen dürfen, ist final geklärt. Rechtsanwalt Marc Streller warnt: „Abgemacht war eine sexuelle Leistung und wenn die stattgefunden hat, muss gezahlt werden.“ Eine ansonsten nötige vollständige Nicht-Erfüllung liegt nicht vor, juristisch betrachtet.

Und wer nicht so kann, wie er will oder erschöpft von der Finanzkrise vor Müdigkeit einschläft: Pech gehabt.


Anke Henrich 09.02.2009 4 Kommentare
http://www.wiwo.de/finanzen/was-passier ... en-386557/





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