ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Benutzeravatar
Jason
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 631
Registriert: 13.07.2007, 22:59
Wohnort: zu Hause
Ich bin: Keine Angabe

Antrag von Baden-Württemberg

Beitrag von Jason »

Der Antrag im Original:

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/par ... =0314_2D10

Da geht es um wesentlich mehr als nur Kondomzwang.
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Fragen an die Innenminister:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Dann dürfen wir gespannt sein, was da diese Tage entschieden wurde/wird.
Tagesordnung
871. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 4. Juni 2010, 9.30 Uhr
-> TOP 9:
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_6898 ... __nnn=true





Die Prostitutionsgegnerschaft, die im Einleitungssatz vom Antrag bereits herauslesbar ist, habe ich im Thema "Schundfilme" kommentiert:
viewtopic.php?p=81428#81428


Sehr problematisch sind einzelne Regelungsvorstöße:
  1. Sollen jetzt die bisher einzig wirklich legalen weil reinen Vermietungsbetriebe zwangsweise in eine juristisch teilweise erst neu zu konstruierende, weil bisher nicht existente Form, Bordellbetrieb umgewandelt werden oder schlicht geschlossen werden. Wo sie doch bisher Sexarbeitern ein sicheres und ihre Anonymität wahrendes Arbeitsumfeld gewährt haben?
  2. Sollen Sexarbeiter demnächst stigmatisierende Ausweise wie etwa eine "Wiener Gesundheitskarte" (Bockschein/Deckel/grüne Karte) bekommen, was erfahrungsgemäß die Kunden geradezu dazu verleitet auf unsafe Sexpraktiken zu drängen.
  3. Soll die Polizei so wie in Bayern noch intimere Kontrollrechte bekommen, obwohl die menschenrechtlich fragwürdige Scheinfreier und Kondomrazzien-Methoden schon jetzt äußerst bedenklich sind? Oder sollen die Betreiber noch mehr Kontrollrechte gegen Sexarbeiter bekommen um Kondomzwang zu überprüfen? Wird dann nicht vollends aus der Sexarbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes eine Kondomzwang Prostitution?
  4. Bei begrüßenswerten Mindestanforderungen an die vorgesehenen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten, wird überhaupt nicht ausgeführt geschweige denn überhaupt erwähnt, wie Sexworker und ihre Interessenvertretungen angemessen beteiligt werden über ihre eigenen Arbeits-Standards zu entscheiden.
  5. Statt Betriebe bisher zu schließen, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen, sollen in Zukunft Sexarbeitsorte schnell und einfach sofort geschlossen werden können, allein wegen Formmangel fehlende Anmeldung. Ob das nicht die Dynamik und Frequenz von Schwarzmarktanteilen lediglich erhöhen wird?
  6. Möglicherweise wird es nur erhöhte Kriminalitätsraten erzeugen, so wie derzeit schon das vielen unbekannte weil nicht präventiv kommunizierte Sonderschutzalter Prostitution von 21 Jahren.
  7. Statt vieler neuer Aufgaben für Beschäftigungssicherung im Polizeidienst sollten öffentlichkeitswirksame Kampagnen zur Safer-Sex-Aufklärung und Sexworker- und Freier-Entstigmatisierung durchgeführt werden (vgl. die Lebensweisenakzeptanz bei Schwulen und Lesben).
  8. Meldepflichten ausgedehnt auf alle irgendwie Mitarbeitenden kann ein bisher ungeahntes Datenschutzproblem für marginalisierte, stigmatisierte Sexworker zur Folge haben. In Berlin sind schon Datensammlungen ohne jede Rechtsgrundlage die privaten Sexworker-Personaldaten enthielten im Internet abrufbar gewesen:
    http://www.netzpolitik.org/2009/datenle ... eauskunft/
  9. Warum also mehr Einsichtsbefugnisse der Polizei ins Bundeszentralregister fordern, wenn Behörden bisweilen Daten eh unerlaubt ins Internet fließen lassen?
  10. Wieviele jetzige Betriebsleiter haben es unter insgesamt prostitutionsfeindlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen überhaupt schaffen können, völlig unbescholten zu bleiben (Bsp.: Menschenhandelprozess wg. übersehener Sonderschutzaltersgrenze Prostitution)? Sollen jetzt in einer Kahlschlagaktion alle Betreiber mit Verfehlungen in der Vergangenheit rausselektiert werden, um die Branche neuen völlig ungeordneten Marktkriegen von neuen Profiteuren auszusetzen?
  11. Sollen das bisherige Primat von Polizeistaatlichkeit im Bereich Prostitution weiter ausgebaut werden (Zuständigkeiten für Abteilungen OK, Sitte und Steuerfahndung statt Gewerbebehörde und Finanzamt) oder wäre es nicht vielmehr an der Zeit Entkriminalisierung voranzutreiben und gewerberechtliche Aufsicht plus Institutionen der Gewerbeselbstkontrolle einzuführen. (Beispiel Kammern, Berufsgenossenschaften oder in Indien Self-Regulatory Boards:
    http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38203#38203 )
  12. Sollen die Arbeitsverhältnisse von Sexarbeitern jetzt zwangsweise umgestellt werden von selbstbestimmt-selbstständig auf abhängiges Angestelltenverhältnis, nur damit jetzt auch Sozialabgaben abgepresst bzw. eingepreist werden in die bereits heute teilweise extrem niedrigen Sexdienstleistungspreise? Werden diese Kostenanteile nicht ausschlieslich bei den Sexarbeitern als den schwächsten Marktteilnehmern hängenbleiben? Oder wird sich der Staat für den Aufbau einer Vermarktungsagentur für faire Preise und gehobene Qualität in der Prostituton einsetzen (wie bei Lebensmitteln und Landwirtschaft)?
  13. Wie soll das Zuhältereiverdikt mit sozialpflichtigen weisungsgebundenen Angestelltenverhältnissen überhaupt vereinbar gemacht werden? Noch gibt es quasi kein "Arbeitsrecht der Prostitution".
  14. Was haben Jugend, Allgemeinheit und Umwelt kausal und wissenschaftlich nachweisbar zu befürchten durch moderne konsumentenorientierte Preiskalkulationsmodelle? Zitat: "erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist)".
  15. Wieso sollen Betreiber für das strukturelle Machtgefälle gegenüber Sexarbeitern und für damit angeblich verbundene niedrige Preise verantwortlich sein? Leben wir denn nicht alle längst in immer stärker durch Konsumentenmacht und von der Nachfrage dominierten Märkten aufgrund einer globalisierten, hochgradig mobilen und internetvernetzten Welt?
  16. Das ProstG hat sich nur eingeschränkt bewährt. Aber nicht, weil es ein Gesetz für Zuhälter sei und die Polizei zu wenig Eingreifmöglichkeiten habe wie Prostitutionsgegner ständig unrichtig gebetsmühlenartig wiederholen, um das epochale Gesetz rückabwickeln zu können, sondern weil es ein nur halbherziges nichtfunktionierendes Gesetz zur Sexworker-Entkriminalisierung ist. Wegen weiterhin bestehendem Zuhältereiverdikt d.h. Verbot von arbeitsteiliger Prostitutionsorganisation, konnten sich gar keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse einstellen oder gar durchsetzen.
  17. Die Entkriminalisierung des Sexdienstleistungsgewerbes muß im Geist von liberal-freiheitlicher Politik, des ProstG, von sozialer Inklusion und Sexworker-Empowerment und den unteilbaren Menschenrechte weitergeführt werden.


Bild

Nicht über Sexarbeit verhandeln - sondern mit Sexarbeitern!

Sexarbeit ist nicht das Problem, sondern Sexarbeiter sind Teil der Lösung!




Position der Bundesjustizministerin zum ProstG:
viewtopic.php?p=82083#82083
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.06.2010, 11:01, insgesamt 6-mal geändert.

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Erläuterungen zum Antrag von Baden-Württemberg

Beitrag von ehemaliger_User »

Danke Marc.

Noch ein Hinweis:

Nach gängiger Meinung von Verfassungsjuristen ist der Schutz der Menschnwürde Schutz des Individuums vor unwürdigen Zugriffen staatlicher Organe.

Die Bundeszentrale für Politische Bildung definiert:

Das Grundgesetz erklärt die Würde des Menschen für unantastbar (Art. 1 GG). Damit ist gemeint: Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt, vollständig entrechtet, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder als so genanntes lebensunwertes Leben vernichtet werden.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland.
Neuausgabe 2006. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2006.

Die Erläuterung zur Gesetzesvorlage ist auch noch interessant und verdeutlicht die wahren Absichten:

Erläuterung
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Eintrag im Führungszeugnis & Berufsverbot Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

PRESSEMITTEILUNG von Dona Carmen e.V.
Verein für die sozialen und politischen Rechte von SexarbeiterInnen,
Frankfurt/Main:


2. Juni - Internationaler Hurentag

Staatliche Anti-Prostitutions-Politik unter dem Deckmantel von Kinder- und Jugendschutz



„Mehr Kinder- und Jugendschutz durch erweitertes Führungszeugnis“ – so pries die Bundesregierung das am 1. Mai 2010 in Kraft getretene „5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters“ an.

Das „erweiterte Führungszeugnis“ gewährt potenziellen Arbeitgebern bei der Einstellung von Bewerbern, aber auch Vereinsvorständen bei der Auswahl ehrenamtlich Tätiger einen größeren Zugriff auf personenbezogene Daten der Betroffenen.

Dabei geht es um sämtliche frühere Verurteilungen bei insgesamt 20 angeblich „kinder- und jugendschutzrelevanten“ Sexualdelikten.

Doch allein 6 dieser insgesamt 20 Straftatbestände sind Anti-Prostitutions-Paragrafen:
§ 180 a StGB (Ausbeutung von Prostituierten),
§ 181 a StGB (Zuhälterei),
§ 184 e StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution),
§ 184 f StGB (Jugendgefährdende Prostitution),
§ 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung),
§ 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels).

Eigentlich gehören diese die Prostitution diskriminierenden Paragrafen längst raus aus dem Strafgesetzbuch.

Prostitution ist ein legalisierter Beruf und mithin über das Arbeits-, Zivil- und öffentliche Recht zu regulieren.

Doch die 2002 erfolgte rot-grüne Legalisierung von Prostitution verzichtete auf eine konsequente Entkriminalisierung. Nun wird an diese Strafrechtsbestimmungen in gewohnt stigmatisierender Weise angeknüpft:
Alle nach diesen Paragrafen verurteilten Personen gelten fortan als potenzielle Kinderschänder, die per Berufsverbot von sämtlichen kinder- und jugendnahen Betätigungen auszuschließen sind.

Explizit benannt wurde diese Zielvorgabe bereits in dem 2005 neu ins SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingeführten
§ 72a, damals allerdings ausschließlich für den Kinder- und Jugendhilfebereich.

Bei der Einstufung von Verurteilungen nach den genannten prostitutionsspezifischen Strafrechtsparagrafen als kinder- und jugendschutzrelevant handelt es sich um klassische Prostituierten-Diskriminierung, für die keine sachlichen Gründe angeführt werden und auch nicht angeführt werden können. Es gibt keine ernstzunehmenden empirischen Studien, die auch nur ansatzweise belegen würden, dass ehemals im Prostitutionsbereich tätige und dort mit dem Gesetz in Konflikt geratene Personen irgendeinen Hang zu sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen hätten.

Die Prävention von sexuellem Missbrauch wird damit instrumentalisiert zur Stigmatisierung der im Prostitutionsbereich tätigen Menschen. Dabei sind die Widersprüche dieser Anti-Prostitutions-Politik offenkundig:
Täter wie Opfer von Delikten im Bereich Prostitution sind überwiegend erwachsene Personen – so sind laut „Bundeslagebild Menschenhandel 2009“ 80 % der vermuteten Opfer von Menschenhandel erwachsene Personen, nicht aber Kinder und Jugendliche wie bei sexuellem Missbrauch.

Was also hat die Kenntnis von Verurteilungen in diesem Bereich mit dem Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu tun?
Nach § 184e und § 184f StGB Verurteilte sind in der Regel Frauen. Täter im Falle von sexuellem Missbrauch sind aber fast ausschließlich Männer.

Wie verträgt sich das?
Bislang versuchte man, in der Prostitution tätige Frauen in diskriminierender Weise als Opfer von sexuellem Missbrauch hinzustellen. Nun erklärt man sie Tätern bei sexuellem Missbrauch. Hier scheint offenbar jedes Mittel der Diskreditierung recht.

Im Jahr 2008 gab es bei Delikten im Zusammenhang mit Prostitution insgesamt 390 Verurteilungen. Das sind weniger als 3% sämtlicher Verurteilungen bei „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Die Tendenz ist seit Jahren sinkend. Die jetzt per Gesetz ermöglichte Arbeitgeber-Abfrage von möglichen prostitutionsspezifischen Verurteilungen bei Millionen im Bereich Bildung, Erziehung, Beaufsichtigung und Betreuung tätiger Menschen steht angesichts der geringen Zahl von Verurteilungen in keinem Verhältnis.

Das erlaubt vielmehr nur eine Schlussfolgerung:
Erneut geht es staatlicher Politik darum, Prostitution als sittlich anstößig zu bewerten, ihre Kontrolle auf allen gesellschaftlichen Ebenen wieder zur Gewohnheit zu machen und mittels Berufsverboten eine stigmatisierende Ausgrenzungspolitik zu betreiben.





Anlässlich des Internationalen Hurentags am 2. Juni 2010 fordert Doña Carmen e.V.:
  • Vollständige Entkriminalisierung von Prostitution!
  • Schluss mit der Politik gesellschaftlicher Ausgrenzung gegenüber den im Prostitutionsbereich Tätigen!
    Strafrechtlich geahndete Tätigkeiten im Bereich Prostitution dürfen nicht mit kriminellen Handlungen sexuellen Missbrauchs auf eine Stufe gestellt werden.
  • Entfernung prostitutionsspezifischer Verurteilungen aus dem „erweiterten Führungszeugnis“ für Beschäftigte im kinder- und jugendnahen Bereich!

www.donaCarmen.de

Benutzeravatar
Aoife
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 7067
Registriert: 20.09.2008, 21:37
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
Ich bin: Keine Angabe

RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Aoife »

Bordelle bleiben Gaststätten

INNENMINISTERKONFERENZ Vorstoß Lage von Sexarbeiterinnen zu verbessern gescheitert: Von einem staatlichen Prüfsiegel für Bordelle wollen Kollegen von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nichts wissen

Die Innenminister der Länder haben einen Vorstoß ihres Bremer Kollegen Ulrich Mäurer (SPD) vorerst abgelehnt, mit dem dieser Prostitution stärker regulieren und die Lage von Sexarbeiterinnen verbessern wollte. Das Thema wurde auf die nächste Innenminister-Konferenz (IMK) vertagt. Sie findet im Herbst statt.

Mäurer hatte einen Beschluss angeregt, mit dem die IMK den Bund auffordern sollte, das Prostitutionsgesetz zu erweitern. Demnach hätte es künftig eine Erlaubnispflicht für Bordelle, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Anhebung des Mindestalters für Prostituierte auf 21 Jahre geben sollen.

Die Bremer Innenbehörde hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz die Lage von Sexarbeiterinnen nur sehr begrenzt verbessert habe. Als besondere Neuerung galt seinerzeit, dass das Gesetz Prostituierten ermöglicht, Beiträge in die Sozialversicherungen einzuzahlen. Davon hatte man sich erhofft, die soziale Lage der Frauen zu verbessern und zugleich die kriminellen Begleiterscheinungen des Rotlichtmilieus zurückzudrängen.

Darüber hinaus aber blieb das Gewerbe weitestgehend unreguliert: Man scheute sich, Prostitution zu einem Beruf wie jedem anderen aufzuwerten. Bis heute sind Bordelle deshalb als solche nicht genehmigungsfähig. Sie laufen in der Regel entweder als Gaststätten oder als "Beherbergungsbetriebe".

Eine Evaluation der Bundesregierung aus 2007 ergab, dass die Ziele des Prostitutionsgesetzes kaum erreicht wurden. Nach einer Schätzung des "Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V." sind bislang nur etwa ein Prozent aller Prostituierten in den Sozialversicherungen gemeldet. Dass das Bordellgewerbe nach wie vor weitgehend in einer Grauzone liegt, begünstige Menschenhandel, ausbeuterische Zuhälterei und Gewalt gegen Frauen.

Vor allem von der Heraufsetzung des Mindestalters versprach sich Mäurer Erfolge. Laut Bundeskriminalamt sind 57 Prozent der meist aus Südost- und Osteuropa nach Deutschland gebrachten Opfer von Menschenhandel unter 21 Jahre alt. Dass diese Frauen hier zur Prostitution gezwungen werden, gilt als sicher, lässt sich jedoch oft nur schwer nachweisen.

"Mit zunehmendem Lebensalter nimmt die Gefahr, dass sich junge Frauen durch falsche Versprechungen oder romantische Vorstellungen zur Prostitution überreden lassen, deutlich ab", argumentiert die Bremer Beschlussvorlage für die IMK. Zur Realisierung schlägt sie eine ans Gewerberecht angelehnte Konzessionierung vor. Damit könnten Bordellbetreiber einer "Zuverlässigkeitsprüfung" unterzogen werden. So sollten "Standards zum Schutz der Allgemeinheit, der Freier und der Prostituierten" durchgesetzt werden.

Doch einigen Ministerkollegen war die Vorstellung, Bordelle mit staatlichem Prüfsiegel zu adeln, offenbar nicht geheuer. "In der Sache gab es unterschiedliche Auffassungen", sagte der Hamburger IMK-Sprecher Frank Reschreiter. "Bremens Sicht wurde so nicht von allen geteilt".

Ganz gescheitert ist die Initiative damit allerdings noch nicht. Weil einige Länder "weiteren Beratungsbedarf" hatten, sei das Thema bis zur nächsten IMK in einen Arbeitskreis verwiesen worden. CJA

Quelle: http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel ... 1aa9be30a4
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wieso geht es in dem Artikel um die Ablehnung der Regelungsvorschläge vom Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD),

während wir hier primär den ungeeigneten Antrag aus der Staatskanzlei Baden-Württemberg diskutiert haben?

Benutzeravatar
Aoife
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 7067
Registriert: 20.09.2008, 21:37
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Aoife »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Wieso geht es in dem Artikel um die Ablehnung der Regelungsvorschläge vom Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD),

während wir hier primär den ungeeigneten Antrag aus der Staatskanzlei Baden-Württemberg diskutiert haben?
War mir auch neu.
Möglicherweise weil dieser Vorschlag schon im Vorfeld abgelehnt wurde?
Weiß jemand genaueres, die eigentliche IMK ist doch meines Wissens erst noch?

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard

Benutzeravatar
Jason
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 631
Registriert: 13.07.2007, 22:59
Wohnort: zu Hause
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Jason »

Das Schreiben aus BW ist ja adressiert an Jens Böhrnsen, den Präsidenten des Senats Bremen, der auch Bundesratspräsident ist. Der wird das wohl weitergeleitet haben an seinen Innensenator.

Ob der sich jetzt mit fremden Federn schmücken will, oder die taz den Weg des Schreibens noch nicht mitbekommen hat weiß ich aber auch nicht.
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Sexwoker Deklaration

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Und jetzt ist Jens Böhrnsen sogar für 30 Tage Bundespäsident.
Was für eine Machtakkumulation ;-)
__





Sexworker Forum Deklaration

Anläßlich des 35. Sexworker Day - 2. Juni 2010


Bild


http://www.sexworker.at/SWdeclaration.pdf

viewtopic.php?t=6536




________________





Stellungnahme zur Wiedereinführung von Pflichtuntersuchungen


Bild


Juni 2010 - Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas e.V.) hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass der Innenministerkonferenz eine Empfehlung der Polizeibehörden vorgelegt wird. Darin wurde die Wiedereinführung verbindlicher Pflichtuntersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen für Prostituierte gefordert:

http://www.bufas.net/DOKUMENTE/Stellung ... hungen.pdf





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 23.07.2010, 13:10, insgesamt 4-mal geändert.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Partei Bündnis90/Die Grünen

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Pressemitteilung vom 01.06.2010

Bündnis 90/Die Grünen
Schluss mit der Doppelmoral



Zum Internationalen Hurentag am 2. Juni erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied im Bundesvorstand und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN:

„Das rot-grüne Prostitutionsgesetz war ein wichtiger Schritt, um die Doppelmoral in Deutschland gegenüber Prostituierten zu beenden. Zum ersten Mal bekamen sie Rechte zugestanden, können ihren Lohn einklagen und haben ein Recht auf Kranken- und Sozialversicherung. Zudem wurden die Rechte der Prostituierten gestärkt. Sie haben seitdem das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen.

Dennoch sind weitere Schritte nötig, vor allem in den Ländern steht eine konsequente Umsetzung des Prostitutionsgesetzes noch aus. Die Landesregierungen müssen endlich Nachbesserungen wie z.B. Klarstellungen beim Gewerbe- und Baurecht oder bei der Sperrbezirksverodnung ermöglichen. Zudem setzen wir uns für arbeitsrechtliche Mindeststandards in der Prostitution und die Abschaffung des Vermieterprivilegs ein und auch die Beratungs- und Ausstiegsangebote müssen ausgebaut werden.

Prostituierte dürfen nicht diskriminiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Das würde die notwendige Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel konterkarieren. Eine konsequente und erfolgreiche Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution kann nur gelingen, wenn die Opfer mit effektivem Zeuginnenschutz, einem dauerhaften Bleiberecht und Zukunftsperspektiven unterstützt werden. Nur dann werden sie bereit sein, gegen die Täter auszusagen. Und in den meisten Fällen sind die Aussagen der Opfer die wichtigste Grundlage, um die Täter verfolgen und verurteilen zu können. Gewinne aus Frauen- und Menschenhandel müssen beschlagnahmt werden und dann den Opfern zugute kommen. Außerdem müssen Freier von Zwangsprostituierten auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen


PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN Bundesvorstand Dr. Jens Althoff, Pressesprecher Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: mailto:presse ät gruene.de
Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234

Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
http://www.pressrelations.de/new/standa ... m&quelle=0

Benutzeravatar
nina777
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 5025
Registriert: 08.05.2008, 15:31
Wohnort: Minden
Ich bin: SexarbeiterIn

Beitrag von nina777 »

Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 1. Juni 2010

Prostituierte brauchen mehr Rechtssicherheit statt Repression


"Die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen zu verbessern, ist das Ziel des Prostitutionsgesetzes. Doch seine Umsetzung steht noch immer aus", erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Möhring, anlässlich des Internationalen Hurentages am 2. Juni. Möhring weiter:

"Entscheidende Gesetze und Verordnungen wurden dem Prostitutionsgesetz nie angepasst. Dazu gehören insbesondere das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht und das Ausländergesetz.

Auch die aktuelle Initiative aus Baden-Württemberg ändert daran nichts. Sie erkennt zwar Prostitution endlich als Gewerbe an, aber nur, um Bordelle über das Gewerberecht reglementieren zu können. Dies geschieht unter dem Vorwand, Prostituierte vor Ausbeutung schützen zu wollen. Die Arbeitsbedingungen der Betroffenen spielen dabei keine Rolle. Wohl aber "Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit und die Umwelt". Die Streichung der Begriffe "Sittlichkeit" und "Unsittlichkeit" aus dem Gewerberecht ist dagegen nicht vorgesehen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen dem eigentlichen Ziel des Prostitutionsgesetzes entgegen, da sie vornehmlich auf polizeiliche Kontrolle und repressives Vorgehen ausgerichtet sind. Dies ist kein geeigneter Weg, um Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.

DIE LINKE wird sich auch weiterhin für die konsequente Durchsetzung der Zielvorgaben des Prostitutionsgesetzes stark machen. Eine rechtliche und soziale Absicherung ist der beste Schutz für Frauen, die sich selbstbestimmt für eine Tätigkeit als Sexarbeiterin entschieden haben."

Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 1. Juni 2010
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800; Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de

http://linksfraktion.de/pressemitteilun ... 1240458528
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Kontrolle insb. gegen Flatrate-Bordelle

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das Gesicht hinter dem Vorstoß aus Baden-Württemberg


Bild

Sozialministerin des Landes BW
Marion Stolz
(CDU)


http://www.themenportal.de/nachrichten/ ... -vor-26236

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Analyse zu Fragen der Kriminalisierung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Geschichtstafel Prostitutionsgesetze ab 1800:
(Zweiter Teil dieses Postings)

Prostitution ist in Deutschland legalisiert seit 1927 !!!





Prostitutionskontrolle per Strafgesetz


Tabellarische Zusammenfassung mit Ergänzungen zum Aufsatz von
Sarah H. Krieg:
"Neue Gender-Perspektive im deutschen Strafrecht?
Die Reform der Menschenhandels-Tatbestände"

Seiten 76-89

Bulletin 35, 2008
Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien
Humboldt-Uni Berlin
viewtopic.php?p=81837#81837

(Ähnliche Arbeit zur Gesetzesentwicklung in UK: "Sex as Crime"
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35136#35136)





Sexwork und Gender sind sozial konstruierte Begriffe. Sie werden definiert in:
- dominanten Erzählungen (Medienöffentlichkeit / hegemonialer Diskurs)
- Rechtsetzung (Legislative - Parlament) und den materiellen Auswirkungen in:
- Rechtsauslegung (Judikative - Gerichte)
- Rechtsanwendung (Exekutive - Polizei)

Phasen des Rechts
[nach Carol Smart 1992]:
- „law as male“
- „law as sexist“

3 Strömungen der Konzeptionalisierung von Menschenrechten
[nach Karen Engle 2005]:
- liberale Inklusion
- Kritik der strukturellen Diskriminierung
- postkoloniale Ansätze

5 Phasen feministischer Rechtswissenschaft
[nach Elisabeth Holzleithner 2006]:
- Gleichheitsdoktrin,
- Theorie von Gleichheit und Differenz,
- Beziehungsfeminismus,
- Radikal- bzw. Dominanzfeminismus
- intersektionellen, pluralistischen Ansätze
(Quelle: schöne Vortragsfolien)

Gleichheitskonzepte
[nach Susanne Baer (2000)]:
- Differenzierungsverbot (Geschlechtsangaben meiden)
- Differenzierungsgebot (Geschlechtsangaben benennen)
- Dominierungsverbot (Rollen benennen und demontieren)
- Hierarchisierungsverbot (Geschlecht berücksichtigen aber Hierarchisierungsmodus dekonstruieren)

Demgegenüber werden z.B. im Menschenhandels-Gesetzestext des 26. StrÄndG von 2005 Rechtssubjekte vermännlicht und Rechtsobjekte (die überweigend weiblichen Opfer) geschlechtsneutral gefasst.

Fall-Statistiken:
- JURIS juristische Datenbank
2 Polizei Statistiken:
- PKS Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Einzelfälle
- BKA Menschenhandelsbericht erfasst Ermittlungsverfahren
In Kriminalstatitiken überwiegen traditionell immer männliche Täter.
Menschenhandel Arbeitsausbeutung und männliche Opfer sind noch sehr wenig im amtlichen und öffentlichen Bewusstsein.
Im Bereich Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung finden auffallend viel weniger Polizeikontrollen statt als im Bereich sexuelle Ausbeutung d.h. in Bordellen.

Menschenhandel ist kein Kontrolldelikt, wie die Polizei und Prostitutionsgegner immer behaupten:
Es gilt für 2006:
43% der Verfahren wurden durch Polizeikontrollen eingeleitet,
56% aufgrund von Anzeigen durch Bürger, davon 40% also
22% wurden durch die Betroffenen [Migranten, Sexworker] selbst angezeigt.

Die Statistiken liefern nur Info über tatsächliche Polizeiaktivität aber nicht die Kriminalität selbst. Unklarheit lässt sich aber nicht nur auf die oft beschworene „Dunkelziffer“ und Illegalität der Aktivität zurückführen. Sie findet teilweise ihren Ursprung in einer dilemmatischen Wechselwirkung zwischen rechtlicher Kategorisierung und empirischer Operationalisierung bzw. Datenerhebung. Zugespitzt ausgedrückt: Man kann nur finden, wonach man auch sucht [nach Arbeitsausbeutung wird kaum gesucht]. Und wenn man selbst dann nur im Promillebereich Fälle findet, handelt es sich um den sog. Menschenhandelsmythos, oder Menschenhandel als soziales Konstrukt (Bsp.: Deutschland, U.S.A., England, Australien).

Obwohl die sprachliche und inhaltliche Fassung der neuen Menschenhandelstatbestände eine neue [Arbeit-, Sexualität- und] Gender-Perspektive zuließe, finden sich weiterhin die alten Stereotype in Rechtsanwendung und Rechtsauslegung. Die dominanten Erzählungen über den Menschenhandel lassen sich demnach nicht ohne weiteres durch Rechtstextänderungen ins Wanken bringen.

Mit der Problematisierung von Zwangselementen im Migrationsprozess geraten andere Fragen der Migration wie arbeits- und sozialrechtliche Belange [der Sexarbeit] aus dem Blickfeld.

Kritisch zu hinterfragen sind die Koalition zwischen „moralischen Kreuzzüglern“ und sicherheitspolitischen Verteidigern der Festung Europa.
[hr]





Änderungen des Strafgesetzbuches

Bild





Zeittafel

Rechtsgeschichte:
Prostitution und Migration (Menschenhandel)



1865
Gesetze zur Prostitutionsregulierung vor der Reichsgründung durch Bismarck (1866-1890).


[Kaiserreich 1871-1914]

1872
Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches

1872-11.6.1994
§175 StGB gegen Homosexualität, wurde 1969 entschärft.

1891-1990
Lex Heinze
(benannt nach den verurteilten Tätern)
- Arbeiterparagraph gegen Zuhälterei (heute: §184 StGB)
- Schaufensterparagraph gegen Pornographie (heute Werbeverbot Prostitution §120 Abs.1 Nr.2 OWiG),
- Theaterparagraph gegen unsittliche Darbietungen wurde wg. Protest im selben Jahr wieder abgeschafft
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=39091#39091
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=74760#74760


18xx, 1904
Erste internationale Abkommen zur Bekämpfung des Frauenhandels Ende des 19. Jahrhunderts.
Unter Menschenhandel wurde der Handel in die Prostitution und damit hauptsächlich Frauen- und Mädchenhandel verstanden [White Slavery Moral Panic].

1879 Bremen: Die Helenenstraße wird als weltweit erste sog. "Kontrollstraße" (Bordellstraße) umgewandelt (vgl. Herbertstraße Hamburg, Antoniusstrasse Aachen, Kleine Brinkgasse Köln...).


[1. Weltkrieg 1914-1918]

[Weimarer Republik 1919-1933]

1919
Wahlrecht für Frauen in D und A. In CH erst 1971.
Erste Sexworker Vereine gegründet: "Lotterieverein 'Goldene Dose'" und "Hilfsbund der Berliner Prostituierten" in Berlin gegründet mit Unterstützung von Dr. Magnus Hirschfeld:

1927
Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
(Kontrolle der Prostitution wird von der Polizei zur Gesundheitspolizei verlagert. Manche bezeichnen daher auch 1927 als das Jahr der Legalisierung von Prostitution).

1928
Züchtigungsrecht des Ehemanns gegenüber seiner Frau wurde in Deutschland abgeschafft.


[Nationalsozialismus 1933-1945]

Gleichzeitigkeit von Prostitutionsverbot und staatlich organisierter Zwangsprostitution.

1933
28. Februar - Reichstagsbrand
24. März - Ermächtigungsgesetz
Mai - § 361,6 Verbot der Straßenprostitution
24. November - § 42d StGB Prostituierte und Bettler werden explizit zusammen benannt und mit drakonischer Repression überzogen

Massive Razzien: zehntausend Sexworker wurden inhaftiert. Hamburg 3.201 inhaftiert zwischen März und August 1933, davon 814 in Schutzhaft und 274 zwangsweise auf STD getestet.
Düsseldorf 156 Frauen und 35 Männer wg. Zuhälterei in einer Nacht von der SS festgenommen.
[Julia Roos, University of Minnesota: "Backlash against Prostitutes’ Rights: Origins and Dynamics of Nazi Prostitution Policies", Journal of the History of Sexuality Vol. 11, No. 1/2, Special Issue: Sexuality and German Fascism (Jan. – Apr., 2002), pp. 67-94, University of Texas Press http://elestantedelaciti.wordpress.com/ ... ania-1933/ ]

Gründung der Bahnhofsmission

1937
14. Dezember - „Asozialen“-Erlass d.h. Sexworker kamen mit Schwarzem Winkel (Dreieck) an der Häftlingskleidung gekennzeichnet ins Konzentrationslager.


[2. Weltkrieg 1938-1945]

Sexworker kamen ins KZ.
Für Soldaten und im KZ gab es Bordelle mit staatlich organisierter Zwangsprostitution (mind. [url=viewtopic.php?p=129623#129623]500 KZ Bordelle)[/url].


[Besatzungszeit 1945-1949]

[Bundesrepublik Deutschland bis Fall der Mauer 1949-1990]


1951
Recht zur "väterlichen Zucht" des Lehrherren gegenüber den Lehrlingen wurde am 27. Dezember 1951 aufgehoben.

1964
Steuerpflicht für Prostitutierte eingeführt. BFH-Entscheidung: Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" sind "sonstige Einkünfte" und daher nicht gewerbesteuerpflichtig.

1973
In das deutsche Strafrecht (StGB) wurde der Begriff und Tatbestand Menschenhandel mit dem 4. Strafrechtsreformgesetz (StrRG) vom 23. November 1973 eingeführt:
§ 181 StGB u.F. (Menschenhandel) als Verbrechenstatbestand in Abgrenzung zu
§ 180a Abs.3 StGB u.F. (gewerbsmäßige Anwerbung zur Prostitution).
Mit diesem Reformgesetz wurden unter der Überschrift „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ die bisherigen Kuppeleibestimmungen durch die
§§ 180, 180a und 181 StGB u.F. ersetzt und damit das Umfeld der Prostitution weitgehend kriminalisiert, während die Prostituierte selbst von der Kriminalisierung ausgenommen wurde.

1989
Prostitutionsverbot in Österreich wird aufgehoben.


[Wiedervereinigtes Deutschland seit 1990]

1992
Das 26. Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄndG) sei „aktionistische Gesetzgebung“, weil intl. nicht gefordert sondern lediglich dem öffentlichen Druck der Menschenhandelsdebatte geschuldet.
Immigrationspolitik wurde wesentlich restriktiver gestaltet und illegale Grenzübertritte und Aufenthalte wurden verstärkt sanktioniert.
Hauptsächlich sollte der Schutz ausländischer Frauen verbessert werden, indem die strafbare Handlung vorverlagert wurde und nunmehr vier Tatbestände dem Schutz vor der Ausnutzung einer „auslandsspezifischen Hilflosigkeit“ dienen.
Geschlechterdifferenz wurde sprachlich im Gesetzestext durch Geschlechtsneutralität geregelt, insbesondere wenn es sich um Opfer handelt die zumeist Frauen sind. Das entsprach keiner bisher bekannten Gleichheitskonzeption und birgt eine gewisse Widersprüchlichkeit, wurde aber vom Rechtsausschuß 1989 empfohlen. Es lassen sich die Vorurteil herauslesen:
Frauen würden gehandelt, während Männer migrieren. Weiblichkeit wird traditionell mit Körperlichkeit verknüpft.

1996-2002
Razzia im Bordell Panorama in Villingen-Schwenningen mit einer Niederländischen Sexarbeiterin die ausgewiesen werden soll, aber erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hat bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerwG - 1.Senat Az. 1 C 17/00).

1997
Strafrechtsreform
Als Vergewaltigung galt zuvor ausschließlich der erzwungene „außereheliche Beischlaf“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang von Stetten erklärte: „Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen – manche Männer sind einfach rabiater.“ Das neue Strafrecht stellt alle erzwungenen – auch eheliche – „sexuelle Handlungen“ unter Strafe. Als besonders schwerer Fall gilt das „Eindringen in den Körper“, also auch orale und anale Vergewaltigung.





2000
Erste internationale Definition: Der Nexus von Zwang mit sexueller Gewalt aufgebrochen. Vereinten Nationen: Palermo Protokoll.
Der Fokus der Debatte auf Zwangsprostitution hat dazu geführt, dass die Abgrenzungs- und Überschneidungsmöglichkeiten der beiden Zusatzprotokolle (zu Menschenschmuggel und Menschenhandel) kaum thematisiert wurden.

2001
Infektionsschutzgesetz (IfSG) löst Bundesseuchengesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ab.
Bayern führt daher die KondomZwangsProstitution ein (Bayerische Kondomverordnung).

Gewaltschutzgesetz
Einer Frau, die von ihrem Ehemann/Lebensgefährten misshandelt wurde, blieb früher keine andere Möglichkeit, als die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Schläger müssen nach dem neuen Gesetz auf polizeiliche Anweisung zunächst die Wohnung für 10 Tage verlassen. Nach der „Wegweisung“ benachrichtigt die Polizei automatisch eine Frauenberatungsstelle, die Kontakt mit dem Opfer aufnimmt. Beantragt die Frau, dass sie in der Wohnung bleiben möchte, wird sie ihr in der Regel gerichtlich zugesprochen.

2002
Rahmenbeschluss der Europäischen Union (Euro-Haftbefehl-Beschluss EuHB).

ProstG
www.sexworker.at/prostg (Posting #1, Seite 1)
Ziel war Abschaffung der Sittenwidrigkeit, wurde aber nicht ins Gesetz hineingeschrieben.
§ 3 erlaubt Betreibern ein „eingeschränktes Weisungsrecht“.

Vorabentscheidung durch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft EuGH zum Fall er Niederländischen Sexarbeiterin aus dem Bordell Panorama in Villingen-Schwenningen von 1996 (BVerwG Az. 1 C 31.02):
Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EG) gilt auch für EU-Sexworker.

2004-2007
EU-Osterweiterung (Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen und Tschechische Republik) und Dienstleistungsfreiheit für Unionsbürger d.h. Sexworker-Migrant_innen.

2005
37. StrÄndG zur Strafrechtsreform im Bereich Menschenhandel wg. Umsetzung völkerrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben:
§ 232 StGB Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
§ 233 StGB Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung
Auf den ersten Blick wurde die Verknüpfung von Schutzlosigkeit und Sex gelöst. Aber nur eine scheinbare "Gleichstellung" nur im Gesetzestext.
"Ausbeutung" wird nicht mehr nur wie bisher privat verortet. Sondern das Grundprinzip der Ökonomie nach Karl Marx (siehe auch diese marxistische Analyse der Sexarbeit) erhält damit erstmals den Rang eines Straftatbestandes im Bereich Migration und Sexwork.

2006
Fußball Weltmeisterschaft in D mit großer Menschenhandelshype.


[Krise des kapitalistischen Finanzsystems 2007/2008-]

2007
Evaluation des ProstG.

2008
§ 184e StGB Ordnungswidrigkeit wurde in Straftat "Verbotene Prostitution" umgewandelt, von "jugendgefährdender Prostitution" in "Ausübung der verbotenen Prostitution" geändert.

2012
Freierbestrafung in Hamburg im Sperrgebiet St. Georg eingeführt.

2013
BFH: "Eigenprostitution ist Gewerbebetrieb und daher Gewerbesteuer pflichtig".

...





Geschichtstafel Menschenrechte:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81966#81966

Geschichtstafel Hurenbewegung international:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=89716#89716

Internationale Rechtsvergleiche zur sexuellen Revolution 1945-2005:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97995#97995
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 01.06.2013, 12:29, insgesamt 29-mal geändert.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

interner Querverweis

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Prostitution und Herrschaft und Geschlecht:


Historischer Wandel der Regime der Prositutionskontrolle und ProstitutionsDiskurse


Gute Rezension von Prof. Dr. Birgit Sauer, Politikwissenschaft Uni Wien:
zum Buch von Prof. Silvia Kontos, Soziologie FH Wiesbaden

"Sperrbezirke. Zum Wandel von Theorien und Politik der Prostitution."


viewtopic.php?p=83680#83680 und
viewtopic.php?p=79350#79350

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Präzisierung der Formulierung im Gesetz

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Urteil Zuhälterei/Menschenhandel

OLG Hamm



Urteil vom 11.05.2010
Aktenzeichen: III-2 Ws 86/10 OLG Hamm


Leitsatz zum Menschenhandelsparagraphen § 233 StGB:
  • Das Tatbestandsmerkmal „Dazu-Bringen“ i.S. des § 232 StGB setzt voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt.


Das Urteil (PDF)
http://www.bufas.net/DOKUMENTE/Urteil232.pdf

Benutzeravatar
Aoife
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 7067
Registriert: 20.09.2008, 21:37
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein
Ich bin: Keine Angabe

Re: Präzisierung der Formulierung im Gesetz

Beitrag von Aoife »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:..., oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt.
Steckt in dieser Formulierung nicht das juristische Eingeständnis der von vielen bisher nur gefühlten Funktion des Staats als kriminellem Zuhälter? Wie viele werden alleine schon durch fiskalische Forderungen davon abgebracht, weniger zu arbeiten, wie es ihrem persönlichen Wunsch entspricht?

Hier zeigt sich, dass die CEDAW-Forderung an Deutschland aus dem Jahr 2000 ("Da Steuern bezahlt werden müssen, sind auch ansonsten volle Rechte zu gewähren") deutlich mehr verlangt, als ein an sich gutes ProstG auf Bundesebene zu schaffen, das durch seinen Widerspruch zur Strafgesetzgebung und Landesgesetzen sowie kommunalen Regelungen nicht umfassend angewendet wird/werden kann.

Auch die Tatsachen, dass §233 StGB und das darauf bezogene Urteil "nur" für bis zu 21jährige Gültigkeit haben, ist bei dieser Argumentation irrelevant. Denn diese Altersgrenze beruht ja auf der Annahme, dass mit zunehmender Reife die persönliche Entscheidungsfreiheit wächst. Da es gegenüber einem unilateral das Gewaltmonopol für sich beanspuchenden Staat jedoch in keinem Alter eine Entscheidungsfreiheit gibt, ist diese (und jede andere) Altersgrenze hinsichtlich des vom Finanzamt und anderen Staatsorganen ausgehenden Zwangs die Erwerbstätigkeit "Prostitution" in höherem als dem eigentlich gewünschten Ausmaß auszuüben, hinfällig.

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Grundlagenartikel von 2008

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die politische und rechtliche Lage der Sexarbeit:


Vor einer Verfassungsklage?

Prostitution zwischen Evaluation und Rebellion



Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit,
11. 2008
Juanita Rosina Henning von www.donaCarmen.de


Inhalt:

Sittenwidrigkeit
Ziviles Vertragsrecht
Sozialversicherungsrecht
Arbeitsrecht
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gewerberecht
Gaststättenrecht
Baurecht
Steuerrecht
Ausländerrecht
Ordnungsrecht
Strafrecht

Nach der Evaluation

1. Die offizielle Regierungsposition der CDU/SPD-Bundesregierung

2. Die Position der Verfasserinnen des Abschlussberichts zur Evaluation

3. Die Position des KOK e.V.

4. Die Position von Doña Carmen e.V.: neuer Anlauf zur Legalisierung von Prostitution

Sonderbesteuerung von Prostituierten: Auf dem Weg zu einer Verfassungsklage?


http://www.labournet.de/branchen/dienst ... nning.html





.

ehemaliger_User
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 2968
Registriert: 27.04.2008, 15:25
Ich bin: Keine Angabe

Grundgesetz Artikel 12

Beitrag von ehemaliger_User »

Passt hier vermutlich am Besten rein:

Artikel 12 "Freiheit der Berufswahl"

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Film: Der Traumjob


Spielfilm GG19
Kap12 Taumjob 2009
Regie Christine Repond
mit Michaela Rosen u Elena Uhlig
Südwestfernsehen SWF
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

Benutzeravatar
annainga
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 3836
Registriert: 01.02.2007, 22:33
Wohnort: nrw
Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn

Beitrag von annainga »

danke für den netten film - erstaunlich dieser diskussionsbeitrag. er wertet sexarbeit auf.

Benutzeravatar
Nymphe
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 375
Registriert: 09.12.2008, 01:32
Ich bin: Keine Angabe

RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Nymphe »

Der Film ist gerade an dieser Stelle wirklich beeindruckend.

Kritisieren möchte ich allerdings, dass der Eindruck erweckt wird, wir würden als SW für Geld "alles" tun, inklusive unsere Gesundheit zu ruinieren. Ich hätte es stimmiger gefunden, wenn die Bewerberin durch das Ablehnen von etwas, was sie nicht möchte, weil es ihr nicht guttut, den "Test" im Vorstellungsgespräch bestanden hätte.