Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zur Prostitution gezwungen:

19-Jährige aus dem Raum Hof wird Opfer einer 23-jährigen Zuhälterin aus Kulmbach



Eine 19 Jahre alte Frau aus dem Raum Hof ist von einer 23 Jahre alten Kulmbacherin über Monate hinweg unter Drogen gesetzt und zur Prostitution gezwungen worden. Jetzt wurde die Zuhälterin festgenommen.

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft soll die 23-jährige Kulmbacherin der 19-Jährigen den Ausweis abgenommen, ihr seit einem Jahr regelmäßig Crystal Speed verabreicht, und sie auf den Strich geschickt haben. Die Dienste der 19-Jährigen bot die Frau im Internet an - Treffen mit mindestens achtzig Freiern sollen die Folge gewesen sein. Das Geld ging ausschließlich an die Kulmbacherin.

Sie soll die 19-Jährige außerdem bei Drogenfahrten nach Tschechien als Kurier benutzt haben. Gegen die Kulmbacherin wird nun wegen Zuhälterei und Rauschgiftdelikten ermittelt. Ihr drohen mehrere Jahre Haft.

http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=44 ... ews=788648

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nina777
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Beitrag von nina777 »

9.8.2010

England: 14-jähriges Mädchen zur Sex-Sklavin gemacht

Eine 14-jährige Engländerin fiel in der Schule wegen ihres unangemessenen sexuellen Verhaltens gegenüber männlichen Mitschülern auf. Sie lief von zu Hause weg und wurde von drei Männern mitgenommen, betrunken gemacht und zum Geschlechtsverkehr benutzt. Auch bot sie sich anderen Männern an.

Eine dieser Liebschaften bedrohte sie und zwang sie, für ihn als Prostituierte zu arbeiten. Er bot sie Gruppen von Männern an, die mit ihr Sex hatten. Neun ihrer Peiniger konnten später identifiziert und zu maximal sieben Jahren Haft verurteilt werden. Viele andere Fälle bleiben unbestraft.

Schon vor dem Bekanntwerden dieses Falls gab es die Befürchtung, dass weißen englischen Schulmädchen von solchen Gangs nachgestellt werden könnte. Die ehemalige Labour-Politikerin Ann Cryer nannte als Auslöser dafür arrangierte Hochzeiten.

http://www.shortnews.de/id/843885/Engla ... in-gemacht

Quelle (englisch):

http://www.dailymail.co.uk/news/article ... slave.html
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nina777
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Beitrag von nina777 »

11.8.2010

Spanische Nationalpolizei verhaftet 3 Frauenhändler auf Teneriffa

Spanische Polizei verhaftet 3 Frauenhändler auf Teneriffa - Dem Trio wird vorgeworfen, Frauen aus Brasilien illegal nach Spanien geschleust zu haben, um diese dann zur Prostitution zu zwingen.

Teneriffa, Santa Cruz - Sonderermittlern der Policia Nacional auf der Kanareninsel Teneriffa gelang es in dieser Woche drei Mitglieder eines Frauenhändlerrings zu verhaften. Dem Trio wird vorgeworfen, Frauen aus Südamerika (vorwiegend aus Brasilien) nach Spanien, bzw. auf die Kanaren einzuschleusen, um diese dann als illegale Prostituierte auszubeuten.

Die Ermittler der Policia Nacional waren dem Trio schon seit Juni 2009 auf der Spur, bislang fehlten lediglich die Beweise, um die Männer mit den Prostituierten in Zusammenhang bringen zu können. Die Ausbeutung der südamerikanischen Frauen lief immer nach demselben Schema ab- Unter Mithilfe diverser Reisebüroinhaber auf dem spanischen Festland (Barcelona) wurden die Frauen aus Südamerika nach Spanien geholt, einmal angekommen werden die Südamerikanerinnen dann in verschiedene spanische Städte verbracht.
Am Ziel angelangt wird den Frauen dann unmißverständlich klargemacht, auf welche Art sie ihre Schulden (um die 4.000 Euro) abarbeiten müssen.

Die spanische Polizei-Sondereinheit UCRIF (Unidad contra redes de inmigración y falsificación documental) (Einheit gegen illegale Einwanderung und Dokumentenfälschung) vebuchte in den vergangenen zwei Jahren regelmäßig Erfolge gegen diese Art von Frauenhandel. Auf Grundlage der errungenen Erfolge gegen den organisierten Frauenhandel, wird das spanische Innenministerium auch in Zukunft weiter gegen Netzwerke dieser Art ermitteln und versuchen die Hintermänner der zur meisst zur Prostitution gezwungenen Frauen zu fassen.

http://www.islacanaria.net/spanische-po ... 19064.html
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Beitrag von nina777 »

11.8.2010

Wedel

MEK- Einsatz gegen mutmaßlichen Menschenhändler


Mehrere Jahre lang soll ein 37-jähriger Mann eine Frau zur Prostitution gezwungen haben. Nun wurde er durch ein Mobiles Einsatzkommando in Wedel festgenommen.

Mit Gewalt soll ein 37- Jähriger in Hamburg eine junge Frau jahrelang zu Prostitution gezwungen haben. Am Dienstag wurde gegen den Mann der Haftbefehl wegen Verdacht des Menschenhandels vollstreckt. An dem Einsatz waren Beamte des Mobilen Einsatzkommandos und des Landeskriminalamtes beteiligt. Der Verdächtige wurde in Wedel (Kreis Pinneberg) von Polizisten festgenommen, sowie fünf Wohnungen, zu denen der 37-Jährige Schlüssel hatte durchsucht.

Dem Mann wird vorgeworfen die heute 23-jährige Frau seit 2007 zur Prostitution gezwungen zu haben. Des Weiteren soll er sie für seine Zwecke in eine derartige emotionale Abhängigkeit gebracht haben und sie von allen privaten Kontakten abgeschottet haben. Bis 2009 musste die 23-jährige nach eigenen Angaben in einem Hamburger Bordell und für ein Escort- Service arbeiten. Als die Frau immer öfter ihre Dienste verweigert habe, schlug und trat der Verdächtige sie derart massiv, dass sie schließlich im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Frau war nach eigener Aussage stark von dem 37-jährigen eingeschüchtert und traute sich erst während eines Auslandaufenthaltes des Mannes, sich an eine Beratungsstelle und später an die Polizei zu wenden.

Bei der Durchsuchung der Wohnungen in Hamburg konnten die Polizeibeamten ein Mobiltelefon sowie diverse Schlagwerkzeuge sicherstellen. Erst vor kurzen soll der Mann von Hamburg nach Wedel gezogen sein. Es gebe keine Hinweise, dass er weitere Frauen zur Prostitution gezwungen haben könnte, berichtete eine Polizei-Sprecherin. Bisher schwieg der 37-Jährige zu den Vorwürfen.

http://www.shz.de/nachrichten/top-thema ... ndler.html

http://www.presseportal.de/polizeipress ... ei_hamburg
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Beitrag von nina777 »

13.8.2010

Gescheiterte Liebe oder Zuhälterei

Ein 31-jähriger Rumäne soll seine Freundin mit Schlägen und Drohungen zur Prostitution gezwungen haben.

Innsbruck – Brutaler Zuhälter oder enttäuschter Liebhaber? Diese Frage stand am Freitag im Mittelpunkt eines Rotlichtprozesses am Innsbrucker Landesgericht.

Auf der Anklagebank ein 31-jähriger Familienvater aus Rumänien, der eine Landsfrau geschlagen, bedroht, zur Prostitution gezwungen und um ihre Einkünfte erleichtert haben soll.

„Teilweise schuldig“, bekannte der verheiratete Vater eines Sohnes zu Beginn der Verhandlung: „Schuldig, weil ich mit Suzana zusammen war.“ Das sei hierzulande nicht verboten, schmunzelte Richter Norbert Hofer.

Sehr wohl verboten ist es allerdings, mit der Freundin am Beifahrersitz auf einen Lkw zuzusteuern, um sie in Angst zu versetzen. „Das habe ich nie getan“, bestritt der Angeklagte, mit derartigen Aktionen Druck ausgeübt zu haben. Vielmehr präsentierte sich der Rumäne als enttäuschter Liebhaber, der seine Angebetete auf den Pfad der Tugend leiten wollte.

„Als ich Suzana im Mai 2008 in Rumänien kennen lernte, arbeitete sie bereits als Prostituierte“, schilderte der 31-Jährige. „Ich wollte, dass sie damit aufhört und mit mir in Rumänien ein neues Leben beginnt. Sie zeigte sich einverstanden, kehrte dann aber im Juni 2009 doch nach Innsbruck zurück, um als Prostituierte zu arbeiten.“ Das sei letztendlich auch der Grund für die Trennung gewesen.

Eine Freundin des angeblichen Opfers zeichnete ein etwas anderes Bild: „Obwohl Suzana ca. 6000 Euro pro Monat verdiente, hatte sie nie Geld – er nahm ihr alles ab.“ Auch von Schlägen wusste die Zeugin zu berichten.

Der Prozess musste vertagt werden, da die Prostituierte Suzana nicht erschienen war. Richter Hofer machte seinem Ärger mit einer Geldstrafe von 600 Euro Luft: „Das Gericht verschickt keine Einladungen, sondern Ladungen. Das ist ein Unterschied.“

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... lterei.csp
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Beitrag von nina777 »

15.8.2010

STRASSENPROSTITUTION

Zuhälter nehmen Pässe ab

Die Polizei hat in der vergangenen Woche einen Menschenhändlerring zerschlagen, der Frauen aus Bulgarien in der Region Köln/Bonn zur Prostitution zwang. Die Polizei berichtet jetzt über die Methoden der skrupellosen Zuhälter.


BONN - Folgen für den Bonner Straßenstrich hatte die Zerschlagung des Menschenhändlerringes nicht. „Die unmittelbare Wirkung war punktuell. Die ein oder andere Frau arbeitet zwar nicht mehr dort, aber viele sind weiterhin aktiv“, sagt ein Ermittler. „Grundsätzlich wird sich nichts verändern. Wenn zehn bis 15 Bulgarinnen verschwinden, dann rücken neue nach. Es ist eigentlich ein Kampf gegen Windmühlen.“ Wenn auch ein sehr sinnvoller. Denn „wenn wir das Leid der ein oder anderen Frau beenden können und die Verantwortlichen vor Gericht bringen, dann hat es sich gelohnt“.

Die Frauen sind um die 20 Jahre alt

Doch nicht nur das: Es sei vor allem auch wichtig, der Bevölkerung bewusst zu machen, was „dort eigentlich geschieht“. Dass sich die Frauen, die meist „um die 20 Jahre alt sind“, zwölf bis 15 Stunden prostituieren müssen. Dass ihnen die Pässe abgenommen werden, sie - wenn überhaupt - nur einen minimalen Bruchteil ihres verdienten Geldes bekommen. Dass sie aufgrund dieser Abhängigkeit häufig nicht wissen, was sie tun sollen, wenn der Zuhälter festgenommen wird. Dass sie Angst vor den Konsequenzen haben, wenn sie versuchen zu entkommen und aufgegriffen werden. Dass sie teilweise schon jahrelang in Deutschland sind und den Absprung nicht schaffen. Oder dass sie neu im Land sind „und hier angelernt werden“. Von Männern, die sie emotional an sich binden, um sie dann auf den Strich zu schicken.

Aus ärmlichen Verhältnissen

Nicht klassisch aber ist, dass die bulgarischen Frauen meist aus ärmlichen Verhältnissen stammen. Sie haben ein geringes Bildungsniveau und häufig keine Schule besucht.“ Und hätten auch deshalb häufig Probleme, sich aus der Situation zu befreien. Und aus Verantwortung ihren Familien gegenüber. Diese seien arm, erhielten von den Zuhältern häufig ein wenig Geld. „Das ist eine moralische Abhängigkeit. Denn was passiert mit den Familien, wenn kein Geld mehr aus Deutschland kommt?“ Zurzeit arbeiten die Ermittler Fälle der vergangenen zwei Jahre auf und prüfen, ob sie auf die festgenommene Bande zurückzuführen sind. Außerdem bleiben Stadt und Polizei weiterhin am Strich präsent, kontrollieren regelmäßig. „Der Straßenstrich hat nicht nur Nachteile. Sonst könnte es sein, dass alles in die versteckte Wohnungsprostitution abgleitet“, sagt der Ermittler.

Milieubedingte Kriminalität

Es sei dann noch schwieriger der milieubedingten Kriminalität wie Körperverletzung und Vergewaltigung Herr zu werden. Außerdem kontrollierten sich die Frauen am Strich untereinander und könnten forschen, wenn eine Frau nicht mehr auftauche. Laut Staatsanwaltschaft haben die neun Verdächtigen, die nach wie vor in Haft sind, bisher keine Angaben gemacht. Soviel steht den Ermittlern zufolge fest: Die Männer lebten eine Weile hier, um die Frauen zu kontrollieren, verschwanden wieder nach Bulgarien und kamen nach einer Weile wieder zurück. Auch einige Opfer sollen wieder zurück nach Bulgarien gefahren sein.

http://www.ksta.de/html/artikel/1281431614993.shtml
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Soviel positives über Straßenstrich liest man selten. Müssen wir dem Kriminalfall dankbar sein, dass auch diese Wahrheit mal in der Zeitung zu lesen ist:

Polizei hat geschrieben:„Der Straßenstrich hat nicht nur Nachteile. Sonst könnte es sein, dass alles in die versteckte Wohnungsprostitution abgleitet“, sagt der Ermittler. Es sei dann noch schwieriger der milieubedingten Kriminalität wie Körperverletzung und Vergewaltigung Herr zu werden.

Außerdem kontrollierten sich die Frauen am Strich untereinander und könnten forschen, wenn eine Frau nicht mehr auftauche.

Aber man kann eine starke politische Position gegen Wohnungsprostitution und indirekt damit verbundener Freiberuflichkeit herauslesen.

Siehe Sicherheitstipps





Dortmund: Wie Liberalisierung oder besser: Entkriminalisierung der Sexarbeit den Straßenstrich überflüssig macht:
viewtopic.php?p=85998#85998
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.08.2010, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Urteil lautet Freispruch (s.u.)

Beitrag von nina777 »

19.8.2010

Prostituierte wider Willen

Wittstocker Ehepaar auf der Anklagebank


WITTSTOCK - Die Polin Barbara F. war gerade von ihrem Mann getrennt und hatte keine Arbeit. Da bot ein Deutscher ihr und ihrer Schwester Kira einen Job als Bardame in Wittstock an. „Ich dachte, ich müsse Getränke ausschenken – alles, was eine Bardame so macht“, sagte die 29-jährige Polin am Montag im Gerichtssaal. Doch schon bald nach ihrer Ankunft in Deutschland im September 2007 merkte sie, dass es sich um einen ganz anderen Job handelte. Sie und ihre Schwester sollten in einer Wohnung in der Wittstocker Burgstraße Freier bedienen. Sechs Wochen lang gingen die beiden dem Gewerbe nach.

Seit gestern müssen sich die Eheleute Ralf und Ilona B. aus Perleberg unter anderem wegen Zuhälterei und Freiheitsberaubung vor dem Neuruppiner Amtsgericht verantworten. Die beiden Angeklagten schweigen.

Barbara F. war gestern aus Polen angereist. Stundenlang wurde sie in die Mangel genommen – bis sie vor Erschöpfung nicht mehr aussagen konnte. Deshalb wurde sie für den nächsten Verhandlungstag noch einmal geladen. Ihre Schwester dagegen war gar nicht erst erschienen.

Als die beiden Schwestern vor drei Jahren in Wittstock ankamen, war dort bereits eine andere Polin tätig: Sonia. Sie sollte die neuen Frauen einarbeiten. Das war ihnen bereits in Polen gesagt worden. Ihre mangelnden Deutschkenntnisse seien kein Problem, habe der Vermittler gesagt. Die Verständigung mit den Gästen würde ebenfalls Sonia übernehmen. In Wittstock angekommen, wurden die beiden jungen Frauen von Ilona B. eingekleidet. Die Arbeitskleidung bestand aus Stiefeln, kurzem Rock und Bluse. Da ging den beiden Polinnen ein Licht über ihren wahren Arbeitseinsatz auf. Was sie für Dienste zu leisten hatten, bestimmten die Angeklagten, so Barbara F. gestern. Kontakte zu Kunden waren verboten, insbesondere der Tausch von Handynummern. Die Ausweise hatte Ralf B. gleich am Anfang einkassiert. Pro Tag musste Barbara F. eine Zimmermiete von 80 Euro zahlen. Von einer Arbeitsstunde zu je 100 Euro verblieben ihr 20 Euro. Das hatte sie dem Vernehmungsbeamten im Oktober 2007 gesagt. Die Polizei hatte einen Tipp bekommen, dass in der Wittstocker Wohnung zwei Frauen gegen ihren Willen festgehalten wurden. Zwei Beamte verschafften sich Zutritt zu dem Etablissement, indem sie sich als Freier ausgaben. Sie erkannten die beiden gesuchten Frauen anhand von Fotos.

„Ich denke, dass sie mir die Wahrheit gesagt hat und unter anderen Bedingungen nach Deutschland gekommen ist.“, sagte Manfred A. gestern. Er hatte Barbara F. vernommen. Vor Gericht verstrickte sie sich teilweise in Widersprüche. Daraufhin wies der Vorsitzende Richter sie auf die Wichtigkeit ihrer Aussage hin. Denn sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte die Angeklagten eine Strafe von einem bis zu vier Jahren erwarten. Am 26. August wird weiter verhandelt.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... illen.html
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Märkische Allgemeine hat geschrieben:Pro Tag musste Barbara F. eine Zimmermiete von 80 Euro zahlen. Von einer Arbeitsstunde zu je 100 Euro verblieben ihr 20 Euro.

Vor Gericht verstrickte sie sich teilweise in Widersprüche.

Wie soll man das verstehen? 1 Kunde zahlt 100 Euro/Std. minus 80 Euro Miete macht 20 Euro Reingewinn für die Sexarbeiterin nach dem 1. Kunden und der ersten Stunde. (Nach 8 Kunden und 8 Stunden Arbeit hätte sie 580 Euro und der Vermieter 80 Euro.)

Oder: 4 Kunden pro Tag, die jeweils 100 Euro/Std. zahlen von der ihr jeweils nur 20 Euro bleiben, werden mindestens benötigt um allein die Miete von 80 Euro zu bezahlen? Erst dannach ab der 5. Arbeitsstunde wird Gewinn erzielt. (Nach einem 8 Stunden-Tag mit angenommenen 8 Kunden hätte die Sexarbeiterin 80 Euro und der Vermieter 720 Euro oder das 9fache = 900%)

Beide Interpretationsmöglichkeiten sind m.E. so offensichtlich nicht der Realität bzw. den sonst üblichen Gepflogenheiten entsprechend, dass für mich sich nicht nur die Opfer-Zeugin teilweise in Widersprüche verstrickt hat, wie am Ende des Artikels ohne Erklärung vermerkt ist, sondern auch der Gerichtsreporter nicht wirklich viel verstanden zu haben scheint.

Hauptsache eine Zuhältergeschichte aus der Prostitution konnte mal wieder die Zeitung anfüllen.





So kalkulieren die migrantischen Sexarbeiterinnen im Frankfurter BHV ihren Verdienst:
viewtopic.php?p=41651#41651
viewtopic.php?p=39273#39273 ( SW-only)

Sicherheitstipp Geld:
viewtopic.php?p=78867#78867

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bezirksgericht Zürich, Wetzikon: 22. August 2010


Minderjährige zur Prostitution gezwungen

Zuhälterprozess in Zürich streift auch das Oberland



Minderjährige Prostituierte mussten zum Teil in Sex-Etablissements - in Wetzikon oder in Basel - arbeiten, weil das Risiko von Polizeikontrollen auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai zu gross war.

Vier ungarische Zuhälter, die 15 Frauen in Zürich auf den Strassenstrich schickten und misshandelten, stehen diese Woche vor Gericht. Minderjährige Prostituierte mussten auch in Sex-Etablissements in Wetzikon arbeiten.

Angeklagt ist auch eines der Opfer. Die Prostituierte hatte als «Aufpasserin» eines Zuhälters «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen, wie es in der Anklageschrift heisst. Ihr wird Gehilfenschaft zu Menschenhandel und zur Förderung der Prostitution vorgeworfen.

Der zweitägige Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich findet am Mittwoch und Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


Opfer aus ärmlichen Verhältnissen

Die meisten Opfer stammen aus ärmlichen Verhältnissen und waren in ihrer Heimat Ungarn oder Rumänien mittel- und stellenlos. Oft erfuhren die Opfer erst in der Schweiz, dass sie im Sexmilieu arbeiten müssen. Einige waren noch minderjährig, als sie in die Schweiz gebracht wurden.


Frauen als Eigentum

Die Zuhälter betrachteten die Frauen quasi als ihr Eigentum und verkauften sie zum Teil untereinander weiter. Die Prostituierten wurden systematisch unter Druck gesetzt, eingeschüchtert, gequält, bedroht, gedemütigt, verprügelt und zum Teil isoliert. Einige wurden auch von den Zuhältern sexuell genötigt und vergewaltigt. Von den Einkünften aus der Prostitution konnten sie kaum etwas für sich behalten. Dass Geld nach Hause geschickt werde, war stets ein leeres Versprechen.


Zwei Prostituierte, die schwanger waren, verloren ihr ungeborenes Kind, nachdem ihnen die Zuhälter systematisch gegen den Bauch getreten und geschlagen hatten.


Auch in Wetzikon gearbeitet

Minderjährige Prostituierte mussten zum Teil in Sex-Etablissements - in Wetzikon oder in Basel - arbeiten, weil das Risiko von Polizeikontrollen auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai zu gross war.

Die vier angeklagten Zuhälter sitzen seit Juni oder August 2008 beziehungsweise seit Juni 2009 in Untersuchungshaft. Die angeklagte Prostituierte verbüsste 2008 knapp zweieinhalb Monate U-Haft.

(sda/ple)
http://www.zo-online.ch/article29038/Re ... wungen.htm





Bekannt ist dass viele Migrantinnen sehr geringes Verhütungswissen haben. Abtreibung scheinen manche geradezu selbstverständlich als Mittel zur Verhütung von Mutterschaft zu verstehen und rel. häufig scheinbar ohne Skrupel zu praktizieren. Es könnte durchaus sein, dass ein Kindstot einvernehmlich herbeigeführt wurde.

Andererseits sind hier auch Fälle dokumentiert, wo Zuhälter bewußt die Geburt abgewartet haben, weil auch mit dem Baby gehandelt werden konnte.

Was er auch macht, oberflächlich durch den Filter der Medien betrachtet, der Geschäftspartner/Chef/Zuhälter macht sich schuldig.

Inwiefern die jungen Töchter aus den armen Familien nicht sehenden Auges in die geldversprechende Prostitution in den Westen gelassen werden, wie will das ein hiesiges Gericht auch nur annähernd objektiv feststellen?





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nina777
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Beitrag von nina777 »

24.08.2010

Innsbruck

Zuhälter betete für mildes Urteil

Einer der letzten Zuhälter alten Schlages musste sich vor dem Gericht verantworten. Der schwer drogenabhängige 48-Jährige erhielt noch einmal eine Chance, um sein verkorkstes Leben neu zu ordnen.


Innsbruck – Der 48-jährige Innsbrucker hat schon bessere Zeiten gesehen. Zeiten, in denen auch Tirols Zuhälter teure US-Sportwagen fuhren und ihre Einkünfte in Goldketten anlegten.

Das war einmal – Tirols vielleicht letzter Zuhälter des alten Schlages bot auf der Anklagebank des Innsbrucker Landesgerichts ein gänzlich anderes Bild. Statt einer Goldkette kneteten seine nervösen Finger einen hölzernen Rosenkranz, der einstige Herr über den Straßenstrich am westlichen Südring gab sich kleinlaut.

„Ich bitte um eine letzte Chance, um mein Leben wieder in den Griff zu bekommen“, hoffte der bullige Mann mit den langen Haaren und dem vom exzessiven Drogenkonsum gezeichneten Gesicht auf ein mildes Urteil.

Zuhälterei und Suchtgifthandel waren die Vorwürfe, die den Innsbrucker und seine 29-jährige Lebensgefährtin aus Kärnten auf die Anklagebank brachten.

Das Paar kassierte von jeder der sechs Prostituierten am westlichen Südringabschnitt pro Arbeitstag 50 bis 70 Euro Standgeld.

Angeblich eine freiwillige Leistung. – „Wenn die Mädels meinem Freund unaufgefordert das Geld unter die Nase hielten, war es halt schwer, Nein zu sagen“, schilderte die Mitangeklagte, die auch selbst als Prostituierte arbeitete. „Frauen am Strich zahlen, um ihre Ruhe zu haben und von anderen Zuhältern nicht belästigt zu werden“, begründete die 29-Jährige.

Wie der Staatsanwalt anführte, mussten sich die Prostituierten bei den Angeklagten abmelden, wenn sie ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten oder wollten.

Das Standgeld inklusive Sozialhilfe reichte allerdings nicht aus, um den Lebenswandel des Rotlichtpaares zu finanzieren: „Allein der Suchtgiftkonsum der beiden Angeklagten verschlang 9000 Euro pro Monat“, rechnete Richter Norbert Hofer den beiden Schöffinnen vor. Immerhin soll der 48-Jährige zwei Gramm Kokain pro Tag benötigt haben, seine Partnerin begnügte sich mit der halben Menge.

Kein Wunder, dass der Zuhälter und seine Freundin mit dem Verkauf von Drogen auch Geschäfte machten. „Bei Telefongesprächen war das Wort ‚Tablette‘ der Code für Kokain“, gab ein Zeuge Einblicke in die Dealermethoden. Eine Vorsichtsmaßnahme, um Suchtgiftfahnder bei Lauschangriffen in die Irre zu führen.

Ohne Erfolg allerdings – am Morgen des 9. März stürmten 100 Polizisten im Rahmen einer großangelegten Razzia unter der Führung des Landeskriminalamtes die Wohnungen des Zuhälterpaares und der Prostituierten. Die Beamten fanden etwas Suchtgift und zwei verbotene Waffen (ein Butterfly-Messer und eine Schlagrute).

Seit dieser Großrazzia sitzt der 48-jährige Hauptangeklagte in Untersuchungshaft. Seine Lebensgefährtin wurde nach zwei Tagen in Polizeigewahrsam wieder auf freien Fuß gesetzt. „Diese Inhaftierung hat Sie nicht davon abgehalten, nach der Entlassung weiterhin Standgeld von den Prostituierten zu kassieren“, schüttelte Richter Hofer über das Verhalten der 29-jährigen Kärntnerin verständnislos den Kopf.

Zumal sowohl für die Prostituierte als auch ihren Lebensgefährten einiges auf dem Spiel stand. Die Angeklagte ist vorbestraft, ihr Freund ebenso: Der 48-Jährige hat bereits 20 Eintragungen in seinem Strafregister und verbrachte einen guten Teil seines Lebens im Gefängnis.

Dort muss der Zuhälter jetzt auch wieder hin – und zwar für die nächsten dreieinhalb Jahre. Seine Freundin kam mit eineinhalb Jahren Haft davon (nicht rechtskräftig).

Unterm Strich milde Urteile – ursprünglich hatte der Innsbrucker 15 Jahre zu befürchten. Die teilweisen Geständnisse, die Drogensucht und die späte Einsicht ermöglichten eine letzte Chance.

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... urteil.csp
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Zuhälterei-Prozess Zürich

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Forts. Zuhälterprozess Zürich

«Ich bin nur ein einfacher Strafverfolger»


Das Verfahren gegen die Roma-Zuhälter soll eine abschreckende Wirkung entfachen. Dies erhoffen sich die Prozessführer. Gleichzeitig ist auch eine Ohnmacht spürbar, gegenüber einem Gewerbe, das zusehends ausser Kontrolle gerät.

Die Zustände für die Prostituierten sind schlimmer als bisher angenommen: Strassenstrich Sihlquai.
Bild: Keystone

«So kann es nicht weitergehen»: Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner.

Der laufende Prozess um die beiden angeklagten Roma-Zuhälter Samurai und Johnny könnte «eine abschreckende Signalwirkung» haben, sagte Andreas Brunner, der leitende Zürcher Oberstaatsanwalt, am Mittwoch gegenüber der «Rundschau». Weil den beiden Schreckenszuhältern langjährige Strafen drohen, könnte bei Prostituierten, Zuhältern aber auch Freiern «ein Umdenken» stattfinden, meint Brunner.

Brunner gab sich in der «Rundschau» bei Antworten auf spezifische Fragen eher vage. Auf die Frage, weshalb es erst jetzt gelinge, einen solchen Fall der Zuhälterei zur Anklage zu bringen, wies er auf die Schwierigkeit der Ermittlungen hin: Über zwei Jahre habe die Polizei ermittelt und laufend Telefone abgehört. Solange sich keine Zeugen melden würden, nütze dies alles nichts. Eben diese Zeuginnen, die Prostituierten selbst, seien oft traumatisiert und würden sich fürchten, ihr Leid an der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zudem sei es schwierig, die Geschäfte der Prostitution nachzuweisen, da die Zuhälter für ihre Geschäfte keine Quittungen ausstellten.


«Ein einfacher Strafverfolger»

Die Moderatorin der Rundschau warf ein, ob es nicht klüger wäre, den Strassenstrich am Sihlquai ganz zu verbieten. Jetzt wo man nach den Zeugenaussagen wisse, wie Brutal die Prostituierten teilweise misshandelt würden. Brunner äusserte sich dazu erst nicht konkret und antwortete: «Ich bin nur ein einfacher Strafverfolger. Das müssen andere beurteilen.» Als die Moderatorin nachhakte lenkte Brunner doch noch ein: «Ich finde es müssen Massnahmen ergriffen werden. Unter den Augen unserer Gesellschaft, könne dies nicht weiter geduldet werden.»

Für den Hauptangeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zuvor eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung. Der mutmassliche Anführer der Organisation habe mit einer besonders ausgeprägten Hinterhältigkeit, Kaltblütigkeit und Gefühlskälte das Vertrauen der Opfer missbraucht, sagte die zuständige Staatsanwältin vor Gericht. Mit seinem egoistischen Handeln habe er das Leben der betroffenen Opfer zerstört.


Bereits in Ungarn verurteilt

Der heute 41-jährige Hauptangeklagte stand im Mittelpunkt des ersten Prozesstages. Er war bereits in Ungarn wegen der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Ab Sommer 2007 hielt er sich in Zürich auf. Mit den Mitangeklagten holte er Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich, schickte sie am Sihlquai auf den Strassenstrich und misshandelte sie regelmässig brutal.

Vor Gericht wies der Angeklagte die Hauptvorwürfe zurück. Er gab aber zu, dass er sich als Zuhälter betätigt hatte. Für die drei weiteren Zuhälter aus Ungarn verlangt die zuständige Staatsanwältin Freiheitsstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Auch sie sind in ihrer Heimat bereits vorbestraft.


Seit mindestens einem Jahr in U-Haft

Die vier angeklagten Zuhälter sind seit einem beziehungsweise zwei Jahren in Untersuchungshaft. Ebenfalls angeklagt ist eines der 15 Opfer, das gemäss Anklage als «Aufpasserin» eines Zuhälters auch «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen hatte. Die Frau war 2008 vorübergehend in U-Haft.

Anklagepunkte sind gewerbsmässiger Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Förderung der Prostitution, Drohung und Nötigung. Zwei der Angeklagten sind auch wegen Abtreibung angeklagt. Sie sollen schwangere Prostituierte gegen den Bauch geboxt und getreten und dadurch Fehlgeburten herbeigeführt haben.

Die beantragten Geldstrafen liegen zwischen 180 beziehungsweise 240 Tagessätzen à 50 Franken. Der Strafantrag für die angeklagte Frau ist noch nicht gestellt worden.


Hohe Schmerzensgelder für Opfer gefordert

Am Mittwochnachmittag kamen die Rechtsvertreter der Opfer zu Wort. Sie verlangten Schmerzensgelder in der Höhe von bis zu 120'000 Franken und verwiesen auf die traumatischen, aber auch gesundheitliche Folgen, unter denen die Opfer zu leiden hätten.

Die Hauptverhandlung hatte am Mittwochmorgen begonnen und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber in Anwesenheit von Gerichtsberichterstattern statt. Am Donnerstag werden die Verteidiger die Gegenanträge stellen. Die Verhandlung dauert voraussichtlich bis am Donnerstagabend. Das Urteil dürfte später folgen.

(mrs/sda)
Erstellt: 25.08.2010
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/13115340





«Noch heute leidet sie unter Angstattacken»


Von Vincenzo Capodici.

Vier Roma-Zuhälter, die Prostituierte vom Zürcher Sihlquai misshandelt und ausgebeutet haben sollen, standen vor Gericht. Bernerzeitung.ch/Newsnetz berichtete live über den ersten Prozesstag in Zürich.

Der Strassenstrich am Zürcher Sihlquai ist die unterste Liga im Sexgewerbe - mit entsprechend miesen Arbeitsbedingungen für die Frauen. In Spitzenzeiten schaffen bis zu 80 Dirnen an. Die meisten davon sind Roma-Frauen aus Ungarn.
Bild: KEYSTONE/AP


Die Gerichtsverhandlung geht am Donnerstag (8 Uhr) weiter. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger der vier mutmasslichen Zuhälter. Für den Hauptangeklagten im Zuhälterprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei anderen Zuhälter aus Ungarn verlangt die Staatsanwaltschaft Strafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die Zuhälter sitzen in Untersuchungshaft. Sie haben Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und misshandelt. Zwei sollen zudem schwangeren Prostituierten in den Bauch getreten und so Fehlgeburten herbeigeführt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung und Nötigung.





* Die Anklage

Die Anklageschrift gegen die Männer, die Frauen auf den Strassenstrich am Zürcher Sihlquai schickten, ist schockierend. Es geht nicht nur um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Ausbeutung, sondern auch um Messerattacken, Morddrohungen, Nötigung, Schläge, Vergewaltigung und Schändung mit verschiedensten Gegenständen. Zum Prozess am Zürcher Bezirksgericht kommt es, weil 16 Prostituierte im Alter von 17 bis 42 Jahren gegen die vier mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Die 30- bis 41-jährigen Männer stammen aus der Roma-Ethnie in Ungarn - wie die meisten Frauen, die am Strassenstrich am Zürcher Sihlquai anschaffen.

Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich leistete. Ihr wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. Die Vorfälle, die das Zürcher Bezirksgericht zu beurteilen hat, passierten in den Jahren 2007 und 2008.
Prozessprotokoll 1. Tag bernerzeitung.ch hat geschrieben: * 8.40 Der Prozess beginnt mit der Befragung des ersten Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen. Es zeigt sich, dass der 40-jährige Mann, der zur Roma-Ethnie gehört, bereits früh eine kriminelle Laufbahn eingeschlagen hatte. Unter anderem arbeitete er als Zuhälter.

* 8.45 Jetzt kommt der zweite Angeklagte an die Reihe, auch er ein Mann aus Ungarn. Er beantwortet Fragen zu seiner Herkunft und zu seinen Familienverhältnissen. Auch bei ihm muss eine Dolmetscherin die Antworten übersetzen. Bevor er in die Schweiz kam, war er im Vieh- und Autohandel tätig gewesen. In Ungarn hat er sieben Vorstrafen.

* 8.50 Auch der dritte Angeklagte hat Vorstrafen aus Ungarn. Erst kürzlich hatte er im Untersuchungsgefängnis in Pfäffikon (ZH) eine Schlägerei. In der Befragung erklärt er, dass er nach der Haft ein ehrliches Leben führen wolle.

* 8.55 Der vierte Angeklagte, der zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt wird, sagt, dass seine Familie von der Sozialhilfe lebe. Er hat drei Kinder.

* 8.55 Jetzt wird der Angeklagte zur Sache befragt. Es geht um Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Er bestreitet die Vorwürfe. Er habe mehrere Frauen in die Schweiz gebracht, mehr habe er nicht getan.

* 9.05 Der nächste Angeklagte bestreitet teilweise die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Die Frau, die gegen ihn aussagte, habe freiwillig mit ihm Sex gehabt. Punkto Menschenhandel und Förderung der Prostitution legte er ein Geständnis ab.

* 9.15 Jetzt kommt der Angeklagte an die Reihe, dem die meisten Delikte vorgeworfen werden. Er bestreitet den Vorwurf, dass er eine schwangere Frau mit Fusstritten und Faustschlägen in den Bauch misshandelt habe, damit sie eine Fehlgeburt erlitt. Die Frau sei gar nicht schwanger gewesen. Er weist auch die übrigen Vorwürfe zurück. Von Menschenhandel wisse er nichts. Er sei auch nicht als Zuhälter tätig gewesen.

* 9.25 Auch einem zweiten der vier Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft die Misshandlung einer schwangeren Prostituierten vor. Gemäss Anklageschrift erlitt die Frau einen Abort. Davon will er allerdings nichts wissen. Er habe auch nicht Frauen mit diversen Gegenständen geschändet, ebensowenig zu Sex gezwungen haben. Im Weiteren weist er den Vorwurf des Menschenhandels zurück. Er gibt nur zu, eine Frau geschlagen und Kokain konsumiert zu haben.

* 9.35 Jetzt tritt die Anklägerin, Staatsanwältin Silvia Steiner [die mit den Nazi Sexworker Vergleichen. Anm.], ans Rednerpult. Für einen Hauptangeklagten fordert sie eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie die Anordnung einer Verwahrung. Für die weiteren drei Angeklagten beantragt sie Freiheitsstrafen von viereinhalb bis elf Jahren. Für alle Angeklagten fordert die Staatsanwältin auch Geldstrafen.

* 9.45 In ihrem Plädoyer berichtet die Staatsanwältin von den rund zweijährigen Ermittlungen um Umfeld des Strassenstrichs am Zürcher Sihlquai. Man habe unter anderem die Telefongespräche der Zuhälter und ihrer Komplizen abgehört. Im Sommer 2008, als eine der Prostituierten mit einem Messer verletzt worden sei, habe die Polizei interveniert und erste Festnahmen vorgenommen. Danach hätten mehrere Frauen begonnen, gegen die Zuhälter auszusagen.

* 9.55 Die Anklägerin berichtet weiter über Sitten und Organisation des Zuhältermilieus. In der Regel kontrolliere ein Zuhälter drei bis vier Frauen. Diesen Männern sei eigen, dass sie das Image von gewalttätigen und sexuell potenten Zuhältern pflegten. Laut der Anklägerin kommt es immer wieder vor, dass Zuhälter ausgewählte Prostituierte zu Komplizinnen für Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich machen.

* 10.00 Das Gericht ordnet eine halbstündige Pause an.

* 10.40 Die Anklägerin geht nach der Verhandlungspause auf die Situation der Prostituierten ein. Viele litten unter Depressionen und Geschlechtskrankheiten, sie hätten finanzielle Probleme und Heimweh. Häufig hätten sie auch eine emotionale oder Liebesbeziehung zu ihren Zuhältern, die vorgeben würden, Beschützer zu sein. Dabei betrachteten sie die Frauen als Eigentum. Die Anklägerin spricht vom System Loverboy. Die Frauen befänden sich in einer verhängnisvollen Abhängigkeit.

* 10.50 Die Anklägerin schildert ein typisches Beispiel eines Opfers, das von ihrem Zuhälter ausgebeutet und misshandelt worden sei, um schliesslich für 7.000 Franken [5.400 Euro] weiterverkauft zu werden. Die Frau sei auch sexuell missbraucht worden, was von den Angeklagten bestritten werde. Die Zuhälter behaupteten immer, sie hätten - quasi als Wohltäter - den Frauen nur helfen wollen. Den Vorwurf des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wiesen die Angeklagten zurück. Dabei zeigten die Ermittlungen klar, dass die Angeklagten die Frauen unter falschen Versprechen in die Schweiz lockten, um diese auf den Strassenstrich am Zürcher Sihlquai zu schicken.

[Wohltäter im Sinne von Organisatoren der Migration und Arbeitsmöglichkeiten. Ganz im Sinne von Arbeitgebern, die sich selbst auch nicht als Mehrwertbeschneider sondern sorgend-verantwortliche Chefs sehen. Anm.]

* 11.00 Im Weiteren berichtet die Anklägerin von den Schwierigkeiten der Opfer, gegen ihre Peiniger auszusagen. Diese Frauen rückten nur langsam mit der Wahrheit heraus. Dies sei aber nachvollziehbar, weil sie unter posttraumatischen Belastungsstörungen litten und auch grosse Angst hätten. Die Zuhälter würden ständig Drohungen aussprechen - gegen die Prostituierten, aber auch gegen ihre Angehörigen in Ungarn.

* 11.10 Laut Anklägerin haben die Prostituierten für die Zuhälter höchstens die Bedeutung von Gegenständen. Dabei zitiert sie aus Abhörprotokollen von Telefongesprächen. Es sei kaum fassbar, mit welcher Niederträchtigkeit über die Frauen gesprochen werde. Gleichzeitig werde den Frauen Liebe vorgegaukelt. Dabei gehe es nur um Ausbeutung der übelsten Sorte.

* 11.25 Im Weiteren schildert die Anklägerin, wie die Zuhälter Prostituierte für Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich eingespannt werden. Die mitangeklagte Frau hatte die Aufgabe, die anderen Prostituierten zu überwachen. Gleichzeitig war sie die Liebhaberin eines Zuhälters. Den Vorwurf der Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution belegt die Anklage mit Aussagen aus Abhörprotokollen von Telefongesprächen.

* 11.35 Gemäss der Anklage zwang ein Zuhälter eine Frau, in einem Pornofilm mitzumachen. Dafür soll er auch Geld kassiert haben. Weiter berichtet die Anklägerin, wie eine Minderjährige aus Ungarn in das Sexgeschäft am Sihlquai eingeschleust wurde. Auch sie sei mit Drohungen gefügig gemacht worden. Später sei die minderjährige Prostituierte an ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) vermittelt worden. Dort sei die Gefahr von Polizeikontrollen kleiner gewesen.

[Das ist schon außergewöhnlich und schwer begreiflich, wie eine gezwungene Person (Sexsklavin oder sog. Zwangsprostituierte) in einer fremden Filmproduktion mitmachen kann, ohne dass das einheimische Filmproduktionsteam oder der einheimische Regisseur Bedenken haben was die Gemütsverfassung oder schauspielerische Leistung der Darstellerin betrifft. Zumal der Dreh in einem Personenbus mit Fenstern stattfand. In einer TV-Dokumentation gibt es m.E. dazu auch einen Filmausschnitt. Der Produzent/Regisseur hat daraufhin protestiert sein Einverständnis nicht für eine Berichterstattung im Zusammenhang mit Menschenhandel gegeben zu haben. Aber so wurde die Öffentlichkeit schon langsam auf diesen Prozess eingestimmt in einer konzertierten Aktion um dem Migrations-Prostitutionsproblem Herr zu werden. Anm.]

* 11.45 Die Anklägerin befasst sich nun mit dem Hauptangeklagten. Dieser habe im Strafverfahren ein widersprüchliches Aussageverhalten gezeigt. Die Anklage wirft ihm vor, ein Frau systematisch geschlagen, gequält und gefoltert zu haben. Der Angeklagte gebe nun aber vor, dass das Opfer masochistische Neigungen gehabt habe. In diesem Fall täten sich Abgründe auf, sagt Staatsanwältin Steiner.

[Der leser soll vermutlich glauben Abründe von Falschheit, Betrug und Leugung von Taten. Aber es können auch die Abgründe der menschlichen Sexualität, Identität und Beziehungswahl gedacht sein. Dem nachzufragen wird hier gar kein klärender Raum gegeben. Anm.]


* 11.55 Dem Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine schwangere Prostituierte mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt zu haben, so dass die Frau einen Abort erlitt. Der Angeklagte bestreite, dass die Frau schwanger gewesen sei. Die Aussagen des Opfers und die ärztlichen Untersuchungen zeigten aber das Gegenteil. Im Weiteren habe er die Frau mit verschiedensten Gegenständen geschändet.

[Das könnten genauso gut auch Dildospiele bei einer devoten Partnerin gewesen sein, falls es zum damaligen Zeitpunkt einvernehmliche Sexualität gewesen sein sollte. Inwieweit dann aber möglicherweise erst nachträglich eine ausbeuterisch entartete Arbeitsbeziehung zwischen Sexworker-Vermittler und eine strafrechtliche illegale Aufenthaltssituation als informelle Migraten, was als Menschenhandel gilt, das Private überlagern und auch kriminalisiert hat, bzw. ob es möglicherweise die Opfer motiviert es nachträglich so zu interpretieren um bei all dem Leid auch nicht noch selbst als Täter dazustehen, wird garnicht sorgfältig analysiert und dargestellt. Anm.]

* 12.00 Die Gerichtsverhandlung wird unterbrochen. Der Prozess geht um 13.30 Uhr weiter. Dann wird Staatsanwältin Silvia Steiner ihr Plädoyer fortsetzen.





* Zusammenfassung des ersten Prozesshalbtags

Für den Hauptangeklagten im Zuhälterprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei weiteren Zuhälter aus Ungarn verlangt die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 4,5 bis 11 Jahren.

Die Zuhälter haben Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und regelmässig brutal misshandelt. Sie sind konfrontiert mit Anklagepunkte wie gewerbsmässiger Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Förderung der Prostitution, Drohung und Nötigung. Zwei der Angeklagten sind auch wegen Abtreibung angeklagt. Sie sollen schwangere Prostituierte gegen den Bauch geboxt und getreten und dadurch Fehlgeburten herbeigeführt haben. Die beantragten Geldstrafen liegen zwischen 180 und 240 Tagessätzen à 50 Franken. (sda)





* 13.30 Der Prozess geht weiter, die Anklägerin Silvia Steiner setzt ihr Plädoyer fort. Im Saal sitzen etwa 20 Medienschaffende sowie die Anwälte der 16 Opfer in diesem Fall. Die Öffentlichkeit ist von der Gerichtsverhandlung abgeschlossen.

* 13.40 Die Anklägerin sagt, dass sie nicht nur Beweise, sondern ein Beweisnetz hinsichtlich der Vorwürfe gegen die vier angeklagten Männer vorgelegt habe. Dann äussert sie sich nochmals zur Situation der Frauen, die gegen die mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Der Weg von der ersten Prostituierung [Seltenes Wort. Anm.] bis zum Ausstieg aus dem Sexgeschäft sei lang. Bis eine Frau mit den Behörden zusammenarbeite, müsse der Leidensdruck sehr gross sein. Die Einvernahmen bei der Polizei seien eine enorme Belastung. Deshalb erstaune es nicht, wenn es Widersprüche und Lücken in den Aussagen gebe. Dies schmälere aber nicht die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer.


* 13.50 Der Weg zurück ins normale Leben sei für die Opfer der Prostitution sehr schwierig, sagt die Anklägerin. Diese Frauen seien gesundheitlich angeschlagen und traumatisiert. «Sie sind lebendige Tote.» [Begriff den schon Alice Schwarzer über Prostituierte an sich verwendet. Anm.] Die Opfer würden lebenslang leiden.

* 14.00 Während die Anklägerin Ausführungen zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung macht, sitzen die vier Angeklagten mit Handschellen und gesenkten Köpfen auf der vordersten Bank des Gerichtssaals. Ebenfalls im Saal sitzen sechs Polizisten. Die mutmasslichen Zuhälter sind seit zwei Jahren in Untersuchungshaft im Bezirksgefängnis Pfäffikon (ZH).

* 14.10 Die Anklägerin geht jetzt auf die Frage der Strafzumessung ein. Das Verschulden der Hauptangeklagten wiege sehr schwer. Er sei ausserordentlich skrupellos und egoistisch vorgegangen. Auch die Vorstrafen in Ungarn zeichneten ein düsteres Bild des Angeklagten. So habe er eine 13-Jährige vergewaltigt und dann als Prostituierte verkauft. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten hat der Hauptangeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Zudem seien bei ihm psychopathische Persönlichkeitszüge festgestellt worden. Das Risiko von Wiederholungstaten wird vom Gutachter als hoch eingeschätzt. Aus diesen Gründen sei eine Verwahrung angezeigt, sagt Staatsanwältin Steiner.

[Frage: Hätten die Sexworker diese psychischen Störungen nicht als Warnzeichen erkennen können/müssen? Anm.]

* 14.20 Auch für die anderen drei Angeklagten findet die Staatsanwältin harte Worte und begründet die Strafanträge von viereinhalb bis elf Jahren Gefängnis. Für den Hauptangeklagten hatte sie eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert. Dazu soll eine Verwahrung angeordnet werden.

* 14.30 Nach der Anklägerin kommen die Rechtsvertreterinnen der Opfer zu Wort. Die erste Geschädigtenvertreterin fordert eine Genugtuung von 120'000 Franken sowie einen Schadenersatz in nicht bestimmter Höhe. Dann schildert sie, welches Leid ihrer Mandantin angetan worden sei. Dabei handelt es sich um die Frau, die mit Fusstritten und Faustschlägen in den Bauch traktiert wurde, nachdem sie schwanger geworden war. Die Geschädigte soll ein schweres Trauma erlitten haben.

* 14.40 Jetzt tritt die zweite Geschädigtenvertreterin ans Rednerpult. Wie die Anklägerin plädiert auch sie für eine lebenslange Verwahrung des Hauptangeklagten - obwohl der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli darauf hinweist, dass sie sich nicht zu Sicherungsmassnahmen äussern dürfe.

* 14.55 Wie die zweite Geschädigtenvertreterin erklärt, will sie in ihrem Plädoyer zeigen, «wie die Täter das Leben der zur Prostitution gezwungenen Frauen zerstört haben». Auch sie berichtet von schlimmsten Misshandlungen der Zuhälter. Ihre Mandantin leide unter Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen, sagt die Geschädigtenvertreterin.

* 15.10 «Die Angeklagten sind gewalttätige, sadistische Menschenhändler», sagt die Geschädigtenvertreterin weiter. Selten sei der Fall so klar gewesen wie bei diesem Prozess. Für die Angeklagten hätten die Frauen nur Handelswert gehabt.

* 15.20 Die zweite Opfer-Vertreterin fordert eine Genugtuung von 80'000 Franken sowie einen Schadenersatz. Diese Forderung begründet sie mit dem lebenslangen Leiden ihrer Mandantin und dem schweren Verschulden der angeklagten Männer. In einem anderen Fall, den die selbe Anwältin vertritt, beantragt sie eine Genugtuung von 60'000 Franken.

* 15.30 Der Prozess ist für eine Pause unterbrochen.

* 16.05 Die Gerichtsverhandlung geht weiter.

* 16.15 Ein Geschädigtenvertreter, der mehrere Opfer vertritt, verlangt Genugtuungssummen von jeweils mehreren zehntausend Franken. Ausserdem sollen die Angeklagten auch für Schadenersatz haftbar gemacht werden.

* 16.25 Die Opfer hätten durch die Misshandlungen der Zuhälter dauerhafte psychische Schäden und Traumatisierungen erlitten, sagt der Geschädigtenvertreter. Bei den betroffenen Frauen sei ein Teil der Persönlichkeit zerstört worden. Opfer von Sexualdelikten kämen kaum noch in der Welt zurecht. Deshalb seien hohe Genugtuungssummen gerechtfertigt.

* 16.40 Der Geschädigtenvertreter schildert die Probleme, mit denen Opfer zu kämpfen haben. Dazu gehören unterschwellige Angst vor Männern, massive Albträume oder mangelndes Vertrauen in die Mitmenschen. Neben psychischen Problemen hätten diese Frauen oft auch psychosomatische Beschwerden.

* 16.50 Weiter berichtet der Opfer-Anwalt über das Schicksal einer minderjährigen Prostituierten, die von ihrem Peiniger gezwungen wurde, mindestens zwölf Freier pro Tag zu bedienen. Die 17-Jährige sei dann vom Zürcher Sihlquai in ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) geschickt worden. Heute könne die junge Frau kein normales Sexualleben mehr führen.

* 17.10 Am Beispiel eines anderen Opfers erzählt der Geschädigtenvertreter, wie die aus ärmlichen Verhältnissen in Ungarn stammenden Frauen mit falschen Versprechen in die Schweiz gelockt wurden. Verschuldet und von Zuhältern unter Druck gesetzt, sei den Frauen nichts anderes übrig geblieben, als sich zu prostituieren. Häufig seien sie gezwungen worden, auch ungeschützten Sex anzubieten. Die Angeklagten hätten die schwierige finanzielle Lage der Frauen massiv ausgenützt.

* 17.20 Die misshandelten Frauen lebten heute noch in ständiger Angst, sagt der Opfer-Anwalt weiter. Das Verschulden der angeklagten Männer wiege sehr schwer. Vor diesem Hintergrund seien Genugtuungsforderungen von bis zu 55'000 Franken angemessen.

* 17.45 Das Gericht macht eine weitere Pause. Um 18 Uhr gehts weiter.

* 18.05 Der Prozess wird fortgesetzt mit weiteren Plädoyers von Geschädigtenvertretern.

* 18.15 Für ein weiteres Opfer fordert dessen Rechtsvertreterin eine Genugtuung von 20'000 Franken. Die Frau habe schwerste Körperverletzungen mit traumatisierenden Folgen erlitten. Sie sei schamlos ausgenützt worden. «Noch heute leidet sie unter starken Angstattacken», sagt die Geschädigtenvertreterin. Und die junge Frau fürchte Repressalien durch das Umfeld ihres Peiniger - nicht nur gegen sie, sondern auch gegen ihre Familienangehörigen in Ungarn.

* 18.25 Die nächste Opfer-Vertreterin erzählt von einer Frau, die sich durch falsche Versprechen überzeugen liess, in die Schweiz zu kommen. Sie könne in zwei Monaten so viel verdienen, dass sie in Ungarn ein Haus kaufen könne, habe der Zuhälter versprochen. Zu spät habe die Frau gemerkt, dass sie Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung geworden sei. Vom versprochenen Geld habe sie nie etwas gesehen. Ihr Zuhälter habe ihr die ganzen Tageseinnahmen abgenommen.

* 18.45 In einem weiteren Fall fordert die Rechtsvertreterin eines Opfers eine Genugtuung von 50'000 Franken. Die Frau war gezwungen worden, ungeschützten Sex anzubieten. Nachdem sie schwanger geworden war, sei die Frau vom Zuhälter brutal misshandelt worden, sagte deren Anwältin. Nach Faustschlägen und Fusstritten gegen den Bauch erlitt die junge Prostituierte einen Abort. Im Weiteren steckte sie sich mit verschiedenen Geschlechtskrankheiten an. Zu ihrem Alltag gehörten auch Tätlichkeiten und Drohungen.

* 18.35 Mit Blick auf die schwere Persönlichkeitsverletzung der Frau und das schwere Verschulden ihres Zuhälters fordert die Opfer-Vertreterin eine Genugtuung von 20'000 Franken. Zudem solle der Angeklagte für weitere Kosten aufkommen.

* 18.45 In einem weiteren Fall fordert die Rechtsvertreterin eines Opfers eine Genugtuung von 50'000 Franken. Die Frau war gezwungen worden, ungeschützten Sex anzubieten. Nachdem sie schwanger geworden war, sei die Frau vom Zuhälter brutal misshandelt worden, sagte deren Anwältin. Nach Faustschlägen und Fusstritten gegen den Bauch erlitt die junge Prostituierte einen Abort. Im Weiteren steckte sie sich mit verschiedenen Geschlechtskrankheiten an. Zu ihrem Alltag gehörten auch Tätlichkeiten und Drohungen.

* 19.00 Der erste Verhandlungstag im Zuhälter-Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht ist zu Ende. Die Gerichtsverhandlung geht am Donnerstag (8 Uhr) weiter. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger der vier mutmasslichen Zuhälter.


Erstellt: 25.08.2010, 08:26 Uhr
http://www.bernerzeitung.ch/panorama/ve ... y/30210536




Fortsetzung Zürich-Zuhälterprozess: 2. Tag


Verteidiger: Prostituierte sind nicht nur Opfer



Von Vincenzo Capodici

Vier Roma-Zuhälter, die Prostituierte vom Zürcher Sihlquai misshandelt und ausgebeutet haben sollen, stehen vor Gericht. Jetzt plädieren die Verteidiger. Tagesanzeiger.ch/Newsnetz berichtet laufend über den Prozess in Zürich.

Ein Grossteil der Freier stammt nicht aus dem Kanton Zürich, sondern aus den angrenzenden Kantonen und dem süddeutschen Raum. Die Prostituierten am Sihlquai bieten sich bis in die frühen Morgenstunden an.
Reto Oeschger/TA


* Das Wichtigste zum Prozess

Im Zuhälter-Prozess am Zürcher Bezirksgericht findet heute der zweite Verhandlungstag statt. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger. Gestern kam die Staatsanwaltschaft zu Wort.

Für den Hauptangeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei anderen Männer aus Ungarn verlangt die Anklage Gefängnisstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die mutmasslichen Zuhälter haben laut Anklageschrift Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und misshandelt. Zwei sollen zudem schwangeren Prostituierten in den Bauch getreten und so Fehlgeburten herbeigeführt haben. Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich leistete.

Die Anklage lautet unter anderem auf Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung und Nötigung. Die Vorfälle, die das Zürcher Bezirksgericht zu beurteilen hat, passierten in den Jahren 2007 und 2008.


Prozessprotokoll 2. Tag bernerzeitung.ch hat geschrieben: Mit zehnminütiger Verspätung beginnt der Zuhälter-Prozess.

Im ersten Plädoyer fordert die Verteidigung einen Freispruch und die Abweisung der Genugtuungsbegehren. Dem Angeklagten wird unter anderem Menschenhandel vorgeworfen.

* 8.10: Plädoyer der Verteidigung

* 8.20 Der Verteidiger geht auf den Fall einer Prostituierten ein, die keinesfalls schlecht verdient habe. Diese sei nicht ausgebeutet worden. Es stimme auch nicht, dass der Angeklagte Frauen zur Prostitution gezwungen habe. Die Frauen hätten bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet. Der Angeklagte habe lediglich die Frauen in die Schweiz gebracht.

* 8.30 Der Verteidiger bestreitet auch den Vorwurf, wonach der Angeklagte eine Minderjährige an ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) vermittelt haben soll. Er habe auch nicht gewusst, dass die Frau noch minderjährig gewesen sei.

* 8.40 Die Anklage könne ihre Vorwürfe nicht rechtsgenügend beweisen, sagt der Verteidiger weiter. Die Staatsanwaltschaft arbeite mit Vermutungen und Konstruktionen. Nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten müsse dieser freigesprochen werden.

* 8.50 Während des Plädoyers des Verteidigers werden zwei der vier Angeklagten von Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Die Angeklagten trugen Handschellen. Die beiden anderen Angeklagten waren bereits da. Im Saal sitzen sechs Polizisten.

* 9.00 Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den 40-jährigen Angeklagten nach vorne. Der Richter fragt ihn, ob er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. Der Angeklagte verneint. Er habe in den Einvernahmen bereits alles gesagt, sagt der untersetzte Angeklagte. In seinem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Kurz danach darf der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen, und er wird wieder ins Untersuchungsgefängnis geführt.

* 9.15 Auch der zweite Verteidiger fordert Freisprüche für seinen 30-jährigen Klienten - etwa vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Punkto Menschenhandel in einem Fall beantragt er einen Schuldspruch, wobei die Gefängnisstrafe höchstens 18 Monate betragen soll. Gegen den Mann hatten zwei Frauen ausgesagt.

* 9.25 Die Darstellungen der Geschädigten seien nicht glaubhaft, sagt der Verteidiger. Es hätten keinerlei erzwungene sexuelle Handlungen stattgefunden. Er habe die Prostituierte auch nicht überwacht und diesen die Arbeitsbedingungen aufgezwungen. Die Preispolitik sei Sache der Frauen gewesen.

* 9.35 Die Plädoyers der Verteidigung verfolgt auch die Anklägerin, Staatsanwältin Silvia Steiner. Gelegentlich blättert sie in Unterlagen. Auf der vordersten Bank hinter ihr sitzen die noch anwesenden drei Angeklagten, in Abständen von zwei, drei Metern, zwischen ihnen sitzen Polizisten und Anwälte. Die Angeklagten - einer schmächtig, die anderen bullig - scheinen sich zu langweilen. Sie sitzen mit gesenkten Köpfen da, oder starren in die Fenster. Im Gegensatz zum ersten Prozesstag verfolgen deutlich weniger Medienleute die Gerichtsverhandlung. Etwa zehn Journalisten sind noch da.

[Anstatt hier "atmosphärisches" zu verbreiten, sollte der Reporter mal besser die Fälle aufbereiten und den Personen Namen zuordnen, damit der Leser überhaupt eine Chance bekommt zu verstehen was vorgeht. Anm.]

* 9.45 Der Verteidiger geht nun ausführlich auf den Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung ein. Die Frau, die gesagt habe, dass sie zu Oralsex gezwungen worden sei, habe in den Einvernahmen widersprüchliche Aussagen gemacht. Insbesondere stimme ihre Beschreibung des Penis' des Angeklagten nicht. Der Vorwurf der Anklage sei unbegründet.

* 9.55 Im Weiteren stellt der Verteidiger ein Gutachten in Frage, dass einer Geschädigten gesundheitliche Schäden attestiert. Die Frau sei schon krank gewesen, bevor sie den Angeklagten kennengelernt habe.

[Oben war schon berichtet worden, daß ein Angeklagter psychisch krank/abnorm sei. Ob es hier eine schicksaalhafte Kooperation Gleichgesinnter gegeben hat? Anm.]

* 10.00 Das Gericht ordnet eine halbstündige Pause an.

* 10.35 Der Prozess geht mit dem Plädoyer des zweiten Verteidigers weiter. Er sagt, dass sich der Angeklagte nicht der Förderung der Prostitution schuldig gemacht habe. Die Geschädigte habe sich freiwillig prostituiert und über ihre Arbeit selber bestimmt.

* 10.50 Der Verteidiger geht auf den Fall einer anderen Geschädigten ein. Diese habe eine sexuelle Beziehung mit dem Angeklagten gehabt - dies sei aber in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sei nicht begründet. Die Anschuldigungen der Frau seien falsch und deren Aussagen widersprüchlich und damit nicht brauchbar.

* 11.00 Der Verteidiger verweist auf Telefonprotokolle, die belegen sollen, dass die Frau Sex mit dem Angeklagten wollte. Von Drohungen und Druck könne keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Geschädigte war in den Angeklagten verliebt. Die Frau habe in den Zeugeneinvernahmen gelogen.

* 11.10 Laut dem Verteidiger anerkennt der Angeklagte, dass er sich in einem Fall des Menschenhandels schuldig gemacht habe. Er habe die aus ärmlichen Verhältnissen stammende Frau unter falschen Versprechen in die Schweiz gelockt und eine gemeinsame Zukunft vorgetäuscht.

* 11.20 Es treffe allerdings nicht zu, dass die junge Frau zur Prostitution gezwungen worden sei, sagte der Verteidiger weiter. Zutreffend sei dagegen, dass der Angeklagte die Arbeit der Geschädigten am Zürcher Sihlquai überwacht und an den Tageseinnahmen der Prostituierten mitverdient habe. Richtig sei auch, dass der 30-jährige Angeklagte am Zürcher Strassenstrich das Image eines harten Zuhälters gepflegt habe.

[Ist möglicherweise auch eine "Überlebensnotwendigkeit", um als ausländischer Mann in dem hart umkämpften illegalen Markt zu überleben? Anm.]

* 11.30 Der Verteidiger beantragt einen Schuldspruch wegen Menschenhandels in einem Fall und Freisprüche in den übrigen Anklagepunkten wie zum Beispiel Vergewaltigung. Punkto Menschenhandel sei sein Verschulden erheblich. Es müsse aber betont werden, dass sich der Angeklagte erstmals in seinem Leben als Zuhälter betätigt habe. Er sei ein Möchtegern-Zuhälter, habe ein Mitangeklagter über ihn gesagt.

* 11.40 Schliesslich beantragt der Verteidiger wegen Menschenhandels eine Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten sowie eine Geldstrafe (180 Tagessätze à 30 Franken) für den Angeklagten, der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Dagegen beantragt die Staatsanwaltschaft eine Strafe von neun Jahren Gefängnis.

* 11.50 Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den 30-jährigen Angeklagten nach vorne. Der Richter fragt ihn, ob er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. «Ich möchte nichts sagen», antwortet der Angeklagte mit Bodybuilder-Figur, der mit Handschellen am Rednerpult steht.

* 12.00: Drittes Plädoyer der Verteidigung

Jetzt folgt das Plädoyer des dritten Verteidigers. Für seinen 40-jährigen Klienten beantragt er Freisprüche und im Fall von Schuldsprüchen eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren sowie eine bedingte Geldstrafe. Die Anklage umfasst sieben Punkte.

[30 oder 40 Jahre? Anm.]

* 12.10 Nach Ansicht des Verteidigers gibt es in Ungarn viele Frauen, die sich freiwillig prostituieren. Einige von ihnen seien mutiger und unternehmungslustiger und reisten unter anderem in die Schweiz, um hier zu arbeiten. Schliesslich locke das schnelle Geld. Es sei jedenfalls nicht so, dass alle Prostituierten, die am Zürcher Sihlquai arbeiteten, naive oder dumme Opfer seien. Es gebe auch eine Selbstverantwortung der Prostituierten.

* 12.15 Beim Angeklagten handelt es sich um einen Mann, der gemäss Staatsanwaltschaft eine schwangere Dirne derart malträtiert haben soll, dass diese einen Abort erlitt. Dabei habe er die Frau mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt. Die Verteidigung bestreitet diesen Sachverhalt. Es gebe keine Beweise, dass die Frau schwanger gewesen sei und eine Fehlgeburt erlitten habe. Kein Arztzeugnis belege den Vorwurf. Und die Aussagen der angeblich geschädigten Frau seien nicht glaubwürdig. Auch Nötigung und Körperverletzung könnten nicht bewiesen werden.

[Das scheint ja interessant, dass eine Aussage von der Opferseite in allen Zeitungen bereits als Fakt dargestellt worden ist. Anm.]

* 12.25 Der Verteidiger räumt ein, dass die Telefonprotokolle den Angeklagten in einigen Punkten belasteten. Damit sei allerdings noch kein Schuldspruch, zum Beispiel wegen Todesdrohungen, zu begründen. Dabei ging es unter anderem um die Rolle einer Prostituierten, die für den mutmasslichen Zuhälter Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai leistete. Im Weiteren kritisiert der Verteidiger die Staatsanwaltschaft, weil diese zu stark den Zeugenaussagen geglaubt haben soll.

* 12.30 Die Gerichtsverhandlung ist unterbrochen. Nach der Mittagspause geht es um 13.30 Uhr weiter.

* 13.40 Der Prozess geht mit dem Plädoyer des dritten Verteidigers weiter. Dabei nimmt er Stellung zu den Aussagen von fast zehn Frauen, die laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten ausgebeutet und teilweise misshandelt wurden. Unter anderem sagt der Verteidiger, dass es nicht erwiesen sei, dass eine Frau zur Teilnahme an einem Porno-Film gezwungen worden sei. Es sei auch nie zu Drohungen gekommen.





* Die bisherigen Anträge der Verteidigung

Im Zürcher Zuhälter-Prozess haben die Verteidiger von zwei Angeklagten volle Freisprüche und die sofortige Haftentlassung verlangt.

Für einen teilgeständigen Angeklagten wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte gestern Gefängnisstrafen von 4,5 bis 16 Jahren für die vier mutmasslichen Zuhälter gefordert - in einem Fall beantragte die Anklage auch eine Verwahrung.

Das Urteil wird voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet, wie der Gerichtsvorsitzende mitteilte.





* 13.50 Die Verteidigung bestreitet auch andere Vorwürfe. So habe der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt eine Frau vergewaltigt oder sexuell genötigt. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft Frauen dazu gedrängt, entsprechende Aussagen zu machen. Unter Druck gemachte Aussagen seien nicht glaubhaft. So habe eine Frau gesagt, dass der Angeklagte Penis-Implantate habe.
Gemäss einem ärztlichen Gutachten treffe dies aber nicht zu.


* 14.00 Der Verteidiger stellt auch weitere Darstellungen der Staatsanwaltschaft in Frage. So habe der Angeklagte keine Frau gezwungen, auf den Strassenstrich zu gehen. Die Frauen hätten bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet. Grundsätzlich hätten sie gewusst, was sie in der Schweiz erwarte. Es sei auch nicht klar, wer denn wen ausgenützt habe.

* 14.10 (14.20) Im Weiteren weist der Verteidiger den Vorwurf der Gehilfenschaft zu Menschenhandel und der Förderung der Prostitution zurück. In einem Fall habe der Angeklagte lediglich die Wohnung einer Frau zur Verfügung gestellt. Die Prostituierten, die er gekannt habe, hätten selbständig gearbeitet.

# 14.30 Der Angeklagte habe auch keine Anstiftung zu Körperverletzung begangen, sagt dessen Verteidiger. Dabei geht es um eine Drohung gegen Personen in Ungarn. Im Übrigen sei die Anstiftung zu einer Tat im Ausland im schweizerischen Recht nicht geregelt, gibt er zu bedenken.

# 14.40 Abschliessend stellt der Verteidiger den Antrag, den Angeklagten von allen vorgeworfenen Delikten freizusprechen. Zudem sei er sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen und mit 200'000 Franken zu entschädigen.

# 14.50 Falls das Gericht trotzdem zu einem Schuldspruch komme, solle der Angeklagte eine Gefängnisstrafe von maximal drei Jahren erhalte, beantragt der Verteidiger. Dabei nennt er strafsenkende Gründe, etwa das schwierige familiäre Umfeld, in dem er aufgewachsen sei, sowie das lange Strafverfahren. Der Angeklagte sitzt zurzeit in Untersuchungshaft in Zürich.

# 15.00 Zum Verwahrungsantrag gegen den dritten Angeklagten nimmt der Verteidiger keine Stellung. Denn er gehe davon aus, dass das Gericht nicht auf diesen Antrag eintreten werde.

# 15.05 Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den Angeklagten nach vorne und fragt diesen, ob er etwas sagen wolle. «Ich habe niemandem etwas angetan», erklärt der 40-jährige Mann, der eine bullige Figur hat. Dann sagt er, dass er den Gerichtssaal verlassen möchte, was das Gericht ihm auch erlaubt. Schliesslich führen zwei Polizisten den Mann, der Handschellen trägt, aus dem Saal. Den Angeklagten will die Staatsanwaltschaft mit elf Jahren Gefängnis bestrafen.

# 15.15: Viertes Plädoyer der Verteidigung

Jetzt tritt der Verteidiger des vierten Angeklagten ans Rednerpult. Für den 41-jährigen mutmasslichen Zuhälter forderte die Staatsanwaltschaft 16 Jahre Gefängnis und Verwahrung. Dagegen plädiert die Verteidigung für Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Auf Grund von Schuldsprüchen in Nebenanklagepunkten soll der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt werden.

# 15.25 Happig ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte eine schwanger gewordene Prostituierte, die für ihn gearbeitet hatte, mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt haben soll. Mit dem Ziel, einen Abort herbeizuführen. Laut Verteidigung kann die Anklage den Vorwurf nicht belegen. Denn es gebe keine Beweise, etwa Ärzteberichte, für die Schwangerschaft, ebensowenig für die Fehlgeburt. Zudem müssten die Aussagen der Frau bezweifelt werden.

# 15.35 Der Verteidiger bestreitet weitere Aussagen der Prostituierten, die als Hauptgeschädigte im Zürcher Zuhälter-Prozess gibt. So stimme es nicht, dass der Angeklagte der Frau Javelwasser zwischen die Beine spritzen wollte, um diese zu bestrafen. Es treffe auch nicht zu, dass die Frau gezwungen worden sei, Waschpulver zu schlucken. Er habe sie auch nicht bei einem Streit in den Schwitzkasten genommen. Der Verteidiger räumt aber ein, dass der Angeklagte die Frau mit einem Messer verletzt habe. Dies sei aber nicht absichtlich gewesen. Als dies passiert sei, sei der Angeklagte mit Drogen zugedröhnt gewesen.

# 15.36 Der Prozess wird für eine Pause unterbrochen.

# 16.05 Der Prozess geht weiter mit dem Plädoyer des Verteidigers des Hauptangeklagten. Dabei nimmt er Stellung zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe eine Frau vergewaltigt, sexuell genötigt und mit verschiedenen Gegenständen geschändet. Nach Darstellung des Angeklagten hatte er einvernehmlichen Sex mit der Frau. Die Verwendung von Würsten, Bananen, Zigarren oder Besenstielen sei Teil des erotischen Spiels gewesen. Die Frau sei damit einverstanden gewesen, sagt der Verteidiger.

[Das was für einen Professionellen Sexworker oder Kunden oder Swinger ein Dominastudio ist, ist für einen die freie Sexszene ablehnenden Außenstehenden ein Folterkeller mit Zwangsprostituierten. Wenn Worte so verdreht werden können, wie soll da die Wahrheit herausgefunden werden? Anm.]

# 16.15 Die Frau, die gegen den Hauptangeklagten aussagte, habe in den Einvernahmen keine genauen Angaben gemacht. Auf dieser Grundlage sei es nicht möglich, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu belegen. Der Angeklagte sei vielleicht ein Machotyp, aber kein menschenverachtender Gewalttäter.

# 16.25 Das Bild von unterdrückten und von ihren Zuhältern völlig abhängigen Prostituierten am Zürcher Sihlquai sei falsch, sagt der Verteidiger bei seinem Ausführungen zum Vorwurf des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution. Im Weiteren weist er darauf hin, dass die Hauptgeschädigte bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet habe. Sie habe auch gewusst, was sie auf dem Strassenstrich in Zürich erwarte.

# 16.35 Nach Darstellung der Verteidigung hatten der Angeklagte und die Prostituierten nie Streit wegen der Arbeitszeiten oder wegen der Tageseinnahmen. Die Frauen hätten frei über ihr Geld verfügen können. Von Ausbeutung könne nicht die Rede sein, sagt der Verteidiger weiter. Der Angeklagte, der mit der Hauptgeschädigten zusammenlebte, habe die Prostituierten auch nicht auf dem Strassenstrich überwacht und kontrolliert.

# 16.45 Die Verteidigung nimmt auch Stellung zu den Fällen von sechs weiteren Frauen, die laut Anklage ausgebeutet wurden. Auch in diesen Fällen seien die Prostituierten nicht unter Druck gesetzt worden, sie hätten freiwillig den Angeklagten aufgesucht. Teilweise seien die Frauen in ihn verliebt gewesen.

# 16.55 Der Hauptangeklagte - ein schlacksiger Mann mit weissem Hemd, Brille und Kurzhaarfrisur - sitzt regungslos in der vordersten Reihe im Gerichtssaal. Sein Blick starrt in den Boden. Daneben sitzen zwei Polizisten. Der 41-Jährige ist im Gerichtssaal als Einziger der vier angeklagten Ungarn anwesend. Die anderen drei Angeklagten wurden nach den Plädoyers ihrer Verteidiger ins Gefängnis zurückgebracht.

# 17.10 Schliesslich wirft die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten vor, Kokain und andere Drogen konsumiert zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom angeklagten Ungarn anerkannt, wie der Verteidiger erklärt. Wegen des jahrelangen Drogenkonsums liege bei ihm eine verminderte Zurechnungsfähigkeit vor. Dies müsse bei der rechtlichen Würdigung der Angriffe auf eine Frau berücksichtigt werden.

# 17.25 Jetzt kritisiert der Verteidiger das psychologische Gutachten, das beim Hauptangeklagten unter anderem «pathologisches Lügen» und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung feststellte. Es treffe auch nicht zu, dass der 41-jährige Ungar nicht therapierbar sei. Deshalb müsse auch der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu verwahren, abgewiesen werden, lässt der Verteidiger das Gericht wissen.

# 17.30 Der Gerichtsvorsitzende bittet den Hauptangeklagten an das Rednerpult. Dieser bekommt nun die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu den Vorwürfen und zu den Strafanträgen der Anklage. Die Staatsanwaltschaft beantragte gestern eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung des Angeklagten. «Die Staatsanwältin hat mich als Teufel dargestellt. Sie möchte mich beerdigen», sagt der Zuhälter. Im Übrigen erklärt er, dass die Zeuginnen beeinflusst worden seien. Er bereue, was er getan habe. Mehr gebe es aber nicht zu sagen. Danach wurde der Mann von Polizisten aus dem Gerichtssaal geführt und ins Gefängnis gebracht. Anschliessend wird der Prozess für eine Pause unterbrochen.

# 17.50: Fünfte Anklage und Plädoyer der Verteidigung

Nach einer Pause geht der Prozess weiter. Nach den vier Zuhältern geht es um eine Prostituierte, die Aufpasser- und Anweisungsdienste auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai geleistet haben soll. Ihr wirft die Anklage Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. In der kurzen Befragung erklärt sich die heute 22-jährige Frau, die ein Kind hat, für unschuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2400 Franken sowie eine Busse von 500 Franken beantragt.

# 18.10 Die Verteidigerin der früheren Prostituierten widerspricht der Darstellung der Anklage. Die Frau, die angeblich Kapo genannt wurde, sei nicht Komplizin ihres Zuhälters gewesen, sondern ebenso ein Opfer wie die anderen Frauen. Die Angeklagte sei bedroht, geschlagen und ausgebeutet worden, sagt die Verteidigerin. Die Frau sei zu Aufpasserdiensten auf dem Strassenstrich gezwungen worden. Sie habe sich aber nicht als bessere Prostituierte gefühlt, sie sei mit den anderen Frauen am Zürcher Sihlquai befreundet gewesen.

18.20 Schliesslich stellt die Verteidigerin den Antrag, die Angeklagte freizusprechen. Die damals 19-jährige Frau sass vor zwei Jahren während zweieinhalb Monaten in Untersuchungshaft. Heute lebt sie mit Mann und Kind in der Schweiz.

18.30 Der Zürcher Zuhälter-Prozess ist nach zweitägigen Verhandlungen beendet. Die Urteile werden laut dem Gerichtsvorsitzenden am 1. Dezember eröffnet.
Erstellt: 26.08.2010 per live ticker
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/sta ... y/12840409




Mein Kommentar hat geschrieben:Es gab wohl nur diese zwei Prozesstage. Urteil wird für 1. Dez. erwartet. (Auch jeder Sexworker sollten den Prozess genau verfolgen, weil man auch die Rechtsprechung zusätzlich zu den Gesetzen kennen muß, um die Systeme der informellen und ...staatlichen Prostitutionskontrolle verstehen zu können).

Es geht um eine Gruppe von wagemutigen, naiven, armen, ungeschlechten, vorerfahrenen Frauen und Männern der Roma aus Ungarn und Rumänien, die im Westen schnelles Geld machen wollten und zu Opfern und Tätern wurden. Frauen sind in Strafsachen i.A. Opfer, Männer Täter. Doch eine damals 19j. Frau gilt sowohl als Opfer als auch als Täter.

So wie die Frauen naiv bis unverantwortlich waren sich auf diese Kerle einzulassen (teilw. psychisch auffallend), waren die Männer naiv bis kriminell ihr Geschäft könnten sie ungestraft durchziehen ohne die Gesetze zu kennen und zu befolgen. Die Männer waren brutale Machos (um nicht intern als Möchtegernzuhälter kaltgestellt zu werden), die mit den Frauen Geschäfte machten (Einkommensquelle organisieren), Sex hatten, "Beziehungen im Beruf" eingingen und sie auch mit männlicher Gewalt instrumentalisierten. Manchen Frauen darf analoges mit umgekehrten Vorzeichen unterstellt werden. Frauen suchen sich die stärksten Kerls und verfolgen oft das Ziel einen Kunden als Mann zu finden, der ihnen im Westen eine bessere Zukunft bieten kann. Mindestens eine Frau hat ihr Ziel bereits erreicht.

Bemerkenswert ist eine vorverurteilende Presseberichterstattung im Vorlauf des Prozesses. Nicht unähnlich mit der im Mißbrauchsfall Kachelmann, wo inzwischen Zweifel an den Aussagen der Frau bestehen, oder gegen Duisburger Bürgermeister wg. Schuld an Love-Parade-Toten.

Die zuständige Staatsanwältin Silvia Steiner hat sich nicht entblödet in der Presse zu einer Sexarbeiterin einen KZ-NAZI-Begiff Kapo einzuführen und zu verbreitet und diesmal hat kein Verband den NAZI-Vergleich gerügt.

(Einschub: Die Fälle von staatlicher Zwangsprostitution in den NAZI-KZ sind bis heute nicht offiziell entschuldigt und nicht entschädigt! Ins Lagerbordell kamen nicht nur 'normale' Frauen, sondern auch Sexworker kamen als sog. Asozale ins KZ (schwarzer Winkel) und 'durften' dann gleich im KZ-Bordell 'weiterarbeiten'. Während sie jedoch vorher selbstbestimmte Sexworker waren, waren sie fortan Sexsklaven in einem staatlichen System zur Leistungssteigerung für Gefangene die Bordellgutscheine bekamen als Arbeitsanreiz für den 'Endsieg'. Weil es ihnen angeblich besser ging, wurden sie zusätzlich von den anderen Frauen angefeindet und verprügelt.)

Der Prozess fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt, daher gibt es längere, minutengenaue aber dennoch mittelmäßige Gerichtsprotokolle in der Presse, wo es m.E. Aussage gegen Aussage steht. Gerade die heftigsten Vorwürfe wie Gewalt gegen eine Frau mit Folge Kindstot, die in keinem Presseartikel fehlte, basiere ausschließlich auf Opfer-Zeuginnenaussage aber es gebe weder für Zeit der Schwangerschaft noch für den späteren Kindstod ärztliche Beweise.

Ähnlich verhält es sich mit dem Vorwurf der Schändung einer Frau durch Gegenstände. Wenn man dann erfährt dass die Frauen und Männer teilweise Sex und sogar Bezeihungen hatten und dass eine Partnerin devot sei, kann sich das ganze als BDSM Spiel erweisen. (Ferner gab es bei Frauen und Männern psychische Erkrankungen und Drogengebrauch war auch im Spiel). Handschelle können eben vieles sein. Polizeiwerkzeug, Folterinstrument gegen Zwangsprostituierte und Sexsklaven oder BDSM-Spielzeug in der Sexarbeit und privat. Der Prozessbericht versagt die Feinheiten zu erfassen.

Dennoch ist eine Verurteilung, wenn auch mit geringem Strafmaß, zu erwarten, zumal ja auch wie angedündigt in diesem Prozess ein Exempel statuiert werden soll mit abschreckender Wirkung gegen Menschenhandel und illegale Organisation von Prostitution. Die Prostitutionsgegner werden dann evt. sagen das System schütze auch noch männliche Gewalttäter. Prostitutionskenner werden sagen, die Gesellschaft hat Kriminelle gefunden, um die Schlechtigkeit der Prostitution bestätigt zu bekommen um weiter gegen sie vorzugehen.

Dass diese ausbeuterischen-Gewalt-Verhältnisse ganz wesentlich mitbestimmt sind durch Wohlstandsverteilung, Migrationsverbote, Ausländergesetze und Prostitutionsverbote, ist das tragische dabei.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.08.2010, 12:53, insgesamt 3-mal geändert.

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Beitrag von nina777 »

26.8.2010

Mafia-Prozess gegen den Chemnitzer Rotlicht-Paten

Seit gestern läuft einer der größten Rotlicht-Prozesse am Chemnitzer Landgericht. Prostituierte aus halb Europa sind als Zeuginnen geladen. Der Litauer Mindaugas R. (39) galt im Milieu als einer der bedeutendsten und gefährlichsten Zuhälter der Stadt. Weil zwei Zwangsprostituierten die Flucht gelang, sie sich der Polizei anvertrauten, konnte der Drahtzieher der litauischen Mafia im März verhaftet werden

Chemnitz. Allein die Verlesung der Anklage gegen Mindaugas R. dauerte knapp 20 Minuten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm „gewerblichen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“, zudem Körperverletzung, Zuhälterei, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor. Der Staatsanwalt will ihm sogar die Zugehörigkeit zur litauischen Mafia, der sogenannten „Vilnius Brigade“, nachgewiesen haben.

Ans Licht kamen die Machenschaften von Mindaugas R., weil sich zwei Zwangsprostituierte im Juni 2009 bei der Polizei gemeldet hatten. Sie sagten aus, dass der Litauer sie über Internetportale in Osteuropa für lukrative Jobs in Chemnitz angeworben hatte. Hier angekommen, soll der Angeklagte beide eingesperrt und zur Prostitution gezwungen haben. Ihre Pässe ließ er verschwinden. Eine andere osteuropäische Prostituierte soll er mehrmals mit einer Peitsche, Vergewaltigungen und Morddrohungen gegen ihre Familie gefügig gemacht haben.

„Das ist totaler Quatsch, ein Missverständnis“, streitet der Angeklagte die Vorwürfe ab. 13 Zeugen werden in dem mehrwöchigen Prozess erwartet. Auch fünf Prostituierte, unter anderem aus Litauen und London, sollen vorm Landgericht aussagen.


Info: Die "Vilnius Brigade"
Die litauische Mafia ist nur wenigen unter dem Namen „Vilnius Brigade“ bekannt. In ganz Europa werden die Mitglieder unter anderem wegen Autodiebstahls, Prostitution, Waffenhandels und Schutzgelderpressung verfolgt. Benannt nach der heutigen Hauptstadt Litauens, wurde die kriminelle Vereinigung zu Zeiten der sowjetischen Herrschaft in dem baltischen Staat gegründet. Anfang der Neunziger sorgte die „Vilnius Brigade“ mit der Ermordung einiger Journalisten für Aufsehen.

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Che ... id-2545261
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Loverboy-Problem erreicht Deutschland

Beitrag von ehemaliger_User »

Wenns hier nicht passt, bitte verschieben

Nicht das Problem erreicht Deutschland, sondern die öffentliche Wahrnehmung. Was fehlt sind Fakten: es gibt keinerlei Angaben, wieviele Mädchen betroffen sind. Ernstes Problem oder "Sommerloch"-Füller? Manche der Opfer fühlen sich nicht als Opfer, dürfen wir sie dann zu Opfern machen? Meiner Meinung nach ist nicht das Problem der "Loverboy" sondern die Vernachlässigung und Überforderung der Kinder. Die betroffenen Mädchen sind doch schon vorher Opfer geworden. Sonst käme doch keine 13jährige auf die Idee, sich 20jährige Freunde zu suchen.

27. August 2010, 06:00 Uhr
Loverboy-Problem erreicht Deutschland

Am Anfang gaukeln sie den jungen Mädchen ihre Liebe vor, dann zwingen sogenannte Loverboys ihre Opfer zum bezahlten Sex mit anderen Männern. In den Niederlanden ist das Phänomen bekannt. In Deutschland dagegen schweigen die Opfer - Hilfe gibt es kaum.

"Meine Tochter war 14 Jahre alt, als wir in eine andere Stadt gezogen sind. Ein halbes Jahr war alles super: die neue Schule, die neuen Freunde, das ganze Umfeld. Plötzlich hatte sie dann sehr viel ältere Freunde, die waren 18 und 25. Von denen bekam sie neue Klamotten und Geld. Auf einmal merkte ich, dass sie regelmäßig nach Alkohol roch, auch Drogen habe ich bei ihr gefunden. Eines Tages war sie weg."

Dieser Bericht einer Mutter im Forum der Internetseite "stoploverboys.nu" ist beispielhaft für ein Problem, das die niederländische Gesellschaft seit Jahren erschüttert: Loverboys. Junge Männer, die Mädchen - meist nicht älter als 13 Jahre - durch vorgeschwindelte Gefühle an sich binden und sie später zur Prostitution zwingen. Doch der Eintrag in dem Internetforum stammt nicht aus den Niederlanden. Er kommt aus Deutschland.

Noch vor einigen Jahren sprach auch in Holland kein Mensch über Loverboys - so wie heute in Deutschland. Nur durch intensive Aufklärungsarbeit verschiedener Stiftungen in Zusammenarbeit mit der Polizei kam das Problem allmählich an die Öffentlichkeit. Immer mehr Vermisstenfälle entpuppten sich als Opfer von Loverboys.

"Das Problem existiert auch in Deutschland, doch es wird totgeschwiegen", sagt Bärbel Kannemann von der niederländischen Organisation "StopLoverboysNU", in deren Internetforum die Mutter den Beitrag verfasst hat. Die 62-Jährige hat begonnen, die Aktivitäten der niederländischen Stiftung auf Deutschland auszuweiten. Kannemann ist Deutsche, sie hat 35 Jahre lang als Kommissarin gearbeitet und ist nun pensioniert. Durch eine Vermisstensendung im niederländischen Fernsehen wurde sie auf das Thema Loverboys aufmerksam. "Ich vermute, dass das Problem in Deutschland sogar noch größer sein könnte. Doch die Opfer haben Angst vor der Öffentlichkeit, niemand will der erste sein, der darüber spricht."

Und mit ihrer Vermutung ist sie nicht alleine. Seitens der Arbeitsgruppe Menschenhandel der niederländischen Polizei heißt es, die Methode Loverboy werde längst in Deutschland kopiert. Den Behörden hierzulande sind Loverboys ebenfalls ein Begriff. Eine Sprecherin des BKA sagt auf Nachfrage der FTD: "Das Phänomen ist durchaus bekannt." Ermittlungen habe es in Hamburg und Essen gegeben.

Abseits offizieller Behörden ist man mit dem Thema noch vertrauter. Für die Dortmunder Mitternachtsmission, einer Beratungsstelle für Prostituierte und Opfer von Menschenhandel, ist die Masche der Loverboys längst nicht Neues mehr. "Dass Zuhälter junge Mädchen durch Geschenke und Zuneigung emotional an sich binden, ist eine gängige Methode", sagt eine Mitarbeiterin. Sie wisse von Fällen, in denen die Mädchen erst 15 oder 16 Jahre alt gewesen wären.

Systematisch suchen Loverboys nach Mädchen, um sie zu Huren zu erziehen. "Sie zielen besonders auf diejenigen ab, die leicht beeinflussbar sind, etwa weil sie gerade in einer Lebenskrise stecken", warnt Bärbel Kannemann. "In sozialen Netzwerken wie Facebook erfahren die Loverboys alles, was sie wissen müssen, damit die Mädchen ihnen schnell vertrauen: Interessen, Probleme, Vorlieben."

"Deutschland ist überfordert"

Berichten mehrerer Opfer zufolge, ist das Vorgehen der Loverboys sehr ähnlich: Kurze Zeit nach dem Kontakt über das Internet kommt es zum ersten Treffen, meistens an einem öffentlichen Ort, damit die Mädchen sich sicher fühlen. Die Loverboys gaukeln ihnen große Gefühle vor; sie machen sie abhängig von ihrer Zuneigung, geben ihnen Alkohol und kaufen teure Klamotten. Dabei achten sie immer darauf, dass die Mädchen weiter ordentlich zur Schule gehen und die Eltern nichts merken.

Bereits nach drei oder vier solcher Treffen laden die Loverboys ihre Opfer zu sich nach Hause ein. Es folgt die erste Vergewaltigung. Meistens in Gruppen: Der Loverboy hat die "Ehre", sein Opfer als Erstes zu vergewaltigen, die anderen machen Fotos und Videos – bevor sie sich selbst an den Minderjährigen vergehen.

Ein Mädchen, das den Ausstieg geschafft hat, seinen Namen aber nicht sagen möchte, erzählt: "Sie haben mir gedroht, die Vergewaltigungsbilder in der Schule zu zeigen oder im Internet zu veröffentlichen. Außerdem haben sie gesagt, sie würden meinen Freunden und meiner Familie etwas antun, wenn ich nicht das mache, was sie wollen."

In den Niederlanden steigt die Zahl der Loverboy-Opfer kontinuierlich. Im Jahr 2008 waren den Behörden rund 200 Fälle bekannt geworden. Im Jahr 2009 war schon von bis zu 800 Fällen die Rede. Hilfsorganisationen schätzen, die Dunkelziffer liege bei rund 3000 Opfern jährlich. Das Land hat reagiert: Heute gibt es Aufklärungsarbeit an Schulen, spezialisierte Einrichtungen kümmern sich um die Opfer und machen Therapieangebote.

In Deutschland heißt die einzige Anlaufstelle für Loverboy-Opfer "StopLoverboysNU". Dass weitaus mehr Bedarf vorhanden ist, zeigen die Reaktionen auf einen großen Bericht über Loverboys in der "Bild"-Zeitung: "Innerhalb kürzester Zeit haben sich insgesamt 15 Mädchen bei mir gemeldet, die Besucherzahlen unserer Seite gehen in die Tausende, früher waren es rund 30 pro Tag", erzählt Bärbel Kannemann.

Doch die Kommissarin außer Dienst bemängelt, den Mädchen nicht ausreichend helfen zu können. "Loverboy-Opfer müssen sofort an geheimen Orten untergebracht und intensiv betreut werden". In Deutschland gebe es allerdings kaum Möglichkeiten und lange Wartezeiten. "Wenn jemand nicht akut suizidgefährdet ist, kann es mehrere Monate dauern, bis ein Mädchen Hilfe seitens der Behörden erhält. Deutschland ist mit diesem Problem überfordert."

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Denn nicht immer verlaufen die Fälle so verhältnismäßig glimpflich, wie es die Mutter im Internetforum berichten kann: "Als meine Tochter nach Tagen wieder zuhause auftauchte, konnte ich sie überreden, einen Drogenentzug zu machen und sich in eine Psychiatrie einweisen zu lassen. Heute lebt sie in einer Jugendgruppe in einer anderen Stadt. Aber der Weg ins normale Leben ist lang."


wissen.de 27.08.10
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse Menschenhandel

Beitrag von Aoife »

Danke, ehemaliger_User!

Es ist schon interessant, wie eine niederländische Exkommissarin versucht, ihre Profilneurose zu internationalisieren.

Dass es ihr keineswegs darum geht, Betroffenen zu helfen, sondern sie ausschließlich ihre eigene Wichtigkeit herausstellen will, wird an ihrem Umgang mit denjenigen sichtbar, die durch Fakten ihrem Patentanspruch auf "Entdeckung" des Loverboy-Phänomens gefährlich werden könnten:

Bild
ehemaliger_User hat geschrieben:Den Behörden hierzulande sind Loverboys ebenfalls ein Begriff. Eine Sprecherin des BKA sagt auf Nachfrage der FTD: "Das Phänomen ist durchaus bekannt." Ermittlungen habe es in Hamburg und Essen gegeben.
Na also - das Problem ist bekannt. Und getan wird auch etwas. Aber wenn die Hilfe nicht den Markennamen "Bärbel Kannemann" trägt, muß sie ja wertlos sein ... :009

Statt sich mit anderen auf diesem Gebiet Tätigen zu kooperieren, werden diese rhetorisch demontiert:
ehemaliger_User hat geschrieben:Abseits offizieller Behörden ist man mit dem Thema noch vertrauter. Für die Dortmunder Mitternachtsmission, einer Beratungsstelle für Prostituierte und Opfer von Menschenhandel, ist die Masche der Loverboys längst nicht Neues mehr. "Dass Zuhälter junge Mädchen durch Geschenke und Zuneigung emotional an sich binden, ist eine gängige Methode", sagt eine Mitarbeiterin. Sie wisse von Fällen, in denen die Mädchen erst 15 oder 16 Jahre alt gewesen wären.
Wer Frau Kannemanns Ergüsse nicht mit offenem Mund bestaunt, gar öffentlich zu äußern wagt, dass das nichts Neues ist, der muß ja obskur sein, "abseits offizieller Behören", vielleicht sogar mit den Loverboys unter einer Decke stecken - wer weiß? Leider bietet das sogenannte "Milieu" sich für Wichtigtuer geradezu an - Kritik ist nicht möglich, denn wer mehr weiß als der selbsternannte "Expert" macht sich gerade dadurch verdächtig.

Dabei ist die Lösung doch soooo einfach:
ehemaliger_User hat geschrieben:"Deutschland ist überfordert"
In Deutschland heißt die einzige Anlaufstelle für Loverboy-Opfer "StopLoverboysNU".
ehemaliger_User hat geschrieben:"Loverboy-Opfer müssen sofort an geheimen Orten untergebracht und intensiv betreut werden". In Deutschland gebe es allerdings kaum Möglichkeiten und lange Wartezeiten. "Wenn jemand nicht akut suizidgefährdet ist, kann es mehrere Monate dauern, bis ein Mädchen Hilfe seitens der Behörden erhält. Deutschland ist mit diesem Problem überfordert."
Kann es sein, dass man in Deutschland noch versucht, wirklichen Opfern wirklich zu helfen? Anstelle die zu emotionaler Abhängikkeit neigenden Mädchen nur aus ihrer Abhängigkeit zu Loverboys in die Abhängigkeit von Frau Kannemanns Organisation zu überführen? Was über ein Jahrzehnt lang "verbockt" wurde, ist möglicherweise überhaupt nicht mehr zu lösen, hier einen Vorwurf daraus zu konstruieren, dass Betroffene manchmal mehrere Monate lang auf qualifizierte Hilfe warten müssen, ist typisch für "Hilfs"organisationen, die versuchen auf der emotionalen Schiene schnell an das "große Geld" zu kommen.

Liebe Grüße, Aoife
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Beitrag von Jason »

Zuhälter aus Litauen soll Frauen in Wohnungsbordelle vermittelt haben

In Chemnitz gelang zwei Mädchen die Flucht

Angeklagter Mindaugas R. aus Litauen.


Chemnitz. Ein klassisches Bordell sucht man in Chemnitz vergeblich. Trotzdem müssen Freier keine Not leiden. Denn das Geschäft mit der Wohnungsprostitution floriert. Die Wohnungen in Mehrfamilien-Mietshäusern bieten offenbar mehr Diskretion - nicht nur für Gäste. Die Etablissements werden, so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Chemnitz, von Zuhältern gemietet, die dort junge Frauen vor allem aus Osteuropa für sich arbeiten lassen. Die Damen haben ihr Gewerbe in der Regel nicht angemeldet, zahlen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Mammutprozess erwartet

Einer der Männer, die offenbar immer wieder für "Nachschub" an jungen Damen sorgen, sitzt seit gestern im Landgericht Chemnitz auf der Anklagebank: Mindaugas R. aus Litauen. Der 39-Jährige muss sich unter anderem wegen Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung verantworten. Oberstaatsanwalt Siegfried Rümmler, der in dem Ermittlungsverfahren den Hut auf hatte, weiß, dass es ein Mammutprozess bis weit in den Oktober hinein werden könnte. Nach seinen Erkenntnissen gehört R. einer europaweit agierenden kriminellen Organisation an, die sich Vilnius-Brigade nennt. Eines ihrer "Geschäftsfelder" ist die Vermittlung von Arbeit suchenden Frauen aus Osteuropa für Bordelle in Westeuropa, insbesondere in Deutschland.

Die Chemnitzer Ermittler kommen mühsam, aber stetig voran. Gab es vor zwei Jahren lediglich drei solcher Verfahren wegen Menschenhandels, sind es in diesem Jahr bereits 14. Erschwert werden die Ermittlungen, weil die Frauen ständig ihren Arbeitsplatz, sprich ihren Arbeitsort wechseln und so eingeschüchtert sind beziehungsweise überwacht werden, dass sie gar nicht wagen zu fliehen oder sich der Polizei anzuvertrauen.

Anders im Fall von Mindaugas R. Er soll unter anderem im Frühjahr 2009 über ein Internetportal mit zwei jungen Litauerinnen Kontakt aufgenommen haben. Es ging um Jobvermittlung nach Deutschland. Eine der Frauen hatte sich schon in Litauen prostituiert, erhoffte sich aber hier bessere Verdienstmöglichkeiten. Die Zweite erfuhr erst in Chemnitz von dem Angeklagten, dass sie als Liebesmädchen arbeiten sollte. Ein Job, den sie von Anfang an abgelehnt hatte. R. soll daraufhin gedroht haben, ihr das Genick zu brechen und ihrem Kind zuhause in Litauen etwas anzutun. Am 18. Juni 2009 gelang es den beiden Frauen, aus der Chemnitzer Bordellwohnung zu fliehen. Sie offenbarten sich der Polizei.

Massive Drohungen

In einem weiteren Fall soll R. eine junge Litauerin in ein Wohnungsbordell nach Düsseldorf vermittelt haben. Er habe gewusst, dass "Sandra", so ihr Arbeitsname, noch keine 21 Jahre alt war, es also um Menschenhandel ging, so die Anklage.

Und dann ist da noch Kristina S. Auch diese Litauerin hatte sich 2009 beim Angeklagten über ein Internetportal gemeldet, weil sie sich für einen Job bei einem Begleitservice in Düsseldorf interessierte. R. soll ihr bei einem Treffen in Vilnius zugesagt habe, dass sie nur Kunden zu Partys und anderen Anlässen begleiten müsse. 5000 bis 10.000 Euro Monatsverdienst stellte er ihr in Aussicht.

Kristina S. vertraute ihm. Erst in Düsseldorf erfuhr sie, dass sie in einer Wohnung bedingungslos für ihn anschaffen sollte. R. soll ihr gedroht haben, dass er im Falle einer Flucht ihre Verwandten in Litauen umbringen lasse, denn er gehöre der kriminellen Vereinigung Dagdaras an. Ein Name, der ebenfalls für die Vilnius-Brigade stehen soll. Schließlich zwang R. das Mädchen zum Geschlechtsverkehr mit ihm. Er legte die Preise für sämtliche sexuellen Dienstleistungen fest, verlangte von den Frauen, alle Wünsche der Freier zu erfüllen, vor allem ungeschützten Geschlechtsverkehr, und er bestimmte die Arbeitszeiten: an sieben Tagen der Woche.

13 Zeugen geladen

R., von Beruf eigentlich Bauingenieur, sitzt seit März in Zwickau in Untersuchungshaft. Gestern gab er an, seinen Lebensunterhalt mit dem Handel von Gebrauchtwagen aus Holland und Deutschland bestritten zu haben. Feste Wohnsitze habe er in Holland und Litauen, "Deutschland war für mich immer nur Transitland". Auf die sechsseitige Anklageschrift reagierte er in ziemlich gutem Deutsch mit den Worten: "Es ist alles ein Missverständnis, reines Absurdum, totaler Quatsch!" Ausführlich will er sich erst nächste Woche zu den Vorwürfen äußern. Für den Prozess sind 13 Zeugen geladen, darunter fünf betroffene Frauen. Ob sie tatsächlich aus Litauen und London anreisen und vor Gericht umfänglich aussagen, bleibt abzuwarten.

Von Gabi Thieme
Erschienen am 26.08.2010

Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/T ... 456400.php
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Beitrag von nina777 »

27.8.2010

Ex-Ehemann sorgte für Befreiung aus dem Puff

Verfahren gegen ehemalige Privatklubbesitzer in Wittstock wird fortgesetzt


WITTSTOCK - Am 21. Oktober 2007 bat Kristof J. die Berliner Polizei per E-Mail um die Befreiung seiner ehemaligen Frau Barbara und deren Schwester Kira aus einem Privatklub in Wittstock. Man habe den Frauen die Pässe abgenommen und sie zur Prostitution gezwungen, hieß es in der Mail aus Polen. Diese beinhaltete auch Fotos der beiden Frauen. Zwei Polizeibeamte gaben sich als Freier aus und entdeckten die Gesuchten in dem Wittstocker Klub in der Burgstraße, der von dem Ehepaar Ilona und Ralf B. betrieben wurde.

Sie müssen sich seit dem 17. August vor dem Neuruppiner Amtsgericht unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung in der Zeit vom 6. September bis zum 22. Oktober 2007 verantworten. Die beiden 53- und 51-jährigen Angeklagten schweigen.

Gestern sollte eigentlich Kira F. gehört werden. Sie fehlte aber – wie schon beim ersten Termin. Deshalb wurde gestern ihre polizeiliche Vernehmung vom 23. Oktober 2007 verlesen – trotz des Widerstands des Verteidigers. Er sah noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, beispielsweise durch Amtshilfe an eine Aussage der heute 28-Jährigen zu kommen. Das Gericht entschied anders. Laut Protokoll kamen die Schwestern im September 2007 nach Wittstock, um dort als Bardamen zu arbeiten. Angeworben wurden sie von einem Deutschen, bei dem sie in Polen ein Zimmer angemietet hatten. Während der Woche hatten beide Telefonsex angeboten – gegen freies Wohnen. Die beiden jungen Frauen nahmen das neue Jobangebot, an. Der Angeklagte Ralf B. holte sie in Polen ab und brachte sie nach Wittstock. „Wir stellten gleich fest, dass es sich um einen Puff handelte“, so Kira F. Die Frauen mussten ihre Ausweise abgeben. Sie hätten sich darauf eingelassen, dort zu arbeiten, weil sie sich total hilflos fühlten, so Kira F. Die Polinnen wussten nicht, wo Wittstock liegt, konnten sich wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht verständigen und hatten Angst vor dem Angeklagten. Nachdem die dritte in dem Klub arbeitende Polin, Sonia, geflohen war, hätten sie das Haus nicht mehr ohne Begleitung verlassen dürfen. Von 100 Euro Stundenlohn hätten sie an das Ehepaar B. 80 Euro abgeben müssen. „Ich habe nicht gut verdient“, so Kira F. Ihre Schwester dagegen habe gute Einnahmen gehabt. Sie hätten heimlich in Polen angerufen. Deshalb seien sie über den Polizeieinsatz nicht überrascht gewesen. „Ich fürchte, dass sich Ralf nach dieser Aussage an uns rächt“, sagte sie der Polizei.

Eigentlich hatte der Vorsitzende Richter Gerhard Pries für gestern das Urteil geplant. Doch das vereitelte die Verteidigung: Sie will weitere Zeugen hören. Diese sollen bestätigen, dass die Frauen im Besitz ihrer Ausweise waren und sich frei bewegen konnten. Zudem leide Ralf B. an einer schwerwiegenden Herzerkrankung. Laut ärztlichem Attest besteht bei hoher psychischer Belastung Lebensgefahr. Deshalb sei sein Mandant nur begrenzt verhandlungsfähig, so der Verteidiger.

Das Gericht gab den Anträgen der Verteidigung statt. Am 29. September will es die gewünschten Zeugen hören. Da ein Prozess aber maximal drei Wochen unterbrochen werden darf, wird auch am 14. September verhandelt – jedoch nur kurz. Dafür muss eine Schöffin extra aus ihrem Urlaub eingeflogen werden. Die Alternative hieße, den ganzen Prozess von vorne zu beginnen.

Geladen zum gestrigen Termin war übrigens ebenfalls Barbara F., die Schwester von Kira. Sie war am ersten Verhandlungstag stundenlang vom Gericht in die Mangel genommen worden – und sollte nun erneut gehört werden. Doch sie erschien nicht.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... setzt.html
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse Menschenhandel

Beitrag von Arum »

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Aoife hat geschrieben:Danke, ehemaliger_User!

Es ist schon interessant, wie eine niederländische Exkommissarin versucht, ihre Profilneurose zu internationalisieren.

Leider, Bärbel Kannemann ist eine Deutsche. Bei uns würde ohnehin niemand Bärbel heissen. :002

Aber im Ernst, wie ich der niederländischen Webseite entnehme, soll den 27. Juni eine Sendung der öffentlichrechtlichen Doku-Reihe Zembla mal wieder einen angeblichen Schreckensfall entlarvt haben. Habe die Sendung selber nicht gesehen, aber hier ein Zitat der Stoploverboys.nu ('nu' heisst übrigens 'jetzt') Webseite:

...

In de uitzending word er gesproken dat het meisje niet in de prostitutie gezeten heeft en er worden beschuldigingen geuit naar haar moeder.

Wij zijn er niet bij geweest en gaan er niet over wat er wel of niet gebeurd is. Het is een moeilijke tijd voor moeder en dochter dat beamen wij.

...

Das heisst so viel wie (hoffentlich in besserem Deutsch als das abscheuliche Sozialarbeiter-Niederländisch im Original):

...

In der Sendung wurde dargelegt, das Mädchen hätte sich nie prostituiert, und es wurden Verleumdingen an die Adresse der Mutter geäussert.

Wir sind nicht dabei gewesen, und sind nicht verantwortlich für die Frage was ja oder nein geschehen ist. Es ist eine schwierige Zeit für Mutter und Tochter, das können wir nur bejahen.

...

So drückt man sich also vor der Verantwortlichkeit, und man kann schön damit weitermachen Hass gegen Ausländer zu schüren. Es ist schon erschreckend. Ich hoffe doch wirklich sehr, dass die Medienoffensive, die diese Gruppe jetzt in Deutschland zu veranstalten versucht, nicht greifen wird. Aber wo es jetzt bei Euch diese Sarrazin-Debatte gibt, bekommen die vielleicht sogar noch Rückenwind...

Letztendlich ist es der typische weisse Sklavin-Diskurs, wo doch auch immer betont wird, dass gerade auch Töchter aus bester Gesellschaft betroffen sind.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Beitrag von Arum »

Übrigens, es ist mir einige Male aufgefallen, dass (bislang nur ausländische) Damen die man bucht, bevor der Betrieb losgeht, irgendeine Code per Handy zu verschicken scheinen. Ich nehme mal an, der ist dann an einen Zuhälter gerichtet? Oder was läuft da?
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Beitrag von ehemaliger_User »

Arum hat geschrieben:Übrigens, es ist mir einige Male aufgefallen, dass (bislang nur ausländische) Damen die man bucht, bevor der Betrieb losgeht, irgendeine Code per Handy zu verschicken scheinen. Ich nehme mal an, der ist dann an einen Zuhälter gerichtet? Oder was läuft da?
Meine Beobachtungen in Clubs: Nicht nur ausländische Frauen schicken "ihrem Lover" Meldungen über den Geschäftsverlauf...

Der muss doch schliesslich wissen, dass er eine "gute Frau" hat.
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