Publiziert am Mai 25, 2011
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Gemeinsam gegen die repressive Wende in der deutschen Prostitutionspolitik!
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) beabsichtigt in allernächster Zeit ein „schärferes Bordell-Gesetz“ zu erarbeiten. Grundlinien dieses neuen Gesetzes sollen „bis Ende Mai“ ausgearbeitet sein. Schröders Fachleute „greifen nun einige der zentralen Vorschläge auf, die die Innenminister in einem gemeinsamen Papier aufgeschrieben haben“, heißt es in einem Bericht der Zeitung DIE WELT vom 23. April 2011.
Wer einen Blick wirft auf die Forderungen der deutschen Innenminister – formuliert in einem Positionspapier des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) für die 191. Innenministerkonferenz am 18.November 2010 in Hamburg und dort einstimmig (!) verabschiedet – und wer sich darüber hinaus den im Tenor ähnlichen Beschluss des Deutschen Bundesrats „Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“ vom 11. Februar 2011 vor Augen führt, dem wird klar:
Das seit 2002 geltende Prostitutionsgesetz soll gekippt werden!
Die nunmehr formulierten Eckpunkte einer künftigen deutschen Prostitutionspolitik lassen keinen Zweifel aufkommen:
Es geht um eine umfassende polizeiliche Reglementierung von Frauen und Männern in der Prostitution, die auf die demütigende Stigmatisierung der Betroffenen, ihre massive Entrechtung und Kriminalisierung sowie die Rundum-Überwachung eines gesamten Wirtschaftszweigs zielt, die jedem Polizeistaat zur Ehre gereichen würde.
Das verdeutlichen die Kernforderungen der Innenminister-konferenz, an denen sich Bundesfamilienministerin Schröder orientieren will:
- Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
(eine Lizenz zum jederzeitigen Schließen von Prostitutionsstätten; bei rechtlichem Fehlverhalten einzelner Frauen oder eines Betreibers würden künftig alle dort tätigen Frauen durch Entzug der Genehmigung ihren Arbeitsplatz verlieren: eine Kollektivstrafe!
Zukünftig muss jeder, der ein Zimmer an Prostituierte vermietet, bei den Behörden vorsprechen und dafür einen Antrag stellen. Er wäre zukünftig nicht mehr nur Vermieter einer Wohnung, sondern konzessionspflichtiger Betreiber einer Prostitutionsstätte!) - Vorherige Anzeige- bzw. Meldepflicht für Prostituierten
(Diese Pflichten führen zu bürokratischer Gängelung, zu Komplett-Registrierung, zu polizeilichem Zwangs-Outing der betroffenen Frauen sowie zu einem jederzeit abrufbaren, behördlich kontrollierbaren Bewegungsprofil der Betroffenen. Die jederzeitige vorherige (!) Anzeige- oder Meldepflicht bei jedem Orts- bzw. Etablissementwechsel passt nicht zum mobilen Charakter der Prostitution.) - Verpflichtung der Betreiber/innen von Prostitutionsstätten, das Meldeverhalten der Prostituierten zu überwachen
(eine grobe Verletzung des informationellen Selbstbestimmungs-rechts freiberuflich tätiger Frauen, eine Stigmatisierung und patriachale Entmündigung erwachsener Frauen, die ins 18. oder 19. Jahrhundert gepasst hätte, nicht aber ins 21. Jahrhundert.) - Ordnungs- bzw. strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen
(Die Folge ist eine anhaltende Kriminalisierung der Betroffenen bei Nichteinhaltung der Vorschrift, was insbesondere im Hinblick auf die Anzeige- bzw. Meldepflicht für Frauen und Männer in der Prostitution der Fall sein wird.) - Grundsätzliche Vermutung einer abhängigen Beschäftigung in Prostitutionsstätten
(eine Lizenz zur Schließung von Bordellen, zur Vertreibung von Frauen in verdeckte, vermutlich weitaus unsicherer Formen der Prostitutionsausübung; eine an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen völlig vorbeigehende Droh- und Druckkulisse, um Betreiber und Prostituierte zu einer Zwangsüberprüfung eines jeden einzelnen Beschäftigungsverhältnisses durch die Rentenversicherung zu veranlassen, was aber angesichts der Mobilität von Frauen in der Prostitution faktisch nicht durchführbar ist.) - Einführung einer bundesweiten Kondompflicht bei entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen
(eine eklatante Verletzung persönlicher Grundrechte von Frauen und Männern in der Prostitution sowie ihrer Kunden; die Art und Weise, wie Geschlechtsverkehr und Sexualität praktiziert wird, ist Sache der betreffenden Menschen selbst und hat keinen Staat der Welt etwas anzugehen; aus gutem Grund kamen die Gutachterinnen der Evaluation des ProstG von 2007 nicht auf die Idee, eine Kondompflicht bei Prostitution zu empfehlen; der mühsam errungene gesellschaftliche Konsens einer auf Aufklärung und Selbstverantwortung setzenden Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten wird ohne Not aufgekündigt) - Verbesserung der infektionshygienischen Beratung von Prostituierten + Einbeziehung von Prostitutionsstätten in infektionshygienische Überwachung
(dahinter verbirgt sich die von BKA und Innenministern geforderte Wiedereinführung der erst 2001 gesetzlich abgeschafften regelmäßigen Zwangsuntersuchungen von Frauen in der Prostitution; es geht nicht um eine dringend notwendige personell bessere Ausstattung der STD-Beratungsstellen von Gesundheitsämtern, sondern wieder einmal mehr um schärferen Bestimmungen gegen die Betroffenen.) - Strafbarkeit von Freiern bei leichtfertiger Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen der Opfer von Zwangsprostitution
(hiermit schafft man nur neue Anlässe für eine Ausschnüffelung der Intimsphäre von Menschen; die Stigmatisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen dient der gesellschaftliche Ächtung von Prostitutionskunden und richtet sich gegen die Prostitution als Ganzes. Wie sollen Prostitutionskunden die ihnen zugewiesene Aufgabe der Identifizierung sog. „Menschenhandelsopfer“ erfüllen, wenn dies selbst geschulten Polizeibeamten nicht gelingt?) - Sanktionierung von Freiern bei Verstoß gegen Sperrgebietsverordnungen
(statt endlich Sperrgebietsverordnungen als unzulässige Einschränkung der freien Berufsausübung von Prostituierten abzuschaffen (wie in Berlin), sollen sie erneut legitimiert und dazu missbraucht werden, Prostitutionskunden abzuschrecken und zu kriminalisieren.) - Einführung eines Mindestalters zur Prostitutionsausübung von 21 Jahren
(eine klare Entmündigung volljähriger, erwachsener Frauen aus dem einzigen Grunde, weil sie sich für eine Tätigkeit in der Prostitution entschieden haben)
Was verdeutlichen diese Grundlinien eines künftigen Umgangs mit Frauen und Männern in der Prostitution anderes als das Programm einer repressiven Wende der deutschen Prostitutionspolitik?
Über Jahre hinweg haben das Bundeskriminalamt, das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium mit ihren wahren Absichten hinterm Berg gehalten und den Eindruck erweckt, es ginge ihnen um eine Fortschreibung des Prostitutionsgesetzes durch eine „gewerberechtliche Regulierung“ von Prostitution.
Der Abschlussbericht der Evaluation des Prostitutionsgesetzes, der Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des ProstG, das BKA, das Bundesinnenministerium: Alle forderten – landauf, landab – eine „gewerberechtliche Regulierung von Prostitution“, konzentriert in der Forderung nach einer „gewerberechtlichen Konzessionierung von Prostitutionsstätten“. „Gleichstellung mit anderen Gewerben“ und „gewerberechtliche Anerkennung“ der Prostitution – so lauteten die Schlagworte.
Viele Fachberatungsstellen, die Prostituierte beraten, pflegten einen Schmusekurs mit BKA und Polizei. Mit einer Stellungnahme vom 21. März 2008 bekundeten etwa der KOK e.V. www.kok-buero.de und die Organisationen Hydra (Berlin www.hydra-berlin.de) und Phoenix (Hannover www.phoenix-beratung.de) ihre Zustimmung zur gewerberechtlichen Reglementierung: „Die Einführung einer Erlaubnispflicht für Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber in die Gewerbeordnung wird grundsätzlich begrüßt“. Selbständig tätige Prostituierte sollte die Möglichkeit (nicht die Verpflichtung!) zu einer gewerblichen Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung eingeräumt werden. In diesem Sinne äußerten sich auch die bundesweite „AG Recht“ im Dezember 2008 sowie Organisationen in Dortmund, Nürnberg, Bochum und Marburg.
Wie eine Seifenblase ist nun die jahrelang gehegte Vorstellung geplatzt, man könne gemeinsam mit der Polizei und in engstem Schulterschluss mit staatlichen Institutionen substanzielle Politik für die Interessen von Frauen und Männern in der Prostitution machen.
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Mit dem Beschluss der Innenminister und des Bundesrats haben staatliche Institutionen und Polizei eine 180-Grad-Wende vollzogen: Eine „gewerberechtliche Regulierung“ der Prostitution steht plötzlich nicht mehr zur Debatte! Fachberatungsstellen, die auf eine Kooperation mit Polizei und staatlichen Institutionen setzen, haben sich damit öffentlich vorführen und düpieren lassen.
Im November 2010 erklären die Innenminister der Länder im Zusammenhang mit ihrem Forderungskatalog, es sei nicht länger „zielführend“, Prostitution gewerberechtlich zu regulieren. Es gäbe zu viele „moralische Besonderheiten“, daher benötige man eine „eine bundesgesetzliche Regelung sui generis“. Was heißt das anderes, als dass wieder mal Sonderrecht an die Stelle einer Gleichstellung von Prostitution mit anderen Gewerben, mit anderen Berufen treten soll. Erneut soll die rechtliche Ungleichbehandlung von Prostitution zementiert werden.
Offen bekundet dies der Abschlussbericht des Hamburger „Runden Tisches Sexuelle Dienstleistungen“ vom Juni 2010, der die Handschrift des örtlichen Landeskriminalamts und des damaligen Ex-Verfassungsschutzchefs und späteren Innensenators Vahldieck (CDU) trägt:
- „Das Gewerberecht scheint uns nicht als der richtige Regelungsort für eine solche Erlaubnis, weil u. a. nicht alle Betreiber von Prostitutionsstätten Gewerbetreibende im Sinne des Gewerberechts sind und deshalb als solche nicht erfasst würden. Dies (die Nicht-Erfassung) trifft z. B. für jemanden zu, der in Verwaltung des eigenen Vermögens eine Wohnung zur Prostitutionsausübung zur Verfügung stellt/vermietet oder für jemanden, der einen Raum unentgeltlich zur Verfügung stellt. So könnte beispielsweise stattdessen im Prostitutionsgesetz geregelt werden, dass‚ wer beabsichtigt, für die Ausübung der Prostitution ohne selbst hieran beteiligt zu sein unmittelbar einen Raum oder mehrere Räume zur Verfügung zu stellen, ... der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf‘.“
Was dem Verzicht auf eine gewerberechtliche Regulierung von Prostitution zugrunde liegt,
- ist das Bestreben, jede Unterkunft, in der der Prostitution nachgegangen wird, zukünftig als ‚Prostitutionsstätte‘ überwachen zu lassen;
- ist die interessiert betriebene Verengung auf eine ausschließlich strafrechtliche Perspektive von Prostitution;
- ist die vom BKA seit Jahren unablässig vorgetragene Forderung nach dem Recht auf jederzeitige, anlassunabhängige Kontrollen sämtlicher Prostitutionsstätten durch die Polizei statt durch staatliche Fachbehörden;
- ist der Wunsch nach totalitärer Komplettüberwachung des gesamten Prostitutionsgewerbes.
Diesen Zweck verfolgt die Forderung nach einer ‚Bordellkonzessionierung‘ nicht erst seit gestern. Bei der ‚Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten‘ handelt es sich originär um eine Forderung des Wiesbadener Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahre 1993. Die BKA-Auftragsarbeit „Logistik der Organisierten Kriminalität“ von Prof. Dr. Ulrich Sieber zeichnete seinerzeit Schreckensszenarien einer „zunehmenden Bewaffnung der Milieuangehörigen“ durch Waffen ausländischer Gruppierungen. Um Prostitution aus dieser „kriminalitätsfördernden Grauzone der Halblegalität herauszunehmen“, sollten gewerberechtliche Genehmigungen für Bordelle erteilt werden. Ausgehend von einer „moralischen Ablehnung der Prostitution“ ging es darum, dass die vom Prostitutionsgewerbe genutzten „Strukturen und Märkte beseitigt werden“, hieß es dort.
Das BKA-Konzept war eine von irrationalen Migrationsängsten motivierte Reaktion auf die Entstehung des europäischen Binnenmarkts im Gefolge des Mauerfalls von 1989. Es wurde mit der EU-Osterweiterung von 2004 und 2007 wieder aus der Schublade hervorgeholt und 2006 im BKA-Bericht „Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten“ erneut präsentiert. Das Bundeskriminalamt forderte darin anlassunabhängige (!) Betretungs- und Kontrollrechte in Bezug auf Prostitutionsstätten.
In ihrem Regierungsbericht zur Evaluation des Prostitutionsgesetzes von 2007 übernahm die damalige Familienministerin von der Leyen die Forderung nach einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit anlassunabhängigen Zugangs- und Kontrollrechten für die Polizei – die zuvor von niemand außer vom BKA gestellt wurde – eins zu eins direkt von den Strategen der Wiesbadener Behörde.
Erst danach machten sich Kirchen, Verbände und vom Familienministerium finanzierte Fachberatungsstellen diese Forderung zu eigen.
Am 5. Juni 2009 initiierte Bremens Innensenator Mäurer (SPD) den Beschluss, dass die Innenministerkonferenz die „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Kriminalitätsbekämpfung“ überprüfen solle. Damit gaukelte man der Öffentlichkeit und sich selbst vor, polizeiliche Probleme mit der Migrationsbekämpfung seien unmittelbar dem Prostitutionsgesetz, nicht aber – was den Tatsachen entsprach – der EU-Osterweiterung geschuldet. Denn mit ihr waren auf einen Schlag sämtliche osteuropäischen Prostituierten, die zuvor „illegal“ und daher bevorzugtes Objekt ständiger Polizei-Razzien waren, plötzlich legal.
Diese Schlappe schob das BKA aber auf das Prostitutionsgesetz: „Innenminister wollen das Prostitutionsgesetz ändern“, schrieb der SPIEGEL am 28. Mai 2009 anlässlich der 188. IMK in Bremerhaven und verwies darauf, dass die obersten Ordnungshüter den Bordellbetreibern künftig eine Konzession abverlangen wollten.
Die im Juni/Juli 2009 von der Polizei hochgespielte und öffentlich inszenierte Erregung um die so genannten „Flatrate-Bordelle“ sollte die Öffentlichkeit auf die Gesetzesänderungen einstimmen.
Den letzten Schliff besorgten die „AG Kripo“ und der „AK II“ der Ständigen Konferenz der Innenminister, die diesem Gremium am 25. Februar 2010 den Bericht „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Bekämpfung des Menschenhandels“ vorlegten. Darauf fußte Mäurers Positionspapier „Regulierungsbedarfe im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung“ vom 11.10.2010, das schließlich der Einigung der Innenministerkonferenz am 18.11.2010 in Hamburg zugrundelag. Soviel zum Entstehungshintergrund einer Forderung, die eines deutlich macht:
In Deutschland wird Prostitutionspolitik offenbar wie in früheren Jahrhunderten im Hintergrund nach wie vor von der Polizei gemacht.
Zu diesem Besorgnis erregenden Sachverhalt, vor allem aber zu den jüngsten Resultaten in Form der Beschlüssen der Innenminister vom November 2010 und des Deutschen Bundesrats vom Februar 2011 hüllen sich seit einem halben Jahr das KOK e.V. – die in Berlin ansässige Clearingstelle diverser Fachberatungsstellen, die Prostituierte beraten – sowie die bislang für eine gewerberechtliche Reglementierung der Prostitution eintretenden Fachberatungsstellen in tiefes Schweigen. Nach einer kritischen Stellungnahme zu den vorliegenden Eckpunkten einer reaktionär-polizeilichen Reglementierung von Prostitution sucht man vergebens.
Es gibt nach unserem Dafürhalten aber keinen Grund, von der Forderung nach einer gewerberechtlichen Anerkennung von Prostitution Abstand zu nehmen.
Konkret heißt das:
- Selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit sollte in Anlehnung an § 6 GewO rechtlich als ‚freiberufliche Tätigkeit‘ eingestuft werden. Das gilt auch für das Bau- und Steuerrecht. Nach wie vor weigert sich der ‚Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht‘, diese logische Konsequenz aus seiner Position, ‚Gewerbeanmeldungen sind abzuweisen‘, zu ziehen.
- Prostitutionsbetriebe sollten nach § 14 GewO als „anzeigepflichtige“ Gewerbebetriebe eingestuft und behördlich registriert werden. Auch für anzeigepflichtige Prostitutionsbetriebe räumt § 35 GewO die „Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit“ ein. Nach wie vor verweigern fünf Bundesländer die Einstufung von Prostitutionsbetrieben nach § 14 GewO. Das ist nicht einzusehen.
Um Auflagen für Prostitutionsbetriebe einzuführen, braucht man keine ‚Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten‘. Sollte man dies dennoch erwägen, müssten dafür stichhaltige und unabweisbare Gründe genannt werden und folgende Punkte allesamt zuvor Konsens sein:- eindeutige Abschaffung der so genannten Sittenwidrigkeit von Prostitution im BGB;
- Abschaffung sämtlicher auf Prostitution zielender diskriminierender Spezialparagrafen im Strafrecht, Ordnungs-widrigkeitenrecht und Polizeirecht;
- Erlaubnispflicht ausschließlich im regulären Gewerberecht mit Kontrollen der fachlich zuständigen öffentlichen Stellen, nicht aber der Polizei;
- Gleichzeitige Anerkennung selbständig ausgeübter Prostitution als freiberufliche Tätigkeit im Gewerbe-, im Bau- und im Steuerrecht.
Angesichts dieser Umstände und im Hinblick auf notwendige Schlussfolgerungen muss man klar und deutlich sagen: Die Strategie der Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen mit Polizei und staatlichen Institutionen ist auf der ganzen Linie gescheitert. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. Statt mehr Rechte für Frauen und Männer in der Prostitution soll es mehr Rechte für die Polizei, mehr Kontrollen und Überwachung, mehr Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung geben.
Wir halten diesen Zustand für ausgesprochen gefährlich. Höchste Zeit, dass für die Interessen der Frauen und Männer in der Prostitution öffentlich laut und vernehmlich wieder mit einer Stimme gesprochen wird.
Die Alimentierung durch staatliche Stellen, wie sie bei vielen Fachberatungsstellen der Fall ist, darf keine Schweigeprämie sein, will man nicht den in der Prostitution tätigen Frauen und Männern in den Rücken fallen.
Eine kritische Auseinandersetzung mit den vorliegenden Positionen der Innenminister und des Deutschen Bundesrats ist ebenso überfällig wie eine Bilanzierung der letzten 10 Jahre Prostitutionspolitik in Deutschland. Dazu sollte man sich solidarisch zusammenfinden.
Doña Carmen e.V. schlägt deshalb die Durchführung einer gemeinsamen Konferenz vor, zu der wir aus gegebenem Anlass alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen, Verbänden und Institutionen, die mit Menschen in der Prostitution arbeiten, für den Herbst dieses Jahres nach Frankfurt einladen. Über den genauen Zeitpunkt sollte noch Einvernehmen hergestellt werden.
Ziel sollte es u. E. sein, unter Hintanstellung von Differenzen eine breite Front gegen die vorliegenden Eckpunkte einer polizeilichen Reglementierung des Prostitutionsgewerbes und die Pläne von Bundesministerin Kristina Schröder für ein verschärftes Bordell-Gesetz auf die Beine zu stellen. Die mit dem ProstG von 2001 begonnene Legalisierung der Prostitution in Deutschland war ein – wenn auch sehr bescheidener – Schritt nach vorne, den man verteidigen muss, nicht aber preisgeben darf.
Wir von Doña Carmen e. V. würden es sehr begrüßen, wenn der Vorschlag zu einer solchen Konferenz breit debattiert wird und uns von allen, die dieses Schreiben erreicht, eine (hoffentlich) zustimmende oder gegebenenfalls auch ablehnende Stellungnahme zugesandt wird. Ideen und Vorschläge für die Vorbereitung und inhaltliche Ausgestaltung einer solchen Konferenz sind jederzeit willkommen und sollten unter allen Interessierten offen und freimütig ausgetauscht werden.
In Erwartung Eurer / Ihrer Antwort verbleibe ich
mit kollegialen Grüßen
Juanita Henning
Sprecherin von Doña Carmen e.V.
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Fachtagungen Prostitution:
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Verzeichnisse der Beratungsstellen:
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Bundesratsvorlage zum ProstG:
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Artikel der TAZ 26.05.2011: Ministerin fordert Konzessionen für Bordelle - Die Prostituierten protestieren :
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