Prostituierte beklagen hohe Kosten, Kommunen fühlen sich allein gelassen
Schätzungen zufolge arbeiten 3.000 Prostituierte in Sachsen. Für sie soll es bald neue Regeln geben – jährliche Pflichtberatungen zum Beispiel. Die sollen die Prostituierten einem Gesetzentwurf zufolge selbst bezahlen. Das ruft Kritik auf den Plan.
von Denise Peikert
Eigentlich soll das neue Prostituiertenschutzgesetz das Leben der Betroffenen besser machen: Frauen und Männer, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, sollen vor brutalen Zuhältern geschützt und die bislang recht unübersichtliche Szene soll für die Behörden durchschaubarer werden.
Deswegen gilt seit Juli 2017 ein neues Gesetz. Das verlangt von Bordellen ein Betriebskonzept und die Einhaltung neuer Bauvorschriften. Und die Prostituierten müssen sich amtlich anmelden und mindestens einmal im Jahr zu einer Pflichtberatung ins Gesundheitsamt.
Soweit die Theorie. In vielen Bundesländern, darunter auch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, herrscht aber noch Chaos und Unsicherheit: Die Länder haben das Gesetz auch mehr als ein halbes Jahr nach seinem Inkrafttreten noch nicht umgesetzt.
Die Lage in Sachsen
In Sachsen soll sich das nun ändern. Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dem Sozialministerium zufolge ein Erfolg: "Die Prostituierten erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote", sagte Ministerin Barbara Klepsch bei der Verabschiedung des Gesetzes. Wie das Gesetz genau umgesetzt werden soll, sei Aufgabe der Kommunen, heißt es vom Sozialministerium.
Gegen das Gesetz aber laufen andere Akteure Sturm: die Kommunen, die Opposition im Landtag und die Betroffenen aus dem Milieu selbst. Ihre Hauptkritik: Das Gesetz, das Prostituierte schützen soll, bringt sie in eine nur noch prekärere Lage.
Dresden: Kosten für Pflichtberatungen
Beispiel Dresden: Hier gibt es Schätzungen zufolge etwa 400 bis 600 Prostituierte. Die Stadt hat in einer dem MDR vorliegenden Stellungnahme schon einmal durchgerechnet, was das geplante Gesetz für die Betroffenen bedeuten würde. Um kostendeckend arbeiten zu können, heißt es darin, wird die Pflichtberatung für Prostituierte im Gesundheitsamt etwa 60 Euro kosten. Für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung werden demnach etwa 40 Euro fällig. Da für Frauen unter 21 Jahren dem neuen Gesetz zufolge zwei Pflichtberatungen pro Jahr vorgesehen sind, werden diese besonders belastet.
Auch Hilfsorganisationen wenig begeistert
Auch Hilfsorganisationen kritisieren das neue Gesetz. Ulrike Richter von Kobranet e.V., einer Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel, arbeitet viel mit Prostituierten aus Dresden zusammen. "Die Frauen wollen in der Regel alles richtig machen – sich ordnungsgemäß anmelden, alle Pflichttermine wahrnehmen. Die Anmeldegebühren sind für sie ein großes Problem", erklärt Richter.
Neben den Gebühren sieht sie aber noch andere Schwierigkeiten bei dem neuen Gesetz. "Die Pflichtberatungen sollen ja auch helfen, herauszufinden, welche Frauen sich in einer Zwangslage befinden, also zum Beispiel von Zuhältern zur Prostitution gezwungen werden oder Opfer von Menschenhandel sind. Ich glaube nicht, dass das mit einem Gespräch beim Gesundheitsamt herauszufinden ist. Zudem ist noch ungeklärt, wie diese Gespräche übersetzt werden sollen", erklärt Richter.
Schwierigkeit, wenn Zuhälter im Spiel sind
Carmen Wolf vermietet Wohnungen an Masseurinnen und Prostituierte in Dresden. Sie glaubt, dass die Prostituierten durchaus in der Lage sein dürften, die Gebühren zu bezahlen – aber nur theoretisch. "Bei mir bekommen die Frauen einen fairen Lohn – ich vermiete nur Zimmer und bekomme nicht, wie es anderswo üblich ist, 50 Prozent der Einnahmen. Die Frauen müssten also locker in der Lage sein, die Pflichtberatungen und Untersuchungen zu bezahlen. Allerdings sind viele in der Gewalt von Zuhältern – und denen bleibt nach einem Arbeitstag höchstens noch Geld für einen Hamburger übrig. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern."
Petition gegen das neue Gesetz
In Dresden gibt es inzwischen auch eine Petition gegen das neue Gesetz. Angeführt wird der Protest von unerwarteter Seite: Katrin Laux leitet das Tantramassagestudio "Sinnesart" in der sächsischen Landeshauptstadt. Sie ist empört, dass ihr Unternehmen künftig überhaupt unter das Prostitutionsschutzgesetz fällt: "Bei uns gibt es keinen Geschlechtsverkehr. Meine Mitarbeiter sehen sich deshalb auch nicht als Prostituierte und wollen auch nicht als solche registriert werden. Durch das neue Gesetz sind 60 bis 80 Arbeitsplätze gefährdet."
Ein noch viel größeres Problem für Laux ist die Dresdner Sperrgebietsverordnung. Ihr Studio liegt nicht am Stadtrand, sondern in der Dresdner Neustadt. Aber in einem 200-Meter-Umkreis um ein Bordell oder Massagestudio dürfen sich zum Beispiel keine Kitas, Altenheime und Friedhöfe befinden. "Wenn es für uns keine Ausnahme gibt, müssen wir unser Studio schließen", meint Laux.
Städte- und Gemeindetag lehnt Gesetzentwurf ab
Neben Dresden ist Prostitution in Sachsen noch in Leipzig, Chemnitz, Görlitz und Plauen erlaubt. Der sächsische Städte- und Gemeindetag vertritt die Kommunen bei der Landesregierung und lehnt den sächsischen Gesetzesentwurf zum Prostitutionsschutzgesetz ebenfalls ab. Der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags, Mischa Woitscheck, sagt: "Der Schutzzweck des neuen Gesetzes würde konterkariert, wenn die gesundheitliche Beratung durch die Prostituierten selbst finanziert werden müsste."
Woitschek kritisiert auch, dass es zu lange gedauert habe, bis es in Sachsen überhaupt ein Gesetz gibt. "Das Bundesgesetz ist bereits am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Die sächsischen Kommunen haben im Frühjahr 2017 darauf hingewiesen, dass es dringend der Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes in Sachsen bedarf. Derzeit gibt es vielfältige Umsetzungsprobleme in den Kommunen, die allein darauf zurückzuführen sind, dass das sächsische Ausführungsgesetz nicht rechtzeitig verabschiedet worden ist."
Die Lage in Thüringen und Sachsen-Anhalt
Immerhin: In Sachsen gibt es schon einen Entwurf. In Thüringen und Sachsen-Anhalt ist man noch nicht so weit und die Situation für die jeweils etwa 500 Prostituierten in den beiden Ländern ist chaotisch.
In Thüringen gibt es dem zuständigen Innenministerium zufolge noch keinen Fahrplan, wann es ein eigenes Gesetz geben wird. Bis auf weiteres ist deshalb das Landesverwaltungsamt für die Umsetzung des Bundesgesetzes zuständig. Dort wurden bis Mitte Januar schon knapp 150 Prostituierte kostenlos beraten. Einige Gesundheitsämter des Landes verlangen dem Sprecher des Landesverwaltungsamtes zufolge aber auch schon Gebühren für die Gesundheitsberatungen.
Auch in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt mit dem Thema betraut – jedenfalls bis zum Sommer, danach sehe man weiter, heißt es bei der Behörde. Bislang liegen dem Amt nach eigenen Angaben 19 Anmeldeanträge von Prostituierten vor, die aber noch nicht bearbeitet worden seien.
In anderen Bundesländern dagegen gibt es entsprechende Landesgesetze schon länger. Die Regelungen sind aber höchst unterschiedlich. In bayerischen Städten wie Nürnberg und München müssen Prostituierte für die Anmeldung und auch für das Pflichtgespräch Gebühren zahlen. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dagegen sind Ausweis und Gespräch kostenfrei.
Wie es in Sachsen kommt, ist noch ungeklärt: Am Freitag (9. Februar) gibt es zu dem Gesetzesentwurf der Landesregierung eine Anhörung im Landtag. Die Grünen haben angekündigt, einem Gesetz in der aktuellen Form nicht ohne weiteres zustimmen zu können.
Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... z-100.html