"Augsburger Weg" der Prostitutionskontrolle
Fachaufsatz von
KHK Helmut Sporer
(Leiter Kriminalkommissariat 1, Augsburg)
in: Kriminalistik 4/2010, 235-240
mit 21 Fußnoten/Quellen
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Dieser Aufsatz beschreibt das Bayerische Polizei-Modell in Augsburg und München, wie es von Prostitutionsgegnern wie z.B. der christlichen Sekte und Hilfsorganisation
Solwodi e.V. bundesweit gefordert wird.
Der Augsburger Weg bedeutet eine teilweise Rückabwicklung des ProstG
www.sexworker.at/prostg und entspricht damit der bisher hintertriebenen Umsetzung des ProstG in Bayern.
Abgeschafft wurden bisher
- 2001 Pflichtuntersuchung (
IfSG)
- 2002 Verbot der Förderung der Prostitution §180a Abs1 Nr2 StGB ([url=htt://
www.sexworker.at/prostg]ProstG[/url])
- 2004/2007 Die Grenze und Reisebeschränkungen zum Osten (
FreuzügG/EU Freizügigkeitsregelung)
Eingeführt wurden (das verscheigt Sporer)
- 2001
Kondomzwangsprostitutionsverordnung Bayern
- 2005
Menschenhandelsparagraphen im StGB
- 2008 StGB § 184e Verbotene Prostitution (wurde verschärft)
Folge sei
- Wandel der Prostitutionsszene
- Billigkonkurrenz
Schmidtbauer (NJW und BT-Druck 2005) und Holm (Spiegel 2005) schreiben dass es heute schlechter sei.
Manche wollten Prostitution abschaffen so wie das Schwedische Modell durch die Kriminalisierung der Nachfrage, was aber realitätsfern sei, da es Prostitution immer gebe.
Drei Guppen von Prostituierten seien zu unterscheiden:
1.) selbständige ohne Probleme
2.) Menschenhandelsopfer
3.)
scheinbar und halbfreiwillige Prostituierte
(finanzielle Not, blinde Liebe zum Zuhälter, naiv, über Arbeitsbedingungen getäuscht)
Sie sind gefährdet abzugleiten in Drogenkonsum.
Diese dritte Gruppe sei zahlenmäßig mit Abstand die größte Gruppe. Auch Ausländerinnen, die kranke Familienangehörige in der Heimat unterstützen und daher auch schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren zählt Sporer zu dieser Gruppe.
Diese Gruppe tauche nicht in der Opferstatistik auf.
Sie würden von Betreibern ausgenutzt.
Sie schweigen aus Angst oder Scham.
Meine Anmerkung: Mit dieser weiten Definition kann man alle Sexworker und sogar auch Kunden, die unter Scham, d.h. unter dem Prostitutionsstigma leiden und schlechte bestehenden Verhältnisse erdulden zu Opfern definieren. Ferner kann man alle Arbeiter und Erwerbstätige, die arbeiten müssen um existieren zu können als Opfer definieren.
Der Augsburger Weg versuche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Prostituierte basierend auf Expertenerfahrungen und Gesprächen mit Prostituierten (gemeint ist wohl der Meinung der Polizeifachleute und was sie im Milieu so von den Frauen erfahren). Das Wohl der Prostituierten stehe im Mittelpunkt. Sie würde intensiv betreut und damit unattraktiv für pot. Ausbeuter. Betreiber werden nicht unterstützt sondern scharf rangenommen.
Weil "Prostitution kein Beruf wie jeder andere ist" (Familienministerin v.d. Leyen 2007 als sie die Evaluation des ProstG präsentierte), bauche Prostitution diese Sonderregeln.
Eckpunkte des "Augsburger Weges Prostitution"
und der politisch-polizeilichen Forderungen:
1. Ausübung der Prostitution nur als selbständige Erwerbstätigkeit
(als Rechtsstatus und auch bei der tatsächlichen Ausgestaltung)
1.1 Das eingeschränkte Weisungsrecht der Betreiber müsse wieder abgeschafft werden.
§3 ProstG war erstmals und einmalig für Prostitutiton konstruiert worden wg. Zugang zur Sozialversicherung. Der Betreiber darf arbeitsvertragsähnliche Regeln zur Arbeit festsetzen, aber nicht zum Sex selbst machen.
Wg. der Intimität der Sexarbeit sei aber auch eine arbeitsrechtliche Regel am Arbeitsplatz bereits ein Verstoß gegen die Menschenwürde (Sporer verweist auf Prof. Renzikowski 2007, der aber nicht weit genug gehe.) Besonderer Intimbereichschutz im Gesetz erkennbar z.B. in ärztl. Schweigepflicht, Verbot Wohnraumüberwachung.
Aber
RA Dr. Magarethe von Galen aus Berlin, die Sexworker erfolgreich gegen Behörden etc. vertritt sieht hier das Arbeitsrecht zuständig (Rn 132, 163 in ihrer Dissertation und späterem Buch zum ProstG).
Allein
Qualitätsstandards aufzustellen (z.B. Raumtemperatur, Zimmergröße...), das reiche nicht um die Prostituierten vor einer übergriffigen Kontrolle und dem Erfindungsreichtum ausbeuterischer Betreiber zu schützen.
Eine Prostituierte muß jederzeit rechtfertigungsfrei ihre Arbeit beenden dürfen und dürfe nicht an Arbeitszeiten gebunden sein. Es könne nicht sein, dass Betreiber sagen weil so viele Gäste da sind müssen noch mehr Kunden angenommen werden... Ab dem 10...12 Freiern hintereinander sieht Sporer wohl die Schallmauer zur Menschenwürde durchbrochen.
Anwesenheitspflichten, Schichtpläne und Weisungsrechte dürften nicht länger legal sein.
Denn technisch könne die Polizei derzeit eine Übertretung des eingeschränkten Weisungsrechtes nicht überprüfen:
- weil Sexarbeiter keine Beweise bringen könnten
- einfach strukturierte Mädchen die Grenzen gar nicht kennten
- sehr aufwendige Ermittlung notwendig sei
- der Betreiber kaum Risko bei Gesetzesübertretung eingehe
- die meisten Fälle würden nicht verfolgt
- die Strafen zu gering
- Rechtsunsicherheit wegen neuem ProstG
- LG Augsburg hat Verfahren gg Großbordell Colosseum abgelehnt
-
kupplerische Zuhälterei seit ProstG 2002 nicht mehr verboten
- Betreiber nutzten das aus
- Sporer unterstellt standesmäßig verbotene
dirigistische Zuhälterei
"Meistbegünstigung für Zuhälter" müsse beendet werden d.h. sie werden als Arbeitgeber bewertet, obwohl sie nicht das leisten was andere Arbeitgeber machen:
- zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge für Prostituierte
- machen keine rechtswirksamen Arbeitsverträge
- führen für Sexworker keine Lohnsteuer ab [Ausn. Huren-Quellensteuer nach Düsseldorfer Vorkasse-Verfahren]
- Prostituierte seien Leidtragende
- sie können Anzeige erstatten, täten es aber meist nicht
2. Besonderes Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte
18jährige erkennten die Tragweite der Entscheidung zur Arbeit in der Prostitution nicht (Anm: weil es auch keine faire Aufklärung oder gar Ausbildung gibt: Sexworker Academie wie das Sexworker Forum)
Geistige Reife fehle noch.
Kraft zum Ausstieg fehle.
Für Heranwachsende 18-20 Jahre gilt Jugendstrafrecht.
Heranwachsende hätten in Prostituiton keinen rechtlichen Schutz
Menschenhandelsparagraphen §§ 232, 233 schützten nur vor Anwerbung. Wenn jedoch die Prostituierten aus freien Stücken anreisen und in der Prostitution anfangen, kann man niemanden bestrafen.
Die unter 21jährigen seien zu leicht manipulierbar. Dass die Mehrheit der Menschenhandelsopfer unter 21 Jahren sei, läge an der Prostitutionsrealtität und Ausbeutung und nicht an diesem neuen Menschenhandel-Paragraphen, die unter 21jährige teilw. kriminalisiert.
Die Ausländer, die weit anreisen, aus schwachen sozialen Verhältnissen, mit geringer Bildung, können auch wenn sie selbständig herkommen "für einen verständigen Betrachter" nur Opfer von Menschenhändlern sein. Hier zeit sich Sporers subjektive Milieubefangenheit und dass er ein Vertreter des Opferdiskurses ist, der paternalistisch junge Ausländerinnen = dumme Mädchen vom Lande abwertet. Das ist Kulturimperialismus.
Mein Kommentar: Für Leute, die sich nicht der Gefahr einer Menschenhandelsanzeige aussetzen wollen und sich über die Rechtslage informiert haben, gilt diese erhöhte Schutzaltersgrenze de facto schon heute, seit der Strafrechtsreform von 2005.
Merkblatt der Dortmunder Mitternachtsmission 2008:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=44253#44253
3. Verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchung wiedereinführen
2001 Pflichtuntersuchung abgeschafft mit neuem
InfektionsSchutzGesetz (IfSG). Bayern hat daraufhin als einziges Land eine
Kondomzwangprostitution eingeführt. Das erwähnt Sporer jedoch alles nicht.
Nur 5% der Prostituierten ließen sich regelmäßig untersuchen.
Mein Kommentar: Da wo nichts zu untersuchen ist wg. Safer Sex (keine Hautveränderung, Schmerz, Unwohlsein), braucht man auch nicht zum Arzt zu gehen, wo auch nur etwas feststellt werden kann, wenn die Inkubationszeit vorbei ist...
60% Sexworker aus dem Ausland
davon 50%, also insgesamt 30%, kämen aus Risikoländern für HIV und HPV Mittel- und Osteuropa. Gerade sie gingen nicht zur Untersuchung und würden mit vielen Kunden pro Tag viele Geschlechtskrankheiten weitergeben, worüber es keine Zahlen geben, da Erkrankungen nicht meldepflichtig [Anm.: der alte Mythos der Hure als Ausbreitungsherd oder Infektionsvektoren für Krankheitenerreger in neuem sprachlichen Gewand].
"Die Prostituierte kann in aller Regel nicht alleine aus dem bordellinternen Teufelskreis ausbrechen".
Gesundheitsamt wird Konstruiert als einziger Kontakt zur Außenwelt ohne Einfluß des Betreibers. Hier solle Sozialberatung angesiedelt sein (auch Beratung seitens der Versicherungswirtschaft;).
Das "sich Outen zu müssen" beim Ganz zum Gesundheitsamt sei eine gute Hürde um den Einstig in die Prostituiton zu überdenken.
Die Freier zum Arzt zu schicken wird nicht erwähnt. Auch nicht die sinnvolle Möglichkeit dass die Sexworker ihre Kunden vor dem Sex selbst untersuchen, so wie in Nevada und NSW, Australien:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1310
Zu den menschenrechtlichen Implikationen siehe die Schattenberichte vom Sexworker Forum an die UN:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1497
4. Verpflichtende Anmeldung beim Finanzamt als selbständige Erwerbstätige
Hohe Umsätze aber niedrige Steuermoral in der Prostitution.
Wenn Prostituierte schonmal leicht Opfer sind, so sind sie zusätzlich auch leicht Steuersünder. Wer in der
"Steuerhinterziehungsfalle" sitzt, ist leicht zu erpressen.
Steuerzahlung schaffe
- Akzeptanz bei Staat und Gesellschaft
- Schutz vor Abgleiten in Illegalität
- Grundlage für Vermögensaufbau / Altersvorsorge
- in Kombinantion mit privater Krankenversicherung volle Selbständigkeit
- bisherige illegaler Zugang zur KV werde überflüssig
- verhindert
Schuldenfalle gegenüber Milieu (Blockschulden)
Es brauche durch die Versicherungswirtschaft Lebens- und Finanzberatung für Prostituierte, die "in Anbetracht ihre Persönlichkeit im regulären Erwerbsleben eher nicht als selbständige Unternehmerinnen tätig wären".
Anmerkungen: Hier wird ein zentraler struktureller Zwang der Prostitutions-Reglementierung erkennbar. Der Prostitution ist ie arbeitsteilige Organisation der Sex-Dienstleistung wegen Tabu, Stigma und Zuhälterverdikt verboten. Sexworker sind daher quasi "
Zwangsselbständige". Also auch diejenigen, die es von ihrem Naturell nicht sein wollen oder können. Daher bräuchte es viel eher eine gute
Sexworker Akademie inkl. Seminar in Steuern, Buchführung und selbständiger Geschäftsführung (freies Unternehmertum). Das was die DAH jetzt erst anfängt auszuprobieren und worüber Dr. Annie Sprinkle promoiert hat.
Bei Einführung des ProstG hat es die Politik versäumt und sich vielmehr geweigert eine
Steueramnestie für Prostituierte zu gewähren, wie das z.B. gemacht wurde bei Steuerhinterziehern mit ausländischen z.B. schweizer Kapitalanlagen. Als Deutschland 2010 mit der Schweiz ein bilaterales Abkommen zur Quellensteuer auf Kapitalanlagen abgeschlossen hat gab es umfangreiche ungerechte Sonderregeln inkl. Steueramnestie.
Siehe die vielen Steuer und Geld-Tipps hier im Forum.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5319
5. Verpflichtende Anmeldung der Prostituierten bei der Polizei
Zweck:
- Beendung ihrer Anonymität in der Szene
- Anmeldung schaffe Vertrauen
- Polizei sorge für Schutz
- Zuhälter würden zurückgedrängt
- registrierte Frauen würden seltener Opfer milieutypischer Straftaten
- Deutsche Polizei sei anders (besser, weniger korrupt) als in den Herkunftsländern
- Menschenhandelsopfer könnten erkannt werden
- ausländerrechtliche Probleme ebenso
- 60% Prostituierte sind Ausländer
- Sperrbezirksregeln würden erklärt
- Werbe(verbots)regeln ebenso
- Dienststellen (in Bayern) machten gute Erfahrung
Hier solle auch die Steuer-/Finanzamtsanmeldung angesiedelt sein.
Diese Kombinantion aus regelmäßiger vaginal-invasiver stigmatisierender Zwangsuntersuchung und Polizeiregistrierung nennt Sporer "ein Servicepaket" für Prostituierte für optimalen Schutz. Er merkt scheinbar garnicht, wie sehr er Gefahr läuft ins Rollenmuster der klassischen Beschützer von Prostituierten zu verfallen oder aber fragwürdige polizeistaatliche Traditionen gegen soziale Minderheiten wiederaufleben zu lassen, die in Deutschland eine schreckliche Geschichte haben.
6. Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Bordells
Es soll ausschließlich Bordelle im Wege der gewerblichen Zimmervermietung geben [so wie es vor der Einführung des ProstG bis 2002 war. Er fordert damit offen die Rückabwicklung des Prostitutionsgesetzes].
Umsatzbeteiligung (Prozente) sollen verboten werden.
Anm. dann gibt es keine Arbeitsmöglichkeit mehr für Sexworker die nicht vorschauend gewirtschaftet haben und liquide sind und daher lieber nachträglich Prozente vom Honorar abgeben, statt vorher Miete zahlen zu müssen ohne zu wissen, ob überhaupt etwas zu verdienen ist (s.o. das
strukturelle Problem beim Zwang der Sexworker zum selbständigen Unternehmertum). Das ist auch der tiefere monetäre Hintergrund für Menschenhandel, der bereits in der jahrtausendealten Geldgeschichte angelegt ist.
Tagesmieten müsse auf vernünftigem Niveau liegen.
Das
Vermieterprivileg nach
§180a Abs. 2 Nr. 2 StGB sei überholt und müsse abgeschafft werden.
Anmerkung: soll hier der Zimmervermietungs-Markt und die Preise staatlich kontrolliert und reguliert werden, in einem Land wo bisher alle gegen Mindestlöhne (Leiharbeit), Börsenumsatzsteuer (Finanzmärkte), Vermögensteuer... waren? Werden dann auch demnächst die Mindestpreise für OV, GV und AV polizeilich garantiert und kontrolliert? *lol*
Bordellbetreiber dürften nicht Arbeitgeber sein (Verbot von arbeitsteiliger Organisation der Prostitution in Form von regulären abhängigen Beschäftigungsverhältnissen).
Strohmänner sollen verhindert werden als Geschäftsführer der Bordelle und im Namen eines versteckten Zuhälters auftreten zu können.
Hygienische Mindeststandards für die Prostituierten im Gewerberecht zu fordern, wären eine unzureichende kosmetische Gesetzesänderung die abgelehnt wird. Weil das die neuen Großbordelle und FKK-Clubs eh erfüllen und sich als Musterbetriebe vermarkten könnten.
Anmerkung: hier werden die simpelsten Verbesserungsmöglichkeiten der Arbeits- und Lebensverhältnisse für Sexworker geopfert einen borniert anmutenden Kampf gegen die bösen ausbeuterischen Betreiber. Meines erachtens ein klares Indiz, dass es gar nicht um das Wohl der Sexarbeiter_innen und Migrant_innen geht. Sondern um einen Krieg gegen ein sog. Milieu.
Erlaubnispflicht muß außerhalb des Gewerberechts definiert werden. (Das ist eine klare Absage an den bisher und lange vertretenen Diskurs der Prostitutionskontrolle per Gewerberecht.)
Es müsse verdeutlicht werden, dass Prostituiton kein normales Gewerbe ist, kein Job wie jeder andere. "Einer schleichenden Bagatellisierung" der Prostitution soll vorgebeugt werden.
Es soll verhindert werden, dass Verwaltungsbedienstete der Gewerbeämter etc. kontrollieren, denen der Blick fürs Wesentliche, die Menschenhandelsopfer fehle und die die Palette der Polizeimaßnamen nicht haben (Personenkontrolle, ausländerrechtliche Bewertung, Fahndung, sofortige Gefahrenabwehr...). Die Kontrolle solle bei der Kriminalpolizei (Sittenpolizei) bleiben.
Anm. Polizeirazzien oder sog. bundesweite Kontrolltage werden nicht mit einem Wort erwähnt *lol* Razzia-Blog:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1062
Dass es nur vergleichsweise wenige Verurteilungen wg. Menschenhandel und Zuhälterei gibt, wird ganz am Ende des Artikels auf Seit 239 eingeräumt. Aber es länge an der Rechtslage, daran daß vor Gericht
schwer zu erbringende Personenbeweise erforderlich seien. Und dass Prozessabsprachen getroffen würden (um Prozesskosten und Arbeitsauslastung für den Staat gering zu halten und um Vernehmungsaussagen von Opfern einzusparen, die diese retraumatisieren könnten). Sporer argumentiert erstaunlicherweise genau andersherum, die abgekürzten Verfahren mit geringem Strafmaß würden die Opfer retraumatisieren. Da verwechselt er wohl Retraumatisierung mit eigenen(?) unbefriedigten Rachegelüßten oder strafrechlicher Genugtuung. Auch interpretiert er den
Begriff Menschenwürde als Schutzgut, dass die Polizei für die Prostituierten gegen den Zuhälter sichern müsse. (Dahinter steckt das Bild gute Männer kämpfen gegen böse Männer um die schwachen Frauen so wie immer schon in alten Mythen und Heldensagen.) Hier wird anal-ysiert wie in Deutschland die Prostituion in genau diesem Sinne strafrechtlich kontrolliert wurde und wird:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35622#35622
Sporer fordert das Strafmaß für Milieukriminalität (§180a) deutlich zu erhöhen wie im Betäubungsmittelgesetz. Es betrage derzeit nur 2-3 Jahre so wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Beleidigung und Sachbeschädigung (§§142, 185, 303).
Dass bei der allgemeinen Wirtschaftslage und Globalisierung mit so vielen freiwilligen Sexarbeiter_innen und Migrant_innen kaum noch Zwang angewendet wird, scheint Sporer nicht in den Sinn zu kommen. "Dass es weniger tatsächliche Opfer gibt, daran will niemand glauben" lautet sein Credo auf Seite 239 rechts unten.
Sporer empfiehlt sich als Mann der Ermittlungspraxis, der alltagstaugliche Vorschriften vorschlage, die
für die betroffenen Prostituierten einen "deutlichen Gewinn an Sicherheit und an Lebensqualität bedeuten".
www.polizei-bayern.de
Weitere Querverweise:
Dortmunder Modell heißt der rigorose Sonderweg in NRW
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97766#97766
Gutachten Gewerberecht
(gegen die Vorschläge vom runden Tisch Marburg [und BKA])
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=70079#70079
im Sammelthema Gewerberecht Prostitution
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4403
Steuerrecht/-hinterziehung/-schätzung (EÜR)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98575#98575
Gegen neue Polizeigesetze Prostituion
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=8055
ProstG
www.sexworker.at/prostg
Anhörung Bundesfamilienministerium März 2012
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112481#112481
Übersicht Zahlen vom BKA zu Menschenhandel
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81150#81150

Und hier das PDF-Download ein Attachment, was nur diejenigen sehen und bekommen können, die im Forum eingeloggt sind.
Direktlink hierher (bitte weitergeben)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2678&start=12