Die Großstädte in Deutschland wo Sexworker legal arbeiten
German Cities for Sex Workers
Sexwork Atlas Deutschland:
www.bit.ly/sexworkatlas
Kurzadresse dieser Seite:
www.bit.ly/sperrgebiet

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
"Hurenhauptstädte" laut Polizeischätzung und Springer Presse 2013
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136088#136088
Schöne Karte der Regionen und Landschaften
www.brandenburger-tor.com/Deutschlandka ... _klein.jpg
Dies ist die Hauptseite im Unterforum und Archiv Politik- und Mediawatch:
"Regionale/lokale Prostitutionskontrolle durch Sperrgebietsverordnungen"
sexworker.at/lokal Städteberichte // Cities (Translations)
Prostitution wird von Paysexkunden stark nachgefragt (Bedarf), aber von der Gesellschaft nach wie vor in starkem Maße tabuisiert, abgelehnt und verdrängt.
Trotz liberalisieren-wollendem Prostitutionsgesetz (ProstG) gibt es flächendeckende Prostitutionsverbote sowohl im Raum als auch nach der Zeit: die sog. Sperrbezirksverordnungen der einzelnen Städte, Kommunen, Landkreise, Regierungsbezirke und Bundesländer.
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=4uTb_9kveOY[/youtube]
Die Einhaltung der Sperrbezirksverordnungen werden kontrolliert und überwacht z.B. nach Anzeige oder Verdächtigung von Mitbewerbern oder unzufriedenen Kunden, Partner... durch "Geheimpolizisten", die als sog. Scheinfreier (Agent Provokateur) eine clandestine (geheime) Sexarbeiterin auffliegen lassen oder durch Razzien mit Sonder-Einsatz-Kommandos, Zoll und Steuerfahndung...
Auch wenn die Methode per Scheinfreier für die Behörden höchst effektiv und eingelaufen ist, so ist sie gleichzeitig menschenrechlich höchst fragwürdig. Bsp.:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2727
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=39224#39224
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38928#38928
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=115790#115790
Gestuftes Strafmaß für "Verbotene Prostitution" in Deutschland
Die Einhaltung der Sperrbezirksverordungen ist wie folgt strafbewehrt:
1. Platzverweis
nach Landespolizeigesetz/lokaler Sperrgebietsverordnung etc.
2. Geldbuße
§ 120 Abs.1 Nr.1 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)
und bei wiederholtem Verstoß:
3. Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.
§ 184 a StGB (Strafgesetzbuch: Ausübung der verbotenen Prostitution)
i.V.m. Art. 297 EGStGB (Einführungsgesetz zum StGB) und der lokalen Sperrbezirksverordnung.
4. Eintrag ins Führungszeugnis
als mögliche Spätfolge ...
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=93808#93808
www.frag-einen-anwalt.de/Prostitution-i ... 45128.html
Verurteilungs-Statistik:
4,2 Sexworker wurden jeden Tag verurteilt wegen verbotener Prostitution im Sperrgebiet (2011)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136539#136539
Aber:
Die Prostitution fällt heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes
(Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des ProstG, BMFSFJ 2007 Seite 9).
Siehe sexworker.at/prostg
Der überkommenen flächendeckenden Praxis der Prostitutionsverbote steht das Grundgesetz entgegen. Es fehlt jedoch bisher an Mut, Engagement und Geld es von Sexarbeitern rechtlich einzuklagen. Es gibt auch kaum eine Interessenvertretung wie Gewerkschaften, Standesvertretung oder Verbraucherschutz, die hier Klagebeistand leisten.
Aber:
Urteil Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG, 1 BvR 224/07 vom 28.4.2009)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=57840#57840
Wo dürfen sich Sexworker in der Fläche niederlassen und arbeiten:

vergrößern | Berechnung
Prostitution in Deutschland:
Nur in 188 Großstädten bzw. 397 Orten >30.000 Einwohner





Rot: Die 188 deutschen Städte, mit mehr als 50.000 Einwohnern und grundsätzlicher Prostitionserlaubnis (Toleranzzone).
80 Städte haben mehr als 100.000 Einwohner.
D.h. in den Großstädten kann Prostitution i.A. nicht automatisch z.B. per Landesgesetz verboten werden, sondern nur per lokaler Sperrgebietsverordnung z.B. auf wenige Gebiete oder einzelne Liegenschaften räumlich oder zeitlich eingeschränkt werden. In manchen Bundesländern liegt diese Grenze auch schon bei 35.000 Einwohnern, so daß theoretisch auf Ganzdeutschland gerechnet noch 137 Städte hinzukommen, also insgesamt:
325 Städte mit grundsätzlicher Prostitutionserlaubnis (d.h. mit oder ohne Sperrgebietsverordnung).
Das sind nur 9% bis 15% aller 2.064 Städte mit Stadtrecht in Deutschland.
Blau: flächendeckendes Prostitutionsverbot im ländlichen Raum (= Sperrgebiet).
Für Baden-Württemberg ergibt sich:
Rot: 4,1% aller Gemeinden = 10,7% der Landesfläche = 36% der Bevölkerung wohnen im Toleranzgebiet.
Blau: 95,9% aller Gemeinden = 89,3% der Landesfläche = 64% der Einwohner wohnen im Gebiet mit Prostitutionsverbot.
(In Hessen müssen 10% einer Stadtfläche Toleranzzone sein: Wiesbaden 12%. München 3%. Heidenheim an der Brenz 2%.)
Städte ohne Sperrbezirksverordnung:
(Es gilt dann einschränkend 'nur' das Baurecht mit Flächennutzungsplan/Bebauungsplan.)
Berlin
Rostock
Schweinfurt
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrbezirk
Alternativ zum Konzept Sperrgebiet/Toleranzzone gibt es das Konzept Abstandsverbotszone z.B. in Wien 2011 abgeschafft und in Adelaide, Süd-Australien derzeit neu in Planung.
Polizeischätzungen und wo Sexworker sich bei der Polizei Zwangsregistrieren müssen:

Polizeischätzung und -registrierungen, Springer Presse 2013
https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... tml&gid=15
( www.bit.ly/sexworkatlas )
Legalisierung der Prostitutionsstätten (Deutschland 2002 & Niederlande 2000):

- Rotlichtviertel http://goo.gl/maps/Pd6T7
- Bordelle und Clubs http://goo.gl/maps/lqcBZ
- Swinger-Clubs http://goo.gl/maps/PhzTz
Wo wird über die Prostitutionsverbote entschieden:
Politische Flächen-Gliederung in Deutschland

Schwarz: 16 Bundesländer. Aufgrund des Föderalismus gibt es unterschiedliche Landesgesetze z.B. für die Polizei mit verschieden geregelten Eingriffsmöglichkeiten zur Prostitutionsbekämpfung. Ferner ist das öffentliche Bauordnungsrecht Ländersache.
Rot: 22 Regierungsbezirke. Sie entscheiden i.A. über die Sperrbezirksverordnungen in den Kommunen.
Weiß: 301 Landkreise mit i.A. absolutem Prostitutionsverbot (= Sperrbezirk).
Gelb: 111 kreisfreie Städte mit teilw. eigenen Sperrbezirksverordnungen, wo nur kleine Toleranzzonen für legale Sexwork-Arbeitsstätten ausgewiesen sind. Meist nur einzelne Liegenschaften d.h. Ghettos der Rotlichtbezirke (Hurenkaserne, Laufhaus mit Wuchermieten wg. Monopol) oder am unbelebten und damit gefährlichen Stadtrand oder Industriegebiet mit geringem Kundenlauf.

Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern erkennen Prostitutionsstätten nicht als Gewerbebetriebe an (oder Gaststätten), weil dort Prostitution auch 10 Jahre nach Einführung des ProstG als "sozial unwert" gilt.
Quelle www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136347#136347
SVG-Karte www.pastehtml.com/raw/dm5l85tzb.html
Karte der Landkreise mit Namen (siehe unten Attachment):
www.motor-talk.de/bilder/insignia-treff ... 63937.html (KFZ-Kennzeichen)
Weitere Karten im Sexworker Forum:
- Anlaufstellen für Sexworker
- Standortplanung und Kaufkraftunterschiede (SW-only)
- Kirchl. Kath. Flächengliederung
- sexworker.at/lokal Städteberichte // Cities (Translations)
- sexworker.at/international Länderberichte // Countries (Translations)
- sexworker.at/prostg Prostitutionsgesetz und Rechtsprechung in D
- Sperrbezirkskarten - Selbstgemachte Google Maps

Tabelle der uns bekannten und verlinkten Sperrbezirksverordnungen:
www.bit.ly/sexworkatlas
Urteile
- Dortmund, Verwaltungsgericht 21.3.2013. Sexarbeiterin Dany K. bekommt Recht. Die Stadt darf den Straßenstrich nicht in der ganzen Stadt verbieten. Es gibt ein Recht auf Straßenstrich!
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=130070#130070
- Frankfurt, Hessischer Verwaltungsgerichtshof 31.1.2013: "Die Ära der Sperrgebiete ist beendet." (Az.: 8 A 1245/12)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=128795#128795