Recht und Sexwork

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Recht und Sexwork

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Recht und Prostitution:

Rechtsinformationen für Sexworker



Das Recht und die Rechtsprechung sind das Herrschaftswissen, mit der die gesellschaftlichen Verhältnisse sortiert werden. Da sind Sexworker meist weit außen vor, da Grundlagen des Rechts nichteinmal zu den Fächern der Schulausbildung gehören.

Der Normalbürger muß also seine Rechtskenntnisse quasi nebenbei im Leben erlernen, gerade so wie der Sexworker seine Berufsqualifikation ;-)





Überblick


Hier im Sexworker Forum für A - CH - D gilt es ferner die Gesetze und Verordnungen aus mindestens 3 deutschsprachigen Ländern auseinander zu halten.

Hier eine allgemeine Gliederung gefunden beim www.uegd.de

Bild

Evt. kann man das später mal spezifizieren wie sich die Gesetze und Verordnungen einfügen, die uns Sexworker "in der täglichen Arbeit" betreffen (Prostitutionsgesetz, Sperrgebietsverordnung, Baunutzungsverordnung, Infektionsschutzgesetz, Bayerische Hygieneverordnung, Düsseldorfer Verfahren, Abgabenordnung, Ausländergesetz, Telemediengesetz ...) und die wir im Forum schon behandelt haben...





Versuch einer Linksammlung zu unseren bisherigen Sammelthemen


Prostitutionsgesetze und Rechtsprechung D
www.sexworker.at/prostg

Prostitutionsgesetz A
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=6274

Internationale Rechtsinformationen
www.sexworker.at/international

Rechtsprechung Zuhälterei und Menschenhandel
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1476

Politik Menschenhandel vs. Migration
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1064

Ausländerrecht D
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=895

Sperrbezirksverordnungen D
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270

Baurecht D
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226

Menschenrechte
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3754

Europa Rechtsthemen
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1508

Steuerrecht D
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=808

Gewerberecht D
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4403

Polizeirecht und Razzia-Blog
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1062

Rechtsinfos bei Sozialberatungsstellen
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3140

Sicherheitstipps > Umgang mit Behörden

Ordnungsrecht > Werbeverbot ...

Privatrecht > Vertragrecht > Kobern

Privatrecht > Vertragrecht > Sittenwidrigkeit A

Privatrecht > Arbeitsrecht
"Das Arbeitsrecht der Prostitution muß erst noch geschrieben werden" Prof. Monika Frommel, Uni Kiel.

Internetrecht, Impressumpflicht, Datenschutz, Fotorechte ...

Musterverträge ...

Musterbriefe ...





Verbesserungsideen


Was gibt es für Ideen und Wünsche an diese Rubrik?

Wie kann man die bisher gesammelten und diskutierten Urteile sortieren und besser wiederfinden?

... ?

Tipps zur Aufbereitung von Gerichtsurteilen für Sexworker:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=125523#125523
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 23.10.2012, 16:35, insgesamt 3-mal geändert.

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Lycisca
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Beitrag von Lycisca »

Auch die Logik der Gliederung des Rechts unterscheidet sich zwischen den Ländern - in A wäre es etwa logischer, den Zugang zum Recht (oben in der Rubrik "Prozessrecht") den einzelnen Rechtsbereichen als (jeweils paralleles) Verfahrensrecht anzuschließen. Öffentliches Recht wäre in A in Bundes- und Landes- bzw. Gemeinderecht gegliedert, etwa Abgabenordnung, Gewerbeordnung, Bauordnungen usw., mit Verwaltungsrecht incl. Verwaltungs-Verfahrensrecht + Verwaltungs-Strafrecht mit den Verwaltungssenaten, diversen Tribunalen (Datenschutzkommision) und Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof als Gerichtshöfen öffentlichen Rechts. Privatrecht wäre ähnlich, wie in der Rubrik oben gegliedert, incl. Zivilprozessrecht und Zivilgerichtswesen mit dem Obersten Gerichtshof an der Spitze (mit Überschneidungen zum Verwaltungsrecht, z.B. öffentliche Ausschreibungen), Strafrecht (gerichtlich verfolgte Verbrechen und Vergehen) wäre ein gleichrangiger Bereich mit Strafprozessordnung für Staatsanwaltschaft und Strafgerichtsbarkeit und wieder dem Obersten Gerichtshof an der Spitze.

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Jason
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Urteil-Datenbank

Beitrag von Jason »

Auf der HP von www.kostenlose-urteile.de gibt es eine Menge Urteile von verschiedenen Gerichtsinstanzen auch zum Thema Sexarbeit inkl. der jeweiligen Aktenzeichen.

Eine Suche mit "Bordell" bringt schon Erstaunliches zu Tage.
http://www.kostenlose-urteile.de/smart. ... st=Bordell


LG Jason
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Marc of Frankfurt
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Überblick Recht nach Gerichten

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die Gliederung der Rechtsgebiete
erkennt man auch an der Struktur der Gerichtsbarkeit




1. Österreich

Gesamtübersicht:
Bild

Sittenwidrigkeit seit OGH-Urteil 1989

Rechtslage in Wien





2. Deutschland

Gesamtübersicht:
Bild

Detailplan (pdf)

Wikipedia Kategorie Gerichte

Wikipedia Kategorie Recht


Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Bild

Tabelle Prostitutions-Recht und -Rechtsprechung in D seit 1800

Link-Übersicht im Sexwork-Atlas (bit.ly/sexworkatlas)

Prostitutions-Gesetz ProstG und Rechtsprechung seit 2002 (sexworker.at/prostg)

Übersicht Rechtswege Versorgungsansprüche für Opfer von Menschenhandel





3. Schweiz

Landesinformation zur Rechtlage





4. International:

Europa:
EuGH und EuG der EU in Luxemburg http://curia.europa.eu
Urteil 20.11.2001 - C-268/99 Reise- und Niederlassungsfreiheit für Sexworker

EGMR des Europarates in Strassbourg www.echr.coe.int


Weltweit:
IGH der UN in Den Haag www.icj-cij.org
IStGH in Den Haag www.icc-cpi.int

HRC/Menschenrechtsrat der UN in Genf zuständig für unsere Schattenberichte

Geschichtstafel 5.000 Jahre Menschenrechte





Ob sich diese Informationen nutzen lassen, um die vielen Rechtsinfos in unserem Sexworker Forum besser zu sortieren?

(Ich habe mal ein paar wichtige Links hier in der Übersicht eingetragen, was natürlich noch sehr verbessert werden kann.)

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Marc of Frankfurt
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Rechtsprechung Prostitution

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Rechtsprechungs-Datenbank

www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/ ... nbank.html

36 Fundstellen / Urteile zum Bereich sexuelle Selbstbestimmung, Sexwork/Prostitution, Menschenhandel...





Menschenhandelsopfer bekommen zwischen 2.000 - 1 Million Euro.

Interessante Fälle:

- Freispruch von Menschenhändlerin und Sohn wird vom BGH aufgehoben, weil zu wenig im Urteil geschrieben steht. Der Freispruch beim LG Essen kam zustande, weil die Täterin nicht aussagte und das Opfer unauffindbar wieder in Rumänien war.
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... 5e2c1e7d17

- BGH hebt Verurteilung Zuhälterei auf und fordert Neuverhandlung. Bulgarin arbeitete selbstständig auf dem Straßenstrich, bevor ein Partner sie in Bordelle vermittelte. Ein späterer Streit zwischen ihnen sei privat und nicht mit Prostitution oder Zuhälterei verbunden. Selbst seine Drohung, die Frau müsse ausziehen, wenn sie nicht ihr Geld weiterhin in der Prostitution verdiene, sei noch keine Zuhälterei/[Zwangsprostitution]:

Der BGH sah darin keine Drohung mit einem empfindlichem Übel und somit keine Strafbarkeit [wg. Menschenhandel] gemäß § 232 Absatz 4 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Eine solche Drohung liegt nach Auffassung des BGH nur dann vor, wenn der angedrohte Nachteil so erheblich ist, dass "seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren und von ihm in seiner konkreten Lage nicht erwartet werden kann, der Drohung standzuhalten".

Auch das Zurückhalten ihres Passes war Thema, aber das erstinstanzliche Gericht hatte es versäumt zu prüfen, warum der Pass einbehalten war. Ebenso wurde das Tatbestandsmerkmal "Ausnutzung von auslandsspezifischer Hilflosigkeit" nicht anerkannt, da sie zwar weder die Sprache und auch nicht schreiben konnte, aber bereits zuvor selbständige Sexarbeiterin auf dem Straßenstrich war.
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... c2675e0b60

- Vergewaltigung eines Mannes

- Nigeria Madam wollte 55.000 Euro Schleusungsgebühr und muß nach Verurteilung 10.000 Entschädigung zahlen und darf nicht mehr den Voodoo-Schwur ausnutzen. Die illegalen Migrantinnen wüßten zwar dass sie in der Prostitution arbeiteten, seien aber über Arbeitsbedingungen getäuscht worden und könnten die Bedeutung von 55.000 Euro nich richtig erfassen" (das ist aber sehr spitzfindig geurteilt ???). Das Opfer hatte in 7 Monaten je 2.100 Euro abbezahlt (15.000 = 27% oder 1/3 von 55.000), wurde mehrmals von der Polizei erwischt, aber über Druck auf Familienmitglieder daheim immer wieder zur Weiterarbeit in der Prostitution gedrängt und kam später entgültig in BKA-Zeugenschutzprogramm.
Fall Aachen www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/ ... 7c25339c57
Fall Bonn www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=88954#88954 mit Verdienst-Kalkulation/Abschätzung

- ...





Interessante Datenbank, aber noch immer nicht das Ideal. Das sähe für mich so aus, dass es einen gegliederten Text der Rechtsmaterie gäbe, so wie ihn Juristen systematisch in Lehrveranstaltungen präsentieren (Schemata). Und wo dann bei jedem Unterpunkt die Fälle gelistet und verlinkt sind, wo entsprechend entschieden wurde.

Erst mit so einer systematisch-gegliederten Darstellung von Gesetz plus Urteilen plus Kommentar kann der Leihe d.h. wir Sexworker die Rechtsmaterie wirklich verstehen und lernen. Mal schaun ob es in anderen Rechtsbereichen so etwas gibt...

Wieviel Prozent aller Urteile haben die wohl erfaßt?

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Kasharius
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Wie lese ich (effektiv) ein Urteil

Beitrag von Kasharius »

Anlässlich der Veröffentlichung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21.03.2013 (die SW Danny K. klagte z.T. erfolgreich gegen die Sperrgebietsatzung und das darin enthaltene Verbot der Strassenprostitution der Stadt Dortmund) kam es hier im Forum zu einem Meinungsaustausch über die Darstellungsweise von Urteilen im Volltext.

Ich möchte im Folgenden dem juristischen Laien einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, wie er ein Urteil einigermaßen gewinnbringend lesen kann; ich beanspruche dabei nicht das Recht auf Vollständigkeit.

Die meisten für SW interessanten Urteile unterfallen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bau-, gewerbe-, oder ordnungsrechtliche Fragen betreffen. Daher orientiere ich mich bei meiner Darstellung an Urteilen der Verwaltungsgerichte; wobei der Aufbau von Urteilen der Zivilgerichtsbarkeit (es streiten natürliche und/oder juristische Personen untereinander) ähnlich ist.


I. Das Rubrum

Im sog. Rubrum werden die am Verfahren Beteiligten, deren gesetzliche Vertreter und die Verfahrensbevollmächtigten, d.h. die Anwälte aufgeführt.

II. Tenor

Es folgt nach der Aufführung der mitwirkenden Richter der Entscheidungstenor. Hier findet sich das konkrete Urteil, also die Entscheidung über die Rechtsfrage, die Kostenlast, die Vollstreckbarkeit des Urteils, die Zulassung des Rechtsmittels und des Streitwerts nach dem sich die Anwaltsgebühren berechnen.

III. Der Tatbestand

Im Tatbestand wird der dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Sachverhalt, der Gang des Verwaltungsverfahrens und die jeweiligen Rechtsauffassungen der Beteiligten, also quasi was bisher geschah, dargestellt. Außerdem enthält der Tatbestand die Wiedergabe der konkreten Anträge der Beteiligten; hier lässt sich das konkrete Begehren des Klägers/der Klägerin herauslesen.

IV Entscheidungsgründe

Die Entscheidungsgründe sind sicher der wichtigste Teil, den hier begründet das Gericht, mehr oder weniger ausführlich, seine im Tenor wiedergegebene Entscheidung. Hier lässt sich auch am ehesten erkennen, welche konkrete Haltung das Gericht zu der
ihm vorgelegten Rechtsfrage in Bezug auf Sexarbeit hat.


V. Leitsätze

Manchen veröffentlichten Entscheidungen sind sog. amtliche Leitsätze vorangstellt. Sie fassen die wesentlichen Entscheidungsgründe thesenartig zusammen, sind aber nicht Teil des offiziellen Urteils.

VI Lesehilfe

Im Internet oder Fachzeitschriften veröffentlichte Urteile enthalten jetzt neuerdings Randnummern. Das erleichtert die Zitierung wenn man sich auf eine ganz bestimmte Passage bezieht.


Soweit von mir.


Kasharius grüßt

:006

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Marc of Frankfurt
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Moral & Strafgesetz

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wichtige rechtliche Unterscheidung


opferlose Straftat (z.B. nicht von außen sichtbare Prostitution freier Erwachsener)

einvernehmliche Straftat (z.B. betrogenes Opfer z.B. sog. Zwangsprostituierte)


http://de.wikipedia.org/wiki/Opferlose_Straftat

http://de.wikipedia.org/wiki/Einvernehmliche_Straftat


Kernpunkt ist das Urteil über die "EntscheidungsUNfähigkeit".

Dass also Richter (Judikative) oder Gesetzgeber (Legislative) behaupten, die Sexarbeiter_in oder/und Migrant_in oder/und MinderjährigeR war in so einer ausländersprezifischen, armutsspezifischen, ... Notlage, sie/er hatte KEINEN freien Willen.

Das ist die typisierende Urteilsweise bei Zuhältereiprozessen und bei Menschenhandelsprozessen.


Und auch bei internationalen Vertragswerke, siehe Palermo Protocol von 2000:
"the consent of a victim ... shall be irrelevant"
Ein Opfer kann nicht zustimmen.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29294#29294


Das ist PATERNALISMUS oder Bevormundung.

Sexworkern und Migranten wird AGENCY d.h. Handlungskapazität einfach abgesprochen.

Das sind vorgebliche Schutzbestimmungen, die aber gleichzeitig die Handlungsfreiheit einschränken.

So auch im ProstG z.B. das Abtretungsverbot
www.sexworker.at/prostg

In afrikanischen Ländern dürfen Frauen nicht mehr alleine ausreisen, weil sie theoretisch Opfer von Menschenhandel werden könnten.
www.lauraAgustin.com


In den Studien der Prostitutionsgegner wird das alles vorbereitet, indem man so weit geht "potentiell gefährdete Gruppen" gleich als "Opfer" zu zählen. Z.B. Minderjährige auf Trebe oder Sexworker-Migranten werden alle als Menschenhandelsopfer in deren Pseudostatistiken geführt.
maggieMcNeill.wordpress.com




Umgekehrt macht(e) es die Rechtsprechung beim Thema Vergewaltitgung & Sexarbeit.

Hier wurde früher sinngemäß geurteilt "eine Prostitutierte kann per se nicht vergewaltigt werden, weil sie hat ja durch ihre Entscheidung zu Prostitution, der Sexualität mit wildfremden Männern, die sich die Prostituierte aussuchen (kaufen) zugestimmt".
Skandal-Urteile und Links:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=25947#25947
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=82081#82081

Das ist gewissermaßen "herrschende Meinung" (gewesen), aber eine totale Verkennung der Realität der Sexarbeit und der Sexualität und der Ökonomie von Sexualität und Sexarbeit, wo Sexarbeiter sehr wohl auswählen und Kunden filtern (client selection), aber wir Sexworker und Frauen im allgemeinen, die Männer stets im Gauben lassen, sie wären es gewesen, die gewählt und entschieden hätten ;-))


Die Kunst der Juristen ist es die schier unendliche Komplexität des Lebens in Paragraphen und Urteilen richtig abzubilden.

Verständlich dass das beim heißen Eisen Sex & Geld & Macht oft daneben geht.

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Marc of Frankfurt
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Rechtsdatenbanken

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Information über Gesetze und Urteile im Internetzeitalter:

Neuere technische Trends




Internet als Quelle um Urteile zu finden. Per Suchmaschine und einschlägige Datenbanken:
www.gesetze-im-internet.de - BMJ und Juris
www.dejure.org - mit Rechtsprechung (Mannheim)

Gerichtsurteil: Die erzwungene Öffnung der juris-Datenbank :eusa_naughty
www.okfn.de/2013/06/die-erzwungene-oeff ... datenbank/
www.juris.de (Saarbrücken)


Offene Gesetze und Urteile nach dem Wikipedia-Prinzip:
www.openJur.de


Soziale Netzwerke und Blogs der Juristen
Foren
...



Zur Prostitution in Deutschland
von uns zusammengestellte Linklisten


Auf bit.ly/sexworkatlas, letzte Seite "Bund" Bundesgesetze und Rechtsprechung mit Links ins Forum:


Auf dem Piratenpad (read only)
https://prostitution.piratenpad.de/quellen - Landespolizeigesetze...

Im Sexworker Forum
www.sexworker.at/prostg - laufende Pressemeldungen und Diskussionen...
...






Wie aber dokumentiert man den politischen Prozess der Veränderung von Gesetzen?

Geschichtstafel Prostitutionsgesetze ab 1800:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901

Beispiel für eine Versionsgeschichte mit schön visualisierendem Interface:
http://visualisiert.net/parteiengesetz/ :eusa_clap

Als abschreckendes Gegenbeispiel, die tatsächliche Realität wie Gesetzesänderungen verfasst werden, kann der aktuelle Gesetzesentwurf der Union zur EU Direktive Menschenhandel angesehen werden, weil man nicht viel versteht, wenn man nicht die Gesetze auch noch danebenliegen hat... Zudem wurde er mißbraucht um das ProstG zu ändern/zu ergänzen mit Bordellkonzessionierungsregeln...
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713706.pdf
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132295#132295

Projekt Github (gemeinsame Versionsverwaltung) aus der Softwareentwicklung soll auch für Gesetze angewendet werden: Bundesgithub
http://okfnlabs.org/blog/2012/12/13/bun ... ithub.html
www.gitHub.com
www.de.wikipedia.org/wiki/GitHub

Open Data - Open Access - - Niederschwelligkeit - Transparenz - Partizipation - Inklusion

Open Knowledge Foundation
www.okfn.de
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.09.2013, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Fehlende vollanerkannte Rechtsperson

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bild
La Marfa hat geschrieben:Ohne dass für uns auch die Anforderungen gelten, die an jeden anderen Beruf angelegt werden, werden wir jedenfalls nie die Anerkennung als "ganz normaler" Beruf bekommen, da bin ich sicher.



Wissenschaftlicher Aufsatz:

Wohin muß sich das Recht und unsere Forderungen als Sexworker-Menschenrechte&Arbeitsrechte-Bewegung in Zukunft entwickeln



Toward a legal framework that promotes and protects sex workers' health and human rights



Overs, Cheryl and Bebe Loff (Michael Kirby Centre for Public Health and Human Rights, Melbourne University)
2013

Complex combinations of law, policy, and enforcement practices determine sex workers vulnerability to HIV and rights abuses.

We identify “lack of recognition as a person before the law” as an important but undocumented barrier to accessing services and conclude that multi-faceted, setting-specific reform is needed—rather than a singular focus on decriminalization—if the health and human rights of sex workers are to be realized.

Lack of Legal Personality: criminalisation of drug use, gender transgression, and HIV transmission. Prevents sex workers from making the same claims as other on office holder, employers, and service providers. Criminal records, the inability to obtain goods and services, stigma, and the ensuing erosion of confidence, combine to ensure that many sex workers remain socially excluded; this makes them likely to stay in the sex industry into old age.

www.hhrjournal.org/wp-content/uploads/s ... -FINAL.pdf




Epochale Urteile:

- USA 2013: Supreme Court has struck down the PEPFAR anti-prostitution pledge. 6:2 decision. "the Policy Requirement goes beyond preventing recipients from using private funds in a way that would undermine the federal program. It requires them to pledge allegiance to the Government’s policy of *eradicating prostitution*. As to that, we cannot improve upon what *Justice Jackson* wrote for the Court 70 years ago: “If there is any fixed star in our constitutional constellation, it is that no official, high or petty, can prescribe what shall be orthodox in politics, nationalism, religion, or other matters of opinion or force citizens to confess by word or act their faith therein".” June 20, 2013
www.supremecourt.gov/opinions/12pdf/12-10_21p3.pdf
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=12925#12925

- Österreich: Aufhebung der Sittenwidrigkeit laut OGH-Urteilen von 1989-2012
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=117406#117406

- Kanada: Bedford v Canada 2010, Justice Himel of the Ontario Supreme Court struck down 3 provisions of prostitution law criminal code (living on the avails of prostitution, keeping a common bawdy-house and communicating in a public place for the purpose of engaging in prostitution
http://www.canlii.org/en/on/onsc/doc/20 ... c4264.html

- USA: Lawrence v. Texas 2003: Supreme Court, Abschaffung der Sodomie-Gesetze weil sie gegen die Verfassung der Freiheitsrechte verstößen. Wichtiger Schritt für die Emanzipation für Homosexuelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Lawrence_v._Texas

- Indien: “Tanbazar” case 2001: Bangladesh Society for the Enforcement of Human Rights v Bangladesh. In 1999, police evicted Bangladeshi sex workers in Tanbazar and Nimtali from their workplaces and confined them in a vagrant center for the ostensible purposes of rehabilitation.
http://indianKanoon.org/doc/99194/

- Deutschland 2000: Café Pssst Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Francitas Weigman/Shirow gg Land Berlin:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 393#132393




Weitere wissenschaftliche Literatur
Sex Work Facts
www.bit.ly/sexworkfacts

Quelle selbst hinzufügen über ein einfaches Formular.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 24.10.2013, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Marc of Frankfurt
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UN Konvention - Hausangestellte

Beitrag von Marc of Frankfurt »

UN hat ein Konvention auf dem Grenzbereich Privat-Professionell verabschiedet:

ILO (International Labour Organisation, Genf): Konvention zu Hausangestellten

Landmark treaty for domestic workers comes into force
This historic ILO Convention gives domestic workers the same rights as other workers



Pressemeldungen
EN http://www.ilo.org/global/standards/inf ... /index.htm
DE viewtopic.php?p=100515#100515

Die Konvention z.B.
Artikel 13: OHS = occupational safety and health = Arbeitsschutz
Vgl. Arbeitsschutz für Sexworker in Neuseeland viewtopic.php?p=28468#28468





Betroffen von der Konvention sind Hausangestellte, z.B. häusliche Altenpflege, wo viel schwarz gearbeitet wird wie auch im informellen Sexbiz. Auch Hausangestellte in Diplomatenhaushalten, wo oftmals auch Menschenhandel festgestellt wurde... Sex und sexueller Mißbrauch sind auch ein Thema. Ebenso Migration und Gender, d.h. die meisten Betroffenen sind junge Frauen aus Niedriglohnländern.

Frage ist ob wir aus dieser Konvention etwas für Sexwork und Sexworker ableiten können, weil unsere Arbeit ja auch auf dem informellen Grad zwischen der Privatsphäre und der Ökonomie stattfindet.

Einziger kleiner Unterschied: Hausangestellte haben einen längerfristigeren Vertrag als Sexworker ;-)

Jetzt sind die Mitgliedsstaaten aufgerufen entsprechende nationales Recht zu schaffen.

___
Liste der anderen UN-Konventionen wo Sexworker und ihre Organisationen wie das Sexworker Forum Eingaben gemacht haben
viewtopic.php?t=1497
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 24.10.2013, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Kasharius »

Sehr gute Übersichten @Marc

Kasharius grüßt :002

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Ansprüche & Rechtswege

Beitrag von Marc of Frankfurt »

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Original hier:
www.bit.ly/rechtswege