ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

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Marc of Frankfurt
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ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

#1

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kurzadresse der folgenden Seiten:
sexworker.at/prostg (ProstitutionsGesetze)
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Alles rund um die Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland





1.) Aktualisierte Übersichten über die Gesetzeslage Sexarbeit:


1.0) 'Prostitutionsstättengesetz' noch in Arbeit 2013
§ 38 GewO [Überwachungsbedürftige Gewerbe]
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=133004#133004





1.1) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten

Prostitutionsgesetz (ProstG) seit 1. 1. 2002




§ 1 [Prostitution begründet einen nur einseitig bindenden Vertrag]

Sind sexuelle Handlungen
gegen ein vorher vereinbartes Entgelt
vorgenommen worden,
so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.

Das Gleiche gilt,
wenn sich eine Person,
insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses,
für die Erbringung derartiger Handlungen
gegen ein vorher vereinbartes Entgelt
für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.



§ 2 [Abtretungsverbot]

Die Forderung kann nicht abgetreten
und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden.

Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1
kann nur die vollständige,
gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2
auch die teilweise Nichterfüllung,
soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft,
eingewendet werden.

Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
und der Einrede der Verjährung
sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen



§ 3 [Eingeschränktes Weisungsrecht für SW-Arbeitgeber]

Bei Prostituierten
steht das eingeschränkte Weisungsrecht
im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit
der Annahme einer Beschäftigung
im Sinne des Sozialversicherungsrechts
nicht entgegen.

[Überschriften nicht Teil des Gesetzestextes]


Daneben gab es noch diese Neufassungen im:

Strafgesetzbuch (StGB)

- StGB § 180 a [Ausbeutung von Prostituierten]
und
- StGB § 181 a [Zuhälterei].
Nachtrag: Urteil BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03





1.2) Nicht im ProstG angespochen aber wichtige deutsche Rechtsnomen sind:

Grundrechte
- GG Art. 1 und 2 [Schutz des Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre]

- GG Art. 12 Abs. 1 [freie Berufswahl]

- StGB §§ 174-84f - 13. Abschnitt [Stafgesetzbestimmungen zur sexuellen Selbstbestimmung]

- StGB § 238 [Nachstellungen] Stalking

- GewSchG [Gewaltschutzgesetz] Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz gegen Gewalttaten und Nachstellungen (seit 2001) www.de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz

- AGG - Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (seit 2006)

- StORMG - Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (seit 2013)


Verbotene Prostitution im Sperrbezirk
- StGB § 184e [Ausübung der verbotenen Prostitution]
und
- OWiG § 120 Abs.1 Nr.1 [Verbotene Ausübung der Prostitution]
D.h. Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von EGStGB Art. 297 erlassene Sperrbezirksverordnung.
Doch Prostitution fällt heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes" (BMFSFJ 2007:9 zitiert nach Howe).
Urteil Beihilfe verbotene Prostitution, Freispruch kupplerische Zuhälterei Landgericht Waldshut-Tiengen Sept.2013

- Sperrbezirksverordnungen von Städten, Regierungsbezirken und Landkreisen
www.bit.ly/sperrgebiet
www.bit.ly/sexworkatlas
www.sexworker.at/lokal

Weitere Formen der Verbote und Zonierung neben den Sperrbezirken
- Prostitutionskontrolle via Baurecht

Urteil Salon Prestige/Agentur Liberty Berlin 2009

- Dirnenklausel im Kaufvertrag zulässig (Leonhardsviertel Stuttgart), im Grundbuch nicht, wenn die Grunddienstbarkeit nicht eindeutig formuliert und klar erkennbar ist (Mannheim).


Menschenhandel & Zuhälterei
Zuhälterei im Zeitalter der Globalisierung. Menschenhandel ist die gewalttätige, kriminelle Entartung der informellen Migration und Sexarbeit. Kriminalität ist von Prostitution d.h. vertraglich ausgehandelter Sexdienstleistung scharf abzugrenzen so wie Sex von Vergewaltigung! Insbesondere wird mit Menschenhandel/Zuhälterei die Arbeitsteiligkeit in der Prostitution per Strafgesetzbuch kriminalisiert (Personalmanagement - human resources)! Sonderschutzaltersgrenze 21 Jahre seit 2005.
- StGB § 232 [Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung]
und
- StGB § 233 a [Förderung des Menschenhandels].
Beide Menschenhandelspargraphen wurden verschärft im Sinne der EU, bevor die verzögerte Evaluation des ProstG, die keine erhöhte Kriminalität feststellen konnte, öffentlich freigegeben wurde. Sie haben heute die Funktion der früheren Zuhälterparagraphen.

- StGB §§ 180, 181 Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten siehe oben.

- StGB § 184e Verbotene Prostitution (s.o., ehemals jugendgefährdende Prostitution, verschärft 2008).

Diese unsere Branche kriminalisierenden Sondergesetze gehören abgeschafft, weil die allgemeinen Strafgesetze ausreichen:
- StGB § 240 Nötigung
- StGB § 177, 178 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
...


Kontrollrechte der Polizei und Behörden
- StPO §104 Satz 2 (Strafprozessordnung) erlaubt bundesweit die jederzeitige, anlaßunabhängige Durchsuchung von Prostitutionsstätten ohne richterlichen Beschluß.

Polizeigesetze der Länder z.B.
- PolG NRW § 41 [Betreten und Durchsuchung von Wohnungen] Absatz (3) Satz 2:
"Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn sie der Prostitution dienen."

Landespolizeigesetze und Studien: Piratenpad.


Ausländerrecht & Migrationskontrolle
Infoblatt für Sexworker-Migrant_innen (2008)
- FreuzügG/EU Personenfreizügigkeitsregelung von 2004 und 2007

- AufenthG § 55 [ErmessensAusweisung]

- EG Art. 43, 49 [EU Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit]
Dienstleistungsfreiheit für Unionsbürger nach EU-Osterweiterung 2004/2007

Urteil BVerwG - 1.Senat Az. 1 C 17/00 vom 18.09.2001 i.V.m. BVerwG Az. 1 C 31.02: "Frauen aus Osteuropa (Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen und Tschechische Republik) dürfen in Deutschland als Prostituierte arbeiten".


Werbeverbot
- OWiG § 120 Abs.1 Nr.2 [Werbeverbot]
Urteil OrdnunsWidrigkeitenGesetz 2008

BGH Urteil 2006: "Sexworker dürfen Annoncen schalten".


Geschlechtskrankheitenkontrollen
- IfSG - Infektionsschutzgesetz seit 2001
als Ersatz fürs Bundesseuchengesetz

- Bayerische Kondomverordnung seit 2001, weil ihnen das IfSG zu lasch war.

- Sonderstrafrecht HIV/AIDS (Urteilsammlung)


Steuern und Abgaben
- Steuerpflicht inkl. steuerrechtlichen Diskriminierungen
(Düsseldorfer Verfahren, Sexsteuer...)

Broschüre Düsseldorfer Verfahren (Dona Carmen 2009)

Urteil BFH 2013: Eigenprostitution ist Gewerbebetrieb

Steuerberechnung und EÜR für Sexworker

Abgaben an "Zuhälter" können abgesestzt werden.


Arbeitsrecht der Prostitution
Fun Garden Urteil 2013 "Scheinselbständigkeit = abhängige Beschäftigung"
Pussy-Club Urteile 2010, 2012
Scheinselbständigkeit (Hinterziehung von Sozialabgaben und Umsatzsteuern auf Sexworkerlohn durch Betreiber)

Urteil Bundessozialgericht 2009: "Arbeitsagentur darf nicht in die Prostitution vermitteln".


Betrieb von Prostitutionsstätten
Gewerberecht (öffentliches Recht)

Urteil Café Pssst Berlin 2000

- GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1 [Gaststättengesetz: Versagensgrund "der Unsittlichkeit vorschub leisten" durch Prostitution]

Prostitutionsstättengesetz (Konzessionierung)
Gescheiterter Gesetzentwurf i.V.m. Menschenhandelsbekämpfung 2013
Übersicht 2013


Sonstiges
- StVO - Straßenverkehrsordnung

- Erbrecht
Ab 1. 1. 2010 kein Pflichteilentzug mehr möglich, nur wegen Prostitutionstätigkeit.

- BGH Urteil 2012 zu widerrufener Schenkung

- Eheanfechtung

- Hate Crime - „vorurteilsmotivierte Übergriffe“ (seit 2001 bei der Polizei erfasst)


Schandurteile d.h. Sexworker Entmündigungen
Urteil Köln: Absprachen mit Zuhälter sind nichtig

Palermo Protokoll von 2000
"The consent of the victim [...] shall be irrelevant"

Internationale Rechtsvergleiche
www.sexworker.at/international

Urteil Sexworker können nicht vergewaltigt werden (Amtsgericht Offenburg 2013)

- ...
(was fehlt?)








1.3) Einschätzung der Rechtslage

Die Prostitution wird nach wie vor wesentlich durch strafgesetzliche Rechtsnormen definiert.
Kontrollbehörde des ältesten Gewerbes ist statt der Gewerbeämter nach wie vor die Polizei.

Eine zivilrechtliche Regelung der Sexarbeit steht noch aus und muß noch in mutigen Rechtsstreiten erkämpft werden.





2.) Urspünglicher Teil dieses Postings:

Die öffentlich verfügbaren Informationen seit Evaluation des ProstG
(Evaluation sollte 3 Jahre nach Einführung ProstG, also 2005 erscheinen):



:009 1. Studie zum Deutschen Prostitutionsgesetz (ProstG) :009

Endlich liegt die Studie halböffentlich vor, die so lange geheim- bzw. zurückgehalten wurde.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, hatte jedoch insbesondere die FDP-Fraktion auf eine wissenschaftliche Begleitstudie gedrungen. Die war auch schon ende letzten Jahres fertig, wurde aber bisher nicht veröffentlicht.





Doch jetzt ist sie zur TAZ in Berlin durchgesickert:

:009 "Horizontales Gewerbe noch lange nicht legal" :009

Artikel vom 21. Oktober 2006 von Heide Oestreich:
www.taz.de/pt/2006/10/21/a0072.1/textdruck

Doch die damaligen politischen Machtverhältnisse haben nur ein halbherziges Gesetz ermöglicht. So wurde die Abschaffung des Verdikts der Sittenwidrigkeit erst gar nicht ins Gesetz hineingeschrieben, sondern nur in dessen Begründung. Doch die Medien haben damals der Öffentlichkeit und den Huren das als Paradigmenwechsel, Fall der Sittenwidrigkeit und Legalisierung der Prostitution verkauft. Doch das Gesetz wird heute von der Exekutive regional unterschiedlich interpretiert.


Es ist noch viel politische Arbeit erforderlich. Die CDU will das dennoch epochale Gesetz am liebsten kassieren:
www.cdu.de/archiv/2370_18085.htm
Kommentar:
www.nd-online.de/artikel.asp?AID=98534&IDC=42&DB=O2P

Forumsinterne Querverweise:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=7886#7886



:009 Wichtige Links: :009

ProstG

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnsse der Prostitution (Prost.G.) Jan. 2002:
www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/pdf/09.pdf (Gesetz und Begründung)
http://dip.bundestag.de/btd/14/059/1405958.pdf (Entwurf)


Wissenschaftliche Veröffentlichungen

Ina Hunecke: "Das Prostitutionsgesetz und seine Umsetzung: Was hindert unterstützende Netzwerke an konstruktiven Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ... Bleiberecht und Hilfen zum Ausstieg?"
Dissertation Hamburg (2011)
www.amazon.de/dp/3830057660

Prostituiertenfeindliche Dissertation von
Prof. Dr. Rahel Gugel M.A.
Juristin, Master in Humanitarian Assistance
hat bei den kath. Nonnen von Solwodi gearbeitet/Erfahrungen gesammelt
Promotion mit dem Prädikat summa cum laude zum Thema „Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II GG (Gleichberechtigung) – eine rechtspolitische Untersuchung“ an der Universität Bremen
Diss PDF: http://d-nb.info/100743158X/34 (2011)
www.dhbw-vs.de/hochschule/mitarbeitende ... gugel.html
Kritik: www.donacarmen.de/?p=401

Philipp Thiée (Hg.): Menschen Handel - Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird (2008)

Mag. a. Marie-Theres Prantner: Rechtsvergleich in Österreich, Deutschland, Schweden und der Slovakei (2006)
Magisterarbeit, Wien

RA Dr. Magarete Gräfin von Galen, Dissertation (Humboldt Uni) und Gesetzeskommentar Prost.G. (2004)
www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406510051
Homepage als Rechtsanwältin:
www.galen.de

Martin Theben, Dissertation Humboldt Uni (2004)
Rechtliche Aspekte der (freiwillig) ausgeübten Prostitution unter besonderer Berücksichtigung gewerberechtlicher Vorschriften und des zivilen Vertragsrechts

Udo Zimmerman, Die öffentlich-rechtliche Behandlung der Prostitution (2002)
www.amazon.de/dp/3935625162

Silke Ruth Laskowski (Jg.65, jetzt Prof. Uni Kassel): "Die Ausübung der Prostitution - Ein verfassungsrechtlich geschützter Beruf im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG",
Dissertation (1997)
Rezension und Kurzinfo


Sonstiges

Geschichte der Prostitution (Tabelle)
Geschichtstafel Prostitutionsgesetze ab 1800

Evaluation des ProstG von der Bundesregierung 2007

IMK und Bundesratbeschluß 2011

Merkblatt der Mitternachtsmission zur Beschäftigung von Sexworkern unter 21 Jahren
Juristische Einschätzung Prostitution unter 21 Jahren
(§ 232 StGB [Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung])

Augsburger Weg der Prostitutionskontrolle

Dortmunder Modell der Prostitutionskontrolle

Übersicht Recht und Rechtsprechung Sexwork A - CH - D und international

Bild
Quelle
| mehr: www.bit.ly/bkazahlen

Gute Broschüre für Sexworker (hier am 17. Mai 2012 hinzugefügt, weil es die BSD Site nicht mehr gibt):




Bild
Dateianhänge
Muster-Arbeits-Vertrag Prostitution - Studie ver.di FB13, Emilia Mitrovic 2004.pdf
Arbeitsvertrag Prostitution
(Mustervertrag 2004)
Studie Prostitution 2 Jahre nach Einführung des ProstG
Quelle: besondere-dienste.hamburg.verdi.de/themen/arbeitsplatz_prostitution/download/data/studie_deutsch.pdf
(418.45 KiB) 3209-mal heruntergeladen
Gute Geschäfte.pdf
Gute Geschäfte
Rechtliches ABC der Prostitution

32 Seiten (Din A5)
2. Auflage 2005
BSD, Stephanie Klee, Deutsche Aidshilfe
(317.87 KiB) 965-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 13.01.2014, 16:13, insgesamt 134-mal geändert.

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Re: 1. Studie zum Deutsches Prostitutionsgesetz Prost.G.

#2

Beitrag von Susi »

Marc of Frankfurt hat geschrieben:Doch die damaligen politischen Machtverhältnisse haben nur ein halbherziges Gesetz ermöglicht. So wurde die Abschaffung des Verdikts der Sittenwidrigkeit erst gar nicht ins Gesetz hineingeschrieben, sondern nur in dessen Begründung.
Trotz Halbherzigkeit ist der Fortschritt in Eurem Lande, bezüglich der Gesetzgebung, Prostitution betreffend, ein Meilenstein gegenüber der österreichischen Situation......

@Mark
Wie schätzt Du die Lage ein, bezüglich der weiteren Entwicklung in Deutschland? Ist ein Ende der Fahnenstange (die absolute Legalisierung) absehbar, oder befürchtest Du die Rücknahme des Vorstoßes?

Susi

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ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

#3

Beitrag von Walker »

Deutschland ist wenigstens auf dem Wege SW eine rechtliche Basis zu geben, auch wenn es noch nicht das gelbe vom Ei ist.

Es wäre begrüßenswert, wenn sich auch in Österreich endlich etwas in diese Richtung tun würde. Vielleicht geschieht ja mit der neuen Regierung etwas. Auch wenn ich zugeben muss, dass meine Hoffnungen diesbezüglich doch eher gering sind.

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Presseerklärung Arbeitsgemeinschaft Recht Hurenkongress

#4

Beitrag von Marc of Frankfurt »

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ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

#5

Beitrag von Ellena »

Österreich hat leider keine so starke Frauenrechtsbewegung, bei uns tut sich einiges langsamer...was aber nicht unbedingt ganz negativ zu sehen ist, ein gewisser Radikalismus ist von daher ausgeschlossen.
Die militanten Frauenbewegungen, sind ja leider nicht immer auf einer Linie mit den wirklichen Bedürfnissen aktiver Sexworkerinnen. Da wird zum Teil Zwangsprostitution und autonome Arbeit in einen Topf geworfen.
Also Österreich hat noch immer die Möglichkeit, als Vorbild in Europa dazustehen, was die Gesetzgebung und die öffentliche Akzeptanz für die Prostituierten angeht.
Positiv in die Zukunft blickend...
L.G. Ellena

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Nach der Evaluierung des Prost.G.

#6

Beitrag von Marc of Frankfurt »

:045 Situation in Deutschland:





Die vom Parlament beschlossene Evaluierung des Prost.G. liegt nach wie vor immer noch nicht vor.
http://www.auswirkungen-prostitutionsgesetz.de und
http://www.efh-freiburg.de/soffi
Nur ausgewählten Medienvertretern wurde sie bisher zugespielt (taz [link siehe erster post] und welt).





Stellungnahme zur Evaluationspolitik von Dona Carmen e.V. Frankfurt vom 27. Juli 2006:
http://www.donacarmen.de/?p=142
Veröffentlicht in:
http://gigi-online.de/inhalt45.htm





Die Evaluation findet in der Presse statt:

24. Januar 2007 - Wiederstand gegen Prostitutionsgesetz/Zwangsfreierbestrafung:
http://www.welt.de/data/2007/01/24/1187124.html und
http://www.welt.de/data/2007/01/24/1187997.html
9. Januar 2007 - In Bayern ist Prostitution trotz Prost.G. nach wie vor sittenwidrig!:
http://www.pr-inside.com/de/prostitutio ... r38232.htm
5. Januar 2007 - Prostitutionsgesetz nutzlos für Betroffene:
http://www.jungewelt.de/2007/01-05/007.php
24. Dezember 2006 - Prostitution legalisiert aber wohl eher lange noch kein Beruf wie jeder andere:
http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 11,00.html





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 25.01.2007, 07:35, insgesamt 3-mal geändert.

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ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

#7

Beitrag von Walker »

@ marc - woher du immer diese links auftust ist mir ein rätsel... tolle recherchearbeit

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Emma wird 30: Prostitution als Kampfthema

#8

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Emma Dossier: Prostitution

Prost.G. soll rückgängig gemacht werden:



http://www.emma.de/dossier_prostituion_1_2007.html

http://www.emma.de/prostituion_2_2007_teil_2.html



Ideologische, einseitige Sichtweise, kann von selbst-bestimmten Frauen, die frei entschieden haben in der Prostitution zu arbeiten, so nicht geteilt werden. Auch das Netzwerk der Hurenberatungsstellen kann Emma's fundamentalistischen Feminismus und doktrinäre Prostitutionsablehnung nicht unterstützen. Mit einer Presseerklärung ist in Kürze zu rechnen...




p.s.
Intelligent-kämpferische Emma-Werbung
www.benno-magazin.de ;-)

Bei aller Ablehnung von Emma, wegen ihrer ideologischen Position gegen Prostitution, zollen wir dennoch Anerkennung für ihre jahrzehntelange Aufklärungsarbeit im Kampf um die Emanzipation der Frau und gratulieren zum 30ten.





Bild

Kritische Entgegnung vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen - BuSD.de




.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 22.02.2007, 01:08, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Emma wird 30: Prostitution als Kampfthema

#9

Beitrag von Zwerg »

Marc of Frankfurt hat geschrieben:Bei aller Ablehnung von Emma, wegen ihrer ideologischen Position gegen Prostitution, zollen wir dennoch Anerkennung für ihre jahrzehntelange Aufklärungsarbeit im Kampf um die Emanzipation der Frau und Gratulieren zum 30ten.
Dem kann man sich nur anschließen :-)

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Bundesfamilienministerin zum Prost.G.

#10

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Anläßlich der heutigen Beratung des Deutschen Bundestages über das Prostitutionsgesetz (ProstG) vom 1.1.2002 und der um zwei Jahre verspätet heute veröffentlichten wissenschaftlichen Begleit-Evaluation desselbigen:


BMFSFJ Internetredaktion
Antworten mit Zitat

Pressemitteilung Nr. 151/2007
Veröffentlicht am 24.01.2007
Thema: Gleichstellung





Bild
Lebenslauf




Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere - Ausstieg ist das Ziel"


Das Bundeskabinett hat heute den unter Federführung des
Bundesfamilienministeriums erstellten Bericht der Bundesregierung zu den
Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
beschlossen. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Lage von
Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte
ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung
von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert
werden. Doch dies ist nicht ausreichend gelungen. "Das Prostitutionsgesetz hat
sein Ziel nur in Teilen erreicht. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Schutz
der Prostituierten erheblich zu verbessern und die Prostitution wirkungsvoller zu
kontrollieren
", erklärt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Für Prostituierte ist es seit Einführung des Gesetzes (1. Januar 2002) leichter,
Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen, und es ist ihnen möglich, rechtlich
gegenüber Freiern und Bordellbesitzern vorzugehen, um ihren Lohn durchzusetzen.
In der Praxis wird dies aber kaum genutzt, wie der Bericht zeigt. Nur ein Prozent
aller Prostituierten haben einen Arbeitsvertrag, 87 Prozent sind
krankenversichert, ein Drittel von ihnen jedoch als Familienangehörige, nicht
unter ihrer Berufsbezeichnung.
Bundesministerin von der Leyen: "Das Gesetz konnte
die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern. Der
Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird faktisch
jedoch kaum genutzt. Die Möglichkeiten dazu wurden kaum verbessert. Die
Befürworter des Gesetzes hatten die positive Erwartung, dass es mit Hilfe des
Gesetzes gelingen könnte, die Kriminalität zu verringern. Für einen solchen
Effekt gibt es bislang keine belastbaren Hinweise."

Andererseits haben sich aber auch die Befürchtungen, die von Teilen der
Öffentlichkeit mit dem Prostitutionsgesetz verknüpft wurden, nicht bewahrheitet.
Das Prostitutionsgesetz behindert nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Minderjährigenprostitution und Gewalt in der
Prostitution. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Aussage auf mehrere
Gutachten, die zur Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung in Auftrag
gegeben wurden und für die unter anderem Fachkommissariate der Polizei und
Staatsanwaltschaften in allen Teilen Deutschlands befragt wurden. Die Fachleute
aus der Praxis wünschten sich bessere Möglichkeiten zur engmaschigen Kontrolle
von Bordellen.

Das Prostitutionsgesetz basiert auf der Annahme, dass es sich bei Prostituierten
um Menschen handelt, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt
verdienen. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der Leyen.
"Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter
menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen."
Insbesondere trifft das zu für Migrantinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel,
Minderjährige sowie diejenigen, die sich prostituieren, um sich Drogen kaufen zu
können.

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es folgenden Handlungsbedarf, um den Schutz
von Prostituierten wirksam zu verbessern:


1. "Der Ausstieg aus der Prostitution ist unser wichtigstes Ziel", so der
Leyen. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, wie sie im Rahmen ihrer
Zuständigkeit den Ausstieg aus der Prostitution durch Ausstiegshilfen und
Programme besser unterstützen. Ausstiegswillige Prostituierte sollen es
künftig leichter haben, in Qualifizierungsmaßnahmen und Förderprogramme zu
kommen.

2. Der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution muss weiter
verbessert werden. Wer Zwangsprostituierte oder Menschhandelsopfer zur
Prostitution ausnutzt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden. Hierzu soll eine angemessene Lösung zur Regelung der Strafbarkeit
der Freier von Zwangsprostituierten
geschaffen werden.

3. Der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch
Prostitution wird erheblich verbessert. Künftig werden Sexualkontakte
Erwachsener mit Minderjährigen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer
Zwangslage bis zu einem Alter des Opfers von 18 Jahren (gegenüber bislang
16 Jahren) nach § 182 Abs. 1 StGB unter Strafe gestellt. Ein
entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich bereits in
der parlamentarischen Beratung. "Heute kann jemand ungestraft die Dienste
einer 16-Jährigen annehmen, das wird in Kürze nicht mehr möglich sein.
Alle, die von der Prostitution unter 18-Jähriger profitieren, können
künftig bestraft werden", hebt von der Leyen hervor.

4. "Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Deshalb werden wir
aufmerksam beobachten, ob die Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution
auch weiterhin ausgeschlossen bleibt", so von der Leyen. Prostitution darf
rechtlich nicht als zumutbare Option zur Sicherung des Lebensunterhalts
gelten.


5. Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Strafdrohungen für die
verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei
im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Auch das Vermieterprivileg wird
überprüft werden. "Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte
betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der
ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt. Alle Formen
der Ausbeutung von Prostituierten sind gleichermaßen strafwürdig", erklärt
von der Leyen.

6. Die bestehenden rechtlichen Mittel des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie
des Polizei- und Ordnungsrechts müssen besser genutzt und ausgebaut
werden. "Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell
kann man ohne Erlaubnis betreiben
, das ist nicht akzeptabel. Wer ein
Bordell als Gewerbe anmeldet, muss dann mit strengen Kontrollen über das
Gewerberecht rechnen", sagt von der Leyen. "Deshalb werden wir gemeinsam
mit den Ländern prüfen, wie das Gewerberecht zum Beispiel mit der
Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellartige
Betriebe verändert werden kann."

Links:

http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/

Ausgewählte Publikationen zum Thema
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/K ... 93304.html

Wissenschaftliche Gutachten zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen
des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
(Prostitutionsgesetz - ProstG)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/K ... 93302.html



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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 21.11.2011, 14:26, insgesamt 12-mal geändert.

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Info zur Pressekonferenz der Ministerin

#11

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Info – Info – Info – Info – Info - Info – Info – Info – Info – Info - Info – Info – Info – Info




Bericht der Bundesregierung
zu den Auswirkungen des
Prostitutionsgesetzes




Heute hat die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, nachdem ihnen drei Studien vorlagen, der Presse vorgestellt.

Details sind nachzulesen unter: www.bmfsj.de

Das Wichtigste ist, dass das Prostitutionsgesetz nicht zurückgenommen wird, also dass die alten §§ Förderung und Zuhälterei abgeschafft bleiben.

Die Bundesregierung sagt, dass Prostitution zwar ein Beruf sei, aber kein Beruf wie jeder andere. Das ProstG hat sein Ziel (nachzulesen im Gesetz und der Begründung) nicht erreicht, aber man will Prostituierte auch nicht wieder ins Dunkel und in die Rechtlosigkeit zurückdrängen. Prostitution soll ins „Hellfeld“, um die Kriminalität zu bekämpfen. Man setzt auf Kontrolle – Kontrolle – Kontrolle.

So erhofft man sich von einer Konzessionierung von Bordellen im Gaststätten- und Gewerberecht (keine Anzeigepflicht mehr, sondern Genehmigungspflicht, d. h. Genehmigungen können dann auch mit Auflagen versehen werden) neben der Rechtssicherheit auch Transparenz und Überprüfung durch die Gewerbeämter mit Hilfe der Polizei. Dies will man auf Länderebene durchsetzen. Im Gewerberecht will man einen einheitlichen Standard in ganz Deutschland einführen.


• Aber die Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten wird kommen,
• das Jugendschutzalter soll von 16 auf 18 Jahren angehoben werden und
• auch „Vermieter“ sollen wegen ausbeuterischer Vermietung bestraft werden.
• Ausstieg und Opferschutz sollen gefördert werden.




Berlin, 24. 01. 2007

Stephanie Klee
highLights-Agentur
www.highlights-berlin.de




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Pressemitteilung von DonaCarmen.de

#12

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bundesregierung verstärkt Kriminalisierung des Prostitutionsgewerbes



Familienministerin von der Leyen hat die heutige Vorstellung des Berichts der Bundesregierung zum Prostitutionsgesetz zum Anlass genommen, ein Programm intensivierter Kriminalisierung und verschärfter Kontrollen des Prostitutionsgewerbes anzukündigen. Dieses Programm beruht auf der regierungsamtlichen Lebenslüge, Prostitution sei hierzulande maßgeblich von "Menschenhandel" und "Zwangsprostitution" bestimmt. Ein Ammenmärchen, wie die Fußball-WM 2006 erst jüngst unter Beweis stellte: Hunderte von Bordellrazzien, jedoch kaum so genannte "Zwangsprostituierte".


Nun muss diese Legende herhalten, um Freier von Prostituierten als Hilfspolizisten einzuspannen. Als staatlich konzessionierte Schnüffler sollen sie fortan in Bordellen tätige Frauen ausspähen, andernfalls laufen sie Gefahr, als Unterstützer von so genannter "Zwangsprostitution" gebrandmarkt zu werden. Männer kontrollieren wieder Frauen - das ist die konservative Quintessenz der angekündigten Freierbestrafung. Verdachtskultur und Denunziantentum werden fröhliche Urständ feiern. Die Freierbestrafung a la Schweden lässt grüßen.


Engmaschigere Kontrollen der Bordelle über neue Genehmigungsvorschriften sollen diese antiliberale Initiative flankieren, weil Bordelle angeblich weniger überwacht seien als deutsche Bierzelte. Tatsache ist aber: Kein Bierzelt ist in Deutschland ist so überwacht wie ein deutsches Bordell, wo sich Mitarbeiter von Polizei, Zoll, Bau-, Ordnungs-, Finanz- und Ausländerbehörde -ob offiziell oder verdeckt- die Klinke in die Hand geben. Es bedarf keiner CSU, um für die Frauen in der Prostitution das Rad der Geschichte wieder zurückzudrehen. Denn das ist spätestens mit den jüngsten Einlassungen von der Leyens offizielles Regierungsprogramm. Für die betroffenen Frauen ist das alles kein Schutz, sondern ein weiterer herber Rückschlag, der sie stigmatisiert und diskriminiert.



Doña Carmen plädiert für einen zweiten Anlauf der Legalisierung von Prostitution als Beruf, nachdem das rotgrüne Prostitutionsgesetz sich -wie prognostiziert- als Flop erwiesen hat.

- Weder Kontrollbefugnisse für Freier noch Freierkriminalisierung!

- Keine "schwedischen Verhältnisse" im bundesdeutschen Prostitutionsgewerbe!

- Green Card für ausländische Prostituierte aus Nicht-EU-Ländern!





Mehr ...





Doña Carmen e.V.
- Verein für soziale und politische
Rechte von Prostituierten -


Elbestraße 41
60329 Frankfurt/Main
Tel/Fax: 069/ 7675 2880
DonaCarmen@t-online.de
www.donacarmen.de

Frankfurt, den 24. 01. 2007
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Stellungnahme Strafrecht: Deutscher Juristinnenbund e.V.

#13

Beitrag von Marc of Frankfurt »

djb lehnt (Rück-)Änderung der Straftatbestände in den Bereichen Prostitution und Menschenhandel ab



Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen

(Verbandspresse, 26.01.2007 09:18)

(Berlin) - Die vorgesehenen Veränderungen sollen teilweise die Rechtslage vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 wiederherstellen. Der djb lehnt diese (Rück-)Änderung in seiner Stellungnahme vom 25. Januar 2007 ab.

St 07_01 zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - Bt-Drs 16/1343
http://www.djb.de/Kommissionen/kommissi ... ostitution



Das Prostitutionsgesetz hat mit Inkrafttreten im Jahre 2002 die Sittenwidrigkeit der Prostitution implizit abgeschafft. Der Gesetzgeber wollte damit insbesondere die Rechtsstellung von Prostituierten verbessern. Die Prostitution, die nach bestehender Rechtslage als einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft gilt, kann aber nicht auf der einen Seite dem Schutz des Zivilrechts unterstehen, während auf der anderen Seite ihre Förderung durch Maßnahmen, die die persönliche Freiheit der Prostituierten nicht berühren, den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen soll.



Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Tatbestände heben (wieder) auf eine bloße Förderung von Prostitution ab und stellen damit das Schaffen besonders günstiger Arbeitsbedingungen für Prostituierte, etwa das Herstellen einer diskreten und angenehmen Atmosphäre in einem entsprechenden Betrieb, unter Strafe. Der djb hält es für nicht hinnehmbar, dass Maßnahmen, die das Umfeld für die Prostituierten tatsächlich verbessern, künftig (wieder) unter Strafe stehen.



Es ist unverständlich, warum der Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt vorgelegt wurde, zu dem die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene "Studie zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" noch nicht veröffentlicht war. Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Diskussion auf Grundlage der in der Studie nunmehr veröffentlichten Fakten und Erkenntnisse erneut zu führen.



Grundsätzlich begrüßt der djb den Versuch, dem Menschenhandel im Zusammenhang mit Zwangsprostitution - einer Form von besonders verwerflicher Freiheitsberaubung - zu begegnen. Es besteht kein Zweifel, dass das Verhalten der Person verwerflich und strafwürdig ist, die eine durch Menschenhandel geschaffene Lage einer anderen Person zu sexuellen Zwecken ausnutzt.



Der Gesetzentwurf strebt allerdings eine im Wesentlichen "symbolische Strafgesetzgebung" an. In der Praxis wird der Entwurf dazu führen, dass nicht nur die "Freier" von Opfern des Menschenhandels, sondern auch die Hintermänner dieser Form organisierter Kriminalität straffrei ausgehen. Nach geltender Rechtslage werden die "Freier" häufig als Zeugen gegen die Hintermänner eingesetzt. Das wäre nach den vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Regelungen nicht mehr der Fall, denn die "Freier" könnten als Täter regelmäßig von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Im Hinblick darauf, dass es darauf ankommt, die Hintermänner des Menschenhandels strafrechtlich zu verfolgen, ist wohl der -zugegebenermaßen- hohe Preis der Straflosigkeit des Verhaltens von Freiern gerechtfertigt. Der djb lehnt die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Regelung im Ergebnis ab.





Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
Anke Gimbal, Geschäftsführerin
Anklamer Str. 38, 10115 Berlin
Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22

eMail: geschaeftsstelle@djb.de
Internet: http://www.djb.de




(Quelle: verbaende.com)
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Forschungsthema: Die Verwaltung der Prostitution

#14

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Forschungsthema: Die Verwaltung der Prostitution: Sachsen - Polen - Tschechische Republik

Governing Prostitution: Identity and Bureaucracy in the Czech / Polish / German Border Region


BearbeiterInnen: Dr. Rebecca Pates, Dr. Daniel Schmidt, Bärbel Uhl, Claudia Vorheyer

Das Projekt untersucht a) die Verwaltung der Prostitution durch deutsche, polnische beziehungsweise tschechische Behörden und b) grenzüberschreitende Verwaltungsprozesse und Effekte. Es geht weniger darum herauszufinden, welche Gesetze, Verordnungen etc. dem lokalen Verwaltungshandeln zugrunde liegen, sondern vor allem darum, wie Behörden und ihre Angestellten ihren administrativen Spielraum interpretieren und aufgrund dieser Interpretationen aktiv werden. Die auf dem 'Verwaltungswissen' basierenden Interpretations- und Interventionsvorgänge konstruieren Subjekte, stufen diese qualitativ ein und regeln das Verhältnis zwischen ihnen. Neueren Verwaltungstheorien folgend wird lokales administratives Handeln als produktiv und als teilautonom verstanden.

Weiterführung: bis Ende 2006

Finanzierung: SMWK (HWP)

Nachtrag:
Ergebnis liegt 2010 als Dissertation vor:
viewtopic.php?p=83051#83051





Forschungsthema: Grenzüberschreitende Kriminalitätsprävention im Bereich der Sexindustrie: Polen, Tschechische Republik, Deutschland

Cross-border sex-industry related crime prevention: Poland, Czech Republic, Germany


BearbeiterInnen: Anne Dölemeyer, Dr. Rebecca Pates, Dr. Daniel Schmidt

Dieses Projekt schließt vertiefend an die 'Verwaltung der Prostitution' an. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden müssen über Staatsgrenzen hinweg kooperieren, um Straftaten aufzuklären, die im Umfeld der sogenannten ''Sexindustrie'' verübt werden. Allerdings stößt die Zusammenarbeit oft auf juristische, kulturelle, sprachliche und administrative Hürden, auch in der Europäischen Union. Die Projektgruppe untersucht zusammen mit Partnern von der Universität Warschau und der Karls-Universität Prag die Ursachen dieser Schwierigkeiten und zeigt Lösungsvorschläge auf.

Finanzierung: Europäische Kommission, AGIS-Programm

Weiterführung: bis Mai 2007

Mehr:
viewtopic.php?p=36573#36573
viewtopic.php?p=51531#51531





(Quelle uni-leipzig.de)
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Links: Veröffentlichung der ProstG-Evaluation

#15

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Presse-echo zur Veröffentlichung der Prostitutions-Evaluationsstudien



... hielt sich dann doch in Grenzen. Es gab aber die Gelegenheit mal wieder Hurenbildchen abzudrucken. Und dann berichten die Medien halt lieber über das was kommt oder möglicherweise kommen kann, als das was umgesetzt ist und Macht des Faktischen ist.





http://www.taz.de/pt/2007/01/26/a0006.1/text

http://www.zeit.de/online/2007/04/Prostitutionsgesetz

http://www.n-tv.de/757630.html

http://www.ksta.de/html/artikel/1169793815290.shtml - Köln

http://www.kath.net/detail.php?id=15797

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/a ... /?id=15603

http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... t=/politik - Ärztezeitung





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Verzeichnis wichtiger Quellen und Studien

#16

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Verzeichnis der Studien und wichtiger Quellen





Di Nicola, Andrea (Forschungskoordinator Transcrime, Uni Trient, Uni Milan) e.a.: "Study on National Legislation on Prostitution and the Trafficing in Women and Children, 2005:
http://transcrime.cs.unitn.it/tc/412.php
(Kapitel Deutschland pp. 110-116 basiert auf Infos von Baerbel Uhl, Claudia Vorheyer (Uni-Leipzig) und Christiane Howe (context e.V. Frankfurt).)

Herz, Anette und Eric Minthe: "Straftatbestand Menschenhandel - Verfahrenszahlen und Determinanten der Strafverfolgung", veröffentlicht Bundeskriminalamt (BKA Wiesbaden) 2006:
http://www.bka.de/kriminalwissenschafte ... handel.pdf

Kavemann, Prof. Dr. Barbara e.a. (SoffiK Freiburg): "Vertiefung spezifischer Fragestellungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes - Ausstieg aus der Prostitution":
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
- das ist die 1. Studie des Bundesfamilienministeriums-

Kleiber, Prof. Dr. Dieter (Frei Universität Berlin): "HIV/AIDS und Prostitution" (2000):
http://www.aidsnet.ch/infothek/d/infoth ... _00_02.htm
(Studie belegt empirisch, daß Prostituierte nicht die seinerzeit angenommene Gefahr darstellen, die heterosexuelle Bevölkerung mit HIV zu infizieren.)

Rabe, Ass. jur. Heike und Prof. Dr. Barbara Kavemann (SoffiK Freiburg): "Kriminalitätsbekämpfung und Prostitutionsgesetz - Zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes":
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
-das ist die 2. Studie des Bundesfamilienministeriums-

Renzikowski, Prof.Dr. Joachim (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg): "Reglementierung von Prostitution - Ziele und Probleme - eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes":
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
-das ist die 3. Studie des Bundesfamilienministeriums-





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Zwei Studien

#17

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) gibt seit 2005 unter dem Titel Gender Studies & Applied Sciences die Buchreihe "Gender Studies in den Angewandten Wissenschaften" heraus.


Band 4 Emilija Mitrovic (Hg.):
"Arbeitsplatz Prostitution. Ein Beruf wie jeder andere?"

Seit drei Jahren ist ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft, das den Sexarbeiterinnen eine rechtliche und soziale Gleichstellung zu anderen Berufsgruppen ermöglichen soll. Mit einer Feldstudie im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Autorin in sieben deutschen Großstädten untersucht, wie unterschiedlich der Umgang mit Prostitution ist. Die Darstellung unterschiedlicher Konzepte zum Umgang mit Prostitution in Hamburg ergänzt die Forschungsergebnisse. (Erscheint voraus. i. 2. Quartal 2007)

http://idw-online.de/pages/de/news196176





Margrit Brückner und Christa Oppenheimer:
"Lebenssituation Prostitution. Sicherheit, Gesundheit und soziale Hilfen"
.

Verlag Ulrike Helmer, Königstein 2006, 360 Seiten, 29,90

Kommentar von Rudolf Walther im TAZ-Magazin
Quelle: taz Magazin vom 24.2.2007, S. VII, 185 Z.

http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=10542#10542
Rezension: jungle-world.com





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Stellungnahme des KOK zur Evaluierung ProstG

#18

Beitrag von Marc of Frankfurt »

KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis
gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
e-mail: info@kok-buero.de
internet: www.kok-buero.de

Berlin, den 20.02.2007

Stellungnahme des KOK

Zur Presseerklärung der Bundesregierung zum Prostitutionsgesetz vom
24.01.2007 sowie zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des
Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten erklärt der
KOK:


Wir, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess e.V., sind ein Zusammenschluss von zurzeit 34
Nichtregierungsorganisationen
, die sich gegen den weltweiten Frauenhandel und für
die Wahrung und Verwirklichung der Rechte von Migrantinnen einsetzen. Der KOK
bildet nicht nur bundes- sondern auch europaweit die einzige Koordinierungsstelle
mit diesem Fokus und hat sich daher als Modell für eine erfolgreiche Vernetzung
über die Bundesgrenzen hinaus bewährt.

Das Fazit der Bundesregierung, dass das Prostitutionsgesetz sein primäres Ziel, die
rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern, nur in Teilen erreicht
hat, überrascht uns nicht. Der KOK e.V. hat mehrfach darauf hingewiesen, dass
wichtige Gesetze weder bei Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes (ProstG)
noch in den folgenden Jahren der neuen Rechtslage angepasst wurden.
Praxisumfragen des KOK bei seinen Mitgliedsorganisationen bestätigen, dass durch
dieses Versäumnis die praxisnahe Anwendung des Prostitutionsgesetzes behindert
wird. Die Empfehlungen der Bundesregierung zeigen leider wenig zukunftsweisende
Handlungsansätze, mit der eine vollständige Implementierung des
Prostitutionsgesetzes zu verwirklichen ist
.

Rechtliche Reglungen, u.a. Konzessionierung von Prostitutionsstätten

Mit besonderer Aufmerksamkeit nimmt der KOK jedoch den Vorstoß der
Bundesregierung, Prostitutionsstätten zu konzessionieren, zur Kenntnis. Wir weisen
allerdings darauf hin, dass entsprechende rechtliche Grundlagen differenziert
ausgeführt werden müssen und mahnen daher dringend eine Beteiligung der Praxis bei der
Entwicklung der Rechtsvorschriften an
. Insgesamt greift unserer Ansicht nach
der Regierungsvorschlag, eine bundeseinheitliche Genehmigungspflicht einzuführen,
zu kurz. Die konsequente Anwendung des Prostitutionsgesetzes und damit die
soziale Besserstellung der Prostituierten einschließlich ihres Schutzes erfordert es,
bestehende Gesetzeslücken in den Nebengesetzen, wie z.B. dem Baurecht, zu
schließen. Aus Sicht des KOK sollte ferner eine bundeseinheitliche, rechtlich
abgesicherte Regelung zur Besteuerung beschlossen werden. Der Bericht der
Bundesregierung erkennt an, dass „eine gezielte Aufklärung seitens der Finanzämter
und eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexible Handhabung von
Steuernachzahlungen erhebliche Erleichterungen für die Prostituierten zur Folge
hätte
“.

Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation Prostituierter

Wir stellen fest, dass seitens der Bundesregierung die Verbesserung der sozialen
Situation für Prostituierte nicht oberste Priorität hat, da hierzu keine konkreten
Vorschläge erfolgen. Positiv ist zwar die Überlegung, Maßnahmen bzw.
Modellprojekte zu fördern, die Hilfen für Prostituierte bereitstellen. Jedoch sind die
Regierungsvorschläge gemäß dem formulierten Ziel, der Ausstieg aus der
Prostitution sei das wichtigste Ziel, auf „Ausstiegshilfen“ fokussiert. Die Lebensrealität
von Frauen, die sich prostituieren, erfordert unseres Erachtens aber ganzheitliche
Unterstützungsprogramme, die derzeit nur punktuell und längst nicht in allen
Bundesländern eingerichtet sind. Auch sieht die Praxis die Erklärung der
Bundesregierung, ihre Unterstützungsmöglichkeiten für Ausstiegswillige zu
überprüfen, als noch nicht ausreichendes Mittel an. Wichtig ist an dieser Stelle einen
expliziten Rechtsanspruch auf die Beratung und Förderung für Ausstiegswillige direkt
im Gesetz (z.B. SGB III) zu verankern.

Schutz Minderjähriger

Wir begrüßen grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, die
Schutzaltersgrenze in § 182 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB auf 18 Jahre anzuheben.
Allerdings greift unserer Auffassung diese Maßnahme zum Schutz von
Minderjährigen vor sexuellen Missbrauch zu kurz. Erfahrungen aus der Praxis
zeigen, dass vielmehr ein integrativer Ansatz erforderlich ist, um insgesamt eine
Verbesserung der Lebenssituation der Minderjährigen zu erreichen. Der KOK
empfiehlt daher, konkrete Handlungsempfehlungen für einen integrativen und
ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten.

Wiedereinführung der Strafvorschrift „Förderung der Prostitution“

Der KOK begrüßt ausdrücklich die folgende Erklärung der Bundesregierung: „Das
Prostitutionsgesetz bewirkt nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Gewalt in der
Prostitution“. Diese Zielsetzung sollte das Prostitutionsgesetz auch nicht primär
verfolgen. In der Praxis ist aus Sicht der Fachberatungsstellen kein Zusammenhang
zwischen dem Prostitutionsgesetz und dem Menschenhandel herzustellen
. Daher
begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung folgerichtig gegen die
Wiedereinführung der Strafvorschrift der Förderung der Prostitution ausspricht. Mit
dieser Entscheidung wird auch die Auffassung bestärkt, dass es nicht vertretbar ist,
wenn Maßnahmen (wie z.B. das Auslegen von Kondomen) wieder strafwürdig wären.

Die Verhinderung verbesserter Bedingungen in der Prostitution geht unseres
Erachtens nach immer zu Lasten derjenigen Frauen, die sich prostituieren. Der KOK
bestätigt daher die Argumentation in dem Bericht der Bundesregierung, dass „es aus
rechtsstaatlichen Gründen nicht überzeugen kann, ein Verhalten, das nicht als
strafwürdig einzustufen ist, nur deshalb weiter als strafbar zu behandeln, weil es über
diesen Weg vielleicht im Einzelfall möglich sein könnte, Anzeichen für schwere
Delikte wie Zwangsprostitution und Menschenhandel zu finden“. Folgerichtig stellt die
Bundesregierung daher in ihrer Erklärung fest, „dass es Aufgabe eines
rechtsstaatlich orientierten Strafrechts ist, Rechtsgüter zu schützen, nicht
Eingriffsmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu eröffnen“
.

Ausbeuterische Vermietung

Begrüßenswert ist, dass die ausbeuterische Vermietung von Räumlichkeiten an
Prostituierte in den Fokus der Strafandrohung geraten ist. Bislang wurden Vermieter
und Vermieterinnen trotz überhöhter Mietzinszahlungen seitens der Prostituierten
privilegiert, da das Strafgesetzbuch in seiner jetzigen Form hierin lediglich eine
persönliche und keine ausbeuterische Beziehung zwischen Vermietern und
Vermieterinnen und Prostituierten sieht. Dies ist abzulehnen, denn dieses Privileg
begünstigt finanzielle Abhängigkeiten bis hin zur Schuldknechtschaft und kann
letztlich zur Erfüllung des Straftatbestandes des Menschenhandels führen
.

Schutz für Opfer von Menschenhandel

Freierstrafbarkeit bei Opfern des Menschenhandels


Grundsätzlich begrüßen wir die Empfehlung der Bundesregierung, dass ein
verbesserter Schutz für Opfer von Menschenhandel eingefordert werden soll. Jedoch
fokussiert sich die Bundesregierung ausschließlich auf die Einführung einer
Strafvorschrift und legt keine weiteren Vorschläge vor. In diesem Rahmen
beabsichtigt die Bundesregierung, strafrechtliche Änderungen im Rahmen einer
Strafbarkeit von Freiern bei Opfern von Menschenhandel einzuführen. Wir sind der
Auffassung, dass allein strafrechtliche Vorschriften zu keinen Verbesserungen für
Opfer von Menschenhandel führen. Ebenfalls notwendig wäre unserer Auffassung
nach eine Verbesserung und Sicherung der aufenthaltsrechtlichen und sozialen
Situation der Opfer durch einen gefestigten Aufenthaltsstatus und eine
bedarfsgerechte Unterstützung
, die den besonderen Bedürfnissen der Betroffenen
ausreichend Rechnung trägt. Es wird zwar von der Bundesregierung in ihrem Bericht
darauf hingewiesen, aber dies wird letztlich nicht als Prioritätsempfehlung vorgestellt.

Aufenthaltsstatus und bedarfsgerechte Unterstützung der Betroffenen

Der KOK unterstreicht die Forderung der Bundesregierung, für OpferzeugInnen eine
Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende des Strafverfahrens einzuräumen, weist
allerdings darauf hin, dass die Gewährung eines humanitären Aufenthaltsrechts für
Betroffene auch über das Prozessende hinaus aus menschenrechtlichen Aspekten
dringend geboten ist.

Hervorzuheben und vom KOK vollumfänglich unterstützt werden die von der
Bundesregierung bestätigten Fakten „dass Vorkehrungen zum Schutz und zur
medizinischen Versorgung sowie zur psychischen Stabilisierung der Opfer von
Menschenhandel notwendigerweise zu verbessern sind“. Die Bundesregierung weist
in diesem Zusammenhang auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1 der
sogenannte „Opferschutzrichtlinie“ (Richtlinie 2004/81) hin. Diese sieht vor, dass den
Betroffenen, die über nicht ausreichende Mittel verfügen, Mittel zur Sicherstellung
ihres Lebensunterhalts gewährt werden und sie Zugang zu medizinischer
Notversorgung erhalten. Ferner sind die speziellen Bedürfnisse besonders
schutzbedürftiger Personen, einschließlich der psychologischen Hilfe, zu beachten.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, diese Richtlinie in innerstaatliches Recht
umzusetzen. Die Umsetzungsfrist endete am 06. August 2006.
Der KOK befürchtet, dass die Bundesregierung ihrer Umsetzungspflicht in das
deutsche Recht nicht nachkommt, da sie beabsichtigt „die Artikel 7 Absatz 1 und 9
Absatz 1 zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen“. Es ist aber bereits jetzt dringender
Handlungsbedarf gegeben. Dies ergibt sich nicht nur mit Ablauf der Umsetzungsfrist,
sondern und insbesondere mit dem Umsetzungsbedarf. Von Menschenhandel
ausländische Betroffene erhalten in Deutschland weder einen gesicherten
Aufenthaltsstatus noch eine bedarfsrechte Unterstützung
.

Den Hinweis der Bundesregierung auf „die Effektivität der Arbeit der
Fachberatungsstellen“ bestätigen wir vollumfänglich. Wir bekräftigen die
Aufforderung an die Bundesländer, für eine zuverlässige Absicherung von
Fachberatungsstellen Sorge zu tragen. Allerdings weist der KOK darauf hin, dass die
„Effektivität der Arbeit der Fachberatungsstellen“ über den Strafverfolgungsaspekt
hinaus geht. Die Feststellung der Bundesregierung, dass die „Betreuung der Opfer
durch eine Fachberatungsstelle sich positiv auf die Mitwirkung der Betroffenen im
Strafverfahren auswirkt“, ist aus unserer Sicht um den menschenrechtlichen Aspekt
und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Fachberatungsstellen zu ergänzen.
Die für Opfer von Menschenhandel zuständigen Fachberatungsstellen fördern die
Implementierung menschenrechtlicher internationaler Standards im Umgang mit den
Betroffenen und unterstützen Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer
Aussagebereitschaft. Aufgabe der Fachberatungsstelle ist es, sowohl die Würde als
auch die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen wieder herzustellen und
langfristig zu stabilisieren. Sie leisten damit den notwendigen humanitären Beitrag im
Umgang mit den Betroffenen.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Tatsache, dass das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen, und Jugend im Rahmen seiner Zuständigkeit die
Finanzierung des KOK fortsetzt, ein wesentlicher Beitrag für die Verbesserung des
Opferschutzes ist und daher von uns begrüßt wird.

Unterstreichungen MoF





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Politischer Tonfall

#19

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Jetzt hat Frau Ministerin von der Leyen wieder eine sozial- und sexualpolitische Initiative ihres Ministeriums präsentiert (vgl. oben: Veröffentlichung der Evaluation zum ProstG in Verbindung mit Leitsätzen zur zukünftigen Prostitutionspolitik). Jetzt geht es um die Unterstützungen für Mütter und Kinder, d.h. zukünftige Geburten- und Erziehungspolitik.





Und siehe da, welch scharfe Kritik ihr da entgegen geschmettert wird:

"Sie degradiere die Frauen zu Gebärmaschinen"

"Gesellschaftspolitischer Skandal"

"Kinderfeindliche DDR-Ideologie"

"Doppelverdiener-Ehe zum ideologischen Fetisch erhoben"

Quelle: Süddeutsche Zeitung





Kann es sein, dass im Vergleich dazu die bisherigen Kritiken an der zukünftigen Prostitutionspolitik (s.o.) zu zaghaft formuliert wurden?





Anm.:
Und am 9.3.7 wird sich der Deutsche Bundesrat in seinem kommenden Plenum mit dem Bericht der Bundesregierung zum ProstG befassen.




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certik
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ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

#20

Beitrag von certik »

Ich bin eben erst auf die oben von Marc zitierten Dossiers Prostitution in Emma gestossen und ich könnte schreien vor Wut!

Soviel Ignoranz und Borniertheit hätte ich nicht erwartet.

Ich habe den "kleinen Unterschied und seine grossen Folgen" mehr als nur einmal gelesen und vor 20, 25 Jahren auch öfters "Emma". Ich habe Alice Schwarzer öfters bei Männergesprächen verteidigt; immer hat sich herausgestellt, dass meine Gesprächspartner zwar gut lästern konnten, jedoch nie selbst etwas von ihr gelesen hatten und sich nur der üblichen Vorurteile gegen diese Emanze bedienten.

Heute jedoch bin ich ent-täuscht von ihr, zutiefst enttäuscht...

Gefreut hat mich, was ich beim Bundesverband sexuelle Dienstleistungen von Paula lesen durfte http://www.busd.de/noframe/paula.htm

Ich frage mich wieder einmal, was selbstbestimmte SW unternehmen können, um der oft extrem klischeehaften Darstellung, oder besser ausgedrückt Diffamierung, in den Medien entgegen zu wirken.

Habt Ihr eine Idee?

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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