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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Kurzadresse der folgenden Seiten:
sexworker.at/prostg (ProstitutionsGesetze) - Translate this page into English
Alles rund um die Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland
1.) Aktualisierte Übersichten über die Gesetzeslage Sexarbeit:
1.1) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
Prostitutionsgesetz (ProstG) seit 1. 1. 2002
§ 1 [Prostitution begründet einen nur einseitig bindenden Vertrag]
Sind sexuelle Handlungen
gegen ein vorher vereinbartes Entgelt
vorgenommen worden,
so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.
Das Gleiche gilt,
wenn sich eine Person,
insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses,
für die Erbringung derartiger Handlungen
gegen ein vorher vereinbartes Entgelt
für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
§ 2 [Abtretungsverbot]
Die Forderung kann nicht abgetreten
und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden.
Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1
kann nur die vollständige,
gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2
auch die teilweise Nichterfüllung,
soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft,
eingewendet werden.
Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
und der Einrede der Verjährung
sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen
§ 3 [Eingeschränktes Weisungsrecht für SW-Arbeitgeber]
Bei Prostituierten
steht das eingeschränkte Weisungsrecht
im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit
der Annahme einer Beschäftigung
im Sinne des Sozialversicherungsrechts
nicht entgegen.
[Überschriften nicht Teil des Gesetzestextes]
Daneben gab es noch diese Neufassungen im:
Strafgesetzbuch
- § 180 a (StGB) [Ausbeutung von Prostituierten]
und
- § 181 a (StGB) [Zuhälterei].
Nachtrag: Urteil BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
1.2) Nicht im ProstG angespochen aber wichtige deutsche Rechtsnomen sind:
- Art. 12 Abs. 1 GG [freie Berufswahl]
- §§ 174 - 184f StGB 13. Abschnitt [Stafgesetzbestimmungen zur sexuellen Selbstbestimmung]
- § 184e StGB [Ausübung der verbotenen Prostitution]
und
- § 120 Abs.1 Nr.1 OWiG [Verbotene Ausübung der Prostitution]
D.h. Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.
Doch Prostitution fällt heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes" (BMFSFJ 2007:9 zitiert nach Howe).
- § 232 StGB [Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung]
und
- § 233 a StGB [Förderung des Menschenhandels].
Beide Menschenhandelspargraphen wurden verschärft im Sinne der EU, bevor die verzögerte Evaluation des ProstG, die keine erhöhte Kriminalität feststellen konnte, öffentlich freigegeben wurde. Sie haben heute die Funktion der früheren Zuhälterparagraphen.
- Ausländerrecht
FreuzügG/EU Personenfreizügigkeitsregelung von 2004 und 2007
- Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EG)
(Dienstleistungsfreiheit für Unionsbürger nach EU-Osterweiterung 2004/2007)
- Urteil BVerwG - 1.Senat Az. 1 C 17/00 vom 18.09.2001 i.V.m. BVerwG Az. 1 C 31.02
Frauen aus Osteuropa (Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen und Tschechische Republik) dürfen in Deutschland als Prostituierte arbeiten.
- § 120 Abs.1 Nr.2 OWiG [Werbeverbot]
Aktuelles Urteil zum OrdnunsWidrigkeitenGesetz
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit 2001
als Ersatz fürs Bundesseuchengesetz
- Bayerische Kondomverordnung seit 2001
- Sonderstrafrecht HIV/AIDS
- Steuerpflicht incl. steuerrechtlichen Diskriminierungen
- Prostitutionskontrolle via Baurecht
- Gewerberecht (öffentliches Recht)
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG [Versagensgrund "der Unsittlichkeit vorschub leisten" durch Prostitution]
Gaststättengesetz
- Polizeigesetze der Länder z.B.
§ 41 PolG NRW [Betreten und Durchsuchung von Wohnungen] Absatz (3) Satz 2:
"Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn sie der Prostitution dienen."
- Sperrbezirksverordnungen von Städten, Regierungsbezirken und Landkreisen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Erbrecht
Ab 1. 1. 2010 kein Pflichteilentzug mehr möglich, nur wegen Prostitutionstätigkeit.
- Eheanfechtung
- ... (was fehlt?)
1.3) Einschätzung der Rechtslage
Die Prostitution wird nach wie vor wesentlich durch strafgesetzliche Rechtsnormen definiert.
Kontrollbehörde des ältesten Gewerbes ist statt der Gewerbeämter nach wie vor die Polizei.
Eine zivilrechtliche Regelung der Sexarbeit steht noch aus und muß noch in mutigen Rechtsstreiten erkämpft werden.
2.) Urspünglicher Teil dieses Postings:
Die öffentlich verfügbaren Informationen seit Evaluation des ProstG
(Evaluation sollte 3 Jahre nach Einführung ProstG, also 2005 erscheinen):
1. Studie zum Deutschen Prostitutionsgesetz (Prost.G.)
Endlich liegt die Studie halböffentlich vor, die so lange geheim- bzw. zurückgehalten wurde.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, hatte jedoch insbesondere die FDP-Fraktion auf eine wissenschaftliche Begleitstudie gedrungen. Die war auch schon ende letzten Jahres fertig, wurde aber bisher nicht veröffentlicht.
Doch jetzt ist sie zur TAZ in Berlin durchgesickert:
"Horizontales Gewerbe noch lange nicht legal"
Artikel vom 21. Oktober 2006 von Heide Oestreich:
www.taz.de/pt/2006/10/21/a0072.1/textdruck
Doch die damaligen politischen Machtverhältnisse haben nur ein halbherziges Gesetz ermöglicht. So wurde die Abschaffung des Verdikts der Sittenwidrigkeit erst gar nicht ins Gesetz hineingeschrieben, sondern nur in dessen Begründung. Doch die Medien haben damals der Öffentlichkeit und den Huren das als Paradigmenwechsel, Fall der Sittenwidrigkeit und Legalisierung der Prostitution verkauft. Doch das Gesetz wird heute von der Exekutive regional unterschiedlich interpretiert.
Es ist noch viel politische Arbeit erforderlich. Die CDU will das dennoch epochale Gesetz am liebsten kassieren:
www.cdu.de/archiv/2370_18085.htm
Kommentar:
www.nd-online.de/artikel.asp?AID=98534&IDC=42&DB=O2P
Forumsinterne Querverweise:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=7886#7886
Wichtige Links:
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnsse der Prostitution (Prost.G.) Jan. 2002:
www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/pdf/09.pdf (Gesetz und Begründung)
http://dip.bundestag.de/btd/14/059/1405958.pdf (Entwurf)
RA Dr. Magarete Gräfin von Galen, Gesetzeskommentar Prost.G. (2004):
www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406510051
Homepage als Rechtsanwältin:
www.galen.de
Udo Zimmerman, Die öffentlich-rechtliche Behandlung der Prostitution (2002):
www.amazon.de/dp/3935625162
Gute Geschäfte - Rechtliches ABC der Prostitution vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD)
Mag. a. Marie-Theres Prantner
Rechtsvergleich in Österreich, Deutschland, Schweden und der Slovakei:
Link: sophie.or.at (PDF)
Fachbuch von Philipp Thiée (Hg.): Menschen Handel
Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35622#35622
Geschichtstafel Prostitutionsgesetze ab 1800:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901
Evaluation des ProstG, 2007:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=24213#24213
IMK und Bundesratbeschluß 2011:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=95473#95473
Merkblatt der Mitternachtsmission zur Beschäftigung von Sexworkern unter 21 Jahren
(§ 232 StGB [Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung])
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=44253#44253
Augsburger Weg der Prostitutionskontrolle:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112497#112497
Dortmunder Modell der Prostitutionskontrolle:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97766#97766
Quelle
Gute Broschüre für Sexworker (hier am 17. Mai 2012 hinzugefügt, weil es die BSD Site nicht mehr gibt):
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| Gute Geschäfte.pdf |
| Beschreibung: |
Gute Geschäfte Rechtliches ABC der Prostitution
32 Seiten (Din A5) 2. Auflage 2005 BSD, Stephanie Klee, Deutsche Aidshilfe |
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 Download |
| Dateiname: |
Gute Geschäfte.pdf |
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Susi
engagiert


Ich bin...: SexarbeiterIn

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| Marc of Frankfurt hat folgendes geschrieben:
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Doch die damaligen politischen Machtverhältnisse haben nur ein halbherziges Gesetz ermöglicht. So wurde die Abschaffung des Verdikts der Sittenwidrigkeit erst gar nicht ins Gesetz hineingeschrieben, sondern nur in dessen Begründung.
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Trotz Halbherzigkeit ist der Fortschritt in Eurem Lande, bezüglich der Gesetzgebung, Prostitution betreffend, ein Meilenstein gegenüber der österreichischen Situation......
@Mark
Wie schätzt Du die Lage ein, bezüglich der weiteren Entwicklung in Deutschland? Ist ein Ende der Fahnenstange (die absolute Legalisierung) absehbar, oder befürchtest Du die Rücknahme des Vorstoßes?
Susi
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Walker
PlatinStern


Ich bin...: Engagierte(r) Außenstehende(r)

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Deutschland ist wenigstens auf dem Wege SW eine rechtliche Basis zu geben, auch wenn es noch nicht das gelbe vom Ei ist.
Es wäre begrüßenswert, wenn sich auch in Österreich endlich etwas in diese Richtung tun würde. Vielleicht geschieht ja mit der neuen Regierung etwas. Auch wenn ich zugeben muss, dass meine Hoffnungen diesbezüglich doch eher gering sind.
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Ellena 
ModeratorIn


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Österreich hat leider keine so starke Frauenrechtsbewegung, bei uns tut sich einiges langsamer...was aber nicht unbedingt ganz negativ zu sehen ist, ein gewisser Radikalismus ist von daher ausgeschlossen.
Die militanten Frauenbewegungen, sind ja leider nicht immer auf einer Linie mit den wirklichen Bedürfnissen aktiver Sexworkerinnen. Da wird zum Teil Zwangsprostitution und autonome Arbeit in einen Topf geworfen.
Also Österreich hat noch immer die Möglichkeit, als Vorbild in Europa dazustehen, was die Gesetzgebung und die öffentliche Akzeptanz für die Prostituierten angeht.
Positiv in die Zukunft blickend...
L.G. Ellena
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Walker
PlatinStern


Ich bin...: Engagierte(r) Außenstehende(r)

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| @ marc - woher du immer diese links auftust ist mir ein rätsel... tolle recherchearbeit
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Zwerg 
Senior Admin


Ich bin...: Engagierte(r) Außenstehende(r)

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| Marc of Frankfurt hat folgendes geschrieben:
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Bei aller Ablehnung von Emma, wegen ihrer ideologischen Position gegen Prostitution, zollen wir dennoch Anerkennung für ihre jahrzehntelange Aufklärungsarbeit im Kampf um die Emanzipation der Frau und Gratulieren zum 30ten.
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Dem kann man sich nur anschließen :-)
RZ
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Anläßlich der heutigen Beratung des Deutschen Bundestages über das Prostitutionsgesetz (ProstG) vom 1.1.2002 und der um zwei Jahre verspätet heute veröffentlichten wissenschaftlichen Begleit-Evaluation desselbigen:
BMFSFJ Internetredaktion
Antworten mit Zitat
Pressemitteilung Nr. 151/2007
Veröffentlicht am 24.01.2007
Thema: Gleichstellung
Lebenslauf
Bundesfamilienministerin von der Leyen: "Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere - Ausstieg ist das Ziel"
Das Bundeskabinett hat heute den unter Federführung des
Bundesfamilienministeriums erstellten Bericht der Bundesregierung zu den
Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
beschlossen. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Lage von
Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte
ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung
von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert
werden. Doch dies ist nicht ausreichend gelungen. "Das Prostitutionsgesetz hat
sein Ziel nur in Teilen erreicht. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Schutz
der Prostituierten erheblich zu verbessern und die Prostitution wirkungsvoller zu
kontrollieren", erklärt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Für Prostituierte ist es seit Einführung des Gesetzes (1. Januar 2002) leichter,
Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen, und es ist ihnen möglich, rechtlich
gegenüber Freiern und Bordellbesitzern vorzugehen, um ihren Lohn durchzusetzen.
In der Praxis wird dies aber kaum genutzt, wie der Bericht zeigt. Nur ein Prozent
aller Prostituierten haben einen Arbeitsvertrag, 87 Prozent sind
krankenversichert, ein Drittel von ihnen jedoch als Familienangehörige, nicht
unter ihrer Berufsbezeichnung. Bundesministerin von der Leyen: "Das Gesetz konnte
die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern. Der
Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird faktisch
jedoch kaum genutzt. Die Möglichkeiten dazu wurden kaum verbessert. Die
Befürworter des Gesetzes hatten die positive Erwartung, dass es mit Hilfe des
Gesetzes gelingen könnte, die Kriminalität zu verringern. Für einen solchen
Effekt gibt es bislang keine belastbaren Hinweise."
Andererseits haben sich aber auch die Befürchtungen, die von Teilen der
Öffentlichkeit mit dem Prostitutionsgesetz verknüpft wurden, nicht bewahrheitet.
Das Prostitutionsgesetz behindert nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Minderjährigenprostitution und Gewalt in der
Prostitution. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Aussage auf mehrere
Gutachten, die zur Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung in Auftrag
gegeben wurden und für die unter anderem Fachkommissariate der Polizei und
Staatsanwaltschaften in allen Teilen Deutschlands befragt wurden. Die Fachleute
aus der Praxis wünschten sich bessere Möglichkeiten zur engmaschigen Kontrolle
von Bordellen.
Das Prostitutionsgesetz basiert auf der Annahme, dass es sich bei Prostituierten
um Menschen handelt, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt
verdienen. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der Leyen.
"Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter
menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen."
Insbesondere trifft das zu für Migrantinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel,
Minderjährige sowie diejenigen, die sich prostituieren, um sich Drogen kaufen zu
können.
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es folgenden Handlungsbedarf, um den Schutz
von Prostituierten wirksam zu verbessern:
1. "Der Ausstieg aus der Prostitution ist unser wichtigstes Ziel", so der
Leyen. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, wie sie im Rahmen ihrer
Zuständigkeit den Ausstieg aus der Prostitution durch Ausstiegshilfen und
Programme besser unterstützen. Ausstiegswillige Prostituierte sollen es
künftig leichter haben, in Qualifizierungsmaßnahmen und Förderprogramme zu
kommen.
2. Der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution muss weiter
verbessert werden. Wer Zwangsprostituierte oder Menschhandelsopfer zur
Prostitution ausnutzt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden. Hierzu soll eine angemessene Lösung zur Regelung der Strafbarkeit
der Freier von Zwangsprostituierten geschaffen werden.
3. Der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch
Prostitution wird erheblich verbessert. Künftig werden Sexualkontakte
Erwachsener mit Minderjährigen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer
Zwangslage bis zu einem Alter des Opfers von 18 Jahren (gegenüber bislang
16 Jahren) nach § 182 Abs. 1 StGB unter Strafe gestellt. Ein
entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich bereits in
der parlamentarischen Beratung. "Heute kann jemand ungestraft die Dienste
einer 16-Jährigen annehmen, das wird in Kürze nicht mehr möglich sein.
Alle, die von der Prostitution unter 18-Jähriger profitieren, können
künftig bestraft werden", hebt von der Leyen hervor.
4. "Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Deshalb werden wir
aufmerksam beobachten, ob die Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution
auch weiterhin ausgeschlossen bleibt", so von der Leyen. Prostitution darf
rechtlich nicht als zumutbare Option zur Sicherung des Lebensunterhalts
gelten.
5. Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Strafdrohungen für die
verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei
im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Auch das Vermieterprivileg wird
überprüft werden. "Wer ausbeuterische Vermietung für Prostituierte
betreibt, muss genauso streng bestraft werden können, wie jemand, der
ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte festlegt. Alle Formen
der Ausbeutung von Prostituierten sind gleichermaßen strafwürdig", erklärt
von der Leyen.
6. Die bestehenden rechtlichen Mittel des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie
des Polizei- und Ordnungsrechts müssen besser genutzt und ausgebaut
werden. "Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell
kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel. Wer ein
Bordell als Gewerbe anmeldet, muss dann mit strengen Kontrollen über das
Gewerberecht rechnen", sagt von der Leyen. "Deshalb werden wir gemeinsam
mit den Ländern prüfen, wie das Gewerberecht zum Beispiel mit der
Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellartige
Betriebe verändert werden kann."
Links:
http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/
Ausgewählte Publikationen zum Thema
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generat....gsberichte,did=93304.html
Wissenschaftliche Gutachten zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen
des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
(Prostitutionsgesetz - ProstG)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generat....gsberichte,did=93302.html
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


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Info – Info – Info – Info – Info - Info – Info – Info – Info – Info - Info – Info – Info – Info
Bericht der Bundesregierung
zu den Auswirkungen des
Prostitutionsgesetzes
Heute hat die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, nachdem ihnen drei Studien vorlagen, der Presse vorgestellt.
Details sind nachzulesen unter: www.bmfsj.de
Das Wichtigste ist, dass das Prostitutionsgesetz nicht zurückgenommen wird, also dass die alten §§ Förderung und Zuhälterei abgeschafft bleiben.
Die Bundesregierung sagt, dass Prostitution zwar ein Beruf sei, aber kein Beruf wie jeder andere. Das ProstG hat sein Ziel (nachzulesen im Gesetz und der Begründung) nicht erreicht, aber man will Prostituierte auch nicht wieder ins Dunkel und in die Rechtlosigkeit zurückdrängen. Prostitution soll ins „Hellfeld“, um die Kriminalität zu bekämpfen. Man setzt auf Kontrolle – Kontrolle – Kontrolle.
So erhofft man sich von einer Konzessionierung von Bordellen im Gaststätten- und Gewerberecht (keine Anzeigepflicht mehr, sondern Genehmigungspflicht, d. h. Genehmigungen können dann auch mit Auflagen versehen werden) neben der Rechtssicherheit auch Transparenz und Überprüfung durch die Gewerbeämter mit Hilfe der Polizei. Dies will man auf Länderebene durchsetzen. Im Gewerberecht will man einen einheitlichen Standard in ganz Deutschland einführen.
• Aber die Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten wird kommen,
• das Jugendschutzalter soll von 16 auf 18 Jahren angehoben werden und
• auch „Vermieter“ sollen wegen ausbeuterischer Vermietung bestraft werden.
• Ausstieg und Opferschutz sollen gefördert werden.
Berlin, 24. 01. 2007
Stephanie Klee
highLights-Agentur
www.highlights-berlin.de
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Marc of Frankfurt 
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Bundesregierung verstärkt Kriminalisierung des Prostitutionsgewerbes
Familienministerin von der Leyen hat die heutige Vorstellung des Berichts der Bundesregierung zum Prostitutionsgesetz zum Anlass genommen, ein Programm intensivierter Kriminalisierung und verschärfter Kontrollen des Prostitutionsgewerbes anzukündigen. Dieses Programm beruht auf der regierungsamtlichen Lebenslüge, Prostitution sei hierzulande maßgeblich von "Menschenhandel" und "Zwangsprostitution" bestimmt. Ein Ammenmärchen, wie die Fußball-WM 2006 erst jüngst unter Beweis stellte: Hunderte von Bordellrazzien, jedoch kaum so genannte "Zwangsprostituierte".
Nun muss diese Legende herhalten, um Freier von Prostituierten als Hilfspolizisten einzuspannen. Als staatlich konzessionierte Schnüffler sollen sie fortan in Bordellen tätige Frauen ausspähen, andernfalls laufen sie Gefahr, als Unterstützer von so genannter "Zwangsprostitution" gebrandmarkt zu werden. Männer kontrollieren wieder Frauen - das ist die konservative Quintessenz der angekündigten Freierbestrafung. Verdachtskultur und Denunziantentum werden fröhliche Urständ feiern. Die Freierbestrafung a la Schweden lässt grüßen.
Engmaschigere Kontrollen der Bordelle über neue Genehmigungsvorschriften sollen diese antiliberale Initiative flankieren, weil Bordelle angeblich weniger überwacht seien als deutsche Bierzelte. Tatsache ist aber: Kein Bierzelt ist in Deutschland ist so überwacht wie ein deutsches Bordell, wo sich Mitarbeiter von Polizei, Zoll, Bau-, Ordnungs-, Finanz- und Ausländerbehörde -ob offiziell oder verdeckt- die Klinke in die Hand geben. Es bedarf keiner CSU, um für die Frauen in der Prostitution das Rad der Geschichte wieder zurückzudrehen. Denn das ist spätestens mit den jüngsten Einlassungen von der Leyens offizielles Regierungsprogramm. Für die betroffenen Frauen ist das alles kein Schutz, sondern ein weiterer herber Rückschlag, der sie stigmatisiert und diskriminiert.
Doña Carmen plädiert für einen zweiten Anlauf der Legalisierung von Prostitution als Beruf, nachdem das rotgrüne Prostitutionsgesetz sich -wie prognostiziert- als Flop erwiesen hat.
- Weder Kontrollbefugnisse für Freier noch Freierkriminalisierung!
- Keine "schwedischen Verhältnisse" im bundesdeutschen Prostitutionsgewerbe!
- Green Card für ausländische Prostituierte aus Nicht-EU-Ländern!
Mehr ...
Doña Carmen e.V.
- Verein für soziale und politische
Rechte von Prostituierten -
Elbestraße 41
60329 Frankfurt/Main
Tel/Fax: 069/ 7675 2880
DonaCarmen@t-online.de
www.donacarmen.de
Frankfurt, den 24. 01. 2007
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Marc of Frankfurt 
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djb lehnt (Rück-)Änderung der Straftatbestände in den Bereichen Prostitution und Menschenhandel ab
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
(Verbandspresse, 26.01.2007 09:18)
(Berlin) - Die vorgesehenen Veränderungen sollen teilweise die Rechtslage vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 wiederherstellen. Der djb lehnt diese (Rück-)Änderung in seiner Stellungnahme vom 25. Januar 2007 ab.
St 07_01 zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - Bt-Drs 16/1343
http://www.djb.de/Kommissionen/komm....nschenhandel_Prostitution
Das Prostitutionsgesetz hat mit Inkrafttreten im Jahre 2002 die Sittenwidrigkeit der Prostitution implizit abgeschafft. Der Gesetzgeber wollte damit insbesondere die Rechtsstellung von Prostituierten verbessern. Die Prostitution, die nach bestehender Rechtslage als einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft gilt, kann aber nicht auf der einen Seite dem Schutz des Zivilrechts unterstehen, während auf der anderen Seite ihre Förderung durch Maßnahmen, die die persönliche Freiheit der Prostituierten nicht berühren, den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen soll.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Tatbestände heben (wieder) auf eine bloße Förderung von Prostitution ab und stellen damit das Schaffen besonders günstiger Arbeitsbedingungen für Prostituierte, etwa das Herstellen einer diskreten und angenehmen Atmosphäre in einem entsprechenden Betrieb, unter Strafe. Der djb hält es für nicht hinnehmbar, dass Maßnahmen, die das Umfeld für die Prostituierten tatsächlich verbessern, künftig (wieder) unter Strafe stehen.
Es ist unverständlich, warum der Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt vorgelegt wurde, zu dem die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene "Studie zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" noch nicht veröffentlicht war. Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Diskussion auf Grundlage der in der Studie nunmehr veröffentlichten Fakten und Erkenntnisse erneut zu führen.
Grundsätzlich begrüßt der djb den Versuch, dem Menschenhandel im Zusammenhang mit Zwangsprostitution - einer Form von besonders verwerflicher Freiheitsberaubung - zu begegnen. Es besteht kein Zweifel, dass das Verhalten der Person verwerflich und strafwürdig ist, die eine durch Menschenhandel geschaffene Lage einer anderen Person zu sexuellen Zwecken ausnutzt.
Der Gesetzentwurf strebt allerdings eine im Wesentlichen "symbolische Strafgesetzgebung" an. In der Praxis wird der Entwurf dazu führen, dass nicht nur die "Freier" von Opfern des Menschenhandels, sondern auch die Hintermänner dieser Form organisierter Kriminalität straffrei ausgehen. Nach geltender Rechtslage werden die "Freier" häufig als Zeugen gegen die Hintermänner eingesetzt. Das wäre nach den vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Regelungen nicht mehr der Fall, denn die "Freier" könnten als Täter regelmäßig von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Im Hinblick darauf, dass es darauf ankommt, die Hintermänner des Menschenhandels strafrechtlich zu verfolgen, ist wohl der -zugegebenermaßen- hohe Preis der Straflosigkeit des Verhaltens von Freiern gerechtfertigt. Der djb lehnt die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Regelung im Ergebnis ab.
Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
Anke Gimbal, Geschäftsführerin
Anklamer Str. 38, 10115 Berlin
Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22
eMail: geschaeftsstelle@djb.de
Internet: http://www.djb.de
(Quelle: verbaende.com)
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Marc of Frankfurt 
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Forschungsthema: Die Verwaltung der Prostitution: Sachsen - Polen - Tschechische Republik
Governing Prostitution: Identity and Bureaucracy in the Czech / Polish / German Border Region
BearbeiterInnen: Dr. Rebecca Pates, Dr. Daniel Schmidt, Bärbel Uhl, Claudia Vorheyer
Das Projekt untersucht a) die Verwaltung der Prostitution durch deutsche, polnische beziehungsweise tschechische Behörden und b) grenzüberschreitende Verwaltungsprozesse und Effekte. Es geht weniger darum herauszufinden, welche Gesetze, Verordnungen etc. dem lokalen Verwaltungshandeln zugrunde liegen, sondern vor allem darum, wie Behörden und ihre Angestellten ihren administrativen Spielraum interpretieren und aufgrund dieser Interpretationen aktiv werden. Die auf dem 'Verwaltungswissen' basierenden Interpretations- und Interventionsvorgänge konstruieren Subjekte, stufen diese qualitativ ein und regeln das Verhältnis zwischen ihnen. Neueren Verwaltungstheorien folgend wird lokales administratives Handeln als produktiv und als teilautonom verstanden.
Weiterführung: bis Ende 2006
Finanzierung: SMWK (HWP)
Nachtrag:
Ergebnis liegt 2010 als Dissertation vor:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=83051#83051
Forschungsthema: Grenzüberschreitende Kriminalitätsprävention im Bereich der Sexindustrie: Polen, Tschechische Republik, Deutschland
Cross-border sex-industry related crime prevention: Poland, Czech Republic, Germany
BearbeiterInnen: Anne Dölemeyer, Dr. Rebecca Pates, Dr. Daniel Schmidt
Dieses Projekt schließt vertiefend an die 'Verwaltung der Prostitution' an. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden müssen über Staatsgrenzen hinweg kooperieren, um Straftaten aufzuklären, die im Umfeld der sogenannten ''Sexindustrie'' verübt werden. Allerdings stößt die Zusammenarbeit oft auf juristische, kulturelle, sprachliche und administrative Hürden, auch in der Europäischen Union. Die Projektgruppe untersucht zusammen mit Partnern von der Universität Warschau und der Karls-Universität Prag die Ursachen dieser Schwierigkeiten und zeigt Lösungsvorschläge auf.
Finanzierung: Europäische Kommission, AGIS-Programm
Weiterführung: bis Mai 2007
Mehr:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=36573#36573
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=51531#51531
(Quelle uni-leipzig.de)
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Marc of Frankfurt 
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Marc of Frankfurt 
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Ich bin...: SexarbeiterIn

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Verzeichnis der Studien und wichtiger Quellen
Di Nicola, Andrea (Forschungskoordinator Transcrime, Uni Trient, Uni Milan) e.a.: "Study on National Legislation on Prostitution and the Trafficing in Women and Children, 2005:
http://transcrime.cs.unitn.it/tc/412.php
(Kapitel Deutschland pp. 110-116 basiert auf Infos von Baerbel Uhl, Claudia Vorheyer (Uni-Leipzig) und Christiane Howe (context e.V. Frankfurt).)
Herz, Anette und Eric Minthe: "Straftatbestand Menschenhandel - Verfahrenszahlen und Determinanten der Strafverfolgung", veröffentlicht Bundeskriminalamt (BKA Wiesbaden) 2006:
http://www.bka.de/kriminalwissensch....estand_menschenhandel.pdf
Kavemann, Prof. Dr. Barbara e.a. (SoffiK Freiburg): "Vertiefung spezifischer Fragestellungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes - Ausstieg aus der Prostitution":
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF....pdf,bereich=,rwb=true.pdf
- das ist die 1. Studie des Bundesfamilienministeriums-
Kleiber, Prof. Dr. Dieter (Frei Universität Berlin): "HIV/AIDS und Prostitution" (2000):
http://www.aidsnet.ch/infothek/d/infothek_edition_6_00_02.htm
(Studie belegt empirisch, daß Prostituierte nicht die seinerzeit angenommene Gefahr darstellen, die heterosexuelle Bevölkerung mit HIV zu infizieren.)
Rabe, Ass. jur. Heike und Prof. Dr. Barbara Kavemann (SoffiK Freiburg): "Kriminalitätsbekämpfung und Prostitutionsgesetz - Zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes":
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF....pdf,bereich=,rwb=true.pdf
-das ist die 2. Studie des Bundesfamilienministeriums-
Renzikowski, Prof.Dr. Joachim (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg): "Reglementierung von Prostitution - Ziele und Probleme - eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes":
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSF....pdf,bereich=,rwb=true.pdf
-das ist die 3. Studie des Bundesfamilienministeriums-
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Marc of Frankfurt 
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Ich bin...: SexarbeiterIn

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Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) gibt seit 2005 unter dem Titel Gender Studies & Applied Sciences die Buchreihe "Gender Studies in den Angewandten Wissenschaften" heraus.
Band 4 Emilija Mitrovic (Hg.):
"Arbeitsplatz Prostitution. Ein Beruf wie jeder andere?"
Seit drei Jahren ist ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft, das den Sexarbeiterinnen eine rechtliche und soziale Gleichstellung zu anderen Berufsgruppen ermöglichen soll. Mit einer Feldstudie im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Autorin in sieben deutschen Großstädten untersucht, wie unterschiedlich der Umgang mit Prostitution ist. Die Darstellung unterschiedlicher Konzepte zum Umgang mit Prostitution in Hamburg ergänzt die Forschungsergebnisse. (Erscheint voraus. i. 2. Quartal 2007)
http://idw-online.de/pages/de/news196176
Margrit Brückner und Christa Oppenheimer:
"Lebenssituation Prostitution. Sicherheit, Gesundheit und soziale Hilfen".
Verlag Ulrike Helmer, Königstein 2006, 360 Seiten, 29,90
Kommentar von Rudolf Walther im TAZ-Magazin
Quelle: taz Magazin vom 24.2.2007, S. VII, 185 Z.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=10542#10542
Rezension: jungle-world.com
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Marc of Frankfurt 
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Ich bin...: SexarbeiterIn

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KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis
gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
e-mail: info@kok-buero.de
internet: www.kok-buero.de
Berlin, den 20.02.2007
Stellungnahme des KOK
Zur Presseerklärung der Bundesregierung zum Prostitutionsgesetz vom
24.01.2007 sowie zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des
Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten erklärt der
KOK:
Wir, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess e.V., sind ein Zusammenschluss von zurzeit 34
Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen den weltweiten Frauenhandel und für
die Wahrung und Verwirklichung der Rechte von Migrantinnen einsetzen. Der KOK
bildet nicht nur bundes- sondern auch europaweit die einzige Koordinierungsstelle
mit diesem Fokus und hat sich daher als Modell für eine erfolgreiche Vernetzung
über die Bundesgrenzen hinaus bewährt.
Das Fazit der Bundesregierung, dass das Prostitutionsgesetz sein primäres Ziel, die
rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern, nur in Teilen erreicht
hat, überrascht uns nicht. Der KOK e.V. hat mehrfach darauf hingewiesen, dass
wichtige Gesetze weder bei Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes (ProstG)
noch in den folgenden Jahren der neuen Rechtslage angepasst wurden.
Praxisumfragen des KOK bei seinen Mitgliedsorganisationen bestätigen, dass durch
dieses Versäumnis die praxisnahe Anwendung des Prostitutionsgesetzes behindert
wird. Die Empfehlungen der Bundesregierung zeigen leider wenig zukunftsweisende
Handlungsansätze, mit der eine vollständige Implementierung des
Prostitutionsgesetzes zu verwirklichen ist.
Rechtliche Reglungen, u.a. Konzessionierung von Prostitutionsstätten
Mit besonderer Aufmerksamkeit nimmt der KOK jedoch den Vorstoß der
Bundesregierung, Prostitutionsstätten zu konzessionieren, zur Kenntnis. Wir weisen
allerdings darauf hin, dass entsprechende rechtliche Grundlagen differenziert
ausgeführt werden müssen und mahnen daher dringend eine Beteiligung der Praxis bei der
Entwicklung der Rechtsvorschriften an. Insgesamt greift unserer Ansicht nach
der Regierungsvorschlag, eine bundeseinheitliche Genehmigungspflicht einzuführen,
zu kurz. Die konsequente Anwendung des Prostitutionsgesetzes und damit die
soziale Besserstellung der Prostituierten einschließlich ihres Schutzes erfordert es,
bestehende Gesetzeslücken in den Nebengesetzen, wie z.B. dem Baurecht, zu
schließen. Aus Sicht des KOK sollte ferner eine bundeseinheitliche, rechtlich
abgesicherte Regelung zur Besteuerung beschlossen werden. Der Bericht der
Bundesregierung erkennt an, dass „eine gezielte Aufklärung seitens der Finanzämter
und eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexible Handhabung von
Steuernachzahlungen erhebliche Erleichterungen für die Prostituierten zur Folge
hätte“.
Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation Prostituierter
Wir stellen fest, dass seitens der Bundesregierung die Verbesserung der sozialen
Situation für Prostituierte nicht oberste Priorität hat, da hierzu keine konkreten
Vorschläge erfolgen. Positiv ist zwar die Überlegung, Maßnahmen bzw.
Modellprojekte zu fördern, die Hilfen für Prostituierte bereitstellen. Jedoch sind die
Regierungsvorschläge gemäß dem formulierten Ziel, der Ausstieg aus der
Prostitution sei das wichtigste Ziel, auf „Ausstiegshilfen“ fokussiert. Die Lebensrealität
von Frauen, die sich prostituieren, erfordert unseres Erachtens aber ganzheitliche
Unterstützungsprogramme, die derzeit nur punktuell und längst nicht in allen
Bundesländern eingerichtet sind. Auch sieht die Praxis die Erklärung der
Bundesregierung, ihre Unterstützungsmöglichkeiten für Ausstiegswillige zu
überprüfen, als noch nicht ausreichendes Mittel an. Wichtig ist an dieser Stelle einen
expliziten Rechtsanspruch auf die Beratung und Förderung für Ausstiegswillige direkt
im Gesetz (z.B. SGB III) zu verankern.
Schutz Minderjähriger
Wir begrüßen grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, die
Schutzaltersgrenze in § 182 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB auf 18 Jahre anzuheben.
Allerdings greift unserer Auffassung diese Maßnahme zum Schutz von
Minderjährigen vor sexuellen Missbrauch zu kurz. Erfahrungen aus der Praxis
zeigen, dass vielmehr ein integrativer Ansatz erforderlich ist, um insgesamt eine
Verbesserung der Lebenssituation der Minderjährigen zu erreichen. Der KOK
empfiehlt daher, konkrete Handlungsempfehlungen für einen integrativen und
ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten.
Wiedereinführung der Strafvorschrift „Förderung der Prostitution“
Der KOK begrüßt ausdrücklich die folgende Erklärung der Bundesregierung: „Das
Prostitutionsgesetz bewirkt nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Gewalt in der
Prostitution“. Diese Zielsetzung sollte das Prostitutionsgesetz auch nicht primär
verfolgen. In der Praxis ist aus Sicht der Fachberatungsstellen kein Zusammenhang
zwischen dem Prostitutionsgesetz und dem Menschenhandel herzustellen. Daher
begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung folgerichtig gegen die
Wiedereinführung der Strafvorschrift der Förderung der Prostitution ausspricht. Mit
dieser Entscheidung wird auch die Auffassung bestärkt, dass es nicht vertretbar ist,
wenn Maßnahmen (wie z.B. das Auslegen von Kondomen) wieder strafwürdig wären.
Die Verhinderung verbesserter Bedingungen in der Prostitution geht unseres
Erachtens nach immer zu Lasten derjenigen Frauen, die sich prostituieren. Der KOK
bestätigt daher die Argumentation in dem Bericht der Bundesregierung, dass „es aus
rechtsstaatlichen Gründen nicht überzeugen kann, ein Verhalten, das nicht als
strafwürdig einzustufen ist, nur deshalb weiter als strafbar zu behandeln, weil es über
diesen Weg vielleicht im Einzelfall möglich sein könnte, Anzeichen für schwere
Delikte wie Zwangsprostitution und Menschenhandel zu finden“. Folgerichtig stellt die
Bundesregierung daher in ihrer Erklärung fest, „dass es Aufgabe eines
rechtsstaatlich orientierten Strafrechts ist, Rechtsgüter zu schützen, nicht
Eingriffsmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu eröffnen“.
Ausbeuterische Vermietung
Begrüßenswert ist, dass die ausbeuterische Vermietung von Räumlichkeiten an
Prostituierte in den Fokus der Strafandrohung geraten ist. Bislang wurden Vermieter
und Vermieterinnen trotz überhöhter Mietzinszahlungen seitens der Prostituierten
privilegiert, da das Strafgesetzbuch in seiner jetzigen Form hierin lediglich eine
persönliche und keine ausbeuterische Beziehung zwischen Vermietern und
Vermieterinnen und Prostituierten sieht. Dies ist abzulehnen, denn dieses Privileg
begünstigt finanzielle Abhängigkeiten bis hin zur Schuldknechtschaft und kann
letztlich zur Erfüllung des Straftatbestandes des Menschenhandels führen.
Schutz für Opfer von Menschenhandel
Freierstrafbarkeit bei Opfern des Menschenhandels
Grundsätzlich begrüßen wir die Empfehlung der Bundesregierung, dass ein
verbesserter Schutz für Opfer von Menschenhandel eingefordert werden soll. Jedoch
fokussiert sich die Bundesregierung ausschließlich auf die Einführung einer
Strafvorschrift und legt keine weiteren Vorschläge vor. In diesem Rahmen
beabsichtigt die Bundesregierung, strafrechtliche Änderungen im Rahmen einer
Strafbarkeit von Freiern bei Opfern von Menschenhandel einzuführen. Wir sind der
Auffassung, dass allein strafrechtliche Vorschriften zu keinen Verbesserungen für
Opfer von Menschenhandel führen. Ebenfalls notwendig wäre unserer Auffassung
nach eine Verbesserung und Sicherung der aufenthaltsrechtlichen und sozialen
Situation der Opfer durch einen gefestigten Aufenthaltsstatus und eine
bedarfsgerechte Unterstützung, die den besonderen Bedürfnissen der Betroffenen
ausreichend Rechnung trägt. Es wird zwar von der Bundesregierung in ihrem Bericht
darauf hingewiesen, aber dies wird letztlich nicht als Prioritätsempfehlung vorgestellt.
Aufenthaltsstatus und bedarfsgerechte Unterstützung der Betroffenen
Der KOK unterstreicht die Forderung der Bundesregierung, für OpferzeugInnen eine
Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende des Strafverfahrens einzuräumen, weist
allerdings darauf hin, dass die Gewährung eines humanitären Aufenthaltsrechts für
Betroffene auch über das Prozessende hinaus aus menschenrechtlichen Aspekten
dringend geboten ist.
Hervorzuheben und vom KOK vollumfänglich unterstützt werden die von der
Bundesregierung bestätigten Fakten „dass Vorkehrungen zum Schutz und zur
medizinischen Versorgung sowie zur psychischen Stabilisierung der Opfer von
Menschenhandel notwendigerweise zu verbessern sind“. Die Bundesregierung weist
in diesem Zusammenhang auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1 der
sogenannte „Opferschutzrichtlinie“ (Richtlinie 2004/81) hin. Diese sieht vor, dass den
Betroffenen, die über nicht ausreichende Mittel verfügen, Mittel zur Sicherstellung
ihres Lebensunterhalts gewährt werden und sie Zugang zu medizinischer
Notversorgung erhalten. Ferner sind die speziellen Bedürfnisse besonders
schutzbedürftiger Personen, einschließlich der psychologischen Hilfe, zu beachten.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, diese Richtlinie in innerstaatliches Recht
umzusetzen. Die Umsetzungsfrist endete am 06. August 2006.
Der KOK befürchtet, dass die Bundesregierung ihrer Umsetzungspflicht in das
deutsche Recht nicht nachkommt, da sie beabsichtigt „die Artikel 7 Absatz 1 und 9
Absatz 1 zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen“. Es ist aber bereits jetzt dringender
Handlungsbedarf gegeben. Dies ergibt sich nicht nur mit Ablauf der Umsetzungsfrist,
sondern und insbesondere mit dem Umsetzungsbedarf. Von Menschenhandel
ausländische Betroffene erhalten in Deutschland weder einen gesicherten
Aufenthaltsstatus noch eine bedarfsrechte Unterstützung.
Den Hinweis der Bundesregierung auf „die Effektivität der Arbeit der
Fachberatungsstellen“ bestätigen wir vollumfänglich. Wir bekräftigen die
Aufforderung an die Bundesländer, für eine zuverlässige Absicherung von
Fachberatungsstellen Sorge zu tragen. Allerdings weist der KOK darauf hin, dass die
„Effektivität der Arbeit der Fachberatungsstellen“ über den Strafverfolgungsaspekt
hinaus geht. Die Feststellung der Bundesregierung, dass die „Betreuung der Opfer
durch eine Fachberatungsstelle sich positiv auf die Mitwirkung der Betroffenen im
Strafverfahren auswirkt“, ist aus unserer Sicht um den menschenrechtlichen Aspekt
und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Fachberatungsstellen zu ergänzen.
Die für Opfer von Menschenhandel zuständigen Fachberatungsstellen fördern die
Implementierung menschenrechtlicher internationaler Standards im Umgang mit den
Betroffenen und unterstützen Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer
Aussagebereitschaft. Aufgabe der Fachberatungsstelle ist es, sowohl die Würde als
auch die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen wieder herzustellen und
langfristig zu stabilisieren. Sie leisten damit den notwendigen humanitären Beitrag im
Umgang mit den Betroffenen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Tatsache, dass das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen, und Jugend im Rahmen seiner Zuständigkeit die
Finanzierung des KOK fortsetzt, ein wesentlicher Beitrag für die Verbesserung des
Opferschutzes ist und daher von uns begrüßt wird.
Unterstreichungen MoF
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Marc of Frankfurt 
SW Analyst


Ich bin...: SexarbeiterIn

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Jetzt hat Frau Ministerin von der Leyen wieder eine sozial- und sexualpolitische Initiative ihres Ministeriums präsentiert (vgl. oben: Veröffentlichung der Evaluation zum ProstG in Verbindung mit Leitsätzen zur zukünftigen Prostitutionspolitik). Jetzt geht es um die Unterstützungen für Mütter und Kinder, d.h. zukünftige Geburten- und Erziehungspolitik.
Und siehe da, welch scharfe Kritik ihr da entgegen geschmettert wird:
"Sie degradiere die Frauen zu Gebärmaschinen"
"Gesellschaftspolitischer Skandal"
"Kinderfeindliche DDR-Ideologie"
"Doppelverdiener-Ehe zum ideologischen Fetisch erhoben"
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Kann es sein, dass im Vergleich dazu die bisherigen Kritiken an der zukünftigen Prostitutionspolitik (s.o.) zu zaghaft formuliert wurden?
Anm.:
Und am 9.3.7 wird sich der Deutsche Bundesrat in seinem kommenden Plenum mit dem Bericht der Bundesregierung zum ProstG befassen.
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certik 
Forenkoch

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Ich bin eben erst auf die oben von Marc zitierten Dossiers Prostitution in Emma gestossen und ich könnte schreien vor Wut!
Soviel Ignoranz und Borniertheit hätte ich nicht erwartet.
Ich habe den "kleinen Unterschied und seine grossen Folgen" mehr als nur einmal gelesen und vor 20, 25 Jahren auch öfters "Emma". Ich habe Alice Schwarzer öfters bei Männergesprächen verteidigt; immer hat sich herausgestellt, dass meine Gesprächspartner zwar gut lästern konnten, jedoch nie selbst etwas von ihr gelesen hatten und sich nur der üblichen Vorurteile gegen diese Emanze bedienten.
Heute jedoch bin ich ent-täuscht von ihr, zutiefst enttäuscht...
Gefreut hat mich, was ich beim Bundesverband sexuelle Dienstleistungen von Paula lesen durfte http://www.busd.de/noframe/paula.htm
Ich frage mich wieder einmal, was selbstbestimmte SW unternehmen können, um der oft extrem klischeehaften Darstellung, oder besser ausgedrückt Diffamierung, in den Medien entgegen zu wirken.
Habt Ihr eine Idee?
LG certik
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